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Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Zum eisernen Bestand im Arsenal des Politsprechs unserer Tage gehört die geheuchelte Hilflosigkeit hinsichtlich der Dauer des Anerkennungsverfahrens für Flüchtlinge, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer. Gleichgültig, ob individueller Asylantrag oder Anerkennung als Kriegsflüchtling, regelmäßig wird so getan, als sei die im internationalen Vergleich grotesk lange Dauer der Verfahren gewissermaßen naturgesetzlich bestimmt und allenfalls durch den Einsatz von mehr Personal zu reduzieren.

Als Jurist kann ich dazu nur sagen: man will uns für dumm verkaufen. Abgesehen davon, daß selbst in Deutschland die Möglichkeit besteht, über das Begehren eines Flüchtlings im sogenannten Flughafenverfahren binnen Tagen zu entscheiden, und abgesehen davon, daß andere Länder dies grundsätzlich können, gibt es keinen Grund, warum dies nicht generell möglich sein soll. Weder die allgemeine Erklärung über die Menschenrechte noch das Grundgesetz verlangen einen Instanzenzug. Erst recht nicht ausgedehnte Rechtsmittel- und Begründungsfristen. Hier liegt der Hund begraben, um es einmal volkstümlich auszudrücken. Wenn natürlich gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht nur eine Klage, möglichst noch verbunden mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, möglich ist, sondern das ganze binnen einer Frist von einem Monat, und wenn dann das gerichtliche Verfahren selbst wiederum Äußerungsfristen von mehreren Wochen vorsieht, und gegen die Entscheidung dieses Gerichts wiederum Rechtsmittel und Begründungsfristen jeweils von Monaten gegeben sind, unter Umständen auch noch eine dritte Instanz, ja dann muß man sich nicht wundern, wenn derartige Verfahren Jahre dauern. Die Vermehrung der Zahl von Beamten und Richtern diesen Verfahren löst das Problem dann nicht, weil dann zwar gleichzeitig mehr Verfahren bearbeitet werden können, diese gleichwohl jedoch jedes für sich Jahre dauern.

Daß dies keineswegs von Verfassungs wegen so sein muß, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Plenarentscheidung – also einer ganz grundsätzlichen Entscheidung, welche alle Richter des Gerichts und nicht nur die eines der beiden Senate getroffen haben-, vom 30. April 2003 klar und deutlich gesagt. Die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes sichert keinen Rechtsmittelzug. Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfaßt den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung. Es reicht auch grundsätzlich aus, ist in einem Rechtsstaat aber auch als Minimum zu sichern, daß die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet. Ein Instanzenzug ist von Verfassungs wegen nicht garantiert. Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzsystem bei der Überprüfung eines Verhaltens ein verbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf. Somit genügt es auch für die Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, daß ein Gericht, dessen Entscheidung von einer Partei beanstandet wird, selbst über diese Rüge entscheidet, etwa im Wege der Gegenvorstellung. Von Fristen für behördliche oder gerichtliche Verfahren ist weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, noch im Grundgesetz überhaupt nur die Rede. Wenn also Politiker und ihre medialen Sprachrohre über die Dauer der Verfahren lamentieren und zwecks Abhilfe nach mehr Personal rufen, dann ist das schlicht und einfach unehrlich und dem Bürger gegenüber auch unverschämt. Man darf davon ausgehen, daß unsere Politiker, die zum großen Teil tatsächlich studierte Juristen sind, auch die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 kennen. Sie reden also nicht aus Unwissenheit dumm daher. Nein, sie stellen die lange Verfahrensdauer, die natürlich zu einem entsprechend langen Aufenthalt der Antragsteller führt, gewissermaßen als naturgegeben hin. Nach Sachlage tun sie das, weil sie eine rasche Entscheidung über die Anträge der Flüchtlinge und, muß man dazu sagen, zügige Abschiebung nicht wollen. Wir müssen diese Damen und Herren zum wiederholten Mal an ihren Amtseid erinnern.

vox populi – vox plebis? vox regentium – vox sapientiae?

Vielleicht ein bisschen viel Latein. Deswegen erst mal die Übersetzung vorab. Stimme des Volkes – Stimme des Pöbels? Stimme der Herrschenden – Stimme der Weisheit? Wem die Kultur Deutschlands und Europas am Herzen liegt oder ganz einfach wichtig erscheint, der kann natürlich nicht übersehen, daß die europäische Antike und damit auch die lateinische Sprache zu Kernbestand unserer Kultur gehören. Unübersehbar ist aber auch, daß dies 99 % der Zuwanderer aus Afrika und dem Orient völlig schnurz ist. So viel zu dem geistigen Humus, auf dem unsere Identität gewachsen ist, und zu seinen Aussichten, weiter gepflegt zu werden.

Wir wollen uns heute jedoch nicht damit befassen, was uns alle eigentlich verbinden sollte, sondern Gegenstand unserer Betrachtung ist die tiefgreifende Divergenz zwischen den Herrschenden, wozu neben den Politikern natürlich auch die Journalisten gehören, und dem Volk, das sie regieren bzw. belehren. Besonders augenfällig ist dabei die Attitüde des Besserwissers, verbunden mit der Anmaßung des selbsternannten Richters. Immer häufiger schlüpfen sie in die Rolle des praeceptor Germanorum (des Lehrers der Deutschen), um dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern sich zum Richter über Anstand und Gesinnung aufzuwerfen.

Hat man in früheren Jahren noch wenigstens so getan, als wolle man in der Sache argumentieren und den Bürgern politische Entscheidungen erläutern, so ist das heute völlig anders. Wer die Entscheidungen der Politik zu wesentlichen Fragen wie den Milliardenzahlungen an Griechenland und der massenhaften unkontrollierten Einwanderung als unrichtig oder gar verhängnisvoll bezeichnet, der darf auf eine sachliche Diskussion mit Politikern und Journalisten nicht hoffen. Denn sie betrachten Menschen, die anderer Meinung sind als sie selbst, wahlweise als Kranke oder als Kriminelle. Als Kranke, wenn man ihnen Ängste, am besten noch diffuse Ängste, statt sachlicher Überlegungen unterstellt. Als Kriminelle, wenn man sie mit Verbalinjurien wie Idioten, Nazis oder Pack belegt. Wer etwa die sogenannte Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für falsch hält, der steht anscheinend nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Beleidigungen und Verleumdungen, die ansonsten den Staatsanwalt auf den Plan rufen, können Politiker und ihre medialen Büchsenspanner hier offenbar straflos in aller Öffentlichkeit vom Stapel lassen. Beleidigungen könnte man noch achselzuckend hinnehmen, weil sie ja regelmäßig auf den zurückfallen, der sie äußert. Bei Verleumdungen wird das schon schwieriger, denn insoweit gilt ja daß semper alequid haeret (es bleibt immer etwas hängen). Und genau deswegen machen die Sykophanten in Politik und Medien davon so heftig Gebrauch. Um die krassesten Fälle der jüngsten Vergangenheit noch einmal in Erinnerung zu rufen: Der Schriftsteller Akif Pirincci hatte auf einer Kundgebung der Pegida, die nun nicht unbedingt eine Zusammenballung von tiefen Denkern, aber auch nicht eine Ansammlung von Neo-Nazis ist, einen hessischen CDU-Politiker kritisiert, der seinerseits Kritiker der Berliner Asylpolitik dahingehend beschieden hatte, sie könnten ja Deutschland verlassen. Der Schriftsteller kleidete das in die rhetorische Frage an jenen Politiker, was er denn sonst noch so mit diesen Kritikern zu tun gedächte. Die KZs seien ja wohl leider außer Betrieb. Wer in seinem Hauptschulabschlußzeugnis eine bessere Note als „mangelhaft“ in Deutsch hat, kann diese Äußerung nicht mißverstehen, insbesondere nicht dahingehend, daß jener Redner die KZs der Nazis für Flüchtlinge wieder errichten will. Aber genau das wurde ihm in der Berichterstattung der Medien und den Kommentaren der Politiker unisono unterstellt. Wer sich erfrecht, gegen den Strom zu schwimmen, der wird über die Klippe gespült. Der AfD Politiker Pretzell hatte während einer Veranstaltung seiner Partei auf die Frage eines Zuhörers, was man machen solle, wenn Flüchtlinge die Grenzzäune einfach überrennen würden, ob er denn die Schusswaffe im Notfall einsetzen wolle, entgegnet, es gebe eine ganze Reihe von anderen Möglichkeiten, wie etwa den Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas. Die Verteidigung der deutschen Grenze mit Waffengewalt als ultima ratio sei eine Selbstverständlichkeit. Es denke jedoch kein vernünftiger Mensch daran, auf Flüchtlinge zu schießen. Ultima ratio heiße ja, es gebe keine andere Möglichkeit das zu stoppen. Daß dies im übrigen die Rechtslage im Falle von gewaltsamen Angriffen ist, scheint auch in diesem Falle niemanden zu interessieren. Vielmehr geht die Medienberichterstattung dahin, daß jener Politiker gefordert habe, auf Flüchtlinge zu schießen. Natürlich hätte ein routinierter Politiker den Fragesteller an die Polizei verwiesen, die mit einer solchen Situation im Falle eines Falles umgehen muß. Denn mit jeder Antwort auf eine solche fiktive Frage setzt man sich ja in die Nesseln. Auch hier haben wir es mit einer böswilligen Wortverdrehung zu tun, die jedoch von der Politik begierig aufgegriffen wird, gilt es doch, die ungeliebte Konkurrenz in die braune Soße zu tunken, damit sie für bürgerliche Wähler eben nicht die Alternative darstellen kann, als die sie angetreten ist.

Ist diese Art und Weise des Umganges mit unerwünschten Meinungen als bloß unanständig zu qualifizieren, so ist die Suggestion des krankhaften, die in der behaupteten Analyse von Ängsten, diffusen zumal, zu Tage tritt, absolut hinterhältig. Denn abweichende Meinungen, auch angeblich radikaler Natur oder gar extremistischen Charakters, sind immerhin noch Meinungen, also Ergebnisse von Denkvorgängen, und seien sie aus der Sicht des Kritikers noch so fehlerhaft. Ängste hingegen – nicht zu verwechseln mit der Angst, die uns in der Gefahr Vorsicht walten lässt – Ängste gehören in den Bereich des Irrationalen. Sie finden eben nicht im Bereich des Argumentierens und Überlegens statt. Sie besetzen vielmehr Herz und Hirn des davon heimgesuchten Menschen und bedürfen daher der medizinischen Behandlung. Angstpatienten sind keine Teilnehmer am politischen Diskurs. Sind vielmehr Gegenstand der staatlichen Fürsorge. Was für sie gut ist, entscheidet die Politik. Den Medien kommt in diesem Zusammenhang die Rolle der Wissensvermittler zu. Mit dieser Sprachregelung wird ein großer Teil der Bürger, die von der Sorge um die Entwicklung unseres Landes erfüllt sind, ganz einfach aus dem Spiel genommen.

Alternativ zur Befüllung der psychiatrischen Anstalten mit kritischen Bürgern wird auch gerne das Bild des Stammtisches gezeichnet, an dem selbstverständlich „dumpfe Parolen“ über die Maßkrüge schallen. Da natürlich kaum jemand sich in dem Bild des bildungsfernen Bierdümpfels wiedererkennen möchte, hat auch diese Zuschreibung aus dem Wörterbuch des arroganten möchte gern-Intellektuellen die gewünschte Wirkung. Auch dieser Angriff kommt völlig ohne Argumente in der Sache aus.

Erfolg können Politiker und Journalisten mit derartigen Strategien bei Menschen haben, die unter Minderwertigkeitskomplexen leiden. Dazu hat jedoch nahezu niemand einen Grund. Denn Wissen und Lebenserfahrung gerade derjenigen Bürger, die dem Zeitgeschehen kritisch gegenüberstehen, und das Handeln unserer Politik gerade in unseren Tagen eben nicht für der Weisheit letzten Schluß halten, sind in der Regel dem Wissen und der Lebenserfahrung der Politiker und Journalisten wenn nicht überlegen, so doch in der Regel mindestens ebenbürtig. Wir sollten das auch kommunizieren, wo es eben geht.

Was will und was soll Merkel?

Das Chaos wird täglich größer. Niemand kann überhaupt noch genau sagen, wie viele Menschen derzeit in unser Land kommen, wo sie dort leben und wer von ihnen auf Dauer hier bleiben wird. Am wenigsten weiß dies offenbar die Bundeskanzlerin, am meisten davon wissen vielleicht Bürgermeister und Landräte. Die nur noch mit dem durchwinken und kanalisieren der Menschenströme beauftragte Polizei sollte man besser nicht fragen. Die Maulkörbe tragen nur ihre Hunde sichtbar. Ob die Bundeskanzlerin überhaupt irgendwelche Absichten verfolgt, und wenn ja, welche, ist schwer zu sagen. Sie muß sich daher nicht wundern, wenn allerlei Verschwörungstheorien ins Kraut schießen und die Rufe nach ihrem Rücktritt zahlreicher und lauter werden. Wir wissen also nicht genau, was sie will. Schauen wir doch einmal, was sie eigentlich soll.

Auch wenn es in der gegenwärtigen Situation, die vom fortdauernden Rechtsbruch der Regierenden gekennzeichnet ist, geradezu frivol erscheint, im Grundgesetz nachzusehen, was gewählte Politiker eigentlich tun sollen, wollen wir das dennoch tun. Denn was kann maßgeblich sein, wenn nicht die Verfassung? Art. 56, 64 GG legen fest, was Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister zu Beginn ihrer Amtszeit schwören:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Es ist also das deutsche Volk, dem die Bundeskanzlerin verpflichtet ist, was ihr Amtseid auch bekräftigt. Es bedarf eigentlich keiner Nachfrage oder Definition, was ein Volk und somit auch das deutsche Volk ist. Wer insoweit Zweifel hat, kann jedoch aus dem Grundsatzprogramm der Partei, deren Vorsitzende Frau Merkel ist, Klarheit gewinnen. Ziffer 32 des Grundsatzprogramms aus dem Jahre 2007 – das ist das aktuell gültige Programm der CDU – lautet:

„Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“

In Ziffer 33 fährt das Programm fort:

„Ohne die gemeinsame Wertschätzung unseres freiheitlichen Gemeinwesens, ohne Patriotismus, ohne die Bereitschaft, in Heimat und Nation Pflichten zu erfüllen, Verantwortung zu übernehmen und Solidarität zu üben, kann ein Staat nicht gedeihen.“

Ziffer 34 stellt klar, was diesen Staat trägt:

„Nur mit dem klaren Bekenntnis zu uns selbst als einer durch Geschichte und Kultur geprägten Gemeinschaft freier Bürger können wir Integration und Teilhabe überzeugend fordern. Denn Teil dieser Gesellschaft zu sein, heißt, an ihrer Geschichte, ihren Traditionen und Erfahrungen, ihren Formen und Normen des Zusammenlebens, also an ihrer Kultur teilzuhaben. Das gilt für jeden Deutschen und für Zugewanderte oder Zuwandernde und ihre Kinder.“

Was also anzustreben und umzusetzen ist, ist jedenfalls nach dem geltenden Programm der Partei, der die Bundeskanzlerin vorsitzt, völlig klar: es gilt, die so definierte deutsche Nation zusammen zu halten. Wer von außen hinzu kommt, muß sich ihre Geschichte, ihre Traditionen und Erfahrungen, ihre Formen und Normen des Zusammenlebens, kurz ihre Kultur, zu eigen machen. Gemessen an diesen Forderungen ist die Integration von Zuwanderern in den letzten Jahrzehnten zum großen Teil nicht gelungen. Warum sie hinsichtlich der nun unkontrolliert hereinströmenden Menschenmassen besser gelingen soll, erschließt sich nicht. Wenn es einfach hingenommen wird, daß selbst in der zweiten und dritten Generation von Zuwanderern ersichtlich keine Identifikation mit der deutschen Kultur und Tradition stattfindet, dann muß man sich schon fragen, warum unsere gewählten Politiker nichts dagegen unternehmen. So ist es zum Beispiel kein unwesentliches Detail, sondern eine plakative Demonstration des Andersseins, wenn Spieler der deutschen Fußball-Nationalmannschaft grundsätzlich die deutsche Nationalhymne nicht mitsingen und dafür als Entschuldigung anführen, der Respekt vor ihren türkischen Eltern verbiete das eben. Und es ist nachgerade der Beweis mangelnder Identifikation mit dem deutschen Volk, wenn türkischstämmige Jugendliche mit deutschem Paß nicht etwa nach dem Sieg der deutschen Fußball-Nationalmannschaft im Autokorso mit deutschen Fahnen durch die Innenstädte fahren, sondern nach dem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft im Autokorso mit türkischen Fahnen jubelnd die Plätze der Innenstädte umrunden. Von den Parallelgesellschaften in deutschen Großstädten, den Stadtvierteln, in die sich die Polizei schon gar nicht mehr hineintraut und wo statt der deutschen Gesetze die Scharia verbindlich ist, von alledem will die Politik offenbar nicht einmal Kenntnis nehmen. Die Frage nach einer Identifikation mit der deutschen Geschichte, zum Beispiel den Abwehrkämpfen gegen die Hunnen im Mittelalter, mit der deutschen Kultur wie etwa den Werken Goethes oder Mozarts, den bahnbrechenden Leistungen deutscher Wissenschaftler oder auch der Schaffung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates, diese Frage zu stellen, heißt sie zu verneinen. Einem großen Teil der Zuwanderer in dieses Land ist das alles völlig gleichgültig, sie interessiert ausschließlich ihr wirtschaftliches Wohlergehen, das ihnen dieser Staat zu garantieren hat. Soweit sie sich überhaupt in Teilen von der Kultur ihrer Herkunftsgesellschaft lösen, geschieht das allenfalls zugunsten eines diffusen „One World Feelings“, was man vielleicht zutreffend auch mit Coca-Cola Kultur umschreiben kann.

Wer jedoch in Deutschland mit Nachdruck einfordert, was zum Beispiel im Grundsatzprogramm der Partei steht, der die Bundeskanzlerin vorsteht, der muß sich anhören, er sei ein Hetzer, Ausländerfeind und Schlimmeres.

Auch wenn das aktuelle Flüchtlingschaos zur Zeit das beherrschende Thema der deutschen Politik ist, so wollen wir darüber nicht vergessen, was die große Mehrheit der deutschen Politiker, angeführt von der Bundeskanzlerin, uns sonst noch so beschert. Die nur noch in Billionen Euro zu messende Verschuldungspolitik, die Aufgabe des eigenen politischen Gestaltungswillens zu Gunsten einer Fremdbestimmung durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen, die mit bloßer Naivität nicht mehr erklärbare Tatenlosigkeit gegenüber knallharter nationaler Interessenpolitik von Verbündeten wie Frankreich, all das stellt bei Lichte besehen die permanente Verletzung der Amtspflichten dar, wie sie im Amtseid der Bundeskanzlerin und ihrer Minister beschrieben werden.

Es wäre also zunächst einmal von Nöten, daß die Bundeskanzlerin das Ziel ihrer Flüchtlingspolitik definiert. Dieses Ziel muß die Integration der Zuwanderer in das deutsche Volk sein. Sie kann nur gelingen, wenn sie zum einen wirklich gewollt ist, und zum anderen jährlich nur eine sehr überschaubare Zahl von Menschen aus fremden Kulturen aufgenommen wird. Denn nur dann wird es möglich sein, diesen relativ wenigen Menschen kurzfristig eine gute Kenntnis der deutschen Sprache zu vermitteln, sie mit der deutschen Kultur vertraut zu machen und sie für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Frau Merkel indessen läßt es wissentlich geschehen, daß genau das Gegenteil geschieht. Wir werden in den nächsten Jahren Millionen von Menschen unter uns haben, die unsere Sprache nicht oder nur unzureichend sprechen, von unserer Kultur nichts wissen und nichts wissen wollen, und unsere Wirtschaftskraft nicht stärken, sondern durch Bezug von Transferleistungen schwächen.Solange Frau Merkel und ihre Herolde in den Medien jedoch sicher sein können, daß das Volk dies alles hinnimmt, weil es sich selbst gar nicht als Volk, sondern allenfalls als Bevölkerung versteht, wird sich nichts ändern, jedenfalls nichts zum Besseren.

Vor einigen Jahren erschien in Deutschland ein heiß umstrittenes Buch. Sein Titel war prophetisch: Deutschland schafft sich ab. Das ist sprachlich natürlich verkürzt, aber prägnant. Tatsächlich erleben wir eine Veränderung der Grundlagen dieses Staates. Wenn nationale und internationale Rechtsregeln permanent ignoriert oder gar gebrochen werden, wenn das Staatsvolk nicht davor geschützt wird, daß seine kulturellen und rechtlichen Grundlagen ausgehöhlt und die so entstandenen Leerräume mit anderen Inhalten gefüllt werden, dann wird es Zeit, erneut in unsere Verfassung zu schauen. Art. 20 Abs. 4 GG lautet:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Andere Abhilfe ist durchaus möglich, aber auch geboten. Die Bürger müssen eben den Mut haben, ihre Regierenden unmißverständlich daran zu erinnern, für wen sie von Verfassungs wegen eigentlich da sind. Und sie müssen in der Minute, in der sie auch tatsächlich der Souverän sind, nämlich in der Wahlkabine, den Politikwechsel in Gang setzen. Das erfordert allerdings auch den Mut, Neulinge und Außenseiter an die Schalthebel der Macht zu setzen. Wer nicht wagt, der nicht winnt.

Was nun?

Die Flut schwillt an. Man mag sich an dem Ausdruck „Flut“ stoßen, weil nicht die Wogen des Meeres über unsere Grenzen schwappen, sondern sich Ströme von Flüchtlingen (und Trittbrettfahrern) über unsere Grenzen ergießen. Dennoch will ich den Ausdruck Flut nicht verwerfen, denn das, was wir derzeit erleben müssen, wird zutreffend mit dem Bild der Überflutung beschrieben. Sprach man im Sommer noch von ca. 400.000 Flüchtlingen, aus denen im frühen Herbst 800.000 wurden, so sind wir jetzt bei einer Schätzung von 1,5 Millionen. Städte und Landkreise suchen jetzt schon händeringend nach Unterkünften und Wohnungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge. Weil leerstehende Kasernen und Hotels nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen, und auch die Bereitschaft der Bürger, ihre Häuser und Wohnungen mit Zuwanderern zu teilen, oder wenigstens an sie zu vermieten, so gut wie nicht vorhanden ist, werden bereits Rechtsgrundlagen für die Zwangseinweisung in private Immobilien geschaffen. Die Zustände in den Sammelunterkünften werden immer unerträglicher. Die Polizei ist an den Grenzen ihrer Möglichkeiten angekommen. Wie etwa Schulbildung und berufliche Integration gelingen sollen, weiß kein Mensch. Selbst Andrea Nahles rechnet damit, daß allenfalls 10% dieser Leute beruflich Fuß fassen können, der Rest aber dauerhaft Sozialhilfe erhalten wird. Von der erfahrungsgemäß nur äußerst selten gelingenden Integration muslimischer Zuwanderer aus archaischen Gesellschaften einmal ganz zu schweigen. Natürlich wird das alles von Politik und Medien schöngeredet. Die Kanzlerin trägt ihr: „Wir schaffen das“ wie eine Monstranz vor sich her. Unterstützt von ihren Hofschranzen lädt sie mit ihrem törichten Gerede von der rechtlich unbegrenzten Aufnahmeverpflichtung und der wirtschaftlich unbegrenzten Aufnahmefähigkeit ihres Landes die Mühseligen und Beladenen dieser Erde dazu ein, doch zu uns zu kommen, wo man sie willkommen heißen werde.

Natürlich ist der Zeitpunkt absehbar, in dem gar nichts mehr geht, und er ist auch näher, als die Politik und ihre medialen Herolde zugeben wollen. Eines eint Merkel und ihre wenigen Kritiker wie Seehofer: die Angst vor diesem Tag, denn dann müssen sie harte Entscheidungen treffen. Dann müssen sie tatsächlich den Menschen, die sie durch ihr unverantwortliches Gerede geradezu eingeladen haben, zu uns zu kommen statt „Willkommen“ zu sagen, die Tür weisen. Doch wie soll das geschehen? Wird man dann israelische Mauerarchitekten und ungarische Zaunfabrikanten zu Hilfe rufen? Wird man Obama nach seinen Erfahrungen mit dem Grenzwall zwischen den USA und Mexiko fragen? Wird man auf die Erfahrungen der Grenztruppen der ehemaligen DDR zurückgreifen? Das sind zugegeben überspitzte und polemische Formulierungen. Doch angesichts der erbarmungslos harten Wirklichkeit, vor der die Politik noch die Augen verschließt, die jedoch bereits in naher Zukunft unerbittlich zum Handeln zwingen wird, kann die Sirene nicht laut genug heulen, die vor dem Kanzleramt in Gang gesetzt werden muß.

Zu befürchten ist allerdings, daß die aktuellen Akteure auf der politischen Bühne dann entweder nichts tun oder sich ins Privatleben zurückziehen werden. Doch wer kommt dann? Müssen wir mit politischen Glücksrittern rechnen? Manche Leute, die sonst auf jeden Topf einen Deckel setzen können, hört man seit Monaten überhaupt nicht mehr. So zum Beispiel das Schlaumeierlein Lindner von der FDP. Erscheinen sie dann wie Kai aus der Kiste mit dem ultimativen Patentrezept? Oder fällt die politische Klasse komplett aus und es geschieht – nichts?

Wenn überhaupt irgendetwas helfen kann, dann sind es Vernunft und Tatkraft der Bürger, die bis jetzt allenfalls in den Leserbriefspalten und Kommentarfunktionen der gedruckten und elektronischen Medien zu Wort kommen. Hier stellt man einen unüberbrückbaren Gegensatz zwischen Realitätssinn auf Seiten der Bürger und den Phantasmagorien der Politiker und Journalisten fest. Wer sich mit wachen Sinnen in seinem persönlichen Umfeld bewegt und die Äußerungen von Freunden wie Kollegen registriert, der wird feststellen, daß zwischen den offiziell genannten Zahlen über die Zustimmung zur Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik der Kanzlerin und seinen eigenen Wahrnehmungen Welten liegen. Von den wahlweise 60% oder gar 80 % Unterstützern der Merkel’schen Politik habe ich selbst noch keinen einzigen getroffen. Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben, die sich seit Monaten offenbar als Zentralorgan der Regierung versteht, soll bei einer Umfrage zu diesem Thema unter ihren Lesern zwar die stolze Zahl von 340.000 Antworten erhalten haben, muß jedoch zur großen Enttäuschung ihrer Herausgeber und Redakteure zur Kenntnis genommen haben, daß etwa 90 % dieser Leser mit Mutti Merkels Flüchtlingspolitik gar nicht einverstanden sind. Wenn das trotz Propaganda in Goebbels’scher Manier der Fall ist, um wieviel mehr muß das bei den Bürgern der Fall sein, die „nur“ der Indoktrination von ARD und ZDF ausgesetzt sind, und nicht noch obendrein täglich verBILDet werden?

Liebe Leser, haben Sie den Mut, sich Ihres eigenen Verstandes zu bedienen!

Der Islam gehört zu Deutschland – wann gehört Deutschland zum Islam?

Sie kommen. Es sind viele. Erst sollten es heuer ca. 400.000 sein, dann 800.000, dann 1 Million und nun sprechen bayerische Politiker von 1,2-1,3 Millionen Menschen, die allein in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Es wird schon lange nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um legale Zuwanderer mit Arbeitsplatz, Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge handelt. Mangels Registrierung kann man das in vielen Fällen auch gar nicht feststellen. Sie kommen eben. Wie viele es sein werden, nachdem die Kanzlerin erklärt hat, für die Zahl von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen gebe es in Deutschland keine Obergrenze, wissen wir nicht. Wir wissen nur, daß in Afrika und im Nahen Osten Millionen von Menschen vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen. Wir wissen, daß sie zum größten Teil nur ein Ziel haben: Germany.

Der bei weitem größte Teil von ihnen ist muslimischen Glaubens. Derzeit beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung unseres Landes ca. 5 %. Es ist durchaus nicht abwegig anzunehmen, daß in den nächsten Jahren jährlich wenigstens 1 Million Muslime hinzukommen, möglicherweise auch mehr. Denn wir sehen, daß die Flüchtlinge zu gut zwei Dritteln allein reisende junge Männer sind. Sie werden ihre Familien nachholen, sobald sie in Deutschland ein Bleiberecht haben. Und das wird in den meisten Fällen so sein, denn aufgrund der neuesten Beschränkungen für Zuwanderer vom Balkan werden künftig im wesentlichen Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten zu uns kommen. Sie werden anerkannt oder mindestens geduldet. Und das sind nahezu ausschließlich Muslime. Der muslimische Bevölkerungsanteil wächst grundsätzlich schneller, als der deutsche. Dieser wächst eigentlich überhaupt nicht, sondern sinkt, weil die Geburtenrate der deutschen Frauen mit durchschnittlich 1,4 Kindern nicht einmal ausreicht, die Zahl der deutschen Einwohner unseres Landes auf dem gleichen Stand zu halten, während hier lebende Türkinnen durchschnittlich 1,8 und hier aufgewachsene Afrikanerinnen 2,6 Kinder haben, die direkt aus diesen Ländern ankommenden Frauen allerdings drei, vier oder noch mehr. Damit ist es unausweichlich, daß auch der Anteil der muslimischen Bevölkerung in Deutschland rasch ansteigen wird, während der Anteil der christlichen oder religionslosen Einwohner drastisch sinken wird. Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß diese Zuwanderung geeignet ist, die kulturelle Statik unseres Landes, wie er sich ausgedrückt hat, zu verändern. Im Klartext: wir laufen Gefahr, unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiederzuerkennen.

Was bedeutet es eigentlich, wenn der Islam in einem Land die Mehrheit der Bevölkerung stellt und somit auch seine Politik bestimmt? Es gibt kein Land mit muslimischer Mehrheit, geschweige denn nahezu ausschließlich muslimischer Bevölkerung, in dem andere Religionsgemeinschaften auch nur annähernd gleichberechtigt sind. Je stärker der muslimische Bevölkerungsanteil ist, um so intensiver werden andere Religionsgemeinschaften unterdrückt. Anderen Religionsgemeinschaften ist es nicht erlaubt, zu missionieren. Dies hat in Regionen des Nahen Ostens, die jahrhundertelang christlich geprägt waren, dazu geführt, daß dort entweder keine oder fast keine Christen mehr leben. Die Türkei etwa, die in den ersten Jahrhunderten nach Entstehung des Christentums insbesondere im Bereich ihrer West-und Südküste eine Vielzahl von christlichen Gemeinden beheimatet hatte, und aus der im übrigen der Apostel Paulus stammt, weist heute noch einen christlichen Bevölkerungsanteil von 0,2 % auf; Ende des 19. Jahrhunderts waren es noch 25 %. Syrien und der Irak liegen ebenfalls in einer Region, die mit Fug und Recht als die Wiege des Christentums angesehen werden kann. Wir erleben jedoch, daß gerade jetzt die letzten Christen von dort vertrieben werden. Auch in Ländern wie Somalia, das von einer erdrückenden muslimischen Mehrheit geprägt ist, findet Christenverfolgung statt. Wer es wagt, vom Islam zum Christentum überzutreten, muß damit rechnen getötet zu werden. In Saudi-Arabien ist jegliche Form von christlicher Religionsausübung verboten. Es gibt keine christlichen Kirchen oder Pfarreien. Öffentlich etwa die Bibel zu verkaufen oder auch nur in der Hand zu haben, ist strengstens verboten. Auf dem Übertritt vom Islam zum Christentum steht die Todesstrafe, die auch vollzogen wird. In Pakistan liegen die Dinge ähnlich. Auch im Iran werden die christlichen Kirchen unterdrückt. Insbesondere ist es christlichen Kirchen wie in den erwähnten Ländern praktisch nicht möglich, zu missionieren. Denn auf dem Abfall vom islamischen Glauben steht im „Gottesstaat“ Iran gemäß Gesetz vom 09.09.2008 (!) die Todesstrafe. Auch in Afghanistan kann den Konvertiten diese Strafe treffen. In Ägypten wird die Minderheit der Kopten, einer frühchristlichen Religionsgemeinschaft, trotz eher liberaler Verlautbarungen des Präsidenten tatsächlich massiv unterdrückt. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Ein muslimisches Land, in dem auch nur annähernd Religionsfreiheit, die natürlich auch die Freiheit, nicht religiös zu leben, beinhaltet, gibt es nicht. In dem ob seiner angeblichen Toleranz vielgerühmten Libanon leben die Religionsgemeinschaften lediglich nebeneinander her. Das kann sich ändern, sobald die Mehrheitsverhältnisse das hergeben.

Deutsche Politiker und sogar Islamfunktionäre werden derzeit nicht müde zu betonen, daß in Deutschland das Grundgesetz gilt, und zwar auch für muslimische Einwohner und Zuwanderer. Indessen müssen wir in der Praxis feststellen, daß viele, viel zu viele Muslime die Gebote der Scharia über die Gesetze des Landes stellen. In Ländern, in denen sie die Mehrheit der Bevölkerung stellen und die politische Macht haben, gilt die Scharia gewissermaßen als Grundgesetz. Für die staatliche Gesetzgebung bleiben praktisch nur noch Ausführungsbestimmungen und die Straßenverkehrsordnung.

Was bedeutet es für eine liberale Gesellschaft wie die deutsche, wenn sich ihr Leben nach und nach an den muslimischen Rechtsvorschriften ausrichten muß? Natürlich wie in Saudi-Arabien auch mit dem Anspruch auf Beachtung dieser Vorschriften durch Nichtmuslime? Wir wollen dabei den real existierenden und praktisch gelebten Islam betrachten. Das muß man auch tun, denn ein liberaler Euro-Islam, wie er bei uns in Deutschland, wo die Muslime noch eine Minderheit von 5 % der Bevölkerung bilden, von weltfremden Professoren, „toleranten“ Pfarrern und sich weltoffen gerierenden Politikern herbeigeredet wird, ist in islamischen Ländern nirgends anzutreffen. Er wird auch hier immer ein Hirngespinst bleiben. Selbst wenn auf unseren Universitäten künftige Islamlehrer in diesem Sinne ausgebildet werden, so darf doch füglich bezweifelt werden, daß sie die religiösen Überzeugungen der jungen Muslime nachhaltig beeinflussen können. Vielmehr muß erwartet werden, daß ihr Unterricht in den Koranschulen der Moscheen als bestenfalls unverbindlich bezeichnet, eher jedoch als sündhafte Irrlehre verdammt werden wird. Und das ist maßgeblich für die religiöse Bildung der Kinder.

Was bedeutet eigentlich das Leben nach strengen islamischen Regeln? Diese sind nun einmal für die erdrückende Mehrheit der Muslime maßgeblich. Es kann nicht übersehen werden, daß Männer und Frauen im Islam keinesfalls gleichberechtigt sind, wofür es auch aus dem Koran durchaus Begründungen gibt. Gläubige Muslime meinen nach wie vor, zur Genitalverstümmelung (verharmlosend Beschneidung genannt) ihrer männlichen Kinder verpflichtet zu sein. Gläubigen Muslimen sind strenge Kleidungs-und Speisegebote auferlegt. Natürlich halten sie sich daran, denn den Zorn ihres Gottes wollen sie nicht auf sich herabrufen. Frauen sind verpflichtet, sich hässlich zu verhüllen, in Abstufungen vom nur das Gesicht frei lassenden Kopftuch bis hin zur Ganzkörperverhüllung namens Burka oder Niqab. Schweinefleisch darf nicht nur nicht gegessen werden, vielmehr muß sichergestellt werden, daß selbst die Messer und sonstigen Arbeitsgeräte der Metzger nicht damit in Berührung kommen. Alkoholische Getränke sind ebenfalls verboten. Das heißt also, Gott wird korrigiert. Der Mensch ist von ihm wohl fehlerhaft erschaffen worden, denn man muß erst einmal an ihm herumschneiden, soweit er männlich ist, und man muß Frauen und Mädchen auch über die Bedeckung der Scham hinaus in unterschiedlichem Ausmaß den Blicken der (offenbar sexuell völlig unbeherrschten) Männer entziehen. Tiere, deren Fleisch wohlschmeckend ist, hätte er wohl besser nicht erschaffen, denn sie scheinen doch unrein zu sein. Und auch der köstlichste Wein ist ebenso wie das schäumende Bier ersichtlich eine Fehlleistung des Schöpfers, weswegen sich der Mensch ihres Genusses zu enthalten hat. Die Reihe ließe sich fortsetzen. Kurz und gut, jedenfalls aus unserer Sicht ist doch das Leben als Muslim sauertöpfisch und von widernatürlichen Verboten geprägt. Wollen wir das haben?

Eine solche Lebensweise ist auch mit den bei uns in Jahrtausenden gewachsenen kulturellen Prägungen unvereinbar. Wir haben doch nicht vor 300 Jahren mit der Aufklärung die mittelalterlichen Fehlentwicklungen des Christentums zu einem von rigiden Verboten eingeengten Leben überwunden, um heute tatenlos zuzusehen, wie uns eine importierte Religion nicht nur auf diesen Stand zurückwirft, sondern noch tiefer in die Unmündigkeit versinken läßt. Das von Freiheit und Lebensgenuß geprägte Dasein des Europäers würde abgelöst von einem freudlosen Leben unter der Knute einer unduldsamen und von Verboten strotzenden Religion. Von der Frohbotschaft zur Drohbotschaft. Wem das übertrieben vorkommt, der stelle sich nur einen Augenblick lang vor, etwa in Saudi-Arabien leben zu müssen.

Es ist auch nicht zu erwarten, daß muslimische Zuwanderer sich wirklich in die liberale deutsche Gesellschaft integrieren. Das würde ja bedeuten, daß sie mit der Zeit in ihr aufgingen und die Lebensweise der weit überwiegenden Mehrheit in diesem Lande annehmen würden. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch, daß Muslime in ihren eigenen, abgeschlossenen Gesellschaften leben. Auch wer im Beruf von christlichen und nichtreligiösen Kollegen umgeben ist, auch wer in der Schule mehrheitlich nichtmuslimische Schüler um sich hatte, auch wer auf der Straße, im Bus und im Kaufhaus von mehrheitlich nichtmuslimischen Menschen umgeben ist, auch der lebt in aller Regel in der arabischen oder türkischen Gemeinde – neudeutsch: Community – seiner Stadt. Er heiratet grundsätzlich eine Muslimin, schon weil dieser die Ehe mit einem Nichtmuslim verboten ist, und der Vater das in der Regel auch anordnet. Wirkliche Integration dergestalt, daß junge Muslime außerhalb ihrer Religionsgemeinschaft heiraten und so nach und nach die ursprüngliche Herkunft bedeutungslos wird, findet bis heute in aller Regel nicht statt. Vielmehr sehen wir bis in solche Lebensäußerungen hinein, wie den Jubel bei einem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft auch von Menschen mit deutschem Paß sowie der Weigerung türkischstämmiger deutscher Fußball-Nationalspieler, die deutsche Nationalhymne mitzusingen, daß man auch nach Generationen noch tief in der Kultur seiner Vorfahren verhaftet ist. Bei den Nachfahren von Einwanderern z. B. italienischer oder polnischer Nationalität ist das bei weitem nicht der Fall. Vielmehr stellen wir hier regelmäßig in der dritten und vierten und fünften Generation fest, daß es sich um Deutsche in jeder Hinsicht handelt. Nur der Nachname weist noch auf Familiengeschichte hin. Auch hier ist die Ursache leicht darin zu finden, daß es die Herkunft aus einem europäischen und christlich geprägten Land ist, die diese Entwicklung ermöglicht hat. Soweit Politiker und Journalisten davon faseln, daß wir nach 1945 auch Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen aufgenommen und integriert haben, lohnt es sich über solchen Unsinn erst gar nicht zu reden. Deutsche mußte man in Deutschland nicht erst integrieren.

Was ist zu tun? Principiis obsta! (Wehret den Anfängen) lautet ein altes lateinisches Sprichwort. Es ist an der Zeit, den Zustrom von Zuwanderern jeder juristischen Kategorie zu begrenzen und zu ordnen. Die Aufnahmefähigkeit eines jeden Landes ist begrenzt, auch des angeblich so reichen und starken Deutschland. Auch die Deutschen haben das Menschenrecht, ihre Identität bewahren zu können. Politmodisches Geschwätz von der Bereicherung unserer Kultur durch Veränderung muß in die Mülleimer der Kanzleien und Redaktionsstuben entsorgt werden. Auch wenn die Kanzlerin erklärt hat, Asylrecht und Zuflucht für Bürgerkriegsflüchtlinge hätten keine zahlenmäßige Obergrenze, ist das nicht richtig. Verlautbarungen von Politikern haben keineswegs die Qualität, die für Katholiken vom Papst ex cathedra verkündete Glaubenssätze haben, auch wenn ihre medialen Sprachrohre diesen Eindruck in langsam peinlich werdender Servilität zu erwecken suchen. Insbesondere ist Deutschland nicht gehindert, das im Grundgesetz verankerte Asylrecht entsprechend zu beschränken. Denn entgegen weit verbreiteter Desinformation gehört der einschlägige Artikel des Grundgesetzes nicht zu denen, die auch von einer verfassungsändernden Mehrheit nicht erheblich verändert oder gar abgeschafft werden dürften (sogenannte Ewigkeitsgarantie). Diese betrifft vielmehr nur Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (demokratische Ordnung). Lassen wir also die Politik wissen, daß wir nicht gewillt sind, einen Irrweg mitzugehen.

Leider ist aber auch von den christlichen Kirchen nichts zu erwarten. Weit und breit ist nicht zu sehen, daß sie unter den Muslimen hierzulande Missionsarbeit leisten. Vielmehr enthält man sich dessen ganz offensichtlich. Man scheint das für religiöse Toleranz zu halten. Auch die sogenannte Zivilgesellschaft tut nichts, um ihr liberales Gedankengut bei den Muslimen heimisch zu machen. Denn außer dem Lippenbekenntnis, daß bei uns doch das Grundgesetz und nicht die Scharia gelte, geschieht nichts.

Natürlich können Zuwanderer wertvolle Mitglieder der Gesellschaft ihrer neuen Heimat werden. Dann sind sie auch willkommen. Wer zu uns kommt und sagt, er wolle einer von uns werden, dem wollen wir dabei auch helfen. In der Tat sind zu allen Zeiten Menschen zu uns gekommen. Immer haben sie sich integriert. Jeder von uns hat Vorfahren, die von irgendwo her eingewandert sind, ebenso wie Vorfahren, deren eigene Vorfahren schon immer hier gelebt haben. Dabei soll es auch bleiben.

Willkommenskultur

Der Strom von Flüchtlingen, Asylbewerbern und, sagen wir einmal, Wirtschaftsmigranten schwillt in einem ungeahnten Ausmaß an. Behörden kommen mit der Einrichtung von Unterkünften und Sammellagern nicht nach. Turnhallen werden zur Unterbringung von Flüchtlingen benutzt mit der Folge, daß voraussichtlich auf lange Zeit der Sportunterricht in den Schulen ausfallen wird, und Sportvereine auf die Nutzung dieser Hallen verzichten müssen. Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge gehen bereits in die Milliarden. Die Verwaltungsgerichte kommen mit der Bearbeitung von Asylverfahren nicht mehr nach. Deswegen müssen andere Verfahren, etwa wegen Baugenehmigungen, liegen bleiben. Die Juristische Bewältigung der Schleuserkriminalität beginnt Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte zu überfordern.

Politik, Kirchen und Medien werden indessen nicht müde, von den Bürgern eine „Willkommenskultur“ einzufordern. Will heißen, wir sollen auf vieles verzichten und Zustände dulden, die in den Ländern herrschen, welche die Flüchtlinge aus welchen Gründen auch immer verlassen haben. Es ist also an der Zeit, sich kritisch damit auseinanderzusetzen, was hier eigentlich abläuft, und was von uns letztendlich verlangt wird.

Zunächst einmal frage ich mich doch, warum ich Leute willkommen heißen soll, die ich nicht eingeladen habe. Natürlich steht es außer Frage, daß jeder Mensch, der sich legal oder illegal in unserem Lande aufhält, einen Rechtsanspruch auf Sicherung der wesentlichen Lebensgrundlagen hat. Das bedeutet, ein Dach über dem Kopf, ausreichende Ernährung und notwendige medizinische Versorgung. Das bedeutet natürlich auch einen korrekten Umgang mit diesen Menschen einschließlich der Wahrung der bei uns üblichen höflichen Umgangsformen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Über das Strafgesetzbuch sollte man in diesem Zusammenhang erst gar nicht reden müssen. Wer etwa zum Haß auf Asylbewerber oder andere Flüchtlinge aufruft, oder dem sogar Taten in Form von Brandstiftungen folgen läßt, stellt sich als Straftäter außerhalb der Gesellschaft.

Gerade die ungeheure und weiter anschwellende Zahl der Flüchtlinge muß uns jedoch zu denken geben. Zwar gebietet Art. 16 a des Grundgesetzes, daß Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge von uns aufzunehmen sind. Indessen steht auch dieses Grundrecht unter dem Vorbehalt der sonstigen Gesetze. So ist es ja ausdrücklich zulässig, gewisse Quotenregeln, auch in internationalen Verträgen, zu statuieren. Ein Blick über die Grenzen zeigt allerdings auch, daß längst nicht alle europäischen Staaten – von der übrigen Welt soll an dieser Stelle einmal keine Rede sein, – bereit sind, Flüchtlinge in größerer Zahl aufzunehmen. Manche wollen das überhaupt nicht. Man kann auch nicht sagen, daß es sich dabei um undemokratische Unrechtssysteme handelt. Vielmehr handelt es sich um geachtete Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Das wirft die Frage auf, ob es tatsächlich zu den menschenrechtlichen Standards gehört, uneingeschränkt oder doch in großem Umfang Asyl zu gewähren und Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen. Auch wenn Deutschland diese Verpflichtung in seine Verfassung aufgenommen hat und durchaus großzügig handhabt, so muß doch geprüft werden, ob dies auch dann noch Geltung beanspruchen muß, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen, auf denen eine solche Rechtsgewährung beschlossen worden ist, so massiv verändert haben, wie das derzeit der Fall ist. Der Vorbehalt der clausula rebus sic stantibus (unter den gegebenen Umständen) gehört ja nun einmal zu den juristischen Grundlagen ebenso wie der Rechtssatz, daß Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auszulegen sind. Dies gilt umso mehr, wenn es durchaus möglich ist, das Vorliegen von Asyl-und Fluchtgründen bereits in der geographischen Nähe der jeweiligen Heimatländer zu prüfen. Dies setzt die Schaffung entsprechender Einrichtungen dort voraus, allerdings auch den Willen der Staatengemeinschaft, dies durchzusetzen. Und wer sagt denn, daß man vor Verfolgung erst sicher ist, wenn man ein Dutzend Länder durchquert hat? Wird man etwa als Eritreer auch in Ägypten verfolgt? Als Syrer auch in Saudi-Arabien? Auch ist es möglich, etwa Bootsflüchtlinge im Mittelmeerraum nach ihrer Rettung nicht etwa nach Norden in die Zielländer, sondern nach Süden in die Herkunftsländer zu verbringen. Denn damit würde den Schleuserorganisationen ihr Geschäft verdorben, anstatt es wie derzeit zu fördern. Heute ist es doch so, daß Flüchtlinge, die ein Schlauchboot an der libyischen Küste besteigen, sich sicher sein können, auch in Italien anzukommen. Entweder schaffen sie es selbst, oder sie werden von Schiffen der italienischen Küstenwache bzw. diverser NATO-Staaten, darunter Deutschland, in Italien an Land gebracht und betreut. Danach erfolgt die Weiterreise nach Deutschland.

Was wirklich auf uns zukommt, erfährt man ja auch ungeschminkt aus dem Munde der Schleuser. O-Ton eines Schleusers, der bei Passau aufgegriffen worden ist: „Was wollt ihr, wir sind tausende und wir scheißen euch mit Flüchtlingen zu!“ Der Mann hat unreflektiert und drastisch zwei Grundtatsachen benannt. Zum einen die Schlagkraft der Schleuserorganisationen, vor der die Polizeibehörden der Zielländer schon längst kapituliert haben, und den Zustrom der Flüchtlinge nur noch kanalisieren. Zum anderen die ungeheure Zahl der Flüchtlinge, die unsere Gesellschaft bei weitem überfordert. Wir stehen vor der Wahl, entweder unsere Lebensstandards im wesentlichen zu halten, oder aber im Sinne eines immer selbstloseren Teilens unsere Lebensverhältnisse denen in den Herkunftsländern anzunähern. Darüber wird zu reden und zu entscheiden sein.

Kampf um die Pressefreiheit oder politische Kabale?

Die Affäre um den blog netzpolitik.org erhitzt weiterhin die Gemüter. Inzwischen wurde der Generalbundesanwalt vom Bundesminister der Justiz in den einstweiligen Ruhestand versetzt, volkstümlich gesprochen: gefeuert. Die Wogen gehen hoch. Von einem selbstverständlich unerhörten Angriff auf die Pressefreiheit, dieses gewissermaßen konstituierende Grundrecht in einem demokratischen Rechtsstaat, wird landauf. landab geschrieben und gesendet, und man sieht förmlich die Unterlippe des empörten Kommentators vor Erregung beben. Man ergeht sich in – wohlfeilen – Verdammungen des Verfassungsschutzpräsidenten, der ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Journalisten von netzpolitik. org angeregt hat, und noch mehr des inzwischen geschassten Generalbundesanwalts. So gut wie keine Rede ist davon, was denn eigentlich rechtlich inmitten liegt.

Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung der beiden Blogger, die vertrauliche, möglicherweise unter Geheimschutz stehende Papiere des Verfassungsschutzes jedermann zum Mitlesen präsentiert hatten. Die Frage, ob dies tatsächlich strafbarer Landesverrat (§ 94 StGB) gewesen sein könnte, interessiert offenbar niemanden. Zur Erinnerung: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte diesen Vorgang dem Generalbundesanwalt vorgelegt und angeregt zu prüfen, ob hier strafbarer Landesverrat vorliege. Das ist auch seines Amtes. Ebenso war der Generalbundesanwalt verpflichtet, zumindest strafrechtliche Vorermittlungen einzuleiten, was er auch erst einmal getan hat. Nachdem sich in den Medien ein Sturm der Entrüstung erhoben hatte, bekam es der Bundesjustizminister offenbar mit der Angst und machte von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt in der Weise Gebrauch, daß er die Einstellung der Ermittlungen verlangte. Die weiteren Einzelheiten sind bekanntlich strittig. Es ist auch relativ gleichgültig, ob und welche Gutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben worden sind, und zu welchem Ergebnis dem Vernehmen nach der ein oder andere Gutachter gelangt sein soll. Entscheidend ist vielmehr, daß die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen wegen irgend eines Sachverhaltes ein völlig normaler Vorgang ist. Die Staatsanwaltschaft ist eben verpflichtet, solche Ermittlungen anzustellen, sobald ihr eine Strafanzeige vorgelegt oder auch nur ein Vorgang mit der Anregung vorgelegt wird, dessen strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Das bedeutet natürlich noch lange nicht, daß die Staatsanwaltschaft diesen Vorgang dann auch zur Anklage bringt. Vielmehr kommt es nicht selten vor, daß die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, weil ihres Erachtens kein Tatverdacht besteht, § 170 Abs. 2 StPO. Und selbst wenn sie zu dem Ergebnis kommt, es liege eine strafbare Handlung vor und deswegen Anklage zum zuständigen Gericht erhebt, ist damit noch lange nicht gesagt, daß es auch zu einer Verurteilung kommt. Nicht selten ist ein Gericht dann der Auffassung, es liege eben keine strafbare Handlung vor, anders als die Staatsanwaltschaft meint. Also handelt es sich in jedem Falle um einen völlig normalen Vorgang, den unsere Rechtsordnung so vorsieht. Amerikanisch-flapsig ausgedrückt: So what?!  An Recht und Gesetz gebundene Staatsanwälte und unabhängige Richter sind dazu berufen, über die Strafbarkeit oder Unbedenklichkeit der Handlungen von Bürgern zu befinden. Insbesondere liegt weder in der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch in der Durchführung eines Strafprozesses etwas ehrenrühriges. Das ist erst dann der Fall, wenn es zu einer Verurteilung kommt, und dann auch zu Recht.

Das sind alles Binsenweisheiten, und wäre nicht der Rede wert, gäbe es diesen Vorgang nicht. Erst der von Politikern und Journalisten fälschlich als solcher bezeichnete Angriff auf die Pressefreiheit hat diesen Sturm im Wasserglas ausgelöst. Dabei war man sich von taz bis SPIEGEL, von Süddeutscher Zeitung bis WAZ, von ARD bis ZDF nicht zu schade, Parallelen zur SPIEGEL-Affäre von 1962 zu ziehen und vom Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat zu faseln. Tatsächlich handelt es sich nur um eine politische Kabale.

Was dieser Geschichte allerdings einen bitteren Beigeschmack gibt, ist der Umstand, daß hier ganz offensichtlich geworden ist, wie in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Man stelle sich nur einen kurzen Augenblick lang vor, bei den Betreibern von netzpolitik.org hätte sich nicht um linksdrehende Journalisten gehandelt, (ein Prädikat, das wohl nicht bezweifelt werden kann) sondern um Journalisten aus dem konservativen oder gar rechten demokratischen Spektrum. Letzteres gibt es entgegen der Propaganda von linksdrehenden Journalisten und Politikern durchaus. Maßstab ist nämlich alleine die Verfassung, die auch Raum für Auffassungen rechts von den Unionsparteien, aber links von der vermutlich verfassungsfeindlichen (was noch nicht gerichtlich entschieden ist) NPD läßt. Hätte also der Generalbundesanwalt gegen Journalisten aus diesem sehr schmalen Sektor der Publizistik ermittelt, so hätte er sich des einhelligen Beifalls von Politik und Medien sicher sein können. Die politisch korrekten Journalisten und ihre politischen Schirmherren (-und Damen natürlich, die hysterische Doppelnull mit der Lizenz zum Dummschwätzen aus Augsburg vorneweg) hätten sich nicht eingekriegt vor Begeisterung darüber, daß die Justiz endlich nicht mehr auf dem rechten Auge blind ist.

Wer glaubt, daß sich dabei doch nur um eine Fiktion oder einen Fantasy-Roman handelt, der irrt. Anfang dieses Jahrhunderts ermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gegen die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit und erwähnte das in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten. Damit waren das Blatt und seine Redakteure an den Pranger gestellt. Die klagten dann dagegen und bekamen im Jahr 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Die Verfassungsrichter fanden sehr deutliche Worte für das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschützer. Allerdings blieb dieser Vorgang in der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannt, weil Politik und Medien darüber den Mantel des Schweigens gebreitet hatten. Lediglich wirkliche Leuchten des Journalismus wie Peter Scholl-Latour und Helmut Markwort warfen sich für ihre Berliner Kollegen in die Schanze.

Was für die Willensbildung in der Demokratie dabei bedenklich ist, ist eben der Umstand, daß die große Masse der Bürger über solche Vorgänge und ihre Hintergründe nicht oder nur irreführend informiert wird, wie der vorliegende Fall netzpolitik.org zeigt.Wer sich nur aus den Tageszeitungen, auflagenstarken Wochenzeitungen sowie Rundfunk und Fernsehen informiert, wird desinformiert. Und das betrifft leider die große Masse der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger. Sie werden von Politik und Medien gezielt in die Irre geführt. Der Demokratie ist das alles andere als förderlich.

Wenn das Recht nicht paßt,

dann wird es eben passend gemacht.

Das scheint jedenfalls die Auffassung des Sozialsenators der Freien und Hansestadt Hamburg zu sein. Wie komme ich zu dieser Aussage? Kurz zum Sachverhalt. Im zweifellos noblen Stadtteil Harvestehude der Hansestadt, die von einer Bebauung mit schönen und repräsentativen Wohnhäusern (Villen) geprägt ist, steht seit vielen Jahren das ehemalige Kreiswehrersatzamt leer. Auch die Hansestadt Hamburg steht vor dem Problem, den ständig anschwellenden Strom von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen irgendwo unterbringen zu müssen. Da kam dieses große leerstehende Bürogebäude gerade recht, meinte man in der Hamburger Baubehörde und erteilte am 26. September 2014 eine Baugenehmigung für die „öffentlich-rechtliche Unterbringung in Wohneinheiten“ in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt, wonach dort bis zu 220 Personen in 23 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Wohnflächen von 50 m² bis zu 240 m²) mit zwei,drei, vier, fünf oder acht Zimmern untergebracht werden sollen. Gegen diesen Bescheid erhoben drei Nachbarn Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht Hamburg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen. Zur Begründung führten sie an, die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge verändere den Charakter dieses Wohngebiets nachteilig. Sie hätten doch einen Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters. Diesem Argument folgte das Verwaltungsgericht Hamburg auch mit Beschluss vom 22. Januar 2015. Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der künftige Betreiber des Flüchtlingsheims legten dagegen Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.Mai 2015 zurückwies. Auf absehbare Zeit wird das ehemalige Kreiswehrersatzamt nicht mit Flüchtlingen und Asylbewerbern belegt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, daß man es den umliegenden Nachbarn in einem solchen Baugebiet einfach nicht zumuten kann, eine derartige Einrichtung in ihrer unmittelbaren Nähe zu haben. Maßstab für die Zulässigkeit einer solchen Nutzung sei die Gebietsverträglichkeit, bei der es um die Frage gehe, ob ein Vorhaben – unabhängig vom Einzelfall – mit der Eigenart des Gebietes städtebaulich verträglich sei. Das Vorhaben sei gebietsunverträglich, weil es aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirke. Denn die typischerweise bestehende räumliche Enge in einer Flüchtlingsunterkunft werde häufig dazu führen, daß sich die Bewohner nicht nur in den Gemeinschaftsräumen, sondern in größerer Zahl auch im Freien vor der Unterkunft aufhalten würden. Dies sei geeignet, eine Unruhe in das Gebiet zu bringen, die eine erhebliche Auswirkung auf die im besonders geschützten Wohngebiet erstrebte gebietsbezogene Wohnruhe darstelle. Bei diesen Auswirkungen einer Flüchtlingsunterkunft handele es sich auch nicht bloß um wohnähnliche Störungen, die ungeeignet seien, in einem Wohngebiet eine Gebietsunverträglichkeit zu begründen. Denn die Auswirkungen beruhten auf den besonderen Verhältnissen in einer Flüchtlingsunterkunft, die in vergleichbarer Weise in einem Wohngebäude so regelmäßig nicht anzutreffen seien. Dazu gehörten beispielsweise solche Umstände, wie ein mit dieser Nutzung einhergehender gesteigerter Ziel- und Quellverkehr, sowie die Tatsache, daß sich nach der Lebenserfahrung das Leben in dieser Einrichtung vielfach im Freien vor dem Hause abspielen werde, was zu entsprechenden Unzuträglichkeiten führen werde, für die es nicht einmal auf die absolute Geräuschentwicklung ankomme. Das alles sei mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen, zu der unter anderem die Berücksichtigung der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen gehöre.

Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht möglich. Deswegen will der Hamburger Senat nun nach den Worten seines Sozialsenators den Bebauungsplan ändern. „Wir werden hier modernes Planrecht schaffen und sind fest entschlossen, so die dauerhafte Unterbringung von 220 Flüchtlingen an der Sophienterrasse zu ermöglichen!“ Also wird das Recht passend gemacht, wenn es nicht paßt. Natürlich wird auch hier die Änderung der einschlägigen Hamburger Bausatzung nicht das letzte Wort sein. Auch gegen Gesetze und Satzungen kann geklagt werden. Den betroffenen Nachbarn wird ja auch nichts anderes übrig bleiben. Derartige Verfahren nehmen auch erhebliche Zeit in Anspruch. Zu wünschen ist, daß bis dahin das Asyl-und Flüchtlingsproblem sich in anderer Weise erledigt hat, am besten dadurch, daß die Probleme in den Herkunftsländern dieser Menschen so gelöst werden, daß sie keinen Grund mehr haben, ihr Heimatland zu verlassen.

Interessant ist allerdings, wie gewisse Politiker, zu denen jener famose Sozialsenator offenbar gehört, über die Rechte ihrer Bürger und Wähler denken. Jener Herr Scheele (SPD) wird mit der Aussage zitiert, es seien ja nur „drei reiche Pinsel“ in Harvestehude, die da Stimmung machten. Damit sind offenbar die drei Antragsteller des erwähnten Verfahrens vor den Hamburger Verwaltungsgerichten gemeint. Daß diese „drei reichen Pinsel“ ersichtlich zu den 10 % der Steuerzahler gehören, die ca. 50 % des Steueraufkommens leisten, und deren Arbeitnehmer neben den öffentlich Bediensteten für die zweite Hälfte aufkommen, scheint dieser Leuchte der Hamburger Politik entweder nicht bewußt oder aber völlig gleichgültig zu sein. Das Verhältnis dieses Mitgliedes der Hamburgischen Landesregierung zur Dritten Gewalt – den Gerichten – scheint ein ganz besonderes zu sein.

Aufschlussreich ist auch der Sprachgebrauch dieses Herrn. Gerade seine politischen Freunde werden nicht müde, ihren politischen Gegnern eine menschenverachtende Sprache vorzuwerfen, wenn sie sich erdreisten, Mißstände beim Namen zu nennen. Wer sich indessen dem Gutmenschentum verweigert, der darf getrost mit abfälligen Vokabeln belegt werden.

Aus einer solchen Haltung spricht auch ein erhebliches Maß an Geringschätzung für solche Bürger, die nicht bereit sind, persönlich jede Zumutung zu tragen, die ihnen von der Politik angesonnen wird. Wenn die Politik uns eben befiehlt, eine sogenannte Willkommenskultur zu entwickeln, und jeden willkommen zu heißen, den wir selbst gar nicht eingeladen haben, dann haben wir eben zu gehorchen. Und wer da glaubt, er könne sich für viel Geld, das er sich in den meisten Fällen auch durch seine Leistung verdient hat, wenigstens ein ruhiges Privatleben kaufen, dem muß klargemacht werden, daß eine solche Haltung nicht geduldet wird. Und wenn das Recht dazu nicht paßt, dann wird es eben passend gemacht. Wenn die Gerichte nicht mitmachen, dann werden eben Gesetze geändert.

Politiker werden gewählt. Vielleicht kommt inzwischen so manchem in Hamburg ein Zitat von Bert Brecht in den Sinn. „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode

Pressemeldungen ist zu entnehmen, daß die Regierungskoalition sich auf eine Entschädigung früherer sowjetischer Kriegsgefangener verständigt haben soll. Damit folgt sie einem Vorschlag von Linkspartei und Grünen, ehemaligen Soldaten der Roten Armee eine Entschädigung für ihre Kriegsgefangenschaft zu bezahlen. Dem Vernehmen nach werden hierfür 10 Millionen € bereitgestellt. Damit könnten 4000 ehemalige Kriegsgefangene eine Entschädigung von je 2.500,00 € erhalten. Angesichts dieser Meldung ist man versucht, sich mit einem Blick auf den Kalender zu vergewissern, daß das Datum dieser Meldung nicht der 1. April ist.

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode, läßt Shakespeare den Polonius im zweiten Aufzug des zweiten Aktes seines Hamlet sagen, nachdem er dessen wirres Reden angehört hat. Ist es auch Wahnsinn, so hat es auch Methode, muß man auch angesichts dieser Meldung konstatieren. Denn dieser Vorgang ist nicht nur historisch einmalig. Es ist noch niemals in der Geschichte vorgekommen, daß Kriegsgefangene für ihre Gefangenschaft, nicht einmal für dabei völkerrechtswidrig erlittene Leiden, entschädigt worden sind. Kriegsgefangene gibt es, seitdem es Kriege gibt. Kriegsgefangene hatten leider in aller Regel ein schlimmes Schicksal. Daran haben auch die internationalen Abkommen von 1929 und 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen wenig geändert. Insbesondere der Zweite Weltkrieg, der zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion ausdrücklich als Weltanschauungskrieg geführt worden ist, in dem die üblichen Kriegsregeln keine Geltung hatten, auch nicht völkerrechtlich verbindliche Abkommen, hat für die Kriegsgefangenen, namentlich die deutschen und die sowjetischen, unermeßliche Leiden mit sich gebracht. Aber auch das Los der Kriegsgefangenen anderer Parteien dieses Krieges war häufig nicht besser, insbesondere, wenn man an den asiatischen Kriegsschauplatz denkt. Wenn man in diesem Zusammenhange alleine die Japaner für Völkerrechtsverstöße und Kriegsverbrechen verantwortlich machen wollte, so wäre das schlicht unhistorisch.

Betrachtet man die Art und Weise, in der gegenwärtig im Nahen Osten Krieg geführt wird, fragt man sich, wozu es überhaupt eine internationale Rechtsordnung und ein Kriegsvölkerrecht gibt.

In keinem einzigen Falle sind jedoch nach einem Kriege, sei es unmittelbar danach oder Jahre und Jahrzehnte später, Kriegsgefangene für ihre Gefangenschaft als solche und/oder für die dabei erlittenen Leiden entschädigt worden. Es bleibt wohl den deutschen Politikern und ihren Stichwortgebern vorbehalten, eine solche Neuerung in das Völkerrecht einzuführen. Denn es wäre mehr als naiv anzunehmen, daß eine solche Entschädigung nicht als völkerrechtlicher Präzedenzfall gewertet werden würde. Aber auch insoweit bleibt es offenbar deutschen Politikern und Völkerrechtlern vorbehalten, auf der internationalen Bühne den Candide zu geben. Insofern bleibt es abzuwarten, wie sich andere Nationen zu diesem in der Tat einmaligen Vorgang stellen werden. Ob wir ausgesprochene Ablehnung oder auch gar nichts hören werden: selbst das Schweigen der übrigen Welt auf diesen Vorgang wäre ein dröhnendes Schweigen. Denn es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß irgend ein anderer Staat auf dieser Erde sich auch nur rechtsgrundsätzlich zu einer derartigen Entschädigung von Kriegsgefangenen herbeilassen würde. Denn das würde ja voraussetzen, daß er davon ausgehen würde, selbst das Völkerrecht gebrochen zu haben. Ein solches „mea culpa!“ ist für alle anderen Staaten dieser Erde kein politisches Handlungsmuster, sondern bleibt den Bundesdeutschen und dem Stufengebet im katholischen Meßritus vorbehalten.

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. Methode insoweit, als sich die vorgeblichen deutschen Eliten mit der Erbsünde des nationalsozialistischen Deutschland behaftet sehen, und sich in ihrer Bußfertigkeit darob immer heftiger geißeln. Uns Bürgern bleibt angesichts kollektiven Wahns unserer Politiker nichts anderes, als dem Zug der Flagellanten kopfschüttelnd zuzusehen.

8.Mai 2015 – Eine Nachbetrachtung

Die Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Europa sind nun vorbei. Die Kinder und Enkel der Generation, die den Zweiten Weltkrieg erlebt und erlitten hat, haben das Ende dieses Krieges gefeiert, soweit sie den damals siegreichen Völkern angehören. Die Deutschen, jedenfalls ihre politische Klasse, haben auch dieses Tages gedacht. Mangels großer öffentlicher Feierlichkeiten hat eine nennenswerte Beteiligung der Bürger nicht stattgefunden.

Es ist sicher angemessen, wenn Deutschland, das diesen Krieg nun einmal verloren hat, diesen Tag nicht mit Militärparaden und Lobreden auf die Helden des Krieges begeht. Inwieweit allerdings der Bombast, den die russische Administration entfalten ließ, dem Ernst des Ereignisses angemessen ist, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. Denn wir sollten nicht andere kritisieren. Kritisieren muß man indessen, was die politische Klasse unseres Landes für die angemessene Würdigung dieses Ereignisses hält.

Am 8. Mai 1945 endete in Europa der bis dahin – und hoffentlich auch für immer – größte Krieg der Menschheitsgeschichte. In diesem Krieg sind von den insgesamt etwa 18,2 Millionen kämpfenden deutschen Soldaten etwa 5,3 Millionen gefallen. Etwa 11 Millionen deutsche Soldaten gerieten in Kriegsgefangenschaft, davon kamen etwa 1,6 Millionen in den Gefangenenlagern oder schon auf dem Marsch dorthin um ihr Leben, viele mußten jahrelang völkerrechtswidrig Zwangsarbeit leisten.

Erstmals in der neueren Geschichte wurde der Krieg auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung geführt. Allein der Bombenkrieg der Alliierten gegen deutsche Städte kostete etwa 600.000 Menschen das Leben, weitere ca. 400.000 Zivilisten kamen in den Endkämpfen vorwiegend im Osten ums Leben, die meisten davon durch Kriegsverbrechen der Roten Armee.

Natürlich forderte auch das nationalsozialistische Regime Millionen von Opfern. Doch davon soll an dieser Stelle einmal keine Rede sein. Das ist jedem ohnehin bewußt.

Was mir äußerst unangenehm aufgefallen ist, das ist die Tatsache, daß die deutschen Politiker ein ausdrückliches Gedenken an die gefallenen Soldaten, in den Lagern umgekommenen Kriegsgefangenen und der alliierten Kriegführung zum Opfer gefallenen Zivilpersonen nicht für angebracht gehalten haben. Man hat den Bundespräsidenten zwar mit ehemaligen russischen Kriegsgefangenen gesehen. Man hat auch eine Ehrenwache der Bundeswehr an einem Denkmal für ermordete russische Kriegsgefangene gesehen. Der Präsident des Bundestages hat in der Gedenkstunde zum 70. Jahrestag des Kriegsendes ausdrücklich „der Millionen Opfer eines beispiellosen Vernichtungsfeldzugs gegen andere Nationen und Völker, gegen Slawen, gegen die europäischen Juden“ gedacht. Angesichts dessen, was geschehen ist, hat er es als geradezu erstaunlich empfunden, „daß unser Land trotz seiner Schuld aufgefangen wurde, von den Europäern, von Nachbarn, über die es so unvorstellbar großes Leid gebracht hatte“. Schuld haben also die Deutschen, nicht die Nazis. Als Redner für die Gedenkstunde hatte man sich den Historiker Heinrich August Winkler eingeladen, dessen wissenschaftliche Arbeit am besten mit dem Titel seines bekannten Hauptwerks: „Der lange Weg nach Westen“, den seines Erachtens Deutschland nach dem 8. Mai 1945 gegangen ist, gekennzeichnet wird. Demgemäß hat Winkler – erwartungsgemäß – auch davon gesprochen, Deutschland habe bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, auf jeden Fall bis zum Zweiten Weltkrieg, an der Entwicklung des Westens mit den Ideen der Aufklärung, die die französische Revolution getragen hätten, und den Ideen der unveräußerlichen Menschenrechte, der Volkssouveränität und der  repräsentativen Demokratie, wie sie in der amerikanischen Revolution von 1776 zum Tragen gekommen seien, nicht teilgenommen. Dies, obgleich es doch an den Emanzipationsprozessen vom Mittelalter über die Frühe Neuzeit, vom Humanismus über die Reformation zur Aufklärung teilgenommen und sie entscheidend mitgeprägt habe. Schon diese Analyse für sich ist bemerkenswert. Noch bemerkenswerter wird sie allerdings mit Blick auf die Grundrechtsbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919. Dort ist zum Beispiel in Art. 100 bereits der Gleichheitssatz formuliert, in Art. 113 werden gerade den nationalen Minderheiten alle Rechte garantiert, die auch das Mehrheitsvolk nach der Verfassung hat, in Art. 114 die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person und das Rechtsstaatsprinzip festgehalten, und in Art. 135 das Grundrecht der Glaubens-und Gewissensfreiheit festgeschrieben. Nur auf der Grundlage dieser unzutreffenden Analyse ist es wohl möglich, wie Winkler anzunehmen, erst mit dem 8. Mai 1945 sei es für die Deutschen möglich geworden, an der Entwicklung der westlichen Demokratien teilzuhaben. Daß eine Reihe von Greueltaten, die sich deutsche Streitkräfte im Verlaufe dieses Krieges zuschulden kommen ließen ebenso wie der Holocaust einen breiten Raum in seiner Rede eingenommen haben, überrascht nicht weiter. Die Konsequenz aus der Geschichte kann für Winkler daher nur sein, daß Deutschland sich außenpolitisch eng an die westlichen Demokratien, in erster Land Linie natürlich an die USA anschließt. Aktuell dann wohl vor allem für die Politik gegenüber Russland.

Daß die deutsche politische Klasse das Gedenken an Leistung und Leid unserer Soldaten, an die Schrecken des Krieges gerade für das eigene Volk, völlig ausschließt, ist eigentlich unfaßbar. Auch die militärischen Leistungen der deutschen Soldaten, die sonst überall in der Welt bewundert werden, hätten hier erwähnt werden müssen. Durchaus auch mit dem Hinweis auf die Tragik, die darin begründet liegt, daß diese Leistungen im Dienst eines verbrecherischen Regimes, aber auch gegen Ende des Krieges in der Absicht, dem eigenen Volk Schlimmeres zu ersparen, erbracht worden sind.

Die Politiker aller anderen betroffenen Staaten und Völker haben ihrer gefallenen Soldaten und Ziviltoten gedacht und ihren Soldaten für ihren Einsatz und ihre Tapferkeit gedankt. Für die damaligen Sieger des Krieges ist sicherlich auch die Form der Militärparade die angemessene Art und Weise des Gedenkens. Dem Lande, das diesen Krieg verloren und dessen Soldaten und Bevölkerung darunter so unendlich gelitten haben, ist eine solche Form des Gedenken nicht angemessen. Wohl aber eine würdige, die breite Öffentlichkeit einschließende Form des Gedenkens, die vor allem auch – immerhin geht es um einen Krieg – Leistung und Leiden ihrer Soldaten angemessen würdigt. So hätte man die Friedhöfe, auf denen sowohl unsere Soldaten als auch unsere zivilen Toten ihre letzte Ruhe gefunden haben, aufsuchen können, um dieser Toten zu gedenken und sie zu ehren. Die Abordnung von Ehrenformationen der Bundeswehr wäre ein ebenso angemessenes selbstverständliches Zeichen der Verbundenheit mit unseren Kriegstoten und ihrer Wertschätzung gewesen. Für die Politiker in Berlin hätte es eine Reihe von Orten gegeben, die sich für ein öffentliches Gedenken dieser Art eignen. Zum Beispiel den großen Friedhof in Halbe bei Berlin, der zur letzten Ruhestätte für tausende Soldaten und Zivilisten geworden ist, die in den letzten Kriegstagen ihr Leben verloren haben.

Eine zentrale Gedenkveranstaltung im Plenarsaal des Reichstages, in der unsere gefallenen Soldaten und ermordeten Landsleute nicht vorgekommen sind, spiegelt die Geisteshaltung unserer politischen Klasse wieder. Symptomatisch ist auch der Ort dieser Veranstaltung. Man ist nicht nur inhaltlich unter sich geblieben.

Die Deutschen wollten ihre Vergangenheit bewältigen. Nun hat ihre Vergangenheit sie überwältigt.