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Von Demokraten und Spezialdemokraten

Zu den Binsenweisheiten, die in unseren Tagen allerdings besondere Beachtung verdienen, gehört auch die, daß die Politik viel zu wichtig ist, als daß man sie den Politikern allein überlassen könnte. Politiker, die noch nicht ganz vergessen haben, daß sie eigentlich nur Vertreter des Volkes, nicht aber der Souverän selbst sind, ermutigen denn auch dazu, sich mit dem Tagesgeschehen zu befassen und wenn möglich, politisch auch aktiv zu werden. Ohnehin ist die Demokratie die einzige Staatsform, die unseren zivilisierten Vorstellungen von Menschenwürde gerecht wird. Denn untrennbarer Bestandteil der Menschenwürde ist auch die Eigenverantwortlichkeit des Menschen. Sie hat dann auch in sehr früher Zeit im alten Griechenland zu den Anfängen eines demokratischen Staatswesens geführt. Die freien Bürger der dortigen Stadtstaaten bestimmten durch Wahlen und Abstimmungen über die Geschicke ihres Gemeinwesens. Der Schönheitsfehler aus unserer Sicht war allerdings, daß sowohl die Frauen als auch die Sklaven davon ausgenommen waren. Doch wir wollen frühere Jahrhunderte und Jahrtausende nicht an den Maßstäben unserer Zeit messen. Die parlamentarische Demokratie mit ihren repräsentativen Elementen war letztendlich die Notlösung, welche die im Vergleich zu den antiken Stadtstaaten ungeheure Zahl von Bürgern erforderlich machte. Es mögen zwar wenige hundert Athener im alten Griechenland und wenige tausend Bürger eines Schweizer Kantons über einzelne Sachfragen entscheiden können, Millionen von Bürgern eines modernen Staates können das nicht. Deswegen müssen sie schlicht und einfach Bevollmächtigte bestellen, die für sie in ihrem Auftrag das Staatswesen leiten und verwalten. In jüngster Zeit hat allerdings der rasende technische Fortschritt insbesondere im Kommunikationswesen Möglichkeiten der Mitentscheidung geschaffen, die etwa im 19. und 20. Jahrhundert noch nicht vorstellbar waren. Es ist daher legitim, heute nach erweiterten Möglichkeiten der direkten Demokratie über die bereits existierenden Volksentscheide hinaus nachzudenken. Doch nun genug der Demokratietheorie. Denn das Recht zur Mitgestaltung der politischen Verhältnisse wird in unseren Tagen in einem Ausmaß mißverstanden und auch mißbraucht, das die Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung von 1949 sich in ihren schlechtesten Albträumen nicht haben vorstellen können.

Die Rede ist von einem Aktionsbündnis, das unter dem Motto: „Aufstehen gegen Rassismus“ dazu aufruft, Wahlkampfveranstaltungen einer demokratischen Partei massiv zu stören, zu behindern und wenn möglich, zu unterbinden. In ihrem Aufruf heißt es nach der einleitenden Behauptung, fast täglich griffen Rassisten und Rassistinnen – so viel Gender muß sein – Flüchtlingsheime an, islamfeindliche Übergriffe nähmen zu: „Währenddessen wird die Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend zum Sammelbecken für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. An vielen Orten ist die AfD Zentrum der extremen Rechten geworden. Abgeordnete der AfD verbreiten Naziparolen und hetzen gegen Andersdenkende. Die AfD ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden, für all jene, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen.“ Die Verfasser dieses Aufrufs bleiben Belege und Beispiele für diese Behauptung schuldig, natürlich auch für die subtile Behauptung, die AfD sei ihrerseits gewalttätig ( „ernsthafte Gefahr für all jene die nicht in ihr rechtes Weltbild passen“). In ihrer immerhin 40 Seiten starken Broschüre behaupten die Initiatoren dieses Aufrufs zum Wahlkampf dieser Partei: „Je nach Kontext der Veranstaltung und Strategie der Redner*in, vertritt die AfD dort offen rassistische Positionen oder versucht eher unterschwellig Stimmen zu fangen. Sie fabulieren dann zum Beispiel über Kulturen, die angeblich nicht zusammenpassen oder über angebliche „Bedrohung durch Muslime“. Doch auch AfDler*innen, die sich national-konservativ geben, kämpfen Seite an Seite mit bekennenden Rassist*innen und Neo-Nazis. Ein relevanter Teil der Rechten bezieht sich nicht mehr offen auf Rassentheorie, Antisemitismus und den Nationalsozialismus, sondern versteckt seine rassistischen oder sogar faschistischen Ziele unter einem national-konservativen Deckmantel, angeblicher Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Theorie des Ethnopluralismus. Dies ist eine rassistische Theorie, die sich nicht auf biologische Abstammung, sondern auf die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen bezieht. Die Kombination von offenem Rassismus oder Geschichtsrevisionismus mit ethnopluralistischen und national-konservativen Positionen dient der Relativierung und der Verschleierung rassistischer und faschistischer Ziele. Beides ist entscheidend für das Erfolgsrezept der AfD und schafft erst die Voraussetzung, daß Neo-Nazis in Landesparlamente in den Bundestag einziehen können.“

Nun läßt sich zu diesen kruden Behauptungen allerhand sagen. Vor allem fehlt jeder Beleg. Die Technik hinter dieser Argumentation ist offensichtlich: In der Art von Verschwörungstheorien wird den Rednern der AfD unterstellt, nicht zu meinen, was sie sagen. Das Grundgesetz gewissermaßen als Tarnkappe für den „Nazi“. Nebenbei bemerkt: Der Ethnopluralismus ist schon per se keine rassistische Theorie, weil er eben nicht an die blutsmäßige Abstammung anknüpft, sondern an die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis. Zum mitteleuropäischen, speziell deutschen Kulturkreis gehört aber unstrittig jeder Mensch, der hier aufgewachsen und kulturell geprägt worden ist, unabhängig davon, woher seine Vorfahren gekommen sind.

Größte Wachsamkeit gegenüber diesen sogenannten Aktivisten ist geboten, wenn man sich betrachtet, in welcher Art und Weise sie vorgehen wollen, und auch tatsächlich vielfach vorgehen. Da wird unter anderem empfohlen: „Infostände ärgern“ und gleich erklärt, wie das geht, nämlich durch umzingeln, einmauern und einwickeln, zum Beispiel mit Trassierband. Ein Beispiel aus Limburg an der Lahn wird als Video eingestellt. Darauf ist zu sehen, wie ein Infostand der AfD von sogenannten Aktivisten derart dicht umstellt wird, daß Passanten unmöglich gemacht wird, zu dem Infostand zu gehen, und dort mit den anwesenden Mitgliedern der AfD zu sprechen bzw. sich von ihnen politisches Werbematerial aushändigen zu lassen. Daß es sich hierbei um den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB handelt, muß nicht näher erläutert werden. In ihrer Broschüre versuchen die Verantwortlichen auch die umworbenen künftigen Mitstreiter dadurch zu beruhigen, daß sie behaupten, eine solche Aktion stehe als Kundgebung ihrerseits unter dem Schutz der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. In der Art des schlechten Juristen wird dann auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Beleg hierfür genannt, ohne allerdings deren Sachverhalt mitzuteilen. Das ist aber unbedingt erforderlich, um beurteilen zu können, ob der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit dem hier gezeigten so weit übereinstimmt, daß man die Grundsätze der Entscheidung jenes Falles auf diesen Fall anwenden kann. Liest man die Entscheidung nach, so stellt man fest, daß in jenem Falle nicht etwa ein Info-Stand einer Partei umstellt und abgeriegelt worden ist, sondern daß lediglich der Beschwerdeführer in der Nähe dieses Standes per Megaphon krakeelt hat. Das heißt also, daß die Verfasser jener Broschüre ihre Adressaten zu Straftaten animieren und ihnen gleichzeitig wider besseres Wissen erklären, es handele sich eben nicht um strafbare Handlungen. Aus der Sicht des Juristen hat derartiges ein ganz besonderes Geschmäckle.

In der Broschüre und dem Internetauftritt wird dann auch empfohlen, Veranstaltungen zu stören. Die  „Veranstaltungsortbesitzer“ – für eine solche Begriffsdrechselei hätte mir mein Deutschlehrer seinerzeit sicherlich ein „mangelhaft“ gegeben – sollen die Aktivisten kontaktieren und  „zum Absagen überzeugen“ – auch hier muß ich bezweifeln, ob der Verfasser tatsächlich Abitur gemacht hat – , was nach allen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nichts anderes heißt, als daß man die betreffenden Gastwirte vor die Wahl stellt, entweder über kurz oder lang die Fenster ihrer Lokale neu verglasen zu müssen, oder aber die bereits gebuchte Veranstaltung der AfD mit entsprechenden Kostennachteilen abzusagen. Also ein Aufruf zur Begehung von Straftaten wie Nötigung und Sachbeschädigung. Beschwichtigend wird hinzugefügt, daß die Gastwirte natürlich nicht gemeint seien, sondern man nur gegen die AfD vorgehen wolle. Doch den Gastwirten wird klargemacht: „Wer sich in dieser Situation aber schützend vor die AfD stellt, muß Kritik und Protest ertragen.“ Was darunter zu verstehen ist, kann nach den Erfahrungen in den letzten Monaten nicht zweifelhaft sein. Des weiteren wird dazu aufgerufen, Störaktionen während der Veranstaltungen der Partei durchzuführen, um „Nazis“ zu enttarnen. Nun gibt es in dieser Partei keine Nationalsozialisten, wie jeder weiß. Leute mit Sympathien für die seit 1945 nicht mehr existente NSDAP findet man allenfalls noch in der NPD. Dieser hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, sie jedoch wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Schwindsucht als so ungefährlich eingestuft, daß es eines Verbotes nicht bedarf.

Wenig überraschend wird natürlich auch dazu aufgerufen, allerorten (Toiletten, Schulhöfe, Bushaltestellen etc.) irgendwelche Aufkleber anzubringen. Daß es sich dabei um Sachbeschädigung, § 303 StGB, handelt, ist Jurastudenten bereits in den Anfangssemestern klar.

Bemerkenswert ist vor allem, wer diese in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Aktion, die darüber hinaus einen Anschlag auf die politische Kultur in unserem Lande darstellt, unterschriftlich unterstützt. Aus der Politik sind das nicht unerwartet weite Teile der SPD, der Grünen und die Linke. Einzelne Politiker dieser Parteien halten es sogar für angebracht, auch persönlich als Unterstützer aufzuscheinen. Um die wichtigsten zu nennen: Katarina Barley, Ralf Stegner, Manuela Schwesig und Eva Högl von der SPD, Kathrin Göring-Eckardt, Toni Hofreiter und Cem Özdemir von den Grünen, Dietmar Bartsch, Katja Kipping, Petra Pau und Bernd Riexinger von der Linken. Doch auch das Who is Who der Gewerkschaften, beginnend mit Frank Bsirske und einer Vielzahl von Ersten Bevollmächtigten der Einzelgewerkschaften und die unvermeidlichen Vertreter der Kirchen, aber auch Institutionen wie die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und die jüdische Gemeinde Pinneberg halten es wohl für unverzichtbar, hier aufzuscheinen. Bemerkenswert ist die Zahl von Hochschullehrern verschiedener Disziplinen, darunter angesichts der glatt rechtswidrigen Aktionen des Bündnisses zu meinem nicht geringen Erstaunen der Jurist Prof. Dr. Normen Paech, aber auch Gestalten vom Narrensaum der Gesellschaft wie diverse Bands mit so bezeichnenden Namen wie Narcolaptic, Rantanplan, Schmutzki und der unvermeidliche Linksbarde Konstantin Wecker.

Wenn führende Vertreter zweifellos demokratischer Parteien sich einer solchen Aktion anschließen und damit Aufrufe zu Straftaten unterstützen, dann kann ich nicht umhin, diese Leute nicht mehr in den Reihen der Demokraten zu verorten. Vielmehr handelt es sich um ganz besondere „Spezialdemokraten“. Das sehe ich offenbar nicht alleine so. Die Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer haben mitgeteilt, diese Organisation zu beobachten, worüber sich diese Spezialdemokraten natürlich empören. Man kann nur anregen, dass auch die Staatsanwaltschaften hier einmal genauer hinsehen und sodann die notwendigen Strafverfolgungsmaßnahmen in die Wege leiten.

 

 

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten

Die Reformationsbotschafterin der Evangelischen Kirche in Deutschland hat im Rahmen ihrer Bibelarbeit während des evangelischen Kirchentages in Berlin unter anderem gesagt: „Zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern. Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht.“ Das Zitat steht natürlich im Zusammenhang mit ihrer Bibelauslegung, die sich im wesentlichen mit Fragen der Familie und der Elternschaft befaßt. Nun läßt sie in Abrede stellen, sie habe damit sagen wollen, daß Menschen mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern für braunes Gedankengut mindestens anfällig wären. Betrachtet man den Text ihres Beitrages, dann kann man diese Behauptung daraus in der Tat nicht herauslesen. Es ist nämlich viel schlimmer.

Zunächst einmal fällt auf, daß auf der offiziellen Internetseite der EKD der Satz: „Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht“ nicht auftaucht. Hier haben wir es also mit einer redaktionellen Bearbeitung, man könnte auch sagen, einer gereinigten Fassung, des Originaltextes in seiner mündlichen Form zu tun. Frau Käßmann verteidigt sich ja nun auch damit, sie habe sich an dieser Stelle ihres Referats kritisch mit der Forderung der Partei AfD nach einer höheren Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung auseinandergesetzt. Das hat sie in der Tat getan, wobei schon gefragt werden muß, ob es wirklich Aufgabe der Religionsgemeinschaften ist, die Programme der politischen Parteien kritisch zu würdigen und entsprechende Empfehlungen bzw. Ablehnungen auszusprechen. Die selben Leute, die heute solche Predigten enthusiastisch begrüßen, haben früher, als die Pfarrer nicht selten von der Kanzel herab Wahlempfehlungen für „christliche Parteien“ ausgesprochen haben, eben dies mit harschen Worten kritisiert.

Frau Käßmann meint also, es wehe der braune Wind, wenn wir Deutschen – in der Diktion der Kanzlerin „die, die schon länger hier leben“ – uns wünschen, daß die einheimischen Deutschen – „die, die schon länger hier leben“ – mehr Kinder bekommen. Ist es nicht eine berechtigte Forderung, wenn man danach ruft, die einheimische Bevölkerung auch durch eine höhere Geburtenrate zu stärken? Denn so wird doch gewährleistet, daß unsere Kultur – die „Leitkultur“, Thomas de Maizière – auf jeden Fall erhalten bleibt. Denn diese Kinder muß man nicht erst integrieren, sie kommen als integraler Bestandteil der traditionellen deutschen Gesellschaft auf die Welt und werden in ihren traditionell deutschen Familien auch so erzogen. Bei denen, „die noch nicht so lange hier sind“ ist nämlich genau das fraglich. Möchte Frau Käßmann vielleicht, daß diese deutsche Leitkultur gewissermaßen auf natürlichem Wege verschwindet? Dann muß man es auch nicht fördern, daß die einheimischen Deutschen mehr Kinder bekommen. In diese Richtung scheint Frau Käßmann auch zu denken. Sie brachte ja in ihrer Bibelarbeit auch das Beispiel ihrer Mitschüler aus Anatolien, die einen deutschen Paß haben, und deren Enkel demgemäß „biodeutsche“ Kinder seien. Ihr sei gesagt, das sind sie dann nicht, wenn die Kinder dieser Mitschüler ihrerseits wiederum nur türkischstämmige Ehepartner gewählt haben und ihre Kinder in der türkischen Kultur aufziehen. Doch Leute wie Frau Käßmann hätten es in Deutschland gerne bunt. Je mehr bunte Flecken auf der deutschen Kulturtapete, die in den Augen dieser Leute durchaus braun ist, zu finden sind, umso besser. Und da liegt das eigentliche Problem der Käßmann’schen Auslassungen. Wenn sie den braunen Wind verspürt, weil Politiker die einheimischen Deutschen dazu aufrufen, mehr Kinder zu bekommen, auch mit Blick auf die Kontinuität der deutschen Leitkultur, dann ist das eigentlich skandalös. Wer die eigene Kultur und Tradition für so vorzugswürdig hält, daß er sie den nächsten Generationen erhalten will, der ist für Frau K. irgendwie ein Nazi. Damit diffamiert sie wohl die allermeisten Deutschen. Und deswegen sei ihr die Lektüre des achten Gebotes, unter anderen nachzulesen im zweiten Buch Moses, 20,16 und im Evangelium nach Matthäus 19:18 dringend anempfohlen.

 

 

Vorsichtig formuliert

Er hat es getan. Nicht selbstbewußt-selbstverständlich wie einst Friedrich Merz, nicht bayerisch kraftvoll wie Markus Söder. Nein, vorsichtig-zurückhaltend und die zu erwartenden böswilligen bis dämlichen Reaktionen aus dem linksgrünen Milieu bereits berücksichtigend. Thomas de Maizière hat zehn Thesen zur deutschen Leitkultur aufgestellt. Bemerkenswert daran ist weniger, was er unter deutscher Leitkultur versteht. Bemerkenswert ist vor allem, daß es in Deutschland eine derartig verdruckste und verschwiemelte Diskussion zu diesem Thema überhaupt gibt. Franzosen, Spanier oder Chinesen sollte man erst gar nicht fragen, was sie unter Leitkultur verstehen. Denn einen so akademisch analytischen Begriff für alles das, was sie selbstverständlich und unhinterfragt leben, kennen sie nicht. Ein solcher Begriff konnte sich nur in jenem Deutschland entwickeln, das sich seiner selbst nicht mehr sicher ist, und dessen Volk sich nach Auffassung nicht weniger Politiker und Meinungsführer besser als Bevölkerung begreifen sollte.

Natürlich sind de Maizières Thesen allesamt nicht falsch. Es handelt sich aber nahezu ausschließlich um platte Selbstverständlichkeiten, wie etwa die Beschreibung unserer Umgangsformen und die Ablehnung religiös begründeter Kleidungsvorschriften ( „wir sind nicht Burka“). Auch dürfte es selbst grünen und linksradikalen Deutschlandhassern schwer fallen, den Aufruf zu Respekt und Toleranz oder die Verortung Deutschlands als kulturell, geistig und politisch dem Westen zugehörig, als Deutschtümelei zu diffamieren. Prügel wird er aber natürlich dafür bekommen, daß er Deutschland als einen christlich geprägten, anderen Religionen freundlich zugewandten, aber weltanschaulich neutralen Staat bezeichnet hat. Auch seinen aufgeklärten Patriotismus werden die Habermas-Adepten mindestens belächeln und die „one world“ Propagandisten als Rückfall in nationalstaatliches Denken verdammen. Daran wird auch sein Hinweis auf die Westbindung Deutschlands, sein Bekenntnis zu Europa sowie ein gemeinsames kollektives Gedächtnis für Orte, Ereignisse und Traditionen als Teil der Leitkultur nichts ändern. Seine Wahrnehmung Deutschlands als Kulturnation, geprägt von Kultur und Philosophie, wird so mancher Propagandist des Grenzenlosen als überheblichen Nationalismus diffamieren, auch wenn völlig klar ist, daß es außer Deutschland natürlich andere von Kultur und Philosophie geprägte Kulturnationen gibt. Vor allem aber sein Ruf nach Integration dergestalt, daß Zuwanderer Kenntnis und Achtung vor der deutschen Leitkultur haben sollen, wird ihm von den Anhängern der „Bunten Republik Deutschland“ übel vermerkt werden. Wenn er den Leistungsgedanken hervorhebt, aber auch ein Bekenntnis zum Erbe der deutschen Geschichte mit allen ihren Höhen und Tiefen ablegt, dann darf dies getrost schon als mutige Aussage in unseren Tagen gewertet werden.

Bemerkenswert ist auch, was der Politiker nicht schreibt. Zum Beispiel, daß die deutsche Geschichte weitaus mehr Höhen als Tiefen aufweist. Oder daß Deutschland in seiner Geschichte Höhepunkte in Kultur und Wissenschaft aufzuweisen hat, die im Weltmaßstab selten erreicht worden sind, denken wir etwa an die Häufung von erstaunlichen wissenschaftlichen Leistungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die sich in der Zahl der Nobelpreise für deutsche Naturwissenschaftler widerspiegelt. Denken wir auch an die erfolgreiche Verteidigung der abendländischen Kultur gegen den anstürmenden Islam im 18. Jahrhundert. Daß Europa heute nicht aus sog. Gottesstaaten mit vormittelalterlicher Gesellschaftsstruktur besteht, wie sie im vorderen Orient mit expansionistischer Tendenz existieren, ist ja nun einmal vorwiegend deutschen Heeren zu verdanken.

Daß wir allen, die ins Land kommen und bleiben dürfen, unsere ausgestreckte Hand reichen, ist ja schön. Was aber heißt das eigentlich? Müßte man nicht erst einmal sagen, wer bleiben darf? Hier traut er sich nicht recht. Wenn er nämlich nicht bei dem törichten Satz seiner Kanzlerin stehen bleiben will, die von denen schwätzt, die schon länger hier leben, und denen, die noch nicht so lange hier sind, dann muß er doch sagen, wen wir aus welchen Gründen hier haben wollen. Und dann muß gesagt werden, wie man zu dem wird, der alles das verinnerlicht, was deutsche Leitkultur genannt werden kann. Dann darf man sich nicht um die Definition des Volkes, des deutschen zumal, drücken. Es ist doch selbstverständlich, daß ein Volk eben auch eine Abstammungsgemeinschaft ist. Denn die Geschichte erstreckt sich eben über viele Generationen, die Kultur entwickelt sich über viele Generationen und auch die wissenschaftlichen Leistungen entstehen nicht an einem Tage. Umgekehrt wird alles das nicht der verinnerlichen, der von alledem weder etwas weiß, noch dafür irgendein Interesse aufbringt. Er mag einen deutschen Paß haben. Er mag Generationen von Vorfahren haben, die eben auch einen solchen ihr eigen nannten, oder aber Generationen von Vorfahren, die ganz woanders gelebt haben. Der Minister selbst ist ja gewissermaßen das Schulbeispiel dafür, daß es nicht auf die Zahl der Generationen ankommt, die in Deutschland geboren, aufgewachsen und kulturell geprägt worden sind. Auch seine Vorfahren lebten nicht schon im Mittelalter oder zur Zeit Luthers in Deutschland. Doch sie wandelten sich von Franzosen rasch zu Deutschen, denn das wollten sie werden, weil sie hier in Freiheit leben konnten. Jede neue Generation dieser Zuwanderer wuchs so selbstverständlich in der deutschen Kultur auf, daß sie darüber schon gar nicht mehr nachdachte. Zum Beispiel auch nicht darüber, ob man überhaupt seinen Ehepartner unter „denen, die schon länger dort lebten“ finden durfte, oder doch nur unter denen, die mit den Eltern oder Großeltern ins Land gekommen waren. Nationale Identität wächst eben in Generationen. Sie kann aber nur wachsen, wenn sie eingepflanzt wird. Die Nation wächst natürlich durch Reproduktion, ungeachtet dessen, daß sie sich auch durch Zuzug ergänzt. Würde allerdings das Wachstum nicht mehr in erster Linie organisch erfolgen, sondern vorwiegend durch Zuwanderung, so würde sich eben die Nation auflösen und etwas anderes entstehen. Es ist undenkbar, daß in einem solchen Falle Kultur, Lebensgewohnheiten und Traditionen unverändert fortbestünden.

Fragen dieser Art stellen sich andere Völker nicht. Sie bleiben uns Deutschen vorbehalten, was unsere Dichter schon erkannten, als es ein nationalstaatlich verfaßtes deutsches Volk noch gar nicht gab. Aus unterschiedlichen Motiven fragten oder forderten sie, wie etwa Ernst Moritz Arndt angesichts des unter Napoleons Knute stöhnenden Volkes. Sein Gedicht „Was ist des Deutschen Vaterland?“ mag für die Menschen unserer Zeit nationalistisch klingen, weil sie gar nicht mehr wissen, daß 1813 die Menschen in Deutschland der Wunsch beseelte, endlich doch frei in einem eigenen Staat leben zu können. Nach den Befreiungskriegen konnte dann soweit auch Optimismus entstehen, wie etwa in Heinrich Heines Nachtgedanken aus dem Jahre 1844. „Deutschland hat ewigen Bestand. Es ist ein kerngesundes Land. Mit seinen Eichen, seinen Linden, werde ich es immer wieder finden.“ Doch wir Deutschen haben uns auch in der Phase der nationalen Einigung Mitte des 19. Jahrhunderts mit uns selbst schwerer getan, als die Italiener oder Polen. Warum das so war und weiterhin auch sein wird, beantwortet uns wie viele andere Fragen auch Johann Wolfgang von Goethe. „Es ist der Charakter der Deutschen, daß sie über allem schwer werden, daß alles über ihnen schwer wird.“ (Wilhelm Meisters Lehrjahre, viertes Buch, 20. Kapitel). Was Goethe, im übrigen lange vor der leider nur kleindeutsch gebliebenen Einigung 1871 bereits um 1780 geschrieben hat, scheint heute noch Gültigkeit zu haben. Wenn wir die Herausforderungen unserer Zeit bestehen wollen, die nicht zuletzt aus dem Zusammenprall der Kulturen (Samuel Huntington) herrühren, dann müssen wir diesen Schwermut durch frischen Mut ersetzen.

 

 

 

Auf der Zeitreise

Wir sind auf der Zeitreise. Wer unsere Zeit mit wachen Sinnen beobachtet, der muß eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Zeit des Vormärz vor 200 Jahren feststellen. Ein Meinungsklima, in dem nur gedeihen darf, was die politisch korrekten Gärtner ausgesät haben, und ausgejätet wird, was in ihren Augen Unkraut ist. Ein aktuelles Beispiel aus der fränkischen Provinz:

In Nürnberg lebt und arbeitet der Schriftsteller Godehard Schramm. Seine Werke werden viel gelesen. Seine Sprache ist lebendig, seine Gedanken sind anspruchsvoll. Er ist eben wer. Da hatte sich der Landrat des mit guter Luft, fruchtbaren Äckern und vielen Karpfenteichen gesegneten Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim gedacht, ein Buch aus der Feder des großen Schriftstellers über den kleinen Landkreis könne dessen Entwicklung nur förderlich sein. Deswegen stellte er ihm für ein solches Buch Fördermittel zur Verfügung. Der Dichter nahm das Geld gerne an und schrieb das Buch über Land und Leute. Weil er aber ein sehr freier Geist ist, lacht von den Seiten des Buches nicht nur eitler Sonnenschein. Vielmehr nimmt er sich mit der ihm eigenen Sprachgewalt auch Mißstände vor wie das Unwesen osteuropäischer Einbrecherbanden und den Mißbrauch des Asylrechts durch bloße Wirtschaftsmigranten. Schließlich bleibt auch die ländliche Idylle des westlichen Mittelfranken davon nicht verschont. So weit, so gut sollte man meinen. Der Schriftsteller hat geschrieben, was man von einem Autor seines Kalibers erwarten darf. Für eine bloße Beweihräucherung hätte es ja ausgereicht, einen Schreiberling aus dem Amt für die Tourismusförderung zu beauftragen. Doch im Deutschland des Jahres 2017 geht das so einfach nicht. Prompt lamentierte eine sogenannte „Bürgerbewegung für Menschenwürde“, es handele sich um als Kunst verkleideten Rassismus. Denn der Dichter hatte unter anderem Flüchtlinge „Abhauer aus verschiedenen afrikanischen Ländern sowie aus Syrien“, auch „Asyl-Erpresser oder Einwanderungs-Einbrecher, die, mit nichts anderem behaftet als ihrer nackten Existenz, bei der Ankunft uns ihre leibeigene Pistole auf die Brust setzen und uns mit ihrem Schicksal nötigen, Ihnen auf der Stelle ein besseres Leben zu ermöglichen“ genannt. Er schreibt ferner von einer „Flut von Einbrechern, die vorsätzlich unsere Grenzen überschreiten und das Land mit Verantwortungsbeschlag zwingen:“ und weiter: „in dieser heillosen Überflutung, die aus panischer Flucht entsteht, wird das Zurückweisen der Geflohenen immer schwieriger, und viele von ihnen werden empört sein, daß die erhoffte Zuwendung jedem Einzelnen gegenüber nicht mehr möglich scheint.“

Das war für politisch korrekte Gutmenschen wie für staatstragende Politiker aller Couleur zuviel. Der wackere Landrat distanzierte sich. Jedenfalls eine eventuelle weitere Auflage des Buches sollte keinen Hinweis mehr auf die Förderung durch den Landkreis enthalten. Ein Altbürgermeister stellte gar juristische Überlegungen an und sinnierte über den Tatbestand der Volksverhetzung. Wohl eher mit Bedauern mußte der Präsident des Bezirkstages feststellen, daß man dem Dichter nachträglich nicht den 2003 verliehenen Wolfram-von-Eschenbach Preis aberkennen und das Preisgeld zurückfordern könne. Das sehe die Satzung nicht vor. Das bayerische Kultusministerium nahm eilends davon Abstand, den Dichter anläßlich eines Empfangs auf der Nürnberger Kaiserburg aus seinem Buch lesen zu lassen. Wo käme denn die bayerische Staatsregierung hin, wenn sie einen Ludwig Thoma unserer Zeit auf das Podium ließe, auf daß er Wasser in den Wein der politischen Harmonie gieße? Souveräne Politiker indessen, die man sich als Demokrat doch wünscht, hätten anders reagiert. Was ihnen an des Dichters Worten nicht gefiel, hätten sie in der Moderation benannt, doch die Freiheit der Kunst aus gegebenem Anlaß betont. Kleine Geister hingegen fürchten offenbar, daß sie selbst der Ketzerei verdächtigt werden könnten, wenn sie den Ketzer nur reden lassen.

Das Meinungsklima in unserem Lande ist in der Tat stickig geworden. Wir sind im Vormärz des 19. Jahrhunderts angelangt. Mit dem Unterschied, daß es nicht mehr förmlicher Karlsbader Beschlüsse bedarf, wie 1819. Metternich indessen ist in allen Köpfen. Der Konformismus liegt wie Mehltau über dem Land. Abweichler werden ausgegrenzt. Das ist eben der Unterschied der Systeme. Die restaurativen Fürstenregime jener Zeit benötigten noch den Zensor, der mißliebige Meinungsäußerungen mit der Schere aus den Gazetten tilgte. Die Demokratie indessen, deren Fundament an sich die Meinungsfreiheit ist, droht in die Diktatur der Mehrheit umzuschlagen, sobald Gedanken und Überzeugungen übermächtig werden und religiöse Qualität annehmen. Dann erscheinen abweichende Meinungen undemokratisch und unmoralisch. Von ihnen muß man sich distanzieren, sie sind wie Unkraut auf dem Acker. Der Gutsherr muß schon gar nicht mehr anordnen, es zu jäten. Die Knechte und Mägde wissen von selbst, daß sie es zu tun haben. Dieses Phänomen hat zu jener Zeit Alexis de Toqueville mit der Wortgewalt des Schriftstellers in seinem Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben:

„In Amerika zieht die Mehrheit einen drohenden Kreis um das Denken. Innerhalb dieser Grenzen ist der Schriftsteller frei. Aber wehe, wenn er sie zu überschreiten wagt!… Der Machthaber sagt hier nicht mehr: „Du denkst wie ich, oder du stirbst“; er sagt: „Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich; Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tag an bist du ein Fremder unter uns. Du wirst dein Bürgerrecht behalten, aber es wird dir nicht mehr nützen; denn wenn du von deinen Mitbürgern gewählt werden willst, werden sie dir ihre Stimme verweigern, ja, wenn du nur ihre Achtung begehrst, werden sie so tun, als versagten sie sie dir. Du wirst weiter bei den Menschen wohnen, aber deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren. Wenn du dich einem unter deinesgleichen nähern wirst, so wird er dich fliehen wie einen Aussätzigen; und selbst wer an deine Unschuld glaubt, wird dich verlassen, sonst meidet man auch ihn. Gehe hin in Frieden, ich lasse dir das Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.“

Verstärkt wird diese öffentliche Brandmarkung dadurch, daß auf der anderen Seite gehätschelt und hofiert wird, wer auch immer im politischen Mainstream daherplätschert. Selbst politische Flegel, Grimassenschneider und Veralberer, neudeutsch „Comedians“ genannt, genießen Beifall und Zuspruch, wenn sie ihre verbalen Fäkalien kübelweise über Leuten ausgießen, deren politische Anschauungen sie nicht mögen. Die Zeit des Vormärz erscheint dagegen kultiviert.

 

 

Rechtsstaat Türkei und Leisetreter Deutschland

Anne Will hatte zu ihrer Talkrunde letzten Sonntagabend nur zwei Gäste eingeladen. Statt der üblichen 5-6 Gesprächspartner nahmen der deutsche Kanzleramtsminister und der türkische Sportminister auf den Sesseln im Studio Platz. Grundsätzlich ist diese Reduzierung auf nur zwei Gesprächspartner zu begrüßen. Denn dann hat jeder ausreichend Zeit, seine Gedanken auszuformulieren und stringent zu argumentieren. Bei dem üblichen Format indessen steht schon die schiere Zahl der Gesprächspartner in Verbindung mit der beschränkten Zeit einer Diskussion entgegen, die ihren Namen verdient. Soweit das Positive.

Der türkische Sportminister erwies sich sehr schnell als durchaus gefährlicher Politiker, weit ab von dem wackeren Sportfunktionär, der staatliche Fördermittel an ländliche Fußballklubs verteilen darf. Der deutsche Kanzleramtsminister hingegen erwies sich als treuer Diener seiner Herrin, die offensichtlich immer noch nicht dem türkischen Despoten die klare Kante zeigen will, von der unsere Politiker doch so gerne sprechen.

Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des türkischen Ministers, der im übrigen in einer ganz speziellen Mischung von Arroganz und Selbstgefälligkeit stets zwischen der deutschen und der türkischen Sprache hin und her wechselte. Möglicherweise gehört auch das zu seinem Habitus und seiner Ideologie, wonach selbstverständlich Türken auch noch nach Generationen in Deutschland eben genauso gut Türken wie Deutsche sein sollen. Natürlich in erster Linie Türken. Und genau deswegen lobte er auch das Gefasel unserer Kanzlerin, wonach Deutsche alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Auf die Bemerkung des deutschen Kollegen, wonach gewisse Dinge bei uns von den Gerichten entschieden werden, und die Regierung darauf keinen Einfluß hat, hatte er die Stirn zu erklären, dies sei in der Türkei genauso. „Wenn unsere Gerichte entscheiden, dann gilt das. Dann ist es nicht in der Macht der Regierung, zu sagen, das Gericht kann das nicht machen.“ Von seinem deutschen Kollegen kam darauf nichts. Dabei hätte er durchaus sagen müssen, worin die Unterschiede zwischen unabhängigen Gerichten in Deutschland und der Türkei jedenfalls derzeit liegen. Stand Ende Juli 2016 existierten in der Türkei gegen 2854 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle, davon waren 1684 in U-Haft. Ja, hätte der deutsche Kanzleramtsminister antworten müssen, das war bei uns in Deutschland schon mal genauso wie bei Ihnen in der Türkei. Zwischen 1933 und 1945 haben Gerichte entschieden, wie es dem Regime gefiel. Zuvor waren natürlich eine Reihe von „unzuverlässigen“ Richtern ihres Amtes enthoben worden. Zudem hatte das Regime für die Rechtsgebiete, auf die es ihm besonders ankam, Sondergerichte installiert, die natürlich mit 150-prozentigen Nazis besetzt waren. Da konnte das Regime auch getrost sagen, daß die Regierung nicht sagen kann, das dürften die Gerichte nicht oder nicht so entscheiden. Einen signifikanten Unterschied zwischen der Situation damals in Deutschland und in der Türkei heute kann man wirklich nicht erkennen. In der DDR war das natürlich von 1949 bis 1989 genauso. Damit hätte Altmaier auch gleichzeitig die richtige Antwort auf die unsäglichen und unverschämten Nazivergleiche des Herrn Erdogan und seiner Paladine gegeben.

Der türkische Minister ging dann noch weiter. Den Vorhalt seines Kollegen, daß nach dem Putschversuch im Sommer 2016 viele Beamte entlassen worden seien, konterte er mit dem Hinweis darauf, daß ja auch nach der Wende viele ehemalige Beamte in den neuen Bundesländern entlassen worden seien, weil sie nicht als zuverlässig im Sinne des Grundgesetzes galten. Auch hier fehlte die angemessene Reaktion des deutschen Ministers. Denn es ist ja wohl ein fundamentaler Unterschied, ob Tausende von Beamten aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung einfach entlassen, teilweise auch inhaftiert werden, oder aber ob in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beibringung belastbarer Beweismittel und der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung  eine dazu noch gerichtlich anfechtbare Entscheidung steht, daß der betreffende Beamte wegen seiner Verstrickung in das Unrechtsregime der DDR nicht mehr weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann. Also schlicht und einfach der Unterschied zwischen dem Wüten eines Despoten und einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Dem türkischen Minister war im Laufe der Sendung auch anzusehen, wie sehr er das ganze genossen hat. Zu Recht fand er sich ganz prima und seinem Gegenüber weit überlegen. Es war halt der Unterschied zwischen Schlagstock und Waschlappen, zwischen Selbstbewusstsein und Leisetreterei.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Im Land von Kraft und Freunden offenbar nicht. Dort hat man mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz erlassen und umgesetzt, wonach Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Von einer im wesentlichen gleichen Qualifikation ist nach § 19 Abs. 6 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen bereits dann auszugehen, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Der Feminismus blüht in Nordrhein-Westfalen also nicht nur dort, wo er gehegt und gepflegt wird,nämlich in der Kölner Emma-Redaktion unter Alice Schwarzer. Nein, er wird auch von der herrschenden rot-grünen Mehrheit in diesem an Problemen reichen, an Geldmitteln jedoch armen Lande den Bürgern sogar in Gesetzesform aufs Auge gedrückt.

Nun haben sich erwartungsgemäß eine Reihe von männlichen Beamten dieses wohl nur an Einwohnern größten Bundeslandes gegen solchen Unfug auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt. Schon aus einem im Auftrage der FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages erholten Gutachten des Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbeke war ersichtlich, daß dieses Gesetz scheitern müsse, denn nach Auffassung dieses Sachverständigen hat ein Bundesland für ein solches Gesetz nicht einmal die verfassungsmäßige Rechtssetzungskompetenz. Die Verwaltungsgerichte im Lande von Kraft und Freunden hatten bereits in mehreren Verfahren, die von männlichen Beamten gegen die Bevorzugung einer weiblichen Mitbewerberin angestrengt worden waren, einschlägigen Anträgen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, wonach dem Land der Vollzug der beabsichtigten Beförderung einer Mitbewerberin untersagt wurde. Nun hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, daß die einschlägige Vorschrift im Landesbeamtengesetz gegen den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verstößt. Auswahlentscheidungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen. Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht. Wiesen die dienstlichen Beurteilungen dasselbe Gesamturteil aus, müssten zunächst die Inhalte der aktuellen Beurteilungen und bei dann noch gegebenem Qualifikationsgleichstand ältere dienstliche Beurteilungen berücksichtigt werden.

Recht verstanden, tut diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch tüchtigen Frauen im öffentlichen Dienst keinerlei Tort an. Denn es ist durchaus möglich, ja sogar geboten, bei der dienstlichen Beurteilung einer Beamtin zu berücksichtigen, ob und in welcher Weise sie sowohl ihren dienstlichen Obliegenheiten nachkommt, als das auch mit ihren familiären Verpflichtungen unter den sprichwörtlichen Hut bringt. Denn es ist nicht nur eine menschlich anerkennenswerte Leistung, sondern durchaus auch für einen Arbeitgeber interessant, wenn eine Mitarbeiterin beides vorbildlich leistet. Wer auf beiden Feldern gute Ergebnisse erzielt, eignet sich gerade für Führungsaufgaben. Wer allerdings als „Single“, lesbisch oder nicht, eine solche Herausforderung nicht zu meistern hat, hebt sich eben nicht aus der Masse der Bewerber (m/w) heraus, auch wenn sie damit dem „modernen“ Menschenbild rot-grüner Genderideologie entspricht. Was hingegen Feministinnen wollen, und ihnen nahestehende Politiker zum Gesetz machen, ist die Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts. Genau das verbietet Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wo es ja heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Jedenfalls die Richter des OVG Münster wissen das noch.

Demokratie und Menschenrechte – exklusiv

Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben mit Bedacht als erste und bedeutendste Festlegung den Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ an den Anfang des Verfassungstextes gesetzt. Art. 1 unserer Verfassung, die mit diesem Satz beginnt, ist auch mit verfassungsändernder Mehrheit nicht zu ändern oder gar abzuschaffen, ebenso wie das Demokratieprinzip, in welchem die essentialia einer demokratischen Staatsordnung festgeschrieben sind. Alle Gewalt geht vom Volke aus, die Staatsgewalt ist zwischen gesetzgebenden Parlamenten, Regierungen und Gerichten aufgeteilt. Aus dem Demokratieprinzip ergibt sich natürlich mit zwingender Logik, daß sich einerseits Minderheiten den Mehrheiten fügen müssen, andererseits aber Mehrheiten es hinnehmen müssen, durch das Ergebnis demokratischer Wahlen zur Minderheit zu werden.

Auf diese Dinge hinzuweisen, mag auf den ersten Blick als öde Steißpaukerei erscheinen. Mancher Leser wird zu Recht denken: „Habe ich solche Belehrungen überhaupt nötig?“ Nein, werte Leserschaft, unter Ihnen vermute ich keinen, der solcher Nachhilfe bedarf. Indessen bedürfen dieser Nachhilfe ganz offensichtlich eine Reihe von Leuten, die sich öffentlich als Verteidiger der Demokratie aufspielen, bei Lichte besehen jedoch die Demokratie gerade gegen sie verteidigt werden muß. Deswegen ist der Titel dieses Beitrages auch so gewählt. Exclusiv heißt nun einmal auf deutsch wörtlich „ausschließlich, nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich“, wie uns der Duden lehrt.

Spitzenpolitiker werden in diesen Tagen nicht müde, vor der Verrohung der Sitten in der öffentlichen Debatte, insbesondere in der Anonymität des Internets, zu warnen. Der gewählte Bundespräsident meinte ebenso wie der Präsident des Bundestages anlässlich der Bundesversammlung am 12. Februar dieses Jahres einschlägige Warnungen gewissermaßen ex cathedra aussprechen zu müssen. Doch müssen wir leider feststellen, daß gerade auch aus diesen Kreisen Töne klingen, die ganz und gar nicht dazu angetan sind, den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Wenn der nun gewählte Bundespräsident noch als Außenminister den gewählten Präsidenten eines anderen Landes als Hassprediger bezeichnet, dann disqualifiziert er sich nicht nur als erster Diplomat seines Landes, sondern trägt dazu bei, daß der sachliche politische Diskurs durch Pöbeleien ersetzt wird. Und dann darf man sich nicht wundern, wenn ein offenbar mit aller Macht nach oben drängender Nachwuchsjournalist während der Bundesversammlung twittert: „So, ich hoffe Olivia Jones boxt Frauke Petry jetzt auf der Empfangsparty um“, und ein durch ein mehr als eigenartiges Verständnis von Satire, nämlich die Formulierung von zügellosen Beleidigungen anstelle von witziger Kritik, aufgefallener Medienschaffender namens Böhmermann Kritik daran mit den Worten kommentiert: „Wir dürfen uns nicht von Schwangerenaugen erpressen lassen“, dann ist der Tiefpunkt politischer Kultur, menschlichen Anstandes und sogar medialer Pöbelei erreicht oder gar unterschritten. Wer öffentlich die Hoffnung äußert, eine ersichtlich schwangere Politikerin möge körperlich attackiert werden, der hat entweder von Menschenwürde noch nie etwas gehört, oder sie ist ihm völlig egal, wenn es um Menschen mit einer politischen Anschauung geht, die ihm nicht paßt. Wer sich freuen würde, wenn im Rahmen der Bundesversammlung, die nun einmal nach allgemeinem Verständnis gewissermaßen das Hochamt der parlamentarischen Demokratie darstellt, jemand niedergeschlagen  würde, der hat nicht nur keinen Anstand und keine Kinderstube, der hat auch nicht den mindesten Respekt vor den demokratischen Institutionen dieses Landes. Ausgerechnet Leute, die für sich in Anspruch nehmen, sich In Humanität und demokratischer Gesinnung von niemanden übertreffen zu lassen, treten die Menschenwürde und die demokratischen Institutionen mit Füßen, sobald es um Menschen geht, deren politische Einstellung ihnen nicht paßt. Der noch größere Skandal besteht allerdings darin, daß solche Figuren wie dieser Böhmermann  und dieser Huber ihre menschenverachtenden Pöbeleien munter durch die Gegend twittern können, ohne daß sie von den maßgeblichen Politikern und Chefredakteuren dieses Landes in die Schranken gewiesen werden. Es scheint darauf anzukommen, wer etwas tut, und sei es etwas ganz sicher Unrechtes. Man stelle sich einmal vor, ein Journalist aus dem nationalkonservativen Spektrum, vielleicht Thorsten Hinz oder Michael Klonovsky hätte gleiches oder ähnliches in Richtung einer schwangeren Politikerin aus den im Deutschen Bundestag derzeit vertretenen Parteien  öffentlich geäußert. Abgesehen davon, daß dies wirklich nur eine Fiktion ist, und zum Beispiel die beiden genannten Herren wohl nicht einmal unter stärkstem Alkohol- oder Drogeneinfluß zu einer solchen Entgleisung fähig wären, der Aufschrei in den Medien wäre in größtmöglicher Lautstärke umgehend zu hören gewesen. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes hätten eine Flut von einschlägigen Strafanzeigen abzuarbeiten.

In diesem Klima können auch unbeanstandet Hotels und Gasthöfe mit Boykottdrohungen, Androhung von physischen Angriffen oder einer Flut von Schmähanrufen traktiert werden, nur weil sie einer demokratischen Partei, die sich zu unserer Verfassung programmatisch bekennt, und die deswegen natürlich auch nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist, Veranstaltungsräume vermieten. In diesem Klima ist es möglich, daß die Lehrer eines Gymnasiums eine Schulveranstaltung im Saal eines Gasthofes absagen, weil dort zuvor eine Veranstaltung eben dieser Partei stattgefunden hat. Man ist versucht, diesen famosen Pädagogen Nachhilfeunterricht über die Grundlagen unserer Demokratie zu erteilen, selbstverständlich mit anschließender benoteter Leistungskontrolle. Schließlich sollten die Eltern dieser Schüler wissen, welchen pädagogischen Geisterfahrern ihre Kinder ausgeliefert sind.

In diesen Tagen hat offensichtlich der Wahlkampf begonnen. Der Wortbestandteil Kampf scheint hier in seiner unheilvollsten Bedeutung Wirklichkeit zu werden. Wir werden uns also darauf gefaßt machen müssen, daß Anstand, Höflichkeit, Sachlichkeit und die Achtung vor dem Menschen, gleichgültig welcher politischen Auffassung er ist, bis zum 27. September 2017 keinen Platz mehr in der öffentlichen Debatte haben werden. Man wird sich also am 27. September 2017 wohl auch zwischen Demokraten und Demokratieabschaffern entscheiden müssen.

Worum es geht

Wer mit wachen Sinnen die politische Debatte der letzten Jahre verfolgt, dem kann nicht entgangen sein, daß wir uns mitten in einem Kulturkampf befinden. Der Antagonismus zwischen den saturierten Alt-68ern, die heute entweder selbst das maßgebliche Führungspersonal in Politik und Medien stellen, oder schon mit Wohlgefallen auf die in ihrem Geiste erzogenen Nachfolger blicken, und den von ihnen als Rechtspopulisten diffamierten Kritikern ihrer Denkweise und Politik prägt die Debatte unserer Tage. Ebenso wie die APO der frühen sechziger Jahre, die in der Kulturrevolution von 1968 kulminierte, stellen die Vordenker „rechter“ Parteien in Europa – möglicherweise auch die spin doctors des neuen amerikanischen Präsidenten – überkommene gesellschaftliche Grundüberzeugungen in Frage. Ebenso wie seinerzeit linke Vordenker das herrschende Gesellschaftsbild und das Demokratieverständnis ihrer Generation in Frage gestellt haben, tun dies heute mit anderen Vorzeichen unabhängige Publizisten und unkonventionelle Politiker.

Peter Kuntze analysiert diesen Vorgang zutreffend, wenn er schreibt: „Was sich seit längerem vornehmlich in Deutschland abspielt, ist der Beginn eines Paradigmenwechsels, die Infragestellung des nach der achtundsechziger-Revolution mit elitär-arroganter Volkspädagogik und politischer Korrektheit durchgesetzten Weltbildes. Daß jetzt der Begriff „Demokratie“ ständig mit dem Adjektiv „liberal“ verbunden wird, zeigt, worum es geht: die durch Masseneinwanderung, Hofieren selbst skurrilster Minoritäten sowie Umdefinition von Ehe und Familie auf Kosten und zu Lasten der arbeitenden Mehrheit grundlegend veränderte Gesellschaft soll als nicht hintergehbare Realität festgeschrieben werden. Zugleich wird diese Fragmentierung, die der sophistischen Logik folgt, es sei normal, anders zu sein, unter Beschwörung von „Weltoffenheit“ und „Toleranz“als alternativloses Konzept der Moderne dargestellt. Letztlich, so der utopische Traum, sollen alle Nationalstaaten als Finalisierung der Geschichte in einer grenzen- und klassenlosen Weltgesellschaft aufgehen.

Damit beschreibt er präzise das Weltbild, ja die Ersatzreligion unserer herrschenden Eliten in Politik, Publizistik und Geisteswissenschaften. Jedermann weiß, daß innerhalb dieses juste milieu keine abweichenden Meinungen geduldet werden. Wir sind zwar zivilisatorisch weiter als in den Jahrhunderten der Inquisition und müssen nicht mehr mit ansehen, wie die Ketzer öffentlich verbrannt werden. Doch jeder weiß, daß er seine wirtschaftliche wie auch soziale Existenz aufs Spiel setzt, wenn er auch nur eines der Axiome des linksliberalen Weltbildes in Frage stellt. Steffen Heitmann, Martin Hohmann, Birgit Kelle, Thilo Sarrazin und Eva Herman seien hier nur beispielhaft genannt. Doch langsam, ganz langsam scheint sich die Welt zu verändern. Das Misstrauen der Bürger gegen Politik und Medien wächst unaufhaltsam. Der offene Rechtsbruch Merkels im Zuge der Flüchtlingskrise 2015, die zynisch-arrogante Verachtung der Leitmedien für die Kritiker der Merkel’schen Politik, die kalte Enteignung von Sparern und Beziehern kapitalgedeckter Renten durch die EZB zugunsten südeuropäischer Korruptionsrepubliken: von allen Seiten sieht sich der hart arbeitende Bürger bedroht und betrogen. Der zugegebenermaßen pauschale Kampfbegriff der Lügenpresse ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern ist nur als die wütende Reaktion auf irgendwie als unlauter empfundenes Verhalten von Politik und Medien zu verstehen. Mitspielen mag dabei auch das Gefühl der eigenen Ohnmacht gegenüber „denen da oben“, gespeist auch aus der Erkenntnis, bei weitem nicht zu wissen, was da wirklich vorgeht. Aber gerade dieses „irgendwie“ ist ja typisch für den Beginn von Veränderungen. „Irgendwie“ gehört ja auch zu den sprachlichen Leitfossilien der sechziger/siebziger Jahre in Deutschland. Aus dem Gefühl, irgendwie laufe da was falsch, wird mit der Zeit die Erarbeitung von Kenntnissen und Wissen. Und aus dem Irgendwie wird dann die präzise Analyse der Wirklichkeit, die Reflexion des Sinnvollen und Wünschenswerten und schließlich der Paradigmenwechsel. Die alten Werte sind dann nicht mehr die Werte der Alten. Der Fortschritt ist nicht mehr der Marsch ins Ungewisse, sondern der Weg zu den zeitlosen Gewissheiten.

Die Revolution ist beendet.

Zivilcourage soll kriminalisiert werden – wirklich?

Der Fall sorgt für Aufregung. Am 21. Mai 2016 hat ein offensichtlich psychisch kranker Asylbewerber aus dem Irak in einem Supermarkt der sächsischen Gemeinde Arnsdorf vielleicht randaliert, vielleicht auch nur uneinsichtig gegenüber dem Personal eines Supermarkts reagiert, das seine Wünsche hinsichtlich einer abgelaufenen Telefonkarte wohl mit Recht nicht realisieren wollte. Der Mann wurde dann, nachdem die Polizei nicht zur Sachbehandlung kommen wollte, von vier Bürgern überwältigt, aus dem Supermarkt herausgeführt und an einem Baum mit Kabelbindern fixiert, bis nach etwa einer Dreiviertelstunde die Polizei sich der Sache annahm. Der Sachverhalt kann ausnahmsweise deswegen relativ gut beurteilt werden, weil das Video der Überwachungskamera des Kassenbereichs in diesem Supermarkt im Internet steht.

Das gegen den Asylbewerber eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Gegen die vier Männer, die den Mann überwältigt und an einen Baum gefesselt hatten, wird nunmehr ein Strafverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht geführt. Das sorgt allenthalben für Aufregung. Schon im unmittelbaren Anschluß an den Vorgang soll der örtliche Polizeipräsident erklärt haben, daß wegen der Erregtheit des Asylbewerbers das Festhalten sinnvoll gewesen sei, er tue sich aber schwer zu sagen, notwendig. Die Polizei sei aber davon ausgegangen, daß die vier Bürger geholfen hätten, also korrekt gehandelt hätten. Eine besondere Würze hat der Fall deswegen, weil einer der Beteiligten an dieser Festnahme ein Kommunalpolitiker mit dem Parteibuch der CDU ist.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit, teilweise aber auch in den Medien, gehen dahin, daß hier die Justiz völlig unverständlicherweise Zivilcourage von Bürgern kriminalisiere. Somit bestehe die Gefahr, daß künftig Bürger von einem Eingreifen bei Straftaten absehen würden, weil sie dann besorgen müßten, ihrerseits von den Gerichten belangt zu werden.

Bei aller Sympathie für Bürger, die ihre Pflicht, ja auch Rechtspflicht, zur Hilfeleistung in Notfällen ernst nehmen: dieser Fall gibt keine Veranlassung, die Justiz zu schelten. Wie gesagt, kann sich jedermann das Video des Vorganges ansehen. Es ist zu sehen, wie der später festgenommene Asylbewerber im Kassenbereich mit mehreren Personen, darunter auch eine Kassiererin, diskutiert, und auch in einer Hand eine Flasche hat, die nicht nach einer Mineralwasserflasche, sondern eher nach einer Sektflasche aussieht. Vor ihm stehen zwei Männer, die ihn offenbar schon durch ihre Präsenz daran hindern, den Supermarkt zu verlassen. Eine Notwehrlage im Sinne von § 32 StGB in Gestalt eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf das Personal des Supermarkts ist jedenfalls bei Betrachtung dieses Videos nicht ohne weiteres ersichtlich. Nachdem ich nicht mehr weiß, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß der Mann verbal so aggressiv geworden ist, daß man jederzeit einen körperlichen Angriff seinerseits besorgen musste. Das wird das Gericht zu klären haben.

Nachdem das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung jedoch eingestellt worden ist, hat jedenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft keine Straftat seitens dieses psychisch kranken Asylbewerbers feststellen können. Daß er psychisch krank ist, folgt daraus, daß er in der am gleichen Ort gelegenen Psychiatrie zwangsweise untergebracht ist, allerdings wohl nicht als so gefährlich eingestuft wird, als daß man ihm nicht Ausgang gewähren könnte.

Nun gibt es durchaus den § 127 StPO. Diese Vorschrift unserer Strafprozessordnung, das sogenannte Jedermannsrecht, könnte den vier Angeklagten durchaus das Recht gegeben haben, jenen Asylbewerber festzunehmen, der sich wohl sicher unangemessen benommen hat. Schauen wir uns den Wortlaut des Gesetzes an:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Nun, auf frischer Tat ist der Mann festgenommen worden, allerdings ist schon fraglich, ob überhaupt eine Tat, also Straftat vorgelegen hat. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft war das nicht der Fall. Allerdings kann man dem Bürger nicht zumuten, die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft oder gar des Gerichtes fehlerfrei vorwegzunehmen. Deswegen besteht dieses Recht auch dann, wenn sich der Bürger entschuldbar über das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Rechts irrt. Wenn man sich das Video anschaut, entstehen bereits an dieser Station der Rechtsprüfung erhebliche Zweifel. Vorbehaltlich der exakten Feststellung, was der Mann gegenüber den Kassiererinnen alles gesagt hat, kann nach dem Augenschein eher nicht von einer strafrechtlich relevanten bedrohlichen Situation ausgegangen werden. Des weiteren verlangt § 127 StPO aber auch eine Fluchtgefahr. Aus dem Video ist diese eher nicht zu erkennen, denn der später Festgenommene hatte ersichtlich keine Chance, an den unmittelbar vor ihm stehenden zwei Männern, die ihn im Auge hatten, ja auch mit ihm kommunizierten, vorbeizukommen. Des weiteren war wohl die Identitätsfeststellung kaum gefährdet, weil er eine abgelaufene Telefonkarte bei sich hatte, und in dem nahe gelegenen Bezirkskrankenhaus untergebracht war. Ein Recht zur Festnahme des Mannes nach § 127 StPO dürfte also mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gegeben sein. Somit war die gleichwohl erfolgte Festnahme wohl als Freiheitsberaubung, § 239 StGB, zu werten. Diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach Sachlage spricht sehr viel dafür, daß die Staatsanwaltschaft zu Recht Anklage erhoben hat, und das Amtsgericht zu Recht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Ob dem eine Verurteilung folgen wird, kann natürlich noch nicht gesagt werden, auch nicht wie hoch das Strafmaß ausfallen wird, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

Aus dem Fall kann man einige Lehren ziehen. So wichtig es ist, daß Bürger Zivilcourage üben, so wichtig ist es auch, dabei Besonnenheit zu zeigen und eine nüchterne Beurteilung der Lage vorzunehmen, bevor man handelt. Natürlich kann von keinem Bürger erwartet werden, daß er eine perfekte juristische Beurteilung leistet, gerade in einer solchen durchaus emotional schwierigen Situation. Deswegen gewähren das Gesetz und auch die Rechtsprechung dem Bürger hier einen durchaus weiten Beurteilungsspielraum. Indessen hätten die vier offenbar zur Hilfe gerufenen Herren in schwarzer Kleidung, die man in diesem Video sieht, wie sie zur Tür des Supermarkts hereinstürmen, und den vermeintlichen Täter gegen seinen heftigen Widerstand überwältigen und hinausführen, durchaus in Ruhe überlegen können, ob das denn wirklich notwendig ist. Ob es nicht wirklich genügt hätte, die Polizei anzurufen, die Lage zu schildern, und dann abzuwarten, welche Entscheidung die Polizei trifft. Vielleicht wäre sie jetzt beim dritten Mal, tatsächlich gekommen. Vielleicht hätte sie den wackeren Bürgern aber auch gesagt, daß nach Sachlage eine Festnahme des randalierenden oder auch nur unverschämten Herrn aus dem Irak nicht veranlaßt sei. Man sollte sich überhaupt hüten, eine folgenreiche rechtliche Beurteilung vorzunehmen und umzusetzen, ohne sich juristischen Rat einzuholen. In unklarer Lage sollte man dann eher davon absehen, etwas zu tun, was einem später leid tun könnte. Wie gesagt, im vorliegenden Falle bestand ersichtlich nicht die Gefahr, daß dritte Personen durch jenen unangenehmen Herrn aus dem Orient verletzt werden könnten. Die Gefahr, etwa wegen unterlassener Hilfeleistung, § 323c StGB, belangt zu werden, bestand ganz offensichtlich nicht. Denn ein Unglücksfall bzw. gemeine Gefahr oder Not lag ersichtlich nicht vor. Flapsig gesagt, man wird als medizinischer Laie auch nicht seinem Nachbarn den Blinddarm herausnehmen. Wieso viele Leute meinen, daß dies bei rechtlichen Problemen anders sein soll als bei medizinischen, erschließt sich eigentlich nicht.

Wie gesagt, bin ich durchaus ein Befürworter der Zivilcourage. Ihre Anwendung muß jedoch notwendig sein. Ich selbst bin 1990 einmal in eine Situation gekommen, die der hier besprochenen ähnlich war. Ich hielt mich beruflich in Leipzig auf und betrat um die Mittagszeit einen Supermarkt. Augenblicklich mußte ich im Eingangsbereich vergegenwärtigen, daß mir ein junger Mann entgegen stürmte, der eine Schnapsflasche in einer Hand hielt, verfolgt von einer Verkäuferin mit dem klassischen Ruf: „Haltet den Dieb!“ auf den Lippen. Diese Situation schien mir klar genug zu sein, den Herrn festzuhalten, zu Boden zu bringen und zu fixieren. Glücklicherweise kam mir aus der Zahl der umstehenden Menschen ein junger Mann zur Hilfe, den ich dann bat, die Polizei herbeizuholen, was er auch tat. Die Polizei nahm sich dann des Schnapsräubers an. Hier lag nun genau der Fall vor, den § 127 StPO meint. Ganz offensichtlich hatte jener flüchtende junge Mann eine Flasche Schnaps ohne Bezahlung an der Kasse vorbei bringen wollen, weswegen ihn ja auch die Verkäuferin verfolgte und „Haltet den Dieb!“ schrie. Es bestand auch der Gefahr, daß der Täter unerkannt entkommen konnte. Somit war es rechtens, ihn festzunehmen. Und, so füge ich ohne einen Hauch von Eigenlob hinzu, es war auch sittlich geboten. Denn die Zivilcourage ist eine wesentliche Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft, in der sich die Menschen sicher fühlen können, auch wenn nicht an jeder Straßenecke ein Polizist oder gar Streifenwagen steht. Doch, wie gesagt, ist auch hier der nüchterne Verstand und das sprichwörtliche „ruhig Blut“ gefragt. Betrachtet man sich das Video aus dem Netto-Markt zu Arnsdorf vom 21.05.2016, so ist dort von nüchternem Verstand und ruhig Blut eher wenig zu sehen. Und deswegen eignet sich der Fall nicht dazu, der Justiz zu unterstellen, Zivilcourage kriminalisieren zu wollen. Vielmehr schlage ich vor, ganz einfach das Ergebnis des Verfahrens vor dem Amtsgericht abzuwarten. Die beteiligten Juristen, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter, werden die Sache professionell angehen. Zu irgendetwas anderem gibt es auch keinen Grund.

Il y a des juges à Karlsruhe

Die zum geflügelten Wort und damit Bestandteil unserer deutschen Kultur gewordene Antwort des Müllers von Sancoussi auf die Drohung seines Königs, die Mühle, die ihn so sehr störte, auch gegen seinen Willen abreißen zu lassen, steht für unser über Jahrhunderte gewachsenes rechtsstaatliches Bewußtsein. Der Müller war sich sicher, daß die Richter in Berlin dem despotischen Willen seines Königs Grenzen setzen würden. Und darum schleuderte er ihm das berühmte: „Es gibt Richter in Berlin!“ entgegen, selbstverständlich für die damalige Zeit typisch in französischer Sprache.

Ja es gibt bisweilen Richter, und auch an unserem höchsten Gericht. Offenbar unberührt von allen politisch korrekten Pressionen haben deutsche Richter bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht dem Ansinnen islamischer, besser gesagt islamistischer, Kreise eine Absage erteilt, ihren mittelalterlich geprägten Lebensvorstellungen Vorrang vor unseren Vorstellungen von gesellschaftlichem Zusammenleben, wie es in unseren Schulen – noch – gelehrt wird, einzuräumen.

Zum Sachverhalt:

Die Eltern der seinerzeit 11 bzw.12 Jahre alten Schülerin verboten ihr die Teilnahme am Schwimmunterricht in der Schule, weil dieser für die Mädchen und Buben der Klasse gemeinschaftlich erteilt wurde. Nicht einmal in dem grottenhässlichen Textil namens Burkini sollte sie teilnehmen dürfen. Denn schließlich habe der Koran verboten, daß fremde Männer den Körper einer Frau mit ihren lüsternen Blicken taxieren dürften. Auch sei es einer Muslimin nicht zumutbar, leicht bekleidete junge Männer oder auch nur Jungen anschauen zu müssen. Mit diesem Ansinnen waren sie zunächst bei der Schulleitung, und dann auf dem Rechtsweg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte gescheitert. Unverdrossen ließen sie ihr Kind dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 08.11.2016 wegen Aussichtslosigkeit nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Zum Inhalt der Entscheidung:

Obwohl das Gericht nach dem Gesetz einen solchen Beschluß nicht begründen muß, hat es dies dankenswerter Weise im vorliegenden Falle getan. Zum Teil allerdings jedoch nur aus formalrechtlichen Gründen, etwa insoweit, als auch das Erziehungsrecht ihrer Eltern angeblich in verfassungswidriger Weise verletzt worden sei. Denn die Eltern waren ja gar nicht Partei im Verfahren. Auch vermissten die Richter auch in anderer Hinsicht eine den Anforderungen des Verfassungsbeschwerderechts genügende Begründung. Jedoch stellten sie klar, daß ihren religiösen Vorstellungen – genauer gesagt, den Vorstellungen der hinter der Klage offensichtlich stehenden islamistischen Kreise – doch damit Genüge getan werden könne, wenn sie in einem sogenannten Burkini am Schwimmunterricht teilnehme. Denn dieses Kleidungsstück verberge wohl ausreichend auch im nassen Zustand die Formen ihres Körpers. Als nicht nachvollziehbar erklärten die Richter die Behauptung, daß die Beschwerdeführerin beim Tragen eines Burkinis immer damit rechnen müsse, daß dieser verrutsche und bei Bewegungen oder Übungen Körperformen abbilde. Der Veröffentlichung dieser Entscheidung verdanken wir also unter anderem auch die Erkenntnis, welch krause Gedankengänge und abstruse Vorstellungen in den Köpfen von Islamfunktionären entstehen und dann auch noch ernsthaft vor den Gerichten geltend gemacht werden. Besonders pikant wird diese Argumentation, wenn man dann aus der Entscheidung entnimmt, daß die Beschwerdeführerin im folgenden Schuljahr am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilgenommen hat, allerdings dabei das häßliche Textil namens Burkini getragen hat. Auch die Rüge, die Ausgangsgerichte hätten verkannt, daß es der Beschwerdeführerin im Schwimmunterricht anders als im sonstigen Alltag nicht möglich sei, den ihren religiösen Überzeugungen widerstrebenden Anblick leicht bekleideter Männer und Jungen durch Niederschlagen ihres Blicks zu vermeiden, sei nicht näher ausgeführt. Sie gehe auch an den Gründen der letztinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbei. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit ausführlicher Begründung die Auffassung vertreten, die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin müsse insoweit hinter den schulischen Wirkungsauftrag zurücktreten. Auch die Besorgnis hinsichtlich möglicher Übergriffe durch Mitschüler hielt das Bundesverfassungsgericht offensichtlich für abwegig. Denn die Verwaltungsgerichte hatten insoweit auf die umsichtige Leitung des Unterrichts durch die Lehrer sowie auf die schlichte Lebenserfahrung zurückgegriffen, daß jede Frau durch eigenes Verhalten diese Gefahr im täglichen Leben auf ein hinnehmbares Maß zurückführen kann. Schließlich war auch nicht ausreichend dargetan, warum insoweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erforderlich sein sollte.

Zur Bedeutung der Entscheidung:

Die Entscheidung läßt, wenn auch in begrenztem Maße, die Hoffnung aufkommen, daß zumindest die Auswüchse des Islam in unserem Lande an juristische Grenzen kommen können. Die Entscheidung läßt allerdings genügend Raum dafür, daß in dem einen oder anderen Punkt auch zugunsten der religiösen Vorstellungen entschieden werden könnte, wenn nur juristisch hinreichend gut argumentiert würde. Insofern ist in Sachen Islamisierung des gesellschaftlichen Klimas mit Hilfe der Rechtsordnung noch keineswegs das letzte Wort gesprochen. Denn solange das Grundrecht auf freie Religionsausübung ohne jede Einschränkung auch für die abstrusesten religiösen Vorstellungen Geltung beanspruchen kann, muß auch mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen gerechnet werden. Erst wenn sich in der juristischen Welt bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht die Auffassung durchsetzt, daß dem Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht alle möglichen Lebenssachverhalte zugeordnet werden können, und insbesondere auch die entgegenstehenden Grundrechte anderer auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte stärker berücksichtigt werden, kann dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Es ist wirklich nicht einzusehen, daß Angehörige anderer Religionen oder gar die große Zahl religiös nicht gebundener Menschen in unserem Lande Einschränkungen ihrer Lebensweise hinnehmen müssen, weil eine radikale Minderheit von Muslimen ihre Lebensvorstellungen nach und nach in das Alltagsleben implementiert, und zwar mit dem Segen von Behörden und Gerichten. Es ist auch zwingend geboten, die Definition von Religion immer wieder darauf hin zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um Religion im ursprünglichen, in unserer Kultur überkommenen Sinne handelt, nämlich den Glauben an das Jenseits und die Beziehung des Menschen dazu. Sobald indessen Vorstellungen hinzutreten, die das Leben der Menschen auf der Erde verbindlich mit dem Anspruch auf Befolgung wie staatliche Gesetze regeln, ist der Bereich der Religion jedenfalls nach unserem aufgeklärten Verständnis verlassen. Das bedeutet in der rechtlichen Konsequenz, daß damit auch der Schutzbereich der Verfassung verlassen ist. Hinzu kommt im Falle des Islam, daß es sich dabei in großen Teilen um eine politische Ideologie handelt. Es ist die Aufgabe unserer Zeit, diesen Erkenntnissen in der öffentlichen Diskussion Bahn zu brechen, damit sie Eingang in das Denken der Juristen finden. Denn das Rechtsverständnis wird vom Vorverständnis der Tatsachen bestimmt. Nur dann klingt das Wort ermutigend: „Es gibt Richter in Karlsruhe!“