Schlagwort-Archive: Politiker

Endlich! Wir bekommen das Wahrheitsministerium.

Zum politischen Neusprech unserer Tage gehören die Vokabeln fake news, hatespeech und natürlich das Wort des Jahres 2016 postfaktisch. Hinter all diesen Begriffen verbirgt sich die Sorge der politischen Klasse dieses Landes, daß die Bürger/Wähler die falschen Nachrichten bekommen, die falschen Meinungen haben und deswegen die falschen Kandidaten wählen. Empört führt unser Gesinnungsministerlein einen Kreuzzug gegen die Verbreiter angeblich falscher Nachrichten und falscher (politisch nicht korrekter) Meinungen in den sozialen Medien an. Facebook, Twitter und andere sollen fake news und hatespeech unverzüglich löschen, wenn firmeneigene Arbeitsgruppen und/oder die Maas’sche Gesinnungspolizei unter dem Kommando der Ex-Stasimitarbeiterin Annetta Kahane irgend einen Beitrag für falsch, hetzerisch, oder sonst wie politisch nicht korrekt halten. Da möchte nun auch das Bundesinnenministerium nicht nachstehen. Schließlich haben sogar Politiker aus den Reihen der CSU einschlägige Forderungen erhoben. Man schlägt also die Einrichtung eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“ vor. Das soll dafür sorgen, daß für unliebsame Beeinflussungen angeblich besonders anfällige Bevölkerungsgruppen (nach Meinung der Beamten Russlanddeutsche und Bundesbürger mit türkischen Wurzeln) künftig die Informationen erhalten, die sie aus der Sicht der Bundesregierung benötigen. Da darf auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Martin Schulz nicht fehlen. Er ruft nach dem Gesetzgeber, damit der Verbreitung von falschen – genau genommen unerwünschten – Nachrichten über soziale Netzwerke ein Riegel vorgeschoben wird.

Zunächst einmal ist alles das juristisch nicht haltbar. Zwar dürfen Regierungen neben den Medien Nachrichten verbreiten und ihre Auffassung erläutern. Das gehört mit zu ihren Aufgaben. Nicht aber ist es Aufgabe der Exekutive, gegen tatsächliche oder vermeintliche Falschmeldungen vorzugehen. Es ist allein Sache der Gerichte, bei Vorliegen einschlägiger Straftatbestände oder über Klagen auf Unterlassung und Widerruf falscher Tatsachenbehauptungen zu entscheiden. Das genügt auch. Jede Art von staatlicher Zensur hingegen steht einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung entgegen. Deswegen hat zum Beispiel der europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in den Jahren 2013 und 2015 entschieden, daß die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern durch einen türkischen Politiker von der durch Art. 10 Abs. 1 der europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Freiheit der Meinungsäußerung umfaßt ist. Selbstverständlich, muß man hinzufügen, gilt das auch für die Äußerung der gegenteiligen Auffassung. Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit. Soweit jemand diese mißbraucht, indem er wahrheitswidrige Behauptungen über Dritte aufstellt, haben darüber die Gerichte zu entscheiden. Soweit der Staat überhaupt gegen die Verbreitung nach Meinung seiner Regierung falsche Behauptungen vorgehen will, kann das in einem Rechtsstaat nur im Wege der öffentlichen Klage vor den Gerichten geschehen. Eine Zensur indessen, wie sie dem Bundesinnenministerium offenbar vorschwebt, ist dem Rechtsstaat fremd. Sie ist ein Merkmal von Diktaturen. Es ist auch einer Demokratie nicht angemessen.

Zu Recht erklärt dazu der Jurist Florian Albrecht (Legal Tribune online, 30.12.2016): „Die Fragwürdigkeit der Forderungen im Kampf gegen falsche Nachrichten wird durch einen Blick in unser Nachbarland Österreich noch verstärkt. Dort wurde der aus dem Jahr 1975 stammende und die Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte unter Strafe stellende § 276 StGB zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt. Maßgeblich war für diesen Schritt einerseits die Erkenntnis, daß der unbestimmte Tatbestand, der der Verbreitung bekanntermaßen falscher Gerüchte entgegenwirken sollte, laut Standard in den vergangenen 20 Jahren zu keiner einzigen Verurteilung geführt hatte. Der Sektionschef für Strafrecht im österreichischen Justizministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auch rechtspolitische Bedenken gegen eine solche Strafnorm angeführt werden können. Demnach sei es sinnvoller, wenn fake news nicht mit Verboten, sondern vielmehr mit einer gesellschaftlichen Debatte sowie Widerrede begegnet würde. Diese Linie entspricht vollends der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Es bedarf keiner eingehenden Analyse, erkennen zu können, daß den gegenwärtig hinsichtlich der Bekämpfung von fake news und hate speech geführten Debatten starke antidemokratische Tendenzen anhaften. Gesellschaftliche Debatten, die der Grundpfeiler unserer Demokratie sind, drohen dann erstickt zu werden, wenn sich der Staat seiner übermächtigen Ressourcen bedient und sich einer Art Wahrheitsministerium bedient, wie in George Orwells Dystopie 1984 geschildert. Der Verfassungsrechtler Sebastian Mueller-Franken folgert völlig zu Recht, daß ein Staat erst dann freiheitlich ist, wenn er keinen Anspruch auf die Festlegung der Wahrheit erhebt. Denn erst mit dem Verzicht auf den Wahrheitsanspruch überläßt er es den Bürgern, ob sie ihn und die von ihm ausgeübte Herrschaft bejahen oder verwerfen wollen.“

Ein weiterer Gesichtspunkt sollte nicht unter den Tisch fallen. Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Betrachtet man sich nämlich die amtliche Informationspolitik, die unter anderem auch durch das Statistische Bundesamt und die polizeilichen Kriminalstatistiken durchgeführt wird, dann entsteht häufig der Eindruck, daß die eigene Wahrnehmung der Wirklichkeit und deren Darstellung in den Statistiken voneinander abweichen. Michael Klonovsky hat das in seinem Internet Blog acta diurna vom 04.01.2017 ausführlich dargestellt. Dabei haben ihm aus gutem Grund nicht namentlich genannte Fachleute aus Behörden geholfen. Der Beitrag ist außerordentlich lesenswert. Die Methoden, mit denen Statistiken manipuliert werden können und tatsächlich manipuliert werden, sind vielfältig und sehr effektiv. Der Winston Churchill zugeschriebene Satz: „Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast“, mag zwar tatsächlich nicht von ihm stammen, scheint aber offensichtlich das Motto derjenigen zu sein, welche diese amtlichen Statistiken erstellen lassen. Manchmal ist man sogar so unvorsichtig, daß man das auch offen zugibt. So hat sich der brandenburgische Ministerpräsident Woidke am 22. September 1916 dazu hinreißen lassen, in ein Mikrofon zu sagen: „Also erst mal was zur Statistik. Wir haben in Brandenburg die Statistik bei rechtsextremen Übergriffen geändert. D.h. bei der Polizei wird erst mal jeder Übergriff wo nicht erwiesen ist, daß er keine rechtsextreme Motivation hatte, wird in diese Statistik reingezählt.“ Einmal von diesem offenbar bewußt „volksnahen“ Sprachgebrauch abgesehen: Hier hat jemand die Maske fallen lassen. Wer selber postfaktisch fake news verbreitet, das aber gleichzeitig anderen verbieten lassen will, qualifiziert sich vielleicht für das Amt des Wahrheitsministers Orwell’scher Prägung. Als selbsternannter Verteidiger des demokratischen Rechtsstaats ist er jedoch eine glatte Fehlbesetzung.

Wir Bürger müssen wachsam sein. Wir wollen das in der Aufklärung vor rund 300 Jahren hart erkämpfte Recht, sagen und schreiben zu können, was wir wollen, auf keinen Fall preisgeben. Die einzige Sanktion desjenigen, der falsche Nachrichten verbreitet, soll weiterhin nur die sein, daß er sich damit blamiert. Gesinnungsschnüffler, Wahrheitsminister und Zensoren indessen brauchen wir nicht.

Es reicht!

Es ist gekommen, wie es kommen mußte. Ein viele Tonnen schwerer Sattelzug rast durch einen Berliner Weihnachtsmarkt, am Steuer ein so genannter Soldat des „Islamischen Staates“. Jedenfalls brüstet sich dieses Verbrecherpack mit der Tat. Ein Dutzend Menschen sind tot, noch viel mehr teils schwer verletzt. In der Fahrerkabine findet die Polizei Papiere, die auf einen Täter mutmaßlich tunesischer Staatsangehörigkeit hindeuten. Was man weiter erfährt, verschlägt einem doch die Sprache. Dieser Mitmensch reist seit 2012 in Europa unter ca. zehn verschiedenen Namen umher. Aus Italien gekommen, beantragt er in Deutschland Asyl. Erfolglos. Er soll abgeschoben werden. Sogar in Gewahrsam soll er deswegen gewesen sein. Aber man konnte ihn nicht abschieben, weil er keine gültigen tunesischen Papiere hatte. In Gewahrsam halten konnte man ihn offenbar auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Papiere eintreffen würden. Letzteres ist tatsächlich heute, am 21.12.2016 endlich geschehen. Der hilfsbedürftige Flüchtling indessen ist längst über alle Berge. Vermutlich hat er den Anschlag in Berlin verübt.

Ein solches Land wie Deutschland muß für alle Asylbetrüger, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem auch islamistische Terroristen als das gelobte Land erscheinen. Es gewährt großzügig Gastfreundschaft ohne Ansehen der Person. Auch wenn man nicht weiß wer er ist, woher er kommt und mit welcher Berechtigung er den Flüchtlingsstatus oder gar Asyl beantragt, er bekommt einen Aufenthaltsstatus oder wird mindestens geduldet. Das geht natürlich mit den Segnungen des deutschen Sozialstaates einher. Natürlich muß ein Mindestmaß an Bürokratie auch den Wahnsinn einrahmen. Diese Herrschaften erhalten einen Ausweis. In schönstem Amtsdeutsch heißt es darin:

Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers. Der Inhaber dieses Reiseausweises ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.“

D.h. also, der Flüchtlingsstatus wird jedem zuerkannt, der ihn haben will, vorausgesetzt, er hat keine Papiere. Merkwürdigerweise werden tausendfach Menschen aus dem Mittelmeer gefischt oder kommen über irgendwelche grünen Grenzen, die angeblich alles verloren haben, insbesondere ihre Papiere. Niemals verlieren sie jedoch ihre Smartphones und ihr Geld. Hony soit qui mal y pense! Wer etwa im richtigen Leben, also so ganz außerhalb der staatlich verordneten humanitätsduseligen Flüchtlingsbemutterung, als Angeklagter oder Zeuge einem Gericht eine so haarsträubende Geschichte erzählt, kann mit allem rechnen, nur nicht damit, daß das Gericht ihm davon auch nur eine Silbe glaubt. Gießen Sie sich vielleicht einmal auf dem Weihnachtsmarkt 3-4 Tassen Glühwein hinter die Binde und erzählen anschließend dem Polizisten, der sie in das berühmte Röhrchen hat blasen lassen, Sie hätten gemeint, Kinderpunsch zu trinken, weil Ihre Kollegen Ihnen die Tasse immer wieder mit der Erklärung gereicht hätten, es handele sich um Kinderpunsch wie bestellt. Der Mann wird Sie nicht etwa weiterfahren lassen, sondern erst fragen, ob sie ihn verarschen wollen, Ihnen sodann den Führerschein abnehmen und Sie im Streifenwagen zur Blutabnahme fahren.

Was dem ganzen die Krone aufsetzt, ist das Verhalten unserer Politiker, jedenfalls derjenigen, die das Sagen haben. Für die besteht nämlich kein Anlaß, irgendwas an der Flüchtlingspolitik zu ändern oder beispielsweise Überwachungsmaßnahmen zu optimieren. Vielmehr bekommen wir den gutgemeinten Rat, daß wir uns von den Terroristen nicht beirren lassen sollen. Denn dann hätten „die“ ja gewonnen. Ein Land, das derart miserabel regiert wird, ist natürlich ein Paradies für Verbrecher und Terroristen aller Art. Politiker, die immer noch von Willkommenskultur, Nächstenliebe und offener Gesellschaft faseln, haben vielleicht das Zeug zum Weihnachtsmann bei der Obdachlosenbescherung. Zum Regieren, und sei es nur als Zaunkönig eines Bonsai-Ländchens wie das Saarland oder einer versifften Bankrottmetropole wie Berlin, taugen sie nicht. Das Problem ist aber, daß die meisten Leute in unserem Land das einfach nicht kapieren und in der Wahlkabine immer noch ihr Kreuzchen bei den gleichen Pappnasen machen, bei denen sie es schon immer gemacht haben. Und deswegen brauchen sich zum Beispiel die Obergangster des IS nicht zu sorgen, daß ihr Operationsgebiet Deutschland etwa zu einem gefährlichen Pflaster für ihre sogenannten Soldaten werden könnte. Es könnte allerdings sein, daß sich diese Herrschaften über Deutschland totlachen. Also wirklich biologisch und am Lachkrampf sterben. Damit wäre uns wenigstens ein bißchen geholfen. Aber darauf können wir ebenso wenig hoffen, wie auf die Ankunft des Engels Aloysius in den Räumen der bayerischen Staatsregierung, um ihr die göttlichen Ratschläge zu überbringen. Bekanntlich sitzt er bis heute vor seiner Maß im Hofbräuhaus. Die göttlichen Ratschläge werden somit weder der bayerischen Staatsregierung noch irgend einem anderen Politiker zuteil. Difficile erat satiram non scribere!

Mit Musik geht alles besser

…hat sich wohl auch der bayerische Oppositionsführer Markus Rinderspacher gedacht. Markus Rinderspacher, das ist dieser SPD-Politiker mit dem verlegenen Dauerlächeln, das aus dem Bewußtsein der Überforderung mit der Aufgabe herrührt, der Opposition im Parlament des einzigen einigermaßen gut funktionierenden deutschen Bundeslandes ein Gesicht zu geben. „Mit Musik geht alles besser“ ist natürlich politisch unkorrekt, denn das ist ein populärer Schlager von 1943 aus der Durchhaltereihe von Joseph Goebbels. „Mit Musik geht alles besser“, möglicherweise auch die Bildung des richtigen politischen Bewußtseins. Und da hapert es ja vor allem in Bayern. Es will den Leuten offenbar nicht so recht in den Kopf, daß sie ihr Glück künftig nur finden werden, wenn die Nationalstaaten im europäischen Bundesstaat aufgehen, und das ganze mit einer kräftigen Dosis Multikulti gewürzt wird. Sie kennen nun mal keinen, der „europäisch“ lesen und schreiben kann, und finden die Sitten und Gebräuche überall in Europa doch sehr verschieden. Und die meisten können auch mit islamischen Kleidungs- und Speisevorschriften gar nichts anfangen. Und überhaupt, die Bayern. Die sagen mehr oder weniger offen: „Mia san mia“, mit Unterschieden im Dialekt, versteht sich. Am besten, so das linksgrüne Credo unserer Zeit, wird das kulturell homogene deutsche Volk aufgebrochen und zu einem Konglomerat unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturkreise, selbstverständlich mit einem ordentlichen Schuß Afrika und vorderer Orient, umgeformt. Das unsägliche Arbeitspapier der sogenannten Integrationsbeauftragten der Bundesregierung – selbstverständlich einer Parteifreundin des Herrn Rinderspacher – habe ich kürzlich hier kommentiert.

Und deswegen kam er wohl auf die Idee, der Bayernhymne eine dritte Strophe anzufügen, in der diese strahlende Zukunft der Bayern besungen wird. Das ganze ist natürlich Produkt eines Schülerwettbewerbs, den die bayerische Staatsregierung, man glaubt es kaum, initiiert haben soll. Das löst erhebliche Bedenken dahingehend aus, was alles derzeit in bayerischen Schulen wohl so getrieben wird, ohne daß die Eltern der armen Kinder davon wissen. Also zitieren wir einmal diese Hervorbringung, die das Wohlgefallen des bayerischen Oppositionsführers gefunden hat:

„Gott mit uns und allen Völkern, ganz in Einheit tun wir kund: in der Vielfalt liegt die Zukunft, in Europas Staatenbund. Freie Menschen, freies Leben, gleiches Recht für Mann und Frau! Goldne Sterne, blaue Fahne und der Himmel weiß und blau.“

Irgendwie haben wohl grammatisch die Gender-Sternchen nicht so ganz hineingepaßt. Doch die Richtung stimmt, weswegen Rinderspacher begeistert erklärt: „Der unselige Nationalismus ist überall in Europa auf dem Vormarsch. Da ist ein Bekenntnis Bayerns zur europäischen Zusammenarbeit wichtig und notwendig.“ Besonders gefällt ihm die Zeile: „In der Vielfalt liegt die Zukunft.“ Zukunft, da war doch mal was? Richtig: „…und der Zukunft zugewandt“ hieß es doch in der DDR-Hymne. Die Zukunft wurde dann doch ganz ordentlich, aber ganz anders als von Ulbricht erdacht. Egal, wenn die Leute das oft genug singen, dann glauben sie es irgendwann, nicht war? Mit Musik geht alles besser,lalala.

Wenn dieser Riesenpolitiker, so hätte ihn wohl Franz Josef Strauß genannt, sich einmal in der seriösen politikwissenschaftlichen Literatur zum Thema Nationalstaat kundig machen würde, dann könnte er natürlich zu Einsichten gelangen, die diesem ganzen Europagegaukel, Gendergeschwafel und Multikulti-Stuß den Boden entziehen. So zum Beispiel bei dem frühen Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat. Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten, und zu sichern.“ Eine ganze Nummer größer in den Memoiren von Charles de Gaulle: „Welch tiefer Illusion muß man verfallen, um glauben zu können, europäische Nationen, deren jede ihre eigene Geographie, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre besondere Tradition und Institution hat, könnten ihr Eigenleben ablegen und nur noch ein einziges Volk bilden?“ Über „gender and diversity“ sollte man ohnehin nur reden, wenn auch ein Psychiater hinzugezogen wird.

Das erinnert sehr an die Posse, die unsere österreichischen Nachbarn vor einigen Jahren mit ihrer Bundeshymne aufgeführt haben. Natürlich hatten auch dort seit Jahrzehnten Feministinnen immer wieder Anläufe unternommen, den ihres Erachtens „chauvinistischen“ Text zu ändern, in dem die Frauen nicht genügend gewürdigt werden. Daß im übrigen eine Frau den Text vor Jahrzehnten geschrieben hat, half da nicht. Mit der historischen Bildung haben es moderne Politiker, pardon: „Politiker*innen“, nicht so. Und so hieß es in der Bundeshymne bis zum 31.12.2011: „Heimat bist du großer Söhne“, und seit dem Gesetz vom 27.12.2011 nun „Heimat großer Töchter und Söhne“, was wegen der zusätzlichen Textsilbe natürlich auch eine leichte „Abschrägung“ der Melodie bedingt. Mit dem Spott der halben Welt – der Rest der Welt hat das sicherlich nicht mitbekommen – müssen die Österreicher nun leben. Die Bayern werden wohl von diesem europäisch/multikulti/gendergerechten Zusatz zu ihrer Hymne verschont bleiben, denn die CSU hat schon ihr entschiedenes Veto angekündigt. Dabei könnte es wohl auch bleiben, denn innerhalb der bayerischen Grenzen sieht sie sich offenbar nicht unbedingt verpflichtet, jede Merkelei der SPD mit Gebetbuch, wie man die CDU wohl zutreffend auch bezeichnen könnte, mitzumachen. Aber so ganz kann man der Sache wohl doch nicht trauen, denn Herr Seehofer hat dazu natürlich die üblichen wolkigen Phrasen vom Stapel gelassen. „Man kann doch über alles mal nachdenken“, Sie wissen schon.

Sollte Herr Rinderspacher jedoch den Wunsch verspüren, auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt zu werden, dann könnte er vielleicht die Amerikaner, Briten oder Franzosen fragen, ob sie über derartige zeitgeistige Anpassungen ihrer Nationalhymnen nachdenken wollen. Das sollte er allerdings aus sicherer Entfernung tun. Denn für seine körperliche Unversehrtheit könnte sonst wohl nicht unbedingt garantiert werden. Absurdistan liegt nun einmal innerhalb der deutschen Grenzen.

So what has happened?

„The Donald!“ hat es geschafft.

Donald Trump wird am 20. Januar 2017 als 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika in sein Amt eingeführt werden und den Eid auf die Verfassung ablegen. An und für sich ein Vorgang, über den nur wenige Worte zu verlieren wären. Der Amtswechsel gehört zur Demokratie wie die freien Wahlen. Doch in diesem Falle scheint alles anders zu sein.

Da ist zunächst einmal das offensichtliche Versagen der großen Meinungsforschungsinstitute, die allesamt bis kurz vor dem Ende der Stimmenauszählung Hillary Clinton als Siegerin gesehen hatten. Da ist aber vor allem auch die nahezu einhellige Ablehnung des Kandidaten Donald Trump durch die Medien, Intellektuellen und Künstler diesseits und jenseits des Atlantiks, die in zum Teil hysterischen Reaktionen gipfeln. Das setzt sich fort in der Behauptung, Trump sei im wesentlichen von den Globalisierungsverlierern, den abgehängten, ungebildeten, vor allem weißen Männern vom flachen Land gewählt worden. Darin spiegeln sich Arroganz und Vorurteil eben jener Medienmacher, Intellektuellen und Künstler wieder, wovon uns sowohl die Wahlsendungen, als auch die Talkshows danach und die Kommentare in den gedruckten Medien vielfältiges Anschauungsmaterial geliefert haben. Die Wirklichkeit ist eine andere. So bekam bei dieser Wahl Trump von den weißen Wählern 58 % ihrer Stimmen, der republikanische Kandidat Romney vier Jahre zuvor aber 59 %, die Schwarzen wählten ihn zu 8 %, während sie Romney vier Jahre zuvor nur 6 % gaben, auch die Latinos bevorzugten mit 29 % Trump gegenüber 27 % Romney vier Jahre zuvor, die Asiaten gaben ihm zu 29 % ihre Stimmen, Romney vier Jahre zuvor jedoch nur zu 26 %. Insgesamt sah das Wahlergebnis für Trump bei den Minderheiten mit 6,3 % deutlich besser aus als für Romney mit 5 % vier Jahre zuvor. Auch die Frauen, die nach Meinung der linksliberalen Beobachter eigentlich den „Sexisten“ Trump nicht hätten wählen dürfen, gaben ihm doch zu 42 % ihre Stimmen. Und auch ein Teil derjenigen, die vier Jahre zuvor noch Obama gewählt hatten, wählten diesmal Trump. Im Ergebnis also kaum ein Unterschied zu den Wahlen vier Jahre zuvor, vielmehr für einen republikanischen Kandidaten übliche Werte.

Die Ablehnung des Kandidaten Trump setzt sich also in der sachlich unrichtigen und politisch diffamierenden Wahlanalyse fort. Es darf nicht sein und kann deswegen nicht sein, daß der verhaßte Kandidat gewissermaßen ganz normal gewählt worden ist. Daß die Wahl allerdings auch offensichtlich auf einer wachsenden Kritik breiter Kreise des Volkes am politisch-medialen Establishment beruht, ist nicht etwa alarmierend, sondern zeugt von politischer Reife und Urteilsvermögen der Wähler. Und es ist doch Wesensmerkmal der Demokratie, daß Richtungsänderungen vom Volk und nicht von kleinen, mächtigen Zirkeln ausgehen.

Doch damit nicht genug, in den USA erlebt man zur Zeit Demonstrationen gegen den Wahlsieger, die zum Teil sogar in Randale ausarten. Das hat es bisher noch nicht gegeben. Die nahezu durchgängig linksgrünliberale politische Klasse in den USA wie in Deutschland versucht den Eindruck zu erwecken, wenn schon nicht Adolf Hitler himself, so doch wenigstens Beelzebub sei an die Macht gekommen. Man ist als neutraler Beobachter geneigt, die komplette politische Klasse unseres Landes auf die Couch des Psychotherapeuten zu bitten. Nicht nur die maßgeblichen Journalisten, auch die führenden Politiker unseres Landes scheinen von einem kollektiven Wahn besessen. Wenn Spitzenpolitiker wie der Außenminister den Präsidentschaftskandidaten der USA einen Haßprediger nennen und nach seiner Wahl ihm nicht einmal gratulieren wollen, wenn die Bundeskanzlerin dem Wahlsieger in ihrer ersten öffentlichen Ansprache ihre Zusammenarbeit unter der nur als diskriminierend und diffamierend zu beurteilenden Bedingung anbietet, daß der neue Präsident bitteschön doch die abendländischen Verfassungswerte, selbstverständlich nach deutscher Lesart, respektieren möge, dann kann man nur noch vom kollektiven Wahnsinn des politisch-medialen Establishments sprechen.

Natürlich ist die Wahl des Außenseiters, ja nach eigener Darstellung eher Anti-Politikers Donald Trump auch eine schallende Ohrfeige für die saturierte, selbstreferenzielle politisch-mediale Klasse seines Landes. Die ca. 48 % der Wähler, die ihm ihre Stimme gegeben haben, was nach dem Mehrheitswahlrecht zum Sieg geführt hat, weil es darauf nicht ankommt, sondern auf das Gewinnen der Wahlmännerstimmen in den jeweiligen Bundesstaaten, haben ganz sicher von eben jener arroganten politischen Klasse die sprichwörtliche Nase voll, deren Abhängigkeit vom sogenannten großen Geld vor allem dadurch deutlich geworden ist, in welchem Ausmaß Hillary Clinton aus dieser Ecke Wahlkampfspenden bekommen hat. Daß aber diese 48 % der Wähler allesamt die Globalisierungsverlierer, wirtschaftlich abgehängten, intellektuell zurückgebliebenen Provinzler sein sollen, als die sie die Medien diesseits und jenseits des Atlantiks hochnäsig diffamieren, ist so unglaubwürdig wie die Erzählungen des Barons von Münchhausen. Denn dagegen spricht schon ihre schiere Zahl, ganz abgesehen davon, daß die Normalverteilung der Intelligenz in der Bevölkerung auch in den USA genauso gewichtet ist, wie sonstwo auf der Welt.

Nicht wenige in den Medien wollen aber auch im Erfolg des Außenseiters und Antipolitikers Donald Trump ein Signal für Europa, insbesondere auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in verschiedenen Ländern, sehen. Je nach Sichtweise wird die Furcht vor einer Machtübernahme der sog. Rechtspopulisten aller Orten formuliert, oder aber die Hoffnung, konservative Reformer – warum soll es eigentlich keine konservativen Reformer geben? – würden über kurz oder lang in die Lage versetzt werden, die Fehlentwicklungen insbesondere in Deutschland zu korrigieren. Donald Trump werde je nach politischem Standpunkt des schreibenden Propheten Amerika ins Unglück stürzen oder, wie er selbst versprochen hat, wieder groß machen.

Festina lente, Eile mit Weile. Was die USA angeht, und das Wirken des künftigen Präsidenten, so sollte man erst einmal abwarten. Nicht nur, daß nach einem schönen alten deutschen Sprichwort nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht worden ist, zeigt doch die Erfahrung, daß Wahlversprechen und praktische Politik zwei verschiedene Paar Stiefel sind. Gerade am Beispiel des nun am Ende seiner Amtszeit stehenden Präsidenten Obama zeigt sich das deutlich. Welches von seinen Wahlversprechen hat er denn überhaupt realisiert? Ist etwa das skandalöse Gefängnis Guantanamo Geschichte? Hat seine Gesundheitsreform den Amerikanern etwas gebracht? Ist die Welt überhaupt sicherer geworden? Wem verdankt eigentlich die Halsabschneidertruppe IS ihre Existenz, und wer hat zur Destabilisierung Syriens erheblich beigetragen? Die gleichen Fragen können freilich auch mit Blick auf voraufgegangene Administrationen gestellt werden, und vor allem auch mit Blick auf die Erfolgs- bzw. Mißerfolgsbilanz der deutschen Bundeskanzler über die Jahrzehnte hinweg. In vier Jahren werden die Amerikaner wissen, ob Donald Trump Amerika „has made greater again“ oder nicht. Sie werden wissen, ob er die Macht des politischen Establishments gebrochen und den Einfluß der Wall Street zurückgedrängt hat oder nicht. Sie werden wissen, ob er das Einwanderungsproblem gelöst hat oder nicht. Und die Deutschen werden nüchtern beurteilen können, ob sie mit seiner Administration gut gefahren sind oder nicht. Einstweilen wollen wir es bei einem weiteren deutschen Sprichwort belassen. Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand. Meistens trifft das zu, wenn auch in Maßen.

Die Amerikaner haben nicht den Teufel gewählt, den die Medien an die Wand gemalt haben. Sie haben wahrscheinlich auch nicht den Heilsbringer gewählt, den viele seiner Anhänger in Donald Trump sehen wollen. Wir haben schlicht und einfach einen Regierungswechsel in den USA. Nicht verhehlen will ich aber auch meine Genugtuung darüber, wie sehr sich die politisch-mediale Klasse unseres Landes blamiert hat. Sie hat auch nichts anderes verdient. Denn bekanntlich ist die Arroganz die Zwillingsschwester der Ignoranz, oder, um noch einmal ein schönes altes deutsches Sprichwort zu zitieren: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Ob sie daraus allerdings die gebotenen Lehren ziehen wird, muß man genau deswegen doch sehr bezweifeln.

Die Pöstchen-Partei

Wir haben in Deutschland Parteigründungen, Umgründungen und auch Umbenennungen erlebt. Letztere dienen eher zur Tarnung, wie der Fall SED/PDS/Die Linke zeigt. Doch sie könnten auch zur Klarheit beitragen. Zum Beispiel wäre es für die Einschätzung des politischen Handelns gewisser Teilnehmer am politischen Leben dieses Landes durch uns „Menschen da draußen im Lande“ hilfreich, wenn sich die CDU in PP, die Pöstchen-Partei, umbenennen würde. Denn so wüßte man gleich, was etwa Herrn Bouffier dazu getrieben hat, seinem Koalitionspartner Die Grünen ihren Herzenswunsch zu erfüllen, und die hessischen Schulkinder mit allerlei sexuellen Abstrusitäten und vor Unwissenschaftlichkeit strotzenden Gender-Theorien traktieren zu lassen. Noch vor wenigen Jahren wären solche Dinge mit der CDU nicht zu machen gewesen. Heute jedoch geht es alleine darum, wie man Ministerpräsident bleiben kann und seine Parteifreunde weiter mit gut bezahlten Pöstchen versorgen kann. Und vielleicht kann man ja sogar Bundespräsident werden! Bundespräsident, ja der Papa hat es zum Bundespräsidenten gebracht, da staunt ihr aber, liebe Nachbarn! Das hättet ihr ihm aber nicht zugetraut!

CDU heißt, man muß es doch einmal ausschreiben, Christlich-Demokratische-Union. In der neuen Interpretation gehört zum christlichen Menschenbild dann wohl die sexuelle Vielfalt einschließlich Sado-Maso und fröhlichem Rudelbumsen. Und vor allem, daß der Mensch von Kindesbeinen an ganz nach Tagesform mal ein bisserl schwul und mal ein bisserl hinter Nachbars Töchterlein her ist. Nachdem derartiges offenbar zur grünen DNA gehört, weil sie sowas grundsätzlich überall so früh wie möglich in den Schulunterricht einbauen wollen, und dazu auf bewährte Sch(w)ulhelfer nach dem Strickmuster ihres Herrn Beck mit dem ungeklärten Verhältnis zur Pädophlie zurückgreifen, sollte man sich auch für diese Partei einen neuen Namen überlegen. Statt „Die Grünen“ vielleicht „Die Geilen“. Ließe sich logomäßig recht einfach auf Plakaten und Internetseiten darstellen. Statt der Sonnenblume dann vielleicht noch ein Präser oder ein Dildo.

Bei der PP haben wir es ja bereits mit allerlei putzigen Figürchen zu tun, wie den Herren Strobl und Wolf in Baden-Württemberg, die sich ausnehmend gut als Kretschmanns Schoßhündchen machen, oder der rheinischen Frohnatur Armin Laschet, der immer wirkt wie ein Elferrat des Aachener Karnevalsvereins, oder den Herren Kauder und Altmeier, die sich als Merkels Pitbulls gerieren, wobei man sich unschwer vorstellen kann, wie sie bei Mutti Männchen machen und über Stöckchen springen.

Liebe Leser, entscheiden Sie selbst: ist das nun Satire oder ist das die Realität? Oder einfach Realsatire?

 

Nullenranking

Es ist ja in Mode gekommen, alles und jeden in ein „Ranking“ einzustufen. Da sollten Politiker natürlich auch „gerankt“ werden können. Wohlan, schreiten wir zur Bewertung. Üblicherweise wird von oben nach unten bewertet. Man will ja wissen, wer der oder die Beste ist. Das wollen wir anderen überlassen. Die Eitelkeit wollen wir nicht fördern. Viel interessanter ist doch, wer die größte Null ist. Das wollen wir Partei für Partei abhandeln, wobei wir der Größe nach vorgehen.

CDU: Hier liegt wohl die rheinische Frohnatur Armin Laschet, Muttis Hofnarr, vorne. Nicht nur, daß dieser famose Lehrbeauftragte an einer Universität die Prüfungsaufgaben seiner Studenten irgendwo im Zug vergessen hat, und dennoch benoten konnte, nein, vor allem seine dümmlichen Kommentare zur Europa- und Flüchtlingspolitik qualifizieren ihn als Super-Null seiner Partei. Dicht gefolgt wird er von Ketschmanns Pudel – er hört auf den Namen Thomas Strobl -, jenem stets verlegen grinsenden Politiker aus Baden-Württemberg, der es zusammen mit seinem Kollegen Guido Wolf geschafft hat, die CDU im letzten Landtagswahlkampf binnen weniger Monate vom Umfragekönig zum Juniorpartner des grünen Bürgerbetörers zu machen.

SPD: Die Palme gebührt hier sicher unserem Gesinnungsministerlein Heiko Maas, diesem Politruk ohne Erfahrung und Verdienst im wirklichen Leben, dafür aber von dem Ehrgeiz getrieben, alles als verfassungsfeindlich verfolgen und verbieten zu lassen, was rechts von Angela Merkel das Haupt zu erheben wagt. Dicht auf den Fersen ist ihm allerdings Ralf Stegner, dieser Kotzbrocken mit den stets mürrisch herabgezogenen Mundwinkeln, der die Diffamierung des politischen Gegners als Stilmittel einsetzt, um so der Notwendigkeit enthoben zu sein, sich Argumente ausdenken und sie formulieren zu müssen.

CSU: Man tut sich hier etwas schwer, weil sich diese Partei derzeit so heftig bemüht, sich mit durchaus vernünftigen Vorschlägen vom Merkelismus, insbesondere in der Ausländer- und Flüchtlingsfrage, abzugrenzen. Auch wenn z.B. Herr Dobrindt sich Mühe gibt, in einem solchen Ranking Berücksichtigung zu finden, so wollen wir das zur Zeit erst einmal zurückstellen.

Die Grünen: Daß hier Claudia Roth, diese hysterische Doppel-Null aus Ulm mit der Lizenz zum Dummschwätzen, uneinholbar vorn liegt, versteht sich von selbst. Doch liegen ihr die in der Wolle gefärbte FDJ-Sekretärin Katrin Göring-Eckhardt mit dem publikumswirksam eingesetzten christlichen Gehabe und der stets sauertöpfische Klugscheißer Anton Hofreiter dicht auf den Fersen. Auch gibt es in dieser Partei noch eine ganze Reihe durchaus begabter Anwärter für die Palme des Sieges, doch werden sie sich noch gedulden müssen, bis ihre Altvorderen die Sessel in der ersten Reihe des Bundestages für sie geräumt haben werden.

Die Linke: An Griesgrämigkeit wie an unsinnigen Beiträgen zu aktuellen Themen kaum zu übertreffen ist Bernd Riexinger, muß sich aber den ersten Platz mit seiner Co-Vorsitzenden Katja Kipping teilen, die ihren Unfug mit einer Bissigkeit in die Mikrofone zu keifen pflegt, die uns wohl klarmachen soll, daß in Deutschland schon längst Schluß mit Lustig ist.

Weil wir fair mit den Parteien umgehen wollen, müssen natürlich auch die erwähnt werden, die sich im Deutschen Bundestag zur Zeit nicht um die vorderen Plätze in diesem Nullen-Ranking bewerben können. Nach dem Alphabet:

AfD: Unangefochten vorn liegt der zuverlässig Peinlichkeiten produzierende, intellektuell stets überfordert wirkende Björn Höcke. Dicht gefolgt allerdings von dem politischen (Alb)traumpärchen Frauke Petry und Marcus Pretzell, die mit der boulevardesken öffentlichen Darbietung ihres Privatlebens einerseits und ihrer offensichtlich allein karriereorientierten Einmischung in die Angelegenheiten der baden-württembergischen Landtagsfraktion ihrer Partei andererseits heftig daran arbeiten, die Umfrageergebnisse ihrer Partei in Grenzen zu halten.

FDP: Schwer zu sagen, aber mit einem Blick in die Altherrenriege doch zu beantworten. Die politischen Fossile Gerhart Baum und Burkard Hirsch schaffen es immer noch, mit libertinistischen statt liberalen Statements zu Problemen der inneren Sicherheit Kopfschütteln hervorzurufen. Herr Lindner macht allerdings alle Anstalten vorbeizuziehen, denn langsam fragt man sich: Wofür steht eigentlich die FDP? Wozu ist sie denn eigentlich gut?

Freie Wähler: Eigentlich nur in Bayern anzutreffen, deswegen etwas außer Konkurrenz. Doch deswegen auch zu schonen. Hand aufs Herz: Könnten wir es verantworten, daß Deutschland das wunderbar authentische niederbayerische „a“ Hubert Aiwangers nicht mehr hören würde? Na denn Prost mit „Opfelsoft“!

Für sachdienliche Hinweise und Änderungsvorschläge bin ich natürlich dankbar. Es geht ja um Großes.

 

 

Unbeirrbar

Unbeirrbar links von Jugend auf. Unglaublich dumme Sprüche ein Leben lang. Ob Spiegel lesende Eltern, ob FDJ-Sekretärin: die Qualifikation zum duo infernal der deutschen Politik ist bei den Spitzentörinnen der Grünen früh und nachhaltig gelegt worden. Wer in Deutschland politische Spitzenämter erreichen kann, einfach unglaublich. Die kluge Minderheit muß viel ertragen. Auch solche Minderleister.

Schluß mit Lustig

Am 7. Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, daß künftig wegen Vergewaltigung bestraft werden soll, wer eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen oder gar zum Geschlechtsverkehr bewogen, bestimmt oder genötigt hat. Genaueres werden im Laufe der Jahre die Gerichte herauszuarbeiten haben. Das erstaunliche an diesem Vorgang ist zunächst einmal, daß der Bundestag einstimmig eine strafrechtliche Regelung von großer Tragweite beschlossen hat. Dies unter dem einhelligen Beifall der öffentlichen wie auch der veröffentlichten Meinung. Kein Wunder. Wenn man jemanden fragt: „Sind Sie für oder gegen Vergewaltigung?“, dann wird die Antwort immer lauten: „Natürlich dagegen!“ Und es ist an und für sich selbst verständlich, daß man als anständiger und kultivierter Mensch jeden anderen Menschen so weit respektiert, daß man nicht einmal daran denkt, mit ihm oder ihr gegen den erklärten Willen intim zu werden.

Doch sind Anstand und Gesetz zwei ganz verschiedene Dinge. Und die landläufige Vorstellung von rechtlichen Dingen einerseits und deren Behandlung durch die Juristen andererseits klaffen nicht selten meilenweit auseinander. Und so liegen die Dinge hier. Das bedenkliche daran ist, daß sich offensichtlich niemand in den von Juristen nur so wimmelnden Ministerien oder gar von den Abgeordneten selbst Gedanken darüber gemacht hat, was die Gesetzesänderung denn nun in der Praxis bewirken wird. Und das gilt nicht nur für die auf der Hand liegenden Beweisprobleme, die gegenüber der bisher geltenden Rechtslage noch einmal deutlich größer geworden sind. Das gilt auch für die Anwendung des Gesetzes bei unterstellt eindeutiger Tatsachenfeststellung.

Der Münchener Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens hat jüngst darauf aufmerksam gemacht. In gebotener Kürze soll hier einmal dargestellt werden, was sich dem Juristen eigentlich aufdrängen sollte.

Viele von uns werden sich noch an ihren ersten Kuß erinnern. Das war nicht selten eine schwierige Geschichte. Soll ich, soll ich nicht? Will sie, will sie nicht? Trau ich mich nicht, traut sich möglicherweise morgen ein anderer. Mag sie mehr den aus der Ferne schmachtenden Minnesänger, oder steht sie doch auf dem handfesten Don Juan? Irgendwann hat man das Herz in beide Hände genommen und ihr ganz überraschend den ersten Kuß auf die Wange oder gar auf die Lippen gedrückt. Ob sie nun zart errötete, stürmisch selber küßte oder empört mit einer saftigen Ohrfeige antwortete, der Anfang war gemacht. Davon müssen wir Juristen künftig den jungen Leuten dringend abraten. Denn ein überraschender Kuß ist nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes nicht nur eine sexuelle Belästigung; er ist sogar eine sexuelle Nötigung. Strafbar macht sich jetzt gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches, wer eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzt. Wenn das Gericht den Kuß als „erhebliche sexuelle Handlung“ ansieht, drohen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis. Bei einem Zungenkuß kann das auch zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren führen, weil ein Eindringen in eine Körperöffnung erfolgt, nämlich den Mund. Also lieber erst mal das Einverständnis der Angebeteten einholen, aus Beweisgründen natürlich schriftlich.

Als man dann schon etwas kesser und erfahrener geworden war, begann eine stürmische Nacht nicht selten mit der Frage: „Gehen wir nun zu dir oder zu mir?“ Auch davon muß der Jurist künftig dringend abraten. Denn wenn die heiße Partybekanntschaft ihrem Verehrer in dessen Wohnung folgt, und dann passiert, weshalb man sie aufgesucht hat, dann kann am Ende die Verurteilung wegen Vergewaltigung stehen. Denn der Galan hat beim Geschlechtsverkehr eine Lage ausgenutzt, in der das Opfer schutzlos war, § 147 Abs. 5 Nr. 3 des Strafgesetzbuches. Die Schutzlosigkeit des Opfers wird bejaht, weil es mit dem Täter in seiner Wohnung allein war und damit seinem ungehemmten Einfluß ausgesetzt war, ohne daß es fremde Hilfe erwarten konnte. Das dürfte im übrigen auch in ihrer Wohnung der Fall sein, wenn sie dort alleine wohnt. Also sollte man nur dort zur Sache kommen, wo zur Not mit hilfsbereiten Menschen zu rechnen ist, etwa in einer WG oder dem Elternhaus. Allerdings sollte der Platz auch nicht zu belebt sein, denn Sex in der Öffentlichkeit gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar.

Aber auch, wenn man bereits dem beiderseitigen Wunsch entsprechend im Bett gelandet ist, schaut der Staatsanwalt immer noch nicht weg. Denn Nein heißt Nein nicht nur vorher, sondern auch sozusagen während. Ohne nun in die juristisch exakte Beschreibung von Einzelheiten sexueller Betätigung eintreten zu wollen, sei doch so viel gesagt, daß natürlich auch der entgegenstehende Wille der Sexualpartnerin wie des Partners geschützt ist, was die verschiedenen Aktivitäten angeht, zu denen es da kommen kann. Daß etwa ein Mann die Dame vorher fragt, ob er ihr nun…… darf, ist natürlich eine abwegige Vorstellung und könnte allenfalls in einer juristischen Prüfungsaufgabe vorkommen. Aber im Gesetz steht nun einmal, daß sich wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung strafbar macht, wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen – also auch ohne ein klar ausgesprochenes Nein – sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt. Wann das der Fall ist, darum wird sich die Rechtsprechung bemühen müssen. Zwischen einem deutlichen und energischen verbalen Nein und einem traurigen Senken des Blicks ist da wohl alles denkbar. Dem forschen Don Juan sollte man raten, vorsichtshalber alle 10-20 Sekunden zu fragen, ob die Dame immer noch einverstanden ist oder ob er aufhören soll.

So mancher feuchtfröhliche Abend hat früher im Bett geendet, ohne daß man sich dabei etwas gedacht hätte. Künftig kann das gravierende Folgen haben. Hat man früher von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gesprochen, wenn das Opfer völlig betrunken und deswegen widerstandsunfähig war, so genügt es nunmehr, wenn sich der Täter der Zustimmung des Opfers nicht versichert hat, § 177 Abs. 5 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. In der Begründung des Gesetzes heißt es dazu wörtlich, daß sich der Handelnde grundsätzlich auch dann strafbar macht, wenn der betrunkene Partner zwar im Nachhinein kundtut, daß er die sexuelle Handlung freiwillig an sich hat vornehmen lassen, der Beschuldigte sich hierüber aber nicht vorab versichert hat. Wie kann ich mich aber davon überzeugen, daß eine beschwipste Dame auch meint, was sie sagt, natürlich im Rechtssinne? Noch gefährlicher wird es, wenn beide betrunken sind. Der Experte meint, daß mangels verbaler oder anderweitig schlüssiger Kommunikationsfähigkeit Sex zwischen zwei Betrunkenen künftig gänzlich verboten sein wird. Sex muß also von nun an wie Autofahren gehandhabt werden: wenn Sie zu müde oder zu betrunken sind, bitte nicht mehr ins Auto bzw. mit jemanden ins Bett steigen. Und ganz übel wird es, wenn man vielleicht ein Schweizer Taschenmesser zum Entkorken der dann gemeinsam genossenen Flasche Wein benutzt hat. Denn dann hatte er ja ein gefährliches Werkzeug dabei, was den Strafrahmen bis zu 15 Jahren ausdehnt.

Volk wie Volksvertreter waren sich allerdings einig, daß mit dem neuen Gesetz auch Vorgänge wie in der Kölner Silvesternacht unterbunden werden sollen. Es ist ja wirklich widerlich, wenn eine Gruppe von Männern eine Frau bedrängt oder gar vergewaltigt. Allerdings ist der Straftatbestand dann so geraten, daß nicht nur diejenigen, die eine andere Person sexuell belästigen, sondern auch etwaige Personen, die bloß dabeistehen, als zum Täter gehörige Gruppe angesehen werden können. Ob sie sich daran beteiligt haben oder nicht, spielt keine Rolle. Die erhöhte Gefahr geht ja tatsächlich von der Gruppe aus. Allerdings könnte das künftig für die Mädels, die um die Häuser ziehen, um den Junggesellinnenabschied zu feiern, gefährlich werden. Wenn eine der Damen dabei erfolgreich einem Passanten etwa ein Fläschchen Schnaps angedreht hat und ihm anschließend vor Freude einen Klaps auf den Po gibt, dann macht sie sich möglicherweise samt ihrer umherstehenden Freundinnen nach diesem Paragraphen strafbar. Also Mädels, feiert künftig lieber in geschlossener Gesellschaft!

Man mag die vorstehende Aufstellung für flapsig, vielleicht auch übertrieben halten. Leider ist es aber so, daß sich gesetzliche Formulierungen nach ihrem Inkrafttreten selbständig machen. Die Juristen nennen das dann den objektivierten Willen des Gesetzgebers. Und was dann Staatsanwälte und Strafrichter daraus machen müssen, kann dann höchst unerfreulich sein. Von den Beweisproblemen, wie gesagt, will ich erst gar nicht reden.

Wir haben es hier eben mit einem Fall zu tun, der in der Politik und den Medien doch nicht selten ist. Da tauchen Probleme auf, und in bester Stammtischmanier wissen alle sofort, was unbedingt nötig ist. Natürlich will ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen, bloß zu meckern. Ich kann durchaus eine Alternative bieten. Gerade weil ich ein Delikt wie die Vergewaltigung für keine Kleinigkeit halte, wäre meine Lösung gewesen, den Strafrahmen dahingehend zu verändern, daß die Mindeststrafe deutlich angehoben wird. Denn dann fallen die letztendlich ausgeurteilten Strafen automatisch deutlich höher aus, als bisher. Das Grundproblem des Delikts Vergewaltigung ist damit natürlich nicht gelöst. Das Grundproblem ist und bleibt die Beweislage, weil sich dieser Vorgang nahezu immer unter vier Augen abspielt. Aber dann, wenn sich ein Gericht mit sorgfältiger Begründung, und davon ist regelmäßig auszugehen, dazu entschieden hat, die Tat als erwiesen anzusehen, dann soll auch eine harte Strafe ausgesprochen werden. Mit juristischem Firlefanz nach der Art des Gesetzes vom 07.07.2016 indessen ist nichts gewonnen, allenfalls eine Spaßbremse nach der Art sauertöpfischer Mullahs in den Alltag unseres Landes eingeführt worden.

Aktionismus

Es war zu erwarten. Ein Amoklauf, der Deutschland bewegt. Da muß man sich als Politiker was einfallen lassen. Zumal als Bundesinnenminister. Die Leute sollen ja glauben, man sorge nicht nur für ihre Sicherheit, nein, man gewährleiste sie auch. Also muß man so tun, als wisse man schon am nächsten Tag, wie man so etwas künftig verhindern kann. Der Täter hat mit einer Pistole um sich geschossen. Man weiß zwar nicht, wie er in den Besitz der Waffe und über 300 Schuß Munition gelangt ist. Man weiß nur, daß er sie illegal erworben haben muß. Wie, weiß man natürlich noch nicht. Wahrscheinlich wird man es auch gar nicht herausfinden. Denn ein Wesensmerkmal des illegalen Handelns mit was auch immer ist eben, daß es weder Register, Buchhaltungsunterlagen oder gar Steuererklärungen gibt, aus denen Geschäfte nachvollzogen werden können. So gut die Behörden über den legalen Waffenbesitz, der in Deutschland äußerst streng reglementiert ist, Bescheid wissen, so wenig weiß man über den illegalen Waffenbesitz. Das nationale Waffenregister weist ca. 5,8 Millionen Waffen in den Händen von ca. 1 Million Jägern, Schützen und Sammlern aus. Nach seriösen Schätzungen (FAZ online vom 26.01.2016) gibt es jedoch in Deutschland ca. 20 Millionen illegale Waffen. Es ist auch kein Problem, Waffen illegal zu erwerben, etwa über das sogenannte Darknet, eine verschlüsselte Sektion des Internets, in die jeder halbwegs computerkundige Mensch hineinkommen kann. Die Waffe kommt dann samt der Munition per Post. Man darf wohl davon ausgehen, daß auch Herr de Maiziere das weiß. Macht nichts. Man muß den Leuten vorspiegeln, daß man die Sache in den Griff bekommen wird. Action, baby, sprach Schwarzenegger in der Rolle des Terminators. Action, Gesetzesschreiber, laßt euch was einfallen!

Ich hätte da noch ein paar Anregungen für Sie, Herr de Maiziere. Verbieten Sie doch einfach per Gesetz, daß es vor der Weinlese hagelt, und daß es während des Oktoberfestes regnet. Auch ein gesetzliches Verbot von Staus auf der Autobahn zur Ferienreisezeit wäre doch mal eine Maßnahme. Herr Dobrindt hilft Ihnen bestimmt gerne dabei. Die Wähler werden begeistert sein! Eine satte Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl ist Ihrer Partei sicher! Wenn dann dummerweise die Natur sich nicht an Ihre famosen Gesetze gehalten hat, ist die Wahl ja schon vorbei. Und Sie können den Leuten dann sagen, daß Sie bereits an einem neuen Gesetz arbeiten, das die Einhaltung der Gesetze überhaupt sicherstellt. Dann regnet es auch nicht mehr während des Oktoberfests, dann hagelt es nicht mehr vor der Weinernte, dann gibt es zur Ferienzeit keine Staus mehr auf der Autobahn, und dann schießt auch kein Amokläufer mehr um sich. Oder vielleicht doch?

Eine Zeitreise

Wer gestern Abend die Nachrichten im Fernsehen mit wachem Verstand verfolgt hat, der sah sich auf eine Zeitreise mitgenommen. Der Sultan vom Bosporus ließ gefangen genommene Offiziere vor den Kameras zur Schau stellen. Ihre Gesichter wiesen deutliche Spuren schwerer Misshandlungen auf. Die Erinnerung an die Folterkeller Hitlers und Stalins stieg aus den dunkelsten Tiefen des kollektiven Gedächtnisses empor. Wer den Reden des Sultans an sein Volk lauschte, brauchte keinen Übersetzer um schon am Duktus und Tonfall eine verblüffende Ähnlichkeit mit den Reden Hitlers zu registrieren. Die Ankündigung, die Todesstrafe wieder einführen zu wollen, die Anrede des Publikums als „meine Brüder“, das Rasen des Pöbels in den Straßen, der vor den Kameras der Weltpresse auf gefesselte Soldaten einschlug, all das erinnert an den Terror von Revolutionsgarden aller Schattierungen und aller Zeiten.

Doch die Politiker des Westens von Merkel bis Obama faseln immer noch davon, daß Erdogan mit der Niederschlagung eines Militärputsches die Demokratie seinem Lande gerettet habe. Nachdem es sich dabei nicht um ahnungslose Urwaldbewohner, sondern erfahrene Politiker handelt, ist völlig klar, daß derartige Äußerungen interessengesteuert sind. Die USA brauchen aus geopolitischen Gründen das Territorium der Türkei. Merkel hofft darauf, daß der Sultan ihr weiterhin für gutes Geld hunderttausende von Flüchtlingen abnimmt.

Der Westen wird erst wirklich aufwachen, wenn das neue osmanische Reich über seine heutigen Staatsgrenzen hinaus beginnt, sich Territorien einzuverleiben. Das Regime wird er aber dann nicht mehr stürzen können.