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Moral geht vor Recht?

Nehmen wir mal an, die Stadt Augsburg hätte den Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstatten, ob sie der Bundesvorsitzenden der AfD für das Augsburger Rathaus Hausverbot erteilen könne. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gribl hätte seiner Auftraggeberin klar gemacht, daß es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe, ob sich nun die Politikerin mit umstrittenen Äußerungen hervorgetan habe oder nicht. Dies gelte umso mehr, als die Politikerin ja zu einer Veranstaltung zweier Mitglieder des Augsburger Stadtrates ins Rathaus eingeladen worden sei. Schließlich sei es gang und gäbe, daß öffentliche Gebäude auch für Veranstaltungen von politischen Parteien, insbesondere solchen, die in den Kommunalparlamenten vertreten seien, zur Verfügung stünden. Daß der Rechtsanwalt Dr. Gribl ein Gutachten mit diesem Inhalt geschrieben hätte, folgt nicht nur aus der eindeutigen Rechtslage. Er selbst hat das ja nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, mit der das von der Stadt gegen die Politikerin verhängte Hausverbot aufgehoben worden ist, öffentlich erklärt. Er habe nicht davon ausgehen können, daß die Stadt mit ihrem Hausverbot durchkomme, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Wenn man aber einer Überzeugung sei, dürfe sie auch juristisch durchgesetzt werden.

Nun ist der Rechtsanwalt Dr. Gribl nach 15 Jahre währender erfolgreicher Berufspraxis seit 2008 Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und hat jenes skandalöse Hausverbot verhängt. Offensichtlich wider besseres Wissen, wie das nicht nur jedem Juristen klar ist, sondern was er ja selbst zugibt. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein durchaus hochrangiger Politiker – Gribl ist auch stellvertretender Vorsitzender der CSU – erklärt, sich an Recht und Gesetz nicht halten zu müssen, wenn er anderer Überzeugung ist. Welche das ist, hat er ja anläßlich der Verhängung dieses skandalösen Hausverbots erklärt. Seinen Augsburger Ratskollegen von der AfD hat er ja ins Stammbuch geschrieben: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer auf einem derart hohen moralischen Roß sitzt, der hat natürlich keinen Blick mehr für die Niederungen des Rechts.

Das Gefasel des Politikers Gribl von einer unerträglichen Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens sowie das weinerliche Gerede von einer Verletzung der Seele der Stadt ist es jedoch, was nicht auszuhalten ist. Es mag von Frau Dr. Petry ungeschickt gewesen sein, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherung der Grenzen gegen den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen auf das einschlägige Gesetz hinzuweisen. In diesem Gesetz steht ja tatsächlich, daß unter Umständen und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Bundespolizei auch im Grenzdienst Schußwaffen einsetzen kann. Nichts anderes bedeutet die Formulierung der Politikerin, dies sei ultima ratio. Auch wenn Politik und Medien nahezu einhellig aufgeheult haben, als seien Hitler und Honecker gleichzeitig auf die Erde und nach Deutschland zurückgekehrt, so kann doch nicht entfernt von unerträglichen, gar die Seele der Stadt Augsburg verletzenden Äußerungen gesprochen werden. Wer derartig maßlos übertreibt, macht sich unglaubwürdig. Schlimmer noch: Wer eine dazu noch dem Gesetz entsprechende Äußerung des politischen Gegners nicht als bloß falsch bezeichnet, sondern als moralisch minderwertig abqualifiziert, der verläßt den Boden der demokratischen Diskussionskultur.

Was wirklich unerträglich ist, ist die Vorstellung, daß bei uns in Deutschland künftig selbst gezimmerte Maßstäbe der Moral Gesetz und Recht vorgehen, und Politiker frei von gesetzlichen Vorschriften agieren können. Das ist möglicherweise die Folge des vielfachen offenen Rechtsbruchs, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung seit September 2015 nicht nur begeht, sondern auch noch als moralisch geboten verteidigt. Wer das zutreffend als Herrschaft des Unrechts bezeichnet, wie das der bayerische Ministerpräsident getan hat, auf den wird medial eingeprügelt. Allerdings gilt auch hier, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Herrn Seehofer ist außer der üblichen Schelte seitens der anderen Parteien und ihrer medialen Steigbügelhalter nichts passiert. Man stelle sich aber nur einen Augenblick lang vor, Frau Petry oder andere führende Vertreter ihrer Partei hätten das gleiche gesagt. Es wäre wohl nicht unter einer Verdammung durch mindestens drei öffentliche Tribunale (Talkshows) abgegangen.

Satire aus der Hallertau

Staatsanwälte sind arm dran. Wenn andere Fasching feiern, sich über Büttenreden und mehr oder weniger lustige Motivwagen in Karnevalsumzügen amüsieren, müssen sie schon mal völlig humorlos prüfen, ob da nicht über Verbotenes gelacht wird. So zum Beispiel über einen Weltkrieg II Panzer aus Pappmaschee mit der unsinnigen Aufschrift „Ilmtaler Asylabwehr“, der im Faschingszug des Dörfchens Steinkirchen in der Hallertau mitrollte. Volksverhetzung! schallt es da politisch korrekt aus den meisten medialen Lautsprechern. Strafanzeigen flattern den Staatsanwälten auf den Tisch. Üble Hetze gegen Flüchtlinge, die Aufforderung, Asylanten zusammenzuschießen und was noch mehr in diesen Beitrag der Karnevalisten aus der Provinz hinein interpretiert wird.

Die Staatsanwälte werden sich natürlich mit § 130 StGB befassen müssen. Diese Strafvorschrift hat natürlich das im Visier, was in ihrer Überschrift steht, die Volksverhetzung. Allerdings setzt das voraus, daß in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung usw. zum Haß aufgestachelt und zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird, oder das ganze die Menschenwürde der genannten Gruppen in den Dreck zieht. Nach ganz allgemeiner Auffassung der Juristen hat die Vorschrift, wie schon ihr erster Satz zeigt, die Wahrung des öffentlichen Friedens als Schutzgut. D.h., Geschmacklosigkeiten, dummes Gerede etc. fallen durch den Rost. Um den öffentlichen Frieden zu gefährden, muß viel mehr passieren. Vor allem aber ist natürlich auch ein Strafgesetz im Lichte der Verfassung auszulegen, die nun einmal die Meinungsfreiheit schützt. Und hier sind wir bei der Satire. Was darf Satire? Die Antwort lautet mit Tucholsky: Alles! Wie war das noch mit den Mohammed- Karikaturen? Und wie war das eigentlich mit Charlie Hebdo? Betrachtet man gerade die Karikaturen dieses französischen Satiremagazins, dann fällt einem gerade als Jurist doch hin und wieder § 130 oder 166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) StGB ein. Indessen wird weder in Frankreich noch in Deutschland ein Staatsanwalt mit einer Ausgabe dieses Satiremagazins in der Hand eine Ermittlungsakte gegen seine Redakteure anlegen lassen.

Man kann vielleicht noch fragen, ob Satire ein bestimmtes Maß an intellektueller Qualität haben muß. Das ist eine gefährliche Frage. Da kommen wir ins Geschmäcklerische. Man muß auch, das mag jetzt arrogant klingen, auch den einfachen Leuten ihrer Art von Satire lassen. Bös gemeint war es sicher nicht.

Mein Rat: keine Aufregung! Laßt die Gouvernanten Gouvernanten sein und gönnt den Staatsanwälten ihre Freizeit!

Das Ergebnis liegt auf der Hand

Die deutsche Politik ringt um die Lösung des Flüchtlingsproblems. Eine Lösung ist weit und breit nicht in Sicht. Nicht in Sicht? Es gibt eine Lösung. Die Grünen haben sie. Sie heißt Integration. Die zu Millionen hereinströmenden Menschenmassen aus Afrika und dem Orient müssen natürlich integriert werden. Sind sie integriert, gibt es kein Problem mehr. Das liegt auf der Hand.

Dumm nur, daß die Integration gerade der Zuwanderer aus Afrika, vor allem Nordafrika und dem Orient, bislang nur mäßig erfolgreich war. Das wirft natürlich die Frage auf, wie das bei den im Vergleich zur bisherigen Einwanderung in vervielfachter Zahl und Geschwindigkeit hereinströmenden Muslimen gelingen soll. Eben mit verstärkten Integrationsanstrengungen, so die Grünen. Aber wie? Dazu muß man sich ganz einfach nur anschauen, was bisher versucht worden ist. Man hat eben versucht, diese Leute in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat offenbar nicht oder nicht so richtig geklappt. Somit stellt sich die Frage, wie man das gewünschte Ergebnis Integration doch noch erreichen kann, insbesondere unter zugegebenermaßen erschwerten Bedingungen.

Die Lösung liegt auf der Hand. Man muß nicht mehr versuchen, die vorwiegend muslimischen Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren. Man muß vielmehr die hiesige Gesellschaft in die Zuwanderergesellschaft integrieren. Bei Lichte besehen, ist das auch kein Problem. Von den rund 80 Millionen Einwohnern dieses Landes sind ca. 47 Millionen Mitglieder der großen christlichen Kirchen. Bei Lichte besehen, zu 90 % allerdings nur auf dem Papier. Bleiben höchstens 4-5 Millionen Deutsche, die tatsächlich Christen sind. Das ist ungefähr die Zahl derjenigen Menschen in unserem Lande, die sich zum Islam bekennen. Bei denen darf man auch getrost davon ausgehen, daß das nicht nur auf dem Papier steht. Für den Rest ist es eigentlich egal, an wen seine Kirchensteuer fließt. Wir werden schlicht und einfach alle Moslems. Das hätte unter anderem den Vorteil, daß wir endlich aus diesem deutschen Streß herauskämen, der uns immer wieder zu Fleiß, Höchstleistung und Disziplin zwingt. Die Ärzte warnen davor sowieso. Die orientalische Leichtigkeit des Lebens ohne diesen fiesen Zwang zur Disziplin wird uns doch wirklich gut tun. Über solche Kleinigkeiten wie irgendwelche blöden Bekleidungsvorschriften für unsere Mädels und das Alkoholverbot werden wir schon so ähnlich hinwegkommen, wie die liberalen Großstädter in Istanbul oder Antalya, da kennen wir Deutschen uns doch aus.

Die Zuwanderer aus Nordafrika und dem Orient werden zwar mit der Zeit mit verminderten Sozialleistungen leben müssen, weil ihre neue Heimat dann irgendwann nicht mehr so viel Geld hat, wie damals, als man sich dem Zug ins Paradies angeschlossen hat. Doch das ist dann nicht so schlimm, Allah hat es eben so bestimmt. Inschallah.

Moment, da war noch ein kleines Problem. Wie man hört, will die Bundesregierung die nordafrikanischen Länder zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dagegen laufen die Grünen Sturm und weisen darauf hin, daß in solchen Ländern Homosexualität strafbar ist. Das geht natürlich nicht. Wenn dort Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden, und welche Zustände dort in den Knästen herrschen, das weiß man ja, dann muß man die natürlich in Deutschland aufnehmen. Aber wenn in Deutschland dann auch die Scharia gilt, dann werden die bei uns ja auch verfolgt. Was machen wir denn da, Herr Beck?

Ja das ist so eine Sache, wenn man über die Sinnhaftigkeit grüner Vorschläge nachdenkt. Es ist wie mit dem doppelseitig benutzten Toilettenpapier. Das Ergebnis liegt auf der Hand.

Wenn aus Verzweiflung Haß wird…

Die Zustimmung für die Flüchtlingspolitik der großen Koalition schwindet mit atemberaubender Geschwindigkeit. Wenn man den veröffentlichten Umfragen, und etwas anderes haben wir ja nicht, glauben darf, dann sind inzwischen 81 % der Befragten der Auffassung, daß die Bundesregierung die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat. In gleichem Maße sinkt auch das Vertrauen in die Parteien der Großen Koalition. Deren Umfragewerte stürzen ab.

Das gilt besonders für die SPD, die sich den weiter steigenden Werten der AfD nähert. Statt die eigene Position inhaltlich zu überdenken, schlägt man in blinder Wut auf den politischen Gegner ein. Mangels überzeugender Sachargumente tut man das dann mit der „bewährten“ Nazikeule. Nur so ist die Medienkampagne gegen die Damen Petry und von Storch zu erklären. Man legt diesen Politikerinnen wahrheitswidrig in den Mund, einen Schießbefehl an der Grenze gefordert zu haben. Wer etwa das Interview mit Frauke Petry im Mannheimer Morgen vom 30.01.2016 nachliest, das ja nun immer noch im Internet nachzulesen ist, der wird eine solche Forderung dieser Politikerin dort nicht finden. Allerdings wird er dort nachlesen können, in welcher Weise die Redakteure des Mannheimer Morgen versucht haben, ihr das Wort im Mund herumzudrehen und sie als Befürworterin des Schußwaffengebrauchs gegen Flüchtlinge, aber auch als eine Politikerin erscheinen zu lassen, die rassistische Meinungen in ihrer Partei unbeanstandet läßt. Was daraus in den Medien in der Zwischenzeit gemacht worden ist, kann als Musterbeispiel für eine Rufmordkampagne dienen. Aber auch dafür, daß immer noch die alte Weisheit gilt: „Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche.“ So hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in einem Interview am 22.10.2015 bereits dafür plädiert, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet. Einen Sturm der Entrüstung über diese Äußerung haben wir nicht feststellen können. Ob im übrigen die veröffentlichte Fassung des Interviews von Frau Petry mit dem Mannheimer Morgen wirklich wiedergibt, was sie gesagt hat, muß zumindest bezweifelt werden. Ein damals ebenfalls anwesender Journalist hat jedenfalls am 02.02.2016 erklärt, Frau Petri habe auf mehrfache insistierende Fragen wörtlich erklärt: „Wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie so weit, daß ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht.“ Diese Formulierung war den wackeren Unterstützern der Großen Koalition in der Redaktion des Mannheimer Morgen wohl zu harmlos.

Man orientiert sich in der Gangart gegen die unerwünschte Konkurrenz offensichtlich mehr am Vorsitzenden der SPD. Dieser hat ja kürzlich eine wirklich völlig unvertretbare, umgangssprachlich gesagt, bescheuerte Äußerung eines AfD-Kreisvorsitzenden kurzerhand zur Politik dieser Partei erklärt. Jener politische Amokläufer hatte gefordert, die Todesstrafe wieder einzuführen, damit man die deutschen Politiker an die Wand stellen könne. Der Mann wurde selbstverständlich umgehend aus der Partei ausgeschlossen. Herr Gabriel hingegen erklärt die AfD zu einer rechtsradikalen Partei, mit der man nicht mehr reden könne weil sie solche Auffassungen vertrete. Damit sind nicht nur die Grenzen des Anstandes, sondern auch des demokratischen Wettbewerbs um die Wählerstimmen weit überschritten worden. Denn man wird selbstverständlich in jeder politischen Partei oder Organisation Typen finden, die einen Unsinn verzapfen, daß es einem die sprichwörtlichen Schuhe auszieht. Selbst verständlich findet man auch in linken Parteien Leute, die etwa von der Enteignung der Kapitalisten faseln. Unanständig wäre es jedoch, solche Äußerungen den jeweiligen Parteien oder Gewerkschaften als programmatische Äußerungen zuzuschreiben.

Letztendlich wird diese Art der Diffamierung des politischen Gegners denjenigen auf die Füße fallen, die sich davon politischen Gewinn versprechen. Denn die Mehrheit in diesem Lande kann immer noch selber denken.

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Europa stößt an seine Grenzen. Es stößt an die Grenzen der europäischen Idee. Nicht zufällig geschieht das in einer Zeit, in der Europas Grenzen ihre Funktion zum großen Teil verloren haben. Sie halten die unkontrolliert hereinströmenden Menschenmassen aus Afrika und dem mittleren Osten nicht mehr auf. Das führt zu Belastungen der europäischen Staaten, die sie mehrheitlich nicht tragen wollen. Da ist zum einen die rapide anwachsende Belastung der Staatshaushalte und Sozialsysteme mit den Kosten für Unterbringung, Ernährung, Lebensunterhalt, medizinische Versorgung und schulische wie berufliche Bildung der hereinflutenden Einwanderermassen. Das ist ganz unabhängig davon, ob es sich im einzelnen um wirkliche Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte handelt oder doch um Menschen, die ganz einfach ein besseres Leben in Europa erwarten. Eine Mehrheit der europäischen Staaten will diese Belastungen ihren Bürgern nicht zumuten, zumal sie sich selbst für diese Entwicklung zu Recht nicht verantwortlich sehen. Schließlich war es ja ganz unstrittig Deutschland, das die Tore weit geöffnet hat. Also soll Deutschland auch zahlen. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Die meisten europäischen Staaten, nicht nur in Osteuropa, weigern sich auch diese Massen an Zuwanderern bei sich anzusiedeln. Jedenfalls nach immer noch geltendem Völkerrecht kann jeder Staat sich entscheiden, ob und in welchem Umfange er Zuwanderung akzeptiert. Das gilt selbst für die von Rechts wegen nur vorübergehende Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Ihrer Meinung nach soll dann das Land diese Menschenmassen auch aufnehmen, das für die Quasi-Abschaffung der Grenzen verantwortlich ist. Das ist nach allgemeiner Anschauung Deutschland. Diese Haltung ist auch keineswegs unverständlich. Auf das private Leben übertragen bedeutet sie doch nichts anderes, als daß jeder Vermieter entscheiden kann, welchen Mieter er in sein Haus einziehen läßt. Ja sogar die Frage, ob er überhaupt seine Wohnungen vermieten will, entscheidet er in eigener Verantwortung.

Die europäische Idee wird scheitern, wenn das Zuwanderungsproblem nicht grundsätzlich gelöst wird. Nach einer europäischen Lösung sieht es nicht aus. In diesem Zusammenhang tritt jedoch noch klarer zutage, daß auch das Billionengrab namens Euro vielleicht bald einen neuen Grabstein bekommen wird, auf dem statt Euro Europa steht.

Europa, das war der Traum der Politiker, die nach den Weltkriegen glaubten, eine dauerhafte Friedensordnung schaffen zu können, indem sie die von ihnen erkannte Ursache beseitigten, nämlich die in ewiger Konkurrenz zueinander existierenden Nationalstaaten. Dieser Traum der Adenauer, de Gasperi und Monnet war eben nicht mehr als ein Traum, denn ihm fehlte die reale Grundlage. Nicht die schiere Existenz von Nationalstaaten führte zwangsläufig zu den Kriegen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es war vielmehr die irrige Vorstellung, mittels territorialer Ausdehnung Sicherheit und Dominanz gewinnen zu können. Sowohl die Entwicklung der Waffentechnik als auch in noch stärkerem Maße die internationale Vernetzung der Wirtschaft ließen diese Vorstellungen schlicht aus der Zeit fallen. Hinzu kam das Auftreten ganz neuer Weltmächte außerhalb Europas, nämlich der USA und China. Auch ein neues Staatsgebilde in Gestalt eines europäischen Bundes- oder gar Zentralstaates würde daran nichts ändern. Eher im Gegenteil, denn eine tripolare Welt ist grundsätzlich weniger sicher als eine bipolare.

Wenn aber gefühlt bereits die ursprüngliche Begründung für die Schaffung eines vereinten Europa unter weitestgehender Aufgabe der nationalen Souveränität seiner Mitgliedsländer schwindet, dann ist die Wahrscheinlichkeit, zu scheitern, wenn die ersten ernsthaften Belastungen auftreten, sehr groß. Und diese Zeit scheint gekommen zu sein. Sollte Großbritannien aufgrund eines Referendums aus der Europäischen Union ausscheiden, könnte damit der erste Dominostein fallen, mit den bekannten Folgen. Aber auch wenn die Europäische Union Großbritannien wirklich derartige finanzielle Zugeständnisse machen sollte, daß selbst die eingefleischten Europagegner in diesem Lande damit zufrieden sind, wäre das wohl ebenfalls der Anfang vom Ende. Denn dann würden sich natürlich auch die Bürger Frankreichs, Polens, Dänemarks oder Italiens mit Recht fragen, warum ihre Regierungen nicht gleichartige Sondervorteile für sie aushandeln. Der Wettlauf einer großen Zahl von europäischen Ländern – selbstverständlich Deutschland ausgenommen – um derartige Sondervorteile würde dann die Europäische Union von innen aushöhlen und wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen.

Wie es auch immer kommen wird, Europa könnte einen Neustart bekommen. Einen Neustart in die Richtung eines Bündnisses von uneingeschränkt souveränen Staaten mit gleichartigen Interessen und gleichstarken Volkswirtschaften. Seine Bedeutung würde nicht an der Zahl der Mitglieder, sondern an ihrer Stärke zu messen sein. Politische Traumtänzer vom Schlage eines Jean-Claude Juncker oder Martin Schulz wären dort auch entbehrlich. Diese zweite Chance haben die Bürger der gut aufgestellten europäischen Völker verdient.

Ein Blick ins Gesetz

erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.

Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.

Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:

(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.

Bitte nicht schießen!

„Empörung über Petrys Schußwaffenforderung“ und ähnlich schallt es aus den gesendeten und gedruckten Medien. „AfD-Chefin: Polizisten sollen notfalls auf Flüchtinge schießen“ – Empörung auf allen Kanälen.

Um Gottes Willen! Sie will auf Flüchtlinge schießen lassen! Jetzt ist doch die Katze aus dem Sack! Da sieht man doch, wessen Geistes Kind diese Petry und ihre Leute sind. Auf Flüchtlinge schießen! Da tauchen doch vor dem sprichwörtlichen geistigen Auge die schrecklichsten Bilder auf. Herzige Flüchtlingskinder, von Maschinengewehrgaben zerrissen. Kaltblütig in die Menge feuernde Männer in schwarzen (ja, tatsächlich schwarzen!) Uniformen. SS reloaded. Und schon beeilt sich ein Polizeigewerkschafter zu versichern, daß Polizei natürlich niemals auf Flüchtlinge schießen würde. Und ein Koalitionspolitiker ruft ganz schnell Mauer und Schießbefehl an der Grenze zwischen Deutschland und Deutschland in Erinnerung..

Was ist geschehen? Die Vorsitzende der AfD hat auf eine entsprechende Frage erklärt: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur ultima ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Wenn ein Grenzübertritt durch Worte und Maßnahmen nicht verhindert werden kann, dann muß im Notfall eben auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. So steht es im Gesetz.“

Wenn die Empörung am größten ist, sollte größte Gelassenheit einkehren. Was hat die Dame eigentlich gesagt? Sie hat erst einmal gesagt, daß kein Polizist und sie selber auch nicht auf Flüchtlinge schießen wolle. Das ist selbstverständlich. In der medialen Öffentlichkeit muß man aber wohl auch Selbstverständliches betonen. Sie hat dann weiter gesagt, daß im Notfall, wenn also gar nichts anderes mehr geht, auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann. Eben als ultima ratio, was ja auf deutsch nichts anderes heißt, als letzte Wahl unter den überhaupt zur Verfügung stehenden Mitteln. Politiker mit juristischen Staatsexamina und Polizisten, die sich eifrig am Ölen der Empörungsmaschinerie beteiligen, sei ein Blick ins Gesetz angeraten. Den empfiehlt ja auch Frau Petry. Wenn es um die Grenzen geht, geht es natürlich um Vollzugsbeamte des Bundes. Für die gilt § 10 Abs. 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Und da heißt es: „Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“ D.h. also, wenn etwa eine Menschenmenge drauf und dran ist, gewaltsam einen Grenzzaun niederzureißen und die dahinter postierten Bundespolizisten niederzutrampeln, dann werden sie ihre Schußwaffen einsetzen dürfen, wenn sie dieser Lage anders nicht Herr werden können. Natürlich muß dann immer erst einmal zur Warnung in die Luft geschossen werden, und danach möglichst nur in die Beine. Das steht nun einmal im Gesetz.

Worüber regt man sich eigentlich auf? Die Aufregung scheint mir künstlich zu sein und das Zitat der Politikerin ihren Feinden in den etablierten Parteien und Medien wie gerufen gekommen zu sein. Zwar hat sie sich vor ein paar Tagen bei Sandra Maischberger schon ähnlich geäußert, dazu noch in Anwesenheit solcher politischen Todfeinde wie Ralf Stegner und Jakob Augstein, ohne daß die mediale Entrüstungsmaschinerie umgehend angeworfen wurde. Nun hat Frau Petry den Medien den Gefallen getan, im Prinzip das gleiche noch einmal zu sagen. Besonders pfiffig war das natürlich nicht. Sie müßte eigentlich wissen, daß man stets bemüht ist, ihr das Hitlerbärtchen anzukleben. Klug wäre es daher, derart durchsichtige Fragemanöver zu durchkreuzen und etwa zu verlangen, nach realen Sachverhalten und nicht nach vielleicht theoretisch denkbaren Situationen gefragt zu werden, schließlich sei man nicht in der mündlichen Prüfung zum Polizeirecht.

Sei’s drum. Politiker, die aus der Sicht der etablierten Parteien Schmutzkonkurrenz und aus der Sicht der ihnen hörigen Medien rechtspopulistisch bis rechtsradikal sind, können an und für sich sagen was sie wollen. Man wird es ihnen immer so auslegen, daß es der eigenen Strategie nützt. Ein schönes deutsches Sprichwort sagt dazu: „Dem Reinen ist alles rein. Dem Schweine ist alles Schwein.“

 

Pappnasen

Nicht daß der Karneval, der rheinische zumal, gänzlich unpolitisch wäre. Im Gegenteil. Aus den uralten Fastnachtsbräuchen des Volkes entwickelte sich vor allem in Mainz im 19. Jahrhundert ein Karneval, der neben dem geselligen Vergnügen auch das Aufbegehren gegen die Obrigkeit in humorvoller Form zelebrierte. Die Büttenreden nahmen seither stets auch die große und kleine Politik aufs Korn, ohne dabei die völlig unpolitische Alltagskomik zu vernachlässigen. Diese Darbietungen der Merkwürdigkeiten und Tücken des täglichen Lebens erfreuen sich auch zu Recht der größten Beliebtheit. Ihre Protagonisten wie der unvergleichliche Michl Müller füllen auch außerhalb des Faschings große Veranstaltungssäle. Inzwischen sind aber auch die politischen Büttenreden ein fester Bestandteil der großen Faschingsveranstaltungen auch in Bayern geworden. Die bayerischen Bundes- und Landespolitiker kommen nicht umhin, den Elferräten in Veitshöchheim und anderswo ihre Referenz zu erweisen. Ja, die Nichterwähnung in den Büttenreden wird als ebenso schmachvolle Zuschreibung der Bedeutungslosigkeit empfunden, wie dies beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg der Fall ist.

Hatten die klassischen Büttenreden im rheinischen Karneval früher durchaus noch Eleganz und Witz, so scheint das heute nicht mehr so zu sein. Statt mit gutmütigem Spott Politiker durch den sprichwörtlichen Kakao zu ziehen und gelegentlich auch schon einmal mit spitzen Bemerkungen Mißstände zu kommentieren, wird nunmehr mit dem Dreschflegel auf mißliebige Politiker eingeschlagen. Und das ausschließlich auf eine einzige politische Partei und völlig spaßfrei. So durfte anläßlich der Verleihung des „Ordens wider den tierischen Ernst“ in Aachen ein vollfetter Possenreißer, der ernsthaften Kabarettisten wie etwa Bruno Jonas oder Django Asül das Wasser nicht reichen kann, einen Abfallkübel diffamierender Vokabeln über der Partei Alternative für Deutschland ausleeren. Die im Saal versammelte Mattscheibenbevölkerung aus Politikern, darstellenden Künstlern aller Art und dazugehörigen Claqueuren zollte diesem Möchtegernkabarettisten auch pflichtschuldigst Beifall. Es ist ja so, daß hier ein beachtlicher Gruppenzwang herrscht. Die politisch-mediale Klasse hat nun einmal jene Partei zum Gottseibeiuns erklärt. Das wird so lange wiederholt, bis die Leute es auch glauben. Zweck der Übung ist natürlich, daß man sich mit Sachargumenten nicht mehr aufhalten muß. Das will man vor allem deswegen nicht, weil dabei die Bevölkerung vor der Mattscheibe möglicherweise feststellen würde, daß diese Partei zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik ganz ähnliche Positionen vertritt, wie etwa die CSU und die Regierungen diverser europäischer Staaten aller Himmelsrichtungen. Von verfassungsfeindlich, rechtsradikal und ähnlichen Eigenschaften kann ohnehin nicht die Rede sein.

Nicht daß früher alles besser gewesen wäre. Lustiger war es allemal. Man wurde nicht so penetrant und gouvernantenhaft belehrt. Pflichtlachen war noch nicht angesagt.

Der politisch korrekte Städteatlas

In Polen findet derzeit die Handball-Europameisterschaft statt. Bisher schlagen sich unsere Jungs auch prächtig. Was dieses Ereignis mit der political correctness zu tun hat? Nun, die Namen der Städte, in denen die Spiele ausgetragen werden, bereiten politisch korrekten Zeitgenossen in Deutschland Probleme.

Schreibt man nun die Spielorte polnisch oder deutsch? Gespielt wird in Breslau, Danzig, Kattowitz und Krakau. Natürlich liegen diese Städte in Polen, und das nun schon seit 70 Jahren. Warum das so ist, ist allgemein bekannt. Deswegen heißen sie in Polen auch Wroclaw, Gdánsk, Katovice und Kraków. Zur korrekten Schreibweise von Wroclaw fehlt meinem PC eine Eingabetaste für den diakritischen Buchstaben l mit kleinem Schrägstrich, der in der polnischen Sprache einen Konsonanten bedeutet, dessen Aussprache in etwa dem englischen „u“ (double u) entspricht. Das polnische Alphabet hat nun einmal 32 Buchstaben, davon 23 Konsonanten, das lateinische Alphabet, in dem das Vokabular der meisten europäischen Sprachen, auch der deutschen, wiedergegeben wird, hat indessen nur 26 Buchstaben, davon 20 Konsonanten. Die korrekte Aussprache des Polnischen ist jedenfalls für einen Ausländer, der diese Sprache nicht wenigstens in Dolmetscherqualität beherrscht, nahezu unmöglich. Schon deswegen sollte man als Ausländer davon absehen, krampfhaft der political correctness im deutsch-polnischen Verhältnis dienen zu wollen, abgesehen davon, daß der Gebrauch der deutschen Namen dieser Städte für uns nicht nur einfacher ist, sondern eigentlich auch üblich sein sollte, wie das auch sonst bei den Namen von Städten in anderen Ländern der Fall ist.

Kein Italiener wird daran Anstoß nehmen, daß wir Deutschen immer noch von Mailand statt von Milano sprechen. Denn Mailand heißt nun einmal seit dem elften Jahrhundert als in der Lombardei und damit lange Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelegene Stadt so und nicht Milano. Aber auch unabhängig von den politischen Veränderungen in den Zeitläuften haben die Städte im In- und Ausland verschiedene Namen. So sprechen wir von Rom, statt von Roma, von Neapel statt von Napoli und von Florenz statt von Firenze. Kein Italiener nimmt daran Anstoß. Uns stört es natürlich auch nicht, daß Amerikaner von Munich und Nuremberg statt von München und Nürnberg sprechen. Die Franzosen stört es ebensowenig, daß der Name ihrer Hauptstadt im Englischen und im Deutschen völlig anders klingt, als in ihrer eigenen Muttersprache.

Im Falle der polnischen Städtenamen ist das offenbar völlig anders. Das hat natürlich mit der deutsch-polnischen Geschichte zu tun. In der Zeit des Kalten Krieges, aber auch noch geraume Zeit danach, wurde in Polen der Popanz eines deutschen Revanchismus gepflegt. Man unterstellte uns Deutschen allen Ernstes, die Ostgebiete wiedergewinnen zu wollen. Zwar mag es den ein oder anderen in den Vertriebenenverbänden gegeben haben, der sich das ernsthaft vorgestellt hat. Eine auch nur annähernd realistische Option der deutschen Politik war dies indessen niemals. Diplomatische Proteste der polnischen Regierung hinsichtlich des Sprachgebrauchs in den deutschen Medien, wenn von Breslau oder Danzig die Rede ist, sind nicht bekannt geworden. Ungeachtet dessen glauben jedoch gewisse Zeitgenossen in den Medien der political correctness dienen zu müssen, indem sie krampfhaft von Katovice und gelegentlich auch Wroclaw schreiben, statt von Kattowitz und Breslau. Merkwürdigerweise heißt es bei diesen Zeitgenossen aber Danzig und Krakau statt Gdánsk und Kraków. Hier werden wohl unverdrossen die politischen Schlachten des kalten Krieges weiter geschlagen. Jene wackeren Kämpfer für die political correctness auch in diesem Punkt erscheinen doch ähnlich aus der Zeit gefallen, wie die Soldaten des Tenno, die noch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im indonesischen Dschungel herumirrten.

Das führt bisweilen auch zu eher peinlichen Ergebnissen. So soll in einer deutschen Tageszeitung vorne im politischen Teil von „Wroclaw“ als Spielort der Handball Europameisterschaft die Rede gewesen sein, während der Bericht im Sportteil mit dem Hinweis „aus Breslau berichtet…“ begann. Unsere wackeren Sportreporter sind wohl von der Geisteskrankheit namens political correctness im allgemeinen nicht befallen.

Dabei ist die deutsche Politik selbst zu einer salomonischen Lösung gelangt. Im gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien vom 23.12.2009 findet sich eine Verordnung über den Reisepaß. Dort ist mit deutscher Gründlichkeit minutiös festgelegt, was dort hineingehört, und wie es auch zu schreiben ist. In § 4 Abs. 1, Tz 4.1.5.2. ist hinsichtlich der Schreibweise eines in Polen gelegenen Geburtsortes festgelegt, daß gemäß der deutsch-polnischen Paßabsprache von 1976 bei Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes (zum Beispiel Breslau für Wroclaw – die Bundesdruckerei hat auch keine polnische Tastatur –  oder Hindenburg für Zabrze) einzutragen ist. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung, dahinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung, eingetragen werden. Sind vor dem 8. Mai 1945 mehrere Umbenennungen erfolgt, wird die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung in Klammern eingetragen. Eine Angabe des Staates ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Alles klar? Opa ist 1916 in Breslau geboren, Papa 1946 in Wroclaw (Breslau). In welchem Land das war, ergibt sich nicht aus dem Reisepaß, sondern dazu schlägt man einen historischen Atlas auf.

Vielleicht sollte es mit den Jahren auch unseren politisch korrekten Zeitgenossen dämmern, daß die Geschichte selbst großzügig ist, und die Kleingeistigkeit das zweifelhafte Privileg von Menschen ist, die da meinen, ihre Deutung der Geschichte dem Rest der Menschheit aufzwingen zu können. Das Beispiel Breslau ist eigentlich sehr aufschlußreich. Im Jahre 990 von dem Piastenherzog Mieszko gegründet und nach der Unabhängigkeit Schlesiens von Polen im Jahre 1202 deutsch geworden, kurzzeitig auch böhmisch und ungarisch, kam die Stadt dann 1945 wieder zu Polen. Wie in den meisten Fällen mittelalterlicher Städtegründungen hat es dort natürlich auch vor 990 eine Ansiedlung gegeben. Der lateinische Name war Vratislavia, was auf seine slawischen Wurzeln hindeutet, und sich letztendlich sowohl im deutschen Breslau wie im polnischen Wroclaw (die Tastatur meines PC hat weiterhin kein diakritisches polnisches l) wiederfindet. Vielleicht übersteigt das alles aber das intellektuelle Fassungsvermögen des Gehirns eines der political correctness verpflichteten Menschen, denn es ist bereits mit allerhand politischem Müll bis zum Überlaufen angefüllt.

 

Die Legende

In diesen Tagen wird angesichts der Überforderung der Polizei durch die Flüchtlingskrise nach Möglichkeiten gesucht, dem vor allem personellen Notstand an den Grenzen, in den Aufnahmeeinrichtungen und nicht zuletzt bei der Gewährleistung unserer inneren Sicherheit abzuhelfen. Was liegt da näher, als den Blick auf die immerhin derzeit ca 177.000 Soldaten starke Bundeswehr zu richten? Ohne viel Federlesens wird sie schon zu allerhand Hilfsdiensten bei der Registrierung und Vorsortierung von Flüchtlingen – der Begriff soll trotz seiner offensichtlichen Fragwürdigkeit hier einmal nicht hinterfragt werden, sondern der Einfachkeit halber als Sammelbegriff benutzt werden – eingesetzt. Vor allem bei der Bewachung unserer Grenzen, wenn diese denn nun wirklich geschlossen werden sollten, aber auch beim Schutz von Wohnbereichen, liegt es nahe, eine Organisation einzusetzen, die bewaffnet ist und auch über eine beachtliche personelle Stärke verfügt.

Doch das erscheint einfacher, als es wirklich ist. Die zahl von rund 177.000 Soldaten allein sagt nicht viel darüber aus, wie viele davon letztendlich an unseren Grenzen Streife gehen oder Schutzaufgaben im Lande übernehmen könnten. Ein großer Teil der Soldaten steht für solche im weitesten Sinne infanteristischen Aufgaben nicht zur Verfügung. Dem militärischen Laien dürfte einleuchten, daß z.B. die Besatzungen von Kriegsschiffen oder die Piloten von Kampfbombern andere Aufgaben haben, und auch für solche Dinge gar nicht ausgebildet sind. Wer aufmerksam die Zeitung liest weiß auch, daß die Bundeswehr schon jetzt Mühe hat, genügend Soldaten für ihre Einsätze im Ausland bereit zu stellen. Natürlich unterscheidet sich ein Kampfeinsatz, für den die Soldaten ausgebildet sind, auch von einem polizeilichen Einsatz. Im ersteren Fall geht es darum, den Feind im Gefecht auf jeden Fall auszuschalten, im anderen jedoch darum, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einen Rechtsbruch zu unterbinden. Verkürzt gesagt, geht es einmal darum, schnell und effizient durch Waffeneinsatz eine militärische Lage zu seinen Gunsten zu entscheiden, im anderen Falle darum, einen Rechtsbrecher von seinem Tun abzubringen und dabei nur im äußersten Notfall von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Deswegen werden Polizeibeamte dafür auch zeitintensiv juristisch geschult, was bei Soldaten nur sehr eingeschränkt, etwa im Rahmen der Ausbildung für den Wachdienst, geschieht. Hinsichtlich dessen muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die Bundeswehr nicht einmal genügend Soldaten hat, ihre eigenen Kasernen und sonstigen Liegenschaften zu bewachen, sondern dafür Sicherheitsdienste bezahlt, wie das Siemens und VW auch tun. Die Kasernenwache, die wir Älteren noch als wehrpflichtige Soldaten als unbeliebten Dienst in Erinnerung haben, gibt es ja schon lange nicht mehr.

Das alles ließe sich natürlich organisatorisch lösen. Mehr Ausbildung im Recht, eine Aufstockung des Personals, das ist natürlich machbar. Aber da kommen ja noch die Bedenkenträger um die Ecke und rufen laut: „Ist doch verboten! Grundgesetz! Kein Einsatz von Soldaten in Inneren!“ Halb richtig. Art. 87a des Grundgesetzes läßt den Einsatz der Bundeswehr nur zu Verteidigungszwecken zu, was auf den ersten Blick in Friedenszeiten den Einsatz im Inneren ausschließt. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit dieses Verbot nach einer Meinung aufgeweicht, nach anderer konkretisiert. Die Bundeswehr kann durchaus auch im Lande eingesetzt werden, wenn es anders halt nicht mehr geht. Vielleicht sind wir nun da angelangt. Aber dann holen die Bedenkenträger die große Keule raus und raunen mit ernster Miene: „Aber die Erfahrungen aus der deutschen Vergangenheit! Die Nazi-Zeit! Nie wieder Soldaten gegen das Volk einsetzen!“ Man stutzt. Gibt es denn überhaupt einschlägige Vorkommnisse in der Zeit des Dritten Reiches? Die Antwort ist ein klares Nein. Niemals hat das Regime die Wehrmacht gegen das eigene Volk eingesetzt, etwa um Streiks oder Proteste zu unterdrücken. Sie wurde ausschließlich zur Kriegführung eingesetzt. Auch als der Krieg am Ende innerhalb der deutschen Grenzen stattfand, kämpften die Soldaten gegen den Feind, nicht gegen ihre Landsleute. Auch wurde die Wehrmacht nicht für die bekannten verbrecherischen Verfolgungsmaßnahmen eingesetzt. Nicht einmal die Bewachung der KZ’s in ihrem weiteren Umkreis oblag der Wehrmacht. Die SS war eine Parteiorganisation. Soweit sie bewaffnete militärische Verbände hatte („Waffen-SS“), waren diese Wehrmachtsverbänden lediglich unterstellt, aber wurden niemals Teil ihrer Organisation. Natürlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Wer mir als erster (Damen eingeschlossen) einen Fall nachweislichen Einsatzes der Wehrmacht gegen oppositionelle Bürger nennen kann, kann mit einer guten Flasche Wein als Belohnung rechnen.

Gleiches gilt im übrigen für die Zeit vor 1933. Vom Bürgerkrieg in den Jahren nach dem I. Weltkrieg mit seinen kommunistischen Aufständen abgesehen, in denen eine sozialdemokratisch dominierte Reichsführung gezwungen war, die Reichswehr gegen Aufständische einzusetzen und sogar Freikorps zu Hilfe rufen mußte, abgesehen, sind deutsche Soldaten zu keiner Zeit gegen ihre Mitbürger eingesetzt worden.

Fazit:

Wenn wir über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nachdenken, dann unter fachlich-technischen Gesichtspunkten. Die Legende von den angeblich entgegenstehenden Erfahrungen aus der deutschen Geschichte sollte dahin entsorgt werden, wo sie hingehört: in die bundesrepublikanische Geistesgeschichte voller Merkwürdigkeiten.