Archiv für den Monat: April 2016

Minenhunde

Zu Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise konnte man noch glauben, es handele sich tatsächlich um eine spontane, ungesteuerte Fluchtbewegung, sicherlich auch motiviert von dem Wunsch nach einem Leben in Wohlstand und Sicherheit. Wo, wenn nicht vor allem in Deutschland, sollte das auch zu haben sein? In jüngerer Zeit trifft diese Wahrnehmung nicht mehr zu. Wer mit wachen Augen die Bilder aus Idomeni, aber auch in den letzten Wochen von anderen Brennpunkten an den abgeriegelten Grenzen der südosteuropäischen Staaten betrachtet, dem muß auffallen, daß darauf häufig junge Leute zu sehen sind, deren Äußeres so gar nicht orientalisch oder afrikanisch wirkt. Und dieser Eindruck trügt auch nicht. Es fällt weiter auf, daß dieser Menschentyp regelmäßig buchstäblich an vorderster Front zu sehen ist, wenn Grenzflüsse durchwatet oder Grenzzäune niedergerissen werden. Man nennt diese Leute dann in den Medien gerne verharmlosend „Aktivisten“. Aktiv sind sie allemal. Ihre Aktivitäten sind jedoch alles andere als harmlos. Sie stacheln die Wanderer in das Land wo Milch und Honig fließen dazu auf, geschlossene Grenzen zu durchbrechen oder Grenzanlagen zu umgehen. Sie rüsten sie mit den erforderlichen Werkzeugen aus und weisen sie ins Gelände ein. Die „Flüchtlinge“ sind für sie jedoch vor allem Manöveriermasse. Ob sie bei riskanten Aktionen verletzt werden oder gar ums Leben kommen, spielt für sie keine Rolle. Sie sind gewissermaßen die Minenhunde ihrer politischen Strategie. Natürlich handelt es sich dabei schon längst nicht mehr um die naiven höheren Töchter, die an den bayerischen Bahnhöfen seinerzeit mit glücklichem Lächeln Mineralwasser und Kinderspielzeug verteilt haben, und sich dabei vorgekommen sind wie der barmherzige Samariter. Vielmehr handelt es sich um professionelle Mitarbeiter linksextremer Organisationen, die nun die Situation an den europäischen Grenzen für ihre Ideologie der grenzenlosen Welt („One World“) instrumentalisieren. Sie verfolgen langfristig das Ziel der Auflösung der hergebrachten Weltordnung von Nationalstaaten und internationalen Bündnissen. Daß dies ein ausgesprochen linkes Projekt ist, kann man bei Jürgen Habermas nachlesen. Es ist aber gleichzeitig auch ein Projekt der internationalen Hochfinanz, wie sie sich in Personen wie George Soros ganz ungeniert mit ihren Zielen in der Öffentlichkeit darstellt. Der eigentliche Sinn der Globalisierung im Sinne dieser Leute besteht ja darin, tatsächlich den auf der ganzen Erde einheitlich sozialisierten Konsumenten heranzuziehen. Dem stehen nationale Eigenheiten und Kulturen natürlich entgegen. Sie aufzulösen, muß daher der erste Schritt sein. Nichts hilft dabei effektiver, als die Einschleusung von Menschenmassen mit fremder, nicht kompatibler Kultur. Ein Ziel, das sowohl Linksextremisten als auch Erzkapitalisten verfolgen, kann nur falsch sein. Gog und Magog erleiden in der Apokalypse ihr verdientes Schicksal. Solange können wir nicht warten. Gog und Magog unserer Zeit müssen wir schon selbst besiegen. Wie jeder militärische Sieg, so setzt auch jeder politische Sieg eine gründliche Lageanalyse, eine daraus entwickelte Strategie und schließlich deren konsequente Umsetzung voraus. Es ist Zeit, damit anzufangen.

Eben!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Zuerst das Alltägliche. Die Antifa rückt dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke auf die Pelle und ruft zur Randale vor seinem Hause auf. Und nun das Ungewöhnliche. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow findet das nicht gut und twittert: „undemokratisch!“. Ehre, wem Ehre gebührt. Allerdings bleibt abzuwarten, ob Herr Ramelow nun „flächendeckend“ von der linken Szene Anstand und Demokratie einfordert. Es wäre doch, verdammt noch mal, endlich an der Zeit, auf allen Seiten das Pöbeln einzustellen, und nur noch sachlich zu diskutieren. Egal aus welcher Richtung.

Hereingefallen

Er hat es getan. Man konnte es erwarten. Erdogan hat Strafantrag gegen Böhmermann gestellt. Natürlich kann er das. Das Gesetz gibt jedem, der sich beleidigt fühlt, die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Die Frage ist nur, ob man das auch tun soll. Denn das ist eine Frage der Souveränität. Ludwig Erhard sprach seinerzeit von „Pinschern“, die ihn ankläfften. Man braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, wie etwa Franz Josef Strauß reagiert hätte, wenn man ihm einen Kübel voller Verbalexkremente vor die Füße geschüttet hätte, wie es Böhmermann nun bei Erdogan getan hat. Wenn er schon nicht verächtlich geschwiegen hätte, so wäre allenfalls so etwas wie: „Wer ein kleines Würstchen ist, muß wenigstens einen großen Haufen scheißen“ über seine Lippen gekommen. Das unterscheidet nun einmal Staatsmänner von Kleinbürgern. Böhmermann hat es also geschafft. Erdogan ist auf ihn hereingefallen und hat sich als armseliges Würstchen präsentiert. Kein Grund zur Beruhigung. Kleine Geister werden zur großen Gefahr, wenn sie erst einmal an der Macht sind. Wir Deutschen können ein Lied davon singen.

 

Böhmermann, Erdogan und der Staatsanwalt

Wer angesichts der aufgeregten Diskussion um das (wohl absichtlich) unter der Gürtellinie angesiedelte Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan die berühmte Tucholsky-Frage stellt, was denn Satire eigentlich darf, der greift zu kurz. Es geht schon längst nicht mehr darum, die Grenzen der Satire zu bestimmen, sei es geschmacklich oder gar juristisch. In den sozialen Medien wie aber auch in der ganz gewöhnlichen öffentlichen Diskussion hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der von Vulgarität nur so strotzt. Ohne die „Ausschmückung“ der zu allem und jedem formulierten Kommentare mit ordinären Vokabeln scheint es nicht mehr zu gehen. Besonders stilbildend ist hier offenbar der Sprachgebrauch junger Männer „mit Migrationshintergrund“ aus der islamischen Welt. Sie pflegen ihr durchweg beleidigendes Gerülpse in ebenso mangelhafter Orthographie wie vulgär-sexueller Wortwahl abzusondern. Da will selbst eine eingefleischte Gouvernante wie das ZDF nicht nachstehen und entblödet sich nicht, die gedruckte Konkurrenz mit „Fick dich, Bildzeitung!“ über Twitter zu schmähen. Wir sehen, die kulturelle Bereicherung durch die Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis ist in vollem Gange. Vielleicht werden sich auch bald unsere jungen Männer angewöhnen, Frauen überall auf der Straße in den Schritt zu greifen. Den Grünen und allen anderen Verständnishabern für die kulturellen Eigenheiten dieser Neubürger wird das ja nur ein Beleg für ihre These sein, daß die Vorgänge in der Silvesternacht von Köln sich doch vom Oktoberfest gar nicht unterscheiden. Den Staatsanwälten indessen, die sich nun mit dem erwähnten Böhmermann’schen Text befassen müssen, sollte zweierlei klar sein: Wer auf diesem Niveau etwa katholische Glaubensüberzeugungen anpinkelt, der darf sich nach ständiger Rechtspraxis auf die Kunstfreiheit des Grundgesetzes berufen. Und wer in den sozialen Medien anal, fäkal und genital sudelt, daß es dem mit Anstand und Kultur begabten Bürger schier die Schuhe auszieht, der hat auch nichts zu befürchteten, vorausgesetzt, er ist Moslem. Man darf also gespannt sein, ob auch in diesem Falle vor dem Gesetz alle gleich sind.

Die spinnen, die Deutschen!

Asterix-Leser wissen es schon längst: Die spinnen, die Römer! Oder auch schon mal: Die spinnen, die Briten! Das ist der gallische Kommentar zu dem im Heft über die Briten persiflierten Brauch der „geheiligten“ Teestunde am Nachmittag. Dafür wird selbstverständlich der Kampf eingestellt. Die Zeichnungen des genialen Albert Uderzo von den das Schlachtfeld zur Teestunde verlassenden Briten und den darüber völlig perplexen Römern kamen mir unwillkürlich in den Sinn, als ich von der neuesten Kapriole des gewerkschaftlich organisierten Wehrwesens in Deutschland erfuhr. Es gilt ja nun schon seit vielen Jahren auch in der Bundeswehr eine Arbeitszeitregelung, wie sie auch sonst im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist. Das mag in Friedenszeiten ja grundsätzlich in Ordnung sein. Denn der Friede unterscheidet sich vom Krieg unter anderem ja auch dadurch, daß das Leben nur zum Teil dem Broterwerb gewidmet ist, und ansonsten eben gelebt werden kann. Das ist auch in anderen Armeen so. Die Bundeswehr hat aber offenbar ein Problem mit den anfallenden Überstunden. Deren Ausgleich, sei es in Form vermehrten Personalbedarfs, sei es in Form von zusätzlichen Gehaltszahlungen, gibt der chronisch rachitische Wehretat nicht her. Auf der anderen Seite wird jedoch, streng gewerkschaftlich orientiert, alles dem Dienst zugeschlagen, was nur irgendwie so eingeordnet werden könnte. Besonders absurd ist dabei die rechtliche Bewertung des Schlafs an Bord des Kriegsschiffs, auf dem der wackere Seemann Dienst tut. Denn wenn er an Bord schläft, dann ist das Dienst und rechnet in die 41 Stunden wöchentliche Dienstzeit. Schläft er hingegen im Hotel an Land, dann ist das natürlich dienstfreie Zeit, und sei es in Honolulu. Ob der Bund dabei etwas spart, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen, denn darauf kommt es beim gewerkschaftlich geprägten Denken nicht an. Kann diese deutsche Marotte noch von den NATO-Partnern belächelt werden, ist die neueste Kapriole der deutschen Dienstzeitregelung geeignet, die Einsatzfähigkeit nicht nur der Bundeswehr, sondern der NATO zu beeinträchtigen. Zur Vermeidung eines hohen Überstundenberges bei der Bundeswehr muß nun bei Übungen auch im Rahmen der NATO der deutsche Soldat pünktlich Feierabend machen. Die Begeisterung auf Seiten der Verbündeten dürfte sich in engen Grenzen halten und auf die Soldaten beschränken, die gerne mal ein paar Stunden früher in die Kneipe gehen wollen. Den verantwortlichen Offizieren indessen dürfte jegliches Verständnis dafür fehlen, daß ihre deutschen Kameraden sich mitten in der Übung wie die Briten bei Asterix vom Truppenübungsplatz entfernen oder sich aus der Stabsbesprechung abmelden. Die spinnen, die Deutschen! Aber bei vollem Lohnausgleich!

 

Das Volk hat doch keinen Führerschein

Schon wieder ist es passiert. Das Volk wurde gefragt. Seine Antwort hat den Regierenden nicht behagt. Diesmal waren es die Niederländer, die das geplante Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine abgelehnt haben. In den Jahren zuvor haben die Dänen, die Iren und die Franzosen in Volksabstimmungen von ihren Politikern ausgehandelte Verträge abgelehnt, mit denen das Projekt eines vereinten Europa vorangetrieben werden sollte. Beeindruckend war zuletzt 2005 die Ablehnung einer europäischen Verfassung durch die Franzosen.

Es wundert nicht, daß die Politikerkaste umgehend aufgeschreckt reagiert hat. Eine grüne deutsche Europa-Abgeordnete ebenso wie der Präsident des Europäischen Parlaments, die Referenzgröße für Mittelmäßigkeit namens Martin Schulz, wie auch der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn nahmen das zum Anlaß, vor weiteren Volksabstimmungen in der Europäischen Union zu warnen. Jean Asselborn, der getrost auch als Sprachrohr des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bezeichnet werden kann, meinte dazu: „Das Referendum ist kein geeignetes Instrument in einer parlamentarischen Demokratie, um komplexe Fragen zu beantworten. Wenn man Europa kaputtmachen will, dann braucht man nur mehr Referenden zu veranstalten. Die Menschen antworten nicht auf sachliche Fragen, sondern erteilen ihren jeweiligen Regierungen Denkzettel.“ In diesen drei Sätzen spiegelt sich das Verhältnis der politischen Klasse zu ihren Wählern wie in einem Brennglas wieder. Natürlich ist nicht von Bürgern oder Wählern die Rede, sondern es wird von „den Menschen“ gesprochen. Das ist in diesem Kontext natürlich jenes ahnungslose, betreuungsbedürftige Wesen, für das die Welt viel zu kompliziert ist, als daß es sie durchschauen könnte. Die Frage, ob etwa eine Assoziierung der Ukraine für uns Europäer gut oder richtig, schlecht oder falsch ist, können wir Bürger, pardon: Menschen, ja überhaupt nicht beurteilen. Weil wir das nicht können, legen wir unserer Entscheidung in einer Volksabstimmung ja auch nicht das sachliche Urteil über die zur Abstimmung stehende Frage zugrunde. Nein, wir erteilen unserer Regierung lediglich einen Denkzettel. Mit anderen Worten: wir mosern bloß.

Es wird immer klarer. Die parlamentarische Demokratie, so wie sie zum Beispiel unser Grundgesetz vorschreibt, ist zwar an sich ein durchdachtes System, das grundsätzlich geeignet ist, moderne Staaten sowohl effizient wie auch demokratisch zu regieren. Indessen zeigt sich immer mehr, daß die in Jahrzehnten gewachsene politische Kaste inzwischen ein selbstreferentielles System geworden ist. Nicht nur, daß die Grenzen zwischen den institutionellen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative mindestens verschwommen, zum Teil sogar verschwunden sind. Es existiert darüber hinaus eine informelle, von den jeweiligen politischen oder sonstigen staatlichen Ämtern losgelöste Nomenklatura, ergänzt um die sozusagen offiziellen Stichwortgeber in den Medien, die tatsächlich entscheidet und regiert. Nachdem inzwischen sogar die ideologischen Unterschiede zwischen den politischen Parteien so weit aufgelöst sind, daß sie alle untereinander problemlos miteinander koalieren können – mit Ausnahme des (noch) als Schmutzkonkurrenz betrachteten Neulings AfD – bedarf das politische System dieses Landes dringend einer Ergänzung. Und das sind nun einmal die Volksabstimmungen. Daß die politische Klasse sie ablehnt, ja sogar haßt, ist der beste Beweis für ihre Notwendigkeit. Auf Landesebene zeitigen sie ja auch in Deutschland durchaus vorzeigbare Ergebnisse. In der Schweiz sind sie auf allen politischen Ebenen gern genutztes Element der demokratischen Willensbildung neben den Wahlen. Als Ergänzung zu den Wahlen wären sie auch bei uns geeignet, die Verkrustungen des hier beschriebenen politischen Systems aufzubrechen.

Bertolt Brecht hat den Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der verblichenen DDR mit der Bemerkung kommentiert: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein anderes?“ Dieser Notwendigkeit wären die Regierenden doch enthoben, würden sie einen Teil ihrer Macht an das Volk zurückgeben. Demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich stünde dem nichts entgegen. Entgegensteht lediglich der Beharrungswille einer politischen Kaste, die sich immer mehr aus der Mittelmäßigkeit speist und originelle Köpfe und Denker immer weniger ertragen kann.

Es ist an der Zeit, daß wir uns andere Politiker wählen.

Mensch Meyer!

„Die Menschen draußen im Lande“, ohne diese Floskel glaubt schon seit langem kein Politiker mehr auszukommen, wenn er – oder auch sie natürlich -, darüber redet wie es ist oder wie es sein soll. Dieser Sprachgebrauch ist verräterisch. Denn die Bezeichnung als bloßer Mensch reduziert die Bürger, von denen da in Wahrheit die Rede ist, auf ihr existenzielles Minimum. Mensch ist letztendlich in der Tat jedes menschliche Wesen, gleichgültig auf welchem Entwicklungsstand, mit viel oder wenig Verstand, gebildet oder ungebildet, politisch und/oder sozial engagiert oder auch nicht, große, kleine oder gar keine Beiträge für die Allgemeinheit leistend usw. Wer als Politiker dieses Wort in den Mund nimmt, macht die so angesprochenen Bürger damit automatisch zu unmündigen, der Führung durch die politische Klasse bedürftigen und der umfassenden Betreuung des Staates bedürfenden Wesen. Er oder sie selbst hingegen gehört eben zu den Erleuchteten, den Weltenlenkern, die sich selbstverständlich schon um all die kleinen Dummerle kümmern, an die sie sich gerade wieder einmal mit ihren Belehrungen wenden.

Dieses Phänomen beschreibt im übrigen Frank A. Meyer in der aktuellen Ausgabe des Monatsmagazins Cicero. Die Arroganz der politisch-medialen Klasse wird hier zutreffend beschrieben. Wie man überhaupt in diesem Heft Artikel findet, die man an und für sich unbedingt gelesen haben muß, wie etwa den erschütternden Bericht über den Alltag im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und zwar aus der Sicht einer Sachbearbeiterin, die tagtäglich den Wahnsinn der Asylpolitik unserer Kanzlerin ausbaden muß. Offenbar ist dieses politische Monatsmagazin seit seiner Verlagsunabhängigkeit in der Verantwortung seiner Chefredakteure Christoph Schwennicke und Alexander Marguier ein wirklich lesenswertes Blatt geworden, das sich eben nicht innerhalb der engen Leitplanken der political correctness bewegt. Der Preis von neun Euro pro Monat ist leicht und locker damit zu finanzieren, daß man künftig davon absieht, Spiegel, Zeit oder Stern zu kaufen. Vielmehr spart man Geld und gewinnt Einsicht.

Fabeln und Fakten

Unter den politischen Magazinen im deutschen Fernsehen kann die Münchener Runde im Bayerischen Fernsehen qualitativ durchaus einen der vorderen Plätze belegen. Und wenn es nur, wie am 05.04.2016, den Zuschauern die Möglichkeit gibt, die Teilnehmer an der Gesprächsrunde eigenständig zu beurteilen. Thema dieser Gesprächsrunde war die an sich rhetorische, von der Moderatorin allerdings offenbar ernst gemeinte Frage: „Wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer?“. Moderiert wurde diese Gesprächsrunde von der Journalistin Ursula Heller, die ein Universitätsstudium in den Fächern Germanistik, Geschichte und Philosophie vorweisen kann. Diese Fächerkombination ist bei Journalisten nicht ganz selten. Eingeladen zur Diskussion und anwesend waren
– Frau Dr. phil. Verena di Pasquale, ihres Zeichens derzeit stellvertretende Vorsitzende des DGB in Bayern, Diplomvolkswirtin und Sozialökonomin
– Frau Bascha (Barbara) Mika, derzeit Chefredakteurin Frankfurter Rundschau, mit dem akademischen Hintergrund eines Studiums der Fächer Philosophie, Germanistik und Ethnologie und derzeit auch Honorarprofessorin für Kulturjournalismus an der Universität der Künste in Berlin
– Hans Rudolf Wöhrl, Unternehmer
– Prof. Dr. Clemens Fuest, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre und Präsident des IFO Instituts in München

Die Sendung war insofern aufschlußreich und daher sehenswert, als sehr deutlich wurde, was den Unterschied zwischen politischem Geschwätz und Fachkenntnis ausmacht. Die drei Damen wurden nicht müde, über die angeblich immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu lamentieren. Die Moderatorin wird hier mitgezählt, denn ihre Parteilichkeit war unüberhörbar. Kann man Frau Heller und Frau Mika noch als eine Art von Entschuldigung durchgehen lassen, daß sie als typische Intellektuelle mit kulturwissenschaftlichem Hintergrund von Wirtschaft eigentlich nichts verstehen, so gilt diese Absolution für Frau di Pasquale nicht. Sie ist immerhin auch Diplom-Volkswirtin, was den Schluß auf ordentliche Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge erlaubt. Indessen ist sie von Jugend auf Gewerkschafterin, was entweder eine andere Wahrnehmung der Wirklichkeit verursacht, oder aber schlicht dazu führt, daß man faktenwidrig argumentiert. Was in das sozialistische Weltbild nicht paßt, wird entweder erst einmal verschwiegen, oder aber passend gemacht.

Davon hoben sich die Beiträge des erfolgreichen Unternehmers Rudolf Wöhrl und des herausragenden Wirtschaftswissenschaftlers Clemens Fuest wohltuend ab. Pflegten ihre Kontrahentinnen faktenarm, aber meinungsstark daherzuschwätzen, versorgten sie die Fernsehzuschauer mit Fakten und darauf gegründeten Analysen. Eines ums andere Märchen der Linken wurde als solches bloßgestellt. Natürlich war die Titelfrage der Runde glatt zu verneinen.

Eines der schwer lösbaren Probleme Deutschlands besteht darin, daß die Meinungsführerschaft in den Medien bei Journalisten vom Schlage der Damen Heller und Mika liegt, Fachkompetenz indessen in der veröffentlichten Meinung wenn überhaupt, dann irgendwo in der Kulisse erkennbar wird. Wir sollten uns als Medienkonsumenten doch eine gewisse Sorgfalt bei der Auswahl dessen angewöhnen, was wir konsumieren. Das Leben ist einfach zu kurz, um es mit der Aufnahme von medialem Fast Food zu vergeuden.

Kriegsgeschichte nach Art des deutschen Fernsehens

Gestern (31.03.2016) Abend konnte man zum wiederholten Male erleben, wie im deutschen Fernsehen über Kriegsverbrechen deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg berichtet wird. Diesmal war es die Sendung „Kontraste“ im Rotfunk Berlin Brandenburg. Die investigativen Journalisten dieses Senders hatten herausgefunden, daß ein inzwischen 94-jähriger Kommunalpolitiker aus dem Schwarzwald an einem Kriegsverbrechen in Italien am 29.09.1944 beteiligt war (in Wirklichkeit: daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn ermittelt). Demnach soll er als Angehöriger der 16. Panzergrenadierdivision der Waffen-SS an Massakern im Bereich der Gemeinde Marzabotto nördlich von Florenz teilgenommen haben. Aufschlußreich ist, wie das in dieser Sendung dargestellt worden ist. Man kann das im übrigen ja in der ARD Mediathek immer noch nachträglich anschauen.

Nach der Darstellung in dieser Sendung hat eben der Beschuldigte damals an Greueltaten mitgewirkt, wie etwa die Einschließung von Dutzenden von Dorfbewohnern in einer Kapelle, um sie anschließend mit Handgranaten zu massakrieren, Massenerschießungen und sogar dem buchstäblichen Abschlachten von Dorfbewohnern. Natürlich präsentierte man auch einen „Zeugen“, der damals 16 Jahre alt war und seine Angehörigen mit aufgeschlitzten Bäuchen und heraushängenden Gedärmen vor seinem Elternhaus aufgefunden haben will. Der Beschuldigte habe eingeräumt, an dem Einsatz gegen Partisanen im Raum Marzabotto beteiligt gewesen zu sein. Von Greueltaten habe er aber nichts gewußt. Offensichtlich glauben ihm die Journalisten davon kein Wort. Vielmehr erweckt man den Eindruck, er sei führend an Greueltaten beteiligt gewesen. Schließlich habe er Dienstgrad eines Unterscharführers gehabt und sei als „Befehlshaber“ seiner Soldaten für jenen Einsatz verantwortlich gewesen. Wegen dieser Sache seien auch insgesamt zehn SS-Angehörige, darunter der Beschuldigte, von italienischen Militärgerichten verurteilt worden. Dies werde in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Warum das so ist, wird dem Zuschauer nicht mitgeteilt. Das soll nun an dieser Stelle erläutert werden. Regelmäßig finden diese Verfahren vor italienischen Militärgerichten in Abwesenheit der deutschen Angeklagten statt. Solche Urteile entsprechen nicht rechtsstaatlichen deutschen Maßstäben. Sie binden daher unsere Gerichte nicht. Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch dieser famosen Journalisten. Die Bezeichnung des Beschuldigten als Befehlshaber suggeriert, er sei damals in einer Position gewesen, in der er verantwortlich entscheiden konnte, ob und wie ein Einsatz gegen Partisanen oder unbeteiligte Zivilbevölkerung durchgeführt wird. Davon kann nicht entfernt die Rede sein, was sich schon aus dem SS-Dienstgrad des Beschuldigten ergibt. Er war Unterscharführer, was in der damaligen Wehrmacht und heutigen Bundeswehr dem Dienstgrad des Unteroffiziers entspricht. Ein Soldat in diesem Dienstgrad verfügte weder damals noch heute über die Befehlsgewalt, etwa einen derartigen Einsatz zu befehlen oder auch nur im Rahmen dieses Einsatzes über taktische Einzelheiten zu entscheiden. Vielmehr handelte es sich dabei um Soldaten, denen zum Beispiel selbst die Staatsanwaltschaft Dortmund in der Sache Kephallonia zugebilligt hat, keinerlei Handlungsspielraum gehabt zu haben, als es um die Erschießung von Gefangenen ging.

Aber es kam noch dicker. „Kontraste“ sprach mit dem ermittelnden Stuttgarter Staatsanwalt, der darauf hinwies, daß man einem Beschuldigten in einem solchen Falle konkret nachweisen müsse, was er im einzelnen getan habe, also mit anderen Worten, ob er persönlich unbeteiligte Zivilisten ermordet hat, oder zumindest unmittelbar daran beteiligt war. Das ist natürlich völlig richtig. Da dies aber im deutschen Fernsehen im Falle von wirklichen oder auch nur behaupteten Kriegsverbrechen deutscher Soldaten nicht sein darf, mußte man die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft „korrigieren“. Dazu befragte man die bekannte Linksanwältin Gabriele Heinecke, die schon in mehreren Verfahren wirkliche oder angebliche Hinterbliebene von wirklichen oder angeblichen Kriegsverbrechen deutscher Soldaten auf dem italienischen Kriegsschauplatz des Zweiten Weltkrieges vertreten hat. Ihre engen Verbindungen zur kommunistisch dominierten Resistenza sind offensichtlich. Nach dem sie erst einmal erklärt hatte, hier handele es sich ja um ein Gruppenverbrechen, sodaß jeder Angehörige der Gruppe verantwortlich sei, verwies man in der laufenden Sendung dann auf die Fälle Demjanjuk und Gröning. Hier handelte es sich jeweils um Angehörige von SS-Wachmannschaften, die in den Vernichtungslagern Auschwitz und Sobibor Dienst getan hatten. In jenen Fällen kamen die Gerichte zu dem Schluß, daß hier ausnahmsweise schon die Feststellung genügt, daß jemand dort Dienst getan hat, weil eben diese Lager keinen anderen Zweck hatten, als die dorthin verschleppten Menschen umzubringen. Der Stuttgarter Staatsanwalt wies dann zu Recht darauf hin, daß diese Fälle sich im entscheidenden Punkt von dem vorliegenden unterscheiden. Während es dort ausschließlich um die Vernichtung der eingelieferten Personen gegangen sei, sei das bei einer militärischen Einheit anders, die auch Kampfaufgaben, hier im Partisanenkampf, zu erledigen hatte. Da müsse man schon feststellen, was der betreffende Beschuldigte denn nun genau getan habe. Im vorliegenden Fall hat sich ja der Beschuldigte dahingehend eingelassen, am Kampfeinsatz gegen die Partisanen teilgenommen zu haben, von anderen Dingen jedoch nichts gewußt zu haben. Hinzu kommt, daß an jenem Einsatz gegen die Partisanenbande „Stella Rossa“, die sich in einer Stärke von mehreren 100 Mann in den Dörfern der Gemeinde Marzabotto buchstäblich verschanzt hatte, und den angreifenden deutschen Truppen harten Widerstand leistete, neben Verbänden der 16. SS-Panzergrenadierdivision auch das Ost-Regiment 1059 der Wehrmacht und das Flakregiment 105 der Wehrmacht, letzteres auch mit infanteristischen Kräften, teilgenommen hatten. Somit können einzelne Kampfhandlungen wie auch Tötungen von Dorfbewohnern nicht einzelnen Truppenteilen, und noch weniger einzelnen Soldaten, zugeordnet werden.

Damit aber auch jeder Fernsehzuschauer sicher sein kann, daß sämtliche Teilnehmer an diesem Einsatz als Straftäter angesehen werden müssen, wurde dann noch der Historiker Carlo Gentile als Fachmann für den Partisanenkrieg in Italien vorgestellt. Der wußte natürlich, daß die 16. SS-Panzergrenadierdivision Erfahrung im Vernichten der Zivilbevölkerung hatte, und dies arbeitsteilig organisiert war. Richtig ist, daß Carlo Gentile sehr viel über den Partisanenkrieg in Italien geschrieben hat, wobei er tendenziell stets die Deutschen belastet und die Partisanen entlastet. Richtig ist auch, daß diese Division der Waffen-SS sehr häufig für derartige Kriegsverbrechen verantwortlich war. Somit konnten dann die wackeren Mitarbeiter der Agitpropabteilung des Senders feststellen, daß der Beschuldigte unmittelbarer am Mord beteiligt war, als etwa „ein kleiner Buchhalter in Auschwitz“. Für den unkundigen Zuschauer war damit klar, daß die deutsche Justiz hier – wieder einmal, so sollte es scheinen – einen Kriegsverbrecher der NS-Zeit schützt. Die bereits erwähnte Linksanwältin durfte dann auch abschließend erklären, die Staatsanwaltschaft Stuttgart sei hier gewissermaßen der Stöpsel in der Flasche, den man auch haben wolle, um diese Verfahren zu beenden. Das sei aber nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es sei rechtsstaatswidrig, nicht die entscheiden zu lassen, die dazu berufen sind, und das seien nun einmal die Gerichte. Diese Erklärung ist nicht nur unverschämt, ja beleidigend gegenüber der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Sie ist aus dem Munde einer erfahrenen Rechtsanwältin auch fachlich bodenlos, das aber mit voller Absicht. Natürlich weiß die Dame, daß die Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft nicht die letzte Entscheidung darüber zubilligt, ob ein Ermittlungsverfahren zur Anklage führt oder nicht. Denn gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann von den Verletzten bzw. ihren nahen Angehörigen das sogenannte Klageerzwingungsverfahren durchgeführt werden, an dessen Ende die Entscheidung eines Oberlandesgerichts steht. So war es ja beispielsweise auch im Falle Kephallonia, in dem gegen den Führer des Exekutionskommandos ermittelt wurde, vor das der italienische General Gandin und seine Stabsoffiziere gestellt worden waren. Hier wurde eben dann von einem Gericht festgestellt, daß ein hinreichender Tatverdacht des Mordes nicht vorlag, und somit auch eine Anklage nicht zu erheben war. Natürlich wurde in diesem Beitrag auch nicht erwähnt, daß sowohl der Kommandeur der 16. SS Panzergrenadierdivision GenLt Simon, als auch der Führer jenes Einsatzes im Gebiet der Gemeinde Marzabotto, Sturmbannführer (entspricht dem Dienstgrad Major) Reder, unter anderem wegen dieses Falles von einem britischen bzw. den italienischen Militärgerichten zum Tode bzw. langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.

Abschließend kann man nur feststellen, daß seriöse Berichterstattung anders aussieht. Weder die damaligen Vorgänge in Marzabotto, die nun beim besten Willen nicht mehr juristisch aufgeklärt werden können, noch die Rechtslage wurden den Fernsehzuschauern auch nur annähernd zutreffend erklärt. Sicherlich ist es so, daß in Marzabotto sowohl Gefechte zwischen den eingesetzten deutschen Truppen und den italienischen Partisanen stattgefunden haben, in deren Verlauf ganz sicher auch unbeteiligte Dorfbewohner umgekommen sind. So haben die Partisanen ja aus bewohnten Häusern heraus gekämpft. Diese wurden auch, teilweise mit Artillerie, beschossen. Auf der anderen Seite hat es ganz sicher auch Kriegsverbrechen deutscher Truppenteile gegeben. Auch wenn nach den überlieferten Feststellungen der britischen militärischen Ermittler den Aussagen italienischer Zeugen häufig nicht geglaubt werden kann, weil sie gar zu übertrieben und phantasievoll, teilweise ganz offensichtlich falsch waren, so können ja nicht sämtliche Berichte über die Ermordung von unbeteiligten Zivilisten falsch sein. Nur ist es eben so, daß im Nachhinein das eine vom anderen nicht mehr unterschieden werden kann, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die es einem Juristen ermöglicht, einem bestimmten Soldaten ein bestimmtes Verbrechen zur Last zu legen.

Um eine solche ausgewogene Berichterstattung geht es hier aber offensichtlich nicht. Nach dieser Sendung kann man keinen anderen Eindruck haben als den, daß es hier nur darum geht, die Zuschauer darüber zu belehren, daß ihre Vorfahren Kriegsverbrecher gewesen seien. Man nennt das heute, wie man hört, Qualitätsjournalismus. Ach ja, beinahe hätte ich’s vergessen. Nach deutschem Recht gilt jeder als unschuldig, der nicht von einem deutschen Gericht rechtskräftig wegen der zur Last gelegten Tat verurteilt worden ist. Man nennt das auch die Unschuldsvermutung. Für das deutsche Fernsehen gilt das offenbar nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn es um deutsche Soldaten geht. Da gilt vielmehr der Verdacht als Schuldbeweis.