Frau komm – Als die Soldaten kamen

Die massenhaften Vergewaltigungen in den letzten Wochen des Zweiten Weltkrieges, aber auch bis in die fünfziger Jahre hinein, sind sehr lange ein Tabuthema in Deutschland geblieben. Dies, obgleich schon 1954 in einer offiziellen Dokumentation der Bundesregierung zur Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa auch dieses Thema ausführlich behandelt worden ist. Allerdings beschränkt sich diese Dokumentation auf die Geschehnisse im Osten. Die Untaten alliierter Soldaten im Westen und Süden Deutschlands werden darin nicht behandelt, was ja auch der Aufgabenstellung entspricht. Der Grund für diese bewußte Aussparung liegt auf der Hand: Das Verhältnis der bundesdeutschen Bevölkerung zu den neuen Alliierten sollte nicht durch die Darstellung von ihren Soldaten wenige Jahre zuvor massenhaft begangener Verbrechen belastet werden. Hinsichtlich der Staaten des Warschauer Pakts, insbesondere der Sowjetunion, galt natürlich das Gegenteil. Die Erinnerung daran, wie ihre Soldaten marodierend und vergewaltigend durch die östlichen Landesteile und Berlin gezogen waren, sollte durchaus wach gehalten werden. Wie ich aus eigener Erinnerung weiß, hatte das jedenfalls in den Jahren des Kalten Krieges auch einen positiven Einfluß auf die Motivation der wehrpflichtigen Soldaten und die Einstellung der Deutschen zu NATO und Bundeswehr.

Dennoch verblaßte im Lauf der Jahre auch die kollektive Erinnerung an diese Vorgänge im Osten. Erst in den letzten Jahren ist das Thema publizistisch und wissenschaftlich wieder in den Focus gerückt. Erstmals wurden nun auch die im Grunde genommen durchaus bekannten Verbrechen amerikanischer, britischer und französischer Soldaten zum Thema von Büchern und Zeitschriftenartikeln gemacht. Zwei dieser Arbeiten habe ich gelesen. Trotz des gleichen Themas könnten sie jedoch inhaltlich nicht unterschiedlicher sein. Es handelt sich zum einen um das Buch „Frau, komm!“ – Die Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen 1944/45 des Juristen Ingo von Münch (Ares Verlag, Graz 2009 ISBN 978-3-902475-78-7) und zum anderen um das Buch „Als die Soldaten kamen – die Vergewaltigung deutscher Frauen am Ende des Zweiten Weltkriegs“ der Historikerin Miriam Gebhardt (Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2015 ISBN 978-3-421-04633-8). Ingo von Münch beschränkt sich thematisch auf die Vorgänge im Osten, während Miriam Gebhardt auch die Ereignisse im Westen und Süden Deutschlands behandelt.

Die Arbeit der Historikerin Gebhardt ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Daß sie hauptsächlich soziologisch angelegt ist, und nicht in erster Linie Ereignisgeschichte schreibt – „wie es denn gewesen ist“ (Leopold von Ranke, Thukydides) – ist der heute vorherrschenden Auffassung von Geschichtswissenschaft geschuldet. Nicht umsonst firmiert das wohl meistgenutzte Internetportal dieser Disziplin unter dem Titel „H-Soz-Kult“, einem Akronym für „Humanities – Sozial und Kulturgeschichte“. Die Forschungsschwerpunkte der Autorin spiegeln sich auch in den Titeln ihrer Werke wieder, die sie im Literaturverzeichnis des besprochenen Buches nennt (“ Die Angst vor dem kindlichen Tyrannen. Eine Geschichte der Erziehung im 20. Jahrhundert“, „Alice im Niemandsland. Wie die deutsche Frauenbewegung die Frauen verlor“, und „Eine Frage des Schweigens? Forschungsthesen zur Vergewaltigung deutscher Frauen nach Kriegsende“). Welche Fragen die moderne historische Forschung offenbar bewegen, zeigt sich auch an Titeln in ihrem Literaturverzeichnis wie „Umkämpfte Maskulinität. Zur Historischen Kultursoziologie männlicher Subjektformen und ihrer Affektivitäten vom Zeitalter der Empfindsamkeit bis zur Postmoderne“. Ob es allerdings dieser Herangehensweise geschuldet ist, daß ihre Angaben zu den Opferzahlen insbesondere hinsichtlich der Vorgänge im Osten im Vergleich zu anderen Autoren außerordentlich niedrig ausfallen und auch zum Teil schlicht nicht nachvollziehbar sind, mag zunächst offen bleiben. Daß Opferzahlen nur grob geschätzt werden können, liegt auf der Hand und ist auch unstrittig. Gebhardt selbst erklärt, daß ihre Schätzungen sehr vorsichtig sind. Sie gibt die Gesamtzahl der von alliierten Soldaten vergewaltigten Frauen in Deutschland mit 860.000 an. Ihre auf der Basis der ebenfalls nur geschätzten Zahl der sogenannten Besatzungskinder hochgerechneten Opferzahlen legten dann nahe, daß annähernd 190.000 in der Bundesrepublik lebende Frauen amerikanischen Tätern zum Opfer gefallen seien, 50.000 Frauen französischen Tätern, 45.000 britischen, 15.000 sowjetischen und 10.000 belgischen. Gebhardt zitiert allerdings auch andere Schätzungen, so von Helke Sander und Gerhard Reichling, wonach die Zahl der Vergewaltigungen auf rund 110.000 Fälle allein in Berlin und weitere 1,9 Millionen Fälle in der SBZ, in den ehemaligen deutschen Ostgebieten und während Flucht und Vertreibung geschätzt würden. Somit wären 2 Millionen deutsche Frauen einer kriegsbedingten Vergewaltigung durch Sowjets zum Opfer gefallen. Ingo von Münch gibt Schätzungen verschiedener Autoren wieder, die von 1.400.000-2.000.000 Opfern ausgehen. Aber nicht nur die im Vergleich zu anderen Untersuchungen auffallend niedrige Gesamtzahl von 860.000 Opfern fällt auf, sondern auch die in sich nicht stimmige Verteilung auf die Tätergruppen. Denn die Addition der genannten Zuordnungszahlen ergibt nun einmal 310.000 und nicht 860.000. Falls die Angaben zu den Tätern aus den westalliierten Armeen zutreffen sollten, dann müßten nicht 15.000, sondern 565.000 Frauen den Übergriffen der sowjetischen Soldaten zum Opfer gefallen sein.

Im Schwerpunkt befaßt sich die Verfasserin mit den Motiven der Täter einerseits und den Auswirkungen ihrer Taten auf die Opfer andererseits. Die Motive der Täter sucht sie offenbar vorwiegend in den Kriegserlebnissen der Soldaten, ihrer Wahrnehmung des Feindes, und zwar nicht nur des feindlichen Soldaten, sondern des feindlichen Volkes überhaupt, so wie in kulturellen und psychischen Ursachen wie dem Verhältnis der Geschlechter, gruppendynamischen Prozessen und ähnlichem mehr. Erwähnt wird auch die Propaganda, gerade auf sowjetischer Seite. Auch wenn sie ausführt, das „berühmte“ Flugblatt, in dem der Schriftsteller Ilja Ehrenburg zur massenhaften Vergewaltigung und Schändung deutscher Frauen aufruft, werde ihm nur zugeschrieben, so macht es doch wohl keinen Unterschied, ob es von ihm oder einer unbekannten Person verfasst worden ist. Nachweislich wurde es in der Roten Armee verbreitet. Und sein Text ist an Unmenschlichkeit nicht zu überbieten: „Tötet. Es gibt nichts, was an den Deutschen unschuldig ist, die Lebenden nicht und die Ungeborenen nicht. Folgt der Weisung des Genossen Stalin und zerstampft für immer das faschistische Tier in seiner Höhle. Brecht mit Gewalt den Rassenhochmut der germanischen Frauen! Nehmt sie als rechtmäßige Beute! Tötet, ihr tapferen Soldaten der siegreichen sowjetischen Armee!“

Damit ist aber auch klar, warum die Rote Armee wenn überhaupt, nur sehr selten gegen Vergewaltigungen eingeschritten ist. Auch wenn sogar in Einzelfällen Soldaten wegen solcher Taten zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sind, so haben es die Kommandeure und Befehlshaber mindestens geduldet, daß ihre Soldaten sich so verhalten haben. Anders wäre es ja auch nicht möglich gewesen, daß dies in so ungeheurem Ausmaß geschehen konnte.

Der Verdienst der Arbeit liegt sicher darin, daß die ebenfalls objektiv sehr große Zahl von Vergewaltigungen durch amerikanische, britische und französische sowie auch belgische Soldaten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Auch hier fällt auf, daß die Offiziere nur sehr selten gegen diese Täter eingeschritten sind. Natürlich sind auch Strafverfahren vor Kriegsgerichten durchgeführt worden, insbesondere in der US-Armee. Deren Zahl ist zwar nicht exakt belegt, und kann deswegen auch nur vorsichtig geschätzt werden. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Taten ist sie verschwindend gering. Auch dies mag daran liegen, daß auch den Soldaten der westlichen Alliierten die Frauen des besiegten Feindes und sogar der befreiten europäischen Länder (Frankreich, Italien) gewissermaßen als Beute versprochen wurden. Traurige Berühmtheit haben die Massenvergewaltigungen durch nordafrikanische Soldaten der französischen Armee in Italien erlangt. Der Kommandierende General des französischen Expeditionskorps hatte seine Soldaten für den verlustreichen Durchbruch durch die deutsche Gustav-Linie bei Monte Cassino motiviert, indem er ihnen erklärte, die Frauen in den Dörfern jenseits der Front gehörten für die nächsten drei Tage ihnen. Gebhardt schreibt: „Wie wir mittlerweile wissen, war die Kriegsprämie in Gestalt einer europäischen Frau durchaus ein Rekrutierungsargument der US Armee gewesen.“ Unter diesen Umständen nimmt es nicht wunder, daß die Armeeführungen weder disziplinarisch noch kriegsgerichtlich in nennenswertem Umfang gegen diese Täter eingeschritten sind. Inwieweit auch die diffamierende Kriegspropaganda gegen die Deutschen an sich und nicht lediglich gegen die Nationalsozialisten hier mitgespielt hat, untersucht die Verfasserin leider nicht.

Was an dem Buch von Miriam Gebhardt jedoch besonders ins Auge fällt, ist ihr Erklärungsmuster, wonach die Opfer dieser Untaten gewissermaßen objektiv durch ihre Unterstützung des Nazi-Regimes eine Ursache für ihr späteres Schicksal gesetzt hätten. So findet sich gleich im Vorwort der an sich unglaubliche Satz: „Vielmehr sollen die Opfer selbst zu Wort kommen, sie sollen rehabilitiert werden, ohne daß sie damit zugleich von den deutschen Verbrechen im Nationalsozialismus freigesprochen sind. Es erscheint mir wichtig, diese Ambiguität der Täter-und Opferrolle anzuerkennen.“ Mit diesem Ansatz steht sie offenbar nicht alleine. Sie weist darauf hin, daß es sich eingebürgert habe, daß die wenigen „Historikerinnen und Historiker“, die das Thema Massenvergewaltigungen an deutschen Frauen überhaupt beschäftigt, ihren Ausführungen lange Exkurse über die Verbrechen der Wehrmacht, die Wehrmachtbordelle und die Zwangsprostitution in Konzentrationslagern voranstellen. Erst wenn von den eigenen Untaten ausführlich gesprochen worden sei, dürfe von den eigenen Opfern die Rede sein. Diese Rhetorik sei verständlich und sympathisch, allerdings lege sie ihres Erachtens eine problematische Kausalität nahe – weil die Deutschen so unendlich gewütet haben, wurden die deutschen Frauen anschließend vergewaltigt. Diese innere Logik trifft für sie allerdings für amerikanische und kanadische Soldaten nicht zu, weil die Wehrmachtssoldaten nicht zuvor den Frauen jenseits des Atlantiks sexuelle Gewalt angetan hätten. An dieser Stelle ist bemerkenswert, worüber die Verfasserin schweigt. Sie setzt stillschweigend voraus, daß die deutschen Soldaten während des Krieges ebenfalls massenhaft derartige Verbrechen begangen hätten. Dem war aber nicht so, was die Verfasserin eigentlich wissen müßte. Ingo von Münch zitiert in seinem bereits 2009 erschienenen Werk die Arbeit von Birgit Beck, „Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945“, die bereits 2004 erschienen ist. Er zitiert auch das ebenfalls von Gebhardt ausgewertete Werk von Helke Sander/Barbara Johr, woraus sich ergibt, daß „Ereignisse wie in Nanking oder in Berlin für die Wehrmacht nicht belegt“ sind. Von Münch zieht daraus den Schluß, daß dies konkret und eindeutig bedeutet, daß es keine – den Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen durch russische Soldaten 1944/1945 vergleichbaren – Massenvergewaltigungen durch deutsche Soldaten gegeben hat, übrigens auch keine sogenannten systematischen Vergewaltigungen, die entweder Terror verbreiten sollten, oder wie im Bosnien-Krieg von serbischer Seite, mit dem Ziel der „ethnischen Säuberung“ im Zusammenhang standen. Vielmehr weist von Münch darauf hin, daß die Wehrmacht vor allem aus Gründen der Disziplin gegen Vergewaltigungen auch in Russland regelmäßig und auch mit drakonischen Strafen eingeschritten ist. Dies habe im übrigen sogar für die Waffen-SS gegolten. Tatsächlich sind von den Wehrmachtgerichten eine Vielzahl von Soldaten wegen solcher Verbrechen sogar mit dem Tode bestraft worden. Gebhardt hätte somit Gelegenheit gehabt, das Rachemotiv, das den Soldaten der Roten Armee nicht selten mit einem gewissen Verständnis unterstellt wird, in das Reich der Fabel zu verweisen. Daß sie es nicht tut, und die Arbeiten von Beck und von Münch nicht einmal erwähnt, läßt nur die Schlussfolgerung zu, daß auch sie an dem Bild von den marodierenden und vergewaltigenden Wehrmachtssoldaten festhalten will. Entgegenstehende Fakten werden dann lieber erst gar nicht erwähnt.

Empörend ist jedoch die Auffassung der Verfasserin, die vergewaltigten Frauen und Kinder (!) hätten gewissermaßen objektiv eine Ursache dafür gesetzt, daß die alliierten Soldaten so mit ihnen umgegangen seien. Sie behauptet wörtlich: „Seit den neunziger Jahren ist es kein Geheimnis mehr, daß deutsche Frauen und Kinder nicht nur Opfer waren. Sie haben mehrheitlich der nationalsozialistischen Ideologie zugestimmt, sie waren im schlimmsten Fall aktiv an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik beteiligt. Ohne die zahllosen Denunziantinnen wäre etwa die Erfassung der jüdischen Bevölkerung zur späteren Ausplünderung, Vertreibung und Vernichtung nicht möglich gewesen. Die Annahme, daß deutsche Frauen überlebenswichtig seien für die ‚arische‘ Rasse, ließen sie die sogenannten minderwertigen Frauen und Völker spüren. Frauen waren KZ-Wärterinnen, Kolonistinnen in den besetzten Gebieten, Anstifterinnen, Mitläuferinnen, Profiteurinnen oder zumindest Zuschauerinnen der nationalsozialistischen Verbrechen…. Auch vermeintlich apolitische Hausfrauen glaubten an die Überlegenheit des deutschen Volkes und an die Gerechtigkeit des Krieges, hofften auf den Endsieg und hielten ganz entscheidend die Kriegsmaschinerie am Laufen… Frauen waren zu jener Zeit von der Abhärtungsideologie, von der Notwendigkeit von Sachlichkeit und Empathielosigkeit genauso überzeugt wie Männer, sie haben ihre Kinder entsprechend erzogen. Wir müssen davon ausgehen, daß eine deutsche Durchschnittsfrau von den nationalsozialistischen Verbrechen wie dem Judenmord und den Greueltaten der Wehrmacht wissen konnte… Es ist vollkommen klar, daß viele Vergewaltigungsopfer mindestens potenziell auch Täterinnen waren. Selbst Kinder waren nicht immer nur unschuldig, sondern haben sich unter Umständen an Schikanen von Zwangsarbeitern beteiligt, jüdische Mitschüler gemobbt und sich für Angehörige einer Herrenrasse gehalten.“ Die Verfasserin behauptet also allen Ernstes, die Frauen und Kinder jener Zeit hätten nicht einfach wie Frauen und Kinder in allen anderen kriegführenden Ländern sich um ihre Ehemänner, Söhne bzw. Väter gesorgt, sondern aktiv nicht lediglich ihr Land, sondern die nationalsozialistische Ideologie unterstützt. Sogar Kindern eine bewußte Unterstützung des Regimes zu unterstellen, verschlägt einem schon den Atem. Natürlich liegt Gebhardt damit auf einer Linie mit dem Bundespräsidenten Gauck, der den hunderttausenden von Opfern des alliierten Bombenterrors bescheinigt hat, sie hätten angesichts des Leides, das die Deutschen über Europa gebracht hätten, indem sie jenen Krieg vom Zaun gebrochen und in verbrecherischer Weise geführt hätten, eigentlich erwarten müssen, daß ihnen derartiges geschieht. Es ist müßig, darauf hinzuweisen, daß selbst die Minderheit der Wähler, die Hitler in freien Wahlen ihre Stimme gegeben haben, zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnten, was Jahre später geschehen würde, und daß die allermeisten Deutschen auch während des Krieges wegen der strikten Geheimhaltungsmaßnahmen des Regimes von seinen großen Untaten nichts gewußt haben. Es ist bedrückend, daß eine deutsche Hochschullehrerin einen solchen Ursachenzusammenhang nicht für völlig abwegig und unhistorisch erklärt, sondern diesen Zusammenhang lediglich nicht für eine ausreichende Erklärung hält, sondern, so wörtlich: „Eine empathische Auseinandersetzung mit der Massenvergewaltigung sollte vielmehr unter dem Vorzeichen der Verklammerung der beiden Kategorien Geschlecht und Ethnie stehen.“ Da hilft es wenig, daß sie immerhin in rechtlicher Hinsicht ausführt, es gebe generell keine Legitimation eines Verbrechens aus einem anderen Verbrechen. Denn auch diese Argumentation fußt auf der Grundannahme, daß es gleichartige Verbrechen auf der Seite der Opfer gegeben hat.

Die Autorin hat auch offenbar erhebliche Vorbehalte gegen die Vorstellungen der Deutschen in der Kriegs-und Nachkriegszeit über das Verhältnis der Geschlechter zueinander. Deswegen setzt sie sich auch entsprechend kritisch mit dem Umgang der deutschen Gesellschaft mit den Opfern dieser massenhaften Vergewaltigungen auseinander. Tatsache ist jedoch, daß es zwar leider vielfach nicht gelungen ist, den Opfern wenigstens Entschädigung zu gewähren, von Gerechtigkeit und Genugtuung ganz zu schweigen. Alles jedoch auf Gesellschaftsordnung jener Zeit zurückzuführen, halte ich für unzulässig.

Ingo von Münch beschränkt sich auf die Vorgänge im Osten, wie ausgeführt. Diese untersucht er sorgfältig und faktenreich. Ebenso wie Gebhardt zitiert er in großem Umfang die Aussagen von Opfern. Die Lektüre dieser Erzählungen ist bedrückend. Dennoch muß man sie lesen um einen Eindruck davon zu bekommen, was damals geschehen ist. Von Münch sieht die Ursache für dieses Verhalten der sowjetischen Soldaten meines Erachtens zutreffend einerseits in der Hasspropaganda des Regimes und andererseits in der Tat in der Psyche der Soldaten. Gebhardt indessen meint, lange Zeit, vielleicht bis heute, habe die „Karikatur des barbarisch vergewaltigenden Russen“ das Geschichtsbild hierzulande beherrscht. Dieses Zerrbild bündelte all die historisch angestauten Ressentiments und Befürchtungen der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Bolschewismus und den im Nationalsozialismus herabgewürdigten „Untermenschen“ aus dem Osten. Die Massenvergewaltigungen hätten dieses Bild bestätigt. Leider muß man sagen: Sie haben es bestätigt. Ähnliches muß auch für das Verhalten der nordafrikanischen Soldaten in der französischen Armee gesagt werden. Denn ihr Anteil an diesen Verbrechen ist überwältigend. Offenbar hat man jedoch Angst, sich dem Vorwurf des Rassismus auszusetzen, wenn man diese Fakten benennt. Es geht jedoch nicht an, Tatsachen auszublenden, nur weil sie geeignet sein könnten, Vorurteile zu schüren.

Zusammenfassend muß festgehalten werden, daß die Arbeit von Miriam Gebhardt sich nahtlos in die lange Reihe von Büchern einfügt, die den Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus allgemein und ihren Soldaten im besonderen eine grundsätzliche Übereinstimmung mit dem System bescheinigen. Sie haben demnach alle Verbrechen des Systems mit zu verantworten. Sie können sich deswegen nicht darüber beschweren, daß sie selbst Opfer von Kriegsverbrechen geworden sind. Somit waren sie Täter und Opfer zugleich. Wir Nachgeborenen müssen nach ihrer Ansicht 70 Jahre nach Kriegsende so viel Ambiguitätstoleranz eben aufbringen. In diesem Zusammenhang scheint ihre größte Sorge zu sein, daß die Schilderung jener Greueltaten der alliierten Soldaten in Ost und West den sogenannten Revisionismus fördern könnte. Nüchterne wissenschaftliche Arbeit ebenso wie Empathie mit den Opfern sieht anders aus. Daß ein angesehener Lehrer des Staats- und Völkerrechts wie Ingo von Münch erst gar nicht erwähnt wird, könnte zu Spekulationen darüber Anlaß geben, daß manche Historiker wohl den juristischen Zugang zur Geschichte fürchten.

 

Wenn das Recht nicht paßt,

dann wird es eben passend gemacht.

Das scheint jedenfalls die Auffassung des Sozialsenators der Freien und Hansestadt Hamburg zu sein. Wie komme ich zu dieser Aussage? Kurz zum Sachverhalt. Im zweifellos noblen Stadtteil Harvestehude der Hansestadt, die von einer Bebauung mit schönen und repräsentativen Wohnhäusern (Villen) geprägt ist, steht seit vielen Jahren das ehemalige Kreiswehrersatzamt leer. Auch die Hansestadt Hamburg steht vor dem Problem, den ständig anschwellenden Strom von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen irgendwo unterbringen zu müssen. Da kam dieses große leerstehende Bürogebäude gerade recht, meinte man in der Hamburger Baubehörde und erteilte am 26. September 2014 eine Baugenehmigung für die „öffentlich-rechtliche Unterbringung in Wohneinheiten“ in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt, wonach dort bis zu 220 Personen in 23 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Wohnflächen von 50 m² bis zu 240 m²) mit zwei,drei, vier, fünf oder acht Zimmern untergebracht werden sollen. Gegen diesen Bescheid erhoben drei Nachbarn Widerspruch und beantragten beim Verwaltungsgericht Hamburg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen. Zur Begründung führten sie an, die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge verändere den Charakter dieses Wohngebiets nachteilig. Sie hätten doch einen Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters. Diesem Argument folgte das Verwaltungsgericht Hamburg auch mit Beschluss vom 22. Januar 2015. Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der künftige Betreiber des Flüchtlingsheims legten dagegen Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28.Mai 2015 zurückwies. Auf absehbare Zeit wird das ehemalige Kreiswehrersatzamt nicht mit Flüchtlingen und Asylbewerbern belegt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, daß man es den umliegenden Nachbarn in einem solchen Baugebiet einfach nicht zumuten kann, eine derartige Einrichtung in ihrer unmittelbaren Nähe zu haben. Maßstab für die Zulässigkeit einer solchen Nutzung sei die Gebietsverträglichkeit, bei der es um die Frage gehe, ob ein Vorhaben – unabhängig vom Einzelfall – mit der Eigenart des Gebietes städtebaulich verträglich sei. Das Vorhaben sei gebietsunverträglich, weil es aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirke. Denn die typischerweise bestehende räumliche Enge in einer Flüchtlingsunterkunft werde häufig dazu führen, daß sich die Bewohner nicht nur in den Gemeinschaftsräumen, sondern in größerer Zahl auch im Freien vor der Unterkunft aufhalten würden. Dies sei geeignet, eine Unruhe in das Gebiet zu bringen, die eine erhebliche Auswirkung auf die im besonders geschützten Wohngebiet erstrebte gebietsbezogene Wohnruhe darstelle. Bei diesen Auswirkungen einer Flüchtlingsunterkunft handele es sich auch nicht bloß um wohnähnliche Störungen, die ungeeignet seien, in einem Wohngebiet eine Gebietsunverträglichkeit zu begründen. Denn die Auswirkungen beruhten auf den besonderen Verhältnissen in einer Flüchtlingsunterkunft, die in vergleichbarer Weise in einem Wohngebäude so regelmäßig nicht anzutreffen seien. Dazu gehörten beispielsweise solche Umstände, wie ein mit dieser Nutzung einhergehender gesteigerter Ziel- und Quellverkehr, sowie die Tatsache, daß sich nach der Lebenserfahrung das Leben in dieser Einrichtung vielfach im Freien vor dem Hause abspielen werde, was zu entsprechenden Unzuträglichkeiten führen werde, für die es nicht einmal auf die absolute Geräuschentwicklung ankomme. Das alles sei mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen, zu der unter anderem die Berücksichtigung der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen gehöre.

Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht möglich. Deswegen will der Hamburger Senat nun nach den Worten seines Sozialsenators den Bebauungsplan ändern. „Wir werden hier modernes Planrecht schaffen und sind fest entschlossen, so die dauerhafte Unterbringung von 220 Flüchtlingen an der Sophienterrasse zu ermöglichen!“ Also wird das Recht passend gemacht, wenn es nicht paßt. Natürlich wird auch hier die Änderung der einschlägigen Hamburger Bausatzung nicht das letzte Wort sein. Auch gegen Gesetze und Satzungen kann geklagt werden. Den betroffenen Nachbarn wird ja auch nichts anderes übrig bleiben. Derartige Verfahren nehmen auch erhebliche Zeit in Anspruch. Zu wünschen ist, daß bis dahin das Asyl-und Flüchtlingsproblem sich in anderer Weise erledigt hat, am besten dadurch, daß die Probleme in den Herkunftsländern dieser Menschen so gelöst werden, daß sie keinen Grund mehr haben, ihr Heimatland zu verlassen.

Interessant ist allerdings, wie gewisse Politiker, zu denen jener famose Sozialsenator offenbar gehört, über die Rechte ihrer Bürger und Wähler denken. Jener Herr Scheele (SPD) wird mit der Aussage zitiert, es seien ja nur „drei reiche Pinsel“ in Harvestehude, die da Stimmung machten. Damit sind offenbar die drei Antragsteller des erwähnten Verfahrens vor den Hamburger Verwaltungsgerichten gemeint. Daß diese „drei reichen Pinsel“ ersichtlich zu den 10 % der Steuerzahler gehören, die ca. 50 % des Steueraufkommens leisten, und deren Arbeitnehmer neben den öffentlich Bediensteten für die zweite Hälfte aufkommen, scheint dieser Leuchte der Hamburger Politik entweder nicht bewußt oder aber völlig gleichgültig zu sein. Das Verhältnis dieses Mitgliedes der Hamburgischen Landesregierung zur Dritten Gewalt – den Gerichten – scheint ein ganz besonderes zu sein.

Aufschlussreich ist auch der Sprachgebrauch dieses Herrn. Gerade seine politischen Freunde werden nicht müde, ihren politischen Gegnern eine menschenverachtende Sprache vorzuwerfen, wenn sie sich erdreisten, Mißstände beim Namen zu nennen. Wer sich indessen dem Gutmenschentum verweigert, der darf getrost mit abfälligen Vokabeln belegt werden.

Aus einer solchen Haltung spricht auch ein erhebliches Maß an Geringschätzung für solche Bürger, die nicht bereit sind, persönlich jede Zumutung zu tragen, die ihnen von der Politik angesonnen wird. Wenn die Politik uns eben befiehlt, eine sogenannte Willkommenskultur zu entwickeln, und jeden willkommen zu heißen, den wir selbst gar nicht eingeladen haben, dann haben wir eben zu gehorchen. Und wer da glaubt, er könne sich für viel Geld, das er sich in den meisten Fällen auch durch seine Leistung verdient hat, wenigstens ein ruhiges Privatleben kaufen, dem muß klargemacht werden, daß eine solche Haltung nicht geduldet wird. Und wenn das Recht dazu nicht paßt, dann wird es eben passend gemacht. Wenn die Gerichte nicht mitmachen, dann werden eben Gesetze geändert.

Politiker werden gewählt. Vielleicht kommt inzwischen so manchem in Hamburg ein Zitat von Bert Brecht in den Sinn. „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.“

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode

Pressemeldungen ist zu entnehmen, daß die Regierungskoalition sich auf eine Entschädigung früherer sowjetischer Kriegsgefangener verständigt haben soll. Damit folgt sie einem Vorschlag von Linkspartei und Grünen, ehemaligen Soldaten der Roten Armee eine Entschädigung für ihre Kriegsgefangenschaft zu bezahlen. Dem Vernehmen nach werden hierfür 10 Millionen € bereitgestellt. Damit könnten 4000 ehemalige Kriegsgefangene eine Entschädigung von je 2.500,00 € erhalten. Angesichts dieser Meldung ist man versucht, sich mit einem Blick auf den Kalender zu vergewissern, daß das Datum dieser Meldung nicht der 1. April ist.

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode, läßt Shakespeare den Polonius im zweiten Aufzug des zweiten Aktes seines Hamlet sagen, nachdem er dessen wirres Reden angehört hat. Ist es auch Wahnsinn, so hat es auch Methode, muß man auch angesichts dieser Meldung konstatieren. Denn dieser Vorgang ist nicht nur historisch einmalig. Es ist noch niemals in der Geschichte vorgekommen, daß Kriegsgefangene für ihre Gefangenschaft, nicht einmal für dabei völkerrechtswidrig erlittene Leiden, entschädigt worden sind. Kriegsgefangene gibt es, seitdem es Kriege gibt. Kriegsgefangene hatten leider in aller Regel ein schlimmes Schicksal. Daran haben auch die internationalen Abkommen von 1929 und 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen wenig geändert. Insbesondere der Zweite Weltkrieg, der zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion ausdrücklich als Weltanschauungskrieg geführt worden ist, in dem die üblichen Kriegsregeln keine Geltung hatten, auch nicht völkerrechtlich verbindliche Abkommen, hat für die Kriegsgefangenen, namentlich die deutschen und die sowjetischen, unermeßliche Leiden mit sich gebracht. Aber auch das Los der Kriegsgefangenen anderer Parteien dieses Krieges war häufig nicht besser, insbesondere, wenn man an den asiatischen Kriegsschauplatz denkt. Wenn man in diesem Zusammenhange alleine die Japaner für Völkerrechtsverstöße und Kriegsverbrechen verantwortlich machen wollte, so wäre das schlicht unhistorisch.

Betrachtet man die Art und Weise, in der gegenwärtig im Nahen Osten Krieg geführt wird, fragt man sich, wozu es überhaupt eine internationale Rechtsordnung und ein Kriegsvölkerrecht gibt.

In keinem einzigen Falle sind jedoch nach einem Kriege, sei es unmittelbar danach oder Jahre und Jahrzehnte später, Kriegsgefangene für ihre Gefangenschaft als solche und/oder für die dabei erlittenen Leiden entschädigt worden. Es bleibt wohl den deutschen Politikern und ihren Stichwortgebern vorbehalten, eine solche Neuerung in das Völkerrecht einzuführen. Denn es wäre mehr als naiv anzunehmen, daß eine solche Entschädigung nicht als völkerrechtlicher Präzedenzfall gewertet werden würde. Aber auch insoweit bleibt es offenbar deutschen Politikern und Völkerrechtlern vorbehalten, auf der internationalen Bühne den Candide zu geben. Insofern bleibt es abzuwarten, wie sich andere Nationen zu diesem in der Tat einmaligen Vorgang stellen werden. Ob wir ausgesprochene Ablehnung oder auch gar nichts hören werden: selbst das Schweigen der übrigen Welt auf diesen Vorgang wäre ein dröhnendes Schweigen. Denn es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß irgend ein anderer Staat auf dieser Erde sich auch nur rechtsgrundsätzlich zu einer derartigen Entschädigung von Kriegsgefangenen herbeilassen würde. Denn das würde ja voraussetzen, daß er davon ausgehen würde, selbst das Völkerrecht gebrochen zu haben. Ein solches „mea culpa!“ ist für alle anderen Staaten dieser Erde kein politisches Handlungsmuster, sondern bleibt den Bundesdeutschen und dem Stufengebet im katholischen Meßritus vorbehalten.

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. Methode insoweit, als sich die vorgeblichen deutschen Eliten mit der Erbsünde des nationalsozialistischen Deutschland behaftet sehen, und sich in ihrer Bußfertigkeit darob immer heftiger geißeln. Uns Bürgern bleibt angesichts kollektiven Wahns unserer Politiker nichts anderes, als dem Zug der Flagellanten kopfschüttelnd zuzusehen.

8.Mai 2015 – Eine Nachbetrachtung

Die Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Europa sind nun vorbei. Die Kinder und Enkel der Generation, die den Zweiten Weltkrieg erlebt und erlitten hat, haben das Ende dieses Krieges gefeiert, soweit sie den damals siegreichen Völkern angehören. Die Deutschen, jedenfalls ihre politische Klasse, haben auch dieses Tages gedacht. Mangels großer öffentlicher Feierlichkeiten hat eine nennenswerte Beteiligung der Bürger nicht stattgefunden.

Es ist sicher angemessen, wenn Deutschland, das diesen Krieg nun einmal verloren hat, diesen Tag nicht mit Militärparaden und Lobreden auf die Helden des Krieges begeht. Inwieweit allerdings der Bombast, den die russische Administration entfalten ließ, dem Ernst des Ereignisses angemessen ist, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. Denn wir sollten nicht andere kritisieren. Kritisieren muß man indessen, was die politische Klasse unseres Landes für die angemessene Würdigung dieses Ereignisses hält.

Am 8. Mai 1945 endete in Europa der bis dahin – und hoffentlich auch für immer – größte Krieg der Menschheitsgeschichte. In diesem Krieg sind von den insgesamt etwa 18,2 Millionen kämpfenden deutschen Soldaten etwa 5,3 Millionen gefallen. Etwa 11 Millionen deutsche Soldaten gerieten in Kriegsgefangenschaft, davon kamen etwa 1,6 Millionen in den Gefangenenlagern oder schon auf dem Marsch dorthin um ihr Leben, viele mußten jahrelang völkerrechtswidrig Zwangsarbeit leisten.

Erstmals in der neueren Geschichte wurde der Krieg auch gezielt gegen die Zivilbevölkerung geführt. Allein der Bombenkrieg der Alliierten gegen deutsche Städte kostete etwa 600.000 Menschen das Leben, weitere ca. 400.000 Zivilisten kamen in den Endkämpfen vorwiegend im Osten ums Leben, die meisten davon durch Kriegsverbrechen der Roten Armee.

Natürlich forderte auch das nationalsozialistische Regime Millionen von Opfern. Doch davon soll an dieser Stelle einmal keine Rede sein. Das ist jedem ohnehin bewußt.

Was mir äußerst unangenehm aufgefallen ist, das ist die Tatsache, daß die deutschen Politiker ein ausdrückliches Gedenken an die gefallenen Soldaten, in den Lagern umgekommenen Kriegsgefangenen und der alliierten Kriegführung zum Opfer gefallenen Zivilpersonen nicht für angebracht gehalten haben. Man hat den Bundespräsidenten zwar mit ehemaligen russischen Kriegsgefangenen gesehen. Man hat auch eine Ehrenwache der Bundeswehr an einem Denkmal für ermordete russische Kriegsgefangene gesehen. Der Präsident des Bundestages hat in der Gedenkstunde zum 70. Jahrestag des Kriegsendes ausdrücklich „der Millionen Opfer eines beispiellosen Vernichtungsfeldzugs gegen andere Nationen und Völker, gegen Slawen, gegen die europäischen Juden“ gedacht. Angesichts dessen, was geschehen ist, hat er es als geradezu erstaunlich empfunden, „daß unser Land trotz seiner Schuld aufgefangen wurde, von den Europäern, von Nachbarn, über die es so unvorstellbar großes Leid gebracht hatte“. Schuld haben also die Deutschen, nicht die Nazis. Als Redner für die Gedenkstunde hatte man sich den Historiker Heinrich August Winkler eingeladen, dessen wissenschaftliche Arbeit am besten mit dem Titel seines bekannten Hauptwerks: „Der lange Weg nach Westen“, den seines Erachtens Deutschland nach dem 8. Mai 1945 gegangen ist, gekennzeichnet wird. Demgemäß hat Winkler – erwartungsgemäß – auch davon gesprochen, Deutschland habe bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, auf jeden Fall bis zum Zweiten Weltkrieg, an der Entwicklung des Westens mit den Ideen der Aufklärung, die die französische Revolution getragen hätten, und den Ideen der unveräußerlichen Menschenrechte, der Volkssouveränität und der  repräsentativen Demokratie, wie sie in der amerikanischen Revolution von 1776 zum Tragen gekommen seien, nicht teilgenommen. Dies, obgleich es doch an den Emanzipationsprozessen vom Mittelalter über die Frühe Neuzeit, vom Humanismus über die Reformation zur Aufklärung teilgenommen und sie entscheidend mitgeprägt habe. Schon diese Analyse für sich ist bemerkenswert. Noch bemerkenswerter wird sie allerdings mit Blick auf die Grundrechtsbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919. Dort ist zum Beispiel in Art. 100 bereits der Gleichheitssatz formuliert, in Art. 113 werden gerade den nationalen Minderheiten alle Rechte garantiert, die auch das Mehrheitsvolk nach der Verfassung hat, in Art. 114 die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person und das Rechtsstaatsprinzip festgehalten, und in Art. 135 das Grundrecht der Glaubens-und Gewissensfreiheit festgeschrieben. Nur auf der Grundlage dieser unzutreffenden Analyse ist es wohl möglich, wie Winkler anzunehmen, erst mit dem 8. Mai 1945 sei es für die Deutschen möglich geworden, an der Entwicklung der westlichen Demokratien teilzuhaben. Daß eine Reihe von Greueltaten, die sich deutsche Streitkräfte im Verlaufe dieses Krieges zuschulden kommen ließen ebenso wie der Holocaust einen breiten Raum in seiner Rede eingenommen haben, überrascht nicht weiter. Die Konsequenz aus der Geschichte kann für Winkler daher nur sein, daß Deutschland sich außenpolitisch eng an die westlichen Demokratien, in erster Land Linie natürlich an die USA anschließt. Aktuell dann wohl vor allem für die Politik gegenüber Russland.

Daß die deutsche politische Klasse das Gedenken an Leistung und Leid unserer Soldaten, an die Schrecken des Krieges gerade für das eigene Volk, völlig ausschließt, ist eigentlich unfaßbar. Auch die militärischen Leistungen der deutschen Soldaten, die sonst überall in der Welt bewundert werden, hätten hier erwähnt werden müssen. Durchaus auch mit dem Hinweis auf die Tragik, die darin begründet liegt, daß diese Leistungen im Dienst eines verbrecherischen Regimes, aber auch gegen Ende des Krieges in der Absicht, dem eigenen Volk Schlimmeres zu ersparen, erbracht worden sind.

Die Politiker aller anderen betroffenen Staaten und Völker haben ihrer gefallenen Soldaten und Ziviltoten gedacht und ihren Soldaten für ihren Einsatz und ihre Tapferkeit gedankt. Für die damaligen Sieger des Krieges ist sicherlich auch die Form der Militärparade die angemessene Art und Weise des Gedenkens. Dem Lande, das diesen Krieg verloren und dessen Soldaten und Bevölkerung darunter so unendlich gelitten haben, ist eine solche Form des Gedenken nicht angemessen. Wohl aber eine würdige, die breite Öffentlichkeit einschließende Form des Gedenkens, die vor allem auch – immerhin geht es um einen Krieg – Leistung und Leiden ihrer Soldaten angemessen würdigt. So hätte man die Friedhöfe, auf denen sowohl unsere Soldaten als auch unsere zivilen Toten ihre letzte Ruhe gefunden haben, aufsuchen können, um dieser Toten zu gedenken und sie zu ehren. Die Abordnung von Ehrenformationen der Bundeswehr wäre ein ebenso angemessenes selbstverständliches Zeichen der Verbundenheit mit unseren Kriegstoten und ihrer Wertschätzung gewesen. Für die Politiker in Berlin hätte es eine Reihe von Orten gegeben, die sich für ein öffentliches Gedenken dieser Art eignen. Zum Beispiel den großen Friedhof in Halbe bei Berlin, der zur letzten Ruhestätte für tausende Soldaten und Zivilisten geworden ist, die in den letzten Kriegstagen ihr Leben verloren haben.

Eine zentrale Gedenkveranstaltung im Plenarsaal des Reichstages, in der unsere gefallenen Soldaten und ermordeten Landsleute nicht vorgekommen sind, spiegelt die Geisteshaltung unserer politischen Klasse wieder. Symptomatisch ist auch der Ort dieser Veranstaltung. Man ist nicht nur inhaltlich unter sich geblieben.

Die Deutschen wollten ihre Vergangenheit bewältigen. Nun hat ihre Vergangenheit sie überwältigt.

 

Der 8. Mai 1945 – Die gespaltene Erinnerung

Wer sich zum 8. Mai 1945 äußert, der muß mit unterschiedlichen, teils sehr gegensätzlichen Reaktionen rechnen. Das gilt für jede öffentliche Äußerung zur jüngeren deutschen Geschichte. Soweit sich dies im Rahmen des wissenschaftlichen oder publizistischen Diskurses hält, ist das auch nicht nur normal, sondern zu begrüßen. Die Demokratie lebt davon, daß sachlich diskutiert wird. Indessen fällt es auf, daß die Debatte um historische Tatsachen und noch mehr ihre Bedeutung häufig, leider allzu häufig, nicht sachlich geführt wird. Vielmehr werden Äußerungen, die hinsichtlich der Faktendarstellung oder der Interpretation von Ereignissen nicht dem entsprechen, was man heutzutage den mainstream nennt, in aller Regel nicht sachlich diskutiert, sondern gewissermaßen als Ketzerei gebrandmarkt. Warum das so ist, soll an dieser Stelle nicht vertieft werden. Darüber wird derzeit viel geschrieben.

Es scheint notwendig zu sein, einmal grundsätzlich darzustellen, um was es mir geht. Zunächst einmal ist es völlig klar und muß deswegen nicht stets und ständig erneut dargestellt werden, daß der Nationalsozialismus neben dem Kommunismus eine der übelsten und menschenverachtendsten Ideologien war, die jemals auf dieser Erde vertreten wurden und leider auch für eine Zeit zur Herrschaft gelangt sind. Die monströsen Verbrechen Hitlers und seiner Gefolgsleute stehen wie ein Gebirgsmassiv beherrschend im Hintergrund eines jeden Bildes, das jene Zeit darstellt. Indessen spielen sich vor diesem Hintergrund, um im Bilde zu bleiben, eine Reihe von Dramen ab, die jedes für sich genau betrachtet werden müssen. Daraus erhellt, daß es eben keine Relativierung irgendeines vor dem Betrachter ablaufenden Ereignisses jener Zeit ist, wenn es ebenso wie ein anderes jener Ereignisse geschildert wird. Sie stehen nebeneinander. Mehr nicht.

Genau aus diesem Grunde kann es auch keine Hierarchie der Opfer geben. Das Schicksal des im KZ ermordeten jüdischen Kindes geht mir genauso nahe, wie das Schicksal des Kindes, das im Keller seines Elternhauses durch die Explosion einer amerikanischen Fliegerbombe getötet worden ist. Das Schicksal der italienischen Bäuerin, die als Sühnegeisel erschossen worden ist, geht mir ebenso nahe, wie das Schicksal des jungen deutschen Soldaten, den griechische Partisanen gezwungen haben sich nackt auszuziehen, um ihm dann die Kehle durchzuschneiden. Die Trauer der Eltern des gefallenen deutschen Soldaten ruft ebenso mein Mitgefühl hervor, wie die Trauer der Eltern des gefallenen britischen Soldaten. Das alles halte ich aber für derart selbstverständlich, daß es Im Zusammenhang mit der Schilderung und Bewertung eines historischen Ereignisses nicht eigens erwähnt werden muß. Vielmehr steht das immer im Hintergrund wie das eingangs als Metapher vorgestellte Gebirgsmassiv.

Hinzu kommt, daß jedenfalls in Deutschland im Zusammenhang mit der Schilderung und Bewertung von Ereignissen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges eine schlicht berichtende und nichts verschweigende Darstellung stets als relativierend oder verharmlosend diffamiert wird.

Allerdings halte ich es für notwendig, auch Ereignisse zu schildern, die für gewöhnlich in der Medienlandschaft nicht zu entdecken sind. Auch wenn sicherlich etwa die Zahl der Opfer des Holocaust oder der rassistisch motivierten Liquidierung von Soldaten und Zivilisten in Osteuropa überwiegt, kann eine seriöse Berichterstattung nicht darauf verzichten, auch Kriegsverbrechen der anderen Seite zu beschreiben. Denn die Wahrheit ist unteilbar. Es kann auch nicht darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall die Rechtslage zu untersuchen. Denn das Recht ist ein Wesensmerkmal der Zivilisation. Gerade die Rechtlosigkeit kennzeichnet Regime wie den Nationalsozialismus und den Kommunismus. Die Wirklichkeit kann nicht nur in schwarzer und weißer Farbe gemalt werden, vielmehr überwiegen die Grautöne.

Gerade weil die Verbrechen der Nazis in den gängigen Schilderungen der Zeit des Zweiten Weltkrieges gewissermaßen formatfüllend erscheinen, halte ich es nicht für notwendig, gewissermaßen zum 4322ten mal die gleiche Geschichte zu erzählen. Vielmehr halte ich es für notwendig, auch die weithin nicht bekannten Fakten ebenfalls vorzustellen. Denn wer sich für jene Zeit interessiert, der sollte auch die Chance haben, vollständig informiert zu werden. Nur dann kann er sich auch ein eigenes Bild machen. Nicht umsonst hat diese Internetseite den Untertitel „sapere aude – Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“.

Ebenso wird es als revisionistisch oder gar geschichtsverfälschend angesehen, wenn an der alleinigen Kriegsschuld der Deutschen gezweifelt wird. Schon die Benennung von mitursächlichen Verhaltensweisen der Regierungen anderer Länder wird als unzulässige Verdrehung der Wahrheit angeprangert. Die Diskussion in der Sache wird erst gar nicht zugelassen. Selbst wenn lediglich die wirklich unvertretbare Argumentation zurückgewiesen wird, die Deutschen hätten, weil sie den Zweiten Weltkrieg vom Zaun gebrochen und den Holocaust durchgeführt hätten, in Gestalt der Flächenbombardierungen ihrer Städte und der Vertreibung und Ermordung ihrer Landsleute aus den östlichen Teilen ihres Landes nur die gerechte, zumindest erwartbare Strafe erhalten, wird das als Sünde wider den Anstand gewertet. Hatte denn das erwähnte Kind in der Bombennacht etwas mit Hitler zu tun? Und welche Schuld hatte die zu Tode gequälte und vergewaltigte Frau aus Ostpreußen?

Abgesehen davon, daß dies den betreffenden Autoren gegenüber – von Ausnahmefällen natürlich abgesehen – schlicht unanständig ist, wird damit auch die Chance vertan, sich in der Sache auseinanderzusetzen. Was mich betrifft, so bin ich für jede sachliche Kritik dankbar, weil sie grundsätzlich geeignet ist, mir neue Erkenntnisse zu vermitteln. Denn, wie unser höchstes Gericht einmal formuliert hat, ist es der wissenschaftlichen Arbeit – und dazu gehört die Beschäftigung mit der Geschichte ganz sicher auch – wesenseigen, stets neuen Erkenntnissen offen zu sein. Wissenschaft ist eben niemals etwas abgeschlossenes, sondern eine Sache, die von der Gewinnung neuer Erkenntnisse lebt. Denn sonst hätten wir es mit einem heiligen Buch zu tun und befaßten uns mit Religion. Das alles gilt auch außerhalb der universitären wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Publizistik. Willy Brandt hat das einmal prägnant in die Worte gefaßt: „Die Geschichte kennt kein letztes Wort.“ Bleiben wir also sachlich.

 

 

 

Sühne ohne Schuld

 

Dresden BombenkriegAm 8. Mai 1945 endete der II. Weltkrieg in Europa. In Asien erst am 2. September, was in Deutschland gewöhnlich unter den Tisch fällt. Kampfhandlungen, Kriegsverbrechen und Völkermord hatten ca. 65 Millionen Menschen das Leben gekostet. Dieser Krieg war in jeder Hinsicht anders, schrecklicher und monströser als alle Kriege zuvor.

Der Krieg nach dem Krieg:

Neuartig, wenn auch mit einem vergleichsweise blassen Vorläufer in Gestalt der Pariser Vorortverträge nach dem I. Weltkrieg war aber auch die Brandmarkung und Verdammung der Verlierer dieses Krieges. Konnten die Kriegsparteien nach dem Ende des 30-jährigen Krieges, der in Mitteleuropa ca. 5 Millionen Menschenleben gefordert und zu bis dahin nicht erlebten Verwüstungen geführt hatte, sich in den Friedensverhandlungen auf Augenhöhe begegnen, so fanden nach dem Ende dieses Krieges erst gar keine Friedensverhandlungen mehr statt. Legte Art. II des Vertrages von Osnabrück 1648 noch fest:

„Beide Seiten gewähren einander immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Beginn der Kampfhandlungen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise von dem einen oder anderen Teil, hüben wie drüben, in feindlicher Absicht begangen worden ist…“,

so wurden die Verlierer des II. Weltkrieges vor Tribunale gestellt und dafür bestraft, daß sie nicht nur große und scheußliche Verbrechen in diesem Kriege begangen hatten, sondern vor allem dafür, daß sie diesen Krieg alleine verschuldet hätten. Doch damit nicht genug. Sie sollten auch lernen, daß sie für alle Übel dieses Krieges und seiner Begleiterscheinungen verantwortlich waren und einsehen, daß ihr Volkscharakter einer nachhaltigen Umformung bedurfte. Schließlich hatte der die Deutschen angeblich geradewegs nach Auschwitz geführt.

Die Vorstellungen der Alliierten waren unmißverständlich in der Direktive der Vereinigten Stabschefs Nr. 1067 vom April 1945 festgelegt, die dem Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen aufgab, wie er sein Amt zu führen habe. Zu Beginn dieser Weisung werden die grundlegenden Ziele der Militärregierung in Deutschland formuliert. Dort heißt es unter anderem:

„Es muß den Deutschen (nicht etwa den Nazis, der Verfasser) klargemacht werden, daß Deutschlands rücksichtslose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unvermeidlich gemacht haben, und daß sie nicht der Verantwortung für das entgehen können, was sie selbst auf sich geladen haben. Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat…Das Hauptziel der Alliierten ist es, Deutschland daran zu hindern, je wieder eine Bedrohung des Weltfriedens zu werden…“

Daß es um ein weit in die Zukunft wirkendes und die politisch-kulturellen Grundlagen der Nation nachhaltig gestaltendes Programm ging, erhellt aus dem Kapitel Erziehung, wo es unter anderem heißt:

„Ein koordiniertes Kontrollsystem über die deutsche Erziehung und ein bejahendes Programm der Neuausrichtung sollen aufgestellt werden, um die nazistischen und militaristischen Lehren völlig auszurotten und die Entwicklung demokratischen Gedankenguts zu fördern.“

Überflüssig zu sagen, daß die Definition der Begriffe demokratisch, militaristisch und nazistisch natürlich der Militärregierung vorbehalten war. Die mit dem Beginn des Kalten Krieges notwendig gewordene Wiederbewaffnung der Deutschen führte allerdings gerade zum Thema „Militarismus“ zu gewissen Zielkonflikten und Erklärungsnöten, die zu allerhand semantischen und rhetorischen Verrenkungen zwangen. Aber das ist ein anderes Thema.

Zwischen Selbstachtung und Unterwerfung:

Es ist an sich erstaunlich, daß ein Teil der Eliten in Deutschland das umgehend akzeptiert und umgesetzt hat, noch erstaunlicher, daß der Anteil dieser Leute heute so hoch ist, daß man nahezu von einer allgemeinen Überzeugung der Deutschen sprechen kann, Deutschland trage die alleinige Schuld am II. Weltkrieg und habe dafür auch heute noch geradezustehen. Deswegen hält sich zum Beispiel der Widerspruch in Grenzen, wenn der Bundespräsident unbegründete oder längst erledigte Wiedergutmachungsforderungen der Griechen für verständlich erklärt und dazu auffordert darüber nachzudenken, wie man das geschehene Unrecht wiedergutmachen könnte.

Unmittelbar nach dem Krieg war diese einseitige Schuldzuschreibung, dazu noch nicht beschränkt auf Hitler und seine Paladine, keineswegs allgemein akzeptiert. Insbesondere das Ansinnen der Alliierten, die Deutschen sollten einsehen, daß sie in ihrer Gesamtheit schuldig geworden seien, wurde auch von maßgeblichen Persönlichkeiten aus den Bereichen Kirchen, Politik und Wissenschaften zurückgewiesen. So wandte sich der Philosoph Karl Jaspers bereits 1946 gegen die Behauptung einer Kollektivschuld der Deutschen. Ein Volk könne nie als Ganzes angeklagt werden, da Verbrecher immer nur der Einzelne sei. Ein Volk könne aber auch nie als Ganzes moralische Schuld tragen, da es keine allgemein verbindende Moral oder Unmoral eines ganzen Volkes gebe. Der mutige Kämpfer gegen den nationalsozialistischen Ungeist, Clemens August Kardinal Graf von Galen, prangerte bereits am 1. Juli 1945 in einer Predigt die Unhaltbarkeit der kollektiven Verdammung des deutschen Volkes an:

„Es ist eine Verleumdung der Gerechtigkeit und der Liebe, wenn man uns alle, jeden deutschen Menschen, für mitschuldig an jenen Verbrechen und darum für strafwürdig erklärt. Die unvermeidlichen Kriegsfolgen, das Leid um unsere Toten, um unsere zerstörten Städte, Wohnungen und Kirchen wollen wir annehmen und mit Gottes Hilfe geduldig tragen. Nicht aber ungerechte Beschuldigung und Bestrafung für Geschehnisse, unter deren Willkür, Ungerechtigkeit und Grausamkeit wir selbst lange Jahre geseufzt und schwer gelitten haben.“

Im Namen der überwiegenden Mehrheit der Deutschen konnte Bundeskanzler Konrad Adenauer dann auch im Deutschen Bundestag am 27.September 1951 erklären:

„Das deutsche Volk hat in seiner überwiegenden Mehrheit die an den Juden begangenen Verbrechen verabscheut und hat sich an ihnen nicht beteiligt. Es hat in der Zeit des Nationalsozialismus im deutschen Volke viele gegeben, die mit eigener Gefährdung aus religiösen Gründen, aus Gewissensnot, aus Scham über die Schändung des deutschen Namens ihren jüdischen Mitbürgern Hilfsbereitschaft gezeigt haben.“

Anders dagegen die führenden Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Deutschland. In dem „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ vom Oktober 1945 heißt es:

„… als wir uns mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft der Leiden wissen, sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“

Wer seine Opposition zum Regime nicht soweit getrieben hat, daß er selbst deswegen ermordet wurde, der ist eben schuldig geworden. Die neuen Herren werden das zufrieden zur Kenntnis genommen haben. Angesichts der Fakten, auf die wir anschließend näher eingehen werden, ist diese Erklärung jedoch überraschend. Das wurde auch in der Vergangenheit nicht überall in der EKD so gesehen. Der evangelische Theologe Prof. Walter Künneth wandte sich gegen die Kollektivschuldthese und führte aus:

„Zum Volk gehören ja auch immer die politisch Unbeteiligten, wie die Kinder, die Kranken, die alten Menschen, aber auch die Menge derer, welche eine spezielle politische Einsicht und Urteilsmöglichkeit gar nicht besitzen können und darum ohne Schuld zu Instrumenten der politischen Beeinflussung werden. Es widerspricht dem Sinn des geschichtlichen und volkhaften Lebens wie auch der Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit, wollte man all diese Millionen eines Volkes als politisch verantwortlich und schuldig an Unheilstaten der Herrschenden deklarieren.“

Haben die Deutschen Krieg und Holocaust gewählt?

Es ist in der Tat denknotwendig falsch, ein ganzes Volk für die Verbrechen seiner Führung, zumal einer diktatorischen Führung, in die moralische, geschweige denn juristische Haftung zu nehmen. Es findet aber auch gerade im Falle Deutschlands und der Ereignisse des II. Weltkrieges keine Begründbarkeit in den Fakten. Zunächst muß beachtet werden, daß Hitler und die NSDAP in freien Wahlen niemals auch nur annähernd die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht haben. Bei den letzten freien Reichstagswahlen erhielt die NSDAP 33,1 % der Stimmen. Zur Regierungsbildung war eine Koalition mit anderen Parteien und Kräften erforderlich. Selbst bei der letzten Wahl, zu der andere Parteien als die NSDAP zugelassen waren, allerdings massiv in ihren Rechten beschnitten worden waren, erhielt sie „nur“ 43,9 % der Stimmen. Doch auch diese 33,1 % bzw. 43,9 % der Wähler konnten nicht ahnen, was in den nächsten Jahren auf sie zukommen würde. Entgegen dem Eindruck, den „politisch korrekte“ Kreise erwecken wollen, war weder im (sehr knappen) Parteiprogramm der NSDAP noch in Hitlers „Mein Kampf“ die Rede davon, daß man beabsichtige, den II. Weltkrieg zu beginnen und die Juden auszurotten. Das Parteiprogramm enthielt zwar antisemitische Passagen, unter anderem die Forderung, Juden von bestimmten Berufen auszuschließen. Hitlers Buch ist natürlich entschieden antisemitisch und beschreibt programmatisch den Weg des deutschen Volkes zur Großmacht in Europa, die es seines Erachtens werden müsse, wenn es nicht untergehen wolle. Eine Absicht, etwa die Sowjetunion angreifen zu wollen, wird dort nicht bekundet. Die einschlägigen Äußerungen auf Seite 721 formulieren vielmehr die Erwartung, daß die Sowjetunion zusammenbrechen und somit Raum für die deutsche Besiedelung entstehen werde. Auch die dokumentierten Wahlreden Hitlers lassen jedenfalls für ihre Zuhörer nicht erkennen, daß Hitler alles das zu tun gedachte, was er später tatsächlich getan hat. Nur wenn man mit der heute möglichen Kenntnis der Ereignisse an diese Texte herangeht, kann man sie im Nachhinein dahingehend interpretieren, daß genau diese Dinge beabsichtigt waren. Seine Wähler erwarteten von Hitler schlicht ein besseres Leben, Arbeit und Brot, sowie die Revision des in der Tat nicht nur als ungerecht empfundenen Versailler Vertrages.

Antisemitismus in der Geschichte und seine heutige Wahrnehmung: 

Der wüste Antisemitismus der Nazis war im übrigen seinerzeit keineswegs einzigartig. Vielmehr war er in mehr oder weniger radikaler Form in Europa allgegenwärtig. Er war auch in Deutschland gewissermaßen salonfähig. Selbst unter den Unterzeichnern des Stuttgarter Schuldbekenntnisses der EKD waren Persönlichkeiten, die sich mit derartigen Äußerungen hervorgetan hatten. Dazu gehörte Martin Niemöller, der im I. Weltkrieg U-Bootkommandant gewesen war, danach aus Protest gegen die demokratische Entwicklung in Deutschland seinen Abschied nahm, 1920 Kommandeur eines Freikorpsbataillons wurde und seit 1924 NSDAP wählte. Sein späterer Bruch mit dem Nationalsozialismus war theologisch, nicht politisch begründet, so daß er noch nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen seiner oppositionellen Haltung bei Kriegsbeginn 1939 Hitler persönlich um das Kommando über ein U-Boot bat, um seinen patriotischen Pflichten nachkommen zu können. Seinen Namen trägt in Nürnberg noch heute eine Kirche; mehrere Schulen in Deutschland und 38 Straßen sind nach ihm benannt. Dies ungeachtet seiner nachstehend zitierten Äußerung:

„Wir sprechen vom ewigen Juden und schauen das Bild eines unsteten Wanderers, der keine Heimat hat und keinen Frieden findet; und wir schauen das Bild eines hochbegabten Volkes, das Ideen über Ideen hervorbringt, um die Welt damit zu beglücken; aber was es auch beginnt, verwandelt sich in Gift; und was es erntet, ist immer wieder Verachtung und Haß, weil je und dann die betrogene Welt den Betrug merkt und sich auf ihre Weise rächt. „Auf ihre Weise“: denn wir wissen wohl, daß es keinen Freibrief gibt, der uns ermächtigte, dem Fluch Gottes mit unserem Haß nachzuhelfen.“ 

Ein weiterer Unterzeichner dieses Stuttgarter Schuldbekenntnisses, Bischof Hans Meiser, setzte sich zwar mutig für die Juden ein und rettete mehr als hundert von ihnen das leben, mußte sich jedoch 50 Jahre nach seinem Tod wegen vergleichsweise harmloser Äußerungen zum Judentum vor den Tribunalen der political correctness verantworten. Auf Betreiben eines Nürnberger Stadtrates wurde die nach ihm benannte Straße in der Altstadt (mit den Stimmen der CSU) ebenso umbenannt wie das in München auf Betreiben linker Politiker geschah. Es lohnt sich, auch seine Äußerungen zu zitieren:

„Die kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen, die wir den Juden zu verdanken haben, sollen voll anerkannt werden. Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß der jüdische Geist für uns etwas Wesensfremdes hat und daß sein Umsichgreifen zum allergrößten Schaden für unser Volk wäre. Es ist oft betont worden, daß der jüdische Verstand etwas Zersetzendes, Ätzendes, Auflösendes in sich hat. Er ist kritisch zersetzend, nicht kontemplativ, konstruierend, produktiv. Das ist von jüdischer Seite selbst anerkannt, wenn der Jude Abraham Geiger im Hinblick auf Börne und Heine schreibt: „Es ist jüdischer Geist, der in ihnen lebendig ist, der sprudelnde, zersetzende, witzige, weniger positiv aufbauende, aber Ferment hineinbringende in den stockphiliströsen, zähen, trockenen, deutschen Geist:“ 

Vor der Entnamung in Nürnberg und München konnte ihn auch nicht bewahren, daß er die Widerstandskämpfer aus dem „Kreisauer Kreis“ unterstützt hatte.

Von guten und bösen Antisemitisten:

Man fragt sich natürlich, warum Niemöller weiterhin unangefochten die Ehre der Altäre zuteil wird, weil keine der nach ihm benannten Kirchen, Schulen und Straßen bisher umbenannt worden ist, Meiser hingegen in München und Nürnberg – in anderen bayerischen Städten sind solche Entnamungsaktionen gescheitert – an den Pranger gestellt worden ist. Und es bedeutet zweifellos eine Herabsetzung des Ansehens, wenn einer historischen Persönlichkeit nachträglich die Ehre genommen wird, als Namensgeber einer Straße wahrgenommen zu werden. Wenn demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die auf die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts gestützte Klage der Nachkommen des Entehrten mit der Begründung abgewiesen hat, die Benennung von Straßen habe lediglich rein ordnungspolitischen Charakter und diene nicht zum Schutz der Ehre von namensgebenden Personen, dann hat er sich damit schlicht um die Entscheidung darüber herumgedrückt, ob diese Entnamung das postmortale Persönlichkeitsrecht des Landesbischofs Meiser berührt, und vor allem seine Worte und Taten in ihrer Gesamtheit dies rechtfertigen oder nicht. Wer dahinter die Angst der Richter vermutet, mit einer Entscheidung in der Sache, also gegründet auf die rechtliche Beurteilung der Leistungen und Fehlleistungen des Verstorbenen, sich dem shitstorm der politisch korrekten Zeitgenossen auszusetzen, dürfte in Ansehung der bundesrepublikanischen Befindlichkeiten nicht ganz falsch liegen. Niemöller dürfte unanfechtbar geworden sein, weil er sich nach dem II. Weltkrieg angesichts der Existenz von Atomwaffen zum radikalen Pazifisten und Gegner der Bundeswehr entwickelt hat. Das kompensiert in den Augen der politisch korrekten Zeitgenossen unseres Landes offenbar selbst die Unterstützung der NSDAP und antisemitische Äußerungen. Meiser hingegen hat derartiges nicht vorzuweisen, sich jedoch nach dem Kriege unter anderem für verurteilte Kriegsverbrecher eingesetzt und die amerikanische Siegerjustiz kritisiert.

Die Schuld der Unwissenden und Ohnmächtigen:    

Weder Niemöller noch Meiser konnten auch nur ahnen, welch furchtbare Konsequenz Hitlers Judenhass dereinst haben werde. Das gilt es recht für die Masse der einfachen Leute, die von Hitler einfach eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und die Revision des nicht nur als ungerecht empfundenen Versailler Vertrages mit seinen drückenden Reparationen und demütigenden Restriktionen erwarteten. Als dann tatsächlich der Krieg begann, gab es schon lange keine Wahlen mehr, erst recht nicht, als die planmäßige Vernichtung der Juden ins Werk gesetzt wurde. Hinzu kommt, daß diese unter schärfster Geheimhaltung und dazu noch in für „Normalsterbliche“ unzugänglichen Gegenden der eroberten Ostgebiete stattfand. Wenn gewisse Historiker darauf abheben, daß vielfach unter den Augen der Bevölkerung, teilweise auch (leider) unter ihrem Beifall, Juden deportiert wurden, so muß man dabei beachten, daß dies dem Volk als „Umsiedlung“ dargestellt wurde. Welches Schicksal diesen Menschen wirklich zugedacht war, machten die Nazis der Bevölkerung gerade nicht klar. Vielmehr galt auch hierfür der berüchtigte Geheimhaltungsbefehl Nr. 1 des Diktators, wonach niemand mehr wissen durfte, als er für die Erfüllung der eigenen Aufgabe unbedingt wissen mußte. Wer sich über dieses Thema näher informieren will, dem sei die Lektüre der einschlägigen Bücher von Konrad Löw empfohlen, der freilich in den Augen der „politisch korrekten“ Historiker, Journalisten und Politiker ein Diener Satans ist, dessen Bücher man dem Bürger möglichst vorenthalten muß.

Wofür haben unsere Vorfahren gesühnt? Wofür sollen wir sühnen? Schuldig werden kann nur der Täter, nicht aber sein Werkzeug, denn dieses, auch wenn es aus Fleisch und Blut ist, handelt nicht selbst und aus eigenem Antrieb, sondern es wird benutzt. Deswegen erklärte Papst Benedikt XVI. anläßlich seines Besuchs in Auschwitz-Birkenau am 28. Mai 2006, er sei hierhergekommen „als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, so daß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und mißbraucht werden konnte.“

Am Maßstab dieser Worte des emeritierten Papstes aus Deutschland wollen wir die Reden und Artikel messen, die in diesen Tagen in großer Zahl regierungsamtlich wie publizistisch die Medien überfluten werden, denn zum 70ten Jahrestag des Kriegsendes in Europa will ja niemand abseits stehen wenn es darum geht, die endgültige Deutung der Geschichte vorzunehmen, die ja nur heißen kann: Sühnt Eure Schuld!

 


Die sogenannte Kriegsschuld und die Folgen

Es ist wahr, daß Hitler, über dessen politisch hochkriminellen Charakter kein Wort verloren werden muß, die Lawine losgetreten hat. Wahr ist aber auch, daß die Lage bereits sehr labil war. Es hätte auch ein anderer die Lawine lostreten können. Er hätte dann den selben Rechtsbruch begangen wie Hitler. Nur hätte man dann nach dem Krieg nicht so einfach mit dem Finger auf Deutschland zeigen können. So aber hat Hitler denen in die Karten gespielt, die den Krieg genauso wollten wie er. Und weil er ihn nur verlieren konnte, hat er damit bereits den Grundstein für den endgültigen Sieg der Alliierten gelegt: nach dem militärischen Sieg konnte die endgültige politische Unterwerfung der lästigen Großmacht in Europas Mitte vollzogen werden. Die Deutschen konnte man dazu bringen, sich selbst als die mit der Erbsünde behafteten Nachfahren des Tätervolkes zu begreifen. Die Erlösung von diesem Übel konnte nur durch eine Internationalisierung geschehen. Sicherheitspolitisch in einem von den Alliierten dominierten Militärbündnis mit integrierten Kommandobehörden, wirtschaftspolitisch durch eine weitgehende Wirtschafts-und Währungsunion mit supranationalen Strukturen, rechtspolitisch durch die Unterwerfung unter eine europäische Rechtsordnung, und kulturell assimiliert in die globale Gemeinde der Konsumenten von Hollywoodfilmen und Produkten der US-dominierten Unterhaltungsmusikindustrie. So fährt der Bundesrepublikaner fröhlich englisch radebrechend und Coca-Cola trinkend durch die Welt. Und niemand hat Angst vor ihm. Aber jeder kriegt Geld von ihm. Sic transit gloria mundi.

Bedingt abwehrbereit

 

Unter dieser Überschrift veröffentlichte das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL am 10.10.1962 einen Artikel über das soeben zu Ende gegangene NATO-Manöver „Fallex 62“. Die Verfasser, darunter der kriegsgediente Fallschirmjägerleutnant Conrad Ahlers, berichteten darin über erhebliche Mängel der Verteidigungsplanung des westlichen Bündnisses und über einen geradezu katastrophalen Zustand der Bundeswehr. (War eigentlich gerade mal sechs Jahre nach der Aufstellung dieser Armee gewissermaßen aus dem Nichts etwas anderes zu erwarten?) Das löste zunächst die sogenannte SPIEGEL-Affäre aus, über die an dieser Stelle nichts gesagt werden soll, obgleich es auch dazu einiges zu sagen gäbe. In der Folgezeit kam es jedoch zur Änderung der NATO-Doktrin, weg von der massive retaliation hin zur flexible response. Vor allem aber wurden Organisation und Ausrüstung der Bundeswehr erheblich verbessert. Unter anderem führte der erkannte Mangel an Offizieren und Unteroffizieren für die mobil gemachten Truppenteile zur Entwicklung und Umsetzung einer Reservistenkonzeption. Diese Armee hatte sich in der Zeit des Kalten Krieges zu einer durchaus ansehnlichen Truppe entwickelt, trotz aller Mängel.

Mehr als 50 Jahre nach Fallex 62 muß man jedoch feststellen, daß ein Zustandsbericht über die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erneut unter der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ erscheinen müßte, eher noch mit „Nicht abwehrbereit“ überschrieben werden sollte. Denn in diesen Tagen häufen sich die Meldungen über Mängel und Lieferverzögerungen von Großgerät wie Luftfahrzeugen, Kriegsschiffen und Gefechtsfahrzeugen.  Eine kurze Übersicht, basierend auf Medienberichten, die aber wegen ihrer relativ übereinstimmenden Berichterstattung einigermaßen glaubhaft erscheinen:

Der A 400 M sollte eigentlich schon seit Jahren die Transall aus den 60er Jahren abgelöst haben. zur Zeit rechnet man mit der Einsatzfähigkeit 2019. Ob bis dahin alle Mängel abgestellt sein werden, wird sich weisen.

Von den bisher mit ca. zwei Jahrzehnten Verspätung ausgelieferten 109 Eurofightern sind dem Vernehmen nach nur 42 einsatzbereit.

Der Kampfhubschrauber Tiger fliegt inzwischen zwar auch in der Truppe, muß aber alle 25 Flugstunden in die Inspektion. Meistens kann er nicht geflogen werden, denn Ende 2014 waren nur 11% der Maschinen startklar.

Nicht besser steht es um die Einsatzbereitschaft des Transporthubschraubers NH 90. Er steht derzeit überhaupt am Boden, im vergangenen Jahr waren durchschnittlich nur 17,45 % der Maschinen einsatzbereit.

Wenig gutes hört man auch von der Marineversion MH 90. So soll das vorgesehene Leistungsspektrum nicht erreicht werden.

Kaum weniger Freude machen der Bundesmarine ihre neuen U-Boote der Klasse 212 A. Es scheint, als seien Vorserienmodelle zu Entwicklungszwecken ausgeliefert worden.

Die fünf neuen Korvetten der „Braunschweig“-Klasse sind nicht nur verspätet und, wen wundert’s noch, wesentlich teurer als bestellt ausgeliefert worden, nein, die stolzen Schiffe haben auch allerhand Gebresten, vom untauglichen Getriebe bis zum Schimmel in der Klimaanlage.

Das Gruppenfahrzeug der Infanterie „Boxer“, von dem überhaupt nur kümmerliche 180 Stück an die Truppe ausgeliefert worden sind, kommt wohl ebenfalls aus den Kinderkrankheiten nicht heraus. Lediglich 70 Fahrzeuge können genutzt werden, die restlichen 110 sind in der Instandsetzung.

Der Nachfolger des SPz Marder wird ziemlich verloren in den Hallen und auf den Übungsplätzen herumstehen, denn statt der ursprünglich geplanten 1.000 Gefechtsfahrzeuge werden nur 350 angeschafft. Über die Mängel bei einsatzwichtiger Elektronik kann man aber hinwegsehen, denn im hinteren Kampfraum können auch hochschwangere Soldatinnen ihren Gefechtseinsatz absolvieren. Das paßt ja gut in das Attraktivitätsprogramm der Frau Verteidigungsministerin.

Die mangelnde Präzision des Standard-Sturmgewehrs G 36 unter Hitzebedingungen wird inzwischen von diversen Ausschüssen untersucht. Es gibt Berichte, wonach der Hersteller nach Auslieferung der Waffe an die Truppe das Material der Kunststoffbauteile durch ein billigeres ersetzt haben soll, das sich bei Hitze verzieht und damit die bekannten Einbußen bei der Treffsicherheit verursacht.

Die Personalprobleme infolge der Umstellung von einer Armee mit einem großen Anteil von Wehrpflichtigen in eine reine Berufsarmee zeigen sich immer deutlicher. Es fehlt in allen Laufbahnen an qualifiziertem Nachwuchs. Stellen können nicht besetzt werden. Anforderungen müssen zum Teil herabgesetzt werden. Nach Jahren der Fokussierung auf Einsätze im Rahmen von Missionen wie KFOR, IFOR, ISAF und ähnlichen muß festgestellt werden, daß die Fähigkeit zur Landesverteidigung auch im NATO-Verbund verlorengegangen ist, allein schon mangels Masse. Hektische Aktionen wie die Rückführung von 100 bereits ausgemusterten Kampfpanzern in die Truppe zeigen doch nur wo diese Armee inzwischen wirklich angekommen ist.

Dieser Befund bliebe aber nichtssagend, wenn er nicht zum Anlaß genommen würde, nach den Ursachen zu suchen. Sie sind leicht aufzufinden. „Im Westen nichts Neues“ heißt ein bekannter Roman über den I. Weltkrieg. „In Deutschland nichts Neues“ wäre das Kapitel über die Ursachen der Misere zu übertiteln. Die Bundeswehr stößt in unserem Lande allenfalls auf ein höfliches Desinteresse, hat ein früherer Bundespräsident zutreffend festgestellt. Ihre Entstehung verdankt sie nicht dem Wunsch eines selbstbewußten Volkes nach einer starken Armee. Vielmehr wurde sie als Beitrag der unter Kuratel der Westmächte stehenden Bundesrepublik Deutschland zur NATO aufgestellt. Das geschah gegen den erbitterten Widerstand großer Teile der Bevölkerung und der SPD. Nach dem Zusammenbruch Deutschlands 1945, dem Totalverlust seiner Staatlichkeit und der Umerziehung der Deutschen von angeblich brutalen Militaristen zu sanften Pazifisten war die Abneigung gegen alles militärische so verbreitet, daß noch im Bundestagswahlkampf 1949 der spätere Verteidigungsminister Strauß tönte: „Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nehmen will, dem soll die Hand abfallen!“ Das Mißtrauen der Politiker und Bürger gegen die eigene Armee war dementsprechend groß. Es führte zur strikten Trennung von Armee und Verwaltung, zum Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren, zu einer international beispiellosen Dominanz der zivilen Seite über die militärische Führung, zu einer teilweise grotesken Abgrenzung gegenüber der Wehrmacht bis hin zum Formaldienst und der Uniform, die zunächst nur eine schlechte Kopie der amerikanischen sein durfte. Dem pazifizierten, besser gesagt, kastrierten Volk konnte die Existenz einer eigenen Armee überhaupt nur mit der Behauptung schmackhaft gemacht werden, sie solle ja nicht eingesetzt werden, sondern existiere nur, damit es zu ihrem Einsatz erst gar nicht käme. Die älteren ehemaligen Soldaten erinnern sich noch an das Motto: „Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“. Natürlich ist es jedem Soldaten lieber, wenn er nicht kämpfen muß. Aber ihm ist klar, daß er dazu da ist, zu kämpfen, wenn sein Land ihn braucht. Diese Befindlichkeit war von Anfang an insbesondere unter den Intellektuellen dieser Republik verbreitet, was angesichts des Geisteszustandes der meisten heutigen Intellektuellen auch nicht weiter wundert. So schreibt Hans-Georg von Studnitz 1967 zu diesem Thema:

„Die Deutschen, die sich an Hitler nicht mehr erinnern wollen und Stalin vergessen haben, sind weit davon entfernt zu begreifen, daß nur solche Staaten Subjekte der Politik sein können, die Macht zu bilden und auszuüben verstehen. Noch heute wissen viele Deutsche nicht, wozu die Bundeswehr geschaffen wurde, welchen Auftrag sie haben und welche Stellung sie in der als pluralistisch bezeichneten Gesellschaft einnehmen sollte. Daß sich unter den Nichtwissenden viele Intellektuelle befinden, kennzeichnet den Grad der Verwirrung in einem Land, in dem gebildete Leute sich häufiger als anderswo durch einen erschreckenden Mangel an Intelligenz auszeichnen.“

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen außer, daß sich daran bis heute nichts geändert hat. In einem solchen Lande wird eine Armee immer allenfalls als notwendiges Übel betrachtet, für das so wenig Geld wie möglich ausgegeben werden soll und deren Soldaten bestenfalls auf das von Bundespräsident Horst Köhler so treffend formulierte freundliche Desinteresse stoßen. Das wird sich nach der Aussetzung der Wehrpflicht noch weiter zum Schlechten entwickeln. Denn wenn die allermeisten Bürger nicht mehr aus eigener Kenntnis oder den Erzählungen naher Verwandter wissen, was die Bundeswehr ist und wozu sie fähig ist, dann schwindet das Interesse an ihr und der Sicherheitspolitik immer mehr. Den führenden Industriellen liegt die militärische Stärke ihres Vaterlandes auch nicht am Herzen, vielmehr macht man mit einem solventen und wenig kritischen Kunden einfach gute Geschäfte. Man gewinnt als Politiker mit sicherheitspolitischen Themen auch keine Wahlkämpfe. Im Gegenteil. Wer durch die Lande tingelt und höhere Renten statt mehr Panzer verspricht, hat allemal die besseren Chancen gewählt zu werden als derjenige, der Geld für die Bundeswehr fordert, jedenfalls soweit damit nicht Kitas in Kasernen finanziert werden sollen.

Wird sich etwas ändern? Kaum, jedenfalls nicht zum Guten. Hier in Bundesrepublikanien.

 

Empörung

Wer sich außerhalb des politisch korrekten Meinungsspektrums bewegt, muß mit heftigen Vorwürfen rechnen. Wenn schon nicht die Nazikeule auf ihn niedersaust, so sieht er sich mindestens dem Vorwurf ausgesetzt, seine Äußerungen über dieses und jenes verletzten die Menschenwürde. Zwei Beispiele aus jüngster Zeit belegen das eindrucksvoll. In Bremen weist eine kleine Partei darauf hin, daß jugendliche Asylbewerber trotz schwerster Straftaten kaum mit Strafverfolgung oder gar Ausweisung zu rechnen haben. Weil dort zur Zeit Wahlkampf ist, liest man auf einem ihrer Plakate vor dem Hintergrund eines als Haftanstalt erkennbaren Gebäudes „Vollzug statt Schöner Wohnen“. Natürlich ist das eine wahlkampftypische griffige Formulierung, trifft aber auch den Kern des Problems, das diese Partei im Wahlkampf aufgreift. Die mediale Empörung ist erwartbar schrill ausgefallen. „Menschenverachtend“ sei das, so tönen Politiker und Journalisten. Ein weiteres Beispiel. Ein Mainzer Dachdecker wirbt für sein Unternehmen mit der grafischen Darstellung eines Schwarzafrikaners, der als solcher mit wulstigen Lippen und großen Ohrringen gezeichnet wird. Dieses Firmenlogo hat vor Jahrzehnten sein Großvater, der legendäre Karnevalist Ernst Neger, gewählt. Daß sein Enkel daran nicht rühren will, ist verständlich. Rassismus sei das, muß er sich anhören, eine Verletzung ihrer Grundrechte konstatieren organisierte Schwarzafrikaner. Die Grafik soll wohl genauso auf dem Altar der political correctness verbrannt werden, wie der Sarotti-Mohr, den bald nur noch die Älteren kennen werden.

Wer noch nicht verbildet ist, reibt sich verwundert die Augen. Warum es menschenverachtend sein soll, für Straftäter Strafvollzug zu fordern, erschließt sich auch bei angestrengtem Nachdenken nicht. Wieso eine Grafik in der Art des Sarotti-Mohrs rassistisch sein und gar die Grundrechte verletzen soll, ebensowenig. Das macht auch nichts, denn dazu erläutern uns die erwähnten organisierten Schwarzafrikaner, das könne natürlich nur verstehen, wer selbst Rassismuserfahrung habe. Aha. Wir brauchen also nicht zu verstehen, warum wir etwas nicht dürfen. Wir müssen nur den Weisungen der Leute folgen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Natürlich sind diese Vorwürfe absurd. Sie wären auch der Rede nicht wert, wenn es sich dabei nur um die Hirngespinste von Außenseitern handeln würde. Indessen handelt es sich aber leider um das, was die Juristen die „herrschende Meinung“ nennen. Doch entwertet gerade das Ausmaß der Empörung mit ihrer ebenso penetranten wie permanenten Klage über angeblich verletzte Menschenrechte ihr Anliegen auch da, wo es ausnahmsweise einmal berechtigt ist. Denn in unserer Verfassung steht der Schutz der Menschenwürde aus gutem Grund an prominentester Stelle in ihrem Art. 1 Abs. 1 Satz 1. Sie ist auch durch nichts und niemanden beschränkt und antastbar. Juristen sprechen von der Menschenwürde als absolutem Recht. Aber gerade daraus folgt auch denknotwendig, daß man sie nicht allenthalben als Argument einsetzen kann. Vielmehr verhält es sich mit ihr wie mit einem kostbaren Gefäß, das nur selten aus dem Schrank geholt und für seinen profanen Zweck verwendet wird. Führende Verfassungsjuristen formulieren das zum Beispiel so: „In der besonderen Stellung der Menschenwürde in den Verfassungstexten kommt zugleich zum Ausdruck, daß die Menschenwürde nicht beliebig und inflationär gegen jede denkbare Unannehmlichkeit eingesetzt werden soll.“ (Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte S. 353). Doch daran halten sich offenbar nur die wenigsten. So rügt Eric Hilgendorf, Ordinarius für Strafrecht und Rechtstheorie an der Universität Würzburg, in seinem Aufsatz „Die mißbrauchte Menschenwürde“ aus dem Jahre 1999: „Nicht wenige scheinen die Menschenwürde als Passepartout für sämtliche rechtspolitischen Fragen mit Grundlagenbezug anzusehen…Die Menschenwürde wird zur „kleinen Münze“ herabgestuft, zur Floskel für Sonntagsredner. Schlimmstenfalls könnte die Berufung auf die Menschenwürde in den Geruch der Beliebigkeit und Scharlatanerie geraten:“ Tatsächlich ist hier äußerste Zurückhaltung angebracht. Der große Verfassungsjurist Günter Dürig hat zum richtigen Umgang mit diesem Menschenrecht die sog. Objektformel in die Rechtswissenschaft eingeführt. Danach ist die Menschenwürde getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. Ins Positive gewendet geht es doch nur um ganz elementare Dinge wie das Existenzminimum, das Recht auf die eigene Persönlichkeit und den Status als Rechtssubjekt und nicht eines bloßen Objekts. Um die Menschenwürdegarantie nicht auszuweiten und ihr damit die Durchschlagskraft zu nehmen, sollte ein Menschenwürdeverstoß allerdings nur bei gravierenden Verletzungen dieser Schutzgüter angenommen werden, so Hilgendorf in dem erwähnten Aufsatz.

Eine verbale Abrüstung tut not. Überall die Menschenwürde in Gefahr zu sehen, ist kontraproduktiv. Ebenso wie die allzu häufig Fehlalarm gebende Diebstahlsicherung im Auto nicht mehr beachtet wird, kann der allenthalben aus vergleichsweise nichtigem Anlaß erhobenen Vorwurf der Menschenwürdeverletzung noch ernstgenommen werden. Und noch schlimmer ist es, wenn berechtigte oder auch nur tolerierbare Meinungsäußerungen fälschlich mit dem Etikett der Menschenrechtsverletzung versehen werden. Doch Einsicht setzt Verstand voraus. Den sucht man bei politisch korrekten Zeitgenossen meist vergebens.

 

Regenbogen über Baden-Württemberg

Alle Menschen sind gleich – vor dem Gesetz. Alle Menschen sind ungleich – von Natur. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist die große zivilisatorische Errungenschaft der Aufklärung. Nicht einmal die Hochkulturen der Antike in Europa, geschweige denn in anderen Teilen der Welt, haben diese höchste Stufe der Zivilisation erreicht, die notwendig auch mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden ist. Diesen Weg zu gehen und dieses Ziel zu erreichen, hatten wir Menschen auch in unserer Hand. Denn die Organisation unseres Zusammenlebens war und ist das Ergebnis unserer Willensbildung. Das wird auch in der Zukunft so sein. Wie wir indessen sind, ob groß oder klein, weiß oder schwarz, dumm oder intelligent, gelassen oder nervös, faul oder fleißig, männlich oder weiblich, musisch oder sportlich begabt, handwerklich geschickt oder mit zehn Daumen ausgestattet, das alles sind wir einfach und wir können es nicht ändern. Niemand wird ernsthaft behaupten, aus einem unmusikalischen Menschen könne durch fleißiges Üben ein Pavarotti oder eine Callas werden, oder aus einem Menschen mit IQ unter 80 durch intensive Beschulung ein Nobelpreisträger. Zwar wird, dem biblischen Gleichnis von den Talenten entsprechend, durch redliches Mühen verbessert oder vermehrt werden können, was vorhanden ist. Nur grundlegend verändert wird der Mensch dadurch nicht. Aus dem unsportlichen Menschen mag durch hartes Ausdauertraining ein passabler Läufer werden. Ein Olympiasieger wird er sicher nicht, ebensowenig ein geschmeidiger Ballartist. Diese Beispiele sollten genügen, auch plastisch klarzumachen, was auf der Hand liegt: Auf unsere eigene Natur können wir nur wenig bis garnicht willentlich einwirken. Mit unseren Veranlagungen müssen wir leben und zurechtkommen. An alledem hat auch seit Menschengedenken niemand gezweifelt. Nicht die Religionen, nicht die Philosophie, nicht Literatur und Kunst, solange das Denken der Menschen aufgezeichnet wird. Vorher natürlich erst recht nicht.

Es war unserer Zeit vorbehalten, die Natur zu korrigieren, jedenfalls gedanklich. Denn seit rund hundert Jahren glauben manche Wissenschaftler oder solche Menschen, die sich dafür halten, der Mensch werde nicht durch natürliche Veranlagung, sondern durch soziale Einwirkung geprägt. Das gelte keineswegs nur für die Erlernung dessen, was gemeinhin Kulturtechniken genannt wird, wie etwa Familienleben, Benimmregeln, Fremdsprachenbeherrschung und Erwerb von fachlichen Qualifikationen. Nein, das gelte auch für die Unterscheidung in Frau oder Mann und die daraus folgenden Konsequenzen für das Leben als einzelner wie in der Gemeinschaft. Von der französischen Schriftstellerin Simone de Beauvoir stammt der fundamentale Glaubenssatz des Feminismus: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“ Demnach gibt es keine biologische Festlegung des Geschlechts, sondern eine soziale Bestimmung dazu. Die „moderne“ Genderforschung behauptet deswegen, bei der Geburt eines Menschen werde ihm auf Grund der äußerlich erkennbaren Geschlechtsmerkmale ein Geschlecht „zugewiesen“ und ihm dann durch Erziehung eingeprägt wie Kopf und Zahl dem Münzrohling. In einem unauflöslichen Widerspruch dazu stehen allerdings alle „modernen“ Vorstellungen über die schicksalhafte Veranlagung von Menschen, die mit einer unklaren oder gar den biologischen Geschlechtsmerkmalen entgegengesetzten sexuellen Empfindung geboren werden oder diese entwickeln. So ganz klar ist das alles aber wohl nicht, die Variablen sowohl in der medizinischen Wissenschaft wie auch der Pseudowissenschaft namens „Genderstudies“ sind unübersichtlich. Außer der gewissermaßen „handelsüblichen“ Variante des Menschen, der als Mann und Frau zusammenlebt und gemeinsame Kinder großzieht, gibt es demnach nicht nur homosexuelle Menschen beiderlei Geschlechts, die in modischer Sprache als „schwul“ bzw. „lesbisch“ bezeichnet werden, sondern auch noch die Varianten „bisexuell“, „transsexuell“, „transgender“, „intersexuell“, „queer“ und viele andere. Das geht bis hin zu solchen Kapriolen der Phantasie wie „Girlfags“ (schwule Frauen) und „Guydykes“ (lesbische Männer). Handelte es sich dabei nur um wissenschaftliche Forschungen auf einem Randgebiet der Humanbiologie oder um randständige Debatten in den Feuilletons, so könnte man das achselzuckend zur Kenntnis nehmen und zur Tagesordnung übergehen.

Doch so ist es leider nicht. Vielmehr gibt es in Politik und Medien starke Bestrebungen, unsere natürliche, von Anbeginn der Menschheit gewachsene Vorstellung über die menschliche Natur und hier vor allem ihre geschlechtliche Seite radikal zu verändern. Daß man als Mann oder Frau, als Vater oder Mutter ins Leben gestellt ist, wird als irrige Vorstellung abgetan. Vielmehr handele es sich dabei lediglich um Rollen, die man – selbstverständlich unreflektiert – spiele. Demgemäß ist dann auch davon die Rede, daß kleinen Mädchen eine Mutter „rolle“ anerzogen werde, wie auch Buben männliche „Rollenbilder“ vorgegeben würden. Diese Sprache ist verräterisch. Sie zeigt, worum es geht. Man ist demnach nicht etwa schlicht und einfach ein Mann oder eine Mutter, nein man spielt eine Rolle wie es Schauspieler im Theater tun. Schauspieler indessen spielen heute diese und morgen jene Rolle, mal den Kriminalkommissar, mal den Ganoven, mal die Kaiserin Sissi, mal die Kameliendame. Sie sind es aber nicht. Wer diesen Sprachgebrauch übernimmt und etwa von der „Mutterrolle“ spricht, der ist diesen Gesellschaftsveränderern schon auf den Leim gegangen, denn die Veränderung der Wirklichkeit beginnt mit der Manipulation der Sprache. Diese Umgestaltung der Geschlechter hin zur bloßen Rolle, die man spielt und natürlich wechseln kann, ist kein Selbstzweck. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umgestaltung der Gesellschaft an sich. Die klassische Familie, die natürlich voraussetzt, daß die Menschen klar definiert als Männer und Frauen existieren, die gemeinsame Kinder zeugen und erziehen, wird als bloßer Unterdrückungsmechanismus diffamiert, der die patriarchalische, ja faschistische Gesellschaftsordnung erst ermöglicht. Deswegen muß hier angesetzt werden, um die Menschheit zu befreien und sie in die allein humane Lebensform des Sozialismus zu überführen. Nicht von ungefähr war die sogenannte sexuelle Revolution ein Hauptbestandteil der 1968er Bewegung, und nicht von ungefähr war die sexuelle Emanzipation der Frau auch ein Anliegen sozialistischer Theoretiker von Anfang an. Sexualforscher wie Wilhelm Reich wirkten eben im linken Milieu und nicht etwa in konservativen Kreisen.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht diese Bewegung derzeit in Baden-Württemberg, wo die grün-rote Landesregierung einen Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ in eine Vielzahl gesetzgeberische und verwaltungstechnische Maßnahmen umsetzen will. Daß derartiges gerade dort geschieht, sollte niemanden überraschen. Sowohl die Partei- und Wahlprogramme der GRÜNEN wie auch der SPD enthalten Forderungen in diesem Sinne. Betrachtet man sich nun diesen Katalog von sage und schreibe über 200 Einzelmaßnahmen, dann wird klar, daß es um nichts weniger als um die vollständige Umgestaltung unseres privaten und gesellschaftlichen Lebens geht. Und weil das alles natürlich nicht allein durch gutes Zureden erreicht werden kann, werden auch Maßnahmen vorbereitet, die man sonst nur aus Diktaturen mit stringenter Ideologie kennt. Nachfolgend einige Beispiele, an denen man erkennt, wie tiefgreifend und umfassend der Staat in das Leben seiner Bürger eingreifen will, um ihr Leben nachhaltig zu verändern. Das geschieht über vordergründig bürokratische Regelungen wie etwa die „Abbildung der Vielfalt in Formularen etc.“, zum Beispiel der „Überarbeitung des Elterngeldantrages (Heteronormativität)“. Das bedarf wohl der Erläuterung. Unter „Heteronormativität“ verstehen diese Designer des neuen Menschen eben, daß es bisher jedenfalls die Norm ist, daß Männer und Frauen heterosexuell leben und dies auch die gesellschaftliche Wahrnehmung prägt. Ausweisformulare kennen eben nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich. Das soll gegendert, pardon, geändert werden. Alle Ministerien haben daher künftig Formulare, Fragebögen und Software anzupassen, um so die vielfältigen Lebensformen abzubilden (bei Geschlecht dritte Option einfügen, Möglichkeit der gewünschten Ansprache als Frau beim biologischen Geschlecht männlich, zentrale Stelle zur Meldung des Namenswechsels etc.). Das muß sich natürlich ganz generell zeigen, wo auch immer der Staat in Erscheinung tritt. Wichtig ist hier die Nutzung einer „sensiblen Sprache“ in allen Veröffentlichungen und Reden des Landes, z.B. mittels geschlechtsneutraler Anrede. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kritische Betrachtung des Dudens. Für die nötige Breitenwirkung sorgt dann auch die „diskriminierungsfreie Arbeitswelt“, wobei das Land Baden- Württemberg als Arbeitgeber Vorbild für andere sein wird, indem verpflichtende Schulungen und Sensibilisierung von Führungskräften und den Personalabteilungen, Amtsleitung, Referatsleitung, Personalreferaten helfen und natürlich die Amtsspitze sich klar zu diesen Zielen bekennt und das Thema in das Leitbild aufnimmt. Damit sich das alles in den Köpfen von Anfang an festsetzt, beginnt man folgerichtig beim Kindergarten, wo z.B. „Vielfalt“ sichtbar gemacht wird durch die Anpassung von Büchern und Spielen. Dazu werden natürlich die Verlage von Büchern und Spielen für die frühkindliche Bildung in die Pflicht genommen. Darauf kann dann in der Schule aufgebaut werden. Hier wird ein „diskriminierungsfreier“ Schulalltag gewährleistet durch die Verankerung der Themen LSBTTIQ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender, Intersexuell, Queer) bzw. sexuelle und geschlechtliche Identität (ist das zweierlei?) im Bildungsplan. Das ganze muß natürlich auch juristisch abgesichert werden. Dazu wird der Art. 3 des Grundgesetzes ergänzt um die sexuelle und geschlechtliche Identität und natürlich das Herzensanliegen der GRÜNEN vorangetrieben, indem eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gestartet wird. In diesen Zusammenhang gehört auch Stärkung und Unterstützung von „Regenbogenfamilien“ durch die Einführung der sogenannten „dritten Elternschaft“. Weil man an der Bereitschaft aller benötigten Institutionen daran freudig mitzuwirken zweifelt, wird natürlich auch direkter wie indirekter Zwang ausgeübt. So sind die Zuschüsse für Hochschulen zu kürzen oder ganz zu streichen, die ein „veraltetes Menschenbild lehren“, und es findet keine Unterstützung bzw. keine Vergabe von Aufträgen an Institutionen mehr statt, die diskriminieren, z.B. Kirchen. George Orwell läßt grüßen. Die grüne Stasi kommt zum Einsatz. Dafür werden LSBTTIQ-Belange und „Diversity“ in Förderprogrammen oder bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand berücksichtigt. Selbstverständlich werden auch die Medien scharf kontrolliert und Sanktionen verhängt für „transphobe“ und „homophobe“ Medieninhalte in Wort und Bild. Der Zensor schneidet nicht nur, er bestraft auch gleich. Es ist dann auch nur konsequent, wenn sich das Land Baden-Württemberg klar positioniert bei „homo- und transphoben“  Aktivitäten im Ausland und dies auch vom Bund wie den Kommunen erwartet. Denn auch dort sollen künftig so wichtige Dinge wie die Seelsorge für „TTI-Menschen“ (transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen) aus der Bauernschaft stattfinden, und auch „queere“ Gottesdienste gefeiert werden können, und auch LSSBTTIQ in der Schwangerschaftsberatung verankert werden, nicht zu vergessen die „Unterstützung von Partys und Veranstaltungen der Community“ auch an konservativen Plätzen, und die Anerkennung von Szenelokalitäten. Dieser kleine Ausschnitt aus dem Absurditätenkatalog der Landesregierung von Baden-Württemberg mag erst einmal genügen.

Das Interesse der betroffenen Bürger des Landes an diesem Aktionsplan seiner gewählten Politiker steht im umgekehrten Verhältnis zur fundamentalen Bedeutung des Aktionsplans, der ja nichts weniger als die vollständige Veränderung des Verhältnisses der Geschlechter zueinander und die Indoktrination, besser: Belästigung, der Kinder ab 3 Jahren (!) mit einem so irrwitzigen Aberglauben durch staatlichen Zwang beinhaltet. An der Demonstration gegen diesen Aktionsplan in Stuttgart nahmen lediglich ca. 1.000 Menschen teil. Die Erklärung dafür kann nur sein, daß der Masse der betroffenen Bürger einfach nicht klar ist, was da abläuft, sie sich vielmehr gar nicht vorstellen können, daß es so etwas überhaupt gibt, und sich erst recht nicht vorstellen können, daß der Staat einen solchen Schwachsinn Gesetz werden läßt. Man kommt also nicht daran vorbei, daß hier aufgeklärt werden muß. Das ist mühsam, vor allem, weil man dabei regelmäßig erst einmal auf völlige Verständnislosigkeit stößt. Zum einen ist es schon sehr schwer, all diese verquasten Begriffe zu erläutern, um die es hier geht, und zum anderen fällt es jedem normalen Bürger schwer zu erkennen, daß der Staat nicht immer eine seriöse Einrichtung ist.

Wer die Vertreter des Gendermainstreaming und des „Alles ist egal, liebt euch doch, wie ihr wollt LSBTTIQ“ kritisiert, muß allerdings auch eine Antwort darauf haben, wie denn mit den Menschen umzugehen ist, denen die Natur nun einmal eine andere geschlechtliche Veranlagung gegeben hat, als nahezu allen anderen. Zwar beharren gerade die Vertreter von Homosexuellenverbänden und sonstige Lobbyisten von LSBTTIQ darauf, daß ihre Zahl sehr viel größer ist, als dies in Wirklichkeit der Fall ist. Statt ca. 1 % müssen es dann ca. 5 % sein, und statt vielleicht einem vom hunderttausend Menschen mit einer besonders abweichenden Veranlagung muß das dann ebenfalls eine Quote weit oberhalb der homöopathischen Verdünnung sein. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Je größer eine Gruppe in der Relation ist, um so weniger müssen ihre Mitglieder das Gefühl haben, Außenseiter zu sein. Das Selbstwertgefühl wächst. Und für ihre Funktionäre wächst natürlich die eigene Bedeutung mit der absoluten wie mit der relativen Größe der vertretenen Gruppe. Noch wichtiger: Je mehr die eigene Veranlagung nicht als einfach abseitig, sondern bloß als eine (gleichwertige) Variante von vielen wahrgenommen wird, um erträglicher erscheint sie. Natürlich ist das alles bloßes Schönreden einer ebenso unabänderlichen wie unerfreulichen Tatsache: Was 99% der Menschen als erfülltes Leben ansehen, nämlich die (biologisch) eigene Familie, bleibt ihnen unerreichbar. Wer sich damit bewußt abfindet und sein Leben darauf einrichtet, statt krampfhaft nach „Gleichberechtigung“ zu streben, etwa in der Übernahme von Rechtsinstituten wie der Ehe, dem gebührt meine Achtung. Wer aber wie die Propagandisten von „Gender & Diversity“ von „Aufhebung der Heteronormativität“ faselt, den muß ich als Feind der Gesellschaft bekämpfen.

Eine Anregung zum Schluß. Die grün-roten Propagandisten des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ haben sich als Wappentier einen Stauferlöwen in Regenbogenfarben gewählt. Passend wäre indessen ein Bonobo, jene Schimpansenart, die sich durch ihr Sexualverhalten im Sinne von LSBTTIQ von allen anderen Tieren unterscheidet, natürlich auch in Regenbogenfarben.