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Deutschland wird den Grokodilen vorgeworfen

Der Aschermittwoch hat in diesem Jahr bereits vor Weiberfastnacht, fettem Donnerstag und wie dieses Karnevalsgroßereignis in Deutschland sonst noch heißt, stattgefunden. Nach der Präsentation des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch, dem 7.2.2018, stellten sich jedenfalls bei vernünftigen Leuten in diesem Lande Kopfschmerzen ein, wie sie sonst nur nach durchfeierten Karnevalstagen am Aschermittwochmorgen auftreten können.

Die Europabesoffenheit der Spitzenpolitiker unseres Landes hat inzwischen einen Promillewert erreicht, dem mit den üblichen Ausnüchterungsmaßnahmen schon nicht mehr beizukommen ist, sondern den alsbaldigen Exitus des Patienten befürchten läßt. Zu Recht schreiben Kommentatoren, daß damit das deutsche Finanzministerium auch gleich in einen Flügel des Eliseepalastes in Paris verlegt werden kann, mit Rohrpostanlage nach Brüssel, versteht sich. Deutschland wird die Schulden der süd- und südosteuropäischen Pleitestaaten bezahlen, und zwar ohne daß zuvor sein Parlament gefragt werden muß. Brüssel kann viel mehr direkt in die Brieftaschen der Deutschen greifen, natürlich nur in die, deren Besitzer zum Bruttosozialprodukt beitragen. In die Brieftaschen der anderen, der euphemistisch sozial Schwachen genannten, von den Armutsflüchtlingen ganz zu schweigen, darf der fleißige deutsche Michel noch selber zahlen.

Wer angesichts der Beteuerungen vor allem der Bundeskanzlerin und der CSU darauf gehofft hatte, daß die neue Bundesregierung der massenhaften und unkontrollierten Einwanderung vor allem von Armutsflüchtlingen endlich einen Riegel vorschieben würde, der reibt sich erst recht die Augen. Nicht weniger, sondern mehr scheint das Motto zu sein. Alexander Wendt analysiert das in erschreckender Deutlichkeit heute auf Publico. Wenn das die künftige deutsche Politik sein wird, dann kommen wir vom Regen in die Traufe. Lesenswert!!

Darf man schon die geschäftsführende Bundesregierung getrost als Gruselkabinett bezeichnen, so steht uns nun eine nicht für möglich gehaltene Steigerung ins Bizarre bevor. Drohte noch bis heute Mittag die Übernahme des Auswärtigen Amtes durch den Riesenpolitiker aus Würselen, so darf zur Stunde gerätselt werden, welche Flasche von der Reservebank der SPD nun auf dieses Spielfeld darf. Daß monströse Unfähigkeit weiterhin das Auswahlkriterium für die Funktion des Verteidigungsministers sein wird, ist ebenso erschütternd wie die Weiterverwendung des Zensurministerleins mit mäßigen juristischen Fähigkeiten, jedoch ausgeprägtem Hang zur Rechtsbeugung. Die Weiterverwendung von Hofschranzen wie Altmaier und Klimafetischistinnen wie Hendricks rundet das Bild nur ab.

Wo ist mein Aspirin?!

Der Unfähigkeitsnachweis

An dieser Stelle habe ich  mehrfach über unser Zensurministerlein berichtet. Auch habe ich mich ausführlich mit seinem Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz befaßt. Daß ich mit dieser harschen Kritik nicht alleine stehe, zeigt der nachstehend wörtlich übernommene Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht an der Uni Münster. In der verbreitetsten deutschen juristischen Fachzeitschrift NJW schreibt er unter der Überschrift “ Sperrchaos“.

Was macht man, wenn man als Justizminister am Ende seiner Amtszeit feststellt, dass wenig geklappt hat, dass kaum Gesetze in Kraft getreten, keine visionären  Regulierungsansätze mit dem eigenen Namen verbunden sind? Was macht man, wenn man noch nicht einmal richtig angehört wird und bei Treffen von den Stakeholdern die kalte Schulter gezeigt bekommt? Man zimmert in letzter Sekunde noch schnell ein Gesetz zusammen und gibt ihm einen unsinnigen, unaussprechlichen Namen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Dieses Gesetz peitscht man dann in letzter Sekunde durch das Parlament, gegen den Widerstand der symbolisch angehörten Experten und gegen den der Fraktionen (die dem armen Minister aus politischen Gründen mitleidsvoll dann doch noch “ sein“ Gesetz möglich machen). Zum Anfang des Jahres ist dieses „NetzDG“ in Kraft getreten, und schon wenige Tage nach dem Jahreswechsel sorgte es für Ärger.

Was soll Facebook nun sperren und was nicht? Darf die AfD gehässige Bemerkungen über Ausländer bei Facebook lancieren? ist vielleicht sogar ein alter Tweet des Justizministers selbst von der Vorabkontrolle betroffen? Dabei war die Anfangsidee so gut, so einfach und klar. Man nehme vor allem Facebook und verpflichte das arrogant wirkende US-Unternehmen endlich dazu, von seinen amerikanischen Vorstellungen über Meinungsfreiheit abzurücken und sich dem deutschen Strafrecht zuzuwenden. Dann verpflichte man es, strafrechtlich relevante Äußerungen im Wege der Vorabkontrolle von sich aus zu sperren, und hänge daran eine sehr hohe Bußgeldsanktion.

Leider hatte man im Justizministerium die Details des Gesetzes nicht bedacht. Die Europäische Kommission hatte nach einer internen Anmeldung des Justizministeriums dezent darauf hingewiesen, dass der Vorstoß aus Deutschland wohl nicht mit der E-Commerce- Richtlinie übereinstimmt, die eine Haftung von Hostprovidern erst ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht. Brüssel wies auf solche Bedenken hin; ein Vertragsverletzungsverfahren will man aber dort erst in die Wege leiten, wenn die Irrungen und Wirrungen der deutschen Bundestagswahl vorbei sind. Kommt ein solches Verfahren, wird das Gesetz vor dem EuGH keinen Bestand haben. Er hat schon mehrfach eine Vorabkontrolle durch den Hostprovider als nicht rechtskonform angesehen.

Noch größere Unbill droht, wenn Karlsruhe eingeschaltet wird. Mit höchster Sicherheit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden, nach dem auch Verfassungsrichter öffentlich zu bedenken gaben, dass angesichts des komplizierten Wortlauts der strafrechtlich relevanten Prüfungspflichten drohe, dass Facebook im Zweifel viel zu viel und viel zu früh sperre. Derzeit bedarf es eines Gerichtsverfahrens durch viele Instanzen hindurch, um etwa die Frage einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung zu klären. Der Nutzer kann jetzt zwar Buttons drücken, wie “ Hass schürende/verfassungswidrige Inhalte“, “ Gewalt/Bedrohung/Aufforderung zu Straftaten“ oder “ Beleidigung/üble Nachrede“.

Doch wie will er selbst entscheiden, welchen Knopf er drücken soll? Und wie soll Facebook das mithilfe einiger Juristen in der neu geschaffenen Kontrollabteilung binnen 24 Stunden prüfen? Wird Facebook nicht dem Grundsatz anhängen “ in dubio pro Sperre“? Man hätte genug Alternativen gehabt, wenn man sich an den Vorgaben aus Brüssel orientiert hätte und eine Prüfungspflicht ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht hätte. Dazu hätte man keines Gesetzes bedurft, sondern nur das Telemediengesetz und die dortigen Haftungsnormen konsequent mithilfe der Rechtsprechung durchsetzen müssen. Aber so macht man keine glänzende Politik als Bundesjustizminister, der eben neue Gesetze braucht.

Angesichts des sich abzeichnenden Sperrchaos fragt man sich, was das Gesetz nun bringen soll, und vor allem, wie viel das kostet. Facebook hat in Berlin und Essen insgesamt 1700 Leute zur Kontrolle angestellt. Ähnlich hat man das Personal im Bundesamt für Justiz aufgestockt. Niemand ist mit dem Gesetz zufrieden – nicht im Ministerium, nicht in der SPD, nicht in der CDU, nicht bei der FDP und den Grünen, nicht in der alten Regierung. (Anmerkung des Verfassers: von der AfD erst gar nicht zu reden). Nur einer bleibt stur: Heiko Maas vertritt als einsamer Recke sein von ihm geliebtes Gesetz. Und wie es aussieht, wird er der Einzige bleiben.

Diese Ausführungen sind für einen Juristen, einen Hochschullehrer zumal, außerordentlich deutlich, vor allem was den Sprachgebrauch aangeht. Mit anderen Worten: der Professor schlägt dem Minister sein Gesetz um die Ohren. Wir Wähler sollten uns merken, wer eine solche Null mit einem Ministeramt ausgestattet hat.

Geht’s noch?

Spiegel-Leser wissen mehr. Mit diesem Werbespruch betrieb die Arroganzpostille aus Hamburg jahrzehntelang Leserwerbung. Das intellektuelle Lieschen Mueller der sechziger und siebziger Jahre kaufte denn auch brav jeden Montag das Blatt, um es nach bewußter Lektüre und unbewußter Indoktrination mit der Gewißheit aus der Hand zu legen, intellektuell doch dem gemeinen Volk überlegen zu sein. Nun sollten wir eigentlich schon immer wissen, daß Werbung die kommerzielle Ausprägung der Lüge ist. Indessen weiß der Spiegel-Leser morgen tatsächlich mehr.

In der Ausgabe 3/2018 berichtet „dieses Blatt“ (O-Ton Herbert Wehner, wer kennt ihn noch?) über einen an sich unglaublichen Vorgang. Die Europa-Parlamentarier haben einer Gesetzesinitiative zur Reform der sogenannten Dublin-Regeln zugestimmt. Dieser läuft darauf hinaus, daß Familienangehörige, und das sind bei Leibe nicht nur Vater, Mutter und Kinder, aus den Herkunftsländern der Asylsuchenden und sonstigen Migranten dorthin einreisen können sollen, wo ihre Angehörigen angekommen sind. Mit Masse also nach Deutschland.

Und diesem Irrsinn haben die Europapolitiker von Union und SPD im EU-Parlament zugestimmt. Jedenfalls einigen ihrer Kollegen im deutschen Parlament wird es dabei mulmig. Der Spiegel zitiert den Innenstaatssekretär Ole Schröder: „Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung.“ Die Innenexperten der Union weisen ferner darauf hin, daß nach den Vorschlägen des Europaparlaments „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ soll. „Im Ergebnis wäre ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ‚Anker-Personen‘ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig.“ Naja, die Kopfzahlen von sogenannten Familienverbänden aus dem Orient erreichen regelmäßig die Stärke von Kompanien.

Nimmt man hinzu, daß die Bundesregierung auf Anfrage eines Parlamentariers der AfD zugegeben hat, daß seit 2015 ca. 45.000 Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und sonstige Migranten, selbstverständlich ohne eingehende Prüfung ihrer Personalien und valide Überprüfung ihrer angeblichen Gefährdung oder Verfolgung auf Veranlassung der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen worden sind, dann wird der Wahnsinn kaum noch größer. Wir machen es halt den Leuten, die es sich hier in unseren sozialen Hängematten bequem machen wollen, nur ein bisschen leichter. Statt unbequem im vollgepferchten Laderaum eines Kleintransporters, wofür man an den Schlepper auch noch Tausende von Euro zahlt, nach Deutschland zu kommen, wird man nun komfortabel eingeflogen.

Es fällt sehr schwer, dahinter keine Strategie zu sehen, die auf die Verwirklichung der Träume von Katrin Göring-Eckardt hinausläuft: „Dieses Land wird sich verändern. Und es wird sich ziemlich drastisch verändern. Und es wird ein schwerer Weg sein und es wird anschließend kein besseres Land mehr sein. Es wird vielleicht überhaupt kein Land mehr sein, so wie wir heute dieses Land denken und wie es Generationen vor uns gedacht haben.“ Wir wissen, daß KGE sich darauf freut. Ich selbst sehe da schon deswegen keine Strategie, weil ich der Masse unserer Politiker gar nicht zutraue, so etwas wie irgendeine Strategie zu verfolgen. Ich sehe nur Dummheit und parteipolitisches Taktieren in der Filterblase der politischen Welt.

Was ist zu tun? Wer kann, der muß seine örtlich zuständigen Politiker, ob er sie nun gewählt hat oder nicht, auf diesen Skandal ansprechen. Das mindeste ist jedoch, die Politiker der Parteien, die uns nun erneut mit einer sogenannten GroKo beglücken wollen, auf keinen Fall mehr zu wählen. Wer angesichts dieses Vorhabens der Europäischen Union noch von einer Vertiefung der EU faselt, und wer in einem sogenannten Sondierungspapier vom 12. Januar 2018 von jährlichen Zuwanderungszahlen in der Größenordnung von lediglich 180.000-220.000 daherschwätzt, der ist entweder unfähig, oder er streut den Wählern bewußt Sand in die Augen.

Unseren Politikern sollte man darüber hinaus empfehlen, hin und wieder ein Geschichtsbuch zur Hand zu nehmen. Da liest man dann etwas über einen Sturm auf die Bastille oder auf den Winterpalast in Sankt Petersburg. Vielleicht fördert solche Literatur die Einsicht oder generiert sogar Vernunft.

Fanatiker

Seit geraumer Zeit macht ein Politiker namens Dr. Wolfgang Gedeon von sich reden. Der Mann ist von Beruf Arzt, von Berufung hält er sich für einen Politiker. Vom Funktionär der maoistischen KPD/ML – was er auf seiner Internetseite schamhaft verschweigt – über diverse andere erst linke, dann esoterische Zirkel ist er dann bei der AfD gelandet. In seiner baden- württembergischen Wahlheimat hat der Mann aus dem Bayerischen Wald offenbar eine hinreichende Zahl von Anhängern gefunden. Trotz oder vielleicht eher wegen seiner abseitigen Theorien hat man ihn sogar in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Damit soll beileibe nicht der Stab über die Wähler im Südschwarzwald gebrochen werden. Doch ist das Grund genug, einmal darüber nachzudenken, welchem Typus von Politiker es immer wieder gelingt, Menschen zu faszinieren. Dies ungeachtet aller Unterschiede in der Sache.

Gedeon ist schon von seiner Physiognomie her der Typus des Fanatikers, von seinen unsäglichen Äußerungen ganz abgesehen. Wer sich viel mit anderen Menschen befassen muß, der stellt unwillkürlich immer wieder Vergleiche an. Natürlich  führt das dazu, daß man immer wieder Gefahr läuft, von der äußeren Erscheinung, insbesondere dem Gesichtsausdruck und der Redeweise eines Menschen auf seinen Charakter zu schließen. Doch liegt man dabei häufig durchaus richtig. Vor allem aber ist das keine Frage der Positionierung in der politischen Topographie. Sowohl ganz rechts wie auch ganz links, sogar in Schattierungen weiter nach innen, findet man solche Typen von Menschen. Man lege einmal Fotos etwa jenes Herrn Gedeon und des Grünen-Politikers und früheren Terroristenhelfers Hans-Christian Ströbele nebeneinander. Dann nehme man vielleicht noch ein Foto des Chefpropagandisten Hitlers, des früheren Kommunisten und dann fanatischen Nationalsozialisten Joseph Goebbels. Daneben kann man vielleicht noch ein Foto des achtundsechziger Säulenheiligen Rudi Dutschke legen und, Ehre, wem Ehre gebührt, unseres Zensurministerleins Heiko Maas. Allen steht der Fanatismus ins Gesicht geschrieben. Sie alle haben ihre ebenso glühenden wie blinden Anhänger gehabt bzw. haben sie.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Politik oder die Theorien, welche die genannten vertreten haben oder heute vertreten. Hier geht es darum, daß man den Fanatismus, welcher politischen Richtung auch immer, gelegentlich auch in der Physiognomie eines Menschen wiederfinden kann. Vielleicht ein Hilfsmittel zur politischen Meinungsbildung, vielleicht auch nur ein Gedankenspiel.

 

 

Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.

 

 

Was ist der Bundeskanzlerin wichtig?

Am 26. September 2016 wurde in Dresden ein Sprengstoffanschlag auf eine Moschee verübt. Es handelte sich um eine jener Hinterhofmoscheen, die im wesentlichen einen Gebetssaal und zusätzlich eine Wohnung für den Imam aufweisen. Äußerlich erwecken sie eher den Eindruck einer bescheidenen Lagerhalle oder Werkstatt. Der Anschlag war glücklicherweise sehr stümperhaft ausgeführt worden. Es entstand ein Brandschaden in Gestalt von Schwärzungen der Außenwand rund um die Tür, welche durch die Explosion etwas eingedrückt wurde. Der Imam und seine Familie hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion in der über dem Beetsaal gelegenen Wohnung auf. Verletzt wurde gottlob niemand.

Eine Woche darauf besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Imam und seine Familie, um ihnen ihre Anteilnahme zu versichern.

Am 18. Dezember 2016 überfiel ein islamistischer Terrorist einen polnischen Lkw-Fahrer, tötete ihn und raste anschließend mit seinem Lastzug in den Weihnachtsmarkt vor der Gedächtniskirche in Berlin. Dabei tötete er weitere elf Menschen und verletzte etwa 80 Menschen, zum Teil schwer. Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing die Hinterbliebenen und Verletzten ein Jahr später. Tags darauf nahm sie an einem Gedenkgottesdienst in der Gedächtniskirche Teil.

Der Amtseid des deutschen Bundeskanzlers lautet:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wann hilft er ihr endlich?

Was uns wirklich bereichert

Mit der unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung aus den Dörfern Anatoliens und den arabischen Wüsten kommen Probleme zu uns, die wir vorher nicht, zumindest nur sehr selten hatten. In den archaischen Gesellschaften, die sich nun auch bei uns etablieren, ist die Ehe unter nahen Verwandten verbreitet. Teils deswegen, weil es in jenen Gesellschaften darauf ankommt, dem Sohn eine Braut mit ordentlicher Mitgift und der Tochter einen Mann, der sie zu ernähren vermag, zu geben, teils weil aus religiösen Gründen die Eheschließung mit sogenannten Ungläubigen ausscheidet. Häufig fällt beides auch zusammen, auch und gerade nunmehr hier in Deutschland, wo die Einwanderer aus jenen Teilen der Welt in Ghettos leben, die ausschließlich von Muslimen bewohnt werden. Bestärkt werden sie darin von ihren geistlichen Autoritäten, denn sie erklären Ihnen, der Koran schreibe das auch vor. Beispielhaft sei dazu ein Dialog auf einer muslimischen Website (Islam Forum – Die Wahrheit im Herzen) zitiert:

Frage: Ist es richtig, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) davon abriet, Cousinen zu heiraten? Ist dies lediglich der letzte Ausweg für eine Heirat?

Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Es gibt in der islamischen Religion für einen Mann keinen Einwand dagegen, eine Frau aus seinem Verwandtenkreis zu heiraten, außer al Maharim (diejenigen Frauen, die zur Heirat verboten sind), die Allah in der Surat al Nisa‘ genannt hat (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch, deren Töchter zu heiraten – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und, daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außerdem, was bereits geschehen ist, gewiß, Allah ist allvergebend und barmherzig.“

Da Allah uns die Verwandten nennt, mit denen eine Heirat verboten ist, wissen wir, daß es keine Bedenken gegen die verbleibenden Familienmitglieder gibt. Weiterhin ist es keine Bedingung, daß dies der letzte Ausweg zu einer Heirat ist, wie in der Fragestellung gesagt wurde. Zu den bekanntesten Beweisen dieser Tatsache gehört, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Tochter Fatima mit Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verheiratete, und dieser war der Sohn des Onkels ihres Vaters, sowie die Heirat des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit Zainab bint Jahsch (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die die Tochter seiner Tante (d.h. seine Cousine) war, und es gibt noch viele weitere solcher Beweise.

Es sollte vielleicht noch eine andere Frage gestellt werden, nämlich: „ist es für einen Muslim besser oder wünschenswert jemanden zu heiraten, mit dem er nicht verwandt ist?“

Die Antwort auf diese Frage variiert von Fall zu Fall, und vielleicht ist es vorzuziehen, jemanden zu heiraten, mit dem man nicht verwandt ist, beispielsweise wenn jemand vorhat, neue soziale Beziehungen oder Bindungen einzugehen und die Heirat mit einer anderen Familie daher als förderlich einzuschätzen ist, um die gesellschaftlichen Beziehungen zu erweitern.“

Islam Q&A, Scheikh Muhammed Salih al-Munajjid

Hier erklärt also ein islamischer Geistlicher mit der ihm eigenen religiösen Autorität die Ehe zwischen Cousin und Cousine nicht nur für unbedenklich, sondern ausdrücklich als Allah wohlgefällig und verweist insoweit auch auf das persönliche Beispiel des Propheten, der eine solche Ehe innerhalb seiner Familie selbst geschlossen und eine weitere gestiftet habe. Die Erkenntnisse der Humangenetik, wonach zweifelsfrei der Inzest, aber auch die Ehe zwischen Cousin und Cousine zur Inzucht mit allen ihren negativen Folgen führt, spielen für den Islam offensichtlich keine Rolle. Die Lebensweise des frühen Mittelalters auf der Arabischen Halbinsel ist Richtschnur, denn es war eben die Lebensweise des Propheten und seiner Familie, und sie prägt selbstverständlich auch den Koran. Die Folge kann man gerade in solchen muslimischen Ghettos wie man sie in Berlin, aber auch etwa in Duisburg vorfindet, in den Arztpraxen studieren. Die Zahl der Kinder, die dort mit genetischen Defekten vorgestellt werden, wächst. Die Kosten für das deutsche Gesundheitswesen kann man ahnen. Daß derartige Gesellschaften sich auch durch einen signifikant niedrigeren durchschnittlichen IQ „auszeichnen“, ist auch keine Überraschung. Daß hier eine Änderung eintreten könnte, weil man mitten in einer aufgeklärten Gesellschaft lebt, ist absolut nicht zu erwarten. Denn gerade die muslimischen Einwanderergesellschaften, und das gilt auch für die hier lebenden Türken in der dritten und vierten Generation, schotten sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft ab. Sie sind nur an deren wirtschaftlichen Ressourcen interessiert, wollen aber ansonsten ihr archaisches Gesellschaftsmodell weiter leben.

Dazu gehört natürlich auch die für uns verstörende Unterwürfigkeit gegenüber familiären und religiösen Autoritäten. Ein gutes Beispiel für diese geradezu byzantinische Kriecherei ist ja auch der oben zitierte Text. Jedes Mal, wenn der Prophet erwähnt wird, muß dem eine unterwürfige Lobpreisung folgen. Der Muslim hat sich eben der religiösen Autorität, seinem Gott ohnehin, nur auf Knien zu nähern. Islam heißt eben Unterwerfung.

Ein deutscher Bundespräsident und eine deutsche Bundeskanzlerin haben erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Ob dahinter Absicht oder schlicht nur Dummheit steckt, ist gleichgültig. Tatsache ist jedoch, daß wir von Leuten regiert werden, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Das Groteske daran ist, daß ausgerechnet die Leute, die sich für gebildet, weltoffen und tolerant halten, sich stets und ständig für eine Religion in die Schanze werfen, die an Rückständigkeit, Engstirnigkeit und Intoleranz nicht zu übertreffen ist. Auch das bestätigt die Analyse, wonach Inkompetenz und Ignoranz offenbar die Voraussetzungen für die Vergabe politischer Spitzenämter sind. Vielleicht dämmert das den Deutschen so langsam, hoffentlich nicht zu langsam.

 

 

Wenn zwei das gleiche tun….

Die öffentliche Erregung ließ schon nichts Gutes ahnen. Albrecht Glaser, von seiner Fraktion für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, wurde prompt mit einem Zitat aus einer im Frühjahr gehaltenen Rede konfrontiert. Angesichts des Verhaltens islamischer Staaten und nicht weniger Muslime in Deutschland hatte er gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Den letzten Satz mag man für eine harte Forderung halten. Bezieht man sie jedoch nur auf Menschen, die ihrerseits die Religionsfreiheit anderer nicht respektieren, wie das die voraufgegangenen Sätze nahe legen, ist das durchaus verständlich. Zwar kann man Grundrechte nicht im juristischen Sinne entziehen. Sie stehen jedoch durchaus in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Zur Illustration will ich folgenden Text zur Diskussion stellen: „Die mitunter hilflosen Debatten um Kopftuch tragende Bewerberinnen für das Lehramt oder die Frage, ob und wie Religionsunterricht zu geben ist, berühren einen Nerv, weil wir uns nicht entschließen können, den Weg der religionsfreundlichen Neutralität fortzusetzen, wenn wir nicht sicher sind, daß die Religionsgemeinschaften ihrerseits grundsätzlich in politischer Neutralität einen Beitrag zu den kulturellen Grundlagen der freiheitlichen Gesellschaft leisten. Naheliegend wäre insofern, die Rolle der Kirchen und religiösen Gemeinschaften bei der Erhaltung der kulturellen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu überdenken. Wir brauchen eine Diskussion über die Kooperationsofferten und die Bedingungen für den Islam als große, vielfältige und für die Staaten Europas überwiegend neu kennengelernte Religion. Die Leitlinie ist auch hier Neutralität, aber ebenso die Erwartung des Staates, daß die Religionsgemeinschaften ungeachtet ihrer Glaubensfreiheit und Autonomie einen Beitrag zur Pflege der kulturellen Grundlagen der freien Gesellschaft leisten. Wo das freiheitliche Wertesystem und das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander durch religiöse Intoleranz bekämpft werden, endet die Religionsfreiheit der westlichen Verfassungen. Staaten wie Deutschland stehen auch der Kooperation mit eigenwilligen, von der sozialen Norm abweichenden Religionsgemeinschaften offen, wenn sie sich nur selbst für eine integrierende Kooperation öffnen: Das Grundgesetz verlangt von Religionsgemeinschaften nicht vollständige Loyalität mit den weltlichen Mächten, aber eine Mindestakzeptanz der öffentlichen Werteordnung, der fundamentalen Verfassungsprinzipien, die indes nichts mit einer Gefolgschaft für den jeweiligen Zeitgeist der Republik zu tun hat. Auch hier also wirkt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Es liegt nicht nur der ursprünglichen Alltagserfahrung zu Grunde, es ist in reicher Form kulturell veredelt worden und beherrscht deshalb nicht nur einfache Sozialbeziehungen zwischen Anwesenden, sondern auch die Architektur von Gemeinschaften und ihre Beziehungen untereinander bis hin zum Völkerrecht. Nicht nur das Handeln des Einzelnen, sondern auch das Verhalten von Gemeinschaften lassen sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip normativ bewerten. Wer als Einzelner oder als Gemeinschaft vom Staat eine privilegierte Rechtsstellung erstrebt, muß der staatlichen Gemeinschaft dafür etwas geben, muß sie wenigstens als Reflex seines legitimen Eigennutzes in ihrem Bestand fördern, ihr Nutzen bringen.“ *

Das schreibt Udo di Fabio, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1999-2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit wohlgesetzten Worten und in eleganter juristischer Gedankenführung in einem Buch die Problematik der Grundrechte im Gegenseitigkeitsverhältnis darzulegen, ist eine Sache. In einer Rede oder einem Interview das Thema in gebotener Kürze anzuschneiden, ist eine andere Sache. Inhaltlich gleichen sich die Aussage des Politikers und die Ausführungen des Professors. Doch gilt auch die uralte Erkenntnis: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Im Falle Glaser, der nun einmal nach politisch korrekter Auffassung für die Partei der politischen Schmuddelkinder im deutschen Bundestag sitzt, wird die böswilligste Auslegung des Zitats gefunden, um ihn zur politischen persona non grata zu machen, die man selbstverständlich nicht mit dem ehrenvollen Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages betrauen darf. Im Falle des Rechtslehrers und ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio indessen handelt es sich selbstverständlich um eine seriöse und zutreffende Interpretation des Grundgesetzes, was ja auch tatsächlich so ist. Doch darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Schließlich steht über dieser Website „sapere aude!“

*Udo di Fabio, Die Kultur der Dreiheit, Verlag C:H:BeckMünchen 2005, S. 174 f.

Das Märchen vom unbegrenzten Anspruch auf Asyl

Nun verkündet einerseits Herr Seehofer, der bislang offenbar unbegrenzte Zuzug von Flüchtlingen werde künftig zwar keine Begrenzung erfahren, die Obergrenze heißt, dennoch würden künftig nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldete Ausreisepflichtige und sonstige Personen, bei denen ein Abschiebungshindernis besteht, jährlich in Deutschland aufgenommen werden. Andererseits werden die selbsternannten Verteidiger der Humanität, von den Grünen über die Kirchen zur SPD und den Medien nicht müde, dem staunenden Volk zu erklären, daß aus Rechtsgründen eine Begrenzung der Zuwanderung gar nicht möglich sei. Tatsächlich wird uns der sogenannte Asylkompromiß der Unionsparteien nicht einen Zuwanderer weniger bescheren, von der zu erwartenden noch schlechteren Regelung in einem „Jamaika“-Koalitionsvertrag einmal ganz abgesehen. Dabei werden die juristischen Kategorien munter durcheinander geworfen.

Am liebsten operiert man mit der Vokabel Asyl, weil man da tatsächlich mit einem Artikel des Grundgesetzes argumentieren kann. Nun steht wirklich im Grundgesetz, daß Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen, in Deutschland einen Anspruch auf Asyl haben. Weil das nun einmal im Grundgesetz steht, suggerieren diese Leute gerne, damit sei unabänderlich festgeschrieben, daß es eine Begrenzung, insbesondere eine sogenannte Obergrenze, für die Asylgewährung nicht geben könne.

Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst einmal muß man festhalten, daß in der Tat mit dem Asyl nur eine von mehreren Fallgestaltungen der Zuwanderung rechtlich geregelt ist. Das ist die individuelle politische Verfolgung gemäß Art. 16a des Grundgesetzes, der den Anspruch dieser Menschen auf Gewährung von Asyl regelt. Er gehört zunächst einmal nicht zu den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes. Unabänderlich sind tatsächlich nur Art. 1 (Menschenwürde) und 20 (demokratischer, föderaler Rechtsstaat). Genau deswegen konnte der ursprüngliche Text des Artikels 16 GG im Jahre 1993 auch geändert werden. Seither kann Deutschland Asylbewerber abweisen, die aus einem sogenannten sicheren Drittland nach Deutschland einreisen. Damit kann Deutschland praktisch jeden Asylbewerber abweisen, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt. Denn Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, in denen diesen Menschen auch nicht ansatzweise politische Verfolgung droht. Bemerkenswert ist im übrigen, daß diese Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1993 anlassbezogen erfolgt ist. Denn damals kam eine ungeheure Zahl von Asylbewerbern aus den Nachfolgestaaten des zerfallenen Jugoslawien, was zu erheblicher Unruhe im Lande geführt hatte. Vor allem aber kam aus diesem Grunde eine dezidiert rechte Partei in den Landtag von Baden-Württemberg, nämlich die Republikaner. Der Schrecken, der den etablierten Parteien dadurch in die Glieder gefahren war, war nun groß genug, das bis dahin als geheiligt gepriesene Asylrecht zu beschränken. Leider war dieses Erschrecken wohl nur eine einmalige Erscheinung. Denn es steht kaum zu erwarten, daß der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag eine entsprechende Reaktion der etablierten Parteien nach sich ziehen wird. Denn dies ist ja auch nach dem Einzug dieser Partei in eine Reihe von Landesparlamenten nicht geschehen.

Es ist also lediglich eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang man das Asylrecht in der Verfassung einschränkt. Überhaupt ist es ja die dümmste Ausrede der Politik, sich auf bestehende Gesetze, und sei es die Verfassung, zu berufen. Denn die Änderung der Gesetze, auch der Verfassung, ist allein den Politikern als gewählten Abgeordneten möglich, und das ist auch ihre Aufgabe. Grundsätzlich sollte man das auch als Unverschämtheit bewerten, denn die meisten Bürger sind über diese rechtlichen Gegebenheiten nicht oder nicht sicher informiert. Sie sind daher idealen Opfer für politische Lügner. Wer die Bürger seines Landes derart unverschämt belügt, offenbart damit ein seltsames Demokratieverständnis. Der ehrliche Umgang mit den Bürgern erfordert es, die Wahrheit zu sagen. Dann muß man eben, wenn man das Asylrecht nicht ändern will, das den Leuten auch sagen, und nicht behaupten, man könne das nicht. Die Bürger werden im Laufe der Zeit in den Wahlen schon dafür sorgen, daß dann solche Politiker gewählt werden, die bereit sind, notfalls auch die Verfassung zu ändern, und zwar in ausreichender Zahl. Davor hat man offenbar Angst.

Es lohnt sich natürlich auch ein Blick auf die rechtliche Situation in unseren Nachbarländern. Österreich kennt ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Asyl nicht. Gleiches gilt für die Schweiz. Auch Frankreich kennt ein solches Grundrecht nicht, vielmehr kann nach der französischen Verfassung der Staat mit anderen europäischen Staaten entsprechende Abkommen schließen. Wohlgemerkt, er kann. Ähnlich ist die Rechtslage in Großbritannien. Auch die Niederlande kennen ein individuelles Grundrecht auf Asyl nicht. Vielmehr wird dort auf einfach gesetzlicher Grundlage geprüft, ob jemand politisch verfolgt ist und zwar nach einem sehr strengen Maßstab. Die Verfahren dauern auch nicht wie in Deutschland jahrelang, sondern nur wenige Wochen. Unsere osteuropäischen Nachbarn kennen ein solches Grundrecht ebenfalls nicht. Ihre generell ablehnende Haltung gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen muß hier nicht referiert werden. Es handelt sich bei allen diesen Ländern durchweg um demokratische Rechtsstaaten. Nirgendwo steht geschrieben, daß Deutschland verpflichtet ist, in punkto Humanität den Vorreiter bis zur Tollheit zu geben.

Was im übrigen die Kriegsflüchtlinge angeht, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, so ist das eben kein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht. Deutschland hat sich durch seinen Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 in der Neufassung von 1967 lediglich verpflichtet, unter den dort genannten Kautelen Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist eben ein völkerrechtlicher Vertrag, der natürlich auch ein Kündigungsrecht vorsieht, und dessen Umsetzung in die Wirklichkeit von Land zu Land sehr verschieden ausfällt.

Was die sonstigen Rechtsgründe angeht, die einer Abschiebung entgegenstehen oder eine Duldung begründen, so handelt es sich dabei durchweg um sogenanntes einfach gesetzliches Recht in Deutschland. Natürlich wird insoweit auch immer mit der Menschenwürde und den Menschenrechten argumentiert. Indessen gilt auch hier, daß es jedem Land frei steht, insoweit strenge oder großzügige Gesetze zu erlassen. Nichts kann die Politiker daran hindern, die Gesetzeslage so zu verändern, daß die Gerichte dann in aller Regel behördliche Entscheidungen bestätigen müssen, die eine Verlängerung des Aufenthalts untersagen und eine umgehende Abschiebung verfügen.

Wenn dies dennoch nicht geschieht, so fehlt es schlicht und einfach am Willen, jedenfalls am Willen der Mehrheit.Wer dennoch weiterhin Politiker wählt, die keine wirkliche Begrenzung der Zuwanderung wollen, und uns über die Gründe dafür auch noch dreist belügen, dem ist nicht zu helfen. Für diese Leute gilt der Brecht’sche Merksatz: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“

 

Hitler reloaded?

Drei Tage nach der Bundestagswahl muß der unbefangene Betrachter den Eindruck gewinnen, daß die Deutschen verrückt geworden sind. Gut 12 % haben die AfD gewählt. Fast 100 % der übrigen Politiker und der Journalisten laufen seither verbal Amok. Das begann schon am Wahlabend. Ob der geäußerten Besorgnisse, die sich bei manchen ins Panische gesteigert hatte, öffnete ich das Fenster, nicht der frischen Luft wegen, sondern um in die Nacht hinaus zu horchen. Doch es war still. Kein Marschtritt der SA-Kolonnen, kein Horst Wessel Lied, nicht einmal ein Fackelzug von jungen Männern in Springerstiefeln und schwarzen Bomberjacken. Nichts. Die Nazis, die doch angeblich drauf und dran waren, die Macht an sich zu reißen, sie hatten ihren Sieg offenbar verschlafen.

Haben wir Bürger vielleicht nicht mitbekommen, was da wirklich abläuft? Sind unsere Politiker tatsächlich klüger und wissen mehr als wir? Denn was da ins Parlament eingezogen ist, und zwar mit mehr als 90 Abgeordneten, das ist doch der „Bodensatz“ (Ministerpräsident Kretzschmar), das ist das „Pack“ (Außenminister Gabriel), das ist nach der Erkenntnis des SPD-Vorstandsmitgliedes Stegner die „rechtsextreme AfD Bande“, wahlweise auch handelt es sich um  die „AfD-Idioten“, und das ist eine „Schande für Deutschland“ (Martin Schulz, SPD-Vorsitzender), oder, um sich auch sprachlich proletarisch , tatsächlich aber proletenhaft zu geben,“ein Haufen rechtsradikaler Arschlöcher“ (Johannes Kahrs, SPD) bar jeder hanseatischen Zurückhaltung.

Der SPIEGEL, dieses selbsternannte Sturmgeschütz der Demokratie, fährt einen Sondereinsatz, pardon, erscheint mit einer Sonderausgabe zur Wahl, dessen Titelbild die Apokalypse suggeriert. Die Spitzenkandidaten Gauland und Weidel, darunter Merkel mit angewidertem Gesichtsausdruck, das ganze in einer Farbe wie von blau-weißem Halogenlicht angestrahlt. Unheil dräuend zieht die neue Zeit herauf, so künden die Hellseher aus dem Spiegel-Hochhaus.

Tatsächlich ist doch nichts anderes geschehen, als daß eine Partei in den Bundestag eingezogen ist, die schlicht und einfach die von den Unionsparteien jahrelang vernachlässigten, ja sogar ignorierten national-konservativen Wähler angesprochen hat. Sie hat vor allem die abenteuerliche Flüchtlingspolitik, aber auch andere Eigenmächtigkeiten der Kanzlerin wie die überstürzte Energiewende, die diversen Griechenland- und Eurorettungs Beschlüsse sowie die für konservative Wähler nicht vermittelbaren Entscheidungen wie die absurde „Ehe für alle“ oder die faktische Abschaffung der Wehrpflicht thematisiert. Was ihre Gegner ihr vorwerfen, etwa Demokratiefeindlichkeit, „Rassismus“, Europafeindlichkeit, Antisemitismus, das ist weder in ihrem Programm, noch in den Aussagen ihrer Spitzenpolitiker zu finden. Dem hysterischen Gezeter der deutschen Politiker und Journalisten – oder sollte man mit Peter Scholl-Latour besser von Skribenten sprechen – wollen wir einfach Stimmen aus dem Ausland gegenüberstellen:

„Israel Hajom“ (Israel): „Die AfD ist eine konservativ-nationale Protestpartei, welche erfolgreich den ansteigenden Ärger und die Empörung in verschiedenen Teilen der Gesellschaft in Deutschland für sich genutzt hat, die durch Masseneinwanderung ausgelöst wurden; durch Terrorismus, Kriminalität und Gewalt, die mit der Ankunft der muslimischen ‚Flüchtlinge‘ verbunden wurde; durch ihren Unwillen, weiter die Rechnung für scheiternde EU-Volkswirtschaften zu bezahlen, um diese zu stützen.“

„Lidove noviny“ (Tschechien): „Das ist die Strafe für die bisherige Regierungsarbeit und für das Experiment, die Grenzen zu öffnen und Deutschland zum ‚Licht für die Völker‘ zu machen. Um so mehr die Kritiker als Populisten und Extremisten verschrien wurden, desto mehr konnten sie bei den Wählern zulegen.“

„Der Standard“ (Österreich): „Wer jetzt noch glaubt, er könne weitermachen wie bisher, dem ist nicht zu helfen. Das gilt insbesondere für Merkel und Schulz. Beide haben im Wahlkampf nicht hingesehen oder das Ausmaß des Frustes nicht begriffen.“

Tatsächlich hat die AfD nur erkannt und dann auch ihren Wahlaussagen zu Grunde gelegt, was in Deutschland und im übrigen Europa, jedenfalls soweit es von der Migrationswelle in ähnlichem Ausmaß betroffen ist, wie Deutschland, außerhalb des politisch-medialen Milieus gefühlt und gedacht wird. Joachim Lottmann hat das im „Cicero“ recht gut umrissen: „Was sind nun die Widersprüche der Migrantenfrage? Es ist die nach dem Dritten Reich geradezu religiöse Gewißheit, daß es keine feindlichen Kulturen gebe. Alle Kulturen seien freundlich und gut, natürlich auch und gerade solche anderer Religionen. Die einfachen Leute wissen es leider besser. Auch Ideologien sind Kultur, und zwar in aller Regel feindlich gesinnte. Der Nationalsozialismus war feindlich und aggressiv gegen jede andere Weltsicht, und der zunehmend konservative Islam des 21. Jahrhunderts ist es auch. Das muß kein AfD-Hetzer behaupten, ein Blick in die Fernsehnachrichten genügt. Aus einer nur tiefenpsychologisch erklärbaren ständigen Verwechslung der beiden größten Gegensätze, nämlich Kultur und Rasse, erfolgt ein innerliches Verbot der Kulturkritik. Das haben wir alle. Jedenfalls alle, die noch alle Tassen im Schrank haben. Wer Kultur sagt, meint angeblich Rasse. Wer Islam sagt, meint angeblich Araber. Wer die Ideologie des Islam kritisiert, will angeblich und in Wirklichkeit die Araber als minderwertige Rasse beschreiben. So geht die falsche Logik unseres Mißverständnisses. In der Folge darf kein Politiker, der nicht medial geächtet werden will, etwas gegen Muslime sagen.“ Anzumerken bleibt nur, daß Lottmann AfD-Hetzer schon in Anführungszeichen hätte setzen müssen, zum einen der Wahrheit wegen, und zum anderen, um seinen Aussagen wirklich Stringenz zu verleihen.

Doch wir werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben, daß die Wut der politisch-medialen Klasse in diesem Lande sich ins unermessliche steigern wird. Das Vokabular führender Politiker, wie oben zitiert, läßt gar keine andere Erwartung mehr zu. Schon jetzt ist zu erwarten, daß man zu den absurdesten und lächerlichsten Ausgrenzungsmaßnahmen im Bundestag greifen wird.  Die Verweigerung des Amtes eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages wird dabei nur der Auftakt sein. Wer ein wenig die jüngste Geschichte kennt, der weiß ja, wie man seinerzeit mit den zwar bizarr auftretenden, aber doch gewählten Grünen umgegangen ist, ebenso mit der in der Wolle gefärbten SED, die als PDS aber in den Bundestag gewählt worden war. Bis hier Normalität eingekehrt ist, hat es mehrere Legislaturperioden gebraucht. Der AfD muß prophezeit werden, daß es ihr noch schlimmer ergehen wird. Denn bei Grünen und Linken handelte sich es ja nur um die Schmuddelkinder derselben Familie, die auf dem Wege des Fortschritts wandelte, Liberté, Egalité, Fraternité auf ihren Bannern trug und an die historische Gesetzmäßigkeit der Entwicklung vom Feudalismus zum Sozialismus unbeirrbar glaubte. Da verzeiht man schon mal, wenn einer aus der Reihe tanzt, wenn es denn nur in die richtige Richtung geht. Die AfD indessen wird den Deutschen als Wiedergeburt des Nationalsozialismus verkauft, weil man nicht mit Aussicht auf Erfolg konservative Politiker als Ausgeburt der Hölle darstellen kann. Denn auch die Umkehr zu einer mehr bürgerlich-konservativen Politik, auch eine Ablehnung allzu bunter europäischer Blütenträume, wird schon als Abfall vom linken Glauben verfolgt und ist deswegen mit Stumpf und Stiel auszurotten.

In solchen Zeiten treten stets auch Quislinge auf den Plan. Nicht nur daß das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell aus durchsichtigen Gründen an der Legende von der untergründigen Nazifizierung der AfD strickt, es hat sich nun ein Gefolgsmann aus der Fraktion in ihr Lager begeben und ebenfalls von mangelnder Distanzierung der Parteiführung von Figuren wie Höcke gefaselt. Daß die Parteiführung, auch als ihr Frau Petry noch angehörte, ein Parteiausschlussverfahren gegen diesen Höcke eingeleitet hat, sie selbst aber noch im Frühjahr dieses Jahres ohne Absprache mit dem übrigen Vorstand Frau Le Pen und Herrn Wilders zu einer Großveranstaltung der europäischen Rechten eingeladen hat, spielt dabei offenbar keine Rolle. Und daß Pretzell auf dem Spaltungsparteitag in Essen 2015 das Parteivolk mit der Aussage vom Rednerpult „Wir sind die Pegida-Partei!“ für sich einnehmen wollte, paßt natürlich auch nicht zur Attitüde des Demokraten, der rechtzeitig den Weg zurück in die Bürgerlichkeit gefunden haben will. Doch dergleichen Scharaden werden wir sicher noch mehr erleben. Denn für das juste milieu dieses Landes gilt es einfach zu verhindern, daß die Geschichte zurückgedreht wird. Und da ist offenbar jedes Mittel recht. Doch gerade weil das mit einem solchen Furioso geschieht, und in den schrillsten Tönen aus den Lautsprechern tönt, werden die von Joachim Lottmann apostrophierten kleinen Leute auf der Straße wirklich aufmerksam werden und feststellen, daß es sich um falschen Alarm handelt. Denn Nazis sind weit und breit nicht zu sehen. Den politischen und medialen Veitstänzern ist zu wünschen, daß sich ihre schrille Kampagne gegen sie selbst kehren wird.