Archiv der Kategorie: was noch zu sagen wäre…

Der Rufer in der Wüste

Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2013 hielten damals die meisten Deutschen Helmut Schmidt für den bedeutendsten Kanzler der Nachkriegszeit vor Konrad Adenauer, Willy Brandt und Helmut Kohl. Man sollte daher glauben, daß seine öffentlichen Äußerungen auch nach dem Ende seiner Kanzlerschaft 1982 in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen und für seine Nachfolger handlungsleitend geworden wären. Das mag vielleicht in dem ein oder anderen Politikfeld annähernd so gewesen sein. In dem Politikfeld jedoch, das heute unbestritten die Bürger unseres Landes und damit auch die Wähler am meisten interessiert, ja sogar beunruhigt, nämlich der Zuwanderungsproblematik, blieben und bleiben seine Analysen und Warnungen unbeachtet.

Bereits 1981, noch als amtierender Bundeskanzler, erklärte er: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, 2017 waren es bereits 11,3 %. 1992 erklärte er: „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“ In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004: „Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ In diesem Zusammenhang forderte er dann auch, die Ghettos in den Großstädten aufzulösen. Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

Das Thema hat ihn offensichtlich jahrzehntelang umgetrieben. In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo die Probleme liegen: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich, ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an, bei etwas östlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Damit ist ganz klar die kulturelle Prägung angesprochen, die nun einmal in den genannten europäischen Ländern aus bekannten Gründen eine völlig andere ist, als in den genannten orientalischen Ländern. Prägend für die Kulturen war und ist jeweils die vorherrschende Religion, bzw. in Europa zusätzlich und die Religion maßgeblich beeinflussend, die Aufklärung. Letzteres ist den genannten außereuropäischen Kulturen völlig fremd.

Dem anerkannt hellsichtigen Ökonomen Helmut Schmidt war natürlich auch die wirtschaftliche Dimension dieser Problematik bewußt. Dazu nur zwei Zahlen. Prof. Werner Sinn beziffert die Kosten für jeden Flüchtling, der zu uns kommt, auf ca. 450.000,00 €. Prof. Bernd Raffelhüschen schätzt selbst bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren die Zusatzkosten für unser Land auf rund 900 Milliarden €.

Wer heute die Mahnungen und Warnungen Helmut Schmidts öffentlich vertritt, muß damit rechnen, als Rassist gebrandmarkt zu werden. Man stelle sich nur einmal vor, die zitierten Äußerungen des Staatsmannes Helmut Schmidt würde etwa Alexander Gauland öffentlich vortragen. Wir hätten es dann sicherlich nicht mit einem bloßen Sturm der Entrüstung, sondern einem Orkan in den Medien zu tun. Willfährige Staatsanwälte in rot-grün regierten Ländern würden weisungsgemäß Anklagen wegen Volksverhetzung erheben. Ob ihm dann die Berufung auf den Kronzeugen Helmut Schmidt vor einer Verurteilung bewahren würde, muß mindestens offen bleiben.

Auch wenn die Mahnungen von Helmut Schmidt bis heute nicht beachtet werden, vielmehr die Politik der Bundesregierung, unterstützt von weiten Teilen der Opposition, sie offen ignoriert: wir sollten nicht in dem Bemühen nachlassen, sie immer wieder zu Gehör zu bringen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig. Ob diesem Rufer in der Wüste, wie Johannes der Täufer vom Evangelisten Lukas genannt wurde, weil er mahnte und warnte, ohne Gehör zu finden und gewissermaßen vor tauben Ohren in den Wind predigte, ein Größerer folgen wird, wie es im Falle des Johannes Jesus Christus war, der dann tatsächlich Gehör gefunden hat, wissen wir nicht. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Der grüne Ayatollah

Die Deutschen sind ein lebenslustiges Volk. Das Vergnügen steht oben an. Ordnung und Disziplin, wofür die Deutschen weltweit bekannt sind, kommen tatsächlich erst an zweiter Stelle. Jedenfalls sollte man so ehrlich sein, das auch zuzugeben. Es ist ja nicht schlecht, daß der Mensch sein Leben genießen will. Ins Negative rutscht das erst, wenn das nicht auf der Grundlage eigener Leistung, mit dem Wort eines früheren deutschen Außenministers also „anstrengungslos“, verwirklicht werden soll.

Zieht man diese Seite unseres Volkscharakters in Rechnung, dann verwundert es doch, daß die politische Partei, die uns seit vielen Jahren mit Verboten aller Art „beglücken“ will, stabil rund 12-15 % der Wähler hinter sich bringen kann. Noch grotesker ist, daß auch darunter viele genussorientierte Zeitgenossen sind. Einer der vielen Widersprüche in der menschlichen Natur. Auch wenn nicht alles, was in der nachfolgenden kleinen Auflistung Platz gefunden hat, ganz oder überwiegend sinnlos ist, so ist doch erkennbar, daß die Grünen durchaus das Prädikat „Spaßbremsen“ verdienen:

Rauchen, Plastiktüten, Motorroller, Diesel, Limonade im Schulgebäude, Heizpilze, Paintball, „gewaltverherrlichende“ Computerspiele, Nachtflugverbot, Urlaubsflugreisen, eingeflogene Erdbeeren, verschärfte Tempolimits, nachts nicht mehr beleuchtete Innenstädte, Zirkustiere, Zigarettenautomaten, SUV’s, „gendergerechte“ Sprachverbote und natürlich der schon sprichwörtlich gewordene Veggie-Day – die Liste ist bei weitem nicht vollständig.

Der erhobene Zeigefinger, belehrend und mahnend, kann als Erkennungsmerkmal grüner Politiker gesehen werden. Personifiziert wird diese Art von Politik in der Gestalt von Anton Hofreiter. Der Mann, dem man es sofort abnehmen würde, wenn er öffentlich erklärte, zum Lachen in den Keller zu gehen, wirkt von seiner Physiognomie, seinen Gesten und seinem sprachlichen Duktus so, wie man sich Bußprediger früherer Jahrhunderte vom Schlage eines Abraham a santa Clara vorstellt. Er erinnert fatal an sauertöpfische und miesepetrige islamische Prediger vom Schlage eines Ayatollah Khomeini. Ist für sie alles Sünde, was Spaß macht, ist für Hofreiter und Co. alles schädlich, was Spaß macht. Sünde ist sowieso verboten, Schädliches muß verboten werden.

In der Tat ist es ein Rätsel, daß in einer durch und durch hedonistischen Gesellschaft wie der unsrigen eine Partei mit einer so ausgesprochenen Lust daran, die Bürger des Landes zu schurigeln und zu bevormunden, einen so großen und nachhaltigen politischen Erfolg haben kann. Vielleicht findet das die gleiche Erklärung wie das historische Phänomen, daß religiöse Extreme wie etwa der extrem asketische Calvinismus immer wieder eine nennenswerte Zahl von Anhängern für ein völlig spaßfreies Leben begeistern konnten. War es damals die Furcht vor Höllenqualen, ist es heute die Furcht vor allerlei irdischem Ungemach wie Klimawandel und Gesundheitsschäden. Ist die Erbsünde also nicht in Wahrheit das eingeredete schlechte Gewissen? Wo die Theologen das Sagen haben, eben religiös, wo die Ideologen das Sagen haben, eben „umweltpolitisch“?

Lassen wir all‘ diese Miesepeter und Spaßbremsen links liegen! Ich für meinen Teil genieße Wein und Parmaschinken mit Melone, alles importiert, fliege in den Urlaub und erfreue mich ganz sexistisch am Anblick schöner leichtbekleideter Frauen. Die Bußprediger jedweder Prvonienz indessen können mir gestohlen bleiben!

Ist die AfD völkisch und undemokratisch?

Aus Schülerzeiten  kennen wir das. Wer neu in der Klasse ist, hat es schwer. In der Politik gilt dieser Grundsatz offenbar vermehrt. Die Grünen der frühen achtziger Jahre konnten davon ein Lied singen. Als heute etablierte und von den Medien gehätschelt Partei wollen sie sich daran lieber nicht erinnern. Daß es der AfD als Neugründung ebenso ergehen würde, war zu erwarten. Nicht zu erwarten war indessen der Haß, der ihr nicht nur von der etablierten Konkurrenz, sondern noch mehr aus dem politisch korrekten Milieu entgegen schlug und weiter entgegenschlägt. Das zeigt sich insbesondere an der Behauptung, diese Partei verneine grundlegende Regeln unserer Verfassung, wie etwa die Achtung vor den Menschenrechten und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Ersteres wird der Behauptung unterlegt, statt der Achtung eines jeden Menschen als Person stehe bei ihr die Unterscheidung zwischen blutsmäßigen deutschen und „fremdvölkischen“ Menschen, wobei erstere natürlich von höherem Wert seien und deswegen alleine „richtige“ Deutsche sein könnten. Demokratie und Rechtsstaat wolle man durch das Führerprinzip ersetzen. Mehr oder weniger offen werden diese Zuschreibungen gebetsmühlenartig formuliert.

Nun gibt es die spöttische Redensart: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Im Zusammenhang mit unserem Thema muß man allerdings diesen Satz dahingehend abwandeln, daß Erkenntnisse nur gewinnen kann, wer auch lesen will. Um die Behauptung der NS-Affinität dieser Partei überprüfen zu können, muß man natürlich erst einmal nachlesen, was die NSDAP seinerzeit eigentlich wollte. Ihr Kronzeuge ist natürlich Adolf Hitler selbst. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ schreibt er unter anderem:

„Wenn wir versuchen, aus dem Worte „völkisch“ den sinngemäßen innersten Kern herauszuschälen, kommen wir zu folgender Feststellung: Unsere heutige landläufige politische Weltauffassung beruht im allgemeinen auf der Vorstellung, daß dem Staate zwar an sich schöpferische, kulturbildende Kraft zuzusprechen sei, daß er aber mit rassischen Voraussetzungen nichts zu tun habe, sondern eher noch ein Produkt wirtschaftlicher Notwendigkeiten, bestenfalls aber das natürliche Ergebnis politischen Machtdranges sei. Diese Grundanschauung führt in ihrer logisch-konsequenten Weiterbildung nicht nur zu einer Verkennung rassischer Urkräfte, sondern auch zu einer Minderbewertung der Person. Denn die Ableitung der Verschiedenheit der einzelnen Rassen in Bezug auf ihre allgemeinen kulturbildenden Kräfte muß zwangsläufig diesen größten Irrtum auch auf die Beurteilung der Einzelperson übertragen.“ und weiter: „Es wäre ein Wahnwitz, den Wert des Menschen nach seiner Rassenzugehörigkeit abschätzen zu wollen, mithin dem marxistischen Standpunkt: „Mensch ist gleich Mensch“ den Krieg zu erklären, wenn man dann doch nicht entschlossen ist, auch die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die letzte Konsequenz der Anerkennung der Bedeutung des Blutes, also der rassenmäßigen Grundlage im allgemeinen, ist aber die Übertragung dieser Einschätzung auf die einzelne Person.“ Und weiter: „Eine Weltanschauung, die sich bestrebt, unter Ablehnung des demokratischen Massengedankens, dem besten Volk, also dem höchsten Menschen, diese Erde zu geben, muss logischerweise auch innerhalb dieses Volkes wieder dem gleichen aristokratischen Trieb gehorchen und den besten Köpfen die Führung und den höchsten Einfluß im betreffenden Volke sichern. Damit baut sie nicht auf dem Gedanken der Majorität, sondern auf den der Persönlichkeit auf.“

Der seinerzeit führende Verfassungsrechtler und politische Theoretiker des Nationalsozialismus, Ernst Rudolf Huber, skizzierte das völkische Staatswesen folgendermaßen:

„Das politische Volk ist als geschichtliche Erscheinung durch die Prinzipien der Einheit und Ganzheit bestimmt. Nur als Einheit und Ganzheit ist das Volk eine politische Wirklichkeit.  Die Freiheit und Selbstherrlichkeit des einzelnen, von der jedes politische Denken ausging, zerstörten die innere Einheit der Gemeinschaft und lösten jede ganzheitliche Ordnung auf.“ Die Prinzipien von Einheit und Ganzheit setzten nach Huber voraus, daß innerhalb der „völkischen Einheit“ nur „organische Gliederungen“, nicht aber „feindliche Gruppen und Klassen“ bestehen könnten:  „Denn die Parteienbildung ist kein Ausdruck naturgegebener, organischer Verschiedenheit im Volkskörper, sondern sie bedeutet eine willkürliche Zerreißprobe, die die politische Gemeinsamkeit in Frage stellt. Die völkische Einheit setzt eine einheitliche politische Weltanschauung voraus, die allein und ausschließlich Geltung besitzt. Jede Parteienspaltung wäre mit diesem Prinzip politisch weltanschaulicher Einheit unvereinbar. Im Unterschied zur Demokratie, in der der politische Prozess sich in Form von Abstimmungen und nach dem Mehrheitsprinzip vollzieht (Art. 20 GG) handelt Huber zufolge das auf „völkischer“ Grundlage geeinte Volk nur geschlossen, und zwar „nach dem Prinzip von Führung und Gefolgschaft.“

Betrachten wir nun die Programme der AfD. In ihrem Grundsatzprogramm wird das Kapitel 7 – Kultur, Sprache und Identität – mit folgender Präambel eingeleitet:

„Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch deutsche Designer und Filmemacher, haben wesentliche Beiträge zu ihren jeweiligen Disziplinen im weltweiten Maßstab geleistet. Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muß. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewußtsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt. Für die AfD ist der Zusammenhang von Bildung, Kultur und Identität für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Im Wahlprogramm 2017 heißt es, daß über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, sei herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das müsse auch für Deutschland gelten. Ausführlich werden Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im ersten Kapitel des Wahlprogramms so vorgestellt, wie es auch in den einschlägigen Artikeln unserer Verfassung festgeschrieben ist. Auch die Forderung nach einer Reform des Staatsbürgerrechts in Gestalt einer Rückkehr zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip ist in diesem Rahmen nicht anstößig, denn auch die erbittertsten Feinde der AfD werden nicht behaupten wollen, bis zum Jahre 2000 habe in Deutschland ein völkisches Staatsbürgerrecht gegolten.

Wer also lesen kann und will, kann nicht ernsthaft auch nur annähernd von völkischen oder demokratiefeindlichen Bestrebungen dieser Partei sprechen. Vielmehr steht sie programmatisch genauso fest auf dem Boden unserer Verfassung, wie die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deswegen versuchen ja offensichtlich viele ihrer Feinde, ihr solche Bestrebungen ohne irgend einen Beleg zu unterstellen und bemühen dafür phantasievolle Verschwörungstheorien ebenso wie im Wege abenteuerlicher Hermeneutik aus einzelnen Redebeiträgen herausgefilterte angebliche Substrate ihrer Politik. Dagegen nimmt sich die Wahrsagerin mit ihrer Glaskugel geradezu seriös und wissenschaftlich aus.

Wenn aber gerade bürgerliche Parteien in dieses Horn der Diffamierung blasen und die Zuschreibungen der demokratiefeindlichen Antfa übernehmen, dann ist das nicht nur dumm, sondern mittelfristig gefährlich für die Demokratie. Denn wenn die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit verwischt und verdunkelt werden, wird die Demokratie selbst beschädigt. Abgesehen davon wird die Tür zum demokratischen Miteinander so fest zugeschlagen, daß man sie später wohl nur noch sehr mühsam wieder öffnen kann. Von dieser Torheit profitieren auf Dauer nur die Feinde bürgerlch-konservativer, aber auch liberaler Politik. Intelligente, vorausschauende und umsichtige Politik ist das nicht.

 

 

Toleranz und Zelotentum

Die Diskussion um die Religionsfreiheit – richtig Religionsausübungsfreiheit – in Deutschland hält an, und das ist auch gut so. Denn die Frage, wie wir leben wollen und sollen, und welche tradierten wie importierten Lebensformen zu unserem Lande gehören oder nicht, ist zu wichtig, als daß man die Antwort darauf allein den Politikern und Meinungsfürsten überlassen könnte. Vielmehr ist es urdemokratisch, solche grundlegenden Fragen in einer breiten öffentlichen Debatte zu klären.

Diese Frage dreht sich in Deutschland in erster Linie um den Islam, sollte aber grundsätzlich gestellt werden. Denn der Maßstab, an dem all das gemessen werden muß, kann nur unsere Verfassung sein, und zwar in ihren wesentlichen Bestimmungen. Das sind der unbedingte Schutz der Menschenwürde, die persönliche Freiheit, tun und lassen zu können, was einem in den Sinn kommt, selbstverständlich in den Grenzen der Verfassung und der allgemeinen Gesetze. Das sind die Grundrechte wie der Gleichheitssatz, der Schutz von Ehe und Familie, die Meinungsfreiheit und das Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht und in den Ämtern. Das ist das Demokratiegebot ebenso wie das Sozialstaatsgebot. Alles, was diesen tragenden Pfeilern unserer Verfassungsordnung entgegengesetzt ist, kann nicht geduldet werden, und komme es auch im Gewande einer Religion daher.

Indessen steckt der Teufel wie immer im Detail. Das beginnt damit, daß religiöse Vorschriften häufig selbst innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaft umstritten sind, mindestens uneinheitlich gelebt werden. Besondere Probleme bereitet hier der gerade nicht monolithische Islam, der ja nicht nur in den beiden großen, ich nenne es einmal Teilreligionen, Sunna und Schia auftritt, sondern gerade in der erstgenannten unzählige Varianten aufweist und mindestens vier sogenannte Rechtsschulen. Die Autorität von Geistlichen unterschiedlicher Qualifikation ist offenbar für viele Muslime maßgeblich. Ohne hier ins Detail gehen zu müssen, genügt der schon der Hinweis auf die unterschiedliche Auffassung von den koranischen Bekleidungsvorschriften. Wir sehen auf unseren Straßen Musliminnen mit nach westlicher Manier offen getragenem Haar und in freizügiger Bekleidung bis hin zur Ganzkörperverhüllung in Burka und Niqab. Gerade dieser Befund der Unübersichtlichkeit verbietet es, von „dem“ Islam zu sprechen. Man muß sich vielmehr leider die Mühe machen, hier zu unterscheiden. Nur eine ausgesprochene politische Flasche wie Herr Laschet kann auf die Schnapsidee kommen, „dem“ Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geben zu wollen, wie dies bei den beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften unseres Landes der Fall ist. Allerdings ist auch klar, daß der real existierende, konservative, am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Wortlaut des Koran und weiterer religiösen Vorschriften klebende Islam mit unserer Grundrechtsordnung nicht vereinbar ist, und mithin auf gar keinen Fall zu Deutschland gehört.

Schon aus der Unmöglichkeit, von „dem“ Islam zu sprechen, folgt bereits, daß man die Menschen, die dieser Religionsgemeinschaft angehören, auf gar keinen Fall über einen Kamm scheren kann. Wir finden auch unter den Muslimen, die in unserem Lande leben, die ganze Bandbreite vom unerbittlichen Zeloten, der die vormittelalterliche Interpretation seiner Religion über unsere Verfassung und unsere Gesetze stellt, und selbstverständlich von jedem Muslim verlangt, nach dieser Maßgabe zu leben, bis hin zum liberalen, die Gesetze unseres Landes achtenden und seine Gesellschaftsordnung aus innerer Überzeugung bevorzugenden gebildeten Bürger. Letzterer ist ebenso ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft wie jeder andere, der diese Werte verinnerlicht hat und danach lebt. Diese Menschen, gleichgültig, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, und ob sie das vielleicht aus Überzeugung oder auch nur deswegen tun, weil es nun einmal die Religion der Eltern und Großeltern ist, und das deswegen eher als Folklore gelebt wird, diese Menschen tragen selbstverständlich auch zum sozialen und wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft bei. Solche Menschen wollte schon der Alte Fritz in sein Land holen, und hat es ja auch getan ebenso wie seine Vorgänger auf dem preußischen Thron. Ob er allerdings religiöse Eiferer, denen ihre Vorstellung von Religion über die Gesetze des Königreichs Preußen ging, in seinem Lande geduldet hätte, wollen wir doch sehr bezweifeln.

Das christlich geprägte Deutschland ist ja tatsächlich auch das von der Aufklärung geprägte Deutschland. Das Christentum in Europa ist ja nun einmal, bildlich gesprochen, durch den Filter der Aufklärung getrieben worden. Und dieser Vorgang hat geraume Zeit in Anspruch genommen. Wir können heute nicht mehr nachvollziehen, daß noch in der Nachkriegszeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts Katholiken und Protestanten einander spinnefeind waren. Wer etwa einem heute 20-jährigen erzählt, daß die Großmutter damals in katholischen Dörfern am Buß- und Bettag Hausputz erledigte, weil das eben der „Putz- und Feg-Tag“ sei, wird nur ungläubiges Staunen ernten. Ebenso ungläubig werden unsere Kinder und Enkel schauen, wenn man ihnen erzählt, daß noch in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Pfarrer junge Mädchen angehalten haben, sich „züchtig“ zu kleiden, insbesondere keine engen Jeans zu tragen. Wer weiß denn noch, daß es noch im letzten Jahrhundert einen strengen religiösen Proporz in politischen Parteien und Staatsämtern gab, ja sogar politische Parteien, die sich einer der christlichen Konfessionen und nicht etwa beiden oder gar allen Bürgern verbunden fühlten? Von Eheverboten -„Mischehe“-, Speisevorschriften – ja, das gab es auch – der Ächtung von Menschen mit abweichenden sexuellen Veranlagungen und anderen, heute als absonderlich empfundenen Vorstellungen einmal ganz abgesehen.

Wir müssen in dieser Sache wie auch sonst unterscheiden. Wir müssen unterscheiden zwischen den vielen Spielarten der Religionen, wir müssen unterscheiden zwischen den einzelnen Menschen, egal welcher Religion sie angehören, oder gar ob sie Religionen an sich überhaupt ablehnen. Wir müssen daran arbeiten, daß auf Dauer nur akzeptiert wird, wer ungeachtet seiner inneren religiösen Überzeugung die überkommenen Werte unserer Gesellschaft, vor allem, wie sie sich unserer Verfassung widerspiegeln und in unseren Traditionen leben, nicht nur akzeptiert, sondern aus Überzeugung lebt. Nur dann können wir bleiben, wer wir sind, und werden, was uns weiterbringt.

 

Ausgrenzung

In der politischen Debatte um Zuwanderung und Integration fällt häufig das Wort Ausgrenzung. Linke und Linksliberale halten es regelmäßig Bürgerlichen und Rechten vor, wenn diese vor Parallelgesellschaften warnen und etwa den Islam als Fremdkörper in Deutschland bezeichnen. Man sieht bei solchen Debatten förmlich den Linken sein rechtes Gegenüber mit dem Blick des Scharfschützen durch das Zielfernrohr anvisieren, und dann das tödliche Projektil „Ausgrenzung“ abfeuern, um dann befriedigt den Blattschuß zu registrieren. Die Reaktion des rechten Gegenübers besteht  regelmäßig darin, ein hilfloses Gestammel über Grundsätze unserer Verfassung und deren Unverträglichkeit mit frauenfeindlichen Überzeugungen vieler Muslime und, besser noch, verbreiteter Homophobie und brutal ausgelebtem Antisemitismus vom Stapel zu lassen. Natürlich sind alle diese Argumente für sich genommen richtig. Indessen ist diese Reaktion falsch, oder mit den Worten der Frau Bundeskanzler: nicht hilfreich.

Ausgrenzung bedeutet zunächst einmal im Wortsinne, jemanden aus einer Menge, der er zugehört, abzusondern und zwischen ihm und der verbleibenden Menge eine Grenze zu ziehen, die ihm sagt: du gehörst nicht zu uns. Auf das massive Problem der ungeregelten Zuwanderung von Menschen aus Kulturkreisen, die mit unseren Traditionen und unserer Lebensweise nur wenig gemeinsam haben, übertragen, bedeutet das, daß von Ausgrenzung nur dann die Rede sein könnte, wenn diese Zuwanderer fraglos zur Menge der in unserem Lande angetroffenen Menschen gehören würden, weil sie sich in ihren Überzeugungen und ihrer Lebensweise von ihnen nicht unterscheiden. Daraus folgt, daß der Begriff der Ausgrenzung für die Benennung der grundlegend andersartigen kulturellen Prägung der Zuwanderer aus muslimischen Ländern und afrikanischen Stammesgesellschaften unpassend ist. Sie werden mit ihrer Ankunft zunächst einmal keineswegs Bestandteil der angetroffenen Gesellschaft. Sie können daher begrifflich aus ihr nicht ausgegrenzt werden. Sie grenzen sich allenfalls selbst aus. Genau genommen tun sie nicht einmal das, sondern sie bleiben ganz einfach so, wie sie gekommen sind. Damit bleiben sie außerhalb der Gesellschaft, in der sie angekommen sind. Sie müssen weder ausgegrenzt werden, noch grenzen sie sich selbst aus. Sie sind zwar physisch anwesend, gehören aber nicht dazu in dem Sinne, daß sie jedenfalls binnen kürzester Frist so werden, wie die Menschen in ihrer Umgebung.

Das klassische Einwanderungsland USA verlangt indessen genau dies von seinen Neubürgern. Wer die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt, leistet darauf einen Eid. In der Eidesformel ist gleich eingangs die Verpflichtung enthalten, ab diesem Augenblick seine ganze Loyalität ausschließlich seinem neuen Vaterland zu widmen, seinem früheren Vaterland indessen in keiner Weise mehr verbunden zu sein. Ausdrücklich wird die Verpflichtung anerkannt, dem neuen Vaterland in jeder Beziehung zu dienen, unter anderem auch dafür mit Waffengewalt zu kämpfen. Das bedeutet also auch, gegebenenfalls als Soldat in einem Krieg seines neuen Heimatlandes gegen sein altes Heimatland in der Armee der USA zu dienen. Wer nicht bereit ist, den Eid zu leisten, kann eben kein amerikanischer Staatsbürger werden.

Wer also in einer Diskussion mit den Erkenntnisathleten und Wahrheitsbesitzern, Inhabern der überlegenen Moral und der von jedem provinziellen Mief tiefengereinigten, weltoffenen Klugbürger mit dem Vorwurf der Ausgrenzung konfrontiert wird, der wird gut daran tun, das nicht mit langatmigen Erklärungen über Verfassungspatriotismus und Ähnliches entkräften zu wollen, sondern dieser Totschlagsvokabel ihre Wirkung dadurch zu nehmen, daß er darauf verweist, wie sehr sie das Thema verfehlt.

 

Jahreszahlen sind Wegemarken

Wir schreiben nun das Jahr 2018. Es ist durchaus reizvoll, gerade zu Beginn eines Jahres in die Geschichte zurück zu blicken. Denn das beginnende Jahr wird im allgemeinen noch nicht von einem historischen Ereignis geprägt, wohl aber stehen bisweilen die vergangenen Jahre mit gleicher Endziffer für Ereignisse von besonderer Bedeutung, man könnte auch sagen mit Fernwirkung. Sicher ist da jedem in Deutschland und auch in Europa das Jahr 1918 vor Augen. Doch die früheren Jahrhunderte haben auch noch andere Ereignisse dieser Qualität aufzuweisen.

Beginnen wir mit dem Jahr 718 n.Chr. Am 15. August jenes Jahres endete die Belagerung von Konstantinopel durch das Kalifat der Omajaden. Nachdem die Araber bereits in den Jahren 676-678 vergeblich versucht hatten, Konstantinopel zu erobern, schickte der Kalif Sulaiman im Jahre 717 erneut ein Heer vor die Stadt. Doch die Byzantiner, mit tatkräftiger Unterstützung eines bulgarischen Heeres, hielten stand. Der arabische Feldherr Maslama scheiterte und zog sich an eben diesem 15. August 718 zurück. Nachdem die islamische Expansion nach Europa auch im Westen gescheitert war, als Karl Martell im Oktober 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers ein arabisches Heer besiegte, hatte Europa jahrhundertelang Ruhe vor den islamischen Heeren. Die Kalifen wandten sich anderen Regionen zu. Wie sich die Geschichte weiter entwickelt hätte, wenn es den Omajaden damals doch gelungen wäre, Konstantinopel zu erobern oder Karl Martell zu schlagen, wissen wir nicht, aber wir können es ahnen. Die europäischen Völker standen gerade in einem Umbruch. Das untergegangene Römische Reich war noch nicht durch ähnlich kraftvolle Staatsgebilde ersetzt worden. Einem entschlossenen Eroberer hätte sich eine gute Chance geboten, die noch schlecht organisierten und daher militärisch schwachen Völker der Reihe nach zu unterwerfen.

Erst im 15. Jahrhundert nahmen die Nachfolger der arabischen Kalifen, die osmanischen Sultane, erneut die Eroberung Europas in Angriff. Nachdem sie 1422 noch zurückgeschlagen worden waren, eroberten sie am 29. Mai 1453 Konstantinopel. Das brachte dem Sultan Mehmet II. den Beinamen Fatih, das heißt der Eroberer, ein. Ein in der Türkei und bei den in Europa lebenden Türken sehr beliebter Vorname für Knaben und eine verbreitete Bezeichnung für Moscheen. Man sollte sich das vor Augen halten, wenn vom Islam die Rede ist. Die Eroberung Konstantinopels war dann der Auftakt für einen fast 300 Jahre währenden Ansturm der Osmanen auf Südosteuropa, die sogenannten Türkenkriege. Unter dem Begriff „die Türken vor Wien“ ist im kollektiven Gedächtnis der Europäer geblieben, daß die islamische Expansion 1683 mit der erfolglosen Belagerung der Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ihr Ende gefunden hat. Indessen ist das so nicht ganz richtig. Es gab bereits 1529 eine erfolglose Belagerung von Wien. In der Tat war der Sieg über die Türken 1683 vor Wien ein Markstein in der Geschichte. Der Ruhm des endgültigen Sieges über die Türken gebührt indessen dem genialen Feldherrn Prinz Eugen von Savoyen. Am 5. August 1716 besiegte er ein türkisches Heer in der Schlacht bei Peterwardein im nördlichen Serbien, um dann am 18. August 1717 Belgrad zurückzuerobern. Damit war der Versuch, Europa mit militärischen Mitteln für den Islam zu gewinnen, endgültig gescheitert.

1000 Jahre lang hatten also islamische Heere versucht, Europa zu unterwerfen. Zwischen der erfolglosen Belagerung Konstantinopels 718 und der Rückeroberung Belgrads 1717 gelang es den christlichen Fürsten und Feldherren immer wieder, nicht selten zahlenmäßig überlegene Heere der islamischen Eroberer zurückzuschlagen. Trotz aller nationalen Gegensätze einigte doch die Furcht vor dem islamischen Joch die europäischen Völker jedenfalls in Zeiten höchster Bedrohung. Auch daran sollten wir uns erinnern, auch wenn wir es nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung durch den Islam zu tun haben. Denn das Ziel der Unterwerfung Europas wird heute mit nicht weniger gefährlichen Methoden betrieben. Die größte Gefahr für die Völker Europas geht dabei von der unglaublichen Dummheit ihrer Politiker aus, die offensichtlich den Charakter des Islam und die geschichtliche Dimension seiner Expansion nicht begreifen, oder schlimmer noch, nicht begreifen wollen.

Das Jahr 1218 war insbesondere für die Kultur Europas von großer Bedeutung. Der Stauffer Friedrich II. wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Er gehört zu den glänzendsten Herrschergestalten unserer Geschichte. Stupor mundi, das Staunen der Welt, nannten ihn schon seine Zeitgenossen. Somit steht die Jahreszahl 1218 für eine Periode unserer Geschichte, die unser kollektives (nationales) Bewußtsein stärker prägen sollte, als dies heute der Fall ist. Der Geschichtsunterricht in den Schulen wie der Umgang von Politik und Medien mit der deutschen Geschichte haben bewirkt, daß die Deutschen unserer Tage über die dunklen Jahre unserer Geschichte zwar fast alles, über eine so glänzende Periode indessen nahezu nichts wissen. Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Enkeln diese Seiten aus dem Buch der Geschichte wieder zurückzugeben.

Am 23. Mai 1618 stürmten böhmische Adlige die Prager Burg und warfen drei Beamte aus dem Fenster. Das Ereignis ist als zweiter Prager Fenstersturz (der erste war zu Beginn der Hussitenkriege am 30. Juli 1419) bekannt geworden und markiert den Beginn des 30-jährigen Krieges. Diese europäische Urkatastrophe muß wohl als eine der wichtigsten Wendemarken gerade in der deutschen Geschichte betrachtet werden. Nicht nur, daß ihm ca. 6 Millionen Menschen, das war ein Drittel der deutschen Bevölkerung, zum Opfer gefallen waren. Vielmehr stand am Ende des Krieges eine neue Völkerrechtsordnung. Sie brachte den am Kriege beteiligten ausländischen Mächten Frankreich und Schweden erhebliche Landgewinne zum Nachteil Deutschlands. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das in diesen Krieg noch als europäische Großmacht eingetreten war, war als staatliche Organisation de facto untergegangen. Denn die Souveränität der deutschen Landesfürsten wurde durch den Frieden von Münster und Osnabrück (15. Mai/24. Oktober 1648), auch Westfälischer Friede genannt, zu Lasten des Reiches festgeschrieben. Das so fraktionierte Deutschland war dann auch mehr als 200 Jahre lang ein Spielball der europäischen Mächte, insbesondere Englands, Frankreichs und Russlands.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ist das Jahr 1918 heute präsent. Nicht nur, daß die Gedenkveranstaltungen vor vier Jahren an den Beginn des Ersten Weltkrieges diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dieser Krieg wird nicht zu Unrecht als Auftakt zur Umgestaltung der Welt in der Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen. Deutschland, das infolge einer Kombination von prekärer geostrategischer Lage einerseits und katastrophalen Fehlern seiner politischen Führer andererseits als Machtfaktor der internationalen Politik nicht mehr existiert, mag sich damit trösten, daß auch Großbritannien und Frankreich ungeachtet ihres ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Status einer Weltmacht verloren haben. Mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917, der Expansion des sowjetischen Reiches am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Aufstieg Chinas ist die Weltpolitik im 20. Jahrhundert neu geordnet worden. Und so markieren der 11. November 1918, an dem zwischen den Kriegsparteien England, Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen wurde, und der 28. November 1918, als der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, abdankte und ins holländische Exil ging, das Ende der eurozentrischen Weltordnung und den Anfang einer Weltordnung, die in der Tat global genannt werden kann. Ob ein nachrangiges Land wie Deutschland sich darin behaupten kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob es das auch will. Betrachtet man sich unsere Politiker und ihre Zuarbeiter in Wissenschaft und Medien, kommen daran Zweifel auf.

 

Der Unfähigkeitsnachweis

An dieser Stelle habe ich  mehrfach über unser Zensurministerlein berichtet. Auch habe ich mich ausführlich mit seinem Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz befaßt. Daß ich mit dieser harschen Kritik nicht alleine stehe, zeigt der nachstehend wörtlich übernommene Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht an der Uni Münster. In der verbreitetsten deutschen juristischen Fachzeitschrift NJW schreibt er unter der Überschrift “ Sperrchaos“.

Was macht man, wenn man als Justizminister am Ende seiner Amtszeit feststellt, dass wenig geklappt hat, dass kaum Gesetze in Kraft getreten, keine visionären  Regulierungsansätze mit dem eigenen Namen verbunden sind? Was macht man, wenn man noch nicht einmal richtig angehört wird und bei Treffen von den Stakeholdern die kalte Schulter gezeigt bekommt? Man zimmert in letzter Sekunde noch schnell ein Gesetz zusammen und gibt ihm einen unsinnigen, unaussprechlichen Namen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Dieses Gesetz peitscht man dann in letzter Sekunde durch das Parlament, gegen den Widerstand der symbolisch angehörten Experten und gegen den der Fraktionen (die dem armen Minister aus politischen Gründen mitleidsvoll dann doch noch “ sein“ Gesetz möglich machen). Zum Anfang des Jahres ist dieses „NetzDG“ in Kraft getreten, und schon wenige Tage nach dem Jahreswechsel sorgte es für Ärger.

Was soll Facebook nun sperren und was nicht? Darf die AfD gehässige Bemerkungen über Ausländer bei Facebook lancieren? ist vielleicht sogar ein alter Tweet des Justizministers selbst von der Vorabkontrolle betroffen? Dabei war die Anfangsidee so gut, so einfach und klar. Man nehme vor allem Facebook und verpflichte das arrogant wirkende US-Unternehmen endlich dazu, von seinen amerikanischen Vorstellungen über Meinungsfreiheit abzurücken und sich dem deutschen Strafrecht zuzuwenden. Dann verpflichte man es, strafrechtlich relevante Äußerungen im Wege der Vorabkontrolle von sich aus zu sperren, und hänge daran eine sehr hohe Bußgeldsanktion.

Leider hatte man im Justizministerium die Details des Gesetzes nicht bedacht. Die Europäische Kommission hatte nach einer internen Anmeldung des Justizministeriums dezent darauf hingewiesen, dass der Vorstoß aus Deutschland wohl nicht mit der E-Commerce- Richtlinie übereinstimmt, die eine Haftung von Hostprovidern erst ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht. Brüssel wies auf solche Bedenken hin; ein Vertragsverletzungsverfahren will man aber dort erst in die Wege leiten, wenn die Irrungen und Wirrungen der deutschen Bundestagswahl vorbei sind. Kommt ein solches Verfahren, wird das Gesetz vor dem EuGH keinen Bestand haben. Er hat schon mehrfach eine Vorabkontrolle durch den Hostprovider als nicht rechtskonform angesehen.

Noch größere Unbill droht, wenn Karlsruhe eingeschaltet wird. Mit höchster Sicherheit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden, nach dem auch Verfassungsrichter öffentlich zu bedenken gaben, dass angesichts des komplizierten Wortlauts der strafrechtlich relevanten Prüfungspflichten drohe, dass Facebook im Zweifel viel zu viel und viel zu früh sperre. Derzeit bedarf es eines Gerichtsverfahrens durch viele Instanzen hindurch, um etwa die Frage einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung zu klären. Der Nutzer kann jetzt zwar Buttons drücken, wie “ Hass schürende/verfassungswidrige Inhalte“, “ Gewalt/Bedrohung/Aufforderung zu Straftaten“ oder “ Beleidigung/üble Nachrede“.

Doch wie will er selbst entscheiden, welchen Knopf er drücken soll? Und wie soll Facebook das mithilfe einiger Juristen in der neu geschaffenen Kontrollabteilung binnen 24 Stunden prüfen? Wird Facebook nicht dem Grundsatz anhängen “ in dubio pro Sperre“? Man hätte genug Alternativen gehabt, wenn man sich an den Vorgaben aus Brüssel orientiert hätte und eine Prüfungspflicht ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht hätte. Dazu hätte man keines Gesetzes bedurft, sondern nur das Telemediengesetz und die dortigen Haftungsnormen konsequent mithilfe der Rechtsprechung durchsetzen müssen. Aber so macht man keine glänzende Politik als Bundesjustizminister, der eben neue Gesetze braucht.

Angesichts des sich abzeichnenden Sperrchaos fragt man sich, was das Gesetz nun bringen soll, und vor allem, wie viel das kostet. Facebook hat in Berlin und Essen insgesamt 1700 Leute zur Kontrolle angestellt. Ähnlich hat man das Personal im Bundesamt für Justiz aufgestockt. Niemand ist mit dem Gesetz zufrieden – nicht im Ministerium, nicht in der SPD, nicht in der CDU, nicht bei der FDP und den Grünen, nicht in der alten Regierung. (Anmerkung des Verfassers: von der AfD erst gar nicht zu reden). Nur einer bleibt stur: Heiko Maas vertritt als einsamer Recke sein von ihm geliebtes Gesetz. Und wie es aussieht, wird er der Einzige bleiben.

Diese Ausführungen sind für einen Juristen, einen Hochschullehrer zumal, außerordentlich deutlich, vor allem was den Sprachgebrauch aangeht. Mit anderen Worten: der Professor schlägt dem Minister sein Gesetz um die Ohren. Wir Wähler sollten uns merken, wer eine solche Null mit einem Ministeramt ausgestattet hat.

Fanatiker

Seit geraumer Zeit macht ein Politiker namens Dr. Wolfgang Gedeon von sich reden. Der Mann ist von Beruf Arzt, von Berufung hält er sich für einen Politiker. Vom Funktionär der maoistischen KPD/ML – was er auf seiner Internetseite schamhaft verschweigt – über diverse andere erst linke, dann esoterische Zirkel ist er dann bei der AfD gelandet. In seiner baden- württembergischen Wahlheimat hat der Mann aus dem Bayerischen Wald offenbar eine hinreichende Zahl von Anhängern gefunden. Trotz oder vielleicht eher wegen seiner abseitigen Theorien hat man ihn sogar in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Damit soll beileibe nicht der Stab über die Wähler im Südschwarzwald gebrochen werden. Doch ist das Grund genug, einmal darüber nachzudenken, welchem Typus von Politiker es immer wieder gelingt, Menschen zu faszinieren. Dies ungeachtet aller Unterschiede in der Sache.

Gedeon ist schon von seiner Physiognomie her der Typus des Fanatikers, von seinen unsäglichen Äußerungen ganz abgesehen. Wer sich viel mit anderen Menschen befassen muß, der stellt unwillkürlich immer wieder Vergleiche an. Natürlich  führt das dazu, daß man immer wieder Gefahr läuft, von der äußeren Erscheinung, insbesondere dem Gesichtsausdruck und der Redeweise eines Menschen auf seinen Charakter zu schließen. Doch liegt man dabei häufig durchaus richtig. Vor allem aber ist das keine Frage der Positionierung in der politischen Topographie. Sowohl ganz rechts wie auch ganz links, sogar in Schattierungen weiter nach innen, findet man solche Typen von Menschen. Man lege einmal Fotos etwa jenes Herrn Gedeon und des Grünen-Politikers und früheren Terroristenhelfers Hans-Christian Ströbele nebeneinander. Dann nehme man vielleicht noch ein Foto des Chefpropagandisten Hitlers, des früheren Kommunisten und dann fanatischen Nationalsozialisten Joseph Goebbels. Daneben kann man vielleicht noch ein Foto des achtundsechziger Säulenheiligen Rudi Dutschke legen und, Ehre, wem Ehre gebührt, unseres Zensurministerleins Heiko Maas. Allen steht der Fanatismus ins Gesicht geschrieben. Sie alle haben ihre ebenso glühenden wie blinden Anhänger gehabt bzw. haben sie.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Politik oder die Theorien, welche die genannten vertreten haben oder heute vertreten. Hier geht es darum, daß man den Fanatismus, welcher politischen Richtung auch immer, gelegentlich auch in der Physiognomie eines Menschen wiederfinden kann. Vielleicht ein Hilfsmittel zur politischen Meinungsbildung, vielleicht auch nur ein Gedankenspiel.

 

 

Was ist der Bundeskanzlerin wichtig?

Am 26. September 2016 wurde in Dresden ein Sprengstoffanschlag auf eine Moschee verübt. Es handelte sich um eine jener Hinterhofmoscheen, die im wesentlichen einen Gebetssaal und zusätzlich eine Wohnung für den Imam aufweisen. Äußerlich erwecken sie eher den Eindruck einer bescheidenen Lagerhalle oder Werkstatt. Der Anschlag war glücklicherweise sehr stümperhaft ausgeführt worden. Es entstand ein Brandschaden in Gestalt von Schwärzungen der Außenwand rund um die Tür, welche durch die Explosion etwas eingedrückt wurde. Der Imam und seine Familie hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion in der über dem Beetsaal gelegenen Wohnung auf. Verletzt wurde gottlob niemand.

Eine Woche darauf besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Imam und seine Familie, um ihnen ihre Anteilnahme zu versichern.

Am 18. Dezember 2016 überfiel ein islamistischer Terrorist einen polnischen Lkw-Fahrer, tötete ihn und raste anschließend mit seinem Lastzug in den Weihnachtsmarkt vor der Gedächtniskirche in Berlin. Dabei tötete er weitere elf Menschen und verletzte etwa 80 Menschen, zum Teil schwer. Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing die Hinterbliebenen und Verletzten ein Jahr später. Tags darauf nahm sie an einem Gedenkgottesdienst in der Gedächtniskirche Teil.

Der Amtseid des deutschen Bundeskanzlers lautet:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wann hilft er ihr endlich?

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.