Zerebrale Flatulenz

Aus gutem Grund ist die Richter-Skala nach oben offen. Denn es ist nicht abzusehen, welche Stärke Erdbeben künftig haben werden. Eine solche Skala wäre zur Einordnung veröffentlichten Unsinns sicher nützlich. Auch sie müßte selbstverständlich nach oben offen sein.

Ein Frankfurter Fußballvereinsmeier namens Peter Fischer, der offenbar das bedeutende Amt eines Vizepräsidenten der Frankfurter Eintracht bekleidet, den aber außerhalb seines Clubs niemand kennt, hat auf einen Schlag bundesweit Beachtung gefunden. Denn dieser Mensch, der als Werbefuzzi von Berufs wegen weiß, wie man öffentlich Aufmerksamkeit erregt, hat neulich öffentlich erklärt, wer AfD wähle, könne nicht Mitglied von Eintracht Frankfurt sein. Ob das Kalkül dieses Fußballfunktionärs dahin geht, mittels dieses außergewöhnlichen Maßes an politischer Korrektheit noch mehr staatliche Fördermittel für seinen Verein einwerben zu können, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Des Beifalls der Journaille und der Politiker der übrigen Parteien kann sich der wackere Kämpfer gegen „Rechts“ natürlich sicher sein.

Ganz gewiß würde er auf der Skala des veröffentlichten Unsinns damit einen Spitzenwert erreichen. Abgesehen davon, daß es selbstverständlich keinen Vereinsvorstand irgendetwas angeht, was seine Mitglieder wählen, ist es auch völlig unklar, wie der wackere Fußballvereinsmeier das feststellen will. Daß er sich darüber keine Gedanken gemacht haben kann, ist offensichtlich. Woran das liegt, liegt auch auf der Hand: einen so massiven Blödsinn kann nur absondern, wer nicht bemerkt, daß dies gerade geschieht. Hier zeigt sich auch der Unterschied zu den physischen Flatulenzen im Verdauungstrakt. Diesen Vorgang bemerkt der Mensch und sucht ihn zu unterdrücken. Zerebrale Flatulenzen hingegen entweichen unbemerkt und ungehindert, denn dem Eigner eines solchen Hirns fällt der Unterschied zwischen Gedankengängen und zerebraler Flatulenz nicht auf. Dazu reicht die Kapazität seines Hirns einfach nicht aus.

Vielleicht findet sich ein wohlmeinender Mensch, der jenem Fußballvereinsmeier nahelegt, sich künftig doch nur noch zum Fußball öffentlich zu äußern. Für die Frankfurter Eintracht hoffen wir jedenfalls, daß Herr Fischer wenigstens davon etwas versteht.

Halbwahrheiten zur Erbauung

Die Weihnachtsbotschaften von den Kanzeln und in den Medien befassten sich nicht unerwartet mit dem Flüchtlingsthema. Die Weihnachtsgeschichte, vor allem das Bild der Heiligen Familie, die vergeblich an die Türen der hartherzigen Menschen klopft, bei den einfachen Hirten auf dem Felde jedoch Aufnahme findet, ausgerechnet von den Königen aus der Fremde beschenkt wird und dann vor dem Kindermörder Herodes fliehen muß, das alles liefert offenbar reichlich Bildmaterial, um die Aufnahme der Einwanderer unserer Tage zur Christenpflicht hochzustilisieren. In den Medien finden wir ausschließlich rührselige und beschönigende Flüchtlingsgeschichten. Da wimmelt es von fleißigen Handwerkern aus dem Orient, integrationsbeflissenen Jünglingen aus Afghanistan, mal in der Bäckerlehre und mal im Deutschkurs. Hier eröffnet ein Koch aus Syrien ein Spezialitätenrestaurant, dort plant ein Ingenieur aus dem Irak eine Wohnanlage. Keine Rede indessen ist, weder von der Kanzel, noch im „Tatort“ oder einer Flüchtlings-Doku, von illegaler Einwanderung, von jungen Männern ungeklärter Herkunft und unbestimmten Alters, die ihre Papiere weggeworfen haben, und deren Smartphones nicht ausgelesen werden dürfen. Keine Rede ist davon, in welch großem Umfang Menschen hierher kommen, die selbst nach unseren weitherzigen Gesetzen kein Recht darauf haben, hier aufgenommen zu werden, und damit an unserem, im weltweiten Vergleich sehr hohen, Lebensstandard teilzuhaben. Keine Rede ist davon, daß die Kosten für die legalen wie auch illegalen Zuwanderer sich jährlich im Bereich von mehreren Milliarden Euro belaufen, die natürlich für andere Zwecke, wie etwa sozialen Wohnunsbau oder die Sanierung baufälliger Schulen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach einer Meldung der WELT aus dem Februar dieses Jahres kosten uns allein die sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ jährlich 4 Milliarden Euro. Das ist dann wohl das Weihnachtsopfer der Deutschen, freiwillig oder unfreiwillig.

Schauen wir uns zunächst einmal die Zahlen an. Die Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate Januar bis November 2017 weist folgende Zahlen aus:

Entscheidungen über Anträge insgesamt:                                        578.995

Anerkennung gemäß Art. 16a GG:                                                         4.066

Anerkennung als Kriegsflüchtling gemäß Art. 3 I AsylG:                  115.415

subsidiärer Schutz gem. § 4 AsylG:                                                      94.621

Feststellung eines Abschiebenhindernisses § 60 AufenthG:             38.129

Ablehnung als unbegründet oder offensichtlich unbegründet:      223.108

sonstige Erledigungen:                                                                       103.656

Somit haben nur rund 20 % der Antragsteller wirklich Anspruch auf Asyl oder ein für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat begründetes Bleiberecht, denn selbst der sogenannte subsidiäre Schutz geht schon über die Verpflichtungen hinaus, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtlich bindend sind. Zählt man die unbegründeten Anträge und die sonstigen Erledigungen, hinter denen sich freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, aber auch massenhaftes Untertauchen verbergen, dann kommt man doch auf ca. 56 % unbegründeter oder gar aussichtsloser Anträge. Und nimmt man nur die Ablehnungen als unbegründet oder gar offensichtlich unbegründet, dann machen sie immerhin 38,5 % der Anträge aus.

Warum in aller Welt sprechen weder die Geistlichen von den Kanzeln noch die Journalisten in den Medien von diesen Zuwanderern, die keinerlei Recht darauf haben, von uns aufgenommen zu werden, von denen, die ganz offensichtlich unsere Behörden betrügen wollen, indem sie über ihre Identität falsche Angaben machen, ganz zu schweigen? Gerade den Geistlichen der christlichen Konfessionen sollte doch bewußt sein, was in der Bibel steht. „Denn wir sehen darauf, daß es redlich zugehe nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen“ schreibt Paulus im 2. Korintherbrief, Kapitel 8 Vers 21. Und das je nach Zählung achte oder neunte Gebot, das der Herr dem Moses auf dem Sinai in Stein gemeißelt übergab, lautet ja bekanntlich: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ Und daran schließt sich das Gebot: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“, was man ja ganz sicher denjenigen entgegenhalten kann und soll, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von uns Wohnung geben lassen. Auch sollten die Bischöfe von den Kanzeln herab daran erinnern, daß „das Brot der Lüge dem Menschen süß schmeckt, hernach jedoch füllt sich sein Mund mit Kieseln“ (Sprüche 20, 17). Nun ist bekanntlich eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge. Auch wenn es Weihnachten ist: dem „Bodenpersonal Gottes“ muß das in Erinnerung gerufen werden. Der Missbrauch der Weihnachtsgeschichte als Richtschnur für den Umgang mit der zum größten Teil illegalen Masseneinwanderung muß daher einmal zum Gegenstand einer Bußpredigt im Stile eines Abraham a Santa Clara gemacht werden, auch und gerade vor den Ohren der deutschen Bischöfe beider Konfessionen. Doch ein solcher Bußprediger wird sich leider in Deutschland nicht finden lassen.

Was ist der Bundeskanzlerin wichtig?

Am 26. September 2016 wurde in Dresden ein Sprengstoffanschlag auf eine Moschee verübt. Es handelte sich um eine jener Hinterhofmoscheen, die im wesentlichen einen Gebetssaal und zusätzlich eine Wohnung für den Imam aufweisen. Äußerlich erwecken sie eher den Eindruck einer bescheidenen Lagerhalle oder Werkstatt. Der Anschlag war glücklicherweise sehr stümperhaft ausgeführt worden. Es entstand ein Brandschaden in Gestalt von Schwärzungen der Außenwand rund um die Tür, welche durch die Explosion etwas eingedrückt wurde. Der Imam und seine Familie hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion in der über dem Beetsaal gelegenen Wohnung auf. Verletzt wurde gottlob niemand.

Eine Woche darauf besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Imam und seine Familie, um ihnen ihre Anteilnahme zu versichern.

Am 18. Dezember 2016 überfiel ein islamistischer Terrorist einen polnischen Lkw-Fahrer, tötete ihn und raste anschließend mit seinem Lastzug in den Weihnachtsmarkt vor der Gedächtniskirche in Berlin. Dabei tötete er weitere elf Menschen und verletzte etwa 80 Menschen, zum Teil schwer. Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing die Hinterbliebenen und Verletzten ein Jahr später. Tags darauf nahm sie an einem Gedenkgottesdienst in der Gedächtniskirche Teil.

Der Amtseid des deutschen Bundeskanzlers lautet:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wann hilft er ihr endlich?

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.

Hier tobt der Bürgerkrieg

Man hört zwar, daß in Syrien kaum noch gekämpft wird. Putin zieht seine Soldaten zurück. Doch in den deutschen Medien herrscht der Eindruck vor, in Syrien tobe weiter der Bürgerkrieg. Somit müßten natürlich die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hier aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt hält nach wie vor seine Reisewarnungen für Syrien im ganzen aufrecht.

Auf der anderen Seite hört man Berichte von angeblichen syrischen Flüchtlingen, die  aus Deutschland zu Pilgerreisen nach Mekka oder gar zu Verwandten in ihrer Heimat aufbrechen. Grund genug, sich die Lage in Syrien etwas genauer anzusehen.

Im August dieses Jahres fand nach sechsjähriger, bürgerkriegsbedingter Unterbrechung erstmals wieder die Internationale Messe in Damaskus statt. Es kamen 2,2 Millionen Besucher, 1562 syrische und Internationale Unternehmen aus 43 Staaten stellten aus. Wo Bomben fallen und Maschinengewehre rattern, kann eine solche Messe nicht stattfinden.

Der Tourismus scheint wieder zu florieren. Man kann sich auf YouTube zum Beispiel das Strandleben im Badeort Latakia am Mittelmeer ansehen. Die Bilder unterscheiden sich in nichts von denen in anderen Badeorten rund ums Mittelmeer, seien es die spanischen, italienischen oder türkischen Strände. Selbstverständlich einschließlich des üblichen Nachtlebens mit Disco-Musik und tanzenden jungen Leuten. Frauen mit Kopftüchern oder gar im Niqab sieht man nicht.

Aufschlußreich ist der Bericht eines jungen Norwegers, der im Oktober dieses Jahres Syrien bereist hat und auf dem Internetportal jcuwatch reich bebildert erschienen ist. Wer seine Kenntnisse über die Lage in Syrien ausschließlich aus den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien und den gängigen Tages- und Wochenzeitungen hat, der wird mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, was jener junge Norweger berichtet:

„Das tägliche Leben in Aleppo ist heute normal, seit die Regierung wieder die Kontrolle über die Stadt hat. Wenn man im Zentrum von Aleppo spazieren geht, fragt man sich, ob hier überhaupt ein Krieg geschah…. Es dauert nicht lange, bis man bemerkt, daß nur ein sehr kleiner Teil von Aleppo zerstört wurde. Sobald man das Zentrum von Aleppo erreicht, ist die Stadt voller Leben, genau wie Damaskus. So sieht es auch in den Geschäften aus. Restaurants, Supermärkte und Parks, alles ist mit Menschen gefüllt. Ja, in Aleppo sieht man viel Zerstörung, vor allem die historische Altstadt mit dem Souq (Markt) ist größtenteils zerstört, aber der Wiederaufbau hat bereits begonnen. Es gibt aber weitaus weniger Zerstörung in Aleppo, als das, was die Medien ständig sagen, nur etwa 20 % von Aleppo sind zerstört oder beschädigt. Das Stadtzentrum ist größtenteils unversehrt. Die Universität ist genauso wie 913 Schulen geöffnet, der Zugverkehr läuft normal und es gibt sieben Routen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt.“

Bei dieser Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, wenn immer noch davon ausgegangen wird, daß Syrer als Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen deutschen Gesetze zu behandeln sind. Selbst wenn sie aus Landstrichen kommen, in denen immer noch gekämpft wird, so gibt es doch ganz offensichtlich innerhalb des Landes Regionen, in denen keine Kriegshandlungen mehr stattfinden. Die Durchführung einer internationalen Messe mit über 2 Millionen Besuchern aus 43 Ländern ebenso wie der offenbar zumindest in den Badeorten am Mittelmeer wieder florierende Tourismus sprechen eine deutliche Sprache. Wer trotz dieser Fluchtalternativen innerhalb seines Heimatlandes dennoch den Weg nach Deutschland sucht, und dafür sehr viel Geld ausgibt und die Gefahren der illegalen Reisewege, auch zum Beispiel in nicht seetüchtigen Booten und im Laderaum überfüllter Kleintransporter auf sich nimmt, der sucht ersichtlich nicht Schutz vor den Gefahren des Krieges, sondern der sucht ersichtlich die finanzielle Versorgung aus den öffentlichen Kassen der reichen europäischen Länder, insbesondere Deutschlands.

Warum in Deutschland Politik und Medien einen anderen Eindruck zu vermitteln suchen, ist eine berechtigte Frage. Sicher leben in Deutschland nicht wenige nicht schlecht von der Asyl- und Flüchtlingsindustrie. Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, deren Vermietung und nicht zuletzt die anwaltliche Vertretung dieser Menschen auf Staatskosten sind zu einem beachtlichen Markt geworden. Doch das alleine erklärt nicht, was in Deutschland abläuft. Der Humanitarismus mit seinen „Refugees welcome“ Aktionen wirklicher oder vorgeblicher Menschenrechtsaktivisten aller Schattierungen einschließlich der Kirchen und die hasserfüllt-wütenden Reaktionen des linksgrünen Milieus gegenüber jeglicher sachlichen Kritik an der mit dem Namen der Bundeskanzlerin untrennbar verbundenen Flüchtlingspolitik sprechen eine deutliche Sprache. Darauf mag sich jeder selbst seinen Reim machen. Ganz im Sinne des Untertitels dieser Website „sapere aude“.

Parallelen

Die Vokabel Flüchtling (dummdeutsch: Geflüchtet*er) ist sicher das politische Reizwort unserer Zeit. Im Sprachgebrauch der Medien wie der Politik bezeichnet sie Menschen, die aus fremden Ländern kommen um hier zu bleiben, vor allem wegen unseres weltweit einzigartigen Sozialstaates. Dessen Leistungen garantieren den Einwanderern, seien sie legal oder illegal in unser Land gekommen, für den Rest ihres Lebens ein Dach über dem Kopf, ein festes und ausreichendes Einkommen sowie eine medizinische Versorgung auf einem Niveau, das in ihren Heimatländern allenfalls den Angehörigen der meist auch noch sehr dünnen Oberschicht zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: man macht sich auf ins Paradies.

Nun wissen wir spätestens seit der Dystopie „1984“ von George Orwell, daß die Sprache das wirksamste Instrument zur Manipulation der öffentlichen Meinung und damit der Gewährleistung politischer Herrschaft ohne demokratische Legitimation ist. Die Umwertung der Wortbedeutung zieht die Umwertung des damit beschriebenen Begriffs nach sich. Sie ist klassisch geworden an der Bezeichnung des für die Verbreitung der regierungsamtlichen Lügen zuständigen Ministeriums als Wahrheitsministerium. Joseph Goebbels hätte sich sicherlich grün und blau geärgert, wenn er diesen Geniestreich des Schriftstellers noch zu Lebzeiten zur Kenntnis genommen hätte. Die Umbenennung seines Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Wahrheitsministerium wäre über Nacht erfolgt.

Was tatsächlich vonstatten geht, ist die Auswanderung aus bitterarmen, jedoch überbevölkerten Regionen dieser Erde in die reichen und prosperierenden, aber von einem Rückgang ihrer Bevölkerung geprägten Länder Mittel,-West und Nordeuropas. Es drängt sich die Parallele zur Auswanderung aus Europa im 18. und 19. Jahrhundert auf. Die Parallele bezeichnet in der Geometrie zwei in gleicher Richtung und in gleichem Abstand voneinander verlaufende Linien. Diese Linien liegen eben nicht übereinander, sodaß sie sich decken. Identisch ist nur die Richtung, in der sie verlaufen. Sie unterscheiden sich durch den Abstand voneinander. Und genau deswegen ist das Bild der Parallele auf diese zeitlich weit auseinanderliegenden, inhaltlich jedoch in vielerlei Hinsicht gleichen Auswanderungsbewegungen durchaus zutreffend. Natürlich sind auch inhaltliche Unterschiede deutlich sichtbar, die eben den Abstand zwischen beiden Linien ausmachen.

Beginnen wir bei den identischen Merkmalen beider Auswanderungsbewegungen. Die wirtschaftliche Not in Europa war seinerzeit immens und hatte auch klar feststellbare Ursachen. Nicht nur Mißernten, die teilweise auf Naturkatastrophen zurückzuführen waren, sondern vor allem auch eine Bevölkerungsentwicklung, mit der die Nahrungserzeugung nicht mehr Schritt halten konnte, stellten viele Menschen vor die Alternative, entweder zu verhungern oder auszuwandern. Daß daneben auch in Einzelfällen politische Verfolgung, etwa aus religiösen Gründen wie im Falle der Quäker, eine Rolle spielte, gehört ebenfalls zu den Parallelen.

Doch ebenso wie die Ähnlichkeiten beider Auswanderungsbewegungen fallen die Unterschiede ins Auge. Können die Auswanderer aus den Armutsregionen dieser Erde in den reichen europäischen Ländern auf die Alimentierung aus öffentlichen Kassen nicht nur hoffen, sondern diese ganz gewiß erwarten, so gab es das für die Auswanderer des 18. und 19.  Jahrhunderts nicht. Das gelobte Land Amerika hielt für sie zwar die grenzenlosen Weiten eines weithin unbesiedelten Landes, jedoch nicht einen Cent an staatlichen Leistungen bereit. Seine Regierung erhoffte sich von den Einwanderern einen tatkräftigen Beitrag zum Aufbau und der Entwicklung des Landes. Außer der politischen Freiheit hielt das gelobte Land keinerlei Wohltätigkeiten für seine Neubürger bereit. „Der ersten Generation den Tod, der zweiten die Not, der dritten das Brot“ war das geflügelte Wort für das, was die Auswanderer erwartete. Es war ihnen jedoch Verheißung genug, denn die Alternative war ja Elend und Not für alle Generationen nach ihnen in der alten Heimat.

Eine weitere Parallele soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch wenn es vor allem in Deutschland als gesellschaftlicher und politischer Selbstmord gilt, auf diese hinzuweisen. Die Besiedelung des amerikanischen Kontinents durch Einwanderer aus Europa ging einher mit der Ausrottung, zumindest aber Marginalisierung der Ureinwohner. Deren Kultur war mit der Lebensweise der Einwanderer nicht kompatibel. Die Einwanderer waren auch nicht bereit, sich den Indianervölkern gesellschaftlich und kulturell anzupassen, geschweige denn sich politisch zu integrieren oder gar unterwerfen. Und genau das muß man doch feststellen, wenn man die Einwanderung aus Afrika und dem Orient in unsere europäische Zivilisation mit wachen Augen betrachtet. Diese Einwanderer sind nicht bereit, ihre Kultur und Gesellschaftsordnung aufzugeben, oder auch nur der unseren anzupassen. Deswegen schotten sie sich auch von der Mehrheitsgesellschaft ab, nicht ohne jedoch stets fordernd aufzutreten, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Wenn zum Beispiel Männer aus diesen Ländern nicht bereit sind, etwa die Anordnung einer Polizeibeamtin zu befolgen oder eine Lehrerin mit Handschlag zu begrüßen, wenn von Behörden verlangt wird, „Frauenbadetage“ in Schwimmbädern einzuführen, womöglich noch mit verhängten Fenstern, wenn gefordert wird, daß die Gemeinschaftsverpflegung in Kindergärten, Schulen und Kantinen an religiösen Speisegeboten ausgerichtet wird, dann sind das Ausprägungen des Wunsches, Gesellschaftsordnung und Kultur der Aufnahmeländer den eigenen Vorstellungen zu unterwerfen. Konnte man im frühen Mittelalter noch Länder mit militärischer Gewalt unterwerfen und ihre Bevölkerung töten oder versklaven, so muß man mangels ausreichender militärischer Stärke heute subtiler vorgehen. Die morsche und brüchige innere Verfassung der west,-mittel- und nordeuropäischen Gesellschaften ermöglicht auch eine schleichende Übernahme. Die osteuropäischen Gesellschaften sind nicht betroffen, zum einen, weil sie jenen Zuwanderern mit Recht nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, zum anderen jedoch auch, weil sie noch innerlich gefestigt sind und keine Bereitschaft zeigen, sich fremden Kulturen auch nur anzupassen.

Betrachtet man die immensen Kosten der ungebremsten Zuwanderung, die alleine für Deutschland mit jährlich 30-50.000.000.000 € zu beziffern sind – Tendenz steigend -, betrachtet man die Ausbreitung der mitgebrachten archaischen Kultur bei gleichzeitiger Abschottung von der vorgefundenen abendländisch-aufgeklärten Kultur, was jedoch erstaunlicherweise in weiten Teilen der politisch-medialen Klasse akzeptiert, bisweilen sogar enthusiastisch begrüßt wird, dann kommt einem doch das Wort von Bertolt Brecht in den Sinn: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Was uns wirklich bereichert

Mit der unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung aus den Dörfern Anatoliens und den arabischen Wüsten kommen Probleme zu uns, die wir vorher nicht, zumindest nur sehr selten hatten. In den archaischen Gesellschaften, die sich nun auch bei uns etablieren, ist die Ehe unter nahen Verwandten verbreitet. Teils deswegen, weil es in jenen Gesellschaften darauf ankommt, dem Sohn eine Braut mit ordentlicher Mitgift und der Tochter einen Mann, der sie zu ernähren vermag, zu geben, teils weil aus religiösen Gründen die Eheschließung mit sogenannten Ungläubigen ausscheidet. Häufig fällt beides auch zusammen, auch und gerade nunmehr hier in Deutschland, wo die Einwanderer aus jenen Teilen der Welt in Ghettos leben, die ausschließlich von Muslimen bewohnt werden. Bestärkt werden sie darin von ihren geistlichen Autoritäten, denn sie erklären Ihnen, der Koran schreibe das auch vor. Beispielhaft sei dazu ein Dialog auf einer muslimischen Website (Islam Forum – Die Wahrheit im Herzen) zitiert:

Frage: Ist es richtig, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) davon abriet, Cousinen zu heiraten? Ist dies lediglich der letzte Ausweg für eine Heirat?

Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Es gibt in der islamischen Religion für einen Mann keinen Einwand dagegen, eine Frau aus seinem Verwandtenkreis zu heiraten, außer al Maharim (diejenigen Frauen, die zur Heirat verboten sind), die Allah in der Surat al Nisa‘ genannt hat (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch, deren Töchter zu heiraten – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und, daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außerdem, was bereits geschehen ist, gewiß, Allah ist allvergebend und barmherzig.“

Da Allah uns die Verwandten nennt, mit denen eine Heirat verboten ist, wissen wir, daß es keine Bedenken gegen die verbleibenden Familienmitglieder gibt. Weiterhin ist es keine Bedingung, daß dies der letzte Ausweg zu einer Heirat ist, wie in der Fragestellung gesagt wurde. Zu den bekanntesten Beweisen dieser Tatsache gehört, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Tochter Fatima mit Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verheiratete, und dieser war der Sohn des Onkels ihres Vaters, sowie die Heirat des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit Zainab bint Jahsch (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die die Tochter seiner Tante (d.h. seine Cousine) war, und es gibt noch viele weitere solcher Beweise.

Es sollte vielleicht noch eine andere Frage gestellt werden, nämlich: „ist es für einen Muslim besser oder wünschenswert jemanden zu heiraten, mit dem er nicht verwandt ist?“

Die Antwort auf diese Frage variiert von Fall zu Fall, und vielleicht ist es vorzuziehen, jemanden zu heiraten, mit dem man nicht verwandt ist, beispielsweise wenn jemand vorhat, neue soziale Beziehungen oder Bindungen einzugehen und die Heirat mit einer anderen Familie daher als förderlich einzuschätzen ist, um die gesellschaftlichen Beziehungen zu erweitern.“

Islam Q&A, Scheikh Muhammed Salih al-Munajjid

Hier erklärt also ein islamischer Geistlicher mit der ihm eigenen religiösen Autorität die Ehe zwischen Cousin und Cousine nicht nur für unbedenklich, sondern ausdrücklich als Allah wohlgefällig und verweist insoweit auch auf das persönliche Beispiel des Propheten, der eine solche Ehe innerhalb seiner Familie selbst geschlossen und eine weitere gestiftet habe. Die Erkenntnisse der Humangenetik, wonach zweifelsfrei der Inzest, aber auch die Ehe zwischen Cousin und Cousine zur Inzucht mit allen ihren negativen Folgen führt, spielen für den Islam offensichtlich keine Rolle. Die Lebensweise des frühen Mittelalters auf der Arabischen Halbinsel ist Richtschnur, denn es war eben die Lebensweise des Propheten und seiner Familie, und sie prägt selbstverständlich auch den Koran. Die Folge kann man gerade in solchen muslimischen Ghettos wie man sie in Berlin, aber auch etwa in Duisburg vorfindet, in den Arztpraxen studieren. Die Zahl der Kinder, die dort mit genetischen Defekten vorgestellt werden, wächst. Die Kosten für das deutsche Gesundheitswesen kann man ahnen. Daß derartige Gesellschaften sich auch durch einen signifikant niedrigeren durchschnittlichen IQ „auszeichnen“, ist auch keine Überraschung. Daß hier eine Änderung eintreten könnte, weil man mitten in einer aufgeklärten Gesellschaft lebt, ist absolut nicht zu erwarten. Denn gerade die muslimischen Einwanderergesellschaften, und das gilt auch für die hier lebenden Türken in der dritten und vierten Generation, schotten sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft ab. Sie sind nur an deren wirtschaftlichen Ressourcen interessiert, wollen aber ansonsten ihr archaisches Gesellschaftsmodell weiter leben.

Dazu gehört natürlich auch die für uns verstörende Unterwürfigkeit gegenüber familiären und religiösen Autoritäten. Ein gutes Beispiel für diese geradezu byzantinische Kriecherei ist ja auch der oben zitierte Text. Jedes Mal, wenn der Prophet erwähnt wird, muß dem eine unterwürfige Lobpreisung folgen. Der Muslim hat sich eben der religiösen Autorität, seinem Gott ohnehin, nur auf Knien zu nähern. Islam heißt eben Unterwerfung.

Ein deutscher Bundespräsident und eine deutsche Bundeskanzlerin haben erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Ob dahinter Absicht oder schlicht nur Dummheit steckt, ist gleichgültig. Tatsache ist jedoch, daß wir von Leuten regiert werden, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Das Groteske daran ist, daß ausgerechnet die Leute, die sich für gebildet, weltoffen und tolerant halten, sich stets und ständig für eine Religion in die Schanze werfen, die an Rückständigkeit, Engstirnigkeit und Intoleranz nicht zu übertreffen ist. Auch das bestätigt die Analyse, wonach Inkompetenz und Ignoranz offenbar die Voraussetzungen für die Vergabe politischer Spitzenämter sind. Vielleicht dämmert das den Deutschen so langsam, hoffentlich nicht zu langsam.

 

 

Freiheit ist auch Narrenfreiheit

und das muß auch so sein. Wir erinnern uns. Die ersten Auftritte von Pegida waren durchaus ein Novum. Die sogenannte schweigende Mehrheit ging in Dresden – ausgerechnet in Dresden – auf die Straße. Die angestaute Wut über die Verhältnisse in Deutschland brach sich auf teilweise sehr rustikale Art Bahn. Rustikal allerdings nicht in dem Sinne, daß die Demonstranten gewalttätig geworden wären. Nein, ganz im Gegenteil. Wenn es zu Gewalttaten kam, dann gegen die zumeist schweigend marschierenden und am Ziel angekommen den Rednern aufmerksam lauschenden Bürgern. Bürger offensichtlich aus der Mitte der Gesellschaft, wie eine beliebte Floskel lautet. Was sie sagen wollten, trugen sie in Schlagworten auf Plakaten vor sich her. Nachdem sie von den Medien und der Politik pauschal als Rechtsradikale diffamiert worden waren, schlugen sie verbal zurück, allerdings wie bei Leuten zu erwarten war, die eben nicht professionell die Zeitungsspalten füllen und die Rednerpulte in den Parlamenten besetzen, teils unbeholfen, teils geschmacklos.

Besonders hohe Wellen schlug ein Miniaturgalgen, der symbolisch für Angela Merkel und Sigmar Gabriel bestimmt war. Natürlich zog das diverse Strafanzeigen nach sich. Denn gerade das sich selbst für alleine staatstragend haltende Juste Milieu reagiert sehr empfindlich, wenn es aus dem Walde schallt, wie man hineingerufen hat. Von Volksverhetzung, mindestens Beleidigung war die Rede. Nicht nur das, in Form von Strafanzeigen wurde das auch zu Papier gebracht.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Dresden hat diese Vorgänge pflichtgemäß und umfassend zwei Jahre lang geprüft und ist nun zu dem Ergebnis gekommen, daß daran nichts strafwürdiges zu entdecken ist. Natürlich nicht, muß man als Jurist sagen. Das für unsere Demokratie grundlegende Recht, überall und jederzeit in Wort und Schrift seine Meinung sagen zu dürfen, läßt selbstverständlich auch drastische, unsinnige oder auch nur geschmacklose, ungehörige Meinungsäußerungen zu. Denn es würde zu einer unerträglichen Zensur führen, wenn die Gerichte Derartiges verbieten müßten. Damit die Meinungsfreiheit auch nicht im Ansatz gefährdet wird, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend der ordentlichen Gerichte festgeschrieben, daß in Zweifelsfällen für die Meinungsfreiheit und gegen die Zensur zu entscheiden ist. Die jeweils beanstandete Äußerung ist auf ihren Sinngehalt zu untersuchen und in den Sachzusammenhang zu stellen, in dem sie gefallen ist. Wenn eine Äußerung mehrdeutig ist und damit interpretationsfähig, dann ist zu Gunsten des Beschuldigten diejenige Interpretation seiner Äußerung der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, die keinen Straftatbestand erfüllt. Die Staatsanwaltschaft kam denn auch in diesem Falle zu dem Ergebnis, dem Beschuldigten sei nicht nachzuweisen, daß er mit diesem Galgen Dritte animieren wollte, die Kanzlerin oder den Außenminister zu töten. Denn bei der gebotenen objektiven Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen. Darüber hinaus sei der Galgen auch nicht als Androhung einer Straftat zu sehen, weil der Beschuldigte weder die Tötung der Politiker in Aussicht gestellt noch vorgegeben habe, daß diese in seinem Einflußbereich liege. Dazu mußte die Staatsanwaltschaft das ganze nicht einmal als Kunst einstufen, wo ja noch wesentlich nachsichtiger zu urteilen ist, wie der Fall des sogenannten Kaberettisten Böhmermann in der Causa Erdogan zeigt.

Zwei Bemerkungen zu diesem für Juristen keineswegs überraschenden Ergebnis:

Der sogenannte Pegida-Galgen ist zweifellos von der Qualität, die politisch korrekt als „Hate-Speech“ eingeordnet wird. Meinungsäußerungen dieses Kalibers möchte unser Zensurministerlein nur zu gerne mit seinem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz – richtig: Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz – an den Gerichten vorbei unterbinden. Anbieter von sozialen Netzwerken wie Facebook stellen deswegen jetzt schon Hunderte von Mitarbeitern ein, die selbstverständlich bar jeglicher Rechtskenntnis unerwünschte Meinungsäußerungen unterbinden sollen, indem sie erst gar nicht auf dem Bildschirm erscheinen. Ich gehe davon aus, daß unser Zensurministerlein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft weder intellektuell noch juristisch zutreffend bewerten kann, wohl aber politisch den Vorgang als angeblichen Beleg dafür anführen wird, daß es einer Internetzensur nach seinen Vorstellungen durchaus bedarf. Es wird also wiederum einer rechtsstaatlichen Entscheidung, diesmal des Bundesverfassungsgerichts, bedürfen, um diesen Bonsai-Metternich in seine Schranken zu weisen.

Zum anderen kann man dem deutschen Wutbürger unserer Tage nur empfehlen, entweder sachlich zu argumentieren oder, um sich auf das Sprachniveau zu begeben, das jeder auch außerhalb der akademischen Welt versteht, einfach die Klappe zu halten. Zwischenzeitlich werden die berechtigten Anliegen der Montags-Spaziergänger qualifiziert sogar in den Parlamenten vertreten, von den zum Leidwesen des Juste Milieu immer mehr und immer schneller verbreiteten alternativen Medien, zum Beispiel auch diesem ganz unbedeutenden Blog, ganz abgesehen. Schlechter Geschmack, unangemessene Formulierungen und schlicht flegelhaftes Benehmen waren einer guten Sache noch nie förderlich.

Willkommen in Absurdistan

Der ganz normale Wahnsinn, zusammengefaßt  in wenigen Meldungen aus Deutschland:

Die Krawalle – schon das ist eine verniedlichende Vokabel für eine Orgie von Straftaten –  anläßlich des G-20 Gipfels in Hamburg sind schon fast vergessen. Die heute gestartete Razzia in verschiedenen Städten ruft sie wieder in Erinnerung. Warum im übrigen nicht auch die Brutstätte der Hamburger Linksextremisten, die sogenannte Rote Flora, durchsucht wird, bleibt offen. Daß es einen solchen Schandfleck in einer deutschen Stadt überhaupt noch gibt, bleibt ebenfalls eines der großen Rätsel unserer Zeit. Vielleicht ist einfach die Sympathisantenszene zu groß und einflußreich. Sie reicht ja weit in bürgerliche Berufe hinein. Man erinnert sich noch an diesen zauseligen Flegel mit Anwaltszulassung, aber in  szenetypischem Rockeroutfit, der damals vor laufenden Fernsehkameras von sich gab: „Wir haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also, warum nicht irgendwie in Pöseldorf und Blankenese?“ Ob und mit welchen Konsequenzen berufs-und strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden wird, bleibt abzuwarten.

Typen wie diese Schande für seinen Berufsstand begrüßen natürlich solche Vorgänge wie die Krawalle anläßlich des jüngsten Bundesparteitages der AfD. Wenn da die Antifanten etwa einem Delegierten gewaltsam den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verwehren suchen und ihm dabei das Handgelenk brechen, dann kommt da natürlich klammheimliche Freude auf. Den Leitmedien unseres Landes ist so etwas allerdings keine Meldung wert. Verletzt jedoch eine offensichtlich verkrachte und verwirrte Existenz einen Bürgermeister leicht mit einem Messer, nicht ohne ihn vorher zu beschimpfen, weil er Flüchtlinge unterbringt, ihm aber das Wasser abdreht, dann wird das in der Presse breitgetreten und von den einschlägig bekannten Politikern werden Spekulationen darüber angestellt, daß auch diese Tat letztendlich auf die angebliche Hetze der AfD gegen die Merkel’sche Flüchtlingspolitik zurückzuführen ist.

Die Grünen sind dann flugs dabei, wenn das linksradikale Gesindel sich darüber beklagt, daß die Polizei einigermaßen energisch eingeschritten ist. So ist die Fraktionssprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag für „Antifaschismus“ (ein solches Amt gibt es offenbar tatsächlich!“) mit der Forderung hervorgetreten, es müsse sowohl parlamentarisch als auch straf-und verwaltungsrechtlich dringend überprüft werden, ob nicht der Polizeieinsatz zur Sicherung des AfD-Parteitages überzogen gewesen sei. Denn der Wasserwerfereinsatz bei kühlen Temperaturen – oh Gott, da wird sich doch nicht ein wackerer Antfant erkältet haben? -, ein Beinbruch und „überlange Schmerzgriffe“ seien nun einmal fragwürdig. Wenn allerdings die Wohnäuser von AfD-Politikern mit Farbbeuteln beworfen werden, wie jüngst in Lüneburg, oder gar Brandsätze fliegen, wie gegen die Wohnhäuser von Politiokern wie Uwe Junge, Frauke Petry oder André Poggenburg, dann hört man von den Grünen nichts, jedenfalls keine Verurteilung. Welche Gefühle da wirklich vorherrschen, kann man nur raten. Klammheimliche Freude ist ja per definitionem innerlich.

Weniger sensibel sind die Grünen, wenn es um ihre Schutzbefohlenen geht, die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie ihre Spitzentörin Göring-Eckardt uns seinerzeit mit verzücktem Lächeln erklärt hat. So zum Beispiel in Richtung auf die vorwiegend aus Afrika illegal eingewanderten Drogendealer im Görlitzer Park zu Berlin. In diesem Guckkasten bundesdeutscher Zustände treiben seit Jahren Drogendealer aus Afrika und andere Kriminelle unbehelligt von Behörden und Polizei ihr Unwesen. Der – selbstverständlich grün regierte – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg widmet sich diesem Problem nun aus seiner besonderen Perspektive. Mit einer umfangreichen Ausstellung möchte das Bezirksmuseum Verständnis für afrikanische Drogendealer wecken. Dazu paßt natürlich, daß eine weitere grüne Spitzentörin, ihre ehemalige Berliner Landesvorsitzende, das an den Berliner Schulen geltende Neutralitätsgesetz kippen und künftig außer Schülerinnen auch Lehrerinnen mit Kopftuch an den Berliner Schulen sehen will. Da will natürlich der evangelische Landesbischof nicht nachstehen und schlägt in die gleiche Kerbe.

Überhaupt kennt die Kultursensibilität bei uns keine Grenzen. Insbesondere dann, wenn der Wahnsinn in Gestalt der Kunst oder was dafür ausgegeben wird daherkommt, ist alles möglich. So findet derzeit – natürlich auch in Berlin – eine sogenannte Märtyrer-Ausstellung statt, in der ein sogenanntes Künstlerkollektiv sich mit den Biografien und vor allem den Toden von „Märtyrer*innen“ – Genderdeutsch ist da natürlich Pflicht – auseinandersetzt. In eine Reihe gestellt werden so unterschiedliche historische Gestalten wie Sokrates, Rosa Luxemburg, Martin Luther King, Pater Maximilian Kolbe, aber auch Mohammed Atta, einer der Attentäter des 11. September 2001 sowie Ismail Omar Mostefai, einer der Bataclan Attentäter von Paris. Die famosen Künstler ebenso wie die Ausstellungsleitung finden nichts dabei, wenn „möglichst wertungsfrei“ Menschen gezeigt werden, die „aus religiösen oder politischen Gründen wegen ihrer Überzeugungen getötet worden sind bzw. ihr Leben opferten.“ Das selbsternannte Künstlerkollektiv möchte damit „die Komplexität des Begriffes Märtyrer veranschaulichen.“ Der Skandal liegt darin, daß ein staatliches Museum solchen Wirrköpfen nicht von vornherein sagt, daß es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Altruismus und der Empathie des wirklichen Märtyrers wie etwa Pater Maximilian Kolbe oder auch Martin Luther King einerseits und dem verblendeten Haß von Massenmördern wie Atta oder Mostefai gibt. Eine wertungsfreie Darstellung solcher Personen ist schlicht nicht möglich. Erst recht nicht in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung, die ja alleine schon wegen Veranstalter und Örtlichkeit geignet ist zu suggerieren, zwischen Märtyrern und Verbrechern gebe es Berührungspunkte oder gar teilweise übereinstimmungen.

Vielleicht erleben wir aber nur seit Jahrzehnten einen schleichenden Niedergang unserer Kultur. Alle Protagonisten der behandelten Ereignisse sind Absolventen deutscher Universitäten. Wie heruntergekommen unser Bildungswesen ist, läßt sich ja nicht nur daran, sondern zum Beispiel auch an dem Umstand festmachen, daß wir inzwischen mehr Lehrstühle für die Pseudowissenschaft von „Gender an Diversity“ haben, als etwa für Biologie. Dafür verlassen allerdings heute schon knapp 20 % der Schüler die Grundschule mit unzureichenden Lesefähigkeiten. Statt in die personelle und sachliche Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu investieren, veruntreuen unsere Politiker Steuergelder in Milliardenhöhe, um „den Menschen, die uns geschenkt worden sind“, ein Leben zu ermöglichen, von dem sie in ihren Herkunftsländern allenfalls träumen konnten.

Absurdistan, das klingt nach einem Land im Orient. Wir sind auf dem besten Weg dahin.

 

 

Klare Kante gegen Nazi-Verbrecher, egal wie alt

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, daß der nun 96-jährige Oskar Gröning ins Gefängnis muß. Haftunfähigkeit liege nicht vor, andere Gründe stünden dem Vollzug der zuerkannten Freiheitsstrafe auch nicht entgegen. Dazu einige Anmerkungen.

Gröning war von 1942 bis 1944 als SS-Unterscharführer (entspricht Unteroffizier) im KZ Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen buchhalterische Tätigkeiten hinsichtlich der Erfassung von Wertgegenständen der dort zur Vernichtung eingelieferten Juden. An den eigentlichen Vernichtungsmaßnahmen war er nicht beteiligt. Das genügte jedoch dem Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier jahren wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 300.000 Fällen. Denn er sei ja Teil des Lagersystems gewesen. Zur Ursächlichkeit seines Tatbeitrages sei nicht erforderlich, daß er an den Morden selbst beteilgt gewesen sei, etwa wenigstens dergestalt, daß er die Unglücklichen als Wachmann an der Flucht hinderte. Nach dieser Logik müßte man auch die damaligen Putzfrauen verurteilen, soweit sie nicht selbst Gefangene waren und man ihrer noch habhaft werden kann. In den sechziger Jahren des vergangegenen Jahrhunderts, als die Richter noch selbst das NS-Regime erlebt hatten, war das noch anders. In den berühmten Auschwitz-Prozessen wurden ausschließlich solche Angeklagte verurteilt, die selbst mit Hand angelegt hatten. Der Lagerzahnarzt indessen, dem es oblag, die Wachmannschaften zahnmedizinisch zu versorgen, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen. Man hat den Eindruck, daß der Eifer, auch noch den allerletzten NS-Täter zu verurteilen, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu jener Zeit exponential zunimmt. Man will es, so scheint es, den Generationen der Eltern und Großeltern zeigen, wie man mit den Nazis umzugehen hat. Wenn man schon nicht mehr selbst Widerstand gegen Hitler leisten kann, weil man leider dazu reichlich verspätet geboren ist, so will man doch den Alten zeigen, was sie, verdammt noch mal, zu tun gehabt hätten.

Das gilt natürlich auch für die Strafvollstreckung. Alter schützt eben nicht vor dem Knast, jedenfalls nicht bei einem „SS-Schergen“. Ob man beispielsweise einen 96-jährigen Großbetrüger, der einen Schaden von, sagen wir einmal sechs Millionen Euro angerichtet hat, ebenfalls zum Haftantritt vorladen würde, wage ich zu bezweifeln. Zuständig dafür ist im übrigen die Staatsanwaltschaft, die den Weisungen des Justizministers Folge zu leisten hat. Wie das in einem solchen Fall abläuft, der von politischer Bedeutung ist, haben meine Kollegen und ich als Verteidiger des ehemaligen Wehrmachtsleutnants Scheungraber erlebt. Dieser Hinweis sollte genügen.

Nun ist die Frage nach Sinn und Zweck der Strafe so alt wie das Denken der Menschen über grundsätzliche Dinge des Lebens, also die Philosophie. Schon Platon und ihm folgend viele große Denker haben sich damit befaßt. Montesquieu sagte: „Jede Strafe, die sich nicht als absolute Notwendigkeit erweist, ist Tyrannei.“ Darauf aufbauend hat der italienische Jurist Cesare Beccaria (1738-1794) klassisch formuliert, das Recht zu strafen, beruhe allein auf der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsgut des öffentlichen Wohls zu verteidigen. Alles andere sei Mißbrauch der Macht und keine Gerechtigkeit. Zweck der Strafe könne daher nur sein, den Täter zu hindern, seinen Bürgern erneut zu schaden und alle anderen abzuschrecken, es erstmals zu tun. Kurz und prägnant in Latein: „Punitur ne peccetur“, statt: „Punitur, qia peccatum est.“ Diese Erkenntnisse sind im Laufe der jahrhunderte von den Philosophen und Juristen fortgeschrieben worden und Allgemeingut geworden. Sie finden sich auch im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz, dessen § 5 – Vollzugsziele – lautet:

„In Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Nun fragt man sich, ob es bei einem Mann von 96 Jahren, der sich gut sieben Jahrzehnte lang nichts hat zuschulden kommen lassen, nötig ist ihn zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und man fragt sich weiter, ob die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe an einem 96-jährigen Verurteilten vor weiteren Straftaten dieses alten Mannes geschützt werden muß. In diesen Fragen spiegelt sich die ganze Absurdität dieses Vorganges.

Der Fall zeigt wieder einmal, daß unsere ansonsten unbefangene und peinlich korrekte Justiz in politisch brisanten Verfahren – und was ist in Deutschland schon brisanter als ein Verfahren gegen NS-Täter? – sich der Macht des Zeit“geistes“ nicht entziehen kann. Anders gewendet: Der Ungeist des NS-Regimes, dem man so konsquent entgegen treten will, dieser Ungeist hat Spuren in der deutschen Psyche hinterlassen, die sich im Ergebnis ungewollt deutlich zeigen. Das ist die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft, um die Worte Mephistos aus Goethes Faust einmal zu wenden. Wenn wir der politischen Klasse unseres Landes einmal das reine Herz des Toren Candide unterstellen, so sollte sie vielleicht ausnahmsweise einmal auf den Volksmund hören, der da sagt: „Gut gemeint ist selten gut!“