Schlagwort-Archive: Geschichtspolitik

Geschichte mit einer Prise Pazifismus

Das Bayerische Armeemuseum in Ingolstadt zeigt derzeit in der imposanten Kulisse des Neuen Schlosses eine Ausstellung über den deutschen Bruderkrieg von 1866. Die Ausstellung ist natürlich sehenswert, zum einen weil sie die Erinnerung an eine wesentliche, wenn auch unglücklich verlaufene Phase der deutschen Einigung wachruft, und zum anderen die Fülle der Exponate und erläuternden Texte geeignet ist, dem Besucher für kurze Zeit jene Epoche vor Augen zu führen.

Indessen wird natürlich auch das geschichtspolitische und museumspädagogische Konzept sichtbar, das heutzutage einer solchen Ausstellung wohl zu Grunde liegen muß, damit sie überhaupt dem Volk präsentiert werden darf. Dem Anliegen moderner Pädagogen, die Geschichte von der Höhe der Staatskunst herunter zu holen, Schlachtfelder, Operationen und Waffentechnik in den Hintergrund zu schieben und stattdessen das Erleben des einfachen Volkes und des gemeinen Soldaten in den Vordergrund zu stellen, wird natürlich mit der Schilderung von Erlebnissen einzelner Mannschaftsdienstgrade Rechnung getragen. Der Ausstellungsrundgang beginnt auch mit der Erinnerung an die große Zahl von Gefallenen. Eines der großflächigen Schlachtengemälde aus jener Zeit, das den preußischen König und späteren Kaiser in der Schlacht von Königgrätz inmitten seiner Generäle, aber auch einfachen Soldaten zeigt, kann denn auch nicht einfach unkommentiert dargeboten werden. Weil es nun ganz unverholen den heroischen Geist jener Zeit widerspiegelt, wird gewissermaßen als Gegengift eine Karikatur von Daumier hineinkopiert, die als der Traum des Erfinders jener Waffe betitelt ist, die in diesem Kriege tatsächlich maßgeblich das Geschehen auf den Schlachtfeldern bestimmt hat, und natürlich große Verluste verursacht hat: des Zündnadelgewehrs.

Transportiert wird damit vor allem die pazifistische Sicht der Dinge. Suggeriert wird, daß es den Erfindern und Konstrukteuren neuer oder auch nur verbesserter Waffen allein darum gehe, daß im nächsten Krieg möglichst viele Menschen getötet werden. Pazifisten glauben ja ohnehin, daß Menschen, die politische Krisen nur mit einem Krieg lösen können, oder dies jedenfalls glauben, von einem menschenfeindlichen Denken beseelt sind. Und auch diejenigen, die dann Operationen planen und Truppen in Gefechte führen, wollen nur Tod und Vernichtung. Dieser Pazifismus übersieht natürlich geflissentlich, daß die Menschen zu aller Zeit den Krieg immer nur als Mittel zum Zweck gesehen haben, ob dieser Zweck dann jeweils ehrenhaft war oder nicht, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen. Es liegt ja auch auf der Hand, daß Staatsmänner stets ihrem Volk die Früchte eines gewonnenen Krieges reichen wollten, unabhängig davon, ob es in der konkreten Situation klug oder gar sinnvoll war, zum Mittel des Krieges zu greifen. Für die Heerführer gilt nichts anderes. Gerade deswegen sehen gerade Soldaten unserer Tage militärische Entscheidungen wie die für den Abnutzungskrieg in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges als unvertretbar, ja gerade als Pervertierung der Kriegskunst an.

Hämische Kommentare zum historischen Geschehen, wie sie die erwähnte Karikatur Daumiers transportiert, mögen zwar unverbesserliche Pazifisten in ihrer Meinung bestärken. Das Wesen des Krieges wird damit nicht getroffen. Das Problem des Krieges ist vielmehr außerordentlich komplex. Die Motive der führenden und handelnden Personen changieren zwischen edelmütig und verwerflich, ihre Gemütslage zwischen Stolz und Trauer, ihr Handeln zwischen kühl kalkulierend und aufbrausend dumm. Schade, daß eine an sich nicht schlechte Ausstellung sich von politisch korrekter Volkspädagogik nicht frei machen kann.

Die unbequeme Erinnerung

Heute, am 13. August 2016, haben wir einen jener Jahrestage, den wir nicht feiern, denn zu feiern gibt es nichts, der aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung am unteren Rand der Aufmerksamkeitsschwelle gerade soeben existiert.

Am 13. August 1961 ließ das DDR-Regime zunächst in Berlin, und dann entlang der gesamten Zonengrenze eine als Mauer schon damals klein geredete Sperranlage bauen, an der sich allerdings die ganze Verlogenheit des Sozialismus wie unter einem Vergrößerungsglas zeigte. Das begann schon mit der frechen Lüge Walter Ulbrichts kurz zuvor, als er auf einer Pressekonferenz den berühmten Satz sagte: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Und das setzte sich fort in der Bezeichnung jener tief gestaffelten Sperre als antifaschistischer Schutzwall. Schon die Bezeichnung suggerierte, daß es sich um eine Anlage zur Verteidigung gegen die sogenannten Faschisten im Westen handeln sollte. Tatsächlich diente sie ganz offensichtlich alleine dem Zweck, den Bürgern der DDR das Verlassen ihres Landes unmöglich zu machen, so ihr Land zu einem gigantischen Gefängnis zu machen. Niemand im Westen hatte die Absicht, diese Sperranlage in Richtung Osten zu überwinden, um künftig an den Segnungen des Sozialismus teilhaben zu können. Die Behauptung, die Sperranlage diene dem Schutz vor einem militärischen Angriff der sogenannten Bonner Ultras und ihrer NATO-Verbündeten, war für jeden mit militärischen Dingen halbwegs vertrauten Menschen als freche Lüge so klar erkennbar, wie die Behauptung, die Kinder bringe der Klapperstorch.

An diesem Vorgang zeigte sich die ganze Absurdität und das Elend der sozialistischen Theorie überhaupt. Nicht das paradiesische Glück der Menschheit, wonach ein jeder nach seinen Bedürfnissen an den gemeinsamen erarbeiteten Reichtümern dieser Erde teilhaben könnte, sondern ein System der brutalen Unterdrückung folgte zwangsläufig aus der irrsinnigen Vorstellung, die Menschen könnten ein derartiges Paradies auf Erden schaffen. Wenn nur die Fremdbestimmtheit des Menschen durch die Kapitalisten aufgehoben würde, müsse sich zwangsläufig durch die dann erreichte Gleichheit auch die Brüderlichkeit und die Freiheit einstellen. Tatsächlich ist diese Philosophie, von der man bis heute nicht weiß, wie viel Promille Alkohol täglich an ihrer Genese mitgewirkt haben, in jeder, aber auch wirklich jeder Variante krachend gescheitert.

Erstaunlich und faszinierend zugleich ist jedoch, daß bis zum heutigen Tage ein nicht geringer Teil der Menschen mit akademischen Würden immer noch diesem Irrglauben anhängt. Liegt es daran, daß ein Tag wie der heutige von der sogenannten großen Politik in Deutschland praktisch nicht wahrgenommen worden ist? Die offizielle Gedenkfeier wurde von Politikern aus der zweiten und dritten Reihe, man muß sagen, absolviert. Es ist eben ein schwieriger Gedenktag, schwierig deswegen, weil er eine nüchterne Betrachtung des Sozialismus herausfordert, eine Betrachtung, die den mehrheitlich sozialromantisch konditionierten Intellektuellen unserer Tage mehr als schwer fällt.

Ein weiterer Grund für uns, die wir mit harter Arbeit die Lebensgrundlage auch dieser Zeitgenossen täglich schaffen, ihr Gerede hinzunehmen wie das Wetter. Wenn ihr Gesabber zu feucht wird, können wir ja immer noch den Schirm aufspannen.

Der Überfall

„Vor 75 Jahren, am 22. Juni 1941, begann der Überfall des Deutschen Reiches auf die Sowjetunion.“ Mit diesen Worten begann Bundespräsident Joachim Gauck seine Ansprache zu diesem Jahrestag. Auch das Auswärtige Amt sprach in seiner Stellungnahme vom 22.6.2016 vom 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion. Der amtliche Sprachgebrauch verwendet die Vokabel „Überfall“ auch für den Angriff des Deutschen Reiches auf Polen am 1. September 1939, zum Beispiel anläßlich der offiziellen Gedenkfeier zusammen mit höchstrangigen Vertretern der Republik Polen. Dem schließen sich die gedruckten wie die gesendeten Medien durchgehend an. So findet sich in der Tageszeitung Die Welt vom 01.09.2014 ein längerer Artikel mit der Überschrift: „Der deutsche Überfall auf Polen 1939.“

Es fällt auf, daß dieser amtliche Sprachgebrauch sich offenbar erst in den letzten drei Jahrzehnten eingebürgert hat. Von einem Überfall als Bezeichnung für die Feldzüge gegen Polen und die Sowjetunion war insbesondere in der Nachkriegszeit nicht die Rede. Selbst das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg verwendet diesen Begriff für diese Feldzüge nicht, sondern spricht von Angriffskriegen. Der Angriffskrieg war zwar bis weit in den Zweiten Weltkrieg hinein für alle Staaten, insbesondere auch diejenigen, die in Nürnberg über die Repräsentanten des besiegten Deutschen Reiches zu Gericht saßen, ein durchaus übliches Mittel der Außenpolitik – besser gesagt: Machtpolitik. Daran änderten auch die internationalen Bemühungen zur Ächtung des Angriffskrieges nichts, die in dem bekannten Briand-Kellogg-Pakt von 1928 mündeten, wonach sich die Unterzeichnerstaaten verpflichteten, auf den Angriffskrieg als Mittel der Politik zu verzichten. Obgleich dieser Pakt ebenso wenig wie andere völkerrechtliche Verträge in den Jahrzehnten zuvor den Verstoß gegen diese Verpflichtung mit Strafe bedrohte, erklärten die Alliierten im Londoner Protokoll vom 8. August 1945 die Planung und Führung eines Angriffskrieges nachträglich auch zur Straftat. Folgerichtig wurden die führenden Vertreter des Deutschen Reiches, deren man noch lebend habhaft geworden war, auf der Grundlage dieses tatsächlich neuen, aus der Sicht der Alliierten und des von ihnen begründeten Gerichtshofs jedoch schon immer existierenden Straftatbestandes verurteilt. Es ist hier nicht der Platz, dazu weitere Ausführungen zu machen, ebenso wenig dazu, daß dies bis heute einmalig geblieben ist. Ob jemals ein Staatsmann oder Offizier wegen Planung oder Führung eines Angriffskrieges verurteilt werden wird, darf nach Sachlage füglich bezweifelt werden. Die großen Nationen dieser Erde haben die einschlägigen Artikel des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof vom 01.07.1998 nicht einmal ratifiziert.

Auch die unübersehbare Literatur zum Zweiten Weltkrieg kannte jahrzehntelang den Begriff des Überfalls für diese Operationen nicht. So schildert zum Beispiel Raymond Cartier in seinem bekannten Standardwerk über den Zweiten Weltkrieg, das in den sechziger/siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts sehr verbreitet war, die jeweiligen diplomatischen Verhandlungen und militärischen Operationen, ohne dabei Wertungen wie etwa „Überfall“ vorzunehmen. Auch der Große Brockhaus aus dem Jahr 1957 schildert recht minutiös die verschiedenen militärischen Operationen und diplomatischen Verhandlungen, vermeidet aber den Begriff des Überfalls.

Gegenstand dieser Untersuchung ist die Frage, ob es tatsächlich richtig ist, für die beiden Angriffskriege gegen Polen und die Sowjetunion den Begriff des Überfalls zu verwenden, und weiter, warum dies heute der amtliche Sprachgebrauch ist, in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg hingegen nicht.

Zunächst einmal ist zu definieren, was unter einem Überfall zu verstehen ist. Der Duden definiert ihn als plötzlichen, unvermuteten Angriff, bei dem jemand überfallen wird. Wenn es um sprachliche Präzision geht, ist eine juristische Definition stets hilfreich. Deswegen blicken wir in das Strafgesetzbuch und finden dort § 224 – gefährliche Körperverletzung –, wobei einer der dort geregelten Tatbestände die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls ist. Nach der gängigen Definition des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist Überfall ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Das liegt genauso wie das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke im Mordparagraphen 211. Danach handelt heimtückisch, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt. Der Begriff des Überfalls trägt sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als nach den einschlägigen Definitionen im Strafgesetzbuch ein Unwerturteil in sich, das unmittelbar aus den Tatumständen folgt. Wir wollen nachstehend untersuchen, ob die Ereignisse vom 1. September 1939 und vom 22. Juni 1941 diese Beurteilung auch rechtfertigen.

Am 01.09.1939 war Polen hinsichtlich eines bevorstehenden deutschen Angriffs keinesfalls arglos, noch weniger wehrlos. Vielmehr waren die polnischen Streitkräfte seit Wochen alarmiert und an den Grenzen aufmarschiert. Der Vormarsch von rund 37 Divisionen in der Nacht vom 25./26.8.1939 gegen die Grenze konnte ebenso wenig unbemerkt geblieben sein wie die Eisenbahntransporte, die ab 25. August, 20:00 Uhr, mit Höchstleistung liefen. Den rund 1,5 Millionen Soldaten der Wehrmacht standen 1,3 Millionen polnische Soldaten gegenüber. Ihre Dislozierung war allerdings für die Verteidigung gegen einen erwarteten Angriff nicht optimal, allerdings auch dafür geeignet, selbst nach Westen anzugreifen. Derartige Bestrebungen gab es seinerzeit in Polen durchaus, so merkwürdig dies heute auch erscheinen mag. Dafür gibt es auch nicht hinwegzudiskutierende Belege wie etwa die Äußerung des polnischen Botschafters in Paris vom 10. August 1939, der Hitlers Ausspruch, er werde Polen mit seinen motorisierten Verbänden in drei Wochen erobern mit der Bemerkung quittierte: „Albern! Wir werden von Kriegsbeginn an Deutschland besetzen.“

Auch die Lage an der aufgrund des Hitler-Stalin Paktes vom 23. August 1939 in Polen gezogenen Grenze zwischen dem deutschen und dem sowjetischen Machtbereich zeigt deutlich, daß von einem Überfall im Wortsinne keine Rede sein konnte. Auf deutscher Seite waren ca. 3 Millionen Soldaten mit rund 3500 Kampfpanzern und Sturmgeschützen so wie gut 7000 Artilleriegeschützen und 2700 Frontflugzeugen aufmarschiert. Demgegenüber hatte die Rote Armee in den fünf westlichen Militärbezirken ca. 5,4 Millionen Soldaten aufmarschieren lassen, denen ca. 10500 Kampfpanzer, etwa 34.700 Artilleriegeschütze und rund 8500 Frontflugzeuge zur Verfügung standen, die Reserven in der Tiefe des Raumes nicht mitgerechnet. Tatsächlich waren diese Armeen auch zum Angriff gegliedert. Für jeden militärischen Fachmann ist dies völlig klar. So gab es keinerlei Minensperren vor den Spitzen der Roten Armee. Eine Truppe, die sich zur Verteidigung einrichtet, schützt sich jedoch mit möglichst umfangreichen und tief gestaffelten Sperren, jedenfalls nach den damals allgemein geltenden Grundsätzen des Kriegshandwerks. Die Massierung von Kampfpanzern in vorderster Linie wie auch die Einrichtung von Feldflugplätzen in Grenznähe, und somit im Einwirkungsbereich der deutschen Artillerie, lassen ebenfalls keinen Zweifel daran, daß die Rote Armee nicht zur Landesverteidigung, sondern zum Angriff nach Westen aufmarschiert war. Wer sich mit der Militärgeschichte dieser Zeit näher befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Ich selbst kenne noch einschlägige Berichte aus mündlicher Überlieferung. So hatte ich während meiner Ausbildung zum Reserveoffizier im Jahr 1968 einen Taktiklehrer, der als Offizier an diesem Feldzug teilgenommen hatte. Er berichtete uns, daß man in einen zum Angriff gegliederten Feind hineingestoßen sei. Dafür spricht ja auch der weitere Verlauf des Krieges. Denn die deutschen Truppen stießen zügig durch die feindlichen Armeen. Wäre indessen jene personell und vor allem an schweren Waffen und Luftwaffe weit überlegene Streitmacht zur Verteidigung eingerichtet gewesen, wäre das zwangsläufig fehlgeschlagen. Vielmehr hätte der Angriff nach allen seinerzeit geltenden militärischen Grundsätzen scheitern müssen. Natürlich mußten beide Seiten auch mit einem bevorstehenden Angriff des Feindes rechnen. Derart gewaltige Truppenaufmärsche konnten auch damals nicht unbemerkt bleiben. Letztendlich kam der deutsche Angriff einem Angriff des Feindes auch ganz offensichtlich nur um wenige Tage zuvor.

Daraus allerdings ableiten zu wollen, es habe sich um einen von Deutschland rechtzeitig begonnenen Präventivkrieg gehandelt, kann lediglich aus operativer Sicht zutreffen. In der Tat kam Deutschland einem bevorstehenden Angriff der Roten Armee zeitlich zuvor. In dieser Situation war es auch zweckmäßig, als erster zu schlagen, vor allem angesichts eines nicht zur Verteidigung eingerichteten, sondern zum Angriff angetretenen Feindes. Da man selbst zum Angriff aufmarschiert war, hätte man einem Angriff des Gegners ja auch nicht standhalten können. Das ist allerdings nur eine Beschreibung der Situation in den 2-3 Monaten vor dem Angriff. Die politischen Absichten beider Seiten waren jedoch schon seit langem dahingehend festgelegt, daß die jeweils andere Seite militärisch zu unterwerfen war. Aus der Sicht der Sowjetunion folgt das ohne weiteres aus dem Auftrag der Kommunisten, die Weltrevolution voranzutreiben. Für Lenin war der Sieg des Kommunismus in Deutschland ja ohnehin der Schlüssel zu Europa. Stalin wäre kein guter Kommunist gewesen, hätte er diese Absichten nicht vorangetrieben. Der Aufbau einer gewaltigen Streitmacht und deren Aufstellung zum Angriff belegen nichts anderes, als daß Stalin seinem in kommunistischer Diktion „Klassenauftrag“ nachgekommen war. Hitler indessen verfolgte von Anfang an das politische Ziel, für sein Volk Lebensraum im Osten zu gewinnen. Eine der vielen Äußerungen dazu findet sich auf Seite 742 in seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“: „Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten… Wenn wir aber heute in Europa von neuem Grund und Boden reden, können wir in erster Linie nur an Rußland und die ihm untertanen Randstaaten denken.“ Hitler sah durchaus einen unüberbrückbaren Gegensatz in der Existenz der kommunistischen Sowjetunion einerseits und den von ihm definierten deutschen Interessen. Daß er diese auch militärisch durchzusetzen gedachte, hat er ja seinen Generälen vor Beginn des Polenfeldzuges schon ausführlich erläutert. Deren militärfachliche Bedenken wischte er bekanntlich zur Seite und befahl ihnen, diese Operationen zu planen und durchzuführen. Als Soldaten hatten sie ja zu gehorchen.

Wir kommen zum Ergebnis, daß weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, noch gar in rechtlicher Hinsicht von einem „Überfall“ gesprochen werden kann, wenn es um die Feldzüge gegen Polen bzw. die Sowjetunion geht. Zutreffend ist allein der Begriff des Angriffs. Er beschreibt den Sachverhalt, enthält aber keine Wertung, weder in moralischer noch in rechtlicher Hinsicht. Daß der Begriff des Überfalls Eingang sowohl in die Geschichtswissenschaft, die Medien und auch den amtlichen Sprachgebrauch gefunden hat, ist bemerkenswert. Die Ursache kann wohl nur darin gesehen werden, daß sich in allen diesen Bereichen zwischenzeitlich die Schüler der Achtundsechziger in den maßgeblichen Positionen befinden. Für die Achtundsechziger war es ja ausgemacht, daß die Deutschen als „Tätervolk“ zu betrachten seien, die während des Zweiten Weltkrieges nicht nur ungeheure Verbrechen begangen, sondern schon diesen Krieg in verbrecherischer Absicht vom Zaune gebrochen hatten. Dem mußte dann aber auch der Sprachgebrauch entsprechen. Deutschland hatte Polen und die Sowjetunion nicht lediglich einfach angegriffen, nein es hatte diese Länder überfallen, was natürlich kriminell war. Dieser Sprachgebrauch hat sich eingebürgert. Wenn vom Bundespräsidenten angefangen über die Medien und die Schulen nur von einem „Überfall“ die Rede ist, dann ist kaum zu erwarten, daß noch irgendjemand diese Vorgänge genauer unter die Lupe nimmt und feststellt, daß von einem Überfall bei Lichte besehen nicht die Rede sein kann. Das würde jedoch den Intentionen der Lehrmeister unserer Politiker, Journalisten und Professoren zuwiderlaufen. Ihnen hat es nicht genügt, die Väter ihrer Studenten als Mörder zu bezeichnen. Nein, so richtig teuflisch wird der Mörder erst dann, wenn er sein Opfer auch noch gequält und mißhandelt hat, bevor er es getötet hat. Wer solche Vorfahren hat, der muß eben mit einer genetischen Minderwertigkeit leben. Ein solches Volk wird gesenkten Hauptes über diese Erde wandeln und niemandem jemals wieder gefährlich werden. Hier vereinigen sich die Träume der linken Pazifisten wie der Großmachtpolitiker, die kein Interesse daran haben können, daß ihren Ländern ein Rivale in Europa entstehen könnte.

Kriegsgeschichte nach Art des deutschen Fernsehens

Gestern (31.03.2016) Abend konnte man zum wiederholten Male erleben, wie im deutschen Fernsehen über Kriegsverbrechen deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg berichtet wird. Diesmal war es die Sendung „Kontraste“ im Rotfunk Berlin Brandenburg. Die investigativen Journalisten dieses Senders hatten herausgefunden, daß ein inzwischen 94-jähriger Kommunalpolitiker aus dem Schwarzwald an einem Kriegsverbrechen in Italien am 29.09.1944 beteiligt war (in Wirklichkeit: daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn ermittelt). Demnach soll er als Angehöriger der 16. Panzergrenadierdivision der Waffen-SS an Massakern im Bereich der Gemeinde Marzabotto nördlich von Florenz teilgenommen haben. Aufschlußreich ist, wie das in dieser Sendung dargestellt worden ist. Man kann das im übrigen ja in der ARD Mediathek immer noch nachträglich anschauen.

Nach der Darstellung in dieser Sendung hat eben der Beschuldigte damals an Greueltaten mitgewirkt, wie etwa die Einschließung von Dutzenden von Dorfbewohnern in einer Kapelle, um sie anschließend mit Handgranaten zu massakrieren, Massenerschießungen und sogar dem buchstäblichen Abschlachten von Dorfbewohnern. Natürlich präsentierte man auch einen „Zeugen“, der damals 16 Jahre alt war und seine Angehörigen mit aufgeschlitzten Bäuchen und heraushängenden Gedärmen vor seinem Elternhaus aufgefunden haben will. Der Beschuldigte habe eingeräumt, an dem Einsatz gegen Partisanen im Raum Marzabotto beteiligt gewesen zu sein. Von Greueltaten habe er aber nichts gewußt. Offensichtlich glauben ihm die Journalisten davon kein Wort. Vielmehr erweckt man den Eindruck, er sei führend an Greueltaten beteiligt gewesen. Schließlich habe er Dienstgrad eines Unterscharführers gehabt und sei als „Befehlshaber“ seiner Soldaten für jenen Einsatz verantwortlich gewesen. Wegen dieser Sache seien auch insgesamt zehn SS-Angehörige, darunter der Beschuldigte, von italienischen Militärgerichten verurteilt worden. Dies werde in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Warum das so ist, wird dem Zuschauer nicht mitgeteilt. Das soll nun an dieser Stelle erläutert werden. Regelmäßig finden diese Verfahren vor italienischen Militärgerichten in Abwesenheit der deutschen Angeklagten statt. Solche Urteile entsprechen nicht rechtsstaatlichen deutschen Maßstäben. Sie binden daher unsere Gerichte nicht. Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch dieser famosen Journalisten. Die Bezeichnung des Beschuldigten als Befehlshaber suggeriert, er sei damals in einer Position gewesen, in der er verantwortlich entscheiden konnte, ob und wie ein Einsatz gegen Partisanen oder unbeteiligte Zivilbevölkerung durchgeführt wird. Davon kann nicht entfernt die Rede sein, was sich schon aus dem SS-Dienstgrad des Beschuldigten ergibt. Er war Unterscharführer, was in der damaligen Wehrmacht und heutigen Bundeswehr dem Dienstgrad des Unteroffiziers entspricht. Ein Soldat in diesem Dienstgrad verfügte weder damals noch heute über die Befehlsgewalt, etwa einen derartigen Einsatz zu befehlen oder auch nur im Rahmen dieses Einsatzes über taktische Einzelheiten zu entscheiden. Vielmehr handelte es sich dabei um Soldaten, denen zum Beispiel selbst die Staatsanwaltschaft Dortmund in der Sache Kephallonia zugebilligt hat, keinerlei Handlungsspielraum gehabt zu haben, als es um die Erschießung von Gefangenen ging.

Aber es kam noch dicker. „Kontraste“ sprach mit dem ermittelnden Stuttgarter Staatsanwalt, der darauf hinwies, daß man einem Beschuldigten in einem solchen Falle konkret nachweisen müsse, was er im einzelnen getan habe, also mit anderen Worten, ob er persönlich unbeteiligte Zivilisten ermordet hat, oder zumindest unmittelbar daran beteiligt war. Das ist natürlich völlig richtig. Da dies aber im deutschen Fernsehen im Falle von wirklichen oder auch nur behaupteten Kriegsverbrechen deutscher Soldaten nicht sein darf, mußte man die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft „korrigieren“. Dazu befragte man die bekannte Linksanwältin Gabriele Heinecke, die schon in mehreren Verfahren wirkliche oder angebliche Hinterbliebene von wirklichen oder angeblichen Kriegsverbrechen deutscher Soldaten auf dem italienischen Kriegsschauplatz des Zweiten Weltkrieges vertreten hat. Ihre engen Verbindungen zur kommunistisch dominierten Resistenza sind offensichtlich. Nach dem sie erst einmal erklärt hatte, hier handele es sich ja um ein Gruppenverbrechen, sodaß jeder Angehörige der Gruppe verantwortlich sei, verwies man in der laufenden Sendung dann auf die Fälle Demjanjuk und Gröning. Hier handelte es sich jeweils um Angehörige von SS-Wachmannschaften, die in den Vernichtungslagern Auschwitz und Sobibor Dienst getan hatten. In jenen Fällen kamen die Gerichte zu dem Schluß, daß hier ausnahmsweise schon die Feststellung genügt, daß jemand dort Dienst getan hat, weil eben diese Lager keinen anderen Zweck hatten, als die dorthin verschleppten Menschen umzubringen. Der Stuttgarter Staatsanwalt wies dann zu Recht darauf hin, daß diese Fälle sich im entscheidenden Punkt von dem vorliegenden unterscheiden. Während es dort ausschließlich um die Vernichtung der eingelieferten Personen gegangen sei, sei das bei einer militärischen Einheit anders, die auch Kampfaufgaben, hier im Partisanenkampf, zu erledigen hatte. Da müsse man schon feststellen, was der betreffende Beschuldigte denn nun genau getan habe. Im vorliegenden Fall hat sich ja der Beschuldigte dahingehend eingelassen, am Kampfeinsatz gegen die Partisanen teilgenommen zu haben, von anderen Dingen jedoch nichts gewußt zu haben. Hinzu kommt, daß an jenem Einsatz gegen die Partisanenbande „Stella Rossa“, die sich in einer Stärke von mehreren 100 Mann in den Dörfern der Gemeinde Marzabotto buchstäblich verschanzt hatte, und den angreifenden deutschen Truppen harten Widerstand leistete, neben Verbänden der 16. SS-Panzergrenadierdivision auch das Ost-Regiment 1059 der Wehrmacht und das Flakregiment 105 der Wehrmacht, letzteres auch mit infanteristischen Kräften, teilgenommen hatten. Somit können einzelne Kampfhandlungen wie auch Tötungen von Dorfbewohnern nicht einzelnen Truppenteilen, und noch weniger einzelnen Soldaten, zugeordnet werden.

Damit aber auch jeder Fernsehzuschauer sicher sein kann, daß sämtliche Teilnehmer an diesem Einsatz als Straftäter angesehen werden müssen, wurde dann noch der Historiker Carlo Gentile als Fachmann für den Partisanenkrieg in Italien vorgestellt. Der wußte natürlich, daß die 16. SS-Panzergrenadierdivision Erfahrung im Vernichten der Zivilbevölkerung hatte, und dies arbeitsteilig organisiert war. Richtig ist, daß Carlo Gentile sehr viel über den Partisanenkrieg in Italien geschrieben hat, wobei er tendenziell stets die Deutschen belastet und die Partisanen entlastet. Richtig ist auch, daß diese Division der Waffen-SS sehr häufig für derartige Kriegsverbrechen verantwortlich war. Somit konnten dann die wackeren Mitarbeiter der Agitpropabteilung des Senders feststellen, daß der Beschuldigte unmittelbarer am Mord beteiligt war, als etwa „ein kleiner Buchhalter in Auschwitz“. Für den unkundigen Zuschauer war damit klar, daß die deutsche Justiz hier – wieder einmal, so sollte es scheinen – einen Kriegsverbrecher der NS-Zeit schützt. Die bereits erwähnte Linksanwältin durfte dann auch abschließend erklären, die Staatsanwaltschaft Stuttgart sei hier gewissermaßen der Stöpsel in der Flasche, den man auch haben wolle, um diese Verfahren zu beenden. Das sei aber nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es sei rechtsstaatswidrig, nicht die entscheiden zu lassen, die dazu berufen sind, und das seien nun einmal die Gerichte. Diese Erklärung ist nicht nur unverschämt, ja beleidigend gegenüber der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Sie ist aus dem Munde einer erfahrenen Rechtsanwältin auch fachlich bodenlos, das aber mit voller Absicht. Natürlich weiß die Dame, daß die Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft nicht die letzte Entscheidung darüber zubilligt, ob ein Ermittlungsverfahren zur Anklage führt oder nicht. Denn gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann von den Verletzten bzw. ihren nahen Angehörigen das sogenannte Klageerzwingungsverfahren durchgeführt werden, an dessen Ende die Entscheidung eines Oberlandesgerichts steht. So war es ja beispielsweise auch im Falle Kephallonia, in dem gegen den Führer des Exekutionskommandos ermittelt wurde, vor das der italienische General Gandin und seine Stabsoffiziere gestellt worden waren. Hier wurde eben dann von einem Gericht festgestellt, daß ein hinreichender Tatverdacht des Mordes nicht vorlag, und somit auch eine Anklage nicht zu erheben war. Natürlich wurde in diesem Beitrag auch nicht erwähnt, daß sowohl der Kommandeur der 16. SS Panzergrenadierdivision GenLt Simon, als auch der Führer jenes Einsatzes im Gebiet der Gemeinde Marzabotto, Sturmbannführer (entspricht dem Dienstgrad Major) Reder, unter anderem wegen dieses Falles von einem britischen bzw. den italienischen Militärgerichten zum Tode bzw. langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.

Abschließend kann man nur feststellen, daß seriöse Berichterstattung anders aussieht. Weder die damaligen Vorgänge in Marzabotto, die nun beim besten Willen nicht mehr juristisch aufgeklärt werden können, noch die Rechtslage wurden den Fernsehzuschauern auch nur annähernd zutreffend erklärt. Sicherlich ist es so, daß in Marzabotto sowohl Gefechte zwischen den eingesetzten deutschen Truppen und den italienischen Partisanen stattgefunden haben, in deren Verlauf ganz sicher auch unbeteiligte Dorfbewohner umgekommen sind. So haben die Partisanen ja aus bewohnten Häusern heraus gekämpft. Diese wurden auch, teilweise mit Artillerie, beschossen. Auf der anderen Seite hat es ganz sicher auch Kriegsverbrechen deutscher Truppenteile gegeben. Auch wenn nach den überlieferten Feststellungen der britischen militärischen Ermittler den Aussagen italienischer Zeugen häufig nicht geglaubt werden kann, weil sie gar zu übertrieben und phantasievoll, teilweise ganz offensichtlich falsch waren, so können ja nicht sämtliche Berichte über die Ermordung von unbeteiligten Zivilisten falsch sein. Nur ist es eben so, daß im Nachhinein das eine vom anderen nicht mehr unterschieden werden kann, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die es einem Juristen ermöglicht, einem bestimmten Soldaten ein bestimmtes Verbrechen zur Last zu legen.

Um eine solche ausgewogene Berichterstattung geht es hier aber offensichtlich nicht. Nach dieser Sendung kann man keinen anderen Eindruck haben als den, daß es hier nur darum geht, die Zuschauer darüber zu belehren, daß ihre Vorfahren Kriegsverbrecher gewesen seien. Man nennt das heute, wie man hört, Qualitätsjournalismus. Ach ja, beinahe hätte ich’s vergessen. Nach deutschem Recht gilt jeder als unschuldig, der nicht von einem deutschen Gericht rechtskräftig wegen der zur Last gelegten Tat verurteilt worden ist. Man nennt das auch die Unschuldsvermutung. Für das deutsche Fernsehen gilt das offenbar nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn es um deutsche Soldaten geht. Da gilt vielmehr der Verdacht als Schuldbeweis.

Der politisch korrekte Städteatlas

In Polen findet derzeit die Handball-Europameisterschaft statt. Bisher schlagen sich unsere Jungs auch prächtig. Was dieses Ereignis mit der political correctness zu tun hat? Nun, die Namen der Städte, in denen die Spiele ausgetragen werden, bereiten politisch korrekten Zeitgenossen in Deutschland Probleme.

Schreibt man nun die Spielorte polnisch oder deutsch? Gespielt wird in Breslau, Danzig, Kattowitz und Krakau. Natürlich liegen diese Städte in Polen, und das nun schon seit 70 Jahren. Warum das so ist, ist allgemein bekannt. Deswegen heißen sie in Polen auch Wroclaw, Gdánsk, Katovice und Kraków. Zur korrekten Schreibweise von Wroclaw fehlt meinem PC eine Eingabetaste für den diakritischen Buchstaben l mit kleinem Schrägstrich, der in der polnischen Sprache einen Konsonanten bedeutet, dessen Aussprache in etwa dem englischen „u“ (double u) entspricht. Das polnische Alphabet hat nun einmal 32 Buchstaben, davon 23 Konsonanten, das lateinische Alphabet, in dem das Vokabular der meisten europäischen Sprachen, auch der deutschen, wiedergegeben wird, hat indessen nur 26 Buchstaben, davon 20 Konsonanten. Die korrekte Aussprache des Polnischen ist jedenfalls für einen Ausländer, der diese Sprache nicht wenigstens in Dolmetscherqualität beherrscht, nahezu unmöglich. Schon deswegen sollte man als Ausländer davon absehen, krampfhaft der political correctness im deutsch-polnischen Verhältnis dienen zu wollen, abgesehen davon, daß der Gebrauch der deutschen Namen dieser Städte für uns nicht nur einfacher ist, sondern eigentlich auch üblich sein sollte, wie das auch sonst bei den Namen von Städten in anderen Ländern der Fall ist.

Kein Italiener wird daran Anstoß nehmen, daß wir Deutschen immer noch von Mailand statt von Milano sprechen. Denn Mailand heißt nun einmal seit dem elften Jahrhundert als in der Lombardei und damit lange Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelegene Stadt so und nicht Milano. Aber auch unabhängig von den politischen Veränderungen in den Zeitläuften haben die Städte im In- und Ausland verschiedene Namen. So sprechen wir von Rom, statt von Roma, von Neapel statt von Napoli und von Florenz statt von Firenze. Kein Italiener nimmt daran Anstoß. Uns stört es natürlich auch nicht, daß Amerikaner von Munich und Nuremberg statt von München und Nürnberg sprechen. Die Franzosen stört es ebensowenig, daß der Name ihrer Hauptstadt im Englischen und im Deutschen völlig anders klingt, als in ihrer eigenen Muttersprache.

Im Falle der polnischen Städtenamen ist das offenbar völlig anders. Das hat natürlich mit der deutsch-polnischen Geschichte zu tun. In der Zeit des Kalten Krieges, aber auch noch geraume Zeit danach, wurde in Polen der Popanz eines deutschen Revanchismus gepflegt. Man unterstellte uns Deutschen allen Ernstes, die Ostgebiete wiedergewinnen zu wollen. Zwar mag es den ein oder anderen in den Vertriebenenverbänden gegeben haben, der sich das ernsthaft vorgestellt hat. Eine auch nur annähernd realistische Option der deutschen Politik war dies indessen niemals. Diplomatische Proteste der polnischen Regierung hinsichtlich des Sprachgebrauchs in den deutschen Medien, wenn von Breslau oder Danzig die Rede ist, sind nicht bekannt geworden. Ungeachtet dessen glauben jedoch gewisse Zeitgenossen in den Medien der political correctness dienen zu müssen, indem sie krampfhaft von Katovice und gelegentlich auch Wroclaw schreiben, statt von Kattowitz und Breslau. Merkwürdigerweise heißt es bei diesen Zeitgenossen aber Danzig und Krakau statt Gdánsk und Kraków. Hier werden wohl unverdrossen die politischen Schlachten des kalten Krieges weiter geschlagen. Jene wackeren Kämpfer für die political correctness auch in diesem Punkt erscheinen doch ähnlich aus der Zeit gefallen, wie die Soldaten des Tenno, die noch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im indonesischen Dschungel herumirrten.

Das führt bisweilen auch zu eher peinlichen Ergebnissen. So soll in einer deutschen Tageszeitung vorne im politischen Teil von „Wroclaw“ als Spielort der Handball Europameisterschaft die Rede gewesen sein, während der Bericht im Sportteil mit dem Hinweis „aus Breslau berichtet…“ begann. Unsere wackeren Sportreporter sind wohl von der Geisteskrankheit namens political correctness im allgemeinen nicht befallen.

Dabei ist die deutsche Politik selbst zu einer salomonischen Lösung gelangt. Im gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien vom 23.12.2009 findet sich eine Verordnung über den Reisepaß. Dort ist mit deutscher Gründlichkeit minutiös festgelegt, was dort hineingehört, und wie es auch zu schreiben ist. In § 4 Abs. 1, Tz 4.1.5.2. ist hinsichtlich der Schreibweise eines in Polen gelegenen Geburtsortes festgelegt, daß gemäß der deutsch-polnischen Paßabsprache von 1976 bei Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes (zum Beispiel Breslau für Wroclaw – die Bundesdruckerei hat auch keine polnische Tastatur –  oder Hindenburg für Zabrze) einzutragen ist. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung, dahinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung, eingetragen werden. Sind vor dem 8. Mai 1945 mehrere Umbenennungen erfolgt, wird die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung in Klammern eingetragen. Eine Angabe des Staates ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Alles klar? Opa ist 1916 in Breslau geboren, Papa 1946 in Wroclaw (Breslau). In welchem Land das war, ergibt sich nicht aus dem Reisepaß, sondern dazu schlägt man einen historischen Atlas auf.

Vielleicht sollte es mit den Jahren auch unseren politisch korrekten Zeitgenossen dämmern, daß die Geschichte selbst großzügig ist, und die Kleingeistigkeit das zweifelhafte Privileg von Menschen ist, die da meinen, ihre Deutung der Geschichte dem Rest der Menschheit aufzwingen zu können. Das Beispiel Breslau ist eigentlich sehr aufschlußreich. Im Jahre 990 von dem Piastenherzog Mieszko gegründet und nach der Unabhängigkeit Schlesiens von Polen im Jahre 1202 deutsch geworden, kurzzeitig auch böhmisch und ungarisch, kam die Stadt dann 1945 wieder zu Polen. Wie in den meisten Fällen mittelalterlicher Städtegründungen hat es dort natürlich auch vor 990 eine Ansiedlung gegeben. Der lateinische Name war Vratislavia, was auf seine slawischen Wurzeln hindeutet, und sich letztendlich sowohl im deutschen Breslau wie im polnischen Wroclaw (die Tastatur meines PC hat weiterhin kein diakritisches polnisches l) wiederfindet. Vielleicht übersteigt das alles aber das intellektuelle Fassungsvermögen des Gehirns eines der political correctness verpflichteten Menschen, denn es ist bereits mit allerhand politischem Müll bis zum Überlaufen angefüllt.

 

Auch der Tarnanstrich blättert ab

Politik und Medien haben im vergangenen Jahr mit verschiedenen Veranstaltungen daran erinnert, daß vor 70 Jahren in Nürnberg der Prozeß gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher begonnen hat. Die Schaffung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Londoner Statuts vom 8.8.1945 wurde einhellig als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts gefeiert. Soweit ersichtlich, war die Rechtswissenschaft hier etwas zurückhaltender. Mit gutem Grund.

Wir erinnern uns. Bis zu jenem Londoner Statut gab es überhaupt noch kein Völkerstrafrecht. Zwar gab es eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen, die gewisse Regeln für kriegerische Auseinandersetzungen statuierten. Es gab sogar ein internationales Abkommen, in dem die beteiligten Staaten feierlich auf das Recht verzichteten, ihre außenpolitischen Absichten mit Gewalt durchzusetzen. In diesem allgemein als Briand-Kellogg Pakt bekannten Vertragswerk findet sich jedoch keine Regelung über etwaige strafrechtliche Folgen der Verletzung dieses Vertrages. Erst das erwähnte Londoner Statut vom 8.8.1945 legte fest, daß die Planung und Führung eines Angriffskriegs strafrechtlich verfolgt werden kann. Künftig sollten Staatsmänner und Militärs hierfür persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings hatte dieses Statut den juristischen Kardinalfehler, daß es sich rückwirkende Geltung beilegte. Nur mit diesem juristischen Kunstgriff, manche sagen auch: Taschenspielertrick, war es überhaupt möglich, die führenden Politiker und Militärs des soeben niedergeworfenen Deutschland vor Gericht zu stellen. Das aber war unbedingt notwendig, um ein Justizdrama auf die Bühne bringen zu können, in dem publikumswirksam die Eliten des besiegten Staates – teils in der Sache durchaus zu Recht – als kriminelle Scheusale vorgeführt und abgeurteilt werden konnten. Der offensichtlich erwünschte Effekt der ganzen Veranstaltung war natürlich, Deutschland für sehr lange Zeit gewissermaßen an den Katzentisch der Weltgeschichte zu setzen. Nicht nur die Verteidiger der damaligen Angeklagten, darunter anerkannte Experten des Völkerrechts, sondern auch Rechtswissenschaftler, Philosophen und hochrangige Geistliche aus aller Welt übten denn auch Kritik an diesem Verfahren, dessen Grundlage eben gegen den universalen Rechtssatz verstieß, daß niemand für eine Tat bestraft werden darf, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch nicht gesetzlich mit Strafe bedroht war.

Daher ist es nicht überraschend, daß nach Beendigung der Nürnberger Prozesse das Völkerstrafrecht in einen jahrzehntelangen Dornröschenschlaf gefallen ist, auch wenn kurz danach die Verein Nationen das Londoner Statut und die darauf basierenden Verfahren als „Nürnberger Prinzipien“ herausstellten. Es folgte kein einziges weiteres Verfahren dieser oder ähnlicher Art. Das kann auch nicht weiter verwundern, denn das Londoner Statut richtete sich ausschließlich gegen die im Zweiten Weltkrieg unterlegenen Staaten. Mit Friedrich Schiller war festzustellen: der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.

Erst mit Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden erneut Verfahren gegen Staatsmänner geführt, die sich in ähnlicher Weise wie die Staatsführer Deutschlands und Japans wegen Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten. Wegen Planung und Führung eines Angriffskrieges wurden allerdings weder der serbische Präsident Milosevic noch einer der verschiedenen afrikanischen Potentaten angeklagt und verurteilt. Die Zeit schien auch dafür reif, nun endlich ein Völkerstrafrecht zu schaffen, das auch eine wirkliche Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegstreibern und Kriegsverbrechern darstellte. Im Jahr 1998 war es dann soweit. Die meisten in den Vereinten Nationen organisierten Staaten beschlossen das Römische Statut über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs. Es trat dann 2002 in Kraft, wurde allerdings von einer ganzen Reihe von Staaten nicht ratifiziert, darunter die USA, Russland, China und Israel. Der Tatbestand der Planung und Führung eines Angriffskrieges, der bereits in diesem Statut enthalten war, stand unter dem Vorbehalt, daß eine allgemein anerkannte Definition dafür erst noch gefunden und beschlossen werden müsse. Das geschah dann 2010 in Kampala. Diesen Vertrag haben bisher allerdings nur drei Staaten (Andorra, die Slowakei und Deutschland) ratifiziert. In Kraft treten kann er erst am 1.1.2017. Die weiteren Kautelen für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatbestandes sind vielfältig und dergestalt, daß man annehmen muß, ein derartiges Strafverfahren werde es wohl niemals geben.

Damit scheint das Völkerstrafrecht auch seinen Gipfel erreicht zu haben. Von dort aus kann es ja auch nur noch wieder abwärts gehen. Und so ist es auch. Derzeit gibt es in einigen afrikanischen Ländern, darunter Südafrika und Namibia, aber auch Kenia, ernsthafte Überlegungen, aus dem Vertrag von Rom über den Internationalen Strafgerichtshof wieder auszusteigen. Damit kündigt sich eine Entwicklung an, an deren Ende wohl die praktische Bedeutungslosigkeit dieses Internationalen Strafgerichtshofs stehen wird. Das Völkerstrafrecht wird dann endgültig an der politischen Wirklichkeit gescheitert sein. Ob die Juristen künftiger Generationen das Londoner Statut vom 8.8.1945 und die auf dieser Grundlage durchgeführten Prozesse gegen die Führer Deutschlands und Japans dann noch als Sternstunden des Völkerrechts betrachten werden, muß doch wohl füglich bezweifelt werden.

Doch für Gedenkveranstaltungen 100 Jahre danach im Jahre 2045 wird natürlich der Maßstab der Pietät gelten. De mortuis nihil nisi bene.

Frau komm – Als die Soldaten kamen

Die massenhaften Vergewaltigungen in den letzten Wochen des Zweiten Weltkrieges, aber auch bis in die fünfziger Jahre hinein, sind sehr lange ein Tabuthema in Deutschland geblieben. Dies, obgleich schon 1954 in einer offiziellen Dokumentation der Bundesregierung zur Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa auch dieses Thema ausführlich behandelt worden ist. Allerdings beschränkt sich diese Dokumentation auf die Geschehnisse im Osten. Die Untaten alliierter Soldaten im Westen und Süden Deutschlands werden darin nicht behandelt, was ja auch der Aufgabenstellung entspricht. Der Grund für diese bewußte Aussparung liegt auf der Hand: Das Verhältnis der bundesdeutschen Bevölkerung zu den neuen Alliierten sollte nicht durch die Darstellung von ihren Soldaten wenige Jahre zuvor massenhaft begangener Verbrechen belastet werden. Hinsichtlich der Staaten des Warschauer Pakts, insbesondere der Sowjetunion, galt natürlich das Gegenteil. Die Erinnerung daran, wie ihre Soldaten marodierend und vergewaltigend durch die östlichen Landesteile und Berlin gezogen waren, sollte durchaus wach gehalten werden. Wie ich aus eigener Erinnerung weiß, hatte das jedenfalls in den Jahren des Kalten Krieges auch einen positiven Einfluß auf die Motivation der wehrpflichtigen Soldaten und die Einstellung der Deutschen zu NATO und Bundeswehr.

Dennoch verblaßte im Lauf der Jahre auch die kollektive Erinnerung an diese Vorgänge im Osten. Erst in den letzten Jahren ist das Thema publizistisch und wissenschaftlich wieder in den Focus gerückt. Erstmals wurden nun auch die im Grunde genommen durchaus bekannten Verbrechen amerikanischer, britischer und französischer Soldaten zum Thema von Büchern und Zeitschriftenartikeln gemacht. Zwei dieser Arbeiten habe ich gelesen. Trotz des gleichen Themas könnten sie jedoch inhaltlich nicht unterschiedlicher sein. Es handelt sich zum einen um das Buch „Frau, komm!“ – Die Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen 1944/45 des Juristen Ingo von Münch (Ares Verlag, Graz 2009 ISBN 978-3-902475-78-7) und zum anderen um das Buch „Als die Soldaten kamen – die Vergewaltigung deutscher Frauen am Ende des Zweiten Weltkriegs“ der Historikerin Miriam Gebhardt (Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2015 ISBN 978-3-421-04633-8). Ingo von Münch beschränkt sich thematisch auf die Vorgänge im Osten, während Miriam Gebhardt auch die Ereignisse im Westen und Süden Deutschlands behandelt.

Die Arbeit der Historikerin Gebhardt ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Daß sie hauptsächlich soziologisch angelegt ist, und nicht in erster Linie Ereignisgeschichte schreibt – „wie es denn gewesen ist“ (Leopold von Ranke, Thukydides) – ist der heute vorherrschenden Auffassung von Geschichtswissenschaft geschuldet. Nicht umsonst firmiert das wohl meistgenutzte Internetportal dieser Disziplin unter dem Titel „H-Soz-Kult“, einem Akronym für „Humanities – Sozial und Kulturgeschichte“. Die Forschungsschwerpunkte der Autorin spiegeln sich auch in den Titeln ihrer Werke wieder, die sie im Literaturverzeichnis des besprochenen Buches nennt (“ Die Angst vor dem kindlichen Tyrannen. Eine Geschichte der Erziehung im 20. Jahrhundert“, „Alice im Niemandsland. Wie die deutsche Frauenbewegung die Frauen verlor“, und „Eine Frage des Schweigens? Forschungsthesen zur Vergewaltigung deutscher Frauen nach Kriegsende“). Welche Fragen die moderne historische Forschung offenbar bewegen, zeigt sich auch an Titeln in ihrem Literaturverzeichnis wie „Umkämpfte Maskulinität. Zur Historischen Kultursoziologie männlicher Subjektformen und ihrer Affektivitäten vom Zeitalter der Empfindsamkeit bis zur Postmoderne“. Ob es allerdings dieser Herangehensweise geschuldet ist, daß ihre Angaben zu den Opferzahlen insbesondere hinsichtlich der Vorgänge im Osten im Vergleich zu anderen Autoren außerordentlich niedrig ausfallen und auch zum Teil schlicht nicht nachvollziehbar sind, mag zunächst offen bleiben. Daß Opferzahlen nur grob geschätzt werden können, liegt auf der Hand und ist auch unstrittig. Gebhardt selbst erklärt, daß ihre Schätzungen sehr vorsichtig sind. Sie gibt die Gesamtzahl der von alliierten Soldaten vergewaltigten Frauen in Deutschland mit 860.000 an. Ihre auf der Basis der ebenfalls nur geschätzten Zahl der sogenannten Besatzungskinder hochgerechneten Opferzahlen legten dann nahe, daß annähernd 190.000 in der Bundesrepublik lebende Frauen amerikanischen Tätern zum Opfer gefallen seien, 50.000 Frauen französischen Tätern, 45.000 britischen, 15.000 sowjetischen und 10.000 belgischen. Gebhardt zitiert allerdings auch andere Schätzungen, so von Helke Sander und Gerhard Reichling, wonach die Zahl der Vergewaltigungen auf rund 110.000 Fälle allein in Berlin und weitere 1,9 Millionen Fälle in der SBZ, in den ehemaligen deutschen Ostgebieten und während Flucht und Vertreibung geschätzt würden. Somit wären 2 Millionen deutsche Frauen einer kriegsbedingten Vergewaltigung durch Sowjets zum Opfer gefallen. Ingo von Münch gibt Schätzungen verschiedener Autoren wieder, die von 1.400.000-2.000.000 Opfern ausgehen. Aber nicht nur die im Vergleich zu anderen Untersuchungen auffallend niedrige Gesamtzahl von 860.000 Opfern fällt auf, sondern auch die in sich nicht stimmige Verteilung auf die Tätergruppen. Denn die Addition der genannten Zuordnungszahlen ergibt nun einmal 310.000 und nicht 860.000. Falls die Angaben zu den Tätern aus den westalliierten Armeen zutreffen sollten, dann müßten nicht 15.000, sondern 565.000 Frauen den Übergriffen der sowjetischen Soldaten zum Opfer gefallen sein.

Im Schwerpunkt befaßt sich die Verfasserin mit den Motiven der Täter einerseits und den Auswirkungen ihrer Taten auf die Opfer andererseits. Die Motive der Täter sucht sie offenbar vorwiegend in den Kriegserlebnissen der Soldaten, ihrer Wahrnehmung des Feindes, und zwar nicht nur des feindlichen Soldaten, sondern des feindlichen Volkes überhaupt, so wie in kulturellen und psychischen Ursachen wie dem Verhältnis der Geschlechter, gruppendynamischen Prozessen und ähnlichem mehr. Erwähnt wird auch die Propaganda, gerade auf sowjetischer Seite. Auch wenn sie ausführt, das „berühmte“ Flugblatt, in dem der Schriftsteller Ilja Ehrenburg zur massenhaften Vergewaltigung und Schändung deutscher Frauen aufruft, werde ihm nur zugeschrieben, so macht es doch wohl keinen Unterschied, ob es von ihm oder einer unbekannten Person verfasst worden ist. Nachweislich wurde es in der Roten Armee verbreitet. Und sein Text ist an Unmenschlichkeit nicht zu überbieten: „Tötet. Es gibt nichts, was an den Deutschen unschuldig ist, die Lebenden nicht und die Ungeborenen nicht. Folgt der Weisung des Genossen Stalin und zerstampft für immer das faschistische Tier in seiner Höhle. Brecht mit Gewalt den Rassenhochmut der germanischen Frauen! Nehmt sie als rechtmäßige Beute! Tötet, ihr tapferen Soldaten der siegreichen sowjetischen Armee!“

Damit ist aber auch klar, warum die Rote Armee wenn überhaupt, nur sehr selten gegen Vergewaltigungen eingeschritten ist. Auch wenn sogar in Einzelfällen Soldaten wegen solcher Taten zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sind, so haben es die Kommandeure und Befehlshaber mindestens geduldet, daß ihre Soldaten sich so verhalten haben. Anders wäre es ja auch nicht möglich gewesen, daß dies in so ungeheurem Ausmaß geschehen konnte.

Der Verdienst der Arbeit liegt sicher darin, daß die ebenfalls objektiv sehr große Zahl von Vergewaltigungen durch amerikanische, britische und französische sowie auch belgische Soldaten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Auch hier fällt auf, daß die Offiziere nur sehr selten gegen diese Täter eingeschritten sind. Natürlich sind auch Strafverfahren vor Kriegsgerichten durchgeführt worden, insbesondere in der US-Armee. Deren Zahl ist zwar nicht exakt belegt, und kann deswegen auch nur vorsichtig geschätzt werden. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Taten ist sie verschwindend gering. Auch dies mag daran liegen, daß auch den Soldaten der westlichen Alliierten die Frauen des besiegten Feindes und sogar der befreiten europäischen Länder (Frankreich, Italien) gewissermaßen als Beute versprochen wurden. Traurige Berühmtheit haben die Massenvergewaltigungen durch nordafrikanische Soldaten der französischen Armee in Italien erlangt. Der Kommandierende General des französischen Expeditionskorps hatte seine Soldaten für den verlustreichen Durchbruch durch die deutsche Gustav-Linie bei Monte Cassino motiviert, indem er ihnen erklärte, die Frauen in den Dörfern jenseits der Front gehörten für die nächsten drei Tage ihnen. Gebhardt schreibt: „Wie wir mittlerweile wissen, war die Kriegsprämie in Gestalt einer europäischen Frau durchaus ein Rekrutierungsargument der US Armee gewesen.“ Unter diesen Umständen nimmt es nicht wunder, daß die Armeeführungen weder disziplinarisch noch kriegsgerichtlich in nennenswertem Umfang gegen diese Täter eingeschritten sind. Inwieweit auch die diffamierende Kriegspropaganda gegen die Deutschen an sich und nicht lediglich gegen die Nationalsozialisten hier mitgespielt hat, untersucht die Verfasserin leider nicht.

Was an dem Buch von Miriam Gebhardt jedoch besonders ins Auge fällt, ist ihr Erklärungsmuster, wonach die Opfer dieser Untaten gewissermaßen objektiv durch ihre Unterstützung des Nazi-Regimes eine Ursache für ihr späteres Schicksal gesetzt hätten. So findet sich gleich im Vorwort der an sich unglaubliche Satz: „Vielmehr sollen die Opfer selbst zu Wort kommen, sie sollen rehabilitiert werden, ohne daß sie damit zugleich von den deutschen Verbrechen im Nationalsozialismus freigesprochen sind. Es erscheint mir wichtig, diese Ambiguität der Täter-und Opferrolle anzuerkennen.“ Mit diesem Ansatz steht sie offenbar nicht alleine. Sie weist darauf hin, daß es sich eingebürgert habe, daß die wenigen „Historikerinnen und Historiker“, die das Thema Massenvergewaltigungen an deutschen Frauen überhaupt beschäftigt, ihren Ausführungen lange Exkurse über die Verbrechen der Wehrmacht, die Wehrmachtbordelle und die Zwangsprostitution in Konzentrationslagern voranstellen. Erst wenn von den eigenen Untaten ausführlich gesprochen worden sei, dürfe von den eigenen Opfern die Rede sein. Diese Rhetorik sei verständlich und sympathisch, allerdings lege sie ihres Erachtens eine problematische Kausalität nahe – weil die Deutschen so unendlich gewütet haben, wurden die deutschen Frauen anschließend vergewaltigt. Diese innere Logik trifft für sie allerdings für amerikanische und kanadische Soldaten nicht zu, weil die Wehrmachtssoldaten nicht zuvor den Frauen jenseits des Atlantiks sexuelle Gewalt angetan hätten. An dieser Stelle ist bemerkenswert, worüber die Verfasserin schweigt. Sie setzt stillschweigend voraus, daß die deutschen Soldaten während des Krieges ebenfalls massenhaft derartige Verbrechen begangen hätten. Dem war aber nicht so, was die Verfasserin eigentlich wissen müßte. Ingo von Münch zitiert in seinem bereits 2009 erschienenen Werk die Arbeit von Birgit Beck, „Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945“, die bereits 2004 erschienen ist. Er zitiert auch das ebenfalls von Gebhardt ausgewertete Werk von Helke Sander/Barbara Johr, woraus sich ergibt, daß „Ereignisse wie in Nanking oder in Berlin für die Wehrmacht nicht belegt“ sind. Von Münch zieht daraus den Schluß, daß dies konkret und eindeutig bedeutet, daß es keine – den Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen durch russische Soldaten 1944/1945 vergleichbaren – Massenvergewaltigungen durch deutsche Soldaten gegeben hat, übrigens auch keine sogenannten systematischen Vergewaltigungen, die entweder Terror verbreiten sollten, oder wie im Bosnien-Krieg von serbischer Seite, mit dem Ziel der „ethnischen Säuberung“ im Zusammenhang standen. Vielmehr weist von Münch darauf hin, daß die Wehrmacht vor allem aus Gründen der Disziplin gegen Vergewaltigungen auch in Russland regelmäßig und auch mit drakonischen Strafen eingeschritten ist. Dies habe im übrigen sogar für die Waffen-SS gegolten. Tatsächlich sind von den Wehrmachtgerichten eine Vielzahl von Soldaten wegen solcher Verbrechen sogar mit dem Tode bestraft worden. Gebhardt hätte somit Gelegenheit gehabt, das Rachemotiv, das den Soldaten der Roten Armee nicht selten mit einem gewissen Verständnis unterstellt wird, in das Reich der Fabel zu verweisen. Daß sie es nicht tut, und die Arbeiten von Beck und von Münch nicht einmal erwähnt, läßt nur die Schlussfolgerung zu, daß auch sie an dem Bild von den marodierenden und vergewaltigenden Wehrmachtssoldaten festhalten will. Entgegenstehende Fakten werden dann lieber erst gar nicht erwähnt.

Empörend ist jedoch die Auffassung der Verfasserin, die vergewaltigten Frauen und Kinder (!) hätten gewissermaßen objektiv eine Ursache dafür gesetzt, daß die alliierten Soldaten so mit ihnen umgegangen seien. Sie behauptet wörtlich: „Seit den neunziger Jahren ist es kein Geheimnis mehr, daß deutsche Frauen und Kinder nicht nur Opfer waren. Sie haben mehrheitlich der nationalsozialistischen Ideologie zugestimmt, sie waren im schlimmsten Fall aktiv an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik beteiligt. Ohne die zahllosen Denunziantinnen wäre etwa die Erfassung der jüdischen Bevölkerung zur späteren Ausplünderung, Vertreibung und Vernichtung nicht möglich gewesen. Die Annahme, daß deutsche Frauen überlebenswichtig seien für die ‚arische‘ Rasse, ließen sie die sogenannten minderwertigen Frauen und Völker spüren. Frauen waren KZ-Wärterinnen, Kolonistinnen in den besetzten Gebieten, Anstifterinnen, Mitläuferinnen, Profiteurinnen oder zumindest Zuschauerinnen der nationalsozialistischen Verbrechen…. Auch vermeintlich apolitische Hausfrauen glaubten an die Überlegenheit des deutschen Volkes und an die Gerechtigkeit des Krieges, hofften auf den Endsieg und hielten ganz entscheidend die Kriegsmaschinerie am Laufen… Frauen waren zu jener Zeit von der Abhärtungsideologie, von der Notwendigkeit von Sachlichkeit und Empathielosigkeit genauso überzeugt wie Männer, sie haben ihre Kinder entsprechend erzogen. Wir müssen davon ausgehen, daß eine deutsche Durchschnittsfrau von den nationalsozialistischen Verbrechen wie dem Judenmord und den Greueltaten der Wehrmacht wissen konnte… Es ist vollkommen klar, daß viele Vergewaltigungsopfer mindestens potenziell auch Täterinnen waren. Selbst Kinder waren nicht immer nur unschuldig, sondern haben sich unter Umständen an Schikanen von Zwangsarbeitern beteiligt, jüdische Mitschüler gemobbt und sich für Angehörige einer Herrenrasse gehalten.“ Die Verfasserin behauptet also allen Ernstes, die Frauen und Kinder jener Zeit hätten nicht einfach wie Frauen und Kinder in allen anderen kriegführenden Ländern sich um ihre Ehemänner, Söhne bzw. Väter gesorgt, sondern aktiv nicht lediglich ihr Land, sondern die nationalsozialistische Ideologie unterstützt. Sogar Kindern eine bewußte Unterstützung des Regimes zu unterstellen, verschlägt einem schon den Atem. Natürlich liegt Gebhardt damit auf einer Linie mit dem Bundespräsidenten Gauck, der den hunderttausenden von Opfern des alliierten Bombenterrors bescheinigt hat, sie hätten angesichts des Leides, das die Deutschen über Europa gebracht hätten, indem sie jenen Krieg vom Zaun gebrochen und in verbrecherischer Weise geführt hätten, eigentlich erwarten müssen, daß ihnen derartiges geschieht. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, daß selbst die Minderheit der Wähler, die Hitler in freien Wahlen ihre Stimme gegeben haben, zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnten, was Jahre später geschehen würde, und daß die allermeisten Deutschen auch während des Krieges wegen der strikten Geheimhaltungsmaßnahmen des Regimes von seinen großen Untaten nichts gewußt haben. Es ist bedrückend, daß eine deutsche Hochschullehrerin einen solchen Ursachenzusammenhang nicht für völlig abwegig und unhistorisch erklärt, sondern diesen Zusammenhang lediglich nicht für eine ausreichende Erklärung hält, sondern, so wörtlich: „Eine empathische Auseinandersetzung mit der Massenvergewaltigung sollte vielmehr unter dem Vorzeichen der Verklammerung der beiden Kategorien Geschlecht und Ethnie stehen.“ Da hilft es wenig, daß sie immerhin in rechtlicher Hinsicht ausführt, es gebe generell keine Legitimation eines Verbrechens aus einem anderen Verbrechen. Denn auch diese Argumentation fußt auf der Grundannahme, daß es gleichartige Verbrechen auf der Seite der Opfer gegeben hat.

Die Autorin hat auch offenbar erhebliche Vorbehalte gegen die Vorstellungen der Deutschen in der Kriegs-und Nachkriegszeit über das Verhältnis der Geschlechter zueinander. Deswegen setzt sie sich auch entsprechend kritisch mit dem Umgang der deutschen Gesellschaft mit den Opfern dieser massenhaften Vergewaltigungen auseinander. Tatsache ist jedoch, daß es zwar leider vielfach nicht gelungen ist, den Opfern wenigstens Entschädigung zu gewähren, von Gerechtigkeit und Genugtuung ganz zu schweigen. Alles jedoch auf Gesellschaftsordnung jener Zeit zurückzuführen, halte ich für unzulässig.

Ingo von Münch beschränkt sich auf die Vorgänge im Osten, wie ausgeführt. Diese untersucht er sorgfältig und faktenreich. Ebenso wie Gebhardt zitiert er in großem Umfang die Aussagen von Opfern. Die Lektüre dieser Erzählungen ist bedrückend. Dennoch muß man sie lesen um einen Eindruck davon zu bekommen, was damals geschehen ist. Von Münch sieht die Ursache für dieses Verhalten der sowjetischen Soldaten meines Erachtens zutreffend einerseits in der Hasspropaganda des Regimes und andererseits in der Tat in der Psyche der Soldaten. Gebhardt indessen meint, lange Zeit, vielleicht bis heute, habe die „Karikatur des barbarisch vergewaltigenden Russen“ das Geschichtsbild hierzulande beherrscht. Dieses Zerrbild bündelte all die historisch angestauten Ressentiments und Befürchtungen der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Bolschewismus und den im Nationalsozialismus herabgewürdigten „Untermenschen“ aus dem Osten. Die Massenvergewaltigungen hätten dieses Bild bestätigt. Leider muß man sagen: Sie haben es bestätigt. Ähnliches muß auch für das Verhalten der nordafrikanischen Soldaten in der französischen Armee gesagt werden. Denn ihr Anteil an diesen Verbrechen ist überwältigend. Offenbar hat man jedoch Angst, sich dem Vorwurf des Rassismus auszusetzen, wenn man diese Fakten benennt. Es geht jedoch nicht an, Tatsachen auszublenden, nur weil sie geeignet sein könnten, Vorurteile zu schüren.

Zusammenfassend muß festgehalten werden, daß die Arbeit von Miriam Gebhardt sich nahtlos in die lange Reihe von Büchern einfügt, die den Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus allgemein und ihren Soldaten im besonderen eine grundsätzliche Übereinstimmung mit dem System bescheinigen. Sie haben demnach alle Verbrechen des Systems mit zu verantworten. Sie können sich deswegen nicht darüber beschweren, daß sie selbst Opfer von Kriegsverbrechen geworden sind. Somit waren sie Täter und Opfer zugleich. Wir Nachgeborenen müssen nach ihrer Ansicht 70 Jahre nach Kriegsende so viel Ambiguitätstoleranz eben aufbringen. In diesem Zusammenhang scheint ihre größte Sorge zu sein, daß die Schilderung jener Greueltaten der alliierten Soldaten in Ost und West den sogenannten Revisionismus fördern könnte. Nüchterne wissenschaftliche Arbeit ebenso wie Empathie mit den Opfern sieht anders aus. Daß ein angesehener Lehrer des Staats- und Völkerrechts wie Ingo von Münch erst gar nicht erwähnt wird, könnte zu Spekulationen darüber Anlaß geben, daß manche Historiker wohl den juristischen Zugang zur Geschichte fürchten.

 

Die deutsche Krankheit

In seiner Rede zum 70ten Jahrestag der Zerstörung der Innenstadt von Dresden durch Bomberflotten der Briten und Amerikaner am 13.Februar 1945 erklärte Bundespräsident Joachim Gauck diese apokalyptische Schreckensnacht zur gerechten Strafe für das deutsche Volk, denn ein Land, das für eine Ungeheuerlichkeit wie den Völkermord gestanden habe, habe nicht damit rechnen können, ungestraft und unbeschädigt aus einem Krieg hervorzugehen, den es selbst vom Zaun gebrochen habe. Damit hat Gauck mit dem für ihn typischen pastoralen Ton der Grundbefindlichkeit der deutschen Intellektuellen seit den 60er Jahren Ausdruck verliehen, was ihr Selbstverständnis als Deutsche betrifft. Daß ein in der DDR sozialisierter und damit doch von der westdeutschen akademischen Welt und dem philosophisch-politischen Diskurs abgekoppelter Pfarrer aus Rostock sich 25 Jahre nach der Wiedervereinigung so perfekt in den intellektuellen Mainstream unseres Landes einreihen konnte, kann nur diejenigen überraschen, die die Wirkmächtigkeit akademischer Vordenker unterschätzen. Dies betrifft vor allem die Deutung der Geschichte, die man inhaltlich an der Behauptung eines deutschen „Sonderweges“ abweichend von der geistesgeschichtlichen Entwicklung Europas im übrigen, aber auch der USA, und personell, stellvertretend für die große Mehrheit der maßgeblichen Denker in Deutschland seit 1968, an Jürgen Habermas darstellen kann. Seine Schriften zum Geschichtsverständnis haben großen Widerhall gefunden und das Denken von Generationen deutscher Intellektueller geprägt.

Was also ist der Kern bundesdeutscher Geschichtsdeutung? Habermas knüpft zunächst an die Überlegungen von Karl Jaspers über die Schuld und Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus aus dem Jahre 1946 an. Darin hat sich der Philosoph sehr differenziert zu diesen Fragen geäußert und dabei insbesondere erklärt, ein Volk könne nie als ganzes moralische Schuld tragen, weil es keine allgemein verbindende Moral oder Unmoral eines ganzen Volkes gebe. Das reicht Habermas nicht aus. Er sucht eine Erklärung dafür, daß so Ungeheuerliches geschehen konnte und findet sie darin, daß die Deutschen eine Art Erbsünde in sich tragen, die so etwas wie einen Völkermord möglich gemacht hat. Der habe am Ende eines Sonderweges gestanden, den dieses Volk in der Mitte Europas gegangen sei. Es habe einen Traum von einer Hegemonie der Mittelmächte geträumt und sei einer Ideologie der Mitte gefolgt, die von der Romantik bis zu Heidegger im „antizivilisatorischen, antiwestlichen Unterstrom der deutschen Überlieferung“ (Theodor W. Adorno) tief verwurzelt gewesen sei. Das an die geographische Mittellage fixierte Selbstbewußtsein sei während der Nazi-Zeit noch einmal sozialdarwinistisch zugespitzt worden. Und diese Mentalität gehöre zu den Faktoren, die erklärten, wie es dazu kommen konnte, daß eine ganze zivilisierte Bevölkerung vor Massenverbrechen die Augen verschlossen habe. Wir Deutschen hätten uns damals von der westlichen, ja von jeder Zivilisation losgesagt. Dafür, und deswegen nenne ich das die Zuschreibung einer Erbsünde, müsse das „Unterlassungshandeln“ (sic!) der Eltern und Großeltern den Nachgeborenen zur Last gelegt werden. Denn, so wörtlich: „Nach wie vor gibt es die einfache Tatsache, daß auch die Nachgeborenen in einer Lebensform aufgewachsen sind, in der das möglich war. Mit jenem Lebenszusammenhang, in dem Auschwitz möglich war, ist unser eigenes Leben nicht durch kontingente (zufällige, der Verf.) Umstände, sondern innerlich verknüpft. Unsere Lebensform ist mit der Lebensform unserer Eltern und Großeltern verbunden durch ein schwer entwirrbares Geflecht von familialen, örtlichen, politischen, auch intellektuellen Überlieferungen – durch ein geschichtliches Milieu also, das uns erst zu dem gemacht hat, was und wer wir heute sind. Niemand von uns kann sich aus diesem Milieu herausstehlen, weil mit ihm unsere Identität, sowohl als Individuen wie als Deutsche, unauflöslich verwoben ist.“ Was uns allein von dieser Erbsünde zu erlösen vermag, ist die Einnahme einer geschichtlichen Distanz und Gewinnung eines reflexiv gebrochenen Verhältnisses zu den identitätsbildenden Überlieferungen und geistigen Formationen. Dieser Prozeß hat seines Erachtens nach 1945 eingesetzt. Das soll seiner Zielsetzung nach zu einer vollständigen geistigen Abkoppelung von unserer Geschichte führen, wörtlich: „Wenn unter den Jüngeren die nationalen Symbole ihre Prägkraft verloren haben, wenn die naiven Identifikationen mit der eigenen Herkunft einem eher tentativen ( tastenden, versuchenden, der Verf.) Umgang mit der Geschichte gewichen sind, wenn Diskontinuitäten stärker empfunden, Kontinuitäten nicht um jeden Preis gefeiert werden, wenn nationaler Stolz und kollektives Selbstwertgefühl durch den Filter universalistischer Wertorientierungen hindurchgetrieben werden – in dem Maße, wie das wirklich zutrifft, mehren sich die Anzeichen für die Ausbildung einer postkonventionellen Identität.“

Die Unterstellung eines mentalitätsbedingten Sonderweges der Deutschen durch die Geschichte setzt allerdings voraus, daß all die negativen Eigenschaften und Entwicklungen, die diesen Sonderweg kennzeichnen, tatsächlich einzigartig sind und nur bei uns Deutschen gefunden werden können. Ein Blick in die Vergangenheit lehrt uns jedoch, daß davon keine Rede sein kann. Demokratiefeindliche Episoden kennt die Geschichte der meisten europäischen Länder, auch der westeuropäischen. So finden wir in England die diktatorische Herrschaft Oliver Cromwells im 17. Jahrhundert, in Spanien und Portugal die diktatorischen Regime von Franco und Salazar, denen jeweils eine beträchtliche Dauer beschieden war, in Italien den Faschismus Mussolinis, und auch die als Geburt der modernen Demokratie betrachtete französische Revolution mündete zunächst in die despotische Herrschaft der Jakobiner und dann in die zeitgemäß in eine monarchische Form überführte Alleinherrschaft Napoleons. Die vorherrschende Regierungsform der osteuropäischen Staaten im 19. und 20. Jahrhundert auch vor der alles erstickenden Gewaltherrschaft Lenins und seiner Nachfolger war ebenfalls die Alleinherrschaft, mal in monarchischer, mal in autokratisch bis diktatorischer Form. Wenn Habermas den Deutschen einen antizivilisatorischen, antiwestlichen Charakterzug zuschreibt, der sich in der deutschen Romantik wie auch der Philosophie Heideggers exemplarisch zeige, dann muß darauf hingewiesen werden, daß selbstverständlich auch anderswo der besondere Rang der eigenen Nation und die Kraft ihrer Überlieferung sinnstiftend herausgestrichen wurden. Die Bestrebungen der Deutschen, sich nach Jahrhunderten der Zersplitterung in verschiedene Staaten, teilweise auch als nationale Minderheiten in anderen Staaten, endlich in einem Nationalstaat wiederzufinden, liefen parallel mit den gleichartigen Bewegungen in Italien, Polen und anderen Regionen. Allerdings waren Großmachtphantasien wie etwa im Falle Polens, dessen Ultranationalisten von einem Reich zwischen dem Schwarzen Meer und Berlin träumten, oder im Falle Italiens, dessen Faschisten mit breiter Unterstützung die Wiederherstellung des Römischen Imperiums auf ihre Fahnen geschrieben hatten, in Deutschland nicht festzustellen.

Weil Auschwitz gewissermaßen der Fixpunkt der Theorien Habermas‘ und seiner Adepten ist, soll auf den sozialdarwinistischen Antisemitismus der Polen im 19. und 20. Jahrhundert hingewiesen werden, der noch in der 30er Jahren die Juden in Scharen zur Flucht aus Polen nach Deutschland veranlaßt hatte, wie überhaupt der Rassismus gerade keine deutsche Erfindung war, sondern sich beispielhaft im Umgang der Briten, aber auch der Belgier und Niederländer mit den Völkern in ihren Kolonien gezeigt hat. Über den Rassismus der Amerikaner muß nicht eigens gesprochen werden, seine Virulenz bis zum heutigen Tage ist offenkundig.

Von einem deutschen „Sonderweg“ durch die Geschichte kann keine Rede sein. Somit sind auch alle Überlegungen hinfällig, die nach der Ursache dafür in der Mentalität der Deutschen suchen. Es muß deswegen auch keine Erbsünde getilgt werden, vor allem nicht dadurch, daß die Nachfahren jener angeblich so furchtbaren Deutschen der Zeit zwischen 1815 und 1945 „nationalen Stolz und kollektives Selbstwertgefühl durch den Filter universalistischer Wertorientierungen hindurchtreiben“, wie Habermas das von ihnen fordert.

Man sollte angesichts der offensichtlichen Unhaltbarkeit der Geschichtsrezeption, wie sie Habermas und sein Umfeld propagieren annehmen, daß diesen Theorien kein langes Leben beschieden gewesen sei und wir es hier nur noch mit einem Kapitel der deutschen Geistesgeschichte zu tun haben. Bekanntlich ist dem nicht so. Der Erfolg dieser Denkschule zeigte sich erstmals in der 68er Bewegung augenfällig. Die Theorien von Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas, Herbert Marcuse, aber auch Historikern wie Fritz Fischer und Hans-Ulrich Wehler wurden von großen Teilen der Studenten jener Jahre begeistert aufgenommen und lieferten die Grundlagen der sogenannten Studentenbewegung, die sich zunächst im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) und dann in seinen diversen Abspaltungen durchweg linksradikaler Natur bis hin zu den heute aus der politischen Landschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hinwegzudenkenden GRÜNEN zeigte. Welch abstruse Gedanken dort populär wurden, zeigt beispielhaft der Ausspruch des SDS-Funktionärs Frank Wolff, der die Aufgabe seines Musikstudiums damit begründete, nach Auschwitz könne man eigentlich nicht mehr Cello spielen. Den entscheidenden Sieg, jedenfalls für die nächsten Jahrzehnte, erfochten Habermas und seine publizistischen Unterstützer im sogenannten Historikerstreit 1986. Ausgangspunkt war die Veröffentlichung des Manuskripts einer Rede, die der Historiker Ernst Nolte eigentlich während einer Veranstaltung in Frankfurt hätte halten sollen, in der FAZ vom 06.06.1986 unter der Überschrift „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ . Darin stellte er eine Verbindung zwischen dem als „Archipel GULag“ bekannt gewordenen sowjetischen Lagersystem zur Disziplinierung oder Vernichtung politischer Gegner und dem Nationalsozialismus her, wobei er aus der zeitlichen Priorität des ersteren eine Kausalität für letzteren folgerte. Schärfer konnte der Widerspruch zur Habermas’schen Erbsündentheorie wohl kaum ausfallen, weswegen es zu heftigen Kontroversen zwischen den Vertretern einer an der sogenannten kritischen Theorie ausgerichteten Geschichtsdeutung, allen voran Habermas selbst auf der einen Seite, und den eher konservativen Historikern wie Stürmer, Hillgruber, Nolte und anderen kam. Bemerkenswert daran ist, daß damals noch die konservativen Historiker, die sich um eine Interpretation der deutschen Geschichte im Sinne einer respektablen Entwicklung, die eben lediglich in den Verbrechen der Nazis eine Unterbrechung ins Negative gefunden habe, in den renommierten Zeitungen wie FAZ und ZEIT publizieren konnten. Am Ende behielten Habermas und seine Mannen bekanntlich die Oberhand, seine Kontrahenten verloren deutlich an Einfluß auf die öffentliche Debatte, Nolte wurde gar zur Unperson.

Die Entwicklung nahm nun den Verlauf, den sie unter den Gesetzmäßigkeiten des akademischen und journalistischen Betriebes einfach nehmen mußte. In den Studiengängen Politologie, Soziologie, Philosophie und Geschichte dominierten seit der Studentenrevolte von 1968 die Linken vor allem zahlenmäßig. Der wissenschaftliche Nachwuchs übernimmt regelmäßig die Lehren seiner Professoren. Etwa 20 Jahre nach dem Abschluß des Studiums hat man entweder selbst einen Lehrstuhl erklommen, oder man ist Redakteur, Oberstudienrat, Verlagslektor, vielleicht auch Berufspolitiker auf der Ebene Abgeordneter, Staatssekretär, Minister gar. Der „Marsch durch die Institutionen“ ist erfolgreich absolviert. Habermas und seine Kampfgefährten konnten mit Wohlgefallen auf die erfolgreiche Durchdringung des deutschen Geisteslebens durch ihre Jünger blicken. Die Probe aufs Exempel konnte man dann bei der nächsten öffentlich ausgetragenen Kontroverse um die Deutung der deutschen Geschichte machen. Martin Walser hielt anläßlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an ihn am 11.Oktober 1998 in der Frankfurter Paulskirche eine Rede, in der er die Überfrachtung der Rezeption unserer Geschichte mit dem Holocaust ansprach. Das war natürlich eine Todsünde wider den bundesrepublikanischen Tugendkatalog, dessen Bedeutung für uns noch vor dem Dekalog zu liegen hat. Die daraufhin entbrannte moralisch aufgeladene öffentliche Diskussion ist als Walser-Bubis-Debatte in die Geistesgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingegangen und dürfte den Dichter Walser auch vor weiteren höheren Ehrungen bewahrt haben. Die Editorials und Feuilletons prangerten erwartungsgemäß nahezu einhellig den Walser’schen Mißgriff an, wobei natürlich ein wenig brauner Schmutz am weißen Hemd des Gescholtenen gesehen wurde. Wer damit noch nicht genügend gewarnt war, der konnte wenige Jahre später nicht mehr im Zweifel darüber sein, daß jede auch nur behauptete Abweichung vom Pfade der geschichtspolitischen Tugend zum bürgerlichen Tod führen mußte. Der Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann (CDU) hielt am 03.Oktober2003 zum Tag der deutschen Einheit in der hessischen Provinz eine Rede, in der er neben anderen Mißständen auch die seines Erachtens bestehende Schieflage bei der Wahrnehmung der deutschen Geschichte in den Medien beklagte, was das Verhältnis der 12 Jahre Nationalsozialismus zur übrigen deutschen Geschichte angehe. Aus heutiger Sicht mutet es dabei als Treppenwitz der Geschichte an, daß Hohmann Joachim Gauck mit der Aussage zwei Tage zuvor zum gleichen Thema zitieren konnte, daß die in Deutschland dominierende politische Klasse und Wissenschaft „fast neurotisch auf der deutschen Schuld beharre“. Diese politische Klasse konnte soviel eigenständiges Denken nicht vertragen und belegte Hohmann deswegen mit der Höchststrafe. Er habe eine antisemitische Rede gehalten. Das geht in Deutschland absolut nicht. Antisemitische Passagen sucht man in dieser Rede vergebens, dennoch wurde Hohmann auf Geheiß seiner Parteivorsitzenden aus der CDU ausgeschlossen und vom Scherbengericht der politisch korrekt denkenden Medienfürsten, Lehrstuhlbesitzer und politischen Lehensmänner (und -frauen selbstverständlich) zum Paria erklärt. Wer noch Charakter hatte und ihm deswegen Mut machte, erlitt das gleiche Schicksal. Durch einen krassen Verstoß eines dieser medialen Sprechautomaten gegen die Regeln des journalistischen Anstandes wurde bekannt, daß der damalige Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr Martin Hohmann brieflich zu seiner Rede beglückwünscht hatte. Das führte dazu, daß ihn der Verteidigungsminister cum infamia schasste, und zwar subito. Auch wenn man über Verstorbene nichts böses sagen soll, so kann ich nicht umhin, in diesem Falle dem damaligen Minister Struck zu attestieren, daß er mit Begründung und Durchführung dieser Generalsentlassung mit Schimpf und Schande den bisherigen Tiefpunkt des Wirkens eines Oberbefehlshabers unserer Bundeswehr markiert hat.

Seine Bewunderer nennen Habermas gerne den „praeceptor germaniae“ (Lehrer Deutschlands). Er selbst sieht sich offenbar als eine Art Hoher Priester des „herrschaftsfreien Diskurses“. Tatsächlich ist der Diskurs in Deutschland alles andere als herrschaftsfrei, jedenfalls was die sogenannte Geschichtspolitik angeht, und hier insbesondere die Rezeption und Deutung der deutschen Geschichte seit den Befreiungskriegen, insbesondere der Geschichte des Nationalsozialismus. Hier herrscht eine erzwungene Gleichförmigkeit, die vor allem damit durchgesetzt wird, daß jede noch so geringfügige Abweichung von der herrschenden Meinung nicht nur als falsch, eventuell auch als wissenschaftlich nicht haltbar, sondern als moralische Verfehlung der schlimmsten Sorte gebrandmarkt wird und der Betreffende als Wiedergänger des Nationalsozialismus auf dem medialen Scheiterhaufen verbrannt wird. Das erklärt natürlich auch, warum die Medien so einseitig sind und läßt sogar ein gewisses menschliches Verständnis dafür entstehen, daß Journalisten, Nachwuchspolitiker und junge Geisteswissenschaftler selbst dann, wenn sie es besser wissen, ihre Meinung mit der „Schere im Kopf“ karriereverträglich zurechtschneiden. Man hat ja schließlich Kinder zu ernähren und muß die Raten für sein Haus abbezahlen.

Kann sich etwas ändern? Es kann und wird sich etwas ändern, nicht nur weil es sich ändern muß. Zum einen sei an die Erkenntnis Schopenhauers erinnert, daß die Wahrheit warten kann, weil sie ein langes Leben hat. Zum anderen kann man auf den natürlichen Oppositionsgeist der Jugend setzen. Irgendwann empfindet eine Generation die Lehren ihrer Väter als Unfug. Sie weiß es eben besser. Und weil auch im Bereich der Geschichte eine Dichotomie von Lüge und Wahrheit vorzufinden ist, und es ein Drittes nicht gibt, wird die Lüge dann durch die Wahrheit ersetzt. Die ist dann neu und generiert für Generationen Auskommen und Lehrstühle. Die Zeit dafür ist reif, woran das Internet mit seinen unbegrenzten Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung einen nicht unerheblichen Anteil hat. Das Monopol der Medien ist gebrochen. Wir sind nicht mehr zum Schweigen verdammt.

Leises Entsetzen

Ein sehr gern genutztes Mittel der Erziehung der Deutschen zum politisch korrekten Denken ist die „Geschichtspolitik“. Will heißen, die Geschichte wird so dargestellt, vor allem interpretiert, wie es zur Erreichung dieses Ziels notwendig und zweckmäßig erscheint. Nun halte ich die Vokabel Geschichtspolitik für ein Unwort, denn die Geschichte besteht aus abgeschlossenen, nicht mehr veränderbaren Vorgängen der Vergangenheit, während die Politik Gegenwart und Zukunft gestaltet. Somit handelt es sich bei dem Wort „Geschichtspolitik“ um ein Oxymoron, (altgriechisch: stumpfe Schärfe), also einen Widerspruch in sich selbst. Natürlich wird dieser sonderbare Umgang mit der Geschichte nicht, oder zumindest kaum im Zusammenhang mit dem klassischen Altertum, den salischen und stauffischen Kaisern des Mittelalters oder den portugiesischen Seefahrern der frühen Neuzeit gepflogen. Nein, geschichtspolitisch beflissene Politiker, Journalisten und karriereorientierte Wissenschaftler befassen sich mit der deutschen Geschichte seit 1870. Sie wollen uns glauben machen, daß Deutschland mindestens seit dieser Zeit einen Sonderweg beschritten hat, der von Bismarck über Hindenburg in gerader Linie zu Hitler geführt hat. Deswegen müssen wir Deutschen nach ihrer Auffassung gewissermaßen dem Ahasver gleich, welcher der Sage nach rast- und ruhelos über die Erde wandern muß, weil er sich seinerzeit an Christus vergangen hat, auf ewig mit dem Makel leben, die fünfzig Millionen Toten des II. Weltkrieges verantwortet und den Völkermord an den Juden begangen zu haben. Während alle anderen Völker aufrechten Ganges über diese Erde wandeln, müssen wir uns auf ewig mit gebeugtem Rücken und gesenktem Blick an der Wand entlang drücken und froh und dankbar jeden huldvollen Blick der Guten und Reinen als Ansporn zu selbstlosen Leistungen für die übrige Menschheit empfinden.

In diesem verordneten Weltbild ist natürlich kein Platz für Verbrechen anderer und noch weniger für die Benennung der Täter oder gar die wertungsfreie Darstellung der vollständigen historischen Wahrheit. Wer dies dennoch öffentlich versucht, der darf sich der einhelligen Verurteilung als „Geschichtsrevisionist“ sicher sein, denn er hat das Verbrechen der Relativierung begangen. Alleine schon die schlichte Erwähnung von Verbrechen anderer Nationen oder auch nur Machthaber über andere Nationen erfüllt den Tatbestand des Vergleichens, das nicht nur sprachlich fehlerhaft als Gleichsetzung betrachtet wird. „Denken heißt vergleichen“ hat allerdings Walter Rathenau einmal formuliert, jener deutsche Jude, der als Industrieller wie als Politiker Maßstäbe gesetzt hat, die von seinen Nachfolgern kaum einer erreicht hat. Es liegt nahe, daß gerade diese Brillanz seine durchweg mittelmäßigen bis minderbegabten Feinde so wütend gemacht hat, daß sie meinten, ihn ermorden zu müssen. Bedient man sich allerdings seines Verstandes im Sinne Walter Rathenaus, wenn man die Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert betrachtet, dann zeigen sich Bilder und Sachverhalte, welche die politisch korrekte Geschichtsdarstellung entweder ganz verschweigt oder aber nach der ehernen Regel bewertet, daß sie nie und nimmer den „deutschen Verbrechen“ (gemeint sind Verbrechen, die von den Nationalsozialisten begangen worden sind, wobei sie für sich in Anspruch genommen haben, im Namen aller Deutschen zu handeln), gleich waren, geschweige denn etwa größer oder schlimmer gewesen sein können.

Nun ist die Geschichte eine außerordentlich komplexe Angelegenheit. Sie entzieht sich der schwarz-weiß Malerei. Vorherrschend sind die Grautöne. So wie es zum Beispiel zutrifft, daß der Antisemitismus vor allem im 20. Jahrhundert (aber auch schon im Mittelalter, denkt man etwa an die Judenpogrome in Nürnberg, denen der Hauptmarkt seine Entstehung verdankt) in ganz Europa virulent war und zum Beispiel in Polen während der dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts zu Pogromen mit tausenden von Toten geführt hat, so ist es nun einmal eine historische Tatsache, daß der industriell durchgeführte Massenmord an den Juden, dem man den zutreffenden Namen Holocaust (ganz und gar verbrannt) gegeben hat, vom deutschen Diktator Hitler und seinen Speichelleckern ins Werk gesetzt worden ist. Indessen stand er damit keineswegs allein. Vielmehr gesellen sich ihm Stalin und Mao, Pol Pot und Milosevic hinzu, ohne daß damit die Aufzählung abgeschlossen wäre. Nein, man könnte das 20. Jahrhundert mit Fug und Recht das Jahrhundert der Völkermorde nennen. Vielleicht werden spätere Generationen das auch tun.

Wer indessen eine solche Betrachtung der Geschichte einfordert, der verstößt damit offensichtlich gegen den Konsens des „juste milieu“, wonach nichts, aber auch gar nichts den „deutschen Verbrechen“ auch nur an die Seite gestellt werden darf, denn damit würden diese ja verharmlost. Das hält man im Deutschland der bundesrepublikanischen Befindlichkeit für „Gedenkkultur“. Wenn sich die Schnappatmung der politisch korrekten Zeitgenossen angesichts solcher Insubordination gegenüber den geschichtspolitischen Dogmen gelegt hat, dann sollten sie sich zunächst doch der einfachen Logik zuwenden und erkennen, daß die Aufzählung von Sachverhalten für sich allein weder eine Abstufung noch eine sonstige Wertung bedeutet. Vielmehr ermöglicht sie erst Beurteilung und Bewertung. Rathenau läßt grüßen.

Ein nachgerade klassisches Beispiel für den intellektuell unterwertigen Umgang mit der deutschen Geschichte konnte man in den Tagen vor dem Gedenktag der Befreiung des KZ Auschwitz vor 70 Jahren am 27.01.1945 erleben. Die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag wollte am 27.01.2015 in der Gedenkstätte Buchenwald bei Weimar einen Kranz niederlegen, auf dessen Schleife man hätte lesen können: „Den Opfern des Konzentrations- und Speziallagers Buchenwald“. Das wollte der Direktor der Gedenkstätte, Volkhard Knigge, nicht dulden, denn darin erblickte er ganz im Sinne politisch korrekter „Geschichtspolitik“ den Versuch, die Opfer des Stalinismus und des NS-Regimes gleichzusetzen. Den AfD-Politikern blieb nichts anderes übrig, als den Text der Aufschrift zu ändern. Sie beschränkten sich auf ein schlichtes „Im stillen Gedenken“. Herr Knigge ließ darob verlauten, auch dies erfülle ihn mit „leisem Entsetzen“. Nun fragt man sich schon, ob nicht jedes Opfer eines Unrechtssystems, gleichgültig welches, des Gedenkens der nachfolgenden Generationen würdig und wert ist. Ist es doch vor allem für diese Opfer der Gewalt- und Willkürherrschaft gleichgültig, ob ihre Henker sie im Zeichen des Hakenkreuzes, des Sowjetsterns oder eines anderen Kainszeichens zu Tode gequält haben. Und ist es für ihre Hinterbliebenen, ihre Eltern, Geschwister, Ehegatten, Kinder oder Enkel wirklich schlimmer, daß ihre Henker Nazi-Schergen waren, als daß sie den Befehlen eines kommunistischen Politbüros Folge geleistet haben?

Daß diese Frage nicht nur in qualitativer, sondern auch in quantitativer Hinsicht zu Recht gestellt wird, zeigt gerade der Fall Buchenwald sehr deutlich. Nach den offiziellen Darstellungen haben die Nationalsozialisten damals mindestens 250.000 Menschen in dieses Lager gesperrt und zur Zwangsarbeit getrieben. Das haben wenigstens 64.000 von ihnen nicht überlebt, wobei nicht wenige auch Opfer von Hinrichtungen geworden sind. Bekanntlich haben die sowjetischen Besatzer unmittelbar nach der Inbesitznahme des Lagers es als „Speziallager“ weitergeführt. Wie viele Menschen dort wirklich eingesperrt waren und zu Tode gekommen sind, weiß man nicht. Michael Klonovsky nennt in seinen „Acta diurna“ vom 21.01.2015 für die Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone für den Zeitraum 1945 bis 1950 unter Berufung auf das sowjetische Innenministerium 122.671 deutsche Gefangene, wovon 42.889 verstorben, 12.770 in die UdSSR verbracht und 6.680 in Kriegsgefangenenlager interniert worden seien. 14.202 Internierte seien den ostdeutschen Behörden übergeben und 756 durch Militärtribunale zum Tode verurteilt worden. Zu Recht bemerkt Klonovsky, daß  „die Exaktheit der Zahlen eine Exaktheit des Zählens suggeriert“, die in den Wirren jener Nachkriegszeit gar nicht möglich war. Tatsächlich dürften die Zahlen der Opfer deutlich höher liegen. Sicher waren unter diesen Internierten auch viele kleine und manche größere Nazis. Die ganz großen waren ja schon weg. Doch war es rechtens, solche Mitschuldige an den Verbrechen des Nazi-Regimes ohne Urteil einzusperren, verhungern zu lassen oder zum Tode zu verurteilen? Nach unseren rechtsstaatlichen Maßstäben fraglos nicht. Doch lassen wie das alles einmal beiseite und lenken den Blick auf des wesentliche: Gibt es Opfer erster und zweiter Klasse? Darf man um die Opfer des roten Terrors nicht auch trauern? Darf man den nachfolgenden Generationen nur von den Verbrechen der Nationalsozialisten berichten, von den Verbrechen der anderen Seite jedoch nicht? Waren das gewissermaßen nur die unvermeidlichen „Kollateralschäden“ bei der Niederwerfung des Nationalsozialismus, jener angeblich konsequenten Endstation des „deutschen Sonderweges“?

Die Antwort kann nur heißen: Nein. Es ist an der Zeit, die Mörder unterschiedslos beim Namen zu nennen. Es ist an der Zeit, die Geschichtsklitterung zu beenden, die uns Mörder erster und zweiter Klasse präsentieren will. Es ist an der Zeit, beim Namen zu nennen, was unseren Vorfahren von jener verbrecherischen Clique angetan worden ist. Es ist an der Zeit, unseren Eltern und Großeltern, denen wir Leben, Freiheit und Wohlstand verdanken, ihre Ehre wiederzugeben. Papst Benedikt XVI. hat das anläßlich seines Besuchs der Gedenkstätte Auschwitz am 28.06.2006 mit der ihm eigenen Klarheit des Denkens und der Formulierungen getan, als er sich in seiner Ansprache bezeichnet hat „als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstarkens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, so daß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und mißbraucht werden konnte.“ Diese Analyse der Geschehnisse erhebt sich hoch wie ein gotischer Dom über dem Gräberfeld der nicht lebensfähigen Gedankenkonstrukte der politisch korrekten „Geschichtspolitik“ und läßt ihre Vertreter als armselige Gedankenquetscher und Wortklauber am Wegesrand liegen. Man wirft ihre Hervorbringungen am besten in den Papierkorb, der auf den Müllhaufen der Geschichte ausgeleert wird. Daß in Deutschland immer noch Leute wie jener Herr Knigge die Deutungshoheit über die Geschichte haben, erfüllt mich allerdings mit „leisem Entsetzen“.

30. Januar 2015