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Ist die AfD völkisch und undemokratisch?

Aus Schülerzeiten  kennen wir das. Wer neu in der Klasse ist, hat es schwer. In der Politik gilt dieser Grundsatz offenbar vermehrt. Die Grünen der frühen achtziger Jahre konnten davon ein Lied singen. Als heute etablierte und von den Medien gehätschelt Partei wollen sie sich daran lieber nicht erinnern. Daß es der AfD als Neugründung ebenso ergehen würde, war zu erwarten. Nicht zu erwarten war indessen der Haß, der ihr nicht nur von der etablierten Konkurrenz, sondern noch mehr aus dem politisch korrekten Milieu entgegen schlug und weiter entgegenschlägt. Das zeigt sich insbesondere an der Behauptung, diese Partei verneine grundlegende Regeln unserer Verfassung, wie etwa die Achtung vor den Menschenrechten und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Ersteres wird der Behauptung unterlegt, statt der Achtung eines jeden Menschen als Person stehe bei ihr die Unterscheidung zwischen blutsmäßigen deutschen und „fremdvölkischen“ Menschen, wobei erstere natürlich von höherem Wert seien und deswegen alleine „richtige“ Deutsche sein könnten. Demokratie und Rechtsstaat wolle man durch das Führerprinzip ersetzen. Mehr oder weniger offen werden diese Zuschreibungen gebetsmühlenartig formuliert.

Nun gibt es die spöttische Redensart: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Im Zusammenhang mit unserem Thema muß man allerdings diesen Satz dahingehend abwandeln, daß Erkenntnisse nur gewinnen kann, wer auch lesen will. Um die Behauptung der NS-Affinität dieser Partei überprüfen zu können, muß man natürlich erst einmal nachlesen, was die NSDAP seinerzeit eigentlich wollte. Ihr Kronzeuge ist natürlich Adolf Hitler selbst. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ schreibt er unter anderem:

„Wenn wir versuchen, aus dem Worte „völkisch“ den sinngemäßen innersten Kern herauszuschälen, kommen wir zu folgender Feststellung: Unsere heutige landläufige politische Weltauffassung beruht im allgemeinen auf der Vorstellung, daß dem Staate zwar an sich schöpferische, kulturbildende Kraft zuzusprechen sei, daß er aber mit rassischen Voraussetzungen nichts zu tun habe, sondern eher noch ein Produkt wirtschaftlicher Notwendigkeiten, bestenfalls aber das natürliche Ergebnis politischen Machtdranges sei. Diese Grundanschauung führt in ihrer logisch-konsequenten Weiterbildung nicht nur zu einer Verkennung rassischer Urkräfte, sondern auch zu einer Minderbewertung der Person. Denn die Ableitung der Verschiedenheit der einzelnen Rassen in Bezug auf ihre allgemeinen kulturbildenden Kräfte muß zwangsläufig diesen größten Irrtum auch auf die Beurteilung der Einzelperson übertragen.“ und weiter: „Es wäre ein Wahnwitz, den Wert des Menschen nach seiner Rassenzugehörigkeit abschätzen zu wollen, mithin dem marxistischen Standpunkt: „Mensch ist gleich Mensch“ den Krieg zu erklären, wenn man dann doch nicht entschlossen ist, auch die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die letzte Konsequenz der Anerkennung der Bedeutung des Blutes, also der rassenmäßigen Grundlage im allgemeinen, ist aber die Übertragung dieser Einschätzung auf die einzelne Person.“ Und weiter: „Eine Weltanschauung, die sich bestrebt, unter Ablehnung des demokratischen Massengedankens, dem besten Volk, also dem höchsten Menschen, diese Erde zu geben, muss logischerweise auch innerhalb dieses Volkes wieder dem gleichen aristokratischen Trieb gehorchen und den besten Köpfen die Führung und den höchsten Einfluß im betreffenden Volke sichern. Damit baut sie nicht auf dem Gedanken der Majorität, sondern auf den der Persönlichkeit auf.“

Der seinerzeit führende Verfassungsrechtler und politische Theoretiker des Nationalsozialismus, Ernst Rudolf Huber, skizzierte das völkische Staatswesen folgendermaßen:

„Das politische Volk ist als geschichtliche Erscheinung durch die Prinzipien der Einheit und Ganzheit bestimmt. Nur als Einheit und Ganzheit ist das Volk eine politische Wirklichkeit.  Die Freiheit und Selbstherrlichkeit des einzelnen, von der jedes politische Denken ausging, zerstörten die innere Einheit der Gemeinschaft und lösten jede ganzheitliche Ordnung auf.“ Die Prinzipien von Einheit und Ganzheit setzten nach Huber voraus, daß innerhalb der „völkischen Einheit“ nur „organische Gliederungen“, nicht aber „feindliche Gruppen und Klassen“ bestehen könnten:  „Denn die Parteienbildung ist kein Ausdruck naturgegebener, organischer Verschiedenheit im Volkskörper, sondern sie bedeutet eine willkürliche Zerreißprobe, die die politische Gemeinsamkeit in Frage stellt. Die völkische Einheit setzt eine einheitliche politische Weltanschauung voraus, die allein und ausschließlich Geltung besitzt. Jede Parteienspaltung wäre mit diesem Prinzip politisch weltanschaulicher Einheit unvereinbar. Im Unterschied zur Demokratie, in der der politische Prozess sich in Form von Abstimmungen und nach dem Mehrheitsprinzip vollzieht (Art. 20 GG) handelt Huber zufolge das auf „völkischer“ Grundlage geeinte Volk nur geschlossen, und zwar „nach dem Prinzip von Führung und Gefolgschaft.“

Betrachten wir nun die Programme der AfD. In ihrem Grundsatzprogramm wird das Kapitel 7 – Kultur, Sprache und Identität – mit folgender Präambel eingeleitet:

„Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch deutsche Designer und Filmemacher, haben wesentliche Beiträge zu ihren jeweiligen Disziplinen im weltweiten Maßstab geleistet. Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muß. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewußtsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt. Für die AfD ist der Zusammenhang von Bildung, Kultur und Identität für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Im Wahlprogramm 2017 heißt es, daß über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, sei herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das müsse auch für Deutschland gelten. Ausführlich werden Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im ersten Kapitel des Wahlprogramms so vorgestellt, wie es auch in den einschlägigen Artikeln unserer Verfassung festgeschrieben ist. Auch die Forderung nach einer Reform des Staatsbürgerrechts in Gestalt einer Rückkehr zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip ist in diesem Rahmen nicht anstößig, denn auch die erbittertsten Feinde der AfD werden nicht behaupten wollen, bis zum Jahre 2000 habe in Deutschland ein völkisches Staatsbürgerrecht gegolten.

Wer also lesen kann und will, kann nicht ernsthaft auch nur annähernd von völkischen oder demokratiefeindlichen Bestrebungen dieser Partei sprechen. Vielmehr steht sie programmatisch genauso fest auf dem Boden unserer Verfassung, wie die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deswegen versuchen ja offensichtlich viele ihrer Feinde, ihr solche Bestrebungen ohne irgend einen Beleg zu unterstellen und bemühen dafür phantasievolle Verschwörungstheorien ebenso wie im Wege abenteuerlicher Hermeneutik aus einzelnen Redebeiträgen herausgefilterte angebliche Substrate ihrer Politik. Dagegen nimmt sich die Wahrsagerin mit ihrer Glaskugel geradezu seriös und wissenschaftlich aus.

Wenn aber gerade bürgerliche Parteien in dieses Horn der Diffamierung blasen und die Zuschreibungen der demokratiefeindlichen Antfa übernehmen, dann ist das nicht nur dumm, sondern mittelfristig gefährlich für die Demokratie. Denn wenn die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit verwischt und verdunkelt werden, wird die Demokratie selbst beschädigt. Abgesehen davon wird die Tür zum demokratischen Miteinander so fest zugeschlagen, daß man sie später wohl nur noch sehr mühsam wieder öffnen kann. Von dieser Torheit profitieren auf Dauer nur die Feinde bürgerlch-konservativer, aber auch liberaler Politik. Intelligente, vorausschauende und umsichtige Politik ist das nicht.

 

 

Wo stehen wir?

Die Ereignisse der letzten Tage können mit dem vielzitierten Wort des römischen Dichters Horaz zusammengefaßt werden: Der Berg kreißte, doch geboren ward ein lächerliches Mäuslein. Denn die offenbar unter erheblichen politischen Schmerzen zustande gekommene Einigung zwischen den Unionsparteien bedeutet bei Lichte besehen nicht mehr, als daß geltendes Recht wenigstens zum Teil angewandt werden soll. Ob das dann auch den Segen des Koalitionspartners SPD finden wird, darf getrost bezweifelt werden.

Alle Detailfragen zur sogenannten Flüchtlings- und Asylpolitik mögen zwar jeweils wichtig sein, sie aufzuwerfen und zu lösen kann jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn man sich darüber im klaren ist, wo man steht und wo man hingehen möchte. Die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft ist für verantwortungsbewußte Menschen ja kein Selbstzweck, erst recht kein politisches Spiel. Vielmehr geht es um die Frage, welche Zukunft wir unseren Kindern und Enkelkindern ermöglichen wollen. Das gilt nota bene auch für diejenigen, denen aus welchen Gründen auch immer das Glück eigener Kinder und Enkel versagt geblieben ist. Indessen hat man bei manchen von ihnen, vor allem der Frau Bundeskanzler und einigen ihrer Steigbügelhalter aus Koalition und Opposition nicht den Eindruck, daß ihnen die Zukunft dieser Generationen unseres Volkes und unseres Kulturkreises wirklich am Herzen liegt. Doch dazu später.

Die Philosophie der Aufklärung ist in Europa entstanden (Descartes, Kant etc.) und konnte sich auf diesem Kontinent und in den vormaligen Kolonien der europäischen Staaten auf dem amerikanischen Kontinent, in Australien und Neuseeland durchsetzen, weil sie dort auf eine Religion traf, die ihre Lehren, wenn auch zunächst zögerlich, akzeptierte. Das ist auch ganz offensichtlich die Ursache der stürmischen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, aber auch gesellschaftlicher Befreiung des Menschen aus der bis dahin gegebenen Unmündigkeit, ob selbst verschuldet, wie Immanuel Kant erklärt hat, oder schlicht und einfach menschheitsgeschichtlich als Entwicklungsstadium notwendig. So und nicht anders entstand eben die Hochkultur, in der sich die Völker der westlichen Welt, um einmal diesen Begriff anstelle des zu Unrecht viel gescholtenen christlichen Abendlandes zu benutzen, zu freien Gesellschaften mit beträchtlichem allgemeinem Wohlstand entwickelt haben.

Wer verantwortungsvoll an den zukünftigen Lebensverhältnissen seiner Kinder und Enkelkinder arbeitet, der kann nur anstreben, ihnen diesen Status weiterzugeben und ihnen zu ermöglichen, diesen zu sichern und womöglich weiterzuentwickeln.

Allein daran sind alle Überlegungen und Maßnahmen zu messen, die im Rahmen der gegenwärtigen Zuwanderungsproblematik, aber auch im Rahmen der, man muß sagen sogenannten, Integration von in den letzten Jahrzehnten vor 2015 eingewanderten Ausländern aus dem islamischen Kulturkreis angestellt bzw. ins Werk gesetzt werden. Ob es um die Zahl der Migranten geht, wie man wissenschaftssprachlich-neutral wirkliche oder auch nur vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber und Einwanderer in die Sozialsysteme mit und ohne Papiere nennt, ob es um die Bedingungen geht, unter denen sie hier vorübergehend oder gar auf Dauer leben, ob es um die Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln geht, die ihre Einreise und ihr Verbleiben regeln, ob es um die Pflicht zur Beachtung unserer Gesetze und Regeln des alltäglichen Zusammenlebens geht, alles das muß daran gemessen werden, ob es unsere Lebensweise auf Dauer gewährleistet oder gefährdet.

Weil es ganz offensichtlich ist, daß kein Volk sein politisches und wirtschaftliches Niveau aufrechterhalten kann – von Weiterentwickeln wollen wir hier erst gar nicht nicht sprechen -, wenn die Zahl der kulturfremden Zuwanderer einen prägenden Einfluß auf die aufnehmende Gesellschaft gewinnt, muß eben diese Zahl begrenzt werden, will man das als richtig erkannte Ziel der Bewahrung und Weiterentwicklung der eigenen, freien und prosperierenden Gesellschaft nicht aufgeben. In diesem Zusammenhang soll man auch nicht mit Begriffen wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ hantieren. Abgesehen von ihrem pegidaesken und damit dem Sprachgebrauch des intellektuellen Prekariats anverwandten Klang sind sie auch sachlich unzutreffend, denn es geht ja nicht um die Aussiedelung der einen und die Ansiedelung der anderen, sondern nur die Frage, welche und wie viele Neubürger das Land verträgt. Somit muß es das erste Ziel jeglicher Zuwanderungspolitik sein, die Zahl der Zuwanderer so gering zu halten, daß eben die vorbeschriebene Gefahr gar nicht erst entstehen kann. Davon zu unterscheiden ist natürlich das Bestreben entwickelter Gesellschaften, beruflich qualifizierte und der eigenen Gesellschaft affine, zumindest anpassungswillige Einwanderer zu gewinnen.

Die Kosten der gegenwärtigen Zuwanderungspolitik sind ein weiteres gewichtiges Argument dafür, die Zuwanderung nicht nur drastisch zu begrenzen, sondern die Zahl der unkontrolliert und ungeregelt eingewanderten Menschen kurz- und mittelfristig wieder abzubauen. Kosten in der Größenordnung von ca. 50 Milliarden € jährlich für Unterkunft, Verköstigung, medizinische Versorgung, Verwaltung, Sicherheit und Schulbildung kann auch ein wirtschaftlich leistungsfähiger Staat wie Deutschland nicht dauerhaft aufbringen, ohne in gleichem Umfang seinen eigenen Bürgern diese Mittel vorzuenthalten und damit ihre Renten in geringerem Maß als möglich zu steigern, ihre medizinische Versorgung zu verteuern, und die öffentlichen Investitionen für Infrastruktur herunterzufahren, von Investitionen in die Wissenschaft und der Förderung des kulturellen Lebens erst gar nicht zu reden. Wer das leugnet, muß wohl über den finanz- und volkswirtschaftlichen Unverstand des vormaligen Zensurministerleins und nunmehrigen Neckermanntouristen in der Mission des deutschen Chefdiplomaten verfügen.

Der gesellschaftliche Schaden, beileibe nicht bloße Kollateralschaden, dieser massenhaften Zuwanderung von kulturfremden, häufig nicht einmal des Lesens und Schreibens in ihrer Muttersprache kundigen Menschen ist ebenfalls nicht gering zu schätzen. Schulklassen und ganze Stadtteile, in denen die deutsche Sprache zu einer Randerscheinung geworden ist, können nur in der Phantasie psychiatrisch behandlungsbedürftiger Traumtänzer mit der Zwangsvorstellung von einer egalitären, ohne Grenzen und damit ohne staatliche Ordnung lebenden Weltgesellschaft als begrüßenswerter gesellschaftlicher Fortschritt betrachtet werden.

Schließlich sollte man auch das Gerede gewisser Wirtschaftsvertreter von dem Fachkräftemangel, der nur durch massenhafte Zuwanderung wenigstens abgemildert werden könne, kritisch und mit gesundem Menschenverstand betrachten. Der eigenen Lebenswirklichkeit dürfte wohl die Kritik etwa von Mitgliedern des VDI entsprechen, wonach angesichts eines halben Dutzend Bewerber auf eine offene Stelle von einem Fachkräftemangel nicht die Rede sein kann. Natürlich muß man Äußerungen von Verbandsvertretern immer und nicht nur in diesem Zusammenhang unter dem Blickwinkel des cui bono, also der Frage: wem nützt es? betrachten. Die marktwirtschaftliche Regel von Angebot und Nachfrage gilt natürlich auch für den Arbeitsmarkt. Zuwanderer aus Niedriglohnländern drücken tendenziell das Lohnniveau und somit die Kosten der Unternehmen. Soweit uns Institutionen wie etwa die in der politischen Publizistik allgegenwärtige Bertelsmann-Stiftung etwas anderes mit wissenschaftlichem Anstrich glauben machen wollen, so sollte man sich stets vergegenwärtigen, daß es sich dabei regelmäßig nicht um wissenschaftliche Arbeit, sondern um Regierungspropaganda handelt.

Wer allen diesen Argumenten wenigstens im Kern zustimmen kann, wird indessen von den Propagandisten der Merkel’schen „Flüchtlingspolitik“ damit zur Räson gebracht, daß nun einmal die europäische wie auch die nationale Rechtslage keine Alternative zum Handeln der Regierung zulasse. Jedenfalls hinsichtlich der europäischen Rechtslage sollte man sich dann schon fragen, warum alle anderen europäischen Länder anders als Deutschland handeln. Handelt es sich bei ihnen also samt und sonders um Rechtsbrecher? Schon diese Fragestellung zeigt die Unhaltbarkeit der aktuellen Regierungspropaganda, die uns übrigens nicht in erster Linie durch das Bundespresseamt nahegebracht wird, sondern durch die weit überwiegende Zahl der gedruckten und gesendeten Medien. Sie machen das Bundespresseamt eigentlich überflüssig.

Wie die Rechtslage tatsächlich ist, kann man nur von unabhängigen Juristen erfahren. Da hört man allerdings völlig andere Töne. Um einmal neben der Überzeugungskraft des Arguments auch die Prominenz seines Autors ins Feld zu führen, wollen wir aus einem aktuellen Vortrag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, zitieren:

„Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, daß es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, noch nach europäischem Recht, noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise in das und auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt. Ein vorbehaltloses Recht auf Aufnahme in der Europäischen Union zum Zwecke der Durchführung eines – von vornherein aussichtslosen – Asylverfahrens besteht ebenfalls nicht. Es gibt ein solches individuelles Menschenrecht auf einen Aufenthalt und auf ein Leben in einem fremden Staat der eigenen Wahl, also auf Einwanderung in den Staat der eigenen Präferenz nicht, selbst wenn die Einreise formal mit einem ersichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Antrag auf Asyl verbunden wird, oder wenn der Asylantrag in einem erkennbar unzuständigen Mitgliedsstaat der EU gestellt werden soll. Ohne eine solche Einreiseerlaubnis ist die Einreise nach Deutschland oder in die Europäische Union illegal; sie ist de jure grundsätzlich zu verweigern. Die Verwaltungspraxis in Deutschland entsprach und entspricht dem eindeutig nicht.

Nach § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes ist dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle EU-Mitgliedsstaaten gehören zu den sicheren Drittstaaten. Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, sodaß alle Nicht-EU Ausländer, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, betroffen sind. Von dieser Einreiseverweigerung oder „Zurückschiebung“ ist nach dieser Vorschrift abzusehen, wenn Deutschland nach dem Recht der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, oder das Bundesministerium des Innern dies aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat. Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist Deutschland nicht automatisch zuständig für alle auf seinem Gebiet gestellten Anträge, grundsätzlich zuständig ist das sogenannte Erstzutrittsland der Europäischen Union. Das sogenannte Selbsteintrittsrecht Deutschlands begründet keine Rechtspflicht, eine solche Übernahme der Zuständigkeit erfolgt freiwillig, darf daher zwingendes nationales Recht nicht missachten und das vom EU-Recht bestimmte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht in sein Gegenteil zu verkehren.“

Inhaltlich gleichlautende Gutachten und Publikationen anderer Rechtswissenschaftler wie Udo Di Fabio oder Ulrich Vosgerau sollen gerade wegen ihrer Argumentationstiefe nicht unerwähnt bleiben. Wenn dagegen Publizisten mit Staatsexamina wie Heribert Prantl Gegenteiliges verbreiten, tun sie es gegen ihren juristischen Sachverstand. Man darf ihnen also mit Fug und Recht unterstellen, ganz bewußt das Geschäft derer zu betreiben, die über die massenhafte, unkontrollierte und ungeregelte Zuwanderung von Menschen, die jedenfalls in größerer Zahl unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung gefährden, eine andere Gesellschaft in Deutschland etablieren wollen.

Festzuhalten ist daher, daß die gegenwärtige Zuwanderungspolitik der Bundesregierung offensichtlich weder von den deutschen Gesetzen, noch von den einschlägigen europäischen Verträgen und auch nicht vom sonstigen Völkerrecht gedeckt ist. Vielmehr muß eindeutig festgestellt werden, daß die Bundesregierung unter dem Beifall der Medien, Kirchen und sogenannten Kulturschaffenden seit dem Herbst 2015 andauernd das Recht bricht. Leider sind damit Straftatbestände nicht verwirklicht worden. Wer dennoch Strafanzeigen gegen Merkel und Co. bei den Staatsanwaltschaften einreicht, nimmt ihnen nur die Zeit für die Bearbeitung strafrechtlich wirklich einschlägiger Sachverhalte. Außerdem gibt er Merkel und Co. die Möglichkeit, unter Verweis auf die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu behaupten, die „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung sei rechtens. Quidquid agis, prudenter agas, et repice finem, sagt der Lateiner. Zu deutsch: Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

Wir leben Gott sei Dank in einer Demokratie, auch wenn es bisweilen schwer fällt, das auch immer zu erkennen. Die massiven Angriffe auch staatlicher Stellen auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit seien hier nur beispielhaft erwähnt. Die Macht des Bürgers beschränkt sich auf das Recht, Politiker zu wählen oder abzuwählen. Von diesem Recht muß man aus der eingangs beschriebenen Verantwortung für die nachfolgenden Generationen Gebrauch machen. Man muß es klug tun und dafür sorgen, daß nur solche Kandidaten gewählt werden, die wenigstens versprechen, ein Kontrastprogramm zur aktuellen Politik der regierenden Parteien sowie ihrer Steigbügelhalter in Opposition und Medien zu verwirklichen. Dazu würde beispielsweise gehören, die Attraktivität unseres Landes für Wirtschaftsmigranten dadurch gegen Null zu fahren, daß statt international vergleichsweise hoher Geldzahlungen während der gesamten Dauer des juristischen Verfahrens und eines bloß geduldeten Aufenthalts nur noch Sachleistungen gewährt werden und die Unterbringung ausschließlich in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Damit wäre der wesentliche Faktor für den Zuzug, nämlich die tatsächlich gewaltige Differenz zwischen den Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern und in unserem Lande beseitigt. Diese Maßnahme würde nichts kosten, sondern im Gegenteil im Vergleich zu dem, was derzeit geschieht, erhebliche Einsparungen bringen. Die vielen eingesparten Milliarden könnten dann unseren eigenen Bürgern zugute kommen. Bessere gesundheitliche Versorgung, höhere Renten, bessere Bildung unserer Jugend und nicht zuletzt eine dramatische Erhöhung des Sicherheitsniveaus unserem Lande wären Folge. Prüfen wir also, wessen Wahlprogramme diesen Forderungen am nächsten kommen. Und dies ohne Ansehen von Partei und Person. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig.

 

 

Politische Kultur in Deutschland 2018

Der Rechtsbruch ist in Deutschland zum Stilmittel der Politik geworden. Atomausstieg, Euro Rettung, Griechenland Rettung und vor allem die von der Bundeskanzlerin zugelassene unkontrollierte massenhafte Einwanderung  mögen als Stichworte ausreichen. Zu erwarten ist, daß es damit künftig nicht sein Bewenden haben wird, auch wenn Rechtswissenschaftler und Gerichte die Dinge beim Namen nennen.

Ein weiteres  Phänomen  des Niederganges ist der Kulturbruch. Er steht nicht so sehr im Mittelpunkt der öffentlichen Debatten, ist aber kaum weniger bedeutsam. Früher einmal gehörte der Respekt vor anderen Menschen, auch wenn sie anderer Meinung als man selbst waren, zu den selbstverständlichen und unhinterfragten Verhaltensweisen. Das ist heute nicht mehr so. Wenn eine in der Regierungsverantwortung stehende Partei wie die CSU eine andere Partei ganz offiziell als „braunen Dreck“ bezeichnet und dafür auch noch den Beifall der Medien und erheblicher Teile der Bevölkerung findet, dann wird klar, wohin die Reise geht. Dann nimmt es nicht Wunder, wenn eine Kreisgeschäftsführerin der Grünen dem Vorsitzenden dieser offenbar zum Abschuß freigegebenen Partei öffentlich nachsteigt, ihn beschimpft und zum Verlassen der Stadt auffordert und das Ganze auch noch Beifall heischend ins Internet stellt. Natürlich, leider natürlich, wird sie dafür nicht etwa öffentlich gerügt, sondern gelobt. In den sogenannten sozialen Netzwerken brandet hörbar der Beifall auf. Früher hätte es schon die gute Kinderstube verhindert, daß eine junge Frau sich derart flegelhaft gegenüber einem Jahrzehnte älteren Menschen benimmt. Die gute Kinderstube scheint ausgestorben zu sein. An ihre Stelle ist die stramm antifaschistische Gesinnung getreten.

In einer Zeit indessen, in der Spitzenpolitiker der Grünen in der ersten Reihe hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen zu lesen sind wie: „Nie wieder Deutschland“, und dieselben Spitzenpolitiker es mit nachsichtigem, vielleicht sogar aufmunterndem Lächeln quittieren, daß Angehörige ihrer Jugendorganisation auf die deutsche Fahne urinieren, in einer solchen Zeit gelten weder die Regeln des Anstandes, noch der parlamentarischen politischen Auseinandersetzung oder gar die Regeln des Rechts.

Wenn das Abrutschen auf der schiefen Bahn begonnen hat, dann beschleunigt es sich nach den Regeln der Physik. Wendet man dieses Naturgesetz metaphorisch auf die gesellschaftliche Verwahrlosung an, dann muß sich diese in exponentiell ansteigender Geschwindigkeit vollziehen. Genau das ist bereits festzustellen. So hat sich jüngst Jutta Ditfurth aus der geschlossenen politischen Irrenanstalt gemeldet und anlässlich der schwierigen und beinahe in einer Katastrophe geendeten Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Dresden höhnisch konstatiert, die Bombe habe ja gewußt, wo sie liegt. Damit schließt sie nahtlos an das Antifa-Gesindel an, welches jährlich zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945 skandiert: „Bomber Harris do it again“.

Doch das Abrutschen hat sich weiter beschleunigt. Vom 30. Juni bis zum 1. Juli 2018 wird in Augsburg der Bundesparteitag der AfD stattfinden. Anlaß genug für das linksextreme Milieu von Antifa und Co. zum Krawall aufzurufen. Man bringt, unter anderem auf dem einschlägig bekannten internetportal „Indymedia – links unten“ eine in der Art eines Reiseführers der Marke Marco Polo gestaltete Anleitung für Krawalltouristen unters linksextreme Volk, in dem zu allerlei fraglos strafbaren Handlungen aufgerufen wird. Selbstverständlich werden etwa presserechtlich Verantwortliche nicht genannt, wie auch mit Sicherheit der Verlag des bekannten Reiseführers nicht gefragt worden ist, obgleich die Gestaltung des Krawallblättchens eine verblüffende Ähnlichkeit mit der rechtlich geschützten Gestaltung jener Reiseführer hat. Doch mit solchen juristischen Kleinigkeiten geben sich Leute erst gar nicht ab, deren Sinn nach höherem, sprich nach richtigen Straftaten steht. Neben allerlei Anleitungen zum Basteln von Brandsätzen Anzünden von Autos und Einschlagen von Fensterscheiben findet sich teils weitschweifig die ideologische Begründung für die Beteiligung an diesem Bundesparteitag nach Art der Antifa.

Wer allerdings meint, es gehe hier nur um den freilich strafbar ausgestalteten Kampf gegen die AfD, der irrt fundamental. Natürlich ist diese Partei gewissermaßen der Lieblingsfeind des linksextremen Milieus in Deutschland. Doch lesen wir einmal im ideologischen Teil des tatsächlich als „Aufruf zum Krawall“ übertitelten Pamphlets:

Die AfD ist als extrem rechte Partei, deren „Flügel“ offen mit nationalsozialistischen Ideologien kokettiert, zwar ein wichtiger Akteur dieser rechten und autoritären Zuspitzungen in der Gesellschaft, doch es wäre falsch, sie als Urheberin zu verkennen. Schon auf Ebene des Parteienspektrums unterscheidet sich das Programm der CSU kaum von dem der AfD und schon zu Zeiten von Franz-Joseph (sic!) Strauß vertrat die CSU diese Positionen. Und es sind letztlich die Forderungen der AfD, die CDU/CSU und SPD in der Regierung umsetzen, während sie die AfD zugleich als demokratiefeindlich brandmarken.

Auch auf gesellschaftlicher Ebene hat die AfD kaum neue Impulse im Hinblick auf Rassismus und andere menschenfeindliche Ideologien gesetzt. Sie hat die Parolen der Stammtische in die Politik getragen und damit – gemeinsam mit anderen Akteuren der extremen Rechten – eine Welle des „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“s losgetreten.

Es ist also die Gesinnung der Deutschen, die sich seit der Niederschlagung der NS-Herrschaft kaum ernsthaft gewandelt hat, die für den politischen Wandel unserer Zeit verantwortlich ist. Es ist die Gesinnung jener, die in jedem Ort ein Denkmal zu Ehren der gefallenen deutschen Soldaten, nicht jedoch zum Gedenken an die deutschen Verbrechen, aufgestellt haben. Es ist die deutsche Mehrheitsgesellschaft mit all ihren Schauplätzen rechter Gesinnung, gegen die sich unser Widerstand und unsere Wut richten muss.

Deshalb rufen wir anlässlich des AfD- Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten.

im weiteren Text des Prospektes wird unverblümt zur Zerstörung von Kriegerdenkmälern aufgerufen. Nach der ausführlichen Diffamierung der Deutschen insgesamt, weil sie damals angeblich Nazis waren, und weil sie heute angeblich dem nichts entgegensetzen wollen heißt es dann: Deshalb besucht diese Kriegerdenkmäler fleißig und bereitet dem deutschen stolz ein jähes Ende! Das ist die unmissverständliche Aufforderung  zur Zerstörung. Vielleicht sind die Augsburger Reservisten Manns genug, die Denkmäler in jenen Tagen zu bewachen.

In ihrer zutreffend mit „Riot Maker“, also Aufruhr- bzw. Krawallmacher übertitelten Anleitung zum Bürgerkrieg wird unter anderem zur „Besichtigung“ von „Sehenswürdigkeiten“ aufgerufen, was dann zynisch als Möglichkeit des kreativen und dezentralen Protests bezeichnet wird. Nach inzwischen offenbar bewährtem Muster sollen die Teilnehmer des Parteitages persönlich mindestens belästigt, wenn nicht mehr werden. So wird bekannt gegeben, in welchen Hotels Parteitagsbesucher vermutlich übernachten werden. Das liest sich dann so:

Liste der vmtl. bevorzugten Hotels

Hotel Drei Mohren                                                                                                                           Das Hotel Drei Mohren hat für den*die Faschist*in von Welt einiges zu bieten. Es sind nicht nur der rassistisch anmutende Name und das Logo des Hotels die auf eine ebenso rassistische Legende zurück gehen, die jedes Faschist*innen-Herz höher schlagen lassen, sondern auch die einzigartige Geschichte dieses Hotels. „Dort absteigen, wo schon Hitler gerne abstieg“, das ist zwar nicht das offizielle Motto, dass sich die „Drei Mohren AG“ gegeben hat, könnte es aber problemlos sein: Als einer der Orte, an denen die NSDAP „Parteigenossenschaft“regelmäßig verkehrte, wurde durch Göhring (sic!) 1938 das Hotel Drei Mohren als eines von vier Hotels genannt, in denen ein „Judenbann“ zu gelten habe. Doch auch wenn die heutigen Betreiber*innen des Hotels diese historische Bedeutung gerne totschweigen, gibt mensch als Faschist*in doch sicher gerne auch einmal 300 Euro für ein Zimmer an einem solchen Ort aus. So oder so lohnt es sich auf jeden Fall, das Hotel Drei Mohren einmal etwas näher zu „besichtigen“.

Es werden dann eine Reihe weiterer Hotels mit Anschrift, Zahl der Zimmer, Übernachtungspreis und Entfernung zum Messegelände aufgeführt. Doch auch andere „Sehenswürdigkeiten“ sollen die Krawalltouristen besuchen. Was diese Besuche bewirken sollen, wird nahezu unverblümt erklärt:

Auf den folgenden Seiten präsentieren wir euch unterschiedliche „Sehenswürdigkeiten“, die wir für dezentrale Protestformen interessant halten. Alle diese „Sehenswürdigkeiten“ sind sicher einen Besuch wert, immerhin könntet ihr die letzten sein, die diese zu Gesicht bekommen.

Es folgen dann Anschriften von Parteizentralen, nämlich von CSU, SPD – ja, auch die ist dabei, denn : Die SPD in diesem Reiseführer zu finden, mag einige überraschen. Jedoch nur auf den ersten Blick, denn als Teil der aktuellen wie auch der letzten Regierung hat sie sich einen Platz in diesem Reiseführer mehr als reichlich verdient. Hier ein paar Schlagworte zur Erinnerung: Abschiebeabkommen mit der Türkei, Deportationen nach Afghanistan und überall, FRONTEX, Asyl-Pakete, Asyl-Massenlager, versprochener Ausbau von Bullenstellen, Videoüberwachung und der Justiz, versprochener erlaubte Bevorzugung deutscher von nicht-deutschen Bewerber*innen auf Arbeitsplätze, und natürlich die Obergrenze bei der Aufnahme von Geflüchteten. Daß die CSU dabei ist, ist klar, denn: Zu der CSU braucht es vermutlich wenig Worte. Wer dasselbe fordert wie die AfD gehört genauso angegriffen. „Rechts von der CSU darf es nichts geben“, ist ja schon immer die Devise dieser Partei gewesen. Getreu dieses Mottos marschiert die CSU fröhlich also immer so rechts wie sie es gerade braucht. Lieben Besuch dürfen aber auch Bayernpartei und Burschenschaften/Studentenverbindungen erwarten, ebenso wie Bundeswehr, Polizei und Verwaltungsbehörden aller Art, natürlich auch die Justiz. Aber auch als Kollaborateur*innen bezeichnete Örtlichkeiten wie die Stadtbibliothek Augsburg und diverse Gaststätten dürfen sich schon einmal auf derartige Besucher, ihre Brandsätze und Farbbeutel freuen. Ihr Vergehen in den Augen der linksextremen Untergrundkämpfer besteht darin, daß sie Veranstaltungen in ihren Räumen stattfinden ließen, die in den Augen der Antifa verwerflich sind, weil etwa AfD-Politiker oder von den linksextremen Krawallos als gleichermaßen „rechts“ eingestufte Redner dort gesprochen haben.

Warum nahezu durchgängig alle staatlichen Einrichtungen in Augsburg „besichtigt“, sprich angegriffen werden sollen, ergibt sich aus dem Handbuch für den Bürgerkrieg mit folgender Begründung:

Der Staat ist ein künstliches Konstrukt zur Verwaltung von Menschen auf einem bestimmten Gebiet, das inzwischen nur noch selten hinterfragt wird. Er beansprucht dabei das alleinige Recht auf die Ausübung von Gewalt und damit das Recht, die Menschen auf seinem Territorium zu beherrschen.

Ganz vorne in der Reihe der zu bekämpfenden Organisationen steht natürlich die Polizei:

Die Polizei ist rassistisch, sozialdarwinistisch und sexistisch bis zum geht nicht mehr. Die Bullen haben gelernt, Befehle auszuführen und diese nicht infrage zu stellen…Außerdem wirst du nur Leute bei den Bullen finden, die mit den hierarchischen Befehlsstrukturen und damit, Gewalt ausüben zu können, etwas anzufangen wissen, deshalb wirst du tendenziell eher nach rechts tendierende, autoritäre, machtgeile Menschen dort finden. Ihre Aufgabe ist es, permanent andere zu maßregeln, zu kontrollieren und zu unterdrücken. Sie sind wohl das offensichtlichste Unterdrückungsorgan des Staates.

Daß zu den Zielen dieses Generalangriffs auf unseren Staat, unsere Gesellschaft, mithin auf uns alle auch das nahezu sympathisch altmodisch bezeichnete Arbeitsamt gehört, kann nur den überraschen, der sich mit der linksextremen Ideologie bislang noch nicht oder nicht ausreichend befaßt hat. Das sollte er dringend nachholen, denn dann wird er lernen, wie diese Untergrundkämpfer denken:

Die Mär vom „Recht auf wie die Pflicht zur Arbeit“ und dem Menschen als „Arbeitstier“, der nur durch Arbeit einen Sinn in seinem Leben finden kann, führt zur massiven Diskriminierung und zur psychischen Unterdrucksetzung von Menschen, die Sozialleistungen empfangen und/oder nicht (lohn-)arbeiten. In einer Zeit, in der die Technisierung uns dazu befähigen würde, die zum Überleben notwendigen Bedürfnisse mit einem Bruchteil an Arbeitszeit im Vergleich zu früheren Jahrhunderten zu befriedigen (ca. 2 Stunden die Woche), ist die Pflicht zur Arbeit und die Vorstellung einer angemessenen Arbeitszeit pro Woche immer mehr eine Ideologie, eine Religion geworden, die jeder rationalen Basis entbehrt.

Wer die Linke seit den frühen 68ern kennt, der weiß natürlich, daß die Arbeitsscheu gewissermaßen zu ihrer DNA gehört. Ein parasitäres Leben auf Kosten der sich abmühenden „rechten“ Spießbürger gehört zu ihrem Lebensstil. Es ist müßig, hier die Einzelheiten der Anleitung zum Straßenkampf zu referieren. Wer die Bilder vom G-20 Gipfel in Hamburg noch vor Augen hat, der weiß, worum es da geht. Am Ende des Handbüchleins fassen seine Autoren den Sinn des geplanten Kampfeinsatzes zusammen wie folgt:

Wir rufen anlässlich des AfFD-Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten. Setzen wir in Augsburg ein Zeichen und zeigen der deutschen Mehrheitsgesellschaft, dass jede rassistische, jede antisemitische, jede antiziganistische, jede antifeministische Aggression ihren Preis hat und von uns nicht unbeantwortet bleiben wird!

in diesem Zusammenhang muß natürlich auch angesprochen werden, daß es den deutschen Sicherheits- und Polizeibehörden bis heute nicht gelungen ist, etwa die Macher der linksextremen Internetplattform „Indymedia – links unten“ dingfest zu machen und vor Gericht zu stellen. Das Verbot durch den Innenminister ist doch tatsächlich nur lächerliche Symbolpolitik. Ebenso wenig ist es bis heute gelungen, die Brutstätten des Linksextremismus wie die sogenannte Rote Flora in Hamburg, die besetzten Häuser in der Rigaer Straße in Berlin oder das berüchtigte Café Marat in München zu räumen, abzureißen und zur sicheren Verhinderung wiederholter Besetzung durch dieses Gesindel anderweitig baulich zu gestalten und zu benutzen. Man hat den Eindruck, daß der Staat hier mit der sprichwörtlichen angezogenen Handbremse agiert. Man fragt sich natürlich, woran das liegt. Eine naheliegende Erklärung ist der Vergleich mit den siebziger Jahren, als die Verbrecher, die sich hochtrabend  „Rote Armee Fraktion“ nannten, unglaublich viele Sympathisanten im linken Spektrum der Parteien und Medien hatten. Ihre Ziele deckten sich nun einmal teilweise mit den Vorstellungen der politischen Linken. Da sah man gerne über gewisse Auswüchse hinweg, wie man das alles klein- und schönzureden pflegte. Ähnlich ist es heute. Vergleicht man etwa die antinationalen Phrasen in diesem Pamphlet mit den nahezu gleichlautenden Einlassungen gewisser linker Politiker in Deutschland, von ihren Steigbügelhaltern in den Medien einmal ganz zu schweigen, und zieht man weiter in Rechnung, daß es sich bei Antifa und Konsorten nahezu ausschließlich um akademisch sozialisierte Figuren handelt, dann wird klar, worin das deutsche Problem liegt. Es ist an der Zeit, sich diese Leute auch dann genauer anzusehen, wenn sie gerade nicht im schwarzen Kapuzenpulli und mit Sonnenbrille Pflastersteine werfen. Lieber der Polizei oder dem Verfassungsschutz einen Tip zuviel als zu wenig geben! Es nimmt im übrigen Wunder, daß die Polizei nicht angewiesen ist, bei solchen Anlässen grundsätzlich alle so vermummten Personen festzunehmen und wenigstens ihre Personalien festzustellen. Wer jetzt beckmessert und auf juristische Hindernisse verweist, dem sei gesagt, daß die Rechtslage grundsätzlich der Bedrohungslage anzupassen ist. Das, und nichts anderes, müssen wir von den Politikern verlangen, auch wenn die linke Journaille aufheult.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Und täglich grüßt das Murmeltier! Anders als im gleichnamigen Film ist es nicht jedes Mal der 2. Februar, an dem wir aufwachen und das gleiche erleben. Nämlich die x-te Wiederholung der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Insoweit befinden wir uns tatsächlich in der Zeitschleife. Nun also Horst Seehofer, der die banale Tatsache verkündet, daß der Islam nicht zu Deutschland gehört. Und nun erwartbar die Antwort von Angela Merkel, wonach der Islam zu Deutschland gehört. Dabei kann man die Anhänger beider Auffassungen schon in zwei Lager sortieren. Klar und unverbildet denkende Bürger, für die eben das Wasser nass und die Nacht finster ist, und sich moralisch erhaben und weltoffen dünkende Klugsch… aus dem Dunstkreis von Politik, Kirchen, Medien und Hochschulen. Dabei fällt auf, daß die Höhe des formalen Bildungsabschlusses nicht selten in einem umgekehrten Verhältnis zum Denkvermögen steht.

Denken wir also einmal. Die Frage, ob eine Religion zu einem Land gehört oder nicht, kann nur anhand seiner gewachsenen Kultur beantwortet werden. Für Deutschland wie auch den abendländischen Kulturkreis insgesamt gilt, daß seine geistigen Grundlagen und kulturellen Traditionen im wesentlichen von der antiken Philosophie und dem Christentum, zu einem Teil auch von dem Vorläufer des Christentums, dem Judentum, geprägt sind. Der Islam ist überhaupt erst im siebten Jahrhundert nach Christus entstanden. In nennenswerter Zahl sind die Anhänger dieser Religion in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ansässig. Allein schon die Betrachtung dieses kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vielen Jahrhunderten, in denen das Christentum Europa geprägt hat (damit auch die europäischen Auswanderer nach Amerika) zeigt schon, daß von einem prägenden Einfluß im Sinne des Dazugehörens nicht die Rede sein kann.

Wir leben nun im 21. Jahrhundert. Der abendländische Kulturkreis ist heute ganz wesentlich auch dadurch geprägt, daß in allen dazugehörigen Ländern der Anteil von Menschen, die keiner Religion angehören, von beachtlicher Größe ist. In Deutschland ist das bereits mehr als die Hälfte. Prägend für Gesellschaftsordnung und Kultur ist auch allgemein eine gewisse Religionsferne, auch soweit es das tägliche Leben der Menschen angeht, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Die Dominanz der Religion, wie wir sie noch bis ins 20. Jahrhundert hinein beobachten können, ist einer freundlichen Gleichgültigkeit gewichen. War es etwa im 15. Jahrhundert noch selbstverständlich, daß z. B. die Bürger der Stadt Pisa in Italien ihre nach heutigen Verhältnissen milliardenschwere Beute, die sie in einem Krieg mit den Türken gemacht hatten, vollständig in den Bau eines prächtigen Domes steckten, ist es heute völlig unvorstellbar, daß eine Stadt oder gar ein Staat auch nur einen nennenswerten kleinen Teil seiner Einkünfte für den Bau von prächtigen Gotteshäusern verwenden könnte, jedenfalls was den abendländischen Kulturkreis angeht. Dem entspricht auch, daß ein Machtkampf zwischen weltlichen und religiösen Autoritäten, wie wir das im Mittelalter zwischen Kaiser und Papst beobachten können, heute undenkbar ist.

Maßgeblich ist auch und vor allem, welcher rechtliche Rahmen für das Zusammenleben der Menschen heute maßgeblich ist. Das ist im abendländischen Kulturkreis jeweils eine Verfassung, die nicht nur die Staatsorganisation regelt, sondern den Bürgern Grundrechte gibt, die in erster Linie auch Freiheitsrechte sind. Es ist daher durchaus erhellend, einmal zu untersuchen, inwieweit religiöse Gesetze oder Verhaltensregeln mit der Verfassung eines Landes, in unserem Falle mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Nachdem es hier um die Frage geht, ob der Islam zu Deutschland gehört, muß natürlich gefragt werden, inwieweit der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sinnvoll ist es dabei, gleichzeitig zu prüfen, inwieweit die Bibel, hier das Neue Testament, als Grundlage des Christentums, mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung vereinbar ist.

Dazu ist zunächst zu untersuchen, inwieweit die beiden heiligen Schriften der Christen und der Muslime Regeln für das Alltagsleben mit Gesetzeskraft aufstellen. In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, inwieweit solche religiösen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

Das Neue Testament ist nicht als Gesetzbuch konzipiert. Vielmehr enthalten die Evangelien mit Ausnahme der Offenbarung des Johannes lediglich Berichte über das Leben Jesu. Dazu gehören natürlich seine Predigten und sonstigen überlieferten Äußerungen. Ohne hier in die Einzelheiten gehen zu müssen, kann gesagt werden, daß Jesus natürlich die bereits im Alten Testament enthaltenen zehn Gebote als weiterhin verbindliche Gesetze betrachtet hat. Soweit diese Gebote Verhaltensmaßregeln für die Menschen aufstellen, handelt es sich samt und sonders um solche, die auch für aufgeklärte und religiös nicht gebundene Menschen unter der Geltung einer Verfassung wie das Grundgesetz verbindlich oder mindestens tolerabel sein können. Niemand wird etwa beanstanden können, daß man nicht töten, lügen oder stehlen soll. Soweit gefordert wird, man solle neben dem einen Gott keine anderen Götter verehren, ist das eine rein religiöse Regel, die keinerlei Auswirkungen auf das tägliche Leben und die staatliche Ordnung hat. Das maßgebliche Gebot Jesu ist die Pflicht, Gott und die Menschen zu lieben. Das entzieht sich völlig der Beurteilung anhand von weltlichen Verfassungen und Gesetzen. Konkrete Verhaltensmaßregeln wie etwa Kleidungs- und Speisegebote bzw. Verbote findet man im Neuen Testament nicht, ebensowenig etwa eine Pflicht, zur höheren Ehre Gottes männlichen Säuglingen oder Kleinkindern auf rituelle Weise das präputium von der glans penis abzuschneiden.

Anders der Koran. Sein Charakter als unbedingt zu befolgende Gesetzessammlung, die auch keinem Zweifel unterliegt, wird gleich zu Beginn in Sure 2 festgeschrieben. „Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, geoffenbart als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen…. Die ungläubig sind, haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Wir wollen uns im folgenden auf wenige Regeln dieser heiligen Schrift der Muslime konzentrieren.

Die Rechtsposition der Frau im Islam gehört zu den umstrittensten Themen in der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Hierzu enthält der Koran eine Reihe von Festlegungen. So bereits in der zitierten 2. Sure. Dort wird klar festgelegt, daß die Männer eine Stufe über den Frauen stehen (Vers 228). Erläutert wird dies in Sure 4, die auch überschrieben ist: Die Frauen: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen als Morgengabe gemacht haben.“ Weil das so ist, sind Frauen für die Männer natürlich jederzeit verfügbar. So heißt es in Sure 2, Vers 223:  „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“ In der von der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde in Deutschland vertriebenen Ausgabe. “ Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt.“ Von einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eheleuten ist nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Denn es heißt in Sure 4 Vers 34 auch: „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Konsequent wird deswegen auch das Erbrecht ausgestaltet. So wird hinsichtlich der Erben zweiter Ordnung (Geschwisterkinder) in Sure 4, Vers 176 festgelegt: „Gott gibt euch hiermit über die seitliche Verwandtschaft und deren Anteil am Erbe Auskunft… Wenn es verschiedene Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts“. in Sure 4, Vers 11 heißt es :“Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Die gleiche Unterscheidung wird gemacht, wenn es um den Wert der Aussage von männlichen und weiblichen Zeugen vor Gericht geht. In Sure 2, Vers 282 werden Regeln über den Zivilprozeß aufgestellt. Was die Zeugen angeht, so heißt es hier: „Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – Zwei Frauen damit für den Fall, daß die eine von ihnen sich irre, die eine, die sich nicht irrt, die andere die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere.“

Als Grundlage für die Pflicht der Frauen, sich ganz oder teilweise zu verschleiern (Kopftuch, Burka etc.) wird allgemein Sure 24, Vers 31 angesehen. Dort heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, ihren Schal sich über den vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinander schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie durch die Kleidung verborgen an ihnen tragen.“ Offenbar müssen männliche Muslime Frauen auch als irgendwie unrein betrachten, denn es heißt in Sure 4, Vers 43: „Und kommt auch nicht unrein zum Gebet, wenn ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, um die Waschung vorzunehmen, dann sucht einen sauberen hoch gelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände!“

Homosexualität, jedenfalls in der männlichen Variante, ist nach dem Koran verboten. Sure 7, Verse 80, 81 legen fest: „Und wir haben den Lot als unseren Boten gesandt. Damals als er zu seinen Leuten sagte: Wollt ihr denn etwas abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in eurer Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen.“ Und Sure 26 Verse 165,166 lauten: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und darüber vernachlässigen was euer Herr euch in euren Gattinnen geschaffen hat? Nein ihr seid verbrecherische Leute!“ Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet indessen den Bürgern vorzuschreiben, mit wem sie sexuellen Umgang haben und mit wem nicht, ausgenommen mit Kindern, weil damit deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wie ihre Menschenwürde (Art 1 GG) verletzt würde.

Weitere ganz konkrete Regeln für das Alltagsleben finden sich etwa in Sure 2, Vers 275, wo ein Zinsverbot ausgesprochen wird:  „Diejenigen, die Zins nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird ihre Strafe dafür sein, daß sie sagen Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“ Weiter in Sure 2, Vers 219: „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sagt: in ihnen liegt eine schwere Sünde..“ Das Verbot, Schweinefleisch zu essen, findet sich in Sure 6, Vers 145: „In dem, was mir als Offenbarung eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren oder Blut, das beim Schlachten ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch – das ist Unreinheit –, oder Greuel (nämlich Fleisch), worüber beim Schlachten ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist.“ Damit dürfte neben dem Schweinefleisch auch jede Art von Blutwurst verboten sein.

Das ist natürlich alles nicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen oder gar Religionslosen ist im Koran mehrfach angesprochen. Und zwar ganz eindeutig zum Beispiel in Sure 2, Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als töten“!. Vers 216: „Euch ist vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen.“ Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Vers 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören.“ Der Abfall vom Glauben zieht nach dem Wortlaut des Koran mindestens Gottes Zorn nach sich, nach der klassischen islamischen Überlieferung ist der Abfall vom Islam mit dem Tode zu bestrafen. Sure 16, Vers 106 lautet: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer äußerlich zum Unglauben gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn und sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Jedenfalls in der Praxis wird der Abfall vom Glauben in manchen islamischen Staaten bzw. Regionen auch auf dieser Erde mit dem Tode bestraft, wie etwa Pakistan.

Betrachtet man also die beiden Religionen Christentum und Islam etwa aus der Sicht eines liberalen, keiner Religion angehörigen Deutschen oder sonstigen Europäers, so finden sich im Neuen Testament, vor allem aber auch in der gelebten christlichen Praxis keine Kollisionen mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Der Islam hingegen ist hier von völlig anderer Natur. Die zitierten Vorschriften des Koran, die ja nun einmal als göttliches Gebot für den Moslem unveränderlich sind, kollidieren vielfach mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Besonders deutlich wird dies hinsichtlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserem Grundgesetz und den dazu in krassem Gegensatz stehenden Regelungen über das Verhältnis von Männern und Frauen im Koran. Die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau ist auch mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 unseres Grundgesetzes unvereinbar. Ein Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, wie es bei uns selbstverständlich ist, wäre jedoch mit dem Koran nicht vereinbar. Gleiches gilt für das Verbot der männlichen Homosexualität, wobei offenbar der göttliche Gesetzgeber oder sein menschlicher Chronist gar nicht daran gedacht haben, daß es auch weibliche Homosexualität geben kann. Die Unterwertigkeit der Frau, wie sie in ihren grundsätzlich geringeren Erbquoten wie auch dem grundsätzlich geringeren Beweiswert ihrer Zeugenaussage festgeschrieben ist, steht natürlich ebenfalls in diametralem Gegensatz zu Art. 3 Abs. 2 GG. Gleiches gilt für die Bekleidungsvorschriften, die ausschließlich den Frauen Regeln auferlegen, ob man diese nun als Gebot der vollständigen oder teilweisen Verschleierung interpretiert oder nicht. Mit demGrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, ist es natürlich nicht vereinbar, den Menschen vorzuschreiben, was sie essen und trinken dürfen oder nicht.

Die Einhaltung dieser religiösen Vorschriften wird in Deutschland auch von nicht wenigen Muslimen energisch eingefordert. Wenn Mädchen nicht am Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen dürfen, Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen zurückgewiesen wird und Frauen immer häufiger teil- oder ganz verschleiert in der Öffentlichkeit anzutreffen sind, dann kann kein Zweifel daran bestehen, was diese Religion vorschreibt, jedenfalls für einen großen Teil ihrer Anhänger. Hinsichtlich der Verschleierung beispielsweise ist es völlig unerheblich, ob die betreffenden Frauen dazu gezwungen werden oder dies aus eigenem Antrieb tun, vielleicht auch nur vorgeben zu tun. Denn in beiden Fällen kommt damit eine Minderwertigkeit der Frau im Verhältnis zum Mann zum Ausdruck. Gleiches gilt für das vielfach von Muslimen eingehaltene Verbot des Alkoholgenusses, das ja nun einmal mit dem Grundrecht des Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen, wie es aus den oben zitierten Suren ersichtlich ist, steht natürlich auch in diametralem Gegensatz zu der Religionsfreiheit in Art. 4 unseres Grundgesetzes. Daß diese religiöse Intoleranz bis hin zur Verfolgung Andersgläubiger in vielen islamischen Staaten gelebt wird, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das kann aber nicht vernachlässigt werden, nur weil Deutschland und die übrigen europäischen Staaten (noch) keine islamischen Staaten sind.

In der Debatte um Islam und Integration scheint allgemein Konsens darüber zu herrschen, daß als Mindestanforderung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz gehört, was natürlich dann auch bedeutet, daß nach diesem Bekenntnis gelebt werden muß. Wenn man das ernst nimmt, dann können religiöse Vorschriften, die mit den Grundrechten kollidieren, nicht akzeptiert werden.

Gehört der Islam zu Deutschland? Ganz offensichtlich nicht. Denn Bestandteil der deutschen kulturellen Identität und der Ordnung unseres Grundgesetzes kann eine Religion nicht sein, die von ihren Gläubigen die Beachtung von Vorschriften verlangt, und zwar auch im täglichen Leben, die maßgebliche Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes einschränken oder gar völlig verneinen.

Wer die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland unter Bedingungen stellt, etwa die; „Sofern das Grundgesetz beachtet wird,“ der vernebelt das Problem nur. Er gleicht dem Menschen, der etwa dem 1. FC Nürnberg das fußballerische Niveau der Weltklasse zuerkennt, vorausgesetzt, der Club gewinnt die Championsleague.

Leider werden wir uns mit der Debatte über den Islam und seine Vereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung und unserer Lebensweise noch lange herumschlagen müssen. Dafür bürgt schon die geistige Verfassung der Leute, die uns belehren und regieren wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Jahreszahlen sind Wegemarken

Wir schreiben nun das Jahr 2018. Es ist durchaus reizvoll, gerade zu Beginn eines Jahres in die Geschichte zurück zu blicken. Denn das beginnende Jahr wird im allgemeinen noch nicht von einem historischen Ereignis geprägt, wohl aber stehen bisweilen die vergangenen Jahre mit gleicher Endziffer für Ereignisse von besonderer Bedeutung, man könnte auch sagen mit Fernwirkung. Sicher ist da jedem in Deutschland und auch in Europa das Jahr 1918 vor Augen. Doch die früheren Jahrhunderte haben auch noch andere Ereignisse dieser Qualität aufzuweisen.

Beginnen wir mit dem Jahr 718 n.Chr. Am 15. August jenes Jahres endete die Belagerung von Konstantinopel durch das Kalifat der Omajaden. Nachdem die Araber bereits in den Jahren 676-678 vergeblich versucht hatten, Konstantinopel zu erobern, schickte der Kalif Sulaiman im Jahre 717 erneut ein Heer vor die Stadt. Doch die Byzantiner, mit tatkräftiger Unterstützung eines bulgarischen Heeres, hielten stand. Der arabische Feldherr Maslama scheiterte und zog sich an eben diesem 15. August 718 zurück. Nachdem die islamische Expansion nach Europa auch im Westen gescheitert war, als Karl Martell im Oktober 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers ein arabisches Heer besiegte, hatte Europa jahrhundertelang Ruhe vor den islamischen Heeren. Die Kalifen wandten sich anderen Regionen zu. Wie sich die Geschichte weiter entwickelt hätte, wenn es den Omajaden damals doch gelungen wäre, Konstantinopel zu erobern oder Karl Martell zu schlagen, wissen wir nicht, aber wir können es ahnen. Die europäischen Völker standen gerade in einem Umbruch. Das untergegangene Römische Reich war noch nicht durch ähnlich kraftvolle Staatsgebilde ersetzt worden. Einem entschlossenen Eroberer hätte sich eine gute Chance geboten, die noch schlecht organisierten und daher militärisch schwachen Völker der Reihe nach zu unterwerfen.

Erst im 15. Jahrhundert nahmen die Nachfolger der arabischen Kalifen, die osmanischen Sultane, erneut die Eroberung Europas in Angriff. Nachdem sie 1422 noch zurückgeschlagen worden waren, eroberten sie am 29. Mai 1453 Konstantinopel. Das brachte dem Sultan Mehmet II. den Beinamen Fatih, das heißt der Eroberer, ein. Ein in der Türkei und bei den in Europa lebenden Türken sehr beliebter Vorname für Knaben und eine verbreitete Bezeichnung für Moscheen. Man sollte sich das vor Augen halten, wenn vom Islam die Rede ist. Die Eroberung Konstantinopels war dann der Auftakt für einen fast 300 Jahre währenden Ansturm der Osmanen auf Südosteuropa, die sogenannten Türkenkriege. Unter dem Begriff „die Türken vor Wien“ ist im kollektiven Gedächtnis der Europäer geblieben, daß die islamische Expansion 1683 mit der erfolglosen Belagerung der Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ihr Ende gefunden hat. Indessen ist das so nicht ganz richtig. Es gab bereits 1529 eine erfolglose Belagerung von Wien. In der Tat war der Sieg über die Türken 1683 vor Wien ein Markstein in der Geschichte. Der Ruhm des endgültigen Sieges über die Türken gebührt indessen dem genialen Feldherrn Prinz Eugen von Savoyen. Am 5. August 1716 besiegte er ein türkisches Heer in der Schlacht bei Peterwardein im nördlichen Serbien, um dann am 18. August 1717 Belgrad zurückzuerobern. Damit war der Versuch, Europa mit militärischen Mitteln für den Islam zu gewinnen, endgültig gescheitert.

1000 Jahre lang hatten also islamische Heere versucht, Europa zu unterwerfen. Zwischen der erfolglosen Belagerung Konstantinopels 718 und der Rückeroberung Belgrads 1717 gelang es den christlichen Fürsten und Feldherren immer wieder, nicht selten zahlenmäßig überlegene Heere der islamischen Eroberer zurückzuschlagen. Trotz aller nationalen Gegensätze einigte doch die Furcht vor dem islamischen Joch die europäischen Völker jedenfalls in Zeiten höchster Bedrohung. Auch daran sollten wir uns erinnern, auch wenn wir es nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung durch den Islam zu tun haben. Denn das Ziel der Unterwerfung Europas wird heute mit nicht weniger gefährlichen Methoden betrieben. Die größte Gefahr für die Völker Europas geht dabei von der unglaublichen Dummheit ihrer Politiker aus, die offensichtlich den Charakter des Islam und die geschichtliche Dimension seiner Expansion nicht begreifen, oder schlimmer noch, nicht begreifen wollen.

Das Jahr 1218 war insbesondere für die Kultur Europas von großer Bedeutung. Der Stauffer Friedrich II. wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Er gehört zu den glänzendsten Herrschergestalten unserer Geschichte. Stupor mundi, das Staunen der Welt, nannten ihn schon seine Zeitgenossen. Somit steht die Jahreszahl 1218 für eine Periode unserer Geschichte, die unser kollektives (nationales) Bewußtsein stärker prägen sollte, als dies heute der Fall ist. Der Geschichtsunterricht in den Schulen wie der Umgang von Politik und Medien mit der deutschen Geschichte haben bewirkt, daß die Deutschen unserer Tage über die dunklen Jahre unserer Geschichte zwar fast alles, über eine so glänzende Periode indessen nahezu nichts wissen. Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Enkeln diese Seiten aus dem Buch der Geschichte wieder zurückzugeben.

Am 23. Mai 1618 stürmten böhmische Adlige die Prager Burg und warfen drei Beamte aus dem Fenster. Das Ereignis ist als zweiter Prager Fenstersturz (der erste war zu Beginn der Hussitenkriege am 30. Juli 1419) bekannt geworden und markiert den Beginn des 30-jährigen Krieges. Diese europäische Urkatastrophe muß wohl als eine der wichtigsten Wendemarken gerade in der deutschen Geschichte betrachtet werden. Nicht nur, daß ihm ca. 6 Millionen Menschen, das war ein Drittel der deutschen Bevölkerung, zum Opfer gefallen waren. Vielmehr stand am Ende des Krieges eine neue Völkerrechtsordnung. Sie brachte den am Kriege beteiligten ausländischen Mächten Frankreich und Schweden erhebliche Landgewinne zum Nachteil Deutschlands. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das in diesen Krieg noch als europäische Großmacht eingetreten war, war als staatliche Organisation de facto untergegangen. Denn die Souveränität der deutschen Landesfürsten wurde durch den Frieden von Münster und Osnabrück (15. Mai/24. Oktober 1648), auch Westfälischer Friede genannt, zu Lasten des Reiches festgeschrieben. Das so fraktionierte Deutschland war dann auch mehr als 200 Jahre lang ein Spielball der europäischen Mächte, insbesondere Englands, Frankreichs und Russlands.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ist das Jahr 1918 heute präsent. Nicht nur, daß die Gedenkveranstaltungen vor vier Jahren an den Beginn des Ersten Weltkrieges diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dieser Krieg wird nicht zu Unrecht als Auftakt zur Umgestaltung der Welt in der Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen. Deutschland, das infolge einer Kombination von prekärer geostrategischer Lage einerseits und katastrophalen Fehlern seiner politischen Führer andererseits als Machtfaktor der internationalen Politik nicht mehr existiert, mag sich damit trösten, daß auch Großbritannien und Frankreich ungeachtet ihres ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Status einer Weltmacht verloren haben. Mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917, der Expansion des sowjetischen Reiches am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Aufstieg Chinas ist die Weltpolitik im 20. Jahrhundert neu geordnet worden. Und so markieren der 11. November 1918, an dem zwischen den Kriegsparteien England, Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen wurde, und der 28. November 1918, als der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, abdankte und ins holländische Exil ging, das Ende der eurozentrischen Weltordnung und den Anfang einer Weltordnung, die in der Tat global genannt werden kann. Ob ein nachrangiges Land wie Deutschland sich darin behaupten kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob es das auch will. Betrachtet man sich unsere Politiker und ihre Zuarbeiter in Wissenschaft und Medien, kommen daran Zweifel auf.

 

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.

Hier tobt der Bürgerkrieg

Man hört zwar, daß in Syrien kaum noch gekämpft wird. Putin zieht seine Soldaten zurück. Doch in den deutschen Medien herrscht der Eindruck vor, in Syrien tobe weiter der Bürgerkrieg. Somit müßten natürlich die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hier aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt hält nach wie vor seine Reisewarnungen für Syrien im ganzen aufrecht.

Auf der anderen Seite hört man Berichte von angeblichen syrischen Flüchtlingen, die  aus Deutschland zu Pilgerreisen nach Mekka oder gar zu Verwandten in ihrer Heimat aufbrechen. Grund genug, sich die Lage in Syrien etwas genauer anzusehen.

Im August dieses Jahres fand nach sechsjähriger, bürgerkriegsbedingter Unterbrechung erstmals wieder die Internationale Messe in Damaskus statt. Es kamen 2,2 Millionen Besucher, 1562 syrische und Internationale Unternehmen aus 43 Staaten stellten aus. Wo Bomben fallen und Maschinengewehre rattern, kann eine solche Messe nicht stattfinden.

Der Tourismus scheint wieder zu florieren. Man kann sich auf YouTube zum Beispiel das Strandleben im Badeort Latakia am Mittelmeer ansehen. Die Bilder unterscheiden sich in nichts von denen in anderen Badeorten rund ums Mittelmeer, seien es die spanischen, italienischen oder türkischen Strände. Selbstverständlich einschließlich des üblichen Nachtlebens mit Disco-Musik und tanzenden jungen Leuten. Frauen mit Kopftüchern oder gar im Niqab sieht man nicht.

Aufschlußreich ist der Bericht eines jungen Norwegers, der im Oktober dieses Jahres Syrien bereist hat und auf dem Internetportal jcuwatch reich bebildert erschienen ist. Wer seine Kenntnisse über die Lage in Syrien ausschließlich aus den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien und den gängigen Tages- und Wochenzeitungen hat, der wird mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, was jener junge Norweger berichtet:

„Das tägliche Leben in Aleppo ist heute normal, seit die Regierung wieder die Kontrolle über die Stadt hat. Wenn man im Zentrum von Aleppo spazieren geht, fragt man sich, ob hier überhaupt ein Krieg geschah…. Es dauert nicht lange, bis man bemerkt, daß nur ein sehr kleiner Teil von Aleppo zerstört wurde. Sobald man das Zentrum von Aleppo erreicht, ist die Stadt voller Leben, genau wie Damaskus. So sieht es auch in den Geschäften aus. Restaurants, Supermärkte und Parks, alles ist mit Menschen gefüllt. Ja, in Aleppo sieht man viel Zerstörung, vor allem die historische Altstadt mit dem Souq (Markt) ist größtenteils zerstört, aber der Wiederaufbau hat bereits begonnen. Es gibt aber weitaus weniger Zerstörung in Aleppo, als das, was die Medien ständig sagen, nur etwa 20 % von Aleppo sind zerstört oder beschädigt. Das Stadtzentrum ist größtenteils unversehrt. Die Universität ist genauso wie 913 Schulen geöffnet, der Zugverkehr läuft normal und es gibt sieben Routen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt.“

Bei dieser Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, wenn immer noch davon ausgegangen wird, daß Syrer als Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen deutschen Gesetze zu behandeln sind. Selbst wenn sie aus Landstrichen kommen, in denen immer noch gekämpft wird, so gibt es doch ganz offensichtlich innerhalb des Landes Regionen, in denen keine Kriegshandlungen mehr stattfinden. Die Durchführung einer internationalen Messe mit über 2 Millionen Besuchern aus 43 Ländern ebenso wie der offenbar zumindest in den Badeorten am Mittelmeer wieder florierende Tourismus sprechen eine deutliche Sprache. Wer trotz dieser Fluchtalternativen innerhalb seines Heimatlandes dennoch den Weg nach Deutschland sucht, und dafür sehr viel Geld ausgibt und die Gefahren der illegalen Reisewege, auch zum Beispiel in nicht seetüchtigen Booten und im Laderaum überfüllter Kleintransporter auf sich nimmt, der sucht ersichtlich nicht Schutz vor den Gefahren des Krieges, sondern der sucht ersichtlich die finanzielle Versorgung aus den öffentlichen Kassen der reichen europäischen Länder, insbesondere Deutschlands.

Warum in Deutschland Politik und Medien einen anderen Eindruck zu vermitteln suchen, ist eine berechtigte Frage. Sicher leben in Deutschland nicht wenige nicht schlecht von der Asyl- und Flüchtlingsindustrie. Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, deren Vermietung und nicht zuletzt die anwaltliche Vertretung dieser Menschen auf Staatskosten sind zu einem beachtlichen Markt geworden. Doch das alleine erklärt nicht, was in Deutschland abläuft. Der Humanitarismus mit seinen „Refugees welcome“ Aktionen wirklicher oder vorgeblicher Menschenrechtsaktivisten aller Schattierungen einschließlich der Kirchen und die hasserfüllt-wütenden Reaktionen des linksgrünen Milieus gegenüber jeglicher sachlichen Kritik an der mit dem Namen der Bundeskanzlerin untrennbar verbundenen Flüchtlingspolitik sprechen eine deutliche Sprache. Darauf mag sich jeder selbst seinen Reim machen. Ganz im Sinne des Untertitels dieser Website „sapere aude“.

Parallelen

Die Vokabel Flüchtling (dummdeutsch: Geflüchtet*er) ist sicher das politische Reizwort unserer Zeit. Im Sprachgebrauch der Medien wie der Politik bezeichnet sie Menschen, die aus fremden Ländern kommen um hier zu bleiben, vor allem wegen unseres weltweit einzigartigen Sozialstaates. Dessen Leistungen garantieren den Einwanderern, seien sie legal oder illegal in unser Land gekommen, für den Rest ihres Lebens ein Dach über dem Kopf, ein festes und ausreichendes Einkommen sowie eine medizinische Versorgung auf einem Niveau, das in ihren Heimatländern allenfalls den Angehörigen der meist auch noch sehr dünnen Oberschicht zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: man macht sich auf ins Paradies.

Nun wissen wir spätestens seit der Dystopie „1984“ von George Orwell, daß die Sprache das wirksamste Instrument zur Manipulation der öffentlichen Meinung und damit der Gewährleistung politischer Herrschaft ohne demokratische Legitimation ist. Die Umwertung der Wortbedeutung zieht die Umwertung des damit beschriebenen Begriffs nach sich. Sie ist klassisch geworden an der Bezeichnung des für die Verbreitung der regierungsamtlichen Lügen zuständigen Ministeriums als Wahrheitsministerium. Joseph Goebbels hätte sich sicherlich grün und blau geärgert, wenn er diesen Geniestreich des Schriftstellers noch zu Lebzeiten zur Kenntnis genommen hätte. Die Umbenennung seines Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Wahrheitsministerium wäre über Nacht erfolgt.

Was tatsächlich vonstatten geht, ist die Auswanderung aus bitterarmen, jedoch überbevölkerten Regionen dieser Erde in die reichen und prosperierenden, aber von einem Rückgang ihrer Bevölkerung geprägten Länder Mittel,-West und Nordeuropas. Es drängt sich die Parallele zur Auswanderung aus Europa im 18. und 19. Jahrhundert auf. Die Parallele bezeichnet in der Geometrie zwei in gleicher Richtung und in gleichem Abstand voneinander verlaufende Linien. Diese Linien liegen eben nicht übereinander, sodaß sie sich decken. Identisch ist nur die Richtung, in der sie verlaufen. Sie unterscheiden sich durch den Abstand voneinander. Und genau deswegen ist das Bild der Parallele auf diese zeitlich weit auseinanderliegenden, inhaltlich jedoch in vielerlei Hinsicht gleichen Auswanderungsbewegungen durchaus zutreffend. Natürlich sind auch inhaltliche Unterschiede deutlich sichtbar, die eben den Abstand zwischen beiden Linien ausmachen.

Beginnen wir bei den identischen Merkmalen beider Auswanderungsbewegungen. Die wirtschaftliche Not in Europa war seinerzeit immens und hatte auch klar feststellbare Ursachen. Nicht nur Mißernten, die teilweise auf Naturkatastrophen zurückzuführen waren, sondern vor allem auch eine Bevölkerungsentwicklung, mit der die Nahrungserzeugung nicht mehr Schritt halten konnte, stellten viele Menschen vor die Alternative, entweder zu verhungern oder auszuwandern. Daß daneben auch in Einzelfällen politische Verfolgung, etwa aus religiösen Gründen wie im Falle der Quäker, eine Rolle spielte, gehört ebenfalls zu den Parallelen.

Doch ebenso wie die Ähnlichkeiten beider Auswanderungsbewegungen fallen die Unterschiede ins Auge. Können die Auswanderer aus den Armutsregionen dieser Erde in den reichen europäischen Ländern auf die Alimentierung aus öffentlichen Kassen nicht nur hoffen, sondern diese ganz gewiß erwarten, so gab es das für die Auswanderer des 18. und 19.  Jahrhunderts nicht. Das gelobte Land Amerika hielt für sie zwar die grenzenlosen Weiten eines weithin unbesiedelten Landes, jedoch nicht einen Cent an staatlichen Leistungen bereit. Seine Regierung erhoffte sich von den Einwanderern einen tatkräftigen Beitrag zum Aufbau und der Entwicklung des Landes. Außer der politischen Freiheit hielt das gelobte Land keinerlei Wohltätigkeiten für seine Neubürger bereit. „Der ersten Generation den Tod, der zweiten die Not, der dritten das Brot“ war das geflügelte Wort für das, was die Auswanderer erwartete. Es war ihnen jedoch Verheißung genug, denn die Alternative war ja Elend und Not für alle Generationen nach ihnen in der alten Heimat.

Eine weitere Parallele soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch wenn es vor allem in Deutschland als gesellschaftlicher und politischer Selbstmord gilt, auf diese hinzuweisen. Die Besiedelung des amerikanischen Kontinents durch Einwanderer aus Europa ging einher mit der Ausrottung, zumindest aber Marginalisierung der Ureinwohner. Deren Kultur war mit der Lebensweise der Einwanderer nicht kompatibel. Die Einwanderer waren auch nicht bereit, sich den Indianervölkern gesellschaftlich und kulturell anzupassen, geschweige denn sich politisch zu integrieren oder gar unterwerfen. Und genau das muß man doch feststellen, wenn man die Einwanderung aus Afrika und dem Orient in unsere europäische Zivilisation mit wachen Augen betrachtet. Diese Einwanderer sind nicht bereit, ihre Kultur und Gesellschaftsordnung aufzugeben, oder auch nur der unseren anzupassen. Deswegen schotten sie sich auch von der Mehrheitsgesellschaft ab, nicht ohne jedoch stets fordernd aufzutreten, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Wenn zum Beispiel Männer aus diesen Ländern nicht bereit sind, etwa die Anordnung einer Polizeibeamtin zu befolgen oder eine Lehrerin mit Handschlag zu begrüßen, wenn von Behörden verlangt wird, „Frauenbadetage“ in Schwimmbädern einzuführen, womöglich noch mit verhängten Fenstern, wenn gefordert wird, daß die Gemeinschaftsverpflegung in Kindergärten, Schulen und Kantinen an religiösen Speisegeboten ausgerichtet wird, dann sind das Ausprägungen des Wunsches, Gesellschaftsordnung und Kultur der Aufnahmeländer den eigenen Vorstellungen zu unterwerfen. Konnte man im frühen Mittelalter noch Länder mit militärischer Gewalt unterwerfen und ihre Bevölkerung töten oder versklaven, so muß man mangels ausreichender militärischer Stärke heute subtiler vorgehen. Die morsche und brüchige innere Verfassung der west,-mittel- und nordeuropäischen Gesellschaften ermöglicht auch eine schleichende Übernahme. Die osteuropäischen Gesellschaften sind nicht betroffen, zum einen, weil sie jenen Zuwanderern mit Recht nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, zum anderen jedoch auch, weil sie noch innerlich gefestigt sind und keine Bereitschaft zeigen, sich fremden Kulturen auch nur anzupassen.

Betrachtet man die immensen Kosten der ungebremsten Zuwanderung, die alleine für Deutschland mit jährlich 30-50.000.000.000 € zu beziffern sind – Tendenz steigend -, betrachtet man die Ausbreitung der mitgebrachten archaischen Kultur bei gleichzeitiger Abschottung von der vorgefundenen abendländisch-aufgeklärten Kultur, was jedoch erstaunlicherweise in weiten Teilen der politisch-medialen Klasse akzeptiert, bisweilen sogar enthusiastisch begrüßt wird, dann kommt einem doch das Wort von Bertolt Brecht in den Sinn: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Das hohe „C“

Die Repräsentanten der christlichen Kirchen in Deutschland werden nicht müde, ihren Gläubigen zu predigen, Jesu Gebot der Nächstenliebe erstrecke sich auch darauf, die Mühseligen und Beladenen aus aller Herren Länder in Deutschland aufnehmen zu müssen. Insbesondere auf die Häupter der Unionspolitiker häufen sie glühende Kohlen. Denn, so die platte Logik, das Wort „christlich“ in den Namen ihrer Parteien verpflichte dazu, die von der Bundeskanzlerin verantwortungslos begonnene Flüchtlingspolitik uneingeschränkt fortzusetzen. Wer es nicht besser weiß, muß auch glauben, daß das „C“ im Namen dieser Parteien eine direkte Verbindung zwischen Parteiprogrammen und christlicher Lehre bedeute. Sozusagen die Umsetzung von religiösen Geboten mit politischen Mitteln.

Das ist falsch. Richtig daran ist allenfalls, daß christliche Politiker aufgrund ihrer religiösen Prägung moralische Grundentscheidungen an ihrer religiösen Überzeugung ausrichten (sollten). Das gilt jedoch für christliche Politiker in allen Parteien. Ein Blick in die Parteiengeschichte nach 1919 sorgt für Klarheit. Parteipolitisch organisiert war in der Weimarer Republik nur der Katholizismus. In Bayern in Form der Bayerischen Volkspartei, im übrigen Deutschland in Form des Zentrums. Die beiden katholischen Parteien hatten durchaus Gewicht. So erzielte die bayerische Volkspartei in den letzten freien Wahlen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung am 6.11.1932 in Franken immerhin 24,4 % der Wählerstimmen, noch vor der SPD mit 20,2 % und nach der NSDAP mit 36,4 %. Der Protestantismus hingegen war nicht parteipolitisch organisiert. Der protestantische Klerus sympathisierte zu großen Teilen mit national- und liberalkonservativen Parteien wie der Deutschnationalen Volkspartei.

Konrad Adenauer und andere wie etwa Wilhelm Kaisen und Josef (Ochsensepp) Müller erkannten nach dem Zweiten Weltkrieg, daß ein Nebeneinander der politischen Strömungen von Katholiken und Protestanten diese auf Dauer von der Macht ausschließen würde. Deswegen kam der Gedanke auf, beide Strömungen auch parteipolitisch zu vereinigen. Union heißt nun einmal Einheit, Vereinigung. Deswegen die Namensgebung Christlich Demokratische Union, bzw. für Bayern wie immer eine eigenständige Variante als Christlich Soziale Union. Daher kommt also das hohe „C“. Es drückt keineswegs eine Abhängigkeit von den christlichen Kirchen aus, sondern beschreibt lediglich die Einheit von Katholiken und Protestanten in einer statt mehreren politischen Parteien. Und genau deswegen ist es anmaßend, wenn kirchliche Würdenträger wie Marx und Bedford-Strohm auf Unionspolitiker Druck ausüben, in dem sie behaupten, Parteien mit dem „C“ im Namen müßten selbstverständlich Politik in ihrem Sinne machen. Daß dieses miserable Bodenpersonal Gottes dabei nicht bemerkt, daß christliche Nächstenliebe zum einen eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Menschen ist, und zum anderen nicht bedeutet, sich vor lauter Nächstenliebe selbst arm machen zu müssen, steht auf einem anderen Blatt. Verantwortungsbewußte Politiker sollten jedenfalls solchen Pressionen nicht nachgeben. Das setzt allerdings voraus, daß man seine eigene Geschichte erst mal kennt. Da hapert es in Deutschland jedoch leider bei den allermeisten.

 

Wer sind wir – und wenn ja, warum?

Der populäre Philosoph David Richard Precht hat 2007 mit dem bewußt absurden Titel „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele“, eine populäre Einführung in die Philosophie anhand einfacher Fragen zum Leben geschrieben, die zum Bestseller geworden ist. Eine an sich einfache Frage  sollte an sich auch die nach dem Wesen eines, vor allem unseres Volkes sein. Daß sie nicht so einfach ist, jedenfalls für uns Deutsche, zeigen die teils absurden Äußerungen deutscher Politiker und Intellektueller. Wie einfach sie zu beantworten sein könnte, zeigt ein Blick auf andere Völker, denen schon eine solche Fragestellung absurd vorkommt. So findet man in der französischen Verfassung keine Definition des Staatsvolks, sondern nur des Staatsbürgers. Und man wird auch bei einem Chinesen eher Erstaunen hervorrufen, wenn man ihn fragt, wer denn eigentlich zum chinesischen Volk gehöre. Von den Völkern, die nach Unabhängigkeit streben, wie die Kurden, will ich erst gar nicht sprechen, ebenso wenig von den Vorstellungen des türkischen Möchtegern-Sultans Erdogan, wonach zum türkischen Volk selbstverständlich auch deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft gehören. Also fragen wir: „Wer sind wir – und wenn ja, warum?“

Die Antworten reichen auf der Skala von ganz links „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ was Linksextremisten in Anwesenheit einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages auf einer Demonstration lauthals skandieren, ohne daß diese prominente Vertreterin eben dieses deutschen Volkes die Demonstration umgehend unter Protest verläßt, bis zur Programmatik der rechtsextremen, wenn auch wegen Ungefährlichkeit nicht verbotenen NPD. Dazu später. Besonders irritierend ist die an Dümmlichkeit kaum noch zu überbietende Äußerung der amtierenden Bundeskanzlerin, wonach das Volk jeder ist, der in diesem Lande lebt, oder, anders ausgedrückt, diejenigen, die schon länger hier leben, und diejenigen, die neu hinzugekommen sind. Dümmlich sind diese Sprüche unter anderem deswegen, weil von einer Bundeskanzlerin erwartet werden muß, daß sie das Grundgesetz wenigstens in groben Zügen kennt. Auch dazu später.

Auf die zitierten Parolen der Linksextremisten, die sich bei jeder Gelegenheit öffentlich wünschen, „Bomber-Harris“ möge doch wieder deutsche Städte in Schutt und Asche legen, will ich nicht näher eingehen, denn ich bin kein Psychiater und verstehe deswegen nichts von Geisteskrankheiten. Wir wollen es also dieser Profession überlassen, ob man solche Leute nun in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß, oder ob man sie allenfalls im offenen Vollzug, in politikwissenschaftlichen Seminaren vielleicht, behandeln soll.

Am anderen Ende der Skala stehen die Anhänger des „völkischen“ Gedankenguts, wie es die NPD propagiert. Sie definiert das deutsche Volk ausschließlich genetisch, wenn sie erklärt: „Während man die Staatsangehörigkeit theoretisch wechseln kann, bleibt man seinem Volk, in das man hineingeboren wird, ein Leben lang verbunden. Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft sind durch Einbürgerung mittlerweile deutsche Staatsbürger geworden – mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Für uns Nationaldemokraten gehören sie aber weiterhin nicht zum deutschen Volk. (Das würde Erdogan auch unterschreiben, natürlich nur im Hinblick auf Türken, der Verf.) Auf der staatspolitischen Ebene hält die NPD Ermessenseinbürgerungen für möglich.“ Dieses Konstrukt enthält einen ins Auge fallenden Denkfehler. Denn ein Volk besteht generell nicht ausschließlich aus solchen Menschen, die über die Generationen bis zu Adam und Eva zurück „in es hineingeboren“ worden sind. Vielmehr sind in Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende immer wieder Menschen hinzugekommen, die sich dort Wohnung genommen, geheiratet und Kinder bekommen haben, die wiederum das gleiche getan haben. Entscheidend ist, daß sie im Meer des Volkes, in das sie eingetaucht sind wie der Regentropfen aus der Wolke und der Wassertropfen aus der Flußmündung, Teil dieses Volkes geworden sind, vor allem, weil sie es auch wollten. Anders verhalten sich im allgemeinen die muslimischen Zuwanderer in die europäischen Länder, die sich in abgeschotteten Parallelgesellschaften organisieren. So dürfte selbst der „deutscheste“ NPD-Funktionär den deutschen Innenminister Thomas de Maiziére fraglos zum deutschen Volk zählen, obgleich seine Vorfahren erst im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland eingewandert sind.

Der Bundeskanzlerin und ihren Nachbetern in den Redaktionen sei nun erklärt, was das deutsche Volk nach unserer Verfassung ist. Nach der Definition des großen Verfassungsjuristen Georg Jelinek ist der Staat eine Gemeinschaft von Bürgern, das Staatsvolk, auf einem abgegrenzten Staatsgebiet mit einer Herrschaftsorganisation, der Staatsgewalt, wie das auch jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts noch einmal hervorgehoben hat. Doch auch das setzt einfach voraus, daß es ein Staatsvolk gibt, erklärt aber nicht, was denn dieses Staatsvolk ausmacht. Auch das Grundgesetz selbst spricht an vielen Stellen, zum Beispiel gleich in seiner Präambel, in seinem sogar mit verfassungsändernder Mehrheit nicht veränderbarem Art. 20 Abs. 2 und in Art. 116 Abs. 1, der die Definition des Deutschen enthält, vom deutschen Volk bzw. deutscher Volkszugehörigkeit. Offensichtlich gibt es danach einerseits ein deutsches Volk, andererseits eine deutsche Staatsangehörigkeit. Beides muß nicht identisch sein, denn: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Also gibt es Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Demgemäß ist auch die Eigenschaft des deutschen Volkes gesetzlich definiert, nämlich in § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenengesetz). Dort heißt es: „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 auch grundlegend festgestellt, was das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist. Anlaß dazu gab eine Regelung im schleswig-holsteinischen Wahlgesetz vom 31.2.1989, wonach auch Ausländer, nämlich Dänen, Iren, Niederländer, Norweger, Schweden und Schweizer unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein sollten. Dieses Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Der Verfassungssatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) enthalte – wie auch seine Stellung und der Normzusammenhang belegten – nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimme diese Vorschrift selbst, wer das Volk sei, das in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) Staatsgewalt ausübe: es sei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgehe, werde nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik werde also grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufwiesen, ließen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk sei. Sei also die Eigenschaft als Deutscher nach der Konzeption des Grundgesetzes der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als Träger der Staatsgewalt, so werde auch für das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnehme, diese Eigenschaft vorausgesetzt. Dies bedeute keineswegs, daß dem Gesetzgeber jede Einwirkung auf die Zusammensetzung des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verwehrt wäre. So überlasse das Grundgesetz, wie Art. 73 Nr. 2 und Art. 116 belegten, die Regelungen der Voraussetzungen für Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit und damit auch der Kriterien, nach denen sich die Zugehörigkeit zum Staatsvolk des näheren bestimmten, dem Gesetzgeber. Das Staatsangehörigkeitsrecht sei daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen könne. Es treffe nicht zu, daß wegen der erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes der verfassungsrechtliche Begriff des Volkes einen Bedeutungswandel erfahren habe. Hinter dieser Auffassung stehe ersichtlich die Vorstellung, es entspreche der demokratischen Idee, insbesondere dem in ihr enthaltenen Freiheitsgedanken, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Das sei im Ausgangspunkt zutreffend, könne jedoch nicht zu einer Auflösung des Junktims zwischen der Eigenschaft als Deutscher und der Zugehörigkeit zum Staatsvolk als dem Inhaber der Staatsgewalt führen. Ein solcher Weg sei durch das Grundgesetz versperrt. Es bleibe unter diesen Umständen nach geltendem Verfassungsrecht nur die Möglichkeit, auf eine derartige Lage mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen zu reagieren, etwa dadurch, daß denjenigen Ausländern, die sich auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, sich hier rechtens aufhalten und deutscher Staatsgewalt mithin in einer den deutschen vergleichbaren Weise unterworfen sind, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert wird. Damit ist auf die Einbürgerung verwiesen. Die Einbürgerung von Ausländern ist nicht nur in den typischen und klassischen Einwanderungsländern, wie etwa den USA und Kanada, ein Weg, die Zugehörigkeit zum Staatsvolk zu erlangen. Vielmehr ist sie grundsätzlich überall möglich. Sie setzt aber immer voraus, daß einbürgerungswillige Ausländer sich angepaßt haben, was nicht nur durch Sprachkenntnisse und Rechtstreue zum Aufnahmestaat, sondern immer auch durch langjährigen legalen Aufenthalt nachzuweisen ist.

Die soziologischen Voraussetzungen für diese rechtliche Wertung konnte die Partei der Kanzlerin „derer, die schon länger hier leben und derer, die neu hinzugekommen sind“, früher einmal in ihren Parteiprogrammen noch zweifelsfrei benennen: „Der Mensch wächst aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie bilden die Familie. Die Familie weitet sich aus zur Sippe, Gemeinde und schließlich zum Stamm und Volk. Das Wesensmerkmal des Volkes besteht also nicht in einer quantitativen Vielheit von Menschen. Das wäre Masse. Volk ist mehr. Volk ist eine qualitative Vielheit von Menschen in folgenden Übereinstimmungen: Sie haben eine Blutsverwandtschaft, sie leben in einem bestimmten Raum, sie sprechen dieselbe Sprache, unter Umständen und in den meisten Fällen haben sie auch die gleiche Geschichte.“ (CDU/CSU – die weltanschaulichen Grundlagen und Ziele, 1954). Das paßt nahtlos in die Definition des Grundgesetzes. Die Kriterien, die zum Eintritt in diese Gemeinschaft berechtigen, und dem Staat damit ermöglichen, die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft über die Geburt hinaus zu regeln, beschreibt das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahre 2007: „Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“ Damit ist jeglicher Beliebigkeit im Sinne eines merkel’schen: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“, die Grundlage entzogen. Das deutsche Volk ist eben mehr als die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Deutscher kann sein, wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Wer deutscher Staatsangehöriger werden will, muß sich in die deutsche Schicksalsgemeinschaft eingliedern wollen, die durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte definiert ist.