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Jetzt aber!

Endlich wird den Terroristen das Handwerk gelegt. Viel zu lange hat man doch zugeschaut, wenn sie in die Waffengeschäfte gegangen sind, um sich mit Schießgerät für den nächsten Terroranschlag auszurüsten. Weil bei uns alles ordentlich geregelt ist, haben sie selbstverständlich vorher beim zuständigen Ordnungsamt einen Waffenschein beantragt. Den notwendigen Nachweis der Sachkunde konnten sie durch das Zeugnis des erfolgreich bestandenen Terroristenlehrgangs beim IS führen. Das nach dem Gesetz erforderliche Bedürfnis, Waffen zu führen, konnten sie natürlich ebenfalls mit dem Hinweis auf ihren nächsten Terroreinsatz mühelos belegen. Damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluß sein. Schußwaffen, insbesondere Sturmgewehre und dergleichen Teufelszeug sollen nicht mehr in die Hände von Terroristen gelangen. Deswegen sollen nun europaweit die Waffengesetze entsprechend verschafft werden. Europa wird somit künftig von dieser Pest verschont bleiben.

Oder doch nicht? Haben sich die Terroristen ihre Waffen nicht doch auf dem schwarzen Markt besorgt? Etwa in der Gegend um den Brüsseler Hauptbahnhof, wo man sich als Waffenkäufer nur mit genügend Geld, nicht aber mit irgendwelchen behördlichen Erlaubnissen ausweisen muß?

Es kommt also, wie es schon immer gewesen ist: irgendwo werden Verbrechen mit Schußwaffen begangen. Diese Schußwaffen sind samt und sonders illegal erworben worden. Was denn sonst, denn der Verbrecher oder gar Terrorist will morden. Daß er zusätzlich gegen irgendwelche Waffengesetze verstößt, interessiert ihn nicht, und fällt rechtlich auch gar nicht ins Gewicht. Die Gefahren für den Bürger werden also nicht einmal um nur ein Gramm reduziert. Lediglich gesetzestreue Bürger, die in ihrer Freizeit auf die Jagd gehen oder den Schießstand aufsuchen wollen, werden schikaniert und müssen ihr Hobby entweder erheblich einschränken oder ganz aufgeben. Die Politiker indessen glauben, auf diese Weise ihren Leistungsnachweis erbracht und ihren Wählerauftrag erfüllt zu haben. Wer solche Leute weiterhin wählt, dem sei der schöne Satz von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Die rote Null

Die bayerische Staatsregierung hat nun endlich ein Integrationsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, daß Zuwanderer aus fremden Kulturen sich in unser Volk integrieren, zu deutsch: einfügen. Dazu enthält es eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, daß Zuwanderer auch die bayerische Leitkultur annehmen. Auch der Bundesrepublik Deutschland stünde ein solches Gesetz nicht nur gut an, es wäre dringend notwendig. Man muß das insbesondere angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate nicht weiter vertiefen. Die Kölner Silvesternacht muß man nicht eigens erwähnen. Erwähnen muß man jedoch die sich häufenden Übergriffe und die häufig zu erlebende Weigerung, die hier üblichen Höflichkeitsformen zu praktizieren.

Für den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher, ist das jedoch ein Abschottungsgesetz. Damit wollte dieser politische Leichtmatrose wohl zum Ausdruck bringen, daß dieses Gesetz abzulehnen sei, wofür er auch – sachlich völlig verfehlt – die bayerische Verfassung und das Grundgesetz für sich in Anspruch nahm. Bei Lichte besehen, ist die Einstufung als Abschottungsgesetz nicht einmal als Kritik, sondern eher als Lob zu werten. Von gewissen Einstellungen und Verhaltensweisen der Zuwanderer aus dem Orient und Schwarzafrika müssen wir uns abschotten. Das xenophile Geplapper solcher Flachdenker wie Rinderspacher bewegt sich klaftertief unterhalb des intellektuellen Niveaus, das für die zutreffende Analyse und zielführende Vorschläge zur Lösung des derzeit wohl größten Problemes unseres Landes erreicht werden muß.

Der politische Leichtmatrose Rinderspacher sollte sich, so er kann, an einem verstorbenen Parteigenossen orientieren, der mehrere Jahre als Kapitän auf der Brücke des deutschen Staatsschiffs gestanden und es durch viele Untiefen sicher gesteuert hat. Die Rede ist von Helmut Schmidt. Er hat im Jahre 2004 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die sicherlich Pflichtlektüre des Herrn Rinderspacher und seiner Genossen ist, erklärt: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen.“ Auch wenn ich mich ehrlich gesagt damit schwer tue, Leute wie Herrn Rinderspacher unter die Intellektuellen zu rechnen: einen solchen Satz sollte sich dieser politische Leichtmatrose hinter die Ohren schreiben. Helmut Schmidt hat eben klar erkannt, welches Problem wir uns mit der ungesteuerten Zuwanderung ins Land geholt haben. Am 11. Juni 2005 erklärte er in einem FOCUS-Interview: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Als Mittel gegen die Überalterung kommt Zuwanderung nicht infrage. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht. Es schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren (also seit 1990) übernommen, erklärte der Altkanzler weiter. „Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren. 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Es sei deshalb falsch, Ausländer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten, hätte man besser draußen gelassen.

Vor zehn Jahren konnte der Altkanzler noch nicht ahnen, in welchen Schlamassel seine Nach-Nach- Nachfolgerin unser Land einst stürzen würde. Von seinen bayerischen Genossen hat er in der Regel nicht viel gehalten. Deren heutige Führungsriege könnte er wohl nicht mehr ernst nehmen. Über deren Einstufung etwa durch Franz Josef Strauß wollen wir erst gar nicht nachdenken. Seine Vergleiche aus dem Tierreich waren doch häufig zu drastisch, auch wenn sie in der Sache berechtigt waren.

Duo cum faciunt idem, non est idem

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe, textete einst bissig der römische Dichter Terenz. Damit hat er eine jener unsterblichen Weisheiten formuliert, die in der Tat immer wieder auf Sachverhalte des privaten wie des öffentlichen Lebens zutreffen. Das können wir aktuell wieder an der Aufregung um die Anträge auf dem bevorstehenden Satzungsparteitag der AfD beobachten, die eine Eindämmung des Islams in der deutschen Öffentlichkeit bezwecken. Unter anderem wird wohl beschlossen werden, ein Verbot des Imports von Imamen und der Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland in die Satzung der Partei aufzunehmen. Darob hat sich nun allenthalben ein Sturm der Entrüstung erhoben. Der Vorwurf der Islamfeindlichkeit ist noch der harmloseste. Eine SPD-Politikerin, die beinahe unsere Bundespräsidentin geworden wäre wie auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Aiman Mayzek stellten das in eine Reihe mit der Judenverfolgung durch die Nazis.

Abgesehen davon, daß dies natürlich hanebüchener Unsinn ist, wollen wir zu diesem Thema doch einmal kurz in die jüngsten Pressemeldungen schauen. So erfahren wir heute aus der Welt am Sonntag und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, daß in deutschen Moscheen derzeit rund 970 Imame predigen, die von der türkischen Religionsbehörde entsandt worden sind. Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland liege in der Regel bei fünf Jahren, schreibt die Welt am Sonntag unter Berufung auf die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib). Das geht selbst dem Grünen-Chef Cem Özdemir zu weit. Zwar gebe es in diesen Moscheen durchaus viele engagierte Gemeindemitglieder, die seines Erachtens „tolle Arbeit“ leisteten. Der Dachverband selbst aber sei der verlängerte Arm des türkischen Staates. Ankara mache die Ditib immer mehr zu einer politischen Vorfeldorganisation der regierenden AKP. Darüber hinaus sieht Özdemir vor allem den Einfluß des Wahabismus als großes Problem. Der Wahabismus ist nun einmal tatsächlich ein Steinzeit-Islam, eher aber ein authentischer Islam, der zum Beispiel Frauen verbietet, Auto zu fahren und Todesurteile auf den Marktplätzen durch Kopfabschlagen vollstrecken läßt. Aber auch die Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Neukölln, eine SPD-Politikerin, sieht es kritisch, wenn Moscheevereine fremdgesteuert sind und dort Imame predigen, die nicht nach dem deutschen Werteverständnis ausgebildet und hier aufgewachsen sind. Der SPD-Vorsitzende Gabriel hat dem auch entsprochen, indem er im Dezember des vergangenen Jahres Saudi-Arabien vor der Finanzierung von Extremismus gewarnt hat. Die Finanzierung wahabitischer Moscheen in aller Welt aus Saudi-Arabien sieht er äußerst kritisch und fordert gar ein radikales Vorgehen. Dieser radikale Fundamentalismus, der sich in salafistischen Moscheen abspielt, ist nicht minder gefährlich als der Rechtsradikalismus, so Gabriel, wobei ihm SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann ausdrücklich beispringt. Auch der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz hat im März dieses Jahres vor der Radikalisierung von Flüchtlingen in Moscheen gewarnt. Überhaupt hat er vor der wachsenden Zahl nicht moderater arabischsprachiger Moscheen in Deutschland gewarnt. Der Bau dieser Moscheen werde zum Teil durch private Spenden aus Saudi-Arabien gefördert. Die kritische Haltung der CSU zu diesen fremdfinanzierten und fremdgesteuerten Moscheen ist bekannt. Ein Totalausfall ist ersichtlich nur die Linke. Deren religionspolitische Sprecherin im Bundestag hat betont, es dürfe keine sogenannte Sonderbehandlung einzelner Religionen geben. Deshalb brauche Deutschland auch kein Islamgesetz, wie das in Österreich gilt.

Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Als Terenz das geschrieben hat, konnte er wohl noch nicht ahnen, daß er damit eine offenbar für alle Zeiten gültige Analyse formuliert hatte. Positioniert sich die als wahlweise rechtsextremistisch, rechtsradikal oder auch „nur“ rechtspopulistisch gescholtene AfD gegen radikalislamische Einflüsse aus dem Ausland, so ist das selbstverständlich wahlweise islamophob, verfassungswidrig oder sonst wie vom Teufel. Kommt dergleichen aus dem Munde eines Vorsitzenden von SPD oder Grünen, ist das ein ernsthafter Beitrag zum politischen Diskurs in Deutschland.

In den mehr als 2000 Jahren, seit Terenz diese Weisheit niedergeschrieben hat, hat sich also nichts geändert.

Hereingefallen

Er hat es getan. Man konnte es erwarten. Erdogan hat Strafantrag gegen Böhmermann gestellt. Natürlich kann er das. Das Gesetz gibt jedem, der sich beleidigt fühlt, die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Die Frage ist nur, ob man das auch tun soll. Denn das ist eine Frage der Souveränität. Ludwig Erhard sprach seinerzeit von „Pinschern“, die ihn ankläfften. Man braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, wie etwa Franz Josef Strauß reagiert hätte, wenn man ihm einen Kübel voller Verbalexkremente vor die Füße geschüttet hätte, wie es Böhmermann nun bei Erdogan getan hat. Wenn er schon nicht verächtlich geschwiegen hätte, so wäre allenfalls so etwas wie: „Wer ein kleines Würstchen ist, muß wenigstens einen großen Haufen scheißen“ über seine Lippen gekommen. Das unterscheidet nun einmal Staatsmänner von Kleinbürgern. Böhmermann hat es also geschafft. Erdogan ist auf ihn hereingefallen und hat sich als armseliges Würstchen präsentiert. Kein Grund zur Beruhigung. Kleine Geister werden zur großen Gefahr, wenn sie erst einmal an der Macht sind. Wir Deutschen können ein Lied davon singen.

 

Das Volk hat doch keinen Führerschein

Schon wieder ist es passiert. Das Volk wurde gefragt. Seine Antwort hat den Regierenden nicht behagt. Diesmal waren es die Niederländer, die das geplante Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine abgelehnt haben. In den Jahren zuvor haben die Dänen, die Iren und die Franzosen in Volksabstimmungen von ihren Politikern ausgehandelte Verträge abgelehnt, mit denen das Projekt eines vereinten Europa vorangetrieben werden sollte. Beeindruckend war zuletzt 2005 die Ablehnung einer europäischen Verfassung durch die Franzosen.

Es wundert nicht, daß die Politikerkaste umgehend aufgeschreckt reagiert hat. Eine grüne deutsche Europa-Abgeordnete ebenso wie der Präsident des Europäischen Parlaments, die Referenzgröße für Mittelmäßigkeit namens Martin Schulz, wie auch der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn nahmen das zum Anlaß, vor weiteren Volksabstimmungen in der Europäischen Union zu warnen. Jean Asselborn, der getrost auch als Sprachrohr des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bezeichnet werden kann, meinte dazu: „Das Referendum ist kein geeignetes Instrument in einer parlamentarischen Demokratie, um komplexe Fragen zu beantworten. Wenn man Europa kaputtmachen will, dann braucht man nur mehr Referenden zu veranstalten. Die Menschen antworten nicht auf sachliche Fragen, sondern erteilen ihren jeweiligen Regierungen Denkzettel.“ In diesen drei Sätzen spiegelt sich das Verhältnis der politischen Klasse zu ihren Wählern wie in einem Brennglas wieder. Natürlich ist nicht von Bürgern oder Wählern die Rede, sondern es wird von „den Menschen“ gesprochen. Das ist in diesem Kontext natürlich jenes ahnungslose, betreuungsbedürftige Wesen, für das die Welt viel zu kompliziert ist, als daß es sie durchschauen könnte. Die Frage, ob etwa eine Assoziierung der Ukraine für uns Europäer gut oder richtig, schlecht oder falsch ist, können wir Bürger, pardon: Menschen, ja überhaupt nicht beurteilen. Weil wir das nicht können, legen wir unserer Entscheidung in einer Volksabstimmung ja auch nicht das sachliche Urteil über die zur Abstimmung stehende Frage zugrunde. Nein, wir erteilen unserer Regierung lediglich einen Denkzettel. Mit anderen Worten: wir mosern bloß.

Es wird immer klarer. Die parlamentarische Demokratie, so wie sie zum Beispiel unser Grundgesetz vorschreibt, ist zwar an sich ein durchdachtes System, das grundsätzlich geeignet ist, moderne Staaten sowohl effizient wie auch demokratisch zu regieren. Indessen zeigt sich immer mehr, daß die in Jahrzehnten gewachsene politische Kaste inzwischen ein selbstreferentielles System geworden ist. Nicht nur, daß die Grenzen zwischen den institutionellen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative mindestens verschwommen, zum Teil sogar verschwunden sind. Es existiert darüber hinaus eine informelle, von den jeweiligen politischen oder sonstigen staatlichen Ämtern losgelöste Nomenklatura, ergänzt um die sozusagen offiziellen Stichwortgeber in den Medien, die tatsächlich entscheidet und regiert. Nachdem inzwischen sogar die ideologischen Unterschiede zwischen den politischen Parteien so weit aufgelöst sind, daß sie alle untereinander problemlos miteinander koalieren können – mit Ausnahme des (noch) als Schmutzkonkurrenz betrachteten Neulings AfD – bedarf das politische System dieses Landes dringend einer Ergänzung. Und das sind nun einmal die Volksabstimmungen. Daß die politische Klasse sie ablehnt, ja sogar haßt, ist der beste Beweis für ihre Notwendigkeit. Auf Landesebene zeitigen sie ja auch in Deutschland durchaus vorzeigbare Ergebnisse. In der Schweiz sind sie auf allen politischen Ebenen gern genutztes Element der demokratischen Willensbildung neben den Wahlen. Als Ergänzung zu den Wahlen wären sie auch bei uns geeignet, die Verkrustungen des hier beschriebenen politischen Systems aufzubrechen.

Bertolt Brecht hat den Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der verblichenen DDR mit der Bemerkung kommentiert: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein anderes?“ Dieser Notwendigkeit wären die Regierenden doch enthoben, würden sie einen Teil ihrer Macht an das Volk zurückgeben. Demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich stünde dem nichts entgegen. Entgegensteht lediglich der Beharrungswille einer politischen Kaste, die sich immer mehr aus der Mittelmäßigkeit speist und originelle Köpfe und Denker immer weniger ertragen kann.

Es ist an der Zeit, daß wir uns andere Politiker wählen.

Das Schlaumeierle

Ich habe heute Abend mal in eine dieser Flüchtlinge-sind-gut-für-uns Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hineingeschaut. Die Verantwortung für die politisch korrekte Desinformation der Zuschauer lag in diesem Falle bei Maybrit Illner. Zu ihren Gästen gehörte Thomas Strobl, seines Zeichens Vorsitzender der CDU in Baden-Württemberg. Sein Auftritt war das Musterbeispiel des politischen Bühnenspiels. Aus jedem Wort, jeder Gesichtsregung und jedem Blick sprach das verzweifelte Bemühen, den Erwartungen der Moderatorin und des natürlich wie immer handverlesenen Publikums zu entsprechen. Dies schien ihm offensichtlich den Chancen seiner Partei bei der Wahl am Sonntag förderlich zu sein. Körpersprache, verquaste Argumentation und Mimik erinnerten mich als seit Jahrzehnten mit dem Verhalten von Parteien, Angeklagten und Zeugen vor Gericht vertrauten Anwalt an einen Angeklagten oder Zeugen, der einen Sachverhalt schönredet, sich herauswindet oder glatt lügt. Dabei schreckte dieser Spitzentrottel seiner Partei nicht einmal davor zurück, im Vertrauen auf das kurze Gedächtnis der mittleren bis älteren Generation und die Unwissenheit der jüngeren Generation offensichtliche Unwahrheiten zu behaupten. Im Zusammenhang mit der Fragestellung, ob angeblich „rassistische“ Verhaltensweisen der eingesessenen Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen etwas damit zu tun haben könnten, daß es sich um Muslime handele, suchte er diese offensichtliche Tatsache damit schönzureden, besser gesagt, umzufälschen, daß er behauptete, nach dem Fall der Mauer 1989 seien in seinem Heimatland Baden-Württemberg Unterkünfte von Flüchtlingen – da ist niemand geflohen, da sind Leute umgezogen – attackiert worden. Also seien ja auch sogar Deutsche in Deutschland den geflüchteten Deutschen mit Ablehnung begegnet. Damit meinte er wohl den Beweis dafür geführt zu haben, daß der religiös-kulturelle Hintergrund von Zuwanderern keine Rolle spielt. Daß dies offensichtlich Unsinn ist, muß nicht weiter vertieft werden.

Der Fisch stinkt stets vom Kopf her. Das gilt natürlich auch für politische Parteien. Man muß also der CDU in Baden-Württemberg von Herzen wünschen, daß sie am Sonntag eine krachende Wahlniederlage erleidet. Etwas anderes hat sie mit solch einem Vorsitzenden nicht verdient. Wer in Baden-Württemberg noch bürgerlich-konservativ denkt und deswegen eine entsprechende politische Kraft in seinem Lande sehen will, der muß eben darauf warten, daß diese CDU erst einmal verbrennt. Aus der Asche mag ein Phönix entstehen. Daneben gibt es allerdings auch eine bürgerliche Alternative.

Ja, wo samma denn?

Bayern gilt in Deutschland in vielerlei Hinsicht als ganz besonderes Land. Unter anderen wird dort bekanntlich nicht selten eine deutliche, auch schon einmal derbe Sprache gepflegt. Je nach Betroffenheit und Standpunkt wird das dann begrüßt oder bekrittelt. Gleichgültig ist es den Leuten in der Regel nicht. Für Unterhaltung ist gesorgt. Diesen spezifischen Charakter der Menschen in seinem Sendegebiet abzubilden, ist natürlich auch eine der Aufgaben des Bayerischen Rundfunks. Eine gute Gelegenheit, diesen Auftrag zu entsprechen, hat er am 1. März dieses Jahres verpaßt.

In der wöchentlichen Münchener Runde moderierte Sigmund Gottlieb die Diskussion von vier Gesprächspartnern zum Thema Flüchtlingskrise: Schafft Merkel noch die Wende? Was denn sonst in diesen Tagen! Eingeladen waren der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, der frühere griechische Außenminister Dimitris Droutsas, die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Publizist Henryk M. Broder. Gerade das Aufeinandertreffen der, zurückhaltend formuliert, emotionsgesteuerten Claudia Roth und des scharfzüngigen Henryk M. Broder hätte ein unterhaltsames Wortgefecht garantiert. Indessen wurde Broder kurzfristig wieder ausgeladen. Seine Rückfrage bei der zuständigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks ergab, daß Claudia Roth sich geweigert hatte, an der Sendung teilzunehmen, wenn Broder mit am Tisch sitzen werde. Der Bayerische Rundfunk entschied sich dann dafür, Roth nachzugeben und Broder wieder auszuladen. An seiner Stelle wurde der Politik- und Medienwissenschaftler Norbert Bolz eingeladen, der zwar mit durchaus klugen Beiträgen das leistete, was man von einem seriösen Experten erwarten darf, aber doch etwas blaß blieb.

Der Vorgang ist erstaunlich und alarmierend zugleich. Merkmal einer freien und unabhängigen Presse, wozu sich gerade unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk gerne zählt, ist es unter anderem, Wünschen oder gar Pressionen von Politikern unter keinen Umständen nachzugeben. Die richtige Entscheidung in diesem Sinne wäre es natürlich gewesen, der Politikerin Roth zu bedeuten, daß die Zusammensetzung der Diskussionsrunde nun einmal Sache des veranstaltenden Senders sei. Geladene Gäste hätten natürlich die Möglichkeit, zu kommen oder auch nicht. Wenn die Frau Bundestagsvizepräsidentin sich mit Herrn Broder nicht an einen Tisch setzen wolle, dann sei das ihr gutes Recht, sie müsse dann aber auch nicht kommen. Und wenn die Frau Spitzentörin ihrer Partei dann bockig geblieben wäre, hätte man halt jemand anders eingeladen. So aber wurde der fatale Eindruck erweckt, daß jedenfalls höherrangige amtierende Politiker gewisse Sonderrechte genießen, hinter die das Informationsinteresse der Fernsehzuschauer ebenso zurücktreten muß, wie der Anstand gegenüber einem geladenen Gast, der eben keine Extrawurst gebraten haben will, auf der Strecke bleibt.

Henryk M. Broder ist nun einmal wie gesagt ein außerordentlich scharfzüngiger, aber auch scharfsinniger Teilnehmer am politischen Diskurs in diesem Lande. Nach eigenem Bekunden hätte er bei dieser Gelegenheit Claudia Roth gerne gefragt, was sie sich eigentlich dabei denke, wenn sie bei Demonstrationszügen hinter Parolen hergehe wie: Deutschland verrecke! Oder: Deutschland, du mieses Stück Scheiße! Eine solche Frage ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Wer sich sonst vor Sorge über allgegenwärtige Verletzungen der Menschenwürde nicht einkriegen kann, der muß sich gerade solche Fragen gefallen lassen. Diese Fragen führen dann auch unausweichlich zu Überlegungen, wo und wie Claudia Roth ihre Abneigungen, ihr Mitgefühl und ihre Sympathie zu verteilen pflegt. Nach Sachlage jedenfalls am wenigsten zu Gunsten der inzwischen sogenannten „Urdeutschen“, die in unserem Lande immer noch und gottlob die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das inoffizielle Amt der Bundesempörungsbeauftragten übt sie keinesfalls unparteiisch aus. Wenn Broder sie deswegen teils mit harschen Formulierungen an der Grenzlinie zwischen Unhöflichkeit und Flapsigkeit bedenkt, dann ist das vor diesem Hintergrund durchaus nicht unangebracht. Zieht man des weiteren in Betracht, daß die Lösungskompetenz dieses Parlamentspapageis – was sich nicht nur auf den von ihr bevorzugten Modestil bezieht – gegen null geht, dann liege ich wohl mit meiner Charakterisierung als hysterische Doppel-Null aus Babenhausen mit der Lizenz zum Dummschwätzen richtig. Auf ein Fernsehduell Henryk M. Boder gegen Claudia Roth müssen wir jedoch leider immer noch warten.

Schwaben können alles, außer Hochdeutsch….

…ist bei Leibe nicht die einzige stolze Selbstbeschreibung unserer wackeren Häuslebauer aus dem Südwesten. Sprüche wie den eingangs zitierten, mit dem sie ihr Selbstbewusstsein vor sich her tragen wie ein anstürmendes Kavallerieregiment seine Standarte, haben sie zu ihrem eigenen Schutz offenbar auch bitter nötig. Denn dieses sympathische fleißige Völkchen ist leider mit Repräsentanten geschlagen, um die der Rest der Republik sie kaum beneidet. Ein Landesvater, der hinter bieder-bürgerlicher Fassade stets bedächtig schwäbelnd zu verbergen sucht, welch unappetitliche Politik seine Partei den Bürgern zumutet, denken wir etwa an die Implementierung des kompletten Gender-Wahnsinns in die Bildungspolitik, diverse Skandale um Banken und Benz. Und dann noch dieser Oettinger. Man hat noch den peinlichen Auftritt vor einigen Jahren in Berlin vor Augen, wo diese Leuchte der deutschen Politik ans Rednerpult trat, und in unfreiwillig kabarettreifer Art radebrechend englisch schwäbelte. Und das vor einem Publikum, dessen Muttersprache durchgängig Englisch war. Der Lacherfolg des umgehend ins Netz gestellte YouTube Videos hielt monatelang an. Das ganze paßt natürlich gar nicht zu seinem stets derartig griesgrämigen Gesicht, daß man bei seiner Betrachtung ernste Sorgen über den Gesundheitszustand dieses Ritters von der traurigen Gestalt aus der Merkel-Truppe haben muß. Sowohl der Magensäurespiegel als auch die Größe der Gallensteine scheinen sich in der Physiognomie dieses Herrn stets widerzuspiegeln. Und doch schafft er es, mit seinem seltsamen Humor sich selbst zu übertreffen. Jedenfalls war es bisher selbst in den Niederungen von Bierzeltreden nicht zu hören, daß ein Politiker öffentlich erklärte, er würde sich umgehend erschießen, wäre er mit einer namentlich genannten anderen Politikerin verheiratet. Intellekt und Charakter dieses Vollpfostens schließen es natürlich aus, daß er erkennt, sich daneben benommen zu haben und sich dafür womöglich zu entschuldigen.

Wir wünschen unseren schwäbischen Landsleuten den Humor, den man braucht, um solche Repräsentanten seines Stammes ertragen zu können.

Wenn das Recht nicht paßt,

dann wird es eben passend gemacht.

Das scheint jedenfalls die Auffassung des Sozialsenators der Freien und Hansestadt Hamburg zu sein. Wie komme ich zu dieser Aussage? Kurz zum Sachverhalt. Im zweifellos noblen Stadtteil Harvestehude der Hansestadt, die von einer Bebauung mit schönen und repräsentativen Wohnhäusern (Villen) geprägt ist, steht seit vielen Jahren das ehemalige Kreiswehrersatzamt leer. Auch die Hansestadt Hamburg steht vor dem Problem, den ständig anschwellenden Strom von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen irgendwo unterbringen zu müssen. Da kam dieses große leerstehende Bürogebäude gerade recht, meinte man in der Hamburger Baubehörde und erteilte am 26. September 2014 eine Baugenehmigung für die „öffentlich-rechtliche Unterbringung in Wohneinheiten“ in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt, wonach dort bis zu 220 Personen in 23 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Wohnflächen von 50 m² bis zu 240 m²) mit zwei,drei, vier, fünf oder acht Zimmern untergebracht werden sollen. Gegen diesen Bescheid erhoben drei Nachbarn Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht Hamburg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen. Zur Begründung führten sie an, die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge verändere den Charakter dieses Wohngebiets nachteilig. Sie hätten doch einen Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters. Diesem Argument folgte das Verwaltungsgericht Hamburg auch mit Beschluss vom 22. Januar 2015. Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der künftige Betreiber des Flüchtlingsheims legten dagegen Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.Mai 2015 zurückwies. Auf absehbare Zeit wird das ehemalige Kreiswehrersatzamt nicht mit Flüchtlingen und Asylbewerbern belegt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, daß man es den umliegenden Nachbarn in einem solchen Baugebiet einfach nicht zumuten kann, eine derartige Einrichtung in ihrer unmittelbaren Nähe zu haben. Maßstab für die Zulässigkeit einer solchen Nutzung sei die Gebietsverträglichkeit, bei der es um die Frage gehe, ob ein Vorhaben – unabhängig vom Einzelfall – mit der Eigenart des Gebietes städtebaulich verträglich sei. Das Vorhaben sei gebietsunverträglich, weil es aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirke. Denn die typischerweise bestehende räumliche Enge in einer Flüchtlingsunterkunft werde häufig dazu führen, daß sich die Bewohner nicht nur in den Gemeinschaftsräumen, sondern in größerer Zahl auch im Freien vor der Unterkunft aufhalten würden. Dies sei geeignet, eine Unruhe in das Gebiet zu bringen, die eine erhebliche Auswirkung auf die im besonders geschützten Wohngebiet erstrebte gebietsbezogene Wohnruhe darstelle. Bei diesen Auswirkungen einer Flüchtlingsunterkunft handele es sich auch nicht bloß um wohnähnliche Störungen, die ungeeignet seien, in einem Wohngebiet eine Gebietsunverträglichkeit zu begründen. Denn die Auswirkungen beruhten auf den besonderen Verhältnissen in einer Flüchtlingsunterkunft, die in vergleichbarer Weise in einem Wohngebäude so regelmäßig nicht anzutreffen seien. Dazu gehörten beispielsweise solche Umstände, wie ein mit dieser Nutzung einhergehender gesteigerter Ziel- und Quellverkehr, sowie die Tatsache, daß sich nach der Lebenserfahrung das Leben in dieser Einrichtung vielfach im Freien vor dem Hause abspielen werde, was zu entsprechenden Unzuträglichkeiten führen werde, für die es nicht einmal auf die absolute Geräuschentwicklung ankomme. Das alles sei mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen, zu der unter anderem die Berücksichtigung der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen gehöre.

Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht möglich. Deswegen will der Hamburger Senat nun nach den Worten seines Sozialsenators den Bebauungsplan ändern. „Wir werden hier modernes Planrecht schaffen und sind fest entschlossen, so die dauerhafte Unterbringung von 220 Flüchtlingen an der Sophienterrasse zu ermöglichen!“ Also wird das Recht passend gemacht, wenn es nicht paßt. Natürlich wird auch hier die Änderung der einschlägigen Hamburger Bausatzung nicht das letzte Wort sein. Auch gegen Gesetze und Satzungen kann geklagt werden. Den betroffenen Nachbarn wird ja auch nichts anderes übrig bleiben. Derartige Verfahren nehmen auch erhebliche Zeit in Anspruch. Zu wünschen ist, daß bis dahin das Asyl-und Flüchtlingsproblem sich in anderer Weise erledigt hat, am besten dadurch, daß die Probleme in den Herkunftsländern dieser Menschen so gelöst werden, daß sie keinen Grund mehr haben, ihr Heimatland zu verlassen.

Interessant ist allerdings, wie gewisse Politiker, zu denen jener famose Sozialsenator offenbar gehört, über die Rechte ihrer Bürger und Wähler denken. Jener Herr Scheele (SPD) wird mit der Aussage zitiert, es seien ja nur „drei reiche Pinsel“ in Harvestehude, die da Stimmung machten. Damit sind offenbar die drei Antragsteller des erwähnten Verfahrens vor den Hamburger Verwaltungsgerichten gemeint. Daß diese „drei reichen Pinsel“ ersichtlich zu den 10 % der Steuerzahler gehören, die ca. 50 % des Steueraufkommens leisten, und deren Arbeitnehmer neben den öffentlich Bediensteten für die zweite Hälfte aufkommen, scheint dieser Leuchte der Hamburger Politik entweder nicht bewußt oder aber völlig gleichgültig zu sein. Das Verhältnis dieses Mitgliedes der Hamburgischen Landesregierung zur Dritten Gewalt – den Gerichten – scheint ein ganz besonderes zu sein.

Aufschlussreich ist auch der Sprachgebrauch dieses Herrn. Gerade seine politischen Freunde werden nicht müde, ihren politischen Gegnern eine menschenverachtende Sprache vorzuwerfen, wenn sie sich erdreisten, Mißstände beim Namen zu nennen. Wer sich indessen dem Gutmenschentum verweigert, der darf getrost mit abfälligen Vokabeln belegt werden.

Aus einer solchen Haltung spricht auch ein erhebliches Maß an Geringschätzung für solche Bürger, die nicht bereit sind, persönlich jede Zumutung zu tragen, die ihnen von der Politik angesonnen wird. Wenn die Politik uns eben befiehlt, eine sogenannte Willkommenskultur zu entwickeln, und jeden willkommen zu heißen, den wir selbst gar nicht eingeladen haben, dann haben wir eben zu gehorchen. Und wer da glaubt, er könne sich für viel Geld, das er sich in den meisten Fällen auch durch seine Leistung verdient hat, wenigstens ein ruhiges Privatleben kaufen, dem muß klargemacht werden, daß eine solche Haltung nicht geduldet wird. Und wenn das Recht dazu nicht paßt, dann wird es eben passend gemacht. Wenn die Gerichte nicht mitmachen, dann werden eben Gesetze geändert.

Politiker werden gewählt. Vielleicht kommt inzwischen so manchem in Hamburg ein Zitat von Bert Brecht in den Sinn. „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“