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Qualitätsmedien

Es ist 6:00 Uhr morgens. Die Morgennachrichten im Bayerischen Rundfunk. Der neue amerikanische Präsident hat erklärt, die NATO sei überflüssig. Man muß wohl damit rechnen, daß die USA die NATO verlassen werden. So klingt es jedenfalls. Nun weiß der informierte Bürger, also der, der sich aus verschiedenen Nachrichtenquellen unterrichtet, daß Donald Trump in der Tat in einem Interview mit Vertretern deutscher Medien gesagt hat: „I said a long time ago – that NATO had problems.  Number one ist was obsolete, because it was, you know, designed many, many years ago.“ 

Das ist natürlich etwas völlig anderes, als es den schlaftrunkenen Hörern des Bayerischen Rundfunks heute Morgen in die Gehörgänge fuhr. Einigermaßen vernünftig übersetzt heißt das: „Ich habe schon vor langer Zeit gesagt, daß die NATO Probleme hatte. Erstens war sie veraltet, weil sie, wie Sie wissen, vor vielen, vielen Jahren konzipiert wurde.“ Offenbar war man in der Redaktion des Bayerischen Rundfunks auch noch knapp eine Woche nach Bekanntwerden dieses Interviews nicht in der Lage, die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten korrekt zu übersetzen. Man hat die Vokabel „obsolete“ offensichtlich wie ein schlechter Schüler übersetzt und wie das deutsche Fremdwort „obsolet“ verstanden. Zwar bedeutet das nach dem Duden ebenso wie in der englischen Sprache veraltet, umgangssprachlich aber auch überflüssig. Falls man sich da nicht so ganz sicher ist, kann man ja ein gutes Wörterbuch schauen. Im Langenscheidt werden als Übersetzungen angeboten: veraltet, überholt, altmodisch, abgenutzt, verbraucht. Und wenn das nicht weiterhilft, muß man ja den Sinnzusammenhang beachten. Und der kann wohl nur so verstanden werden, daß Reformbedarf besteht, auch was die Aufgaben des Bündnisses zum Beispiel bei der Terrorbekämpfung angeht. Wer den zitierten Satz mit Verstand liest, stellt außerdem fest, daß die Beschreibung der NATO in der ersten Vergangenheitsform erfolgt ist. Somit ist ihr gegenwärtiger Zustand nicht gemeint. Aus alledem zu schließen, der amerikanische Präsident strebe einen Austritt seines Landes aus dem Bündnis an, ist schlicht und einfach abwegig.

Der Vorgang wäre eines Kommentars nicht wert, wenn er nur ein weiterer Beleg für die mangelnde fachliche Qualität nicht weniger Journalisten auch in den sogenannten Qualitätsmedien wäre. Sogenannte Qualitätsmedien, weil es sich dabei eher um eine Selbsteinschätzung als um einen objektiven Befund handelt. Beunruhigend an einem solchen Vorgang ist vielmehr, welche Wirkung solche Nachrichten haben. Ich habe mir dann bei der Morgentoilette überlegt, wie diese Nachricht nun von einem Menschen aufgenommen und verarbeitet wird, der infolge seiner beruflichen und familiären Belastung gar keine Zeit hat, mehr als die morgendlichen Nachrichten im Rundfunk zur Kenntnis zu nehmen. Das vielfache Angebot in den gedruckten wie gesendeten Medien, vor allem im Internet, kann ja nur nutzen, wer auch die Zeit dafür hat. Gerade die Menschen jedoch, die den größten Beitrag in Wirtschaft und Gesellschaft leisten, haben diese Zeit meistens nicht. Solche Menschen gehen eben dann mit diesem Kenntnisstand in den Tag. Sie müssen mit der Sorge leben, daß eine wesentliche Grundlage unserer äußeren Sicherheit brüchig geworden ist.

Man könnte natürlich darüber spekulieren, wie solche Nachrichten zustande kommen, vor allem, ob dahinter eine Absicht steckt, und wenn ja, welche. An Spekulationen will ich mich nicht beteiligen. Ob eine solche Falschmeldung alleine der fachlichen Inkompetenz einer Redaktion geschuldet ist, oder eine politische Strategie dahinter steckt, über deren Inhalt ich auch nicht spekulieren will, kann offen bleiben. Was bleibt, ist das Unbehagen. Und dann klingt aus solchen Redaktionen auch noch das Lamento darüber, daß die Leute ihnen nicht mehr glauben wollen, weil sie von den bösen Rechtspopulisten aufgehetzt werden…

Es bleibt also dabei: sapere aude! (Selber denken!).

Zivilcourage soll kriminalisiert werden – wirklich?

Der Fall sorgt für Aufregung. Am 21. Mai 2016 hat ein offensichtlich psychisch kranker Asylbewerber aus dem Irak in einem Supermarkt der sächsischen Gemeinde Arnsdorf vielleicht randaliert, vielleicht auch nur uneinsichtig gegenüber dem Personal eines Supermarkts reagiert, das seine Wünsche hinsichtlich einer abgelaufenen Telefonkarte wohl mit Recht nicht realisieren wollte. Der Mann wurde dann, nachdem die Polizei nicht zur Sachbehandlung kommen wollte, von vier Bürgern überwältigt, aus dem Supermarkt herausgeführt und an einem Baum mit Kabelbindern fixiert, bis nach etwa einer Dreiviertelstunde die Polizei sich der Sache annahm. Der Sachverhalt kann ausnahmsweise deswegen relativ gut beurteilt werden, weil das Video der Überwachungskamera des Kassenbereichs in diesem Supermarkt im Internet steht.

Das gegen den Asylbewerber eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Gegen die vier Männer, die den Mann überwältigt und an einen Baum gefesselt hatten, wird nunmehr ein Strafverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht geführt. Das sorgt allenthalben für Aufregung. Schon im unmittelbaren Anschluß an den Vorgang soll der örtliche Polizeipräsident erklärt haben, daß wegen der Erregtheit des Asylbewerbers das Festhalten sinnvoll gewesen sei, er tue sich aber schwer zu sagen, notwendig. Die Polizei sei aber davon ausgegangen, daß die vier Bürger geholfen hätten, also korrekt gehandelt hätten. Eine besondere Würze hat der Fall deswegen, weil einer der Beteiligten an dieser Festnahme ein Kommunalpolitiker mit dem Parteibuch der CDU ist.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit, teilweise aber auch in den Medien, gehen dahin, daß hier die Justiz völlig unverständlicherweise Zivilcourage von Bürgern kriminalisiere. Somit bestehe die Gefahr, daß künftig Bürger von einem Eingreifen bei Straftaten absehen würden, weil sie dann besorgen müßten, ihrerseits von den Gerichten belangt zu werden.

Bei aller Sympathie für Bürger, die ihre Pflicht, ja auch Rechtspflicht, zur Hilfeleistung in Notfällen ernst nehmen: dieser Fall gibt keine Veranlassung, die Justiz zu schelten. Wie gesagt, kann sich jedermann das Video des Vorganges ansehen. Es ist zu sehen, wie der später festgenommene Asylbewerber im Kassenbereich mit mehreren Personen, darunter auch eine Kassiererin, diskutiert, und auch in einer Hand eine Flasche hat, die nicht nach einer Mineralwasserflasche, sondern eher nach einer Sektflasche aussieht. Vor ihm stehen zwei Männer, die ihn offenbar schon durch ihre Präsenz daran hindern, den Supermarkt zu verlassen. Eine Notwehrlage im Sinne von § 32 StGB in Gestalt eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf das Personal des Supermarkts ist jedenfalls bei Betrachtung dieses Videos nicht ohne weiteres ersichtlich. Nachdem ich nicht mehr weiß, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß der Mann verbal so aggressiv geworden ist, daß man jederzeit einen körperlichen Angriff seinerseits besorgen musste. Das wird das Gericht zu klären haben.

Nachdem das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung jedoch eingestellt worden ist, hat jedenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft keine Straftat seitens dieses psychisch kranken Asylbewerbers feststellen können. Daß er psychisch krank ist, folgt daraus, daß er in der am gleichen Ort gelegenen Psychiatrie zwangsweise untergebracht ist, allerdings wohl nicht als so gefährlich eingestuft wird, als daß man ihm nicht Ausgang gewähren könnte.

Nun gibt es durchaus den § 127 StPO. Diese Vorschrift unserer Strafprozessordnung, das sogenannte Jedermannsrecht, könnte den vier Angeklagten durchaus das Recht gegeben haben, jenen Asylbewerber festzunehmen, der sich wohl sicher unangemessen benommen hat. Schauen wir uns den Wortlaut des Gesetzes an:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Nun, auf frischer Tat ist der Mann festgenommen worden, allerdings ist schon fraglich, ob überhaupt eine Tat, also Straftat vorgelegen hat. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft war das nicht der Fall. Allerdings kann man dem Bürger nicht zumuten, die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft oder gar des Gerichtes fehlerfrei vorwegzunehmen. Deswegen besteht dieses Recht auch dann, wenn sich der Bürger entschuldbar über das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Rechts irrt. Wenn man sich das Video anschaut, entstehen bereits an dieser Station der Rechtsprüfung erhebliche Zweifel. Vorbehaltlich der exakten Feststellung, was der Mann gegenüber den Kassiererinnen alles gesagt hat, kann nach dem Augenschein eher nicht von einer strafrechtlich relevanten bedrohlichen Situation ausgegangen werden. Des weiteren verlangt § 127 StPO aber auch eine Fluchtgefahr. Aus dem Video ist diese eher nicht zu erkennen, denn der später Festgenommene hatte ersichtlich keine Chance, an den unmittelbar vor ihm stehenden zwei Männern, die ihn im Auge hatten, ja auch mit ihm kommunizierten, vorbeizukommen. Des weiteren war wohl die Identitätsfeststellung kaum gefährdet, weil er eine abgelaufene Telefonkarte bei sich hatte, und in dem nahe gelegenen Bezirkskrankenhaus untergebracht war. Ein Recht zur Festnahme des Mannes nach § 127 StPO dürfte also mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gegeben sein. Somit war die gleichwohl erfolgte Festnahme wohl als Freiheitsberaubung, § 239 StGB, zu werten. Diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach Sachlage spricht sehr viel dafür, daß die Staatsanwaltschaft zu Recht Anklage erhoben hat, und das Amtsgericht zu Recht die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Ob dem eine Verurteilung folgen wird, kann natürlich noch nicht gesagt werden, auch nicht wie hoch das Strafmaß ausfallen wird, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

Aus dem Fall kann man einige Lehren ziehen. So wichtig es ist, daß Bürger Zivilcourage üben, so wichtig ist es auch, dabei Besonnenheit zu zeigen und eine nüchterne Beurteilung der Lage vorzunehmen, bevor man handelt. Natürlich kann von keinem Bürger erwartet werden, daß er eine perfekte juristische Beurteilung leistet, gerade in einer solchen durchaus emotional schwierigen Situation. Deswegen gewähren das Gesetz und auch die Rechtsprechung dem Bürger hier einen durchaus weiten Beurteilungsspielraum. Indessen hätten die vier offenbar zur Hilfe gerufenen Herren in schwarzer Kleidung, die man in diesem Video sieht, wie sie zur Tür des Supermarkts hereinstürmen, und den vermeintlichen Täter gegen seinen heftigen Widerstand überwältigen und hinausführen, durchaus in Ruhe überlegen können, ob das denn wirklich notwendig ist. Ob es nicht wirklich genügt hätte, die Polizei anzurufen, die Lage zu schildern, und dann abzuwarten, welche Entscheidung die Polizei trifft. Vielleicht wäre sie jetzt beim dritten Mal, tatsächlich gekommen. Vielleicht hätte sie den wackeren Bürgern aber auch gesagt, daß nach Sachlage eine Festnahme des randalierenden oder auch nur unverschämten Herrn aus dem Irak nicht veranlaßt sei. Man sollte sich überhaupt hüten, eine folgenreiche rechtliche Beurteilung vorzunehmen und umzusetzen, ohne sich juristischen Rat einzuholen. In unklarer Lage sollte man dann eher davon absehen, etwas zu tun, was einem später leid tun könnte. Wie gesagt, im vorliegenden Falle bestand ersichtlich nicht die Gefahr, daß dritte Personen durch jenen unangenehmen Herrn aus dem Orient verletzt werden könnten. Die Gefahr, etwa wegen unterlassener Hilfeleistung, § 323c StGB, belangt zu werden, bestand ganz offensichtlich nicht. Denn ein Unglücksfall bzw. gemeine Gefahr oder Not lag ersichtlich nicht vor. Flapsig gesagt, man wird als medizinischer Laie auch nicht seinem Nachbarn den Blinddarm herausnehmen. Wieso viele Leute meinen, daß dies bei rechtlichen Problemen anders sein soll als bei medizinischen, erschließt sich eigentlich nicht.

Wie gesagt, bin ich durchaus ein Befürworter der Zivilcourage. Ihre Anwendung muß jedoch notwendig sein. Ich selbst bin 1990 einmal in eine Situation gekommen, die der hier besprochenen ähnlich war. Ich hielt mich beruflich in Leipzig auf und betrat um die Mittagszeit einen Supermarkt. Augenblicklich mußte ich im Eingangsbereich vergegenwärtigen, daß mir ein junger Mann entgegen stürmte, der eine Schnapsflasche in einer Hand hielt, verfolgt von einer Verkäuferin mit dem klassischen Ruf: „Haltet den Dieb!“ auf den Lippen. Diese Situation schien mir klar genug zu sein, den Herrn festzuhalten, zu Boden zu bringen und zu fixieren. Glücklicherweise kam mir aus der Zahl der umstehenden Menschen ein junger Mann zur Hilfe, den ich dann bat, die Polizei herbeizuholen, was er auch tat. Die Polizei nahm sich dann des Schnapsräubers an. Hier lag nun genau der Fall vor, den § 127 StPO meint. Ganz offensichtlich hatte jener flüchtende junge Mann eine Flasche Schnaps ohne Bezahlung an der Kasse vorbei bringen wollen, weswegen ihn ja auch die Verkäuferin verfolgte und „Haltet den Dieb!“ schrie. Es bestand auch der Gefahr, daß der Täter unerkannt entkommen konnte. Somit war es rechtens, ihn festzunehmen. Und, so füge ich ohne einen Hauch von Eigenlob hinzu, es war auch sittlich geboten. Denn die Zivilcourage ist eine wesentliche Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft, in der sich die Menschen sicher fühlen können, auch wenn nicht an jeder Straßenecke ein Polizist oder gar Streifenwagen steht. Doch, wie gesagt, ist auch hier der nüchterne Verstand und das sprichwörtliche „ruhig Blut“ gefragt. Betrachtet man sich das Video aus dem Netto-Markt zu Arnsdorf vom 21.05.2016, so ist dort von nüchternem Verstand und ruhig Blut eher wenig zu sehen. Und deswegen eignet sich der Fall nicht dazu, der Justiz zu unterstellen, Zivilcourage kriminalisieren zu wollen. Vielmehr schlage ich vor, ganz einfach das Ergebnis des Verfahrens vor dem Amtsgericht abzuwarten. Die beteiligten Juristen, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter, werden die Sache professionell angehen. Zu irgendetwas anderem gibt es auch keinen Grund.

Von Aktivisten und Populisten

Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wissen wir von Heraklit. Der alte Philosoph erkannte schon damals, daß der Krieg generell die Dinge vorantreibt, ob immer zum Guten, steht auf einem anderen Blatt. Der Krieg in Syrien, ob Bürgerkrieg, oder Stellvertreterkrieg der globalen wie auch regionalen Großmächte, oder aber ein mixtum compositum von alledem, läßt eine längst vergessene Vokabel aus der jüngsten Geschichte wieder an die Oberfläche kommen. Nahezu täglich hören wir Berichte aus Aleppo, und sehen sogar vor der Kamera die Berichterstatter: Aktivisten. Der Aktivist. Jüngere Menschen, humanistische Bildung vorausgesetzt, erschließen sich den Begriff aus dem Wortfeld agere, wo es nun einmal das Adjektiv activus gibt, und das meint tätig. Greift man zum guten alten „Wasserzieher“, so findet man den Aktivisten als eifrig tätigen Parteianhänger definiert. Und das führt zwanglos zu dem uns Älteren noch aus der untergegangenen DDR bekannten Aktivisten. Der Aktivist, gewissermaßen die vom kommunistischen Regime erwünschte Endstufe des werktätigen Genossen, der Aktivist war eine genuin sozialistische Wortschöpfung. Die Affinität der Sozialisten aller Schattierungen zu Dritte-Welt-Rebellen aller Art ist für Linke aller Schattierungen in den Ländern der ersten Welt gewissermaßen Persönlichkeitsmerkmal. Und deswegen überrascht es auch nicht, wenn die Aktivisten aus Aleppo sich bei näherem Hinsehen schlicht und einfach als Terroristen aller Art erweisen, seien sie für den sogenannten Islamischen Staat oder andere Gruppen und Grüppchen tätig, die aus der Sicht westeuropäischer Intellektueller eben Revolutionäre sind.

Gewissermaßen der Antagonist des Aktivisten ist der Populist. Jedenfalls legen das die Kommentare der Mainstream-Medien und das besorgte Raunen der politischen Klasse nahe. Nun leitet sich die Vokabel von populus, lateinisch: das Volk, her. Warum Demokraten etwas gegen das Volk haben sollen, erschließt sich zumindest philologisch zunächst nicht. Heißt doch Demokratie Volksherrschaft. Und wer ein Populist ist, der ist im Wortsinne doch ein Verfechter der Volksherrschaft, oder nicht? Das würde auch sicherlich so kommuniziert, hätte der Populist nicht in aller Regel einen schwerwiegenden Makel. Denn in aller Regel ist er ein Rechtspopulist. Also letztendlich einer, der den Rechten zur Herrschaft verhelfen will. Und das wäre ja nun die Herrschaft des Bösen. Rechts ist und bleibt für rechtschaffene europäische Intellektuelle nichts anderes als die Umschreibung für autoritär, nationalistisch und überhaupt irgendwie rückständig.

Was lernen wir daraus? Wir können Nachrichten nebenbei hören und Zeitungen überfliegen. Hören oder lesen wir Aktivist oder Populist, dann brauchen wir den Rest nicht mehr genauer anzuschauen. Die beiden Vokabeln sind gewissermaßen die Leitfossilien des Politsprech unserer Tage. Wie der Paläontologe beim Auffinden bestimmter Versteinerungen davon auf das Zeitalter schließen kann, das da seine Spuren im Boden hinterlassen hat, kann der aufmerksame Beobachter des politischen Geschehens unserer Tage anhand der Verwendung dieser Begriffe auf Inhalt und Aussage des gesamten Textes schließen.

Vielen Dank, ihr lieben Mainstream-Journalisten. Ihr macht uns das Leben einfacher!

Der Geist weht links – wirklich?

Wir werden gefühlt mindestens einmal im Monat – seit der Wahl des Herrn Trump zum neuen US Präsidenten – wöchentlich mit Analysen, Studien und Umfrageergebnissen beglückt, die vorgeben, dem Phänomen des Populismus, natürlich des Rechtspopulismus, auf den Grund gekommen zu sein. Weil die Auftraggeber wie die Verfasser jener Gedankenkonstrukte natürlich allesamt aus dem akademischen Juste Milieu stammen, das man soziologisch grob dahingehend beschreiben kann, daß es von Menschen bevölkert ist, die akademische Abschlüsse in den geisteswissenschaftlichen Disziplinen haben, und über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen, das ihnen den Besitz aufwendig renovierter Altbauwohnungen in „angesagten“ Stadtvierteln und das Abendessen in geselliger Runde beim ebenfalls „angesagten“ Italiener ermöglicht, können die Ergebnisse jener Hervorbringungen inhaltlich kaum überraschen.

Seit Jahren wird der „Rechtspopulismus“ natürlich in den Bevölkerungsschichten verortet, die über nur sehr niedrige Bildungsabschlüsse, selbstverständlich entsprechend geringen IQ und nur bescheidene wirtschaftliche Ressourcen verfügen, dafür aber von diffusen Ängsten aller Art geplagt sind. Wie es jüngst Herfried Münkler, dem gelegentlich durchaus beachtliche historische Analysen gelingen, der sich aber nun offensichtlich zum soziopolitischen Hofastrologen der Kanzlerin stilisieren will, aus eben diesem Grunde formuliert hat: „Große Teile des Volkes sind nicht besonders informiert, geben sich auch keine Mühe, glauben aber dafür umso besser genau zu wissen, was der Fall ist. Also: Sie sind dumm.“

Inzwischen scheint es aber so manchem Deuter der Volkspsyche zu dämmern. Waren es bisher die geistig eher schlichten und wirtschaftlich in prekären Verhältnissen lebenden Wähler, so sollen es nun die Menschen mit mittlerer Bildung und wenigstens hinreichendem Einkommen sein. Also immerhin Realschulabschluß und eigenes Einkommen statt Hartz IV. Indessen ist auch das offensichtlich das sprichwörtliche Pfeifen im Walde. Die für das linksgrünliberale akademische Juste Milieu schmerzliche Erkenntnis, daß die Deutschen mit aus der Sicht der Friedrich-Ebert-Stiftung und ihrer unsäglichen Leipziger Studienverfasser geschlossen rechtsextremen Weltbild tatsächlich soziologisch ihresgleichen sind, will man wenn schon nicht zur Kenntnis nehmen, so doch wenigstens nicht kommunizieren. Nur mit spitzen Fingern faßt man das Thema an, wie etwa auf ZEIT online vom 21.11.2016. Man wertet dort die jüngste Studie der Uni Leipzig zur Ausländerfeindlichkeit bzw. die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus. Danach kommt man um die Erkenntnis nicht herum, daß die sogenannte Neue Rechte in die Mitte der Gesellschaft rückt. Zwar glaubt man immer noch feststellen zu können, daß besser Gebildete weniger zu „neurechten“ Einstellungen als Befragte mit niedrigerem Bildungsabschluß neigen, doch immerhin ein Anteil von 15 % gut Gebildeten vertritt demnach neurechte Einstellungen, was immer auch unter „neurechts“ zu verstehen sein mag. Die apostrophierten Neurechten dürften sich heutzutage im wesentlichen unter den Mitgliedern und Wählern der AfD finden. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Frühjahr dieses Jahres handelt es sich dabei aber ersichtlich im wesentlichen nicht um die geistig zurückgebliebenen und wirtschaftlich abgehängten Deutschen. So sind die Anhänger dieser Partei danach weder arm noch ungebildet. Vielmehr kommen bei den Anhängern der AfD gerade mal 15 % aus der unteren Einkommensschicht, der Rest eben aus der mittleren und oberen. 79 % der Anhänger dieser Partei bezeichnen ihre wirtschaftliche Situation als gut bis sehr gut. Ein Gradmesser für die soziologische Struktur der Anhänger sogenannter rechtspopulistischer Ideen mag auch die insoweit untersuchte Leserschaft der Wochenzeitung Junge Freiheit sein. Deren Leser und die Anhänger/Wähler der AfD dürften im wesentlichen den gleichen Bevölkerungskreisen angehören. 40 % ihrer Leser haben einen Hochschulabschluß, weitere 25 % Fachhochschulreife/Abitur. Ein Haushaltsnettoeinkommen von über 2.000,00 € geben etwa 17 %, von 2.600,00-4.500,00 € etwa 28 % und von 4.500,00 € und mehr 14 % an. Also handelt es sich ganz offensichtlich mehrheitlich um überdurchschnittlich bis hoch gebildete Gutverdiener.

Warum aber wird in der Öffentlichkeit immer noch unverdrossen das Bild vom wirtschaftlich abgehängten, ungebildeten Rechtspopulisten gemalt? Dahinter scheint wohl die Strategie zu stecken, mit dieser Beschreibung den umworbenen Normalbürger davon abzuhalten, sich näher mit der sachlichen Kritik an der Politik von Merkel und Co. zu befassen. Das Kalkül ist, daß man eben nicht mit den Schmuddelkindern spielt, weil Mutti sonst schimpft. Eine solche Strategie kann nur aus Verzweiflung geboren sein. Denn sie übersieht einfach, daß die Kritik an der von den regierungstreuen Medien unverdrossen bejubelten Politik der Kanzlerin und ihrer Schildknappen sich sachlich immer mehr als zutreffend erweist. So glaubt inzwischen in Deutschland doch niemand mehr, daß die von Frau Merkel zu hunderttausenden ins Land gelassenen Menschen aus Afrika und dem vorderen Orient die deutsche Wirtschaft voranbringen und die Renten der Deutschen sichern werden. Die angeblich in Massen eingewanderten Ingenieure entpuppen sich eben als Analphabeten, wenn es hoch kommt, als ungebildete Hilfsarbeiter. Statt eines Beitrages zum Bruttosozialprodukt wird nicht selten ein Beitrag zur Kriminalstatistik geleistet. Statt der Stärkung der Sozialkassen werden hohe Leistungen aus denselben in Anspruch genommen. Die siebenköpfige Familie mit monatlichen Sozialhilfezahlungen von deutlich mehr als 4.000,00 € (zuzüglich Zurverfügungstellung einer Wohnung und freier Heilfürsorge auf deutschem und nicht etwa orientalischen Niveau) belastet den deutschen Steuer- und Abgabenzahler auf Jahrzehnte hinaus. Und weil sich derartige Dinge immer mehr herumsprechen, glauben die Leute einfach nicht mehr, was politisch korrekt in der Zeitung geschrieben und in den öffentlich-rechtlichen Medien gesendet wird.

Wenn man sich im eigenen Umfeld umhört, dann findet man eigentlich niemanden, der grundsätzlich anders denkt, als die sogenannten Rechtspopulisten. Offenbar hatte Ralf Dahrendorf recht. „Ein Populist ist ein Mensch, dessen politische Einstellung einem nicht paßt.“

Der Geist weht links. Vielleicht war das einmal. Insoweit dürfte gelten: Vom Winde verweht.

Der Islam hat nichts mit dem Terror zu tun (?)

Was der Papst sagt, das gilt nach katholischer Lehre. Jedenfalls in Glaubensdingen. Was er sonst so sagt, ist nicht verbindlich, aber für Katholiken wichtig und für andere bedeutsam. Jedenfalls bleibt es nicht ohne Echo in den Medien und häufig nimmt die Politik dazu Stellung, nicht selten zustimmend. So finden zum Beispiel seine Aussagen zur Flüchtlingsproblematik in Politik und Medien breite Zustimmung. Auch seine Appelle zugunsten der Armen und seine Aufrufe zur friedlichen Beilegung von Konflikten werden beachtet. Um so mehr sollte er sich in weltlichen Dingen zurückhalten und seine Worte wägen. Der amtierende Papst indessen mischt sich gern in die Tagespolitik ein. Seine Position in der Flüchtlingsfrage kann zutreffend als „linksgrün“ bezeichnet werden, was natürlich auf das Verhalten der Bischöfe und Ordensoberen in Deutschland durchschlägt. Wegen der hierarchischen Ordnung der katholischen Kirche wird das natürlich noch vom letzten Pfarrer und der einfachsten Nonne umgesetzt. Die protestantischen Kirchen weichen da in keiner Weise ab, allenfalls versuchen sie, ihre katholischen Brüder und Schwestern an Nächstenliebe zu übertreffen, auch wenn es sich keineswegs um die Nächsten, sondern eher um die Fernsten handelt.

Mag die tätige Nächstenliebe noch Christi Geboten entsprechen, so ist das bei sicherheitspolitischen Bewertungen nicht der Fall. Jesus Christus hat sich jeglicher politischen Aussage enthalten. Im Gegenteil, der berühmte Satz: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt!“ zieht eine klare Trennlinie zwischen Religion und Staat. Es ist einfach nicht vorstellbar, daß er etwa eine politische Bewertung der römischen Herrschaft über Israel geäußert haben könnte. Sein aktueller Stellvertreter auf Erden sieht das offenbar völlig anders. Vor wenigen Tagen hat er den Journalisten zum Thema islamistischer Terror in die Aufnahmegeräte diktiert, es sei nicht richtig, daß der Islam gewalttätig sei. Ihn als terroristisch zu bezeichnen, sei nicht gerecht. In jeder Glaubensrichtung gebe es radikale Anhänger. In fast jeder Religion gebe es immer eine kleine Gruppe von Fundamentalisten, „bei uns (also den Katholiken) auch.“ Auch in Italien gebe es beispielsweise jeden Tag Gewalt. „Der eine tötet seine Freundin, der andere tötet seine Schwiegermutter, und das sind alles getaufte Christen.“

Hier werden natürlich Dinge gleichgesetzt, die man beim besten Willen nicht gleichsetzen kann. Die Ermordung von unbeteiligten und unschuldigen Menschen im Namen Allahs kann man nun keinesfalls mit privaten Mordtaten gleichsetzen. Ob jemand meint, ein göttliches Gebot zu befolgen, wenn er andere Menschen tötet, oder ob jemand zum Beispiel seine Freundin aus Eifersucht umbringt, das ist in jeder Hinsicht so verschieden, daß es bis auf die Tatsache der Tötung selbst keinerlei Gemeinsamkeiten gibt. Nun kann angesichts der bekannt hohen Anforderungen des Jesuitenordens an seine Aspiranten nicht davon ausgegangen werden, der Papst sei intellektuell eher einfach gestrickt. Vielmehr muß man ihm unterstellen, auch mit dieser Aussage Politik machen zu wollen. Ganz offensichtlich versucht er im Einklang mit nicht wenigen europäischen Politikern, eine Wesensverwandtschaft des Islams mit dem Christentum herbeizureden. Wer dergleichen propagiert, wiegt sich in der Hoffnung, daß die so beschworene Gemeinsamkeit vielleicht zu einer tatsächlichen werden könnte. Das erinnert fatal an das Schlagwort der seinerzeitigen bundesdeutschen Ostpolitik vom Wandel durch Annäherung. Die naive Vorstellung war, daß der Kommunismus sich zum guten wandeln würde, wenn nur der kapitalistische Westen sich ihm selbst immer mehr annäherte. Wir wissen, daß dies nicht der Fall war. Der Kommunismus ist vielmehr daran zerbrochen, daß für diese Fehlkonstruktion das Verfallsdatum gekommen war.

Diese naive Haltung der christlichen Kirchen zum Islam wird durch kaum etwas augenfälliger nach außen getragen, als die seit Anfang letzten Jahres überall an den Außenwänden der Kirchen aufgehängten Spruchbänder mit der Aufschrift: „Christen Juden Muslime Christen Juden Muslime Christen – im Namen Gottes darf nicht getötet werden.“ Als ob außer Muslimen irgendjemand in den letzten 300-400 Jahren im Namen Gottes getötet hätte, und als ob außer im Koran und der Scharia irgendwo in den heiligen Schriften der beiden anderen Religionen zu Mord und Totschlag an Ungläubigen, Glaubensabtrünnigen und sonst angeblich todeswürdigen Menschen aufgerufen würde. Es ist kaum verwunderlich, daß dieses Transparent außer an den christlichen Kirchen kaum einmal irgendwo zu sehen war. Jedenfalls habe ich es in unserer Stadt weder an der Synagoge der israelitischen Kultusgemeinde noch etwa an der Ayasofia Moschee gesehen. Seinen Vers darauf kann sich wohl jeder selbst machen.

 

Schluß mit Lustig

Am 7. Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, daß künftig wegen Vergewaltigung bestraft werden soll, wer eine andere Person gegen deren erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen oder gar zum Geschlechtsverkehr bewogen, bestimmt oder genötigt hat. Genaueres werden im Laufe der Jahre die Gerichte herauszuarbeiten haben. Das erstaunliche an diesem Vorgang ist zunächst einmal, daß der Bundestag einstimmig eine strafrechtliche Regelung von großer Tragweite beschlossen hat. Dies unter dem einhelligen Beifall der öffentlichen wie auch der veröffentlichten Meinung. Kein Wunder. Wenn man jemanden fragt: „Sind Sie für oder gegen Vergewaltigung?“, dann wird die Antwort immer lauten: „Natürlich dagegen!“ Und es ist an und für sich selbst verständlich, daß man als anständiger und kultivierter Mensch jeden anderen Menschen so weit respektiert, daß man nicht einmal daran denkt, mit ihm oder ihr gegen den erklärten Willen intim zu werden.

Doch sind Anstand und Gesetz zwei ganz verschiedene Dinge. Und die landläufige Vorstellung von rechtlichen Dingen einerseits und deren Behandlung durch die Juristen andererseits klaffen nicht selten meilenweit auseinander. Und so liegen die Dinge hier. Das bedenkliche daran ist, daß sich offensichtlich niemand in den von Juristen nur so wimmelnden Ministerien oder gar von den Abgeordneten selbst Gedanken darüber gemacht hat, was die Gesetzesänderung denn nun in der Praxis bewirken wird. Und das gilt nicht nur für die auf der Hand liegenden Beweisprobleme, die gegenüber der bisher geltenden Rechtslage noch einmal deutlich größer geworden sind. Das gilt auch für die Anwendung des Gesetzes bei unterstellt eindeutiger Tatsachenfeststellung.

Der Münchener Strafverteidiger Dr. Alexander Stevens hat jüngst darauf aufmerksam gemacht. In gebotener Kürze soll hier einmal dargestellt werden, was sich dem Juristen eigentlich aufdrängen sollte.

Viele von uns werden sich noch an ihren ersten Kuß erinnern. Das war nicht selten eine schwierige Geschichte. Soll ich, soll ich nicht? Will sie, will sie nicht? Trau ich mich nicht, traut sich möglicherweise morgen ein anderer. Mag sie mehr den aus der Ferne schmachtenden Minnesänger, oder steht sie doch auf dem handfesten Don Juan? Irgendwann hat man das Herz in beide Hände genommen und ihr ganz überraschend den ersten Kuß auf die Wange oder gar auf die Lippen gedrückt. Ob sie nun zart errötete, stürmisch selber küßte oder empört mit einer saftigen Ohrfeige antwortete, der Anfang war gemacht. Davon müssen wir Juristen künftig den jungen Leuten dringend abraten. Denn ein überraschender Kuß ist nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes nicht nur eine sexuelle Belästigung; er ist sogar eine sexuelle Nötigung. Strafbar macht sich jetzt gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches, wer eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzt. Wenn das Gericht den Kuß als „erhebliche sexuelle Handlung“ ansieht, drohen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis. Bei einem Zungenkuß kann das auch zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren führen, weil ein Eindringen in eine Körperöffnung erfolgt, nämlich den Mund. Also lieber erst mal das Einverständnis der Angebeteten einholen, aus Beweisgründen natürlich schriftlich.

Als man dann schon etwas kesser und erfahrener geworden war, begann eine stürmische Nacht nicht selten mit der Frage: „Gehen wir nun zu dir oder zu mir?“ Auch davon muß der Jurist künftig dringend abraten. Denn wenn die heiße Partybekanntschaft ihrem Verehrer in dessen Wohnung folgt, und dann passiert, weshalb man sie aufgesucht hat, dann kann am Ende die Verurteilung wegen Vergewaltigung stehen. Denn der Galan hat beim Geschlechtsverkehr eine Lage ausgenutzt, in der das Opfer schutzlos war, § 147 Abs. 5 Nr. 3 des Strafgesetzbuches. Die Schutzlosigkeit des Opfers wird bejaht, weil es mit dem Täter in seiner Wohnung allein war und damit seinem ungehemmten Einfluß ausgesetzt war, ohne daß es fremde Hilfe erwarten konnte. Das dürfte im übrigen auch in ihrer Wohnung der Fall sein, wenn sie dort alleine wohnt. Also sollte man nur dort zur Sache kommen, wo zur Not mit hilfsbereiten Menschen zu rechnen ist, etwa in einer WG oder dem Elternhaus. Allerdings sollte der Platz auch nicht zu belebt sein, denn Sex in der Öffentlichkeit gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar.

Aber auch, wenn man bereits dem beiderseitigen Wunsch entsprechend im Bett gelandet ist, schaut der Staatsanwalt immer noch nicht weg. Denn Nein heißt Nein nicht nur vorher, sondern auch sozusagen während. Ohne nun in die juristisch exakte Beschreibung von Einzelheiten sexueller Betätigung eintreten zu wollen, sei doch so viel gesagt, daß natürlich auch der entgegenstehende Wille der Sexualpartnerin wie des Partners geschützt ist, was die verschiedenen Aktivitäten angeht, zu denen es da kommen kann. Daß etwa ein Mann die Dame vorher fragt, ob er ihr nun…… darf, ist natürlich eine abwegige Vorstellung und könnte allenfalls in einer juristischen Prüfungsaufgabe vorkommen. Aber im Gesetz steht nun einmal, daß sich wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung strafbar macht, wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen – also auch ohne ein klar ausgesprochenes Nein – sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt. Wann das der Fall ist, darum wird sich die Rechtsprechung bemühen müssen. Zwischen einem deutlichen und energischen verbalen Nein und einem traurigen Senken des Blicks ist da wohl alles denkbar. Dem forschen Don Juan sollte man raten, vorsichtshalber alle 10-20 Sekunden zu fragen, ob die Dame immer noch einverstanden ist oder ob er aufhören soll.

So mancher feuchtfröhliche Abend hat früher im Bett geendet, ohne daß man sich dabei etwas gedacht hätte. Künftig kann das gravierende Folgen haben. Hat man früher von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gesprochen, wenn das Opfer völlig betrunken und deswegen widerstandsunfähig war, so genügt es nunmehr, wenn sich der Täter der Zustimmung des Opfers nicht versichert hat, § 177 Abs. 5 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. In der Begründung des Gesetzes heißt es dazu wörtlich, daß sich der Handelnde grundsätzlich auch dann strafbar macht, wenn der betrunkene Partner zwar im Nachhinein kundtut, daß er die sexuelle Handlung freiwillig an sich hat vornehmen lassen, der Beschuldigte sich hierüber aber nicht vorab versichert hat. Wie kann ich mich aber davon überzeugen, daß eine beschwipste Dame auch meint, was sie sagt, natürlich im Rechtssinne? Noch gefährlicher wird es, wenn beide betrunken sind. Der Experte meint, daß mangels verbaler oder anderweitig schlüssiger Kommunikationsfähigkeit Sex zwischen zwei Betrunkenen künftig gänzlich verboten sein wird. Sex muß also von nun an wie Autofahren gehandhabt werden: wenn Sie zu müde oder zu betrunken sind, bitte nicht mehr ins Auto bzw. mit jemanden ins Bett steigen. Und ganz übel wird es, wenn man vielleicht ein Schweizer Taschenmesser zum Entkorken der dann gemeinsam genossenen Flasche Wein benutzt hat. Denn dann hatte er ja ein gefährliches Werkzeug dabei, was den Strafrahmen bis zu 15 Jahren ausdehnt.

Volk wie Volksvertreter waren sich allerdings einig, daß mit dem neuen Gesetz auch Vorgänge wie in der Kölner Silvesternacht unterbunden werden sollen. Es ist ja wirklich widerlich, wenn eine Gruppe von Männern eine Frau bedrängt oder gar vergewaltigt. Allerdings ist der Straftatbestand dann so geraten, daß nicht nur diejenigen, die eine andere Person sexuell belästigen, sondern auch etwaige Personen, die bloß dabeistehen, als zum Täter gehörige Gruppe angesehen werden können. Ob sie sich daran beteiligt haben oder nicht, spielt keine Rolle. Die erhöhte Gefahr geht ja tatsächlich von der Gruppe aus. Allerdings könnte das künftig für die Mädels, die um die Häuser ziehen, um den Junggesellinnenabschied zu feiern, gefährlich werden. Wenn eine der Damen dabei erfolgreich einem Passanten etwa ein Fläschchen Schnaps angedreht hat und ihm anschließend vor Freude einen Klaps auf den Po gibt, dann macht sie sich möglicherweise samt ihrer umherstehenden Freundinnen nach diesem Paragraphen strafbar. Also Mädels, feiert künftig lieber in geschlossener Gesellschaft!

Man mag die vorstehende Aufstellung für flapsig, vielleicht auch übertrieben halten. Leider ist es aber so, daß sich gesetzliche Formulierungen nach ihrem Inkrafttreten selbständig machen. Die Juristen nennen das dann den objektivierten Willen des Gesetzgebers. Und was dann Staatsanwälte und Strafrichter daraus machen müssen, kann dann höchst unerfreulich sein. Von den Beweisproblemen, wie gesagt, will ich erst gar nicht reden.

Wir haben es hier eben mit einem Fall zu tun, der in der Politik und den Medien doch nicht selten ist. Da tauchen Probleme auf, und in bester Stammtischmanier wissen alle sofort, was unbedingt nötig ist. Natürlich will ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen, bloß zu meckern. Ich kann durchaus eine Alternative bieten. Gerade weil ich ein Delikt wie die Vergewaltigung für keine Kleinigkeit halte, wäre meine Lösung gewesen, den Strafrahmen dahingehend zu verändern, daß die Mindeststrafe deutlich angehoben wird. Denn dann fallen die letztendlich ausgeurteilten Strafen automatisch deutlich höher aus, als bisher. Das Grundproblem des Delikts Vergewaltigung ist damit natürlich nicht gelöst. Das Grundproblem ist und bleibt die Beweislage, weil sich dieser Vorgang nahezu immer unter vier Augen abspielt. Aber dann, wenn sich ein Gericht mit sorgfältiger Begründung, und davon ist regelmäßig auszugehen, dazu entschieden hat, die Tat als erwiesen anzusehen, dann soll auch eine harte Strafe ausgesprochen werden. Mit juristischem Firlefanz nach der Art des Gesetzes vom 07.07.2016 indessen ist nichts gewonnen, allenfalls eine Spaßbremse nach der Art sauertöpfischer Mullahs in den Alltag unseres Landes eingeführt worden.

Aktionismus

Es war zu erwarten. Ein Amoklauf, der Deutschland bewegt. Da muß man sich als Politiker was einfallen lassen. Zumal als Bundesinnenminister. Die Leute sollen ja glauben, man sorge nicht nur für ihre Sicherheit, nein, man gewährleiste sie auch. Also muß man so tun, als wisse man schon am nächsten Tag, wie man so etwas künftig verhindern kann. Der Täter hat mit einer Pistole um sich geschossen. Man weiß zwar nicht, wie er in den Besitz der Waffe und über 300 Schuß Munition gelangt ist. Man weiß nur, daß er sie illegal erworben haben muß. Wie, weiß man natürlich noch nicht. Wahrscheinlich wird man es auch gar nicht herausfinden. Denn ein Wesensmerkmal des illegalen Handelns mit was auch immer ist eben, daß es weder Register, Buchhaltungsunterlagen oder gar Steuererklärungen gibt, aus denen Geschäfte nachvollzogen werden können. So gut die Behörden über den legalen Waffenbesitz, der in Deutschland äußerst streng reglementiert ist, Bescheid wissen, so wenig weiß man über den illegalen Waffenbesitz. Das nationale Waffenregister weist ca. 5,8 Millionen Waffen in den Händen von ca. 1 Million Jägern, Schützen und Sammlern aus. Nach seriösen Schätzungen (FAZ online vom 26.01.2016) gibt es jedoch in Deutschland ca. 20 Millionen illegale Waffen. Es ist auch kein Problem, Waffen illegal zu erwerben, etwa über das sogenannte Darknet, eine verschlüsselte Sektion des Internets, in die jeder halbwegs computerkundige Mensch hineinkommen kann. Die Waffe kommt dann samt der Munition per Post. Man darf wohl davon ausgehen, daß auch Herr de Maiziere das weiß. Macht nichts. Man muß den Leuten vorspiegeln, daß man die Sache in den Griff bekommen wird. Action, baby, sprach Schwarzenegger in der Rolle des Terminators. Action, Gesetzesschreiber, laßt euch was einfallen!

Ich hätte da noch ein paar Anregungen für Sie, Herr de Maiziere. Verbieten Sie doch einfach per Gesetz, daß es vor der Weinlese hagelt, und daß es während des Oktoberfestes regnet. Auch ein gesetzliches Verbot von Staus auf der Autobahn zur Ferienreisezeit wäre doch mal eine Maßnahme. Herr Dobrindt hilft Ihnen bestimmt gerne dabei. Die Wähler werden begeistert sein! Eine satte Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl ist Ihrer Partei sicher! Wenn dann dummerweise die Natur sich nicht an Ihre famosen Gesetze gehalten hat, ist die Wahl ja schon vorbei. Und Sie können den Leuten dann sagen, daß Sie bereits an einem neuen Gesetz arbeiten, das die Einhaltung der Gesetze überhaupt sicherstellt. Dann regnet es auch nicht mehr während des Oktoberfests, dann hagelt es nicht mehr vor der Weinernte, dann gibt es zur Ferienzeit keine Staus mehr auf der Autobahn, und dann schießt auch kein Amokläufer mehr um sich. Oder vielleicht doch?

Wer mit Journalisten redet

ist selber schuld. Alexander Gauland sollte das doch wissen. Das gilt ganz besonders für Journalisten von solchen Medien, die der eigenen Partei und Person offen feindlich gegenüber stehen. Wenn überhaupt, dann läßt man ein Aufnahmegerät mitlaufen, selbstverständlich offen. Das hat zwei Vorteile. Zum einen kann man hinterher beweisen, was man gesagt hat. Zum anderen kommen unseriöse Journalisten dann erst gar nicht auf die Idee, falsch oder irreführend zu zitieren.

Doch betrachten wir mal, was Gauland nach FAZ/FAS gesagt haben soll, und was er selbst behauptet gesagt zu haben. Laut FAZ/FAS soll er gesagt haben: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ Das stellt Gauland offenbar gar nicht in Abrede, erläutert das jedoch: „Ich habe in dem vertraulichen Hintergrundgespräch die Einstellung mancher Leute beschrieben, mich aber an keiner Stelle über Herrn Boateng geäußert, dessen gelungene Integration und christliches Glaubensbekenntnis mir aus Berichten über ihn bekannt sind.“

Es sieht also so aus, als hätten die beiden Herren Journalisten in gewohnter Manier einen vermeintlich verfänglichen Satz herausgepickt, und die Äußerung des Interviewpartners aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn es so war, wie Gauland sagt, dann führen die Journalisten ihre Leser bewußt in die Irre, indem sie insinuieren Gauland habe sich „rassistisch“ geäußert. Bei genauem Hinsehen muß man jedoch feststellen, daß Gauland nicht von sich selbst spricht, sondern „den Leuten“ nachsagt, sie wollten einen Boateng nicht als Nachbarn haben. Das aber trifft leider auf so manche Zeitgenossen zu. Gauland selbst distanziert sich damit und noch mehr in der nach seiner Behauptung von den Journalisten unterschlagenen weiteren Äußerung von einer solchen Haltung.

Den Herren Journalisten von der nach Selbsteinschätzung Qualitätspresse sei daher erst einmal empfohlen, doch genau hinzusehen, bevor sie eine angebliche oder tatsächliche Äußerung eines Interviewpartners interpretieren. Ein Grundkurs in Germanistik mit den Schwerpunkten Semantik und Hermeneutik wäre wohl hilfreich. Auf gut deutsch: Lernt erst einmal richtig lesen und schreiben!

 

Jeder blamiert sich, so gut er kann!

Wenn’s politisch wird, dann stellt das Gehirn häufig seinen Dienst ein. Seine Aufgabe übernimmt dann mal das Bauchgefühl, mal auch die Galle. Davon sind nicht einmal Juristen immer frei. Das gilt vor allem im „K(r)ampf gegen Rechts“. Ein schönes Beispiel hierfür konnten wir in den letzten Tagen betrachten. Was ist passiert?

Bekanntlich läuft derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD. Deren Verfassungsfeindlichkeit soll festgestellt werden. Dazu werden unter anderem Sachverständigengutachten erholt. Soweit ist eigentlich alles ganz normal. Nun hat einer dieser vom Gericht bestellten Sachverständigen, ein Privatdozent namens Dr. Steffen Kailitz, zu eben diesem Thema einen Artikel in der ZEIT veröffentlicht. Darin hat er behauptet, die NPD plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie wolle 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter auch mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Gegen diese Behauptungen setzte sich die NPD zur Wehr und ließ über ihren Anwalt zunächst der ZEIT eine Abmahnung zukommen, und sodann beim Landgericht Dresden gegen den Autor des inkriminierten Artikels, eben jenen Dr. Steffen Kailitz, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung einreichen, mit der die inkriminierten Behauptungen bei Meidung der Ordnungsmittel der ZPO untersagt werden sollten. Das Landgericht gab diesem Antrag auch ohne vorgängige mündliche Verhandlung durch Beschluß statt. Entschieden hat die nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zuständige 3. Zivilkammer durch den nach deren interner Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter.

Bis dahin hätte der Vorgang wohl keine größeren Wellen geschlagen. Nun ist aber jener Richter Jens Maier Mitglied der AfD und hat dort auch die Funktion eines Schiedsrichters im Parteischiedsgericht inne. Das hat nun in den Medien einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, und auch zu merkwürdigen Äußerungen von Juristen geführt. Der Tenor all dieser Schreibereien geht dahin, daß hier nicht nur offenbar die Meinungsfreiheit Füßen getreten worden sei, sondern hier auch noch ein Sympathisant der NPD entschieden habe, denn die AfD stehe ihr doch nahe. Ein Berliner Rechtsanwalt namens Carsten R. Hoenig bekundet auf seiner Homepage zunächst einmal seine fachliche Unwissenheit, was das Zivilrecht angeht, meint aber mächtig moralisch aufzutrumpfen, wenn er schreibt: „Erwarte ich zuviel von einem Richter in dieser Situation, daß er als Mitglied einer den Nazis nahestehenden Partei jeden Geruch einer Befangenheit vermeidet? Und sich selber ablehnt? Sich bei aller verqueren politischen Einstellung mal anständig verhält?“ Der Mann wird sicherlich Beifallsstürme von der politisch korrekten Schickeria bekommen. In fachlicher Hinsicht, sowohl juristisch wie politikwissenschaftlich, wird man ihm jedoch sagen müssen: „O si tacuisses, philosophus mansisses!“ Eine Partei, deren Beobachtung der Verfassungsschutz ausdrücklich ablehnt, weil dazu kein Anlaß bestehe, als „den Nazis nahestehend“ zu bezeichnen, darf getrost als Ausdruck von Grenzdebilität gewertet werden.

Nun ganz kurz zur Rechtslage. Soweit sich Journalisten, offenbar ohne Rückfrage bei der Rechtsabteilung ihres Hauses, darüber mokieren, daß man ausgerechnet das Landgericht Dresden und nicht irgendein anderes (vielleicht im liberalen Hamburg ?) angerufen hat, so gehört es zu den Binsenweisheiten des Wettbewerbsrechts wie auch des Presserechts, daß es hier den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gibt. D.h., jedes Gericht ist zuständig, in dem die betreffende Werbung oder der betreffende Zeitungsartikel verbreitet worden ist. Soweit sich Journalisten, aber auch Juristen, darüber mokieren, daß das Landgericht drei Wochen nach Erscheinen des fraglichen Zeitungsartikels im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden hat, und nicht etwa eine mündliche Verhandlung angeordnet hat, offenbart auch dieser Vorwurf nur fachliche Unkenntnis. Nach herrschender Meinung ist die besondere Eilbedürftigkeit für Entscheidung im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung regelmäßig gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Wochen, meist sogar nach vier Wochen, das Gericht anruft. Dem unterlegenen Prozeßgegner bleibt es dann ja unbenommen, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen und damit eine mündliche Verhandlung in der Sache zu erzwingen. Soweit man sich darüber mokiert, daß nicht die Kammer in der Besetzung von drei Richtern unter Einschluß des Vorsitzenden entschieden hat, offenbart auch dies die völlige fachliche Ahnungslosigkeit des jeweiligen Verfassers. Es ist absolut üblich, daß Zivilkammern die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten dem Einzelrichter übertragen. Besonders, Entschuldigung, dämlich ist das Geschreibsel eines Journalisten in der Welt, der sich darüber mokiert, es sei unverständlich, daß im vorliegenden Falle dann nicht der Vorsitzende, oder mindestens seine Stellvertreterin von der Kammer zum Einzelrichter bestimmt worden sei, sondern eben jener Richter Maier. Auch die Bestimmung des Einzelrichters erfolgt nach den Regeln, in denen der gesetzliche Richter auf eine Weise bestimmt wird, daß er schon vor Eingang der betreffenden Sache feststeht. Der irrwitzigste Einwand ist jedoch der, daß der Richter Maier Mitglied der AfD ist. Als solcher sei er doch befangen. Das ist derartig blödsinnig, daß man dergleichen nicht einmal von einem Journalisten ohne juristisches Studium hätte erwarten dürfen. Befangen wäre der Richter doch nur, wenn er der politischen Partei angehörte, über deren Antrag er zu entscheiden hat. Wenn er Mitglied einer anderen politischen Partei ist, macht ihn das doch nicht befangen. Es wäre interessant zu lesen, was jene Schreiberlinge in die Welt posaunt hätten, wenn Richter Maier nicht der AfD, sondern etwa der SPD angehörte.

In der Sache selbst dürfte der Beschluß wohl zu Recht ergangen sein. Denn im Äußerungsrecht, ob es nun um Behauptungen eines Werbungtreibenden, oder ob es um Behauptungen eines Journalisten oder Politikers geht, wird danach gefragt, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt. Wenn beispielsweise der Hersteller eines Medizinprodukts diesem in seiner Werbung bestimmte Wirkungen beimißt, so muß er beweisen, daß das Mittel diese Wirkungen auch tatsächlich hat. Wer diese Werbeangabe angreift, muß eben nicht beweisen, daß sie falsch ist. Der Werbende muß beweisen, daß sie richtig ist. Wenn ein Journalist oder Politiker über irgendjemanden die Behauptung aufstellt, er habe dieses oder jenes gesagt, dann muß er auch beweisen, daß dies so gewesen ist. Das ist eben eine Tatsachenbehauptung, die richtig sein muß. Anderenfalls wird sie auf Antrag eben untersagt. Etwas anderes ist die bloße Meinungsäußerung. Sie ist vom Grundgesetz geschützt. Wenn der famose Dr. Kailitz hier formuliert hätte, seine Auswertung des Parteiprogramms der NPD führe bei ihm zu der Schlußfolgerung, die Partei wolle zum Beispiel 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, auch wenn das nicht der Wortlaut des Programms sei, dann wäre das eine bloße Meinungsäußerung eines Wissenschaftlers gewesen, die sowohl unter dem Schutz der Meinungsfreiheit wie auch der Wissenschaftsfreiheit stünde. So war es aber nicht.

Offenbar stört es aber Niemanden, daß hier ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sich während eines laufenden Verfahrens öffentlich zu dem Sachverhalt äußert, den er gutachterlich bewerten soll. Abgesehen davon, daß so etwas an Unprofessionalität nicht zu überbieten ist, und den Vorwurf der Befangenheit des Sachverständigen ohne weiteres begründet, muß Herr Dr. Kailitz sich Fragen nach seinem Anstand und seiner Auffassung von den Aufgaben eines Gerichtsgutachters stellen lassen. Wenn er noch einen Funken Anstand und Selbstwertgefühl hat, dann erklärt er sich dem Bundesverfassungsgericht als befangen und bittet um Entpflichtung von seinem Gutachtensauftrag, bevor die Anwälte der NPD dort einen Befangenheitsantrag gegen ihn stellen, der „im Blindflug durchgeht“, wie es im Juristenjargon heißt.

Es mag sein, daß im Instanzenzug eine andere Entscheidung getroffen wird. Herrn Dr. Kailitz steht es ja frei, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen, und eine mündliche Verhandlung zu erreichen. An deren Ende steht dann, falls man sich nicht einigt, ein Urteil. Sollte sich der Sachverhalt bis dahin geändert haben, oder aber der Richter seine Meinung geändert haben, vielleicht gar ein anderer Richter entscheidet, weil Herr Maier inzwischen eine andere Aufgabe übernommen hat, dann mag der Beschluß vielleicht auch aufgehoben und der Verfügungsantrag zurückgewiesen werden. Eher dürfte es aber bei diesem Beschluß bleiben. Gegen ein bestätigendes Urteil kann natürlich das Oberlandesgericht angerufen werden. Das ist alles ganz normal.

Was völlig unnormal ist, ist der Entrüstungsturm in den Medien, und sind fachlich unsägliche Äußerungen von Juristen. Aber wie gesagt, hier geht es ja um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Da arbeitet nicht das Hirn, da geht nur die Galle über.

Die rote Null

Die bayerische Staatsregierung hat nun endlich ein Integrationsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, daß Zuwanderer aus fremden Kulturen sich in unser Volk integrieren, zu deutsch: einfügen. Dazu enthält es eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, daß Zuwanderer auch die bayerische Leitkultur annehmen. Auch der Bundesrepublik Deutschland stünde ein solches Gesetz nicht nur gut an, es wäre dringend notwendig. Man muß das insbesondere angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate nicht weiter vertiefen. Die Kölner Silvesternacht muß man nicht eigens erwähnen. Erwähnen muß man jedoch die sich häufenden Übergriffe und die häufig zu erlebende Weigerung, die hier üblichen Höflichkeitsformen zu praktizieren.

Für den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher, ist das jedoch ein Abschottungsgesetz. Damit wollte dieser politische Leichtmatrose wohl zum Ausdruck bringen, daß dieses Gesetz abzulehnen sei, wofür er auch – sachlich völlig verfehlt – die bayerische Verfassung und das Grundgesetz für sich in Anspruch nahm. Bei Lichte besehen, ist die Einstufung als Abschottungsgesetz nicht einmal als Kritik, sondern eher als Lob zu werten. Von gewissen Einstellungen und Verhaltensweisen der Zuwanderer aus dem Orient und Schwarzafrika müssen wir uns abschotten. Das xenophile Geplapper solcher Flachdenker wie Rinderspacher bewegt sich klaftertief unterhalb des intellektuellen Niveaus, das für die zutreffende Analyse und zielführende Vorschläge zur Lösung des derzeit wohl größten Problemes unseres Landes erreicht werden muß.

Der politische Leichtmatrose Rinderspacher sollte sich, so er kann, an einem verstorbenen Parteigenossen orientieren, der mehrere Jahre als Kapitän auf der Brücke des deutschen Staatsschiffs gestanden und es durch viele Untiefen sicher gesteuert hat. Die Rede ist von Helmut Schmidt. Er hat im Jahre 2004 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die sicherlich Pflichtlektüre des Herrn Rinderspacher und seiner Genossen ist, erklärt: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen.“ Auch wenn ich mich ehrlich gesagt damit schwer tue, Leute wie Herrn Rinderspacher unter die Intellektuellen zu rechnen: einen solchen Satz sollte sich dieser politische Leichtmatrose hinter die Ohren schreiben. Helmut Schmidt hat eben klar erkannt, welches Problem wir uns mit der ungesteuerten Zuwanderung ins Land geholt haben. Am 11. Juni 2005 erklärte er in einem FOCUS-Interview: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Als Mittel gegen die Überalterung kommt Zuwanderung nicht infrage. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht. Es schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren (also seit 1990) übernommen, erklärte der Altkanzler weiter. „Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren. 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Es sei deshalb falsch, Ausländer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten, hätte man besser draußen gelassen.

Vor zehn Jahren konnte der Altkanzler noch nicht ahnen, in welchen Schlamassel seine Nach-Nach- Nachfolgerin unser Land einst stürzen würde. Von seinen bayerischen Genossen hat er in der Regel nicht viel gehalten. Deren heutige Führungsriege könnte er wohl nicht mehr ernst nehmen. Über deren Einstufung etwa durch Franz Josef Strauß wollen wir erst gar nicht nachdenken. Seine Vergleiche aus dem Tierreich waren doch häufig zu drastisch, auch wenn sie in der Sache berechtigt waren.