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Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

Die Bundesregierung zeigt sich „entsetzt“

Schon wieder. Alles wie gehabt. Ein fanatischer Anhänger des Aberglaubens, der da lehrt, solche Taten führten auf direktem Wege ins Paradies, wo 72 Jungfrauen und deren Dienerinnen dem angeblichen Märtyrer auf ewig sexuelle Befriedigung verschaffen würden, hat seinen Transporter über einen Radweg gelenkt und mindestens acht Menschen aus ihrem Leben gerissen. Für die hält der Aberglaube des Täters allerdings nur die Hölle bereit.

Der Bundesregierung fällt wie immer nur die hilflose Floskel ein, man sei entsetzt über die Tat. Voraussichtlich werden die Repräsentanten der christlichen Kirchen und der diversen Islamverbände im Chor mit dem linksgrünen Milieu der Republik das Lied von der religiösen Toleranz singen, mahnend den Zeigefinger heben und davor warnen, die Tat in irgend einen Zusammenhang mit dem Islam zu bringen. Es handele sich natürlich um einen verwirrten Einzeltäter, der den Namen Allahs mißbraucht habe, als er nach seiner mörderischen Tat „Allahu akbar!“ ausgerufen habe.

„Quo usque tandem abutere patientia nostra!?“ schleuderte einst Cicero dem Hochverräter Catilina im römischen Senat entgegen. Wie lange noch wollen die Regierenden der nicht mehr ganz so freien Welt unsere Geduld noch mißbrauchen und es weiterhin ablehnen, das Übel an der Wurzel zu packen? Mit dem Bekenntnis der Hilflosigkeit und Schwäche, das aus der inzwischen inflationär benutzten Floskel vom Entsetzen spricht, signalisiert man dem Feind nur, daß er getrost so weitermachen kann, daß ihm von den Regierungen der westlichen Staaten keine ernsthafte Gefahr droht und daß man weiter lieber den Nacken unter sein Schlachterbeil beugt, als ihm ernsthaft den Kampf anzusagen. Die nächsten Massenmorde werden nicht lange auf sich warten lassen

Das kann nur aufhören, wenn das Übel mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird. Der Boden, auf dem solcher Aberglaube wachsen und gedeihen kann, muß unfruchtbar gemacht werden. Den Tätern muß klargemacht werden, daß es für sie keinen sicheren Platz auf Erden geben wird. Es genügt nicht mehr, polizeilich repressiv gegen sie vorzugehen. Sie haben uns den Krieg erklärt. Wohlan, laßt uns diese Kriegserklärung annehmen und in diesen Krieg ziehen. Spüren wir sie auf und vernichten sie, wo auch immer wir ihrer ansichtig werden. Erst wenn der letzte Dschihadist zur Hölle gefahren sein wird, können wir die Waffen niederlegen.

Wenn zwei das gleiche tun….

Die öffentliche Erregung ließ schon nichts Gutes ahnen. Albrecht Glaser, von seiner Fraktion für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, wurde prompt mit einem Zitat aus einer im Frühjahr gehaltenen Rede konfrontiert. Angesichts des Verhaltens islamischer Staaten und nicht weniger Muslime in Deutschland hatte er gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Den letzten Satz mag man für eine harte Forderung halten. Bezieht man sie jedoch nur auf Menschen, die ihrerseits die Religionsfreiheit anderer nicht respektieren, wie das die voraufgegangenen Sätze nahe legen, ist das durchaus verständlich. Zwar kann man Grundrechte nicht im juristischen Sinne entziehen. Sie stehen jedoch durchaus in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Zur Illustration will ich folgenden Text zur Diskussion stellen: „Die mitunter hilflosen Debatten um Kopftuch tragende Bewerberinnen für das Lehramt oder die Frage, ob und wie Religionsunterricht zu geben ist, berühren einen Nerv, weil wir uns nicht entschließen können, den Weg der religionsfreundlichen Neutralität fortzusetzen, wenn wir nicht sicher sind, daß die Religionsgemeinschaften ihrerseits grundsätzlich in politischer Neutralität einen Beitrag zu den kulturellen Grundlagen der freiheitlichen Gesellschaft leisten. Naheliegend wäre insofern, die Rolle der Kirchen und religiösen Gemeinschaften bei der Erhaltung der kulturellen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu überdenken. Wir brauchen eine Diskussion über die Kooperationsofferten und die Bedingungen für den Islam als große, vielfältige und für die Staaten Europas überwiegend neu kennengelernte Religion. Die Leitlinie ist auch hier Neutralität, aber ebenso die Erwartung des Staates, daß die Religionsgemeinschaften ungeachtet ihrer Glaubensfreiheit und Autonomie einen Beitrag zur Pflege der kulturellen Grundlagen der freien Gesellschaft leisten. Wo das freiheitliche Wertesystem und das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander durch religiöse Intoleranz bekämpft werden, endet die Religionsfreiheit der westlichen Verfassungen. Staaten wie Deutschland stehen auch der Kooperation mit eigenwilligen, von der sozialen Norm abweichenden Religionsgemeinschaften offen, wenn sie sich nur selbst für eine integrierende Kooperation öffnen: Das Grundgesetz verlangt von Religionsgemeinschaften nicht vollständige Loyalität mit den weltlichen Mächten, aber eine Mindestakzeptanz der öffentlichen Werteordnung, der fundamentalen Verfassungsprinzipien, die indes nichts mit einer Gefolgschaft für den jeweiligen Zeitgeist der Republik zu tun hat. Auch hier also wirkt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Es liegt nicht nur der ursprünglichen Alltagserfahrung zu Grunde, es ist in reicher Form kulturell veredelt worden und beherrscht deshalb nicht nur einfache Sozialbeziehungen zwischen Anwesenden, sondern auch die Architektur von Gemeinschaften und ihre Beziehungen untereinander bis hin zum Völkerrecht. Nicht nur das Handeln des Einzelnen, sondern auch das Verhalten von Gemeinschaften lassen sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip normativ bewerten. Wer als Einzelner oder als Gemeinschaft vom Staat eine privilegierte Rechtsstellung erstrebt, muß der staatlichen Gemeinschaft dafür etwas geben, muß sie wenigstens als Reflex seines legitimen Eigennutzes in ihrem Bestand fördern, ihr Nutzen bringen.“ *

Das schreibt Udo di Fabio, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1999-2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit wohlgesetzten Worten und in eleganter juristischer Gedankenführung in einem Buch die Problematik der Grundrechte im Gegenseitigkeitsverhältnis darzulegen, ist eine Sache. In einer Rede oder einem Interview das Thema in gebotener Kürze anzuschneiden, ist eine andere Sache. Inhaltlich gleichen sich die Aussage des Politikers und die Ausführungen des Professors. Doch gilt auch die uralte Erkenntnis: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Im Falle Glaser, der nun einmal nach politisch korrekter Auffassung für die Partei der politischen Schmuddelkinder im deutschen Bundestag sitzt, wird die böswilligste Auslegung des Zitats gefunden, um ihn zur politischen persona non grata zu machen, die man selbstverständlich nicht mit dem ehrenvollen Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages betrauen darf. Im Falle des Rechtslehrers und ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio indessen handelt es sich selbstverständlich um eine seriöse und zutreffende Interpretation des Grundgesetzes, was ja auch tatsächlich so ist. Doch darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Schließlich steht über dieser Website „sapere aude!“

*Udo di Fabio, Die Kultur der Dreiheit, Verlag C:H:BeckMünchen 2005, S. 174 f.

Das Märchen vom unbegrenzten Anspruch auf Asyl

Nun verkündet einerseits Herr Seehofer, der bislang offenbar unbegrenzte Zuzug von Flüchtlingen werde künftig zwar keine Begrenzung erfahren, die Obergrenze heißt, dennoch würden künftig nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldete Ausreisepflichtige und sonstige Personen, bei denen ein Abschiebungshindernis besteht, jährlich in Deutschland aufgenommen werden. Andererseits werden die selbsternannten Verteidiger der Humanität, von den Grünen über die Kirchen zur SPD und den Medien nicht müde, dem staunenden Volk zu erklären, daß aus Rechtsgründen eine Begrenzung der Zuwanderung gar nicht möglich sei. Tatsächlich wird uns der sogenannte Asylkompromiß der Unionsparteien nicht einen Zuwanderer weniger bescheren, von der zu erwartenden noch schlechteren Regelung in einem „Jamaika“-Koalitionsvertrag einmal ganz abgesehen. Dabei werden die juristischen Kategorien munter durcheinander geworfen.

Am liebsten operiert man mit der Vokabel Asyl, weil man da tatsächlich mit einem Artikel des Grundgesetzes argumentieren kann. Nun steht wirklich im Grundgesetz, daß Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen, in Deutschland einen Anspruch auf Asyl haben. Weil das nun einmal im Grundgesetz steht, suggerieren diese Leute gerne, damit sei unabänderlich festgeschrieben, daß es eine Begrenzung, insbesondere eine sogenannte Obergrenze, für die Asylgewährung nicht geben könne.

Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst einmal muß man festhalten, daß in der Tat mit dem Asyl nur eine von mehreren Fallgestaltungen der Zuwanderung rechtlich geregelt ist. Das ist die individuelle politische Verfolgung gemäß Art. 16a des Grundgesetzes, der den Anspruch dieser Menschen auf Gewährung von Asyl regelt. Er gehört zunächst einmal nicht zu den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes. Unabänderlich sind tatsächlich nur Art. 1 (Menschenwürde) und 20 (demokratischer, föderaler Rechtsstaat). Genau deswegen konnte der ursprüngliche Text des Artikels 16 GG im Jahre 1993 auch geändert werden. Seither kann Deutschland Asylbewerber abweisen, die aus einem sogenannten sicheren Drittland nach Deutschland einreisen. Damit kann Deutschland praktisch jeden Asylbewerber abweisen, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt. Denn Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, in denen diesen Menschen auch nicht ansatzweise politische Verfolgung droht. Bemerkenswert ist im übrigen, daß diese Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1993 anlassbezogen erfolgt ist. Denn damals kam eine ungeheure Zahl von Asylbewerbern aus den Nachfolgestaaten des zerfallenen Jugoslawien, was zu erheblicher Unruhe im Lande geführt hatte. Vor allem aber kam aus diesem Grunde eine dezidiert rechte Partei in den Landtag von Baden-Württemberg, nämlich die Republikaner. Der Schrecken, der den etablierten Parteien dadurch in die Glieder gefahren war, war nun groß genug, das bis dahin als geheiligt gepriesene Asylrecht zu beschränken. Leider war dieses Erschrecken wohl nur eine einmalige Erscheinung. Denn es steht kaum zu erwarten, daß der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag eine entsprechende Reaktion der etablierten Parteien nach sich ziehen wird. Denn dies ist ja auch nach dem Einzug dieser Partei in eine Reihe von Landesparlamenten nicht geschehen.

Es ist also lediglich eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang man das Asylrecht in der Verfassung einschränkt. Überhaupt ist es ja die dümmste Ausrede der Politik, sich auf bestehende Gesetze, und sei es die Verfassung, zu berufen. Denn die Änderung der Gesetze, auch der Verfassung, ist allein den Politikern als gewählten Abgeordneten möglich, und das ist auch ihre Aufgabe. Grundsätzlich sollte man das auch als Unverschämtheit bewerten, denn die meisten Bürger sind über diese rechtlichen Gegebenheiten nicht oder nicht sicher informiert. Sie sind daher idealen Opfer für politische Lügner. Wer die Bürger seines Landes derart unverschämt belügt, offenbart damit ein seltsames Demokratieverständnis. Der ehrliche Umgang mit den Bürgern erfordert es, die Wahrheit zu sagen. Dann muß man eben, wenn man das Asylrecht nicht ändern will, das den Leuten auch sagen, und nicht behaupten, man könne das nicht. Die Bürger werden im Laufe der Zeit in den Wahlen schon dafür sorgen, daß dann solche Politiker gewählt werden, die bereit sind, notfalls auch die Verfassung zu ändern, und zwar in ausreichender Zahl. Davor hat man offenbar Angst.

Es lohnt sich natürlich auch ein Blick auf die rechtliche Situation in unseren Nachbarländern. Österreich kennt ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Asyl nicht. Gleiches gilt für die Schweiz. Auch Frankreich kennt ein solches Grundrecht nicht, vielmehr kann nach der französischen Verfassung der Staat mit anderen europäischen Staaten entsprechende Abkommen schließen. Wohlgemerkt, er kann. Ähnlich ist die Rechtslage in Großbritannien. Auch die Niederlande kennen ein individuelles Grundrecht auf Asyl nicht. Vielmehr wird dort auf einfach gesetzlicher Grundlage geprüft, ob jemand politisch verfolgt ist und zwar nach einem sehr strengen Maßstab. Die Verfahren dauern auch nicht wie in Deutschland jahrelang, sondern nur wenige Wochen. Unsere osteuropäischen Nachbarn kennen ein solches Grundrecht ebenfalls nicht. Ihre generell ablehnende Haltung gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen muß hier nicht referiert werden. Es handelt sich bei allen diesen Ländern durchweg um demokratische Rechtsstaaten. Nirgendwo steht geschrieben, daß Deutschland verpflichtet ist, in punkto Humanität den Vorreiter bis zur Tollheit zu geben.

Was im übrigen die Kriegsflüchtlinge angeht, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, so ist das eben kein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht. Deutschland hat sich durch seinen Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 in der Neufassung von 1967 lediglich verpflichtet, unter den dort genannten Kautelen Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist eben ein völkerrechtlicher Vertrag, der natürlich auch ein Kündigungsrecht vorsieht, und dessen Umsetzung in die Wirklichkeit von Land zu Land sehr verschieden ausfällt.

Was die sonstigen Rechtsgründe angeht, die einer Abschiebung entgegenstehen oder eine Duldung begründen, so handelt es sich dabei durchweg um sogenanntes einfach gesetzliches Recht in Deutschland. Natürlich wird insoweit auch immer mit der Menschenwürde und den Menschenrechten argumentiert. Indessen gilt auch hier, daß es jedem Land frei steht, insoweit strenge oder großzügige Gesetze zu erlassen. Nichts kann die Politiker daran hindern, die Gesetzeslage so zu verändern, daß die Gerichte dann in aller Regel behördliche Entscheidungen bestätigen müssen, die eine Verlängerung des Aufenthalts untersagen und eine umgehende Abschiebung verfügen.

Wenn dies dennoch nicht geschieht, so fehlt es schlicht und einfach am Willen, jedenfalls am Willen der Mehrheit.Wer dennoch weiterhin Politiker wählt, die keine wirkliche Begrenzung der Zuwanderung wollen, und uns über die Gründe dafür auch noch dreist belügen, dem ist nicht zu helfen. Für diese Leute gilt der Brecht’sche Merksatz: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“

 

Arg daneben, Herr Professor!

Er ist offenbar so etwas wie eine Ikone des linksliberalen Milieus. Edelfeder des Süddeutschen Beobachters, magna cum laude promovierter Jurist, ehemaliger Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter, Honorarprofessor an einer deutschen Universität, Ehrendoktor einer theologischen Fakultät, mit Preisen und Auszeichnungen überhäuft, Dauergast in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Diese geballte Kompetenz, gepaart mit einem zur Schau getragenen Sendungsbewusstsein als Verteidiger des gesellschaftlichen Fortschritts, ruft die schrankenlose Bewunderung im juste milieu hervor.

Doch sind die Flügel, die ihn hoch zur Sonne zu tragen scheinen, doch nur eingebildet. Wie Ikarus aus der griechischen Sage muß er abstürzen, wenn er das menschliche Maß verliert. Mit anderen Worten, sich über seinesgleichen allzu sehr erhebt. Eine Kostprobe davon konnte man gestern Abend in der Talkshow von Anne Will erleben. Abgesehen davon, daß er zum eigentlichen Thema des Abends – Machbarkeit der sogenannten Jamaika-Koalition – nichts Erhellendes beitragen konnte, spielte er sich als Verteidiger der Rechtsordnung auf, wobei er sich nicht nur im Ton vergriff, sondern sich auch als Jurist blamierte.

Als Markus Söder zu Recht meinte, man müsse doch wenigstens konsequent das Recht durchsetzen und rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, besonders solche, die sich Straftaten zuschulden kommen haben lassen, konsequent abschieben, rastete der Kämpfer für das Gute, Wahre und Schöne aus. „Das legt bei uns der Rechtsstaat fest, Herr Söder! Es gibt Abschiebungs-Hindernisse, und die setzen nicht Sie fest, zum Teufel noch mal! Die Art und Weise, wie Sie nach Afghanistan abschieben lassen, aus Bayern, ist eine Sauerei!“ Das ganze in einer Mischung aus Empörung, Oberlehrergehabe und Kasernenhofton. Als der so gescholtene Söder versetzte: „Reißen Sie sich mal zusammen. Was ist denn das für ein Ton?“ blaffte er zurück: „Der Ton ist ein rechtsstaatlicher Ton!“

Nun war der Ton nicht rechtsstaatlich – kann ein Ton rechtsstaatlich sein? – sondern ungehörig. Vor allem aber lag der Herr Professor hier auch fachlich daneben. Offensichtlich will oder kann er nicht zwischen der Anwendung geltenden Rechts, was Aufgabe der Behörden und der Gerichte ist, und der Schaffung neuen und Änderung geltenden Rechts, was Aufgabe der Parlamente, mithin der Politiker ist, unterscheiden. Leider läßt es das in Deutschland geltende Recht offenbar zu, daß sich auch rechtskräftig abgelehnte, ja sogar rechtskräftig strafrechtlich verurteilte Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf Umstände berufen können, die einer Abschiebung entgegenstehen, auch zum Beispiel dann, wenn sie keine Papiere (mehr) haben. Nun ist es Aufgabe des Gesetzgebers, erkannte Fehler und Schwachstellen in den geltenden Gesetzen zu korrigieren. Ja, Gesetzgebung ist von alters her nichts anderes, als die Reaktion des Staates auf aktuelle Probleme. Genau deswegen muß angesichts der Komplexität und des stetigen Wandels unserer Welt ständig an den Gesetzen gearbeitet und geändert werden. Ein Jurist sollte also ohne weiteres das eine vom anderen unterscheiden können. Die Entscheidung über eine Abschiebung nach geltendem Recht ist eben etwas grundlegend anderes, als die Änderung alten oder gar Schaffung neuen Rechts. Natürlich ist der Gesetzgeber nicht völlig frei, sondern an die Verfassung gebunden. Damit gehen Zeitgenossen vom Schlage eines Herrn Prantl auch gerne hausieren und wollen den Leuten weismachen, genau deswegen könne man gegen solche Misstände auch als Gesetzgeber nichts unternehmen. Nun dürfte allgemein bekannt sein, daß selbst das Asylgrundrecht keinesfalls unumstößlich in der Verfassung steht. So wurde es 1993 erheblich eingeschränkt. Die Einreise aus einem sicheren Land in Europa nach Deutschland läßt das Recht auf Asyl in Deutschland entfallen, um ein Beispiel zu nennen. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber auch das Grundgesetz ändern, nur eben mit qualifizierter Mehrheit. Aber genau das ist ja die Aufgabe der Politiker, daß sie notfalls auch mit verfassungsändernder Mehrheit das geltende Recht den Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Natürlich gibt es auch die absolute Grenze der Menschenwürde. Indessen ist es kein Wesensmerkmal der Menschenwürde, etwa trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und strafgerichtlicher Verurteilung in Deutschland bleiben zu dürfen, noch weniger, weil man seinen Pass weggeworfen hat.

Doch hat dieser praeceptor Germaniae, als der sich Prantl offenbar versteht, hier nur sein wahres Gesicht gezeigt. Es geht nicht um das Recht. Es geht darum, den vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritt auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Daß es dem linken Milieu in Deutschland als Ausweis des gesellschaftlichen Fortschritts gilt, möglichst alle Mühseligen und Beladenen dieser Erde mit offenen Armen zu empfangen, zu behausen und zu speisen, ist nicht zu übersehen. Wer es wagt, sich dem so verstandenen Fortschritt in den Weg zu stellen, darf auch schon mal niedergebrüllt werden. Und das Recht hat selbstverständlich der guten Absicht zu weichen. Daran ist allenfalls richtig, daß das Recht generell dienende Funktion hat. Wir müssen allerdings darauf achten, daß es nicht den Falschen dient, denn das hatten wir schon mal.

Vorhang auf!

Die neue Spielzeit im Deutschen Theater ist eröffnet. Regietheater, Realsatire, komische Oper, gallige Kritik an den guten Darbietungen und Lobhudelei für die schlechten, aber zeitgeistigen Stücke und ein wohl weiterhin ratloses Publikum werden auch diesmal die Spielzeit prägen. Diese Prophezeiung schon am zweiten Kalendertag nach der Wahl des neuen Deutschen Bundestages ist nicht schwer. Obwohl die Wähler Protagonisten wie Statisten diesmal ganz anders zusammengestellt haben, als dies in den voraufgegangenen Spielzeiten bzw. Legislaturperioden der Fall war, zeigt sich bereits jetzt, daß die alten Regisseure und Kritiker nichts verstanden haben, auch wenn der dümmliche Satz: „Wir haben verstanden“ offenbar zum Standardrepertoire der Akteure gehört. Doch der Reihe nach.

Beginnen wir mit den Volksparteien, die diesen Namen nun wirklich nicht mehr verdienen. Wen nur noch 20 % wählen, der kann nun wirklich nicht von sich sagen, das Volk zu repräsentieren. Rechnet man die 3.0 % Nichtwähler mit ein, so haben sich nur 14 % der Deutschen für die SPD entschieden. Aber auch die Unionsparteien, bei denen heuer nur ein Drittel der Wähler ihr Kreuz gemacht haben, können damit nicht mehr ernsthaft den Anspruch erheben, Volksparteien zu sein. Denn ihnen haben tatsächlich weniger als ein Viertel der Deutschen ihre Stimme gegeben. Volksparteien, wie sie die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland geprägt haben, hatten jeweils einen beträchtlichen Anteil der gesamten Bevölkerung hinter sich, dazu noch soziologisch gut unterscheidbar strukturiert. Die Union vertrat das Bürgertum, die Sozialdemokratie die Arbeiterschaft, dazwischen zahlenmäßig überschaubar die FDP mit liberaler, wohlhabender Klientel. Von alledem sehen wir heute nichts mehr. Die Wählerschaft ist volatil, wie die Börsianer sagen. Das klassische Arbeitermilieu gibt es nicht mehr, die wohlhabende Klientel wird zum großen Teil von linksgrünen Akademikern gestellt. Die Kirchen, die einst vor den Wahlen von den Kanzeln ganz unverblümt dazu aufgerufen haben, nur Parteien mit dem großen C im Namen zu wählen, verstehen sich heute ganz offensichtlich nicht mehr als Verkünder des Reiches Gottes, sondern als Lehranstalten für politisch korrekte Sozialpädagogik, was natürlich nicht mehr zur Verkündung des Evangeliums, sondern zur Verbreitung linksgrüner Parolen führt. Die schon sprichwörtlich gewordene schwäbische Notarsgattin randalierte Arm in Arm mit Antifa-Kämpfern vor der Großbaustelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Was man früher einmal höhere Töchter genannt hat, stand im Herbst 2015 massenhaft mit glücklichem Lächeln an den Bahnsteigen um ankommende vermeintliche wie wirkliche Flüchtlinge mit Teddybären zu bewerfen. Die politische Landschaft ist so unübersichtlich geworden, daß die Landmarken und Wegezeichen kaum noch zu erkennen sind. Es verwundert also nicht, daß immer mehr Lotsen ihre Dienste anbieten, und damit notwendigerweise auch die Zahl derer, die ihnen jeweils folgen, kleiner wird. Und damit sind wir bei den Gewinnern der Bronzemedaille und den auf die Plätze verwiesenen, um einmal vom Theater weg in die Arena zu gehen.

Schauen wir uns zunächst die größte der klein gewordenen Parteien an. Nichts Neues im Westen, und auch aus dem Osten kommt nicht das Licht. Und täglich grüßt das Murmeltier, heißt das Stück, das diese Compagnie auf den Spielplan gesetzt hat. Der Prinzipalin fällt weiterhin nichts anderes ein, als die immer gleichen Darsteller das immer gleiche Stück spielen zu lassen. Inhalt und Botschaft des Stückes heißen wie die Jahre zuvor: Auf dem Regiestuhl sitze ich, egal was gespielt wird. Daß mit dieser Monotonie immer weniger Besucher angelockt werden, liegt wohl auf der Hand. Die Zahl der Abonnenten für die nächste Spielzeit wird sich erneut deutlich nach unten bewegen. Da hilft es auch nichts, daß man künftig wohl nicht mehr die unsägliche Ursula von der Leine auf der Bühne sehen wird, denn überforderte Statisten wie Kauder und Tauber werden uns weiter zugemutet.

Wenig Freude wird dem Publikum die alte Tante SPD machen. Denn es sieht nicht so aus, als ob sie aus ihrem Ensemble wenigstens solche Fehlbesetzungen wie den Mann aus Würselen oder den Pöbler vom Dienst aus Schleswig Holstein entfernen würde. Regie soll ja nun die massive Dame aus der Eifel führen, der nie etwas anderes einfällt, als für ihre Stücke mehr Geld auszugeben, als an der Kasse eingenommen wird.

Die Folkloretruppe aus Bayern muß schockiert zur Kenntnis nehmen, daß ihre Schuhplattler immer weniger Freunde finden, auch wenn sich ihr Regisseur schneller dreht, als das Mädel auf der Bühne. Natürlich werden schon jetzt die Messer gelockert. Noch kein CSU-Vorsitzender hat eine verlorene Wahl überlebt. Allerdings muß bezweifelt werden, ob die Protagonisten der Truppe begriffen haben, daß sie nie mehr wieder die absolute Mehrheit des Publikums in ihre Vorstellungen locken werden. Den Herold, der vor jeder Vorstellung verkündet: “ Rechts neben uns kann es eine demokratische Partei nicht geben“, kann man getrost zur Künstleragentur zurückschicken. Nur wenn sie selbst das Stück spielt, das national-konservative Zuschauer in ihre Vorstellungen lockt, und dabei auf Drehbuch, Regie und Intendanz ihrer großen Schwester gänzlich verzichtet, stattdessen auch in deren Häusern auftritt, ohne dabei von der Furcht geplagt zu werden, daß auch die nun bei ihr Zuhause die Bühnen bespielt, nur dann hat sie in der künftigen vielfältigen Theaterlandschaft eine Überlebenschance.

Mit dem Anspruch, dem Publikum ein in jeder Hinsicht modernes Stück zu bieten, tritt der Alleinunterhalter und Posterboy von den vorübergehend in der Versenkung verschwunden Liberalen an. Ob der Unterhaltungswert seiner Vorstellungen die Erwartungen des Publikums enttäuschen oder übertreffen wird, wird sich zeigen. Jedenfalls Unterhaltungswert dürfte das Programm haben, auch in Ansehung des Personals auf der Bühne. Der Quartals-Rambo aus Schleswig Holstein ist alle Mal als Buffo wie als Harlekin verwendbar, auch wenn dem Publikum nicht selten ob der Qualität des Gebotenen das Lachen im Halse stecken bleiben wird.

Die grüne Kulisse wird zwar wenig Natur, dafür aber allerhand Merkwürdigkeiten vor dem staunenden Publikum ausbreiten. Ein zu Hause leutselig schwäbelnder Außenminister, dessen Qualifikation für dieses Amt außer der personifizierten Internationalität nicht erkennbar ist, kann positiv immerhin als lustige Knallcharge gewertet werden. Die abgebrochene Theologin aus Thüringen mit dem Gehabe der Kindergartentante garantiert seichte Unterhaltung, wie sie die Produzenten moderner Vorabendserien in den Fernsehprogrammen kaum schlechter hinbekommen. Das Genre der unfreiwilligen Komik beherrscht perfekt der ernste Tümpelforscher aus Oberbayern, dem dabei natürlich kein Lacherl auskommt.

Das Kapital von Marx (dem aus dem 19. Jahrhundert mit dem Rauschebart, nicht dem seelenverwandten dicken Kardinal aus München) gibt wie immer die Berliner Volksbühne. Rosa Luxemburg feiert dort ja auch optisch immer wieder ihre Auferstehung, was Oscars Sara mit Leichtigkeit zu beweisen pflegt. Ihr Publikum wird sich auch weiterhin nicht in der Tür irren. Es seitens der anderen Intendanten zu umwerben, scheint verlorene Liebesmüh‘.

So richtig was los ist eigentlich nur bei dem Ensemble, das die anderen partout nicht mitspielen lassen wollten. Schon im Vorspiel zum ersten Akt flogen die Fetzen. Das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell führte erst mal eine veritable Schmierenkomödie auf, um sich dann von der Bühne gleich wieder zu verabschieden. P & P werden sich wohl neuen Geschäftsfeldern zuwenden und mit Furioso Varietétheater und Kneipen stürmen um am Ende wie Bonnie & Clyde im (virtuellen) Kugelhagel von Justiz und Medien zu unterzugehen. Derweil wird die Kritikerzunft unter dem Beifall der politischen Konkurrenz die Darbietungen des Ensembles in Grund und Boden schreiben. Ihren Protagonisten werden die Rollen der klassischen Finsterlinge wie Hagen von Tronje (Alexander Gauland) oder gar der kalten Kommandeuse eines KZ (Alice Weidel) zugewiesen werden. Doch gibt Ihnen das die Möglichkeit, am Anfang des Stückes alle Grausamkeiten zu begehen, wie das Macchiavelli dem Fürsten geraten hat. D.h. also, erst mal alle Pfosten ihrer Truppe abzusägen und zu entsorgen. Wenn dann in der Pause nach dem ersten Akt das Blut von den Brettern gewischt worden ist, können die erhebenden wie auch die unterhaltenden Texte rezitiert werden, und der Wohlklang Mozart’scher Arien kann den Zuschauerraum füllen. Man braucht keine vertiefte Kenntnis der Szene um festzustellen, daß die Intendanten der Konkurrenz mitsamt ihrer willfährigen Kritikerschar genau davor Angst haben. Denn den Angstschweiß sieht man bereits auf ihren Gesichtern und riecht ihn auch.

Viel Vergnügen, verehrtes Publikum!

Ein TV-Tribunal

„Hart aber fair“ von und mit Frank Plasberg ist eine politische Talkshow mit hohem Unterhaltungs- und wenigstens mittlerem Informationswert. Das hat sich am vergangenen Montag geändert. Vielleicht war es dem Wunsch des Moderators geschuldet, seine politische Zuverlässigkeit zu unterstreichen – schließlich verdient er sein Geld im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – die Gelegenheit zu nutzen, den eigentlich zur Diskussion von Wahlkampfthemen eingeladenen Alexander Gauland vorzuführen. Deswegen wurde das Studio kurzerhand zum Tribunal umfunktioniert. Statt die Diskussion zu beginnen, erdreistete sich der Moderator, den eingeladenen Gast erst einmal zum Thema Anstand zu befragen. Denn Gauland hatte wenige Tage zuvor auf einer Wahlkampfveranstaltung die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, hart kritisiert, weil sie öffentlich behauptet hatte, mit Ausnahme der deutschen Sprache könne Sie eine spezifisch deutsche Identität nirgends erkennen(!). Gauland gab kräftig heraus und empfahl ihr, in die thüringische Provinz zu reisen und sich umzuschauen, danach werde sie nie mehr wiederkommen, und man könne sie nach Anatolien entsorgen. Während die absolut unglaubliche Äußerung der Politikerin Özoguz, die immerhin Mitglied der deutschen Bundesregierung ist, völlig ohne Beanstandung blieb, meinte Plasberg Gauland wegen seiner Äußerung moralisch und juristisch maßregeln zu müssen. Die Verteidigung Gaulands, immerhin habe im vergangenen Wahlkampf ein SPD-Politiker danach gerufen, die deutsche Bundeskanzlerin Merkel zu entsorgen, ließ der Großinquisitor nicht gelten. Ebensowenig den Hinweis des Angeklagten, schließlich habe ein öffentlich-rechtlicher Komiker die AfD-Politikerin Weidel als Nazischlampe bezeichnet, ohne daß dies für ihn strafrechtliche Folgen gehabt habe.

Nun müssen wir in der Tat feststellen, daß die politische Kultur in Deutschland auf einem Tiefpunkt angelangt ist. Auf der einen Seite können Grimassenschneider und Faxenmacher, die uns im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Kabarettisten oder Satiriker präsentiert werden, rechtlich folgenlos Politiker und andere Zeitgenossen mit Kübeln von Schmutz überschütten und in kaum zitierfähiger Fäkalsprache gröbste Beleidigungen bundesweit verbreiten. Auf der anderen Seite zeigt man mit den Fingern auf einen Politiker, dessen Sprachgebrauch in dieser Hinsicht weit hinter dem zurückbleibt, was uns sonst so zugemutet wird. Natürlich liegt das alleine daran, daß im einen Falle im Sinne der herrschenden politischen Weltanschauung gepöbelt und gekübelt wird, was das Zeug hält, und im anderen Falle mal jemand von der Gegenseite hineingegrätscht ist. Wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das gleiche, wie jeder weiß. So muß man sich nur einen Augenblick vorstellen, ein konservativer Publizist oder ein Politiker der Partei des Herrn Gauland nenne etwa Frau Wagenknecht eine Kommunistenschlampe, oder etwa Frau Nahles eine Sozischlampe. Die öffentliche Entrüstung gäbe tagelang Stoff für die Medien ab. Der oder die betreffende hätte mit Sicherheit mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit einer Verurteilung zu rechnen. Denn hier hätte man es ja nicht mit Kunst in der Form der Satire zu tun, sondern mit einer strafbaren Äußerung. Daran zeigt sich im übrigen, wie falsch es ist, derartige Pöbeleien von Zeitgenossen, die sich als Künstler ausgeben, unter die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit zu rechnen. Ob indessen ein „rechter“ Satiriker sich in diesem Falle vor der Verfolgung durch die Strafjustiz sicher fühlen dürfte, wage ich zu bezweifeln. Denn nach der Befindlichkeit weiter Kreise in unserer Gesellschaft, die ja nun nicht ohne Einfluß auf das Denken von Juristen bleibt, ist es nicht ausgeschlossen, daß man in diesem Falle einer solchen Äußerung den Charakter der Satire und mithin der Kunst absprechen würde.

Unabhängig davon, ob man die zitierte Äußerung des Herrn Gauland für angemessen, unhöflich, unmoralisch oder Wahlkampfgetöse hält: die Umfunktionierung einer politischen Talkshow zu einer Verhandlung vor dem Tribunal der politischen Korrektheit ist eine Zumutung sowohl für den eingeladenen Gast, als auch für den Zuschauer, soweit er noch nicht politisch indoktriniert ist. Angesichts der Zusammensetzung der Diskussionsrunde konnte sich Plasberg auch sicher sein, daß sie die Funktion des Tribunals zuverlässig wahrnehmen werde. Sie war ohnehin schon nach dem Muster fünf (mit Plasberg) gegen einen zusammengestellt worden. Röttgen von der CDU und Trittin von den Grünen vertraten die etablierte Politik, für die Gaulands Partei mindestens Schmutzkonkurrenz wenn nicht gar die getarnte Wiedergeburt der NSDAP ist. Eine langjährige ARD-Korrespondentin und eine unbedarfte, aber wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Juso Hochschulgruppe in die Riege passende 22-jährige Politologiestudentin boten im Verbund mit den erwähnten Politikern die Gewähr dafür, daß Gauland zur Schnecke gemacht werden würde. Allein, der Gast tat dem Tribunal nicht den Gefallen, als reuiger Angeklagter aufzutreten. Vielmehr wies er selbstbewußt die sachlich unhaltbaren Anschuldigungen des Gerichtspräsidenten Plasberg und seiner Richterkollegen zurück. Auch ließ er in der anschließenden Debatte über die ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Sachthemen keinerlei Zerknirschung erkennen.

Die Annahme liegt nicht fern, daß ein nicht unerheblicher Anteil der Fernsehzuschauer erkannt hat, welches üble Spiel da inszeniert wurde. Herrn Gauland und seiner Partei dürfte die Sendung nicht geschadet haben, eher im Gegenteil.

 

Wo sind wir eigentlich?

Man sieht in den Nachrichtensendungen kriminelles Gesindel. Sie werfen Steine, zünden irgendwelche zufällig dastehende Autos an, greifen Polizeibeamte mit allen möglichen Gegenständen an und erklären vor laufender Kamera frech, sie hätten das Recht dazu. Die Gewalt gehe schließlich von de Polizei aus. Sie aber kämpften doch nur für das Recht der Unterdrückten, das Klima und was sonst noch.

Man hört in den Nachrichtensendungen die Moderatoren und Reporter sprechen und traut seinen Ohren nicht, weil das Gesagte nicht zu dem paßt, was man gleichzeitig sieht. Nahezu ausschließlich ist von „Demonstranten“ die Rede, während man dem kriminellen Treiben dieses Gesindels zusehen muß.

Eine bescheidene Frage an die Redaktionen von Heute, Tagesschau und Co.: Welche Qualifikation und welches Maß an Intelligenz muß man aufweisen, wenn man Nachrichtenredakteur werden will? Man hat den Eindruck, daß der Hauptschulabschluß nicht unbedingt erforderlich ist. Über IQ wollen wir lieber nicht spekulieren.

Freibier für alle

Wie alt die Menschheit ist, wissen wir nicht genau. 50.000 Jahre oder mehr bevölkern wir nun diesen Planeten. In diesen vielen Jahrtausenden hat die Menschheit die Institution der Ehe entwickelt, im übrigen kulturübergreifend in steinzeitlich lebenden Stammesgesellschaften wie auch in den Hochkulturen. Diese Entwicklung war unabhängig von Kulturstufen und religiösen Vorstellungen. Die Menschen entwickelten sie als festes Haus, in dem die Familie lebte. Sie statteten sie mit rechtlichen Regeln und emotionaler Bindung aus. Sie war die Keimzelle der Sippe, des Stammes, des Volkes, des Staates. Sie war natürlich mehr als eine bloße Organisationsform, denn der Urgrund, aus dem sie entwuchs, war natürlich die Erotik. Doch sie griff weit darüber hinaus und wurde zur Institution, die zwar ohne Erotik nicht hätte entstehen und auch nicht stabil hätte weiterexistieren können, sich aber eben nicht darauf beschränkte.

Die Erotik allein indessen bedurfte nie dieses festen Hauses. Sie existierte immer, ihre Formen waren vielfältig. Von der losen Liebschaft bis zur nahezu institutionellen Mätresse war alles dabei, ob hetero- oder homosexuell. Entscheidend war indessen immer, daß es bei der Erotik blieb. Die Formulierung von der freien Liebe beschreibt das eigentlich sehr schön.

Davon noch einmal zu trennen ist die bloße sexuelle Begierde. Für die Triebabfuhr genügte allemal die Einrichtung der Prostitution. Auch sie gab es von Anfang an, wie die Formulierung vom ältesten Gewerbe der Welt belegt.

Unserer Zeit blieb es vorbehalten, die Dinge zu verwirren. Die Gründe hierfür sind nicht schwer zu finden. Hatte die Antike noch ein absolut entspanntes Verhältnis zur Sexualität, das neben der Ehe alle möglichen anderen Lebensformen ermöglichte, ohne daß irgendjemand daran Anstoß nahm, änderte sich dies mit der Prüderie, die einem falsch verstandenen Christentum durchaus innewohnt (im Islam erst recht), und sich in den Jahrhunderten zu einer Belastung für freie Gesellschaften entwickelt hat. Homosexualität wurde nicht mehr akzeptiert, sondern geächtet bis hin zur Strafbarkeit. Das hat sich nun Ende des letzten Jahrhunderts grundsätzlich gewandelt. Indessen blieb bei den Betroffenen der Eindruck,nicht akzeptiert zu sein, der klassische Minderwertigkeitskomplex. Und deswegen entwickelte sich dort der starke Wunsch, mit der großen Masse – sicherlich gut 98 % – gleichgestellt und dann auch gleich angesehen zu sein. Nur so ist der verbissene Eifer begreiflich, gleich zu machen, was doch von Natur aus nicht gleich ist. Das beginnt schon beim Sprachgebrauch. Heute spricht man von sexueller Orientierung. Indessen ist Orientierung ein aktives Tun. Man orientiert sich in diese oder jene Richtung. Das suggeriert wiederum, die Sexualität sei nicht determiniert, sondern dem Willen unterworfen. Gendertheorie eben. Tatsächlich handelt es sich nun einmal um eine Veranlagung, der die Menschen unterworfen sind. Man glaubt jedoch, gesellschaftlich als Mensch nur dann den selben Wert zu haben, wie alle anderen, wenn man wie alle anderen auch heiraten kann. Das ist, wie oben ausgeführt, ein krasser Irrglaube. Denn das Ausleben der Sexualität, wenn es nicht verboten ist, bedarf von Alters her nicht einer Institution, in der Sexualität nur ein Baustein ist, aber nicht alles. Nachdem wir jedenfalls in den westlichen Ländern heute wieder so vernünftig sind, wie wir es in der Antike waren, werden Menschen mit von der großen Mehrheit abweichenden sexuellen Veranlagung und Lebensweise auch nicht mehr diskriminiert. Wozu in aller Welt braucht man dann eine rechtliche Institution, die weit über Sexualität und Erotik hinaus greift, und deren eigentlichen Sinn man auch nur erfüllen kann, wenn man gemeinsame Kinder in diesem rechtlichen Rahmen zeugt und heranzieht? Die Forderung nach der Ehe für alle, der die Politik nun eilfertig entspricht, ist tatsächlich überholt. Ihre Vorkämpfer leben geistig in einer untergegangenen Welt.

Wenn nun angeblich ca. 73 % der Deutschen die sogenannte Ehe für alle nicht unbedingt vehement fordern, jedoch für durchaus in Ordnung halten, dann schwingt bei der Mehrheit dieser Leute wohl immer noch mit, daß Homosexuelle nun einmal nichts für ihre Veranlagung können. Also ein bisschen Mitleid. Ehrlich gesagt, wäre ich homosexuell, wollte ich auf einer solchen Welle nicht getragen werden. Wäre es in einer aufgeklärten und liberalen Gesellschaft nicht angemessener, den Unterschied herauszustellen? Wäre es nicht normal, wenn man sagen könnte, ich bin anders und deswegen lebe ich auch anders? Ich bin anders, aber deswegen auch nicht weniger wert? Und alle stimmen zu. Warum also diese lächerliche Maskerade?

Die Antwort kann nur lauten, daß leider die Mehrheit dumm und ungebildet ist. Und wer dumm und ungebildet ist, ist der Propaganda in den Medien hilflos ausgeliefert und plappert nach, was ihm morgens beim Frühstück in der Zeitung und beim Abendessen in der Tagesschau vorgesagt wird. Das ist die Chance derer, die eine völlig andere Gesellschaft wollen. Sie verändern die Gesellschaft tiefgreifend, ohne daß sie es merkt, bis auf wenige Ausnahmen natürlich. In Politik und Medien ist jeweils nur die herrschende Meinung zulässig. Andere werden eben ausgegrenzt, wenn nicht gar kriminalisiert. Doch wie hieß schon der Sponti-Spruch bei den achtundsechziger Studenten: die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden. Und deswegen kann eine Forderung erfolgreich erhoben werden, die auf dem gleichen intellektuellen Niveau daherkommt wie „Freibier für alle“. Ist blöd, geht nicht, aber ganz bestimmt populär.

 

Nicht abwehrbereit

„Bedingt abwehrbereit“ war die Titelgeschichte im Spiegel 41/1962 über das enttäuschende Abschneiden der Bundeswehr beim NATO-Manöver Fallex 62 übertitelt, was bekanntlich die Spiegel-Affäre ausgelöst hat. Bedingt abwehrbereit, nicht einmal dieses Zeugnis kann man heute der Bundeswehr ausstellen. Daran hat sie selbst am wenigsten Schuld. Nicht abwehrbereit muß man heute leider sagen. Schuld daran trägt der politisch-mediale Komplex unseres Landes, der ersichtlich in der gegenwärtigen Ministerin der hoffentlich niemals nötigen Verteidigung seine Personifizierung gefunden hat.

Ein Symptom dieser Entwicklung ist nun der wirkliche oder auch nur vermeintliche Skandal um jenen Oberleutnant, dem es gelungen ist, die deutsche Asyl- und Flüchtlingsverwaltungsmaschinerie glauben zu machen, er sei ein syrischer Kriegsflüchtling. Statt jedoch den Fokus auf die offensichtlichen Mängel des Systems der Aufnahme, Registrierung und Überführung der Flüchtlinge ins Sozialsystem zu richten, stürzen sich Politik und Medien auf angeblich zutage getretene rechte Umtriebe in der Bundeswehr. Jener Oberleutnant, der bei der Täuschung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge doch eine beachtliche Pfiffigkeit an den Tag gelegt hat, jener Offizier also soll nicht nur rechtsradikal, vielleicht auch rechtsextrem, unsere Politiker und Journalisten kennen da die Unterschiede auch nicht so genau, sondern auch Teil eines rechten – ja was denn, rechts, rechtsradikal oder doch rechtsextrem – Netzwerks in der Bundeswehr sein. Festgemacht wird das an zwei Dingen. Zum einen wird dem staunenden Volk berichtet, der Offizier habe zum Abschluß seines Studiums an der französischen Militärhochschule eine Masterarbeit vorgelegt, die eindeutig rassistische und rechtsextreme Inhalte habe. Leider sei das trotz eines entsprechenden gutachterlichen Vermerks in der Personalakte des Offiziers nicht nach oben gemeldet worden. Nun werde ich den Teufel tun und auch nur eine Zeile über diese Masterarbeit schreiben, wenn ich sie nicht selbst gelesen, durchgearbeitet und bewertet habe. Ob die Frau Oberbefehlshaberin und ihr Generalinspekteur sie gelesen oder sogar durchgearbeitet haben, weiß ich nicht. Die Kürze der Zeit und die sonstigen vielfältigen Dienstgeschäfte der beiden stehen dem eigentlich entgegen. Allerdings fällt niemandem auf, daß die Arbeit offensichtlich von den Prüfern an der Hochschule angenommen und auch mindestens mit ausreichend bewertet worden sein muß. Denn sonst wäre der Kandidat ja durchgefallen. Zum anderen sind der Frau Oberbefehlshaberin bei ihrem Besuch in der Kaserne Dekorationsstücke wie Helme, Waffen und sonstige Ausrüstungsgegenstände der 1945 untergegangenen deutschen Wehrmacht ins Auge gefallen. Das hat ihr sehr mißfallen, denn aus ihrer Sicht habe die Bundeswehr keinerlei Berührungspunkte mit der damaligen Wehrmacht, allenfalls einzelne Taten damaliger Soldaten im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Hitler seien traditionswürdig. Also nicht einmal einzelne militärische Leistungen in den vielen Gefechten und Schlachten jenes Krieges, auch nicht solche, die seither in praktisch allen Armeen dieser Welt als großartige Leistungen gerühmt werden und deswegen auch aus dem kriegsgeschichtlichen Unterricht für den Offiziernachwuchs dort nicht hinwegzudenken sind. Doch in der Bundeswehr war schon von Beginn an untersagt, die Wehrmacht als traditionsstiftend anzusehen, weil sie wahrheitswidrig als Teil des NS-Systems diffamiert wurde. Denn das war sie ebenso wenig wie Reichsbahn, Reichspost oder Justiz. Sie wurde vom Regime benutzt und mißbraucht, Frau Ministerin. Etwas Nachhilfe in Geschichte darf schon sein. Das wurde dann verschärft mit dem Traditionserlaß eines sozialdemokratischen Verteidigungsministers, um dann eine groteske Inszenierung in Gestalt eines veritablen Bildersturms in unseren Kasernen erleben zu müssen,als ein Generalinspekteur – ganz sicher auf Druck der Politik – auf allen Fotos von Wehrmachtssoldaten in Traditionsräumen und auf den Kasernenfluren auch das kleinste Hakenkreuz wegschneiden, überkleben oder sonstwie tilgen ließ. Und nun ist die Wehrmacht endgültig aus dem Gedächtnis der Soldaten zu löschen. Nichts soll an sie erinnern, weswegen konsequenterweise vor der Ausstellung zum 20. Juli 1944 im Berliner Bendlerblock eine nackte Statue steht. Ein Widerstandskämpfer in Wehrmachtsuniform wäre doch zu unpassend.

Wo die Probleme wirklich liegen, wird natürlich verschwiegen. Was Kritiker von Anfang an vorhergesehen haben, wird täglich deutlicher: die Abschaffung der Wehrpflicht war grundfalsch. Diese Armee ist nicht mehr die Armee des Bürgers in Uniform, denn ihr Nachwuchs kommt nicht mehr aus der Breite der Gesellschaft. Gerade in wirtschaftlich prosperierenden Zeiten wie diesen kann die Truppe für die Laufbahnen der Mannschaften und Unteroffiziere kaum qualifizierten Nachwuchs finden. Wir haben es hier leider heute mit dem Typus des bildungsfernen Hilfsarbeiters zu tun. Aber auch für die höheren Ränge findet man nur schwer genügend qualifizierten Nachwuchs. Denn auch hier konkurriert die Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt mit der Wirtschaft. Dort wird weitaus besser bezahlt, und es werden geregelte Arbeitszeiten geboten, von den häufig familienfernen Einsätzen ganz abgesehen. Und das hat gravierende Konsequenzen. Die Mannschaftsdienstgrade und jüngeren Unteroffiziere sind in den Kasernen außerhalb der Dienstzeiten alleingelassen. Wenn Berichte über Trinkgelage, sexuelle Ausschreitungen und Belästigungen, Mobbing und weit überzogene Rituale an die Öffentlichkeit dringen, dann sind das Dinge, die es in der Wehrpflichtarmee nicht gab. Verschärft wird das ganze natürlich auch durch die Öffnung der Armee für Frauen in allen Verwendungen und auf allen Ebenen. Früher lebten die – ausschließlich männlichen – Mannschaften und jungen Unteroffiziere in den Kompaniegebäuden. Aber nicht alleine, denn auch unverheiratete Feldwebel und vor allem die wegen der Wehrpflicht und des attraktiven und wesentlich längeren Dienstes als Soldat auf Zeit für nur zwei Jahre in großer Zahl dienenden Reserveoffiziersanwärter lebten ebenfalls im Kompaniegebäude. Die Mannschaftssoldaten hatten also rund um die Uhr ihre nächsten Vorgesetzten immer in der Nähe. Ausschreitungen dieser Art wurden, wenn sie überhaupt einmal begonnen wurden, von den Feldwebeln oder Fähnrichen, manchmal auch in der Kaserne wohnenden jungen Offizieren, unverzüglich unterbunden. Doch eher wird der Rhein von der Mündung in der Nordsee zur Quelle in der Schweiz fließen, als daß die Politik einen Fehler, einen Kardinalfehler zumal, zugeben wird.

Vielmehr wird die Umwandlung der Armee in ein Panoptikum gesellschaftspolitischer Experimente nur noch konsequenter betrieben. Statt gravierende Ausrüstungsmängel, wie etwa die Untauglichkeit eines neu angeschafften Marinehubschraubers (!) für Flüge über See unverzüglich abzustellen, muß die Einführung des Schützenpanzers Puma zurückgestellt werden, weil erst einmal ausgeschlossen werden muß, daß bei der weiblichen Puma-Besatzung Fruchtwasserschädigungen auftreten. Und außer der Schaffung von gendergerechten Toiletten müssen Schulungen für die Truppe durchgeführt werden, damit es in der Bundeswehr mehr Respekt für Lesben, Schwule und Transsexuelle gibt. Nicht der physisch wie psychisch robuste Kämpfertyp ist gefragt, ob mit oder ohne Bewunderung für seine Vorfahren in der weiland besten Armee dieser Welt, sondern das grün-links konditionierte Sensibelchen mit politisch korrekter Gesinnung. Daß der Sinn und Zweck einer Armee darin besteht, im Gefecht und auf dem Schlachtfeld zu bestehen, könnte die Oberkommandierende von der Leine zum Beispiel von dem – natürlich außer in Deutschland – weltweit angesehenen israelischen Militärhistoriker Martin van Crefeld lernen. Seines Erachtens braucht eine Armee gerade auch durchaus gewaltaffine, aber disziplinierte Soldaten. Im Gefecht zu töten und getötet zu werden, ist ihr Handwerk wie ihr Ethos. Frauen passen seines Erachtens da nicht hinein. Der gilt aber, wie gesagt in Deutschland, als militaristischer Macho, der zur Bundeswehr nach Art der Frau von der Leyen so wenig paßt wie das fränkische Schäufele auf die Speisekarte eines veganen Restaurants.

In Anbetracht der Kosten sollte man sich langsam überlegen, ob man das Ganze nicht einfach läßt. Eine Armee nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! ist die vielen Milliarden nicht wert, die sie kostet. Die militärische Kulisse bei Staatsbesuchen ließe sich kostengünstig durch eine Komparsentruppe aus den Babelsberger Filmstudios darstellen. Für das Abspielen der allfälligen Nationalhymnen und Präsentiermärsche könnte man ja auch die Berliner Philharmoniker stundenweise in Uniformen stecken. Das wäre auch ehrlicher. Die allfälligen Bündnisverpflichtungen, insbesondere Truppenstellung in den diversen Konflikten auf dieser Erde, könnte man auch anders erfüllen. Bevor das Bundesverfassungsgericht seinerzeit die Politik auf die glasklare Rechtslage nach dem Grundgesetz hinweisen mußte, damit deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden konnten, hat man ja auch Genscher mit dem Scheckbuch losgeschickt. War sogar billiger. Würde auch zur derzeitigen Politik passen. Die ist ja auch von der billigsten Sorte.