Archiv für den Monat: Juli 2016

Grün, Gender, Gaga

Wer glaubt, beim Zeitunglesen oder Fernsehen hinreichend über die Narreteien unserer Zeit unterrichtet zu werden, irrt sich. Man muß zum Beispiel hin und wieder die Publikationen der politischen Stiftungen zur Kenntnis nehmen. Denn dort spiegelt sich die Gedankenwelt der Parteien und ihres Umfelds wider. Man könnte auch sagen, da werden Ihre Ideologien fabriziert. Da findet sich deswegen auch allerhand. Eine besonders bizarre Blüte aus dem Sumpf des akademischen Milieus unserer Zeit findet man auf der Internetseite der Heinrich-Böll-Stiftung. Das ist bekanntlich die Parteistiftung der Grünen. Unter ihrem Dach existiert ein „Gunda Werner Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie“. Dort findet sich nun unter der Überschrift: „Alle Heteros sind homophob. Eine kleine Erklärungshilfe“ ein Text, den man sich einfach anschauen muß, um die abstruse Gedankenwelt des linksgrünen Milieus in Deutschland näher kennen zu lernen. Verstehen wird man es im Wortsinne natürlich nicht. Wenig überraschend ist dieses Institut nach einer Hamburger Kampflesbe benannt, der es tatsächlich gelungen ist, erheblichen Einfluß im Milieu der deutschen Intellektuellen zu gewinnen. Solche Leute werden natürlich bei den Grünen zur Ehre der Altäre erhoben, sprich zum Namensgeber von Instituten gemacht.

Als Verfasser dieses Geschwurbels zeichnet ein gewisser Fabian Goldmann, nach eigenen Angaben freier Journalist, Politik- und Islamwissenschaftler. Dabei handelt es sich um ein Pseudonym, denn mit bürgerlichem Namen heißt er Fabian Köhler. Er meint wohl, mit einem jüdisch klingenden Namen seine Distanz zu allem Traditionellen und typisch Deutschen unterstreichen zu müssen. In seinem Artikel behauptet er allen Ernstes, Homosexualität sei keine Veranlagung des Menschen in dem Sinne, daß seine Gene ihn nun einmal unfähig machen, für das andere Geschlecht erotische Empfindungen und sexuelles Begehren zu entwickeln, sondern ausschließlich für das eigene. Dafür führt er selbstverständlich keine naturwissenschaftlich-medizinischen Belege an. Bekanntlich könnte er es auch nicht. Stattdessen meint er, in der Geschichte fündig geworden zu sein. Es lohnt sich, diesen Schwachsinn wörtlich zu zitieren:

Wann die Idee von einer „heterosexuellen“ Normalität in die Welt kam, ist schwer zu sagen. In Europa begann die katholische Kirche im 13. Jahrhundert massiv ihre Vorstellung von einer gottgewollten Sexualmoral zu propagieren. Diese orientierte sich damals zwar noch eher an den Praktiken (anal = schlecht, vaginal = gut), aber die Idee von einer natürlichen und widernatürlichen Sexualität war geboren. Sich neben der Ehefrau noch einen Liebhaber gönnen? Das endete im mittelalterlichen Europa oft mit dem Scheiterhaufen. 600 Jahre später waren es Psychiater, die im 19. Jahrhundert aus der religiös legitimierten Zweiteilung der Sexualität eine medizinische machten. „Heterosexualität“ wurde zum Symptom einer gesunden Lebensweise, jede Abweichung zur Krankheit erklärt. Die psychiatrische Zwangseinweisung ersetzte die Verfolgung von Sodomiten, die medizinische Behandlung die Teufelsaustreibung. Aus der Ablehnung sexueller Praktiken wurde die Ablehnung einer „kranken“ sexuellen Identität. „Normal“ war nur der, der sich zur „gesunden“ Form von Liebe und Sex bekannte: der Heterosexuelle.

Es geht dann allen Ernstes in diesem Text so weiter. Er meint, selbstverständlich weiterhin ohne wissenschaftliche Belege, auch sonst aus der Menschheitsgeschichte herleiten zu können, daß Homosexualität jedenfalls in anderen Regionen dieser Erde als normal angesehen worden sei. Natürlich gehört das Ganze auch zur Verdammung der „patriarchalischen“ Gesellschaft, die er in unserer Geschichte als Kontinuum auszumachen glaubt.

Dieser fulminante Blödsinn fügt sich nahtlos ein in den Strom von pseudowissenschaftlichem Schriftgut, mit dem die sogenannte Gender- Forschung an den Universitäten die Bibliotheken überschwemmt. Dazu gehört schon als Standard die Behauptung, es gebe nicht nur die zwei Geschlechter männlich und weiblich, sondern ca. 300 oder 400 Geschlechter, und das sei auch alles für den Menschen gewissermaßen frei wählbar. An deutschen, österreichischen und Schweizer Hochschulen gibt es – Stand Herbst 2014 – in 30 Fachgebieten 223 Professuren mit einer Denomination (also ausdrücklichen Bestimmung) für die sogenannte Frauen- und Geschlechterforschung/Gender Studies. Von ihnen sind – kaum überraschend – lediglich zehn mit Männern besetzt. Man kann davon ausgehen, daß es sich dabei um solche Figuren wie eben jenen Fabian Goldmann handelt. In Deutschland haben wir 146 Gender-Professuren an den Universitäten und 50 an den Fachhochschulen. Zum Vergleich: Lehrstühle für Pharmazie haben wir 191 an der Zahl, solche für Altphilologie lediglich 113. Luft- und Raumfahrttechnik kann man in Deutschland an 19 Hochschulen studieren. Man sieht, in welchem Ausmaß der Wahnsinn sich breitgemacht hat. Wie hoch die finanziellen Mittel für diesen pseudowissenschaftlichen Hokuspokus sind, will man sich lieber nicht vorstellen. Nun ist es allerdings bei weitem nicht so, daß die zuständigen Bildungsministerien samt und sonders von den Grünen dominiert würden. Nein, dieser Wahnsinn hat sich auch an vielen Universitäten eingenistet, die unter der Regie von Ministern stehen, die mit den Parteibüchern von CDU, CSU und SPD ausgestattet sind. Wie Fäulnis und Schimmel sich in einem Korb voller Äpfel ausbreiten, so ist das mit den kranken Hirnen bei den Menschen. Die Erreger springen über.

Wie gesagt, sind die politischen Stiftungen gewissermaßen die Labore der politischen Parteien. Im Falle der Grünen muß man wohl sagen, daß der angemessene Umgang ihnen nur in der Praxis des Psychotherapeuten gepflogen werden kann.

Unbeirrbar

Unbeirrbar links von Jugend auf. Unglaublich dumme Sprüche ein Leben lang. Ob Spiegel lesende Eltern, ob FDJ-Sekretärin: die Qualifikation zum duo infernal der deutschen Politik ist bei den Spitzentörinnen der Grünen früh und nachhaltig gelegt worden. Wer in Deutschland politische Spitzenämter erreichen kann, einfach unglaublich. Die kluge Minderheit muß viel ertragen. Auch solche Minderleister.

In der Ruhe liegt die Kraft.

Den älteren unter uns ist noch die köstliche Szene in Erinnerung, als Gerhard Stoltenberg bei einer Rede im Deutschen Bundestag von den grünen Parlamentsneulingen angepöbelt wurde, und der Bundestagspräsident die Flegel darauf postwendend rügte. Stoltenbergs Reaktion „Herr Präsident, das muß man mit der Gelassenheit des Naturforschers betrachten!“ gehört zu den wenigen Glanzlichtern, die im Laufe der Jahrzehnte im Parlament aufgeblitzt sind. Angesichts des Treibens unserer heutigen Politiker in der so gerne von ihnen metapherten politischen Landschaft sollten wir dieselbe so betrachten wie einst Szimek die Serengeti. Bleiben wir also gelassen, aber keineswegs gleichgültig.

Wie lange noch?

Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Quam diu etiam furor iste tuus nos eludet? Wie lange noch wirst du, Catilina, unsere Geduld mißbrauchen? Wie lange wird uns auch dieser dein Wahnsinn verspotten? Die einleitenden Sätze der berühmten ersten Rede des großen Marcus Tullius Cicero gegen den Umstürzler Lucius Sergius Catilina vor dem Senat in Rom am 7.November 63 v. Chr. kommen mir unwillkürlich in den Sinn, wenn ich die manifeste Gefahr für Staat und Gesellschaft sehe, die von dem allgegenwärtigen islamistischen Terror ausgeht, und wenn ich sehen muß, wie tatenlos die Politik unter Führung der Bundeskanzlerin diesem Treiben weiterhin zusieht.

Quo usque tandem abutere, Angela, patientia nostra? Quam diu etiam furor iste tua nos eludet? Wann endlich, ihr gewählten Lenker dieses Gemeinwesens, wann nehmt ihr endlich den Kampf gegen diesen erbitterten Feind unserer Gesellschaft, unseres Volkes, unserer Freiheit auf? Kommt uns doch bitte nicht mehr mit gut gemeinten Integrationsgesetzen! Verlangt endlich mehr als Sprachkenntnisse und die Einhaltung der Gesetze. Sprachkenntnisse haben auch die Soldaten des Kalifats, die ihre Blutspur durch unser Land ziehen. Die Einhaltung der Gesetze schuldet auch der durchreisende Tourist aus Argentinien. Nein, was not tut, ist zunächst eine schonungslose Analyse der Gefahr und ihrer Ursachen, und sodann die konsequente Umsetzung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Gesetze und Maßnahmen.

Es ist nicht mehr zu übersehen, daß die Einwanderung aus dem islamischen Kulturkreis, und nicht nur im Wege der Asyl- und Flüchtlingswelle der letzten Jahre, uns all die Probleme bereitet, denen die Politik offensichtlich verständnislos und deswegen hilflos gegenübersteht. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, daß die Religion des Terrorismus der Islam ist. Natürlich ist nicht jeder Muslim ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Muslim. Man muß endlich damit aufhören, von Einzeltätern, psychisch gestörten Persönlichkeiten und fehlgedeutetem Islam zu reden. Ibrahim Awad Ibrahim al Badri, der sich zum Kalifen hat ausrufen lassen und seither unter dem Kampfnamen Abu Bakr al-Baghdadi das Terroristengeschmeiß anführt, das in den Medien als „Islamischer Staat (IS)“ bezeichnet wird, ist promovierter islamischer Theologe. Ihn nicht als islamische Autorität einzustufen, heißt den Kopf in den Sand zu stecken. Die Zahl seiner Gefolgsleute, seiner Anhänger und seiner Untertanen ist schwer zu schätzen, jedoch bei weitem groß genug, weite Landstriche im Orient zu beherrschen und überall jederzeit in Europa morden zu können. Und die Zahl derer, die dieses Treiben ganz offensichtlich als von Gott befohlenen „Heiligen Krieg“ ansehen und daher billigen, ist groß, viel zu groß. Denn die Zahl der Muslime, die sich diesen Soldaten Allahs entgegenstellen, oder diesen angeblich Heiligen Krieg wenigstens öffentlich verurteilen, ist klein, viel zu klein. Wo bei den Deutschen jeder Brandanschlag auf eine Asylantenunterkunft Lichterketten und Betroffenheitsadressen ihrer Politiker auslöst, findet vergleichbares auf muslimischer Seite nicht im Ansatz statt. Die schweigende Mehrheit der Muslime ist entweder uninteressiert oder fügt sich.  Mehr noch. Nach jedem Terroranschlag kennt der Jubel in den sozialen Netzwerken keine Grenzen.

Wir müssen begreifen, daß wir inzwischen in einer Art moderner Religionskrieg leben. Ganz offensichtlich nehmen die Islamisten das Gebot des Korans bitter ernst, die gesamte Menschheit zu unterwerfen. Denn nur wo der Islam herrscht, ist nach dem Koran Friede. Wo er – noch nicht – herrscht, ist Krieg. Natürlich haben wir es nicht mit einem Krieg zu tun, wie wir ihn seit Jahrtausenden kennen. Nicht die Völker, nicht die Heere treffen in blutiger Schlacht aufeinander. Die Kämpfer und Kommandotrupps der Islamisten morden wehrlose Zivilisten. Man kann nicht einmal sagen, daß sie dies wahllos tun. Nein, häufig ist das symbolhafte ihrer Mordaktionen augenfällig. Zum einen sind typische Ausprägungen des in ihren Augen dekadenten westlichen Lebensstils Ziel ihrer Anschläge. Ein Musikclub, ein Fußballstadion, eine Strandpromenade voller flanierender Menschen, die Redaktion einer Satirezeitschrift: alles gewissermaßen Leitfossile einer liberalen, hedonistischen und permissiven Gesellschaft. Und es gibt die Fatwas – Todesurteile – gegen den Schriftsteller Salman Rushdie, die Journalistin Ayaan Hirsi Ali und den Karikaturisten kurt Westergaard.

Zum anderen wird immer deutlicher, daß das Christentum Gegenstand ihres Hasses ist. Spätestens seit dem Angriff auf eine katholische Kirche in Rouen muß klar sein, daß nicht nur die westliche Lebensart im allgemeinen, sondern das Christentum ganz gezielt bekämpft wird. Die typische Weise, in der die Mordgesellen des Kalifen den greisen Priester durch Kehlschnitt töteten, spricht Bände. Diese Art der „Hinrichtung“ von „Ungläubigen“ stellt sie auf eine Stufe mit den Tieren, die auf eben solche Weise getötet werden, damit der fromme Muslim ihr Fleisch auch essen darf.

Wer immer noch meint, all diese Scheußlichkeiten hätten mit dem Islam nichts zu tun, der sollte sich zum Beispiel damit auseinandersetzen, daß christliche Flüchtlinge aus dem Orient in deutschen Flüchtlingsunterkünften von islamischem Sicherheitspersonal allenthalben drangsaliert werden. Selbstverständlich auch von Flüchtlingen muslimischen Glaubens. Die glückselig lächelnden Flüchtlingshelferinnen aus den gymnasialen Oberstufenklassen bekommen davon natürlich nichts mit. Sie sind ja nicht dabei. Ihre Lehrer, die davon wissen, dürfen oder wollen es Ihnen nicht erzählen. Wer immer noch meint, der Islam sei eine Religion wie Christentum und Judentum, der muß wohl die Augen fest davor verschließen, was in Europa wirklich vor sich geht.

Wer einfach nicht zur Kenntnis nehmen will, daß Ende des 19. Jahrhunderts noch ca. 20 % der Bevölkerung in der Türkei Christen waren, es heute jedoch nur noch ca. 0,2 % sind, der muß sich Realitätsverweigerung vorhalten lassen. Wer die Augen davor verschließt, daß der islamistische Terror in Pakistan und Nigeria, um nur zwei Länder zu nennen, vorwiegend Christen trifft, dem ist nicht mehr zu helfen. Mehr noch, dieses ohrenbetäubende Schweigen wird dort durchaus wahrgenommen und ist geeignet, die Islamisten in ihrem Tun zu bestärken. Wer gewissermaßen achselzuckend zur Kenntnis nimmt, daß in vielen Ländern, in denen der Islam Staatsreligion ist, Christen die öffentliche Ausübung ihrer Religion verboten ist, und sie deswegen natürlich auch keine Kirchen bauen dürfen, auf der anderen Seite aber befürwortet, daß in Deutschland Moscheen gebaut und islamistischen Predigern geöffnet werden, der begreift nicht, worum es geht. Auf ihn trifft der zynische Spruch des Dichters Bertolt Brecht zu: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Wer immer noch glaubt, alles das habe mit dem gelebten Islam von Millionen Moslems in Europa nichts zu tun, der wolle sich doch einmal vor Augen führen, was gelebter Islam in der Wirklichkeit ist. Regelmäßig finden die sogenannten Al-Quds-Märsche statt, bei denen zur Vernichtung Israels, immerhin eines Mitgliedstaates der Vereinten Nationen, aufgerufen wird. Islamische Autoritäten rufen zur Tötung Ungläubiger auf.

Es gibt einfach die Unterdrückung der Frauen. Es gibt nun einmal die sogenannten Ehrenmorde. Es gibt in fast allen Ländern, deren Verfassung Koran und Scharia sind, die Todesstrafe für Homosexuelle, für Apostaten – vom Glauben abgefallene Muslime –, für Ehebrecherinnen oder sonstwie nach den Vorstellungen der mit richterlicher Gewalt ausgestatteten Geistlichen todeswürdige Menschen. Geköpft und gehängt wird öffentlich. Minderjährige werden zwangsverheiratet. Frauen werden gezwungen, sich in der Öffentlichkeit bis zur Unkenntlichkeit zu verschleiern, mindestens aber objektiv und gewollt häßliche Kleidung zu tragen. Es gibt die archaisch-barbarische Sitte der Knabenbeschneidung, die aus medizinischer und juristischer Sicht des aufgeklärten Menschen nur als schwere Körperverletzung eingestuft werden kann. In manchen Regionen auch die genitale Verstümmelung der Mädchen. Es gibt die Abschottung von den sogenannten Ungläubigen, auch und gerade hier in Europa. Kurz gesagt, der Islamismus ist ohne den Islam nicht denkbar. Genau gesagt: der Islam ist die Wurzel, aus der der Islamismus treibt.

Gerade die Abschottung und Bildung von Parallelgesellschaften wächst sich immer mehr zu einer schweren Belastung für die europäischen Gesellschaften aus. Der Anteil der muslimischen Studenten auf unseren Universitäten entspricht nicht entfernt dem Anteil der Moslems an der jeweiligen Bevölkerung. Familien, in denen nicht deutsch, sondern türkisch oder arabisch, allerdings auf dem Niveau von Analphabeten, gesprochen wird, sind eben nicht das Milieu, aus dem Ärzte, Ingenieure und Wissenschaftler erwachsen. Die Mutter aus dem anatolischen Dorf, die nicht einmal türkisch lesen und schreiben kann, kann eben ihrem Kind weder in der Türkei noch gar in Deutschland bei den Hausaufgaben helfen, nicht einmal beim Erlernen der Sprache durch Verbesserung des Ausdrucks im häuslichen Umgang helfen. Das Verbot des Umganges mit den einheimischen Deutschen oder Franzosen, die Weigerung, Töchter am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen zu lassen, die Verheiratung – statt der Liebesheirat mit dem selbst gewählten Partner – der Kinder mit Verwandten, zumindest Volksangehörigen, das alles zeigt, wie sehr gläubige Muslime ihre christlichen, westlich orientierten Nachbarn ablehnen. Nein, hier wird strukturell die Grundlage für intellektuelle Minderleistung und berufliche Inferiotät gelegt. Industrie und Wissenschaft gibt es in muslimischen Ländern praktisch nicht. Wenn der Reichtum nicht aus der Erde sprudelt, herrscht Armut. So nimmt es denn nicht Wunder, daß muslimische Familien statistisch nur auf drei Gebieten vorne liegen, allerdings weit vorne: Fertilität, Kriminalität und Sozialhilfebezug. In diesem Milieu wächst der religiöse Fundamentalismus und Radikalismus, ob in Frankreich, Belgien oder bei uns in Deutschland. Dem steht nicht entgegen, daß der ein oder andere Täter über eine gewisse formale Bildung, manchmal sogar ein Hochschulstudium, verfügt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Und eine intellektuelle Schulung kann dazu beitragen, die eigene gesellschaftliche Stigmatisierung, und wenn sie auch selbst verschuldet ist, noch scharfer zur Kenntnis zu nehmen. Daß eine wirkliche Integration von Menschen aus völlig anderen Kulturkreisen möglich ist, haben die Kinder der vietnamesischen Bootsflüchtlinge in beeindruckender Weise gezeigt. Außer der Physiognomie unterscheidet sie nichts von den Deutschen, die seit Jahrhunderten hier leben, außer dem signifikant höheren Anteil an Akademikern. Sie kamen allerdings nicht aus einem islamischen Land.

Bassam Tibi, ein Mann, der es wirklich wissen muß, hält inzwischen den Islam für nicht reformierbar. Ahmad Mansour, Hamed Abdel-Samad, Necla Kelec und viele andere Autoren aus dem islamkundigen Bereich schlagen in die gleiche Kerbe. Sabatina James, die zum Christentum konvertierte Politikwissenschaftlerin, erhält eben deswegen Morddrohungen sogar aus ihrer eigenen Familie.

Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen kann nur sein, diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Die ungeheure Zahl der bereits hier lebenden und in Parallelgesellschaften existierenden Muslime verbietet es, noch weiteren Zuzug aus diesem Teil der Welt zuzulassen. Es ist eine Herkulesaufgabe für Generationen, diese Bevölkerungsgruppe überhaupt zu integrieren. Integrieren im Wortsinne bedeutet, sie zum natürlichen Bestandteil der Mehrheitsbevölkerung zu machen. D.h., daß sie in jeder Beziehung Deutsche werden müssen, kulturell wie mental. Sie müssen sich gewissermaßen als eingeheirateter Teil der Familie sehen. Deren Gebräuche und Sichtweisen müssen ihre eigenen werden. Nur so kann auf Dauer ein gedeihliches Zusammenleben entstehen. In typischen Einwanderungsländern wie zum Beispiel Argentinien oder Australien hat das auch in beeindruckender Weise funktioniert. In den USA hingegen beobachten wir in den letzten Jahren leider eine gegenläufige Entwicklung. Die Betonung der Eigenständigkeit etwa der sogenannten Latinos, aber auch der Schwarzen, führt zu einer Spaltung der Gesellschaft mit allen negativen Folgen. In religiöser Hinsicht kann eine wirkliche Integration ja auch nur bedeuten, daß sich diese Bevölkerungsgruppe so verhält wie die Mehrheit. Diese ist in Deutschland zur Hälfte überhaupt nicht religiös, und zur anderen Hälfte christlich, mit flapsig gesagt, einigen jüdischen Einsprengseln. Es liegt durchaus nahe, daß eine dynamisch verlaufende Angleichung erfolgt, wenn die Kinder unserer muslimischen Bürger heiraten, wen sie wollen, und nicht, wen ihnen ihre Eltern vorschreiben. Es ist aber auch erforderlich, daß der Staat seine Rechtsordnung, die eine absolut freie Lebensweise ermöglicht, auch durchsetzt. Die Rücksichtnahme auf religiöse Vorstellungen, wie etwa Speisevorschriften, die Duldung von religiös begründeten Absonderlichkeiten wie Frauenbadetagen in öffentlichen Schwimmbädern, die Erlaubnis für Religionsbeamte fremder Staaten, hierzulande das religiöse Leben zu bestimmen, alles das muß künftig unterbleiben.

Als die Religionsfreiheit in unser Grundgesetz geschrieben wurde, konnte sich niemand vorstellen, was der Islam eigentlich bedeutet. Die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung kannten ihn allenfalls aus den Erzählungen von Karl May. Es ist an der Zeit, auch hier etwas zu ändern. Art. 4 des Grundgesetzes gehört nicht zu den Vorschriften, die auch der Verfassungsgeber nicht mehr ändern darf. Es braucht indessen vor allem Mut, Mut auch nicht nur gegenüber den Islamfunktionären aller Schattierungen, sondern vor allem auch gegenüber den Fürsten der veröffentlichten Meinung und den Politikern, denen ihr eigenes Volk offensichtlich wenig bedeutet.

O tempora, o mores! ruft Cicero im weiteren Verlauf seiner Rede gegen Catilina aus. O tempora, o mores! gilt heute noch mehr als zu Ciceros Zeiten. Cicero fand bekanntlich beim römischen Senat schließlich Gehör. Ob er es jedoch heute beim Deutschen Bundestag finden würde, muß leider füglich bezweifelt werden.

Schluß mit Lustig

Am 7. Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, daß künftig wegen Vergewaltigung bestraft werden soll, wer eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen oder gar zum Geschlechtsverkehr bewogen, bestimmt oder genötigt hat. Genaueres werden im Laufe der Jahre die Gerichte herauszuarbeiten haben. Das erstaunliche an diesem Vorgang ist zunächst einmal, daß der Bundestag einstimmig eine strafrechtliche Regelung von großer Tragweite beschlossen hat. Dies unter dem einhelligen Beifall der öffentlichen wie auch der veröffentlichten Meinung. Kein Wunder. Wenn man jemanden fragt: „Sind Sie für oder gegen Vergewaltigung?“, dann wird die Antwort immer lauten: „Natürlich dagegen!“ Und es ist an und für sich selbst verständlich, daß man als anständiger und kultivierter Mensch jeden anderen Menschen so weit respektiert, daß man nicht einmal daran denkt, mit ihm oder ihr gegen den erklärten Willen intim zu werden.

Doch sind Anstand und Gesetz zwei ganz verschiedene Dinge. Und die landläufige Vorstellung von rechtlichen Dingen einerseits und deren Behandlung durch die Juristen andererseits klaffen nicht selten meilenweit auseinander. Und so liegen die Dinge hier. Das bedenkliche daran ist, daß sich offensichtlich niemand in den von Juristen nur so wimmelnden Ministerien oder gar von den Abgeordneten selbst Gedanken darüber gemacht hat, was die Gesetzesänderung denn nun in der Praxis bewirken wird. Und das gilt nicht nur für die auf der Hand liegenden Beweisprobleme, die gegenüber der bisher geltenden Rechtslage noch einmal deutlich größer geworden sind. Das gilt auch für die Anwendung des Gesetzes bei unterstellt eindeutiger Tatsachenfeststellung.

Der Münchener Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens hat jüngst darauf aufmerksam gemacht. In gebotener Kürze soll hier einmal dargestellt werden, was sich dem Juristen eigentlich aufdrängen sollte.

Viele von uns werden sich noch an ihren ersten Kuß erinnern. Das war nicht selten eine schwierige Geschichte. Soll ich, soll ich nicht? Will sie, will sie nicht? Trau ich mich nicht, traut sich möglicherweise morgen ein anderer. Mag sie mehr den aus der Ferne schmachtenden Minnesänger, oder steht sie doch auf dem handfesten Don Juan? Irgendwann hat man das Herz in beide Hände genommen und ihr ganz überraschend den ersten Kuß auf die Wange oder gar auf die Lippen gedrückt. Ob sie nun zart errötete, stürmisch selber küßte oder empört mit einer saftigen Ohrfeige antwortete, der Anfang war gemacht. Davon müssen wir Juristen künftig den jungen Leuten dringend abraten. Denn ein überraschender Kuß ist nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes nicht nur eine sexuelle Belästigung; er ist sogar eine sexuelle Nötigung. Strafbar macht sich jetzt gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches, wer eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzt. Wenn das Gericht den Kuß als „erhebliche sexuelle Handlung“ ansieht, drohen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis. Bei einem Zungenkuß kann das auch zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren führen, weil ein Eindringen in eine Körperöffnung erfolgt, nämlich den Mund. Also lieber erst mal das Einverständnis der Angebeteten einholen, aus Beweisgründen natürlich schriftlich.

Als man dann schon etwas kesser und erfahrener geworden war, begann eine stürmische Nacht nicht selten mit der Frage: „Gehen wir nun zu dir oder zu mir?“ Auch davon muß der Jurist künftig dringend abraten. Denn wenn die heiße Partybekanntschaft ihrem Verehrer in dessen Wohnung folgt, und dann passiert, weshalb man sie aufgesucht hat, dann kann am Ende die Verurteilung wegen Vergewaltigung stehen. Denn der Galan hat beim Geschlechtsverkehr eine Lage ausgenutzt, in der das Opfer schutzlos war, § 147 Abs. 5 Nr. 3 des Strafgesetzbuches. Die Schutzlosigkeit des Opfers wird bejaht, weil es mit dem Täter in seiner Wohnung allein war und damit seinem ungehemmten Einfluß ausgesetzt war, ohne daß es fremde Hilfe erwarten konnte. Das dürfte im übrigen auch in ihrer Wohnung der Fall sein, wenn sie dort alleine wohnt. Also sollte man nur dort zur Sache kommen, wo zur Not mit hilfsbereiten Menschen zu rechnen ist, etwa in einer WG oder dem Elternhaus. Allerdings sollte der Platz auch nicht zu belebt sein, denn Sex in der Öffentlichkeit gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar.

Aber auch, wenn man bereits dem beiderseitigen Wunsch entsprechend im Bett gelandet ist, schaut der Staatsanwalt immer noch nicht weg. Denn Nein heißt Nein nicht nur vorher, sondern auch sozusagen während. Ohne nun in die juristisch exakte Beschreibung von Einzelheiten sexueller Betätigung eintreten zu wollen, sei doch so viel gesagt, daß natürlich auch der entgegenstehende Wille der Sexualpartnerin wie des Partners geschützt ist, was die verschiedenen Aktivitäten angeht, zu denen es da kommen kann. Daß etwa ein Mann die Dame vorher fragt, ob er ihr nun…… darf, ist natürlich eine abwegige Vorstellung und könnte allenfalls in einer juristischen Prüfungsaufgabe vorkommen. Aber im Gesetz steht nun einmal, daß sich wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung strafbar macht, wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen – also auch ohne ein klar ausgesprochenes Nein – sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt. Wann das der Fall ist, darum wird sich die Rechtsprechung bemühen müssen. Zwischen einem deutlichen und energischen verbalen Nein und einem traurigen Senken des Blicks ist da wohl alles denkbar. Dem forschen Don Juan sollte man raten, vorsichtshalber alle 10-20 Sekunden zu fragen, ob die Dame immer noch einverstanden ist oder ob er aufhören soll.

So mancher feuchtfröhliche Abend hat früher im Bett geendet, ohne daß man sich dabei etwas gedacht hätte. Künftig kann das gravierende Folgen haben. Hat man früher von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gesprochen, wenn das Opfer völlig betrunken und deswegen widerstandsunfähig war, so genügt es nunmehr, wenn sich der Täter der Zustimmung des Opfers nicht versichert hat, § 177 Abs. 5 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. In der Begründung des Gesetzes heißt es dazu wörtlich, daß sich der Handelnde grundsätzlich auch dann strafbar macht, wenn der betrunkene Partner zwar im Nachhinein kundtut, daß er die sexuelle Handlung freiwillig an sich hat vornehmen lassen, der Beschuldigte sich hierüber aber nicht vorab versichert hat. Wie kann ich mich aber davon überzeugen, daß eine beschwipste Dame auch meint, was sie sagt, natürlich im Rechtssinne? Noch gefährlicher wird es, wenn beide betrunken sind. Der Experte meint, daß mangels verbaler oder anderweitig schlüssiger Kommunikationsfähigkeit Sex zwischen zwei Betrunkenen künftig gänzlich verboten sein wird. Sex muß also von nun an wie Autofahren gehandhabt werden: wenn Sie zu müde oder zu betrunken sind, bitte nicht mehr ins Auto bzw. mit jemanden ins Bett steigen. Und ganz übel wird es, wenn man vielleicht ein Schweizer Taschenmesser zum Entkorken der dann gemeinsam genossenen Flasche Wein benutzt hat. Denn dann hatte er ja ein gefährliches Werkzeug dabei, was den Strafrahmen bis zu 15 Jahren ausdehnt.

Volk wie Volksvertreter waren sich allerdings einig, daß mit dem neuen Gesetz auch Vorgänge wie in der Kölner Silvesternacht unterbunden werden sollen. Es ist ja wirklich widerlich, wenn eine Gruppe von Männern eine Frau bedrängt oder gar vergewaltigt. Allerdings ist der Straftatbestand dann so geraten, daß nicht nur diejenigen, die eine andere Person sexuell belästigen, sondern auch etwaige Personen, die bloß dabeistehen, als zum Täter gehörige Gruppe angesehen werden können. Ob sie sich daran beteiligt haben oder nicht, spielt keine Rolle. Die erhöhte Gefahr geht ja tatsächlich von der Gruppe aus. Allerdings könnte das künftig für die Mädels, die um die Häuser ziehen, um den Junggesellinnenabschied zu feiern, gefährlich werden. Wenn eine der Damen dabei erfolgreich einem Passanten etwa ein Fläschchen Schnaps angedreht hat und ihm anschließend vor Freude einen Klaps auf den Po gibt, dann macht sie sich möglicherweise samt ihrer umherstehenden Freundinnen nach diesem Paragraphen strafbar. Also Mädels, feiert künftig lieber in geschlossener Gesellschaft!

Man mag die vorstehende Aufstellung für flapsig, vielleicht auch übertrieben halten. Leider ist es aber so, daß sich gesetzliche Formulierungen nach ihrem Inkrafttreten selbständig machen. Die Juristen nennen das dann den objektivierten Willen des Gesetzgebers. Und was dann Staatsanwälte und Strafrichter daraus machen müssen, kann dann höchst unerfreulich sein. Von den Beweisproblemen, wie gesagt, will ich erst gar nicht reden.

Wir haben es hier eben mit einem Fall zu tun, der in der Politik und den Medien doch nicht selten ist. Da tauchen Probleme auf, und in bester Stammtischmanier wissen alle sofort, was unbedingt nötig ist. Natürlich will ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen, bloß zu meckern. Ich kann durchaus eine Alternative bieten. Gerade weil ich ein Delikt wie die Vergewaltigung für keine Kleinigkeit halte, wäre meine Lösung gewesen, den Strafrahmen dahingehend zu verändern, daß die Mindeststrafe deutlich angehoben wird. Denn dann fallen die letztendlich ausgeurteilten Strafen automatisch deutlich höher aus, als bisher. Das Grundproblem des Delikts Vergewaltigung ist damit natürlich nicht gelöst. Das Grundproblem ist und bleibt die Beweislage, weil sich dieser Vorgang nahezu immer unter vier Augen abspielt. Aber dann, wenn sich ein Gericht mit sorgfältiger Begründung, und davon ist regelmäßig auszugehen, dazu entschieden hat, die Tat als erwiesen anzusehen, dann soll auch eine harte Strafe ausgesprochen werden. Mit juristischem Firlefanz nach der Art des Gesetzes vom 07.07.2016 indessen ist nichts gewonnen, allenfalls eine Spaßbremse nach der Art sauertöpfischer Mullahs in den Alltag unseres Landes eingeführt worden.

Aktionismus

Es war zu erwarten. Ein Amoklauf, der Deutschland bewegt. Da muß man sich als Politiker was einfallen lassen. Zumal als Bundesinnenminister. Die Leute sollen ja glauben, man sorge nicht nur für ihre Sicherheit, nein, man gewährleiste sie auch. Also muß man so tun, als wisse man schon am nächsten Tag, wie man so etwas künftig verhindern kann. Der Täter hat mit einer Pistole um sich geschossen. Man weiß zwar nicht, wie er in den Besitz der Waffe und über 300 Schuß Munition gelangt ist. Man weiß nur, daß er sie illegal erworben haben muß. Wie, weiß man natürlich noch nicht. Wahrscheinlich wird man es auch gar nicht herausfinden. Denn ein Wesensmerkmal des illegalen Handelns mit was auch immer ist eben, daß es weder Register, Buchhaltungsunterlagen oder gar Steuererklärungen gibt, aus denen Geschäfte nachvollzogen werden können. So gut die Behörden über den legalen Waffenbesitz, der in Deutschland äußerst streng reglementiert ist, Bescheid wissen, so wenig weiß man über den illegalen Waffenbesitz. Das nationale Waffenregister weist ca. 5,8 Millionen Waffen in den Händen von ca. 1 Million Jägern, Schützen und Sammlern aus. Nach seriösen Schätzungen (FAZ online vom 26.01.2016) gibt es jedoch in Deutschland ca. 20 Millionen illegale Waffen. Es ist auch kein Problem, Waffen illegal zu erwerben, etwa über das sogenannte Darknet, eine verschlüsselte Sektion des Internets, in die jeder halbwegs computerkundige Mensch hineinkommen kann. Die Waffe kommt dann samt der Munition per Post. Man darf wohl davon ausgehen, daß auch Herr de Maiziere das weiß. Macht nichts. Man muß den Leuten vorspiegeln, daß man die Sache in den Griff bekommen wird. Action, baby, sprach Schwarzenegger in der Rolle des Terminators. Action, Gesetzesschreiber, laßt euch was einfallen!

Ich hätte da noch ein paar Anregungen für Sie, Herr de Maiziere. Verbieten Sie doch einfach per Gesetz, daß es vor der Weinlese hagelt, und daß es während des Oktoberfestes regnet. Auch ein gesetzliches Verbot von Staus auf der Autobahn zur Ferienreisezeit wäre doch mal eine Maßnahme. Herr Dobrindt hilft Ihnen bestimmt gerne dabei. Die Wähler werden begeistert sein! Eine satte Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl ist Ihrer Partei sicher! Wenn dann dummerweise die Natur sich nicht an Ihre famosen Gesetze gehalten hat, ist die Wahl ja schon vorbei. Und Sie können den Leuten dann sagen, daß Sie bereits an einem neuen Gesetz arbeiten, das die Einhaltung der Gesetze überhaupt sicherstellt. Dann regnet es auch nicht mehr während des Oktoberfests, dann hagelt es nicht mehr vor der Weinernte, dann gibt es zur Ferienzeit keine Staus mehr auf der Autobahn, und dann schießt auch kein Amokläufer mehr um sich. Oder vielleicht doch?

Der Albtraum

Eine Millionenstadt hielt den Atem an. Die Tagesschau dauerte nicht die übliche Viertelstunde, sondern bis Mitternacht. Neun Menschen, darunter acht Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren, starben im Kugelhagel des Amokläufers, weitere 27 sind durch seine Schüsse teilweise schwer verletzt worden. Dank der inzwischen in fast jeder Hosentasche greifbaren Smartphones mit Videofunktion konnte jedermann die verstörende Szene am Eingang des Schnellrestaurants erleben, als der Amokläufer auf fliehende Menschen schoß.

In den Medien schossen die Spekulationen ins Kraut. Die unübersichtliche Nachrichtenlage ließ zunächst keine Bewertung der Vorgänge zu. Nicht einmal die Polizei konnte über Stunden hinweg sagen, ob es sich um einen „gewöhnlichen“ Amoklauf oder um Terrorismus handelte, ob man es mit einem Einzeltäter oder einer Gruppe zu tun hatte. Erst recht blieb unklar, welche Motive zugrunde lagen. Von Islamismus bis zum Rechtsextremismus reichten die Vermutungen. Nun wissen wir, daß es sich um einen einzigen Täter handelte. Es liegt auch auf der Hand, daß es sich um den gewissermaßen klassischen Amoklauf gehandelt hat. Wenn überhaupt politische Motive als einer der Beweggründe des Täters in Betracht kommen, dann liegt eine Urheberschaft des IS ebenso fern, wie ein Bezug zur Neo-Naziszene in Deutschland. Der zuständige Oberstaatsanwalt spricht davon, daß der Täter wegen einer psychischen Erkrankung aus dem depressiven Formenkreis in Behandlung gewesen sei. Man habe in seinem Zimmer auch Literatur über Amokläufe gefunden, und er habe wohl auch in den sozialen Netzwerken den Amoklauf eines Schülers im schwäbischen Winnenden verherrlicht.

Man kann nur hoffen, daß die Politik sich nun mit wohlfeilen Rezepten zurückhält. Es ist zum wiederholten Male ein Albtraum Wirklichkeit geworden. Die Parallelen gerade zum Amoklauf von Winnenden liegen auf der Hand. Das Alter des Täters wie auch seiner meisten Opfer, die er auch noch in das bei Jugendlichen beliebte Schnellrestaurant gelockt haben soll, weisen eine offenkundige Vorbildfunktion der Amokläufe in amerikanischen wie deutschen Schulen auf. Sollte der Täter außerdem während seiner Tat Parolen ausgerufen haben, so dürfte nach Sachlage allenfalls die Brutalität von politisch motivierten Attentätern aller Schattierungen dem Täter imponiert haben.

Die Tat gibt weder unserem Gesinnungsministerlein aus dem Saarland Veranlassung, seine Schnüffelei im Internet zu intensivieren, noch den hoplophoben politischen Gouvernanten jeglicher Couleur Gelegenheit, nach einer weiteren Verschärfung der Waffengesetze zu rufen. Die Waffe des Täters war offensichtlich illegal erworben worden.

Was wirklich bleibt, ist die Trauer um die Toten, die Hoffnung auf schnelle und vollständige Genesung der Verwundeten, das Mitleid mit den Hinterbliebenen der Opfer, aber auch die Anteilnahme am Schicksal der Familie des Täters, die damit leben muß, daß ihr Sohn bzw. Bruder ein Massenmörder war, wobei seine psychische Erkrankung nicht wirklich ein Trost sein kann.

Und was bleiben wird: Nichts und niemand wird uns auch in Zukunft davor schützen können, Opfer einer solchen Tat zu werden. Denn alle dringend notwendigen Vorkehrungen gegen den politischen, vor allem islamistischen Terror vermögen gegen solche Amokläufe nichts auszurichten.

Begriffserklärung:
Der Begriff der Hoplophobie ist nicht sehr geläufig. Im Gegensatz zur allenthalben beschworenen sogenannten Homophobie und Islamophobie. Der Wortbestandteil der Phobie, also eines Angstgefühls mit Krankheitswert, muß nicht näher erläutert werden. Bei dieser Gelegenheit darf aber nochmals gesagt werden, daß er sprachlich in den erwähnten Begriffen Homophobie und Islamophobie fehlerhaft gebraucht wird, denn es soll sich dabei ja um einen Haß gegen die betreffenden Personenmehrheiten handeln. Die Hoplophobie ist die krankhafte Angst vor Waffen. Hoplon ist das altgriechische Wort für Waffe. Daher kommt die Bezeichnung Hoplit für den schwerbewaffneten Fußsoldaten der griechischen Phalanx.

Bürger in Uniform oder Söldner?

In diesen Tagen hat die Bundesministerin der Verteidigung das neue Weißbuch vorgestellt. Das hat weder in den Medien noch in der Öffentlichkeit eine Debatte ausgelöst. Man kann allenfalls von wohlwollendem Desinteresse sprechen. Die jahrzehntelange Konditionierung der Deutschen zu einer in der Grundbefindlichkeit eher pazifistischen Gesellschaft ließ auch nichts anderes erwarten.

Nun wird in den Weißbüchern des Bundesministeriums der Verteidigung traditionell nicht lediglich ein Ausblick auf angestrebte Strukturveränderungen der Streitkräfte und ihre Ausrüstung gegeben, sondern durchaus grundlegend auch eine Einordnung in die Weltpolitik vorgenommen. Die Rolle Deutschlands in der Welt, die Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen wie der NATO, und ein klein wenig auch die deutschen Interessen werden definiert. Das geschieht natürlich auch in diesem Weißbuch, soll aber nicht Gegenstand dieser Betrachtungen sein.

Vielmehr wollen wir den Blick auf das Selbstverständnis der Bundeswehr richten, wie es nach Auffassung der politischen Leitung des Ministeriums und natürlich der Bundesregierung überhaupt sein sollte. Festgehalten wird natürlich an Begriff und Grundsatz der Inneren Führung. Insoweit formuliert das Weißbuch in Ziffer 8.3 (Innere Führung als Kern des Selbstverständnisses der Bundeswehr) unter anderem: „Die innere Führung stellt sicher, daß sich die Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten nicht allein auf die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten beschränkt, sondern vielmehr die Bindung an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens festigt.“ Natürlich ist die Bindung des Soldaten an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens eines der Ziele der Inneren Führung, jedenfalls wenn man den in § 9 des Soldatengesetzes formulierten Diensteid zugrunde legt. Die Eidesformel lautet ja nun einmal: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, (so wahr mir Gott helfe).“ Gemessen daran fehlt in der Definition der Aufgabe und Zielvorstellung der Inneren Führung jeder Hinweis auf das Volk bzw. Land, dem der Soldat der Bundeswehr dient. Immerhin sind die zentralen Begriffe der Eidesformel die Pflicht zum treuen Dienen gegenüber dem Land, und die Pflicht, Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Beides kommt in der Formulierung dieser Zielvorstellung nicht vor. Die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens, die dort allein auftauchen, lassen sich sicher auch unter Recht und Freiheit des deutschen Volkes einordnen, allerdings sind damit Recht und Freiheit des deutschen Volkes keineswegs erschöpfend beschrieben. Denn die demokratischen Grundwerte gehören zwar sicherlich zu den Rechten der Deutschen, die der Soldat der Bundeswehr verteidigt. Zu den Rechten der Deutschen gehört aber vor allem auch ihre Freiheit nach innen wie nach außen. Davon ist nicht die Rede. Zu den Rechten der Deutschen gehört es auch, ihre natürlichen Interessen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand zu wahren. Die Werte der demokratischen Gesellschaft indessen als gewissermaßen Teilmenge der in der Eidesformel beschriebenen Aufgabenstellung können demgemäß doch nur ein Teil dessen sein, wofür der Soldat notfalls mit Gesundheit und Leben einzustehen hat. Doch offenbar ist die Benennung spezifisch nationaler Rechte und Werte inzwischen verpönt. Die Demokratie an sich als Wert ist ebenso unverfänglich wie wohlfeil. Denn sie ist selbstverständlich Staatsform und gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit in (fast) allen Ländern der NATO mit Ausnahme der Türkei des modernen Sultans Erdogan.

Nicht überraschend ist es daher, daß in Ziffer 8.4 des Weißbuchs neue Wege im Traditionsverständnis aufgezeigt werden. Denn: „Wichtige Teile der Führungsphilosophie (Muß es denn gleich Philosophie sein? Tut es nicht auch das Selbstverständnis?) der Bundeswehr sind ein Werte vermittelndes Traditionsverständnis und dessen Pflege. Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen für ihren fordernden Auftrag neben der rationalen Sinnstiftung auch eine emotionale Bindung. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime werden immer ihren besonderen Platz behalten. Sie dienen als wesentliche Vorbilder und zur moralischen Festigung. Doch Traditionen müssen gelebt werden.“ Den in der deutschen Geschichte offenbar allein sinnstiftenden Ereignissen der preußischen Reformen und des Widerstandes gegen das NS-Regime wird dann noch die inzwischen über 60-jährige Tradition der Bundeswehr selbst hinzugefügt. Letzteres ist sicherlich angebracht und legitim. Denn die Bundeswehr besteht inzwischen länger als jede deutsche Armee vor ihr, und sie kann für sich in Anspruch nehmen, einen wesentlichen Beitrag zur friedlichen Überwindung des Ost-West Konfliktes geleistet zu haben, und gewissermaßen zu den Siegern des Kalten Krieges zu gehören. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime indessen waren politische, nicht militärische Leistungen. Somit bleibt als traditionsstiftende militärische Leistung allein der Beitrag zur Überwindung des Ost-West Konfliktes und der damit einhergehenden friedlichen Wiedervereinigung unseres Volkes. In einem „heißen“ Krieg mußte sich die Bundeswehr gottlob nicht bewähren, vom Einsatz in Afghanistan einmal abgesehen. Indessen fehlt in dieser Aufzählung, was für alle anderen Armeen auf dieser Erde stets traditionsbegründend ist: die großartigen soldatischen Leistungen in den Kriegen der Vergangenheit. Immerhin haben die deutschen Armeen in den Kriegen von 1866,1870/71,1914-18 und 1939-45 militärische Leistungen gezeigt, die überall in der Welt geachtet und hoch geschätzt, jedoch nur in Deutschland offenbar verschämt unter Verschluß gehalten werden. Die Führungskunst der Feldherren und Generalstäbe, die weltweit bewunderte Auftragstaktik, die Erfolge deutscher Armeen auf den Schlachtfeldern gegen personell und materiell häufig weit überlegene Gegner, alles das soll nach den Vorstellungen der Auftraggeber und der Verfasser dieses Weißbuches offenbar nicht traditionsbegründend sein. Die Tatsache allein, daß deutsche Soldaten über einen vergleichsweise sehr kurzen Zeitraum der Geschichte – was sind schon 12 von gut 300 Jahren? – gezwungen waren, einem Unrechtsregime dienen zu müssen, ist für die dominierende politische Klasse dieses Landes (von Elite kann ich hier nicht sprechen) Grund genug, die glänzenden Leistungen früherer Soldatengenerationen unter den Tisch fallen zu lassen. Was in anderen Ländern zur Errichtung von Denkmälern und jährlichen Paraden der Streitkräfte vor den Staatsoberhäuptern unter großer Anteilnahme der Bürger führt, wird in Deutschland geächtet. Wie auf diese Weise eine innere Bindung des Soldaten an Volk und Land geschaffen werden soll, bleibt wohl das Geheimnis unserer Politiker und ihrer medialen Lautsprecher. Vielleicht soll das aber auch gar nicht erreicht werden.

Nur in diesem Geiste ist es wohl möglich, sich Gedanken darüber zu machen, die offenkundigen Personalprobleme der Bundeswehr dadurch zumindest abzumildern, daß man sie für Ausländer öffnet. So heißt es auf Seite 120 des Weißbuches unter dem Stichwort „Personalstrategie“ unter anderem: „Nicht zuletzt böte die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr, sondern wäre auch ein starkes Signal für eine europäische Perspektive.“ Dieses – pardon! – Geschwurbel will wohl heißen, daß es eigentlich völlig gleichgültig ist, wer in dieser Armee dient, vor allem, woher er kommt und welchen Pass er in der Tasche trägt. Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen wird wohl kaum das Motiv solcher Soldaten sein. Hier wird ganz offen über die Rekrutierung von Söldnern nachgedacht. Natürlich gibt es so etwas in Form der französischen wie auch der spanischen Fremdenlegion. Das sind aber immerhin besondere Truppenteile. Die USA haben sich für die Erledigung besonders gefährlicher und schmutziger militärischer Aufträge der Dienste kommerzieller Anbieter versichert. Wenn man nun auch in Deutschland derartige Erwägungen anstellt, dann sollte man eben auch zwischen dem Dienst für das Vaterland – ja, Vaterland – und dem Einsatz von Waffengewalt zur Durchsetzung politischer oder wirtschaftlicher Interessen trennen. Aber dazu bedürfte es einer Klasse von Politikern, die sich nicht lediglich als Manager eines Großunternehmens namens Bundesrepublik Deutschland verstehen, sondern als Vertreter derer, denen die Inschrift über dem Eingangsportal des Reichstages gewidmet ist. Sie lautet: Dem deutschen Volke.

Eine Zeitreise

Wer gestern Abend die Nachrichten im Fernsehen mit wachem Verstand verfolgt hat, der sah sich auf eine Zeitreise mitgenommen. Der Sultan vom Bosporus ließ gefangen genommene Offiziere vor den Kameras zur Schau stellen. Ihre Gesichter wiesen deutliche Spuren schwerer Misshandlungen auf. Die Erinnerung an die Folterkeller Hitlers und Stalins stieg aus den dunkelsten Tiefen des kollektiven Gedächtnisses empor. Wer den Reden des Sultans an sein Volk lauschte, brauchte keinen Übersetzer um schon am Duktus und Tonfall eine verblüffende Ähnlichkeit mit den Reden Hitlers zu registrieren. Die Ankündigung, die Todesstrafe wieder einführen zu wollen, die Anrede des Publikums als „meine Brüder“, das Rasen des Pöbels in den Straßen, der vor den Kameras der Weltpresse auf gefesselte Soldaten einschlug, all das erinnert an den Terror von Revolutionsgarden aller Schattierungen und aller Zeiten.

Doch die Politiker des Westens von Merkel bis Obama faseln immer noch davon, daß Erdogan mit der Niederschlagung eines Militärputsches die Demokratie seinem Lande gerettet habe. Nachdem es sich dabei nicht um ahnungslose Urwaldbewohner, sondern erfahrene Politiker handelt, ist völlig klar, daß derartige Äußerungen interessengesteuert sind. Die USA brauchen aus geopolitischen Gründen das Territorium der Türkei. Merkel hofft darauf, daß der Sultan ihr weiterhin für gutes Geld hunderttausende von Flüchtlingen abnimmt.

Der Westen wird erst wirklich aufwachen, wenn das neue osmanische Reich über seine heutigen Staatsgrenzen hinaus beginnt, sich Territorien einzuverleiben. Das Regime wird er aber dann nicht mehr stürzen können.

Völkisch – um Himmels willen, nein!

Kritikern der aktuellen Ausländer-und Einwanderungspolitik wird gern entgegengehalten, sie argumentierten „völkisch“. Das ist als Totschlagsvokabel gemeint, denn es wird damit Bezug auf die Rassenpolitik der Nazis genommen. Diese war ja dadurch gekennzeichnet, daß sie eine imaginierte arische Rasse als biologische Grundlage des Deutschtums überhaupt ansah. Natürlich war diese Rasse dann auch im Verhältnis zu allen anderen Rassen und/oder Völkern biologisch höherwertig und in jeder Beziehung überlegen. Die logische Konsequenz hieraus war, daß die Deutschen als Volk jeden fremden bzw. andersrassigen Bevölkerungszuwachs abzulehnen hatten. Diese Menschen waren entweder gleich zu vernichten, oder wenigstens als Menschen minderen Wertes zu Sklavenarbeiten heranzuziehen. Natürlich war deutschen „Volksgenossen“ der geschlechtliche Umgang mit ihnen als „Rassenschande“ verboten. Auch der Begriff des Untermenschen spricht insoweit Bände. Die Dominanz dieser vulgärbiologistischen Vorstellungen in der nationalsozialistischen Ideologie kommt auch im Namen der Parteizeitung „Völkischer Beobachter“ plakativ zum Ausdruck.

Und genau das soll jedem unterstellt werden, der zur Ausländer- und Einwanderungspolitik andere Vorstellungen hat, als die Mehrheit der politisch-medialen Klasse unseres Landes. Deswegen greift man eben zu der diffamierenden Vokabel „völkisch“.

Damit wird es für jeden, der sich selbst als patriotischen Deutschen sieht, und sich um das Wohl des deutschen Volkes Sorgen macht, grundsätzlich gefährlich. Denn man belegt ihn ja gerade deswegen mit diesem diffamierenden Begriff, um eine patriotische, meinetwegen auch national-konservative Einstellung als außerhalb des Verfassungsbogens situiert zu definieren. Wer eine solche Einstellung hat, wird damit zum politischen Paria. Mit solchen Leuten diskutiert man nicht. Sie sind zunächst ein Fall für den Verfassungsschutz, danach für den Staatsanwalt. Auf diese Weise hofft das juste milieu dieses Landes jeder sachlichen Debatte über Asyl, Ausländer, Einwanderung, Flüchtlinge und Islam aus dem Wege gehen zu können. Wer Sachargumente durch Ausgrenzung und Kriminalisierung aus der Debatte ausschließt, muß nicht besorgen, in der Debatte zu unterliegen. Denn sie findet erst gar nicht statt. Zur Klarstellung: Natürlich gibt es auch bei uns wie in vielen anderen Ländern (USA!) tatsächlich Anhänger derartiger völkischer Theorien. Aber das sind wenige. Und ihre Schriften sprechen auch nur rechtsextreme Esoteriker an.

Wir wollen es jedoch den selbstgerechten, politisch korrekten Gesinnungszensoren nicht so leicht machen. Unbestritten ist zunächst einmal, daß ein Staat üblicherweise drei konstituierende Elemente aufweist, nämlich ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt. Daraus ergibt sich, daß jedenfalls die Staats- und Völkerrechtswissenschaft die Existenz von Völkern oder auch Nationen voraussetzt. Daß diese nach den gängigen Definitionen sich von anderen Völkern durch Abstammung, Sprache und Kultur unterscheiden, wird nicht ernsthaft bestritten. Selbst wer einem blutleeren Verfassungspatriotismus das Wort redet, schließt damit ja nicht aus, daß jedenfalls die weit überwiegende Mehrheit einer Nation eben außer der Sprache und der Kultur die gemeinsame Abstammung als Unterscheidungsmerkmal hat. Die Existenz einer Staatsgewalt, die dieses Volk über sein Staatsgebiet ausübt, bringt es eben mit sich, daß es frei darüber entscheiden kann, wer auf seinem Staatsgebiet unter welchen Bedingungen lebt, und vor allem, wer über die Verleihung seiner Staatsbürgerschaft in eben dieses Staatsvolk aufgenommen wird. Das ist im übrigen in der Menschheitsgeschichte immer so gewesen, selbstverständlich auch und gerade in der Geschichte unseres Landes. Seine geographische Lage ließ eine andere Entwicklung auch gar nicht zu. Und so sind die Nachfahren der Einwanderer in unser Land auch gewissermaßen Deutsche mit Haut und Haaren. Entgegen den vulgärbiologistischen Phantasien der Nazis ist das auch völlig unabhängig davon, wo diese Vorfahren hergekommen sind.

Wenn nun jemand in unserem Lande den ein oder anderen Zuwanderer hier lieber nicht haben möchte, geschweige denn ihn auf Dauer mit oder ohne deutschen Pass in unseren Grenzen sehen will, dann beruht das keineswegs darauf, daß er ihn wie die Nazis als rassisch minderwertig, Fremdkörper oder Untermenschen betrachtet. Denn es bleibt jedem Menschen unbenommen, einen anderen Menschen sympathisch oder unsympathisch zu finden, seine Nähe zu begrüßen oder abzulehnen. Von der Nation heruntergebrochen auf den familiären, persönlichen Bereich: ein junger Mann, der eine noch so schöne, gebildete und kultivierte junge Frau nicht zur Freundin oder gar Ehefrau haben will, bekundet damit ja nicht etwa, daß er sie als minderwertigen Menschen überhaupt ablehnt. Sie ist halt gerade nicht sein Fall. Und wenn die Mehrheit eines Volkes etwa Zuwanderung ganz ablehnt, oder aber doch nur in engen Grenzen und unter bestimmten Umständen wünscht, dann heißt das ja noch lange nicht, daß man die betreffenden Menschen als solche ablehnt. Insbesondere spricht man ihnen damit kein Quentchen ihres personalen Wertes ab. Man sagt ihnen lediglich, daß man sie ungeachtet ihres menschlichen Wertes, gegebenenfalls sogar der persönlichen Wertschätzung, eben lieber in ihrer eigenen Heimat wissen will, als bei uns. Tangiert das die Menschenwürde? Natürlich nicht. Alles andere wäre ja auch absurd. Wenn allein die allen Menschen gleiche Menschenwürde jeden Staat dieser Erde dazu zwingen würde, jeden Menschen als Bürger aufzunehmen, dann wäre das Rechtssystem Staat als solches gegenstandslos geworden. Solche Phantasmagorien werden zwar in linken und kirchlichen Dunstkreisen häufig für Menschlichkeit gehalten. Leute, für die 2 × 2 immer noch 4 ist, und ich zähle mich dazu, können solchen Unfug nicht vertreten. Wer sie deswegen jedoch als völkisch diffamiert, ist entweder dumm oder bösartig. Angesichts der real existierenden politischen Kultur in unserem Lande muß man leider letzteres als den Regelfall ansehen. Wer sich allerdings den aufrechten Gang bewahrt hat, sollte sich davon nicht schrecken lassen. Die Wahrheit braucht mutige Verfechter. Viele meiner Leser haben wie ich einst geschworen, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Wohlan, es gibt Gelegenheit dazu!