Archiv für den Monat: Juli 2018

Politkauderwelsch

Zu  den dämlichsten Vokabeln in der politischen Debatte unserer Zeit gehört zweifellos „Rassismus“. Demgemäß führen sie vor allem die Grünen und ihre medialen Vor- und Nachplapperer im Munde. Dicht gefolgt von den diversen Phobien, etwa „Homophobie“ und „Islamophobie“.

Um letztere kurz abzuhandeln weil es so einfach ist: die Phobie kommt aus dem Altgriechischen, dem Wortstamm Flucht, Furcht, Schrecken, sich erschrecken, jemanden erschrecken etc. Wer mit den Begriffen Homophobie oder Islamophobie um sich wirft, meint in Wirklichkeit nicht die Furcht vor Homosexuellen oder Muslimen. Das wäre ja auch abwegig. Gemeint ist tatsächlich der Haß gegen diese Menschengruppen. Doch kann man stets sicher vom fehlerhaften Sprachgebrauch auf den ebenso fehlerhaften Inhalt schließen. Man darf ferner getrost davon ausgehen, daß den meisten Zeitgenossen heutzutage gar nicht bewußt ist, was sie daherplappern. Denn die Kenntnis des Altgriechischen wie auch des Lateinischen als Kern humanistischer Bildung kann ja zumeist nicht vorausgesetzt werden, weil eben diese humanistische Bildung leider sehr selten geworden ist. Statt dessen haben wir ja flächendeckend „Schulen ohne Rassismus“, um damit zum nächsten Thema überzuleiten.

Nun zum Spitzenreiter in meinem privaten Ranking der dämlichsten Vokabeln, dem Rassismus. Der Begriff wird heute inflationär und gewissermaßen flächendeckend für alles benutzt, was den politisch korrekten Zeitgenossen von linksliberal bis Antifa nicht paßt. Derzeit vorzugsweise im Zusammenhang mit der Debatte um Asylbewerber, Flüchtlinge und misslungene bis gar nicht erst versuchte Integration. Kritik etwa am konservativen bis fundamentalistischen Islam ist danach selbstverständlich rassistisch. Kritik an dem Benehmen des deutschen Ex-Fußball Nationalspielers und loyalen Sohn des türkischen Volkes Mesut Özil ist demnach selbstredend ebenfalls rassistisch. Migranten aller Art dazu anzuhalten, die hier geltenden Gesetze und üblichen Verhaltensweisen nicht nur zu respektieren, sondern auch zu verinnerlichen, ist selbstverständlich auch rassistisch. Wer etwa meint, in unseren öffentlichen Freibädern hätten „Burkinis“ nichts zu suchen, muß sich von den Inhabern der stets richtigen Meinung und edelmütigen Moral als Rassist bezeichnen lassen. Die Reihe läßt sich beliebig fortsetzen.

Natürlich wird auch hier ein ursprünglich völlig anders gemeinter Begriff von seiner hergebrachten Wortbedeutung gelöst und für das Arsenal des politischen Kampfvokabulars umgearbeitet. Betrachten wir nur kurz die Geschichte der Vokabeln „Rasse“ und „Rassismus“.

Der berühmte systematische Biologe Carl von Linné hatte 1735 unter anderem auch die Menschen in sein System von Arten, Rassen, Klassen etc. eingeteilt. Die Menschen teilte er ein in die Rassen der Europäer (weiß), der Amerikaner – gemeint sind natürlich die Ureinwohner – (rot), der Asiaten (gelb) und der Afrikaner (schwarz). Damit sind Generationen von Schülern groß geworden, natürlich auch mit den späteren Abwandlungen und Differenzierungen. Heute vermeiden Biologen den Begriff der Rasse selbst im Tierreich weitgehend. Sachlich ändert sich dadurch natürlich nichts. Politisch ist indessen der Begriff völlig desavouiert. Merkwürdigerweise taucht er dennoch zum Beispiel in Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes und in Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf. Sobald das die Grünen merken sollten, dürfte eine ebenso heftige wie moraltriefende Debatte um eine Verfassungsänderung losgetreten werden.

Der Rassismus hingegen ist von Anfang an, wie die allermeisten -ismen, ein negativ besetzter Begriff. Nicht zu Unrecht, denn im Kern bedeutet er ja, daß der Wert des menschlichen Individuums daran festgemacht wird, welcher Rasse, Ethnie, Spezies, Unterart oder was auch immer er angehören mag. Daß es tatsächlich auch biologisch begründbare Unterschiede zwischen Menschengruppen gibt, welcher Ursache auch immer, begründet natürlich nicht die abwertenden Zuschreibungen, die wirkliche Rassisten daran knüpfen. Besonders vergiftet ist der Begriff naturgemäß in Deutschland wegen des ins monströse und verbrecherische gesteigerten Rassismus der Nationalsozialisten.

Wohl deswegen hantiert der politisch korrekte Teil der Bevölkerung – von Volk sollte man hier nicht sprechen, nicht zuletzt deswegen, weil diese Leute selbst sich dagegen verwahren, einem Volk, dem deutschen zumal, anzugehören – so gerne mit dem Begriff des Rassismus in jedem passenden, vor allem unpassenden Zusammenhang. Man merkt dabei gar nicht, wie absurd dieser Sprachgebrauch in den verschiedenen Zusammenhängen ist. Zweifellos sind zum Beispiel die Türken keine Rasse, sondern im modernen Sprachgebrauch allenfalls eine Ethnie. Noch viel weniger sind die Anhänger des Islam eine Rasse. Denn diese Religionsgemeinschaft ist ja in gleich drei der Rassen des alten von Linné weit verbreitet. Völlig piepegal. Entscheidend ist, daß der Begriff des Rassismus als wirkungsvollste Totschlagsvokabel anerkannt ist. Wir warten daher gespannt darauf, wann etwa Katzenhasser als Rassisten bezeichnet werden. Also, Frau Göring-Eckardt, frisch ans Werk!

 

 

Der grüne Ayatollah

Die Deutschen sind ein lebenslustiges Volk. Das Vergnügen steht oben an. Ordnung und Disziplin, wofür die Deutschen weltweit bekannt sind, kommen tatsächlich erst an zweiter Stelle. Jedenfalls sollte man so ehrlich sein, das auch zuzugeben. Es ist ja nicht schlecht, daß der Mensch sein Leben genießen will. Ins Negative rutscht das erst, wenn das nicht auf der Grundlage eigener Leistung, mit dem Wort eines früheren deutschen Außenministers also „anstrengungslos“, verwirklicht werden soll.

Zieht man diese Seite unseres Volkscharakters in Rechnung, dann verwundert es doch, daß die politische Partei, die uns seit vielen Jahren mit Verboten aller Art „beglücken“ will, stabil rund 12-15 % der Wähler hinter sich bringen kann. Noch grotesker ist, daß auch darunter viele genussorientierte Zeitgenossen sind. Einer der vielen Widersprüche in der menschlichen Natur. Auch wenn nicht alles, was in der nachfolgenden kleinen Auflistung Platz gefunden hat, ganz oder überwiegend sinnlos ist, so ist doch erkennbar, daß die Grünen durchaus das Prädikat „Spaßbremsen“ verdienen:

Rauchen, Plastiktüten, Motorroller, Diesel, Limonade im Schulgebäude, Heizpilze, Paintball, „gewaltverherrlichende“ Computerspiele, Nachtflugverbot, Urlaubsflugreisen, eingeflogene Erdbeeren, verschärfte Tempolimits, nachts nicht mehr beleuchtete Innenstädte, Zirkustiere, Zigarettenautomaten, SUV’s, „gendergerechte“ Sprachverbote und natürlich der schon sprichwörtlich gewordene Veggie-Day – die Liste ist bei weitem nicht vollständig.

Der erhobene Zeigefinger, belehrend und mahnend, kann als Erkennungsmerkmal grüner Politiker gesehen werden. Personifiziert wird diese Art von Politik in der Gestalt von Anton Hofreiter. Der Mann, dem man es sofort abnehmen würde, wenn er öffentlich erklärte, zum Lachen in den Keller zu gehen, wirkt von seiner Physiognomie, seinen Gesten und seinem sprachlichen Duktus so, wie man sich Bußprediger früherer Jahrhunderte vom Schlage eines Abraham a santa Clara vorstellt. Er erinnert fatal an sauertöpfische und miesepetrige islamische Prediger vom Schlage eines Ayatollah Khomeini. Ist für sie alles Sünde, was Spaß macht, ist für Hofreiter und Co. alles schädlich, was Spaß macht. Sünde ist sowieso verboten, Schädliches muß verboten werden.

In der Tat ist es ein Rätsel, daß in einer durch und durch hedonistischen Gesellschaft wie der unsrigen eine Partei mit einer so ausgesprochenen Lust daran, die Bürger des Landes zu schurigeln und zu bevormunden, einen so großen und nachhaltigen politischen Erfolg haben kann. Vielleicht findet das die gleiche Erklärung wie das historische Phänomen, daß religiöse Extreme wie etwa der extrem asketische Calvinismus immer wieder eine nennenswerte Zahl von Anhängern für ein völlig spaßfreies Leben begeistern konnten. War es damals die Furcht vor Höllenqualen, ist es heute die Furcht vor allerlei irdischem Ungemach wie Klimawandel und Gesundheitsschäden. Ist die Erbsünde also nicht in Wahrheit das eingeredete schlechte Gewissen? Wo die Theologen das Sagen haben, eben religiös, wo die Ideologen das Sagen haben, eben „umweltpolitisch“?

Lassen wir all‘ diese Miesepeter und Spaßbremsen links liegen! Ich für meinen Teil genieße Wein und Parmaschinken mit Melone, alles importiert, fliege in den Urlaub und erfreue mich ganz sexistisch am Anblick schöner leichtbekleideter Frauen. Die Bußprediger jedweder Prvonienz indessen können mir gestohlen bleiben!

Ist die AfD völkisch und undemokratisch?

Aus Schülerzeiten  kennen wir das. Wer neu in der Klasse ist, hat es schwer. In der Politik gilt dieser Grundsatz offenbar vermehrt. Die Grünen der frühen achtziger Jahre konnten davon ein Lied singen. Als heute etablierte und von den Medien gehätschelt Partei wollen sie sich daran lieber nicht erinnern. Daß es der AfD als Neugründung ebenso ergehen würde, war zu erwarten. Nicht zu erwarten war indessen der Haß, der ihr nicht nur von der etablierten Konkurrenz, sondern noch mehr aus dem politisch korrekten Milieu entgegen schlug und weiter entgegenschlägt. Das zeigt sich insbesondere an der Behauptung, diese Partei verneine grundlegende Regeln unserer Verfassung, wie etwa die Achtung vor den Menschenrechten und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Ersteres wird der Behauptung unterlegt, statt der Achtung eines jeden Menschen als Person stehe bei ihr die Unterscheidung zwischen blutsmäßigen deutschen und „fremdvölkischen“ Menschen, wobei erstere natürlich von höherem Wert seien und deswegen alleine „richtige“ Deutsche sein könnten. Demokratie und Rechtsstaat wolle man durch das Führerprinzip ersetzen. Mehr oder weniger offen werden diese Zuschreibungen gebetsmühlenartig formuliert.

Nun gibt es die spöttische Redensart: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Im Zusammenhang mit unserem Thema muß man allerdings diesen Satz dahingehend abwandeln, daß Erkenntnisse nur gewinnen kann, wer auch lesen will. Um die Behauptung der NS-Affinität dieser Partei überprüfen zu können, muß man natürlich erst einmal nachlesen, was die NSDAP seinerzeit eigentlich wollte. Ihr Kronzeuge ist natürlich Adolf Hitler selbst. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ schreibt er unter anderem:

„Wenn wir versuchen, aus dem Worte „völkisch“ den sinngemäßen innersten Kern herauszuschälen, kommen wir zu folgender Feststellung: Unsere heutige landläufige politische Weltauffassung beruht im allgemeinen auf der Vorstellung, daß dem Staate zwar an sich schöpferische, kulturbildende Kraft zuzusprechen sei, daß er aber mit rassischen Voraussetzungen nichts zu tun habe, sondern eher noch ein Produkt wirtschaftlicher Notwendigkeiten, bestenfalls aber das natürliche Ergebnis politischen Machtdranges sei. Diese Grundanschauung führt in ihrer logisch-konsequenten Weiterbildung nicht nur zu einer Verkennung rassischer Urkräfte, sondern auch zu einer Minderbewertung der Person. Denn die Ableitung der Verschiedenheit der einzelnen Rassen in Bezug auf ihre allgemeinen kulturbildenden Kräfte muß zwangsläufig diesen größten Irrtum auch auf die Beurteilung der Einzelperson übertragen.“ und weiter: „Es wäre ein Wahnwitz, den Wert des Menschen nach seiner Rassenzugehörigkeit abschätzen zu wollen, mithin dem marxistischen Standpunkt: „Mensch ist gleich Mensch“ den Krieg zu erklären, wenn man dann doch nicht entschlossen ist, auch die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die letzte Konsequenz der Anerkennung der Bedeutung des Blutes, also der rassenmäßigen Grundlage im allgemeinen, ist aber die Übertragung dieser Einschätzung auf die einzelne Person.“ Und weiter: „Eine Weltanschauung, die sich bestrebt, unter Ablehnung des demokratischen Massengedankens, dem besten Volk, also dem höchsten Menschen, diese Erde zu geben, muss logischerweise auch innerhalb dieses Volkes wieder dem gleichen aristokratischen Trieb gehorchen und den besten Köpfen die Führung und den höchsten Einfluß im betreffenden Volke sichern. Damit baut sie nicht auf dem Gedanken der Majorität, sondern auf den der Persönlichkeit auf.“

Der seinerzeit führende Verfassungsrechtler und politische Theoretiker des Nationalsozialismus, Ernst Rudolf Huber, skizzierte das völkische Staatswesen folgendermaßen:

„Das politische Volk ist als geschichtliche Erscheinung durch die Prinzipien der Einheit und Ganzheit bestimmt. Nur als Einheit und Ganzheit ist das Volk eine politische Wirklichkeit.  Die Freiheit und Selbstherrlichkeit des einzelnen, von der jedes politische Denken ausging, zerstörten die innere Einheit der Gemeinschaft und lösten jede ganzheitliche Ordnung auf.“ Die Prinzipien von Einheit und Ganzheit setzten nach Huber voraus, daß innerhalb der „völkischen Einheit“ nur „organische Gliederungen“, nicht aber „feindliche Gruppen und Klassen“ bestehen könnten:  „Denn die Parteienbildung ist kein Ausdruck naturgegebener, organischer Verschiedenheit im Volkskörper, sondern sie bedeutet eine willkürliche Zerreißprobe, die die politische Gemeinsamkeit in Frage stellt. Die völkische Einheit setzt eine einheitliche politische Weltanschauung voraus, die allein und ausschließlich Geltung besitzt. Jede Parteienspaltung wäre mit diesem Prinzip politisch weltanschaulicher Einheit unvereinbar. Im Unterschied zur Demokratie, in der der politische Prozess sich in Form von Abstimmungen und nach dem Mehrheitsprinzip vollzieht (Art. 20 GG) handelt Huber zufolge das auf „völkischer“ Grundlage geeinte Volk nur geschlossen, und zwar „nach dem Prinzip von Führung und Gefolgschaft.“

Betrachten wir nun die Programme der AfD. In ihrem Grundsatzprogramm wird das Kapitel 7 – Kultur, Sprache und Identität – mit folgender Präambel eingeleitet:

„Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch deutsche Designer und Filmemacher, haben wesentliche Beiträge zu ihren jeweiligen Disziplinen im weltweiten Maßstab geleistet. Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muß. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewußtsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt. Für die AfD ist der Zusammenhang von Bildung, Kultur und Identität für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Im Wahlprogramm 2017 heißt es, daß über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, sei herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das müsse auch für Deutschland gelten. Ausführlich werden Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im ersten Kapitel des Wahlprogramms so vorgestellt, wie es auch in den einschlägigen Artikeln unserer Verfassung festgeschrieben ist. Auch die Forderung nach einer Reform des Staatsbürgerrechts in Gestalt einer Rückkehr zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip ist in diesem Rahmen nicht anstößig, denn auch die erbittertsten Feinde der AfD werden nicht behaupten wollen, bis zum Jahre 2000 habe in Deutschland ein völkisches Staatsbürgerrecht gegolten.

Wer also lesen kann und will, kann nicht ernsthaft auch nur annähernd von völkischen oder demokratiefeindlichen Bestrebungen dieser Partei sprechen. Vielmehr steht sie programmatisch genauso fest auf dem Boden unserer Verfassung, wie die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deswegen versuchen ja offensichtlich viele ihrer Feinde, ihr solche Bestrebungen ohne irgend einen Beleg zu unterstellen und bemühen dafür phantasievolle Verschwörungstheorien ebenso wie im Wege abenteuerlicher Hermeneutik aus einzelnen Redebeiträgen herausgefilterte angebliche Substrate ihrer Politik. Dagegen nimmt sich die Wahrsagerin mit ihrer Glaskugel geradezu seriös und wissenschaftlich aus.

Wenn aber gerade bürgerliche Parteien in dieses Horn der Diffamierung blasen und die Zuschreibungen der demokratiefeindlichen Antfa übernehmen, dann ist das nicht nur dumm, sondern mittelfristig gefährlich für die Demokratie. Denn wenn die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit verwischt und verdunkelt werden, wird die Demokratie selbst beschädigt. Abgesehen davon wird die Tür zum demokratischen Miteinander so fest zugeschlagen, daß man sie später wohl nur noch sehr mühsam wieder öffnen kann. Von dieser Torheit profitieren auf Dauer nur die Feinde bürgerlch-konservativer, aber auch liberaler Politik. Intelligente, vorausschauende und umsichtige Politik ist das nicht.

 

 

Närrisches aus München

Die bayerische SPD bewegt sich zielstrebig auf die 10 %-Marke zu. Das führt nachvollziehbar zur Verzweiflung bei ihrer Führung. Dieser Gemütszustand ist offensichtlich nicht dazu angetan, klug und souverän zu agieren. Anders läßt sich der neueste Vorstoß ihres Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, eines Herrn Markus Rinderspacher, den man nicht unbedingt kennen muß, nicht erklären. Er drohte nun seinem Vornamensvetter Söder von der CSU mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der soll ihm untersagen, im Zusammenhang mit der Migrationskrise von „Asyltourismus“, „Belehrungsdemokratie“ und „Anti-Abschiebungs-Industrie“ zu sprechen.

Nun kann man dem Bayerischen Ministerpräsidenten nur beipflichten, wenn er auf den massenhaften Missbrauch des Asylrechts, den massenhaften Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel in diesen Verfahren und auf die stets mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Erklärungen linksgrüner Politiker und Journalisten zu Menschenrechten und Humanität hinweist. Er könnte hier durchaus noch heftiger vom Leder ziehen. Jedenfalls können sich die Bayern glücklich schätzen, daß sie nicht von Leuten regiert werden wie etwa dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und Merkelknecht Daniel Günther, der erst jüngst in seiner Regierungserklärung salbaderte, Schleswig-Holstein bleibe weltoffen und tolerant. Man helfe eben Menschen in Not. Das ist ja gerade diese arrogante, ausgrenzende Attitüde, mit der all diese Gutmenschen, Richtigmeiner und Moralathleten sich über alle diejenigen erheben wollen, die in der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung keineswegs humanitäres Samaritertum, sondern eher unverantwortlichen politischen Moralismus erblicken.

Herrn Rinderspacher hat offensichtlich auch niemand gesagt, daß es in Deutschland ein verfassungsmäßig geschütztes Recht gibt, zu allem und jedem seine Meinung sagen zu dürfen, und zwar durchaus auch in drastischen Worten. So hat erst Ende Mai das Oberlandesgericht Dresden entschieden, daß eine sogenannte Nichtregierungsorganisation, die im Mittelmeer Migranten aus Seenot rettet, als „Schlepper“ bezeichnet werden darf (Az.: 4 U 217/18). Und diese Entscheidung ist, man glaubt es kaum, zugunsten von Pegida ergangen. Mit Beschluß vom 24.1.2018, Az.: 1 BvR 2465/13, hat es das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, einen in der DDR hingerichteten Regimegegner als „Terroristen und Banditen“ zu bezeichnen. Mit Beschluß vom 8.2.2017, Az.: 1 BvR 2973/14, hat das Bundesverfassungsgericht  es als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen, einen grünen Bundestagsabgeordneten anläßlich einer Demonstration als „Obergauleiter der SA-Horden“ zu bezeichnen. Betrachtet man sich also den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in Sachen Meinungsfreiheit abgesteckt hat, dann stoßen die inkriminierten Äußerungen des Bayerischen Ministerpräsidenten nicht einmal an dessen Grenzen. Wenn Herr Rinderspacher seine lächerliche Drohung wahr macht und vor  den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zieht, dann ist seine krachende Niederlage absehbar. Sie wird sicherlich von der CSU dann medial gehörig aufbereitet werden. Den Weg der SPD in Richtung 10 % wird das natürlich weiter ebnen. Und das wäre nicht einmal schade. Die Narrenkappe hat er sich jedenfalls schon lange vor dem Beginn der nächsten Faschingssaison aufgesetzt.

 

 

Wo stehen wir?

Die Ereignisse der letzten Tage können mit dem vielzitierten Wort des römischen Dichters Horaz zusammengefaßt werden: Der Berg kreißte, doch geboren ward ein lächerliches Mäuslein. Denn die offenbar unter erheblichen politischen Schmerzen zustande gekommene Einigung zwischen den Unionsparteien bedeutet bei Lichte besehen nicht mehr, als daß geltendes Recht wenigstens zum Teil angewandt werden soll. Ob das dann auch den Segen des Koalitionspartners SPD finden wird, darf getrost bezweifelt werden.

Alle Detailfragen zur sogenannten Flüchtlings- und Asylpolitik mögen zwar jeweils wichtig sein, sie aufzuwerfen und zu lösen kann jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn man sich darüber im klaren ist, wo man steht und wo man hingehen möchte. Die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft ist für verantwortungsbewußte Menschen ja kein Selbstzweck, erst recht kein politisches Spiel. Vielmehr geht es um die Frage, welche Zukunft wir unseren Kindern und Enkelkindern ermöglichen wollen. Das gilt nota bene auch für diejenigen, denen aus welchen Gründen auch immer das Glück eigener Kinder und Enkel versagt geblieben ist. Indessen hat man bei manchen von ihnen, vor allem der Frau Bundeskanzler und einigen ihrer Steigbügelhalter aus Koalition und Opposition nicht den Eindruck, daß ihnen die Zukunft dieser Generationen unseres Volkes und unseres Kulturkreises wirklich am Herzen liegt. Doch dazu später.

Die Philosophie der Aufklärung ist in Europa entstanden (Descartes, Kant etc.) und konnte sich auf diesem Kontinent und in den vormaligen Kolonien der europäischen Staaten auf dem amerikanischen Kontinent, in Australien und Neuseeland durchsetzen, weil sie dort auf eine Religion traf, die ihre Lehren, wenn auch zunächst zögerlich, akzeptierte. Das ist auch ganz offensichtlich die Ursache der stürmischen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, aber auch gesellschaftlicher Befreiung des Menschen aus der bis dahin gegebenen Unmündigkeit, ob selbst verschuldet, wie Immanuel Kant erklärt hat, oder schlicht und einfach menschheitsgeschichtlich als Entwicklungsstadium notwendig. So und nicht anders entstand eben die Hochkultur, in der sich die Völker der westlichen Welt, um einmal diesen Begriff anstelle des zu Unrecht viel gescholtenen christlichen Abendlandes zu benutzen, zu freien Gesellschaften mit beträchtlichem allgemeinem Wohlstand entwickelt haben.

Wer verantwortungsvoll an den zukünftigen Lebensverhältnissen seiner Kinder und Enkelkinder arbeitet, der kann nur anstreben, ihnen diesen Status weiterzugeben und ihnen zu ermöglichen, diesen zu sichern und womöglich weiterzuentwickeln.

Allein daran sind alle Überlegungen und Maßnahmen zu messen, die im Rahmen der gegenwärtigen Zuwanderungsproblematik, aber auch im Rahmen der, man muß sagen sogenannten, Integration von in den letzten Jahrzehnten vor 2015 eingewanderten Ausländern aus dem islamischen Kulturkreis angestellt bzw. ins Werk gesetzt werden. Ob es um die Zahl der Migranten geht, wie man wissenschaftssprachlich-neutral wirkliche oder auch nur vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber und Einwanderer in die Sozialsysteme mit und ohne Papiere nennt, ob es um die Bedingungen geht, unter denen sie hier vorübergehend oder gar auf Dauer leben, ob es um die Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln geht, die ihre Einreise und ihr Verbleiben regeln, ob es um die Pflicht zur Beachtung unserer Gesetze und Regeln des alltäglichen Zusammenlebens geht, alles das muß daran gemessen werden, ob es unsere Lebensweise auf Dauer gewährleistet oder gefährdet.

Weil es ganz offensichtlich ist, daß kein Volk sein politisches und wirtschaftliches Niveau aufrechterhalten kann – von Weiterentwickeln wollen wir hier erst gar nicht nicht sprechen -, wenn die Zahl der kulturfremden Zuwanderer einen prägenden Einfluß auf die aufnehmende Gesellschaft gewinnt, muß eben diese Zahl begrenzt werden, will man das als richtig erkannte Ziel der Bewahrung und Weiterentwicklung der eigenen, freien und prosperierenden Gesellschaft nicht aufgeben. In diesem Zusammenhang soll man auch nicht mit Begriffen wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ hantieren. Abgesehen von ihrem pegidaesken und damit dem Sprachgebrauch des intellektuellen Prekariats anverwandten Klang sind sie auch sachlich unzutreffend, denn es geht ja nicht um die Aussiedelung der einen und die Ansiedelung der anderen, sondern nur die Frage, welche und wie viele Neubürger das Land verträgt. Somit muß es das erste Ziel jeglicher Zuwanderungspolitik sein, die Zahl der Zuwanderer so gering zu halten, daß eben die vorbeschriebene Gefahr gar nicht erst entstehen kann. Davon zu unterscheiden ist natürlich das Bestreben entwickelter Gesellschaften, beruflich qualifizierte und der eigenen Gesellschaft affine, zumindest anpassungswillige Einwanderer zu gewinnen.

Die Kosten der gegenwärtigen Zuwanderungspolitik sind ein weiteres gewichtiges Argument dafür, die Zuwanderung nicht nur drastisch zu begrenzen, sondern die Zahl der unkontrolliert und ungeregelt eingewanderten Menschen kurz- und mittelfristig wieder abzubauen. Kosten in der Größenordnung von ca. 50 Milliarden € jährlich für Unterkunft, Verköstigung, medizinische Versorgung, Verwaltung, Sicherheit und Schulbildung kann auch ein wirtschaftlich leistungsfähiger Staat wie Deutschland nicht dauerhaft aufbringen, ohne in gleichem Umfang seinen eigenen Bürgern diese Mittel vorzuenthalten und damit ihre Renten in geringerem Maß als möglich zu steigern, ihre medizinische Versorgung zu verteuern, und die öffentlichen Investitionen für Infrastruktur herunterzufahren, von Investitionen in die Wissenschaft und der Förderung des kulturellen Lebens erst gar nicht zu reden. Wer das leugnet, muß wohl über den finanz- und volkswirtschaftlichen Unverstand des vormaligen Zensurministerleins und nunmehrigen Neckermanntouristen in der Mission des deutschen Chefdiplomaten verfügen.

Der gesellschaftliche Schaden, beileibe nicht bloße Kollateralschaden, dieser massenhaften Zuwanderung von kulturfremden, häufig nicht einmal des Lesens und Schreibens in ihrer Muttersprache kundigen Menschen ist ebenfalls nicht gering zu schätzen. Schulklassen und ganze Stadtteile, in denen die deutsche Sprache zu einer Randerscheinung geworden ist, können nur in der Phantasie psychiatrisch behandlungsbedürftiger Traumtänzer mit der Zwangsvorstellung von einer egalitären, ohne Grenzen und damit ohne staatliche Ordnung lebenden Weltgesellschaft als begrüßenswerter gesellschaftlicher Fortschritt betrachtet werden.

Schließlich sollte man auch das Gerede gewisser Wirtschaftsvertreter von dem Fachkräftemangel, der nur durch massenhafte Zuwanderung wenigstens abgemildert werden könne, kritisch und mit gesundem Menschenverstand betrachten. Der eigenen Lebenswirklichkeit dürfte wohl die Kritik etwa von Mitgliedern des VDI entsprechen, wonach angesichts eines halben Dutzend Bewerber auf eine offene Stelle von einem Fachkräftemangel nicht die Rede sein kann. Natürlich muß man Äußerungen von Verbandsvertretern immer und nicht nur in diesem Zusammenhang unter dem Blickwinkel des cui bono, also der Frage: wem nützt es? betrachten. Die marktwirtschaftliche Regel von Angebot und Nachfrage gilt natürlich auch für den Arbeitsmarkt. Zuwanderer aus Niedriglohnländern drücken tendenziell das Lohnniveau und somit die Kosten der Unternehmen. Soweit uns Institutionen wie etwa die in der politischen Publizistik allgegenwärtige Bertelsmann-Stiftung etwas anderes mit wissenschaftlichem Anstrich glauben machen wollen, so sollte man sich stets vergegenwärtigen, daß es sich dabei regelmäßig nicht um wissenschaftliche Arbeit, sondern um Regierungspropaganda handelt.

Wer allen diesen Argumenten wenigstens im Kern zustimmen kann, wird indessen von den Propagandisten der Merkel’schen „Flüchtlingspolitik“ damit zur Räson gebracht, daß nun einmal die europäische wie auch die nationale Rechtslage keine Alternative zum Handeln der Regierung zulasse. Jedenfalls hinsichtlich der europäischen Rechtslage sollte man sich dann schon fragen, warum alle anderen europäischen Länder anders als Deutschland handeln. Handelt es sich bei ihnen also samt und sonders um Rechtsbrecher? Schon diese Fragestellung zeigt die Unhaltbarkeit der aktuellen Regierungspropaganda, die uns übrigens nicht in erster Linie durch das Bundespresseamt nahegebracht wird, sondern durch die weit überwiegende Zahl der gedruckten und gesendeten Medien. Sie machen das Bundespresseamt eigentlich überflüssig.

Wie die Rechtslage tatsächlich ist, kann man nur von unabhängigen Juristen erfahren. Da hört man allerdings völlig andere Töne. Um einmal neben der Überzeugungskraft des Arguments auch die Prominenz seines Autors ins Feld zu führen, wollen wir aus einem aktuellen Vortrag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, zitieren:

„Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, daß es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, noch nach europäischem Recht, noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise in das und auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt. Ein vorbehaltloses Recht auf Aufnahme in der Europäischen Union zum Zwecke der Durchführung eines – von vornherein aussichtslosen – Asylverfahrens besteht ebenfalls nicht. Es gibt ein solches individuelles Menschenrecht auf einen Aufenthalt und auf ein Leben in einem fremden Staat der eigenen Wahl, also auf Einwanderung in den Staat der eigenen Präferenz nicht, selbst wenn die Einreise formal mit einem ersichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Antrag auf Asyl verbunden wird, oder wenn der Asylantrag in einem erkennbar unzuständigen Mitgliedsstaat der EU gestellt werden soll. Ohne eine solche Einreiseerlaubnis ist die Einreise nach Deutschland oder in die Europäische Union illegal; sie ist de jure grundsätzlich zu verweigern. Die Verwaltungspraxis in Deutschland entsprach und entspricht dem eindeutig nicht.

Nach § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes ist dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle EU-Mitgliedsstaaten gehören zu den sicheren Drittstaaten. Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, sodaß alle Nicht-EU Ausländer, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, betroffen sind. Von dieser Einreiseverweigerung oder „Zurückschiebung“ ist nach dieser Vorschrift abzusehen, wenn Deutschland nach dem Recht der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, oder das Bundesministerium des Innern dies aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat. Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist Deutschland nicht automatisch zuständig für alle auf seinem Gebiet gestellten Anträge, grundsätzlich zuständig ist das sogenannte Erstzutrittsland der Europäischen Union. Das sogenannte Selbsteintrittsrecht Deutschlands begründet keine Rechtspflicht, eine solche Übernahme der Zuständigkeit erfolgt freiwillig, darf daher zwingendes nationales Recht nicht missachten und das vom EU-Recht bestimmte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht in sein Gegenteil zu verkehren.“

Inhaltlich gleichlautende Gutachten und Publikationen anderer Rechtswissenschaftler wie Udo Di Fabio oder Ulrich Vosgerau sollen gerade wegen ihrer Argumentationstiefe nicht unerwähnt bleiben. Wenn dagegen Publizisten mit Staatsexamina wie Heribert Prantl Gegenteiliges verbreiten, tun sie es gegen ihren juristischen Sachverstand. Man darf ihnen also mit Fug und Recht unterstellen, ganz bewußt das Geschäft derer zu betreiben, die über die massenhafte, unkontrollierte und ungeregelte Zuwanderung von Menschen, die jedenfalls in größerer Zahl unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung gefährden, eine andere Gesellschaft in Deutschland etablieren wollen.

Festzuhalten ist daher, daß die gegenwärtige Zuwanderungspolitik der Bundesregierung offensichtlich weder von den deutschen Gesetzen, noch von den einschlägigen europäischen Verträgen und auch nicht vom sonstigen Völkerrecht gedeckt ist. Vielmehr muß eindeutig festgestellt werden, daß die Bundesregierung unter dem Beifall der Medien, Kirchen und sogenannten Kulturschaffenden seit dem Herbst 2015 andauernd das Recht bricht. Leider sind damit Straftatbestände nicht verwirklicht worden. Wer dennoch Strafanzeigen gegen Merkel und Co. bei den Staatsanwaltschaften einreicht, nimmt ihnen nur die Zeit für die Bearbeitung strafrechtlich wirklich einschlägiger Sachverhalte. Außerdem gibt er Merkel und Co. die Möglichkeit, unter Verweis auf die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu behaupten, die „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung sei rechtens. Quidquid agis, prudenter agas, et repice finem, sagt der Lateiner. Zu deutsch: Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

Wir leben Gott sei Dank in einer Demokratie, auch wenn es bisweilen schwer fällt, das auch immer zu erkennen. Die massiven Angriffe auch staatlicher Stellen auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit seien hier nur beispielhaft erwähnt. Die Macht des Bürgers beschränkt sich auf das Recht, Politiker zu wählen oder abzuwählen. Von diesem Recht muß man aus der eingangs beschriebenen Verantwortung für die nachfolgenden Generationen Gebrauch machen. Man muß es klug tun und dafür sorgen, daß nur solche Kandidaten gewählt werden, die wenigstens versprechen, ein Kontrastprogramm zur aktuellen Politik der regierenden Parteien sowie ihrer Steigbügelhalter in Opposition und Medien zu verwirklichen. Dazu würde beispielsweise gehören, die Attraktivität unseres Landes für Wirtschaftsmigranten dadurch gegen Null zu fahren, daß statt international vergleichsweise hoher Geldzahlungen während der gesamten Dauer des juristischen Verfahrens und eines bloß geduldeten Aufenthalts nur noch Sachleistungen gewährt werden und die Unterbringung ausschließlich in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Damit wäre der wesentliche Faktor für den Zuzug, nämlich die tatsächlich gewaltige Differenz zwischen den Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern und in unserem Lande beseitigt. Diese Maßnahme würde nichts kosten, sondern im Gegenteil im Vergleich zu dem, was derzeit geschieht, erhebliche Einsparungen bringen. Die vielen eingesparten Milliarden könnten dann unseren eigenen Bürgern zugute kommen. Bessere gesundheitliche Versorgung, höhere Renten, bessere Bildung unserer Jugend und nicht zuletzt eine dramatische Erhöhung des Sicherheitsniveaus unserem Lande wären Folge. Prüfen wir also, wessen Wahlprogramme diesen Forderungen am nächsten kommen. Und dies ohne Ansehen von Partei und Person. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig.