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Ja, wo samma denn?

Bayern gilt in Deutschland in vielerlei Hinsicht als ganz besonderes Land. Unter anderen wird dort bekanntlich nicht selten eine deutliche, auch schon einmal derbe Sprache gepflegt. Je nach Betroffenheit und Standpunkt wird das dann begrüßt oder bekrittelt. Gleichgültig ist es den Leuten in der Regel nicht. Für Unterhaltung ist gesorgt. Diesen spezifischen Charakter der Menschen in seinem Sendegebiet abzubilden, ist natürlich auch eine der Aufgaben des Bayerischen Rundfunks. Eine gute Gelegenheit, diesen Auftrag zu entsprechen, hat er am 1. März dieses Jahres verpaßt.

In der wöchentlichen Münchener Runde moderierte Sigmund Gottlieb die Diskussion von vier Gesprächspartnern zum Thema Flüchtlingskrise: Schafft Merkel noch die Wende? Was denn sonst in diesen Tagen! Eingeladen waren der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, der frühere griechische Außenminister Dimitris Droutsas, die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Publizist Henryk M. Broder. Gerade das Aufeinandertreffen der, zurückhaltend formuliert, emotionsgesteuerten Claudia Roth und des scharfzüngigen Henryk M. Broder hätte ein unterhaltsames Wortgefecht garantiert. Indessen wurde Broder kurzfristig wieder ausgeladen. Seine Rückfrage bei der zuständigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks ergab, daß Claudia Roth sich geweigert hatte, an der Sendung teilzunehmen, wenn Broder mit am Tisch sitzen werde. Der Bayerische Rundfunk entschied sich dann dafür, Roth nachzugeben und Broder wieder auszuladen. An seiner Stelle wurde der Politik- und Medienwissenschaftler Norbert Bolz eingeladen, der zwar mit durchaus klugen Beiträgen das leistete, was man von einem seriösen Experten erwarten darf, aber doch etwas blaß blieb.

Der Vorgang ist erstaunlich und alarmierend zugleich. Merkmal einer freien und unabhängigen Presse, wozu sich gerade unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk gerne zählt, ist es unter anderem, Wünschen oder gar Pressionen von Politikern unter keinen Umständen nachzugeben. Die richtige Entscheidung in diesem Sinne wäre es natürlich gewesen, der Politikerin Roth zu bedeuten, daß die Zusammensetzung der Diskussionsrunde nun einmal Sache des veranstaltenden Senders sei. Geladene Gäste hätten natürlich die Möglichkeit, zu kommen oder auch nicht. Wenn die Frau Bundestagsvizepräsidentin sich mit Herrn Broder nicht an einen Tisch setzen wolle, dann sei das ihr gutes Recht, sie müsse dann aber auch nicht kommen. Und wenn die Frau Spitzentörin ihrer Partei dann bockig geblieben wäre, hätte man halt jemand anders eingeladen. So aber wurde der fatale Eindruck erweckt, daß jedenfalls höherrangige amtierende Politiker gewisse Sonderrechte genießen, hinter die das Informationsinteresse der Fernsehzuschauer ebenso zurücktreten muß, wie der Anstand gegenüber einem geladenen Gast, der eben keine Extrawurst gebraten haben will, auf der Strecke bleibt.

Henryk M. Broder ist nun einmal wie gesagt ein außerordentlich scharfzüngiger, aber auch scharfsinniger Teilnehmer am politischen Diskurs in diesem Lande. Nach eigenem Bekunden hätte er bei dieser Gelegenheit Claudia Roth gerne gefragt, was sie sich eigentlich dabei denke, wenn sie bei Demonstrationszügen hinter Parolen hergehe wie: Deutschland verrecke! Oder: Deutschland, du mieses Stück Scheiße! Eine solche Frage ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Wer sich sonst vor Sorge über allgegenwärtige Verletzungen der Menschenwürde nicht einkriegen kann, der muß sich gerade solche Fragen gefallen lassen. Diese Fragen führen dann auch unausweichlich zu Überlegungen, wo und wie Claudia Roth ihre Abneigungen, ihr Mitgefühl und ihre Sympathie zu verteilen pflegt. Nach Sachlage jedenfalls am wenigsten zu Gunsten der inzwischen sogenannten „Urdeutschen“, die in unserem Lande immer noch und gottlob die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das inoffizielle Amt der Bundesempörungsbeauftragten übt sie keinesfalls unparteiisch aus. Wenn Broder sie deswegen teils mit harschen Formulierungen an der Grenzlinie zwischen Unhöflichkeit und Flapsigkeit bedenkt, dann ist das vor diesem Hintergrund durchaus nicht unangebracht. Zieht man des weiteren in Betracht, daß die Lösungskompetenz dieses Parlamentspapageis – was sich nicht nur auf den von ihr bevorzugten Modestil bezieht – gegen null geht, dann liege ich wohl mit meiner Charakterisierung als hysterische Doppel-Null aus Babenhausen mit der Lizenz zum Dummschwätzen richtig. Auf ein Fernsehduell Henryk M. Boder gegen Claudia Roth müssen wir jedoch leider immer noch warten.

Moral geht vor Recht?

Nehmen wir mal an, die Stadt Augsburg hätte den Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstatten, ob sie der Bundesvorsitzenden der AfD für das Augsburger Rathaus Hausverbot erteilen könne. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gribl hätte seiner Auftraggeberin klar gemacht, daß es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe, ob sich nun die Politikerin mit umstrittenen Äußerungen hervorgetan habe oder nicht. Dies gelte umso mehr, als die Politikerin ja zu einer Veranstaltung zweier Mitglieder des Augsburger Stadtrates ins Rathaus eingeladen worden sei. Schließlich sei es gang und gäbe, daß öffentliche Gebäude auch für Veranstaltungen von politischen Parteien, insbesondere solchen, die in den Kommunalparlamenten vertreten seien, zur Verfügung stünden. Daß der Rechtsanwalt Dr. Gribl ein Gutachten mit diesem Inhalt geschrieben hätte, folgt nicht nur aus der eindeutigen Rechtslage. Er selbst hat das ja nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, mit der das von der Stadt gegen die Politikerin verhängte Hausverbot aufgehoben worden ist, öffentlich erklärt. Er habe nicht davon ausgehen können, daß die Stadt mit ihrem Hausverbot durchkomme, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Wenn man aber einer Überzeugung sei, dürfe sie auch juristisch durchgesetzt werden.

Nun ist der Rechtsanwalt Dr. Gribl nach 15 Jahre währender erfolgreicher Berufspraxis seit 2008 Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und hat jenes skandalöse Hausverbot verhängt. Offensichtlich wider besseres Wissen, wie das nicht nur jedem Juristen klar ist, sondern was er ja selbst zugibt. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein durchaus hochrangiger Politiker – Gribl ist auch stellvertretender Vorsitzender der CSU – erklärt, sich an Recht und Gesetz nicht halten zu müssen, wenn er anderer Überzeugung ist. Welche das ist, hat er ja anläßlich der Verhängung dieses skandalösen Hausverbots erklärt. Seinen Augsburger Ratskollegen von der AfD hat er ja ins Stammbuch geschrieben: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer auf einem derart hohen moralischen Roß sitzt, der hat natürlich keinen Blick mehr für die Niederungen des Rechts.

Das Gefasel des Politikers Gribl von einer unerträglichen Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens sowie das weinerliche Gerede von einer Verletzung der Seele der Stadt ist es jedoch, was nicht auszuhalten ist. Es mag von Frau Dr. Petry ungeschickt gewesen sein, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherung der Grenzen gegen den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen auf das einschlägige Gesetz hinzuweisen. In diesem Gesetz steht ja tatsächlich, daß unter Umständen und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Bundespolizei auch im Grenzdienst Schußwaffen einsetzen kann. Nichts anderes bedeutet die Formulierung der Politikerin, dies sei ultima ratio. Auch wenn Politik und Medien nahezu einhellig aufgeheult haben, als seien Hitler und Honecker gleichzeitig auf die Erde und nach Deutschland zurückgekehrt, so kann doch nicht entfernt von unerträglichen, gar die Seele der Stadt Augsburg verletzenden Äußerungen gesprochen werden. Wer derartig maßlos übertreibt, macht sich unglaubwürdig. Schlimmer noch: Wer eine dazu noch dem Gesetz entsprechende Äußerung des politischen Gegners nicht als bloß falsch bezeichnet, sondern als moralisch minderwertig abqualifiziert, der verläßt den Boden der demokratischen Diskussionskultur.

Was wirklich unerträglich ist, ist die Vorstellung, daß bei uns in Deutschland künftig selbst gezimmerte Maßstäbe der Moral Gesetz und Recht vorgehen, und Politiker frei von gesetzlichen Vorschriften agieren können. Das ist möglicherweise die Folge des vielfachen offenen Rechtsbruchs, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung seit September 2015 nicht nur begeht, sondern auch noch als moralisch geboten verteidigt. Wer das zutreffend als Herrschaft des Unrechts bezeichnet, wie das der bayerische Ministerpräsident getan hat, auf den wird medial eingeprügelt. Allerdings gilt auch hier, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Herrn Seehofer ist außer der üblichen Schelte seitens der anderen Parteien und ihrer medialen Steigbügelhalter nichts passiert. Man stelle sich aber nur einen Augenblick lang vor, Frau Petry oder andere führende Vertreter ihrer Partei hätten das gleiche gesagt. Es wäre wohl nicht unter einer Verdammung durch mindestens drei öffentliche Tribunale (Talkshows) abgegangen.

Bitte nicht schießen!

„Empörung über Petrys Schußwaffenforderung“ und ähnlich schallt es aus den gesendeten und gedruckten Medien. „AfD-Chefin: Polizisten sollen notfalls auf Flüchtinge schießen“ – Empörung auf allen Kanälen.

Um Gottes Willen! Sie will auf Flüchtlinge schießen lassen! Jetzt ist doch die Katze aus dem Sack! Da sieht man doch, wessen Geistes Kind diese Petry und ihre Leute sind. Auf Flüchtlinge schießen! Da tauchen doch vor dem sprichwörtlichen geistigen Auge die schrecklichsten Bilder auf. Herzige Flüchtlingskinder, von Maschinengewehrgaben zerrissen. Kaltblütig in die Menge feuernde Männer in schwarzen (ja, tatsächlich schwarzen!) Uniformen. SS reloaded. Und schon beeilt sich ein Polizeigewerkschafter zu versichern, daß Polizei natürlich niemals auf Flüchtlinge schießen würde. Und ein Koalitionspolitiker ruft ganz schnell Mauer und Schießbefehl an der Grenze zwischen Deutschland und Deutschland in Erinnerung..

Was ist geschehen? Die Vorsitzende der AfD hat auf eine entsprechende Frage erklärt: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur ultima ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Wenn ein Grenzübertritt durch Worte und Maßnahmen nicht verhindert werden kann, dann muß im Notfall eben auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. So steht es im Gesetz.“

Wenn die Empörung am größten ist, sollte größte Gelassenheit einkehren. Was hat die Dame eigentlich gesagt? Sie hat erst einmal gesagt, daß kein Polizist und sie selber auch nicht auf Flüchtlinge schießen wolle. Das ist selbstverständlich. In der medialen Öffentlichkeit muß man aber wohl auch Selbstverständliches betonen. Sie hat dann weiter gesagt, daß im Notfall, wenn also gar nichts anderes mehr geht, auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann. Eben als ultima ratio, was ja auf deutsch nichts anderes heißt, als letzte Wahl unter den überhaupt zur Verfügung stehenden Mitteln. Politiker mit juristischen Staatsexamina und Polizisten, die sich eifrig am Ölen der Empörungsmaschinerie beteiligen, sei ein Blick ins Gesetz angeraten. Den empfiehlt ja auch Frau Petry. Wenn es um die Grenzen geht, geht es natürlich um Vollzugsbeamte des Bundes. Für die gilt § 10 Abs. 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Und da heißt es: „Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“ D.h. also, wenn etwa eine Menschenmenge drauf und dran ist, gewaltsam einen Grenzzaun niederzureißen und die dahinter postierten Bundespolizisten niederzutrampeln, dann werden sie ihre Schußwaffen einsetzen dürfen, wenn sie dieser Lage anders nicht Herr werden können. Natürlich muß dann immer erst einmal zur Warnung in die Luft geschossen werden, und danach möglichst nur in die Beine. Das steht nun einmal im Gesetz.

Worüber regt man sich eigentlich auf? Die Aufregung scheint mir künstlich zu sein und das Zitat der Politikerin ihren Feinden in den etablierten Parteien und Medien wie gerufen gekommen zu sein. Zwar hat sie sich vor ein paar Tagen bei Sandra Maischberger schon ähnlich geäußert, dazu noch in Anwesenheit solcher politischen Todfeinde wie Ralf Stegner und Jakob Augstein, ohne daß die mediale Entrüstungsmaschinerie umgehend angeworfen wurde. Nun hat Frau Petry den Medien den Gefallen getan, im Prinzip das gleiche noch einmal zu sagen. Besonders pfiffig war das natürlich nicht. Sie müßte eigentlich wissen, daß man stets bemüht ist, ihr das Hitlerbärtchen anzukleben. Klug wäre es daher, derart durchsichtige Fragemanöver zu durchkreuzen und etwa zu verlangen, nach realen Sachverhalten und nicht nach vielleicht theoretisch denkbaren Situationen gefragt zu werden, schließlich sei man nicht in der mündlichen Prüfung zum Polizeirecht.

Sei’s drum. Politiker, die aus der Sicht der etablierten Parteien Schmutzkonkurrenz und aus der Sicht der ihnen hörigen Medien rechtspopulistisch bis rechtsradikal sind, können an und für sich sagen was sie wollen. Man wird es ihnen immer so auslegen, daß es der eigenen Strategie nützt. Ein schönes deutsches Sprichwort sagt dazu: „Dem Reinen ist alles rein. Dem Schweine ist alles Schwein.“

 

Von Lügnern und Vormündern

Die Ereignisse von Köln sind ein Lehrstück. Ob man in unserem Land die Lehren daraus ziehen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zu hoffen ist es auf jeden Fall.

Die massenhaft in der Silvesternacht begangenen Straftaten, ob in Köln oder anderswo, sollen an dieser Stelle nicht Gegenstand der Betrachtung sein. Dazu ist bereits viel gesagt worden, vieles davon richtig, vieles aber auch grundfalsch.

Der Umgang von Politik und Medien mit diesen Vorfällen sollte den Bürgern dieses Landes drastisch vor Augen geführt haben, wie Politiker und Journalisten mit Ihnen bisher umgegangen sind, und ganz offensichtlich zum großen Teil immer noch umgehen wollen. Es kann nicht mehr bestritten werden, daß Politik und Medien die Bürger häufig falsch, mindestens aber unvollständig informieren. Das gilt auf allen Feldern, die als politisch brisant gelten. Grob gesagt, gilt das immer dann, wenn Vorstellungen der politisch-medialen Klasse einerseits und der Bürger andererseits nicht übereinstimmen. Dann schlüpfen Politiker und Journalisten gerne in die Rolle des Lehrers oder gar Vormundes. Schließlich muß dem dummen Volk doch klargemacht werden, daß beispielsweise die unkontrollierte massenhafte Zuwanderung aus Afrika und dem Orient unserem Lande nur nutzen kann, und daß ein Schuft ist, wer angesichts des Schicksals der Flüchtlinge nicht vor Sympathie und Hilfsbereitschaft zerfließt. Fakten, die diesem Erziehungsziel im Wege stehen, sollen tunlichst nicht allgemein bekannt werden. Deswegen tragen bei der Polizei nicht nur die Hunde einen Maulkorb, sondern auch die Pressesprecher. Dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft müssen wir dankbar dafür sein, daß er bei Frank Plasberg aus dem Nähkästchen geplaudert hat und zum Beispiel die Sprachregelung für Polizeiberichte über Straftaten von Zigeunern, pardon: Sinti und Roma, öffentlich gemacht hat. Wenn Sie also künftig in irgend einem Polizeibericht oder Zeitungsartikel über Straftaten von einem dringenden Tatverdacht gegen „Personen mit häufig wechselndem Wohnsitz“ lesen, dann wissen Sie jetzt, daß es sich bei den Verdächtigen um Zigeuner handelt. Wer in seinem Umfeld Gelegenheit hat, auch einmal mit Polizeibeamten privat zu sprechen, der weiß auch, daß in der Regel Araber, Kurden oder Türken gemeint sind, wenn von „Jugendlichen“ die Rede ist.

Die staatlich verordnete Ausländerfreundlichkeit und Willkommenskultur ist Maßstab auch für die Medien. Die einschlägigen Regelungen des deutschen Presserates, aber auch jenes ominösen „Sprachgesetzbuches“ des Vereins „Neue deutsche Medienmacher“ (nachzulesen in meinem Blog vom 17.11.2015)  machen deutlich, daß unsere Medien keineswegs frei und unabhängig sind. Für die öffentlich-rechtlichen Medien ist das auch völlig klar. Öffentlich-rechtlich heißt ja, daß der Staat für ihre Existenz haftet und ihr leitendes Personal in seine Positionen setzt. Die sogenannten Rundfunk- und Fernsehräte werden ja nun einmal paritätisch mit Politikern, Gewerkschaftsfunktionären, Verbandsvertretern und Kulturschaffenden besetzt. Über Politiker braucht in diesem Zusammenhang kein Wort verloren zu werden. Aber auch Gewerkschaftsfunktionäre und Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind letztendlich der Politik verpflichtet. Häufig spiegelt sich das auch in der Mitgliedschaft in politischen Parteien wider. Kulturfunktionäre werden nun einmal von Politikern in ihre Ämter eingesetzt, denn etwa der Intendant einer Staatsoper wird generell vom Bundesminister des betreffenden Landes berufen. Nebenbei bemerkt: Über was beschweren sich unsere Medien und die Funktionäre der EU eigentlich bei der neuen polnischen Regierung? Was die großen Zeitungen und Zeitschriften angeht, so könnten diese eigentlich unabhängig sein. Bei genauem Hinsehen erkennt man aber auch hier, daß jeweils eine sehr große Nähe zu den politischen Parteien besteht. Gerade in Zeiten wie dieser, die durch große Koalitionen gekennzeichnet sind, kann von einer Meinungsvielfalt schon aufgrund dieser Strukturen keine Rede sein. Ein kleiner Lichtblick könnten die privaten Fernsehsender sein. Ebenso wie manche bunte Blätter. Indessen sind diese thematisch jedenfalls im Schwerpunkt auf absolut unpolitische Dinge wie Klatsch und Tratsch aus der Filmwelt und Ähnliches fixiert. Für ernsthafte Themen bleibt da kein Raum, weil das ihre Leser bzw. Zuschauer und Zuhörer schlicht nicht interessiert.

So haben die Vormünder in den Ministerien und Redaktionen leichtes Spiel. Sie bestimmen einfach, was die Bürger wissen sollen, und was nicht. Das gilt vor allem dann, wenn sie meinen, eine wahrheitsgemäße Berichterstattung könnte Wasser auf die Mühlen von „Rechtspopulisten“ lenken. Damit offenbaren sie auch ein Verständnis von Demokratie, das dem Bild vom mündigen Bürger diametral entgegengesetzt ist. Wie eine Mama, die hinsichtlich bestimmter Dinge einfach meint, ihr Fritzchen oder ihr Klärchen sei noch zu klein, um das schon zu wissen, gehen diese Leute davon aus, daß uns Bürgern hinsichtlich vieler Dinge die nötige Reife fehlt, um sie richtig einzuordnen. Richtig heißt natürlich, im Sinne dieser Politiker und ihrer medialen Sprachrohre. Dabei ist es doch völlig egal, ob eine Nachricht Wasser auf die Mühlen von irgendwem lenkt. Mündige Bürger wissen schon, wie sie Nachrichten einzustufen haben. Und wenn sie sich eine Meinung bilden, die Politikern und Journalisten nicht paßt, dann ist das eben so. Maßgeblich ist allein, wie sich die Bürger gut informiert, frei und unabhängig an der Wahlurne entscheiden. Offenbar ist aber genau hier der sprichwörtliche Hund begraben. Es könnte ja sein, daß die Leute in vollständiger Kenntnis der Wahrheit sich am Ende anders entscheiden, als es den meisten Politikern und Journalisten lieb ist.

Wenn flächendeckend und systematisch gelogen wird, ist es natürlich sehr schwer, die Lügner beim Lügen zu ertappen. Das klappt nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Lügner einen schweren Fehler macht. Und diesen Fall hatten wir nun in Köln. Bis zum 4. Januar haben die Medien die Vorgänge auf dem Domplatz verschwiegen, auch und gerade der Westdeutsche Rundfunk, der ja nun die ARD mit den Nachrichten aus seinem Sendebereich versorgt. Vielmehr wurde uns erzählt, man habe von diesen Vorfällen nichts gewußt, weil die Polizei – wahrheitswidrig, wie wir heute wissen – von einer ruhigen Silvesternacht berichtet habe. Nun waren die Journalisten vom WDR keineswegs auf den Polizeibericht angewiesen. Der WDR domiziliert in einem großen Bürogebäude direkt an der Domplatte. Aus den Fenstern dieses Gebäudes hat man einen wunderbaren Blick auf das Geschehen zwischen Dom und Hauptbahnhof. Gewissermaßen saßen die Journalisten des WDR während der Silvesternacht, in der sie natürlich auch, wenn auch mit kleinerer Besetzung, Dienst hatten, in der Loge. Die Behauptung, man habe von den Vorgängen zwischen Dom und Hauptbahnhof nichts mitbekommen, und zwar weil der Polizeibericht darüber wahrheitswidrig geschwiegen habe, ist offensichtlich schlicht falsch. Nebenbei bemerkt: Die zumeist intellektuell recht schlicht strukturierten Pegida-Spaziergänger skandieren gerne „Lügenpresse“. Die Politik und die Medien macht das fuchsteufelswild. Wieso eigentlich? Natürlich lügen nicht alle, und wer mal lügt, lügt nicht immer. Aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“.

Wir Bürger dieses Landes müssen aus diesen Erkenntnissen etwas lernen. Wir müssen lernen, daß wir Äußerungen von Politikern und Journalisten, jedenfalls zu politisch brisanten Themen, zunächst einmal nicht glauben dürfen. Das widerspricht unserer Lebenserfahrung und Erziehung. Wir haben zu Recht ein gewisses Urvertrauen in die Aussagen von Eltern, Lehrern, Polizisten, überhaupt von Menschen in unserer Umgebung entwickelt. Von Anfang an wußten wir, daß alles zutrifft, was unsere Eltern, unsere Verwandten, unsere Lehrer, die Beamten in den Behörden und die Mitarbeiter der Firmen sagen. Das ist ja auch unbedingt notwendig, damit eine Gesellschaft überhaupt funktioniert. Selbst als wir, langsam erwachsen werdend, hin und wieder feststellen mußten, daß auch schon mal gelogen wird, haben wir das sehr schnell richtig in ein Regel/Ausnahmeschema eingeordnet. Wenn ein Mensch etwas behauptet, dann muß das grundsätzlich auch wahr sein, das ist für das Zusammenleben der Menschen einfach elementar. Folgerichtig hat das auch Eingang in die religiösen Gebote gefunden. So steht in den zehn Geboten das „Du sollst nicht lügen“ in einer Reihe mit dem „Du sollst nicht töten“ und dem „Du sollst nicht stehlen“.

Wie so oft, haben wir Juristen auch in diesem Punkt eine etwas andere Wahrnehmung. Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren schon in einer grundlegenden Entscheidung Regeln für den Umgang mit Zeugenaussagen aufgestellt. So gilt hinsichtlich einer Aussage zunächst einmal die sogenannte Unwahrhypothese. Das bedeutet, daß man diese Aussage zunächst einmal als unrichtig behandeln muß. Kommen weitere Fakten hinzu, die diese Aussage stützen, dann gewinnt sie immer mehr Wahrheitsgehalt, bis man am Ende sagen kann, diese Aussage ist wahr. Diese Fakten können natürlich Aussagen weiterer Personen, Urkunden, Sachverständigengutachten oder sonstige Indizien sein. Das ist im übrigen auch eine uralte Erkenntnis, denn schon in den Rechtsbüchern der alten Deutschen im Mittelalter finden sich Regeln wie: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede“ oder „Zweier Zeugen Mund tuet stets die Wahrheit kund“. Diese Regeln gelten für Gerichtsverfahren. Nach einem alten Sprichwort wird ja nirgends so viel gelogen wie am offenen Grab und vor Gericht. Es ist deswegen nur natürlich, daß Juristen Aussagen von Zeugen, Bekundungen von Menschen über Sachverhalte überhaupt, mit einem aus der Berufserfahrung gewonnenen Mißtrauen begegnen.

Nachdem nun die Ereignisse um die Silvesternacht in Köln den Lügenvorhang vor der Informationspraxis von Politik und Medien hinweg gerissen haben, sollten sich die Bürger unseres Landes den Umgang der Juristen mit Zeugenaussagen zu eigen machen und stets erst einmal von der Unwahrheit einer Verlautbarung ausgehen. Kommen dann weitere Fakten oder Indizien hinzu, die für die Wahrheit jener Verlautbarung sprechen, dann wird man sie irgendwann auch für wahr halten dürfen. Das Urvertrauen in die Wahrheitsliebe unserer Mitmenschen ist nicht mehr berechtigt. Das Mißtrauen hingegen ist angebracht.

Frau Merkels nicht gehaltene Rede

Liebe Landsleute,

ich stehe beschämt vor Ihnen und entschuldige mich in aller Form für mein Versagen. Jahrelang habe ich Ihnen erklärt, daß wir in unbegrenzter Zahl Asylsuchende und Flüchtlinge aufnehmen müssen, daß der Islam zu Deutschland gehört und daß wir die Menschen, die zu uns kommen, willkommen heißen müssen. Meine Aussage: „Wir schaffen das!“ war fern jeder Realität.

Nun wird der Kurs um 180° geändert. Sie, meine lieben Landsleute, stehen ab sofort im Mittelpunkt meiner Politik. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern künftig folgende Grundlinien beachten:

Wir werden Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende nur noch in einem Umfang aufnehmen, den unser Land auch verkraften kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention und unser Grundgesetz verpflichten uns nicht über unser Leistungsvermögen hinaus. Denn dies ist ein ungeschriebener Rechtssatz, der alle geschriebenen Gesetze und Verträge überlagert und begrenzt.

Wir werden ein Einwanderungsgesetz schaffen, das sich ausschließlich daran orientiert, ob Zuwanderer unser Land voranbringen können. Dabei werden wir uns an Ländern wie Australien und Kanada orientieren.

Wir verlangen ab sofort von allen dauerhaft hier wohnenden Menschen, seien sie deutsche Staatsbürger oder Ausländer, daß sie unsere Gesetze, Sitten und Gebräuche achten. Wer sich so benimmt, wie das viele junge Männer aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis in der Silvesternacht getan haben, wird ausgewiesen, auch wenn es in seiner Heimat für ihn brenzlig sein sollte. Deutscher Staatsbürger kann nur werden, wer ernsthaft die Kultur seines Herkunftsraumes abstreifen und sich unsere zu eigen machen will.

Wir werden den illegalen Zuzug von Menschen aus anderen Ländern unterbinden. Wenn uns andere Länder dabei unterstützen, werden wir dafür dankbar sein. Wir werden uns darauf aber nicht verlassen, sondern auf jeden Fall sowohl den europäischen Außengrenzen als auch unseren eigenen Grenzen ihre eigentliche Funktion zurückgeben und sie schützen. Unkontrollierte Einreise in unser Land wird es ab sofort nicht mehr geben.

Wir werden das internationale Recht beachten. Wenn es zum Beispiel nicht zuläßt, daß jemand bei uns als Kriegsflüchtling oder Asylsuchender aufgenommen wird, weil er auf seinem Weg zu uns Länder durchquert hat, in denen ihm keinerlei Verfolgung oder sonstige Unbill droht, dann werden wir Ihn auch nicht aufnehmen. Wenn ein internationales Abkommen es ausschließt, daß wir für die Schulden eines anderen Landes eintreten, dann werden wir das auch nicht tun.

Liebe Landsleute, eine Kehrtwende dieses Ausmaßes ist natürlich eine gewaltige Kraftanstrengung. Aber: „Wir schaffen das!“

Das wäre die Rede einer Politikerin, die ihren Amtseid ernst nimmt und Schaden vom deutschen Volk abwenden will. Leider finden sich solche Politiker weder in der Bundesregierung, noch in den Landesregierungen, noch im deutschen Bundestag. Armes Deutschland.

Ein gutes Neues Jahr

Das wünschen wir uns. Ja wir wünschen uns natürlich:

  • Gesundheit und Wohlergehen.
  • Glück und Zufriedenheit.

Das klingt formelhaft. Ohne großes Nachdenken formulieren wir unsere Neujahrswünsche seit Menschengedenken so. Wir wollen diese Formeln heute einmal mit Inhalt füllen. Den höchst privaten Wunsch nach Gesundheit beiseite gelassen, wollen wir Wohlergehen, Glück und Zufriedenheit inhaltlich umschreiben:

Wir wünschen, daß die Politiker endlich daran gehen, die Probleme unseres Landes zu lösen.

Wir wünschen, daß unsere Politiker dies auf der Grundlage wirklicher Erkenntnis tun.

Wir möchten sehen, daß die massenhafte und zum großen Teil unkontrollierte Einwanderung in geordnete Bahnen gelenkt und auf ein sozialverträgliches Maß heruntergefahren wird.

Wir möchten sehen, daß Integration von der hohlen Phrase zur lebendigen Wirklichkeit wird. Beginnen müßte das mit den seit Jahrzehnten hier ansässigen Integrationsverweigerern.

Wir möchten sehen, daß unsere Politiker damit aufhören, die heutigen Probleme, seien sie wirklich vorhanden oder nur eingebildet wie zum Beispiel die sogenannte Griechenland-Rettung, mit dem Geld unserer Kinder und Enkel lösen zu wollen.

Wir möchten erleben, daß in unseren Medien Meinungsvielfalt und in unserem Lande Gedankenfreiheit herrschen.

Vielleicht hat der Herr ein Einsehen, und schickt den Engel Aloysius mit dieser Botschaft in das Kanzleramt.

Allen meinen deutschen Landsleuten und denen, die es nicht nur auf dem Papier werden wollen, wünsche ich ein gutes Neues Jahr!

Allen Menschen auf dieser Welt, die für Ihr Land das gleiche denken, natürlich auch!

Was unterscheidet die Politik vom Fußball?

Auf den ersten Blick erscheint diese Frage so abwegig wie die nach dem katholischen Bahnhof. Doch die Ereignisse der letzten Tage rund um die noch junge Partei Alternative für Deutschland lassen es durchaus reizvoll erscheinen, Fußball und Politik miteinander zu vergleichen.

Vergleichbar sind allerdings derzeit wohl nur die negativen Erscheinungsformen.

Beginnen wir mit den Fans. Wer hin und wieder ein Fußballstadion besucht, dem wird auffallen, daß es dort keineswegs ausschließlich um den Sport geht. Vielmehr hat eine bestimmte Spezies der Anhänger dieser schönen Sportart Fußball sich eine ganz eigene Parallelwelt geschaffen. Diese sogenannten Fans, die sich selbst nicht selten Ultras nennen oder sogar in ihrer Namensgebung Anleihen im halbkriminellen Milieu machen, fallen nicht nur durch Dauergebrüll, höchst gefährliches hantieren mit Feuerwerkskörpern und wüsten Beschimpfungen von Schiedsrichtern, Spielern und vor allem natürlich gegnerischen Fans auf. Vielmehr tragen sie schon außerhalb der Stadien, manchmal sogar unabhängig davon, ob gleichzeitig Spiele ihrer Mannschaft stattfinden, Schlägereien untereinander aus, überfallen gegnerische Fans oder auch nur harmlose Zuschauer, wobei dann auch eine Reihe von Vorschriften des Strafgesetzbuches „abgearbeitet“ werden. Man hat nicht selten den Eindruck, daß es sich dabei um ein Milieu von intellektuell unterbelichteten Zeitgenossen, in jedem Fall aber um psychisch auffällige Personen handelt. Ein solches Milieu benötigt zwingend Einpeitscher und Anführer.

Ein ähnliches Phänomen findet man heutzutage in der Politik. Die Zeiten, in denen die Leute noch schlicht und einfach politische Parteien gewählt oder nicht gewählt haben, ausnahmsweise auch einmal eine Wahlkampfveranstaltung besucht und Politikern zugehört haben, diese Zeiten gehören wohl der Vergangenheit an. Natürlich gibt es das noch. Aber es gibt inzwischen auch Versammlungen und Aufmärsche, die damit kaum noch den äußeren Anschein gemeinsam haben. Ebenso wie in den Fankurven der Stadien werden dort Parolen skandiert, die in Inhalt und Diktion nur mit dem Prädikat „unterstes Niveau“ belegt werden können. Das gilt im übrigen für die Randbereiche des politischen Spektrums rechts wie links. Ebenso wie in den Fankurven der Stadien benötigt dieser Art von Publikum auch seine Einpeitscher. Diese Rolle scheint bei der AfD Björn Höcke übernommen zu haben, allerdings im Wege der „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Er scheint es zu genießen, die Stimmung seines Publikums mit offenbar „zündenden“ Parolen anzuheizen. Das ist an sich schon schlimm genug. Seriöse politische Arbeit sieht anders aus. Vor kurzem hat er sich jedoch selbst übertroffen und eine Reihe von Sentenzen abgesondert, die in der Tat jenseits von gut und böse sind. Über das angeblich genetisch bedingt unterschiedliche Reproduktionsverhalten von Afrikanern und Europäern zu schwadronieren, selbstverständlich ohne auch nur ansatzweise selbst eine Ahnung von humangenetischen Fragen zu haben, ist schlicht und einfach unter dem Strich. Man kann ja fast schon darauf warten, daß er als nächstes angebliche Forschungsergebnisse zu Durchmesser und Länge des erigierten Penis bei Europäern und Schwarzafrikanern referiert. Die nach berechtigter Kritik anschließend hilflos dahergestammelten Beteuerungen über sein vorgeblich christliches Weltbild belegen allenfalls, daß er nicht über die intellektuelle Ausstattung verfügt, die man bei einem Akademiker, einem Lehrer zumal, eigentlich voraussetzen sollte. Da nimmt es auch nicht Wunder, daß ihm nicht in den Sinn kommen konnte, mit derartigem Geschwafel dem politischen Gegner eine Steilvorlage gegeben zu haben, um erneut ein Bild aus dem Fußball zu bemühen.

Was das Sportliche angeht, so gelten allerdings im Fußball immer noch Regeln. Auf die Blutgrätsche folgt die rote Karte. In der Politik ist das ganz offensichtlich anders. Weil sich die AfD offenbar bei den Wählern so weit etabliert hat, daß flächendeckend Wahlergebnisse deutlich über der 5 % Marke erzielt werden und weiter zu erwarten sind, sucht man nach anderen Wegen, diese Partei zu bekämpfen als mit dem schlichten Argument in den fairen Wettbewerb zu treten, der die Demokratie überhaupt ausmacht. Nein, man geht zum einen den Weg der Verleumdung und unterstellt wahrheitswidrig rechtsextreme Bestrebungen. Eine wahlkämpfende Ministerpräsidentin entblödet sich nicht, Talkshows und Diskussionsrunden zu boykottieren, in denen Politiker eben dieser Partei ebenfalls zu Wort kommen (dürfen). Den Stein der Weisen glaubt man allerdings darin gefunden zu haben, daß man die Finanzierungsquellen der AfD trockenlegt. Diese Partei kann wie alle anderen auch staatliche Parteienfinanzierung nur in der Höhe in Anspruch nehmen, in der sie anderweitige Einnahmen hat. Die seit Jahrzehnten in den Parlamenten dominierenden Parteien haben sich, zum Teil seit 1949, zum Teil unter Rückgriff auf das Vermögen der Staatspartei der DDR (Linkspartei), ansehnliche Vermögen aufgebaut, die in gewinnbringenden Aktivitäten hohe Geldzuflüsse generieren, die zusammen mit erheblichen Spenden dann auch die Auskehrung von staatlichen Finanzierungsmitteln in gleicher Höhe bewirken. Ein Neuling auf dem politischen Parkett hat das alles nicht. Deswegen war die AfD auf die Idee gekommen, mit Gold zu handeln, was ansehnliche Umsätze mit sich bringt, und somit spiegelbildlich entsprechende Finanzmittel aus der Parteienfinanzierung generiert. Dem wollen die im Bundestag vertretenen Parteien, also die gesamte Konkurrenz, nun einen Riegel vorschieben. Mit einem genau auf diesen Fall zugeschnittenen Gesetz soll diese Quelle trockengelegt werden. Nicht mehr der Umfang der wirtschaftlichen Aktivitäten (Umsatz), sondern nur der im Goldhandel vergleichsweise äußerst geringe Gewinn soll der neue Maßstab sein. Damit fließt nicht nur künftig kaum noch Geld aus der Parteienfinanzierung, sondern es wird auch rückwirkend wieder einkassiert, was in den letzten Jahren bezahlt worden ist. Das ist so offensichtlich nicht nur unfair, sondern direkt unanständig, ja dreckig. Der Vergleich mit der Blutgrätsche beim Fußball liegt auf der Hand. Indessen gibt es in der Politik leider keine rote Karte. Ob eine Klage zum Bundesverfassungsgericht gegen ein derartiges Maßnahmegesetz, das die verfassungsgemäß garantierte Teilhabe einer politischen Partei am System der politischen Willensbildung in Frage stellt, am Ende die rote Karte aus Karlsruhe nach sich zieht, muß erst einmal offen bleiben. Noch viel mehr, ob dies im Wege einer einstweiligen Anordnung zeitnah geschehen wird. Denn ein Urteil, das erst nach Jahren ergeht, dürfte in einem solchen Fall wohl eher dem Insolvenzverwalter als einem noch aktiven Parteivorstand zugestellt werden.

Wir sehen, daß die Parallelen zwischen Politik und Fußball nur im Bereich seiner unerfreulichen Randerscheinungen und Regelverstöße gefunden werden können. Im Bereich des FairPlay leider nicht.

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Zum eisernen Bestand im Arsenal des Politsprechs unserer Tage gehört die geheuchelte Hilflosigkeit hinsichtlich der Dauer des Anerkennungsverfahrens für Flüchtlinge, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer. Gleichgültig, ob individueller Asylantrag oder Anerkennung als Kriegsflüchtling, regelmäßig wird so getan, als sei die im internationalen Vergleich grotesk lange Dauer der Verfahren gewissermaßen naturgesetzlich bestimmt und allenfalls durch den Einsatz von mehr Personal zu reduzieren.

Als Jurist kann ich dazu nur sagen: man will uns für dumm verkaufen. Abgesehen davon, daß selbst in Deutschland die Möglichkeit besteht, über das Begehren eines Flüchtlings im sogenannten Flughafenverfahren binnen Tagen zu entscheiden, und abgesehen davon, daß andere Länder dies grundsätzlich können, gibt es keinen Grund, warum dies nicht generell möglich sein soll. Weder die allgemeine Erklärung über die Menschenrechte noch das Grundgesetz verlangen einen Instanzenzug. Erst recht nicht ausgedehnte Rechtsmittel- und Begründungsfristen. Hier liegt der Hund begraben, um es einmal volkstümlich auszudrücken. Wenn natürlich gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht nur eine Klage, möglichst noch verbunden mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, möglich ist, sondern das ganze binnen einer Frist von einem Monat, und wenn dann das gerichtliche Verfahren selbst wiederum Äußerungsfristen von mehreren Wochen vorsieht, und gegen die Entscheidung dieses Gerichts wiederum Rechtsmittel und Begründungsfristen jeweils von Monaten gegeben sind, unter Umständen auch noch eine dritte Instanz, ja dann muß man sich nicht wundern, wenn derartige Verfahren Jahre dauern. Die Vermehrung der Zahl von Beamten und Richtern diesen Verfahren löst das Problem dann nicht, weil dann zwar gleichzeitig mehr Verfahren bearbeitet werden können, diese gleichwohl jedoch jedes für sich Jahre dauern.

Daß dies keineswegs von Verfassungs wegen so sein muß, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Plenarentscheidung – also einer ganz grundsätzlichen Entscheidung, welche alle Richter des Gerichts und nicht nur die eines der beiden Senate getroffen haben-, vom 30. April 2003 klar und deutlich gesagt. Die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes sichert keinen Rechtsmittelzug. Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfaßt den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung. Es reicht auch grundsätzlich aus, ist in einem Rechtsstaat aber auch als Minimum zu sichern, daß die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet. Ein Instanzenzug ist von Verfassungs wegen nicht garantiert. Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzsystem bei der Überprüfung eines Verhaltens ein verbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf. Somit genügt es auch für die Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, daß ein Gericht, dessen Entscheidung von einer Partei beanstandet wird, selbst über diese Rüge entscheidet, etwa im Wege der Gegenvorstellung. Von Fristen für behördliche oder gerichtliche Verfahren ist weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, noch im Grundgesetz überhaupt nur die Rede. Wenn also Politiker und ihre medialen Sprachrohre über die Dauer der Verfahren lamentieren und zwecks Abhilfe nach mehr Personal rufen, dann ist das schlicht und einfach unehrlich und dem Bürger gegenüber auch unverschämt. Man darf davon ausgehen, daß unsere Politiker, die zum großen Teil tatsächlich studierte Juristen sind, auch die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 kennen. Sie reden also nicht aus Unwissenheit dumm daher. Nein, sie stellen die lange Verfahrensdauer, die natürlich zu einem entsprechend langen Aufenthalt der Antragsteller führt, gewissermaßen als naturgegeben hin. Nach Sachlage tun sie das, weil sie eine rasche Entscheidung über die Anträge der Flüchtlinge und, muß man dazu sagen, zügige Abschiebung nicht wollen. Wir müssen diese Damen und Herren zum wiederholten Mal an ihren Amtseid erinnern.

Der Islam gehört zu Deutschland – wann gehört Deutschland zum Islam?

Sie kommen. Es sind viele. Erst sollten es heuer ca. 400.000 sein, dann 800.000, dann 1 Million und nun sprechen bayerische Politiker von 1,2-1,3 Millionen Menschen, die allein in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Es wird schon lange nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um legale Zuwanderer mit Arbeitsplatz, Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge handelt. Mangels Registrierung kann man das in vielen Fällen auch gar nicht feststellen. Sie kommen eben. Wie viele es sein werden, nachdem die Kanzlerin erklärt hat, für die Zahl von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen gebe es in Deutschland keine Obergrenze, wissen wir nicht. Wir wissen nur, daß in Afrika und im Nahen Osten Millionen von Menschen vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen. Wir wissen, daß sie zum größten Teil nur ein Ziel haben: Germany.

Der bei weitem größte Teil von ihnen ist muslimischen Glaubens. Derzeit beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung unseres Landes ca. 5 %. Es ist durchaus nicht abwegig anzunehmen, daß in den nächsten Jahren jährlich wenigstens 1 Million Muslime hinzukommen, möglicherweise auch mehr. Denn wir sehen, daß die Flüchtlinge zu gut zwei Dritteln allein reisende junge Männer sind. Sie werden ihre Familien nachholen, sobald sie in Deutschland ein Bleiberecht haben. Und das wird in den meisten Fällen so sein, denn aufgrund der neuesten Beschränkungen für Zuwanderer vom Balkan werden künftig im wesentlichen Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten zu uns kommen. Sie werden anerkannt oder mindestens geduldet. Und das sind nahezu ausschließlich Muslime. Der muslimische Bevölkerungsanteil wächst grundsätzlich schneller, als der deutsche. Dieser wächst eigentlich überhaupt nicht, sondern sinkt, weil die Geburtenrate der deutschen Frauen mit durchschnittlich 1,4 Kindern nicht einmal ausreicht, die Zahl der deutschen Einwohner unseres Landes auf dem gleichen Stand zu halten, während hier lebende Türkinnen durchschnittlich 1,8 und hier aufgewachsene Afrikanerinnen 2,6 Kinder haben, die direkt aus diesen Ländern ankommenden Frauen allerdings drei, vier oder noch mehr. Damit ist es unausweichlich, daß auch der Anteil der muslimischen Bevölkerung in Deutschland rasch ansteigen wird, während der Anteil der christlichen oder religionslosen Einwohner drastisch sinken wird. Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß diese Zuwanderung geeignet ist, die kulturelle Statik unseres Landes, wie er sich ausgedrückt hat, zu verändern. Im Klartext: wir laufen Gefahr, unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiederzuerkennen.

Was bedeutet es eigentlich, wenn der Islam in einem Land die Mehrheit der Bevölkerung stellt und somit auch seine Politik bestimmt? Es gibt kein Land mit muslimischer Mehrheit, geschweige denn nahezu ausschließlich muslimischer Bevölkerung, in dem andere Religionsgemeinschaften auch nur annähernd gleichberechtigt sind. Je stärker der muslimische Bevölkerungsanteil ist, um so intensiver werden andere Religionsgemeinschaften unterdrückt. Anderen Religionsgemeinschaften ist es nicht erlaubt, zu missionieren. Dies hat in Regionen des Nahen Ostens, die jahrhundertelang christlich geprägt waren, dazu geführt, daß dort entweder keine oder fast keine Christen mehr leben. Die Türkei etwa, die in den ersten Jahrhunderten nach Entstehung des Christentums insbesondere im Bereich ihrer West-und Südküste eine Vielzahl von christlichen Gemeinden beheimatet hatte, und aus der im übrigen der Apostel Paulus stammt, weist heute noch einen christlichen Bevölkerungsanteil von 0,2 % auf; Ende des 19. Jahrhunderts waren es noch 25 %. Syrien und der Irak liegen ebenfalls in einer Region, die mit Fug und Recht als die Wiege des Christentums angesehen werden kann. Wir erleben jedoch, daß gerade jetzt die letzten Christen von dort vertrieben werden. Auch in Ländern wie Somalia, das von einer erdrückenden muslimischen Mehrheit geprägt ist, findet Christenverfolgung statt. Wer es wagt, vom Islam zum Christentum überzutreten, muß damit rechnen getötet zu werden. In Saudi-Arabien ist jegliche Form von christlicher Religionsausübung verboten. Es gibt keine christlichen Kirchen oder Pfarreien. Öffentlich etwa die Bibel zu verkaufen oder auch nur in der Hand zu haben, ist strengstens verboten. Auf dem Übertritt vom Islam zum Christentum steht die Todesstrafe, die auch vollzogen wird. In Pakistan liegen die Dinge ähnlich. Auch im Iran werden die christlichen Kirchen unterdrückt. Insbesondere ist es christlichen Kirchen wie in den erwähnten Ländern praktisch nicht möglich, zu missionieren. Denn auf dem Abfall vom islamischen Glauben steht im „Gottesstaat“ Iran gemäß Gesetz vom 09.09.2008 (!) die Todesstrafe. Auch in Afghanistan kann den Konvertiten diese Strafe treffen. In Ägypten wird die Minderheit der Kopten, einer frühchristlichen Religionsgemeinschaft, trotz eher liberaler Verlautbarungen des Präsidenten tatsächlich massiv unterdrückt. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Ein muslimisches Land, in dem auch nur annähernd Religionsfreiheit, die natürlich auch die Freiheit, nicht religiös zu leben, beinhaltet, gibt es nicht. In dem ob seiner angeblichen Toleranz vielgerühmten Libanon leben die Religionsgemeinschaften lediglich nebeneinander her. Das kann sich ändern, sobald die Mehrheitsverhältnisse das hergeben.

Deutsche Politiker und sogar Islamfunktionäre werden derzeit nicht müde zu betonen, daß in Deutschland das Grundgesetz gilt, und zwar auch für muslimische Einwohner und Zuwanderer. Indessen müssen wir in der Praxis feststellen, daß viele, viel zu viele Muslime die Gebote der Scharia über die Gesetze des Landes stellen. In Ländern, in denen sie die Mehrheit der Bevölkerung stellen und die politische Macht haben, gilt die Scharia gewissermaßen als Grundgesetz. Für die staatliche Gesetzgebung bleiben praktisch nur noch Ausführungsbestimmungen und die Straßenverkehrsordnung.

Was bedeutet es für eine liberale Gesellschaft wie die deutsche, wenn sich ihr Leben nach und nach an den muslimischen Rechtsvorschriften ausrichten muß? Natürlich wie in Saudi-Arabien auch mit dem Anspruch auf Beachtung dieser Vorschriften durch Nichtmuslime? Wir wollen dabei den real existierenden und praktisch gelebten Islam betrachten. Das muß man auch tun, denn ein liberaler Euro-Islam, wie er bei uns in Deutschland, wo die Muslime noch eine Minderheit von 5 % der Bevölkerung bilden, von weltfremden Professoren, „toleranten“ Pfarrern und sich weltoffen gerierenden Politikern herbeigeredet wird, ist in islamischen Ländern nirgends anzutreffen. Er wird auch hier immer ein Hirngespinst bleiben. Selbst wenn auf unseren Universitäten künftige Islamlehrer in diesem Sinne ausgebildet werden, so darf doch füglich bezweifelt werden, daß sie die religiösen Überzeugungen der jungen Muslime nachhaltig beeinflussen können. Vielmehr muß erwartet werden, daß ihr Unterricht in den Koranschulen der Moscheen als bestenfalls unverbindlich bezeichnet, eher jedoch als sündhafte Irrlehre verdammt werden wird. Und das ist maßgeblich für die religiöse Bildung der Kinder.

Was bedeutet eigentlich das Leben nach strengen islamischen Regeln? Diese sind nun einmal für die erdrückende Mehrheit der Muslime maßgeblich. Es kann nicht übersehen werden, daß Männer und Frauen im Islam keinesfalls gleichberechtigt sind, wofür es auch aus dem Koran durchaus Begründungen gibt. Gläubige Muslime meinen nach wie vor, zur Genitalverstümmelung (verharmlosend Beschneidung genannt) ihrer männlichen Kinder verpflichtet zu sein. Gläubigen Muslimen sind strenge Kleidungs-und Speisegebote auferlegt. Natürlich halten sie sich daran, denn den Zorn ihres Gottes wollen sie nicht auf sich herabrufen. Frauen sind verpflichtet, sich hässlich zu verhüllen, in Abstufungen vom nur das Gesicht frei lassenden Kopftuch bis hin zur Ganzkörperverhüllung namens Burka oder Niqab. Schweinefleisch darf nicht nur nicht gegessen werden, vielmehr muß sichergestellt werden, daß selbst die Messer und sonstigen Arbeitsgeräte der Metzger nicht damit in Berührung kommen. Alkoholische Getränke sind ebenfalls verboten. Das heißt also, Gott wird korrigiert. Der Mensch ist von ihm wohl fehlerhaft erschaffen worden, denn man muß erst einmal an ihm herumschneiden, soweit er männlich ist, und man muß Frauen und Mädchen auch über die Bedeckung der Scham hinaus in unterschiedlichem Ausmaß den Blicken der (offenbar sexuell völlig unbeherrschten) Männer entziehen. Tiere, deren Fleisch wohlschmeckend ist, hätte er wohl besser nicht erschaffen, denn sie scheinen doch unrein zu sein. Und auch der köstlichste Wein ist ebenso wie das schäumende Bier ersichtlich eine Fehlleistung des Schöpfers, weswegen sich der Mensch ihres Genusses zu enthalten hat. Die Reihe ließe sich fortsetzen. Kurz und gut, jedenfalls aus unserer Sicht ist doch das Leben als Muslim sauertöpfisch und von widernatürlichen Verboten geprägt. Wollen wir das haben?

Eine solche Lebensweise ist auch mit den bei uns in Jahrtausenden gewachsenen kulturellen Prägungen unvereinbar. Wir haben doch nicht vor 300 Jahren mit der Aufklärung die mittelalterlichen Fehlentwicklungen des Christentums zu einem von rigiden Verboten eingeengten Leben überwunden, um heute tatenlos zuzusehen, wie uns eine importierte Religion nicht nur auf diesen Stand zurückwirft, sondern noch tiefer in die Unmündigkeit versinken läßt. Das von Freiheit und Lebensgenuß geprägte Dasein des Europäers würde abgelöst von einem freudlosen Leben unter der Knute einer unduldsamen und von Verboten strotzenden Religion. Von der Frohbotschaft zur Drohbotschaft. Wem das übertrieben vorkommt, der stelle sich nur einen Augenblick lang vor, etwa in Saudi-Arabien leben zu müssen.

Es ist auch nicht zu erwarten, daß muslimische Zuwanderer sich wirklich in die liberale deutsche Gesellschaft integrieren. Das würde ja bedeuten, daß sie mit der Zeit in ihr aufgingen und die Lebensweise der weit überwiegenden Mehrheit in diesem Lande annehmen würden. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch, daß Muslime in ihren eigenen, abgeschlossenen Gesellschaften leben. Auch wer im Beruf von christlichen und nichtreligiösen Kollegen umgeben ist, auch wer in der Schule mehrheitlich nichtmuslimische Schüler um sich hatte, auch wer auf der Straße, im Bus und im Kaufhaus von mehrheitlich nichtmuslimischen Menschen umgeben ist, auch der lebt in aller Regel in der arabischen oder türkischen Gemeinde – neudeutsch: Community – seiner Stadt. Er heiratet grundsätzlich eine Muslimin, schon weil dieser die Ehe mit einem Nichtmuslim verboten ist, und der Vater das in der Regel auch anordnet. Wirkliche Integration dergestalt, daß junge Muslime außerhalb ihrer Religionsgemeinschaft heiraten und so nach und nach die ursprüngliche Herkunft bedeutungslos wird, findet bis heute in aller Regel nicht statt. Vielmehr sehen wir bis in solche Lebensäußerungen hinein, wie den Jubel bei einem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft auch von Menschen mit deutschem Paß sowie der Weigerung türkischstämmiger deutscher Fußball-Nationalspieler, die deutsche Nationalhymne mitzusingen, daß man auch nach Generationen noch tief in der Kultur seiner Vorfahren verhaftet ist. Bei den Nachfahren von Einwanderern z. B. italienischer oder polnischer Nationalität ist das bei weitem nicht der Fall. Vielmehr stellen wir hier regelmäßig in der dritten und vierten und fünften Generation fest, daß es sich um Deutsche in jeder Hinsicht handelt. Nur der Nachname weist noch auf Familiengeschichte hin. Auch hier ist die Ursache leicht darin zu finden, daß es die Herkunft aus einem europäischen und christlich geprägten Land ist, die diese Entwicklung ermöglicht hat. Soweit Politiker und Journalisten davon faseln, daß wir nach 1945 auch Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen aufgenommen und integriert haben, lohnt es sich über solchen Unsinn erst gar nicht zu reden. Deutsche mußte man in Deutschland nicht erst integrieren.

Was ist zu tun? Principiis obsta! (Wehret den Anfängen) lautet ein altes lateinisches Sprichwort. Es ist an der Zeit, den Zustrom von Zuwanderern jeder juristischen Kategorie zu begrenzen und zu ordnen. Die Aufnahmefähigkeit eines jeden Landes ist begrenzt, auch des angeblich so reichen und starken Deutschland. Auch die Deutschen haben das Menschenrecht, ihre Identität bewahren zu können. Politmodisches Geschwätz von der Bereicherung unserer Kultur durch Veränderung muß in die Mülleimer der Kanzleien und Redaktionsstuben entsorgt werden. Auch wenn die Kanzlerin erklärt hat, Asylrecht und Zuflucht für Bürgerkriegsflüchtlinge hätten keine zahlenmäßige Obergrenze, ist das nicht richtig. Verlautbarungen von Politikern haben keineswegs die Qualität, die für Katholiken vom Papst ex cathedra verkündete Glaubenssätze haben, auch wenn ihre medialen Sprachrohre diesen Eindruck in langsam peinlich werdender Servilität zu erwecken suchen. Insbesondere ist Deutschland nicht gehindert, das im Grundgesetz verankerte Asylrecht entsprechend zu beschränken. Denn entgegen weit verbreiteter Desinformation gehört der einschlägige Artikel des Grundgesetzes nicht zu denen, die auch von einer verfassungsändernden Mehrheit nicht erheblich verändert oder gar abgeschafft werden dürften (sogenannte Ewigkeitsgarantie). Diese betrifft vielmehr nur Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (demokratische Ordnung). Lassen wir also die Politik wissen, daß wir nicht gewillt sind, einen Irrweg mitzugehen.

Leider ist aber auch von den christlichen Kirchen nichts zu erwarten. Weit und breit ist nicht zu sehen, daß sie unter den Muslimen hierzulande Missionsarbeit leisten. Vielmehr enthält man sich dessen ganz offensichtlich. Man scheint das für religiöse Toleranz zu halten. Auch die sogenannte Zivilgesellschaft tut nichts, um ihr liberales Gedankengut bei den Muslimen heimisch zu machen. Denn außer dem Lippenbekenntnis, daß bei uns doch das Grundgesetz und nicht die Scharia gelte, geschieht nichts.

Natürlich können Zuwanderer wertvolle Mitglieder der Gesellschaft ihrer neuen Heimat werden. Dann sind sie auch willkommen. Wer zu uns kommt und sagt, er wolle einer von uns werden, dem wollen wir dabei auch helfen. In der Tat sind zu allen Zeiten Menschen zu uns gekommen. Immer haben sie sich integriert. Jeder von uns hat Vorfahren, die von irgendwo her eingewandert sind, ebenso wie Vorfahren, deren eigene Vorfahren schon immer hier gelebt haben. Dabei soll es auch bleiben.

kritisch betrachtet

Warum betrachten Politik und Medien Pegida, aber auch die AfD, nahezu einhellig als „igitt!“? Die programmatischen Inhalte können es nicht sein, jedenfalls wenn man sachlich bleibt. Darüber lasse ich auch gerne mit mir reden. Der tiefere Grund liegt woanders. Die Etablierten können es nicht ertragen, daß ihnen die Deutungs- und Erklärungshoheit langsam entgleitet. Daß da plötzlich Außenseiter aus der Mitte der Gesellschaft, im Falle der AfD vorwiegend aus dem akademischen Bereich, dazu noch häufig Fleisch vom eigenen Fleische, Gehör und Gefolgschaft finden. Daß die Grundlinien ihrer Politik nicht mehr „alternativlos“ sind. Deswegen werden Pedida und AfD ungeachtet ihrer großen Unterschiede beide einfach als Schmutzkonkurrenz behandelt. Gegen Schmutz ist natürlich jedes Mittel recht, auch das schärfste, wenn es den Schmutz nur zuverlässig beseitigt. Wir werden sehen, an wem der Schmutz dann kleben bleibt.

19. Januar 2015

Kreta 2010