Ein Blick ins Gesetz

erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.

Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.

Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:

(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.

Bitte nicht schießen!

„Empörung über Petrys Schußwaffenforderung“ und ähnlich schallt es aus den gesendeten und gedruckten Medien. „AfD-Chefin: Polizisten sollen notfalls auf Flüchtinge schießen“ – Empörung auf allen Kanälen.

Um Gottes Willen! Sie will auf Flüchtlinge schießen lassen! Jetzt ist doch die Katze aus dem Sack! Da sieht man doch, wessen Geistes Kind diese Petry und ihre Leute sind. Auf Flüchtlinge schießen! Da tauchen doch vor dem sprichwörtlichen geistigen Auge die schrecklichsten Bilder auf. Herzige Flüchtlingskinder, von Maschinengewehrgaben zerrissen. Kaltblütig in die Menge feuernde Männer in schwarzen (ja, tatsächlich schwarzen!) Uniformen. SS reloaded. Und schon beeilt sich ein Polizeigewerkschafter zu versichern, daß Polizei natürlich niemals auf Flüchtlinge schießen würde. Und ein Koalitionspolitiker ruft ganz schnell Mauer und Schießbefehl an der Grenze zwischen Deutschland und Deutschland in Erinnerung..

Was ist geschehen? Die Vorsitzende der AfD hat auf eine entsprechende Frage erklärt: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur ultima ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Wenn ein Grenzübertritt durch Worte und Maßnahmen nicht verhindert werden kann, dann muß im Notfall eben auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. So steht es im Gesetz.“

Wenn die Empörung am größten ist, sollte größte Gelassenheit einkehren. Was hat die Dame eigentlich gesagt? Sie hat erst einmal gesagt, daß kein Polizist und sie selber auch nicht auf Flüchtlinge schießen wolle. Das ist selbstverständlich. In der medialen Öffentlichkeit muß man aber wohl auch Selbstverständliches betonen. Sie hat dann weiter gesagt, daß im Notfall, wenn also gar nichts anderes mehr geht, auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann. Eben als ultima ratio, was ja auf deutsch nichts anderes heißt, als letzte Wahl unter den überhaupt zur Verfügung stehenden Mitteln. Politiker mit juristischen Staatsexamina und Polizisten, die sich eifrig am Ölen der Empörungsmaschinerie beteiligen, sei ein Blick ins Gesetz angeraten. Den empfiehlt ja auch Frau Petry. Wenn es um die Grenzen geht, geht es natürlich um Vollzugsbeamte des Bundes. Für die gilt § 10 Abs. 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Und da heißt es: „Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“ D.h. also, wenn etwa eine Menschenmenge drauf und dran ist, gewaltsam einen Grenzzaun niederzureißen und die dahinter postierten Bundespolizisten niederzutrampeln, dann werden sie ihre Schußwaffen einsetzen dürfen, wenn sie dieser Lage anders nicht Herr werden können. Natürlich muß dann immer erst einmal zur Warnung in die Luft geschossen werden, und danach möglichst nur in die Beine. Das steht nun einmal im Gesetz.

Worüber regt man sich eigentlich auf? Die Aufregung scheint mir künstlich zu sein und das Zitat der Politikerin ihren Feinden in den etablierten Parteien und Medien wie gerufen gekommen zu sein. Zwar hat sie sich vor ein paar Tagen bei Sandra Maischberger schon ähnlich geäußert, dazu noch in Anwesenheit solcher politischen Todfeinde wie Ralf Stegner und Jakob Augstein, ohne daß die mediale Entrüstungsmaschinerie umgehend angeworfen wurde. Nun hat Frau Petry den Medien den Gefallen getan, im Prinzip das gleiche noch einmal zu sagen. Besonders pfiffig war das natürlich nicht. Sie müßte eigentlich wissen, daß man stets bemüht ist, ihr das Hitlerbärtchen anzukleben. Klug wäre es daher, derart durchsichtige Fragemanöver zu durchkreuzen und etwa zu verlangen, nach realen Sachverhalten und nicht nach vielleicht theoretisch denkbaren Situationen gefragt zu werden, schließlich sei man nicht in der mündlichen Prüfung zum Polizeirecht.

Sei’s drum. Politiker, die aus der Sicht der etablierten Parteien Schmutzkonkurrenz und aus der Sicht der ihnen hörigen Medien rechtspopulistisch bis rechtsradikal sind, können an und für sich sagen was sie wollen. Man wird es ihnen immer so auslegen, daß es der eigenen Strategie nützt. Ein schönes deutsches Sprichwort sagt dazu: „Dem Reinen ist alles rein. Dem Schweine ist alles Schwein.“

 

Pappnasen

Nicht daß der Karneval, der rheinische zumal, gänzlich unpolitisch wäre. Im Gegenteil. Aus den uralten Fastnachtsbräuchen des Volkes entwickelte sich vor allem in Mainz im 19. Jahrhundert ein Karneval, der neben dem geselligen Vergnügen auch das Aufbegehren gegen die Obrigkeit in humorvoller Form zelebrierte. Die Büttenreden nahmen seither stets auch die große und kleine Politik aufs Korn, ohne dabei die völlig unpolitische Alltagskomik zu vernachlässigen. Diese Darbietungen der Merkwürdigkeiten und Tücken des täglichen Lebens erfreuen sich auch zu Recht der größten Beliebtheit. Ihre Protagonisten wie der unvergleichliche Michl Müller füllen auch außerhalb des Faschings große Veranstaltungssäle. Inzwischen sind aber auch die politischen Büttenreden ein fester Bestandteil der großen Faschingsveranstaltungen auch in Bayern geworden. Die bayerischen Bundes- und Landespolitiker kommen nicht umhin, den Elferräten in Veitshöchheim und anderswo ihre Referenz zu erweisen. Ja, die Nichterwähnung in den Büttenreden wird als ebenso schmachvolle Zuschreibung der Bedeutungslosigkeit empfunden, wie dies beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg der Fall ist.

Hatten die klassischen Büttenreden im rheinischen Karneval früher durchaus noch Eleganz und Witz, so scheint das heute nicht mehr so zu sein. Statt mit gutmütigem Spott Politiker durch den sprichwörtlichen Kakao zu ziehen und gelegentlich auch schon einmal mit spitzen Bemerkungen Mißstände zu kommentieren, wird nunmehr mit dem Dreschflegel auf mißliebige Politiker eingeschlagen. Und das ausschließlich auf eine einzige politische Partei und völlig spaßfrei. So durfte anläßlich der Verleihung des „Ordens wider den tierischen Ernst“ in Aachen ein vollfetter Possenreißer, der ernsthaften Kabarettisten wie etwa Bruno Jonas oder Django Asül das Wasser nicht reichen kann, einen Abfallkübel diffamierender Vokabeln über der Partei Alternative für Deutschland ausleeren. Die im Saal versammelte Mattscheibenbevölkerung aus Politikern, darstellenden Künstlern aller Art und dazugehörigen Claqueuren zollte diesem Möchtegernkabarettisten auch pflichtschuldigst Beifall. Es ist ja so, daß hier ein beachtlicher Gruppenzwang herrscht. Die politisch-mediale Klasse hat nun einmal jene Partei zum Gottseibeiuns erklärt. Das wird so lange wiederholt, bis die Leute es auch glauben. Zweck der Übung ist natürlich, daß man sich mit Sachargumenten nicht mehr aufhalten muß. Das will man vor allem deswegen nicht, weil dabei die Bevölkerung vor der Mattscheibe möglicherweise feststellen würde, daß diese Partei zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik ganz ähnliche Positionen vertritt, wie etwa die CSU und die Regierungen diverser europäischer Staaten aller Himmelsrichtungen. Von verfassungsfeindlich, rechtsradikal und ähnlichen Eigenschaften kann ohnehin nicht die Rede sein.

Nicht daß früher alles besser gewesen wäre. Lustiger war es allemal. Man wurde nicht so penetrant und gouvernantenhaft belehrt. Pflichtlachen war noch nicht angesagt.

Der politisch korrekte Städteatlas

In Polen findet derzeit die Handball-Europameisterschaft statt. Bisher schlagen sich unsere Jungs auch prächtig. Was dieses Ereignis mit der political correctness zu tun hat? Nun, die Namen der Städte, in denen die Spiele ausgetragen werden, bereiten politisch korrekten Zeitgenossen in Deutschland Probleme.

Schreibt man nun die Spielorte polnisch oder deutsch? Gespielt wird in Breslau, Danzig, Kattowitz und Krakau. Natürlich liegen diese Städte in Polen, und das nun schon seit 70 Jahren. Warum das so ist, ist allgemein bekannt. Deswegen heißen sie in Polen auch Wroclaw, Gdánsk, Katovice und Kraków. Zur korrekten Schreibweise von Wroclaw fehlt meinem PC eine Eingabetaste für den diakritischen Buchstaben l mit kleinem Schrägstrich, der in der polnischen Sprache einen Konsonanten bedeutet, dessen Aussprache in etwa dem englischen „u“ (double u) entspricht. Das polnische Alphabet hat nun einmal 32 Buchstaben, davon 23 Konsonanten, das lateinische Alphabet, in dem das Vokabular der meisten europäischen Sprachen, auch der deutschen, wiedergegeben wird, hat indessen nur 26 Buchstaben, davon 20 Konsonanten. Die korrekte Aussprache des Polnischen ist jedenfalls für einen Ausländer, der diese Sprache nicht wenigstens in Dolmetscherqualität beherrscht, nahezu unmöglich. Schon deswegen sollte man als Ausländer davon absehen, krampfhaft der political correctness im deutsch-polnischen Verhältnis dienen zu wollen, abgesehen davon, daß der Gebrauch der deutschen Namen dieser Städte für uns nicht nur einfacher ist, sondern eigentlich auch üblich sein sollte, wie das auch sonst bei den Namen von Städten in anderen Ländern der Fall ist.

Kein Italiener wird daran Anstoß nehmen, daß wir Deutschen immer noch von Mailand statt von Milano sprechen. Denn Mailand heißt nun einmal seit dem elften Jahrhundert als in der Lombardei und damit lange Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gelegene Stadt so und nicht Milano. Aber auch unabhängig von den politischen Veränderungen in den Zeitläuften haben die Städte im In- und Ausland verschiedene Namen. So sprechen wir von Rom, statt von Roma, von Neapel statt von Napoli und von Florenz statt von Firenze. Kein Italiener nimmt daran Anstoß. Uns stört es natürlich auch nicht, daß Amerikaner von Munich und Nuremberg statt von München und Nürnberg sprechen. Die Franzosen stört es ebensowenig, daß der Name ihrer Hauptstadt im Englischen und im Deutschen völlig anders klingt, als in ihrer eigenen Muttersprache.

Im Falle der polnischen Städtenamen ist das offenbar völlig anders. Das hat natürlich mit der deutsch-polnischen Geschichte zu tun. In der Zeit des Kalten Krieges, aber auch noch geraume Zeit danach, wurde in Polen der Popanz eines deutschen Revanchismus gepflegt. Man unterstellte uns Deutschen allen Ernstes, die Ostgebiete wiedergewinnen zu wollen. Zwar mag es den ein oder anderen in den Vertriebenenverbänden gegeben haben, der sich das ernsthaft vorgestellt hat. Eine auch nur annähernd realistische Option der deutschen Politik war dies indessen niemals. Diplomatische Proteste der polnischen Regierung hinsichtlich des Sprachgebrauchs in den deutschen Medien, wenn von Breslau oder Danzig die Rede ist, sind nicht bekannt geworden. Ungeachtet dessen glauben jedoch gewisse Zeitgenossen in den Medien der political correctness dienen zu müssen, indem sie krampfhaft von Katovice und gelegentlich auch Wroclaw schreiben, statt von Kattowitz und Breslau. Merkwürdigerweise heißt es bei diesen Zeitgenossen aber Danzig und Krakau statt Gdánsk und Kraków. Hier werden wohl unverdrossen die politischen Schlachten des kalten Krieges weiter geschlagen. Jene wackeren Kämpfer für die political correctness auch in diesem Punkt erscheinen doch ähnlich aus der Zeit gefallen, wie die Soldaten des Tenno, die noch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im indonesischen Dschungel herumirrten.

Das führt bisweilen auch zu eher peinlichen Ergebnissen. So soll in einer deutschen Tageszeitung vorne im politischen Teil von „Wroclaw“ als Spielort der Handball Europameisterschaft die Rede gewesen sein, während der Bericht im Sportteil mit dem Hinweis „aus Breslau berichtet…“ begann. Unsere wackeren Sportreporter sind wohl von der Geisteskrankheit namens political correctness im allgemeinen nicht befallen.

Dabei ist die deutsche Politik selbst zu einer salomonischen Lösung gelangt. Im gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien vom 23.12.2009 findet sich eine Verordnung über den Reisepaß. Dort ist mit deutscher Gründlichkeit minutiös festgelegt, was dort hineingehört, und wie es auch zu schreiben ist. In § 4 Abs. 1, Tz 4.1.5.2. ist hinsichtlich der Schreibweise eines in Polen gelegenen Geburtsortes festgelegt, daß gemäß der deutsch-polnischen Paßabsprache von 1976 bei Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes (zum Beispiel Breslau für Wroclaw – die Bundesdruckerei hat auch keine polnische Tastatur –  oder Hindenburg für Zabrze) einzutragen ist. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung, dahinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung, eingetragen werden. Sind vor dem 8. Mai 1945 mehrere Umbenennungen erfolgt, wird die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung in Klammern eingetragen. Eine Angabe des Staates ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Alles klar? Opa ist 1916 in Breslau geboren, Papa 1946 in Wroclaw (Breslau). In welchem Land das war, ergibt sich nicht aus dem Reisepaß, sondern dazu schlägt man einen historischen Atlas auf.

Vielleicht sollte es mit den Jahren auch unseren politisch korrekten Zeitgenossen dämmern, daß die Geschichte selbst großzügig ist, und die Kleingeistigkeit das zweifelhafte Privileg von Menschen ist, die da meinen, ihre Deutung der Geschichte dem Rest der Menschheit aufzwingen zu können. Das Beispiel Breslau ist eigentlich sehr aufschlußreich. Im Jahre 990 von dem Piastenherzog Mieszko gegründet und nach der Unabhängigkeit Schlesiens von Polen im Jahre 1202 deutsch geworden, kurzzeitig auch böhmisch und ungarisch, kam die Stadt dann 1945 wieder zu Polen. Wie in den meisten Fällen mittelalterlicher Städtegründungen hat es dort natürlich auch vor 990 eine Ansiedlung gegeben. Der lateinische Name war Vratislavia, was auf seine slawischen Wurzeln hindeutet, und sich letztendlich sowohl im deutschen Breslau wie im polnischen Wroclaw (die Tastatur meines PC hat weiterhin kein diakritisches polnisches l) wiederfindet. Vielleicht übersteigt das alles aber das intellektuelle Fassungsvermögen des Gehirns eines der political correctness verpflichteten Menschen, denn es ist bereits mit allerhand politischem Müll bis zum Überlaufen angefüllt.

 

Die Legende

In diesen Tagen wird angesichts der Überforderung der Polizei durch die Flüchtlingskrise nach Möglichkeiten gesucht, dem vor allem personellen Notstand an den Grenzen, in den Aufnahmeeinrichtungen und nicht zuletzt bei der Gewährleistung unserer inneren Sicherheit abzuhelfen. Was liegt da näher, als den Blick auf die immerhin derzeit ca 177.000 Soldaten starke Bundeswehr zu richten? Ohne viel Federlesens wird sie schon zu allerhand Hilfsdiensten bei der Registrierung und Vorsortierung von Flüchtlingen – der Begriff soll trotz seiner offensichtlichen Fragwürdigkeit hier einmal nicht hinterfragt werden, sondern der Einfachkeit halber als Sammelbegriff benutzt werden – eingesetzt. Vor allem bei der Bewachung unserer Grenzen, wenn diese denn nun wirklich geschlossen werden sollten, aber auch beim Schutz von Wohnbereichen, liegt es nahe, eine Organisation einzusetzen, die bewaffnet ist und auch über eine beachtliche personelle Stärke verfügt.

Doch das erscheint einfacher, als es wirklich ist. Die zahl von rund 177.000 Soldaten allein sagt nicht viel darüber aus, wie viele davon letztendlich an unseren Grenzen Streife gehen oder Schutzaufgaben im Lande übernehmen könnten. Ein großer Teil der Soldaten steht für solche im weitesten Sinne infanteristischen Aufgaben nicht zur Verfügung. Dem militärischen Laien dürfte einleuchten, daß z.B. die Besatzungen von Kriegsschiffen oder die Piloten von Kampfbombern andere Aufgaben haben, und auch für solche Dinge gar nicht ausgebildet sind. Wer aufmerksam die Zeitung liest weiß auch, daß die Bundeswehr schon jetzt Mühe hat, genügend Soldaten für ihre Einsätze im Ausland bereit zu stellen. Natürlich unterscheidet sich ein Kampfeinsatz, für den die Soldaten ausgebildet sind, auch von einem polizeilichen Einsatz. Im ersteren Fall geht es darum, den Feind im Gefecht auf jeden Fall auszuschalten, im anderen jedoch darum, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einen Rechtsbruch zu unterbinden. Verkürzt gesagt, geht es einmal darum, schnell und effizient durch Waffeneinsatz eine militärische Lage zu seinen Gunsten zu entscheiden, im anderen Falle darum, einen Rechtsbrecher von seinem Tun abzubringen und dabei nur im äußersten Notfall von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Deswegen werden Polizeibeamte dafür auch zeitintensiv juristisch geschult, was bei Soldaten nur sehr eingeschränkt, etwa im Rahmen der Ausbildung für den Wachdienst, geschieht. Hinsichtlich dessen muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die Bundeswehr nicht einmal genügend Soldaten hat, ihre eigenen Kasernen und sonstigen Liegenschaften zu bewachen, sondern dafür Sicherheitsdienste bezahlt, wie das Siemens und VW auch tun. Die Kasernenwache, die wir Älteren noch als wehrpflichtige Soldaten als unbeliebten Dienst in Erinnerung haben, gibt es ja schon lange nicht mehr.

Das alles ließe sich natürlich organisatorisch lösen. Mehr Ausbildung im Recht, eine Aufstockung des Personals, das ist natürlich machbar. Aber da kommen ja noch die Bedenkenträger um die Ecke und rufen laut: „Ist doch verboten! Grundgesetz! Kein Einsatz von Soldaten in Inneren!“ Halb richtig. Art. 87a des Grundgesetzes läßt den Einsatz der Bundeswehr nur zu Verteidigungszwecken zu, was auf den ersten Blick in Friedenszeiten den Einsatz im Inneren ausschließt. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit dieses Verbot nach einer Meinung aufgeweicht, nach anderer konkretisiert. Die Bundeswehr kann durchaus auch im Lande eingesetzt werden, wenn es anders halt nicht mehr geht. Vielleicht sind wir nun da angelangt. Aber dann holen die Bedenkenträger die große Keule raus und raunen mit ernster Miene: „Aber die Erfahrungen aus der deutschen Vergangenheit! Die Nazi-Zeit! Nie wieder Soldaten gegen das Volk einsetzen!“ Man stutzt. Gibt es denn überhaupt einschlägige Vorkommnisse in der Zeit des Dritten Reiches? Die Antwort ist ein klares Nein. Niemals hat das Regime die Wehrmacht gegen das eigene Volk eingesetzt, etwa um Streiks oder Proteste zu unterdrücken. Sie wurde ausschließlich zur Kriegführung eingesetzt. Auch als der Krieg am Ende innerhalb der deutschen Grenzen stattfand, kämpften die Soldaten gegen den Feind, nicht gegen ihre Landsleute. Auch wurde die Wehrmacht nicht für die bekannten verbrecherischen Verfolgungsmaßnahmen eingesetzt. Nicht einmal die Bewachung der KZ’s in ihrem weiteren Umkreis oblag der Wehrmacht. Die SS war eine Parteiorganisation. Soweit sie bewaffnete militärische Verbände hatte („Waffen-SS“), waren diese Wehrmachtsverbänden lediglich unterstellt, aber wurden niemals Teil ihrer Organisation. Natürlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Wer mir als erster (Damen eingeschlossen) einen Fall nachweislichen Einsatzes der Wehrmacht gegen oppositionelle Bürger nennen kann, kann mit einer guten Flasche Wein als Belohnung rechnen.

Gleiches gilt im übrigen für die Zeit vor 1933. Vom Bürgerkrieg in den Jahren nach dem I. Weltkrieg mit seinen kommunistischen Aufständen abgesehen, in denen eine sozialdemokratisch dominierte Reichsführung gezwungen war, die Reichswehr gegen Aufständische einzusetzen und sogar Freikorps zu Hilfe rufen mußte, abgesehen, sind deutsche Soldaten zu keiner Zeit gegen ihre Mitbürger eingesetzt worden.

Fazit:

Wenn wir über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nachdenken, dann unter fachlich-technischen Gesichtspunkten. Die Legende von den angeblich entgegenstehenden Erfahrungen aus der deutschen Geschichte sollte dahin entsorgt werden, wo sie hingehört: in die bundesrepublikanische Geistesgeschichte voller Merkwürdigkeiten.

Von Lügnern und Vormündern

Die Ereignisse von Köln sind ein Lehrstück. Ob man in unserem Land die Lehren daraus ziehen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zu hoffen ist es auf jeden Fall.

Die massenhaft in der Silvesternacht begangenen Straftaten, ob in Köln oder anderswo, sollen an dieser Stelle nicht Gegenstand der Betrachtung sein. Dazu ist bereits viel gesagt worden, vieles davon richtig, vieles aber auch grundfalsch.

Der Umgang von Politik und Medien mit diesen Vorfällen sollte den Bürgern dieses Landes drastisch vor Augen geführt haben, wie Politiker und Journalisten mit Ihnen bisher umgegangen sind, und ganz offensichtlich zum großen Teil immer noch umgehen wollen. Es kann nicht mehr bestritten werden, daß Politik und Medien die Bürger häufig falsch, mindestens aber unvollständig informieren. Das gilt auf allen Feldern, die als politisch brisant gelten. Grob gesagt, gilt das immer dann, wenn Vorstellungen der politisch-medialen Klasse einerseits und der Bürger andererseits nicht übereinstimmen. Dann schlüpfen Politiker und Journalisten gerne in die Rolle des Lehrers oder gar Vormundes. Schließlich muß dem dummen Volk doch klargemacht werden, daß beispielsweise die unkontrollierte massenhafte Zuwanderung aus Afrika und dem Orient unserem Lande nur nutzen kann, und daß ein Schuft ist, wer angesichts des Schicksals der Flüchtlinge nicht vor Sympathie und Hilfsbereitschaft zerfließt. Fakten, die diesem Erziehungsziel im Wege stehen, sollen tunlichst nicht allgemein bekannt werden. Deswegen tragen bei der Polizei nicht nur die Hunde einen Maulkorb, sondern auch die Pressesprecher. Dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft müssen wir dankbar dafür sein, daß er bei Frank Plasberg aus dem Nähkästchen geplaudert hat und zum Beispiel die Sprachregelung für Polizeiberichte über Straftaten von Zigeunern, pardon: Sinti und Roma, öffentlich gemacht hat. Wenn Sie also künftig in irgend einem Polizeibericht oder Zeitungsartikel über Straftaten von einem dringenden Tatverdacht gegen „Personen mit häufig wechselndem Wohnsitz“ lesen, dann wissen Sie jetzt, daß es sich bei den Verdächtigen um Zigeuner handelt. Wer in seinem Umfeld Gelegenheit hat, auch einmal mit Polizeibeamten privat zu sprechen, der weiß auch, daß in der Regel Araber, Kurden oder Türken gemeint sind, wenn von „Jugendlichen“ die Rede ist.

Die staatlich verordnete Ausländerfreundlichkeit und Willkommenskultur ist Maßstab auch für die Medien. Die einschlägigen Regelungen des deutschen Presserates, aber auch jenes ominösen „Sprachgesetzbuches“ des Vereins „Neue deutsche Medienmacher“ (nachzulesen in meinem Blog vom 17.11.2015)  machen deutlich, daß unsere Medien keineswegs frei und unabhängig sind. Für die öffentlich-rechtlichen Medien ist das auch völlig klar. Öffentlich-rechtlich heißt ja, daß der Staat für ihre Existenz haftet und ihr leitendes Personal in seine Positionen setzt. Die sogenannten Rundfunk- und Fernsehräte werden ja nun einmal paritätisch mit Politikern, Gewerkschaftsfunktionären, Verbandsvertretern und Kulturschaffenden besetzt. Über Politiker braucht in diesem Zusammenhang kein Wort verloren zu werden. Aber auch Gewerkschaftsfunktionäre und Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind letztendlich der Politik verpflichtet. Häufig spiegelt sich das auch in der Mitgliedschaft in politischen Parteien wider. Kulturfunktionäre werden nun einmal von Politikern in ihre Ämter eingesetzt, denn etwa der Intendant einer Staatsoper wird generell vom Bundesminister des betreffenden Landes berufen. Nebenbei bemerkt: Über was beschweren sich unsere Medien und die Funktionäre der EU eigentlich bei der neuen polnischen Regierung? Was die großen Zeitungen und Zeitschriften angeht, so könnten diese eigentlich unabhängig sein. Bei genauem Hinsehen erkennt man aber auch hier, daß jeweils eine sehr große Nähe zu den politischen Parteien besteht. Gerade in Zeiten wie dieser, die durch große Koalitionen gekennzeichnet sind, kann von einer Meinungsvielfalt schon aufgrund dieser Strukturen keine Rede sein. Ein kleiner Lichtblick könnten die privaten Fernsehsender sein. Ebenso wie manche bunte Blätter. Indessen sind diese thematisch jedenfalls im Schwerpunkt auf absolut unpolitische Dinge wie Klatsch und Tratsch aus der Filmwelt und Ähnliches fixiert. Für ernsthafte Themen bleibt da kein Raum, weil das ihre Leser bzw. Zuschauer und Zuhörer schlicht nicht interessiert.

So haben die Vormünder in den Ministerien und Redaktionen leichtes Spiel. Sie bestimmen einfach, was die Bürger wissen sollen, und was nicht. Das gilt vor allem dann, wenn sie meinen, eine wahrheitsgemäße Berichterstattung könnte Wasser auf die Mühlen von „Rechtspopulisten“ lenken. Damit offenbaren sie auch ein Verständnis von Demokratie, das dem Bild vom mündigen Bürger diametral entgegengesetzt ist. Wie eine Mama, die hinsichtlich bestimmter Dinge einfach meint, ihr Fritzchen oder ihr Klärchen sei noch zu klein, um das schon zu wissen, gehen diese Leute davon aus, daß uns Bürgern hinsichtlich vieler Dinge die nötige Reife fehlt, um sie richtig einzuordnen. Richtig heißt natürlich, im Sinne dieser Politiker und ihrer medialen Sprachrohre. Dabei ist es doch völlig egal, ob eine Nachricht Wasser auf die Mühlen von irgendwem lenkt. Mündige Bürger wissen schon, wie sie Nachrichten einzustufen haben. Und wenn sie sich eine Meinung bilden, die Politikern und Journalisten nicht paßt, dann ist das eben so. Maßgeblich ist allein, wie sich die Bürger gut informiert, frei und unabhängig an der Wahlurne entscheiden. Offenbar ist aber genau hier der sprichwörtliche Hund begraben. Es könnte ja sein, daß die Leute in vollständiger Kenntnis der Wahrheit sich am Ende anders entscheiden, als es den meisten Politikern und Journalisten lieb ist.

Wenn flächendeckend und systematisch gelogen wird, ist es natürlich sehr schwer, die Lügner beim Lügen zu ertappen. Das klappt nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Lügner einen schweren Fehler macht. Und diesen Fall hatten wir nun in Köln. Bis zum 4. Januar haben die Medien die Vorgänge auf dem Domplatz verschwiegen, auch und gerade der Westdeutsche Rundfunk, der ja nun die ARD mit den Nachrichten aus seinem Sendebereich versorgt. Vielmehr wurde uns erzählt, man habe von diesen Vorfällen nichts gewußt, weil die Polizei – wahrheitswidrig, wie wir heute wissen – von einer ruhigen Silvesternacht berichtet habe. Nun waren die Journalisten vom WDR keineswegs auf den Polizeibericht angewiesen. Der WDR domiziliert in einem großen Bürogebäude direkt an der Domplatte. Aus den Fenstern dieses Gebäudes hat man einen wunderbaren Blick auf das Geschehen zwischen Dom und Hauptbahnhof. Gewissermaßen saßen die Journalisten des WDR während der Silvesternacht, in der sie natürlich auch, wenn auch mit kleinerer Besetzung, Dienst hatten, in der Loge. Die Behauptung, man habe von den Vorgängen zwischen Dom und Hauptbahnhof nichts mitbekommen, und zwar weil der Polizeibericht darüber wahrheitswidrig geschwiegen habe, ist offensichtlich schlicht falsch. Nebenbei bemerkt: Die zumeist intellektuell recht schlicht strukturierten Pegida-Spaziergänger skandieren gerne „Lügenpresse“. Die Politik und die Medien macht das fuchsteufelswild. Wieso eigentlich? Natürlich lügen nicht alle, und wer mal lügt, lügt nicht immer. Aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“.

Wir Bürger dieses Landes müssen aus diesen Erkenntnissen etwas lernen. Wir müssen lernen, daß wir Äußerungen von Politikern und Journalisten, jedenfalls zu politisch brisanten Themen, zunächst einmal nicht glauben dürfen. Das widerspricht unserer Lebenserfahrung und Erziehung. Wir haben zu Recht ein gewisses Urvertrauen in die Aussagen von Eltern, Lehrern, Polizisten, überhaupt von Menschen in unserer Umgebung entwickelt. Von Anfang an wußten wir, daß alles zutrifft, was unsere Eltern, unsere Verwandten, unsere Lehrer, die Beamten in den Behörden und die Mitarbeiter der Firmen sagen. Das ist ja auch unbedingt notwendig, damit eine Gesellschaft überhaupt funktioniert. Selbst als wir, langsam erwachsen werdend, hin und wieder feststellen mußten, daß auch schon mal gelogen wird, haben wir das sehr schnell richtig in ein Regel/Ausnahmeschema eingeordnet. Wenn ein Mensch etwas behauptet, dann muß das grundsätzlich auch wahr sein, das ist für das Zusammenleben der Menschen einfach elementar. Folgerichtig hat das auch Eingang in die religiösen Gebote gefunden. So steht in den zehn Geboten das „Du sollst nicht lügen“ in einer Reihe mit dem „Du sollst nicht töten“ und dem „Du sollst nicht stehlen“.

Wie so oft, haben wir Juristen auch in diesem Punkt eine etwas andere Wahrnehmung. Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren schon in einer grundlegenden Entscheidung Regeln für den Umgang mit Zeugenaussagen aufgestellt. So gilt hinsichtlich einer Aussage zunächst einmal die sogenannte Unwahrhypothese. Das bedeutet, daß man diese Aussage zunächst einmal als unrichtig behandeln muß. Kommen weitere Fakten hinzu, die diese Aussage stützen, dann gewinnt sie immer mehr Wahrheitsgehalt, bis man am Ende sagen kann, diese Aussage ist wahr. Diese Fakten können natürlich Aussagen weiterer Personen, Urkunden, Sachverständigengutachten oder sonstige Indizien sein. Das ist im übrigen auch eine uralte Erkenntnis, denn schon in den Rechtsbüchern der alten Deutschen im Mittelalter finden sich Regeln wie: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede“ oder „Zweier Zeugen Mund tuet stets die Wahrheit kund“. Diese Regeln gelten für Gerichtsverfahren. Nach einem alten Sprichwort wird ja nirgends so viel gelogen wie am offenen Grab und vor Gericht. Es ist deswegen nur natürlich, daß Juristen Aussagen von Zeugen, Bekundungen von Menschen über Sachverhalte überhaupt, mit einem aus der Berufserfahrung gewonnenen Mißtrauen begegnen.

Nachdem nun die Ereignisse um die Silvesternacht in Köln den Lügenvorhang vor der Informationspraxis von Politik und Medien hinweg gerissen haben, sollten sich die Bürger unseres Landes den Umgang der Juristen mit Zeugenaussagen zu eigen machen und stets erst einmal von der Unwahrheit einer Verlautbarung ausgehen. Kommen dann weitere Fakten oder Indizien hinzu, die für die Wahrheit jener Verlautbarung sprechen, dann wird man sie irgendwann auch für wahr halten dürfen. Das Urvertrauen in die Wahrheitsliebe unserer Mitmenschen ist nicht mehr berechtigt. Das Mißtrauen hingegen ist angebracht.

Auch der Tarnanstrich blättert ab

Politik und Medien haben im vergangenen Jahr mit verschiedenen Veranstaltungen daran erinnert, daß vor 70 Jahren in Nürnberg der Prozeß gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher begonnen hat. Die Schaffung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Londoner Statuts vom 8.8.1945 wurde einhellig als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts gefeiert. Soweit ersichtlich, war die Rechtswissenschaft hier etwas zurückhaltender. Mit gutem Grund.

Wir erinnern uns. Bis zu jenem Londoner Statut gab es überhaupt noch kein Völkerstrafrecht. Zwar gab es eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen, die gewisse Regeln für kriegerische Auseinandersetzungen statuierten. Es gab sogar ein internationales Abkommen, in dem die beteiligten Staaten feierlich auf das Recht verzichteten, ihre außenpolitischen Absichten mit Gewalt durchzusetzen. In diesem allgemein als Briand-Kellogg Pakt bekannten Vertragswerk findet sich jedoch keine Regelung über etwaige strafrechtliche Folgen der Verletzung dieses Vertrages. Erst das erwähnte Londoner Statut vom 8.8.1945 legte fest, daß die Planung und Führung eines Angriffskriegs strafrechtlich verfolgt werden kann. Künftig sollten Staatsmänner und Militärs hierfür persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings hatte dieses Statut den juristischen Kardinalfehler, daß es sich rückwirkende Geltung beilegte. Nur mit diesem juristischen Kunstgriff, manche sagen auch: Taschenspielertrick, war es überhaupt möglich, die führenden Politiker und Militärs des soeben niedergeworfenen Deutschland vor Gericht zu stellen. Das aber war unbedingt notwendig, um ein Justizdrama auf die Bühne bringen zu können, in dem publikumswirksam die Eliten des besiegten Staates – teils in der Sache durchaus zu Recht – als kriminelle Scheusale vorgeführt und abgeurteilt werden konnten. Der offensichtlich erwünschte Effekt der ganzen Veranstaltung war natürlich, Deutschland für sehr lange Zeit gewissermaßen an den Katzentisch der Weltgeschichte zu setzen. Nicht nur die Verteidiger der damaligen Angeklagten, darunter anerkannte Experten des Völkerrechts, sondern auch Rechtswissenschaftler, Philosophen und hochrangige Geistliche aus aller Welt übten denn auch Kritik an diesem Verfahren, dessen Grundlage eben gegen den universalen Rechtssatz verstieß, daß niemand für eine Tat bestraft werden darf, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung noch nicht gesetzlich mit Strafe bedroht war.

Daher ist es nicht überraschend, daß nach Beendigung der Nürnberger Prozesse das Völkerstrafrecht in einen jahrzehntelangen Dornröschenschlaf gefallen ist, auch wenn kurz danach die Verein Nationen das Londoner Statut und die darauf basierenden Verfahren als „Nürnberger Prinzipien“ herausstellten. Es folgte kein einziges weiteres Verfahren dieser oder ähnlicher Art. Das kann auch nicht weiter verwundern, denn das Londoner Statut richtete sich ausschließlich gegen die im Zweiten Weltkrieg unterlegenen Staaten. Mit Friedrich Schiller war festzustellen: der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.

Erst mit Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden erneut Verfahren gegen Staatsmänner geführt, die sich in ähnlicher Weise wie die Staatsführer Deutschlands und Japans wegen Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten. Wegen Planung und Führung eines Angriffskrieges wurden allerdings weder der serbische Präsident Milosevic noch einer der verschiedenen afrikanischen Potentaten angeklagt und verurteilt. Die Zeit schien auch dafür reif, nun endlich ein Völkerstrafrecht zu schaffen, das auch eine wirkliche Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegstreibern und Kriegsverbrechern darstellte. Im Jahr 1998 war es dann soweit. Die meisten in den Vereinten Nationen organisierten Staaten beschlossen das Römische Statut über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs. Es trat dann 2002 in Kraft, wurde allerdings von einer ganzen Reihe von Staaten nicht ratifiziert, darunter die USA, Russland, China und Israel. Der Tatbestand der Planung und Führung eines Angriffskrieges, der bereits in diesem Statut enthalten war, stand unter dem Vorbehalt, daß eine allgemein anerkannte Definition dafür erst noch gefunden und beschlossen werden müsse. Das geschah dann 2010 in Kampala. Diesen Vertrag haben bisher allerdings nur drei Staaten (Andorra, die Slowakei und Deutschland) ratifiziert. In Kraft treten kann er erst am 1.1.2017. Die weiteren Kautelen für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen dieses Tatbestandes sind vielfältig und dergestalt, daß man annehmen muß, ein derartiges Strafverfahren werde es wohl niemals geben.

Damit scheint das Völkerstrafrecht auch seinen Gipfel erreicht zu haben. Von dort aus kann es ja auch nur noch wieder abwärts gehen. Und so ist es auch. Derzeit gibt es in einigen afrikanischen Ländern, darunter Südafrika und Namibia, aber auch Kenia, ernsthafte Überlegungen, aus dem Vertrag von Rom über den Internationalen Strafgerichtshof wieder auszusteigen. Damit kündigt sich eine Entwicklung an, an deren Ende wohl die praktische Bedeutungslosigkeit dieses Internationalen Strafgerichtshofs stehen wird. Das Völkerstrafrecht wird dann endgültig an der politischen Wirklichkeit gescheitert sein. Ob die Juristen künftiger Generationen das Londoner Statut vom 8.8.1945 und die auf dieser Grundlage durchgeführten Prozesse gegen die Führer Deutschlands und Japans dann noch als Sternstunden des Völkerrechts betrachten werden, muß doch wohl füglich bezweifelt werden.

Doch für Gedenkveranstaltungen 100 Jahre danach im Jahre 2045 wird natürlich der Maßstab der Pietät gelten. De mortuis nihil nisi bene.

Die Rückkehr aus dem Paradies

Es war Freitag und die große Moschee war gut besucht. Die ersten Gebete waren gesprochen und der Imam hob zu seiner Predigt an. Da erfüllte ein Brausen die Luft und das Licht in dem großen Innenraum wurde so gleißend intensiv, daß niemand mehr die Augen offen halten konnte ohne geblendet zu werden. Unwirklich fern und doch wie von der Kuppel her gesprochen erklang eine sonore Stimme. „Oh ihr Gläubigen, ich sende euch den Märtyrer Tarik El Arabi. Er fiel im Dschihad durch die Kugeln aus der Maschinenpistole eines Soldaten der Ungläubigen. Er war bei mir im Paradies. Nun sende ich Ihn zurück zu Euch, damit er davon berichte“.

Das Brausen ließ nach und das Licht wurde erträglich. Die Gläubigen öffneten ihre Augen und sahen vor sich Tarik El Arabi. Nicht im makellosen weißen Gewand und duftend vom Balsam des Paradieses stand er vor ihnen, nein, in dem blutverschmierten Kampfanzug, in dem er unter der Salve aus der Maschinenpistole zusammengebrochen war, ohne noch ein einziges Wort sagen zu können.

Der Imam brach als erster das Schweigen und fragte: „Oh du vortrefflicher Kämpfer für den Sieg des Islam, berichte uns doch von den Freuden des Paradieses! Sag an, wie herrlich ist das Leben in immerwährender Lust mit den 70 Jungfrauen, die mit ihren schwellenden Brüsten und ihrem alle Wonnen gewährenden Schoß stets zu deinem Willen sind? Wie genießt du das mit der nie versiegenden Kraft deiner Lenden, die den starken Stamm unter deinem Gürtel niemals erschlaffen läßt?“

Tarik El Arabi sah erst den Imam an und dann in die Reihen der erwartungsvoll zu ihm aufblickenden Gläubigen. „Oh ihr Toren! Nicht eine Jungfrau steht mir zur Verfügung! Die Kraft meiner Lenden, oh ja, ich spüre sie. Doch verflucht sei sie! Denn der immerwährende Wunsch, den Rausch der innigen Vereinigung mit einer Frau zu genießen, ist übermächtig da, wird jedoch niemals erfüllt!“

Der Imam traute seinen Ohren nicht. „Oh du seliger Märtyrer, was sagst du da! Hat nicht Allah, sein Name sei gepriesen, uns eben diese Wonnen des Paradieses verheißen?“ Doch Tarik El Arabi schüttelte traurig den Kopf. „Oh Imam, das ist ja der Grund meiner unendlichen Traurigkeit. Ja, ich bin als frommer Muslim im Dschihad gestorben. Deswegen war ich mir in der Sekunde meines Todes auch sicher, nun in diese Wonnen des Paradieses einzutreten. Und deswegen vermisse ich sie so schmerzlich.“

Da meldete sich schüchtern einer der Gläubigen und fragte nach: „Oh du Bewohner des Paradieses! Was kannst du uns denn über die Ungläubigen berichten? Siehst du sie in der Hölle schmoren?“ Tarik El Arabi sah ihn an und sprach: „Oh du Gläubiger! Ich muß dir sagen, daß ich die Hölle, von der uns im Heiligen Koran und in den Hadithen berichtet wird, nicht gesehen habe. Wohl aber habe ich die Ungläubigen in großer Zahl bei uns gesehen. Die Christen und Juden wie auch die, denen kein Buch die Herrlichkeit des Paradieses offenbart hat.“

„Ja was tun denn die Ungläubigen im Paradies, wo sie doch eigentlich in der Hölle schmoren müßten?“ fragte erstaunt ein anderer. „Oh ihr Gläubigen, ihr werdet es kaum für möglich halten. Die Christen hört man singen, man sieht sie fröhlich und entspannt in Gruppen beieinander stehen und immer wieder ihren Gott loben. Die Juden blicken zufrieden auf die Mauern des himmlischen Jerusalem.“  „Ja warum denn das?“ entfuhr es einem Gläubigen. „Höre zu, sie sind mit keiner anderen Erwartung aus dem Erdenleben in das Paradies gegangen als der, dort ihren Gott zu schauen und ihn loben zu dürfen. Ihnen hat sich ihre Verheißung erfüllt.“

„Doch was ist mit den Menschen ohne allen Glauben? Sind sie auch im Paradies?“ Tarik El Arabi sah den Frager mit einem nachsichtigen Lächeln an und sprach: „Sie fallen nicht weiter auf. Vielleicht langweilen sie sich ein wenig, aber ihnen fehlt auch nichts. Sie haben ja nichts erwartet.“

In dem großen Raum war es nun totenstill. Jeder war mit seinen Gedanken dort, wo Tarik El Arabi bereits gewesen war und nun unter ihnen stand. In diese Stille dröhnte nun die ferne und doch so nahe Stimme aus der Kuppel: „Tarik El Arabi, kehre zurück!“ Und ein Brausen setzte ein, das Licht wurde gleißend und blendete die Gläubigen, so daß sie ihre Augen schließen mußten. Als das Brausen nachließ und das Licht wieder erträglich wurde, öffneten sie ihre Augen. Tarik Al Arabi war verschwunden.

Frau Merkels nicht gehaltene Rede

Liebe Landsleute,

ich stehe beschämt vor Ihnen und entschuldige mich in aller Form für mein Versagen. Jahrelang habe ich Ihnen erklärt, daß wir in unbegrenzter Zahl Asylsuchende und Flüchtlinge aufnehmen müssen, daß der Islam zu Deutschland gehört und daß wir die Menschen, die zu uns kommen, willkommen heißen müssen. Meine Aussage: „Wir schaffen das!“ war fern jeder Realität.

Nun wird der Kurs um 180° geändert. Sie, meine lieben Landsleute, stehen ab sofort im Mittelpunkt meiner Politik. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern künftig folgende Grundlinien beachten:

Wir werden Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende nur noch in einem Umfang aufnehmen, den unser Land auch verkraften kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention und unser Grundgesetz verpflichten uns nicht über unser Leistungsvermögen hinaus. Denn dies ist ein ungeschriebener Rechtssatz, der alle geschriebenen Gesetze und Verträge überlagert und begrenzt.

Wir werden ein Einwanderungsgesetz schaffen, das sich ausschließlich daran orientiert, ob Zuwanderer unser Land voranbringen können. Dabei werden wir uns an Ländern wie Australien und Kanada orientieren.

Wir verlangen ab sofort von allen dauerhaft hier wohnenden Menschen, seien sie deutsche Staatsbürger oder Ausländer, daß sie unsere Gesetze, Sitten und Gebräuche achten. Wer sich so benimmt, wie das viele junge Männer aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis in der Silvesternacht getan haben, wird ausgewiesen, auch wenn es in seiner Heimat für ihn brenzlig sein sollte. Deutscher Staatsbürger kann nur werden, wer ernsthaft die Kultur seines Herkunftsraumes abstreifen und sich unsere zu eigen machen will.

Wir werden den illegalen Zuzug von Menschen aus anderen Ländern unterbinden. Wenn uns andere Länder dabei unterstützen, werden wir dafür dankbar sein. Wir werden uns darauf aber nicht verlassen, sondern auf jeden Fall sowohl den europäischen Außengrenzen als auch unseren eigenen Grenzen ihre eigentliche Funktion zurückgeben und sie schützen. Unkontrollierte Einreise in unser Land wird es ab sofort nicht mehr geben.

Wir werden das internationale Recht beachten. Wenn es zum Beispiel nicht zuläßt, daß jemand bei uns als Kriegsflüchtling oder Asylsuchender aufgenommen wird, weil er auf seinem Weg zu uns Länder durchquert hat, in denen ihm keinerlei Verfolgung oder sonstige Unbill droht, dann werden wir Ihn auch nicht aufnehmen. Wenn ein internationales Abkommen es ausschließt, daß wir für die Schulden eines anderen Landes eintreten, dann werden wir das auch nicht tun.

Liebe Landsleute, eine Kehrtwende dieses Ausmaßes ist natürlich eine gewaltige Kraftanstrengung. Aber: „Wir schaffen das!“

Das wäre die Rede einer Politikerin, die ihren Amtseid ernst nimmt und Schaden vom deutschen Volk abwenden will. Leider finden sich solche Politiker weder in der Bundesregierung, noch in den Landesregierungen, noch im deutschen Bundestag. Armes Deutschland.

Eine Armlänge…

Eine Armlänge Abstand von fremden Männern, das empfiehlt die Kölner OB Frauen und Mädchen als Verhaltensregel nach den verbrecherischen Angriffen arabischer Zuwanderer in der Silvesternacht. (Wo bleiben eigentlich Frau Schwarzer und die feministische Mischpoke?)

Das war ein sicher gut gemeinter, aber in dieser Situation völlig deplazierter Ratschlag. Gut gemeint ist eben das Gegenteil von gut. In der Tat muß sich diese Politikerin nun vorwerfen lassen, mit der Kundgabe solcher Binsenweisheiten am eigentlichen Thema vorbei zu reden. Es geht auch anders. Der sonst nicht eben durch besondere Klugheit hervortretende Bundesjustizminister hat das mit seiner Äußerung auf Twitter auf den Punkt gebracht: „Von Verhaltenstipps für Frauen wie #einearmlaenge halte ich rein gar nichts. Nicht Frauen tragen Verantwortung, sondern Täter“. Das ist immerhin halb richtig. Aber es ist ebenfalls nur eine Binsenweisheit. Nicht das Opfer, sondern der Täter ist schuldig. immer. Ganz richtig wäre es gewesen, wenn er ausgesprochen hätte, wovor sich alle seine Kollegen scheuen: Wir haben es in Deutschland mit dem Zusammenprall zweier unterschiedlicher, ja miteinander unvereinbarer Kulturen zu tun. Auf die hoch entwickelte, liberale, kultivierte deutsche Gesellschaft trifft eine archaische, ungebildete Stammesgesellschaft mit einem Menschenbild, das dem im Grundgesetz oder auch der europäischen Konvention der Menschenrechte gezeichneten Bild völlig entgegengesetzt ist. Hat sich in unserer Kultur über die Jahrtausende von der in hohem Ansehen stehenden Herrin des Hauses über die im Mittelalter mit respektvollem Minnedienst umworbene Dame bis zu der in jeder Hinsicht gleichberechtigten Frau unserer Tage das allein richtige  Verständnis vom Verhältnis der Geschlechter zueinander entwickelt, so ist dies im arabischen Kulturraum völlig anders. Nicht nur, daß sich die Gesellschaft dort seit dem Auftreten des Propheten Mohammed gerade nicht in die Richtung entwickelt hat, wie bei uns, eher rückwärts, wenn man die kurze Periode eines kulturellen Aufschwungs im Mittelalter betrachtet. Nein, das Verständnis von Menschenrechten und dem Verhältnis der Geschlechter zueinander ist dem unseren diametral entgegengesetzt.

Die Horden aufgegeilter junger Männer aus dem arabisch-islamischen Raum, die in Köln, Hamburg, Stuttgart und anderswo über europäische Frauen (keine ganzkörperverhüllten Muslimas) hergefallen sind, betrachten unsere Frauen nun einmal als minderwertige Schlampen, die zu begrapschen oder gar zu vergewaltigen das gute Recht eines anständigen Moslems ist. Dieses kulturelle Verständnis vom Verhältnis der Geschlechter zueinander ist natürlich nicht ohne den Einfluß religiöser Vorstellungen entstanden. Im Gegenteil. Die Religion ist in den Ländern, aus denen jene Täter kommen, ein das ganze Leben in einem Ausmaß bestimmender Faktor, den wir uns seit dem Mittelalter nicht mehr vorstellen können.

Das Problem daran ist, daß die politisch korrekte Denkschule in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, sich strikt weigert, diesen Sachverhalt überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr gilt nach dem Grundsatz, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, der Ausländer, der Flüchtling zumal, als in jeder Hinsicht dem Einheimischen gleich. Man muß ihm allenfalls nachsehen, daß er durch Bürgerkrieg und Flucht traumatisiert ist. Soweit ihm überhaupt kulturelle Andersartigkeit attestiert werden darf, ist diese natürlich gewissermaßen gastfreundlich zu respektieren. Deswegen müssen sich dann die einheimischen Deutschen auch darauf einstellen und auf ihn Rücksicht nehmen. Wenn seine Kultur und Religion es eben nicht zulassen, daß seine Frauen und Töchter in europäischer Badekleidung den Blicken fremder Männer im Bad ausgesetzt sind, dann müssen eben Frauenbadetage eingeführt werden, während derer vor verhängten Fenstern und beaufsichtigt von ihren Ehemännern oder männlichen Verwandten muslimische Frauen und Mädchen im „züchtigen“ weiten Ganzkörperbadeanzug die Schwimmbecken spärlich bevölkern. Dann werden Mädchen in den Schulen ermahnt, doch keine kurzen Röcke und offenherzigen Blusen zu tragen, weil doch die jungen Männer im Asylbewerberheim nebenan dadurch nervös gemacht werden. Dann muß eben in der Werkskantine und in dem Schulhofkiosk wenigstens ein für Moslems erlaubtes Gericht ohne Schweinefleisch angeboten werden. Dann wird im Kindergarten aus der Weihnachtsfeier eben ein Sonne, Mond und Sterne-Fest.

Was unsere Politiker und ihre medialen Sprachrohre in den Redaktionen nicht verstehen, ist dies: Dieser Umgang mit den Zuwanderern aus dem islamischen Kulturkreis verfestigt deren rückständiges Menschenbild. Er fördert die Existenz von Parallelgesellschaften in unseren Städten. Gerade die offiziell verkündete Respektierung der Andersartigkeit läßt in diesen Gruppen ein ausgeprägtes Selbstwertgefühl bis hin zu Überlegenheitsphantasien entstehen. Die Selbstverständlichkeit, mit der nicht nur jene Täterhorden in der Silvesternacht, sondern auch sonst junge moslemische Männer ihr Machogehabe in der Öffentlichkeit zur Schau tragen, wie der Pfau sein Rad, sie ist die Frucht dieser falsch verstandenen Toleranz. Wenn Lehrerinnen in den Schulen, ja schon Erzieherinnen in den Kindergärten damit allein gelassen werden, daß sie von ihren Schülern nicht respektiert, ja sogar verachtet werden, weil sie ja nur Frauen sind, dann muß man sich über solche Entwicklungen nicht mehr wundern. Wenn dem keine Sanktionen gegen die Eltern folgen, dann muß man sich nicht darüber wundern, daß die an den Werten unseres Grundgesetzes orientierte Erziehung in den Schulen letztendlich an den Kindern aus arabisch-islamischen bzw. türkisch-islamischen Familien völlig vorbeigeht.

Ganz richtig wäre es also, wenn unsere Politiker die Vorfälle der Silvesternacht nun endlich zum Anlaß nehmen würden, derartige Milieus bei uns erst gar nicht entstehen zu lassen, bzw. bereits entstandene auszutrocknen. Dann könnte man endlich von Integration sprechen. Integration heißt doch, sich in die einheimische Gesellschaft mit ihrer Kultur einzufügen und somit ihr integraler Bestandteil zu werden. Das müssen wir verlangen, und das müssen die auch wollen. Sonst geht es so weiter wie bisher, und das auf der abschüssigen Bahn in den Bürgerkrieg. Doch leider ist nichts so schwer, wie der Kampf gegen die Dummheit. Nahezu aussichtslos ist jedoch der Kampf gegen die Dummheit der Regierenden.