Rechtsstaat Türkei und Leisetreter Deutschland

Anne Will hatte zu ihrer Talkrunde letzten Sonntagabend nur zwei Gäste eingeladen. Statt der üblichen 5-6 Gesprächspartner nahmen der deutsche Kanzleramtsminister und der türkische Sportminister auf den Sesseln im Studio Platz. Grundsätzlich ist diese Reduzierung auf nur zwei Gesprächspartner zu begrüßen. Denn dann hat jeder ausreichend Zeit, seine Gedanken auszuformulieren und stringent zu argumentieren. Bei dem üblichen Format indessen steht schon die schiere Zahl der Gesprächspartner in Verbindung mit der beschränkten Zeit einer Diskussion entgegen, die ihren Namen verdient. Soweit das Positive.

Der türkische Sportminister erwies sich sehr schnell als durchaus gefährlicher Politiker, weit ab von dem wackeren Sportfunktionär, der staatliche Fördermittel an ländliche Fußballklubs verteilen darf. Der deutsche Kanzleramtsminister hingegen erwies sich als treuer Diener seiner Herrin, die offensichtlich immer noch nicht dem türkischen Despoten die klare Kante zeigen will, von der unsere Politiker doch so gerne sprechen.

Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des türkischen Ministers, der im übrigen in einer ganz speziellen Mischung von Arroganz und Selbstgefälligkeit stets zwischen der deutschen und der türkischen Sprache hin und her wechselte. Möglicherweise gehört auch das zu seinem Habitus und seiner Ideologie, wonach selbstverständlich Türken auch noch nach Generationen in Deutschland eben genauso gut Türken wie Deutsche sein sollen. Natürlich in erster Linie Türken. Und genau deswegen lobte er auch das Gefasel unserer Kanzlerin, wonach Deutsche alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Auf die Bemerkung des deutschen Kollegen, wonach gewisse Dinge bei uns von den Gerichten entschieden werden, und die Regierung darauf keinen Einfluß hat, hatte er die Stirn zu erklären, dies sei in der Türkei genauso. „Wenn unsere Gerichte entscheiden, dann gilt das. Dann ist es nicht in der Macht der Regierung, zu sagen, das Gericht kann das nicht machen.“ Von seinem deutschen Kollegen kam darauf nichts. Dabei hätte er durchaus sagen müssen, worin die Unterschiede zwischen unabhängigen Gerichten in Deutschland und der Türkei jedenfalls derzeit liegen. Stand Ende Juli 2016 existierten in der Türkei gegen 2854 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle, davon waren 1684 in U-Haft. Ja, hätte der deutsche Kanzleramtsminister antworten müssen, das war bei uns in Deutschland schon mal genauso wie bei Ihnen in der Türkei. Zwischen 1933 und 1945 haben Gerichte entschieden, wie es dem Regime gefiel. Zuvor waren natürlich eine Reihe von „unzuverlässigen“ Richtern ihres Amtes enthoben worden. Zudem hatte das Regime für die Rechtsgebiete, auf die es ihm besonders ankam, Sondergerichte installiert, die natürlich mit 150-prozentigen Nazis besetzt waren. Da konnte das Regime auch getrost sagen, daß die Regierung nicht sagen kann, das dürften die Gerichte nicht oder nicht so entscheiden. Einen signifikanten Unterschied zwischen der Situation damals in Deutschland und in der Türkei heute kann man wirklich nicht erkennen. In der DDR war das natürlich von 1949 bis 1989 genauso. Damit hätte Altmaier auch gleichzeitig die richtige Antwort auf die unsäglichen und unverschämten Nazivergleiche des Herrn Erdogan und seiner Paladine gegeben.

Der türkische Minister ging dann noch weiter. Den Vorhalt seines Kollegen, daß nach dem Putschversuch im Sommer 2016 viele Beamte entlassen worden seien, konterte er mit dem Hinweis darauf, daß ja auch nach der Wende viele ehemalige Beamte in den neuen Bundesländern entlassen worden seien, weil sie nicht als zuverlässig im Sinne des Grundgesetzes galten. Auch hier fehlte die angemessene Reaktion des deutschen Ministers. Denn es ist ja wohl ein fundamentaler Unterschied, ob Tausende von Beamten aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung einfach entlassen, teilweise auch inhaftiert werden, oder aber ob in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beibringung belastbarer Beweismittel und der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung  eine dazu noch gerichtlich anfechtbare Entscheidung steht, daß der betreffende Beamte wegen seiner Verstrickung in das Unrechtsregime der DDR nicht mehr weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann. Also schlicht und einfach der Unterschied zwischen dem Wüten eines Despoten und einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Dem türkischen Minister war im Laufe der Sendung auch anzusehen, wie sehr er das ganze genossen hat. Zu Recht fand er sich ganz prima und seinem Gegenüber weit überlegen. Es war halt der Unterschied zwischen Schlagstock und Waschlappen, zwischen Selbstbewusstsein und Leisetreterei.

Frau Merkel, treten Sie zurück!

Der türkische Präsident hat uns Deutsche unverblümt in die Tradition des Nationalsozialismus gestellt. Weithin im Lande wird zu Recht gefordert, daß türkische Politiker hier in Deutschland keinen Wahlkampf machen dürfen. Einige Bürgermeister haben sogar nach Recht und Gesetz gehandelt, und derartige Auftritte türkischer Politiker nicht zugelassen. Deswegen glaubt dieser Mensch, uns Nazimethoden vorwerfen zu dürfen. Wer allerdings geglaubt hätte, die Bundeskanzlerin stelle sich nun für vor ihr Volk, der hat sich geirrt. Abgesehen davon, daß sie und ihre Minister dreist wider besseres Wissen verkünden, die Rechtslage in Deutschland stünde einem generellen Verbot entgegen, daß türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen – hierauf habe ich in meinem letzten Artikel hingewiesen – scheint Frau Merkel an dem Nazi-Vergleich Erdogans nur zu stören, daß damit das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus relativiert wird. Das ist ja die alte Masche der deutschen politischen Klasse. Sie hegt ja die aberwitzige Vorstellung, die Würde eines Opfers politischer Verfolgung werde dadurch geschmälert, daß sein Leid mit dem Leid anderer Opfer verglichen wird. Vor allem aber ist es unfaßbar, daß die Bundeskanzlerin ersichtlich keinerlei Vorstellungen von Ehre hat. Sie kann sich wohl nicht vorstellen, daß es den Stolz einer Nation berührt, wenn ein ausländischer Staatsmann sie hemmungslos beleidigt. Ihr scheint es gleichgültig zu sein, ob die Äußerungen dieses Herrn beleidigend, ehrenrührig oder erniedrigend sind. Das sind für sie offenbar alles keine Kategorien. Ob man Frau Merkel in gleicher Weise persönlich beleidigen kann, ohne daß dies zu Recht strafrechtliche Konsequenzen hätte, wollen wir hier gar nicht erst vertiefen. In vergleichbarer Situation dürfte wohl kaum ein Präsident oder Regierungschef dieser Erde anders handeln, als daß er den betreffenden Kollegen unter Fristsetzung auffordert, eine förmliche Entschuldigung über seinen Botschafter zu überbringen, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf eben diesen Botschafter in sein Heimatland zurückzuschicken.

Das, Frau Bundeskanzlerin, wäre das mindeste, was in dieser Situation Ihrem Amtseid gerecht geworden wäre. Natürlich wären auch unsere Soldaten aus der Türkei zurückzuziehen und sämtliche Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union umgehend abzubrechen. Allein, solche Gedanken kann nur haben, wer auch ein Ehrgefühl hat. Sie, Frau Bundeskanzlerin haben es offenbar nicht. Die Ehre Ihres Volkes scheint ihnen gleichgültig zu sein. Treten Sie zurück, Frau Merkel!

Gehört Deutschland zur Türkei?

Seine treuesten Anhänger vermutet Erdogan nicht ganz zu Unrecht in Deutschland. Seine Türken sollen seiner Verfassungsreform zustimmen, damit er endlich die ganze Macht in seinen Händen vereinen kann. Deswegen schickt er seine Minister zu Wahlkampfauftritten nach Deutschland und behält sich vor, auch selbst die türkischen Massen in Almanya auf Linie zu bringen.

Doch nun haben deutsche Städte einfach verboten, daß türkische Minister hier Wahlkampf machen. Sie stützen sich auf sicherheitsrechtliche Bedenken, was ihr gutes Recht ist. Erdogan schäumt. Von der Bundesregierung indessen hört man nichts klares. Man eiert herum und erweckt den Eindruck, die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit stünde einem Verbot solcher Veranstaltungen durch den Bund entgegen. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern schlicht falsch. Man könnte auch sagen, die Bundesregierung lügt uns an. Stellungnahmen von angesehenen Verfassungsrechtlern besagen nämlich das genaue Gegenteil. So etwa Prof. Christian Tomuschat (Bonn): „Der Auftritt eines Ministers ist nicht der Auftritt eines Privatmannes. Er erscheint hier als Organ eines fremden Staates und nimmt eine hoheitliche Handlung wahr, die auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden hat:“ Ähnlich die Professoren Poscher und Gusy. Sie bewegen sich damit nicht im Elfenbeinturm der Wissenschaft, sondern auf dem Boden der Rechtsprechung. So hat erst jüngst das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 29.07.2016 eine solche Veranstaltung verboten. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt: „Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.“ Denn die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet sei nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes eben nicht grundrechtlich fundiert. Vielmehr sei das eine politische Angelegenheit. Dabei stützt sich das Gericht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Ein Politiker ist auch niemals Privatmann, solange er im Amt ist und sich öffentlich zu politischen Dingen äußert.

Wie man mit dem Ansinnen Erdogans, Wahlkampf im Ausland zu machen, richtig umgeht, haben jüngst die Niederlande vorgemacht. Die dortige Regierung hat schlicht und einfach einen Auftritt des türkischen Präsidenten, der ersichtlich seinem Wahlkampf für die angestrebte Verfassungsreform dienen soll, für unerwünscht erklärt. Um in der diplomatischen Sprache zu bleiben: Wir sollten unsere Regierung so lange für unerwünscht erklären, als sie ihrer Pflicht nicht nachkommt, die Interessen ihres Volkes gegenüber einem größenwahnsinnigen ausländischen Potentaten zu verteidigen.

 

Wer sind wir, und wenn ja, wieviele?

Die Frau Bundeskanzlerin hat geruht, grundsätzliches von sich zu geben. Für ihren Geschmack wird wohl zu viel darüber geredet, wer eigentlich zu uns gehört, und wer nicht. Sie scheint besonders zu stören, daß viele Deutsche die Leute, die von Frau Merkel eingeladen und willkommen geheißen worden sind, einfach nicht zum deutschen Volk zählen wollen. Darum hat sie ganz in der Tradition ihres Vorgängers Schröder einen Basta-Spruch losgelassen. Und der lautet: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Jeder, der in diesem Land lebt? Anerkannte, abgelehnte und geduldete Asylbewerber, Leute mit und ohne Papiere, die sich als Kriegsflüchtling ausgeben, oder es vielleicht auch sind. Legal, illegal,sch…egal, lautete früher einmal ein Sponti-Spruch. Kommt alles nicht so genau, irgendwie sind wir doch alle Menschen.

Doch halt, so einfach ist es doch nicht. 2007 hat ein populärer Philosoph eine Betrachtung unter dem Titel „Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?“ veröffentlicht. Dieser Titel kam mir spontan in den Sinn, als ich diese Sottise unserer Kanzlerin gelesen habe. Wer sind wir, und wenn ja, wie viele? Die Antwort darauf gibt wenig überraschend das Grundgesetz. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt, daß das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 festgestellt, das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, werde nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet. Die letztgenannte Bestimmung hat heute keine Bedeutung mehr, denn sie betraf Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hatten. Maßgeblich ist also die Staatsangehörigkeit. Bekanntlich wird man deutscher Staatsangehöriger durch Geburt. Wer von deutschen Eltern abstammt, ist automatisch Deutscher. Dieses Staatsangehörigkeitsprinzip des ius sanguinis, wie die Juristen sagen, wird teilweise durchbrochen durch die Regelung, daß auch Kinder ausländischer Eltern, die auf deutschem Boden geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen (ius soli),vorausgesetzt, ein Elternteil lebt seit mindestens acht Jahren berechtigt in Deutschland. Ferner können Ausländer unter bestimmten Bedingungen, vor allem nach mindestens achtjähriger Aufenthaltszeit und dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Es besteht also durchaus ein rechtlicher Unterschied zwischen dem deutschen Volk und der Bevölkerung, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhält. Es gibt eine Bevölkerung dieses Landes. Diese besteht aus Angehörigen des deutschen Volkes und aus Menschen, die sich dauerhaft auf dem deutschen Staatsgebiet aufhalten. Frau Merkel ist keine Juristin. Sie ist Physikerin. Vielleicht erläutert ihr jemand einmal diese Unterschiede. An Juristen mangelt es ja weder im Kanzleramt, noch in ihrer Fraktion. Zu dieser Erläuterung gehört natürlich die Belehrung darüber, daß die demokratischen Mitwirkungsrechte und damit zum Beispiel die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen Zuwanderung, und auch die Art und Weise der Ausgestaltung von Zuwanderung, Sache des Volkes und nicht der Bevölkerung sind. Wer das anders sieht, verwirklicht den Titel des bekanntesten Buches von Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Der Amtseid der Kanzlerin stünde dem jedoch entgegen. Gemäß Art. 56 des Grundgesetzes lautet er bekanntlich: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So war mir Gott helfe.“ Sie hat ihr Amt also im Interesse des deutschen Volkes auszuüben, nicht im Interesse einer irgendwie hier lebenden Bevölkerung. Sie hat das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Und dieses und nicht etwa die Kanzlerin legt eben fest, wer das deutsche Volk ist. Daß man darauf hinweisen muß, kann wohl nur in Deutschland passieren.

Popuschulzismus

Die SPD hat einen neuen Hoffnungsträger. Den Spesenritter Martin Schulz aus Brüssel. Der Mann weiß, woran es in Deutschland fehlt. Es geht eben nicht gerecht zu. Unter anderem muß endlich gleiche Bezahlung für Männlein und Weiblein erreicht werden. Das sei nämlich in Deutschland nicht der Fall. Nun kommt man eigentlich auch mit nur bescheidenen Geistesgaben und kurzem Nachdenken darauf, daß dies so nicht richtig sein kann. Überall da, wo der Staat auf die Entlohnung von Arbeitnehmern überhaupt Einfluß nehmen kann, sind ungleiche Löhne von Verfassungs wegen (Art. 3 GG) gar nicht möglich. Im öffentlichen Dienst ist das besonders augenfällig. Die Gehalts- und Lohngruppen sehen für männliche und weibliche Beschäftigte nicht einen Cent Unterschied vor. Aber auch die Tarifverträge, nach denen die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer in der Wirtschaft entlohnt wird, sind exakt genauso strukturiert. Ein Tarifvertrag indessen, der tatsächlich unterschiedliche Löhne für Männer und Frauen vorsehen würde, hätte vor keinem Arbeitsgericht dieser Republik bestand. Das würde auch im außertariflichen Bereich gelten, falls es dort so gehandhabt würde. Was allerdings gelebte Wirklichkeit ist, ist die ungleiche Verteilung von Männern und Frauen in den jeweiligen Lohn- und Gehaltsgruppen. Das liegt allerdings im wesentlichen daran, daß Frauen eben Kinder bekommen und deswegen entsprechende Auszeiten im Erwerbsberuf nehmen (müssen). In der Zwischenzeit können ihre männlichen Kollegen natürlich beruflich aufsteigen und in höheren Lohn- und Gehaltsgruppen ankommen. Das wird im übrigen dadurch ausgeglichen, daß sie ja nun auch ihren Ehefrauen, die zu Hause auf die Geburt ihrer Kinder warten und sie anschließend eine Weile alleine groß ziehen, unterhaltspflichtig sind. Unter dem Strich haben beide Eltern, weil sie nun einmal Kinder haben, weniger als etwa die sogenannten Singles oder Dinks (double income no Kids). Wenn Herr Schulz das alles ändern will, dann muß er sich halt an den lieben Gott wenden. Vielleicht läßt er dann künftig auf Wunsch von Herrn Schulz und der SPD Männer und Frauen paritätisch schwanger werden und Kinder gebären. Herr Schulz gefällt sich im übrigen darin, anderen Leuten Populismus vorzuwerfen. Ich rege an, bei ihm künftig von Popuschulzismus zu sprechen.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Im Land von Kraft und Freunden offenbar nicht. Dort hat man mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz erlassen und umgesetzt, wonach Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Von einer im wesentlichen gleichen Qualifikation ist nach § 19 Abs. 6 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen bereits dann auszugehen, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Der Feminismus blüht in Nordrhein-Westfalen also nicht nur dort, wo er gehegt und gepflegt wird,nämlich in der Kölner Emma-Redaktion unter Alice Schwarzer. Nein, er wird auch von der herrschenden rot-grünen Mehrheit in diesem an Problemen reichen, an Geldmitteln jedoch armen Lande den Bürgern sogar in Gesetzesform aufs Auge gedrückt.

Nun haben sich erwartungsgemäß eine Reihe von männlichen Beamten dieses wohl nur an Einwohnern größten Bundeslandes gegen solchen Unfug auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt. Schon aus einem im Auftrage der FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages erholten Gutachten des Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbeke war ersichtlich, daß dieses Gesetz scheitern müsse, denn nach Auffassung dieses Sachverständigen hat ein Bundesland für ein solches Gesetz nicht einmal die verfassungsmäßige Rechtssetzungskompetenz. Die Verwaltungsgerichte im Lande von Kraft und Freunden hatten bereits in mehreren Verfahren, die von männlichen Beamten gegen die Bevorzugung einer weiblichen Mitbewerberin angestrengt worden waren, einschlägigen Anträgen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, wonach dem Land der Vollzug der beabsichtigten Beförderung einer Mitbewerberin untersagt wurde. Nun hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, daß die einschlägige Vorschrift im Landesbeamtengesetz gegen den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verstößt. Auswahlentscheidungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen. Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht. Wiesen die dienstlichen Beurteilungen dasselbe Gesamturteil aus, müssten zunächst die Inhalte der aktuellen Beurteilungen und bei dann noch gegebenem Qualifikationsgleichstand ältere dienstliche Beurteilungen berücksichtigt werden.

Recht verstanden, tut diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch tüchtigen Frauen im öffentlichen Dienst keinerlei Tort an. Denn es ist durchaus möglich, ja sogar geboten, bei der dienstlichen Beurteilung einer Beamtin zu berücksichtigen, ob und in welcher Weise sie sowohl ihren dienstlichen Obliegenheiten nachkommt, als das auch mit ihren familiären Verpflichtungen unter den sprichwörtlichen Hut bringt. Denn es ist nicht nur eine menschlich anerkennenswerte Leistung, sondern durchaus auch für einen Arbeitgeber interessant, wenn eine Mitarbeiterin beides vorbildlich leistet. Wer auf beiden Feldern gute Ergebnisse erzielt, eignet sich gerade für Führungsaufgaben. Wer allerdings als „Single“, lesbisch oder nicht, eine solche Herausforderung nicht zu meistern hat, hebt sich eben nicht aus der Masse der Bewerber (m/w) heraus, auch wenn sie damit dem „modernen“ Menschenbild rot-grüner Genderideologie entspricht. Was hingegen Feministinnen wollen, und ihnen nahestehende Politiker zum Gesetz machen, ist die Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts. Genau das verbietet Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wo es ja heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Jedenfalls die Richter des OVG Münster wissen das noch.

Darauf muß man erst mal kommen!

Ungeachtet dessen, daß es in dieser Szene durchaus höchst gefährliche Narren gibt, denen man dann wenigstens ihre legalen Waffen wegnehmen muß, ohne damit verhindern zu können, daß sie illegal aufrüsten, sorgen die sogenannten Reichsbürger immer wieder für skurrile Situationen. Man hat sich ja schon daran gewöhnt, daß sie staatliche Zahlungsaufforderungen aller Art ignorieren, und vor allem die Vollstreckungsgerichte mit einer Unzahl von völlig unsinnigen Rechtsbehelfen belästigen. Sie meinen ja, in einem Land zu leben, dessen Behörden ihnen nichts zu sagen haben, weil sie Bürger eines anderen Landes seien, nämlich des Deutschen Reiches. An der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches ist allerdings nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich richtig, daß es am 8. Mai 1945 nicht untergegangen ist. Weder hat die deutsche Reichsregierung kapituliert – kapituliert hat nur die Wehrmacht –, noch gingen selbst die Alliierten von der sogenannten debellatio aus, also dem völligen Aufhören jeglicher Staatlichkeit des besiegten Landes. Zwar hatte es keine Regierung mehr, nachdem diese zehn Tage nach Kriegsende verhaftet worden war. Die Behörden auf unterer Ebene indessen arbeiteten, ja sogar die Gerichte. Die Alliierten beauftragten sie sogar, Verbrechen der Nazis strafrechtlich zu verfolgen, was sie auch in großem Umfang taten. Dies parallel zu den von den Alliierten selbst durchgeführten Prozessen, wie etwa denen von Nürnberg. Das Deutsche Reich existierte auf einer kleineren Fläche fort, nachdem ihm große Gebiete gewissermaßen amputiert worden waren. Eine demokratisch zustande gekommene verfassungsgebende Versammlung gab ihm dann 1949 auch eine neue Verfassung, sodaß in der Tat die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa bloßer Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch. So kann man die Rechtslage kurz zusammenfassen.

Das ist eigentlich so simpel und so völlig klar, und vor allem unter Juristen völlig unumstritten, daß eine solche Szene wie die Reichsbürger erst gar nicht entstehen dürfte. Es handelt sich demgemäß auch regelmäßig um Leute ohne irgendeine juristische Ausbildung, insbesondere nicht zum Volljuristen. Solche Leute können natürlich auch krause Gedanken in ihren Gehirnen wälzen und ihren Wahn in einer Scheinwelt ausleben, einschließlich Wappen, Fahne und Regierung. Im allgemeinen ist das skurril und wird vom Rest der Welt mit achselzuckendem Lächeln abgetan. Nur manchmal, wie leider vor nicht langer Zeit im fränkischen Georgensgmünd, muß dann auch einmal ein Polizeibeamter sterben, weil einer dieser – wohl nicht im medizinischen Sinne, aber tatsächlich – Gestörten geschossen hat.

Ein ganz besonders bizarrer Fall aus der Szene wurde vor kurzem vor dem Sozialgericht Bremen verhandelt. Einer dieser Reichsbürger, der allerdings erstaunlicherweise vor Gericht erklärte, keiner zu sein, hatte gegenüber dem Versorgungsamt Bremen geltend gemacht, das deutsche Reich bestehe fort, Deutschland sei besetztes Gebiet, die Bundesrepublik Deutschland sei ein Pseudostaat, ein Verwaltungskonstrukt, und er selbst sei Kriegsgefangener. Als Kriegsgefangener habe er aber nach der Haager Landkriegsordnung Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die Soldaten der Besatzungsarmee. Damit war die Bundeswehr gemeint. Somit habe er Anspruch auf Sold mindestens wie ein einfacher Soldat, also nach seiner Berechnung auf 1.955,27 € monatlich. (Da lag er nicht ganz richtig. Galt nämlich gem. Art. 23 HLKO nur für Offiziere, und das nur bis zum Inkrafttreten des III. Genfer Übereinkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12.08.1949. Aber als Reichsbürger ist man da schon mal großzügig.) Das Versorgungsamt lehnte natürlich ab, sodaß die Sache vor dem Sozialgericht landete. Das wurde dann für den wackeren Reichsbürger teuer. Das Sozialgericht erklärte sich für unzuständig und wies die Klage mit dem Bemerken ab, es sei nur der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Man sei eben nicht zuständig. Weil die Klage derartig mutwillig war, wurde der Kläger auch in die Verfahrenskosten verurteilt. Das machte beim angenommenen Streitwert von 11.731,63 € allein für die Gerichtskosten schon mal schlappe 801,00 € aus. Ob sich die Behörde anwaltlich hat vertreten lassen, oder gar der Kläger auch, ist hier nicht bekannt. Dann wäre es um ein mehrfaches teurer geworden.

Der Reichsbürger wird jetzt reichlich Gelegenheit haben, weitere Kosten zu produzieren. Wenn er sich gegen die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten wehrt, kann er ja reichlich unbegründete Rechtsmittel einlegen. Wenn er dem Hinweis des Sozialgerichts folgt, und nun vor dem Verwaltungsgericht klagt, wird es weiter hübsch teuer. Die Frage ist eigentlich nur, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt eine ärztliche Untersuchung des Mannes auf seine Prozeßfähigkeit angeordnet werden muß. Das wird er dann erst gar nicht verstehen. Aber vielleicht trifft er dann später in einer gut gesicherten Anstalt einige Mitglieder der Reichsregierung wieder.

Der Pfosten

Es ist offenbar noch nicht genug über den Möchtegern-Führer einer fundamental-oppositionellen „Bewegungspartei“ geschrieben worden. Den Hinterzimmer-Volkstribunen und Westentaschen-Hitler aus Thüringen. Wer ernsthaft behauptet, eine politische Partei müsse den Umgang mit dem tausendjährigen Reich unseligen Angedenkens in unserer Zeit zum Wahlkampfthema machen, und wer sich dazu eines Sprachgebrauchs und einer Rhetorik bedient, die fatal an eben jenen Halbgebildeten aus Braunau erinnert, dem ist nicht mehr zu helfen. Noch weniger zu helfen ist denen, die ihm nachlaufen wie die Kinder von Hameln dem Rattenfänger im Märchen. In die Reihe der Pfosten stellen sich die Mitglieder seiner Partei, die ihm auch noch den Rücken stärken und gegen seinen umgehenden Ausschluß stimmen. Wer verhindern will, daß in Deutschland eine unverbrauchte politische Kraft Einfluß auf die politischen Entscheidungen auch auf Bundesebene gewinnt, der muß sich hinter Höcke und seinen sog. Flügel aus der Mottenkiste der Politik des 20. Jahrhunderts stellen. Wer allerdings Pfosten, auch Vollpfosten, nur an seinem Gartenzaun brauchen kann, der muß dafür sorgen, daß dieser politische Geisterfahrer so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen wird.

Demokratie und Menschenrechte – exklusiv

Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben mit Bedacht als erste und bedeutendste Festlegung den Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ an den Anfang des Verfassungstextes gesetzt. Art. 1 unserer Verfassung, die mit diesem Satz beginnt, ist auch mit verfassungsändernder Mehrheit nicht zu ändern oder gar abzuschaffen, ebenso wie das Demokratieprinzip, in welchem die essentialia einer demokratischen Staatsordnung festgeschrieben sind. Alle Gewalt geht vom Volke aus, die Staatsgewalt ist zwischen gesetzgebenden Parlamenten, Regierungen und Gerichten aufgeteilt. Aus dem Demokratieprinzip ergibt sich natürlich mit zwingender Logik, daß sich einerseits Minderheiten den Mehrheiten fügen müssen, andererseits aber Mehrheiten es hinnehmen müssen, durch das Ergebnis demokratischer Wahlen zur Minderheit zu werden.

Auf diese Dinge hinzuweisen, mag auf den ersten Blick als öde Steißpaukerei erscheinen. Mancher Leser wird zu Recht denken: „Habe ich solche Belehrungen überhaupt nötig?“ Nein, werte Leserschaft, unter Ihnen vermute ich keinen, der solcher Nachhilfe bedarf. Indessen bedürfen dieser Nachhilfe ganz offensichtlich eine Reihe von Leuten, die sich öffentlich als Verteidiger der Demokratie aufspielen, bei Lichte besehen jedoch die Demokratie gerade gegen sie verteidigt werden muß. Deswegen ist der Titel dieses Beitrages auch so gewählt. Exclusiv heißt nun einmal auf deutsch wörtlich „ausschließlich, nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich“, wie uns der Duden lehrt.

Spitzenpolitiker werden in diesen Tagen nicht müde, vor der Verrohung der Sitten in der öffentlichen Debatte, insbesondere in der Anonymität des Internets, zu warnen. Der gewählte Bundespräsident meinte ebenso wie der Präsident des Bundestages anlässlich der Bundesversammlung am 12. Februar dieses Jahres einschlägige Warnungen gewissermaßen ex cathedra aussprechen zu müssen. Doch müssen wir leider feststellen, daß gerade auch aus diesen Kreisen Töne klingen, die ganz und gar nicht dazu angetan sind, den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Wenn der nun gewählte Bundespräsident noch als Außenminister den gewählten Präsidenten eines anderen Landes als Hassprediger bezeichnet, dann disqualifiziert er sich nicht nur als erster Diplomat seines Landes, sondern trägt dazu bei, daß der sachliche politische Diskurs durch Pöbeleien ersetzt wird. Und dann darf man sich nicht wundern, wenn ein offenbar mit aller Macht nach oben drängender Nachwuchsjournalist während der Bundesversammlung twittert: „So, ich hoffe Olivia Jones boxt Frauke Petry jetzt auf der Empfangsparty um“, und ein durch ein mehr als eigenartiges Verständnis von Satire, nämlich die Formulierung von zügellosen Beleidigungen anstelle von witziger Kritik, aufgefallener Medienschaffender namens Böhmermann Kritik daran mit den Worten kommentiert: „Wir dürfen uns nicht von Schwangerenaugen erpressen lassen“, dann ist der Tiefpunkt politischer Kultur, menschlichen Anstandes und sogar medialer Pöbelei erreicht oder gar unterschritten. Wer öffentlich die Hoffnung äußert, eine ersichtlich schwangere Politikerin möge körperlich attackiert werden, der hat entweder von Menschenwürde noch nie etwas gehört, oder sie ist ihm völlig egal, wenn es um Menschen mit einer politischen Anschauung geht, die ihm nicht paßt. Wer sich freuen würde, wenn im Rahmen der Bundesversammlung, die nun einmal nach allgemeinem Verständnis gewissermaßen das Hochamt der parlamentarischen Demokratie darstellt, jemand niedergeschlagen  würde, der hat nicht nur keinen Anstand und keine Kinderstube, der hat auch nicht den mindesten Respekt vor den demokratischen Institutionen dieses Landes. Ausgerechnet Leute, die für sich in Anspruch nehmen, sich In Humanität und demokratischer Gesinnung von niemanden übertreffen zu lassen, treten die Menschenwürde und die demokratischen Institutionen mit Füßen, sobald es um Menschen geht, deren politische Einstellung ihnen nicht paßt. Der noch größere Skandal besteht allerdings darin, daß solche Figuren wie dieser Böhmermann  und dieser Huber ihre menschenverachtenden Pöbeleien munter durch die Gegend twittern können, ohne daß sie von den maßgeblichen Politikern und Chefredakteuren dieses Landes in die Schranken gewiesen werden. Es scheint darauf anzukommen, wer etwas tut, und sei es etwas ganz sicher Unrechtes. Man stelle sich einmal vor, ein Journalist aus dem nationalkonservativen Spektrum, vielleicht Thorsten Hinz oder Michael Klonovsky hätte gleiches oder ähnliches in Richtung einer schwangeren Politikerin aus den im Deutschen Bundestag derzeit vertretenen Parteien  öffentlich geäußert. Abgesehen davon, daß dies wirklich nur eine Fiktion ist, und zum Beispiel die beiden genannten Herren wohl nicht einmal unter stärkstem Alkohol- oder Drogeneinfluß zu einer solchen Entgleisung fähig wären, der Aufschrei in den Medien wäre in größtmöglicher Lautstärke umgehend zu hören gewesen. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes hätten eine Flut von einschlägigen Strafanzeigen abzuarbeiten.

In diesem Klima können auch unbeanstandet Hotels und Gasthöfe mit Boykottdrohungen, Androhung von physischen Angriffen oder einer Flut von Schmähanrufen traktiert werden, nur weil sie einer demokratischen Partei, die sich zu unserer Verfassung programmatisch bekennt, und die deswegen natürlich auch nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist, Veranstaltungsräume vermieten. In diesem Klima ist es möglich, daß die Lehrer eines Gymnasiums eine Schulveranstaltung im Saal eines Gasthofes absagen, weil dort zuvor eine Veranstaltung eben dieser Partei stattgefunden hat. Man ist versucht, diesen famosen Pädagogen Nachhilfeunterricht über die Grundlagen unserer Demokratie zu erteilen, selbstverständlich mit anschließender benoteter Leistungskontrolle. Schließlich sollten die Eltern dieser Schüler wissen, welchen pädagogischen Geisterfahrern ihre Kinder ausgeliefert sind.

In diesen Tagen hat offensichtlich der Wahlkampf begonnen. Der Wortbestandteil Kampf scheint hier in seiner unheilvollsten Bedeutung Wirklichkeit zu werden. Wir werden uns also darauf gefaßt machen müssen, daß Anstand, Höflichkeit, Sachlichkeit und die Achtung vor dem Menschen, gleichgültig welcher politischen Auffassung er ist, bis zum 27. September 2017 keinen Platz mehr in der öffentlichen Debatte haben werden. Man wird sich also am 27. September 2017 wohl auch zwischen Demokraten und Demokratieabschaffern entscheiden müssen.