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Kauft nicht bei Juden!

Man glaubt, man hört nicht recht.

83 Jahre nach dem Boykottaufruf der Nazis gegen jüdische Ärzte, Handwerker, Kaufleute und Rechtsanwälte wird in Deutschland erneut zum Boykott gegen Selbständige und Unternehmer aufgerufen. Natürlich nicht von Deutschen, und natürlich nicht gegen Juden. Nein, hier bei uns in Deutschland rufen Türken mit oder ohne deutschen Paß zum Boykott anderer Türken mit oder ohne deutschen Paß auf. Die Anhänger des Sultans Erdogan nehmen sich tatsächlich heraus, hier bei uns zum Boykott wirklicher oder auch nur vermeintliche Anhänger des Predigers Fetullah Gülen aufzurufen. Daß derartige Boykottaufrufe in Deutschland gegen die Gesetze verstoßen, ist so selbstverständlich, daß hierüber kein Wort verloren werden muß. Die Ungeheuerlichkeit liegt vielmehr darin, daß der politische Kampf türkischer Bewegungen bei uns in Deutschland ausgetragen wird.

Schlagender konnte nicht bewiesen werden, daß die Integration der türkischen Einwanderer bis heute nicht gelungen ist, wenn sie denn überhaupt jemals ernsthaft gewollt war. Uns Deutsche, mit welchen Wurzeln auch immer, gehen die politischen Ränkespiele und Hahnenkämpfe in anderen Staaten nichts an. Wir können das gewissermaßen als Zaungäste mit dem Interesse eines Theater- oder Stadionbesuchers betrachten. Unsere Sache wird da nicht verhandelt. Wer also in Deutschland sich an dem politischen Machtkampf, der sich in einem anderen Lande abspielt, beteiligt, der bekundet damit, daß dieses Land sein Land ist, und nicht das Land, in dem er (recht gut) lebt.

Bei den Boykottaufrufen muß es nicht sein Bewenden haben. Gerade mit Blick auf die innertürkischen Auseinandersetzungen sind wir Schlimmeres gewohnt. In unserem Lande finden gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken statt. Das alles kann hier nur deswegen stattfinden, weil die Beteiligten an diesen Auseinandersetzungen sich nach wie vor als Türken oder Kurden fühlen. Wirklich integrierte Nachfahren von Einwanderern läßt es kalt, was in den Ländern passiert, aus denen ihre Vorfahren gekommen sind. Unsere Probleme sind ihre Probleme, denn sie fühlen sich genauso als Deutsche wie ihre Nachbarn, die schon seit vielen Generationen Deutsche sind. So konnte man in den letzten Wochen gerade von solchen Deutschen mit Migrationshintergrund hören, daß sie die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht verstünden, und befürchteten, daß wir uns auf diese Weise eine Vielzahl von nicht integrationswilligen Leuten ins Land holen. Es handelt sich allerdings bei diesen Deutschen mit Migrationshintergrund eher selten um solche, deren Vorfahren aus muslimischen Ländern gekommen sind.

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, daß die Integration der Türken in die deutsche Gesellschaft in den letzten 50 Jahren überhaupt nicht gelungen ist, dann ist er inzwischen erbracht. Wir sollten daraus die Konsequenz ziehen, tatsächlich solche Torheiten wie etwa die doppelte Staatsbürgerschaft und die Erlaubnis, demonstrativ sogenannte islamische Kleidung auch am Arbeitsplatz zu tragen, ebenso aufgeben wie die Duldung von der türkischen Religionsbehörde entsandter Prediger. Parteien, die weiterhin an solchen Torheiten festhalten, wie SPD, Grüne und Linke, sind für Deutsche, denen an der Einheit ihrer Nation gelegen ist, nicht länger wählbar.

Nota bene: Der Gülen-Bewegung kann hier nicht das Wort geredet werden. Sie ist mindestens streng konservativ islamisch, wenn nicht mehr, auch wenn ihre Propagandisten es verstehen, mit der Geschmeidigkeit und Eloquenz des Vertriebsprofis aufzutreten. Wir wollen weder den Teufel, noch Beelzebub.

Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig, Ihnen das Land zu erhalten, das wir nicht nur lebenswert finden, sondern das es auch tatsächlich ist.

Der Islam hat nichts mit dem Terror zu tun (?)

Was der Papst sagt, das gilt nach katholischer Lehre. Jedenfalls in Glaubensdingen. Was er sonst so sagt, ist nicht verbindlich, aber für Katholiken wichtig und für andere bedeutsam. Jedenfalls bleibt es nicht ohne Echo in den Medien und häufig nimmt die Politik dazu Stellung, nicht selten zustimmend. So finden zum Beispiel seine Aussagen zur Flüchtlingsproblematik in Politik und Medien breite Zustimmung. Auch seine Appelle zugunsten der Armen und seine Aufrufe zur friedlichen Beilegung von Konflikten werden beachtet. Um so mehr sollte er sich in weltlichen Dingen zurückhalten und seine Worte wägen. Der amtierende Papst indessen mischt sich gern in die Tagespolitik ein. Seine Position in der Flüchtlingsfrage kann zutreffend als „linksgrün“ bezeichnet werden, was natürlich auf das Verhalten der Bischöfe und Ordensoberen in Deutschland durchschlägt. Wegen der hierarchischen Ordnung der katholischen Kirche wird das natürlich noch vom letzten Pfarrer und der einfachsten Nonne umgesetzt. Die protestantischen Kirchen weichen da in keiner Weise ab, allenfalls versuchen sie, ihre katholischen Brüder und Schwestern an Nächstenliebe zu übertreffen, auch wenn es sich keineswegs um die Nächsten, sondern eher um die Fernsten handelt.

Mag die tätige Nächstenliebe noch Christi Geboten entsprechen, so ist das bei sicherheitspolitischen Bewertungen nicht der Fall. Jesus Christus hat sich jeglicher politischen Aussage enthalten. Im Gegenteil, der berühmte Satz: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt!“ zieht eine klare Trennlinie zwischen Religion und Staat. Es ist einfach nicht vorstellbar, daß er etwa eine politische Bewertung der römischen Herrschaft über Israel geäußert haben könnte. Sein aktueller Stellvertreter auf Erden sieht das offenbar völlig anders. Vor wenigen Tagen hat er den Journalisten zum Thema islamistischer Terror in die Aufnahmegeräte diktiert, es sei nicht richtig, daß der Islam gewalttätig sei. Ihn als terroristisch zu bezeichnen, sei nicht gerecht. In jeder Glaubensrichtung gebe es radikale Anhänger. In fast jeder Religion gebe es immer eine kleine Gruppe von Fundamentalisten, „bei uns (also den Katholiken) auch.“ Auch in Italien gebe es beispielsweise jeden Tag Gewalt. „Der eine tötet seine Freundin, der andere tötet seine Schwiegermutter, und das sind alles getaufte Christen.“

Hier werden natürlich Dinge gleichgesetzt, die man beim besten Willen nicht gleichsetzen kann. Die Ermordung von unbeteiligten und unschuldigen Menschen im Namen Allahs kann man nun keinesfalls mit privaten Mordtaten gleichsetzen. Ob jemand meint, ein göttliches Gebot zu befolgen, wenn er andere Menschen tötet, oder ob jemand zum Beispiel seine Freundin aus Eifersucht umbringt, das ist in jeder Hinsicht so verschieden, daß es bis auf die Tatsache der Tötung selbst keinerlei Gemeinsamkeiten gibt. Nun kann angesichts der bekannt hohen Anforderungen des Jesuitenordens an seine Aspiranten nicht davon ausgegangen werden, der Papst sei intellektuell eher einfach gestrickt. Vielmehr muß man ihm unterstellen, auch mit dieser Aussage Politik machen zu wollen. Ganz offensichtlich versucht er im Einklang mit nicht wenigen europäischen Politikern, eine Wesensverwandtschaft des Islams mit dem Christentum herbeizureden. Wer dergleichen propagiert, wiegt sich in der Hoffnung, daß die so beschworene Gemeinsamkeit vielleicht zu einer tatsächlichen werden könnte. Das erinnert fatal an das Schlagwort der seinerzeitigen bundesdeutschen Ostpolitik vom Wandel durch Annäherung. Die naive Vorstellung war, daß der Kommunismus sich zum guten wandeln würde, wenn nur der kapitalistische Westen sich ihm selbst immer mehr annäherte. Wir wissen, daß dies nicht der Fall war. Der Kommunismus ist vielmehr daran zerbrochen, daß für diese Fehlkonstruktion das Verfallsdatum gekommen war.

Diese naive Haltung der christlichen Kirchen zum Islam wird durch kaum etwas augenfälliger nach außen getragen, als die seit Anfang letzten Jahres überall an den Außenwänden der Kirchen aufgehängten Spruchbänder mit der Aufschrift: „Christen Juden Muslime Christen Juden Muslime Christen – im Namen Gottes darf nicht getötet werden.“ Als ob außer Muslimen irgendjemand in den letzten 300-400 Jahren im Namen Gottes getötet hätte, und als ob außer im Koran und der Scharia irgendwo in den heiligen Schriften der beiden anderen Religionen zu Mord und Totschlag an Ungläubigen, Glaubensabtrünnigen und sonst angeblich todeswürdigen Menschen aufgerufen würde. Es ist kaum verwunderlich, daß dieses Transparent außer an den christlichen Kirchen kaum einmal irgendwo zu sehen war. Jedenfalls habe ich es in unserer Stadt weder an der Synagoge der israelitischen Kultusgemeinde noch etwa an der Ayasofia Moschee gesehen. Seinen Vers darauf kann sich wohl jeder selbst machen.

 

Bürger in Uniform oder Söldner?

In diesen Tagen hat die Bundesministerin der Verteidigung das neue Weißbuch vorgestellt. Das hat weder in den Medien noch in der Öffentlichkeit eine Debatte ausgelöst. Man kann allenfalls von wohlwollendem Desinteresse sprechen. Die jahrzehntelange Konditionierung der Deutschen zu einer in der Grundbefindlichkeit eher pazifistischen Gesellschaft ließ auch nichts anderes erwarten.

Nun wird in den Weißbüchern des Bundesministeriums der Verteidigung traditionell nicht lediglich ein Ausblick auf angestrebte Strukturveränderungen der Streitkräfte und ihre Ausrüstung gegeben, sondern durchaus grundlegend auch eine Einordnung in die Weltpolitik vorgenommen. Die Rolle Deutschlands in der Welt, die Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen wie der NATO, und ein klein wenig auch die deutschen Interessen werden definiert. Das geschieht natürlich auch in diesem Weißbuch, soll aber nicht Gegenstand dieser Betrachtungen sein.

Vielmehr wollen wir den Blick auf das Selbstverständnis der Bundeswehr richten, wie es nach Auffassung der politischen Leitung des Ministeriums und natürlich der Bundesregierung überhaupt sein sollte. Festgehalten wird natürlich an Begriff und Grundsatz der Inneren Führung. Insoweit formuliert das Weißbuch in Ziffer 8.3 (Innere Führung als Kern des Selbstverständnisses der Bundeswehr) unter anderem: „Die innere Führung stellt sicher, daß sich die Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten nicht allein auf die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten beschränkt, sondern vielmehr die Bindung an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens festigt.“ Natürlich ist die Bindung des Soldaten an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens eines der Ziele der Inneren Führung, jedenfalls wenn man den in § 9 des Soldatengesetzes formulierten Diensteid zugrunde legt. Die Eidesformel lautet ja nun einmal: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, (so wahr mir Gott helfe).“ Gemessen daran fehlt in der Definition der Aufgabe und Zielvorstellung der Inneren Führung jeder Hinweis auf das Volk bzw. Land, dem der Soldat der Bundeswehr dient. Immerhin sind die zentralen Begriffe der Eidesformel die Pflicht zum treuen Dienen gegenüber dem Land, und die Pflicht, Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Beides kommt in der Formulierung dieser Zielvorstellung nicht vor. Die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens, die dort allein auftauchen, lassen sich sicher auch unter Recht und Freiheit des deutschen Volkes einordnen, allerdings sind damit Recht und Freiheit des deutschen Volkes keineswegs erschöpfend beschrieben. Denn die demokratischen Grundwerte gehören zwar sicherlich zu den Rechten der Deutschen, die der Soldat der Bundeswehr verteidigt. Zu den Rechten der Deutschen gehört aber vor allem auch ihre Freiheit nach innen wie nach außen. Davon ist nicht die Rede. Zu den Rechten der Deutschen gehört es auch, ihre natürlichen Interessen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand zu wahren. Die Werte der demokratischen Gesellschaft indessen als gewissermaßen Teilmenge der in der Eidesformel beschriebenen Aufgabenstellung können demgemäß doch nur ein Teil dessen sein, wofür der Soldat notfalls mit Gesundheit und Leben einzustehen hat. Doch offenbar ist die Benennung spezifisch nationaler Rechte und Werte inzwischen verpönt. Die Demokratie an sich als Wert ist ebenso unverfänglich wie wohlfeil. Denn sie ist selbstverständlich Staatsform und gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit in (fast) allen Ländern der NATO mit Ausnahme der Türkei des modernen Sultans Erdogan.

Nicht überraschend ist es daher, daß in Ziffer 8.4 des Weißbuchs neue Wege im Traditionsverständnis aufgezeigt werden. Denn: „Wichtige Teile der Führungsphilosophie (Muß es denn gleich Philosophie sein? Tut es nicht auch das Selbstverständnis?) der Bundeswehr sind ein Werte vermittelndes Traditionsverständnis und dessen Pflege. Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen für ihren fordernden Auftrag neben der rationalen Sinnstiftung auch eine emotionale Bindung. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime werden immer ihren besonderen Platz behalten. Sie dienen als wesentliche Vorbilder und zur moralischen Festigung. Doch Traditionen müssen gelebt werden.“ Den in der deutschen Geschichte offenbar allein sinnstiftenden Ereignissen der preußischen Reformen und des Widerstandes gegen das NS-Regime wird dann noch die inzwischen über 60-jährige Tradition der Bundeswehr selbst hinzugefügt. Letzteres ist sicherlich angebracht und legitim. Denn die Bundeswehr besteht inzwischen länger als jede deutsche Armee vor ihr, und sie kann für sich in Anspruch nehmen, einen wesentlichen Beitrag zur friedlichen Überwindung des Ost-West Konfliktes geleistet zu haben, und gewissermaßen zu den Siegern des Kalten Krieges zu gehören. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime indessen waren politische, nicht militärische Leistungen. Somit bleibt als traditionsstiftende militärische Leistung allein der Beitrag zur Überwindung des Ost-West Konfliktes und der damit einhergehenden friedlichen Wiedervereinigung unseres Volkes. In einem „heißen“ Krieg mußte sich die Bundeswehr gottlob nicht bewähren, vom Einsatz in Afghanistan einmal abgesehen. Indessen fehlt in dieser Aufzählung, was für alle anderen Armeen auf dieser Erde stets traditionsbegründend ist: die großartigen soldatischen Leistungen in den Kriegen der Vergangenheit. Immerhin haben die deutschen Armeen in den Kriegen von 1866,1870/71,1914-18 und 1939-45 militärische Leistungen gezeigt, die überall in der Welt geachtet und hoch geschätzt, jedoch nur in Deutschland offenbar verschämt unter Verschluß gehalten werden. Die Führungskunst der Feldherren und Generalstäbe, die weltweit bewunderte Auftragstaktik, die Erfolge deutscher Armeen auf den Schlachtfeldern gegen personell und materiell häufig weit überlegene Gegner, alles das soll nach den Vorstellungen der Auftraggeber und der Verfasser dieses Weißbuches offenbar nicht traditionsbegründend sein. Die Tatsache allein, daß deutsche Soldaten über einen vergleichsweise sehr kurzen Zeitraum der Geschichte – was sind schon 12 von gut 300 Jahren? – gezwungen waren, einem Unrechtsregime dienen zu müssen, ist für die dominierende politische Klasse dieses Landes (von Elite kann ich hier nicht sprechen) Grund genug, die glänzenden Leistungen früherer Soldatengenerationen unter den Tisch fallen zu lassen. Was in anderen Ländern zur Errichtung von Denkmälern und jährlichen Paraden der Streitkräfte vor den Staatsoberhäuptern unter großer Anteilnahme der Bürger führt, wird in Deutschland geächtet. Wie auf diese Weise eine innere Bindung des Soldaten an Volk und Land geschaffen werden soll, bleibt wohl das Geheimnis unserer Politiker und ihrer medialen Lautsprecher. Vielleicht soll das aber auch gar nicht erreicht werden.

Nur in diesem Geiste ist es wohl möglich, sich Gedanken darüber zu machen, die offenkundigen Personalprobleme der Bundeswehr dadurch zumindest abzumildern, daß man sie für Ausländer öffnet. So heißt es auf Seite 120 des Weißbuches unter dem Stichwort „Personalstrategie“ unter anderem: „Nicht zuletzt böte die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr, sondern wäre auch ein starkes Signal für eine europäische Perspektive.“ Dieses – pardon! – Geschwurbel will wohl heißen, daß es eigentlich völlig gleichgültig ist, wer in dieser Armee dient, vor allem, woher er kommt und welchen Pass er in der Tasche trägt. Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen wird wohl kaum das Motiv solcher Soldaten sein. Hier wird ganz offen über die Rekrutierung von Söldnern nachgedacht. Natürlich gibt es so etwas in Form der französischen wie auch der spanischen Fremdenlegion. Das sind aber immerhin besondere Truppenteile. Die USA haben sich für die Erledigung besonders gefährlicher und schmutziger militärischer Aufträge der Dienste kommerzieller Anbieter versichert. Wenn man nun auch in Deutschland derartige Erwägungen anstellt, dann sollte man eben auch zwischen dem Dienst für das Vaterland – ja, Vaterland – und dem Einsatz von Waffengewalt zur Durchsetzung politischer oder wirtschaftlicher Interessen trennen. Aber dazu bedürfte es einer Klasse von Politikern, die sich nicht lediglich als Manager eines Großunternehmens namens Bundesrepublik Deutschland verstehen, sondern als Vertreter derer, denen die Inschrift über dem Eingangsportal des Reichstages gewidmet ist. Sie lautet: Dem deutschen Volke.

Völkisch – um Himmels willen, nein!

Kritikern der aktuellen Ausländer-und Einwanderungspolitik wird gern entgegengehalten, sie argumentierten „völkisch“. Das ist als Totschlagsvokabel gemeint, denn es wird damit Bezug auf die Rassenpolitik der Nazis genommen. Diese war ja dadurch gekennzeichnet, daß sie eine imaginierte arische Rasse als biologische Grundlage des Deutschtums überhaupt ansah. Natürlich war diese Rasse dann auch im Verhältnis zu allen anderen Rassen und/oder Völkern biologisch höherwertig und in jeder Beziehung überlegen. Die logische Konsequenz hieraus war, daß die Deutschen als Volk jeden fremden bzw. andersrassigen Bevölkerungszuwachs abzulehnen hatten. Diese Menschen waren entweder gleich zu vernichten, oder wenigstens als Menschen minderen Wertes zu Sklavenarbeiten heranzuziehen. Natürlich war deutschen „Volksgenossen“ der geschlechtliche Umgang mit ihnen als „Rassenschande“ verboten. Auch der Begriff des Untermenschen spricht insoweit Bände. Die Dominanz dieser vulgärbiologistischen Vorstellungen in der nationalsozialistischen Ideologie kommt auch im Namen der Parteizeitung „Völkischer Beobachter“ plakativ zum Ausdruck.

Und genau das soll jedem unterstellt werden, der zur Ausländer- und Einwanderungspolitik andere Vorstellungen hat, als die Mehrheit der politisch-medialen Klasse unseres Landes. Deswegen greift man eben zu der diffamierenden Vokabel „völkisch“.

Damit wird es für jeden, der sich selbst als patriotischen Deutschen sieht, und sich um das Wohl des deutschen Volkes Sorgen macht, grundsätzlich gefährlich. Denn man belegt ihn ja gerade deswegen mit diesem diffamierenden Begriff, um eine patriotische, meinetwegen auch national-konservative Einstellung als außerhalb des Verfassungsbogens situiert zu definieren. Wer eine solche Einstellung hat, wird damit zum politischen Paria. Mit solchen Leuten diskutiert man nicht. Sie sind zunächst ein Fall für den Verfassungsschutz, danach für den Staatsanwalt. Auf diese Weise hofft das juste milieu dieses Landes jeder sachlichen Debatte über Asyl, Ausländer, Einwanderung, Flüchtlinge und Islam aus dem Wege gehen zu können. Wer Sachargumente durch Ausgrenzung und Kriminalisierung aus der Debatte ausschließt, muß nicht besorgen, in der Debatte zu unterliegen. Denn sie findet erst gar nicht statt. Zur Klarstellung: Natürlich gibt es auch bei uns wie in vielen anderen Ländern (USA!) tatsächlich Anhänger derartiger völkischer Theorien. Aber das sind wenige. Und ihre Schriften sprechen auch nur rechtsextreme Esoteriker an.

Wir wollen es jedoch den selbstgerechten, politisch korrekten Gesinnungszensoren nicht so leicht machen. Unbestritten ist zunächst einmal, daß ein Staat üblicherweise drei konstituierende Elemente aufweist, nämlich ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt. Daraus ergibt sich, daß jedenfalls die Staats- und Völkerrechtswissenschaft die Existenz von Völkern oder auch Nationen voraussetzt. Daß diese nach den gängigen Definitionen sich von anderen Völkern durch Abstammung, Sprache und Kultur unterscheiden, wird nicht ernsthaft bestritten. Selbst wer einem blutleeren Verfassungspatriotismus das Wort redet, schließt damit ja nicht aus, daß jedenfalls die weit überwiegende Mehrheit einer Nation eben außer der Sprache und der Kultur die gemeinsame Abstammung als Unterscheidungsmerkmal hat. Die Existenz einer Staatsgewalt, die dieses Volk über sein Staatsgebiet ausübt, bringt es eben mit sich, daß es frei darüber entscheiden kann, wer auf seinem Staatsgebiet unter welchen Bedingungen lebt, und vor allem, wer über die Verleihung seiner Staatsbürgerschaft in eben dieses Staatsvolk aufgenommen wird. Das ist im übrigen in der Menschheitsgeschichte immer so gewesen, selbstverständlich auch und gerade in der Geschichte unseres Landes. Seine geographische Lage ließ eine andere Entwicklung auch gar nicht zu. Und so sind die Nachfahren der Einwanderer in unser Land auch gewissermaßen Deutsche mit Haut und Haaren. Entgegen den vulgärbiologistischen Phantasien der Nazis ist das auch völlig unabhängig davon, wo diese Vorfahren hergekommen sind.

Wenn nun jemand in unserem Lande den ein oder anderen Zuwanderer hier lieber nicht haben möchte, geschweige denn ihn auf Dauer mit oder ohne deutschen Pass in unseren Grenzen sehen will, dann beruht das keineswegs darauf, daß er ihn wie die Nazis als rassisch minderwertig, Fremdkörper oder Untermenschen betrachtet. Denn es bleibt jedem Menschen unbenommen, einen anderen Menschen sympathisch oder unsympathisch zu finden, seine Nähe zu begrüßen oder abzulehnen. Von der Nation heruntergebrochen auf den familiären, persönlichen Bereich: ein junger Mann, der eine noch so schöne, gebildete und kultivierte junge Frau nicht zur Freundin oder gar Ehefrau haben will, bekundet damit ja nicht etwa, daß er sie als minderwertigen Menschen überhaupt ablehnt. Sie ist halt gerade nicht sein Fall. Und wenn die Mehrheit eines Volkes etwa Zuwanderung ganz ablehnt, oder aber doch nur in engen Grenzen und unter bestimmten Umständen wünscht, dann heißt das ja noch lange nicht, daß man die betreffenden Menschen als solche ablehnt. Insbesondere spricht man ihnen damit kein Quentchen ihres personalen Wertes ab. Man sagt ihnen lediglich, daß man sie ungeachtet ihres menschlichen Wertes, gegebenenfalls sogar der persönlichen Wertschätzung, eben lieber in ihrer eigenen Heimat wissen will, als bei uns. Tangiert das die Menschenwürde? Natürlich nicht. Alles andere wäre ja auch absurd. Wenn allein die allen Menschen gleiche Menschenwürde jeden Staat dieser Erde dazu zwingen würde, jeden Menschen als Bürger aufzunehmen, dann wäre das Rechtssystem Staat als solches gegenstandslos geworden. Solche Phantasmagorien werden zwar in linken und kirchlichen Dunstkreisen häufig für Menschlichkeit gehalten. Leute, für die 2 × 2 immer noch 4 ist, und ich zähle mich dazu, können solchen Unfug nicht vertreten. Wer sie deswegen jedoch als völkisch diffamiert, ist entweder dumm oder bösartig. Angesichts der real existierenden politischen Kultur in unserem Lande muß man leider letzteres als den Regelfall ansehen. Wer sich allerdings den aufrechten Gang bewahrt hat, sollte sich davon nicht schrecken lassen. Die Wahrheit braucht mutige Verfechter. Viele meiner Leser haben wie ich einst geschworen, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Wohlan, es gibt Gelegenheit dazu!

…und dagegen gibt’s nix von Ratiopharm!

Wir haben sie immer noch vor Augen, diese Fernsehbilder von den glücklich strahlenden jungen Frauen am Münchener Hauptbahnhof, mit Teddybären und Mineralwasserflaschen in den Händen, wie sie die deutsche „Willkommenskultur“ zelebrieren. Wir haben die Kommentare in der Tagesschau und der Tagespresse noch im Kopf, die begeistert über dieses weltoffene, humanitäre, helle neue Deutschland berichten. Im Grunde genommen hält das ja immer noch an. Wir haben das einfach unfaßbare Glück, daß „Geflüchtete“zu hunderttausenden nach Deutschland kommen. Wir sollen uns dabei auch nicht so haben, wenn das unreguliert, unregistriert und ungesetzlich erfolgt. Mein Gott, wer wird denn so kleinlich sein! Es kommen Menschen. Kein Mensch ist illegal! Mit ihrer Herzlichkeit, ihrer Fröhlichkeit, ihrer Leichtigkeit, die sie aus ihren Kulturen mitbringen, brechen sie unseren strengen, verbiesterten, leistungsoptimierten Alltag auf. Sie bereichern unser Leben. Sie verringern den Arbeitskräftemangel. Kurzum, es ist ein Segen, daß sie gekommen sind und weiterhin kommen.

Die Wirklichkeit sieht natürlich völlig anders aus. Von einer Einwanderung in den Arbeitsmarkt ist nichts zu sehen. In diesen Tagen wurde ruchbar, daß die 30 größten Dax-Unternehmen gerade einmal 54, in Worten: vierundfünfzig, sogenannte Flüchtlinge eingestellt haben. Daneben gibt es ein paar Praktikanten. Was das bedeutet, ist bekannt. Praktikanten leisten im wesentlichen keinen Beitrag zum Betriebsergebnis. Sonst könnte man sie ja regulär bezahlen. Die Integration in die deutsche Bevölkerung findet nicht statt. Und wenn, dann in ganz besonderer Art und Weise. Man konnte die in der Silvesternacht in Köln und anderswo studieren. Wer aufmerksam die kleinen Meldungen in den Tageszeitungen und die ungeschminkten Berichte im Internet verfolgt, der liest seit Monaten von sexuellen Übergriffen junger Männer aus den muslimischen Ländern des Orients und Nordafrikas. Ob Schwimmbäder, ob Straßenbahnen, ob Parkanlagen oder Gehwege, nirgends sind einheimische Frauen vor diesen jungen Männern mit sexuellem Überdruck und religiös-kulturell eingeimpfter Verachtung vor den Frauen der „Ungläubigen“ sicher. Die bei uns übliche Kleidung stempelt sie in ihren Augen zu Schlampen, bei denen sich der junge Muslim von seinem Testosteronstau befreien darf.

Wir haben alle noch die peinlichen Vertuschungsversuche seitens Polizei und Behörden, aber vor allem seitens der Medien nach den Vorfällen in der Silvesternacht Erinnerung. Vor allem aus dem Bereich der grün-roten Politik und der ebenso konditionierten Medien hörte man, wenn überhaupt, dazu verharmlosende und schönredende Kommentare. Denn jeder Hinweis auf die Wirklichkeit wird als sogenannte rassistische Hetze diffamiert. Denn es darf wohl nicht sein, daß diese Menschen, in denen man gewissermaßen das Kontrastprogramm zu den vom bösen Kapitalismus und Imperialismus Europas und Nordamerikas geprägten „Bio-Deutschen“ sieht, irgendetwas Böses tun können. Nein, das Böse kann nur von den Deutschen selbst mit ihrem Nazi-Gen kommen. Deswegen laufen linke und grüne Politiker auf Demonstrationen hinter Spruchbändern her, auf denen etwa zu lesen ist: „Nie wieder Deutschland!“ Oder: „Deutschland, halt’s Maul!“ Wenn der Parteinachwuchs der Grünen öffentlich auf die deutsche Fahne uriniert, dann ist das nicht etwa ein Fall für den Staatsanwalt, sondern allenfalls eine etwas übertriebene Kritik an der Mehrheit unseres Volkes, die immer noch meint, tatsächlich ein solches zu sein.

Wie krank die Gehirne dieser Nachfahren der 68er Generation sind, zeigt ein Vorfall vom 27. Januar dieses Jahres in Mannheim. Eine 24-jährige Nachwuchspolitikerin, in diesem Fall der Partei „Die Linke“, die es inzwischen geschafft hat, als seriöse und demokratische Partei angesehen zu werden, was ein bezeichnendes Licht auf den kollektiven Wahnsinn in diesem Lande wirft, wurde von mutmaßlichen Flüchtlingen vergewaltigt. Es soll sich um zwei oder drei junge Männer gehandelt haben, die einen nicht näher feststellbaren orientalischen Hintergrund haben. Das erstaunliche daran ist, daß das Opfer der Tat nicht etwa alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die Bestrafung der Täter zu erreichen. Nein, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Ja tatsächlich, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Also wenn Sie demnächst einmal bestohlen werden, oder wenn bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn ein betrunkener Raser auf Ihr Auto auffährt, bitte entschuldigen Sie sich beim Täter. Er kann ja nichts dafür. Sie sind schuld. Sie haben unverschämterweise doch Eigentum und Besitz erworben. Sie haben bei ihm damit Minderwertigkeitsgefühle geweckt. Die mußte er irgendwie kompensieren. Wirklich schuld an der ganzen Sache sind doch Sie!

Was ich wohl getrunken habe? Nichts. Ich habe Ihnen nur vorgeschlagen, sich so zu verhalten, wie diese hoffnungsvolle Nachwuchspolitikerin. Denn sie hat über Facebook folgenden Brief an die unbekannten Täter veröffentlicht (Rechtschreibfehler im Original):

Lieber männlicher Geflüchteter,
vermutlich in meinem Alter. Vermutlich ein paar Jahre jünger. Ein bisschen älter. Es tut mir so unfassbar Leid! Vor fast einem Jahr habe ich die Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich war nicht direkt am Brandherd, aber ich habe die Menschen in dem Flüchtlingslager in Südkurdistan besucht. Habe alte Großmütter gesehen, die sich um zu viele elternlose Kinder kümmern müssen. Ich habe die Augen dieser Kinder gesehen, einige haben ihr Leuchten nicht verloren. Ich habe aber auch die Kinder gesehen, deren Blick leer und traumatisierend war. Ich habe mir von ca. 20 ezidischen Kindern in ihrem Matheunterricht arabische Schriftzeichen zeigen lassen und weiß noch, wie ein kleines Mädchen angefangen hat zu weinen, nur weil mein Stuhl umfiel. Ich habe einen Hauch der Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich habe nicht gesehen, was davor geschehen ist und auch deine strapaziöse Flucht habe ich nicht miterleben müssen. Ich bin froh und glücklich, dass du es hierher geschafft hast. Dass du den IS und seinen Krieg hinter dir lassen konntest und nicht im Mittelmeer ertrunken bist. Aber ich fürchte, du bist hier nicht sicher. Brennende Flüchtlingsunterkünfte, tätliche Angriffe auf Refugees und ein brauner Mob, der durch die Straßen zieht. Ich habe immer dagegen angekämpft, dass es hier so ist. Ich wollte ein offenes Europa, ein freundliches. Eins, in dem ich gerne leben kann und eins, in dem wir beide sicher sind. Es tut mir Leid. Für uns beide tut es mir so unglaublich Leid. Du, du bist nicht sicher, weil wir in einer rassistischen Gesellschaft leben. Ich, ich bin nicht sicher, weil wir in einer sexistischen Gesellschaft leben. Aber was mir wirklich Leid tut ist der Umstand, dass die sexistischen und grenzüberschreitenden Handlungen die mir angetan wurden nur dazu beitragen, dass du zunehmendem und immer aggressiverem Rassismus ausgesetzt bist. Ich verspreche dir, ich werde schreien. Ich werde nicht zulassen, dass es weiter geschieht. Ich werde nicht tatenlos zusehen und es geschehen lassen, dass Rassisten und besorgte Bürger dich als das Problem benennen. Du bist nicht das Problem. Du bist überhaupt kein Problem. Du bist meistens ein wunderbarer Mensch, der es genau wie jeder andere verdient hat, sicher und frei zu sein. Danke, dass es dich gibt – und schön, dass du da bist.“

Sie haben richtig gelesen. Hier zeigt sich wie unter einem Mikroskop der Geistes- und Gemütszustand weiter Teile der politisch-medialen Klasse. Diese junge Dame, die mit Sicherheit einer Psychotherapie bedarf, und zwar nicht erst seit ihrer Vergewaltigung, ist vielleicht lediglich ein besonders krasses Beispiel dafür, was in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Köpfen der linksgrünen Zeitgenossen stattgefunden hat.

Und dagegen gibt’s leider nix von Ratiopharm.

Uns gibt’s ja gar nicht!

Die Notwendigkeit der Europäischen Union als Bundesstaat und nicht bloß als Wirtschaftsgemeinschaft oder Freihandelszone wird von ihren Befürwortern vor allem mit der Behauptung propagiert, der Nationalstaat gehöre nicht nur der Vergangenheit an, sondern er sei auch die Ursache des Krieges. Mithin hänge die friedliche Zukunft unseres Kontinents davon ab, daß die Europäische Union möglichst zügig alle Funktionen eines souveränen Staates selbst wahrnehmen könne. Die jetzt noch existierenden Nationalstaaten wären dann nur noch bloße Teilgliederungen wie Schweizer Kantone oder US-amerikanische Bundesstaaten.

Um den Bürgern das schmackhaft zu machen, werden sie inzwischen auch darüber belehrt, daß es Nationen eigentlich nicht gibt. Der moderne Mensch informiert sich bekanntlich nicht mehr aus der Zeitung am Frühstückstisch oder mit dem Blick in ein Lexikon. Das Internet ist die überragende Informationsquelle. Nicht mehr der Brockhaus, sondern Wikipedia ist die Wissensdatenbank, die angeblich nicht einmal etwas kostet. Dort sorgen natürlich politisch korrekte Administratoren im Geiste unseres Zensurministerleins Mittelmaas dafür, daß die Leute schon richtig indoktriniert werden. So ist dort unter anderem zu lesen:

Vorab ist zu bemerken, daß die Kategorien „Religion“ und „Nation“ einheitliche – und einheitlich akzeptierte – Erfindungen des 19. Jahrhunderts sind.

Wer sich da die Augen reibt und denkt, einer optischen Täuschung aufgesessen zu sein, der wird durch einen Blick auf die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung eines schlechteren belehrt. Ich zitiere:

Nation
[lat.] Der Begriff N. hat zwei unterschiedliche Bedeutungen:
1) Die konservative Interpretation betont das statische Element, d.h. die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gemeinschaft (auch: Volk), die als Gruppe von Menschen über bestimmte homogene Merkmale (z.B. gemeinsame Sprache, Kultur, Geschichte) verfügt und (zumeist) innerhalb eines bestimmten Territoriums zusammen lebt (Abstammungsgemeinschaft).
2) Die offene Interpretation betont die Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben, daß in einem Staat (Groß-) Gruppen zusammenleben, die sowohl über gemeinsame als auch über unterschiedliche Merkmale verfügen und dadurch die Chancen für einen Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern (Zugehörigkeitsgemeinschaft).

Die offene Interpretation des Begriffes N. entspricht eher dem Verständnis moderner demokratischer Gesellschaften. Unter Berücksichtigung des territorialen Aspekts ist zwischen staatenloser (Kultur-) Nation, deren Merkmale insbesondere eine gemeinsame Sprache, Kultur und Religion sind (z.B. Kurden), und Staatsnation zu unterscheiden, die in (mehr oder weniger geschlossener) territorialer Gemeinschaft lebt und anstelle des ethnischen stärker das politische Element der Gemeinschaft betont (Verfassungspatriotismus).

Also ist nach offizieller Lesart eine Nation – der lateinische Begriff weist ja nun einmal auf die Geburt hin – eine mehr oder weniger zufällige Ansammlung von Menschen. An dieser Definition ist offen, was umgangssprachlich gemeint ist, wenn man jemandem an den Kopf wirft er habe wohl den A…. offen. Doch ist von dieser amtlichen Begriffsklärung bis zur Verdammung der überkommenen Vorstellung von Nation und Volk als rassistisch und damit strafbar nur noch ein ganz kleiner Schritt. Man muß wachsam sein. Das Feuer schwelt unbemerkt, bevor der Großbrand seine zerstörende Wirkung entfaltet.

Des Kaisers neue Kleider

Man kann in unserer Zeit nicht mehr voraussetzen, daß der überlieferte kulturelle Kanon unseres Volkes jedermann präsent ist. Doch sollten die populären Märchen doch wirklich jedermann geläufig sein. Zu diesen gehört die allegorische Erzählung „Des Kaisers neue Kleider“ von Hans Christian Andersen. Die geradezu satirische Darstellung der Hofschranzen und Untertanen, die ihrem verrückt gewordenen Herrscher zu Liebe so tun, als fertigten die im Stile eines Till Eulenspiegel agierenden Betrüger tatsächlich kostbare Gewänder für ihn, obgleich sie in Wirklichkeit nur mit ihren Nähnadeln in der Luft herumfuchteln, bis ein Kind in den Saal kommt und in seiner paradiesischen Unschuld ausruft: „Der hat doch gar nichts an!“, diese Geschichte ist in der Tat auch als Allegorie der political correctness unserer Tage zu lesen.

Ein schönes Beispiel dafür ist der Umgang unserer Medien mit der Brexit-Abstimmung in Großbritannien, die zu ihrem Leidwesen nun nicht so ausgefallen ist, wie sich das die politisch-mediale Klasse unseres Landes gewünscht hat. Statt nun nüchtern und sachlich Ursachen und Folgen zu analysieren, Vor-und Nachteile abzuwägen und sich am Ende mit dem demokratisch gefundenen Ergebnis zu arrangieren, schüttet man kübelweise Beleidigungen und Verachtung, Spott und Hohn über den Wählern aus, die nicht nur falsch gewählt haben, sondern allen politischen Übeln dieser Welt den Weg gebahnt haben. Ein Musterbeispiel dafür liefert der ehemalige Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten in dem heutigen von beiden Nürnberger Tageszeitungen gemeinsam publizierten „Sonntagsblitz“. Ich will nachstehend dieses Produkt journalistischer Arroganz abschnittsweise zitieren und kommentieren:

Das britische Referendum war ein Lehrstück über die Tücken der Demokratie. Am Tag danach rieben sich junge Wähler die Augen, weil sie sich auf der Verliererseite wiederfanden. Die Landbevölkerung, die neidische, ältere Generation, der die Freizügigkeit nicht paßt, sowie jene, die sich vom rasanten, technisch-sozialen Wandel abgehängt fühlen, stimmten für den Brexit.

Schon mit diesen einleitenden Sätzen entlarvt sich der Autor. Wer sich mit der EU in ihrer real existierenden Gestalt nicht einverstanden erklärt, der paßt einfach nicht mehr unsere Zeit. Es kann sich daher nur um eine Negativauslese handeln, nämlich die alten Neidhammel, die Zurüchgebliebenen, die die moderne Welt auch nicht mehr verstehen. Natürlich sind das auch nicht die modernen Großstadtmenschen, sondern die „Bauernfünfer“. Und die sind dann auch noch auf die selbstverständlich erfolgreichen großstädtischen jungen Leute neidisch. Recht viel weiter weg von der Wirklichkeit kann man nicht schreiben. Ich wüßte nicht, wer in der älteren Generation den eigenen Nachkommen, und das ist die jüngere Generation, ihre Erfolge nicht gönnt. Ich kann auch nicht erkennen, daß Intelligenz und Weltoffenheit nur in den Großstädten zu Hause sein sollen, nicht aber auf dem Lande. Es ist auch völlig daneben, alle Leute, die außerhalb der Großstädte leben, als zurückgebliebene Hinterwäldler zu sehen. Und man betreibt natürlich statistische Falschmünzerei, wenn man suggeriert, ganze Bevölkerungsgruppen hätten sich für die eine oder andere Option entschieden. Vielmehr haben jeweils beachtliche Anteile der apostrophierten jugendlichen Großstädter bzw. ältlichen Landbewohner anders als die Mehrheit ihrer Gruppe gewählt. Die fallen natürlich für einen Polemiker unter den Tisch.

Die weitgereisten, engvernetzten Jungen, die Politik langweilig finden und sich ihren Frust von der Seele twittern, wollten den Austritt nicht. Wären sie in Scharen zur Wahl gegangen, um für ihre Interessen einzutreten, hätten sie sich und ihrem Land viel erspart. Daraus läßt sich einiges lernen.

Also sind im wesentlichen nur die jungen Leute weit gereist, finden allerdings die Politik langweilig. Daß auch und gerade ältere Leute weit gereist sind, gleichwohl ebenfalls vielfach Politik langweilig finden, paßt in die Polemik des Verfassers natürlich nicht. Daß dann aber ausgerechnet die von ihm gelobten weitgereisten jungen Leute zum großen Teil erst gar nicht zur Wahl gegangen sind, will ihm nicht in den Kopf. Deswegen unterstellt er ihnen auch flugs, „richtig“ abgestimmt zu haben, wären sie nur zur Wahl gegangen. Vorher er das nimmt, ist unerfindlich. Natürlich gibt es in den sozialen Netzwerken zuhauf enttäuschte Äußerungen, und natürlich gehen vorwiegend jüngere Leute in London auf die Straße, um gegen den Brexit zu demonstrieren, nachdem die Entscheidung gefallen ist. Daraus ableiten zu wollen, es handle sich hier um die etwa zwei Drittel der jungen Wähler, die nicht zur Wahl gegangen sind, ist schlichtweg abenteuerlich. Eher liegt es nahe, daß diejenigen, die jetzt auf die Straße gehen, auch schon in die Wahllokale gegangen sind. Aber das paßt nicht in das Weltbild eines solchen Heroldes der majestätischen europäischen Idee. Deswegen meint er auch, den Adressaten seines Traktats die nachfolgenden Ratschläge geben zu müssen:

1. Wahlen haben Folgen. Wer dem Premier eines auswischen wollte und aus Unzufriedenheit über das Gesundheitswesen, Zuwanderung oder die soziale Ungleichheit für den Brexit stimmte, ließ seiner Wut im falschen Moment beim falschen Thema freien Lauf. Der richtige Zeitpunkt wäre die letzte oder die nächste Unterhauswahl gewesen. Ohne Mitdenken geht es halt nicht.

Würde ich mich zu den Adressaten dieser Belehrungen zählen, so müßte ich wohl spöttisch bemerken: „Danke, Herr Oberlehrer!“ Daß er nämlich ausgerechnet denen, die aus seiner Sicht weltoffen und der Zukunft zugewandt denken, eine solche Unkenntnis der einfachsten demokratischen Spielregeln unterstellt, ist einfach inkonsistent. Er kann doch nicht im Ernst annehmen, daß gerade die zum großen Teil akademisch qualifizierten und von Jugend auf demokratisch sozialisierten, beruflich erfolgreichen und weit in der Welt herumgekommenen Leute zwischen 18 und 35 Jahren nicht wissen, welche Bedeutung Wahlen und Abstimmungen haben. Ohne Mitdenken geht es in der Tat nicht. Das gilt auch für Journalisten, die anderen Leuten erzählen wollen, was sie gedacht bzw. nicht gedacht haben.

2. Wahlen sind keine online-Petitionen. Wer etwas verändern oder auch nur unerwünschtes verhindern will, muß zur Wahl gehen. Das mag der Smartphone-Generation antiquiert erscheinen, weil sie nicht per Mausklick abstimmen kann. Aber wer meint, alles füge sich ohne aktives, eigenes Zutun am Ende irgendwie so, wie man es gerne hätte, lebt in einer virtuellen Welt, nicht in der realen.

Also ausgerechnet diejenigen, die nach der Abstimmung in den sozialen Netzwerken aktiv sind und sogar auf den Londoner Straßen demonstrieren, waren wohl so naiv zu glauben, bei einer Volksabstimmung müßten sie nicht selber ihr Kreuz auf dem Wahlzettel aus Papier machen. Irgendwie würden wohl ihre Gedanken das Ergebnis beeinflussen und bestimmen. Man fragt sich, was der Mann getrunken oder geraucht hat, bevor er diese Zeilen niedergeschrieben hat. Aber das zeigt, wie abgehoben der Verfasser und seinesgleichen wirklich sind. Er kann sich offensichtlich nicht vorstellen, daß ein großer Teil der von ihm gescholtenen jungen Leute sich nur für die Dinge jenseits der Politik wirklich interessiert, nämlich ihr Liebesleben, die Mode, die jeweils „angesagten“ Musiker und Produkte der Unterhaltungsindustrie und ihre vielfältigen Freizeitvergnügungen. Noch weniger kann er sich wohl vorstellen, daß diese jungen Leute die Entscheidungen über ihre Zukunft mehr oder weniger bewußt weiterhin in die Hände der Generation ihrer Eltern und Großeltern legen. Dies vielleicht vor allem deswegen, weil sie den Eindruck haben, daß ihre Eltern und Großeltern bisher auch recht gut für sie gesorgt haben. Und vielleicht vor allem auch deswegen, weil sie ihnen aufgrund ihrer weitaus größeren Lebenserfahrung und der vielfach auch gezeigten Lebensleistung zutrauen, auch weiterhin die richtigen Entscheidungen zu treffen.

3. Sich vor einem Votum über die Lösungsvorschläge der Akteure zu informieren, sollte selbstverständlich sein. Wer diese Mühe scheut und sich flotte Parolen ungeprüft zu eigen macht, wird leicht das Opfer von Demagogen, denen jedes Mittel recht ist, ihre Ziele zu erreichen. Einmal an der Macht, schrecken sie (siehe Ungarn und Polen) nicht einmal vor Verfassungsbruch zurück, um ihre Herrschaft zu festigen. Die repräsentative Demokratie funktioniert nicht ohne mündige, engagierte Wähler. Aber auch nicht ohne gewählte Politiker. Wer sie ständig beschimpft und ihnen unlautere Motive unterstellt, wer in den von Rechtspopulisten und Völkischen verbreiteten Haß gegen „das System“ einstimmt, untergräbt das Vertrauen in die Institutionen der Verfassung. Das hatten wir schon einmal: in der Weimarer Republik, die schließlich zur Beute der Nazis wurde. Die fatalen Folgen von zwölf Jahren Diktatur sind hoffentlich noch nicht ganz verblaßt.

Hier greift er nun ganz tief in die Schmutzkiste der Diffamierung. Abgesehen davon, daß er zunächst wieder einmal die von ihm offenbar sehr geschätzte Gruppe der Jugendlichen, weltoffenen Zukunftsgestalter tadelt, indem er ihnen unterstellt, sich über die zur Abstimmung stehenden Alternativen nicht informiert zu haben, wird den Gegnern der real existierenden Europäischen Union alles Böse unterstellt, was die jüngere Geschichte in Deutschland zu bieten hat. Geht es aber nicht eigentlich um die britischen Wähler? Natürlich haben diese Leute aus seiner Sicht keine Sachargumente, sondern es handelt sich bei ihnen ausschließlich um Demagogen mit flotten Parolen. Wer also anderer Meinung ist, als der Verfasser und sein juste milieu, der hat also keine Argumente, sondern nur Parolen. Solche Leute sind natürlich auch keine richtigen Demokraten, auch wenn sie demokratisch gewählt worden sind wie in Ungarn und Polen. Die sind offenbar auch nicht von mündigen, engagierten Wählern, sondern von unmündigen, gleichgültigen Stimmzettelankreuzern an die Schalthebel der Macht bugsiert worden. Überhaupt kommen da dann die sogenannten Rechtspopulisten und Völkischen zum Zuge. Die hassen ja das System, gemeint ist die Demokratie an sich. Deswegen darf ja dann auch der Hinweis auf die Weimarer Republik und die Nazis nicht fehlen. Das ist ja gerade die Art infame Diffamierung, die zum Standardrepertoire der politisch korrekten Skribenten in diesem Lande gehört, die jeden Andersdenkenden zum Repräsentanten eines „Dunkeldeutschland“ (Joachim Gauck) machen wollen. Diese arrogante Hochnäsigkeit, die Argumente durch Diffamierung ersetzt, die Andersdenkende abwechselnd als dämlich oder böswillig abqualifiziert, die demokratische Entscheidungen nur dann akzeptiert, wenn sie in ihrem Sinne ausgefallen sind, diese Einstellung hat mit Demokratie nichts zu tun. Auch wenn sie von Politikern, Journalisten und Intellektuellen mehrheitlich gepflegt wird, sie hat mit dem echten demokratischen Diskurs nichts gemein. Wer unverbildet und wachen Sinnes die Szene betrachtet, kann nur mit dem Kind im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern feststellen, daß die hochgelobten Wahrheiten der political correctness in der Realität nicht existieren.

Mit Kopftuch auf der Richterbank

Nicht zum ersten Mal hat eine Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens entgegen bestehender Dienstanweisung verlangt, auch im Sitzungsdienst ein Kopftuch tragen zu dürfen, weil ihre Religion das gebietet. Es ist hier nicht darüber zu rechten, ob der Islam das wirklich allen weiblichen Angehörigen dieser Religion mit Eintritt der Pubertät zwingend vorschreibt oder nicht. Die Realität sieht nun einmal so aus, daß nicht nur in den Ländern, in denen der Islam tatsächlich auch Staatsreligion ist wie Saudi Arabien, Iran und Pakistan oder aber doch dominiert wie in Indonesien oder der Türkei, sondern auch zunehmend in Europa muslimische Frauen dieses Kleidungsstück tragen. Weitergehend werden vielfach auch lange Mäntel getragen, die auch die Silhouette der Trägerin optisch verschwinden lassen. Auch soll hier dahingestellt bleiben, ob alle diese Frauen das aus freien Stücken tun, oder damit bestimmten Erwartungen ihrer Familien entsprechen.

Im jüngsten Fall hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg auf die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin eine einschlägige Dienstanweisung aufgehoben. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, jedenfalls fehle es für ein solches Verbot an einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn der erstinstanzlich unterlegene Freistaat Bayern hat dem Vernehmen nach Berufung gegen dieses Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Abzuwarten bleibt auch, ob der Freistaat Bayern eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen wird. Hier dürfte es sich dann erweisen, ob zwischen den mutigen Worten vieler CSU-Politiker und ihren Taten als Gesetzgeber ein Unterschied besteht. Mit der absoluten Mehrheit der CSU wäre jedenfalls ein solches Gesetz möglich. Die Stimmen der SPD und der Grünen dürfte eine solche Gesetzesvorlage sicherlich nicht bekommen. Es kann auch nicht unbedingt erwartet werden, daß sich die Sache einfach durch das Ende des Vorbereitungsdienstes der jungen Dame erledigt. Denn es kann angenommen werden, daß die hinter ihr stehenden Islamfunktionäre sich eine solche Rechtsreferendarin ausgesucht haben, deren bisherige Examensnoten die begründete Erwartung rechtfertigen, daß sie auch die große juristische Staatsprüfung mit einer Gesamtnote bestehen wird, die ihr den Weg in den bayerischen Justizdienst öffnet.

Der Fall wirft natürlich grundsätzliche Fragen auf. Der Vorbereitungsdienst soll die examinierten Jurastudenten an die juristische Praxis heranführen. Dazu gehört auch die Verrichtung von Dienstgeschäften der Richter und Staatsanwälte wie auch im übrigen die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen, die den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. So kann ein Rechtsreferendar den Sitzungsdienst eines Staatsanwalts übernehmen. Das bedeutet, daß er in der Sitzung die Anklage verliest, den Angeklagten befragt, Zeugen verhören muß und am Ende der Hauptverhandlung zu plädieren hat. Das Plädoyer des Staatsanwaltes faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner Sicht zusammen. Dazu gehört die Beweiswürdigung. Und dazu gehört vor allem die Formulierung eines Antrages dahin, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte zu bestrafen ist, oder ob etwa ein Freispruch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Ergebnis der Hauptverhandlung sein muß. Gleiches gilt für den Verteidiger, als der ein Rechtsreferendar mit entsprechender Vollmacht des Rechtsanwaltes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, tätig werden kann. Das gilt natürlich nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Zivilsachen sowie bei den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Soweit die richterliche Tätigkeit betroffen ist, können Referendare unter Aufsicht des Richters, dem sie zur Ausbildung zugewiesen sind, die Sitzung leiten und dabei Parteien befragen sowie Zeugen vernehmen. Lediglich die richterliche Spruchtätigkeit, also die Entscheidung selbst, kann Ihnen nicht übertragen werden. Regelmäßig sitzen einem Richter zur Ausbildung zugewiesene Referendare auch neben ihm am Richtertisch. Insbesondere mit gerichtlichen Verfahren nicht vertraute Parteien und Zeugen glauben auch häufig, daß diese Referendare „Gerichtspersonen“ sind und ordnen sie irgendwie auch der richterlichen Gewalt zu.

Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil diese Einzelheiten allgemein nicht bekannt sind. Sie sind aber wesentlich, wenn man das Problem fundiert behandeln will, um das es hier geht. Richter haben nach dem Gesetz unabhängig zu sein und sind in der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch wenn die Staatsanwaltschaften in gewissen Grenzen weisungsgebunden sind, erwarten die Bürger von ihnen doch zu Recht, daß sie ihren Entscheidungen ausschließlich das Gesetz zugrunde legen und unvoreingenommen ihre Fälle bearbeiten. Auch die Rechtsanwälte, die natürlich ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben, haben dies persönlich unabhängig und unbefangen zu tun. Nicht umsonst tragen sie wie Richter und Staatsanwälte im Sitzungssaal eine Robe als Zeichen ihrer Unabhängigkeit wie auch Bindung an das geltende Recht. Sie haben wie die Richter und Staatsanwälte einen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Dem entspricht es auch, daß Richter und Staatsanwälte, aber auch die meisten Rechtsanwälte in den Gerichtssälen keinerlei religiöse Symbole oder politische Abzeichen sichtbar tragen. Selbst Halskettchen mit Anhängern in Kreuzesform, kleinen Davidsternen oder Halbmonden sieht man bei den Damen in Robe nicht. Auch wenn sie privat getragen werden, sind sie unter hochgeschlossener Bluse und Robe verborgen. Bei Männern stellt sich die Frage erst gar nicht, weil dergleichen ja nie über Hemd und Krawatte getragen wird. Damit unterstreicht die Justiz ihre Unabhängigkeit wie ihre Neutralität. Rechtssuchende Parteien, Angeklagte und Zeugen müssen sicher sein können, daß ihr Anliegen oder ihre Aussage nicht durch den Filter einer religiösen oder politischen Überzeugung des Gerichts wahrgenommen werden. Schon der geringste Anschein der Voreingenommenheit begründet zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und führt zur Ablehnung eines Richters. Genau aus diesem Grunde haben auch Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie im Gerichtssaal Sitzungsdienst in richterlicher oder auch staatsanwaltschaftlicher Funktion leisten, ebenfalls die Robe zu tragen. Für das Publikum sind sie von Richtern oder Staatsanwälten äußerlich nicht zu unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn sie üben hier Staatsgewalt, teilweise sogar richterliche Gewalt aus. Und es führt ihnen selbst vor Augen, welchen Maßstäben sie zu entsprechen haben, wenn sie nach Abschluß ihrer Ausbildung einen dieser Justizberufe ergreifen.

Diese Überlegungen müssen vorangestellt werden, wenn man sich mit der Frage befaßt, ob einer Rechtsreferendarin gestattet werden soll, im Sitzungsdienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. Es ist völlig klar und unbestritten, daß dieses Kopftuch jedenfalls weit überwiegend als religiöses Symbol wahrgenommen wird. Mehr noch, es wird als Zeugnis besonderer Religiosität verstanden. Denn es ist allgemein bekannt, daß viele Musliminnen sich nicht verpflichtet sehen, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit zu tragen. Eine Richterin, die im Sitzungssaal so gekleidet erscheint, kann eben nicht als weltanschaulich neutral und innerlich unabhängig wahrgenommen werden. Das gilt nicht nur in solchen Rechtssachen, in denen religiöse Überzeugungen von Beteiligten – etwa in bestimmten Familien- oder Strafsachen – eine Rolle spielen können. Vielmehr durchdringt die religiöse Überzeugung eines Menschen sein Denken vollständig. Ich selbst gehe nun seit 40 Jahren als Rechtsanwalt in den Gerichtssälen dieses Landes ein und aus. Angesichts einer Kopftuch tragenden Richterin hätte ich genau diese Zweifel an ihrer Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Verfassungstreue. Letzteres, weil eine Reihe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen in den letzten Jahren ergeben hat, daß gläubige Muslime ihren religiösen Gesetzen (Scharia) den Vorrang vor den Gesetzen unseres Landes einschließlich der Verfassung einräumen.

Damit ist völlig klar, daß es in unseren Gerichtssälen keine Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen geben darf, die im Dienst ein Kopftuch oder gar sonstige von ihrer Religion vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen. Denn mit der gleichen Begründung, mit der Juristinnen muslimischen Glaubens verlangen, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, können sie ja verlangen, etwa in Burka oder Niqab zu erscheinen. Eine Richterin, der man nicht einmal ins Gesicht sehen kann! Undenkbar! Was im übrigen Muslimen recht ist, müßte dann zum Beispiel auch Juden billig sein. Ein jüdischer Richter oder Rechtsanwalt müßte mit dem gleichen Recht dann im Sitzungssaal seine Kippa auf dem Kopf tragen dürfen. Und weil Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung) nicht nur Christen, Juden und Muslime schützt, lassen sich weitere Szenarien dieser Art denken. Wer wollte dann zum Beispiel einem Sikh verwehren, sein niemals geschnittenes Haupthaar mit einem Turban zu bedecken und mit bis auf den Richtertisch wallendem Bart zu amtieren? Welchen Grad an Unvoreingenommenheit dürfen wir etwa von einer Kammer des Verwaltungsgerichts erwarten, die in Asylangelegenheiten entscheidet, und deren Mitglieder ihre aus den Herkunftsländern stammende strenge Religiosität im Sitzungssaal durch Tragen entsprechender Kleidungsstücke zur Schau stellen?

In diesem Zusammenhang wird ja gerne eingewandt, daß in deutschen, vor allem bayerischen Gerichtssälen allgemein Kruzifixe an den Wänden zu sehen sind. Das hat jedoch mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun. Vielmehr beruht unsere Kultur unter anderem auf der christlichen Tradition des Abendlandes. Sie prägt unser Land, auch seine Rechtstradition, seit mehr als 1000 Jahren. Deswegen findet sich das Kreuz vielfach in Nationalflaggen (Schweiz, skandinavische Länder) wie auch in  Stadtwappen (Bonn, Koblenz, Wien), oder ist Grundform staatlicher Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen der Bundeswehr) und Symbol von Hilfsorganisationen (Arbeitersamariterbund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz). Muslime zum Beispiel leben erst seit wenigen Jahrzehnten in nennenswerter Zahl bei uns. Kultur- oder gar traditionsprägend ist das offensichtlich nicht. Auch wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Gericht auf Antrag eines Beteiligten die (vorübergehende) Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal verfügen kann (nicht muß!), ändert sich daran nichts. Ich habe es im übrigen noch nie erlebt und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, daß irgendein Beteiligter im Gerichtssaal einmal einen solchen Antrag gestellt hätte. Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wie dann vom Gericht entschieden würde, zumal wenn ein anderer Beteiligter beantragt hätte, das Kruzifix im Sitzungssaal zu belassen. Ich zum Beispiel würde so etwas mit der Begründung beantragen, daß ich meinerseits Zweifel an der Unbefangenheit eines Gerichts hätte, das unseren altehrwürdigen Traditionen so wenig Wert beimißt, daß es einem Querulanten nachgibt, der da meint, alle anderen hätten nach seiner Pfeife zu tanzen, auch wenn sie die Mißtöne gar nicht hören wollen, die er ihr entlockt.

Hemmungslose Hetze

Erneut haben Wissenschaftler der Universität Leipzig uns mit einer Studie beglückt, die einem großen Teil unseres Volkes eine autoritäre und rechtsextreme Einstellung bescheinigt. Die Zielrichtung wird schon in ihren Titel deutlich: „Die enthemmte Mitte.“ Gefördert wurde dieses Machwerk von drei politischen Stiftungen, nämlich der Heinrich-Böll-Stiftung, die den Grünen nahesteht, der Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall nahesteht, und der Rosa-Luxemburg- Stiftung, die der Linken nahesteht. Damit ist gewährleistet, was bei diesen Forschungsarbeiten dann herauskommen soll und natürlich herausgekommen ist. Wir Deutschen werden immer autoritärer und rechtsextremer. Das gilt gerade für die weiten Kreise, die man ansonsten als bürgerlich bezeichnet, und die von den etablierten Parteien als politische Mitte umworben werden. Natürlich sind das für die Auftraggeber dieses Machwerks bereits politische Gegner, wenn nicht mehr. Die Minderwertigkeit dieser Hervorbringung wird schon daran deutlich, daß sie jede kritische Einstellung zum Islam, der unkontrollierten Zuwanderung und der fehlgeschlagenen Integration der hier lebenden Ausländer als rechtsextrem definiert, besser gesagt, diffamiert. Um einmal von diesem Wissenschaftlichkeit beanspruchenden, jedoch weit verfehlenden Machwerk zu seriöser Beurteilung zu gehen, wollen wir uns die Definition des Bundesverfassungsgerichts in dem bekannten SRP-Urteil vom 23.10.1952 anschauen. Danach ist rechtsextrem, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung zählen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die sich bis heute nicht geändert hat:

– Die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
– die Volkssouveränität
– die Gewaltenteilung
– die Verantwortlichkeit der Regierung
– die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
– die Unabhängigkeit der Gerichte
– das Mehrparteienprinzip
– Chancengleichheit für alle politischen Parteien dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Diese Definition wird bis heute auch von der Bundeszentrale für die politische Bildung aufrechterhalten.

Wer behauptet, und sei er auch promovierter oder habilitierte Politologe, diese Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung würden auch nur von nennenswerten Teilen des Volkes in Frage gestellt, geschweige denn aktiv bekämpft, beweist damit lediglich seine fachliche Inkompetenz. Mehr noch, einem studierten Politikwissenschaftler unterläuft insoweit nicht einfach ein fachlicher Fehler. Vielmehr handelt es sich gezielte Verleumdung als Mittel im politischen Meinungskampf. Jede vom Weltbild der Auftraggeber dieser Studie abweichende Weltanschauung wird als rechtsextrem diffamiert.

Allerdings sind derartige Hervorbringungen für ihre Verfasser durchaus lukrativ. Denn sie sichern Ihnen die nächsten gut dotierten Forschungsaufträge. Von Forschung kann allerdings keine Rede sein, allenfalls von forschem Verbreiten politischer Propaganda. Der eigentliche Skandal besteht darin, daß derartige Machwerke in der Tagesschau und den übrigen „Qualtitätsmedien“ ohne den Hauch einer Kritik als seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt werden.

Orlando und der Dschihad

Nach dem Massenmord von Orlando schießen die Spekulationen über das Motiv des Täters ins Kraut wie der vergessene Salat im Mistbeet. War der Täter nun ein islamistischer Einzelkämpfer, selbstradikalisiert durch das Internet? Oder war er doch nur verwirrt? War er nicht selber schwul? Hätte es, wie eine unserer vielen journalistischen Nullen schreibt, auch ein Evangelikaler sein können? Und noch dümmer: Strengere Waffengesetze hätten die Tat verhindern können! Haben etwa die Mörder von Paris und Brüssel ihre Sturmgewehre legal erworben?

Immer wenn eine Gemengelage vorliegt, und das könnte hier durchaus der Fall sein, ist es hilfreich, die conditio sine qua non-Überlegung anzustellen. D.h., man suche die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Tat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht begangen worden wäre. Nach allem, was wir wissen, hatte der Täter durchaus starke Sympathien für den radikalen Islam und die daraus gespeisten terroristischen Organisationen wie den Islamischen Staat. In diesen Kreisen werden die Suren des Koran 4;15,16; 7; 80,81 und 26;165,166 durchaus ernst genommen. In diesen Suren wird, egal wie man sie interpretiert, die Homosexualität verurteilt, insbesondere die männliche. In den meisten islamischen Staaten unserer Zeit werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlichen Haftstrafen belegt. In sieben islamischen Ländern droht Homosexuellen die Todesstrafe. Auch da, wo die Justiz Homosexuelle nicht verfolgt, sind sie jedenfalls in den konservativen islamischen Gesellschaften geächtet. Und das ist die übergroße Mehrheit. Wer also im Sinne des islamistischen Terrors handeln will und die verhassten Ungläubigen im Namen Allahs tötet, der wird wohl nicht selten meinen, mit der Auslöschung von Homosexuellen in den Ländern der Ungläubigen gewissermaßen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sollte es zutreffen, daß der Täter selbst homosexuelle Neigungen hatte, dann liegt vielleicht gerade darin auch eine schlüssige Begründung seiner Tat. Denn er mußte als gläubiger Muslim radikaler Lesart Homosexuelle hassen, und damit auch sich selbst. Die Situation muß dann für ihn ausweglos gewesen sein. Die Bestrafung von möglichst vielen dieser Sünder, verbunden mit seinem eigenen sicheren Tod, könnte dann in seinen Augen ein gottgefälliges Werk gewesen sein, das ihn als Märtyrer direkt ins Paradies bringen würde. Sein eigener Tod war natürlich sicher, ob er nun während dieser Aktion von der Polizei erschossen werden würde, wie geschehen, oder ob er lebend gefaßt und dann vor Gericht gestellt werden würde, wo ihn in Florida natürlich die Todesstrafe erwartete. Daß hingegen ein gewissermaßen nur „einfach“ geistig verwirrter Mensch eine solche Tat begeht, ist jedenfalls bisher kaum einmal vorgekommen. Alle Massenmörder dieses Kalibers haben eine ideologische Basis gehabt, aus der solche monströsen Mordphantasien wachsen und sich ihren Weg in die Wirklichkeit bahnen konnten. Anders Breivik läßt grüßen.

Somit reiht sich auch diese Tat in die lange Reihe von islamistischen Terroranschlägen der letzten Jahre ein. Wer hier immer noch verharmlost und etwa von Einzelgängern faselt, die mit dem (wahren) Islam nichts zu tun hätten, dem ist nicht mehr zu helfen. Wie es mit dem sogenannten wahren Islam, oder gar einem aufgeklärten Euro-Islam wirklich bestellt ist, können derzeit die Fernsehzuschauer in Dänemark besichtigen. Es ist dort gelungen, Predigten und geistliche Ratschläge von Imamen in Moscheen mit versteckter Kamera und Mikrofon aufzunehmen. Das Ergebnis muß alle Alarmglocken läuten lassen. Daß in der Familie Frauen und Kinder geschlagen werden sollen, daß Frauen ihren Männern grundsätzlich sexuell zu Willen sein müssen, und demgemäß gar nicht vergewaltigt werden können, daß Ehebrecherinnen zu steinigen sind und dergleichen mehr, das wird eben gepredigt und gelehrt, wenn man glaubt, daß es nicht an die Ohren der sogenannten Ungläubigen gelangt. Überflüssig zu bemerken, daß man davon in den deutschen sogenannten Qualitätsmedien nichts liest, sieht oder hört. Man ist auf das Internet angewiesen, wo unter anderem solche aufrechten Journalisten wie Roland Tichy ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, indem sie die deutschen Leser darüber informieren.

Es ist mehr als überfällig, einen nüchternen Blick auf den Islam zu werfen. Bassam Tibi hat nach eigenen Angaben jahrzehntelang versucht, an der Entstehung eines aufgeklärten europäischen Islams, kompatibel mit einer aufgeklärten, liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, zu arbeiten. Er hat jüngst im Cicero bekannt, daß diese Bemühungen schlicht gescheitert sind und er es aufgibt, weiter daran zu arbeiten. Der konservative Islam saudiarabischer oder auch iranischer Prägung habe sich im wesentlichen durchgesetzt. Und das gilt selbstverständlich auch für die große Mehrzahl der islamischen Gemeinden in Europa. Auch wenn nach außen so getan wird, als passe man sich der Mehrheitsgesellschaft an: Wenn man Gelegenheit hat, gewissermaßen hinter den Schleier zu blicken, dann erkennt man den wahren Islam.

Schätzungen gehen nach der jüngsten Flüchtlingsflut aus islamischen Ländern inzwischen von ca. 7-8.000.000 Muslimen in Deutschland aus. Ein großer Teil von ihnen fordert immer unverblümter seine angeblichen Rechte von uns ein. Wir sollen ihre religiös begründete Lebensweise nicht nur akzeptieren, sondern ihr auch immer mehr Raum einräumen. Frauenbadetage, Ganzkörperbadeanzüge (Burkini), schweinefleischloses Essen in Kita und Kantine, Rücksichtnahme auf den körperlichen Leistungsabfall von Schülern im Ramadan, „züchtige“ Kleidung unserer jungen Frauen jedenfalls da, wo auch viele muslimische Männer sind, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Mehrfachehen durch unsere Gerichte, nach Meinung eines doch wohl geistig verwirrten CDU-Politikers auch muslimische Polizistinnen mit Kopftuch und was der Narreteien mehr sind – das ist heute schon Realität.

Principiis obsta! Auf gut Deutsch: Es reicht!