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Aus dem Deutschen Bundestag

Am 01.12.2018 habe ich wegen der Vorgänge um die gescheiterte Wahl für das Amt einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages die Nürnberger Abgeordneten des Hohen Hauses angeschrieben. Nun hat am 10.12.2018 immerhin einer der angeschriebenen Abgeordneten geantwortet. Den Text gebe ich nachstehend wieder:

Sehr geehrter Herr Thesen,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Dezember 2018 zur Wahlniederlage von Frau Maria Harder-Kühnel MdB. Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Bundestagsvizepräsidentin stellen kann.

Die CSU Landesgruppe hatte die Abstimmung freigegeben. Für andere Fraktionen kann ich nicht sprechen. Es ist auch nicht an mir, die Wahlentscheidung von frei gewählten Abgeordneten zu kommentieren. Für das Bundestagspräsidium wird in geheimer Wahl abgestimmt. Das ist richtig und wichtig. Das Parlament muss sich nicht nach dem Gutdünken von jeder Fraktion einen Präsidiumsmitglied “ vorsetzen“ lassen. Es kann frei entscheiden.

Ich persönlich würde keinen Kandidaten per se deswegen ablehnen, weil er der AfD Fraktion angehört. Schon allein deshalb, weil die AfD den Posten seit dem Scheitern von Herrn Glaser bewusst unbesetzt ließ, damit sie sich beklagen konnte, sie werde unfair behandelt. Alexander Gauland wartete bewusst bis nach den Landtagswahlen im Herbst, bevor eine neue Kandidatin nominiert wurde. Auch jetzt werden die Wahlgänge öffentlichkeitswirksam auf mehrere Wochen verteilt, um ein Maximum an Aufmerksamkeit zu erzielen.

Die AfD hat keinen einzigen zustimmungswürdigen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und kennt nur ein einziges Thema Migration. In Sachfragen kann sie nicht überzeugen und verlegt sich deswegen auf taktische Spielchen. Dieses Vorgehen halte ich für wenig demokratisch. Wir sollten uns alle auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren

.Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MDB

Das konnte nicht ohne Antwort bleiben. Am 13.12.2018 erhielt der Abgeordnete daher auch folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Frieser,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2018. Sie haben als einziger Adressat meines Schreibens vom 01.12.2018 geantwortet. Im Gegensatz zu Ihren Kollegen nehmen Sie somit Bürger ernst, die sich mit einem sachlichen Anliegen an Sie wenden.

In der Sache selbst ist Ihre Antwort indessen enttäuschend. Sie verfehlen das Thema und argumentieren ausschließlich politisch. Der von Ihnen erwähnte Beschluß des Bundestages in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 bestätigt lediglich die von mir zitierte Regelung in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Die Rechtslage ist klar:  Jede Fraktion stellt ein Mitglied des Präsidiums. Weitere Bedingungen als den Vorschlag der jeweiligen Fraktion knüpft die Geschäftsordnung an die Auswahl dieser Person nicht. Die Handhabung dieser Bestimmung in den Legislaturperioden nach 1994 war denn auch stets so, daß die jeweils von ihren Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten vom Plenum in das Präsidium des Deutschen Bundestages entsandt wurden. Als Jurist wissen Sie, daß die langjährige Übung der Vertragsparteien oder auch der rechtsanwendenden Behörden bei der Auslegung eines Vertrags- oder Gesetzestextes maßgeblich ist. Eine Abweichung davon im Einzelfall bedarf eines wichtigen Grundes. So könnte man wohl einen Abgeordneten ablehnen, von dem bekannt geworden ist, daß er sich persönliche Verfehlungen wie etwa Straftaten vorwerfen lassen muß. Politische Wertungen indessen können einen solchen wichtigen Grund niemals darstellen, denn die politische Argumentation ist der praktischen parlamentarischen Arbeit wesenseigen. Dort gehören politische Argumente hin.

Zu Ihrer politischen Argumentation ist daher zunächst zu sagen, daß dahinstehen kann, ob sie sachlich zutreffend ist. Denn, wie oben ausgeführt, kann eine Abweichung von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages insoweit nur juristisch, nicht aber politisch begründet werden. Darüber hinaus bleibt es dabei, daß Sie mit der Ausgrenzung der AfD-Fraktion auch die rund 5,8 Millionen Wähler stigmatisieren, die diese Partei gewählt haben. Das wissen Sie auch, und gehen deswegen auf dieses Argument aus meinem Schreiben vom 01.12.2018 nicht ein.

Indessen können auch die vorgetragenen politischen Argumente nicht unwidersprochen bleiben. Soweit Sie der AfD-Fraktion vorwerfen, politisch zu taktieren, fällt dieser Vorwurf auf Sie selbst zurück. Sie räumen ja ein, daß Ihre Fraktion jedenfalls mehrheitlich wie auch die anderen Fraktionen des Hohen Hauses ihre Entscheidung, Frau Harder-Kühnel nicht zu wählen, aus politischen Erwägungen heraus getroffen hat. Soweit Sie rügen, daß die AfD den Posten des Vizepräsidenten „seit dem Scheitern von Herrn Glaser bewußt unbesetzt ließ“ – wohl ein Freud’scher Versprecher, denn damit erkennen Sie an, daß die Fraktionen praktisch die Person des Vizepräsidenten bestimmen – verwechseln Sie hier auch Ursache und Wirkung. Hätte sich das Plenum damals verhalten, wie in den Legislaturperioden zuvor, hätten wir diese Situation ja nicht. Soweit Sie rügen, daß die AfD bisher keinen einzigen zustimmungswürdigen – auch eine politische Wertung – Gesetzentwurf auf den Weg gebracht habe, mag das ja in Ihren Augen so sein, kann jedoch keine Begründung dafür sein, ihre Kandidatin für einen Sitz im Präsidium nicht zu wählen. Aufgabe des Präsidium ist ja nicht die Einbringung von Gesetzesvorlagen, sondern darauf zu achten, daß die Sitzungen dieses Parlaments geordnet und möglichst reibungslos ablaufen. Soweit Sie ihr vorwerfen, sie kenne nur ein einziges Thema: Migration, so ist das zum einen in dieser Absolutheit offensichtlich nicht richtig.So hat diese Fraktion bereits vor vier Wochen beantragt, wegen der fragwürdigen Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung bei der Bestellung externer Sachverständiger einen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Nun haben soeben die anderen Oppositionsfraktionen eben einen solchen Beschluß gefaßt. Als Bürger macht man sich da schon so seine Gedanken. Vor allem aber klingt ein solches Monium aus der Feder eines Abgeordneten der Partei merkwürdig, deren Vorsitzender noch im Sommer dieses Jahres die Flüchtlingsproblematik als „die Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnet hat.

Die Besetzung des Präsidiums des Deutschen Bundestages sollte eben nicht Gegenstand taktischer Spielchen sein, und auch nicht dazu dienen, eine Fraktion politisch „vorzuführen“. Mit der Würde des Parlaments ist das nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Die Beurteilung der Qualität dieser Texte überlasse ich natürlich Ihnen, meine geneigten Leser, denn dieser Blog heißt ja bekanntlich sapere aude. Und ich gehe auch davon aus, daß meine Leserschaft sich dadurch auszeichnet, daß sie selbständig zu denken gewohnt ist.


Spezialdemokraten

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so formuliert es unsere Verfassung. In der Politik gilt das offensichtlich nicht. Nachstehend dokumentiere ich einen Vorgang, der in Deutschland erstaunlicherweise keinen Entrüstungssturm ausgelöst hat, sondern von  der Masse der Stimmbürger offenbar gleichgültig hingenommen wird. Es geht um die gescheiterte Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages am 29.11.2018. Ich habe mir deswegen erlaubt, am 01.12.2018 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg, wo ich ja seit Jahrzehnten lebe, anzuschreiben. Nachstehend der Wortlaut dieses Briefs, der allen Adressaten am gleichen Tage per e-mail zugegangen ist:

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg Sebastian Brehm, Martin Burkert, Michael Frieser, Gabriela heinrich und Katja Hessel

Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich wende mich an Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus der Stadt, in der ich seit Jahrzehnten wohne und arbeite.  Falls Sie wider Erwarten im Adressfeld Ihren Nürnberger Kollegen Martin Sichert vermissen sollten, so ist diese Fehlstelle dadurch begründet, daß dieses Schreiben ihn mit Sicherheit nicht betrifft.

Am 29.11.2018 stellte sich die Abgeordnete Maria  Harder-Kühnel (AfD) für den noch vakanten und ihrer Fraktion zustehenden Sitz im Präsidium des Deutschen Bundestages zur Wahl. Sie erhielt 223 von 654 abgegebenen Stimmen; gegen sie votierten 387 Mitglieder des Hohen Hauses, 44 enthielten sich.

Der Vorgang ist so bemerkenswert wie ärgerlich. Unstrittig entspricht es der parlamentarischen Übung und ist mit Beschluß des Plenums vom 10.11.1994 in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten, daß „jede Fraktion des Deutschen Bundestages durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten ist.“ Das ist seither auch immer so gehandhabt worden, auch wenn es anfänglich im Falle der ehemaligen SED (nach mehrfacher Namensänderung nunmehr „Die Linke“) damit etwas geholpert hat hat. Die Benennung der Kandidaten für dieses Amt ist das Recht der Fraktionen. Bisher hat man das auch respektiert.

Im Falle der AfD ist das nun offenbar anders.  Hier hat sich die Mehrheit des Hohen Hauses erst einmal in drei Wahlgängen geweigert, den von seiner Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten Albrecht  Glaser zu wählen. Seine Aussagen über den Islam stünden der Wahl zum Vizepräsidenten entgegen. Welche genau, erschließt sich im übrigen nicht. Strafbare waren offenbar nicht darunter, denn von einschlägigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder gar einem Hauptverfahren vor einem ordentlichen Gericht ist nichts bekannt geworden. Nun hat sich die Rechtsanwältin Maria Harder-Kühnel zur Wahl gestellt. Was sie für die Mehrheit der Abgeordneten nicht für das Amt einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages geeignet erscheinen läßt, bleibt zwar nicht völlig im Dunkeln, sondern ist wohl im  Nebel der üblichen Diffamierungen ihrer Partei wenigstens schemenhaft zu erkennen: Man hält ihre Partei eben für undemokratisch, ja sogar „offen nationalsozialistisch“ und was der Invektiven mehr sind.

Das ist skandalös. Zunächst einmal haben immerhin 5.878.115 Wähler am 24.09.2017 dieser Partei ihre Zweitstimme gegeben. Da wir wohl – hoffentlich – übereinstimmend der Meinung sind, daß es sich dabei wie auch bei allen anderen Wählern um mündige Bürger gehandelt hat, die ihre Wahl nach sorgfältiger Prüfung der Parteiprogramme und Aussagen der jeweiligen zur Wahl stehenden Kandidaten getroffen haben, implizieren derartige Zuschreibungen denknotwendig, daß sie nicht nur für diese Partei, sondern auch für ihre Wähler gelten. Mit anderen Worten: Wer einer Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen zuschreibt, der tut das damit auch in Ansehung ihrer Wähler. Man beleidigt also in der Praxis tagtäglich mehr als 5,8 Millionen Menschen dieses Landes, das sind mehr als Berlin und Hamburg zusammen und deutlich mehr als Sachsen und Rheinland-Pfalz je für sich Einwohner haben.  Ja man beleidigt sie, denn auf der Skala der verachtungswürdigen Personen kommt in Deutschland der Nazi noch vor dem Kinderschänder auf Platz 1.

Was im übrigen das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit angeht, so steht dieses Urteil allein dem Bundesverfassungsgericht zu, wie Sie wissen. Es ist daher auch eine Anmaßung sondersgleichen,, wenn Politiker (und Journalisten) sich derartig über eine politische Partei äußern, gegen die noch nicht einmal ein derartiges Verfahren anhängig ist.

Das Verhalten der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber ihrer Kollegin Maria Harder-Kühnel ist daher nur als undemokratisch, ja unanständig zu bewerten. Natürlich liegt auch gegen sie nichts dergleichen vor, vielmehr hat auch sie als Rechtsanwältin gemäß § 12a BRAO geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Davon, daß sie dem bisher nicht entsprochen hätte und etwa deswegen gegen sie ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet worden wäre, ist nichts bekannt.

Selbst wenn auf die Partei von Frau Harder-Kühnel der Vorwurf des Populismus zuträfe, rechtfertigte das keinesfalls, sie als Paria zu behandeln, wie das die politisch korrekte Einstellung wohl fordert. Denn zum einen kann nach Ralf Dahrendorf der Populismus-Vorwurf selbst populistisch, ein demagogischer Ersatz für Argumente sein. Zum anderen erwarten wir Bürger von unseren gewählten Abgeordneten zu Recht, daß sie stets das Sachargument ins Feld führen, egal gegen wen, und sich der Argumente ad personam oder gar in personam enthalten. Denn wir wollen wissen, was einem Argument entgegensteht oder dafür spricht, damit wir wiederum die Sacharbeit unserer Abgeordneten beurteilen können. Das steht uns, dem Volk, als dem demokratischen Souverän einfach zu. Und erst recht können wir erwarten, daß ein so unwürdiges „Ätschi-Bätschi-Spiel“ wie in diesem Falle unterbleibt. Denn das ist nicht nur undemokratisch und unanständig, sondern es beschädigt auch das Ansehen unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

P.S. Sie werden – je nach politischer Sozialisation auch mit Verärgerung – zur Kenntnis genommen haben, daß ich stets den einheitlichen, generisch maskulinen Plural benutze. Das ist keine Geringschätzung des biologischen weiblichen Geschlechts. Vielmehr habe ich mich in meiner Muttersprache „unfallfrei“ zu verständigen gelernt, bevor solche Torheiten wie der gespaltene Plural die deutsche Sprache usurpiert haben. Die traditionelle Sprech-und Schreibweise ist eben ganz einfach flüssig statt holprig.

 

Bis heute hat keiner der angeschriebenen Nürnberger Abgeordneten dieses Schreiben beantwortet. Es ist wohl nur „vox populi“ und damit nach Franz Josef Strauß „vox Rindvieh“. Oder, um einen Repräsentanten des alten Preußen zu zitieren: „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“. (Gustav von Rochow, Preußischer Innenminister und Staatsminister 1792-1847). Es hat sich also nichts geändert.

Sollte wider Erwarten doch noch eine Antwort bei mir eingehen, so werde ich diese natürlich veröffentlichen.

 

 

 

Der Parteisoldat

Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, kurz und bündig auch UN-Migrationspakt genannt, soll ja nun in vier Wochen in Marrakesch von möglichst vielen Staaten unterzeichnet werden. Allerdings haben bislang schon eine Reihe von Staaten, darunter durchaus wichtige wie die USA, China, Kanada, Australien, Schweden, Polen, Italien, Österreich und die Schweiz, bekannt gegeben, dieses, sagen wir einmal, Papier, nicht unterzeichnen zu wollen. Denn diese Erklärung birgt erhebliche Risiken für die gut entwickelten, wohlhabenden und ihren Bewohnern ein gutes Leben ermöglichenden Staaten  dieser Erde. Für die große Mehrzahl der Staaten dieser Erde, die von Armut, Überbevölkerung und Rechtlosigkeit geprägt sind, eröffnet dieser Pakt große Chancen. Vor allem zielt er darauf ab und wird es wohl auch ermöglichen, daß wenigstens das drängende Problem der Überbevölkerung in diesen Staaten dadurch abgemildert werden wird, zu Lasten natürlich der wohlhabenden Staaten der nördlichen Hemisphäre.

Deutschland wird, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, diese Erklärung selbstverständlich unterzeichnen. Denn nach Auffassung der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien wie auch des überwiegenden Teils der Opposition liegt dieser Pakt im nationalen Interesse Deutschlands. Das behauptete jedenfalls der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 08.11.2018. Auf die Frage, ob Deutschland dann die Souveränität behält, Migration zu steuern und zu begrenzen antwortete er:  „Das ist doch ganz ausdrücklich klargestellt in dem Migrationspakt!“ Kein Wort davon, daß dieser Pakt ungeachtet der Beteuerung, rechtlich nicht verbindlich zu sein, tatsächlich eine Bindungswirkung entfalten wird, wie  das auch zum Beispiel bei der Erklärung der Menschenrechte  der Fall ist. Mit diesem Argument versucht ja die Bundeskanzlerin ihrem Volk den Pakt schmackhaft zu machen. Sie kann dabei allerdings nicht erklären, warum man unbedingt einen Vertrag unterzeichnen muß, der doch angeblich keine Bindungswirkung entfaltet…

Nun ist es tatsächlich so, daß dieser Pakt innerstaatlich bindende Wirkung haben, ja zum Gewohnheitsrecht erstarken wird. Das ist nun einmal im Völkerrecht so, und zwar ausdrücklich auch bei so genanntem Soft Law wie in diesem Falle. Das ist einhellige Meinung im Völkerrecht, wie ein Blick in die einschlägigen Lehrbücher und  sonstigen Veröffentlichungen zeigt.  Ulrich Vosgerau hat das kurz und knapp in seinem Gutachten für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag vom 05.11. 2018 zusammengefaßt. Daß dieser Pakt keineswegs im Interesse Deutschlands liegt, sondern vielmehr die Armutsmigration nach Deutschland vervielfachenund diesen bis dahin illegalen und nunmehr dann wohl legalen  Arbeitsmigranten alle Segnungen des deutschen Sozialstaates, selbstverständlich zu Lasten vor allem der ärmeren deutschen Bevölkerung garantieren wird, kann seriös nicht hinwegdiskutiert werden.

Und damit sind wir wieder bei dem CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth. Der Mann verteidigt aus gutem Grund die Märchenerzählungen der Bundesregierung. Denn er soll wohl der nächste Vizepräsident und dann Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. So ist es ausgekungelt. Grund genug, sich diesen Mann einmal näher anzuschauen. Dr. Stephan Harbarth ist Rechtsanwalt in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei und Honorarprofessor an der renommierten Universität Heidelberg. Sein Arbeitsgebiet ist das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, dazu M & A, ausgeschrieben Mergers and Aquisitions, was eben die juristische Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensfusionen bedeutet.  Also der klassische Wirtschaftsanwalt. Sicherlich  ein hochqualifizierter Jurist, allerdings bisher auf dem Gebiet des Verfassungsrechts noch nicht hervorgetreten. Fachlich will das nichts heißen. Jeder gute Jurist ist imstande, sich innerhalb kurzer Frist in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, zumal in das Verfassungsrecht. Denn das Verfassungsrecht überwölbt die gesamte Rechtsordnung und strahlt in vielerlei Hinsicht auf  die einzelnen Rechtsgebiete aus.

Bemerkenswert ist indessen, daß ein Jurist von dieser Qualität völkerrechtliche Binsenweisheiten wie die Auswirkungen auch von so genanntem Soft Law auf  innerstaatliches Recht und das Völkergewohnheitsrecht schlicht und einfach negiert. Also wider besseres Wissen im Bundestag  und in öffentlichen Verlautbarungen argumentiert. Wider besseres Wissen aufgestellte Behauptungen nennt man umgangssprachlich Lüge. Doch bei solchen Bedenken darf sich der brave Parteisoldat nicht aufhalten. Sein Lohn wird nun einmal das höchst angesehene Amt des Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts sein, bei Lichte besehen indessen die Funktion eines Statthalters der Bundeskanzlerin auf dem Karlsruher Areopag. Eine traurige Entwicklung, wenn man bedenkt, welche Persönlichkeiten früher einmal  auf diesem Sessel Platz genommen haben,, Ernst Benda, Roman Herzog oder Hans Jürgen Papier. Juristen mit herausragenden fachlichen Kenntnissen und vor allem von einer parteipolitischen Unabhängigkeit, die schon nach wenigen Jahren der Amtsführung vergessen ließ, welcher Partei dieser Präsident einstmals angehört hatte.

Der Niedergang der politischen Kultur dieses Landes hat nun auch  endgültig das Bundesverfassungsgericht erreicht.

 

Die Verteidiger der Demokratie

Unser Bundespräsident, in sein Amt gekungelt in der kleinen Runde der Groko-Parteivorsitzenden und ausgestattet mit der Ausstrahlung einer Büroklammer, dieser Präsident aller Deutschen sorgt sich natürlich stets um Demokratie und Rechtsstaat. Wenn so etwas schreckliches passiert wie in Chemnitz, dann gilt seine Sorge natürlich nicht etwa den Angehörigen des  abgestochenen Bürgers und seiner niedergestochenen Begleiter. Seine Sorge gilt der darob möglicherweise nicht mehr ganz so gefestigten demokratischen Gesinnung seiner Landsleute. Deswegen freut es ihn, wenn der „K(r)ampf gegen Rechts“ hier  konsequent geführt und gleich mal eine „antifaschistische“ Veranstaltung durchgeführt wird,  die seinem Volk deutlich macht, was wirklich Sache ist. Damit das Ganze auch richtig Wirbel macht und die Jugend mobilisiert, muß es natürlich ein Rockkonzert sein. Das freut ihn, und dafür wirbt er auch.  Läuft es doch  unter dem „#wirsindmehr“, was ebenso programmatisch wie modisch klingt.

Schaut man sich die Sache näher an, kommt einem doch das kalte Grausen. Allein schon die Ankündigung der Bands, wie die darbietenden Künstler in diesem Genre nunmal heißen, sollte sämtliche roten Lichter grell aufleuchten lassen. Von einem erfahrenen Politiker  und Träger des höchsten Staatsamtes mit entsprechend vielen sicher klugen und sachkundigen Beratern  sollte man auch erwarten können, daß er weiß, was er da enthusiastisch begrüßt.

So war angekündigt und trat auf eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen  Tendenzen  vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt. Auch den Leuten, die zu deren Darbietungen, hochtrabend Konzerte genannt, nicht gehen, sind wenigstens kurze Sequenzen ihrer Auftritte wegen der einschlägigen Tagesschauberichte notgedrungen bekannt. Optisch auffallend ist ihr Sänger Jan Gorkow, ein echtes Ekelpaket, das gerne mal  seine  nackte, fette, unansehnliche Wampe auf der Bühne präsentiert. Ihre Texte sind von der Qualität wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch rauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist scheiße/Deutschland ist Dreck!“

Ebenfalls angekündigt und vor johlendem Publikum präsentierte sich eine Band namens K. I. Z., von der bereits zuvor Texte bekannt waren wie: „Eva Herman sieht mich, denkt sich was’n Deutscher/ und ich gebe ihr von hinten wie ein Staffelläufer/ ich fick sie grün und blau… Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse… Ttrete deiner Frau in den Bauch, fresse die Fehlgeburt… Sei mein Gast, nimm ein Glas von meinem Urin und entspann dich…“

Nicht zu vergessen eine Künstlerin namens Nura, die unter anderem zum Besten gab: „Mein Bugatti fährt vierhundertzehn, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehn… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich rauch Gras, ich fick deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras.“ Die Dame wurde übrigens 1988 in Saudi-Arabien als Nura Habib Omer geboren, und kam als Flüchtling nach Deutschland. ihr Vater war Saudi-Araber, ihre Mutter Eritreerin. Solche Menschen bereichern unsere Gesellschaft ungemein. Man kann nachlesen, daß sie sich für die sogenannte LGBTQ-Szene einsetzt. Das erklärt wohl, warum sie auf der Bühne mit einer großen Regenbogenfahne herumhüpfte  und ihre Partnerin namens Juju besang. Mit ihr, einer jungen Dame mit deutsch-marokkanischen Wurzeln, brachte sie jüngst einen Sprechgesang  unter dem Titel: „Die Fotzen sind wieder da!“ auf den Markt.

Die Reaktion des Publikums auf derartige Darbietungen ist im übrigen erschreckend. Die Kamera fährt über eine unübersehbare Menge junger Gesichter, die derartigen Darbietungen  verzückt lauschen. Unwillkürlich fällt mir dabei ein, daß es einen Fernsehspot gibt, der zu Recht auf das Medienverhalten von Kindern aufmerksam macht und die Zuschauer auffordert: „Schau hin, was dein Kind mit Medien macht!“ Man ist versucht, diesen Slogan abzuwandeln und zu sagen: „Schau hin, wo dein Kind seine Freizeit verbringt!“

Das sind also die Truppen des Herrn Bundespräsidenten im „K(r)ampf gegen Rechts“. Doch damit nicht genug. Er ist offenbar begeistert, wenn die Schule nicht Wissen vermittelt, sondern Gesinnung in die Köpfe der Schüler eingepflanzt. Josef Kraus berichtet, daß der Herr Bundespräsident eine Schulklasse bei deren Besuch im Dresdner Hygienemuseum begleitet habe. Dort gibt es – wen überrascht das eigentlich – eine Ausstellung zum Thema Rassismus. Dort geht es dann auch um einen „Gesinnungstag“. Das begeistert den Bundespräsidenten.  Da sind wir doch ganz schnell bei den Verhältnissen in den Diktaturen. Der richtige „Klassenstandpunkt“ war ja nun einmal in der DDR viel wichtiger als wirkliches Wissen. Nicht anders wollte  der Nationalsozialismus seine Schüler und  Volksgenossen sehen. Nur hieß das dann natürlich „völkische Gesinnung“. Über George Orwell und seine bedrückende Schilderung des Gesinnungsterrors müssen wir nicht viel sagen.  Derartigen Bestrebungen würde es natürlich zuwiderlaufen, wenn unsere Kinder in der Schule tatsächlich erst einmal Wissen aufnehmen würden. Zum Beispiel daß sie wüßten, was die Emser Depesche war, oder wie der Staatsratsvorsitzende der DDR hieß, was unter der Goldenen Bulle zu verstehen  ist, und mit welchem Vertragswerk der 30-jährige Krieg endete. Auf solche Fragen erhält man von  Schülern heutzutage keine, zumindest keine richtige Antwort, von seltenen Ausnahmen abgesehen. Dann bestünde ja die Gefahr – Gefahr aus der Sicht aller wackeren Kämpfer gegen Rechts und für das, was sie unter Demokratie verstehen – daß die Kinder beginnen faktenbasiert zu denken und sich eine eigene Meinung zu bilden. Da besteht doch die Gefahr,  daß sie möglicherweise etwas anderes denken, als der Herr Bundespräsident,  Heribert Prantl  und alle diese Lotsen in das Reich des Guten, Wahren und Schönen für notwendig und richtig halten.

Unsere Verfassung gibt den Eltern durchaus das Erziehungsrecht als ihr vornehmstes. Sie überantwortet die Bildung der Kinder allerdings auch dem Staat mit seinem Schul- und Hochschulwesen. Das steht gleichberechtigt nebeneinander. Und deswegen tun Eltern nicht nur  gut,, sondern auch recht daran, sich dafür zu interessieren, was ihren Kindern in der Schule vermittelt wird. Und sie haben alles Recht, das unsere Verfassung nun einmal statuiert, nachzufragen, zu kritisieren und Mißständen entgegenzutreten. So zum Beispiel einer einseitigen Politisierung und Indoktrinierung ihrer Kinder, was ja schon mit Lehrern beginnt, die sich nicht entblöden, T-Shirts mit Haßparolen gegen missliebige politische Parteien auch im Unterricht zu tragen. Principiis obsta!

Der Rufer in der Wüste

Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2013 hielten damals die meisten Deutschen Helmut Schmidt für den bedeutendsten Kanzler der Nachkriegszeit vor Konrad Adenauer, Willy Brandt und Helmut Kohl. Man sollte daher glauben, daß seine öffentlichen Äußerungen auch nach dem Ende seiner Kanzlerschaft 1982 in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen und für seine Nachfolger handlungsleitend geworden wären. Das mag vielleicht in dem ein oder anderen Politikfeld annähernd so gewesen sein. In dem Politikfeld jedoch, das heute unbestritten die Bürger unseres Landes und damit auch die Wähler am meisten interessiert, ja sogar beunruhigt, nämlich der Zuwanderungsproblematik, blieben und bleiben seine Analysen und Warnungen unbeachtet.

Bereits 1981, noch als amtierender Bundeskanzler, erklärte er: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, 2017 waren es bereits 11,3 %. 1992 erklärte er: „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“ In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004: „Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ In diesem Zusammenhang forderte er dann auch, die Ghettos in den Großstädten aufzulösen. Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

Das Thema hat ihn offensichtlich jahrzehntelang umgetrieben. In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo die Probleme liegen: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich, ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an, bei etwas östlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Damit ist ganz klar die kulturelle Prägung angesprochen, die nun einmal in den genannten europäischen Ländern aus bekannten Gründen eine völlig andere ist, als in den genannten orientalischen Ländern. Prägend für die Kulturen war und ist jeweils die vorherrschende Religion, bzw. in Europa zusätzlich und die Religion maßgeblich beeinflussend, die Aufklärung. Letzteres ist den genannten außereuropäischen Kulturen völlig fremd.

Dem anerkannt hellsichtigen Ökonomen Helmut Schmidt war natürlich auch die wirtschaftliche Dimension dieser Problematik bewußt. Dazu nur zwei Zahlen. Prof. Werner Sinn beziffert die Kosten für jeden Flüchtling, der zu uns kommt, auf ca. 450.000,00 €. Prof. Bernd Raffelhüschen schätzt selbst bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren die Zusatzkosten für unser Land auf rund 900 Milliarden €.

Wer heute die Mahnungen und Warnungen Helmut Schmidts öffentlich vertritt, muß damit rechnen, als Rassist gebrandmarkt zu werden. Man stelle sich nur einmal vor, die zitierten Äußerungen des Staatsmannes Helmut Schmidt würde etwa Alexander Gauland öffentlich vortragen. Wir hätten es dann sicherlich nicht mit einem bloßen Sturm der Entrüstung, sondern einem Orkan in den Medien zu tun. Willfährige Staatsanwälte in rot-grün regierten Ländern würden weisungsgemäß Anklagen wegen Volksverhetzung erheben. Ob ihm dann die Berufung auf den Kronzeugen Helmut Schmidt vor einer Verurteilung bewahren würde, muß mindestens offen bleiben.

Auch wenn die Mahnungen von Helmut Schmidt bis heute nicht beachtet werden, vielmehr die Politik der Bundesregierung, unterstützt von weiten Teilen der Opposition, sie offen ignoriert: wir sollten nicht in dem Bemühen nachlassen, sie immer wieder zu Gehör zu bringen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig. Ob diesem Rufer in der Wüste, wie Johannes der Täufer vom Evangelisten Lukas genannt wurde, weil er mahnte und warnte, ohne Gehör zu finden und gewissermaßen vor tauben Ohren in den Wind predigte, ein Größerer folgen wird, wie es im Falle des Johannes Jesus Christus war, der dann tatsächlich Gehör gefunden hat, wissen wir nicht. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Närrisches aus München

Die bayerische SPD bewegt sich zielstrebig auf die 10 %-Marke zu. Das führt nachvollziehbar zur Verzweiflung bei ihrer Führung. Dieser Gemütszustand ist offensichtlich nicht dazu angetan, klug und souverän zu agieren. Anders läßt sich der neueste Vorstoß ihres Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, eines Herrn Markus Rinderspacher, den man nicht unbedingt kennen muß, nicht erklären. Er drohte nun seinem Vornamensvetter Söder von der CSU mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der soll ihm untersagen, im Zusammenhang mit der Migrationskrise von „Asyltourismus“, „Belehrungsdemokratie“ und „Anti-Abschiebungs-Industrie“ zu sprechen.

Nun kann man dem Bayerischen Ministerpräsidenten nur beipflichten, wenn er auf den massenhaften Missbrauch des Asylrechts, den massenhaften Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel in diesen Verfahren und auf die stets mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Erklärungen linksgrüner Politiker und Journalisten zu Menschenrechten und Humanität hinweist. Er könnte hier durchaus noch heftiger vom Leder ziehen. Jedenfalls können sich die Bayern glücklich schätzen, daß sie nicht von Leuten regiert werden wie etwa dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und Merkelknecht Daniel Günther, der erst jüngst in seiner Regierungserklärung salbaderte, Schleswig-Holstein bleibe weltoffen und tolerant. Man helfe eben Menschen in Not. Das ist ja gerade diese arrogante, ausgrenzende Attitüde, mit der all diese Gutmenschen, Richtigmeiner und Moralathleten sich über alle diejenigen erheben wollen, die in der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung keineswegs humanitäres Samaritertum, sondern eher unverantwortlichen politischen Moralismus erblicken.

Herrn Rinderspacher hat offensichtlich auch niemand gesagt, daß es in Deutschland ein verfassungsmäßig geschütztes Recht gibt, zu allem und jedem seine Meinung sagen zu dürfen, und zwar durchaus auch in drastischen Worten. So hat erst Ende Mai das Oberlandesgericht Dresden entschieden, daß eine sogenannte Nichtregierungsorganisation, die im Mittelmeer Migranten aus Seenot rettet, als „Schlepper“ bezeichnet werden darf (Az.: 4 U 217/18). Und diese Entscheidung ist, man glaubt es kaum, zugunsten von Pegida ergangen. Mit Beschluß vom 24.1.2018, Az.: 1 BvR 2465/13, hat es das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, einen in der DDR hingerichteten Regimegegner als „Terroristen und Banditen“ zu bezeichnen. Mit Beschluß vom 8.2.2017, Az.: 1 BvR 2973/14, hat das Bundesverfassungsgericht  es als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen, einen grünen Bundestagsabgeordneten anläßlich einer Demonstration als „Obergauleiter der SA-Horden“ zu bezeichnen. Betrachtet man sich also den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in Sachen Meinungsfreiheit abgesteckt hat, dann stoßen die inkriminierten Äußerungen des Bayerischen Ministerpräsidenten nicht einmal an dessen Grenzen. Wenn Herr Rinderspacher seine lächerliche Drohung wahr macht und vor  den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zieht, dann ist seine krachende Niederlage absehbar. Sie wird sicherlich von der CSU dann medial gehörig aufbereitet werden. Den Weg der SPD in Richtung 10 % wird das natürlich weiter ebnen. Und das wäre nicht einmal schade. Die Narrenkappe hat er sich jedenfalls schon lange vor dem Beginn der nächsten Faschingssaison aufgesetzt.

 

 

Das Flaschenpfand zahlen wir natürlich auch

Nun wissen wir endlich, wer Grokonien in den nächsten zwei, drei oder vielleicht auch vier Jahren regieren wird. Das stimmt genauso wenig hoffnungsfroh, wie der Koalitionsvertrag. Der verheißt uns ja nun auch nichts anderes, als daß sich das Chaos vergrößern wird, und wir natürlich für all den Unfug, der da nun von unseren dummerweise gewählten Vertretern angerichtet werden wird, künftig noch mehr bezahlen müssen als zuvor.

Doch auch das Personal der neuen Bundesregierung läßt auf nichts Besseres hoffen.

Die Bundeskanzlerin selbst hat ja nach der Wahl 2017 erklärt, sie wisse wirklich nicht, was sie hätte anders machen sollen. Angesichts ihrer monströsen Fehlentscheidungen insbesondere in der sogenannten Flüchtlingspolitik ist das allein schon eine intellektuelle Bankrotterklärung.

Nicht besser kann auch die Beurteilung ihres künftigen Spitzenpersonals ausfallen.

Beginnen wir mit dem Außenminister. Das Zensurministerlein rückt also auf und soll Deutschland diplomatisch vertreten. Bisher hat noch niemand behauptet, Heiko Maas habe von Außenpolitik auch nur einen blassen Schimmer. Doch ist das unwichtig angesichts seiner Meriten als Oberzensor der Republik. Auch historisch gibt es da ein Vorbild. Schließlich war Fürst Metternich ja auch Außenminister. Gleichzeitig unterdrückte er die Meinungsfreiheit in einem Ausmaß, das erst von den Diktaturen des 20. Jahrhunderts übertroffen werden sollte.

Nicht selten gilt in der Politik auch Unfähigkeit als Qualifikation für hohe Ämter. In Gestalt der Großinquisitorin Ursula von der Leyen zeigt sich das erneut eindrucksvoll. Ihr ist es ja schließlich gelungen, im Laufe ihrer ersten Amtszeit das innere Gefüge der Bundeswehr mit ihrem Exorzismus nachhaltig zu zerstören und gleichzeitig infolge ihres völlig fehlenden Verständnisses für die Belange einer Armee auch deren Einsatzbereitschaft auf null herunterzufahren. Und das liegt nicht nur an dem fehlenden, nicht einsatzfähigen oder schlicht technisch nicht tauglichen Gerät. Panzer die nicht fahren, Flugzeuge die nicht fliegen, Schiffe die nicht auslaufen können, alles das war vor ihrer Amtszeit jedenfalls in diesem Umfang nicht bekannt. Die Verteidigungspolitik ist ja auch Bestandteil der Außenpolitik. Als Repräsentanten unseres Landes nach außen werden neben der Bundeskanzlerin auch der Außenminister und die Verteidigungsministerin wahrgenommen. Dieses Trio infernal wird international alles mögliche tun, nur nicht das Ansehen Deutschlands mehren.

Zieht man weiter in Rechnung, daß auf dem Sessel Ludwig Erhards nun in Gestalt von Peter Altmaier die Knallcharge einer Hofschranze Platz nehmen wird, rundet sich das Bild (auch im Wortsinne) nur ab. Über die übrigen Ministerdarsteller muß dann auch kein Wort mehr verloren werden.

Avanti dilettanti!

 

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Licht

Die 24. Sure des Koran trägt die Überschrift „Das Licht“.

Ihr Vers 31 lautet in der Übersetzung des Tübinger Islamwissenschaftlers Rudi Paret*:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen (d.h. den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen?), ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen (Geschlechts) trieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen (aneinander) schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen tragen.“

Über das darin zum Ausdruck kommende verklemmt-verschwiemelte Verhältnis zur Sexualität wollen wir an dieser Stelle nicht sprechen. Darüber mag sich jeder seine eignen Gedanken machen.

Ergänzend sei auf die schon von ihrer Stellung her prominente 2. Sure hingewiesen, deren Vers 2 lautet:

„Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, (geoffenbart) als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“

Vers 228 Satz 5 dieser Sure lautet:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.“

Vers 223 Satz 1 lautet:

„Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“

Im Deutschen Bundestag fand am 22. Februar 2018 eine Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion statt, die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Interessant ist, welche Begründungen von den übrigen Fraktionen zur Ablehnung dieses Antrages in die Debatte eingeführt wurden. So meinte ein Abgeordneter der SPD das Thema damit der Lächerlichkeit anheim geben zu können, daß er tatsächlich behauptete, in Berlin sei der Anblick einer Frau in Burka oder Niqab auf den Gehsteigen etwa so häufig wie der eines Vogel Strauß. Eine solche Äußerung kann natürlich nur von einem Menschen kommen, der in der Filterblase lebt, welche die Politiker umgibt, wenn sie in ihren Dienstwagen die Lebenswelt ihrer Wähler durcheilen, um sich in ihre Fraktionsräume und Plenarsäle zu begeben. Ein typisches Beispiel für die Gedankenwelt des politisch korrekten Milieus gab die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr zum besten. Diese 31-jährige Rechtsanwältin verstieg sich nicht nur dazu, ein derartiges Gesetz für verfassungswidrig zu halten, sondern meinte offenbar allen Ernstes, den in das textile Gefängnis gezwungenen Frauen Gutes zu tun, wenn man die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit nicht verbiete. Denn:

„Frauen, die bisher von ihren Männern und Familien gezwungen wurden, das Haus nur vollverschleiert zu verlassen, dürften ihr Haus künftig gar nicht mehr verlassen. Sie helfen den Frauen also nicht, sondern sie rauben ihnen das letzte bisschen Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie verstellen ihnen den durch ihren Sehschlitz möglichen Einblick in eine Welt, in der Frauen anders Leben.“

Das ist eben die typische Geisteshaltung der Schwachen und Nachgiebigen. Die einzig richtige Antwort auf diese Unterdrückung der Frauen kann doch nur sein, mit aller Härte derartiges zu unterbinden. Abgesehen davon, daß tatsächlich die Vollverschleierung jedenfalls von den meisten islamischen religiösen Autoritäten aus den oben zitierten Koranstellen nicht abgeleitet wird, denn sonst sähen wir in der Tat auf unseren Straßen nahe zu nur noch vollverschleierte Musliminnen, würde gerade das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit die betreffenden männlichen Familienvorstände dazu zwingen, sich zwischen einem angeblich göttlichen Gebot und dem irdischen Strafgesetz zu entscheiden. Würden sie tatsächlich dann die von ihnen abhängigen Frauen zwingen, Haus und Wohnung gar nicht mehr zu verlassen, würden sie sich damit offen strafbar machen.

§ 239 StGB lautet in Auszügen:

I. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

II. Der Versuch ist strafbar.

III. Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt.

Man wende auch nicht ein, das sei polizeilich nicht zu überprüfen. Unsinn. Wenn man das will, kann man das auch. Dazu bearf es auch nicht unbedingt der Anzeigen durch Dritte, wenn diese auch durchaus hilfreich wären, wie das ja auch sonst der Fall ist. Natürlich wird man einwenden können, daß damit die Gefahr begründet werde, daß diese Männer samt ihrer Familien dann Deutschland notgedrungen verlassen müßten. Ich sehe allerdings nicht, welchen Nachteil das für unser Land bringen könnte. Vielmehr würden wir sicher nichts vermissen, wenn diese Leute künftig nicht unter uns, sondern dort leben würden, wo der Staat eine derartige Zwangsvermummung toleriert oder gar fordert, wie etwa Saudi Arabien.

in Deutschland hat eine naive Gutmenschlichkeit um sich gegriffen, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was für die Menschen gut ist. Gut gemeint ist selten gut, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Für naive junge Akademikerinnen, sogar mit zwei juristischen Staatsexamina, gilt jedoch offenbar, daß ihnen der Blick auf das Offenkundige durch allerhand Verbildungsgerümpel verstellt ist.

*Rudi Paret, Der Koran, Verlag Kohlhammer Tübingen, 9. Aufl. 2004

 

Noch ein fauler Apfel

Neue Parteien tun sich schwer damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Erschwert wird dies durch den allerdings durch nichts zu ersetzenden demokratischen Vorgang der Kandidatenauswahl. Delegierte können nicht alles wissen, Delegierte sind gelegentlich auch unqualifiziert. Bei Urwahlen durch die Parteibasis gilt das alles vermehrt. Und so können dann Leute wie Gereon, Höcke, Maier und ähnlich fragwürdige Figuren Parlamentsmandate erringen. Dazu muß man nach Kenntnis von einigen seiner Rundmails an welchen Personenkreis auch immer nun auch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Boehringer, rechnen. Nach unwidersprochenen Presseberichten hat er im Januar 2016 die Bundeskanzlerin als „Merkelnutte“ und „Dirne der Fremdmächte “ bezeichnet und dies als „einzig angemessene Sprache gegen Merkel“ verteidigt.

Eine Entschuldigung oder auch nur eine Distanzierung, geschweige denn die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Spiegel und andere ist ausgeblieben. Vielmehr kam nur eine Einlassung, die man als tölpelhaft qualifizieren muß. Er könne in seinem Archiv nur eine „weniger scharfe Fassung“ finden. Deren Wortlaut teilt er indessen nicht mit. Auch sei die Mail, falls er doch die beleidigende Version versandt habe, nur an einen ganz kleinen Personenkreis gegangen. Öffentlich würde er solche Worte nicht benutzen. Mit einer solchen Einlassung kommt man bei Gericht nicht weit. Sie wird als nur notdürftig abgeschwächtes Geständnis gewertet. Damit sind wir im übrigen beim Strafgesetzbuch. Natürlich handelt es sich hier nicht nur um eine geschmacklose Ungehörigkeit, mit der er sich beim politischen Pöbel eingereiht hat, sondern auch um ein Vergehen der Beleidigung nach § 185 StGB. Daß der Vorgang (noch) nicht Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mag daran liegen, daß es sich dabei um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag der Verletzten, wie das juristisch korrekt heißt, verfolgt wird, und es der Bundeskanzlerin wahrscheinlich zu dumm ist, sich mit so etwas zu befassen. Verjährt ist die Straftat noch nicht, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

Normalerweise ist ein solcher Politiker nicht tragbar. Die Führung seiner Partei müßte ihn, notfalls auch öffentlich, drängen, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Die AfD, um die es hier geht, wäre gut beraten, dies zu tun. Angesichts des peinlichen Herumhampelns Boehringers nach der Aufdeckung seiner unsäglichen Äußerungen kann man leider nicht erwarten, daß er Manns genug ist, die einzig mögliche Konsequenz des Rücktritts, verbunden mit einer klaren Entschuldigung, zu ziehen.

Es ist auch nicht der Ansatz einer Entschuldibarkeit oder auch nur des Verständnisses für dieses Verhalten möglich. Boehringer ist ja nicht etwa einer der grobschlächtigen, ungebildeten Schreihälse, die man bei Demonstrationen, nicht nur im rechten, sondern auch im linken Spektrum antrifft, und deren Existenz man achselzuckend hinnehmen muß, wie andere Widrigkeiten auch. Der Mann ist Akademiker, beruflich hoch qualifiziert und erfolgreich. Leider finden bei ihm aber auch krude Verschwörungstheorien ein offenes Ohr. Damit schließt er sich selbst aus dem Kreis derjenigen aus, mit denen man ernsthaft diskutieren kann.

Seine Partei wird sich wohl oder übel einem gründlichen und schmerzhaften Reinigungsprozeß unterziehen müssen. Das ist eben bei politischen Neulingen der Normalfall. Ein Blick in die frühen Jahre der Grünen ist da lehrreich.