Quo usque tandem?

Quo usque tandem, Catilina, abutere patientia nostra! (Wie lange noch, Catilina, willst Du unsere Geduld mißbrauchen?)

Dieser berühmte einleitende Satz der ersten Rede Ciceros gegen den Putschisten Catilina im römischen Senat von nunmehr fast genau 2079 Jahren kommt mir unwillkürlich in den Sinn, wenn ich die neuesten Verbrechen der sogenannten Antifa zur Kenntnis nehmen muß. Nun hat man eben in der Nacht zum 9. November dieses Jahres in Berlin-Neukölln die Gedenktafel des im Dienst erschossenen Polizisten Uwe Lieschied mittels eines brennenden Autoreifens beschädigt und Straßenschilder mit dem Namen der verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig abgerissen. Wie immer brüsteten sich diese linksextremen Straftäter auf dem unsäglichen internetportal Indymedia/Linksunten ihrer Tat. Das beobachten wir nun seit Jahren. Sind es in den letzten Tagen vorwiegend auch Kriegerdenkmäler, die von diesem Gesindel geschändet werden, so waren es häufig auch Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Wohnungen und Autos von mißliebigen Politikern, in erster Linie der AfD, die mit Brandsätzen traktiert wurden. Von den Brandschatzungen am 1. Mai eines jeden Jahres in Berlin und Hamburg wollen wir erst gar nicht mehr sprechen.

Und immer wieder brüstet sich dieses Gesindel frech auf dem internetportal Indymedia/Linksunten seiner Taten und garniert das mit Beleidigungen der Opfer und Haßtiraden gegen den Staat und alle, die anders als dieses linksextreme Pack denken. Bis heute ist nicht in einem einzigen Fall jemand wegen einer solchen Tat angeklagt, geschweige denn verurteilt worden. Polizei und Verfassungsschutz ist es offenbar nicht möglich, aus welchen Gründen auch immer, diese Täter dingfest zu machen und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Sachbehandlung zu überstellen. Was jedoch auf der anderen Seite des politischen Spektrums, im Bereich der rechtsextremen gewalttätigen Idioten möglich ist, das müßte doch bei gleicher Anstrengung der Ermittlungsbehörden auch auf der linksextremen Seite möglich sein. Daß dem nicht so ist, gibt Stoff für allerhand Spekulationen. Das beste Mittel, diesen Spekulationen den Boden zu entziehen, ist schlicht und einfach die Aufklärung dieser Straftaten. Niemand versteht mehr, warum nicht die nicht nur polizeibekannten, sondern in den Medien immer wieder benannten Stützpunkte des Antifa-Gesindels durchsucht und Ermittlungen durchgeführt werden. Auch wenn die Server des Propagandaportals Indymedia/Linksunten sicherlich in irgendwelchen schwer zu überprüfenden Regionen dieser Erde stehen, sollte es nicht ausgeschlossen sein, auch dort erfolgreich zu ermitteln.

Inwieweit die Funktion der Antifa als Hilfstruppe im sogenannten „Kampf gegen Rechts“ und rote SA im Straßenkampf ihr eine gewisse Immunität verleiht, muß leider offen bleiben. Die bis jetzt völlig ausgebliebenen Ermittlungserfolge in dieser Richtung lassen Spekulationen zu.

Um es mit Cicero zu sagen: wie lange noch will man unsere Geduld mißbrauchen?

Identität

In Deutschland hat man Probleme mit der nationalen Identität. Das zeigt sich am verdrucksten Umgang mit der deutschen Geschichte. Am besten spricht man nicht über sie, denn man kommt dann ganz schnell und ganz ausschließlich auf die zwölf dunklen Jahre. Da ist es nur konsequent, wenn man beginnt, den Geschichtsunterricht aus den Lehrplänen der Schulen herauszunehmen und irgendwie in den sozialkundlichen Fächern aufzulösen. Vom deutschen Volk redet man als Politiker lieber nicht, das könnte ja als völkisches Denken diffamiert werden. Nationale Symbolik wird möglichst auf ein Minimum reduziert oder ganz vermieden. International beachtete Leistungen großer Deutscher aus dem 19. und 20. Jahrhundert werden kleingeredet oder ganz verschwiegen. Wünschen von muslimischen Einwanderern nach Frauenbadetagen in öffentlichen Schwimmbädern und schweinefleischfreiem Kita-Essen entspricht man, kultursensibel wie man ist, gerne. Weihnachtsfeiern in Kindergärten oder gar der Besuch des Nikolaus im Bischofsornat haben kultursensibel natürlich zu unterbleiben. Der Besuch einer Moschee indessen ist auch für Kinder aus christlichen Familien Pflicht, bußgeldbewehrt natürlich. Wir sind ja in Deutschland! (Wirklich?)

Kein Wunder, daß ein Volk mit einem solchen Verhältnis zur eigenen Identität für Einwanderer aus fremden Kulturen nicht sonderlich attraktiv ist, bzw. seine Attraktivität sich auf Wirtschaftskraft und Sozialleistungen reduziert. In einem lesenswerten Artikel auf Tichy’s Einblick vom 7.11.2016 befaßt sich der junge Deutsch-Chinese Marcel Zhu mit diesem Tatbestand. „Eine deutsche Gesellschaft in Verleugnung und Marginalisierung ihrer nationalen Identität ist jedoch nicht in der Lage, den Migranten eine neue, deutsche Identität zu geben…. Eine erfolgreiche Integrationspolitik in Deutschland setzt deshalb voraus, daß sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft wieder auf ihre eigene nationale Identität besinnt, nicht zuletzt mit den positiven, identitätsstiftenden Teilen ihrer Geschichte.“

Identitätsstiftung von Staats wegen kann man anderenorts durchaus studieren. In den dritten Fernsehprogrammen wird derzeit der Dokumentarfilm „#uploading_holocaust – Die Reise nach Polen“ gezeigt. Es geht um eine Dokumentation der seit vielen Jahren israelischen Teenagern angebotenen Reise zu den Gedenkstätten des Holocaust. Man sieht nicht ohne innere Bewegung diese jungen Leute zunächst fröhlich und unbeschwert, wie man in diesem Alter einfach ist, und dann in der Konfrontation mit dem unsagbaren Grauen, eingehüllt in ihre Nationalflaggen, dort wo einst Kinder ihres Volkes ermordet worden sind, in Tränen ausbrechen. Ganz offensichtlich soll dieses Projekt auch dazu dienen, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten, genauer gesagt in die Seelen dieser jungen Leute einzupflanzen. Es geht ganz ersichtlich um die nationale Identität, die jedenfalls zu einem bedeutenden Teil aus dem Holocaust hergeleitet wird. Eine Identität als Opfer, eine seelisch belastende Identität. Sie wird offenbar ergänzt durch das Bestreben nach einer exklusiven Identität. Diesen Gedanken kann man formulieren, wenn man sich die Rezeption des Romans „wir sehen uns am Meer“ der jungen israelischen Autorin Dorit Rabinyan durch das offizielle Israel ansieht. Dieser Roman ist eine der vielen bittersüßen Liebesgeschichten nach dem Muster von Romeo und Julia. Hier eben wird die Geschichte der nach Lage der Dinge eben unmöglichen Liebe zwischen einer Israelin und einem Palästinenser erzählt. Zwei liebende junge Menschen interessiert ihre Umgebung nicht, nicht der Haß zwischen den Völkern, nicht Ausgrenzung und Verbot. Sie versinken eben ganz und gar in ihrem privaten Glück. Der Roman scheint auch durchaus gelungen, wenn man den Kritikern glauben darf. Er eignet sich auch sicher dazu, das Romeo und Julia Sujet eben auch in der Schule als aktuelle Variante des Shakespeare’schen Klassikers vorzustellen, gerade in Israel und in den arabischen Ländern. Daß er in letzteren Eingang in den Unterricht gefunden hätte, wird man ohnehin kaum annehmen. Daß aber das israelische Kultusministerium es abgelehnt hat, diesen Roman für den Schulunterricht freizugeben, erstaunt doch bei einem Land, das doch eher als Vorposten westlich-demokratischer Kultur im Nahen Osten gesehen wird und auch durchaus so gesehen werden will. Doch das Ministerium hat die Genehmigung mit der Begründung versagt, es müßten die Jugendlichen vor der Gefahr der Assimilierung geschützt werden. Intime Beziehungen zwischen Juden und Nicht-Juden bedrohten die getrennten Identitäten. Die Angst vor dem Verlust der eigenen Identität, indem man etwa sich vorstellt, als kleines Volk im Ozean der umgebenden arabischen Massen zu versinken, scheint durchaus virulent. So wurde bei der Vorstellung des Romans eine Dame mit der Befürchtung zitiert, daß die Gefahr der Assimilierung drohe, sobald der Krieg mit den Arabern vorbei sei. Solange der Krieg anhalte, lebe man gewissermaßen hinter dem Schutz eines Zauns. Auch wenn das ganz sicherlich nicht die Wahrnehmung aller, vielleicht nicht einmal der meisten Israelis ist, bemerkenswert sind eine solche Haltung von Interviewpartnern und eine derartige offizielle Äußerung aus der Regierung des Landes durchaus.

Man stelle sich einmal vor, deutsche Schüler würden nach Ostpreußen, Polen und Tschechien gebracht um ihnen die Stätten der Massenmorde an Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges zu zeigen und ihnen diese Vorgänge minutiös zu erläutern. In T-Shirts mit dem Bundesadler und mit der Bundesflagge behängt, pilgerten diese Jugendlichen zu den wenigen Grabstätten ihrer Vorfahren, die es dort überhaupt noch gibt, und zu den vielen Orten, an denen nur noch die Erzählungen ihrer Geschichtslehrer diese schrecklichen Ereignisse wieder lebendig werden lassen können. Allein schon diese Vorstellung zu formulieren, erscheint abenteuerlich. Wahrscheinlich wird man mir vorhalten, einen unzulässigen Vergleich angestellt zu haben, schließlich gehe es einmal um die Nachfahren der Opfer, und ein andermal des Tätervolkes. Abgesehen davon, daß dies schon deswegen nicht zulässig ist, weil auch der Völkermord an den Deutschen im Osten selbst dann ein solcher bleibt, wenn man den Deutschen jener Jahre pauschal die Täterschaft am Holocaust zuschreiben könnte, was ganz sicher nicht möglich ist, so haben derartige Kritiker überhaupt nicht verstanden, um was es wirklich geht. Es geht im Falle Israel und es ginge im Falle Deutschland zunächst einmal darum, ob man wirklich Generation für Generation jungen Menschen den Seelenschmerz zumuten darf, der sich unweigerlich mit dieser Art der Präsentation des Völkermordes an den eigenen Vorfahren einstellen muß.

Wer Nationen ihre Existenzberechtigung zuspricht, und das tue ich sehr wohl mit Blick auf jede Nation, die ihre Existenzberechtigung genauso gut hat, wie jeder einzelne Mensch das Recht auf Leben und Respekt hat, der muß es auch für gut halten, daß sie ihre Identität hochhalten und ihrer Jugend vermitteln will. Indessen sollte man bei der Wahl der Mittel bedenken, was man am Ende erreichen will, und was am Ende dabei herauskommt. Nicht, daß man die dunklen Seiten der Geschichte beschweigen sollte. Die dunklen Seiten erzählen zum Beispiel von Völkermorden. Da gibt es eben Mörder und Opfer. Für beide Seiten ist das eine schlimme Geschichte, sie steht deswegen auf den dunklen Seiten. Doch Identität, wenn sie dabei helfen soll, zu bestehen, muß vor allem eine positive sein. Die großen Erzählungen der Nationen, die Leistungen ihrer Künstler und Wissenschaftler, ihre Selbstbehauptung gegen äußere Feinde und Überwindung inneren Streits, all das ist geeignet, die nachwachsenden Generationen anzuspornen, es ihren Vorfahren gleich zu tun. Weil die Geschichte aber eben nicht nur diese glänzenden Seiten hat, werden ihre dunklen Seiten durchaus nicht übersehen. Das ist auch durchaus dazu geeignet, das Entstehen allzu großen Übermutes zu verhindern. Geht man jedoch umgekehrt vor, so wird all das Dunkle und Grausame den Blick auf die hellen und schönen Seiten der Geschichte verstellen.

Die Deutschen jedenfalls wären gut beraten, der eingangs zitierten Aufforderung des jungen Mannes zu folgen, der aus seiner persönlichen Vertrautheit mit den Kulturen der Deutschen wie der Chinesen offenbar die Weisheit schöpft, die aus seinen Zeilen spricht. Das Bildnis der Pallas Athene ist deshalb diesem Beitrag nicht zufällig vorangestellt.

Der erhobene Zeigefinger

Linke halten sich für Philanthropen. Daran glauben sie fest. Linke sind klüger, gebildeter und wissender als der Rest der Welt. Auch daran glauben sie fest. Und weil sie die klügsten, gebildetsten und wissendsten Menschen sind, gleichzeitig aber auch Philanthropen, sind sie gegenüber all den dümmeren, ungebildeteren und unwissenderen Menschen verpflichtet, sie durch die Fährnisse des Lebens zu geleiten. Ohne ihre Führung, so glauben sie fest, würden all diese dummen, ungebildeten und unwissenden Menschen geradewegs in ihr Unglück laufen.

Deswegen heben sie stets den Zeigefinger und schreiben uns vor, wie wir zu leben haben. Damit sie das effizient tun können, organisieren sie sich in politischen Parteien und, inzwischen wesentlich effizienter, in sogenannten NGO’s. Letztere existieren als undurchschaubare Hilfsorganisationen, UNO-Unterorganisationen ebenso wie als wissenschaftlich daherkommende Institutionen wie etwa der sogenannte Weltklimarat. Seine wissenschaftliche Seriosität beweist er mit der hartnäckig verfochtenen Theorie, die derzeitige Klimaerwärmung sei anthropogen, also von uns kleinen Menschlein gemacht. Dabei wird natürlich ausgeblendet, daß z.B. im Mittelalter an der Ostsee Wein angebaut worden ist, weswegen die damals herrschenden Durchschnittstemperaturen natürlich nicht auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern im heutigen Maßstab zurückgehen konnten. Der auf der Hand liegende Denkfehler beruht ja darauf, daß man den Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf die gleichzeitig eingetretende Industrialisierung unter hohem Verbrauch fossiler Energieträger und dadurch hervorgerufenem Anstieg von CO2 in der Atmosphäre zurückführt. Das ist ungefähr so überzeugend, wie den Anstieg oder Rückgang der Geburtenrate beim Menschen in einen kausalen Zusammenhang mit der Population von Klapperstörchen zu bringen. Man verwechselt zeitliche Koinzidenz mit kausaler Konnexität. Allen ist gemeinsam, daß sie jeglicher demokratischer Legitimation entraten, dafür aber auf die leidenschaftliche Unterstützung der ebenfalls linken Medien rechnen können, was ihren ungeheuren Einfluß auf die Politik erklärt. Verstärkt wird dies natürlich dadurch, daß sie das besondere Wohlwollen der linken Parteien überall haben, denn mit diesen eint sie die moralische Überheblichkeit des erhobenen Zeigefingers. Und so ist es Ihnen möglich, uns Vorschriften über Vorschriften zu machen. Und so wird der Bürger gegängelt und gemaßregelt was das Zeug hält, Verbote und Vorschriften schießen dermaßen ins Kraut, daß Behörden, Polizei und Gerichte mit der Kontrolle, Maßregelung und Bestrafung kaum noch nachkommen.  Da geht den linken Gouvernanten und Oberlehrern das Herz auf, und über nichts schreiben linke Journalisten lustvoller.

Beispiele gefällig? Hat jemand vielleicht noch irgendwo eine Glühbirne in irgendeiner Lampe? Kann man auf irgend einer Bundesstraße zu verkehrsarmen, ach was, verkehrslosen Zeiten schneller als 100 km/h fahren? Wie viele Anträge und Genehmigungen braucht man eigentlich, um irgendwo bauen zu können, wenn überhaupt? Kommt jemand als legaler Waffenbesitzer noch ohne Anwalt aus? Mit welchem Auto darf man in welche Innenstadt fahren? Was darf man politisch korrekt noch sagen? Welches Volksfest kommt noch ohne Dezibelbegrenzung aus? Wer gewinnt die Goldmedaille für die Erfindung der raffiniertesten Schikanen für Autofahrer? Wie ist überhaupt die CO2 Bilanz Ihres Wiener Schnitzels?

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode, wird man mit William Shakespeare feststellen, wenn man die neuesten Kapriolen der Bundesumweltministerin betrachtet. In Zukunft werden wir nur noch ein halbes Schnitzel auf dem Teller haben, wegen der Klimabilanz, Sie wissen schon. Außerdem ist zuviel Fleisch eh ungesund, oder? Wir Deutschen sind im übrigen hier besonders eifrig, wenn es gilt, den erhobenen Zeigefinger zu beachten. Ist es mal nicht direkt das Klima, so droht doch Fukushima. Und so schalten wir alle unsere technisch hochwertigen Kernkraftwerke ab, weil uns sonst Tschernobyl droht. Stattdessen stecken wir am Ende hunderte von Milliarden Euro in die sogenannten erneuerbaren Energien, sprachlich richtig allerdings erneuerbare Energieträger, aus denen dann Energie gewonnen wird. Und finden unsere verspargelten Landschaften wenn schon nicht schön, so sehen wir darin doch den Ausweis des Fortschritts. Und wir kaufen Energie aus den Nachbarländern zu, die sie ihrerseits aus immer mehr neu errichteten Kernkraftwerken gewinnen. Denn der deutsche Untertanengeist beugt sein Knie nun vor den Thronen, auf denen die Besserwisser sitzen. Denn seit der Ermahnung durch den weiland preußischen Innenminister Gustav von Rochow (1792-1847) wissen wir: Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen! Jawoll, Frau Hendricks, Frau Künast, Herr Hofreiter und wie sie alle heißen, die uns in Ihrer unermeßlichen Weisheit vorangehen, wir gehorchen!

Deren Lust am Vorschriftenmachen und am Belehren wird ins unermessliche wachsen, ebenso wie ihr Bewußtsein, so klug, so gebildet und so wissend zu sein wie es der Rest der Menschheit einfach in seiner Beschränktheit niemals sein kann. Tatsächlich sind sie keine Philanthropen, sie sind Misanthropen. Wer sich derart über andere Menschen erhebt, der liebt sie nicht, der verachtet sie, wenn er sie nicht gar haßt. Warum wählt man diese Leute eigentlich? Warum hört man auf sie, wenn sie nicht einmal gewählt sind? Die Antwort gibt Bertolt Brecht: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Werden wir doch noch normal?

Der politische Sprachgebrauch in Deutschland war bis zu diesem Wochenende klar. Das seriöse politische Spektrum begann links außen, womit noch nicht einmal die Partei gemeint ist, welche sich „Die Linke“ nennt, und endete in der Mitte, wo sich merkwürdigerweise fast alle anderen verorten. Rechts davon begann das Reich der Finsternis. Rechts war gleichbedeutend mit rechtsradikal oder gar rechtsextrem, auf jeden Fall rassistisch, faschistisch und was es sonst für politische Ekeldenominationen gibt.

Möglicherweise wird das jetzt anders. Horst Seehofer hat auf dem CSU-Parteitag seine Partei als eine Partei der gesellschaftlichen Mitte verortet, die auch das demokratische Spektrum rechts von der Mitte umfasse. Sie sei eine Partei, die sich Mitte-rechts einordnet. Rechts ist also nicht mehr böse? Ein demokratisches Spektrum rechts von der Mitte? Gehört Deutschland jetzt also doch zu Europa? Diese spöttische Frage ist angebracht, denn überall sonst in Europa gibt es ganz selbstverständlich Parteien rechts von der Mitte, ohne daß sie aus dem Club der Anständigen ausgeschlossen wären. Parteien rechts der Mitte führen Mitte-Rechts-Koalitionen oder stellen den Kern der parlamentarischen Opposition. Selbst am rechten Rand des demokratischen Spektrums (natürlich von der Mitte aus gesehen, und nicht von außen) angesiedelte Parteien sind Teil des normalen parlamentarischen Betriebes. Der Blick in das Halbrund des Plenarsaales zeigt ja auch, daß die Bestuhlung nicht in der Mitte aufhört. Natürlich wäre für Deutschland zu wünschen, daß dies bei uns künftig genauso ist. Die Ausgrenzung eines erheblichen Prozentsatzes der Wähler bzw. der von diesen Wählern bevorzugten Politiker hat ja de facto zu einer Linksverschiebung des politischen Systems in Deutschland geführt, was inhaltlich auch zum Beispiel bei der CDU durchschlägt. Von daher wäre die Einordnung Seehofers nichts anderes als die Rückkehr zur Normalität. Rückkehr, weil diese Sichtweise früher einmal auch in Deutschland völlig unstrittig war.

Wasser in den von Herrn Seehofer kredenzten Wein der Hoffnung auf normale Zeiten muß jedoch gießen, wer die Medienlandschaft dieses Landes betrachtet. Die politischen Journalisten ordnen sich nach einer Allensbach-Umfrage aus dem Jahre 2009 zu 73 % im linken politischen Spektrum ein (SPD 24 %, Grüne 42 %, die Linke 7 %). Eine Untersuchung der FU Berlin im Auftrage des Deutschen Journalistenverbandes im Jahre 2010 ergab, daß die Befragten sich grundsätzlich links von der Mitte einstuften, wobei ein Drittel angab, keiner Partei nahe zu stehen, 46,6 % allerdings auch den linken Parteien nahe zu stehen. In beiden Umfragen gaben aber nur 9 % bzw. 14 % an, den Unionsparteien nahe zu stehen. Die FDP erfreut sich 12 % bzw. 7,4 % Zustimmung unter den politischen Journalisten. Die AfD gab es zum Zeitpunkt dieser Umfragen noch nicht. Betrachtet man sich die Berichterstattung in den Medien, so wird man politische Journalisten, die erklären, dieser Partei nahe zu stehen, so selten finden wie weiße Elefanten.

Es bedarf keiner prophetischen Gaben vorherzusagen, daß Seehofer und seine Partei ab jetzt einem wahren publizistischen Trommelfeuer ausgesetzt sein werden. Die Nazikeule wird geschwungen werden, daß es nur so eine Art hat. Versuche, ihn und seine Parteifreunde durch Fangfragen aufs politische Glatteis zu führen, Unterstellungen, heimlich bereits an rechten Bündnissen zu arbeiten, Verschwörungstheorien aller Art und was an Unappetitlichkeiten sonst so vorstellbar ist, werden die Kommentarspalten der Zeitungen füllen und von den üblichen Verdächtigen in ARD und ZDF mit dramatischem Tremolo in der Stimme vorgetragen werden. Wer etwa einen auch nur diplomatisch-höflichen Umgang mit Politikern wie Victor Orbán oder gar Norbert Hofer übt, wird sich der übelsten Unterstellungen erwehren müssen. Man darf gespannt sein, wie standfest Seehofer und seine Parteifreunde sein werden.

Allerdings sollte man nicht nur auf die veröffentlichte, sondern vielmehr auf die öffentliche Meinung achten. In der oben erwähnten Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 über die politischen Präferenzen der Journalisten zeigt sich ein signifikantes Auseinanderklaffen der Überzeugungen von Bevölkerung einerseits und politischen Journalisten andererseits. Besonders krass ist dies bei der Vorliebe für die Unionsparteien bzw. die Grünen. Bekundeten im Falle der Unionsparteien 36 % der befragten Bürger, diesen Parteien nahe zu stehen, waren es bei den politischen Journalisten nur 14 %. Erklärten 11 % der befragten Bürger, den Grünen nahe zu stehen, war dies bei den politischen Journalisten ganze 42 %. Ein Blick in die Kommentarspalten der Internet-Ausgaben unserer Zeitungen wie auch auf die Leserbriefseiten der gedruckten Medien zeigt das noch deutlicher. Auch gilt es inzwischen als ausgemacht, daß die rückläufigen Auflagen gerade der großen meinungsbildenden Blätter in Deutschland ihre Ursache nicht zuletzt im Auseinanderklaffen der politischen Präferenzen von Lesern einerseits und Journalisten andererseits haben. Dazu paßt auch, daß nur bei der kleinen, wie ich aber meine feinen Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit ein gegenläufiger Trend festzustellen ist. Sie hat ihre Auflage im dritten Quartal 2016 im Vergleich zum dritten Quartal 2015 um 18 % gesteigert. Alle diese Entwicklungen zeigen jedem, der nicht völlig vernagelt ist, daß es mit der Ausgrenzung der demokratischen Rechten in Deutschland ein Ende haben muß. Auch wenn die offensichtlich mehrheitlich linken politischen Journalisten noch so zetern: die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

Der Sultan herrscht, der Westen ist sprachlos

In diesen Tagen geschieht merkwürdiges. Wir erleben die Endphase der von Mustafa Kemal Pascha, der später mit dem Ehrentitel Atatürk (Vater der Türken) ausgezeichnet wurde, am 29.10.1923 ausgerufenen Republik Türkei. Sie trat an die Stelle des brüchig und morsch gewordenen osmanischen Reiches, das als orientalische Despotie unter der Herrschaft eines Sultans über viele Jahrhunderte den Nahen Osten und Teile Nordafrikas dominiert hatte. Dieses Reich bezog seine Legitimation aus der Religion des Islam. Der Sultan sah sich in der Nachfolge des Propheten Mohammed. Geistliche und weltliche Macht vereinte er in seiner Hand, wie es ja auch im Koran und der Scharia vorgeschrieben ist. Indessen war Anfang des 20. Jahrhunderts auch im mittleren Osten ein solches Herrschaftssystem nicht mehr aufrecht zu erhalten. Überdies konnte das osmanische Reich nicht zuletzt auf Grund seiner Rückständigkeit den territorialen Machtansprüchen der europäischen Großmächte Frankreich, Russland und Großbritannien nichts mehr entgegensetzen. Kemal Pascha hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sah folgerichtig nur in der Umwandlung des Siedlungsgebiets der ethnischen Türken in einen nach westlichen Maßstäben organisierten republikanischen Staat eine realistische Chance für sein Volk, sich auch in der Zukunft behaupten zu können. In der Tat hat sich die Türkei dann bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts durchaus trotz mancher Anfechtungen zu einem Staatswesen entwickelt, das im Großen und Ganzen demokratisch genannt werden darf, auch wenn die von Atatürk selbst angelegte starke verfassungsmäßige Stellung des Militärs für europäische Demokraten etwas irritierend erschien.

Seit dem Jahre 2002 ist jedoch eine zunächst schleichende dann immer offenere Entwicklung zurück zum Sultanat zu betrachten. Schritt für Schritt hat der nunmehrige Präsident Recep Tayyip Erdogan diesen Staat umgebaut. In diesen Tagen erleben wir, daß sämtliche Bürgerrechte, die einen demokratischen Rechtsstaat ausmachen, ganz offensichtlich suspendiert worden sind. Das Regime verhaftet massenhaft angebliche Terroristen, die zu zehntausenden die Gefängnisse bevölkern. Darunter sind Richter und Generäle ebenso wie Journalisten und Lehrer, Anwälte und Abgeordnete. Zeitungsredaktionen werden ausgetauscht und Fernsehsender verstummen. Alles unter dem Vorwand, einen angeblich von langer Hand geplanten Putsch des früheren Verbündeten Fethullah Gülen und selbstverständlich auch der Kurden gewissermaßen unter dem übergesetzlichen Rechtstitel der Staatsnotwehr niederschlagen zu müssen. Tatsächlich würde es wohl niemanden überraschen, wenn sich herausstellte, daß der stümperhafte Militärputsch im Juli dieses Jahres letztendlich ein vom Präsidenten selbst angeordnetes Täuschungsmanöver gewesen ist. Damit wäre dann klar, was nicht wenige Beobachter vermuten. Erdogan brauchte so etwas, um unter diesem Vorwand den Rest an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei hinwegfegen zu können. Daß er unter anderem nun demnächst die Todesstrafe wieder einführen und ihren Vollzug ganz sicher forcieren wird, rundet das Bild nur ab.

Das ganze wäre nur unter die Rubrik: „Rückkehr des Orients zu seinen Wurzeln“ einzuordnen, wenn nicht die erstaunliche Nicht-Reaktion der westlichen Demokratien zu registrieren wäre. Es herrscht ganz offensichtlich sprachloses Schweigen, unterbrochen nur durch kleinlautes Räsonieren. Hätten die westlichen Demokratien wenigstens ein Mindestmaß an Selbstachtung und würden sie ihre eigenen Maßstäbe auch wirklich ernst nehmen, so könnte die Reaktion auf all das nur der Abbruch aller Verhandlungen über die Eingliederung der Türkei in die Europäische Union und deren Organisationen ebenso wie die Beendigung der Stationierung von NATO-Truppen sein. Ein Land, das unsere Werte mit offenbar wachsender Begeisterung mit Füßen tritt, das sich heute als klerikal-faschistisches System darbietet, ein solches Land kann weder den Status eines Beitrittskandidaten zur Europäischen Union, noch eines Verbündeten im Krieg gegen den islamistischen Terror haben. Doch die Europäische Union, angeführt von Deutschland, klammert sich an den Flüchtlingspakt mit der Türkei, dessen Aufkündigung sie offenbar fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Dabei ist dieser Flüchtlingspakt insoweit ein Nullsummenspiel, als für jeden von der Türkei in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Migranten ein Insasse eines türkischen Flüchtlingslagers nach Europa geschickt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung kann wohl nur Angela Merkel und ihren politischen Freunden einleuchten, Menschen mit klarem Verstand indessen nicht. Europa schützt sich vor weiterer illegaler Zuwanderung mittels der Grenzeinrichtungen Ungarns, Serbiens und anderer Balkanländer, auch wenn das deutsche Gutmenschen nicht wahrhaben wollen. Daß man also gleichwohl krampfhaft an diesem Abkommen ebenso wie an den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei festhält, kann nur damit erklärt werden, daß Frau Merkel und ihr Alptraumballett auf der Berliner und Brüsseler Bühne in ihrem Wahn fest daran glauben, nichts falsch gemacht zu haben. Es ist auch nicht ersichtlich, daß NATO-Verbündete wie Deutschland im Rahmen der kriegerischen Aktionen in Syrien unbedingt Truppenteile in der Türkei stationieren müssen. Ein Blick auf die Landkarte des Nahen Ostens zeigt, daß es reichlich Alternativen gäbe, selbst in den Teilen Syriens, die nicht in Feindeshand sind. Über andere angrenzende Staaten wollen wir erst gar nicht reden.

Was an diesem Befund so besorgniserregend ist, ist die Wirkung, die von diesem Beweis der Schwäche der westlichen Demokratien nicht nur auf Erdogan, sondern auch auf die Völker der Region ausgeht. Anders als in den westlichen Demokratien gilt dort wie zur Zeit Mohammeds und zuvor ausschließlich das Gesetz der Stärke. Nur wer sich durchsetzen kann, egal wie, genießt Respekt. Umgekehrt gilt jeder, der sich so verhält wie Deutschland und Europa es derzeit tun, als Schwächling. Dies hat Auswirkungen nicht nur auf die zwischenstaatlichen Beziehungen. Viel fataler ist das für die Wahrnehmung der Millionen von hier lebenden Orientalen, insbesondere islamischen Glaubens. Aus ihrer Sicht sind die Staaten und Gesellschaften, in denen sie nun leben, marode und morsch. Wie sturmreif geschossene Festungen scheinen sie wehrlos der Eroberung und Besetzung durch die Truppen entgegen zu sehen, über die Erdogan einst gesagt hat: „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Erdogan und andere Despoten seiner Machart betrachten die Politiker der westlichen Demokratien wie weiland Adolf Hitler, der am 22.8.1939 vor seinen führenden Generälen wörtlich erklärte: „Unsere Gegner sind kleine Würmchen! Ich sah sie in München.“ Das Verhalten der britischen und französischen Spitzenpolitiker bei den Verhandlungen, die zum Münchener Abkommen 1938 geführt hatten, konnte bei ihm durchaus eine solche Einschätzung hervorrufen. Die Ähnlichkeit mit der Situation unserer Tage ist frappierend.

Es ist buchstäblich „fünf vor zwölf“. Wenn unsere Politiker nur noch einen Funken Selbstachtung, ein Quentchen Verstand und einen Rest an Verantwortungsbewußtsein haben, dann treffen sie endlich eine klare Entscheidung mit unmißverständlicher Signalwirkung. „Herr Erdogan, Sie sind zu weit gegangen! Zu einer klerikal-faschistischen Diktatur haben wir keinerlei Beziehungen mit Ausnahme diplomatischer Vertretungen.“ Principiis obsta!

Nehmt Euch nicht so wichtig!

Der Medienkonsument kann dem Thema kaum noch ausweichen. Ob jemand gerade mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wird, oder als Fußballfachmann vorgestellt wird: Fachkunde und Preiswürdigkeit scheinen nicht zu genügen. Es muß wohl, soweit zutreffend, auch von seiner/ihrer Homosexualität gesprochen werden. Als ob das im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema tatsächlich die Leute interessieren würde. Natürlich interessiert es eigentlich genauso wenig, wie die bevorzugte Automarke eines Literaten oder die abendliche Lektüre des Fußballfachmannes. Offenbar besteht jedoch ein erhebliches Interesse bestimmter Kreise daran, das Thema stets am köcheln zu halten, mehr noch, Sexualität allgemein und Homosexualität im besonderen in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Mensch als sexuelles Wesen scheint ihnen gesellschaftspolitisch ein wichtiges Projekt zu sein. Deswegen die sog. Genderwissenschaften und die Vorstellung aller möglichen sexuellen Erscheinungsformen schon in der Grundschule.

Doch was zu viel ist, ist einfach zu viel.

Es ist sicher ein gesellschaftlicher und humanitärer Gewinn, daß in unserer Kultur, ich betone in unserer Kultur, sexuell abweichendes Verhalten von Erwachsenen untereinander nicht mehr strafbar ist. Wir halten es heute mit Recht für normal, daß dies nun einmal Privatsache ist. Und das sollte sie auch wirklich sein. Die Minderheit von 1% bis 2 % von Menschen, deren sexuelle Veranlagung sie auf das jeweils eigene Geschlecht fixiert, und ihnen damit ein Familienleben, das den anderen 98-99 % möglich ist, unmöglich macht, wird von ihren selbst ernannten Funktionären und Interessenvertretern jedoch derart in den Vordergrund geschoben, daß man meinen könnte, ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung sei so veranlagt. Und deswegen müssten sie natürlich in jeder Hinsicht nicht nur gleichberechtigt sein, vielmehr ihre von der Natur erzwungene Art zu leben sei dasselbe, wie das Leben der anderen. Es ist eben nicht dasselbe. Das ist keine Abwertung. Das ist einfach die Feststellung: er/sie ist anders. Dabei kann man es belassen. Wenn eben zwei Menschen keine gemeinsamen Kinder bekommen, und gemeinsam in Liebe großziehen können, dann sollen sie eben halt nicht krampfhaft das äußere Bild einer Familie darstellen wollen, die eben tatsächlich aus biologischen Gründen nicht existiert. Dann lebt man eben nicht in der Familie, was im übrigen auch viele Menschen tun, die es biologisch durchaus könnten.

Man muß eben nicht ständig andere Menschen mit diesen intimen Dingen belästigen. Mir ist es wirklich vollkommen gleichgültig, ob jemand, mit dem ich nun beruflich oder gesellschaftlich zu tun habe, in seinem Privatleben glücklich verheiratet ist und mit seiner Frau die gemeinsamen Kinder großzieht, oder eben nicht, und vor allem interessiert mich dann nicht, warum. Dieser Mensch interessiert mich eben als Mandant oder Zeuge oder vielleicht auch Kollege, privat indessen überhaupt nicht. Und das gleiche gilt für Menschen, die mir in den Medien als dies oder jenes vorgestellt werden. Wenn aber dann mit einer gewissen Penetranz noch irgendetwas „von seiner Homosexualität“ erzählt wird, dann denke ich mir regelmäßig, daß ich das eigentlich nicht hören wollte. Durchaus anders ist es allerdings, wenn aus einem sachlichen Grund über das Familienleben eines Menschen berichtet wird. Abgesehen davon, daß dies tatsächlich im Sinne der Gauß’schen Normalverteilung das ist, was man von den meisten Menschen erwarten kann, ist das ja schließlich auch ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist so banal, daß jedes weitere Wort darüber überflüssig wäre.

Ich glaube im übrigen nicht, daß diese maßlose Überhebung dem berechtigten Anliegen der so veranlagten Menschen dienlich sein kann. Vielmehr kann das Gefühl der Belästigung dazu führen, daß man berechtigte Anliegen vielleicht auch einmal unberücksichtigt läßt. Übertreibungen sind nie gut. So richtig es war, den § 175 StGB aufzuheben, so fragwürdig ist es, ein Vierteljahrhundert später zu fordern, daß die seinerzeit auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Menschen per Gesetz gewissermaßen nachträglich freigesprochen werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten. Denn die ersatzlose Streichung eines Gesetzes ist im Grunde Rehabilitation. Der Gesetzgeber signalisiert damit klar und deutlich, daß sich nun die bessere Erkenntnis Bahn gebrochen hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Rehabilitierung mit Entschädigungsregelung indessen würde ja bedeuten, daß der damals allgemein für richtig gehaltene Rechtszustand auch damals Unrecht gewesen wäre. Das war er nicht. Nicht einmal unter der Geltung unseres Grundgesetzes. Es ist ja auch noch niemand auf den Gedanken gekommen, nach der Aufhebung anderer Straftatbestände, etwa der früheren generellen Strafbarkeit der Abtreibung ein Rehabilitationsgesetz mit Entschädigungsregelung zu fordern, oder, um eine weniger bedeutsame Vorschrift zu nennen, nach der Aufhebung von § 143 StGB, Halten von und Handel mit gefährlichen Hunden, gleiches zu tun.

Man belästige uns also bitte nicht mehr auf Schritt und Tritt mit dem Privatleben anderer Leute. Vor allem aber behellige man nicht Kinder, denen Sexualität an sich noch völlig fremd ist, mit Dingen, mit denen selbst die meisten Erwachsenen nicht behelligt werden möchten.

Der Umgang mit diesem Thema ist auch ein Prüfstein für die Seriosität von politischen Parteien. Wer das plakative Zurschaustellen von allerlei sexuellen Varianten und die Indoktrination von Schulkindern durch Aktivisten von Lesben- und Schwulenverbänden so offensichtlich zum politischen Schwerpunkt macht, daß Koalitionsvereinbarungen ohne dem nicht mehr denkbar erscheinen, wie das bei den Grünen der Fall ist, dem sollten die Wähler doch die kalte Schulter zeigen.

Gesicht zeigen!

Die Bundesregierung plant dem Vernehmen nach ein Verbot der Vollverschleierung für Beamtinnen. Offenbar ist der Druck der öffentlichen Meinung nun so groß geworden, daß die Politik handeln muß. Immerhin haben sich bei einer Meinungsumfrage Ende August dieses Jahres 51 % der Befragten für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, und 30 % für ein Verbot der Vollverschleierung von Beamtinnen, etwa Lehrerinnen oder Richterinnen, ausgesprochen. Die Bürger unseres Landes ergreift wohl immer mehr angesichts einer voll verschleierten Muslimin – andere Frauen tun so etwas nicht – ein Gefühl des Unwohlseins. Der Anblick einer solchen Gestalt ist für die meisten Deutschen wohl nicht nur fremdartig, sondern hat zunehmend auch etwas bedrohliches. Man kann diesen Ausdruck extremer muslimischer Religiosität auch kaum von sonstigen extremen Ausprägungen dieser Religion trennen, etwa vom Dschihadismus. Die Trägerinnen dieser Kleidung bekunden damit auch jedenfalls in der Wahrnehmung der allermeisten Bürger dieses Landes eine bewußte und radikale Distanzierung von unserer Lebensweise. Diese Kleidung wird auch – meines Erachtens zu Recht – als radikale Ablehnung einer säkularen Rechtsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert, verstanden. Als Ausdruck einer Ideologie nämlich, die zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Gebot religiöser Neutralität des Staates, das Recht seine Religion zu wechseln, oder auch gar keine Religion zu haben, entschieden ablehnt. Das schlägt im übrigen auch auf die gewissermaßen mildere Variante dieser Vollverschleierung, das sogenannte islamische Kopftuch (Hijab), durch. Gerade weil Musliminnen nicht selten behaupten, dieses Kleidungsstück, häufig kombiniert mit unförmigen langen Mänteln, aus freien Stücken zu tragen. Dies sei nämlich ein Zeichen für ihre sexuelle Nichtverfügbarkeit. Offenbar begreifen immer mehr einheimische Deutsche, daß dieses Argument spiegelbildlich einen unverschämten Vorwurf gegen alle Frauen beinhaltet, die keine islamische Kleidung tragen. Diese bekunden damit dann denknotwendig doch ihre sexuelle Verfügbarkeit, mit anderen Worten, es handelt sich um Flittchen. Daß viele muslimische Männer das genauso sehen, und sich entsprechend gegenüber deutschen Frauen verhalten, gehört zu den großen gesellschaftlichen Ärgernissen unserer Zeit. Deswegen verbieten Mütter bereits ihren Töchtern, öffentliche Schwimmbäder aufzusuchen, wenn sie nicht schon von sich aus da nicht mehr hingehen wollen.

Es bleibt abzuwarten, ob unsere Politiker tatsächlich den Mut haben werden, ein Verbot der Vollverschleierung, also das Tragen des sogenannten Niqab oder der Burka, wenigstens für den öffentlichen Dienst gesetzlich einzuführen. Die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dürfte dem nicht entgegenstehen. Zwar kann die Religionsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dennoch unterliegt auch sie immanenten Schranken, wie jedes Grundrecht. Dazu gehören grundsätzlich kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter. So zum Beispiel das in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Erziehungsrecht der Eltern. Dies steht einer religiösen Indoktrination in den Schulen, auch mittelbar, entgegen. Wer als Schüler gezwungen ist, den Anblick einer religiös gekleideten Lehrerin täglich zu ertragen, wird damit auch subtil indoktriniert. Auch muß darüber nachgedacht werden, ob nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter – Art. 2 Abs. 1 GG – auch ein Abwehrrecht gegen Belästigungen gibt, die sich aus einer allzu penetranten Kundgebung religiöser Überzeugungen ergeben. Wer sich zu Behörden und Gerichten begeben muß, und dabei mit Beamtinnen konfrontiert wird, die im Dienst auffällige und unangenehm berührende religiöse Kleidung zur Schau tragen, der kann dem ja nicht ausweichen. Zwar steht das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sicherlich nicht der Gewaltunterworfenheit gegenüber dem Staat generell entgegen. Ihre Grenze findet diese Gewaltunterworfenheit jedoch in dem, was zur Funktion des Staates unbedingt erforderlich ist. Ganz und gar nicht erforderlich für die Funktion des Staates und die Aufgabe der jeweiligen Behörde ist jedoch ein religiöses, erst recht ein penetrant religiöses Äußeres der jeweiligen Beamtinnen.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den sogenannten Kopftuchurteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015. Schon im ersten Kopftuchurteil von 2003, in dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht eine hinreichende gesetzliche Grundlage für ein Verbot des islamischen Kopftuchs im Schuldienst vermißt hat, haben die Richter durchaus das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem sozialen Frieden, der nichts anderes als die kollektive Ausprägung der individuellen Freiheitsrechte ist, gesehen. Der soziale Friede besteht eben zu einem guten Teil darin, daß wir in Freiheit leben, und über unsere Lebensweise im wesentlichen Konsens besteht. Wenn aber einzelne Gruppen Ausgrenzungstendenzen zeigen, ist dieser soziale Frieden gefährdet. Deswegen führen die Richter aus Karlsruhe im ersten Kopftuchurteil auch aus:

„Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlaß zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Aus einer hierauf zielenden Regelung in den Schulgesetzen können sich dann für Lehrkräfte Konkretisierungen ihrer allgemeinen beamtenrechtlichen Pflichten auch in Bezug auf ihr äußeres Auftreten ergeben, soweit dies ihre Verbundenheit mit bestimmten Glaubensüberzeugungen oder Weltanschauungen deutlich werden läßt. Insoweit sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit denkbar….. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften von vornherein zu vermeiden..“

In die gleiche Richtung geht das zweite Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom  27.01.2015. Nach dem Hinweis auf das erhebliche Gewicht der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit führen die Richter aus: „Anders verhält es sich dann, wenn das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führt oder wesentlich dazu beiträgt. Dann wäre es ihnen zumutbar, von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfunden religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, äußere religiöse Bekundungen über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden, wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht wird.“

Wenn also schon das sogenannte islamische Kopftuch jedenfalls in den Schulen unter bestimmten Umständen per Gesetz verboten werden kann, dann muß dies erst recht für die Vollverschleierung gelten. Denn hier tritt in der Tat das von der Bundesregierung nun angeführte Argument hinzu, daß Kommunikation nur möglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers erkennen kann. Worte sind das eine, die Mimik das andere. Beides zusammen ist die Äußerung eines Menschen. Worte können je nach Gesichtsausdruck ihres Sprechers durchaus unterschiedlich gewertet werden. Hinzu kommt, daß die islamische Vollverschleierung überhaupt nicht anders verstanden werden kann, denn als Ausdruck der entschiedenen Ablehnung unserer freiheitlichen, säkularen Gesellschaftsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich offenbar auch von der Überlegung leiten lassen, daß die immanenten Schranken der Grundrechte auch davon bestimmt werden, was gesellschaftlich allgemeiner Konsens ist. Wenn religiös oder ideologisch bestimmte Verhaltensweisen von Gruppen das Potenzial haben, gesellschaftlich Unfrieden zu stiften oder gar den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden, dann hat der Staat das Recht, meines Erachtens auch die Pflicht, dem entgegenzuwirken. Es hängt also von unserem Verhalten als Bürger ab, wie die Juristen diese Problematik einschätzen. Je deutlicher die Mehrheitsbevölkerung, wie Politik und Medien gerne formulieren, diesen religiösen Fanatismus ablehnt, was sich natürlich auch in entsprechenden Reaktionen auf seine Symbole manifestiert, je eher werden Verfassungsrichter einschlägige Verbotsgesetze akzeptieren. Das würde sicher auch dann gelten, wenn etwa auf Grund einer Volksabstimmung in Bayern ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, gesetzlich verfügt würde. Hier sind wir Bürger durchaus gefordert. Warum soll man nicht angesichts einer voll verschleierten Frau seinen Unmut über diesen Anblick laut und deutlich äußern, ohne dabei die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten? Warum soll man nicht etwa auch die Gelegenheit nutzen, einer Burkaträgerin in der Öffentlichkeit zu erklären, daß man es eben nicht gut findet, wenn bei uns Frauen in dieser Kleidung öffentlich auftreten? Warum soll man etwa nicht beim Anblick einer Niqab-Trägerin Trägerin dem Unmut darüber auch den entsprechenden Gesichtsausdruck verleihen? Das ist im übrigen weit weg vom Delikt der Volksverhetzung und auch keineswegs beleidigend. Aber es trägt dazu bei, der Mehrheitsmeinung, wie sie in der eingangs zitierten Umfrage zum Ausdruck gekommen ist, öffentlich Präsenz zu verleihen. Seien wir nicht weniger selbstbewußt, als diese auftrumpfenden Muslime! Mia san mia, sagt der Bayer mit Recht. Das gesellschaftliche Klima muß dem religiösen Rigorismus, wie er jedenfalls von einem nicht geringen Teil der Muslime bei uns immer aggressiver gelebt wird, eindeutig entgegenstehen. Dann können Verfassungsrichter im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit, friedlichem Zusammenleben und Freiheit der Religionsausübung richtig entscheiden. Politiker und Juristen sprechen gerne von der wehrhaften Demokratie. In der Tat gilt es unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Nicht nur gegen politischen Extremismus, sondern auch gegen einen religiösen Rigorismus, der alle Lebensbereiche des Menschen ergreift. Principiis obsta!

Die Pöstchen-Partei

Wir haben in Deutschland Parteigründungen, Umgründungen und auch Umbenennungen erlebt. Letztere dienen eher zur Tarnung, wie der Fall SED/PDS/Die Linke zeigt. Doch sie könnten auch zur Klarheit beitragen. Zum Beispiel wäre es für die Einschätzung des politischen Handelns gewisser Teilnehmer am politischen Leben dieses Landes durch uns „Menschen da draußen im Lande“ hilfreich, wenn sich die CDU in PP, die Pöstchen-Partei, umbenennen würde. Denn so wüßte man gleich, was etwa Herrn Bouffier dazu getrieben hat, seinem Koalitionspartner Die Grünen ihren Herzenswunsch zu erfüllen, und die hessischen Schulkinder mit allerlei sexuellen Abstrusitäten und vor Unwissenschaftlichkeit strotzenden Gender-Theorien traktieren zu lassen. Noch vor wenigen Jahren wären solche Dinge mit der CDU nicht zu machen gewesen. Heute jedoch geht es alleine darum, wie man Ministerpräsident bleiben kann und seine Parteifreunde weiter mit gut bezahlten Pöstchen versorgen kann. Und vielleicht kann man ja sogar Bundespräsident werden! Bundespräsident, ja der Papa hat es zum Bundespräsidenten gebracht, da staunt ihr aber, liebe Nachbarn! Das hättet ihr ihm aber nicht zugetraut!

CDU heißt, man muß es doch einmal ausschreiben, Christlich-Demokratische-Union. In der neuen Interpretation gehört zum christlichen Menschenbild dann wohl die sexuelle Vielfalt einschließlich Sado-Maso und fröhlichem Rudelbumsen. Und vor allem, daß der Mensch von Kindesbeinen an ganz nach Tagesform mal ein bisserl schwul und mal ein bisserl hinter Nachbars Töchterlein her ist. Nachdem derartiges offenbar zur grünen DNA gehört, weil sie sowas grundsätzlich überall so früh wie möglich in den Schulunterricht einbauen wollen, und dazu auf bewährte Sch(w)ulhelfer nach dem Strickmuster ihres Herrn Beck mit dem ungeklärten Verhältnis zur Pädophlie zurückgreifen, sollte man sich auch für diese Partei einen neuen Namen überlegen. Statt „Die Grünen“ vielleicht „Die Geilen“. Ließe sich logomäßig recht einfach auf Plakaten und Internetseiten darstellen. Statt der Sonnenblume dann vielleicht noch ein Präser oder ein Dildo.

Bei der PP haben wir es ja bereits mit allerlei putzigen Figürchen zu tun, wie den Herren Strobl und Wolf in Baden-Württemberg, die sich ausnehmend gut als Kretschmanns Schoßhündchen machen, oder der rheinischen Frohnatur Armin Laschet, der immer wirkt wie ein Elferrat des Aachener Karnevalsvereins, oder den Herren Kauder und Altmeier, die sich als Merkels Pitbulls gerieren, wobei man sich unschwer vorstellen kann, wie sie bei Mutti Männchen machen und über Stöckchen springen.

Liebe Leser, entscheiden Sie selbst: ist das nun Satire oder ist das die Realität? Oder einfach Realsatire?

 

Deutschland sucht den Superstar

Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“

Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.

Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.

Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.

Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.

Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.

Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.

Geschichte mit einer Prise Pazifismus

Das Bayerische Armeemuseum in Ingolstadt zeigt derzeit in der imposanten Kulisse des Neuen Schlosses eine Ausstellung über den deutschen Bruderkrieg von 1866. Die Ausstellung ist natürlich sehenswert, zum einen weil sie die Erinnerung an eine wesentliche, wenn auch unglücklich verlaufene Phase der deutschen Einigung wachruft, und zum anderen die Fülle der Exponate und erläuternden Texte geeignet ist, dem Besucher für kurze Zeit jene Epoche vor Augen zu führen.

Indessen wird natürlich auch das geschichtspolitische und museumspädagogische Konzept sichtbar, das heutzutage einer solchen Ausstellung wohl zu Grunde liegen muß, damit sie überhaupt dem Volk präsentiert werden darf. Dem Anliegen moderner Pädagogen, die Geschichte von der Höhe der Staatskunst herunter zu holen, Schlachtfelder, Operationen und Waffentechnik in den Hintergrund zu schieben und stattdessen das Erleben des einfachen Volkes und des gemeinen Soldaten in den Vordergrund zu stellen, wird natürlich mit der Schilderung von Erlebnissen einzelner Mannschaftsdienstgrade Rechnung getragen. Der Ausstellungsrundgang beginnt auch mit der Erinnerung an die große Zahl von Gefallenen. Eines der großflächigen Schlachtengemälde aus jener Zeit, das den preußischen König und späteren Kaiser in der Schlacht von Königgrätz inmitten seiner Generäle, aber auch einfachen Soldaten zeigt, kann denn auch nicht einfach unkommentiert dargeboten werden. Weil es nun ganz unverholen den heroischen Geist jener Zeit widerspiegelt, wird gewissermaßen als Gegengift eine Karikatur von Daumier hineinkopiert, die als der Traum des Erfinders jener Waffe betitelt ist, die in diesem Kriege tatsächlich maßgeblich das Geschehen auf den Schlachtfeldern bestimmt hat, und natürlich große Verluste verursacht hat: des Zündnadelgewehrs.

Transportiert wird damit vor allem die pazifistische Sicht der Dinge. Suggeriert wird, daß es den Erfindern und Konstrukteuren neuer oder auch nur verbesserter Waffen allein darum gehe, daß im nächsten Krieg möglichst viele Menschen getötet werden. Pazifisten glauben ja ohnehin, daß Menschen, die politische Krisen nur mit einem Krieg lösen können, oder dies jedenfalls glauben, von einem menschenfeindlichen Denken beseelt sind. Und auch diejenigen, die dann Operationen planen und Truppen in Gefechte führen, wollen nur Tod und Vernichtung. Dieser Pazifismus übersieht natürlich geflissentlich, daß die Menschen zu aller Zeit den Krieg immer nur als Mittel zum Zweck gesehen haben, ob dieser Zweck dann jeweils ehrenhaft war oder nicht, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen. Es liegt ja auch auf der Hand, daß Staatsmänner stets ihrem Volk die Früchte eines gewonnenen Krieges reichen wollten, unabhängig davon, ob es in der konkreten Situation klug oder gar sinnvoll war, zum Mittel des Krieges zu greifen. Für die Heerführer gilt nichts anderes. Gerade deswegen sehen gerade Soldaten unserer Tage militärische Entscheidungen wie die für den Abnutzungskrieg in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges als unvertretbar, ja gerade als Pervertierung der Kriegskunst an.

Hämische Kommentare zum historischen Geschehen, wie sie die erwähnte Karikatur Daumiers transportiert, mögen zwar unverbesserliche Pazifisten in ihrer Meinung bestärken. Das Wesen des Krieges wird damit nicht getroffen. Das Problem des Krieges ist vielmehr außerordentlich komplex. Die Motive der führenden und handelnden Personen changieren zwischen edelmütig und verwerflich, ihre Gemütslage zwischen Stolz und Trauer, ihr Handeln zwischen kühl kalkulierend und aufbrausend dumm. Schade, daß eine an sich nicht schlechte Ausstellung sich von politisch korrekter Volkspädagogik nicht frei machen kann.