Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Kauft nicht bei Juden!

Man glaubt, man hört nicht recht.

83 Jahre nach dem Boykottaufruf der Nazis gegen jüdische Ärzte, Handwerker, Kaufleute und Rechtsanwälte wird in Deutschland erneut zum Boykott gegen Selbständige und Unternehmer aufgerufen. Natürlich nicht von Deutschen, und natürlich nicht gegen Juden. Nein, hier bei uns in Deutschland rufen Türken mit oder ohne deutschen Paß zum Boykott anderer Türken mit oder ohne deutschen Paß auf. Die Anhänger des Sultans Erdogan nehmen sich tatsächlich heraus, hier bei uns zum Boykott wirklicher oder auch nur vermeintliche Anhänger des Predigers Fetullah Gülen aufzurufen. Daß derartige Boykottaufrufe in Deutschland gegen die Gesetze verstoßen, ist so selbstverständlich, daß hierüber kein Wort verloren werden muß. Die Ungeheuerlichkeit liegt vielmehr darin, daß der politische Kampf türkischer Bewegungen bei uns in Deutschland ausgetragen wird.

Schlagender konnte nicht bewiesen werden, daß die Integration der türkischen Einwanderer bis heute nicht gelungen ist, wenn sie denn überhaupt jemals ernsthaft gewollt war. Uns Deutsche, mit welchen Wurzeln auch immer, gehen die politischen Ränkespiele und Hahnenkämpfe in anderen Staaten nichts an. Wir können das gewissermaßen als Zaungäste mit dem Interesse eines Theater- oder Stadionbesuchers betrachten. Unsere Sache wird da nicht verhandelt. Wer also in Deutschland sich an dem politischen Machtkampf, der sich in einem anderen Lande abspielt, beteiligt, der bekundet damit, daß dieses Land sein Land ist, und nicht das Land, in dem er (recht gut) lebt.

Bei den Boykottaufrufen muß es nicht sein Bewenden haben. Gerade mit Blick auf die innertürkischen Auseinandersetzungen sind wir Schlimmeres gewohnt. In unserem Lande finden gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken statt. Das alles kann hier nur deswegen stattfinden, weil die Beteiligten an diesen Auseinandersetzungen sich nach wie vor als Türken oder Kurden fühlen. Wirklich integrierte Nachfahren von Einwanderern läßt es kalt, was in den Ländern passiert, aus denen ihre Vorfahren gekommen sind. Unsere Probleme sind ihre Probleme, denn sie fühlen sich genauso als Deutsche wie ihre Nachbarn, die schon seit vielen Generationen Deutsche sind. So konnte man in den letzten Wochen gerade von solchen Deutschen mit Migrationshintergrund hören, daß sie die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht verstünden, und befürchteten, daß wir uns auf diese Weise eine Vielzahl von nicht integrationswilligen Leuten ins Land holen. Es handelt sich allerdings bei diesen Deutschen mit Migrationshintergrund eher selten um solche, deren Vorfahren aus muslimischen Ländern gekommen sind.

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, daß die Integration der Türken in die deutsche Gesellschaft in den letzten 50 Jahren überhaupt nicht gelungen ist, dann ist er inzwischen erbracht. Wir sollten daraus die Konsequenz ziehen, tatsächlich solche Torheiten wie etwa die doppelte Staatsbürgerschaft und die Erlaubnis, demonstrativ sogenannte islamische Kleidung auch am Arbeitsplatz zu tragen, ebenso aufgeben wie die Duldung von der türkischen Religionsbehörde entsandter Prediger. Parteien, die weiterhin an solchen Torheiten festhalten, wie SPD, Grüne und Linke, sind für Deutsche, denen an der Einheit ihrer Nation gelegen ist, nicht länger wählbar.

Nota bene: Der Gülen-Bewegung kann hier nicht das Wort geredet werden. Sie ist mindestens streng konservativ islamisch, wenn nicht mehr, auch wenn ihre Propagandisten es verstehen, mit der Geschmeidigkeit und Eloquenz des Vertriebsprofis aufzutreten. Wir wollen weder den Teufel, noch Beelzebub.

Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig, Ihnen das Land zu erhalten, das wir nicht nur lebenswert finden, sondern das es auch tatsächlich ist.

Grün, Gender, Gaga

Wer glaubt, beim Zeitunglesen oder Fernsehen hinreichend über die Narreteien unserer Zeit unterrichtet zu werden, irrt sich. Man muß zum Beispiel hin und wieder die Publikationen der politischen Stiftungen zur Kenntnis nehmen. Denn dort spiegelt sich die Gedankenwelt der Parteien und ihres Umfelds wider. Man könnte auch sagen, da werden Ihre Ideologien fabriziert. Da findet sich deswegen auch allerhand. Eine besonders bizarre Blüte aus dem Sumpf des akademischen Milieus unserer Zeit findet man auf der Internetseite der Heinrich-Böll-Stiftung. Das ist bekanntlich die Parteistiftung der Grünen. Unter ihrem Dach existiert ein „Gunda Werner Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie“. Dort findet sich nun unter der Überschrift: „Alle Heteros sind homophob. Eine kleine Erklärungshilfe“ ein Text, den man sich einfach anschauen muß, um die abstruse Gedankenwelt des linksgrünen Milieus in Deutschland näher kennen zu lernen. Verstehen wird man es im Wortsinne natürlich nicht. Wenig überraschend ist dieses Institut nach einer Hamburger Kampflesbe benannt, der es tatsächlich gelungen ist, erheblichen Einfluß im Milieu der deutschen Intellektuellen zu gewinnen. Solche Leute werden natürlich bei den Grünen zur Ehre der Altäre erhoben, sprich zum Namensgeber von Instituten gemacht.

Als Verfasser dieses Geschwurbels zeichnet ein gewisser Fabian Goldmann, nach eigenen Angaben freier Journalist, Politik- und Islamwissenschaftler. Dabei handelt es sich um ein Pseudonym, denn mit bürgerlichem Namen heißt er Fabian Köhler. Er meint wohl, mit einem jüdisch klingenden Namen seine Distanz zu allem Traditionellen und typisch Deutschen unterstreichen zu müssen. In seinem Artikel behauptet er allen Ernstes, Homosexualität sei keine Veranlagung des Menschen in dem Sinne, daß seine Gene ihn nun einmal unfähig machen, für das andere Geschlecht erotische Empfindungen und sexuelles Begehren zu entwickeln, sondern ausschließlich für das eigene. Dafür führt er selbstverständlich keine naturwissenschaftlich-medizinischen Belege an. Bekanntlich könnte er es auch nicht. Stattdessen meint er, in der Geschichte fündig geworden zu sein. Es lohnt sich, diesen Schwachsinn wörtlich zu zitieren:

Wann die Idee von einer „heterosexuellen“ Normalität in die Welt kam, ist schwer zu sagen. In Europa begann die katholische Kirche im 13. Jahrhundert massiv ihre Vorstellung von einer gottgewollten Sexualmoral zu propagieren. Diese orientierte sich damals zwar noch eher an den Praktiken (anal = schlecht, vaginal = gut), aber die Idee von einer natürlichen und widernatürlichen Sexualität war geboren. Sich neben der Ehefrau noch einen Liebhaber gönnen? Das endete im mittelalterlichen Europa oft mit dem Scheiterhaufen. 600 Jahre später waren es Psychiater, die im 19. Jahrhundert aus der religiös legitimierten Zweiteilung der Sexualität eine medizinische machten. „Heterosexualität“ wurde zum Symptom einer gesunden Lebensweise, jede Abweichung zur Krankheit erklärt. Die psychiatrische Zwangseinweisung ersetzte die Verfolgung von Sodomiten, die medizinische Behandlung die Teufelsaustreibung. Aus der Ablehnung sexueller Praktiken wurde die Ablehnung einer „kranken“ sexuellen Identität. „Normal“ war nur der, der sich zur „gesunden“ Form von Liebe und Sex bekannte: der Heterosexuelle.

Es geht dann allen Ernstes in diesem Text so weiter. Er meint, selbstverständlich weiterhin ohne wissenschaftliche Belege, auch sonst aus der Menschheitsgeschichte herleiten zu können, daß Homosexualität jedenfalls in anderen Regionen dieser Erde als normal angesehen worden sei. Natürlich gehört das Ganze auch zur Verdammung der „patriarchalischen“ Gesellschaft, die er in unserer Geschichte als Kontinuum auszumachen glaubt.

Dieser fulminante Blödsinn fügt sich nahtlos ein in den Strom von pseudowissenschaftlichem Schriftgut, mit dem die sogenannte Gender- Forschung an den Universitäten die Bibliotheken überschwemmt. Dazu gehört schon als Standard die Behauptung, es gebe nicht nur die zwei Geschlechter männlich und weiblich, sondern ca. 300 oder 400 Geschlechter, und das sei auch alles für den Menschen gewissermaßen frei wählbar. An deutschen, österreichischen und Schweizer Hochschulen gibt es – Stand Herbst 2014 – in 30 Fachgebieten 223 Professuren mit einer Denomination (also ausdrücklichen Bestimmung) für die sogenannte Frauen- und Geschlechterforschung/Gender Studies. Von ihnen sind – kaum überraschend – lediglich zehn mit Männern besetzt. Man kann davon ausgehen, daß es sich dabei um solche Figuren wie eben jenen Fabian Goldmann handelt. In Deutschland haben wir 146 Gender-Professuren an den Universitäten und 50 an den Fachhochschulen. Zum Vergleich: Lehrstühle für Pharmazie haben wir 191 an der Zahl, solche für Altphilologie lediglich 113. Luft- und Raumfahrttechnik kann man in Deutschland an 19 Hochschulen studieren. Man sieht, in welchem Ausmaß der Wahnsinn sich breitgemacht hat. Wie hoch die finanziellen Mittel für diesen pseudowissenschaftlichen Hokuspokus sind, will man sich lieber nicht vorstellen. Nun ist es allerdings bei weitem nicht so, daß die zuständigen Bildungsministerien samt und sonders von den Grünen dominiert würden. Nein, dieser Wahnsinn hat sich auch an vielen Universitäten eingenistet, die unter der Regie von Ministern stehen, die mit den Parteibüchern von CDU, CSU und SPD ausgestattet sind. Wie Fäulnis und Schimmel sich in einem Korb voller Äpfel ausbreiten, so ist das mit den kranken Hirnen bei den Menschen. Die Erreger springen über.

Wie gesagt, sind die politischen Stiftungen gewissermaßen die Labore der politischen Parteien. Im Falle der Grünen muß man wohl sagen, daß der angemessene Umgang ihnen nur in der Praxis des Psychotherapeuten gepflogen werden kann.

Unbeirrbar

Unbeirrbar links von Jugend auf. Unglaublich dumme Sprüche ein Leben lang. Ob Spiegel lesende Eltern, ob FDJ-Sekretärin: die Qualifikation zum duo infernal der deutschen Politik ist bei den Spitzentörinnen der Grünen früh und nachhaltig gelegt worden. Wer in Deutschland politische Spitzenämter erreichen kann, einfach unglaublich. Die kluge Minderheit muß viel ertragen. Auch solche Minderleister.

Aktionismus

Es war zu erwarten. Ein Amoklauf, der Deutschland bewegt. Da muß man sich als Politiker was einfallen lassen. Zumal als Bundesinnenminister. Die Leute sollen ja glauben, man sorge nicht nur für ihre Sicherheit, nein, man gewährleiste sie auch. Also muß man so tun, als wisse man schon am nächsten Tag, wie man so etwas künftig verhindern kann. Der Täter hat mit einer Pistole um sich geschossen. Man weiß zwar nicht, wie er in den Besitz der Waffe und über 300 Schuß Munition gelangt ist. Man weiß nur, daß er sie illegal erworben haben muß. Wie, weiß man natürlich noch nicht. Wahrscheinlich wird man es auch gar nicht herausfinden. Denn ein Wesensmerkmal des illegalen Handelns mit was auch immer ist eben, daß es weder Register, Buchhaltungsunterlagen oder gar Steuererklärungen gibt, aus denen Geschäfte nachvollzogen werden können. So gut die Behörden über den legalen Waffenbesitz, der in Deutschland äußerst streng reglementiert ist, Bescheid wissen, so wenig weiß man über den illegalen Waffenbesitz. Das nationale Waffenregister weist ca. 5,8 Millionen Waffen in den Händen von ca. 1 Million Jägern, Schützen und Sammlern aus. Nach seriösen Schätzungen (FAZ online vom 26.01.2016) gibt es jedoch in Deutschland ca. 20 Millionen illegale Waffen. Es ist auch kein Problem, Waffen illegal zu erwerben, etwa über das sogenannte Darknet, eine verschlüsselte Sektion des Internets, in die jeder halbwegs computerkundige Mensch hineinkommen kann. Die Waffe kommt dann samt der Munition per Post. Man darf wohl davon ausgehen, daß auch Herr de Maiziere das weiß. Macht nichts. Man muß den Leuten vorspiegeln, daß man die Sache in den Griff bekommen wird. Action, baby, sprach Schwarzenegger in der Rolle des Terminators. Action, Gesetzesschreiber, laßt euch was einfallen!

Ich hätte da noch ein paar Anregungen für Sie, Herr de Maiziere. Verbieten Sie doch einfach per Gesetz, daß es vor der Weinlese hagelt, und daß es während des Oktoberfestes regnet. Auch ein gesetzliches Verbot von Staus auf der Autobahn zur Ferienreisezeit wäre doch mal eine Maßnahme. Herr Dobrindt hilft Ihnen bestimmt gerne dabei. Die Wähler werden begeistert sein! Eine satte Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl ist Ihrer Partei sicher! Wenn dann dummerweise die Natur sich nicht an Ihre famosen Gesetze gehalten hat, ist die Wahl ja schon vorbei. Und Sie können den Leuten dann sagen, daß Sie bereits an einem neuen Gesetz arbeiten, das die Einhaltung der Gesetze überhaupt sicherstellt. Dann regnet es auch nicht mehr während des Oktoberfests, dann hagelt es nicht mehr vor der Weinernte, dann gibt es zur Ferienzeit keine Staus mehr auf der Autobahn, und dann schießt auch kein Amokläufer mehr um sich. Oder vielleicht doch?

…und dagegen gibt’s nix von Ratiopharm!

Wir haben sie immer noch vor Augen, diese Fernsehbilder von den glücklich strahlenden jungen Frauen am Münchener Hauptbahnhof, mit Teddybären und Mineralwasserflaschen in den Händen, wie sie die deutsche „Willkommenskultur“ zelebrieren. Wir haben die Kommentare in der Tagesschau und der Tagespresse noch im Kopf, die begeistert über dieses weltoffene, humanitäre, helle neue Deutschland berichten. Im Grunde genommen hält das ja immer noch an. Wir haben das einfach unfaßbare Glück, daß „Geflüchtete“zu hunderttausenden nach Deutschland kommen. Wir sollen uns dabei auch nicht so haben, wenn das unreguliert, unregistriert und ungesetzlich erfolgt. Mein Gott, wer wird denn so kleinlich sein! Es kommen Menschen. Kein Mensch ist illegal! Mit ihrer Herzlichkeit, ihrer Fröhlichkeit, ihrer Leichtigkeit, die sie aus ihren Kulturen mitbringen, brechen sie unseren strengen, verbiesterten, leistungsoptimierten Alltag auf. Sie bereichern unser Leben. Sie verringern den Arbeitskräftemangel. Kurzum, es ist ein Segen, daß sie gekommen sind und weiterhin kommen.

Die Wirklichkeit sieht natürlich völlig anders aus. Von einer Einwanderung in den Arbeitsmarkt ist nichts zu sehen. In diesen Tagen wurde ruchbar, daß die 30 größten Dax-Unternehmen gerade einmal 54, in Worten: vierundfünfzig, sogenannte Flüchtlinge eingestellt haben. Daneben gibt es ein paar Praktikanten. Was das bedeutet, ist bekannt. Praktikanten leisten im wesentlichen keinen Beitrag zum Betriebsergebnis. Sonst könnte man sie ja regulär bezahlen. Die Integration in die deutsche Bevölkerung findet nicht statt. Und wenn, dann in ganz besonderer Art und Weise. Man konnte die in der Silvesternacht in Köln und anderswo studieren. Wer aufmerksam die kleinen Meldungen in den Tageszeitungen und die ungeschminkten Berichte im Internet verfolgt, der liest seit Monaten von sexuellen Übergriffen junger Männer aus den muslimischen Ländern des Orients und Nordafrikas. Ob Schwimmbäder, ob Straßenbahnen, ob Parkanlagen oder Gehwege, nirgends sind einheimische Frauen vor diesen jungen Männern mit sexuellem Überdruck und religiös-kulturell eingeimpfter Verachtung vor den Frauen der „Ungläubigen“ sicher. Die bei uns übliche Kleidung stempelt sie in ihren Augen zu Schlampen, bei denen sich der junge Muslim von seinem Testosteronstau befreien darf.

Wir haben alle noch die peinlichen Vertuschungsversuche seitens Polizei und Behörden, aber vor allem seitens der Medien nach den Vorfällen in der Silvesternacht Erinnerung. Vor allem aus dem Bereich der grün-roten Politik und der ebenso konditionierten Medien hörte man, wenn überhaupt, dazu verharmlosende und schönredende Kommentare. Denn jeder Hinweis auf die Wirklichkeit wird als sogenannte rassistische Hetze diffamiert. Denn es darf wohl nicht sein, daß diese Menschen, in denen man gewissermaßen das Kontrastprogramm zu den vom bösen Kapitalismus und Imperialismus Europas und Nordamerikas geprägten „Bio-Deutschen“ sieht, irgendetwas Böses tun können. Nein, das Böse kann nur von den Deutschen selbst mit ihrem Nazi-Gen kommen. Deswegen laufen linke und grüne Politiker auf Demonstrationen hinter Spruchbändern her, auf denen etwa zu lesen ist: „Nie wieder Deutschland!“ Oder: „Deutschland, halt’s Maul!“ Wenn der Parteinachwuchs der Grünen öffentlich auf die deutsche Fahne uriniert, dann ist das nicht etwa ein Fall für den Staatsanwalt, sondern allenfalls eine etwas übertriebene Kritik an der Mehrheit unseres Volkes, die immer noch meint, tatsächlich ein solches zu sein.

Wie krank die Gehirne dieser Nachfahren der 68er Generation sind, zeigt ein Vorfall vom 27. Januar dieses Jahres in Mannheim. Eine 24-jährige Nachwuchspolitikerin, in diesem Fall der Partei „Die Linke“, die es inzwischen geschafft hat, als seriöse und demokratische Partei angesehen zu werden, was ein bezeichnendes Licht auf den kollektiven Wahnsinn in diesem Lande wirft, wurde von mutmaßlichen Flüchtlingen vergewaltigt. Es soll sich um zwei oder drei junge Männer gehandelt haben, die einen nicht näher feststellbaren orientalischen Hintergrund haben. Das erstaunliche daran ist, daß das Opfer der Tat nicht etwa alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die Bestrafung der Täter zu erreichen. Nein, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Ja tatsächlich, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Also wenn Sie demnächst einmal bestohlen werden, oder wenn bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn ein betrunkener Raser auf Ihr Auto auffährt, bitte entschuldigen Sie sich beim Täter. Er kann ja nichts dafür. Sie sind schuld. Sie haben unverschämterweise doch Eigentum und Besitz erworben. Sie haben bei ihm damit Minderwertigkeitsgefühle geweckt. Die mußte er irgendwie kompensieren. Wirklich schuld an der ganzen Sache sind doch Sie!

Was ich wohl getrunken habe? Nichts. Ich habe Ihnen nur vorgeschlagen, sich so zu verhalten, wie diese hoffnungsvolle Nachwuchspolitikerin. Denn sie hat über Facebook folgenden Brief an die unbekannten Täter veröffentlicht (Rechtschreibfehler im Original):

Lieber männlicher Geflüchteter,
vermutlich in meinem Alter. Vermutlich ein paar Jahre jünger. Ein bisschen älter. Es tut mir so unfassbar Leid! Vor fast einem Jahr habe ich die Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich war nicht direkt am Brandherd, aber ich habe die Menschen in dem Flüchtlingslager in Südkurdistan besucht. Habe alte Großmütter gesehen, die sich um zu viele elternlose Kinder kümmern müssen. Ich habe die Augen dieser Kinder gesehen, einige haben ihr Leuchten nicht verloren. Ich habe aber auch die Kinder gesehen, deren Blick leer und traumatisierend war. Ich habe mir von ca. 20 ezidischen Kindern in ihrem Matheunterricht arabische Schriftzeichen zeigen lassen und weiß noch, wie ein kleines Mädchen angefangen hat zu weinen, nur weil mein Stuhl umfiel. Ich habe einen Hauch der Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich habe nicht gesehen, was davor geschehen ist und auch deine strapaziöse Flucht habe ich nicht miterleben müssen. Ich bin froh und glücklich, dass du es hierher geschafft hast. Dass du den IS und seinen Krieg hinter dir lassen konntest und nicht im Mittelmeer ertrunken bist. Aber ich fürchte, du bist hier nicht sicher. Brennende Flüchtlingsunterkünfte, tätliche Angriffe auf Refugees und ein brauner Mob, der durch die Straßen zieht. Ich habe immer dagegen angekämpft, dass es hier so ist. Ich wollte ein offenes Europa, ein freundliches. Eins, in dem ich gerne leben kann und eins, in dem wir beide sicher sind. Es tut mir Leid. Für uns beide tut es mir so unglaublich Leid. Du, du bist nicht sicher, weil wir in einer rassistischen Gesellschaft leben. Ich, ich bin nicht sicher, weil wir in einer sexistischen Gesellschaft leben. Aber was mir wirklich Leid tut ist der Umstand, dass die sexistischen und grenzüberschreitenden Handlungen die mir angetan wurden nur dazu beitragen, dass du zunehmendem und immer aggressiverem Rassismus ausgesetzt bist. Ich verspreche dir, ich werde schreien. Ich werde nicht zulassen, dass es weiter geschieht. Ich werde nicht tatenlos zusehen und es geschehen lassen, dass Rassisten und besorgte Bürger dich als das Problem benennen. Du bist nicht das Problem. Du bist überhaupt kein Problem. Du bist meistens ein wunderbarer Mensch, der es genau wie jeder andere verdient hat, sicher und frei zu sein. Danke, dass es dich gibt – und schön, dass du da bist.“

Sie haben richtig gelesen. Hier zeigt sich wie unter einem Mikroskop der Geistes- und Gemütszustand weiter Teile der politisch-medialen Klasse. Diese junge Dame, die mit Sicherheit einer Psychotherapie bedarf, und zwar nicht erst seit ihrer Vergewaltigung, ist vielleicht lediglich ein besonders krasses Beispiel dafür, was in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Köpfen der linksgrünen Zeitgenossen stattgefunden hat.

Und dagegen gibt’s leider nix von Ratiopharm.

Mit Kopftuch auf der Richterbank

Nicht zum ersten Mal hat eine Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens entgegen bestehender Dienstanweisung verlangt, auch im Sitzungsdienst ein Kopftuch tragen zu dürfen, weil ihre Religion das gebietet. Es ist hier nicht darüber zu rechten, ob der Islam das wirklich allen weiblichen Angehörigen dieser Religion mit Eintritt der Pubertät zwingend vorschreibt oder nicht. Die Realität sieht nun einmal so aus, daß nicht nur in den Ländern, in denen der Islam tatsächlich auch Staatsreligion ist wie Saudi Arabien, Iran und Pakistan oder aber doch dominiert wie in Indonesien oder der Türkei, sondern auch zunehmend in Europa muslimische Frauen dieses Kleidungsstück tragen. Weitergehend werden vielfach auch lange Mäntel getragen, die auch die Silhouette der Trägerin optisch verschwinden lassen. Auch soll hier dahingestellt bleiben, ob alle diese Frauen das aus freien Stücken tun, oder damit bestimmten Erwartungen ihrer Familien entsprechen.

Im jüngsten Fall hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg auf die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin eine einschlägige Dienstanweisung aufgehoben. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, jedenfalls fehle es für ein solches Verbot an einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn der erstinstanzlich unterlegene Freistaat Bayern hat dem Vernehmen nach Berufung gegen dieses Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Abzuwarten bleibt auch, ob der Freistaat Bayern eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen wird. Hier dürfte es sich dann erweisen, ob zwischen den mutigen Worten vieler CSU-Politiker und ihren Taten als Gesetzgeber ein Unterschied besteht. Mit der absoluten Mehrheit der CSU wäre jedenfalls ein solches Gesetz möglich. Die Stimmen der SPD und der Grünen dürfte eine solche Gesetzesvorlage sicherlich nicht bekommen. Es kann auch nicht unbedingt erwartet werden, daß sich die Sache einfach durch das Ende des Vorbereitungsdienstes der jungen Dame erledigt. Denn es kann angenommen werden, daß die hinter ihr stehenden Islamfunktionäre sich eine solche Rechtsreferendarin ausgesucht haben, deren bisherige Examensnoten die begründete Erwartung rechtfertigen, daß sie auch die große juristische Staatsprüfung mit einer Gesamtnote bestehen wird, die ihr den Weg in den bayerischen Justizdienst öffnet.

Der Fall wirft natürlich grundsätzliche Fragen auf. Der Vorbereitungsdienst soll die examinierten Jurastudenten an die juristische Praxis heranführen. Dazu gehört auch die Verrichtung von Dienstgeschäften der Richter und Staatsanwälte wie auch im übrigen die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen, die den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. So kann ein Rechtsreferendar den Sitzungsdienst eines Staatsanwalts übernehmen. Das bedeutet, daß er in der Sitzung die Anklage verliest, den Angeklagten befragt, Zeugen verhören muß und am Ende der Hauptverhandlung zu plädieren hat. Das Plädoyer des Staatsanwaltes faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner Sicht zusammen. Dazu gehört die Beweiswürdigung. Und dazu gehört vor allem die Formulierung eines Antrages dahin, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte zu bestrafen ist, oder ob etwa ein Freispruch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Ergebnis der Hauptverhandlung sein muß. Gleiches gilt für den Verteidiger, als der ein Rechtsreferendar mit entsprechender Vollmacht des Rechtsanwaltes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, tätig werden kann. Das gilt natürlich nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Zivilsachen sowie bei den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Soweit die richterliche Tätigkeit betroffen ist, können Referendare unter Aufsicht des Richters, dem sie zur Ausbildung zugewiesen sind, die Sitzung leiten und dabei Parteien befragen sowie Zeugen vernehmen. Lediglich die richterliche Spruchtätigkeit, also die Entscheidung selbst, kann Ihnen nicht übertragen werden. Regelmäßig sitzen einem Richter zur Ausbildung zugewiesene Referendare auch neben ihm am Richtertisch. Insbesondere mit gerichtlichen Verfahren nicht vertraute Parteien und Zeugen glauben auch häufig, daß diese Referendare „Gerichtspersonen“ sind und ordnen sie irgendwie auch der richterlichen Gewalt zu.

Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil diese Einzelheiten allgemein nicht bekannt sind. Sie sind aber wesentlich, wenn man das Problem fundiert behandeln will, um das es hier geht. Richter haben nach dem Gesetz unabhängig zu sein und sind in der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch wenn die Staatsanwaltschaften in gewissen Grenzen weisungsgebunden sind, erwarten die Bürger von ihnen doch zu Recht, daß sie ihren Entscheidungen ausschließlich das Gesetz zugrunde legen und unvoreingenommen ihre Fälle bearbeiten. Auch die Rechtsanwälte, die natürlich ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben, haben dies persönlich unabhängig und unbefangen zu tun. Nicht umsonst tragen sie wie Richter und Staatsanwälte im Sitzungssaal eine Robe als Zeichen ihrer Unabhängigkeit wie auch Bindung an das geltende Recht. Sie haben wie die Richter und Staatsanwälte einen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Dem entspricht es auch, daß Richter und Staatsanwälte, aber auch die meisten Rechtsanwälte in den Gerichtssälen keinerlei religiöse Symbole oder politische Abzeichen sichtbar tragen. Selbst Halskettchen mit Anhängern in Kreuzesform, kleinen Davidsternen oder Halbmonden sieht man bei den Damen in Robe nicht. Auch wenn sie privat getragen werden, sind sie unter hochgeschlossener Bluse und Robe verborgen. Bei Männern stellt sich die Frage erst gar nicht, weil dergleichen ja nie über Hemd und Krawatte getragen wird. Damit unterstreicht die Justiz ihre Unabhängigkeit wie ihre Neutralität. Rechtssuchende Parteien, Angeklagte und Zeugen müssen sicher sein können, daß ihr Anliegen oder ihre Aussage nicht durch den Filter einer religiösen oder politischen Überzeugung des Gerichts wahrgenommen werden. Schon der geringste Anschein der Voreingenommenheit begründet zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und führt zur Ablehnung eines Richters. Genau aus diesem Grunde haben auch Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie im Gerichtssaal Sitzungsdienst in richterlicher oder auch staatsanwaltschaftlicher Funktion leisten, ebenfalls die Robe zu tragen. Für das Publikum sind sie von Richtern oder Staatsanwälten äußerlich nicht zu unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn sie üben hier Staatsgewalt, teilweise sogar richterliche Gewalt aus. Und es führt ihnen selbst vor Augen, welchen Maßstäben sie zu entsprechen haben, wenn sie nach Abschluß ihrer Ausbildung einen dieser Justizberufe ergreifen.

Diese Überlegungen müssen vorangestellt werden, wenn man sich mit der Frage befaßt, ob einer Rechtsreferendarin gestattet werden soll, im Sitzungsdienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. Es ist völlig klar und unbestritten, daß dieses Kopftuch jedenfalls weit überwiegend als religiöses Symbol wahrgenommen wird. Mehr noch, es wird als Zeugnis besonderer Religiosität verstanden. Denn es ist allgemein bekannt, daß viele Musliminnen sich nicht verpflichtet sehen, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit zu tragen. Eine Richterin, die im Sitzungssaal so gekleidet erscheint, kann eben nicht als weltanschaulich neutral und innerlich unabhängig wahrgenommen werden. Das gilt nicht nur in solchen Rechtssachen, in denen religiöse Überzeugungen von Beteiligten – etwa in bestimmten Familien- oder Strafsachen – eine Rolle spielen können. Vielmehr durchdringt die religiöse Überzeugung eines Menschen sein Denken vollständig. Ich selbst gehe nun seit 40 Jahren als Rechtsanwalt in den Gerichtssälen dieses Landes ein und aus. Angesichts einer Kopftuch tragenden Richterin hätte ich genau diese Zweifel an ihrer Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Verfassungstreue. Letzteres, weil eine Reihe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen in den letzten Jahren ergeben hat, daß gläubige Muslime ihren religiösen Gesetzen (Scharia) den Vorrang vor den Gesetzen unseres Landes einschließlich der Verfassung einräumen.

Damit ist völlig klar, daß es in unseren Gerichtssälen keine Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen geben darf, die im Dienst ein Kopftuch oder gar sonstige von ihrer Religion vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen. Denn mit der gleichen Begründung, mit der Juristinnen muslimischen Glaubens verlangen, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, können sie ja verlangen, etwa in Burka oder Niqab zu erscheinen. Eine Richterin, der man nicht einmal ins Gesicht sehen kann! Undenkbar! Was im übrigen Muslimen recht ist, müßte dann zum Beispiel auch Juden billig sein. Ein jüdischer Richter oder Rechtsanwalt müßte mit dem gleichen Recht dann im Sitzungssaal seine Kippa auf dem Kopf tragen dürfen. Und weil Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung) nicht nur Christen, Juden und Muslime schützt, lassen sich weitere Szenarien dieser Art denken. Wer wollte dann zum Beispiel einem Sikh verwehren, sein niemals geschnittenes Haupthaar mit einem Turban zu bedecken und mit bis auf den Richtertisch wallendem Bart zu amtieren? Welchen Grad an Unvoreingenommenheit dürfen wir etwa von einer Kammer des Verwaltungsgerichts erwarten, die in Asylangelegenheiten entscheidet, und deren Mitglieder ihre aus den Herkunftsländern stammende strenge Religiosität im Sitzungssaal durch Tragen entsprechender Kleidungsstücke zur Schau stellen?

In diesem Zusammenhang wird ja gerne eingewandt, daß in deutschen, vor allem bayerischen Gerichtssälen allgemein Kruzifixe an den Wänden zu sehen sind. Das hat jedoch mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun. Vielmehr beruht unsere Kultur unter anderem auf der christlichen Tradition des Abendlandes. Sie prägt unser Land, auch seine Rechtstradition, seit mehr als 1000 Jahren. Deswegen findet sich das Kreuz vielfach in Nationalflaggen (Schweiz, skandinavische Länder) wie auch in  Stadtwappen (Bonn, Koblenz, Wien), oder ist Grundform staatlicher Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen der Bundeswehr) und Symbol von Hilfsorganisationen (Arbeitersamariterbund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz). Muslime zum Beispiel leben erst seit wenigen Jahrzehnten in nennenswerter Zahl bei uns. Kultur- oder gar traditionsprägend ist das offensichtlich nicht. Auch wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Gericht auf Antrag eines Beteiligten die (vorübergehende) Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal verfügen kann (nicht muß!), ändert sich daran nichts. Ich habe es im übrigen noch nie erlebt und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, daß irgendein Beteiligter im Gerichtssaal einmal einen solchen Antrag gestellt hätte. Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wie dann vom Gericht entschieden würde, zumal wenn ein anderer Beteiligter beantragt hätte, das Kruzifix im Sitzungssaal zu belassen. Ich zum Beispiel würde so etwas mit der Begründung beantragen, daß ich meinerseits Zweifel an der Unbefangenheit eines Gerichts hätte, das unseren altehrwürdigen Traditionen so wenig Wert beimißt, daß es einem Querulanten nachgibt, der da meint, alle anderen hätten nach seiner Pfeife zu tanzen, auch wenn sie die Mißtöne gar nicht hören wollen, die er ihr entlockt.

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Jetzt aber!

Endlich wird den Terroristen das Handwerk gelegt. Viel zu lange hat man doch zugeschaut, wenn sie in die Waffengeschäfte gegangen sind, um sich mit Schießgerät für den nächsten Terroranschlag auszurüsten. Weil bei uns alles ordentlich geregelt ist, haben sie selbstverständlich vorher beim zuständigen Ordnungsamt einen Waffenschein beantragt. Den notwendigen Nachweis der Sachkunde konnten sie durch das Zeugnis des erfolgreich bestandenen Terroristenlehrgangs beim IS führen. Das nach dem Gesetz erforderliche Bedürfnis, Waffen zu führen, konnten sie natürlich ebenfalls mit dem Hinweis auf ihren nächsten Terroreinsatz mühelos belegen. Damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluß sein. Schußwaffen, insbesondere Sturmgewehre und dergleichen Teufelszeug sollen nicht mehr in die Hände von Terroristen gelangen. Deswegen sollen nun europaweit die Waffengesetze entsprechend verschafft werden. Europa wird somit künftig von dieser Pest verschont bleiben.

Oder doch nicht? Haben sich die Terroristen ihre Waffen nicht doch auf dem schwarzen Markt besorgt? Etwa in der Gegend um den Brüsseler Hauptbahnhof, wo man sich als Waffenkäufer nur mit genügend Geld, nicht aber mit irgendwelchen behördlichen Erlaubnissen ausweisen muß?

Es kommt also, wie es schon immer gewesen ist: irgendwo werden Verbrechen mit Schußwaffen begangen. Diese Schußwaffen sind samt und sonders illegal erworben worden. Was denn sonst, denn der Verbrecher oder gar Terrorist will morden. Daß er zusätzlich gegen irgendwelche Waffengesetze verstößt, interessiert ihn nicht, und fällt rechtlich auch gar nicht ins Gewicht. Die Gefahren für den Bürger werden also nicht einmal um nur ein Gramm reduziert. Lediglich gesetzestreue Bürger, die in ihrer Freizeit auf die Jagd gehen oder den Schießstand aufsuchen wollen, werden schikaniert und müssen ihr Hobby entweder erheblich einschränken oder ganz aufgeben. Die Politiker indessen glauben, auf diese Weise ihren Leistungsnachweis erbracht und ihren Wählerauftrag erfüllt zu haben. Wer solche Leute weiterhin wählt, dem sei der schöne Satz von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Politik trifft auf Wirklichkeit

Die Realsatire um das Sturmgewehr G 36 der Bundeswehr hat nun einen neuen Schauplatz. Waren es bisher Stellungnahmen der Ministerin und ihres Hauses einerseits und Gegendarstellungen des Herstellers Heckler & Koch andererseits, zeigt uns das Bühnenbild nun einen Gerichtssaal. Zivilrechtlich geht es einfach darum, daß das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben hat. Der Waffenhersteller hat dagegen vor dem Landgericht Koblenz Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht und in diesem Sinne keinen Mangel aufweist. Darüber hinaus bringt Heckler & Koch vor, eine Umfrage unter 200 Soldaten habe ergeben, daß es im Einsatz nie Probleme mit dieser Waffe gegeben habe. Sowohl die deutschen Soldaten als auch die Soldaten anderer Armeen seien mit der Waffe sehr zufrieden. Dem kann ich aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen mit Soldaten nur zustimmen.

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz hat nun der Richter darauf hingewiesen, daß Heckler & Koch das G 36 schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 seien jedoch Beanstandungen laut geworden. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G 36 bei Heckler & Koch nicht thematisiert worden. Stattdessen sei der Vertrag so geschlossen worden, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen worden sei. Für den Juristen bedeutet das schlicht und einfach, daß der Besteller kein anderes Gewehr gekauft hat, als dasjenige, das seines Erachtens den Anforderungen nicht genügt. Ein Mangel im Rechtssinne liegt somit nicht vor. Die mündliche Verhandlung soll nun am 2. September dieses Jahres fortgesetzt werden. Bis dahin will das Bundeswehr-Beschaffungsamt ein neues Gutachten vorlegen, das die behaupteten Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Erfahrene Anwälte wissen, wie derartige Gutachten zu Stande kommen. Man wird bei dem Sachverständigen vorstellig. Der stellt zwei Fragen. Die erste lautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage im Sinne des Sachverständigen richtig beantwortet wird, stellt er die zweite Frage. Diese lautet: „Was soll denn drin stehen?“ Natürlich wird sich das Ministerium mitsamt seiner nachgeordneten Behörde auch damit wiederum lächerlich machen. Derartige Gutachten liegen ja schon vor und sind Grundlage der Gewährleistungsforderungen der Behörde. Sie sind jedoch, worauf der Vorsitzende Richter zutreffend hingewiesen hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits völlig unerheblich. Denn es geht ja gar nicht darum, ob das G 36 unter bestimmten äußeren Bedingungen, etwa im Dauerfeuer-Modus wie ein Maschinengewehr nicht treffsicher ist. Es geht ganz alleine darum, ob das Gewehr den vertraglichen Anforderungen entspricht. Diese vertraglichen Anforderungen beschreiben aber ganz offensichtlich nur das, was ein Sturmgewehr können muß. Es muß eine definierte Präzision bei der Schußabgabe einzeln oder in kurzen Feuerstößen, das sind 3-4 Schuß im automatischen Nachlademodus, erfüllen. Das natürlich unter ebenfalls vertraglich definierten äußeren Bedingungen. Wenn es mehr können soll, also etwa auch eine definierte Präzision bei Dauerfeuer, also etwa 50-60 Schuß im automatischen Nachlademodus, das auch mehrmals hintereinander, dann wird es auch entsprechend teurer. Diese Anforderungen hat die Bundeswehr ebenso wie andere Armeen bisher jedenfalls nicht an ein Sturmgewehr gestellt. Denn dafür gibt es ja nun Maschinengewehre, die neben den Sturmgewehren geführt werden.

Eine beliebte Talkshow im deutschen Fernsehen wird von ihrem Moderator gern mit dem Spruch: „Wo Politik auf Wirklichkeit trifft“ beworben. Im Gerichtssaal trifft nun die Scheinwelt der Politik auf die Wirklichkeit. Ehrgeizige Ministerialbeamte werden dort weiterhin wider besseres Wissen argumentieren, weil nun einmal nicht sein darf was nicht sein kann. Die Ministerin hat sich nun einmal aus dem Fenster gelehnt und kann nach den Spielregeln der Politik vor dem Absturz nicht etwa dadurch bewahrt werden, daß sie wieder hinter die Brüstung zurücktritt und erklärt, fachlich und sachlich unzutreffenden Berichten ihrer Beamten aufgesessen zu sein, sondern sie muß sich nun tapfer weiter blamieren. Wenn dann die Gerichte diesem Spuk endgültig ein Ende gemacht haben werden, wird sie natürlich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verweisen. Der Steuerzahler wird dann 167.000 neue Sturmgewehre mit der Charakteristik eines Maschinengewehrs bezahlen. Möglicherweise ist dieses Geld dann nicht einmal zum Fenster hinausgeworfen, denn nach einem Vierteljahrhundert kann man ja eine Neubeschaffung auf höherem technischen Niveau durchaus vertreten. Die Soldaten bekommen dann, bildlich gesprochen, statt eines Audi A 6 einen Porsche. Der politischen Posse hingegen, die hier gespielt wird, hätte es nicht bedurft. Denn derartige Possen werden auf der politischen Bühne ohnehin in großer Zahl geboten.

Beleidigung des Türkentums

Man sollte eigentlich meinen, Musik und Politik hätten nichts miteinander zu tun. In diesen Tagen werden wir eines schlechteren belehrt. Die Türkei hat auf EU-Ebene gegen das Konzertprojekt „Aghet“ der Dresdner Sinfoniker zum Genozid an den Armeniern vor 100 Jahren interveniert. Der türkische Botschafter soll verlangt haben, daß die Europäische Union die finanzielle Förderung für die internationale Produktion einstellt, so der Intendant der Dresdner Sinfoniker. Die Werbung für das Konzert wurde dann auch von der einschlägigen EU-Website gelöscht. In diesem Zusammenhang fällt mir natürlich unwillkürlich ein, daß die EU sich in der Flüchtlingsfrage vom Wohlwollen der Türkei abhängig gemacht hat, was unsere famose Bundeskanzlerin durchgesetzt hat.

Der Umgang der Türkei mit dem Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren ist in der Tat bemerkenswert. Es dürfte in der historischen Wissenschaft inzwischen nahezu nicht mehr streitig sein, daß der Tod von über 1 Million Armeniern im Zuge ihrer Vertreibung aus dem osmanischen Reich als Völkermord im Sinne der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen anzusehen ist. Die Leugnung dieses Völkermordes ist sogar in einigen Staaten Europas strafbar (Schweiz, Griechenland, Slowakei etc.). Umgekehrt ist es in der Türkei strafbar, diesen Völkermord bei seinem Namen zu nennen. Die Handhabe dafür ist der im internationalen Vergleich sicherlich einzigartige Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“). Diese Vorschrift dient Herrn Erdogan und seinen Hofschranzen in erster Linie dazu, mißliebige Journalisten und Schriftsteller aburteilen zu lassen. Von einer unabhängigen Justiz kann in diesem Lande ja keine Rede sein.

Welche Maßstäbe indessen in der Europäischen Union herrschen, in die Erdogan sein Land so rasch wie möglich führen will, sollte er sich vielleicht einmal näher ansehen. So hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte im Jahre 2013 entschieden, daß die Meinungsfreiheit auch für die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern gilt. Auf der anderen Seite existiert seit 2007 eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, die ausdrücklich auch die Leugnung und Trivialisierung von Völkermorden verbietet. Die europäische Rechtslage läßt sich somit dahingehend zusammenfassen, daß man den Völkermord an den Armeniern nicht leugnen darf, aber auch nicht bestraft werden darf, wenn man es trotzdem tut.

Man stelle sich nur einen Augenblick lang vor, die Regierung eines europäischen Landes, etwa Deutschlands, stelle den Völkermord an den europäischen Juden (Holocaust) in Abrede und verfolge jeden strafrechtlich, der ihn beim Namen nennt. Abgesehen davon, daß dem in Deutschland natürlich § 130 Abs. 3 StGB entgegensteht, wie das auch in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist, zeigt dieser Vergleich die Unhaltbarkeit der türkischen Position zum Völkermord an den Armeniern auf. Damit wird auch an diesem Detail der türkischen Politik deutlich, daß dieses Land in der Europäischen Union nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Nicht nur, daß die Meinungsfreiheit dort mit stiefelbewehrten Füßen getreten wird, nein, selbst die Benennung historischer Tatsachen steht unter Strafe. Man gehört eben zum orientalisch-islamischen Kulturkreis. Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sind dort unbekannt. Unsere Beziehungen zu diesem Kulturkreis sollten wir daher auf Geschäftsbeziehungen beschränken.