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Hemmungslose Hetze

Erneut haben Wissenschaftler der Universität Leipzig uns mit einer Studie beglückt, die einem großen Teil unseres Volkes eine autoritäre und rechtsextreme Einstellung bescheinigt. Die Zielrichtung wird schon in ihren Titel deutlich: „Die enthemmte Mitte.“ Gefördert wurde dieses Machwerk von drei politischen Stiftungen, nämlich der Heinrich-Böll-Stiftung, die den Grünen nahesteht, der Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall nahesteht, und der Rosa-Luxemburg- Stiftung, die der Linken nahesteht. Damit ist gewährleistet, was bei diesen Forschungsarbeiten dann herauskommen soll und natürlich herausgekommen ist. Wir Deutschen werden immer autoritärer und rechtsextremer. Das gilt gerade für die weiten Kreise, die man ansonsten als bürgerlich bezeichnet, und die von den etablierten Parteien als politische Mitte umworben werden. Natürlich sind das für die Auftraggeber dieses Machwerks bereits politische Gegner, wenn nicht mehr. Die Minderwertigkeit dieser Hervorbringung wird schon daran deutlich, daß sie jede kritische Einstellung zum Islam, der unkontrollierten Zuwanderung und der fehlgeschlagenen Integration der hier lebenden Ausländer als rechtsextrem definiert, besser gesagt, diffamiert. Um einmal von diesem Wissenschaftlichkeit beanspruchenden, jedoch weit verfehlenden Machwerk zu seriöser Beurteilung zu gehen, wollen wir uns die Definition des Bundesverfassungsgerichts in dem bekannten SRP-Urteil vom 23.10.1952 anschauen. Danach ist rechtsextrem, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung zählen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die sich bis heute nicht geändert hat:

– Die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
– die Volkssouveränität
– die Gewaltenteilung
– die Verantwortlichkeit der Regierung
– die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
– die Unabhängigkeit der Gerichte
– das Mehrparteienprinzip
– Chancengleichheit für alle politischen Parteien dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Diese Definition wird bis heute auch von der Bundeszentrale für die politische Bildung aufrechterhalten.

Wer behauptet, und sei er auch promovierter oder habilitierte Politologe, diese Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung würden auch nur von nennenswerten Teilen des Volkes in Frage gestellt, geschweige denn aktiv bekämpft, beweist damit lediglich seine fachliche Inkompetenz. Mehr noch, einem studierten Politikwissenschaftler unterläuft insoweit nicht einfach ein fachlicher Fehler. Vielmehr handelt es sich gezielte Verleumdung als Mittel im politischen Meinungskampf. Jede vom Weltbild der Auftraggeber dieser Studie abweichende Weltanschauung wird als rechtsextrem diffamiert.

Allerdings sind derartige Hervorbringungen für ihre Verfasser durchaus lukrativ. Denn sie sichern Ihnen die nächsten gut dotierten Forschungsaufträge. Von Forschung kann allerdings keine Rede sein, allenfalls von forschem Verbreiten politischer Propaganda. Der eigentliche Skandal besteht darin, daß derartige Machwerke in der Tagesschau und den übrigen „Qualtitätsmedien“ ohne den Hauch einer Kritik als seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt werden.

Orlando und der Dschihad

Nach dem Massenmord von Orlando schießen die Spekulationen über das Motiv des Täters ins Kraut wie der vergessene Salat im Mistbeet. War der Täter nun ein islamistischer Einzelkämpfer, selbstradikalisiert durch das Internet? Oder war er doch nur verwirrt? War er nicht selber schwul? Hätte es, wie eine unserer vielen journalistischen Nullen schreibt, auch ein Evangelikaler sein können? Und noch dümmer: Strengere Waffengesetze hätten die Tat verhindern können! Haben etwa die Mörder von Paris und Brüssel ihre Sturmgewehre legal erworben?

Immer wenn eine Gemengelage vorliegt, und das könnte hier durchaus der Fall sein, ist es hilfreich, die conditio sine qua non-Überlegung anzustellen. D.h., man suche die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Tat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht begangen worden wäre. Nach allem, was wir wissen, hatte der Täter durchaus starke Sympathien für den radikalen Islam und die daraus gespeisten terroristischen Organisationen wie den Islamischen Staat. In diesen Kreisen werden die Suren des Koran 4;15,16; 7; 80,81 und 26;165,166 durchaus ernst genommen. In diesen Suren wird, egal wie man sie interpretiert, die Homosexualität verurteilt, insbesondere die männliche. In den meisten islamischen Staaten unserer Zeit werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlichen Haftstrafen belegt. In sieben islamischen Ländern droht Homosexuellen die Todesstrafe. Auch da, wo die Justiz Homosexuelle nicht verfolgt, sind sie jedenfalls in den konservativen islamischen Gesellschaften geächtet. Und das ist die übergroße Mehrheit. Wer also im Sinne des islamistischen Terrors handeln will und die verhassten Ungläubigen im Namen Allahs tötet, der wird wohl nicht selten meinen, mit der Auslöschung von Homosexuellen in den Ländern der Ungläubigen gewissermaßen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sollte es zutreffen, daß der Täter selbst homosexuelle Neigungen hatte, dann liegt vielleicht gerade darin auch eine schlüssige Begründung seiner Tat. Denn er mußte als gläubiger Muslim radikaler Lesart Homosexuelle hassen, und damit auch sich selbst. Die Situation muß dann für ihn ausweglos gewesen sein. Die Bestrafung von möglichst vielen dieser Sünder, verbunden mit seinem eigenen sicheren Tod, könnte dann in seinen Augen ein gottgefälliges Werk gewesen sein, das ihn als Märtyrer direkt ins Paradies bringen würde. Sein eigener Tod war natürlich sicher, ob er nun während dieser Aktion von der Polizei erschossen werden würde, wie geschehen, oder ob er lebend gefaßt und dann vor Gericht gestellt werden würde, wo ihn in Florida natürlich die Todesstrafe erwartete. Daß hingegen ein gewissermaßen nur „einfach“ geistig verwirrter Mensch eine solche Tat begeht, ist jedenfalls bisher kaum einmal vorgekommen. Alle Massenmörder dieses Kalibers haben eine ideologische Basis gehabt, aus der solche monströsen Mordphantasien wachsen und sich ihren Weg in die Wirklichkeit bahnen konnten. Anders Breivik läßt grüßen.

Somit reiht sich auch diese Tat in die lange Reihe von islamistischen Terroranschlägen der letzten Jahre ein. Wer hier immer noch verharmlost und etwa von Einzelgängern faselt, die mit dem (wahren) Islam nichts zu tun hätten, dem ist nicht mehr zu helfen. Wie es mit dem sogenannten wahren Islam, oder gar einem aufgeklärten Euro-Islam wirklich bestellt ist, können derzeit die Fernsehzuschauer in Dänemark besichtigen. Es ist dort gelungen, Predigten und geistliche Ratschläge von Imamen in Moscheen mit versteckter Kamera und Mikrofon aufzunehmen. Das Ergebnis muß alle Alarmglocken läuten lassen. Daß in der Familie Frauen und Kinder geschlagen werden sollen, daß Frauen ihren Männern grundsätzlich sexuell zu Willen sein müssen, und demgemäß gar nicht vergewaltigt werden können, daß Ehebrecherinnen zu steinigen sind und dergleichen mehr, das wird eben gepredigt und gelehrt, wenn man glaubt, daß es nicht an die Ohren der sogenannten Ungläubigen gelangt. Überflüssig zu bemerken, daß man davon in den deutschen sogenannten Qualitätsmedien nichts liest, sieht oder hört. Man ist auf das Internet angewiesen, wo unter anderem solche aufrechten Journalisten wie Roland Tichy ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, indem sie die deutschen Leser darüber informieren.

Es ist mehr als überfällig, einen nüchternen Blick auf den Islam zu werfen. Bassam Tibi hat nach eigenen Angaben jahrzehntelang versucht, an der Entstehung eines aufgeklärten europäischen Islams, kompatibel mit einer aufgeklärten, liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, zu arbeiten. Er hat jüngst im Cicero bekannt, daß diese Bemühungen schlicht gescheitert sind und er es aufgibt, weiter daran zu arbeiten. Der konservative Islam saudiarabischer oder auch iranischer Prägung habe sich im wesentlichen durchgesetzt. Und das gilt selbstverständlich auch für die große Mehrzahl der islamischen Gemeinden in Europa. Auch wenn nach außen so getan wird, als passe man sich der Mehrheitsgesellschaft an: Wenn man Gelegenheit hat, gewissermaßen hinter den Schleier zu blicken, dann erkennt man den wahren Islam.

Schätzungen gehen nach der jüngsten Flüchtlingsflut aus islamischen Ländern inzwischen von ca. 7-8.000.000 Muslimen in Deutschland aus. Ein großer Teil von ihnen fordert immer unverblümter seine angeblichen Rechte von uns ein. Wir sollen ihre religiös begründete Lebensweise nicht nur akzeptieren, sondern ihr auch immer mehr Raum einräumen. Frauenbadetage, Ganzkörperbadeanzüge (Burkini), schweinefleischloses Essen in Kita und Kantine, Rücksichtnahme auf den körperlichen Leistungsabfall von Schülern im Ramadan, „züchtige“ Kleidung unserer jungen Frauen jedenfalls da, wo auch viele muslimische Männer sind, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Mehrfachehen durch unsere Gerichte, nach Meinung eines doch wohl geistig verwirrten CDU-Politikers auch muslimische Polizistinnen mit Kopftuch und was der Narreteien mehr sind – das ist heute schon Realität.

Principiis obsta! Auf gut Deutsch: Es reicht!

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Im Schatten des Hohentwiels

Der Fall der Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon erregt die Gemüter. Da hat es offenbar ein reichlich versponnener Verschwörungstheoretiker geschafft, von einer Delegiertenversammlung zum Kandidaten und dann von den Wählern zum Abgeordneten gemacht zu werden. Betrachtet man sich nur kurz die Veröffentlichungen dieses Herrn und seine Auftritte in der Öffentlichkeit, so muß man sich schon darüber wundern, wie eine so bizarre Gestalt eine solche politische Karriere machen konnte. Wer derart abseitige Theorien vertritt, kann dies normalerweise in irgendwelchen obskuren Blättchen oder in unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden esoterischen Zirkeln tun. Seine Partei und seine Landtagsfraktion sind natürlich gut beraten, wenn sie sich unverzüglich von ihm trennen, wobei natürlich die dafür geltenden rechtlichen Regeln streng einzuhalten sind. Daß ein Mensch dieses Zuschnitts von selbst den Rückzug ins Private antritt, ist natürlich nicht zu erwarten. Im Schatten des Hohentwiels mag er weiter vor sich her spinnen. Das Grundgesetz erlaubt ihm ja, wenn auch in Grenzen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Erst wenn jemand gemeingefährlich ist, muß er ja in die am Rücken geknöpfte Jacke schlüpfen.

Das Recht in Funktionärshand

Die Fußballeuropameisterschaft hat gerade erst begonnen. Möglicherweise wird sie aber auch zu einer Bühne für Schlägertypen aus allen Ländern. Der Begriff Fußball-Fan ist hier völlig fehl am Platz, selbst die Vokabel Hooligan erscheint als Verniedlichung. Natürlich ist davon auszugehen, daß Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Frankreich ihre Pflicht erfüllen werden. Diese Straftäter gehören eben vor die ordentlichen Gerichte.

Nun tritt allerdings auch die UEFA auf den Plan und ermittelt gegen den russischen Fußballverband. Es ist ja offensichtlich so, daß die mächtigen Sportverbände eine private Gerichtsbarkeit über ihre Satzungen in das Geschehen eingeführt haben. Dem kann sich niemand entziehen, der am offiziellen Sportbetrieb teilnehmen will. Auch der Deutsche Fußballbund hat in seiner Satzung Bestimmungen festgelegt, wonach er Vereine dafür bestrafen kann, daß sogenannte Fans im oder auch außerhalb des Fußballstadions randalieren. Dabei kommt es ausdrücklich nicht einmal darauf an, ob diese Täter auch Mitglieder der betroffenen Vereine sind, und ob der Verein überhaupt irgend eine Möglichkeit hat, auf das Verhalten dieser Personen Einfluß zu nehmen. Mag er noch zu Ordnungsmaßnahmen im Stadion verpflichtet und in der Lage sein, gilt dies ganz sicherlich für Schlägereien außerhalb des Vereinsgeländes nicht. Ähnlich verhält es sich nun auch in Frankreich. Die Schlägereien im Stadtgebiet von Marseille kann außer der Polizei dort niemand unterbinden, insbesondere nicht irgendwelche nationalen Fußballverbände. Ob die Randalierer nun auch die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmerlandes haben oder nicht, ob sie in irgend einer noch so losen Verbindung zu einem der teilnehmenden Fußballverbände stehen oder nicht, die UEFA kann nach ihrer Satzung nationale Fußballverbände für diese Ausschreitungen haftbar machen.

Diese Satzungen einschließlich einer daran gebundenen Verbandsgerichtsbarkeit sprechen allen juristischen Grundsätzen Hohn. Würde etwa ein ordentliches Gericht einen Fußballverein zum Schadensersatz verurteilen, weil irgendwelche Hooligans aus seiner Stadt, die sich als Anhänger seiner Mannschaft ausgeben, das Inventar einer Kneipe kurz und klein geschlagen haben, so würde dieses Urteil in der nächsten Instanz natürlich aufgehoben werden. Die einschlägigen Passagen in der Satzung des Deutschen Fußballbundes, der UEFA oder auch der FIFA verstoßen nun einmal gegen elementare Verfassungsgrundsätze und die Idee der Gerechtigkeit an sich. Es ist geradezu absurd, jemanden dafür mit Strafzahlungen zu belegen, der auf das Verhalten des eigentlichen Täters nicht den geringsten Einfluß hat, ja, der ihn nicht einmal kennt. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Dies zeigt sich aktuell auch daran, daß die UEFA (vorerst) nur gegen den russischen Fußballverband, nicht aber gegen andere Fußballverbände ermittelt, obgleich auch deren sogenannte Fans in Marseille randaliert und dabei schwerste Straftaten verübt haben. In diesem Zusammenhang muß auch über den Fall Claudia Pechstein gesprochen werden. Die Sportgerichte haben sie wegen Dopings bestraft, obgleich feststeht, daß dieser Vorwurf zu Unrecht erhoben worden ist. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist ihr nun vom deutschen Bundesgerichtshof versperrt worden. Nach Meinung der obersten deutschen Zivilrichter habe sich die Sportlerin wirksam den einschlägigen Bestimmungen der Verbandssatzungen unterworfen, und damit auch wirksam mit ihrem Verband eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen.

Die Gerichtsbarkeit der Sportverbände exekutiert die Interessen der Verbände. Diese müssen mit der Gerechtigkeit und dem Recht keineswegs deckungsgleich sein. Nach alledem, was inzwischen über die finanziellen Machenschaften der großen Sportverbände bekannt geworden ist, erscheinen auch ihre Satzungen und ihre private Gerichtsbarkeit in einem merkwürdigen Licht. Da diese Verbände nun einmal das absolute Monopol für die Ausübung des Sports, und nicht nur des Berufssports haben, ist es höchste Zeit, Ihnen die Satzungshoheit einschließlich ihrer Schiedsgerichte wegzunehmen. Es wäre zu begrüßen, wenn dies über den internationalen Rechtsweg zum europäischen Gerichtshof bzw. dem europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte gelingen könnte.

Das Problem ist ja grundsätzlicher Natur. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP und die damit einzurichtenden privaten Schiedsgerichte wird deutlich, daß nur staatliche und damit demokratisch legitimierte unabhängige Gerichte die Gewähr dafür geben können, daß Recht und Gerechtigkeit den Vorrang vor dem Ausgleich privater, sprich wirtschaftlicher Interessen haben. Die Gefahr, daß private Schiedsgerichte letztendlich mit solchen Richtern besetzt werden, die das Vertrauen der beteiligten Wirtschaftskreise besitzen, nicht aber dem Gemeinwohl und dem gesetzten Recht verpflichtet sind, liegt auf der Hand.

Das unreine Blut

Erdogan kann zufrieden sein. Eben noch hat er öffentlich in Zweifel gezogen, ob es sich bei den türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die der Resolution des Parlaments zugestimmt haben, wonach Verfolgung, Vertreibung und Massenmord zum Nachteil von Armeniern, Aramäern, Assyrern und Nestorianern – allesamt christliche Volksgruppen – als Völkermord im Sinne der einschlägigen Definition der Vereinten Nationen und des Internationalen Strafgerichtshofs eingestuft worden sind, um echte Türken handele. Vermutlich sei ihr Blut unrein, und man müsse dem durch entsprechende Blutuntersuchungen nachgehen. Und schon hagelt es in den sozialen Netzwerken aber auch sonst Morddrohungen und Verwünschungen gegen diese deutschen Abgeordneten mit türkischen Wurzeln. Es muß Personenschutz organisiert werden, und in die Türkei sollten sie lieber nicht reisen. Hier zeigt sich deutlich, daß jedenfalls für einen Großteil der Türken, aber auch der türkischstämmigen Deutschen, ganz und gar rassistisch gilt: wer türkisches Blut in seinen Adern hat, ist Türke. Stellt er sich politisch gegen die Türkei, ist er eben ein nichtswürdiger Verräter. Wer ihn tötet, tut ein gutes Werk und verteidigt das Türkentum. Erdogan kann zufrieden sein. Seine fünfte Kolonne in Deutschland steht treu zur Fahne, der türkischen natürlich. Von Assimilation oder Integration kann keine Rede sein. Das ist der eigentliche Skandal. Und auch deswegen und nicht nur aus selbstverständlicher menschlicher Solidarität heraus wünschen wir unseren Abgeordneten mit türkischen Namen, daß sie unversehrt bleiben.

Jetzt aber!

Endlich wird den Terroristen das Handwerk gelegt. Viel zu lange hat man doch zugeschaut, wenn sie in die Waffengeschäfte gegangen sind, um sich mit Schießgerät für den nächsten Terroranschlag auszurüsten. Weil bei uns alles ordentlich geregelt ist, haben sie selbstverständlich vorher beim zuständigen Ordnungsamt einen Waffenschein beantragt. Den notwendigen Nachweis der Sachkunde konnten sie durch das Zeugnis des erfolgreich bestandenen Terroristenlehrgangs beim IS führen. Das nach dem Gesetz erforderliche Bedürfnis, Waffen zu führen, konnten sie natürlich ebenfalls mit dem Hinweis auf ihren nächsten Terroreinsatz mühelos belegen. Damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluß sein. Schußwaffen, insbesondere Sturmgewehre und dergleichen Teufelszeug sollen nicht mehr in die Hände von Terroristen gelangen. Deswegen sollen nun europaweit die Waffengesetze entsprechend verschafft werden. Europa wird somit künftig von dieser Pest verschont bleiben.

Oder doch nicht? Haben sich die Terroristen ihre Waffen nicht doch auf dem schwarzen Markt besorgt? Etwa in der Gegend um den Brüsseler Hauptbahnhof, wo man sich als Waffenkäufer nur mit genügend Geld, nicht aber mit irgendwelchen behördlichen Erlaubnissen ausweisen muß?

Es kommt also, wie es schon immer gewesen ist: irgendwo werden Verbrechen mit Schußwaffen begangen. Diese Schußwaffen sind samt und sonders illegal erworben worden. Was denn sonst, denn der Verbrecher oder gar Terrorist will morden. Daß er zusätzlich gegen irgendwelche Waffengesetze verstößt, interessiert ihn nicht, und fällt rechtlich auch gar nicht ins Gewicht. Die Gefahren für den Bürger werden also nicht einmal um nur ein Gramm reduziert. Lediglich gesetzestreue Bürger, die in ihrer Freizeit auf die Jagd gehen oder den Schießstand aufsuchen wollen, werden schikaniert und müssen ihr Hobby entweder erheblich einschränken oder ganz aufgeben. Die Politiker indessen glauben, auf diese Weise ihren Leistungsnachweis erbracht und ihren Wählerauftrag erfüllt zu haben. Wer solche Leute weiterhin wählt, dem sei der schöne Satz von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Politik trifft auf Wirklichkeit

Die Realsatire um das Sturmgewehr G 36 der Bundeswehr hat nun einen neuen Schauplatz. Waren es bisher Stellungnahmen der Ministerin und ihres Hauses einerseits und Gegendarstellungen des Herstellers Heckler & Koch andererseits, zeigt uns das Bühnenbild nun einen Gerichtssaal. Zivilrechtlich geht es einfach darum, daß das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben hat. Der Waffenhersteller hat dagegen vor dem Landgericht Koblenz Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht und in diesem Sinne keinen Mangel aufweist. Darüber hinaus bringt Heckler & Koch vor, eine Umfrage unter 200 Soldaten habe ergeben, daß es im Einsatz nie Probleme mit dieser Waffe gegeben habe. Sowohl die deutschen Soldaten als auch die Soldaten anderer Armeen seien mit der Waffe sehr zufrieden. Dem kann ich aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen mit Soldaten nur zustimmen.

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz hat nun der Richter darauf hingewiesen, daß Heckler & Koch das G 36 schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 seien jedoch Beanstandungen laut geworden. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G 36 bei Heckler & Koch nicht thematisiert worden. Stattdessen sei der Vertrag so geschlossen worden, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen worden sei. Für den Juristen bedeutet das schlicht und einfach, daß der Besteller kein anderes Gewehr gekauft hat, als dasjenige, das seines Erachtens den Anforderungen nicht genügt. Ein Mangel im Rechtssinne liegt somit nicht vor. Die mündliche Verhandlung soll nun am 2. September dieses Jahres fortgesetzt werden. Bis dahin will das Bundeswehr-Beschaffungsamt ein neues Gutachten vorlegen, das die behaupteten Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Erfahrene Anwälte wissen, wie derartige Gutachten zu Stande kommen. Man wird bei dem Sachverständigen vorstellig. Der stellt zwei Fragen. Die erste lautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage im Sinne des Sachverständigen richtig beantwortet wird, stellt er die zweite Frage. Diese lautet: „Was soll denn drin stehen?“ Natürlich wird sich das Ministerium mitsamt seiner nachgeordneten Behörde auch damit wiederum lächerlich machen. Derartige Gutachten liegen ja schon vor und sind Grundlage der Gewährleistungsforderungen der Behörde. Sie sind jedoch, worauf der Vorsitzende Richter zutreffend hingewiesen hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits völlig unerheblich. Denn es geht ja gar nicht darum, ob das G 36 unter bestimmten äußeren Bedingungen, etwa im Dauerfeuer-Modus wie ein Maschinengewehr nicht treffsicher ist. Es geht ganz alleine darum, ob das Gewehr den vertraglichen Anforderungen entspricht. Diese vertraglichen Anforderungen beschreiben aber ganz offensichtlich nur das, was ein Sturmgewehr können muß. Es muß eine definierte Präzision bei der Schußabgabe einzeln oder in kurzen Feuerstößen, das sind 3-4 Schuß im automatischen Nachlademodus, erfüllen. Das natürlich unter ebenfalls vertraglich definierten äußeren Bedingungen. Wenn es mehr können soll, also etwa auch eine definierte Präzision bei Dauerfeuer, also etwa 50-60 Schuß im automatischen Nachlademodus, das auch mehrmals hintereinander, dann wird es auch entsprechend teurer. Diese Anforderungen hat die Bundeswehr ebenso wie andere Armeen bisher jedenfalls nicht an ein Sturmgewehr gestellt. Denn dafür gibt es ja nun Maschinengewehre, die neben den Sturmgewehren geführt werden.

Eine beliebte Talkshow im deutschen Fernsehen wird von ihrem Moderator gern mit dem Spruch: „Wo Politik auf Wirklichkeit trifft“ beworben. Im Gerichtssaal trifft nun die Scheinwelt der Politik auf die Wirklichkeit. Ehrgeizige Ministerialbeamte werden dort weiterhin wider besseres Wissen argumentieren, weil nun einmal nicht sein darf was nicht sein kann. Die Ministerin hat sich nun einmal aus dem Fenster gelehnt und kann nach den Spielregeln der Politik vor dem Absturz nicht etwa dadurch bewahrt werden, daß sie wieder hinter die Brüstung zurücktritt und erklärt, fachlich und sachlich unzutreffenden Berichten ihrer Beamten aufgesessen zu sein, sondern sie muß sich nun tapfer weiter blamieren. Wenn dann die Gerichte diesem Spuk endgültig ein Ende gemacht haben werden, wird sie natürlich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verweisen. Der Steuerzahler wird dann 167.000 neue Sturmgewehre mit der Charakteristik eines Maschinengewehrs bezahlen. Möglicherweise ist dieses Geld dann nicht einmal zum Fenster hinausgeworfen, denn nach einem Vierteljahrhundert kann man ja eine Neubeschaffung auf höherem technischen Niveau durchaus vertreten. Die Soldaten bekommen dann, bildlich gesprochen, statt eines Audi A 6 einen Porsche. Der politischen Posse hingegen, die hier gespielt wird, hätte es nicht bedurft. Denn derartige Possen werden auf der politischen Bühne ohnehin in großer Zahl geboten.

Über die Balkanroute

ist ein Artikel in der F AZ vom 8. Juni 2016 übertitelt, der über die Einwanderung von Siedlern aus der Ägäis und der Gegend um das Marmarameer vor 8000 Jahren berichtet. Hier traf eine bäuerliche Kultur auf einheimische Jäger und Sammler, ohne daß es zu größeren Konflikten kam, wie das beim Zusammenprall unterschiedlicher Kulturen menschheitsgeschichtlich die Regel war. Jedenfalls fehlt es an entsprechenden Bodenfunden wie Massengräbern mit Skeletten, die Spuren von Gewaltanwendung aufweisen. Vielleicht konnten die beiden Kulturen 3000 Jahre nebeneinander her leben, weil Europa so dünn besiedelt war und man sich bei der Nahrungsgewinnung auch nicht ins Gehege kam. Die Bauern schlachteten ihr Vieh und verarbeiteten ihr Getreide zu Brot, die Jäger und Sammler lebten von dem, was Ihnen die Natur zur Verfügung stellte. Die Anthropologen sind nach ihren Forschungsergebnissen auch davon überzeugt, daß die beiden Bevölkerungsgruppen (Rassen?) genetisch nachweisbar auch unterschiedlich aussahen und vermutlich auch verschiedene Sprachen gesprochen haben, wahrscheinlich auch unterschiedliche religiöse Vorstellungen gehabt haben. Vermischt hätten sie sich kaum, allenfalls sei wohl gelegentlich einer Frau aus der Jäger-und Sammlerkultur der soziale Aufstieg durch Einheirat in eine Bauernfamilie gelungen. In der Gegenrichtung sei das eher nicht vorgekommen. Vor 5000 Jahren seien dann aus den osteuropäischen Steppen weitere Einwanderer nach Mitteleuropa gekommen, die möglicherweise die indogermanische Ursprache mitgebracht hätten. Wie es auch immer wirklich gewesen sein mag – im Laufe der Zeit sind diese unterschiedlichen Kulturen zu den Vorläufern der europäischen Völker verschmolzen, die Ackerbau betrieben, Häuser bauten, Metall bearbeiteten und staatliche Strukturen entwickelten.

Auch dieser Blick zurück in die Zeit vor 5000 und mehr Jahren lehrt uns manches über Einwanderung und kulturelle Entwicklung, vieles aber nicht. Offenbar konnten in jener Epoche, aus der schriftliche Überlieferungen nicht vorliegen, weil sich Sprache und arbeitsteilige Wirtschaft erst zu entwickeln begannen, die Menschen in der Leere des Raumes, dazu noch mit unterschiedlichen Überlebensstrategien, konfliktfrei nebeneinander leben. Es bestand keine Notwendigkeit, andere Völker, Stämme oder Gruppen zu unterwerfen, zu versklaven oder gar zu töten. Und ganz offensichtlich gab es noch keine Ideologie oder Religion, die es ihren Anhängern gebot, anderen ihr Denken oder ihren Gott aufzuzwingen.

Man sollte sich also davor hüten, aus diesen prähistorischen Migrationsereignissen Schlußfolgerungen auf die moderne Völkerwanderung, welche die Flüchtlingskrise unserer Tage eigentlich ist, zu ziehen. Denn diese Ereignisse unterscheiden sich fundamental. Weder ist Europa heute ein nahezu menschenleerer Raum, in dem einige 10.000 Menschen weitgehend berührungslos nebeneinander leben, noch bringen die Einwanderer über die Balkanroute eine überlegene Zivilisation mit. Im Gegenteil, sie und die Einwanderer aus Afrika sind kulturell rückständig, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Kulturtechniken mitbringen, die ihnen von Zuwanderern aus den Zielländern, seien sie Eroberer, Kolonisten oder Kaufleute gewesen, vermittelt worden sind. Nur diese werden sich hier in Europa zurechtfinden und rasch integrieren. Ein weiterer gravierender Unterschied besteht darin, daß ein großer Teil der heutigen Zuwanderer aus Afrika und dem Orient eine aggressive Religion mitbringt, die mit der vorgefundenen Kultur nicht kompatibel ist, ihren Anhängern jedoch ein Überlegenheitsgefühl suggeriert, das in der Wirklichkeit keine Entsprechung findet. Die Zahl der Patentanmeldungen und global agierenden Industrieunternehmen aus ihren Herkunftsländern im Vergleich zu den europäischen Zielländern spricht Bände. Fruchtbar für Europa war die Einwanderung vor 8000 Jahren. Furchtbar für Europa könnte die Einwanderung in diesen Jahren werden.

Wer mit Journalisten redet

ist selber schuld. Alexander Gauland sollte das doch wissen. Das gilt ganz besonders für Journalisten von solchen Medien, die der eigenen Partei und Person offen feindlich gegenüber stehen. Wenn überhaupt, dann läßt man ein Aufnahmegerät mitlaufen, selbstverständlich offen. Das hat zwei Vorteile. Zum einen kann man hinterher beweisen, was man gesagt hat. Zum anderen kommen unseriöse Journalisten dann erst gar nicht auf die Idee, falsch oder irreführend zu zitieren.

Doch betrachten wir mal, was Gauland nach FAZ/FAS gesagt haben soll, und was er selbst behauptet gesagt zu haben. Laut FAZ/FAS soll er gesagt haben: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ Das stellt Gauland offenbar gar nicht in Abrede, erläutert das jedoch: „Ich habe in dem vertraulichen Hintergrundgespräch die Einstellung mancher Leute beschrieben, mich aber an keiner Stelle über Herrn Boateng geäußert, dessen gelungene Integration und christliches Glaubensbekenntnis mir aus Berichten über ihn bekannt sind.“

Es sieht also so aus, als hätten die beiden Herren Journalisten in gewohnter Manier einen vermeintlich verfänglichen Satz herausgepickt, und die Äußerung des Interviewpartners aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn es so war, wie Gauland sagt, dann führen die Journalisten ihre Leser bewußt in die Irre, indem sie insinuieren Gauland habe sich „rassistisch“ geäußert. Bei genauem Hinsehen muß man jedoch feststellen, daß Gauland nicht von sich selbst spricht, sondern „den Leuten“ nachsagt, sie wollten einen Boateng nicht als Nachbarn haben. Das aber trifft leider auf so manche Zeitgenossen zu. Gauland selbst distanziert sich damit und noch mehr in der nach seiner Behauptung von den Journalisten unterschlagenen weiteren Äußerung von einer solchen Haltung.

Den Herren Journalisten von der nach Selbsteinschätzung Qualitätspresse sei daher erst einmal empfohlen, doch genau hinzusehen, bevor sie eine angebliche oder tatsächliche Äußerung eines Interviewpartners interpretieren. Ein Grundkurs in Germanistik mit den Schwerpunkten Semantik und Hermeneutik wäre wohl hilfreich. Auf gut deutsch: Lernt erst einmal richtig lesen und schreiben!