Die Vorgänge um den in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2018 in Köthen zu Tode gekommenen jungen Mann, insbesondere die Berichterstattung in den gedruckten und gesendeten Medien, zeigen beispielhaft, wie es um die Stimmung in unserem Lande einerseits und die Wahrheitsliebe der Medien andererseits bestellt ist. Wer sich nur aus den Tageszeitungen und den Nachrichtensendungen in den Fernsehprogrammen informiert, der wird zwar erfahren, daß jener junge Mann im Rahmen einer Streiterei mit einer Gruppe von jungen Afghanen zu Tode gekommen ist. Er sei aber an akutem Herzversagen verstorben und nicht an den Folgen irgendwelcher Schläge oder Tritte. Die meisten Hörer und Leser solcher Nachrichten gehen dann davon aus, daß hier ein tragisches Geschehen vorliegt, und der Tod des unglücklichen jungen Mannes gewissermaßen zufällig eingetreten ist, auf keinen Fall jedoch etwas mit der voraufgegangenen Streiterei zu tun haben kann.
Wenn man näher hinsieht, dann drängt sich doch der Verdacht auf, daß die mediale Berichterstattung wieder einmal verharmlost, schön- und kleinredet.
Fangen wir mit der gemeinsamen Pressemitteilung PM 115/2018 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost vom 9.September 2018 an. Wörtlich zitiert:
„In der Nacht von Sonnabend, 8. September, ist ein 22-jähriger Mann in Köthen zu Tode gekommen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Afghanen vorläufig wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdelikts festgenommen. Die Befragungen und Ermittlungen dauern an und werden in alle Richtungen geführt. Anlaß und Umstände des konkreten Geschehens sind derzeit noch nicht bekannt. Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht direkt in kausalem Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.“
gez. Braun, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
gez. Vanak, Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Ost
Wie weiter den Medien zutreffend entnommen werden kann, hat das zuständige Amtsgericht den Haftanträgen stattgegeben und die beantragten Haftbefehle erlassen. Die Tatverdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.
Umstrittene Meldungen gehen dahin, daß es durchaus eine körperliche Auseinandersetzung gab. Der verstorbene junge Mann soll geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Dergleichen muß wohl passiert sein, denn sonst könnte es in der zitierten Pressemitteilung nicht heißen, daß der junge Mann einem akuten Herzversagen erlegen sei, das nicht direkt im kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.
Wenn nun gegen einen der beiden Tatverdächtigen der Verdacht besteht, daß er den Tod des Opfers verursacht hat, und deswegen der Haftbefehl auf § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, gestützt wird, dann ist das zum einen keine Kleinigkeit, und zum anderen wird dem Verdächtigen angelastet, den Tod seines Opfers verursacht zu haben. Die Besonderheit dieses Deliktes besteht darin, daß der Täter nicht nachweislich mit Tötungsvorsatz gehandelt haben muß, sondern sich sein Vorsatz auf die Tatumstände der Körperverletzung, hier wahrscheinlich Schläge und/oder Tritte gegen den Kopf, beschränkt hat. Indessen haftet der Täter in einem solchen Falle für alle Folgen seiner Tat, auch eher unerwartete. Jedem Juristen ist aus seinem Studium noch der Bluter-Fall bekannt. Der Täter hatte nicht gewußt, daß sein Opfer, dem er eine blutende Wunde beigebracht hatte, an der sehr seltenen Bluter-Krankheit litt. Das führte dann dazu, daß sein Opfer verblutete. Diese Folge hat der Täter verursacht, denn die von ihm verübte Körperverletzung kann nicht hinweggedacht werden, ohne daß die eingetretene Folge, nämlich der Tod des Opfers entfiele. Dabei hilft es dem Täter nichts, daß er mit dieser Folge nicht gerechnet hat, vielleicht nicht einmal unbedingt rechnen mußte. Dennoch rechnet ihm die herrschende Meinung und Rechtsprechung die Todesfolge zu. Dies deswegen, weil es nicht völlig außerhalb der Lebenswirklichkeit liegt, daß jemand an dieser seltenen Krankheit leidet.
Ebenso liegt es natürlich nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit, daß jemand herzkrank ist, und deswegen durch die Körperverletzungshandlung ein Herzinfarkt mitverursacht wird. Das ist schon gerichtlich als Fall des § 227 StGB angesehen worden. Auch der Herzstillstand infolge Reflextod nach Tritt gegen den Solarplexus wurde schon gerichtlich als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Schon das Versterben von betagten Tatopfern infolge von Schrecken, Angst und Aufregung bei nächtlicher Konfrontation mit Einbrechern und Fesselung wurde von der Rechtsprechung als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. In allen Fällen ging es darum, daß die Kausalität von Körperverletzung und eingetretener Todesfolge infolge einer Vorerkrankung oder dergleichen nicht völlig außerhalb der Lebenserfahrung liegt. Deswegen steht auf diesem Delikt eine Freiheitsstrafe von wenigstens drei Jahren. Nur in minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Mit Recht ist deswegen im vorliegenden Falle auch jedenfalls gegen einen der Tatverdächtigen ein Haftbefehl mit dieser Begründung ergangen. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Immerhin soll einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben. In solchen Fällen kann ein Gericht durchaus auch davon ausgehen, daß ein Tötungsvorsatz, jedenfalls in Form des Eventualvorsatzes gegeben ist. Das heißt, man geht davon aus, daß der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. „Vielleicht krepiert er, na wenn schon!“ Am Ende könnte so aus der Körperverletzung mit Todesfolge ein Totschlag werden.
Erstaunlich ist indessen der Umgang der Medien mit diesem Fall. Es wird ja offensichtlich Wert darauf gelegt, das geneigte Publikum darüber zu informieren, daß das Opfer ja nicht totgeschlagen worden ist, sondern tragischerweise infolge eines Herzversagen verstorben ist. Gewissermaßen eine Art Kollateralschaden oder gar unglücklicher Zufall. Nun haben die Zeitungsverlage wie auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, meines Wissens auch Privatsender, jeweils Rechtsabteilungen. Man könnte doch erwarten, daß die Redaktionen in einem solchen Falle die Juristen im Hause befragen, und dann ihre Berichterstattung an der Rechtslage ausrichten. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob man sich als Journalist nur zu schade ist, einen Juristen zu fragen, wie die Sache rechtlich einzuordnen ist. Man kann natürlich auch darüber spekulieren, ob man nach Eingang der Antwort der Juristen sich dazu entschieden hat, das nicht zu schreiben oder zu senden. Denn im Sinne einer „Beruhigung“ der bundesweiten Debatte über die Kriminalität von Zuwanderern erscheint es doch zielführend, die Sache als tragisches Ereignis und nicht als schwere Straftat zu behandeln. Angesichts der Tendenz in unseren Medien, alle Probleme der Merkelschen Willkommenskultur schön- und kleinzureden, mag sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen.
Die einfachste Möglichkeit, über einen Sachverhalt zu berichten, ist stets die wahrheitsgemäße Berichterstattung. Man muß sich dabei nicht anstrengen, nicht verbiegen und nichts erfinden. Man läuft auch nicht Gefahr, daß man bei Falschaussagen ertappt wird und dann mit deren Folgen zurecht kommen muß. In meinem Berufsleben bin ich schon oft von Zeugen gefragt worden, was sie denn nun aussagen sollen. Ich habe dann meine Antwort immer mit der Floskel eingeleitet: die Wahrheit, wenn’s geht. Journalisten sollten sich das ebenfalls zur Richtschnur machen. Und dabei sollten sie den Grundsatz nicht vergessen, daß eine halbe Wahrheit stets eine ganze Lüge ist.
Geradezu unappetitlich wird es jedoch, wenn manche Medien nun mit der vermeintlich sensationellen Meldung an die Öffentlichkeit gehen, der Bruder des Verstorbenen sei ein bekannter, möglicherweise vorbestrafter Rechtsextremist. Abgesehen davon, daß die persönlichen Verhältnisse der Familienmitglieder des verstorbenen Niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, denn diese sind keine Personen der Zeitgeschichte, wird hier eine ganz üble Tendenz sichtbar. Wenn schon der Bruder ein Nazi ist, naja. Leute, euer Mitleid kann sich in Grenzen halten. Rechte haben eben keine Rechte, kein Persönlichkeitsrecht, keine Menschenrechte. Sie sind gewissermaßen vogelfrei.
Inzwischen dreht sich die Berichterstattung, mehr noch die Kommentierung in den gedruckten und gesendeten Medien kaum noch um das Verbrechen selbst, sondern nahezu ausschließlich darum, wer in welcher Weise in Köthen demonstriert. Besonders gern werden natürlich Bilder von Rechtsextremisten in Aktion gezeigt. Natürlich sind darunter Figuren, mit denen sich niemand gemein machen sollte. Wenn der Sprecher einer Gruppe namens „Thügida“ irgendwas von „Rassenkrieg gegen die Deutschen“ ins Mikrofon brüllt, dann sollte das eigentlich ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sein. Jedenfalls muß man sich um den Geisteszustand dieses Menschen ernsthafte Sorgen machen. Aber ein solcher Bonsai-Streicher findet leider doch eine – gottlob überschaubare – Zahl von Anhängern. Leute indessen, die aus berechtigter Sorge über die zunehmende Gewalttätigkeit gewisser Zuwanderer auf die Straße gehen, auch um politische Forderungen zu unterstreichen, sollten von solchen politischen Amokläufern stets einen gebührenden Abstand halten.
Soweit auch Linksradikale und Linksextreme in der üblichen Art und Weise agieren, interessiert das unsere Medien natürlich nicht. Sie interessiert es leider aber offensichtlich auch nicht, daß derzeit im Hambacher Forst bei Aachen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Linksextremisten, die seit Jahren das Forstgelände besetzt haben, und zwar in der Art und Weise, daß sie regelrechte Baumsiedlungen errichtet haben, in denen eine Vielzahl von ihnen lebt, leisten in krimineller Weise Widerstand gegen die mit der Räumung beauftragte Polizei. Dabei kommt es zu schweren Straftaten, vor allem massenhaften Körperverletzungen, gegen die Beamten. Unsere Qualitätsmedien interessiert das allenfalls am Rande. Es handelt sich ja um die Gutwilligen, um Linke, die sich für den Schutz der Umwelt aufopfern. Daß die Polizei hier nur ihre Pflicht tut und Gerichtsentscheidungen durchsetzt, interessiert unsere famosen Qualitätsjournalisten natürlich nicht. Zwar hat auch nach ihrer Auffassung jeder die Gesetze zu respektieren. Auch sie treten stets für Gewaltlosigkeit ein. Wenn jedoch ihre linksextremen Schützlinge in Bürgerkriegsmanier Staat und Gesellschaft herausfordern, dann wird das mit einem nachsichtigem Lächeln quittiert. Selbst eine Gewaltorgie wie beim G 20 Gipfel in Hamburg ruft allenfalls zurückhaltend-tadelnde Kommentare in den Medien hervor.
Wenn dann noch eine ehemalige Spitzenpolitikerin wie Frau Künast von den Grünen davon faselt, wegen der Wahlerfolge der AfD sei Deutschland in Gefahr, das Gespenst einer braunen Diktatur erscheine bereits am Horizont, dann muß sich diese Dame fragen lassen, was sie geraucht oder getrunken hat. Ihr Gefasel ist jedoch symptomatisch für die Wahrnehmung des linken und linksliberalen Milieus, das von den Universitäten über die Kirchen bis weit in die Medien reicht. Da wundert es eben nicht mehr, daß die Berichterstattung weniger der sachlichen Information, und damit der Wahrheit dienen soll, vielmehr strammer Meinungsjournalismus das Gebot der Stunde zu sein scheint, selbstverständlich links gebürstet. Links heißt dabei leider auch CDU, SPD, Grüne.
Die Tragik unseres Landes könnte darin bestehen, daß die ehemals bürgerlichen Kräfte in ihrer Verblendung, was die halluzinierte Gefahr einer braunen Diktatur angeht, gar nicht erkennen, daß sie dabei sind, der tatsächlichen linken Minderheit eine Mehrheit zu verschaffen, in der sie jedoch über kurz oder lang aufgesogen werden. Kluge und vorausschauende Politik indessen sollte erkennen, wo auf Dauer strategische Mehrheiten organisiert werden können, ja müssen. Und das ist rechts von der Mitte und endet erst an dem rechten Rand, hinter dem die Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Davon ist in den deutschen Parlamenten auch nicht im Ansatz etwas zu erkennen.