Archiv für den Monat: Mai 2019

Ein Brief zur Taufe

Vorweg sei gesagt, daß Verfasser wie Adressatin dieses Briefs natürlich fiktiv sind. Jedoch könnte man bei Gelegenheit durchaus einen solchen Brief an ein Kind schreiben. Ob und mit welchen Gedanken dieses Kind sehr viel später diesen Brief lesen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Liebe kleine Johanna,

Diesen Brief wirst Du lesen können, wenn Du groß bist und schon genug gelernt hast, um zu verstehen, was ich Dir hier schreibe. Ob Du das tun wirst, ob Du mich dann noch fragen kannst, was ich damit sagen wollte oder gemeint haben könnte, weiß ich heute natürlich nicht. Denn zu den Dingen des Lebens, von denen Du so nach und nach Kenntnis erlangen wirst, gehört auch, daß wir Menschen wie alle anderen Lebewesen auf dieser Erde eines Tages sterben werden.

Deine Eltern haben Dich heute taufen lassen. Deine ganze Familie, Deine Taufpaten und viele andere Menschen aus der Gemeinde, in der Deine Familie lebt, waren dabei. Natürlich gab es auch eine Feier mit Kaffee und Kuchen, so wie das bei uns seit vielen Jahrhunderten der Brauch ist. Vielleicht wirst Du jetzt, wo Du diesen Brief liest, das Ganze als altmodisches Ritual ansehen, das in Deiner aufgeklärten, fortschrittlichen Welt allenfalls noch als leicht angestaubte Familientradition durchgehen kann. Dennoch will ich Dir meine Gedanken dazu mitteilen und bitte Dich, diesen Brief zu Ende zu lesen und darüber nachzudenken. Was Du dann daraus machst, ist natürlich Deine Sache, womit wir schon bei einem wichtigen Punkt wären.

Du wirst nicht als Mensch zweiter Klasse aufwachsen, nur weil Du ein Mädchen bist, und noch weniger, weil Du christlich getauft worden bist. Deswegen wird zum Beispiel Dein Erbteil genauso groß sein, wie der Deines Bruders, und deswegen wird Deine Zeugenaussage vor Gericht genau so viel Wert sein, wie die Deines Bruders. Und deswegen wirst Du Dich als junges Mädchen mit Jungs Deiner Wahl treffen können, auch ohne Aufsicht Deines großen oder auch kleinen Bruders.

Du wirst nicht an Deinen Genitalien verstümmelt werden, damit Du als Frau keine sexuelle Lust empfinden kannst, wie das jungen Mädchen in islamisch geprägten Ländern millionenfach widerfährt. Auch Dein Bruder, den Deine Eltern in zwei Jahren ganz sicher zur Ersten Heiligen Kommunion schicken werden, wird sich nicht der Genitalverstümmelung, übrigens ohne Betäubung, unterziehen müssen, die man beschönigend als Beschneidung bezeichnet, und die ihm wenigstens teilweise das sexuelle Lustempfinden als geschlechtsreifer Erwachsener rauben wird. 

Du wirst nicht jedes Jahr einen ganzen Monat lang von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder etwas essen noch trinken dürfen, nicht einmal einen winzigen Schluck Wasser, und sei der Tag wie im Hochsommer unendlich lang und unerträglich heiß.

Du wirst essen und trinken können, was Du magst, weil die Religion Deiner Eltern, in die sie Dich mit der Taufe aufnehmen ließen, ihren Angehörigen nicht vorschreibt, was sie essen und trinken dürfen und was nicht. Du wirst also mit Appetit in ein Schinkenbrot beißen dürfen, wenn Dir das schmeckt, und Du wirst ein Glas Wein genießen dürfen, wenn Dir danach ist. 

Du wirst Dich kleiden können, wie es Dir gefällt. Du wirst eben nicht unter dem Druck Deiner Familie nach den Vorschriften Deiner Religion häßliche Kleidung tragen müssen, die je nach Interprtation des Koran zur Verhüllung des Haars und des Halses oder des ganzen Körpers zwingt. Denn die Männer werden ja nach  islamischen Vorstellungen angesichts einer in den Augen gläubiger Muslime freizügig gekleideten Frau augenblicklich von „sündhaften“ Gedanken gepackt und von dem dringenden Wunsch beseelt, an dieser Frau ihre sexuelle Lust auszulassen.  

Du wirst die Schule, vielleicht auch die Universität, besuchen können, die Du als die richtige für Dich hältst. Du wirst den Beruf ergreifen können, der Dir erstrebenswert erscheint. Du wirst nicht von frühester Jugend an auf ein Leben als Mutter möglichst vieler Kinder verwiesen sein, die das Haus ohne Begleitung eines männlichen Familienmitglieds nicht verlassen darf, und auch das nur mit ganz oder teilweise verhülltem Körper, weil eben kein anderer Mann sehen soll, wie schön Du bist.

Du wirst nicht von Deiner Familie gezwungen werden, einen Mann zu heiraten, den Du weder kennst, geschweige denn liebst, und der nicht selten Dein Cousin sein kann. Du wirst nicht Deinem Mann nur eine von mehreren Ehefrauen sein dürfen. Du wirst nicht Deinem Mann Gehorsam schulden. Du wirst nicht gesteinigt werden, falls Du aus der Ehe ausbrichst und mit einem anderen Mann eine Liebesbeziehung unterhältst, wie das nicht wenigen Frauen in islamischen Ländern widerfährt. Und Du wirst auch nicht um Deinen Bruder trauern müssen, den man öffentlich an einem Baukran gehängt hat, weil er seine homosexuelle Veranlagung ausgelebt hat.

Du wirst nicht zum Tode verurteilt und öffentlich hingerichtet werden, weil Du Deinen Glauben abgelegt und zu einer anderen Religion übergetreten bist oder gänzlich ohne religiöses Bekenntnis leben willst, wie das in manchen islamischen Ländern nach den Regeln des Korans auch heute noch geschieht. Denn, so steht es ja im Koran, was dort geschrieben steht, ist unabänderlich.

Nun, da Du diesen Brief liest, bist Du vielleicht gläubige Katholikin und gehst regelmäßig in die Kirche, vielleicht siehst Du die Kirche auch nur an hohen Feiertagen und zu Ereignissen wie Deiner Hochzeit, dem Requiem für einen Familienangehörigen oder auch gar nicht von innen, weil Dir die Religion gleichgültig ist. Vielleicht hast Du auch von Deiner Religionsmündigkeit nach dem Erreichen Deines 14. Lebensjahres Gebrauch gemacht und bist aus der Kirche ausgetreten. Das ist alles allein Deine Entscheidung. Für alle Deine Altersgenossen, die in eine archaische, strenge religiöse Kultur hinein geboren wurden, wie sie vor allem islamisch geprägte Gesellschaften aufweisen, ist das leider nicht so. Ihre persönliche Freiheit endet an den engen Grenzen ihrer Religion.

Ja, nun nicht mehr kleine, sondern groß gewordene Johanna, Du kannst Dir nur dazu gratulieren, daß Du hier bei uns, in einer freien Gesellschaft, geboren und aufgewachsen bist. Eine starke Wurzel dieser freien Gesellschaft ist neben der griechischen Philosophie die Religion, nach deren Lehren Du an dem Tag getauft worden bist, an dem ich Dir diesen Brief geschrieben habe. Mein bescheidener Wunsch als Dein Großvater ist, daß Du Dich einfach wenigstens soweit mit den geistigen und kulturellen Grundlagen des Lebens befaßt, daß Du die Unterschiede erkennen kannst. Denn zur Freiheit gehört auch, sich bewußt für eine Art zu leben entscheiden zu können. Ein Großteil der Menschheit kann das nicht, weil er in Unwissenheit gehalten wird, etwa, weil die Religion seiner Eltern das so vorgibt. Darum bitte ich Dich, Deinen geistigen Horizont über die alltäglichen Dinge hinaus zu erweitern, soweit Du darauf noch nicht selbst gekommen bist. Ich bin mir sicher, daß Du dann unter anderem erkennst, daß Du es ganz gut getroffen hast, und woran das liegt.

Ich wünsche Dir von Herzen ein schönes freies Leben!

Dein Opa   

 


   

Warum ist das falsch?

Würde jemand etwa ein mathematisches Modell vorstellen, das auf der Grundannahme fußt, zwei mal zwei sei fünf, dann würde man das lächelnd zur Kenntnis nehmen und, weil es sich offensichtlich um bloße Spielerei handelt, vielleicht sogar mitspielen und Rechenoperationen auf dieser Basis vollziehen, einfach um Spaß zu haben. Doch niemand würde das Ganze ernst nehmen, gar als „neue Mathematk“ preisen und fordern, daß z.B. statische Berechnungen künftig auf dieser Grundlage zu erfolgen hätten.

In der politischen Philosophie, um das einmal so zu benennen, ist indessen das Axiom von der Gleichheit aller Menschen als Grundlage politischer Theorien und darauf aufbauender politischer, insbesondere gesellschaftspolitischer Forderungen weithin anerkannt. Ja, man muß sogar den Eindruck gewinnen, es handele sich dabei um die herrschende Meinung der politisch-medialen Klasse und ihrer Lautsprecher im Kultur- und Kunstbetrieb. Anders läßt es sich kaum erklären, mit welcher Verbissenheit eine Zuwanderungspolitik verteidigt wird, die tatsächlich in großem Umfang Menschen mit für Europa unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten, völlig fehlender oder völlig unzureichender Bildung und kultureller Eigenheiten, die mit den unseren unvereinbar sind, unkontolliert massenhaft in unser Land einreisen und bleiben läßt. Wer das kritisiert und auf die Gefahren für den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Prosperität hinweist, die daraus erwachsen, muß sich als Rassist bezeichnen lassen, denn er oder sie (so viel Gleichberechtigung steht gerade denen zu, die von den Gleichheitsaposteln als Rassisten diffamiert werden), verbreitet „gruppenbezogene Vorurteile“, wie uns die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrem Traktat über den Rechtsextremismus glauben machen will. Das ist aber in den Augen der politisch korrekten linken Gut- oder gar Bessermenschen nicht einfach eine andere oder eine falsche Meinung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, eine moralisch unvertretbare Geringschätzung von Menschen, die doch den gleichen Wert haben wie diejenigen, die sie solcherart abwerten. 

Man geht als Linker davon aus, daß die Menschen eben grundsätzlich gleich sind, daher auch gleich begabt, gleich gut und deswegen auch gleiche Rechte an allen Gütern und Ressourcen dieser Erde haben. Unterdrückung, Kolonisation, vor allem durch den weißen Mann, Erziehung, Manipulation, Rollenzuschreibung und was auch immer an Beeinflussungen von außen verhindern nach dieser Ideologie, daß die prinzipielle Gleichheit aller Menschen auch die Lebenswirklichkeit bestimmt. Nur deswegen „performen“ z.B. die Menschen in Afrika nicht so effizient und erfolgreich wie die in Europa, Amerika, Ostasien und Australien. Es ist eben dann nur die Folge der Unterdrückung, daß Wissenschaft und Technik auf dem afrikanischen Kontinent und generell in den islamischen Ländern bedeutungslos sind, was sich z.B. an der Zahl erteilter Patente und zuerkannter Nobelpreise zeigt. 

Doch ist es wirklich so? Und ist die Gleichheit der Menschen wirklich die Grundlage unserer Zivilisation? Ist das der Inhalt der nach unserem Grundgesetz unantastbaren Menschenwürde?

Wo es um definierte, ja in den Rang von Menschenrechten erhobene Eigenschaften der Menschen geht, da hilft ein Blick auf die einschlägigen Erklärungen der maßgebenden Verfassungsgeber.   

Die wohl älteste und deswegen zur Matrix aller Gleichheitspostulate gewordene ist die französiche Erklärung der Menschenrechte vom 26.08.1789. Sie beginnt mit den Worten: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten“. Gleich an Rechten wohlgemerkt, nicht aber gleich in jeder Beziehung. Nicht etwa materielle Güter oder gesellschaftliche Positionen stehen jedem kraft seines Menschseins in gleichem Maße zu. Nein, lediglich das Recht steht jedem ohne Ansehen der Person zu, etwa das Recht des einfachen Bürgers, vor Gericht in gleichem Maße Gehör zu finden, wie der Privilegierte, weswegen man den Adel konsequenterweise gleich ganz abschaffte. Nichts anderes sagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.08.1948 der Vereinten Nationen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Von Gleichheit in anderen Beziehungen, etwa einem Anspruch auf gleiche Verteilung von Gütern und Einkünften, ist nicht die Rede. Nicht wenige in Deutschland glauben, „laut Grundgesetz“ seien doch alle Menschen gleich. Aufschlußreich ist das jüngst auf der Internetseite Statista des Bundesamts für Statistik veröffentlichte Umfrageergebnis, wonach 50 % der Befragten in einem Land leben wollen, „in dem möglichst alle gleich viel haben“. Nach dem EuroBarometer erklärten in den Jahren2008/2010 immerhin 19% der Befragten, die Gleichheit sei für sie der wichtigste Wert.

Offenbar kann der fundamentale Irrtum, daß die Gleichheit aller Menschen zu ihrem höchsten Glück führe, nicht nachhaltig ausgerottet werden, auch wenn alle Erfahrung dagegen spricht. Statt vieler Beispiele nur dieses: In China lebten 1981 immerhin 88% der Bevölkerung in extremer Armut. Zu dieser Zeit herrschte der Kommunismus in Reinkultur. Heute sind es nur noch 1%. Das Wirtschafts- und Gesellachftssystem des heutigen China kann man wohl zutreffend als Kapitalismus in einer aufgeklärten Diktatur beschreiben. 

Man soll sich in der Tat davor hüten, den Sirenen der sozialistischen Propaganda zu lauschen und ihren Verheißungen eines besseren Lebens für alle auch noch zu glauben. Selbst wenn man diese Theorie als gut gemeint, aber damit auch schlecht getan charakterisiert, so bleibt unter dem Strich doch stets, daß das Gegenteil ihrer Verheißungen die Wirlichkeit prägt. Nur wenn die Unterschiede der Menschen, Kulturen und Nationen gelebt werden können, ist das Leben lebenswert, vor allem garantiert nur das die Freiheit der Menschen. Paradox indessen ist es, daß ausgerechnet die Feinde der Freiheit stets die Vokabel „Diversity“ im Munde führen, aber im Ergebnis immer die Gleicheit aller anstreben und damit die Unfreiheit herbeiführen. Die Liste der historischen Beweise ist lang und reicht bis in die Gegenwart (Kuba, Nordkorea, Venezuela). 

Und darum ist der Satz so krachend falsch, daß die Menschen gleich seien. Man sieht es nicht nur mit vorurteilslosem Blick, es zeigt sich auch in jeder Beziehung. Nicht ohne Grund findet sich zum Beispiel auch im Manifest Stauffenbergs und seiner Mitstreiter der Satz: „Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt, verachten aber die Gleichheitslüge und verbeugen uns vor den naturgegebenen Rängen.“ Also gleiche Rechte für alle in ihrer Ungleichheit. Nun versteht man auch, warum Stauffenberg und seine Mitstreiter von der politischen Linken bis heute nicht wirklich als Vorbilder akzeptiert sind.



Wer anderen eine Grube gräbt…

Wahlkampf ist im allgemeinen eine schmutzige Angelegenheit. Politiker ziehen nun einmal häufig die Polemik den Sachargumenten vor. Gegenwärtig kann man das wieder einmal beobachten. Kaum eine Fernsehdiskussion unter Beteiligung eines Vertreters der AfD, in der nicht von politischen Mitbewerbern, aber auch von den Moderatorinnen wie den Damen Illner, Maischberger oder Will auf unerlaubte Spenden zugunsten dieser Partei hingewiesen wird. In der Tat gibt es derzeit Verfahren gegen die AfD wegen des Vorwurfs unerlaubter Parteispenden. Rechtskräftig ist keines abgeschlossen. Was indessen nicht zur Sprache kommt, sind die vielen Parteispendenskandale der übrigen in unseren Parlamenten vertretenen Parteien.

Zur Erinnerung:

Schon Konrad Adenauer wußte, daß politische Parteien aus ihren Mitgliedsbeiträgen allein ihre meinungsbildende Arbeit nicht finanzieren können. Deswegen sorgte sein Vertrauter aus Kölner Oberbürgermeisterzeiten, der Bankier Robert Pferdmenges, für den nötigen Zufluß von Finanzen, allerdings aus dunklen Kanälen. Das System der schwarzen Kassen wurde etabliert.

1981 erschütterte die Flick-Affäre die Republik. Der Flick-Konzern versorgte alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Geld. Eberhard von Brauchitsch, der Generalbevollmächtigte des Konzernchefs, erklärte dazu später unumwunden, die „Pflege der politischen Landschaft“ sei eben notwendig. Ob Helmut Kohl (CDU), Franz Josef Strauß (CSU), Otto Graf Lambsdorff, Hans Friedrichs, Walter Scheel (alle FDP), Hans Matthöfer (SPD), sie alle wurden reichlich mit Finanzen versorgt. Am Ende standen Strafverfahren, Graf Lambsdorff und Friedrichs mußten sogar Geldstrafen bezahlen.

Die nächste Parteispendenaffäre um die CDU ließ nicht lange auf sich warten. Die Ehrenwort-Affäre von Helmut Kohl, der berühmte braune Umschlag mit 100.000,00 DM von Wolfgang Schäuble, aber auch die kreativen Erklärungen des CDU-Schatzmeisters Walter Leisler Kiep sollten den Älteren unter uns noch in Erinnerung sein.

Das zog sich weiter, auch im regionalen Rahmen. Ich erinnere an die Wuppertaler Parteispendenaffäre. Es ging um eine nicht veröffentlichte anonyme Spende von immerhin 500.000,00 DM, was dann – inzwischen war der Euro eingeführt – zu einer vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Strafzahlung in Höhe von 770.000,00 € führte.

Die „segensreiche“ Tätigkeit des Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber zu Gunsten der Unionsparteien, aber auch der SPD, sollte ebenfalls noch in Erinnerung sein. Gestalten wie der Ex-Verfassungsschutzpräsident und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls steigen aus dem Nebel der Vergangenheit empor und verbreiten den Geruch des Augiasstalles, den gründlich auszumisten bisher noch niemand unternommen hat. Ein politischer Herakles ist ja auch nicht in Sicht.

Derzeit steht der suspendierte Regensburger OB Joachim Wolbergs (SPD) vor Gericht, weil er nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft einen Immobilienunternehmer begünstigt hatte, der im Gegenzug seiner Partei namhafte Spenden ausreichte. Aber auch sein Vorgänger Hans Schaidinger von der CSU steht wegen Bestechlichkeit im Visier der Staatsanwaltschaft.

Die Aufzählung ist natürlich bei weitem nicht vollständig.

Politiker und Journalisten leben offenbar in dem Irrglauben, die Bürger würden solche Dinge schnell vergessen. Nein, sie vergessen sie nicht. Wenn dann dieselben Leute auf den ungeliebten Neuling zeigen, weil der doch dubiose Spenden angenommen habe, dann drängt sich doch das alte Sprichwort auf: „Wer mit dem Finger auf einen anderen zeigt, der zeigt mit gleich drei Fingern auf sich selbst.“



Morokratie – zu deutsch: Die Herrschaft der Deppen

Die jüngsten Blähungen des Gesetzgebungsapparates in unserem Lande sind symptomatisch für den Umgang der politischen Klasse mit den Problemen unseres Landes. Doch der Reihe nach.

In Deutschland kommt es immer häufiger zu Straftaten wie Körperverletzungen und Tötungsdelikten, wobei das Tatwerkzeug ein Messer ist. In den Polizeiberichten und den Medien werden die Täter üblicherweise als „Männer“ oder „Jugendliche“ beschrieben. Nur wenn es gar nicht anders geht, wird dem geneigten Publikum mitgeteilt, daß es sich bei dem Täter um einen Asylbewerber, Flüchtling, Nordafrikaner, Schwarzafrikaner oder Afghanen handelt. Handelt es sich bei den Opfern ebenfalls um Menschen dieser Herkunft, wird das schon auch gut kommuniziert. Handelt es sich bei den Opfern indessen um Menschen, „die schon länger hier leben“, wie Frau Merkel ihr Staatsvolk zu nennen beliebt, dann kann dieses Detail der Nachricht gerne auch schon mal unter den Tisch fallen.

Nachdem diese Messerattacken nicht nur in der Wirklichkeit, sondern auch in der Welt der Medien an Zahl und Bedeutung zunehmen, entsteht für die Politik natürlich der berühmte „Handlungsbedarf“. Nun fällt Politikern selbst im Allgemeinen zur Lösung von Problemen wenig ein, sie reden ja lieber darüber, am liebsten, wenn sie damit wirkliche oder nur behauptete Versäumnisse des politischen Gegners anprangern und damit für sich nutzbar machen können. Oder auch nur glauben, das bewirken zu können. Fürs Fachliche hat man ja seine Beamten, und wenn das  nicht reicht, auch noch externe Berater. Frau von der Leyen und die Firma Mc Kinsey lassen grüßen. Und so nahmen offensichtlich Beamte aus den Innenministerien  in Bremen und Niedersachsen die Gelegenheit war, aus ihrer kleinen und unbedeutenden  Existenz einmal hervortreten und etwas bewegen zu können. Ihren Ministern legten sie einen Gesetzentwurf vor, der das Übel vorgeblich an der Wurzel packt, also einer radikalen Lösung zuführt.  Wohlwissend, daß man  an die Täter aus den unübersehbaren Scharen von Merkels Gästen nicht herankommt, kam man auf die wirklich frappierende Idee, einfach das Tatwerkzeug wenn schon nicht aus der Welt, so doch aus der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu schaffen.

Überall da, wo es zu Menschenansammlungen kommen kann, ob bei Veranstaltungen, kritischen Lokalitäten wie Bahnhöfen oder Diskotheken, dürfen Messer erst gar nicht mitgeführt werden. Und damit die Sicherheit des deutschen Michels auch flächendeckend gewährleistet  wird, dürfen auch sonst nur noch Messerchen mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm mitgeführt werden. Denn, so sollen es  jedenfalls  die verängstigten Leute bei der Lektüre der Morgenzeitung oder beim Betrachten der Tagesschau glauben: wo es keine Messer gibt, da gibt es auch keine Messerstecher. Und wenn das Messerchen doch nur dazu taugt, daß Opa damit fürs Enkelkind ein Stöckchen schnitzt, dann kann damit doch niemandem weh getan werden, geschweige denn eine tödliche Verletzung zugefügt werden.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Zum einen kann man selbstverständlich mit einer nur wenige Zentimeter langen, dafür rasiermesserscharfen Klinge Menschen tödliche Verletzungen zufügen. Zum anderen  sind derartige Verbote völlig nutzlos. Es ist schon nicht möglich, die Einhaltung eines solchen Verbots wirklich zu kontrollieren. Die Messerstecher, um die es hier geht, pflegen ihr Tatwerkzeug nicht offen zu tragen. Man müßte ja überall Scanner wie an den Flughäfen aufstellen und jeden „filzen“, der stark frequentierte Orte aufsucht. Eine absurde Vorstellung, schlicht undurchführbar. Die Männer aus Afrika und dem Orient mit den locker sitzenden Messern gehören auch zu der Art von Zeitgenossen, die sich für aus ihrer Sicht lächerliche Vorschriften überhaupt nicht interessieren.

Sollte dieser Unfug wirklich Gesetz werden, so kann man getrost hohe Wetteinsätze dafür bieten, daß so gut wie nie jemand wegen unerlaubten Mitführens eines Messers bestraft werden wird. Und wenn, sind natürlich auch die angedrohten Geldstrafen nicht  geeignet, gerade Merkels willkommene Gäste aus Afrika und dem Orient davon abzuhalten, ihre Messer mitzuführen, wo auch immer sie das wollen. Und auch wenn sie die Mordwerkzeuge einsetzen und  dabei erwischt und vielleicht sogar bestraft werden, so wird der Tatbestand des unerlaubten Mitführens einer Stichwaffe regelmäßig nicht einmal Gegenstand der Anklage werden.  Denn  unwesentliche Delikte neben  der Haupttat, etwa Totschlag oder Mord, erhöhen nicht einmal  die Strafe. Deswegen nimmt man sie erst gar nicht in die Anklage auf. Jedenfalls habe ich als junger Rechtsreferendar von unserem damaligen Arbeitsgemeinschaftsleiter Strafprozeß  gelernt, daß man neben dem Mord gemäß § 211 StGB nicht auch noch „Schießen an bewohnten Orten“ gemäß damals geltendem § 367 Abs. 1 Nr. 8 StGB anklagt. Der Verfahrensaufwand stehe halt in keinem Verhältnis zum Ertrag im Sinne einer merklichen Erhöhung des Strafmaßes.

Doch die wackeren Vorlagenschreiber in den Innenministerien baden nun in dem wohligen Gefühl, Millionen von Bürgern schikanieren zu können. Ihre Minister verkünden dem staunenden Volk die Lösung eines Problems, ohne daß hierfür auch nur ein Euro aufgewandt werden müsse. Suchte man indessen die Lösung des Problems in effektiven Kontrollen von Kriminalitätsschwerpunkten, oder gar in der konsequenten Ausweisung der gewalttätigen Gäste unserer Kanzlerin, dann würde man sich damit wohl nur politisches Ungemach einhandeln. Insbesondere der Aufschrei des grün-linken akademischen, künstlerischen und kirchlichen Milieus wäre ohrenbetäubend. Daß man mit dem lächerlichen Messerchen-Paragrafen alleine die rechtstreuen Bürger aus den Reihen derer, „die schon länger hier leben“ treffen wird, ist aus Politikersicht unproblematisch. Denn Millionen von Bürgern besitzen zwar Messer, die sie auch zu Freizeitaktivitäten nutzen, etwa bei der Brotzeit auf einer Wanderung.  Die Klinge ist regelmäßig länger als 6 cm und es ist auch nicht selten eine feststehende Klinge. Das gute alte Fahrtenmesser aus unserer Jugend, das gewissermaßen zur bayerischen Tracht gehörende Messer in der Seitentasche  der Krachledernen wie auch der Jagdnicker des Weidmanns, sie alle fallen unter das geplante Verbotsgesetz. Betroffen sind jedoch nur die gesetzestreuen Bürger, die sich selbstverständlich zähneknirschend auch den blödsinnigsten Vorschriften unterwerfen. Nicht betroffen sind Merkels willkommene Gäste, die sich einen feuchten Kehricht um unsere Gesetze scheren, es sei denn,  diese Gesetze füllen ihre Brieftaschen.  Auch wenn die absolute Zahl der Betroffenen keineswegs gering ist, so dürfte doch die Mehrzahl der Wähler davon persönlich nicht berührt sein, und auch mangels Sachkenntnis der Politik auf den Leim gehen und ebenfalls glauben, die Verbannung der Messer aus der Öffentlichkeit führe zuverlässig dazu, daß damit dann auch nicht mehr zugestochen wird. 

Es ist eben die Herrschaft der Deppen, die den  Bürgern das Leben schwer macht.  An dieser Stelle muß ich die Überschrift dieses Beitrages noch erläutern. Morokratie heißt nicht etwa die Herrschaft der Mohren. Der Rassismusalarm kann gleich wieder abgeblasen werden.  „Moros“ bedeutet im Altgriechischen einfältig, stumpfsinnig, töricht, dumm. Die Morokratie ist also die Herrschaft der Einfältigen, bayerisch formuliert, der Deppen. Das allerdings scheint mir nicht nur mit Blick auf das geplante Messerverbot eine zutreffende Beschreibung unserer politischen Wirklichkeit zu sein. Herr, schmeiß Hirn runter! 


Der Spezialdemokrat

Der Münchner OB Dieter Reiter weiß schon, welche Stadt er regiert. Das rot-grüne politisch korrekte Milieu in seinen teuer sanierten Altbauwohnungen achtet nun einmal sehr darauf,  daß in seiner hippen Stadt kein brauner Schmutz das Bild  der weltoffenen, toleranten, Kunst und Kultur zugetanen Zivilgesellschaft  verunstaltet.  In dieses Idyll passen auf keinen Fall politische Stinkbomben  wie Björn Höcke und die Jugendorganisation der AfD. Denn  diese Jünger des Satans werden ja vom Verfassungsschutz  als Verdachtsfall eingestuft. Und weil in der Politik, anders als vor Gericht, die Unschuldsvermutung nicht gilt, genügt eben der Verdacht, und man braucht kein Urteil eines unabhängigen Gerichts, um solchen Schwefelbuben die Tür zu weisen.

Ganz nüchtern juristisch zum Sachverhalt: Die Jugendorganisation der AfD hat für Sonntag zu einem sogenannten politischen Frühschoppen geladen – ein in Bayern beliebtes Format der Selbstdarstellung politischer Parteien. Veranstaltungsort soll eine Gaststätte im Münchner Süden sein. Die liegt nun auf dem Gelände einer städtischen Sportanlage, und ist, wie das bei solchen Sportgaststätten üblich ist, an einen Wirt verpachtet. Das geht ja gar nicht, dachten sich Reiter und seine Knappen im Rathaus. Kurzerhand wiesen sie den Pächter an, Höcke und den anderen Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes Hausverbot zu erteilen. Damit war der  politische Frühschoppen der Satansjünger seine Attraktion los und würde wohl abgesagt werden, so die offensichtliche Spekulation des schlauen Münchner OB. Genau das wollte er auch, wie er der Presse mit der  moralischen Attitüde des Verteidigers der Demokratie  erklärte: „Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, haben in städtischen Räumen keinen Platz.“

Natürlich sind diese Auslassungen sachlich bodenlos und halten keiner gerichtlichen Überprüfung stand. Darum geht es Reiter selbstverständlich nicht, sondern es geht ihm darum, sich bei seiner rot-grünen Wählerschaft als wackerer Kämpfer „gegen Rechts“ zu profilieren.

Nun müßte Reiter eigentlich wissen, daß Städte und Gemeinden verpflichtet sind, politischen Parteien ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In frischer Erinnerung müßte ihm auch sein, daß er vom Verwaltungsgericht München in einem ähnlich gelagerten Fall vor noch nicht langer Zeit schon einmal eine Klatsche bekommen hat. Das Gericht verpflichtete die Stadt München mit Urteil vom 03.07.2018, Aktenzeichen 4 C 18.1224, der AfD tatsächlich auch Zugang zum angemieteten städtischen Veranstaltungsraum zu gewähren. Denn, so belehrte das Gericht die Stadt München, sind alle Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 GG, wiederum in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes, gleich zu behandeln. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Weil das so ist, entscheiden das in ähnlich gelagerten Fällen die Verwaltungsgerichte landauf, landab. So zum Beispiel das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluß vom 31.05.2016, Aktenzeichen 1 B 1062/16.Wörtlich:

„Der Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Parteien schließt es aus, daß Parteien unter Hinweis auf eine inhaltlich mißliebige oder unerwünschte Zielsetzung benachteiligt werden. Allein eine verfassungswidrige Ausrichtung, die nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden dürfte (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG), wäre in dieser Hinsicht ein zulässiges Unterscheidungskriterium. Die Antragsgegnerin kann eine Benachteiligung des Antragstellers auch nicht erfolgreich damit rechtfertigen, daß sie oder die Beigeladene (die Saalvermieterin, d. Verf.) einen Reputationsverlust bei ausländischen Kunden erleiden würden.“

Tatsächlich hatte in jedem Fall die Stadt auch offensichtlich ins Blaue hinein argumentiert, bei Firmen aus dem Ausland könnten ihr Ruf bzw. der Ruf ihrer Tochterunternehmen leiden, wenn dort bekannt würde, daß sie ihre Räumlichkeiten der angeblich ausländerfeindlichen AfD zur Verfügung gestellt habe. In diesem Falle hatte das Gericht auch Veranlassung, der Stadtverwaltung ins Stammbuch zu schreiben, daß auch Tricksereien wie etwa die nachträgliche Vermietung der Veranstaltungsräume an Dritte oder das Vorschieben technischer Gründe nicht geeignet seien, die Vermietung der Veranstaltungsräume an unliebsame politische Parteien, im konkreten Fall der AfD, zu verweigern.

Deswegen kamen Reiters juristische Knappen auch wohl auf die „brillante“ Idee, nicht etwa die Veranstaltung als solche zu verbieten, oder aber den  Pächter anzuweisen, seine Räume den politischen Dreckspatzen nicht zur Verfügung zu stellen, sondern ganz einfach die  Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dadurch zu umgehen, daß man nicht die Veranstaltung verbietet, sondern den vorgesehenen Rednern Hausverbot erteilt. Das ist nun mal so durchsichtig wie eine blankgeputzte Fensterscheibe. Es ist nicht vorstellbar, daß Richter auf einen derart plumpen Taschenspielertrick hereinfallen könnten. Denn eine Gerichtsverhandlung ist kein Kindergeburtstag, auf dem Papa schon mal mit den simpelsten Zaubertricks vor Staunen offene Münder der lieben Kleinen verursachen kann. Wahrscheinlich werden sie wie ihre Kollegen vom Verwaltungsgericht Stade den wackeren Verteidiger von Demokratie und Rechtsstaat in gesetzten Worten  darauf hinweisen, daß die Umgehung von Gesetzen ebenso verboten ist, wie der direkte  Verstoß dagegen.

Nun ist Reiter kein Jurist, was für sich allein ja keine Schande ist. Dafür hat er ja nicht schlecht bezahlte juristische Beamte  in seinem Rathaus. Die müßten ihm eigentlich erklärt haben, daß nach unserer Verfassung und dem Parteiengesetz politische Parteien gleich zu behandeln sind, solange sie nicht verboten sind. Verbieten kann eine politische Partei grundsätzlich jedoch nur das Bundesverfassungsgericht. Wenn der Verfassungsschutz eine Partei oder Teile davon oder auch nur einzelne Personen einer Partei beobachtet, um dem Verdacht nachzugehen, sie arbeiteten an der Abschaffung  unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann ist das eben nicht das Parteiverbot nach Art. 21 GG. Anders gewendet:  wenn  die Polizei  gegen irgendjemanden ermittelt, weil eine Anzeige vorliegt, dann ist das juristisch noch gar nichts. Nicht einmal eine Anklage, ja nicht einmal ein nicht rechtskräftiges Urteil einer unteren Instanz beseitigen die von der Verfassung  festgeschriebene Unschuldsvermutung. Also ist auch die AfD, ist ihre Jugendorganisation, ist auch Herr Höcke, und seien sie allesamt für die rot-grünen Gutmenschen in ihren luxussanierten Schwabinger Altbauwohnungen igitigitt wie was man hier nicht schreiben kann, von Verfassungs wegen vom politischen Leben nicht auszuschließen. So ist das nun mal, werter Herr Reiter.

Der Jurist Johann Wolfgang von Goethe, der sowohl als Anwalt wie auch als  leitender Verwaltungsbeamter seines fürstlichen Freundes Recht und Politik scharf beobachtete, dürfte die Summe seiner  diesbezüglichen Erfahrungen formuliert haben, als er schrieb: „Politika, ein garstig Lied“.

Dieter Reiter wird das alles wissen. Er wird mit fliegenden Fahnen vor dem Verwaltungsgericht untergehen. Seiner rot-grünen Gemeinde  wird er dann etwas von politisch unbedarften Paragraphenreitern erzählen und  dann natürlich beteuern,  daß man sich als Demokrat selbstverständlich einer gerichtlichen Entscheidung beugen wird. Ein Spezialdemokrat eben.

Nachtrag

Das Verwaltungsgericht München hat heute, am 04.05.2019, auf Antrag des Veranstalters das Hausverbot der Stadt München gegen Herrn Höcke, Frau Ebner-Steiner u.a. aufgehoben. Herr Reiter hat erklärt, das Urteil respektieren zu wollen. Wenn’s halt net anders geht…

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Auf zu neuen Ufern!

Passend zum 1. Mai hat Kevin Kühnert in einem Interview erklärt, wie er sich das künftige Deutschland vorstellt. Kevin Kühnert ist nicht irgendjemand. Er ist Bundesvorsitzender der Jusos. In diesem Amt fällt man natürlich nicht durch Besonnenheit und Zurückhaltung auf. Kühnert indessen ist seit seinem Amtsantritt 2017 regelmäßig mit radikalen Forderungen aufgefallen. Doch nun hat er die Katze endgültig aus dem Sack gelassen.

Seine Partei propagiert eine Gesellschaftsordnung, die sie als demokratischen Sozialismus bezeichnet. Kühnert hat nun definiert, was das seines Erachtens bedeutet. Danach ist ohne Kollektivierung eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar. Zur Erinnerung: der Kapitalismus, bei uns in der Form der sozialen Marktwirtschaft, sichert seit Jahrzehnten den Wohlstand der Deutschen. Schon die Forderung nach der Überwindung des Kapitalismus muß für jeden Menschen mit klarem Verstand völlig abwegig erscheinen. Jedenfalls Großunternehmen können nach seiner Ansicht künftig nicht mehr kapitalistische Unternehmen sein. Wie das im einzelnen zu organisieren sei, ließ er offen, denn: “ Mir ist weniger wichtig, ob am Ende auf dem Klingelschild von BMW ’staatlicher Automobilbetrieb‘ steht oder ‚genossenschaftlicher Automobilbetrieb‘, oder ob das Kollektiv entscheidet, daß es BMW in dieser Form nicht mehr braucht.“ Entscheidend sei, daß die Verteilung der Profite demokratisch kontrolliert werde. Hier ist schon der Sprachgebrauch verräterisch. “ Profite“, das ist Klassenkampf pur. „Das schließt aus, daß es einen kapitalistischen Eigentümer dieses Betriebs gibt.“

Gedanken darüber, daß unsere Verfassung das Privateigentum und damit eben die kapitalistische Wirtschaftsordnung garantiert (nur in Ausnahmefällen kann, selbstverständlich gegen Wertersatz, enteignet werden) macht sich Kühnert offenbar nicht. Eine Enteignung der gesamten deutschen Industrie gegen die vorgeschriebene Entschädigung wäre nicht entfernt finanzierbar. Das weiß er auch. Somit kann er nur wollen, daß diese Enteignung ohne Entschädigung der Aktionäre erfolgen soll. Auf demokratischem Wege ist derartiges noch nie geschehen. Vielmehr geht das nur im Wege der Revolution. Eine solche Revolution kann auch nur mit Gewalt durchgesetzt werden. Das bedeutet Bürgerkrieg.

Auch private Vermietungen solle es im „Optimalfall“ nicht mehr geben. Kühnert bekennt sich zu einem sozialistischen Wohnungsmodell. Dies sei auch mit dem derzeitigen privaten Wohnungsmarkt nicht vereinbar. Seine moralische Bewertung der derzeitigen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird deutlich, wenn er in diesem Zusammenhang erklärt: „Ich finde nicht, daß es ein legitimes Geschäftsmodell ist, mit dem Wohnraum anderer Menschen seinen Lebensunterhalt zu verdienen.“ Konsequent zu Ende gedacht, sollte jeder maximal den Wohnraum besitzen, in dem er selbst wohnt.

Also will Kühnert weitergehend als die Berliner SPD, die Grünen und ihre Sympathisanten in den Medien nicht nur die großen Wohnungsunternehmen enteignen, sondern das Privateigentum an Wohnraum vollständig abschaffen. Auch hier gilt zur finanziellen Seite, was ich oben zur Enteignung der Industrieunternehmen gesagt habe. Unbezahlbar, und daher nur entschädigungslos durchführbar. Das bedeutet also auch, daß Leute, die sich als Ergänzung zu ihrer Altersrente ein oder zwei Eigentumswohnungen zwecks Vermietung angeschafft haben, diese entschädigungslos an den Staat Kühnert‘ schen Zuschnitts abzugeben haben. Auch das kann nur im Wege der Revolution, also des Bürgerkrieges, durchgesetzt werden.

Kühnert distanziert sich von bisherigen Formen des Staatssozialismus wie in der DDR. In solchen Modellen habe es meistens einen eklatanten Mangel an demokratischer Mitbestimmung gegeben. Aus seiner Sicht sei dagegen „demokratischer Sozialismus“ ein untrennbares Begriffspaar. Sozialismus sei kein autoritäres Konzept.

Da kommt nun der linke Chaot zum Vorschein. Wenn schon sozialistische Gesellschaftsordnungen wie in der DDR, in der doch alles kollektiviert war, in der die Arbeiter und Bauern den kollektiven Besitz gemeinschaftlich verwalteten, wenn schon das nicht den Vorstellungen des Herrn Kühnert über demokratische Mitbestimmung entspricht, dann kann als Modell doch wohl nur das Chaos studentischer Gremien und Vollversammlungen in Frage kommen. Da geht es wirklich absolut antiautoritär zu, und vor lauter Mitbestimmung wird am Ende gar nichts bestimmt. Das ist die Welt, aus der Kühnert kommt.

Man könnte mit einem Achselzucken über dieses Geschwafel hinweggehen. Typisch linksradikaler Student eben. Doch der Mann ist nun einmal Vorsitzender der Jugendorganisation seiner Partei. Nicht selten haben diese Leute später wichtige Partei- und Staatsämter bekleidet. Ich denke an Hans-Jürgen Wischnewski, Holger Börner, Gerhard Schröder und die derzeitige Parteivorsitzende Andrea Nahles. Es ist also keineswegs bedeutungslos, welches Weltbild der Juso-Vorsitzende propagiert. Vielmehr muß man leider annehmen, daß diese Gedanken gute Chancen haben, sich in sehr vielen, hoffentlich nicht den meisten, Köpfen seiner Genossen festzusetzen.

Allerdings kann man ja wählen. Und nach einem Hofpoeten der Partei Kühnerts gilt: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Dennoch sollte Herr Haldenwang schon mal vorsorglich eine Akte Kevin Kühnert anlegen lassen. Beim Beobachten von Politikern ist er ja flott. Hier allerdings garantiert nicht. Wetten?