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Nicht abwehrbereit

„Bedingt abwehrbereit“ war die Titelgeschichte im Spiegel 41/1962 über das enttäuschende Abschneiden der Bundeswehr beim NATO-Manöver Fallex 62 übertitelt, was bekanntlich die Spiegel-Affäre ausgelöst hat. Bedingt abwehrbereit, nicht einmal dieses Zeugnis kann man heute der Bundeswehr ausstellen. Daran hat sie selbst am wenigsten Schuld. Nicht abwehrbereit muß man heute leider sagen. Schuld daran trägt der politisch-mediale Komplex unseres Landes, der ersichtlich in der gegenwärtigen Ministerin der hoffentlich niemals nötigen Verteidigung seine Personifizierung gefunden hat.

Ein Symptom dieser Entwicklung ist nun der wirkliche oder auch nur vermeintliche Skandal um jenen Oberleutnant, dem es gelungen ist, die deutsche Asyl- und Flüchtlingsverwaltungsmaschinerie glauben zu machen, er sei ein syrischer Kriegsflüchtling. Statt jedoch den Fokus auf die offensichtlichen Mängel des Systems der Aufnahme, Registrierung und Überführung der Flüchtlinge ins Sozialsystem zu richten, stürzen sich Politik und Medien auf angeblich zutage getretene rechte Umtriebe in der Bundeswehr. Jener Oberleutnant, der bei der Täuschung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge doch eine beachtliche Pfiffigkeit an den Tag gelegt hat, jener Offizier also soll nicht nur rechtsradikal, vielleicht auch rechtsextrem, unsere Politiker und Journalisten kennen da die Unterschiede auch nicht so genau, sondern auch Teil eines rechten – ja was denn, rechts, rechtsradikal oder doch rechtsextrem – Netzwerks in der Bundeswehr sein. Festgemacht wird das an zwei Dingen. Zum einen wird dem staunenden Volk berichtet, der Offizier habe zum Abschluß seines Studiums an der französischen Militärhochschule eine Masterarbeit vorgelegt, die eindeutig rassistische und rechtsextreme Inhalte habe. Leider sei das trotz eines entsprechenden gutachterlichen Vermerks in der Personalakte des Offiziers nicht nach oben gemeldet worden. Nun werde ich den Teufel tun und auch nur eine Zeile über diese Masterarbeit schreiben, wenn ich sie nicht selbst gelesen, durchgearbeitet und bewertet habe. Ob die Frau Oberbefehlshaberin und ihr Generalinspekteur sie gelesen oder sogar durchgearbeitet haben, weiß ich nicht. Die Kürze der Zeit und die sonstigen vielfältigen Dienstgeschäfte der beiden stehen dem eigentlich entgegen. Allerdings fällt niemandem auf, daß die Arbeit offensichtlich von den Prüfern an der Hochschule angenommen und auch mindestens mit ausreichend bewertet worden sein muß. Denn sonst wäre der Kandidat ja durchgefallen. Zum anderen sind der Frau Oberbefehlshaberin bei ihrem Besuch in der Kaserne Dekorationsstücke wie Helme, Waffen und sonstige Ausrüstungsgegenstände der 1945 untergegangenen deutschen Wehrmacht ins Auge gefallen. Das hat ihr sehr mißfallen, denn aus ihrer Sicht habe die Bundeswehr keinerlei Berührungspunkte mit der damaligen Wehrmacht, allenfalls einzelne Taten damaliger Soldaten im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Hitler seien traditionswürdig. Also nicht einmal einzelne militärische Leistungen in den vielen Gefechten und Schlachten jenes Krieges, auch nicht solche, die seither in praktisch allen Armeen dieser Welt als großartige Leistungen gerühmt werden und deswegen auch aus dem kriegsgeschichtlichen Unterricht für den Offiziernachwuchs dort nicht hinwegzudenken sind. Doch in der Bundeswehr war schon von Beginn an untersagt, die Wehrmacht als traditionsstiftend anzusehen, weil sie wahrheitswidrig als Teil des NS-Systems diffamiert wurde. Denn das war sie ebenso wenig wie Reichsbahn, Reichspost oder Justiz. Sie wurde vom Regime benutzt und mißbraucht, Frau Ministerin. Etwas Nachhilfe in Geschichte darf schon sein. Das wurde dann verschärft mit dem Traditionserlaß eines sozialdemokratischen Verteidigungsministers, um dann eine groteske Inszenierung in Gestalt eines veritablen Bildersturms in unseren Kasernen erleben zu müssen,als ein Generalinspekteur – ganz sicher auf Druck der Politik – auf allen Fotos von Wehrmachtssoldaten in Traditionsräumen und auf den Kasernenfluren auch das kleinste Hakenkreuz wegschneiden, überkleben oder sonstwie tilgen ließ. Und nun ist die Wehrmacht endgültig aus dem Gedächtnis der Soldaten zu löschen. Nichts soll an sie erinnern, weswegen konsequenterweise vor der Ausstellung zum 20. Juli 1944 im Berliner Bendlerblock eine nackte Statue steht. Ein Widerstandskämpfer in Wehrmachtsuniform wäre doch zu unpassend.

Wo die Probleme wirklich liegen, wird natürlich verschwiegen. Was Kritiker von Anfang an vorhergesehen haben, wird täglich deutlicher: die Abschaffung der Wehrpflicht war grundfalsch. Diese Armee ist nicht mehr die Armee des Bürgers in Uniform, denn ihr Nachwuchs kommt nicht mehr aus der Breite der Gesellschaft. Gerade in wirtschaftlich prosperierenden Zeiten wie diesen kann die Truppe für die Laufbahnen der Mannschaften und Unteroffiziere kaum qualifizierten Nachwuchs finden. Wir haben es hier leider heute mit dem Typus des bildungsfernen Hilfsarbeiters zu tun. Aber auch für die höheren Ränge findet man nur schwer genügend qualifizierten Nachwuchs. Denn auch hier konkurriert die Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt mit der Wirtschaft. Dort wird weitaus besser bezahlt, und es werden geregelte Arbeitszeiten geboten, von den häufig familienfernen Einsätzen ganz abgesehen. Und das hat gravierende Konsequenzen. Die Mannschaftsdienstgrade und jüngeren Unteroffiziere sind in den Kasernen außerhalb der Dienstzeiten alleingelassen. Wenn Berichte über Trinkgelage, sexuelle Ausschreitungen und Belästigungen, Mobbing und weit überzogene Rituale an die Öffentlichkeit dringen, dann sind das Dinge, die es in der Wehrpflichtarmee nicht gab. Verschärft wird das ganze natürlich auch durch die Öffnung der Armee für Frauen in allen Verwendungen und auf allen Ebenen. Früher lebten die – ausschließlich männlichen – Mannschaften und jungen Unteroffiziere in den Kompaniegebäuden. Aber nicht alleine, denn auch unverheiratete Feldwebel und vor allem die wegen der Wehrpflicht und des attraktiven und wesentlich längeren Dienstes als Soldat auf Zeit für nur zwei Jahre in großer Zahl dienenden Reserveoffiziersanwärter lebten ebenfalls im Kompaniegebäude. Die Mannschaftssoldaten hatten also rund um die Uhr ihre nächsten Vorgesetzten immer in der Nähe. Ausschreitungen dieser Art wurden, wenn sie überhaupt einmal begonnen wurden, von den Feldwebeln oder Fähnrichen, manchmal auch in der Kaserne wohnenden jungen Offizieren, unverzüglich unterbunden. Doch eher wird der Rhein von der Mündung in der Nordsee zur Quelle in der Schweiz fließen, als daß die Politik einen Fehler, einen Kardinalfehler zumal, zugeben wird.

Vielmehr wird die Umwandlung der Armee in ein Panoptikum gesellschaftspolitischer Experimente nur noch konsequenter betrieben. Statt gravierende Ausrüstungsmängel, wie etwa die Untauglichkeit eines neu angeschafften Marinehubschraubers (!) für Flüge über See unverzüglich abzustellen, muß die Einführung des Schützenpanzers Puma zurückgestellt werden, weil erst einmal ausgeschlossen werden muß, daß bei der weiblichen Puma-Besatzung Fruchtwasserschädigungen auftreten. Und außer der Schaffung von gendergerechten Toiletten müssen Schulungen für die Truppe durchgeführt werden, damit es in der Bundeswehr mehr Respekt für Lesben, Schwule und Transsexuelle gibt. Nicht der physisch wie psychisch robuste Kämpfertyp ist gefragt, ob mit oder ohne Bewunderung für seine Vorfahren in der weiland besten Armee dieser Welt, sondern das grün-links konditionierte Sensibelchen mit politisch korrekter Gesinnung. Daß der Sinn und Zweck einer Armee darin besteht, im Gefecht und auf dem Schlachtfeld zu bestehen, könnte die Oberkommandierende von der Leine zum Beispiel von dem – natürlich außer in Deutschland – weltweit angesehenen israelischen Militärhistoriker Martin van Crefeld lernen. Seines Erachtens braucht eine Armee gerade auch durchaus gewaltaffine, aber disziplinierte Soldaten. Im Gefecht zu töten und getötet zu werden, ist ihr Handwerk wie ihr Ethos. Frauen passen seines Erachtens da nicht hinein. Der gilt aber, wie gesagt in Deutschland, als militaristischer Macho, der zur Bundeswehr nach Art der Frau von der Leyen so wenig paßt wie das fränkische Schäufele auf die Speisekarte eines veganen Restaurants.

In Anbetracht der Kosten sollte man sich langsam überlegen, ob man das Ganze nicht einfach läßt. Eine Armee nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! ist die vielen Milliarden nicht wert, die sie kostet. Die militärische Kulisse bei Staatsbesuchen ließe sich kostengünstig durch eine Komparsentruppe aus den Babelsberger Filmstudios darstellen. Für das Abspielen der allfälligen Nationalhymnen und Präsentiermärsche könnte man ja auch die Berliner Philharmoniker stundenweise in Uniformen stecken. Das wäre auch ehrlicher. Die allfälligen Bündnisverpflichtungen, insbesondere Truppenstellung in den diversen Konflikten auf dieser Erde, könnte man auch anders erfüllen. Bevor das Bundesverfassungsgericht seinerzeit die Politik auf die glasklare Rechtslage nach dem Grundgesetz hinweisen mußte, damit deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden konnten, hat man ja auch Genscher mit dem Scheckbuch losgeschickt. War sogar billiger. Würde auch zur derzeitigen Politik passen. Die ist ja auch von der billigsten Sorte.

 

 

 

Vorsichtig formuliert

Er hat es getan. Nicht selbstbewußt-selbstverständlich wie einst Friedrich Merz, nicht bayerisch kraftvoll wie Markus Söder. Nein, vorsichtig-zurückhaltend und die zu erwartenden böswilligen bis dämlichen Reaktionen aus dem linksgrünen Milieu bereits berücksichtigend. Thomas de Maizière hat zehn Thesen zur deutschen Leitkultur aufgestellt. Bemerkenswert daran ist weniger, was er unter deutscher Leitkultur versteht. Bemerkenswert ist vor allem, daß es in Deutschland eine derartig verdruckste und verschwiemelte Diskussion zu diesem Thema überhaupt gibt. Franzosen, Spanier oder Chinesen sollte man erst gar nicht fragen, was sie unter Leitkultur verstehen. Denn einen so akademisch analytischen Begriff für alles das, was sie selbstverständlich und unhinterfragt leben, kennen sie nicht. Ein solcher Begriff konnte sich nur in jenem Deutschland entwickeln, das sich seiner selbst nicht mehr sicher ist, und dessen Volk sich nach Auffassung nicht weniger Politiker und Meinungsführer besser als Bevölkerung begreifen sollte.

Natürlich sind de Maizières Thesen allesamt nicht falsch. Es handelt sich aber nahezu ausschließlich um platte Selbstverständlichkeiten, wie etwa die Beschreibung unserer Umgangsformen und die Ablehnung religiös begründeter Kleidungsvorschriften ( „wir sind nicht Burka“). Auch dürfte es selbst grünen und linksradikalen Deutschlandhassern schwer fallen, den Aufruf zu Respekt und Toleranz oder die Verortung Deutschlands als kulturell, geistig und politisch dem Westen zugehörig, als Deutschtümelei zu diffamieren. Prügel wird er aber natürlich dafür bekommen, daß er Deutschland als einen christlich geprägten, anderen Religionen freundlich zugewandten, aber weltanschaulich neutralen Staat bezeichnet hat. Auch seinen aufgeklärten Patriotismus werden die Habermas-Adepten mindestens belächeln und die „one world“ Propagandisten als Rückfall in nationalstaatliches Denken verdammen. Daran wird auch sein Hinweis auf die Westbindung Deutschlands, sein Bekenntnis zu Europa sowie ein gemeinsames kollektives Gedächtnis für Orte, Ereignisse und Traditionen als Teil der Leitkultur nichts ändern. Seine Wahrnehmung Deutschlands als Kulturnation, geprägt von Kultur und Philosophie, wird so mancher Propagandist des Grenzenlosen als überheblichen Nationalismus diffamieren, auch wenn völlig klar ist, daß es außer Deutschland natürlich andere von Kultur und Philosophie geprägte Kulturnationen gibt. Vor allem aber sein Ruf nach Integration dergestalt, daß Zuwanderer Kenntnis und Achtung vor der deutschen Leitkultur haben sollen, wird ihm von den Anhängern der „Bunten Republik Deutschland“ übel vermerkt werden. Wenn er den Leistungsgedanken hervorhebt, aber auch ein Bekenntnis zum Erbe der deutschen Geschichte mit allen ihren Höhen und Tiefen ablegt, dann darf dies getrost schon als mutige Aussage in unseren Tagen gewertet werden.

Bemerkenswert ist auch, was der Politiker nicht schreibt. Zum Beispiel, daß die deutsche Geschichte weitaus mehr Höhen als Tiefen aufweist. Oder daß Deutschland in seiner Geschichte Höhepunkte in Kultur und Wissenschaft aufzuweisen hat, die im Weltmaßstab selten erreicht worden sind, denken wir etwa an die Häufung von erstaunlichen wissenschaftlichen Leistungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die sich in der Zahl der Nobelpreise für deutsche Naturwissenschaftler widerspiegelt. Denken wir auch an die erfolgreiche Verteidigung der abendländischen Kultur gegen den anstürmenden Islam im 18. Jahrhundert. Daß Europa heute nicht aus sog. Gottesstaaten mit vormittelalterlicher Gesellschaftsstruktur besteht, wie sie im vorderen Orient mit expansionistischer Tendenz existieren, ist ja nun einmal vorwiegend deutschen Heeren zu verdanken.

Daß wir allen, die ins Land kommen und bleiben dürfen, unsere ausgestreckte Hand reichen, ist ja schön. Was aber heißt das eigentlich? Müßte man nicht erst einmal sagen, wer bleiben darf? Hier traut er sich nicht recht. Wenn er nämlich nicht bei dem törichten Satz seiner Kanzlerin stehen bleiben will, die von denen schwätzt, die schon länger hier leben, und denen, die noch nicht so lange hier sind, dann muß er doch sagen, wen wir aus welchen Gründen hier haben wollen. Und dann muß gesagt werden, wie man zu dem wird, der alles das verinnerlicht, was deutsche Leitkultur genannt werden kann. Dann darf man sich nicht um die Definition des Volkes, des deutschen zumal, drücken. Es ist doch selbstverständlich, daß ein Volk eben auch eine Abstammungsgemeinschaft ist. Denn die Geschichte erstreckt sich eben über viele Generationen, die Kultur entwickelt sich über viele Generationen und auch die wissenschaftlichen Leistungen entstehen nicht an einem Tage. Umgekehrt wird alles das nicht der verinnerlichen, der von alledem weder etwas weiß, noch dafür irgendein Interesse aufbringt. Er mag einen deutschen Paß haben. Er mag Generationen von Vorfahren haben, die eben auch einen solchen ihr eigen nannten, oder aber Generationen von Vorfahren, die ganz woanders gelebt haben. Der Minister selbst ist ja gewissermaßen das Schulbeispiel dafür, daß es nicht auf die Zahl der Generationen ankommt, die in Deutschland geboren, aufgewachsen und kulturell geprägt worden sind. Auch seine Vorfahren lebten nicht schon im Mittelalter oder zur Zeit Luthers in Deutschland. Doch sie wandelten sich von Franzosen rasch zu Deutschen, denn das wollten sie werden, weil sie hier in Freiheit leben konnten. Jede neue Generation dieser Zuwanderer wuchs so selbstverständlich in der deutschen Kultur auf, daß sie darüber schon gar nicht mehr nachdachte. Zum Beispiel auch nicht darüber, ob man überhaupt seinen Ehepartner unter „denen, die schon länger dort lebten“ finden durfte, oder doch nur unter denen, die mit den Eltern oder Großeltern ins Land gekommen waren. Nationale Identität wächst eben in Generationen. Sie kann aber nur wachsen, wenn sie eingepflanzt wird. Die Nation wächst natürlich durch Reproduktion, ungeachtet dessen, daß sie sich auch durch Zuzug ergänzt. Würde allerdings das Wachstum nicht mehr in erster Linie organisch erfolgen, sondern vorwiegend durch Zuwanderung, so würde sich eben die Nation auflösen und etwas anderes entstehen. Es ist undenkbar, daß in einem solchen Falle Kultur, Lebensgewohnheiten und Traditionen unverändert fortbestünden.

Fragen dieser Art stellen sich andere Völker nicht. Sie bleiben uns Deutschen vorbehalten, was unsere Dichter schon erkannten, als es ein nationalstaatlich verfaßtes deutsches Volk noch gar nicht gab. Aus unterschiedlichen Motiven fragten oder forderten sie, wie etwa Ernst Moritz Arndt angesichts des unter Napoleons Knute stöhnenden Volkes. Sein Gedicht „Was ist des Deutschen Vaterland?“ mag für die Menschen unserer Zeit nationalistisch klingen, weil sie gar nicht mehr wissen, daß 1813 die Menschen in Deutschland der Wunsch beseelte, endlich doch frei in einem eigenen Staat leben zu können. Nach den Befreiungskriegen konnte dann soweit auch Optimismus entstehen, wie etwa in Heinrich Heines Nachtgedanken aus dem Jahre 1844. „Deutschland hat ewigen Bestand. Es ist ein kerngesundes Land. Mit seinen Eichen, seinen Linden, werde ich es immer wieder finden.“ Doch wir Deutschen haben uns auch in der Phase der nationalen Einigung Mitte des 19. Jahrhunderts mit uns selbst schwerer getan, als die Italiener oder Polen. Warum das so war und weiterhin auch sein wird, beantwortet uns wie viele andere Fragen auch Johann Wolfgang von Goethe. „Es ist der Charakter der Deutschen, daß sie über allem schwer werden, daß alles über ihnen schwer wird.“ (Wilhelm Meisters Lehrjahre, viertes Buch, 20. Kapitel). Was Goethe, im übrigen lange vor der leider nur kleindeutsch gebliebenen Einigung 1871 bereits um 1780 geschrieben hat, scheint heute noch Gültigkeit zu haben. Wenn wir die Herausforderungen unserer Zeit bestehen wollen, die nicht zuletzt aus dem Zusammenprall der Kulturen (Samuel Huntington) herrühren, dann müssen wir diesen Schwermut durch frischen Mut ersetzen.

 

 

 

Der Lackmustest

Man kann es mit Fug und Recht als merkwürdig bezeichnen, daß Deutschland den hier lebenden Türken mit und ohne zusätzlichen deutschen Paß 14 Tage lang Wahllokale zur Verfügung stellt, damit sie dort an einem Referendum teilnehmen können, das in ihrem Heimatland abgehalten wird. Merkwürdig deswegen, weil es ansonsten auf dieser Erde zwar möglich ist, im Ausland an den heimatlichen Wahlen teilzunehmen. Dazu muß man sich allerdings am Wahltag in die Botschaft oder ein Generalkonsulat begeben. Oder man macht von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch. Daß Deutschland seinen Türken eine so überaus großzügige Regelung angeboten hat, kann wohl nur mit der spezifischen Befindlichkeit der politisch-medialen Klasse dieses Landes erklärt werden. Die Xenophilie treibt nun einmal in unserem Lande die buntesten Blüten. Allerdings habe ich noch nicht feststellen können, daß derartige Möglichkeiten etwa Italienern oder Spaniern geboten worden wären, oder wir Deutsche sie in anderen Staaten vorfänden.

Doch man soll nicht beckmessern. denn das Ergebnis dieses Referendums in Deutschland hat doch Klarheit gebracht. Nicht nur der Sultan in Ankara hat allen Grund, das Wahlverhalten seiner sogenannten Deutschtürken, in Wirklichkeit Türken, die in Deutschland leben, zu begrüßen. Vielmehr haben auch wir allen Grund, dieses Ergebnis wegen seiner Klarheit zu begrüßen. Mehr als 60 % der Türken in Deutschland haben sich für die Einrichtung eines autoritären Präsidialsystems in ihrem Heimatland entschieden. Eines Systems, das näher an einer Diktatur als selbst an einer gelenkten Demokratie liegt. Dies wohlgemerkt als Bewohner – Bürger kann man schlechterdings nicht sagen – eines Landes, das hinsichtlich der Kriterien eines demokratischen Rechtsstaates weltweit einen der führenden Plätze einnimmt. Gerade weil hier die Systemfrage in aller Schärfe gestellt war, nämlich die Wahl zwischen demokratischem Rechtsstaat, der die Türkei jedenfalls nach ihrer bisherigen Verfassung noch war, und der kaum noch verhüllten Diktatur, konnten die Türken in unserem Lande endlich klar und eindeutig erklären, wo sie stehen und wie sie denken. Der Lackmustest aus dem Chemieunterricht kommt mir dabei wieder in den Sinn. Taucht man den präparierten Karton in eine klare Flüssigkeit, so zeigt dessen Verfärbung zweifelsfrei, ob es sich dabei um Säure oder Lauge handelt. Dieses Referendum war der Lackmustest nicht nur für die Haltung zu Demokratie und Diktatur. Es war vielmehr auch der Lackmustest für die Integration der Türken in die europäisch-abendländische Welt mit ihrer demokratischen Kultur. Wer jahrzehntelang in diesem Umfeld lebt, sogar in zweiter oder dritter Generation, der kennt nicht nur diese Kultur sehr genau, er hat sich auch eine Meinung dazu gebildet, ob er sie schätzt oder ablehnt. Und diese Meinung verbindlich zu äußern bestand nun die Gelegenheit. Die große Mehrheit der Türken in Deutschland hat sie dazu genutzt, ihre Ablehnung und Mißachtung der europäisch-abendländischen Kultur von Demokratie und Rechtsstaat verbindlich kund zu tun.

Wir sollten nun endlich wissen, woran wir sind. Die aus meiner Sicht schon immer naive Vorstellung, Einwanderer aus dem islamisch geprägten Orient könnten sich in ihrer großen Mehrheit dazu entschließen, diese Kultur und Tradition hinter sich zu lassen und sich in unsere Kultur und Gesellschaft zu integrieren, d.h. ganz bewußt Kultur, Lebensart und Rechtsvorstellungen, ja die nationale Tradition dieses Landes zu übernehmen, diese Vorstellung hat sich vorhersehbar als Illusion erwiesen. Gar nicht erst reden will ich von denen in unserem Lande, die alles begrüßen, was eben diese unsere Kultur, Lebensart und Rechtsvorstellungen verändert. Wer etwa wie die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt angesichts der massenhaften unkontrollierten Zuwanderung aus dem Orient und Nordafrika begeistert ausruft: „Ich freu mich drauf!“ sollte dafür an der Wahlurne die Quittung erhalten, und zwar in Gestalt eines desaströsen Wahlergebnisses. Aber auch die Traumtänzer, die bisher immer etwas von Toleranz, Integration und Willkommenskultur gefaselt haben, sollten endlich aus ihren Kleinmädchenträumen von der schönen bunten Welt erwachen. Wenn Deutschland überhaupt noch ernst genommen werden will, woran angesichts des aktuellen Gestammels der Kanzlerin und ihrer Paladine massive Zweifel angebracht sind, dann müßte umgehend der Türkei gesagt werden, daß ihre Mitgliedschaft in der EU undenkbar ist. Dann müßte den hier lebenden Türken mit und ohne deutschen Pass unmißverständlich klar  gemacht werden, daß wir solche Nachbarn nicht schätzen, die unsere Kultur und Lebensart verachten. Daß wir es durchaus begrüßen würden, wenn sie sich aufmachen würden in das Land, das die Staats- und Gesellschaftsordnung hat, die sie sich gewünscht haben.

 

Auf der Zeitreise

Wir sind auf der Zeitreise. Wer unsere Zeit mit wachen Sinnen beobachtet, der muß eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Zeit des Vormärz vor 200 Jahren feststellen. Ein Meinungsklima, in dem nur gedeihen darf, was die politisch korrekten Gärtner ausgesät haben, und ausgejätet wird, was in ihren Augen Unkraut ist. Ein aktuelles Beispiel aus der fränkischen Provinz:

In Nürnberg lebt und arbeitet der Schriftsteller Godehard Schramm. Seine Werke werden viel gelesen. Seine Sprache ist lebendig, seine Gedanken sind anspruchsvoll. Er ist eben wer. Da hatte sich der Landrat des mit guter Luft, fruchtbaren Äckern und vielen Karpfenteichen gesegneten Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim gedacht, ein Buch aus der Feder des großen Schriftstellers über den kleinen Landkreis könne dessen Entwicklung nur förderlich sein. Deswegen stellte er ihm für ein solches Buch Fördermittel zur Verfügung. Der Dichter nahm das Geld gerne an und schrieb das Buch über Land und Leute. Weil er aber ein sehr freier Geist ist, lacht von den Seiten des Buches nicht nur eitler Sonnenschein. Vielmehr nimmt er sich mit der ihm eigenen Sprachgewalt auch Mißstände vor wie das Unwesen osteuropäischer Einbrecherbanden und den Mißbrauch des Asylrechts durch bloße Wirtschaftsmigranten. Schließlich bleibt auch die ländliche Idylle des westlichen Mittelfranken davon nicht verschont. So weit, so gut sollte man meinen. Der Schriftsteller hat geschrieben, was man von einem Autor seines Kalibers erwarten darf. Für eine bloße Beweihräucherung hätte es ja ausgereicht, einen Schreiberling aus dem Amt für die Tourismusförderung zu beauftragen. Doch im Deutschland des Jahres 2017 geht das so einfach nicht. Prompt lamentierte eine sogenannte „Bürgerbewegung für Menschenwürde“, es handele sich um als Kunst verkleideten Rassismus. Denn der Dichter hatte unter anderem Flüchtlinge „Abhauer aus verschiedenen afrikanischen Ländern sowie aus Syrien“, auch „Asyl-Erpresser oder Einwanderungs-Einbrecher, die, mit nichts anderem behaftet als ihrer nackten Existenz, bei der Ankunft uns ihre leibeigene Pistole auf die Brust setzen und uns mit ihrem Schicksal nötigen, Ihnen auf der Stelle ein besseres Leben zu ermöglichen“ genannt. Er schreibt ferner von einer „Flut von Einbrechern, die vorsätzlich unsere Grenzen überschreiten und das Land mit Verantwortungsbeschlag zwingen:“ und weiter: „in dieser heillosen Überflutung, die aus panischer Flucht entsteht, wird das Zurückweisen der Geflohenen immer schwieriger, und viele von ihnen werden empört sein, daß die erhoffte Zuwendung jedem Einzelnen gegenüber nicht mehr möglich scheint.“

Das war für politisch korrekte Gutmenschen wie für staatstragende Politiker aller Couleur zuviel. Der wackere Landrat distanzierte sich. Jedenfalls eine eventuelle weitere Auflage des Buches sollte keinen Hinweis mehr auf die Förderung durch den Landkreis enthalten. Ein Altbürgermeister stellte gar juristische Überlegungen an und sinnierte über den Tatbestand der Volksverhetzung. Wohl eher mit Bedauern mußte der Präsident des Bezirkstages feststellen, daß man dem Dichter nachträglich nicht den 2003 verliehenen Wolfram-von-Eschenbach Preis aberkennen und das Preisgeld zurückfordern könne. Das sehe die Satzung nicht vor. Das bayerische Kultusministerium nahm eilends davon Abstand, den Dichter anläßlich eines Empfangs auf der Nürnberger Kaiserburg aus seinem Buch lesen zu lassen. Wo käme denn die bayerische Staatsregierung hin, wenn sie einen Ludwig Thoma unserer Zeit auf das Podium ließe, auf daß er Wasser in den Wein der politischen Harmonie gieße? Souveräne Politiker indessen, die man sich als Demokrat doch wünscht, hätten anders reagiert. Was ihnen an des Dichters Worten nicht gefiel, hätten sie in der Moderation benannt, doch die Freiheit der Kunst aus gegebenem Anlaß betont. Kleine Geister hingegen fürchten offenbar, daß sie selbst der Ketzerei verdächtigt werden könnten, wenn sie den Ketzer nur reden lassen.

Das Meinungsklima in unserem Lande ist in der Tat stickig geworden. Wir sind im Vormärz des 19. Jahrhunderts angelangt. Mit dem Unterschied, daß es nicht mehr förmlicher Karlsbader Beschlüsse bedarf, wie 1819. Metternich indessen ist in allen Köpfen. Der Konformismus liegt wie Mehltau über dem Land. Abweichler werden ausgegrenzt. Das ist eben der Unterschied der Systeme. Die restaurativen Fürstenregime jener Zeit benötigten noch den Zensor, der mißliebige Meinungsäußerungen mit der Schere aus den Gazetten tilgte. Die Demokratie indessen, deren Fundament an sich die Meinungsfreiheit ist, droht in die Diktatur der Mehrheit umzuschlagen, sobald Gedanken und Überzeugungen übermächtig werden und religiöse Qualität annehmen. Dann erscheinen abweichende Meinungen undemokratisch und unmoralisch. Von ihnen muß man sich distanzieren, sie sind wie Unkraut auf dem Acker. Der Gutsherr muß schon gar nicht mehr anordnen, es zu jäten. Die Knechte und Mägde wissen von selbst, daß sie es zu tun haben. Dieses Phänomen hat zu jener Zeit Alexis de Toqueville mit der Wortgewalt des Schriftstellers in seinem Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben:

„In Amerika zieht die Mehrheit einen drohenden Kreis um das Denken. Innerhalb dieser Grenzen ist der Schriftsteller frei. Aber wehe, wenn er sie zu überschreiten wagt!… Der Machthaber sagt hier nicht mehr: „Du denkst wie ich, oder du stirbst“; er sagt: „Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich; Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tag an bist du ein Fremder unter uns. Du wirst dein Bürgerrecht behalten, aber es wird dir nicht mehr nützen; denn wenn du von deinen Mitbürgern gewählt werden willst, werden sie dir ihre Stimme verweigern, ja, wenn du nur ihre Achtung begehrst, werden sie so tun, als versagten sie sie dir. Du wirst weiter bei den Menschen wohnen, aber deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren. Wenn du dich einem unter deinesgleichen nähern wirst, so wird er dich fliehen wie einen Aussätzigen; und selbst wer an deine Unschuld glaubt, wird dich verlassen, sonst meidet man auch ihn. Gehe hin in Frieden, ich lasse dir das Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.“

Verstärkt wird diese öffentliche Brandmarkung dadurch, daß auf der anderen Seite gehätschelt und hofiert wird, wer auch immer im politischen Mainstream daherplätschert. Selbst politische Flegel, Grimassenschneider und Veralberer, neudeutsch „Comedians“ genannt, genießen Beifall und Zuspruch, wenn sie ihre verbalen Fäkalien kübelweise über Leuten ausgießen, deren politische Anschauungen sie nicht mögen. Die Zeit des Vormärz erscheint dagegen kultiviert.

 

 

Fürst Maasernich

Wir leben in einer Zeit der Umwertung von Werten. Das nächste Opfer dieser Entwicklung könnte das Recht sein. Perfider Weise soll nun im Rahmen der Bekämpfung des Unrechts das Recht gefesselt und geknebelt werden. Zu keinem anderen Ergebnis kann kommen, wer den neuesten Geistesblitz unseres Zensurministerleins namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – einer Überprüfung unterzieht. Da sollen nun die Telemediendiensteanbieter – das zielt auf Facebook, Twitter und dergleichen – auf Beschwerden irgendwelcher Personen über angeblich rechtswidrige Inhalte von Texten, die Dritte auf diesen Plattformen einstellen, unverzüglich von solchen Beschwerden Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, und dann einen – nach Meinung des Prüfers, wer auch immer das ist, welche Qualifikation er hat oder nicht hat, – offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen oder den Zugang sperren. Der Beschwerdeführer und der Nutzer sind über diese Entscheidung unverzüglich zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß mit Geldbuße bis zu 5 Millionen € rechnen. Das ganze Verfahren soll von dem Bundesamt für Justiz betrieben werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann natürlich Einspruch eingelegt werden und auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden.

Die Gerichte werden also nur dann zuständig, wenn ein Bußgeld gegen Facebook und Co. verhängt wird, weil sie einen sogenannten Haßkommentar auf Beschwerde nicht gelöscht haben. Wenn indessen gelöscht wird, hat der Verfasser nach diesem Gesetz überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist der klassische Fall der Zensur. Wir fallen damit zurück in die Zeiten vor der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849. Fürst Metternich hätte es nicht besser machen können. Man reibt sich die Augen. Ausgerechnet der Justizminister, der von Amts wegen ein Auge darauf haben muß, daß die Verfassung eingehalten wird, ausgerechnet dieser Minister geht daran, ein offensichtlich verfassungsfeindliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein Verfassungsminister als Verfassungsfeind! Denn es ist völlig klar, daß das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG damit in weiten Teilen praktisch aufgehoben wäre. Zur Erinnerung sei der Text hier wiedergegeben:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Demgemäß wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht von alters her zu den Wesensmerkmalen einer freiheitlichen Rechtsordnung gezählt. Jeder Jurastudent kennt spätestens nach dem dritten Semester das sogenannte „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1958, veröffentlicht im siebten Band der amtlichen Sammlung des Gerichts Seiten 198 ff. Dort heißt es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Art 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789)….es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Es handelt sich also um einen jener fundamentalen Verfassungsgrundsätze, die das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates ausmachen. Dagegen gerichtete Bestrebungen sind verfassungsfeindlich, was sich gerade aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD zum wiederholten Male entnehmen läßt.

Auch wenn man es kaum noch glauben mag, Maas ist Jurist, Volljurist sogar. Man muß also unterstellen, daß er weiß was er tut. Seine Beamten wissen es natürlich auch, sind jedoch weisungsgebunden. D.h., sie müssen jeden Unfug in Gesetzesform gießen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen, den ihr Herr und Meister im Bundesgesetzblatt lesen will. Finster entschlossen – in der Tat finster – alle ihm missliebigen Meinungen zu unterdrücken, meint er einen Sumpf trocken legen zu müssen. Denn diese missliebigen Meinungen gefährden aus seiner Sicht den eigenen politischen Erfolg. Wenn unabhängige Geister unkontrolliert abweichende politische Meinungen millionenfach verbreiten können, dann ist das für ihn unerträglich. Dann wird die politische Landschaft zum Sumpf von Lüge und Hetze. Dieser Sumpf ist für ihn das Internet mit seinen sogenannten sozialen Medien. Doch diese sind in rechtlicher Hinsicht allenfalls mit dem Wirtshaus und dem Marktplatz zu vergleichen, wo auch jeder sagen kann was er will, soweit er damit nicht die Gesetze unseres Landes verletzt. Und da liegt der Hund begraben. Wenn man schon nicht neben jeden Bürger einen Beamten der Meinungspolizei stellen kann, der ihm das Wort verbietet, sobald es sich ins politisch Unerwünschte bewegt, dann muß man das doch wenigstens auf den virtuellen Marktplätzen und an den elektronischen Stammtischen tun können. Und weil es sich ums politisch Unerwünschte und nicht etwa um Straftaten handelt, braucht man als Zensurminister auch keine Staatsanwälte und Polizeibeamten, sondern eine Gesinnungspolizei mit Stasi-Erfahrung. Denn wenn es tatsächlich um die Ahndung und damit mittelbar die Unterbindung von Straftaten ginge, dann gäbe es keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Denn schon nach geltendem Recht sind die Staatsanwaltschaften gehalten, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen strafbare Handlungen, auch in den sozialen Medien, angezeigt werden. Der Schutz der Verfassung ist Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten anvertraut, und nicht obskuren Firmen und Grüppchen, die sich personell aus dem Spektrum linksradikaler Krawallos speisen, sehr zum Wohlgefallen des Zensurministerleins aus dem Saarland und seiner Sirene von der Ostsee. Und es wäre durchaus zu wünschen, daß dies öfter geschähe. Gerade diese Zeitgenossen, die offenbar großen Gefallen daran finden, anonym verbale Fäkalien, politisch verfärbte Schauermärchen und menschenverachtenden Sprachmüll abzusondern, gerade diese Zeitgenossen würden es sich mit der Zeit mehr als dreimal überlegen, mit ihrem Tun fortzufahren, wenn wöchentlich Berichte aus den Gerichtssälen veröffentlicht würden, in denen die soundsovielste Verurteilung eines dieser Vollpfosten zu einer saftigen Strafe im Mittelpunkt stünde. Doch darum geht es unserem modernen Metternich nicht. Ihm geht es vielmehr darum, politisch missliebige Meinungen wie berechtigte Kritik an der Flüchtlingspolitik, der Klimapolitik, oder der Europapolitik der Bundesregierung, zu unterbinden. Und es ist auch offensichtlich, daß diese missliebigen Kommentare in den sozialen Netzwerken häufig zwar unappetitlich, aber eben nicht rechtswidrig sind. Und das ist das Problem der politisch korrekten Volkserzieher vom Schlage Maas und Schwesig.

Als ich heute Morgen erwachte, deuchte es mich, im Traume über dem Justizministerium zu Berlin eine weiße Wolke gesehen zu haben. Darauf saßen zwei Amtsvorgänger des Ministers aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und kommentierten beifällig sein neuestes Machwerk. Der Engel Aloysius, Sie wissen schon, der auf dem Weg ist vom Himmel nach München, um der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen, schwebte vorüber und erschrak darob so sehr, daß er beschloß, sein inneres Gleichgewicht mittels einer guten Maß Bier im Hofbräuhaus wiederherzustellen. Es muß nachhaltig erschüttert sein, denn bekanntlich sitzt er dort noch heute.

 

 

Rechtsstaat Türkei und Leisetreter Deutschland

Anne Will hatte zu ihrer Talkrunde letzten Sonntagabend nur zwei Gäste eingeladen. Statt der üblichen 5-6 Gesprächspartner nahmen der deutsche Kanzleramtsminister und der türkische Sportminister auf den Sesseln im Studio Platz. Grundsätzlich ist diese Reduzierung auf nur zwei Gesprächspartner zu begrüßen. Denn dann hat jeder ausreichend Zeit, seine Gedanken auszuformulieren und stringent zu argumentieren. Bei dem üblichen Format indessen steht schon die schiere Zahl der Gesprächspartner in Verbindung mit der beschränkten Zeit einer Diskussion entgegen, die ihren Namen verdient. Soweit das Positive.

Der türkische Sportminister erwies sich sehr schnell als durchaus gefährlicher Politiker, weit ab von dem wackeren Sportfunktionär, der staatliche Fördermittel an ländliche Fußballklubs verteilen darf. Der deutsche Kanzleramtsminister hingegen erwies sich als treuer Diener seiner Herrin, die offensichtlich immer noch nicht dem türkischen Despoten die klare Kante zeigen will, von der unsere Politiker doch so gerne sprechen.

Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des türkischen Ministers, der im übrigen in einer ganz speziellen Mischung von Arroganz und Selbstgefälligkeit stets zwischen der deutschen und der türkischen Sprache hin und her wechselte. Möglicherweise gehört auch das zu seinem Habitus und seiner Ideologie, wonach selbstverständlich Türken auch noch nach Generationen in Deutschland eben genauso gut Türken wie Deutsche sein sollen. Natürlich in erster Linie Türken. Und genau deswegen lobte er auch das Gefasel unserer Kanzlerin, wonach Deutsche alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Auf die Bemerkung des deutschen Kollegen, wonach gewisse Dinge bei uns von den Gerichten entschieden werden, und die Regierung darauf keinen Einfluß hat, hatte er die Stirn zu erklären, dies sei in der Türkei genauso. „Wenn unsere Gerichte entscheiden, dann gilt das. Dann ist es nicht in der Macht der Regierung, zu sagen, das Gericht kann das nicht machen.“ Von seinem deutschen Kollegen kam darauf nichts. Dabei hätte er durchaus sagen müssen, worin die Unterschiede zwischen unabhängigen Gerichten in Deutschland und der Türkei jedenfalls derzeit liegen. Stand Ende Juli 2016 existierten in der Türkei gegen 2854 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle, davon waren 1684 in U-Haft. Ja, hätte der deutsche Kanzleramtsminister antworten müssen, das war bei uns in Deutschland schon mal genauso wie bei Ihnen in der Türkei. Zwischen 1933 und 1945 haben Gerichte entschieden, wie es dem Regime gefiel. Zuvor waren natürlich eine Reihe von „unzuverlässigen“ Richtern ihres Amtes enthoben worden. Zudem hatte das Regime für die Rechtsgebiete, auf die es ihm besonders ankam, Sondergerichte installiert, die natürlich mit 150-prozentigen Nazis besetzt waren. Da konnte das Regime auch getrost sagen, daß die Regierung nicht sagen kann, das dürften die Gerichte nicht oder nicht so entscheiden. Einen signifikanten Unterschied zwischen der Situation damals in Deutschland und in der Türkei heute kann man wirklich nicht erkennen. In der DDR war das natürlich von 1949 bis 1989 genauso. Damit hätte Altmaier auch gleichzeitig die richtige Antwort auf die unsäglichen und unverschämten Nazivergleiche des Herrn Erdogan und seiner Paladine gegeben.

Der türkische Minister ging dann noch weiter. Den Vorhalt seines Kollegen, daß nach dem Putschversuch im Sommer 2016 viele Beamte entlassen worden seien, konterte er mit dem Hinweis darauf, daß ja auch nach der Wende viele ehemalige Beamte in den neuen Bundesländern entlassen worden seien, weil sie nicht als zuverlässig im Sinne des Grundgesetzes galten. Auch hier fehlte die angemessene Reaktion des deutschen Ministers. Denn es ist ja wohl ein fundamentaler Unterschied, ob Tausende von Beamten aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung einfach entlassen, teilweise auch inhaftiert werden, oder aber ob in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beibringung belastbarer Beweismittel und der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung  eine dazu noch gerichtlich anfechtbare Entscheidung steht, daß der betreffende Beamte wegen seiner Verstrickung in das Unrechtsregime der DDR nicht mehr weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann. Also schlicht und einfach der Unterschied zwischen dem Wüten eines Despoten und einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Dem türkischen Minister war im Laufe der Sendung auch anzusehen, wie sehr er das ganze genossen hat. Zu Recht fand er sich ganz prima und seinem Gegenüber weit überlegen. Es war halt der Unterschied zwischen Schlagstock und Waschlappen, zwischen Selbstbewusstsein und Leisetreterei.

Frau Merkel, treten Sie zurück!

Der türkische Präsident hat uns Deutsche unverblümt in die Tradition des Nationalsozialismus gestellt. Weithin im Lande wird zu Recht gefordert, daß türkische Politiker hier in Deutschland keinen Wahlkampf machen dürfen. Einige Bürgermeister haben sogar nach Recht und Gesetz gehandelt, und derartige Auftritte türkischer Politiker nicht zugelassen. Deswegen glaubt dieser Mensch, uns Nazimethoden vorwerfen zu dürfen. Wer allerdings geglaubt hätte, die Bundeskanzlerin stelle sich nun für vor ihr Volk, der hat sich geirrt. Abgesehen davon, daß sie und ihre Minister dreist wider besseres Wissen verkünden, die Rechtslage in Deutschland stünde einem generellen Verbot entgegen, daß türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen – hierauf habe ich in meinem letzten Artikel hingewiesen – scheint Frau Merkel an dem Nazi-Vergleich Erdogans nur zu stören, daß damit das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus relativiert wird. Das ist ja die alte Masche der deutschen politischen Klasse. Sie hegt ja die aberwitzige Vorstellung, die Würde eines Opfers politischer Verfolgung werde dadurch geschmälert, daß sein Leid mit dem Leid anderer Opfer verglichen wird. Vor allem aber ist es unfaßbar, daß die Bundeskanzlerin ersichtlich keinerlei Vorstellungen von Ehre hat. Sie kann sich wohl nicht vorstellen, daß es den Stolz einer Nation berührt, wenn ein ausländischer Staatsmann sie hemmungslos beleidigt. Ihr scheint es gleichgültig zu sein, ob die Äußerungen dieses Herrn beleidigend, ehrenrührig oder erniedrigend sind. Das sind für sie offenbar alles keine Kategorien. Ob man Frau Merkel in gleicher Weise persönlich beleidigen kann, ohne daß dies zu Recht strafrechtliche Konsequenzen hätte, wollen wir hier gar nicht erst vertiefen. In vergleichbarer Situation dürfte wohl kaum ein Präsident oder Regierungschef dieser Erde anders handeln, als daß er den betreffenden Kollegen unter Fristsetzung auffordert, eine förmliche Entschuldigung über seinen Botschafter zu überbringen, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf eben diesen Botschafter in sein Heimatland zurückzuschicken.

Das, Frau Bundeskanzlerin, wäre das mindeste, was in dieser Situation Ihrem Amtseid gerecht geworden wäre. Natürlich wären auch unsere Soldaten aus der Türkei zurückzuziehen und sämtliche Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union umgehend abzubrechen. Allein, solche Gedanken kann nur haben, wer auch ein Ehrgefühl hat. Sie, Frau Bundeskanzlerin haben es offenbar nicht. Die Ehre Ihres Volkes scheint ihnen gleichgültig zu sein. Treten Sie zurück, Frau Merkel!

Gehört Deutschland zur Türkei?

Seine treuesten Anhänger vermutet Erdogan nicht ganz zu Unrecht in Deutschland. Seine Türken sollen seiner Verfassungsreform zustimmen, damit er endlich die ganze Macht in seinen Händen vereinen kann. Deswegen schickt er seine Minister zu Wahlkampfauftritten nach Deutschland und behält sich vor, auch selbst die türkischen Massen in Almanya auf Linie zu bringen.

Doch nun haben deutsche Städte einfach verboten, daß türkische Minister hier Wahlkampf machen. Sie stützen sich auf sicherheitsrechtliche Bedenken, was ihr gutes Recht ist. Erdogan schäumt. Von der Bundesregierung indessen hört man nichts klares. Man eiert herum und erweckt den Eindruck, die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit stünde einem Verbot solcher Veranstaltungen durch den Bund entgegen. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern schlicht falsch. Man könnte auch sagen, die Bundesregierung lügt uns an. Stellungnahmen von angesehenen Verfassungsrechtlern besagen nämlich das genaue Gegenteil. So etwa Prof. Christian Tomuschat (Bonn): „Der Auftritt eines Ministers ist nicht der Auftritt eines Privatmannes. Er erscheint hier als Organ eines fremden Staates und nimmt eine hoheitliche Handlung wahr, die auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden hat:“ Ähnlich die Professoren Poscher und Gusy. Sie bewegen sich damit nicht im Elfenbeinturm der Wissenschaft, sondern auf dem Boden der Rechtsprechung. So hat erst jüngst das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 29.07.2016 eine solche Veranstaltung verboten. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt: „Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.“ Denn die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet sei nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes eben nicht grundrechtlich fundiert. Vielmehr sei das eine politische Angelegenheit. Dabei stützt sich das Gericht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Ein Politiker ist auch niemals Privatmann, solange er im Amt ist und sich öffentlich zu politischen Dingen äußert.

Wie man mit dem Ansinnen Erdogans, Wahlkampf im Ausland zu machen, richtig umgeht, haben jüngst die Niederlande vorgemacht. Die dortige Regierung hat schlicht und einfach einen Auftritt des türkischen Präsidenten, der ersichtlich seinem Wahlkampf für die angestrebte Verfassungsreform dienen soll, für unerwünscht erklärt. Um in der diplomatischen Sprache zu bleiben: Wir sollten unsere Regierung so lange für unerwünscht erklären, als sie ihrer Pflicht nicht nachkommt, die Interessen ihres Volkes gegenüber einem größenwahnsinnigen ausländischen Potentaten zu verteidigen.

 

Wer sind wir, und wenn ja, wieviele?

Die Frau Bundeskanzlerin hat geruht, grundsätzliches von sich zu geben. Für ihren Geschmack wird wohl zu viel darüber geredet, wer eigentlich zu uns gehört, und wer nicht. Sie scheint besonders zu stören, daß viele Deutsche die Leute, die von Frau Merkel eingeladen und willkommen geheißen worden sind, einfach nicht zum deutschen Volk zählen wollen. Darum hat sie ganz in der Tradition ihres Vorgängers Schröder einen Basta-Spruch losgelassen. Und der lautet: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Jeder, der in diesem Land lebt? Anerkannte, abgelehnte und geduldete Asylbewerber, Leute mit und ohne Papiere, die sich als Kriegsflüchtling ausgeben, oder es vielleicht auch sind. Legal, illegal,sch…egal, lautete früher einmal ein Sponti-Spruch. Kommt alles nicht so genau, irgendwie sind wir doch alle Menschen.

Doch halt, so einfach ist es doch nicht. 2007 hat ein populärer Philosoph eine Betrachtung unter dem Titel „Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?“ veröffentlicht. Dieser Titel kam mir spontan in den Sinn, als ich diese Sottise unserer Kanzlerin gelesen habe. Wer sind wir, und wenn ja, wie viele? Die Antwort darauf gibt wenig überraschend das Grundgesetz. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt, daß das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 festgestellt, das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, werde nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet. Die letztgenannte Bestimmung hat heute keine Bedeutung mehr, denn sie betraf Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hatten. Maßgeblich ist also die Staatsangehörigkeit. Bekanntlich wird man deutscher Staatsangehöriger durch Geburt. Wer von deutschen Eltern abstammt, ist automatisch Deutscher. Dieses Staatsangehörigkeitsprinzip des ius sanguinis, wie die Juristen sagen, wird teilweise durchbrochen durch die Regelung, daß auch Kinder ausländischer Eltern, die auf deutschem Boden geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen (ius soli),vorausgesetzt, ein Elternteil lebt seit mindestens acht Jahren berechtigt in Deutschland. Ferner können Ausländer unter bestimmten Bedingungen, vor allem nach mindestens achtjähriger Aufenthaltszeit und dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Es besteht also durchaus ein rechtlicher Unterschied zwischen dem deutschen Volk und der Bevölkerung, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhält. Es gibt eine Bevölkerung dieses Landes. Diese besteht aus Angehörigen des deutschen Volkes und aus Menschen, die sich dauerhaft auf dem deutschen Staatsgebiet aufhalten. Frau Merkel ist keine Juristin. Sie ist Physikerin. Vielleicht erläutert ihr jemand einmal diese Unterschiede. An Juristen mangelt es ja weder im Kanzleramt, noch in ihrer Fraktion. Zu dieser Erläuterung gehört natürlich die Belehrung darüber, daß die demokratischen Mitwirkungsrechte und damit zum Beispiel die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen Zuwanderung, und auch die Art und Weise der Ausgestaltung von Zuwanderung, Sache des Volkes und nicht der Bevölkerung sind. Wer das anders sieht, verwirklicht den Titel des bekanntesten Buches von Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Der Amtseid der Kanzlerin stünde dem jedoch entgegen. Gemäß Art. 56 des Grundgesetzes lautet er bekanntlich: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So war mir Gott helfe.“ Sie hat ihr Amt also im Interesse des deutschen Volkes auszuüben, nicht im Interesse einer irgendwie hier lebenden Bevölkerung. Sie hat das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Und dieses und nicht etwa die Kanzlerin legt eben fest, wer das deutsche Volk ist. Daß man darauf hinweisen muß, kann wohl nur in Deutschland passieren.

Popuschulzismus

Die SPD hat einen neuen Hoffnungsträger. Den Spesenritter Martin Schulz aus Brüssel. Der Mann weiß, woran es in Deutschland fehlt. Es geht eben nicht gerecht zu. Unter anderem muß endlich gleiche Bezahlung für Männlein und Weiblein erreicht werden. Das sei nämlich in Deutschland nicht der Fall. Nun kommt man eigentlich auch mit nur bescheidenen Geistesgaben und kurzem Nachdenken darauf, daß dies so nicht richtig sein kann. Überall da, wo der Staat auf die Entlohnung von Arbeitnehmern überhaupt Einfluß nehmen kann, sind ungleiche Löhne von Verfassungs wegen (Art. 3 GG) gar nicht möglich. Im öffentlichen Dienst ist das besonders augenfällig. Die Gehalts- und Lohngruppen sehen für männliche und weibliche Beschäftigte nicht einen Cent Unterschied vor. Aber auch die Tarifverträge, nach denen die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer in der Wirtschaft entlohnt wird, sind exakt genauso strukturiert. Ein Tarifvertrag indessen, der tatsächlich unterschiedliche Löhne für Männer und Frauen vorsehen würde, hätte vor keinem Arbeitsgericht dieser Republik bestand. Das würde auch im außertariflichen Bereich gelten, falls es dort so gehandhabt würde. Was allerdings gelebte Wirklichkeit ist, ist die ungleiche Verteilung von Männern und Frauen in den jeweiligen Lohn- und Gehaltsgruppen. Das liegt allerdings im wesentlichen daran, daß Frauen eben Kinder bekommen und deswegen entsprechende Auszeiten im Erwerbsberuf nehmen (müssen). In der Zwischenzeit können ihre männlichen Kollegen natürlich beruflich aufsteigen und in höheren Lohn- und Gehaltsgruppen ankommen. Das wird im übrigen dadurch ausgeglichen, daß sie ja nun auch ihren Ehefrauen, die zu Hause auf die Geburt ihrer Kinder warten und sie anschließend eine Weile alleine groß ziehen, unterhaltspflichtig sind. Unter dem Strich haben beide Eltern, weil sie nun einmal Kinder haben, weniger als etwa die sogenannten Singles oder Dinks (double income no Kids). Wenn Herr Schulz das alles ändern will, dann muß er sich halt an den lieben Gott wenden. Vielleicht läßt er dann künftig auf Wunsch von Herrn Schulz und der SPD Männer und Frauen paritätisch schwanger werden und Kinder gebären. Herr Schulz gefällt sich im übrigen darin, anderen Leuten Populismus vorzuwerfen. Ich rege an, bei ihm künftig von Popuschulzismus zu sprechen.