In diesen Tagen wird angesichts der Überforderung der Polizei durch die Flüchtlingskrise nach Möglichkeiten gesucht, dem vor allem personellen Notstand an den Grenzen, in den Aufnahmeeinrichtungen und nicht zuletzt bei der Gewährleistung unserer inneren Sicherheit abzuhelfen. Was liegt da näher, als den Blick auf die immerhin derzeit ca 177.000 Soldaten starke Bundeswehr zu richten? Ohne viel Federlesens wird sie schon zu allerhand Hilfsdiensten bei der Registrierung und Vorsortierung von Flüchtlingen – der Begriff soll trotz seiner offensichtlichen Fragwürdigkeit hier einmal nicht hinterfragt werden, sondern der Einfachkeit halber als Sammelbegriff benutzt werden – eingesetzt. Vor allem bei der Bewachung unserer Grenzen, wenn diese denn nun wirklich geschlossen werden sollten, aber auch beim Schutz von Wohnbereichen, liegt es nahe, eine Organisation einzusetzen, die bewaffnet ist und auch über eine beachtliche personelle Stärke verfügt.
Doch das erscheint einfacher, als es wirklich ist. Die zahl von rund 177.000 Soldaten allein sagt nicht viel darüber aus, wie viele davon letztendlich an unseren Grenzen Streife gehen oder Schutzaufgaben im Lande übernehmen könnten. Ein großer Teil der Soldaten steht für solche im weitesten Sinne infanteristischen Aufgaben nicht zur Verfügung. Dem militärischen Laien dürfte einleuchten, daß z.B. die Besatzungen von Kriegsschiffen oder die Piloten von Kampfbombern andere Aufgaben haben, und auch für solche Dinge gar nicht ausgebildet sind. Wer aufmerksam die Zeitung liest weiß auch, daß die Bundeswehr schon jetzt Mühe hat, genügend Soldaten für ihre Einsätze im Ausland bereit zu stellen. Natürlich unterscheidet sich ein Kampfeinsatz, für den die Soldaten ausgebildet sind, auch von einem polizeilichen Einsatz. Im ersteren Fall geht es darum, den Feind im Gefecht auf jeden Fall auszuschalten, im anderen jedoch darum, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einen Rechtsbruch zu unterbinden. Verkürzt gesagt, geht es einmal darum, schnell und effizient durch Waffeneinsatz eine militärische Lage zu seinen Gunsten zu entscheiden, im anderen Falle darum, einen Rechtsbrecher von seinem Tun abzubringen und dabei nur im äußersten Notfall von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Deswegen werden Polizeibeamte dafür auch zeitintensiv juristisch geschult, was bei Soldaten nur sehr eingeschränkt, etwa im Rahmen der Ausbildung für den Wachdienst, geschieht. Hinsichtlich dessen muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die Bundeswehr nicht einmal genügend Soldaten hat, ihre eigenen Kasernen und sonstigen Liegenschaften zu bewachen, sondern dafür Sicherheitsdienste bezahlt, wie das Siemens und VW auch tun. Die Kasernenwache, die wir Älteren noch als wehrpflichtige Soldaten als unbeliebten Dienst in Erinnerung haben, gibt es ja schon lange nicht mehr.
Das alles ließe sich natürlich organisatorisch lösen. Mehr Ausbildung im Recht, eine Aufstockung des Personals, das ist natürlich machbar. Aber da kommen ja noch die Bedenkenträger um die Ecke und rufen laut: „Ist doch verboten! Grundgesetz! Kein Einsatz von Soldaten in Inneren!“ Halb richtig. Art. 87a des Grundgesetzes läßt den Einsatz der Bundeswehr nur zu Verteidigungszwecken zu, was auf den ersten Blick in Friedenszeiten den Einsatz im Inneren ausschließt. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit dieses Verbot nach einer Meinung aufgeweicht, nach anderer konkretisiert. Die Bundeswehr kann durchaus auch im Lande eingesetzt werden, wenn es anders halt nicht mehr geht. Vielleicht sind wir nun da angelangt. Aber dann holen die Bedenkenträger die große Keule raus und raunen mit ernster Miene: „Aber die Erfahrungen aus der deutschen Vergangenheit! Die Nazi-Zeit! Nie wieder Soldaten gegen das Volk einsetzen!“ Man stutzt. Gibt es denn überhaupt einschlägige Vorkommnisse in der Zeit des Dritten Reiches? Die Antwort ist ein klares Nein. Niemals hat das Regime die Wehrmacht gegen das eigene Volk eingesetzt, etwa um Streiks oder Proteste zu unterdrücken. Sie wurde ausschließlich zur Kriegführung eingesetzt. Auch als der Krieg am Ende innerhalb der deutschen Grenzen stattfand, kämpften die Soldaten gegen den Feind, nicht gegen ihre Landsleute. Auch wurde die Wehrmacht nicht für die bekannten verbrecherischen Verfolgungsmaßnahmen eingesetzt. Nicht einmal die Bewachung der KZ’s in ihrem weiteren Umkreis oblag der Wehrmacht. Die SS war eine Parteiorganisation. Soweit sie bewaffnete militärische Verbände hatte („Waffen-SS“), waren diese Wehrmachtsverbänden lediglich unterstellt, aber wurden niemals Teil ihrer Organisation. Natürlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Wer mir als erster (Damen eingeschlossen) einen Fall nachweislichen Einsatzes der Wehrmacht gegen oppositionelle Bürger nennen kann, kann mit einer guten Flasche Wein als Belohnung rechnen.
Gleiches gilt im übrigen für die Zeit vor 1933. Vom Bürgerkrieg in den Jahren nach dem I. Weltkrieg mit seinen kommunistischen Aufständen abgesehen, in denen eine sozialdemokratisch dominierte Reichsführung gezwungen war, die Reichswehr gegen Aufständische einzusetzen und sogar Freikorps zu Hilfe rufen mußte, abgesehen, sind deutsche Soldaten zu keiner Zeit gegen ihre Mitbürger eingesetzt worden.
Fazit:
Wenn wir über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nachdenken, dann unter fachlich-technischen Gesichtspunkten. Die Legende von den angeblich entgegenstehenden Erfahrungen aus der deutschen Geschichte sollte dahin entsorgt werden, wo sie hingehört: in die bundesrepublikanische Geistesgeschichte voller Merkwürdigkeiten.