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Geht’s noch?

Der Sonntags-Stammtisch des Bayerischen Fernsehens ist eine Talkshow ganz eigener Art. Einer der wenigen Journalisten, denen man ein großes Maß von Klugheit und Unabhängigkeit attestieren darf, Helmut Markwort, moderiert an nahezu jedem Sonntagvormittag des Jahres ein Gespräch mit zwei Stammgästen und zwei geladenen Gästen aus Politik, Medien, Kultur oder Wirtschaft. Im allgemeinen wird dort ausgewogen, aber durchaus auch pointiert diskutiert, was sich in der vergangenen Woche ereignet hat. Es gibt aber auch Ausreißer. Einen solchen konnte man am letzten Sonntag erleben. Ein bayerischer Bänkelsänger, dessen Name hier nichts zur Sache tut, und den man sich auch nicht unbedingt merken muß, meinte als seinen sogenannten Ärger der Woche anführen zu müssen, daß die frühere Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach MdB vor einigen Tagen auf Twitter ein Bild gepostet hat, das ein kleines blondes Mädchen im Kreis von Menschen offensichtlich vom indischen Subkontinent zeigt, übertitelt mit „Deutschland 2030“ und der Unterzeile: „Woher kommst du denn?“ Darüber hat sich jener Zeitgenosse offenbar derartig gemopst, daß er glaubte erklären zu müssen: „Es ist unmöglich, daß die Frau immer noch im Deutschen Bundestag sitzt und vor allem später mal Pensionsansprüche stellt, die aus der Tasche der deutschen Steuerzahler bezahlt werden müssen.“ Was ist denn das für ein Demokrat? Seine Vorstellungen von Meinungsfreiheit bezieht er offenbar von Erdogan oder Putin. Das ohne wirklich entschiedenen Widerspruch am Tisch. Lediglich der Moderator selbst warf dazu die Frage auf, wie man jemanden eine Pension wegnehmen könne, wenn er seine Meinung äußert.

Es spielt im übrigen auch keine Rolle, ob Frau Steinbach das satirisch gemeint hat oder nicht. Wenn es Satire war, dann ist mit Kurt Tucholsky zu fragen: „Was darf Satire?“ Und mit ihm zu antworten: „Alles!“ Wenn es keine Satire ist und auch nicht so gemeint war, dann ist es eben ein sehr drastischer Hinweis auf die in Gang gekommene Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Wenn man in Deutschland nämlich ethnische Ghettos nach Art der französischen Banlieus zulassen sollte, wie wir sie leider teilweise in Berlin oder Duisburg schon haben, dann könnten sich in gut 20 Jahren dort derartige Szenen durchaus abspielen. Gerade eine Politikerin hat durchaus das Recht, vielleicht sogar die Pflicht, anstehende Probleme auch in plakativer, drastischer Form darzustellen.

Wenn man den Bereich der Satire betrachtet, etwa die diversen Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitschrift ebenso wie in dem französischen Satiremagazin Charlie Hebdo, und sich daran erinnert, wie die deutschen Intellektuellen, die Künstler zumal, auch angesichts der geschmackloseren Exemplare jener Karikaturen eisern das Banner der Kunstfreiheit hochgehalten haben, dann fragt man sich schon, ob nicht bei dem eingangs genannten bayerischen Bänkelsänger und all denen, die auf Frau Steinbach wegen dieses tweets eingeschlagen haben, einige Hirnwindungen eingefroren sind. Den Problemen der Zuwanderung darf man sich jedenfalls in dem Teil der deutschen Gesellschaft, der vor den Fernsehkameras agiert, ausschließlich mit Merkel-freundlichen Kommentaren zuwenden, und wenn man das nicht tut, jedenfalls mit heiligem Ernst und der Beteuerung, auf der Suche nach noch humaneren Lösungen zu sein.

Glücklicherweise können wir vor den Bildschirmen wenigstens in Abständen von unserem Wahlrecht Gebrauch machen. Es scheint so, daß ein Teil der Bürger dies gerade in einer Weise tut, die den Leuten vor den Kameras ganz und gar nicht gefällt. Und das ist Demokratie.

Weißt du noch…

So beginnen die Geschichten, die man sich von alters her über die gute alte Zeit erzählt. Und so beginnen heute die Geschichten von unvergesslichen Fernsehabenden in Bayern, als auf dem Nockherberg noch fröhlich-gutmütig derbleckt wurde. Unvergessen die Salvatorreden aus der Feder des vortrefflichen Hannes Burger, von wem auch immer vorgetragen. Unvergesslich das Singspiel, in dem die bayerische wie auch die bundesdeutsche Politik trefflich persifliert wurde, zum Beispiel mit den Volksschauspielern Gerd und Walter Fitz in den Rollen von Franz Josef Strauß und Hans-Dietrich Genscher. Hier wurden geistreich mit feinem Humor, auch wenn dieser bisweilen krachledern daherkam, die bayerischen Politiker insbesondere, die übrigen bundesdeutschen am Rande, durch den sprichwörtlichen Kakao gezogen. Niemals indessen landeten die Schläge der Nockherberg-Kabarettisten unter der Gürtellinie der derbleckten Politiker an den Biertischen zu ihren Füßen. Man pflegte eben einen feinen, launigen Humor. Und niemals hatte man vor dem Bildschirm den Eindruck, die Zielscheiben stünden nur in einer politischen Himmelsrichtung und man befinde sich auf einer verkappten Wahlveranstaltung der SPD respektive der Grünen.

Diese Zeiten sind vorbei.

Wer am vergangenen Mittwochabend im Bayerischen Fernsehen die Veranstaltung auf dem Nockherberg angesehen hat, der sah sich im Verhältnis zu den oben geschilderten seligen Zeiten in eine andere Welt versetzt. Die Salvator-Rede der als „Mama Bavaria“ auftretenden Kabarettistin Luise Kinseher hätte man – zugegebenermaßen mit deutlich weniger rhetorischem Schliff – auch im bayerischen Landtag anhören können, wenn die Opposition die Regierungsmehrheit grundsätzlich angeht. Allerdings sollte man künftig davon Abstand nehmen, diese in einem demokratischen Rechtsstaat ganz sicher juristisch zulässigen Beschimpfungen aus dem Munde einer symbolischen Mutter über die betroffenen Politiker tönen zu lassen. Derart ätzende und persönlich herabwürdigende Invektiven, wie sie Frau Kinseher glaubte als strenge Mama über ihre Opfer ausgießen zu müssen, würde eine wirkliche Mutter ihren leiblichen Kindern niemals um die Ohren schlagen. Vielleicht steht dieser Erkenntnis nicht nur der offen zutage getretene politische Eifer von Frau Kinseher entgegen, sondern auch der Umstand, daß ihr die Gefühlswelt einer leiblichen Mutter jedenfalls bisher nicht eigen ist.

Auch über das anschließende Singspiel kann nichts Besseres gesagt werden. Nicht nur die inhaltsarmen Längen der Inszenierung und ihre vielfachen Anleihen beim modernen sogenannten Regietheater, das der unvergessene Loriot einmal so schön mit der Bemerkung gekennzeichnet hat: „…und man nimmt auf einer Stehleiter Platz“, sondern vor allem die auch hier penetrant einseitige Verteilung der politischen Zensuren ließen das schale Gefühl aufkommen, der Vorstellung einer grün-roten Laienspieltruppe beizuwohnen, deren Darbietung dramaturgisch allenfalls solchen Menschen gefallen konnte, die beim Frühstück in der Süddeutschen Zeitung („Seien Sie anspruchsvoll!“) erst das Feuilleton und dann den Leitartikel von Herrn Prantl mit nach Selbsteinschätzung kritischer Sympathie zu lesen pflegen.

Versucht man Ursachenforschung zu betreiben, so wird man sehr schnell darauf stoßen, daß bei unseren lieben und beliebten Kulturschaffenden eben nahezu durchgängig das Herz nicht nur medizinisch betrachtet links schlägt, sondern vor allem im übertragenen Sinne. Nun muß man Kulturschaffenden, Regisseuren und Schauspielern zumal, durchweg ein ausgeprägt emotionales Wesen zubilligen. Der kalte Verstandesmensch mit einer Vorliebe für Zahlen oder gar für das Organisieren und Anordnen ist im allgemeinen zum Künstler nicht begabt und hat auch keine Neigung dazu. Künstler indessen leben geradezu von der Emotion. Gefühl, Mitgefühl, ein großes Herz, der Wunsch die Welt zu umarmen, das alles sind Eigenschaften, die den Künstler zu seinen Leistungen befähigen. Und so nimmt es nicht Wunder, daß solche Menschen in der Flüchtlingskrise eben nur Menschen sehen, nicht aber verantwortungsbewußt zu lösende Probleme. Und so siegt bei ihnen regelmäßig das Herz über das Hirn. Natürlich rührt der Anblick eines Flüchtlingskindes am Stacheldrahtzaun das Herz, meines im übrigen auch. Wer sich allerdings Gedanken darüber macht, wie man verantwortungsvoll mit dem zig-millionenfachen Elend auf dieser Erde umgehen und dabei die berechtigten Interessen unserer eigenen Bürger wahren kann, dem stehen Gefühle nur im Wege. Als denkender Mensch muß man wohl damit leben, daß fühlende Menschen dies als herzlos tadeln, ja geißeln. Wer indessen seinen Acker nicht ordentlich bestellt, der wird dort alsbald nur noch wenig bis gar nichts ernten. Weder wird er dann für sich selbst genug zu essen haben, noch gar für andere sorgen können. Linke haben das noch nie begriffen. Die Geschichte des Sozialismus ist deswegen auch eine Geschichte des Scheiterns.

An der Seite des Sultans

Angie allein zu Haus. Das gemeinsame Haus Europa, von dem man jahrzehntelang geträumt hat, wenn es überhaupt existiert, dann ist es verlassen. Nur noch Angie harrt unverdrossen darin aus. Betrachtet man die Flüchtlingspolitik der europäischen Länder unserer Tage, so muß man feststellen, daß es eine gemeinsame europäische Politik – natürlich – nicht gibt. Alleine Frau Merkel scheint noch daran zu glauben, jedenfalls verlangt sie unverdrossen eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik. Da ist sie in der Tat allein im Haus.

Damit könnte man es bewenden lassen und den Tag abwarten, an dem Frau Merkel entweder ganz gegen ihre Natur zugibt, seit dem 4. September 2015 eine falsche Politik verfolgt zu haben, oder aber die Konsequenz aus ihrem Scheitern zieht und zurücktritt. Politiker von Charakter und Statur ziehen schon einmal diese Konsequenz. Ob sie dazugehört, werden wir sehen.

Um das zu verhindern, ist Frau Merkel auf den wohl nur aus ihrer Sicht grandiosen Gedanken gekommen, die Hilfe der Türkei zu erbitten. Dieses Land soll den Flüchtlingsstrom aus dem Orient nach Europa aufhalten. Für Errichtung und Betrieb von Lagern, Errichtung und Bewachung von Grenzanlagen sowie Patrouillen in türkisch-griechischen Grenzgewässern verlangen die Türken natürlich eine angemessene, vielleicht auch üppige Bezahlung. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird man auch unter günstigen Umständen kaum bewerten können.

Warum das ganze? Die Antwort liegt auf der Hand. Frau Merkel möchte keine Fernsehbilder von meterhohen Zäunen, aufgetürmten S-Rollen und bewaffneten Grenzschützern auf der einen und Flüchtlingsfamilien auf der anderen Seite. Wenn überhaupt, dann sollten solche Bilder, natürlich auch sehr sparsam, aus der Türkei kommen, und nicht etwa von der Grenze zwischen Deutschland und Österreich.

Und dazu begibt sie sich in die Hände des Islamisten Erdogan. Es liegt auf der Hand, welches strategische Ziel dieser moderne Sultan verfolgt. Innenpolitisch betreibt er konsequent die Umwandlung des laizistischen Staates Kemal Atatürks in einen Gottesstaat iranischen Musters, nur eben in der sunnitischen statt der schiitischen Variante. Außenpolitisch geht es um die Vergrößerung des Einflusses der Türkei sowohl in der Region, was unter anderem die Verhinderung der Entstehung eines Kurdenstaates, gleichgültig auf welchem Staatsgebiet, bedingt. Auf türkischem Boden ohnehin nicht, aber auch nicht auf syrischem oder irakischem Boden. Nur das ist das Ziel des Einsatzes der türkischen Streitkräfte an ihrer Südgrenze. Die türkische Armee bekämpft kurdische Milizen, die von Deutschland ausgerüstet und ausgebildet werden. Das ist paradox. Wo es diesen Zielen dienlich erscheint, unterstützt der Sultan in Ankara sogar die Halsabschneider des sogenannten IS. Damit nicht genug. Nicht nur einmal hat Erdogan auf deutschem Boden vor tausenden begeisterter Türken mit oder ohne deutschen Paß dazu aufgefordert, Deutschland mittel- bis langfristig zu einer türkischen Provinz zu machen, in der natürlich alleine die Gesetze Allahs Geltung haben sollen.

Man reibt sich die Augen. Frau Merkel, die jahrelang die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union zu Recht blockiert hat, will nun zur Rettung ihrer völlig verfehlten Flüchtlingspolitik das Schicksal unseres Landes einem Mann anvertrauen, dessen Verhältnis zur Demokratie mehr als zweifelhaft ist. Daß dabei unter Umständen auch der Beistandsmechanismus des NATO-Vertrages ausgelöst werden könnte, scheint sie nicht zu interessieren. Dabei sollte man angesichts der Entwicklung dieses Landes zurück in den islamischen Staat in der Nachfolge des Propheten Mohammed – und als nichts anderes sah sich der türkische Sultan jahrhundertelang – eher Gedanken darüber machen, ob die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO noch zeitgemäß ist. 1952 wurde sie gleichzeitig mit Griechenland in das Bündnis aufgenommen, was damals durchaus geostrategisch geboten war. Ein Blick auf die Landkarte zeigt das überdeutlich. Die Südflanke der NATO konnte so mit Stützpunkten belegt werden. Wie alle Bündnisse, ist auch die NATO kein auf Ewigkeit angelegtes Konstrukt. Vielmehr kann man nach 20 Jahren ohne weiteres austreten. Das Bündnis existiert natürlich sehr viel länger. Man kann zwar kein Mitglied ausschließen. Wenn aber alle anderen austreten, ist das Bündnis am Ende. Ich halte es derzeit ohnehin für weit überdehnt. Ein neues Bündnis der NATO-Kernstaaten wäre weiterhin erforderlich, allerdings als Reaktion auf die heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen der westlichen Welt. Die Türkei gehört schon jetzt eher zu den Herausforderungen als zu den Antworten darauf.

Wer weder eine realistische Vorstellung von Europa, noch von den geopolitischen Problemen und Lösungsmöglichkeiten hat, sollte sein Scheitern einsehen und Platz machen für andere. Es wird zwar häufig gesagt, es sei zu unsicher, was nach Merkel komme, um ihren Rücktritt zu wünschen. Ich teile dieses Bedenken nicht. Schlechter kann es nicht mehr werden.

Der Gorilla auf der Hollywoodschaukel

Die Redewendung vom Gorilla auf der Hollywoodschaukel ist eine plastische Umschreibung für politische Tabus. Man stelle sich eben eine Gartenparty vor. Gastgeber und Gäste unterhalten sich angeregt über dies und jenes. Auf der Hollywoodschaukel hat ein 400 kg schwerer Gorilla Platz genommen. Aber niemand darf darüber sprechen. Er sitzt zwar formatfüllend im Bild, aber alle tun so, als sei er nicht zu sehen, ja gar nicht vorhanden.

Der Gorilla auf der Hollywoodschaukel unserer Tage ist der als Asylbewerber oder Bürgerkriegsflüchtling eingewanderte junge Mann aus dem vorderen Orient oder Nord-Afrika. Weitab vom Klischee des bemitleidenswerten Flüchtlings ist sein Verhalten in vielen Fällen nicht akzeptabel, aber davon darf nicht gesprochen werden. Diskriminierung! Ausländerfeindlichkeit! Wir müssen dabei nicht einmal auf die Silvesternacht von Köln schauen. Vor Wochen bereits gingen schon Nachrichten durch die Medien, allerdings eher verhalten, daß Diskothekenbetreiber orientalisch aussehenden jungen Männern den Zutritt verweigerten. Natürlich führte das zu den erwartbaren Protesten der sogenannten Anständigen und Beanstandungen durch die Ordnungsbehörden. Inzwischen aber wird klar, daß es sich zum einen nicht um Einzelfälle handelt, wenn davon die Rede ist, daß Disco-Besucher Frauen belästigen und Brieftaschen stehlen. Die Betreiber dieser Lokale haben keine andere Wahl, als ihre Türsteher anzuweisen, arabisch aussehende junge Männer, vor allem wenn sie in Gruppen auftreten, nicht einzulassen. Man will ja schließlich seine Stammgäste nicht verlieren. Die Investitionen in derartige Tanzlokale sind beträchtlich. Wenn Ihnen nicht entsprechende Einnahmen gegenüberstehen, dann ist die Insolvenz nicht zu verhindern. Man muß dann auch in Kauf nehmen, daß die ein oder andere Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfolgt, und eine hohe Geldbuße bezahlt werden muß.

Natürlich trifft eine solche Praxis im Einzelfall auch die falschen. Gut verdienende und bestens integrierte junge Männer mit arabischen Wurzeln werden natürlich allein aufgrund ihres Aussehens ebenfalls von den Türstehern abgewiesen. Das ist in zweifacher Hinsicht mißlich. Nicht nur, daß dem Betreiber gute Umsätze entgehen, sondern es ist vor allem bedauerlich, daß solche Bürger unseres Landes wegen ihres Aussehens mit ausbaden müssen, was die verantwortungslose Flüchtlingspolitik der Bundesregierung angerichtet hat. Es ist doch ganz offenkundig, daß die ungeheure Menge von zum Teil nicht einmal registrierten Menschen aus jenen Regionen nicht im Ansatz integriert werden kann, insbesondere nicht innerhalb weniger Monate. Selbstverständlich können auch nicht diejenigen aussortiert werden, die aufgrund ihrer tief eingewurzelten kulturellen Vorstellungen weder bei uns integriert werden können, noch dies überhaupt wollen. Das können und wollen Menschen bei uns auch nicht begreifen, die dem Dogma huldigen, daß alle Menschen unbedingt gleich seien. Die Wirklichkeit zeigt nun einmal, daß dem nicht so ist. Und hier stößt ja auch ein solches Konstrukt des Gutmenschentums wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an seine Grenzen. Sicherlich sind alle Menschen insoweit gleich, als ihre Menschenwürde grundsätzlich ohne Ansehen der Person unverletzlich ist. Sie benehmen sich aber leider nicht alle gleich, ganz im Gegenteil. Und hier muß ein Gesetz, das auf einer so grundlegenden Fehlvorstellung beruht, schlicht und einfach an der Wirklichkeit scheitern. Vulgär ausgedrückt: das AGG ist kack.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich, daß es völlig unverantwortlich war, den massenhaften und unkontrollierten Zustrom von Menschen zuzulassen, die in Deutschland ein besseres Leben als in ihrer Heimat zu finden hoffen. Selbst wenn für einige von ihnen gilt, daß sie unserer Hilfe bedürfen, so gilt doch grundsätzlich auch in diesem Zusammenhang, was schon vor 3000 Jahren über dem Sitz des Orakels von Delphi zu lesen war: Nicht zuviel!

Moral geht vor Recht?

Nehmen wir mal an, die Stadt Augsburg hätte den Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstatten, ob sie der Bundesvorsitzenden der AfD für das Augsburger Rathaus Hausverbot erteilen könne. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gribl hätte seiner Auftraggeberin klar gemacht, daß es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe, ob sich nun die Politikerin mit umstrittenen Äußerungen hervorgetan habe oder nicht. Dies gelte umso mehr, als die Politikerin ja zu einer Veranstaltung zweier Mitglieder des Augsburger Stadtrates ins Rathaus eingeladen worden sei. Schließlich sei es gang und gäbe, daß öffentliche Gebäude auch für Veranstaltungen von politischen Parteien, insbesondere solchen, die in den Kommunalparlamenten vertreten seien, zur Verfügung stünden. Daß der Rechtsanwalt Dr. Gribl ein Gutachten mit diesem Inhalt geschrieben hätte, folgt nicht nur aus der eindeutigen Rechtslage. Er selbst hat das ja nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, mit der das von der Stadt gegen die Politikerin verhängte Hausverbot aufgehoben worden ist, öffentlich erklärt. Er habe nicht davon ausgehen können, daß die Stadt mit ihrem Hausverbot durchkomme, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Wenn man aber einer Überzeugung sei, dürfe sie auch juristisch durchgesetzt werden.

Nun ist der Rechtsanwalt Dr. Gribl nach 15 Jahre währender erfolgreicher Berufspraxis seit 2008 Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und hat jenes skandalöse Hausverbot verhängt. Offensichtlich wider besseres Wissen, wie das nicht nur jedem Juristen klar ist, sondern was er ja selbst zugibt. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein durchaus hochrangiger Politiker – Gribl ist auch stellvertretender Vorsitzender der CSU – erklärt, sich an Recht und Gesetz nicht halten zu müssen, wenn er anderer Überzeugung ist. Welche das ist, hat er ja anläßlich der Verhängung dieses skandalösen Hausverbots erklärt. Seinen Augsburger Ratskollegen von der AfD hat er ja ins Stammbuch geschrieben: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer auf einem derart hohen moralischen Roß sitzt, der hat natürlich keinen Blick mehr für die Niederungen des Rechts.

Das Gefasel des Politikers Gribl von einer unerträglichen Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens sowie das weinerliche Gerede von einer Verletzung der Seele der Stadt ist es jedoch, was nicht auszuhalten ist. Es mag von Frau Dr. Petry ungeschickt gewesen sein, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherung der Grenzen gegen den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen auf das einschlägige Gesetz hinzuweisen. In diesem Gesetz steht ja tatsächlich, daß unter Umständen und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Bundespolizei auch im Grenzdienst Schußwaffen einsetzen kann. Nichts anderes bedeutet die Formulierung der Politikerin, dies sei ultima ratio. Auch wenn Politik und Medien nahezu einhellig aufgeheult haben, als seien Hitler und Honecker gleichzeitig auf die Erde und nach Deutschland zurückgekehrt, so kann doch nicht entfernt von unerträglichen, gar die Seele der Stadt Augsburg verletzenden Äußerungen gesprochen werden. Wer derartig maßlos übertreibt, macht sich unglaubwürdig. Schlimmer noch: Wer eine dazu noch dem Gesetz entsprechende Äußerung des politischen Gegners nicht als bloß falsch bezeichnet, sondern als moralisch minderwertig abqualifiziert, der verläßt den Boden der demokratischen Diskussionskultur.

Was wirklich unerträglich ist, ist die Vorstellung, daß bei uns in Deutschland künftig selbst gezimmerte Maßstäbe der Moral Gesetz und Recht vorgehen, und Politiker frei von gesetzlichen Vorschriften agieren können. Das ist möglicherweise die Folge des vielfachen offenen Rechtsbruchs, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung seit September 2015 nicht nur begeht, sondern auch noch als moralisch geboten verteidigt. Wer das zutreffend als Herrschaft des Unrechts bezeichnet, wie das der bayerische Ministerpräsident getan hat, auf den wird medial eingeprügelt. Allerdings gilt auch hier, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Herrn Seehofer ist außer der üblichen Schelte seitens der anderen Parteien und ihrer medialen Steigbügelhalter nichts passiert. Man stelle sich aber nur einen Augenblick lang vor, Frau Petry oder andere führende Vertreter ihrer Partei hätten das gleiche gesagt. Es wäre wohl nicht unter einer Verdammung durch mindestens drei öffentliche Tribunale (Talkshows) abgegangen.

Pappnasen

Nicht daß der Karneval, der rheinische zumal, gänzlich unpolitisch wäre. Im Gegenteil. Aus den uralten Fastnachtsbräuchen des Volkes entwickelte sich vor allem in Mainz im 19. Jahrhundert ein Karneval, der neben dem geselligen Vergnügen auch das Aufbegehren gegen die Obrigkeit in humorvoller Form zelebrierte. Die Büttenreden nahmen seither stets auch die große und kleine Politik aufs Korn, ohne dabei die völlig unpolitische Alltagskomik zu vernachlässigen. Diese Darbietungen der Merkwürdigkeiten und Tücken des täglichen Lebens erfreuen sich auch zu Recht der größten Beliebtheit. Ihre Protagonisten wie der unvergleichliche Michl Müller füllen auch außerhalb des Faschings große Veranstaltungssäle. Inzwischen sind aber auch die politischen Büttenreden ein fester Bestandteil der großen Faschingsveranstaltungen auch in Bayern geworden. Die bayerischen Bundes- und Landespolitiker kommen nicht umhin, den Elferräten in Veitshöchheim und anderswo ihre Referenz zu erweisen. Ja, die Nichterwähnung in den Büttenreden wird als ebenso schmachvolle Zuschreibung der Bedeutungslosigkeit empfunden, wie dies beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg der Fall ist.

Hatten die klassischen Büttenreden im rheinischen Karneval früher durchaus noch Eleganz und Witz, so scheint das heute nicht mehr so zu sein. Statt mit gutmütigem Spott Politiker durch den sprichwörtlichen Kakao zu ziehen und gelegentlich auch schon einmal mit spitzen Bemerkungen Mißstände zu kommentieren, wird nunmehr mit dem Dreschflegel auf mißliebige Politiker eingeschlagen. Und das ausschließlich auf eine einzige politische Partei und völlig spaßfrei. So durfte anläßlich der Verleihung des „Ordens wider den tierischen Ernst“ in Aachen ein vollfetter Possenreißer, der ernsthaften Kabarettisten wie etwa Bruno Jonas oder Django Asül das Wasser nicht reichen kann, einen Abfallkübel diffamierender Vokabeln über der Partei Alternative für Deutschland ausleeren. Die im Saal versammelte Mattscheibenbevölkerung aus Politikern, darstellenden Künstlern aller Art und dazugehörigen Claqueuren zollte diesem Möchtegernkabarettisten auch pflichtschuldigst Beifall. Es ist ja so, daß hier ein beachtlicher Gruppenzwang herrscht. Die politisch-mediale Klasse hat nun einmal jene Partei zum Gottseibeiuns erklärt. Das wird so lange wiederholt, bis die Leute es auch glauben. Zweck der Übung ist natürlich, daß man sich mit Sachargumenten nicht mehr aufhalten muß. Das will man vor allem deswegen nicht, weil dabei die Bevölkerung vor der Mattscheibe möglicherweise feststellen würde, daß diese Partei zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik ganz ähnliche Positionen vertritt, wie etwa die CSU und die Regierungen diverser europäischer Staaten aller Himmelsrichtungen. Von verfassungsfeindlich, rechtsradikal und ähnlichen Eigenschaften kann ohnehin nicht die Rede sein.

Nicht daß früher alles besser gewesen wäre. Lustiger war es allemal. Man wurde nicht so penetrant und gouvernantenhaft belehrt. Pflichtlachen war noch nicht angesagt.

Auch der Tarnanstrich blättert ab

Politik und Medien haben im vergangenen Jahr mit verschiedenen Veranstaltungen daran erinnert, daß vor 70 Jahren in Nürnberg der Prozeß gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher begonnen hat. Die Schaffung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Londoner Statuts vom 8.8.1945 wurde einhellig als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts gefeiert. Soweit ersichtlich, war die Rechtswissenschaft hier etwas zurückhaltender. Mit gutem Grund.

Wir erinnern uns. Bis zu jenem Londoner Statut gab es überhaupt noch kein Völkerstrafrecht. Zwar gab es eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen, die gewisse Regeln für kriegerische Auseinandersetzungen statuierten. Es gab sogar ein internationales Abkommen, in dem die beteiligten Staaten feierlich auf das Recht verzichteten, ihre außenpolitischen Absichten mit Gewalt durchzusetzen. In diesem allgemein als Briand-Kellogg Pakt bekannten Vertragswerk findet sich jedoch keine Regelung über etwaige strafrechtliche Folgen der Verletzung dieses Vertrages. Erst das erwähnte Londoner Statut vom 8.8.1945 legte fest, daß die Planung und Führung eines Angriffskriegs strafrechtlich verfolgt werden kann. Künftig sollten Staatsmänner und Militärs hierfür persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings hatte dieses Statut den juristischen Kardinalfehler, daß es sich rückwirkende Geltung beilegte. Nur mit diesem juristischen Kunstgriff, manche sagen auch: Taschenspielertrick, war es überhaupt möglich, die führenden Politiker und Militärs des soeben niedergeworfenen Deutschland vor Gericht zu stellen. Das aber war unbedingt notwendig, um ein Justizdrama auf die Bühne bringen zu können, in dem publikumswirksam die Eliten des besiegten Staates – teils in der Sache durchaus zu Recht – als kriminelle Scheusale vorgeführt und abgeurteilt werden konnten. Der offensichtlich erwünschte Effekt der ganzen Veranstaltung war natürlich, Deutschland für sehr lange Zeit gewissermaßen an den Katzentisch der Weltgeschichte zu setzen. Nicht nur die Verteidiger der damaligen Angeklagten, darunter anerkannte Experten des Völkerrechts, sondern auch Rechtswissenschaftler, Philosophen und hochrangige Geistliche aus aller Welt übten denn auch Kritik an diesem Verfahren, dessen Grundlage eben gegen den universalen Rechtssatz verstieß, daß niemand für eine Tat bestraft werden darf, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch nicht gesetzlich mit Strafe bedroht war.

Daher ist es nicht überraschend, daß nach Beendigung der Nürnberger Prozesse das Völkerstrafrecht in einen jahrzehntelangen Dornröschenschlaf gefallen ist, auch wenn kurz danach die Verein Nationen das Londoner Statut und die darauf basierenden Verfahren als „Nürnberger Prinzipien“ herausstellten. Es folgte kein einziges weiteres Verfahren dieser oder ähnlicher Art. Das kann auch nicht weiter verwundern, denn das Londoner Statut richtete sich ausschließlich gegen die im Zweiten Weltkrieg unterlegenen Staaten. Mit Friedrich Schiller war festzustellen: der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.

Erst mit Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden erneut Verfahren gegen Staatsmänner geführt, die sich in ähnlicher Weise wie die Staatsführer Deutschlands und Japans wegen Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten. Wegen Planung und Führung eines Angriffskrieges wurden allerdings weder der serbische Präsident Milosevic noch einer der verschiedenen afrikanischen Potentaten angeklagt und verurteilt. Die Zeit schien auch dafür reif, nun endlich ein Völkerstrafrecht zu schaffen, das auch eine wirkliche Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegstreibern und Kriegsverbrechern darstellte. Im Jahr 1998 war es dann soweit. Die meisten in den Vereinten Nationen organisierten Staaten beschlossen das Römische Statut über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs. Es trat dann 2002 in Kraft, wurde allerdings von einer ganzen Reihe von Staaten nicht ratifiziert, darunter die USA, Russland, China und Israel. Der Tatbestand der Planung und Führung eines Angriffskrieges, der bereits in diesem Statut enthalten war, stand unter dem Vorbehalt, daß eine allgemein anerkannte Definition dafür erst noch gefunden und beschlossen werden müsse. Das geschah dann 2010 in Kampala. Diesen Vertrag haben bisher allerdings nur drei Staaten (Andorra, die Slowakei und Deutschland) ratifiziert. In Kraft treten kann er erst am 1.1.2017. Die weiteren Kautelen für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatbestandes sind vielfältig und dergestalt, daß man annehmen muß, ein derartiges Strafverfahren werde es wohl niemals geben.

Damit scheint das Völkerstrafrecht auch seinen Gipfel erreicht zu haben. Von dort aus kann es ja auch nur noch wieder abwärts gehen. Und so ist es auch. Derzeit gibt es in einigen afrikanischen Ländern, darunter Südafrika und Namibia, aber auch Kenia, ernsthafte Überlegungen, aus dem Vertrag von Rom über den Internationalen Strafgerichtshof wieder auszusteigen. Damit kündigt sich eine Entwicklung an, an deren Ende wohl die praktische Bedeutungslosigkeit dieses Internationalen Strafgerichtshofs stehen wird. Das Völkerstrafrecht wird dann endgültig an der politischen Wirklichkeit gescheitert sein. Ob die Juristen künftiger Generationen das Londoner Statut vom 8.8.1945 und die auf dieser Grundlage durchgeführten Prozesse gegen die Führer Deutschlands und Japans dann noch als Sternstunden des Völkerrechts betrachten werden, muß doch wohl füglich bezweifelt werden.

Doch für Gedenkveranstaltungen 100 Jahre danach im Jahre 2045 wird natürlich der Maßstab der Pietät gelten. De mortuis nihil nisi bene.

Eine Armlänge…

Eine Armlänge Abstand von fremden Männern, das empfiehlt die Kölner OB Frauen und Mädchen als Verhaltensregel nach den verbrecherischen Angriffen arabischer Zuwanderer in der Silvesternacht. (Wo bleiben eigentlich Frau Schwarzer und die feministische Mischpoke?)

Das war ein sicher gut gemeinter, aber in dieser Situation völlig deplazierter Ratschlag. Gut gemeint ist eben das Gegenteil von gut. In der Tat muß sich diese Politikerin nun vorwerfen lassen, mit der Kundgabe solcher Binsenweisheiten am eigentlichen Thema vorbei zu reden. Es geht auch anders. Der sonst nicht eben durch besondere Klugheit hervortretende Bundesjustizminister hat das mit seiner Äußerung auf Twitter auf den Punkt gebracht: „Von Verhaltenstipps für Frauen wie #einearmlaenge halte ich rein gar nichts. Nicht Frauen tragen Verantwortung, sondern Täter“. Das ist immerhin halb richtig. Aber es ist ebenfalls nur eine Binsenweisheit. Nicht das Opfer, sondern der Täter ist schuldig. immer. Ganz richtig wäre es gewesen, wenn er ausgesprochen hätte, wovor sich alle seine Kollegen scheuen: Wir haben es in Deutschland mit dem Zusammenprall zweier unterschiedlicher, ja miteinander unvereinbarer Kulturen zu tun. Auf die hoch entwickelte, liberale, kultivierte deutsche Gesellschaft trifft eine archaische, ungebildete Stammesgesellschaft mit einem Menschenbild, das dem im Grundgesetz oder auch der europäischen Konvention der Menschenrechte gezeichneten Bild völlig entgegengesetzt ist. Hat sich in unserer Kultur über die Jahrtausende von der in hohem Ansehen stehenden Herrin des Hauses über die im Mittelalter mit respektvollem Minnedienst umworbene Dame bis zu der in jeder Hinsicht gleichberechtigten Frau unserer Tage das allein richtige  Verständnis vom Verhältnis der Geschlechter zueinander entwickelt, so ist dies im arabischen Kulturraum völlig anders. Nicht nur, daß sich die Gesellschaft dort seit dem Auftreten des Propheten Mohammed gerade nicht in die Richtung entwickelt hat, wie bei uns, eher rückwärts, wenn man die kurze Periode eines kulturellen Aufschwungs im Mittelalter betrachtet. Nein, das Verständnis von Menschenrechten und dem Verhältnis der Geschlechter zueinander ist dem unseren diametral entgegengesetzt.

Die Horden aufgegeilter junger Männer aus dem arabisch-islamischen Raum, die in Köln, Hamburg, Stuttgart und anderswo über europäische Frauen (keine ganzkörperverhüllten Muslimas) hergefallen sind, betrachten unsere Frauen nun einmal als minderwertige Schlampen, die zu begrapschen oder gar zu vergewaltigen das gute Recht eines anständigen Moslems ist. Dieses kulturelle Verständnis vom Verhältnis der Geschlechter zueinander ist natürlich nicht ohne den Einfluß religiöser Vorstellungen entstanden. Im Gegenteil. Die Religion ist in den Ländern, aus denen jene Täter kommen, ein das ganze Leben in einem Ausmaß bestimmender Faktor, den wir uns seit dem Mittelalter nicht mehr vorstellen können.

Das Problem daran ist, daß die politisch korrekte Denkschule in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, sich strikt weigert, diesen Sachverhalt überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr gilt nach dem Grundsatz, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, der Ausländer, der Flüchtling zumal, als in jeder Hinsicht dem Einheimischen gleich. Man muß ihm allenfalls nachsehen, daß er durch Bürgerkrieg und Flucht traumatisiert ist. Soweit ihm überhaupt kulturelle Andersartigkeit attestiert werden darf, ist diese natürlich gewissermaßen gastfreundlich zu respektieren. Deswegen müssen sich dann die einheimischen Deutschen auch darauf einstellen und auf ihn Rücksicht nehmen. Wenn seine Kultur und Religion es eben nicht zulassen, daß seine Frauen und Töchter in europäischer Badekleidung den Blicken fremder Männer im Bad ausgesetzt sind, dann müssen eben Frauenbadetage eingeführt werden, während derer vor verhängten Fenstern und beaufsichtigt von ihren Ehemännern oder männlichen Verwandten muslimische Frauen und Mädchen im „züchtigen“ weiten Ganzkörperbadeanzug die Schwimmbecken spärlich bevölkern. Dann werden Mädchen in den Schulen ermahnt, doch keine kurzen Röcke und offenherzigen Blusen zu tragen, weil doch die jungen Männer im Asylbewerberheim nebenan dadurch nervös gemacht werden. Dann muß eben in der Werkskantine und in dem Schulhofkiosk wenigstens ein für Moslems erlaubtes Gericht ohne Schweinefleisch angeboten werden. Dann wird im Kindergarten aus der Weihnachtsfeier eben ein Sonne, Mond und Sterne-Fest.

Was unsere Politiker und ihre medialen Sprachrohre in den Redaktionen nicht verstehen, ist dies: Dieser Umgang mit den Zuwanderern aus dem islamischen Kulturkreis verfestigt deren rückständiges Menschenbild. Er fördert die Existenz von Parallelgesellschaften in unseren Städten. Gerade die offiziell verkündete Respektierung der Andersartigkeit läßt in diesen Gruppen ein ausgeprägtes Selbstwertgefühl bis hin zu Überlegenheitsphantasien entstehen. Die Selbstverständlichkeit, mit der nicht nur jene Täterhorden in der Silvesternacht, sondern auch sonst junge moslemische Männer ihr Machogehabe in der Öffentlichkeit zur Schau tragen, wie der Pfau sein Rad, sie ist die Frucht dieser falsch verstandenen Toleranz. Wenn Lehrerinnen in den Schulen, ja schon Erzieherinnen in den Kindergärten damit allein gelassen werden, daß sie von ihren Schülern nicht respektiert, ja sogar verachtet werden, weil sie ja nur Frauen sind, dann muß man sich über solche Entwicklungen nicht mehr wundern. Wenn dem keine Sanktionen gegen die Eltern folgen, dann muß man sich nicht darüber wundern, daß die an den Werten unseres Grundgesetzes orientierte Erziehung in den Schulen letztendlich an den Kindern aus arabisch-islamischen bzw. türkisch-islamischen Familien völlig vorbeigeht.

Ganz richtig wäre es also, wenn unsere Politiker die Vorfälle der Silvesternacht nun endlich zum Anlaß nehmen würden, derartige Milieus bei uns erst gar nicht entstehen zu lassen, bzw. bereits entstandene auszutrocknen. Dann könnte man endlich von Integration sprechen. Integration heißt doch, sich in die einheimische Gesellschaft mit ihrer Kultur einzufügen und somit ihr integraler Bestandteil zu werden. Das müssen wir verlangen, und das müssen die auch wollen. Sonst geht es so weiter wie bisher, und das auf der abschüssigen Bahn in den Bürgerkrieg. Doch leider ist nichts so schwer, wie der Kampf gegen die Dummheit. Nahezu aussichtslos ist jedoch der Kampf gegen die Dummheit der Regierenden.

2016 – was leider nicht geschehen wird.

Was 2016 bringen wird, kann niemand genau sagen. Doch man muß kein Prophet sein um zu vermuten, daß uns die Probleme des Jahres 2015 weiterhin begleiten werden, wahrscheinlich werden sie größer sein als zuvor.

Was 2016 nicht geschehen wird, kann man sicher vorhersagen:

Die derzeit ärgste Plage der Menschheit, jene Satansbrut, die sich als Staat geriert, sie wird nicht mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Auch wenn jedem denkenden Menschen völlig klar ist, daß man diese Halsabschneider nicht zur Vernunft bringen, sondern nur umbringen kann, wird das nicht geschehen. Vielmehr werden die Politiker und Leitartikler ihre Taten weiterhin verurteilen, auch schon mal mit Abscheu, und dabei bleibt’s. Ach ja, ein wenig Leistungsschau der Luftwaffe findet auch noch statt.

Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Islam wird ebenfalls nicht stattfinden. Denn er hat mit dem Terror nichts zu tun, außerdem gehört er ja zu Deutschland, nicht wahr? Zwar sind nicht alle Moslems Terroristen, aber alle Terroristen Moslems. Doch Islam heißt ja Frieden. Der friedlichste Ort jedoch ist der Friedhof.

Man wird jedenfalls von der Politik und in den Medien nicht einmal eine wertende Gegenüberstellung unserer freien, in der Tat durchaus an Konsum und Vergnügen ausgerichteten Lebensweise und der von Koran und Scharia vorgeschriebenen absolut spaßfreien, sauertöpfischen Lebensweise hören oder lesen. Denn wer etwa auf Saudi-Arabien oder die Salafisten deutet, dem wird sogleich bedeutet, daß man den Islam nicht an seinen „Auswüchsen“ messen kann. Abgesehen davon, daß diese „Auswüchse“ immer mehr Raum in der islamischen Welt einnehmen: Wer garantiert uns denn, daß diese Auffassung vom Islam sich nicht allgemein durchsetzen wird? Was wird denn eigentlich in den Moscheen gepredigt und in den Koranschulen gelehrt, die von Saudi-Arabien in immer größerer Zahl mit immer mehr Geld gebaut und finanziert werden? Was wird sich denn in den Parallelgesellschaften durchsetzen, in die der massenhafte und unkontrollierte Zuzug von Menschen aus der islamischen Welt unweigerlich münden wird? Glaubt jemand denn ernsthaft, strenggläubige Muslime von der arabischen Halbinsel, also aus dem Irak oder Syrien, oder auch aus Afghanistan würden sich über kurz oder lang begeistert unsere Lebensweise zu eigen machen und ihre islamistische/Islamische Kultur wie einen schäbigen alten Mantel ablegen? Erst recht, wenn Ihnen allenthalben versichert wird, daß man ihre Religion selbstverständlich respektiert und Ihnen deswegen auch schon mal Frauenbadetage in öffentlichen Schwimmbädern anbietet und Pausenbrote auf den Schulhöfen „halal“ * belegt werden?

Vielleicht ist es den Deutschen nicht klar, was für sie auf dem Spiel steht.

Dem klaren Denken kann schon einmal auf die Sprünge geholfen werden, wenn man vorher ein wenig träumt. Schließen Sie einfach die Augen, liebe Leser, wandern Sie in einem Tagtraum über einen dieser wunderschönen Plätze in unseren Städten, deren historische Bausubstanz noch wenigstens teilweise erhalten ist. Es ist ein schöner Sommertag, nicht zu heiß, vor dem Rathaus ist eine Bühne aufgebaut, auf der ein Orchester populäre Klassik und Tanzmusik spielt. Festlich und luftig gewandete Menschen sitzen an Tischen und heben ihre Champagnergläser, während andere sich zu Walzerklängen im Tanz wiegen. Spazieren Sie dann einfach weiter zur Stadt hinaus in einen Biergarten unter schattigen Bäumen, wo die Menschen gut gelaunt bei einer deftigen Brotzeit und einer schäumenden Maß sitzen, scherzen und der Blasmusik lauschen. Gehen Sie dann weiter und besuchen eine dieser Wasserwelten, und schauen anmutigen jungen Mädchen bei ihrer Wassergymnastik zu. Über all diesen Szenen liegt eine Wolke aus fröhlichem Lachen und Musik.

Gehen Sie dann morgen mit offenen Augen und ohne zu träumen durch Ihre Stadt. Mehr muß ich wohl nicht sagen außer, daß alle diese Szenen etwa in Saudi Arabien, im Iran, in Pakistan, in Libyen oder auch in Algerien absolut unvorstellbar sind. Alles, was uns das Leben lebenswert macht, ist dort „haram“*. Und dabei genügt es nicht, daß die Nichtbefolgung dieser religiösen Gesetze im Jenseits bestraft wird. Nein, die Gesetze der Religion müssen auf dieser Erde befolgt werden, in manchen Ländern bei Meidung der Todesstrafe.

Das erstaunliche ist, daß Zuwanderer aus den genannten islamischen Ländern in aller Regel nach kurzem Aufenthalt bei uns nicht etwa begeistert diese Art frei zu leben übernehmen. Nein, sie kapseln sich in ihren Parallelwelten ab und leben wie dort, von wo sie angeblich fliehen mußten, weil man dort nicht leben kann. Und selbst diejenigen, die tatsächlich ihr Leben vor den Greueln des Krieges oder den Nachstellungen der Häscher eines Diktators in Sicherheit bringen mußten, meinen weiterhin, jene unerbittlichen Gesetze einer zutiefst inhumanen Religion befolgen zu müssen.

Daraus kann sich doch nur die Konsequenz ergeben, daß man nur diejenigen Zuwanderer in unserem Lande auf Dauer behält, die sich bei uns integrieren, und das heißt doch, unsere freie Lebensweise übernehmen wollen. Wer es indessen bevorzugt, weiterhin unter der Knute eines religiösen Gesetzes zu leben, das vorschreibt, was sie/er essen, trinken und anziehen darf, und eine strenge Trennung von Männern und Frauen im öffentlichen Leben befiehlt, der mag ja weiterhin so leben dürfen, aber nicht bei uns. Unter denen, die dann wieder gehen müßten, würden die Analphabeten und Ungebildeten ganz sicher den Löwenanteil stellen. Würden wir diese Konsequenz ziehen, so gewännen wir in der Tat Menschen für uns, die mit uns gemeinsam Staat und Wirtschaft voranbringen. Ghettos und Parallelgesellschaften gehörten der Vergangenheit an. Die Einwanderer aus dem Orient gingen binnen 2-3 Generationen genauso in der deutschen Bevölkerung auf, wie das bei allen Einwanderungen in den letzten Jahrhunderten gewesen ist.

Wie gesagt, wird das 2016 leider nicht geschehen.

*zur Erläuterung: halal = erlaubt, haram = verboten

 

Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand

ist ein alter Scherz, den man wohl in unseren Zeiten nicht gar für Ernst wird behaupten wollen.

Dieser Satz aus der Vorrede des Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel zu seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts kam mir in diesen Tagen immer wieder in den Sinn, wenn ich die Predigten und Ansprachen von Geistlichen hohen wie niedrigen Ranges beider christlichen Konfessionen hörte. Regelmäßig erklärten sie die Weihnachtsgeschichte gewissermaßen zur Urform der Flüchtlingskrise unserer Tage. Maria und Josef auf der Herbergssuche, denen hartherzige Hausbesitzer ihre Türen nicht öffnen wollen, die Heilige Familie auf der Flucht nach Ägypten vor den Häschern des Herodes, das scheint ihnen offenbar Symbol wie Handlungsanleitung. Seht her, so wie es der Heiligen Familie ergangen ist, so ergeht es den Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen (vielleicht auch den Wirtschaftsflüchtlingen) unserer Tage. Ihr jedoch, ihr Christen werdet anders als jene hartherzigen Zeitgenossen Jesu Christi den Flüchtlingen und Verfolgten unserer Tage die Türen öffnen und die Tische decken.

An und für sich sollte man denken, daß Menschen mit der wirklich anspruchsvollen akademischen Bildung, die das erfolgreich absolvierte Studium der Theologie nun mit sich bringt, vor solchen Plattheiten, die dazu noch sachlich falsch sind, gefeit sein sollten. So fragt man sich doch angesichts der Geschichte von der Herbergssuche, wie viele Menschen denn da an die Türen der Bürger von Bethlehem geklopft haben. Man weiß natürlich, es waren gerade einmal zwei. Und man fragt sich, wo der Vergleich mit den Asylsuchenden und Flüchtlingen unserer Tage falsch ist und findet natürlich sofort die Antwort: Maria und Josef waren nicht auf der Flucht. Sie mußten nach Bethlehem reisen, um sich dort in Steuerlisten einzutragen, um dann wieder nach Nazareth zurückzukehren. Keine Flucht, sondern eine Reise. Die Flucht nach Ägypten war in der Tat eine Flucht, allerdings nicht vor Krieg und Verfolgung als Gruppe, etwa als Juden vor den Römern oder dergleichen. Nein, es ging lediglich darum, das neugeborene Kind vor den mörderischen Nachstellungen des wahnsinnigen Königs Herodes zu schützen, der alleine den angekündigten neuen König der Juden als seinen Konkurrenten und gefühlten Thronräuber beseitigen wollte, und deswegen mangels namentlicher Kenntnis alle neugeborenen Knaben töten ließ, die in den Wochen zuvor in seinem Reich zur Welt gekommen waren. Maria und Josef haben also lediglich ihr Kind vor einem wahnsinnigen Mörder in Sicherheit gebracht. Mit politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung hatte das nichts zu tun. Sie mußten deswegen auch nicht auf Dauer in Ägypten bleiben und hatten es auch nicht vor.

Wie man sieht, haben alle diese Weihnachtsprediger gründlich daneben gegriffen, indem sie die Weihnachtsgeschichte als Erklärung und natürlich erst recht als Handlungsanleitung für ihre Gläubigen mißbraucht haben. Um nicht mißverstanden zu werden: selbstverständlich ist das höchste Gebot des Christentums das Liebesgebot. Der Christ soll natürlich Gott lieben und seine Mitmenschen ebenfalls. Er soll barmherzig sein, den Hungernden und Dürstenden Speis und Trank verabreichen, die Frierenden kleiden und die Kranken umsorgen. Das alles sind individuelle Handlungsanweisungen für ein christliches Leben. Somit wird man in der Tat als Christ, vor dessen Türe ein Fremder steht, der Hilfe braucht, ihn nicht zurückweisen dürfen, wenn man Gottes Gebote ernst nimmt. Indessen verlangt Gott nicht, dies über die eigenen Kräfte hinaus zu tun. Und er schreibt auch nicht vor, in welcher Weise dies zu geschehen hat. Der Mensch, der etwa durch seine Steuern und Abgaben die staatlich organisierte Hilfe für Verfolgte ermöglicht, hat damit sicherlich auch im Sinne dieser Gebote gehandelt. Und er wird auch als Christ guten Gewissens den Hilfesuchenden an die dafür eingerichteten Organisationen verweisen können.

Doch wir erleben in unseren Tagen ständig, daß die Vertreter der christlichen Religionsgemeinschaften sich nicht etwa darauf beschränken, ihre Gläubigen bei der Organisation konkreter Hilfen für Bedürftige anzuleiten, vielmehr unverblümt politische Forderungen in diesem Zusammenhang erheben. Ob es um Obergrenzen für Flüchtlinge, die Erklärung von sicheren Herkunftsländern, die Einrichtung von Transitzonen oder ähnliche politische Grundfragen wie auch verwaltungstechnische Detailfragen geht, stets fühlen sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften berufen, hier ihre Stimme im Sinne einer möglichst grenzenlosen Aufnahme von Einwanderern zu erheben, die selbstverständlich stets mit dem christliches Mitleid erheischenden Begriff Flüchtlinge belegt werden, auch wenn es sich um Personen handelt, auf die etwa die Definitionen der Genfer Flüchtlingskonvention wie auch des Asylartikels im Grundgesetz keinesfalls zu treffen.

Auch hier fragt man sich, womit diese Anmaßung eines politischen Mandats überhaupt begründet werden kann. Aus der Bibel wohl nicht. Eher im Gegenteil. Selbst kirchenfernen Bürgern ist sicherlich der berühmte Ausspruch Jesu Christi bekannt: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, gebt Gott, was Gottes ist“ (Lukas 20:25; Matthäus 22:21; Markus 12:17). Aber auch viele andere Zitate sowohl Jesu Christi selbst als auch der maßgeblichen Apostel Petrus und Paulus gehen in diese Richtung. So sprach Jesus bekanntlich zu Pontius Pilatus: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ (Johannes 18:36). Sein erster Stellvertreter auf dieser Erde, der Apostel Petrus, ermahnt die Gläubigen: „Seid untertan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen, sei es dem König, sei es dem Obersten“ (1. Petrus 2:13) und verlangt: „Tut Ehre jedermann, habt die Brüder lieb, fürchtet Gott, ehret den König“ (1. Petrus 2:17). Der im römischen Denken geschulte Apostel Paulus belehrt die frühen Christen: „Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet“ (Römer 13:1) und fährt fort: „Drum ist’s not, Untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen“ (Römer 13:5).

Daraus wird deutlich, was die Aufgabe der Kirche ist: nicht die Ordnung dieser Welt soll sie kümmern, sondern das Seelenheil der Menschen. Christi Reich ist eben nicht von dieser Welt. Was diese Welt angeht, so ist ihre Ordnung Sache der Obrigkeit. Dies schien Christus und seinen Aposteln selbst in ihrer Zeit, wo die Obrigkeit niemals demokratisch legitimiert, sondern bestenfalls im Wege der allgemein akzeptierten Thronfolge, schlimmstenfalls im Wege der gewaltsamen Machtergreifung in ihr Amt gesetzt war, die von einem Christenmenschen zu akzeptierende Ordnung dieser Welt. Um wie viel mehr muß das heute Geltung beanspruchen, wo jedenfalls in unseren Breiten Demokratie und Rechtsstaat herrschen.

Mitgefühl und Mitleid haben Menschen füreinander, nicht aber Staaten für Völker und Gruppen. Wo sich der einzelne Mensch in freier Entscheidung anderen Menschen hilfreich zuwendet, auch unter Einsatz seines Vermögens, ist das seine Sache und berührt das Allgemeinwohl nicht. Jenes aber ist Sache des Staates, unter anderem auch in seiner Verantwortung sowohl für solche modernen Samariter, wie auch für diejenigen, die eher das eigene Wohl und Fortkommen im Sinne haben. In einer Demokratie muß der Staat auch den Willen der Mehrheit vollziehen. Das ist natürlich der Wille der Mehrheit der eigenen Bürger, und nicht etwa die Förderung der Interessen fremder.

Zu wünschen ist, daß auch Theologen zwischen dem Reich Gottes und der Organisation des Lebens auf dieser Erde, die man gemeinhin Staat nennt, zu unterscheiden wissen.