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Aus dem Deutschen Bundestag

Am 01.12.2018 habe ich wegen der Vorgänge um die gescheiterte Wahl für das Amt einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages die Nürnberger Abgeordneten des Hohen Hauses angeschrieben. Nun hat am 10.12.2018 immerhin einer der angeschriebenen Abgeordneten geantwortet. Den Text gebe ich nachstehend wieder:

Sehr geehrter Herr Thesen,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Dezember 2018 zur Wahlniederlage von Frau Maria Harder-Kühnel MdB. Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Bundestagsvizepräsidentin stellen kann.

Die CSU Landesgruppe hatte die Abstimmung freigegeben. Für andere Fraktionen kann ich nicht sprechen. Es ist auch nicht an mir, die Wahlentscheidung von frei gewählten Abgeordneten zu kommentieren. Für das Bundestagspräsidium wird in geheimer Wahl abgestimmt. Das ist richtig und wichtig. Das Parlament muss sich nicht nach dem Gutdünken von jeder Fraktion einen Präsidiumsmitglied “ vorsetzen“ lassen. Es kann frei entscheiden.

Ich persönlich würde keinen Kandidaten per se deswegen ablehnen, weil er der AfD Fraktion angehört. Schon allein deshalb, weil die AfD den Posten seit dem Scheitern von Herrn Glaser bewusst unbesetzt ließ, damit sie sich beklagen konnte, sie werde unfair behandelt. Alexander Gauland wartete bewusst bis nach den Landtagswahlen im Herbst, bevor eine neue Kandidatin nominiert wurde. Auch jetzt werden die Wahlgänge öffentlichkeitswirksam auf mehrere Wochen verteilt, um ein Maximum an Aufmerksamkeit zu erzielen.

Die AfD hat keinen einzigen zustimmungswürdigen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und kennt nur ein einziges Thema Migration. In Sachfragen kann sie nicht überzeugen und verlegt sich deswegen auf taktische Spielchen. Dieses Vorgehen halte ich für wenig demokratisch. Wir sollten uns alle auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren

.Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MDB

Das konnte nicht ohne Antwort bleiben. Am 13.12.2018 erhielt der Abgeordnete daher auch folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Frieser,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2018. Sie haben als einziger Adressat meines Schreibens vom 01.12.2018 geantwortet. Im Gegensatz zu Ihren Kollegen nehmen Sie somit Bürger ernst, die sich mit einem sachlichen Anliegen an Sie wenden.

In der Sache selbst ist Ihre Antwort indessen enttäuschend. Sie verfehlen das Thema und argumentieren ausschließlich politisch. Der von Ihnen erwähnte Beschluß des Bundestages in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 bestätigt lediglich die von mir zitierte Regelung in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Die Rechtslage ist klar:  Jede Fraktion stellt ein Mitglied des Präsidiums. Weitere Bedingungen als den Vorschlag der jeweiligen Fraktion knüpft die Geschäftsordnung an die Auswahl dieser Person nicht. Die Handhabung dieser Bestimmung in den Legislaturperioden nach 1994 war denn auch stets so, daß die jeweils von ihren Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten vom Plenum in das Präsidium des Deutschen Bundestages entsandt wurden. Als Jurist wissen Sie, daß die langjährige Übung der Vertragsparteien oder auch der rechtsanwendenden Behörden bei der Auslegung eines Vertrags- oder Gesetzestextes maßgeblich ist. Eine Abweichung davon im Einzelfall bedarf eines wichtigen Grundes. So könnte man wohl einen Abgeordneten ablehnen, von dem bekannt geworden ist, daß er sich persönliche Verfehlungen wie etwa Straftaten vorwerfen lassen muß. Politische Wertungen indessen können einen solchen wichtigen Grund niemals darstellen, denn die politische Argumentation ist der praktischen parlamentarischen Arbeit wesenseigen. Dort gehören politische Argumente hin.

Zu Ihrer politischen Argumentation ist daher zunächst zu sagen, daß dahinstehen kann, ob sie sachlich zutreffend ist. Denn, wie oben ausgeführt, kann eine Abweichung von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages insoweit nur juristisch, nicht aber politisch begründet werden. Darüber hinaus bleibt es dabei, daß Sie mit der Ausgrenzung der AfD-Fraktion auch die rund 5,8 Millionen Wähler stigmatisieren, die diese Partei gewählt haben. Das wissen Sie auch, und gehen deswegen auf dieses Argument aus meinem Schreiben vom 01.12.2018 nicht ein.

Indessen können auch die vorgetragenen politischen Argumente nicht unwidersprochen bleiben. Soweit Sie der AfD-Fraktion vorwerfen, politisch zu taktieren, fällt dieser Vorwurf auf Sie selbst zurück. Sie räumen ja ein, daß Ihre Fraktion jedenfalls mehrheitlich wie auch die anderen Fraktionen des Hohen Hauses ihre Entscheidung, Frau Harder-Kühnel nicht zu wählen, aus politischen Erwägungen heraus getroffen hat. Soweit Sie rügen, daß die AfD den Posten des Vizepräsidenten „seit dem Scheitern von Herrn Glaser bewußt unbesetzt ließ“ – wohl ein Freud’scher Versprecher, denn damit erkennen Sie an, daß die Fraktionen praktisch die Person des Vizepräsidenten bestimmen – verwechseln Sie hier auch Ursache und Wirkung. Hätte sich das Plenum damals verhalten, wie in den Legislaturperioden zuvor, hätten wir diese Situation ja nicht. Soweit Sie rügen, daß die AfD bisher keinen einzigen zustimmungswürdigen – auch eine politische Wertung – Gesetzentwurf auf den Weg gebracht habe, mag das ja in Ihren Augen so sein, kann jedoch keine Begründung dafür sein, ihre Kandidatin für einen Sitz im Präsidium nicht zu wählen. Aufgabe des Präsidium ist ja nicht die Einbringung von Gesetzesvorlagen, sondern darauf zu achten, daß die Sitzungen dieses Parlaments geordnet und möglichst reibungslos ablaufen. Soweit Sie ihr vorwerfen, sie kenne nur ein einziges Thema: Migration, so ist das zum einen in dieser Absolutheit offensichtlich nicht richtig.So hat diese Fraktion bereits vor vier Wochen beantragt, wegen der fragwürdigen Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung bei der Bestellung externer Sachverständiger einen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Nun haben soeben die anderen Oppositionsfraktionen eben einen solchen Beschluß gefaßt. Als Bürger macht man sich da schon so seine Gedanken. Vor allem aber klingt ein solches Monium aus der Feder eines Abgeordneten der Partei merkwürdig, deren Vorsitzender noch im Sommer dieses Jahres die Flüchtlingsproblematik als „die Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnet hat.

Die Besetzung des Präsidiums des Deutschen Bundestages sollte eben nicht Gegenstand taktischer Spielchen sein, und auch nicht dazu dienen, eine Fraktion politisch „vorzuführen“. Mit der Würde des Parlaments ist das nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Die Beurteilung der Qualität dieser Texte überlasse ich natürlich Ihnen, meine geneigten Leser, denn dieser Blog heißt ja bekanntlich sapere aude. Und ich gehe auch davon aus, daß meine Leserschaft sich dadurch auszeichnet, daß sie selbständig zu denken gewohnt ist.


Politkauderwelsch

Zu  den dämlichsten Vokabeln in der politischen Debatte unserer Zeit gehört zweifellos „Rassismus“. Demgemäß führen sie vor allem die Grünen und ihre medialen Vor- und Nachplapperer im Munde. Dicht gefolgt von den diversen Phobien, etwa „Homophobie“ und „Islamophobie“.

Um letztere kurz abzuhandeln weil es so einfach ist: die Phobie kommt aus dem Altgriechischen, dem Wortstamm Flucht, Furcht, Schrecken, sich erschrecken, jemanden erschrecken etc. Wer mit den Begriffen Homophobie oder Islamophobie um sich wirft, meint in Wirklichkeit nicht die Furcht vor Homosexuellen oder Muslimen. Das wäre ja auch abwegig. Gemeint ist tatsächlich der Haß gegen diese Menschengruppen. Doch kann man stets sicher vom fehlerhaften Sprachgebrauch auf den ebenso fehlerhaften Inhalt schließen. Man darf ferner getrost davon ausgehen, daß den meisten Zeitgenossen heutzutage gar nicht bewußt ist, was sie daherplappern. Denn die Kenntnis des Altgriechischen wie auch des Lateinischen als Kern humanistischer Bildung kann ja zumeist nicht vorausgesetzt werden, weil eben diese humanistische Bildung leider sehr selten geworden ist. Statt dessen haben wir ja flächendeckend „Schulen ohne Rassismus“, um damit zum nächsten Thema überzuleiten.

Nun zum Spitzenreiter in meinem privaten Ranking der dämlichsten Vokabeln, dem Rassismus. Der Begriff wird heute inflationär und gewissermaßen flächendeckend für alles benutzt, was den politisch korrekten Zeitgenossen von linksliberal bis Antifa nicht paßt. Derzeit vorzugsweise im Zusammenhang mit der Debatte um Asylbewerber, Flüchtlinge und misslungene bis gar nicht erst versuchte Integration. Kritik etwa am konservativen bis fundamentalistischen Islam ist danach selbstverständlich rassistisch. Kritik an dem Benehmen des deutschen Ex-Fußball Nationalspielers und loyalen Sohn des türkischen Volkes Mesut Özil ist demnach selbstredend ebenfalls rassistisch. Migranten aller Art dazu anzuhalten, die hier geltenden Gesetze und üblichen Verhaltensweisen nicht nur zu respektieren, sondern auch zu verinnerlichen, ist selbstverständlich auch rassistisch. Wer etwa meint, in unseren öffentlichen Freibädern hätten „Burkinis“ nichts zu suchen, muß sich von den Inhabern der stets richtigen Meinung und edelmütigen Moral als Rassist bezeichnen lassen. Die Reihe läßt sich beliebig fortsetzen.

Natürlich wird auch hier ein ursprünglich völlig anders gemeinter Begriff von seiner hergebrachten Wortbedeutung gelöst und für das Arsenal des politischen Kampfvokabulars umgearbeitet. Betrachten wir nur kurz die Geschichte der Vokabeln „Rasse“ und „Rassismus“.

Der berühmte systematische Biologe Carl von Linné hatte 1735 unter anderem auch die Menschen in sein System von Arten, Rassen, Klassen etc. eingeteilt. Die Menschen teilte er ein in die Rassen der Europäer (weiß), der Amerikaner – gemeint sind natürlich die Ureinwohner – (rot), der Asiaten (gelb) und der Afrikaner (schwarz). Damit sind Generationen von Schülern groß geworden, natürlich auch mit den späteren Abwandlungen und Differenzierungen. Heute vermeiden Biologen den Begriff der Rasse selbst im Tierreich weitgehend. Sachlich ändert sich dadurch natürlich nichts. Politisch ist indessen der Begriff völlig desavouiert. Merkwürdigerweise taucht er dennoch zum Beispiel in Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes und in Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf. Sobald das die Grünen merken sollten, dürfte eine ebenso heftige wie moraltriefende Debatte um eine Verfassungsänderung losgetreten werden.

Der Rassismus hingegen ist von Anfang an, wie die allermeisten -ismen, ein negativ besetzter Begriff. Nicht zu Unrecht, denn im Kern bedeutet er ja, daß der Wert des menschlichen Individuums daran festgemacht wird, welcher Rasse, Ethnie, Spezies, Unterart oder was auch immer er angehören mag. Daß es tatsächlich auch biologisch begründbare Unterschiede zwischen Menschengruppen gibt, welcher Ursache auch immer, begründet natürlich nicht die abwertenden Zuschreibungen, die wirkliche Rassisten daran knüpfen. Besonders vergiftet ist der Begriff naturgemäß in Deutschland wegen des ins monströse und verbrecherische gesteigerten Rassismus der Nationalsozialisten.

Wohl deswegen hantiert der politisch korrekte Teil der Bevölkerung – von Volk sollte man hier nicht sprechen, nicht zuletzt deswegen, weil diese Leute selbst sich dagegen verwahren, einem Volk, dem deutschen zumal, anzugehören – so gerne mit dem Begriff des Rassismus in jedem passenden, vor allem unpassenden Zusammenhang. Man merkt dabei gar nicht, wie absurd dieser Sprachgebrauch in den verschiedenen Zusammenhängen ist. Zweifellos sind zum Beispiel die Türken keine Rasse, sondern im modernen Sprachgebrauch allenfalls eine Ethnie. Noch viel weniger sind die Anhänger des Islam eine Rasse. Denn diese Religionsgemeinschaft ist ja in gleich drei der Rassen des alten von Linné weit verbreitet. Völlig piepegal. Entscheidend ist, daß der Begriff des Rassismus als wirkungsvollste Totschlagsvokabel anerkannt ist. Wir warten daher gespannt darauf, wann etwa Katzenhasser als Rassisten bezeichnet werden. Also, Frau Göring-Eckardt, frisch ans Werk!

 

 

Ausgrenzung

In der politischen Debatte um Zuwanderung und Integration fällt häufig das Wort Ausgrenzung. Linke und Linksliberale halten es regelmäßig Bürgerlichen und Rechten vor, wenn diese vor Parallelgesellschaften warnen und etwa den Islam als Fremdkörper in Deutschland bezeichnen. Man sieht bei solchen Debatten förmlich den Linken sein rechtes Gegenüber mit dem Blick des Scharfschützen durch das Zielfernrohr anvisieren, und dann das tödliche Projektil „Ausgrenzung“ abfeuern, um dann befriedigt den Blattschuß zu registrieren. Die Reaktion des rechten Gegenübers besteht  regelmäßig darin, ein hilfloses Gestammel über Grundsätze unserer Verfassung und deren Unverträglichkeit mit frauenfeindlichen Überzeugungen vieler Muslime und, besser noch, verbreiteter Homophobie und brutal ausgelebtem Antisemitismus vom Stapel zu lassen. Natürlich sind alle diese Argumente für sich genommen richtig. Indessen ist diese Reaktion falsch, oder mit den Worten der Frau Bundeskanzler: nicht hilfreich.

Ausgrenzung bedeutet zunächst einmal im Wortsinne, jemanden aus einer Menge, der er zugehört, abzusondern und zwischen ihm und der verbleibenden Menge eine Grenze zu ziehen, die ihm sagt: du gehörst nicht zu uns. Auf das massive Problem der ungeregelten Zuwanderung von Menschen aus Kulturkreisen, die mit unseren Traditionen und unserer Lebensweise nur wenig gemeinsam haben, übertragen, bedeutet das, daß von Ausgrenzung nur dann die Rede sein könnte, wenn diese Zuwanderer fraglos zur Menge der in unserem Lande angetroffenen Menschen gehören würden, weil sie sich in ihren Überzeugungen und ihrer Lebensweise von ihnen nicht unterscheiden. Daraus folgt, daß der Begriff der Ausgrenzung für die Benennung der grundlegend andersartigen kulturellen Prägung der Zuwanderer aus muslimischen Ländern und afrikanischen Stammesgesellschaften unpassend ist. Sie werden mit ihrer Ankunft zunächst einmal keineswegs Bestandteil der angetroffenen Gesellschaft. Sie können daher begrifflich aus ihr nicht ausgegrenzt werden. Sie grenzen sich allenfalls selbst aus. Genau genommen tun sie nicht einmal das, sondern sie bleiben ganz einfach so, wie sie gekommen sind. Damit bleiben sie außerhalb der Gesellschaft, in der sie angekommen sind. Sie müssen weder ausgegrenzt werden, noch grenzen sie sich selbst aus. Sie sind zwar physisch anwesend, gehören aber nicht dazu in dem Sinne, daß sie jedenfalls binnen kürzester Frist so werden, wie die Menschen in ihrer Umgebung.

Das klassische Einwanderungsland USA verlangt indessen genau dies von seinen Neubürgern. Wer die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt, leistet darauf einen Eid. In der Eidesformel ist gleich eingangs die Verpflichtung enthalten, ab diesem Augenblick seine ganze Loyalität ausschließlich seinem neuen Vaterland zu widmen, seinem früheren Vaterland indessen in keiner Weise mehr verbunden zu sein. Ausdrücklich wird die Verpflichtung anerkannt, dem neuen Vaterland in jeder Beziehung zu dienen, unter anderem auch dafür mit Waffengewalt zu kämpfen. Das bedeutet also auch, gegebenenfalls als Soldat in einem Krieg seines neuen Heimatlandes gegen sein altes Heimatland in der Armee der USA zu dienen. Wer nicht bereit ist, den Eid zu leisten, kann eben kein amerikanischer Staatsbürger werden.

Wer also in einer Diskussion mit den Erkenntnisathleten und Wahrheitsbesitzern, Inhabern der überlegenen Moral und der von jedem provinziellen Mief tiefengereinigten, weltoffenen Klugbürger mit dem Vorwurf der Ausgrenzung konfrontiert wird, der wird gut daran tun, das nicht mit langatmigen Erklärungen über Verfassungspatriotismus und Ähnliches entkräften zu wollen, sondern dieser Totschlagsvokabel ihre Wirkung dadurch zu nehmen, daß er darauf verweist, wie sehr sie das Thema verfehlt.

 

Das Kreuz mit dem Kreuz

Nun hat der bayerische Ministerpräsident am 24. April dieses Jahres – zugegebenermaßen publikumswirksam – im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz aufgehängt und dazu erklärt, dies sei ein klares Bekenntnis zur bayerischen Identität und zu christlichen Werten. Kreuze in Behörden seien allerdings nicht etwa Zeichen einer Religion.

Nicht unerwartet erhob sich darob ein medialer Aufschrei weit über die bayerischen Grenzen hinaus. Soweit Politiker, Publizisten, Journalisten und zeit“geistige“ Kirchenvertreter außerhalb der bayerischen Grenzen sich kritisch oder gar hämisch geäußert haben, ist das allein schon deswegen deplaziert, weil Bayern jährlich mit mehr als 5 Milliarden Euro die armen Verwandten in Deutschland unterstützt. Das wäre nicht nötig, wenn diese Bundesländer ihre finanzpolitischen Hausaufgaben so ordentlich erledigen würden, wie das der Freistaat Bayern seit vielen, vielen Jahren vorbildlich tut.

Doch kommen wir zur Kritik aus den Reihen der üblichen Verdächtigen und nehmen uns statt aller den Artikel des unvermeidlichen Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 25. April 2018 vor. Einschlägige Postillen wie taz, Spiegel, Stern, ZEIT und Co. wollen wir einmal beiseite lassen. Prantl also beginnt seine Philippika mit dem Hinweis, das Kreuz sei nicht einfach ein heimatlicher Wandschmuck. Es sei nicht einfach Symbol für Tradition. Es sei nicht Folklore, es sei kein religiöses Hirschgeweih. Es sei das wichtigste christliche Zeichen, es sei das Symbol für Erlösung, Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Diese Herrschaft sei aber kein staatliches Regiment, deshalb gehöre das Zeichen nicht per staatlicher Anordnung in staatliche Räume gehängt. Nun ist schon das nicht ganz richtig. Um seinen Verriss der Anordnung des Ministerpräsidenten, das Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes deutlich wahrnehmbar anzubringen, wuchtig begründen zu können, läßt Prantl einfach weg, daß das Kreuz jedenfalls in Bayern, wie wir aber noch sehen werden, auch anderswo, gerade nicht auf seine unbestrittene zentrale religiöse Bedeutung beschränkt ist.

Das Kreuz ist vielmehr auch Symbol der bald 2000 Jahre alten christlich geprägten Geschichte und Tradition zunächst der Länder des vorderen Orients – aus dem es inzwischen nahezu vollständig verschwunden ist – des römischen Reiches in seiner Spätzeit und seiner abendländischen Nachfolgestaaten wie auch einer Reihe von Staaten, die aus deren ehemaligen Kolonien entstanden sind. Somit ist es Teil der europäisch-abendländischen Identität.

Das ist auch bis heute deutlich sichtbar. Nicht nur, daß die abendländische Welt durch eine Unzahl von Kirchenbauten, Klosteranlagen und Kreuzen auf ihren Friedhöfen geprägt ist, auch die nach wie vor überwiegend gebräuchlichen Vornamen christlichen Ursprungs sprechen hier eine beredte Sprache. Wenn irgendetwas als nationales Symbol wahrgenommen wird, dann jeweils die Nationalflagge. Das Kreuz ist als prägendes grafisches Merkmal vorhanden in den Nationalflaggen der fünf skandinavischen Staaten, der Dominikanischen Republik, der Fidschi-Inseln, Georgiens, Griechenlands, Großbritanniens und einer Reihe seiner ehemaligen Kolonien wie Australien, Neuseeland, Tuvalu und den Cook-Islands, Maltas, der Schweiz und der Slowakei. Für die größte Hilfsorganisation der Welt, das Rote Kreuz, ist es nicht nur Schutz- und Erkennungszeichen, sondern auch namensgebend. Religiöse Symbole in Nationalflaggen sind auch außerhalb der christlichen Welt häufig. Nicht nur, daß die Flagge Israels natürlich den Davidstern zeigt, auch die Flaggen diverser muslimischer Staaten enthalten religiöse Symbole. Der Halbmond, der Kuppeln und Minarette von Moscheen krönt, ist auch nationales Symbol in den Flaggen beispielsweise Algeriens oder der Türkei. Die Flagge Saudi Arabiens zeigt auf grünem Tuch (grün ist die Farbe des Propheten Mohammed) das islamische Glaubensbekenntnis. In allen diesen Fällen wird offensichtlich eine weitgehende Identität von Staat und Staats- oder Mehrheitsreligion sichtbar gemacht.

Kriegs- und Verdienstorden einer Vielzahl von Staaten haben die Form eines Kreuzes, teilweise gehört der Wortbestandteil Kreuz zu ihrem Namen. Für Deutschland sei nur beispielhaft auf das Eiserne Kreuz und andere Tapferkeitsauszeichnungen hingewiesen, heute für den Bereich der Bundeswehr auf das Ehrenkreuz. Die höchste zivile Auszeichnung unseres Landes ist das Bundesverdienstkreuz in seinen verschiedenen Stufen. Aber auch andere Staaten benutzen das Kreuz als Grundform der verschiedenen Auszeichnungen, insbesondere Kriegsauszeichnungen. Die höchste britische Kriegsauszeichnung ist das Victoria Cross. Die höchste französische Auszeichnung ist das Kreuz der Ehrenlegion, daneben als Kriegsauszeichnung das Croix de Guerre. Italien verleiht seinen tapferen Soldaten ein Kriegsverdienstkreuz oder auch den Vittorio-Veneto-Orden, im zivilen Bereich hat der Arbeitsverdienstorden Kreuzesform. Der höchste niederländische militärische Orden ist der Militär-Wilhelms-Orden, natürlich in Kreuzesform. Die höchsten russischen Orden wie der Sankt Georgs Orden oder auch der Alexander Newski Orden oder der Suworow Orden haben wie viele andere russische Orden Kreuzesform. Selbst ein christlich nicht geprägtes Land ohne abendländische Tradition wie Indien verleiht Orden in Kreuzesform wie Padma Bushan oder Padma Shri.

Soweit eine kleine Auswahl von Fakten zur Verwendung religiöser Symbole im staatlichen Bereich weltweit. Sie zeigen, daß Prantls Behauptung, das Kreuz sei ausschließlich religiöses Symbol, und so ist sein Artikel cum grano salis zu verstehen, evident falsch ist. Aber daraus leitet er dann folgerichtig sein Verdikt ab, die CSU instrumentalisiere eine religiöse Kernbotschaft und mache daraus die billige Botschaft „Mia san mia“. Das sei nicht christlich, das sei Ketzerei – weil es das Kreuz verstaatliche und damit säkularisiere. Damit man ihm auch abnimmt, es gehe ihm um den Schutz der Religion vor politischem Missbrauch, vergießt er Krokodilstränen darüber, daß tatsächlich die Entfremdung von gelebter Religion fortschreite, auch in Bayern, und die Politisierung von Religion zugleich zunehme. Dieser Satz ausgerechnet aus der Feder eines ansonsten laizistisch-säkularen Linksliberalen ist Heuchelei, zumal der Verfasser bislang eher weniger als Verteidiger des Christentums und mehr als Propagandist angeblich aus dem Christentum hergeleiteter humanitärer und sozialer Politik in Erscheinung getreten ist.

Worum es ihm wirklich geht, erhellt aus seinen nachfolgenden Ausführungen. Nur ein in Religionsangelegenheiten neutraler Staat könne glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Und von dieser Religionsfreiheit lebten nicht nur die Muslime, Agnostiker und Atheisten, sondern auch die Christen. In Deutschland gelte kraft Grundgesetz ein System „freundlicher Trennung“ von Kirche und Staat. Die CSU hebe diese Trennung auf, verwandele das Kreuz zum Pluszeichen: christliche Kirche plus Staat gleich CSU. Das sei in Zeiten, in denen es um ein zuträgliches Miteinander der Religionen gehe, eine Kampfhandlung; die Gesellschaft in Deutschland und Bayern brauche nicht Kampf, sondern Gespräch und Integration. Und weiter: „Nichts geschieht ohne Kontext: der Kreuz-Befehl kommt von denen, die bestreiten, daß der Islam zu Deutschland gehört. Der Befehl ist also ein Akt der Ausgrenzung. Daher ist er religiös häretisch und politisch unverantwortlich. Das Kreuz wird zum CSU-Wahlkampfsymbol gemacht.“ Also wird wieder einmal die „der Islam gehört doch zu Deutschland“ Platte aufgelegt und das Ganze als Wahlkampfmanöver denunziert. Dabei fällt ihm natürlich nicht auf, daß Parteien selbstverständlich darum bemüht sein müssen, die Mehrheit der Wähler zu gewinnen und daran ihre Politik auszurichten. Nur Diktaturen können darauf verzichten. Auch die Diktatur der Guten, Toleranten und Weltoffenen. Denn die macht die Demokratie ja überflüssig, weil sie die Menschenrechte endgültig und vor allem für Alle verwirklicht. Ob man die CSU mag oder nicht: Der Vorwurf, wahlkampfbedingt zu argumentieren, ist in einer Demokratie fehl am Platz.

Doch es genügt ihm nicht, mit der Moralkeule auf die als politisch unanständige Trickser-Truppe ausgemachte CSU einzuschlagen, vielmehr kann es bei dem Juristen Prantl nicht ausbleiben, daß er seine Argumentation mit juristischen Scheinargumenten zu stützen sucht. Hierzu zieht er dann den Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 heran. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in der Tat beanstandet, daß Bayern ausnahmslos vorgeschrieben hatte, Kruzifixe in den Klassenzimmern der Volksschulen anzubringen. Bekanntlich ist daraus dann später eine Regelung geworden, wonach die Kreuze grundsätzlich bleiben, nur im Falle eines beachtlichen Widerspruchs von Eltern minderjähriger Schüler das Kreuz dann eben aus dem betreffenden Klassenzimmer so lange entfernt werden muß, als das Kind eben dort beschult wird.

Der promovierte Jurist und Honorarprofessor Prantl verschweigt dabei, daß das Bundesverfassungsgericht damit keinerlei Neuigkeiten verkündet hat. Bereits in seinem Beschluß vom 17.07.1973 zum Kreuz im Gerichtssaal hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß grundsätzlich in unserem Lande Kreuze auch in Gerichtssälen hängen dürfen. Es könne nämlich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des damals zu entscheidenden Falles davon ausgegangen werden, daß weite Kreise der Bevölkerung gegen die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen nichts einzuwenden hätten und das auch im übrigen das Maß der in dieser Ausstattung möglicherweise zutage tretenden „Identifikation“ mit spezifisch christlichen Anschauungen nicht derart sei, daß die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einem entsprechend ausgestatteten Gerichtssaal von andersdenkenden Parteien, Prozeßvertretern oder Zeugen in der Regel als unzumutbar empfunden werde. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes verlange von ihnen weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Verhalten. Damit trifft das Bundesverfassungsgericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf, während Prantl sich arg auf den Finger haut, um im Bilde zu bleiben. Nur am Rande wollen wir einmal die Frage aufwerfen, ob ein Atheist, Agnostiker oder Christ jemals auf den Gedanken gekommen ist, angesichts etwa des Halbmondes in der türkischen Flagge, die dort selbstverständlich auch die Gerichte außen und innen ziert, mangelnde Neutralität des Gerichts ihm gegenüber zu rügen, oder mindestens sein Unbehagen daran zu äußern, staatlicher Gewalt in einem solchen Ambiente ausgesetzt zu sein. Daß sich etwa die obersten juristischen Instanzen eines solchen Landes überhaupt mit einem derartigen Fall befassen würden, ist noch weniger vorstellbar.

Die Haltung der bayerischen Staatsregierung zur Ausstattung staatlicher Gebäude mit Kreuzen ist gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Islam, und zwar in seiner orthodox-fundamentalistischen Variante, nicht zu tadeln, vielmehr zu loben. Es geht in der Tat darum, im übertragenen Sinne Flagge zu zeigen. Auch wenn Prantl das ins Lächerliche zu ziehen sucht, wenn er von „Mia san mia“ fabuliert, so ist es doch tatsächlich dringend notwendig, die eigene kulturelle Identität auch klar und deutlich zu betonen. Es ist eben Selbstbewußtsein vonnöten angesichts eines immer aggressiver auftretenden Islam. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht das auch (unbewußt) richtig. Das ergibt sich schon aus der einfachen Betrachtung der Zahl von Angehörigen der christlichen Religionen, die in Deutschland bei rund 54 Millionen liegt, und der Zahl der wirklich praktizierenden Christen, die sonntags regelmäßig in die Kirche gehen. Deren Prozentsatz, bezogen auf den Religionseintrag im Personalausweis bewegt sich im einstelligen Bereich. Dennoch wird nicht nur die massive Präsenz von Kreuzen im öffentlichen Raum, vom Kirchturm bis zur Bergspitze, vom Klassenzimmer bis zum Gerichtssaal, an Ordensschnallen wie auch in den Wappen von Städten, Gemeinden und Bundesländern nicht nur akzeptiert, sondern gewissermaßen als „Möblierung“ der Heimat betrachtet. Das mag bei Zeitgenossen wie Heribert Prantl anders sein. Ob er allerdings bei den vielen offiziellen Anlässen, an denen er teilnimmt, wie alle anderen die bayerische Nationalhymne mitsingt, wäre noch zu prüfen. Sie beginnt ja bekanntlich mit der Zeile : „Gott mit dir, du Land der Bayern.“

Nachtrag:

In der lebhaften Diskussion um den Beschluß der bayerischen Staatsregierung, künftig in allen Ämtergebäuden gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, tauchen immer wieder zwei Argumente auf. Zum einen wird behauptet oder beklagt, hier werde das zentrale christliche Glaubenssymbol politisch mißbraucht. Warum das falsch ist, habe ich ja erklärt. Das Kreuz ist eben keineswegs nur Glaubenssymbol. Es ist auch, und angesichts des Bedeutungsverlustes der Religion allgemein im säkularisierten Deutschland unserer Zeit zunehmend Symbol der kulturellen Identität und historischen Prägung Deutschlands. Als solches kann es natürlich nicht politisch mißbraucht werden. Im Gegenteil. Wer über die geistig-kulturelle Identität der Deutschen und der Bayern zumal sprechen will, der kommt am Kreuz nicht vorbei.

Kritik richtet sich aber auch gegen die als unreflektiert angesehene Berufung auf das christliche Symbol Kreuz im Zusammenhang mit nationaler Identität. Denn das Kreuz sei gerade durch seinen Mißbrauch als Feldzeichen christlicher Eroberer nachhaltig diskreditiert. Das ist insofern richtig, als tatsächlich das Christentum nach seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Konstantin den Großen seine Unschuld als Glaube einer verfolgten friedlichen Minderheit zunehmend verloren hatte und zur Staatsreligion mächtiger Reiche wurde, ja in Gestalt seiner mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Päpste Eroberungskriege und die Unterwerfung heidnischer Völker als Mittel der Ausbreitung des Glaubens benutzte. Wem stehen nicht die Kreuzzüge vor Augen, die vordergründig der Befreiung der Heiligen Stätten von der Besetzung durch die Anhänger des Islam dienen sollten, in Wahrheit jedoch selbstverständlich der Machtausweitung christlicher Reiche dienten. Für geraume Zeit nahmen die Kreuzritter ja auch das Heilige Land in Besitz. Die Berichte über die Kreuzzüge, etwa die Eroberung Jerusalems am 15. Juli 1099, beschreiben eine Orgie von Gemetzel und Gewalt. Die Bevölkerung wurde buchstäblich mit Mann und Maus niedergemacht, nicht einmal Kinder wurden verschont. Nicht anders verhält es sich mit der Eroberung des amerikanischen Kontinents. Die Berichte über die Eroberung und Unterwerfung der Azteken, Inkas und sonstiger indigenen Völker lassen bezüglich der Schilderung grausamer Vorgänge nun wirklich keine Wünsche offen. Auch bei der Kolonisierung des afrikanischen Kontinents folgten regelmäßig den Soldaten der Eroberer die Missionare, wenn sie nicht schon in deren Heere eingegliedert waren. Nein, die Geschichte des Christentums ist nicht nur eine Geschichte der Märtyrer und sanftmütigen Diener Gottes. Sie ist auch eine Geschichte, die nicht nur mit dem Blut der Märtyrer, sondern auch mit dem Blut der unterworfenen Völker geschrieben ist.

Auf der anderen Seite kann nicht übersehen werden, daß sich in jenen Zeiten nur behaupten konnte, wer sich wehren konnte und wollte, ja sogar mit dem stärkeren Willen zur Macht ausgestattet war, als die anderen. Wer etwa die Geschichte Maltas betrachtet, wird den aufopferungsvollen Kampf der vor allem vom Ritterorden der Johanniter gestellten Verteidiger gegen die türkischen Angreifer nicht nur wegen ihres Opfermutes bewundern, sondern auch konstatieren, daß die türkischen Angreifer an Grausamkeit historischen Vorbildern wie gerade den Kreuzrittern nicht nachstanden. Die historische Betrachtungsweise, nämlich historische Vorgänge aus ihrer Zeit heraus zu beurteilen und nicht etwa die völlig anderen moralischen und politischen Maßstäbe unserer Zeit an sie zu legen, führt zwanglos zu dem Ergebnis, daß die christlichen Herrscher früherer Jahrhunderte sich eben verhalten haben wie alle anderen auch. Es war eben so.

Wenn wir also die christliche Tradition des Abendlandes als kulturell prägend ansehen, dann dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen, daß sie ihre blutigen und gewalttätigen Seiten hat. Wir können sie aber deswegen nicht unterdrücken oder verschämt verstecken. Wir müssen dazu stehen, wie wir überhaupt zu unserer Geschichte stehen müssen, mit ihren hellen wie mit ihren dunklen Seiten. Daß dies sogar hinsichtlich der neueren Geschichte möglich ist, zeigt das Beispiel Russland. Sowjetunion und Rote Armee stehen sicherlich für Verbrechen historischen Ausmaßes. Dennoch hindert das die Russen heute nicht, diesen Teil ihrer Geschichte offen und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Größe zu behandeln, ja manchmal sogar zu zelebrieren. China ist weit davon entfernt, Mao Ze Dong und die Kommunistische Partei Chinas in ihrer Frühzeit zu verteufeln. Ganz im Gegenteil. Das riesige Porträt Maos schmückt nach wie vor die Frontseite des Tores zur verbotenen Stadt auf dem Platz des himmlischen Friedens. Mao blickt die Chinesen täglich an, wenn sie Banknoten aus ihrer Brieftasche ziehen.

Wir sollten heute durchaus gelassen damit umgehen können, daß die prachtvollen Kirchenbauten der Renaissance auch aus der Kriegsbeute finanziert worden sind, die christliche Heere etwa in den Kriegen gegen die Türken gemacht haben. Es war eben in dieser Zeit so üblich. Mit dem spirituellen Gehalt der Religion hat das alles allerdings nichts zu tun. Wir müssen eben imstande sein, das eine vom anderen zu unterscheiden. Und das gilt auch für die Unterscheidung zwischen religiösem Symbol und Zeichen der kulturellen Identität. Alles in einen Topf zu werfen, kurz umzurühren und dann je nach politischem Gusto als kulinarische Offenbarung oder ekligen Fraß zu bezeichnen, wollen wir doch den Politikern und ihren medialen Büchsenspannern überlassen.

 

 

Deutschland wird den Grokodilen vorgeworfen

Der Aschermittwoch hat in diesem Jahr bereits vor Weiberfastnacht, fettem Donnerstag und wie dieses Karnevalsgroßereignis in Deutschland sonst noch heißt, stattgefunden. Nach der Präsentation des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch, dem 7.2.2018, stellten sich jedenfalls bei vernünftigen Leuten in diesem Lande Kopfschmerzen ein, wie sie sonst nur nach durchfeierten Karnevalstagen am Aschermittwochmorgen auftreten können.

Die Europabesoffenheit der Spitzenpolitiker unseres Landes hat inzwischen einen Promillewert erreicht, dem mit den üblichen Ausnüchterungsmaßnahmen schon nicht mehr beizukommen ist, sondern den alsbaldigen Exitus des Patienten befürchten läßt. Zu Recht schreiben Kommentatoren, daß damit das deutsche Finanzministerium auch gleich in einen Flügel des Eliseepalastes in Paris verlegt werden kann, mit Rohrpostanlage nach Brüssel, versteht sich. Deutschland wird die Schulden der süd- und südosteuropäischen Pleitestaaten bezahlen, und zwar ohne daß zuvor sein Parlament gefragt werden muß. Brüssel kann viel mehr direkt in die Brieftaschen der Deutschen greifen, natürlich nur in die, deren Besitzer zum Bruttosozialprodukt beitragen. In die Brieftaschen der anderen, der euphemistisch sozial Schwachen genannten, von den Armutsflüchtlingen ganz zu schweigen, darf der fleißige deutsche Michel noch selber zahlen.

Wer angesichts der Beteuerungen vor allem der Bundeskanzlerin und der CSU darauf gehofft hatte, daß die neue Bundesregierung der massenhaften und unkontrollierten Einwanderung vor allem von Armutsflüchtlingen endlich einen Riegel vorschieben würde, der reibt sich erst recht die Augen. Nicht weniger, sondern mehr scheint das Motto zu sein. Alexander Wendt analysiert das in erschreckender Deutlichkeit heute auf Publico. Wenn das die künftige deutsche Politik sein wird, dann kommen wir vom Regen in die Traufe. Lesenswert!!

Darf man schon die geschäftsführende Bundesregierung getrost als Gruselkabinett bezeichnen, so steht uns nun eine nicht für möglich gehaltene Steigerung ins Bizarre bevor. Drohte noch bis heute Mittag die Übernahme des Auswärtigen Amtes durch den Riesenpolitiker aus Würselen, so darf zur Stunde gerätselt werden, welche Flasche von der Reservebank der SPD nun auf dieses Spielfeld darf. Daß monströse Unfähigkeit weiterhin das Auswahlkriterium für die Funktion des Verteidigungsministers sein wird, ist ebenso erschütternd wie die Weiterverwendung des Zensurministerleins mit mäßigen juristischen Fähigkeiten, jedoch ausgeprägtem Hang zur Rechtsbeugung. Die Weiterverwendung von Hofschranzen wie Altmaier und Klimafetischistinnen wie Hendricks rundet das Bild nur ab.

Wo ist mein Aspirin?!

Fanatiker

Seit geraumer Zeit macht ein Politiker namens Dr. Wolfgang Gedeon von sich reden. Der Mann ist von Beruf Arzt, von Berufung hält er sich für einen Politiker. Vom Funktionär der maoistischen KPD/ML – was er auf seiner Internetseite schamhaft verschweigt – über diverse andere erst linke, dann esoterische Zirkel ist er dann bei der AfD gelandet. In seiner baden- württembergischen Wahlheimat hat der Mann aus dem Bayerischen Wald offenbar eine hinreichende Zahl von Anhängern gefunden. Trotz oder vielleicht eher wegen seiner abseitigen Theorien hat man ihn sogar in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Damit soll beileibe nicht der Stab über die Wähler im Südschwarzwald gebrochen werden. Doch ist das Grund genug, einmal darüber nachzudenken, welchem Typus von Politiker es immer wieder gelingt, Menschen zu faszinieren. Dies ungeachtet aller Unterschiede in der Sache.

Gedeon ist schon von seiner Physiognomie her der Typus des Fanatikers, von seinen unsäglichen Äußerungen ganz abgesehen. Wer sich viel mit anderen Menschen befassen muß, der stellt unwillkürlich immer wieder Vergleiche an. Natürlich  führt das dazu, daß man immer wieder Gefahr läuft, von der äußeren Erscheinung, insbesondere dem Gesichtsausdruck und der Redeweise eines Menschen auf seinen Charakter zu schließen. Doch liegt man dabei häufig durchaus richtig. Vor allem aber ist das keine Frage der Positionierung in der politischen Topographie. Sowohl ganz rechts wie auch ganz links, sogar in Schattierungen weiter nach innen, findet man solche Typen von Menschen. Man lege einmal Fotos etwa jenes Herrn Gedeon und des Grünen-Politikers und früheren Terroristenhelfers Hans-Christian Ströbele nebeneinander. Dann nehme man vielleicht noch ein Foto des Chefpropagandisten Hitlers, des früheren Kommunisten und dann fanatischen Nationalsozialisten Joseph Goebbels. Daneben kann man vielleicht noch ein Foto des achtundsechziger Säulenheiligen Rudi Dutschke legen und, Ehre, wem Ehre gebührt, unseres Zensurministerleins Heiko Maas. Allen steht der Fanatismus ins Gesicht geschrieben. Sie alle haben ihre ebenso glühenden wie blinden Anhänger gehabt bzw. haben sie.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Politik oder die Theorien, welche die genannten vertreten haben oder heute vertreten. Hier geht es darum, daß man den Fanatismus, welcher politischen Richtung auch immer, gelegentlich auch in der Physiognomie eines Menschen wiederfinden kann. Vielleicht ein Hilfsmittel zur politischen Meinungsbildung, vielleicht auch nur ein Gedankenspiel.

 

 

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.

Klare Kante gegen Nazi-Verbrecher, egal wie alt

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, daß der nun 96-jährige Oskar Gröning ins Gefängnis muß. Haftunfähigkeit liege nicht vor, andere Gründe stünden dem Vollzug der zuerkannten Freiheitsstrafe auch nicht entgegen. Dazu einige Anmerkungen.

Gröning war von 1942 bis 1944 als SS-Unterscharführer (entspricht Unteroffizier) im KZ Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen buchhalterische Tätigkeiten hinsichtlich der Erfassung von Wertgegenständen der dort zur Vernichtung eingelieferten Juden. An den eigentlichen Vernichtungsmaßnahmen war er nicht beteiligt. Das genügte jedoch dem Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier jahren wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 300.000 Fällen. Denn er sei ja Teil des Lagersystems gewesen. Zur Ursächlichkeit seines Tatbeitrages sei nicht erforderlich, daß er an den Morden selbst beteilgt gewesen sei, etwa wenigstens dergestalt, daß er die Unglücklichen als Wachmann an der Flucht hinderte. Nach dieser Logik müßte man auch die damaligen Putzfrauen verurteilen, soweit sie nicht selbst Gefangene waren und man ihrer noch habhaft werden kann. In den sechziger Jahren des vergangegenen Jahrhunderts, als die Richter noch selbst das NS-Regime erlebt hatten, war das noch anders. In den berühmten Auschwitz-Prozessen wurden ausschließlich solche Angeklagte verurteilt, die selbst mit Hand angelegt hatten. Der Lagerzahnarzt indessen, dem es oblag, die Wachmannschaften zahnmedizinisch zu versorgen, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen. Man hat den Eindruck, daß der Eifer, auch noch den allerletzten NS-Täter zu verurteilen, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu jener Zeit exponential zunimmt. Man will es, so scheint es, den Generationen der Eltern und Großeltern zeigen, wie man mit den Nazis umzugehen hat. Wenn man schon nicht mehr selbst Widerstand gegen Hitler leisten kann, weil man leider dazu reichlich verspätet geboren ist, so will man doch den Alten zeigen, was sie, verdammt noch mal, zu tun gehabt hätten.

Das gilt natürlich auch für die Strafvollstreckung. Alter schützt eben nicht vor dem Knast, jedenfalls nicht bei einem „SS-Schergen“. Ob man beispielsweise einen 96-jährigen Großbetrüger, der einen Schaden von, sagen wir einmal sechs Millionen Euro angerichtet hat, ebenfalls zum Haftantritt vorladen würde, wage ich zu bezweifeln. Zuständig dafür ist im übrigen die Staatsanwaltschaft, die den Weisungen des Justizministers Folge zu leisten hat. Wie das in einem solchen Fall abläuft, der von politischer Bedeutung ist, haben meine Kollegen und ich als Verteidiger des ehemaligen Wehrmachtsleutnants Scheungraber erlebt. Dieser Hinweis sollte genügen.

Nun ist die Frage nach Sinn und Zweck der Strafe so alt wie das Denken der Menschen über grundsätzliche Dinge des Lebens, also die Philosophie. Schon Platon und ihm folgend viele große Denker haben sich damit befaßt. Montesquieu sagte: „Jede Strafe, die sich nicht als absolute Notwendigkeit erweist, ist Tyrannei.“ Darauf aufbauend hat der italienische Jurist Cesare Beccaria (1738-1794) klassisch formuliert, das Recht zu strafen, beruhe allein auf der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsgut des öffentlichen Wohls zu verteidigen. Alles andere sei Mißbrauch der Macht und keine Gerechtigkeit. Zweck der Strafe könne daher nur sein, den Täter zu hindern, seinen Bürgern erneut zu schaden und alle anderen abzuschrecken, es erstmals zu tun. Kurz und prägnant in Latein: „Punitur ne peccetur“, statt: „Punitur, qia peccatum est.“ Diese Erkenntnisse sind im Laufe der jahrhunderte von den Philosophen und Juristen fortgeschrieben worden und Allgemeingut geworden. Sie finden sich auch im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz, dessen § 5 – Vollzugsziele – lautet:

„In Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Nun fragt man sich, ob es bei einem Mann von 96 Jahren, der sich gut sieben Jahrzehnte lang nichts hat zuschulden kommen lassen, nötig ist ihn zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und man fragt sich weiter, ob die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe an einem 96-jährigen Verurteilten vor weiteren Straftaten dieses alten Mannes geschützt werden muß. In diesen Fragen spiegelt sich die ganze Absurdität dieses Vorganges.

Der Fall zeigt wieder einmal, daß unsere ansonsten unbefangene und peinlich korrekte Justiz in politisch brisanten Verfahren – und was ist in Deutschland schon brisanter als ein Verfahren gegen NS-Täter? – sich der Macht des Zeit“geistes“ nicht entziehen kann. Anders gewendet: Der Ungeist des NS-Regimes, dem man so konsquent entgegen treten will, dieser Ungeist hat Spuren in der deutschen Psyche hinterlassen, die sich im Ergebnis ungewollt deutlich zeigen. Das ist die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft, um die Worte Mephistos aus Goethes Faust einmal zu wenden. Wenn wir der politischen Klasse unseres Landes einmal das reine Herz des Toren Candide unterstellen, so sollte sie vielleicht ausnahmsweise einmal auf den Volksmund hören, der da sagt: „Gut gemeint ist selten gut!“

 

 

Literaturempfehlung

Aufmerksame Leser meines Blogs wissen schon lange, daß mir die wahrheitsgemäße Darstellung unserer deutschen Geschichte am Herzen liegt. Deswegen habe ich ein Buch über die Nürnberger Prozesse von 1945 – 1949 geschrieben, das nun im Osning-Verlag erschienen ist. Der Titel „Keine Sternstunde des Rechts – Die Nürnberger Prozesse und die Rechtswirklichkeit“ ist ebenso bewußt provokant wie beschreibend. Das Buch kann im Versandbuchhandel oder direkt beim Verlag erworben werden. ISBN 978-3-9814963-6-9.

Wahn und Wirklichkeit

Es sollte eine machtvolle Demonstration werden. Der sichtbare Beweis dafür, daß die Muslime in ihrer überwältigenden Mehrheit den islamistischen Terror ablehnen. Es sollte endlich klar werden, daß der Islam zu Deutschland gehört, weil die Muslime in Deutschland weit überwiegend einen liberalen Euro-Islam leben. Wenigstens 10.000 Muslime hätten am 17. Juni 2017 in Köln demonstrieren sollen, daß der Islam mit dem Terror nichts zu tun hat.

Es kam anders. Es fanden sich zunächst nur wenige hundert Demonstranten ein, deren Zahl bis zum Ende der Veranstaltung bei etwa 1.000 angelangt sein dürfte. Darunter befand sich allerdings ein beträchtlicher Anteil von Menschen, die jedenfalls nach ihrem Erscheinungsbild eher zu den nichtmuslimischen Deutschen, also denen gehören, „die schon länger hier leben“ (Definition der Ethnologin und Politologin Angela Merkel). Die großen Islamverbände, allen voran Erdogans DITIB, hatten sich von vornherein dafür entschieden, an dieser Veranstaltung nicht teilzunehmen und dies auch öffentlich zu machen. Denn, so Erdogans Statthalter in Deutschland, Forderungen nach „muslimischen“ Anti-Terror-Demos griffen zu kurz, stigmatisierten die Muslime und verengten den internationalen Terrorismus auf sie. Das sei der falsche Weg und das falsche Zeichen, denn diese Form der Schuldzuweisung spalte die Gesellschaft. Außerdem sei es Muslimen im Ramadan nicht zumutbar, in der Hitze herumzulaufen. Stattdessen konnten sich die Organisatoren auf die Unterstützung der „üblichen Verdächtigen“ verlassen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützte ebenso wie auch DGB, SPD, Beamtenbund, Grüne, FDP und Linke mitdemonstrierten. Letztendlich waren von muslimischer Seite nur die Veranstalter auf dem Plan, die zwar keine zahlenmäßig nennenswerten Organisationen hinter sich haben, jedoch als virtuose Selbstdarsteller in den Medien präsent sind. Lamya Kaddor und Aiman Mazyek genießen ja große mediale Aufmerksamkeit. Denn sie bedienen die Sehnsucht der politisch-medialen Klasse nach der „Bunten Republik Deutschland“, zu der selbstverständlich alles gehört, was irgendwie fremd ist. Dazu bemerkt der Islamwissenschaftler Rainer Brunner von der Uni Freiburg: „Man will hier einen aufgeklärten Islam europäischen Zuschnitts etablieren, ohne daß es dafür im Augenblick sichtbar irgendwelche strukturellen und personellen Voraussetzungen gibt. Dadurch betreibt man eine weitgehend entsäkularisierte Islamisierung der Integrationsdebatte.“ Was der Islam wirklich von unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung hält, zeigt zum Beispiel die sogenannte islamische Erklärung der Menschenrechte. Mehrheitlich islamische Staaten haben 1990 auf einer Konferenz in Kairo festgelegt, daß Koran und Scharia grundsätzlich den Vorrang haben, wenn ihre Gebote mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Widerspruch stehen. Nichtsdestotrotz werden Leute wie Frau Kaddor von den Medien hochgelobt und dem staunenden Publikum als Islamwissenschaftler vorgestellt. Indessen hat diese Dame zum Beispiel keinerlei theologische Ausbildung, noch gar eine Befähigung zum Lehramt. Leute wie sie können allenfalls als trojanische Pferde des Islam angesehen werden, deren Funktion darin besteht, die politischen Eliten der westlichen Länder darüber zu täuschen, was der Islam wirklich ist und will. Selbstverständlich will man überall auf der Erde die Herrschaft des Islam aufrichten, was denknotwendig bedeutet, dann Liberalität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzuschaffen. Damit ist man in Deutschland ja schon auf einem guten Weg. Frauenbadetage, Bekleidungsvorschriften für Mädchen in den Schulen (nehmt Rücksicht auf Muslime!), kein Schweinefleisch in der Schulkantine, keine Prüfungen während des Ramadans, „muslimische“ Kleidung in der Schule, dafür aber kein Kreuz im Gerichtssaal oder an der Halskette einer Lehrerin.

Bemerkenswert war im übrigen die Berichterstattung in den, man muß es so sagen, staatsabhängigen Fernsehsendern. In der Tagesschau um 20:00 Uhr war von immerhin 2.000 Teilnehmern der Demonstration die Rede, die Rundschau des bayerischen Fernsehens um 21:45 Uhr brachte es bereits auf 3.000 Teilnehmer. Schätzungen der Polizei in Köln hingegen sprechen von wenigen hundert Teilnehmern, jedenfalls was die erkennbar muslimischen angeht. Da geht einem doch der gute alte Palmström durch den Kopf. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Denn nach der staatlich geförderten Ideologie sind die Muslime in ihrer überwiegenden Mehrheit gegen den Islamismus, und der Islam gehört zu Deutschland. Haben öffentlich-rechtliche Nachrichten nun eigentlich die Aufgabe, sachlich zu informieren, oder haben sie den Auftrag, das Volk zu indoktrinieren?