Archiv für den Monat: Dezember 2016

Si vis pacem, para bellum

Wer sich über das nun zu Ende gehende Jahr Gedanken macht und sich fragt, was es uns gebracht hat, der kommt nicht daran vorbei, daß es uns eine Vielzahl von Angriffen islamistischer Terroristen beschert hat. Besteht über diese Bezeichnung der Täter noch allgemein Übereinstimmung, so muß man sich schon für die Aussage rechtfertigen, daß es sich bei diesen Tätern um die Speerspitze des politisch radikalen Islam handelt, und man wird gesellschaftlich in Acht und Bann getan, wenn man sagt, dieser Islamismus sei vom Islam als solchem nicht zu trennen, vielmehr zumindest nach seinem Selbstverständnis die authentische Auslegung des Koran und der Hadithen. Wer darauf hinweist, daß der Koran eine Vielzahl von Texten enthält, die nicht anders verstanden werden können, denn als göttliche Befehle zur Tötung von Apostaten und Ungläubigen, schrammt bereits hart am Schreibtisch des Staatsanwalts vorbei, um dann aber sicher auf dem Radar der Gesinnungspolizei unseres Bundesjustizministerleins und seiner Stasi-Reenactment Truppe unter dem Kommando der ehemaligen Spitzelfachkraft Annetta Kahane zu erscheinen.

Doch werfen wir ganz einfach nur einen Blick auf den Kalender des Jahres 2016. Wir werden feststellen, daß er prall gefüllt ist mit islamistischen Attentaten unterschiedlicher Begehungsweise und mit mal wenigen, mal mehr Opfern, jedes Mal aber Angriffen auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liste ich nachstehend islamistische Terroranschläge auf, die entweder in Europa oder in den USA oder sonstwo auf der Welt, aber eben auf deutsche, europäische oder US-Bürger verübt worden sind:

12. Januar, Istanbul, Anschlag auf deutsche Touristen, zwölf Tote, 13 Verletzte.

29. Februar, Hannover, eine 15-jährige Islamistin verletzt einen Polizeibeamten mit einem Messer lebensgefährlich.

22. März, Anschlagsserie in Brüssel, 48 Tote, 340 Verletzte.

16. April, Essen, Sprengstoffanschlag, drei Verletzte.

13. Juni Frankreich, Anschlag, zwei Tote.

14. Juli, Nizza/Frankreich, Anschlag mit Lkw, 86 Tote, mehr als 400 Verletzte

18. Juli, Würzburg, Anschlag mit Axt auf Passagiere einer Regionalbahn, fünf Verletzte.

24. Juli, Ansbach, Sprengstoffanschlag, 15 Verletzte.

26. Juli, Frankreich, ein Priester wird in seiner Kirche erstochen.

6. August, Charleroi/Belgien, Anschlag, zwei verletzte Polizisten.

17. September, USA, Messerattacke, acht Verletzte, am gleichen Tag Rohrbombe, 29 Verletzte.

7. November, Malaysia, eine deutsche Segelyacht wird angegriffen, ein Toter, ein Verletzter.

10. November, Mazar-e-Sharif/Afghanistan, Angriff auf deutsches Generalkonsulat, fünf Tote, 119 Verletzte.

28. November, Ohio State University/USA, Anschlag, elf Verletzte.

5. Dezember, Ludwigshafen, ein 12-jähriger Junge versucht einen Nagelbombenanschlag auf den Weihnachtsmarkt

19. Dezember, Berlin, Anschlag mit Lkw, zwölf Tote, 56 Verletzte.

Die jeweils getöteten oder verletzten Angreifer habe ich nicht mitgezählt. Sie sind ja keine Opfer.

Wir wissen, daß Mohammed, nach seinen Angaben auf Geheiß Allahs, eine Einteilung der Welt in Gebiete des Friedens und des Krieges vorgenommen hat, wobei erstere natürlich die sein sollen, in denen der Islam herrscht, und letztere die, in denen das eben noch nicht der Fall ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß wir im Dar al-Harb, dem Gebiet des Krieges leben, was deswegen so ist, weil wir im Dar al-Kufr, dem Gebiet des Unglaubens leben. Der Mörder von Berlin hat ja auch der Nachwelt seine Botschaft hinterlassen, wonach er sich nun aufmacht, uns „ungläubige Schweine zu schlachten“. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, daß sich Terroristen vorgenommen haben, uns zu unterwerfen. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß strenggläubige Anhänger des Islam auf unterschiedliche Weise daran arbeiten, aus dem Gebiet des Unglaubens Stück für Stück ein Gebiet zu machen, in dem nur noch die Gebote ihres Gottes Geltung haben, eines Gottes, den man nach ihrer Auffassung überhaupt nur in arabischer Sprache bezeichnen darf, eben Allah. Wir müssen auch erkennen, daß die übergroße Mehrheit des politisch/medialen Komplexes in Europa, vor allem aber in Deutschland, diese Entwicklung teils bewußt, teils unbewußt fördert.

Si vis pacem, para bellum. Das Problem ist nur, daß die meisten Menschen in unserem Lande erst gar nicht erkennen, daß wir es heute mit einem Angriff auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation zu tun haben, dessen Ziel nichts anderes ist, als diese völlig zu vernichten, um auf ihren Trümmern eine islamische Gesellschaft zu schaffen. Das ist mehr, als konventionelle Kriege vergangener Zeiten schaffen sollten, und manchmal auch geschaffen haben. Wir haben es mit einem weltanschaulichen Feind zu tun, der virtuos auf der Klaviatur sämtlicher moderner Kampfmethoden spielt, seien sie physisch/waffentechnisch oder psychologisch/propagandistisch. Ich sage bewußt Feind. Denn wer ein Land angreift, um ihm Territorien zu entreißen, ist nach klassischer Definition ein Feind. Umso mehr muß das für den gelten, der Länder und Völker vollständig unterwerfen und ihnen seine Religion und Kultur aufzwingen will. Dieser Angriff ist heimtückisch und wegen seiner vielfältigen Kampfesweisen auch außerordentlich schwierig abzuwehren. Denn das Hauptproblem besteht zunächst darin, ihn überhaupt als Angriff zu erkennen. Nur wer die tödliche Gefahr erkennt, kann sich dagegen wappnen. Nur wer die Aufstellung und Ausrüstung des Feindes erkennt, kann Verteidigung und Gegenangriff planen. Nur wer erkennt, von welcher Natur der Feind ist, kann wissen, mit welchen Mitteln er zu schlagen ist.

Das Jahr 2017 mag uns vielleicht manch Gutes bringen. Darüber werden wir uns auch freuen können. Das Jahr 2017 wird uns jedoch eher mehr und stärkere Angriffe der islamischen Dschihadisten bringen, als das Jahr 2016. Um dies sagen zu können, muß man – leider – kein Prophet sein. Es ist zu hoffen, daß möglichst viele in unserem Lande dann endlich erkennen, in welcher Gefahr wir alle schweben, und dann daraus die nötigen Konsequenzen ziehen. D.h., daß dieser Entwicklung überall und in jeder Weise entgegengetreten werden muß. Das beginnt mit Kleinigkeiten, die bei Lichte besehen gar keine sind, wie etwa dem Sprachgebrauch. Kein Lichterzug, sondern ein Sankt Martinszug. Keine schweinefleischfreie Kantine, sondern die Vielfalt der deutschen und europäischen Küche. Keine Frauenbadetage in städtischen Schwimmbädern, sondern liberale Badekultur. Keine verhüllten Gestalten auf den Straßen und in öffentlichen Gebäuden. Statt dessen bewusste Betonung traditioneller deutscher und europäischer Lebensweisen. Und selbstverständlich die konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter. Die Verbannung von Inländern, die in Europa an und für sich eine jahrtausendealte Tradition hat, ist ja wohl nach dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr möglich. Möglich und geboten ist allerdings eine Strafrechtspraxis, die eine angemessene Vergeltung der Tat und eine wirksame Abschreckung des Täters wie auch der Allgemeinheit bewirkt. Die Wiederaufrichtung des Rechts in Deutschland und Europa. Illegale Einreisen müssen mit allen Mitteln unterbunden werden. Grenzen müssen ihre Funktion wiedergewinnen. In erster Linie die Außengrenzen Europas nach den einschlägigen Verträgen. Und wenn dies nicht ausreichend ist, auch die Binnengrenzen, vor allem die deutschen. Wer nach rechtskräftiger Entscheidung unserer Gerichte kein Recht hat, sich in Deutschland aufzuhalten, muß wirklich unverzüglich das Land verlassen. Wir müssen uns auf uns selbst besinnen und Einwanderung nur zu unserem Vorteil regeln.

Das alles und viel mehr ist aber nur möglich, wenn in unserem Lande ein wehrhafter Geist im Denken der verantwortlichen Politiker, aber auch Journalisten Fuß faßt. Nur dann kann der Kampf aufgenommen und siegreich zu Ende geführt werden. Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Der Roman „Unterwerfung“ des französischen Autors Michel Houellebecq kann nur dann bleiben, was er ist, nämlich eine schaurige Fiktion. Wenn die Deutschen es allerdings nicht schaffen, ihr politisches Personal und dessen mediale Büchsenspanner auszutauschen, dann könnte aus dieser Fiktion schaurige Wirklichkeit werden. Das Gute am Jahr 2017 ist, daß die Deutschen Gelegenheit haben werden, in der Wahlkabine für die nötigen Änderungen zu sorgen.

In diesem Sinne: Ein gutes Neues Jahr!

Ist’s auch Wahnsinn, so hat es doch Methode

Man konnte es nicht länger verschweigen. Nachdem diverse Medien bereits heute Vormittag gemeldet hatten, daß sieben dringend des Mordversuchs an einem Obdachlosen im U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin Verdächtige festgenommen worden seien, und daß es sich dabei um sechs Syrer und einen Libyer, Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren handele, mußte nun auch die Tagesschau in ihrer Hauptausgabe heute um 20:00 Uhr diese Meldung bringen. Bemerkenswert ist außer dieser auffallenden zeitlichen Verzögerung die Art und Weise der Berichterstattung. Obwohl nach Freigabe durch die Polizei die ausnahmsweise außerordentlich guten Aufnahmen einer Überwachungskamera viele Stunden lang im Internet zu sehen waren, was sicherlich auch noch während der Tagesschau der Fall war, wurden die dringend Tatverdächtigen hier nur verpixelt gezeigt. Selbst wenn man in diesem Falle den Persönlichkeitsschutz der nicht nur mutmaßlichen, sondern höchstwahrscheinlichen Täter zu beachten hätte: diese Verpixelung von Personen, die sich jeder viele Stunden lang im Internet ausgiebig unverpixelt ansehen konnte, ist schlicht und einfach nur noch lächerlich.

Doch die Redaktion der Tagesschau kann sich immer noch selbst übertreffen. Unmittelbar im Anschluß an diese Meldung kam dann in gefühlt dreifacher Länge ein Bericht darüber, daß leider und unverständlicherweise eine in der Koalition beschlossene Regelung über die Einzelfallprüfung der Duldung von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vor allem des Familiennachzuges dieser hilfsbedürftigen jungen Menschen von den zuständigen Ministerien und Behörden nicht umgesetzt werde. In der Tat, für alle Gut- Besser- und Heiligmenschen in unserem Lande eine bestürzende Nachricht. Statt einmal nachzufragen, wieso eigentlich diese Jugendlichen hierher kommen und ihre Eltern oder sonstigen erwachsenen nahen Verwandten nicht, wird die Fackel der Menschenrechte entzündet. Statt einmal darüber nachzudenken, ob Jugendliche überhaupt politisch verfolgt sein können, wo sie doch in diesem Alter in der Regel alles außer Politik interessiert, ist man offenbar gern bereit, ihnen politische Verfolgung abzunehmen. Statt einmal darüber nachzudenken, ob diese Jugendlichen nicht bei ihren Eltern oder erwachsenen nahen Angehörigen genauso sicher vor Verfolgung sind, wie diese selbst – denn sonst wären diese mit Sicherheit auch hier – läßt man Frontmänner der Sozialindustrie und Mitleidsbranche zu Wort kommen.

Auf den weiteren Fortgang der Angelegenheit darf man gespannt sein. Wer indessen schon länger hier in Absurdistan lebt, der kann sich durchaus vorstellen, wie es weitergeht. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn den verhinderten Pennerverbrennern nicht ihre Traumatisierung im Bürgerkrieg, ihre Perspektivlosigkeit in Deutschland und der Umgang mit „denen, die schon länger hier leben“ (O-Ton Merkel) erfahrene soziale Kälte entschuldigend angerechnet würde. Nachdem auch die Berliner Justiz hier zuständig sein wird, kann mit phantasievollen erzieherischen Maßnahmen bis hin zum Erlebnisurlaub gerechnet werden. Und daß man zur Stabilisierung der Persönlichkeit nun endlich auch Mama und Papa, die vielen Geschwisterlein und vielleicht auch noch die Oma nachholt, ist doch klar.

Weihnacht

Wir können (sollen?) schon darüber nachdenken, was es bedeutet, daß wenige Tage vor Weihnachten ein Angriff des Terrorismus im Namen Allahs unsere Hauptstadt, dazu noch, besser: natürlich, einen Weihnachtsmarkt getroffen hat. Unser Kampf gegen die religiöse Ideologie, die uns unterwerfen will, hat erst begonnen. Insoweit sollte für uns maßgebend sein, was schon die Römer wußten: fortes fortuna adiuvat (Den mutigen steht das Glück zur Seite).

Doch auch das gehört zu unserer Kultur, sehen wir sie christlich-abendländisch geprägt, oder humanistisch: Das neugeborene Kind mit seinen Eltern und den Menschen, die seine Geburt begrüßen, seien sie einfache Hirten oder hochgestellte Persönlichkeiten, wie es die Bibel den Christen erzählt. Nichts drückt die Hoffnung auf eine gute Zukunft, den Optimismus der Menschen und die Wärme der Familie schöner aus, als das Bild eben dieses Weihnachtswunders.

Und mit diesem Bild im Herzen oder nur auf dem Bildschirm will ich meine Leser die Feiertage erleben lassen und wünsche ihnen allen

Frohe Weihnacht!

 

Die Lösung

Daß wir nicht früher darauf gekommen sind: Es ist ganz einfach. Soeben lesen wir:

Flüchtlinge und Berliner singen gemeinsam gegen den Haß.

Brav. Der Friede kehrt ein. Es wird ja auch Weihnachten. Allah und Gott machen das schon.

Es reicht!

Es ist gekommen, wie es kommen mußte. Ein viele Tonnen schwerer Sattelzug rast durch einen Berliner Weihnachtsmarkt, am Steuer ein so genannter Soldat des „Islamischen Staates“. Jedenfalls brüstet sich dieses Verbrecherpack mit der Tat. Ein Dutzend Menschen sind tot, noch viel mehr teils schwer verletzt. In der Fahrerkabine findet die Polizei Papiere, die auf einen Täter mutmaßlich tunesischer Staatsangehörigkeit hindeuten. Was man weiter erfährt, verschlägt einem doch die Sprache. Dieser Mitmensch reist seit 2012 in Europa unter ca. zehn verschiedenen Namen umher. Aus Italien gekommen, beantragt er in Deutschland Asyl. Erfolglos. Er soll abgeschoben werden. Sogar in Gewahrsam soll er deswegen gewesen sein. Aber man konnte ihn nicht abschieben, weil er keine gültigen tunesischen Papiere hatte. In Gewahrsam halten konnte man ihn offenbar auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Papiere eintreffen würden. Letzteres ist tatsächlich heute, am 21.12.2016 endlich geschehen. Der hilfsbedürftige Flüchtling indessen ist längst über alle Berge. Vermutlich hat er den Anschlag in Berlin verübt.

Ein solches Land wie Deutschland muß für alle Asylbetrüger, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem auch islamistische Terroristen als das gelobte Land erscheinen. Es gewährt großzügig Gastfreundschaft ohne Ansehen der Person. Auch wenn man nicht weiß wer er ist, woher er kommt und mit welcher Berechtigung er den Flüchtlingsstatus oder gar Asyl beantragt, er bekommt einen Aufenthaltsstatus oder wird mindestens geduldet. Das geht natürlich mit den Segnungen des deutschen Sozialstaates einher. Natürlich muß ein Mindestmaß an Bürokratie auch den Wahnsinn einrahmen. Diese Herrschaften erhalten einen Ausweis. In schönstem Amtsdeutsch heißt es darin:

Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers. Der Inhaber dieses Reiseausweises ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.“

D.h. also, der Flüchtlingsstatus wird jedem zuerkannt, der ihn haben will, vorausgesetzt, er hat keine Papiere. Merkwürdigerweise werden tausendfach Menschen aus dem Mittelmeer gefischt oder kommen über irgendwelche grünen Grenzen, die angeblich alles verloren haben, insbesondere ihre Papiere. Niemals verlieren sie jedoch ihre Smartphones und ihr Geld. Hony soit qui mal y pense! Wer etwa im richtigen Leben, also so ganz außerhalb der staatlich verordneten humanitätsduseligen Flüchtlingsbemutterung, als Angeklagter oder Zeuge einem Gericht eine so haarsträubende Geschichte erzählt, kann mit allem rechnen, nur nicht damit, daß das Gericht ihm davon auch nur eine Silbe glaubt. Gießen Sie sich vielleicht einmal auf dem Weihnachtsmarkt 3-4 Tassen Glühwein hinter die Binde und erzählen anschließend dem Polizisten, der sie in das berühmte Röhrchen hat blasen lassen, Sie hätten gemeint, Kinderpunsch zu trinken, weil Ihre Kollegen Ihnen die Tasse immer wieder mit der Erklärung gereicht hätten, es handele sich um Kinderpunsch wie bestellt. Der Mann wird Sie nicht etwa weiterfahren lassen, sondern erst fragen, ob sie ihn verarschen wollen, Ihnen sodann den Führerschein abnehmen und Sie im Streifenwagen zur Blutabnahme fahren.

Was dem ganzen die Krone aufsetzt, ist das Verhalten unserer Politiker, jedenfalls derjenigen, die das Sagen haben. Für die besteht nämlich kein Anlaß, irgendwas an der Flüchtlingspolitik zu ändern oder beispielsweise Überwachungsmaßnahmen zu optimieren. Vielmehr bekommen wir den gutgemeinten Rat, daß wir uns von den Terroristen nicht beirren lassen sollen. Denn dann hätten „die“ ja gewonnen. Ein Land, das derart miserabel regiert wird, ist natürlich ein Paradies für Verbrecher und Terroristen aller Art. Politiker, die immer noch von Willkommenskultur, Nächstenliebe und offener Gesellschaft faseln, haben vielleicht das Zeug zum Weihnachtsmann bei der Obdachlosenbescherung. Zum Regieren, und sei es nur als Zaunkönig eines Bonsai-Ländchens wie das Saarland oder einer versifften Bankrottmetropole wie Berlin, taugen sie nicht. Das Problem ist aber, daß die meisten Leute in unserem Land das einfach nicht kapieren und in der Wahlkabine immer noch ihr Kreuzchen bei den gleichen Pappnasen machen, bei denen sie es schon immer gemacht haben. Und deswegen brauchen sich zum Beispiel die Obergangster des IS nicht zu sorgen, daß ihr Operationsgebiet Deutschland etwa zu einem gefährlichen Pflaster für ihre sogenannten Soldaten werden könnte. Es könnte allerdings sein, daß sich diese Herrschaften über Deutschland totlachen. Also wirklich biologisch und am Lachkrampf sterben. Damit wäre uns wenigstens ein bißchen geholfen. Aber darauf können wir ebenso wenig hoffen, wie auf die Ankunft des Engels Aloysius in den Räumen der bayerischen Staatsregierung, um ihr die göttlichen Ratschläge zu überbringen. Bekanntlich sitzt er bis heute vor seiner Maß im Hofbräuhaus. Die göttlichen Ratschläge werden somit weder der bayerischen Staatsregierung noch irgend einem anderen Politiker zuteil. Difficile erat satiram non scribere!

Von Aktivisten und Populisten

Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wissen wir von Heraklit. Der alte Philosoph erkannte schon damals, daß der Krieg generell die Dinge vorantreibt, ob immer zum Guten, steht auf einem anderen Blatt. Der Krieg in Syrien, ob Bürgerkrieg, oder Stellvertreterkrieg der globalen wie auch regionalen Großmächte, oder aber ein mixtum compositum von alledem, läßt eine längst vergessene Vokabel aus der jüngsten Geschichte wieder an die Oberfläche kommen. Nahezu täglich hören wir Berichte aus Aleppo, und sehen sogar vor der Kamera die Berichterstatter: Aktivisten. Der Aktivist. Jüngere Menschen, humanistische Bildung vorausgesetzt, erschließen sich den Begriff aus dem Wortfeld agere, wo es nun einmal das Adjektiv activus gibt, und das meint tätig. Greift man zum guten alten „Wasserzieher“, so findet man den Aktivisten als eifrig tätigen Parteianhänger definiert. Und das führt zwanglos zu dem uns Älteren noch aus der untergegangenen DDR bekannten Aktivisten. Der Aktivist, gewissermaßen die vom kommunistischen Regime erwünschte Endstufe des werktätigen Genossen, der Aktivist war eine genuin sozialistische Wortschöpfung. Die Affinität der Sozialisten aller Schattierungen zu Dritte-Welt-Rebellen aller Art ist für Linke aller Schattierungen in den Ländern der ersten Welt gewissermaßen Persönlichkeitsmerkmal. Und deswegen überrascht es auch nicht, wenn die Aktivisten aus Aleppo sich bei näherem Hinsehen schlicht und einfach als Terroristen aller Art erweisen, seien sie für den sogenannten Islamischen Staat oder andere Gruppen und Grüppchen tätig, die aus der Sicht westeuropäischer Intellektueller eben Revolutionäre sind.

Gewissermaßen der Antagonist des Aktivisten ist der Populist. Jedenfalls legen das die Kommentare der Mainstream-Medien und das besorgte Raunen der politischen Klasse nahe. Nun leitet sich die Vokabel von populus, lateinisch: das Volk, her. Warum Demokraten etwas gegen das Volk haben sollen, erschließt sich zumindest philologisch zunächst nicht. Heißt doch Demokratie Volksherrschaft. Und wer ein Populist ist, der ist im Wortsinne doch ein Verfechter der Volksherrschaft, oder nicht? Das würde auch sicherlich so kommuniziert, hätte der Populist nicht in aller Regel einen schwerwiegenden Makel. Denn in aller Regel ist er ein Rechtspopulist. Also letztendlich einer, der den Rechten zur Herrschaft verhelfen will. Und das wäre ja nun die Herrschaft des Bösen. Rechts ist und bleibt für rechtschaffene europäische Intellektuelle nichts anderes als die Umschreibung für autoritär, nationalistisch und überhaupt irgendwie rückständig.

Was lernen wir daraus? Wir können Nachrichten nebenbei hören und Zeitungen überfliegen. Hören oder lesen wir Aktivist oder Populist, dann brauchen wir den Rest nicht mehr genauer anzuschauen. Die beiden Vokabeln sind gewissermaßen die Leitfossilien des Politsprech unserer Tage. Wie der Paläontologe beim Auffinden bestimmter Versteinerungen davon auf das Zeitalter schließen kann, das da seine Spuren im Boden hinterlassen hat, kann der aufmerksame Beobachter des politischen Geschehens unserer Tage anhand der Verwendung dieser Begriffe auf Inhalt und Aussage des gesamten Textes schließen.

Vielen Dank, ihr lieben Mainstream-Journalisten. Ihr macht uns das Leben einfacher!

Selig träumte die kleine Cathy vom gestohlenen Märchenprinzen

So müßte die Überschrift des dpa-Artikels lauten, der zur Zeit den Tageszeitungen in Deutschland angeboten wird. Nachzulesen z.B. in der Nürnberger Zeitung vom 17.12.2016.

Und die Geschichte geht so: Als Cathy Hinz ein Kind war, war der Wandteppich in ihrem Elternhaus im US-amerikanischen Minneapolis wie ein Bilderbuch voller Geheimnisse und Märchen. Im Traum war sie die Prinzessin im blauen Kleid. Neben ihr kniend ihr Märchenprinz. Ihr Vater hatte das Stück mit der Szene einer höfischen Gesellschaft 1945 mit nach Hause gebracht – als Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, in dem er als Offizier mithalf, Deutschland von den Nazis zu befreien. Soweit die Geschichte, wie sie die kleine Cathy damals erlebte.

Die Rede ist von der Rückgabe eines Wandteppichs, den jener amerikanischer Offizier Anfang Mai 1945 aus dem Kehlsteinhaus bei Berchtesgaden „mitgehen“ ließ, nachdem sein Truppenteil den Obersalzberg eingenommen hatte. Seiner kleinen Tochter hat er erzählt, damals einen seiner Soldaten gebeten zu haben, für ihn ein kleines Erinnerungsstück zu finden. Er habe an einen Löffel oder eine Tasse gedacht, aber es sei dann ein Teppich gewesen. Diese Tapisserie wurde um 1500 in Flandern aus Wolle gewirkt, und zeigt einen Flötenspieler, einen knienden Mann und zwei Frauen in prächtigen Kleidern, vielleicht mit Noten in den Händen. Weiterhin Männer bei der Jagd. Erst ab der Zeit um das Jahr 1900 ist seine Geschichte bekannt. Der Münchner Malerfürst Franz von Lenbach erwarb ihn in der Kunst- und Antiquitätenhandlung Bernheimer und schmückte damit seine berühmte Künstlervilla. 1931 kaufte die Firma die Tapisserie zurück, außerdem wurde das Werk in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen. Am 21. September 1938 kam ein Kunde und wollte den Wandteppich haben. 24.000 Reichsmark blätterte der Architekt Heinrich Michaelis dafür hin. Nach Auffassung des Beauftragten für Provenienzforschung in Bayern war das ein stolzer Preis.

Also handelte es sich hier nicht um einen jener häufigen Fälle, in denen jüdische Kunsthändler unter Druck weit unter Preis verkaufen mußten. Diese Kunstwerke werden heute unter dem Begriff der Raubkunst geführt. Im Falle des Wandteppichs aus dem Kehlsteinhaus war das eben nicht der Fall. Auch der Enkel des Kunsthändlers Bernheimer erhebt deswegen keine Ansprüche auf diesen Wandteppich. Michaelis kaufte damals im Auftrage der Reichskanzlei Kunstwerke ein, die Hitler am 20. April 1939 zu seinem 50. Geburtstag geschenkt wurden. Auch das Kehlsteinhaus selbst erhielt der Diktator von der Partei zum Geschenk. Auch wenn die Geschichte des Erwerbs der Liegenschaft Obersalzberg eine solche von Erpressung und Raub ist: der Wandteppich, um den es hier geht, gehört nicht in diese Geschichte, jedenfalls was die rechtliche Beurteilung angeht.

Am 4. April 1945 nahmen die amerikanischen Streitkräfte auch das Obersalzberggelände ein. Wie üblich, plünderten die Soldaten. Man muß von plündern sprechen, denn es wurde nicht etwa beschlagnahmt und registriert, wie das der Fall gewesen wäre, wenn man von Amts wegen Vermögen des besiegten Feindes sichergestellt hätte. Nein, es war damals auch bei den amerikanischen Streitkräften gang und gäbe, daß sich die Soldaten privat am Eigentum der gefangenen deutschen Soldaten wie auch der Zivilbevölkerung vergriffen. Heute ist in Deutschland zwar immer noch das Bild vom Soldaten der Roten Armee in den Köpfen, dessen Unterarme links und rechts mit gestohlenen Armbanduhren umschlossen sind. Doch genau dieses Bild boten nach tausenden von Zeitzeugenberichten auch die Soldaten der US-Armee. Nun war natürlich auch nach amerikanischem Recht der Diebstahl strafbar. Diebstahl am Eigentum der besiegten Nazis – nach der amerikanischen Propaganda waren ja alle deutschen Nazis – wurde offensichtlich mindestens geduldet.

In diesem Zusammenhang ist es durchaus von Interesse, wie das auf der anderen Seite gesehen und gehandhabt wurde. Im Soldbuch – das entspricht heute dem Truppenausweis – eines jeden deutschen Soldaten waren die sogenannten Zehn Gebote des deutschen Soldaten eingeklebt. Diese enthielten kurz und prägnant Verhaltensanweisungen, auch bezüglich des Umganges mit der Zivilbevölkerung in besetzten Ländern und mit den gefangen genommenen feindlichen Soldaten. Klipp und klar regelten die Ziffern 4 und 7 dieser zehn Gebote, daß auf keinen Fall geplündert werden, und auch das Privateigentum der gefangenen feindlichen Soldaten nicht angerührt werden dürfe. Dem entsprach § 129 des damals geltenden Militärstrafgesetzbuches. Daran hielten sich die deutschen Soldaten auch in aller Regel, sei es aus Anstand, sei es aus Furcht vor Strafe. Denn die Truppe ahndete das Delikt der Plünderung grundsätzlich. Die angedrohten Strafen waren auch von abschreckender Härte. Grundsätzlich stand auf Plünderung Gefängnis oder Festungshaft, wobei eine Obergrenze nicht vorgesehen war. In besonders schweren Fällen hatte das Kriegsgericht auf Todesstrafe oder auf lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus zu erkennen. Gerade gegen Ende des Krieges hat man, wohl nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Disziplin, dieses Gesetz in aller Strenge angewandt. Generalfeldmarschall Kesselring ließ im Verlaufe des Krieges in Italien mehrfach Todesurteile wegen Plünderung vollstrecken.

Bemerkenswert an dem dpa Artikel ist, daß der rechtliche Aspekt völlig ausgeblendet wird. Der unbefangene Leser unserer Tage, der weder die Geschichte des Zweiten Weltkrieges auch nur annähernd vollständig kennt, noch über das Recht im Kriege informiert ist, muß annehmen, daß es völlig normal gewesen ist, wenn alliierte Soldaten „Souvenirs“ aller Art mit nach Hause brachten. Und wenn die dann auch noch den „Nazis“ weggenommen worden waren, dann war das wohl völlig in Ordnung. Angesichts der Berichte über die Kriege und Bürgerkriege unserer Tage müssen die Leute ja ohnehin davon ausgehen, daß es im Kriege kein Recht gibt, und sich Soldaten oder auch irreguläre Kämpfer dann alles erlauben können. Gerade die Vorstellung, daß ein amerikanischer Soldat sich mit gutem Recht von den Deutschen nehmen konnte, was ihm gefiel, paßt so recht in das Geschichtsverständnis unserer Tage. Danach war der Zweite Weltkrieg eine Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse. Wer die Guten, und wer die Bösen waren, ist ja klar. Und die Bösen müssen natürlich einsehen, daß alles, was ihnen widerfahren ist, letztendlich von ihnen selbst verursacht und damit auch verschuldet worden ist. Die Deutschen in ihrer Mehrheit sollen glauben und tun es auch, daß ihren Vorfahren nur die gerechte Strafe zuteil geworden ist, als man ihre Häuser geplündert, ihre Städte in Schutt und Asche gelegt und die Frauen und Mädchen ihres Volkes massenhaft vergewaltigt hat. Deswegen kommt ja heute auch kein Bericht über die Bombardierung von Dresden oder Nürnberg ohne den Hinweis auf die alles erklärende, ja rechtfertigende deutsche Schuld am Kriege aus.

Historiker und vor allem Juristen sollten sich damit nicht zufrieden geben. Abgesehen davon, daß es in keinem Kriege nur ausschließlich Gute und nur ausschließlich Böse gibt, und daß selbstverständlich immer auf beiden Seiten Kriegsverbrechen einerseits und menschliche Größe andererseits zu finden sind, sollte die Herrschaft des Rechts als die größte Errungenschaft der Zivilisation unangefochten die Beurteilung auch kriegerischer Ereignisse prägen. Und wenn dies generell gilt, dann natürlich auch speziell für die Zeit des Zweiten Weltkrieges. Jeder Student der Rechte lernt, daß der Dieb bestohlen und der Mörder ermordet werden kann. Und so legten die Librettisten von Beethovens Fidelio, uraufgeführt am 20.11.1805, dem Gefängnisdirektor Pizzarro, der sich anschickte, den Florestan aus Rache zu ermorden, die berühmten Worte in den Mund: „Nun ist es mir geworden, den Mörder selbst zu morden!“ Ob bewußt oder unbewußt, juristisch beraten oder mit dem natürlichen Sinn für das Rechte oder Unrechte: Nicht des Reimes wegen, sondern aus dem natürlichen, unhinterfragbaren Bewußtsein, daß über Leben und Tod kein Mensch einfach entscheiden kann, es sei denn, man habe ihn zum Richter über Leben und Tod bestellt, wurden diese Zeilen geschrieben.

Aus Cathy ist nun eine würdige ältere Dame geworden. Sie hat bekundet, froh darüber zu sein, daß der Wandteppich nun in guten Händen ist. Als liebende Tochter ihres Vaters meint sie auch, er habe sich verpflichtet gefühlt, auf die wertvolle Tapisserie aufzupassen. Sie wisse, er wäre sehr stolz auf sie gewesen, wenn er es noch hätte erleben können, daß der Wandteppich seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird. Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Cathy Hinz das nicht auch so meint. Wir haben allerdings allen Grund anzunehmen, daß beim Verfassen des besprochenen dpa Artikels die Geschichtsauffassung, die unter maßgeblicher Anleitung US-amerikanischer Offiziere und Beamter („reeducation“) das Geschichtsverständnis der deutschen Nachkriegsgenerationen geprägt hat, einer historisch und juristisch zutreffenden Darstellung unüberwindbar im Wege stand. Doch auch für die Geschichte gilt Schopenhauers Feststellung: „Die Wahrheit kann warten, denn sie hat ein langes Leben vor sich.“ Gut möglich, daß die Geschichte von Cathy und dem Märchenprinzen auf dem flandrischen Wandteppich aus der Zeit um 1500 n. Chr. in 100 Jahren ganz anders erzählt werden wird.

Ist irgend jemand überrascht?

Ein zwölfjähriger Junge aus Ludwigshafen –“Deutsch-Iraker“- steht unter dem dringenden Verdacht, zweimal einen offenbar dilettantisch gebastelten Sprengsatz an Orten deponiert zu haben, wo naturgemäß viele Menschen sind. Einmal am Rathaus, und ein andermal auf dem Weihnachtsmarkt. Die Reaktionen von Politik und Medien zeigen nun das erwartete Muster. Natürlich ist man zunächst entsetzt bzw. fassungslos. Wenigstens sucht man nach den Hintermännern des kindlichen Bombenbastlers. Die Auswertung seines Mobiltelefons hat dem Vernehmen nach eindeutige Ergebnisse erbracht: der verhinderte Attentäter wurde vom IS ferngesteuert.

Wer klar zu denken vermag, ist weder fassungslos noch entsetzt. Nebenbei bemerkt, möchte ich überhaupt nicht von Leuten regiert werden, die angesichts eines Terroranschlages, eines Mordanschlages oder sonstigen Gewaltausbruchs regelmäßig mit „Fassungslosigkeit“ und „Entsetzen“ reagieren. Denn von solchen Weicheiern kann ich nicht erwarten, daß sie entschlossen den Kampf gegen Verbrechen und Terror aufnehmen. Viel lieber wäre ich von Leuten regiert, die in solchen Situationen den Drahtziehern der Anschläge bedeuten: „Ihr werdet uns noch kennenlernen!“

Was wir gerade erleben, ist schlicht und einfach der Einsatz von Kindersoldaten auch bei uns. Im Orient und in den Bürgerkriegsgebieten Afrikas ist das seit Jahrzehnten völlig normal. Das Khomeini-Regime des Iran hatte seinerzeit im Krieg gegen den Irak massenhaft Kinder und Jugendliche an die Front geschickt. Die dreckigen Halsabschneider, die sich „Islamischer Staat“ nennen, setzen im Irak und in Syrien Kindersoldaten ein, auch und vor allem als Selbstmordattentäter. Nach ihrer Interpretation des Islam tun sie damit ein gottgefälliges Werk. Für unsere kultivierten, verständnisvollen und weltoffenen Politiker und Publizisten indessen hat das alles mit dem Islam natürlich nichts zu tun. Die gleichen Leute würden allerdings die Behauptung mit Empörung zurückweisen, die Hexenverbrennungen im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts oder gar die „heilige“ Inquisition mit ihren Autodafes des 14. und 15. Jahrhunderts hätten nichts mit dem Christentum zu tun gehabt. Gottlob hat das Christentum diese und andere Irrlehren unter der reinigenden Dusche der Aufklärung von sich abgewaschen wie der Bergmann den Kohlenstaub nach der Schicht. Dem Islam indessen muß man nach der Lektüre des Koran attestieren, daß ihm die Gewalttätigkeit wesensimmanent ist. Um in der Metapher zu bleiben, wird es da mit der äußerlichen Wäsche nicht getan sein, wenn diese Religion irgendwann einmal in der aufgeklärten zivilisierten Welt ankommen will.

Die Reaktionen der Politik sind vorhersehbar. Man wird zunächst natürlich von einem Einzelfall sprechen, und das Kind womöglich in eine Psychotherapie geben. Daß wir es hier schlicht und einfach mit einer Methode der Kriegführung des islamischen Terrorismus zu tun haben, die nun auch bei uns angewandt wird, wird man mit der Attitüde der berühmten drei Affen – nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – dröhnend beschweigen. Denn, so schloß Palmström messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Zu den Ärgernissen dieser Zeit gehört die mit Steuermitteln betriebene linksradikale Propaganda im sogenannten Netz gegen Nazis. Diese Aktion wird betrieben von der Amadeu Antonio Stiftung. Diese besser Anschwärz-Stiftung genannte Organisation unter der Leitung der früheren Stasi-Mitarbeiterin Annetta Kahahne diffamiert auf ihrer Internetseite unzweifelhaft demokratisch gesinnte Journalisten und Blogger. Unter der Rubrik „Digitale Hass-Quellen“ verweist sie auf sogenannte rechtspopulistische Websites und Blogs. Hier finden sich Namen wie Roger Köppel, Roland Tichy, Vera Lengsfeld, Hendryk M. Broder, Joachim Steinhöfel, Cora Stephan, Oswald Metzger, Gunnar Heinsohn und Tilo Sarrazin. Diese durchweg renommierten Persönlichkeiten werden also als Autoren von Nazi-Propaganda diffamiert, denn nichts anderes bedeutet es, wenn man von einem „Netz gegen Nazis“ an den Pranger gestellt wird.
Nun nimmt es kaum Wunder, daß eine linksradikale Organisation wie die erwähnte Anschwärz-Stiftung Konservative aller Schattierungen von national bis liberal diffamiert. Das gehört nun einmal zur linksradikalen Lebensweise. Auch muß man sich heute nicht mehr darüber wundern, daß eine solche Organisation vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der SPD-Politikerin Manuela Schleswig gefördert wird, und zwar mit vielen Millionen Euro. Man hat sich auch schon daran gewöhnt, daß diese Schnüffel- und Spitzeltruppe von unserem Zensurministerlein für rechtswidrige Löschaktionen in den sozialen Netzwerken, rechtswidrig weil ohne Beteiligung der Justiz, eingesetzt wird.

Durchaus überraschende Erkenntnisse bietet jedoch ein Blick auf den Unterstützerkreis des sogenannten „Netz gegen Nazis“. Neben der Postille für von akademischem Dünkel durchdrungene Liberale (Die Zeit) finden sich dort der DFB, die DFL, der DOSB, und, man lese und staune, der Deutsche Feuerwehrverband. Nun sind sicher auch Sportler und Feuerwehrleute Bürger und außerhalb des Sports und der Brandbekämpfung (hoffentlich) auch politisch interessierte Menschen. Doch Politik hat im Sport bekanntermaßen nichts zu suchen. Es gibt nun einmal keine sozialdemokratische Flanke und keinen christsozialen Elfmeter. Im Gegenteil. Selbst Politiker, die im Plenarsaal verbal aufeinander eindreschen, finden sich im Stadion einträglich nebeneinander und feuern ihre Mannschaft an. Und den wackeren Feuerwehrlern ist es ganz sicher völlig egal, ob sie gerade den Brand am Haus eines Gemeinderates von den Freien Wählern oder von der CSU löschen. Und deswegen haben eigentlich Sportverbände ebenso wenig wie der Feuerwehrverband etwas bei irgendwelchen politischen Aktionen zu suchen. Offensichtlich sind die wackeren Funktionäre auch mit diesen Dingen überfordert. Ob etwa der Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga überhaupt weiß, wer Annetta Kahane ist, und ob etwa die Vorstände des Deutschen Fußballbundes die Unterschiede zwischen konservativ, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem überhaupt fehlerfrei definieren können, möchte ich doch füglich bezweifeln. Ob die genannten Herrschaften überhaupt diese Internetseite gelegentlich lesen, geschweige denn regelmäßig kritisch überprüfen, wenn sie dazu überhaupt die nötigen Vorkenntnisse haben, darf ebenfalls bezweifelt werden. Man kann nur das schöne alte deutsche Sprichwort zitieren: Schuster, bleib bei deinen Leisten! Man muß hinzufügen, daß man sich auch nicht blamiert, wenn man sich daran hält. Wenn man sich allerdings auf Felder begibt, die einem nicht bekannt sind, und sich mit Dingen befaßt, von denen man nichts versteht, dann läuft man doch Gefahr, für zumindest naiv gehalten zu werden. Denken schadet nicht. Man sollte also damit anfangen.

Il y a des juges à Karlsruhe

Die zum geflügelten Wort und damit Bestandteil unserer deutschen Kultur gewordene Antwort des Müllers von Sancoussi auf die Drohung seines Königs, die Mühle, die ihn so sehr störte, auch gegen seinen Willen abreißen zu lassen, steht für unser über Jahrhunderte gewachsenes rechtsstaatliches Bewußtsein. Der Müller war sich sicher, daß die Richter in Berlin dem despotischen Willen seines Königs Grenzen setzen würden. Und darum schleuderte er ihm das berühmte: „Es gibt Richter in Berlin!“ entgegen, selbstverständlich für die damalige Zeit typisch in französischer Sprache.

Ja es gibt bisweilen Richter, und auch an unserem höchsten Gericht. Offenbar unberührt von allen politisch korrekten Pressionen haben deutsche Richter bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht dem Ansinnen islamischer, besser gesagt islamistischer, Kreise eine Absage erteilt, ihren mittelalterlich geprägten Lebensvorstellungen Vorrang vor unseren Vorstellungen von gesellschaftlichem Zusammenleben, wie es in unseren Schulen – noch – gelehrt wird, einzuräumen.

Zum Sachverhalt:

Die Eltern der seinerzeit 11 bzw.12 Jahre alten Schülerin verboten ihr die Teilnahme am Schwimmunterricht in der Schule, weil dieser für die Mädchen und Buben der Klasse gemeinschaftlich erteilt wurde. Nicht einmal in dem grottenhässlichen Textil namens Burkini sollte sie teilnehmen dürfen. Denn schließlich habe der Koran verboten, daß fremde Männer den Körper einer Frau mit ihren lüsternen Blicken taxieren dürften. Auch sei es einer Muslimin nicht zumutbar, leicht bekleidete junge Männer oder auch nur Jungen anschauen zu müssen. Mit diesem Ansinnen waren sie zunächst bei der Schulleitung, und dann auf dem Rechtsweg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte gescheitert. Unverdrossen ließen sie ihr Kind dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 08.11.2016 wegen Aussichtslosigkeit nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Zum Inhalt der Entscheidung:

Obwohl das Gericht nach dem Gesetz einen solchen Beschluß nicht begründen muß, hat es dies dankenswerter Weise im vorliegenden Falle getan. Zum Teil allerdings jedoch nur aus formalrechtlichen Gründen, etwa insoweit, als auch das Erziehungsrecht ihrer Eltern angeblich in verfassungswidriger Weise verletzt worden sei. Denn die Eltern waren ja gar nicht Partei im Verfahren. Auch vermissten die Richter auch in anderer Hinsicht eine den Anforderungen des Verfassungsbeschwerderechts genügende Begründung. Jedoch stellten sie klar, daß ihren religiösen Vorstellungen – genauer gesagt, den Vorstellungen der hinter der Klage offensichtlich stehenden islamistischen Kreise – doch damit Genüge getan werden könne, wenn sie in einem sogenannten Burkini am Schwimmunterricht teilnehme. Denn dieses Kleidungsstück verberge wohl ausreichend auch im nassen Zustand die Formen ihres Körpers. Als nicht nachvollziehbar erklärten die Richter die Behauptung, daß die Beschwerdeführerin beim Tragen eines Burkinis immer damit rechnen müsse, daß dieser verrutsche und bei Bewegungen oder Übungen Körperformen abbilde. Der Veröffentlichung dieser Entscheidung verdanken wir also unter anderem auch die Erkenntnis, welch krause Gedankengänge und abstruse Vorstellungen in den Köpfen von Islamfunktionären entstehen und dann auch noch ernsthaft vor den Gerichten geltend gemacht werden. Besonders pikant wird diese Argumentation, wenn man dann aus der Entscheidung entnimmt, daß die Beschwerdeführerin im folgenden Schuljahr am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilgenommen hat, allerdings dabei das häßliche Textil namens Burkini getragen hat. Auch die Rüge, die Ausgangsgerichte hätten verkannt, daß es der Beschwerdeführerin im Schwimmunterricht anders als im sonstigen Alltag nicht möglich sei, den ihren religiösen Überzeugungen widerstrebenden Anblick leicht bekleideter Männer und Jungen durch Niederschlagen ihres Blicks zu vermeiden, sei nicht näher ausgeführt. Sie gehe auch an den Gründen der letztinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbei. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit ausführlicher Begründung die Auffassung vertreten, die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin müsse insoweit hinter den schulischen Wirkungsauftrag zurücktreten. Auch die Besorgnis hinsichtlich möglicher Übergriffe durch Mitschüler hielt das Bundesverfassungsgericht offensichtlich für abwegig. Denn die Verwaltungsgerichte hatten insoweit auf die umsichtige Leitung des Unterrichts durch die Lehrer sowie auf die schlichte Lebenserfahrung zurückgegriffen, daß jede Frau durch eigenes Verhalten diese Gefahr im täglichen Leben auf ein hinnehmbares Maß zurückführen kann. Schließlich war auch nicht ausreichend dargetan, warum insoweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erforderlich sein sollte.

Zur Bedeutung der Entscheidung:

Die Entscheidung läßt, wenn auch in begrenztem Maße, die Hoffnung aufkommen, daß zumindest die Auswüchse des Islam in unserem Lande an juristische Grenzen kommen können. Die Entscheidung läßt allerdings genügend Raum dafür, daß in dem einen oder anderen Punkt auch zugunsten der religiösen Vorstellungen entschieden werden könnte, wenn nur juristisch hinreichend gut argumentiert würde. Insofern ist in Sachen Islamisierung des gesellschaftlichen Klimas mit Hilfe der Rechtsordnung noch keineswegs das letzte Wort gesprochen. Denn solange das Grundrecht auf freie Religionsausübung ohne jede Einschränkung auch für die abstrusesten religiösen Vorstellungen Geltung beanspruchen kann, muß auch mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen gerechnet werden. Erst wenn sich in der juristischen Welt bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht die Auffassung durchsetzt, daß dem Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht alle möglichen Lebenssachverhalte zugeordnet werden können, und insbesondere auch die entgegenstehenden Grundrechte anderer auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte stärker berücksichtigt werden, kann dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Es ist wirklich nicht einzusehen, daß Angehörige anderer Religionen oder gar die große Zahl religiös nicht gebundener Menschen in unserem Lande Einschränkungen ihrer Lebensweise hinnehmen müssen, weil eine radikale Minderheit von Muslimen ihre Lebensvorstellungen nach und nach in das Alltagsleben implementiert, und zwar mit dem Segen von Behörden und Gerichten. Es ist auch zwingend geboten, die Definition von Religion immer wieder darauf hin zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um Religion im ursprünglichen, in unserer Kultur überkommenen Sinne handelt, nämlich den Glauben an das Jenseits und die Beziehung des Menschen dazu. Sobald indessen Vorstellungen hinzutreten, die das Leben der Menschen auf der Erde verbindlich mit dem Anspruch auf Befolgung wie staatliche Gesetze regeln, ist der Bereich der Religion jedenfalls nach unserem aufgeklärten Verständnis verlassen. Das bedeutet in der rechtlichen Konsequenz, daß damit auch der Schutzbereich der Verfassung verlassen ist. Hinzu kommt im Falle des Islam, daß es sich dabei in großen Teilen um eine politische Ideologie handelt. Es ist die Aufgabe unserer Zeit, diesen Erkenntnissen in der öffentlichen Diskussion Bahn zu brechen, damit sie Eingang in das Denken der Juristen finden. Denn das Rechtsverständnis wird vom Vorverständnis der Tatsachen bestimmt. Nur dann klingt das Wort ermutigend: „Es gibt Richter in Karlsruhe!“