Corona – lernen wir daraus?

Die Corona-Krise ist sicherlich die größte Herausforderung für unser Land seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Sie lehrt uns, bisher für selbstverständlich gehaltenes zu hinterfragen. Sie zeigt uns die Verletzlichkeit unseres hochkomplexen Gesellschafts-,Staats-, und Wirtschaftssystems. Sie zeigt uns allerdings auch die Versäumnisse der Vergangenheit. Daraus sollten wir lernen.

Klar ist, daß die Regeln eingehalten werden

Es ist ganz sicher nicht richtig, sich den Maßnahmen zur Eingrenzung der Infektionen mit dem Corona Virus zu verweigern, weil man etwa glaubt, sie seien falsch oder gar schädlich. Man mag so etwas meinen. Auch in dieser Lage gilt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit uneingeschränkt. Aber dieses Recht gewährleistet nur, daß man eine Meinung nicht nur haben, sondern auch äußern kann, egal ob sie richtig oder falsch, irreführend oder zielführend, wertvoll oder wertlos ist. Dieses Grundrecht geht aber nicht darüber hinaus, insbesondere gibt es niemandem das Recht, geltende Gesetze und Verordnungen zu ignorieren oder gar zu sabotieren. Alles andere bedeutete Anarchie und Chaos. Daran kann niemand ein Interesse haben.

Es werden manche Grundrechte eingeschränkt, die Meinungsfreiheit nicht

Ebenso wichtig ist es allerdings, daß die Meinungsfreiheit uns Bürgern auch erlaubt, Fehler und Versäumnisse der Regierungen und Parlamente anzusprechen. Wesensmerkmal der Demokratie ist es nach unserem Grundgesetz nun einmal auch, daß Regierungen in freien Wahlen abgewählt werden können. Daraus folgt, daß die öffentliche Kritik an ihren Maßnahmen stets zulässig ist, solange sie Kritik bleibt und nicht etwa zum Ungehorsam gegen rechtmäßig zustandegekommene Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßnahmen aufruft. Man könnte auch sagen, kritische Loyalität zeichnet den mündigen Staatsbürger aus. Er hält sich auch an die Gesetze, deren Abschaffung er fordert. Und das selbst dann, wenn es daran auch fundierte Kritik von Verfassungsjuristen gibt. Denn, und darin sind sich alle, auch die kritischsten, Verfassungsjuristen einig: Der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 4 GG liegt bei weitem nicht vor.

Die Krise traf ein völlig unvorbereitetes Land

Kritik ist auch gegenwärtig notwendig. Wir haben mit Erstaunen festgestellt, wie unvorbereitet die Corona-Krise unser Land getroffen hat. Nicht nur, daß die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Gefährlichkeit des Erregers zunächst von Politik und Medien unterschätzt, ja kleingeredet wurden. Es hat sich leider herausgestellt, daß es so gut wie keine Vorsorgemaßnahmen wie etwa eine angemessene Bevorratung von Schutzausstattung, Notfallpläne für die rasche Vermehrung von Klinikkapazitäten, und das Hochfahren der Arzneimittelproduktion in Deutschland gab. Ebensowenig gab es Planungen für die Unterbrechung der Infektionsketten durch Einschränkung oder Unterbindung menschlicher Kontakte. Man mußte den Eindruck gewinnen, daß die Politik hektisch auf die sich täglich verschlimmernde Lage zu reagieren versuchte. Es scheint bis heute so, daß die Entscheidungen von den Wissenschaftlern getroffen werden, die doch eigentlich lediglich beratend tätig sein sollen und wollen. Die Virologen und Epidemiologen sind offenbar weit über ihr Fachgebiet hinaus gefordert, entsprechen diesen Herausforderungen aber auch, indem sie zum Beispiel sich auch Gedanken darüber machen, inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig sind, auch und gerade mit Blick auf die Volkswirtschaft. Denn wir wollen ja nicht in dem Wasser ertrinken, mit dem wir das Feuer löschen.

Man hätte sich vorbereiten können

Das ist deswegen so erstaunlich, weil zu Beginn der Krise bereits seit sieben (!) Jahren die Bundestagsdrucksache 17/12051 vorlag, die indessen offensichtlich in irgendwelchen Schubladen vor sich hin vergilbte, wie das bei Gutachten und Expertenpapieren nun einmal so üblich ist. In diesem Expertenbericht werden zwei Katastrophenszenarien vorgestellt, ihre Ursachen, ihr Verlauf und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bewältigung beschrieben. Das eine ist eine Hochwasserkatastrophe, und das andere ist eine Epidemie, ausgelöst durch ein Virus aus der Corona-Familie. Das Szenario ist beeindruckend, der Verlauf der Katastrophe, insbesondere hinsichtlich der Sterblichkeitsrate erschreckend, und reicht weit über das hinaus, was wir derzeit erleben. Allerdings verbreitet sich das Virus in diesem Szenario weitaus schneller, als es bei uns derzeit zu beobachten ist. Aber es wird in diesem Expertenpapier auch vorgeschlagen, was in einem solchen Falle zu tun ist, vor allem, wie die Vorbereitung für eine solche Lage aussehen sollte. Auf Seite 73 des Gutachtens wird gefordert, wie die Krankenhäuser sich auf eine solche Pandemie vorbereiten sollten, und es wird darauf hingewiesen, daß die Herstellung von Medizinprodukten, persönlichen Schutzmasken und ähnlichem in Deutschland sichergestellt sein muß. Also all das, was die Wissenschaftler nunmehr von der Politik fordern. Sie haben es auch damals schon gefordert, denn an der Erstellung dieser Bundestagsdrucksache hat unter anderem das Robert-Koch-Institut mitgewirkt. Geschehen ist allerdings nichts.

Die Gesetze sind längst da

Das ist auch deswegen so erstaunlich, weil schon seit Jahrzehnten außer dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das die rechtliche Handhabe für Maßnahmen der Behörden unter Einschränkung einer Reihe von verfassungsmäßigen Grundrechten im Katastrophenfall wie dem vorliegenden, das Bundesleistungsgesetz gibt, auf Grund dessen die dann notwendige Ausrüstung auch im Wege der Beschlagnahmung bei den Unternehmen beschafft werden kann. Dieses Gesetz ist für Ausnahmesituationen wie den Verteidigungsfall, aber auch nationale Katastrophen, geschaffen worden. In der Zeit des kalten Krieges wurde das sogar geübt. Infrage kommende Unternehmen hatten dann zum Beispiel LKWs oder Baumaschinen aufgrund eines Leistungsbescheides zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls wurden auch die Maschinenbediener zum Wehrdienst mit einberufen. Auf diese Weise war es möglich, die Bundeswehr von ihrer Friedensstärke – 495.000 Mann – auf ihre Kriegsstärke – 1,3 Millionen Mann – zu bringen und vor allem auch mit Fahrzeugen und Gerät auszurüsten. Mit dem typischen Soldatenhumor nannten wir damals derartig ausgerüstete Truppenteile „Coca-Cola Bataillon“, denn die zivilen Fahrzeuge wurden erst gar nicht mit olivgrüner Farbe getarnt, sondern blieben wie sie waren. Das hatte nebenbei durchaus eine Tarnwirkung, denn man konnte davon ausgehen, daß die feindliche Luftaufklärung „zivil“ lackierte LKWs nicht als militärische Einsatzfahrzeuge identifizieren würde.

Die Politik hat versagt

Was wir also erlebt haben, ist ein Versagen der Politik. Trotz Kenntnis gerade des wirklich eingetretenen Katastrophenszenarios seit sieben Jahren, und trotz Vorhandensein der gesetzlichen Instrumente wurde keinerlei spezifische Vorsorge für diesen Fall getroffen.

Was wir daraus lernen

Was lernen wir daraus? Neben der reichlich redundanten Erkenntnis, daß die grundsätzliche Unzulänglichkeit des menschlichen Geistes eben auch den Politikern eigen ist, doch vor allem eins: es muß eine Grundausstattung an medizinischer Schutzkleidung, Schutzmasken und notwendigem Gerät wie etwa Beatmungsvorrichtungen vorgehalten werden. Es muß dafür gesorgt werden, daß im Katastrophenfall die Produktion dieser Dinge rasch hochgefahren werden kann, und zwar in Deutschland und nicht etwa in China oder Indien. Wir dürfen nicht davon abhängig sein, daß Lieferungen aus dem Ausland zur rechten Zeit und in ausreichendem Umfang erfolgen. Natürlich muß die Vorhaltung solcher Produktionskapazitäten in der Industrie, aber auch die Möglichkeit, Kliniken rasch für die Katastrophenmedizin zu optimieren, mit entsprechender finanzieller Entschädigung der betroffenen Unternehmen einhergehen. Dies wird dann immer noch weitaus weniger Geld kosten, als wir heute für die Folgen der verschleppten Pandemie ausgeben, und vor allem für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen noch ausgeben müssen. Und nicht zuletzt werden wir sorgfältig zu prüfen haben, wer sich an verantwortlicher Stelle in dieser Lage bewährt hat oder auch nicht. Daraus werden wir dann Konsequenzen ziehen. Die Corona-Krise wird enden, die Demokratie nicht.


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