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Der braune Nucleus

Die bemerkenswerten Erfolge der Alternative für Deutschland bei den jüngsten Wahlen rufen natürlich politische Analytiker auf den Plan. Dies um so mehr, als die Partei sich nun Ende dieses Monats endlich ein verbindliches Parteiprogramm geben will. Die FAZ, hinter der nach ihrer früher allgemein bekannten Werbung immer ein kluger Kopf stecken soll, hat sich nun auf die Suche nach den ideologischen Grundlagen dieser Partei begeben. In der sachsen-anhaltinischen Provinz glaubt man nun fündig geworden zu sein. Denn dort hat in einem kleinen Bauerndorf namens Schnellroda der Publizist Götz Kubitschek offenbar die Kaderschmiede der völkischen Bewegung eingerichtet, die künftig Programm und Richtung der AfD bestimmen soll. Zwischen rechtslastiger Bibliothek und kleinbäuerlichem Ziegenstall erzieht der Meister seine Kinderschar mit altgermanischen Vornamen und indoktriniert seine Adepten, zu denen aufstrebende Politiker dieser Partei, vorwiegend natürlich aus dem Osten, gehören. Den Landesvorsitzenden Höcke und Poggenburg ist er demnach der Mentor und Spiritus Rektor. Finstere Größen aus der Vergangenheit, wie etwa der sogenannte Kronjurist der NSDAP Carl Schmitt werden rezipiert und für die praktische politische Arbeit nutzbar gemacht.

Wer so informiert wird, den wird es wohl grausen. Das ist ja auch gewollt. Allerdings kann nicht übersehen werden, daß man sich in Kubitscheks Institut für Staatspolitik sicherlich innerhalb des Verfassungsbogens bewegt, wobei im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit vieles, was außerhalb der universitären Seminare und ähnlicher Einrichtungen erwogen, diskutiert und am Ende verworfen werden kann, was für die Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit schon deswegen nicht geeignet ist, weil es den sprichwörtlichen Mann auf der Straße intellektuell überfordert. Das ist keineswegs überheblich. Es ist ja auch nicht überheblich darauf hinzuweisen, daß Fachgespräche unter Naturwissenschaftlern den Rest der Menschheit, zu dem sich der Verfasser gerne bescheiden zählt, schlicht überfordern.

Wie man allerdings damit umgeht, wenn man glaubt, das Erscheinen Luzifers ankündigen zu müssen, ist auch wiederum bemerkenswert. Das korrespondiert im übrigen auch mit der Wahrnehmung eines unabhängig von seiner politischen Bewertung bedeutenden Juristen wie Carl Schmitt. Wer ihn, wie Götz Kubitschek das offenbar tut, im wesentlichen auf seine Favorisierung eines autoritären Regimes aus der Erfahrung gescheiterter Demokratien reduziert und seine Dichotomie von Politik und Recht, die ersterer auch den Vorrang zuweist, gewissermaßen als Substrat seines Denkens bezeichnet und begrüßt, greift natürlich zu kurz. Er greift ebenso zu kurz, wie Politiker und Journalisten, die Schmitt auf den sogenannten Kronjuristen des Dritten Reiches reduzieren. Freilich hat Schmitt sich nach der Machtergreifung, insbesondere nach dem Röhm-Putsch, in geradezu peinlicher Weise dem Regime angebiedert. Das hat ihm indessen nicht wirklich geholfen, denn seine Mitbewerber im Rennen um gut dotierte Positionen und angesehene Lehrstühle haben ihn sehr bald als abtrünnigen Karrieristen ausgemacht und seine Kaltstellung erreicht. Daß er in seinen grundlegenden politikwissenschaftlichen wie auch staatsrechtlichen Werken auch für die Linke in Deutschland zum Stichwortgeber, ja teilweise zum Spiritus Rektor geworden ist, wird gerne übersehen. Habermas bezieht sich nicht selten direkt auf Schmidt. Eine Vielzahl von bedeutenden Juristen, bis hin zu eher sozialdemokratisch geprägten Wissenschaftlern wie Böckenförde haben seine Gedanken aufgegriffen. Wie so häufig, haben alle Unrecht, die einen Gelehrten wie Schmitt entweder alleine für sich vereinnahmen oder zum Gottseibeiuns abstempeln wollen.

Auch wenn man die Äußerungen etwa des Herrn Höcke mit Recht für peinlich hält, und deswegen eigentlich an Herrn Kubitschek appellieren müßte, seinen Jüngern erst einmal die Grundlagen des politischen Generalkonsenses in Deutschland zu vermitteln, muß man doch auch sehen, daß selbst die kruden Theorien eines Herrn Höcke nicht als rechtsextremistisch eingeordnet werden können. Auf das bekannte Gutachten des Politikwissenschaftlers Werner Patzelt aus dem Januar dieses Jahres darf verwiesen werden.

Als Fazit darf derzeit wohl die Erkenntnis gelten, dass einerseits die AfD gut beraten wäre, ihre Kader nicht in der würzigen Landluft Sachsen-Anhalts heranzubilden, andererseits die FAZ vom Nazialarm zu seriöser Berichterstattung übergehen sollte. Die Wirklichkeit ist halt niemals einfach, sondern immer kompliziert. Für manche offenbar zu kompliziert.

Fabeln und Fakten

Unter den politischen Magazinen im deutschen Fernsehen kann die Münchener Runde im Bayerischen Fernsehen qualitativ durchaus einen der vorderen Plätze belegen. Und wenn es nur, wie am 05.04.2016, den Zuschauern die Möglichkeit gibt, die Teilnehmer an der Gesprächsrunde eigenständig zu beurteilen. Thema dieser Gesprächsrunde war die an sich rhetorische, von der Moderatorin allerdings offenbar ernst gemeinte Frage: „Wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer?“. Moderiert wurde diese Gesprächsrunde von der Journalistin Ursula Heller, die ein Universitätsstudium in den Fächern Germanistik, Geschichte und Philosophie vorweisen kann. Diese Fächerkombination ist bei Journalisten nicht ganz selten. Eingeladen zur Diskussion und anwesend waren
– Frau Dr. phil. Verena di Pasquale, ihres Zeichens derzeit stellvertretende Vorsitzende des DGB in Bayern, Diplomvolkswirtin und Sozialökonomin
– Frau Bascha (Barbara) Mika, derzeit Chefredakteurin Frankfurter Rundschau, mit dem akademischen Hintergrund eines Studiums der Fächer Philosophie, Germanistik und Ethnologie und derzeit auch Honorarprofessorin für Kulturjournalismus an der Universität der Künste in Berlin
– Hans Rudolf Wöhrl, Unternehmer
– Prof. Dr. Clemens Fuest, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre und Präsident des IFO Instituts in München

Die Sendung war insofern aufschlußreich und daher sehenswert, als sehr deutlich wurde, was den Unterschied zwischen politischem Geschwätz und Fachkenntnis ausmacht. Die drei Damen wurden nicht müde, über die angeblich immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu lamentieren. Die Moderatorin wird hier mitgezählt, denn ihre Parteilichkeit war unüberhörbar. Kann man Frau Heller und Frau Mika noch als eine Art von Entschuldigung durchgehen lassen, daß sie als typische Intellektuelle mit kulturwissenschaftlichem Hintergrund von Wirtschaft eigentlich nichts verstehen, so gilt diese Absolution für Frau di Pasquale nicht. Sie ist immerhin auch Diplom-Volkswirtin, was den Schluß auf ordentliche Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge erlaubt. Indessen ist sie von Jugend auf Gewerkschafterin, was entweder eine andere Wahrnehmung der Wirklichkeit verursacht, oder aber schlicht dazu führt, daß man faktenwidrig argumentiert. Was in das sozialistische Weltbild nicht paßt, wird entweder erst einmal verschwiegen, oder aber passend gemacht.

Davon hoben sich die Beiträge des erfolgreichen Unternehmers Rudolf Wöhrl und des herausragenden Wirtschaftswissenschaftlers Clemens Fuest wohltuend ab. Pflegten ihre Kontrahentinnen faktenarm, aber meinungsstark daherzuschwätzen, versorgten sie die Fernsehzuschauer mit Fakten und darauf gegründeten Analysen. Eines ums andere Märchen der Linken wurde als solches bloßgestellt. Natürlich war die Titelfrage der Runde glatt zu verneinen.

Eines der schwer lösbaren Probleme Deutschlands besteht darin, daß die Meinungsführerschaft in den Medien bei Journalisten vom Schlage der Damen Heller und Mika liegt, Fachkompetenz indessen in der veröffentlichten Meinung wenn überhaupt, dann irgendwo in der Kulisse erkennbar wird. Wir sollten uns als Medienkonsumenten doch eine gewisse Sorgfalt bei der Auswahl dessen angewöhnen, was wir konsumieren. Das Leben ist einfach zu kurz, um es mit der Aufnahme von medialem Fast Food zu vergeuden.

Weißt du noch…

So beginnen die Geschichten, die man sich von alters her über die gute alte Zeit erzählt. Und so beginnen heute die Geschichten von unvergesslichen Fernsehabenden in Bayern, als auf dem Nockherberg noch fröhlich-gutmütig derbleckt wurde. Unvergessen die Salvatorreden aus der Feder des vortrefflichen Hannes Burger, von wem auch immer vorgetragen. Unvergesslich das Singspiel, in dem die bayerische wie auch die bundesdeutsche Politik trefflich persifliert wurde, zum Beispiel mit den Volksschauspielern Gerd und Walter Fitz in den Rollen von Franz Josef Strauß und Hans-Dietrich Genscher. Hier wurden geistreich mit feinem Humor, auch wenn dieser bisweilen krachledern daherkam, die bayerischen Politiker insbesondere, die übrigen bundesdeutschen am Rande, durch den sprichwörtlichen Kakao gezogen. Niemals indessen landeten die Schläge der Nockherberg-Kabarettisten unter der Gürtellinie der derbleckten Politiker an den Biertischen zu ihren Füßen. Man pflegte eben einen feinen, launigen Humor. Und niemals hatte man vor dem Bildschirm den Eindruck, die Zielscheiben stünden nur in einer politischen Himmelsrichtung und man befinde sich auf einer verkappten Wahlveranstaltung der SPD respektive der Grünen.

Diese Zeiten sind vorbei.

Wer am vergangenen Mittwochabend im Bayerischen Fernsehen die Veranstaltung auf dem Nockherberg angesehen hat, der sah sich im Verhältnis zu den oben geschilderten seligen Zeiten in eine andere Welt versetzt. Die Salvator-Rede der als „Mama Bavaria“ auftretenden Kabarettistin Luise Kinseher hätte man – zugegebenermaßen mit deutlich weniger rhetorischem Schliff – auch im bayerischen Landtag anhören können, wenn die Opposition die Regierungsmehrheit grundsätzlich angeht. Allerdings sollte man künftig davon Abstand nehmen, diese in einem demokratischen Rechtsstaat ganz sicher juristisch zulässigen Beschimpfungen aus dem Munde einer symbolischen Mutter über die betroffenen Politiker tönen zu lassen. Derart ätzende und persönlich herabwürdigende Invektiven, wie sie Frau Kinseher glaubte als strenge Mama über ihre Opfer ausgießen zu müssen, würde eine wirkliche Mutter ihren leiblichen Kindern niemals um die Ohren schlagen. Vielleicht steht dieser Erkenntnis nicht nur der offen zutage getretene politische Eifer von Frau Kinseher entgegen, sondern auch der Umstand, daß ihr die Gefühlswelt einer leiblichen Mutter jedenfalls bisher nicht eigen ist.

Auch über das anschließende Singspiel kann nichts Besseres gesagt werden. Nicht nur die inhaltsarmen Längen der Inszenierung und ihre vielfachen Anleihen beim modernen sogenannten Regietheater, das der unvergessene Loriot einmal so schön mit der Bemerkung gekennzeichnet hat: „…und man nimmt auf einer Stehleiter Platz“, sondern vor allem die auch hier penetrant einseitige Verteilung der politischen Zensuren ließen das schale Gefühl aufkommen, der Vorstellung einer grün-roten Laienspieltruppe beizuwohnen, deren Darbietung dramaturgisch allenfalls solchen Menschen gefallen konnte, die beim Frühstück in der Süddeutschen Zeitung („Seien Sie anspruchsvoll!“) erst das Feuilleton und dann den Leitartikel von Herrn Prantl mit nach Selbsteinschätzung kritischer Sympathie zu lesen pflegen.

Versucht man Ursachenforschung zu betreiben, so wird man sehr schnell darauf stoßen, daß bei unseren lieben und beliebten Kulturschaffenden eben nahezu durchgängig das Herz nicht nur medizinisch betrachtet links schlägt, sondern vor allem im übertragenen Sinne. Nun muß man Kulturschaffenden, Regisseuren und Schauspielern zumal, durchweg ein ausgeprägt emotionales Wesen zubilligen. Der kalte Verstandesmensch mit einer Vorliebe für Zahlen oder gar für das Organisieren und Anordnen ist im allgemeinen zum Künstler nicht begabt und hat auch keine Neigung dazu. Künstler indessen leben geradezu von der Emotion. Gefühl, Mitgefühl, ein großes Herz, der Wunsch die Welt zu umarmen, das alles sind Eigenschaften, die den Künstler zu seinen Leistungen befähigen. Und so nimmt es nicht Wunder, daß solche Menschen in der Flüchtlingskrise eben nur Menschen sehen, nicht aber verantwortungsbewußt zu lösende Probleme. Und so siegt bei ihnen regelmäßig das Herz über das Hirn. Natürlich rührt der Anblick eines Flüchtlingskindes am Stacheldrahtzaun das Herz, meines im übrigen auch. Wer sich allerdings Gedanken darüber macht, wie man verantwortungsvoll mit dem zig-millionenfachen Elend auf dieser Erde umgehen und dabei die berechtigten Interessen unserer eigenen Bürger wahren kann, dem stehen Gefühle nur im Wege. Als denkender Mensch muß man wohl damit leben, daß fühlende Menschen dies als herzlos tadeln, ja geißeln. Wer indessen seinen Acker nicht ordentlich bestellt, der wird dort alsbald nur noch wenig bis gar nichts ernten. Weder wird er dann für sich selbst genug zu essen haben, noch gar für andere sorgen können. Linke haben das noch nie begriffen. Die Geschichte des Sozialismus ist deswegen auch eine Geschichte des Scheiterns.

Moral geht vor Recht?

Nehmen wir mal an, die Stadt Augsburg hätte den Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstatten, ob sie der Bundesvorsitzenden der AfD für das Augsburger Rathaus Hausverbot erteilen könne. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gribl hätte seiner Auftraggeberin klar gemacht, daß es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe, ob sich nun die Politikerin mit umstrittenen Äußerungen hervorgetan habe oder nicht. Dies gelte umso mehr, als die Politikerin ja zu einer Veranstaltung zweier Mitglieder des Augsburger Stadtrates ins Rathaus eingeladen worden sei. Schließlich sei es gang und gäbe, daß öffentliche Gebäude auch für Veranstaltungen von politischen Parteien, insbesondere solchen, die in den Kommunalparlamenten vertreten seien, zur Verfügung stünden. Daß der Rechtsanwalt Dr. Gribl ein Gutachten mit diesem Inhalt geschrieben hätte, folgt nicht nur aus der eindeutigen Rechtslage. Er selbst hat das ja nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, mit der das von der Stadt gegen die Politikerin verhängte Hausverbot aufgehoben worden ist, öffentlich erklärt. Er habe nicht davon ausgehen können, daß die Stadt mit ihrem Hausverbot durchkomme, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Wenn man aber einer Überzeugung sei, dürfe sie auch juristisch durchgesetzt werden.

Nun ist der Rechtsanwalt Dr. Gribl nach 15 Jahre währender erfolgreicher Berufspraxis seit 2008 Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und hat jenes skandalöse Hausverbot verhängt. Offensichtlich wider besseres Wissen, wie das nicht nur jedem Juristen klar ist, sondern was er ja selbst zugibt. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein durchaus hochrangiger Politiker – Gribl ist auch stellvertretender Vorsitzender der CSU – erklärt, sich an Recht und Gesetz nicht halten zu müssen, wenn er anderer Überzeugung ist. Welche das ist, hat er ja anläßlich der Verhängung dieses skandalösen Hausverbots erklärt. Seinen Augsburger Ratskollegen von der AfD hat er ja ins Stammbuch geschrieben: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer auf einem derart hohen moralischen Roß sitzt, der hat natürlich keinen Blick mehr für die Niederungen des Rechts.

Das Gefasel des Politikers Gribl von einer unerträglichen Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens sowie das weinerliche Gerede von einer Verletzung der Seele der Stadt ist es jedoch, was nicht auszuhalten ist. Es mag von Frau Dr. Petry ungeschickt gewesen sein, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherung der Grenzen gegen den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen auf das einschlägige Gesetz hinzuweisen. In diesem Gesetz steht ja tatsächlich, daß unter Umständen und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Bundespolizei auch im Grenzdienst Schußwaffen einsetzen kann. Nichts anderes bedeutet die Formulierung der Politikerin, dies sei ultima ratio. Auch wenn Politik und Medien nahezu einhellig aufgeheult haben, als seien Hitler und Honecker gleichzeitig auf die Erde und nach Deutschland zurückgekehrt, so kann doch nicht entfernt von unerträglichen, gar die Seele der Stadt Augsburg verletzenden Äußerungen gesprochen werden. Wer derartig maßlos übertreibt, macht sich unglaubwürdig. Schlimmer noch: Wer eine dazu noch dem Gesetz entsprechende Äußerung des politischen Gegners nicht als bloß falsch bezeichnet, sondern als moralisch minderwertig abqualifiziert, der verläßt den Boden der demokratischen Diskussionskultur.

Was wirklich unerträglich ist, ist die Vorstellung, daß bei uns in Deutschland künftig selbst gezimmerte Maßstäbe der Moral Gesetz und Recht vorgehen, und Politiker frei von gesetzlichen Vorschriften agieren können. Das ist möglicherweise die Folge des vielfachen offenen Rechtsbruchs, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung seit September 2015 nicht nur begeht, sondern auch noch als moralisch geboten verteidigt. Wer das zutreffend als Herrschaft des Unrechts bezeichnet, wie das der bayerische Ministerpräsident getan hat, auf den wird medial eingeprügelt. Allerdings gilt auch hier, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Herrn Seehofer ist außer der üblichen Schelte seitens der anderen Parteien und ihrer medialen Steigbügelhalter nichts passiert. Man stelle sich aber nur einen Augenblick lang vor, Frau Petry oder andere führende Vertreter ihrer Partei hätten das gleiche gesagt. Es wäre wohl nicht unter einer Verdammung durch mindestens drei öffentliche Tribunale (Talkshows) abgegangen.

Ein Blick ins Gesetz

erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.

Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.

Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:

(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.

Paßbürger

Der politisch korrekte Sprachgebrauch ist irreführend. Menschen aus fremden Kulturen, die bei uns leben, können natürlich durchaus die Kultur ihrer Herkunftsgesellschaft gewissermaßen als sentimentale Erinnerung an die Vergangenheit bewahren, grundsätzlich jedoch unsere Kultur angenommen haben. Diese Leute möchte ich durchaus mit den Verfassern des Glossars des unsäglichen Vereins der neuen deutschen Medienmacher als Deutsche mit türkischen, arabischen, afghanischen oder sonst anderswo gewachsenen Wurzeln bezeichnen. Die durchgehende Bezeichnung von Menschen fremder Herkunft als Deutsch-Türke, -Libanese, -Marokkaner etc. pp. ist indessen falsch und irreführend. Das zeigt sich sehr deutlich aktuell am Fall des Oberterroristen Abdelhamid Abaaoud, der in den Medien stets als „Belgier mit marokkanischen Wurzeln“ bezeichnet wird. Das ist grundfalsch. Richtig wäre die Bezeichnung Marokkaner mit belgischem Paß. Denn solche Zeitgenossen fühlen sich auf keinen Fall als Belgier, Franzosen, Deutsche oder Schweden. Deren Kultur liegt ihnen nicht nur fern, sondern wird als minderwertig, ja feindlich betrachtet. Sie ist nach ihrer Auffassung zu vernichten. Wir sollten also grundsätzlich in solchen Fällen von Marokkanern, Libanesen etc. pp. mit deutschem, französischem, belgischem etc. pp. Paß sprechen. Wer sich hingegen den Sprachgebrauch des Feindes zu eigen macht, der hat bereits verloren. Wenn das schon unsere unsäglichen Politiker und Journalisten tun, müssen wir selbst das noch lange nicht. Wir leben ja in einer Situation, in der die Eliten von den Stümpern regiert werden. Das sollten wir auch alsbald ändern.

Henker und Mörder

Die Berichterstattung über die Untaten der islamistischen Terroristen, vor allem über ihre grauenhaften Mordtaten, ist natürlich traurige Chronistenpflicht. Was mich daran stört, nein, empört, ist die durchgängige Verwendung des Begriffs „Hinrichtung“ für diese Morde. Diese Vokabel wird seit Menschengedenken für die von Staats wegen erfolgte Tötung eines Menschen auf Grund Gerichtsurteils oder sonstiger staatlicher Machtausübung verwandt. Sie impliziert daher mindestens die Legalität, mindestens jedoch die beanspruchte Legalität, eines solchen Tötungsakts. Auch wenn man wie ich die Todesstrafe aus gutem Grund ablehnt (auch wenn es manchmal schwerfällt), so ist es doch völlig klar, daß nur ihr Vollzug juristisch und sprachlich zutreffend mit dem Begriff der Hinrichtung belegt werden kann. Das ist auch diesem islamistischen Terroristengeschmeiß bewußt, das seine Mordtaten in der äußeren Form einer Hinrichtung inszeniert und in seinen Verlautbarungen diesen Begriff für sich usurpiert. Denn dies ist Teil seiner irrsinnigen Strategie, die darauf hinausläuft, sich als legitime, wenn nicht sogar legale Institution darzustellen, die sich dazu noch, und das ist der Gipfel der Blasphemie, als gottgesetzte Ordnung aufspielt.

Es ist mehr als erstaunlich, eigentlich unbegreiflich, daß unsere Medien seit Jahren diese Sprachregelung der Terroristen übernehmen, besser gesagt, nachplappern. Denkvorgänge können dem nicht zugrunde liegen. Die Anforderungen an Bildung und Intelligenz der Bewerber für den Beruf des Journalisten müssen wohl in den letzten Jahrzehnten ständig gesunken sein. Es wird jedenfalls Zeit, daß wenigstens zu diesem Thema eine Sprachregelung Platz greift, die den Sachverhalt beschreibt, statt ihn zu verbrämen: Mord bleibt Mord.