Archiv für den Monat: Januar 2018

Qualitätsjournalismus

Tagelang überboten sich die Medien mit Meldungen über Menschenversuche im Auftrag der Automobil-Lobby. Man habe sogar Menschen als Versuchskaninchen benutzt und sie mit Gas traktiert. Die Aufregung, ach was, die Hysterie, steigerte sich täglich. Ausgerechnet die Branche, die den Diesel Skandal zu verantworten hat, und im großen Umfang Käufer wie Behörden betrogen hat, ließ Menschenversuche mit giftigem Gas durchführen, um den Nachweis zu führen, daß alles nicht so schlimm sei! Natürlich durften dann auch die mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Mahnungen nicht fehlen, daß man ausgerechnet in Deutschland doch nicht Menschen zu Testzwecken ins Gas schicken dürfe. Menschenversuche, Gaskammern, geht’s noch?!

Seriöser Journalismus sollte doch vor allem bestrebt sein, Gerüchte von Fakten zu scheiden, und vor allem dort nachzufragen, wo sich der angebliche Skandal abgespielt hat. Am besten dann auch die Verantwortlichen direkt mit den Vorwürfen konfrontieren. Hätte man das gleich gemacht, und bei der Uni in Aachen nachgefragt, dann hätte man problemlos die Fakten ermitteln können. Inzwischen hat der verantwortliche Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uniklinik erklärt, worum es tatsächlich gegangen war. Die Versuche haben zum einen geraume Zeit vor dem sogenannten Diesel Skandal stattgefunden, und zum anderen standen sie überhaupt nicht im Zusammenhang mit der Autoindustrie. Die sei auch gar nicht involviert gewesen. Vielmehr seien davon unabhängig Untersuchungen über die Belastung der Umwelt mit Stickoxid durchgeführt worden. Anlaß seien die veränderten gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte gewesen. Vier Kontrollgruppen von Probanden seien unterschiedlicher Belastung mit Stickoxid ausgesetzt worden. Eine Gruppe habe absolut saubere Luft, eine andere die einem normalen Arbeitsplatz entsprechende Luft, eine dritte die Luft am Arbeitsplatz gemäß neuem Grenzwert und die vierte schließlich eine Luft, die nur ein Drittel des Stickoxide nach altem Grenzwert enthalten habe, über einen definierten Zeitraum eingeatmet. Ziel der Studie sei es gewesen zu prüfen, ob eventuell auch unterhalb früherer oder existierender Grenzwerte – zum Beispiel ob auch bei Stickoxid-Belastungen aus dem Umweltbereich – schon Effekte nachweisbar sind, die früher mit gröberen Methoden vielleicht nicht verstehbar waren.

Leider wieder einmal ein Beispiel dafür, wie unsere Medien arbeiten. Man kann daher nur zum wiederholten Male die alte Weisheit zitieren: Wer die Zeitung gelesen hat, weiß was in der Zeitung steht.

Der Unfähigkeitsnachweis

An dieser Stelle habe ich  mehrfach über unser Zensurministerlein berichtet. Auch habe ich mich ausführlich mit seinem Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz befaßt. Daß ich mit dieser harschen Kritik nicht alleine stehe, zeigt der nachstehend wörtlich übernommene Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht an der Uni Münster. In der verbreitetsten deutschen juristischen Fachzeitschrift NJW schreibt er unter der Überschrift “ Sperrchaos“.

Was macht man, wenn man als Justizminister am Ende seiner Amtszeit feststellt, dass wenig geklappt hat, dass kaum Gesetze in Kraft getreten, keine visionären  Regulierungsansätze mit dem eigenen Namen verbunden sind? Was macht man, wenn man noch nicht einmal richtig angehört wird und bei Treffen von den Stakeholdern die kalte Schulter gezeigt bekommt? Man zimmert in letzter Sekunde noch schnell ein Gesetz zusammen und gibt ihm einen unsinnigen, unaussprechlichen Namen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Dieses Gesetz peitscht man dann in letzter Sekunde durch das Parlament, gegen den Widerstand der symbolisch angehörten Experten und gegen den der Fraktionen (die dem armen Minister aus politischen Gründen mitleidsvoll dann doch noch “ sein“ Gesetz möglich machen). Zum Anfang des Jahres ist dieses „NetzDG“ in Kraft getreten, und schon wenige Tage nach dem Jahreswechsel sorgte es für Ärger.

Was soll Facebook nun sperren und was nicht? Darf die AfD gehässige Bemerkungen über Ausländer bei Facebook lancieren? ist vielleicht sogar ein alter Tweet des Justizministers selbst von der Vorabkontrolle betroffen? Dabei war die Anfangsidee so gut, so einfach und klar. Man nehme vor allem Facebook und verpflichte das arrogant wirkende US-Unternehmen endlich dazu, von seinen amerikanischen Vorstellungen über Meinungsfreiheit abzurücken und sich dem deutschen Strafrecht zuzuwenden. Dann verpflichte man es, strafrechtlich relevante Äußerungen im Wege der Vorabkontrolle von sich aus zu sperren, und hänge daran eine sehr hohe Bußgeldsanktion.

Leider hatte man im Justizministerium die Details des Gesetzes nicht bedacht. Die Europäische Kommission hatte nach einer internen Anmeldung des Justizministeriums dezent darauf hingewiesen, dass der Vorstoß aus Deutschland wohl nicht mit der E-Commerce- Richtlinie übereinstimmt, die eine Haftung von Hostprovidern erst ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht. Brüssel wies auf solche Bedenken hin; ein Vertragsverletzungsverfahren will man aber dort erst in die Wege leiten, wenn die Irrungen und Wirrungen der deutschen Bundestagswahl vorbei sind. Kommt ein solches Verfahren, wird das Gesetz vor dem EuGH keinen Bestand haben. Er hat schon mehrfach eine Vorabkontrolle durch den Hostprovider als nicht rechtskonform angesehen.

Noch größere Unbill droht, wenn Karlsruhe eingeschaltet wird. Mit höchster Sicherheit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden, nach dem auch Verfassungsrichter öffentlich zu bedenken gaben, dass angesichts des komplizierten Wortlauts der strafrechtlich relevanten Prüfungspflichten drohe, dass Facebook im Zweifel viel zu viel und viel zu früh sperre. Derzeit bedarf es eines Gerichtsverfahrens durch viele Instanzen hindurch, um etwa die Frage einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung zu klären. Der Nutzer kann jetzt zwar Buttons drücken, wie “ Hass schürende/verfassungswidrige Inhalte“, “ Gewalt/Bedrohung/Aufforderung zu Straftaten“ oder “ Beleidigung/üble Nachrede“.

Doch wie will er selbst entscheiden, welchen Knopf er drücken soll? Und wie soll Facebook das mithilfe einiger Juristen in der neu geschaffenen Kontrollabteilung binnen 24 Stunden prüfen? Wird Facebook nicht dem Grundsatz anhängen “ in dubio pro Sperre“? Man hätte genug Alternativen gehabt, wenn man sich an den Vorgaben aus Brüssel orientiert hätte und eine Prüfungspflicht ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht hätte. Dazu hätte man keines Gesetzes bedurft, sondern nur das Telemediengesetz und die dortigen Haftungsnormen konsequent mithilfe der Rechtsprechung durchsetzen müssen. Aber so macht man keine glänzende Politik als Bundesjustizminister, der eben neue Gesetze braucht.

Angesichts des sich abzeichnenden Sperrchaos fragt man sich, was das Gesetz nun bringen soll, und vor allem, wie viel das kostet. Facebook hat in Berlin und Essen insgesamt 1700 Leute zur Kontrolle angestellt. Ähnlich hat man das Personal im Bundesamt für Justiz aufgestockt. Niemand ist mit dem Gesetz zufrieden – nicht im Ministerium, nicht in der SPD, nicht in der CDU, nicht bei der FDP und den Grünen, nicht in der alten Regierung. (Anmerkung des Verfassers: von der AfD erst gar nicht zu reden). Nur einer bleibt stur: Heiko Maas vertritt als einsamer Recke sein von ihm geliebtes Gesetz. Und wie es aussieht, wird er der Einzige bleiben.

Diese Ausführungen sind für einen Juristen, einen Hochschullehrer zumal, außerordentlich deutlich, vor allem was den Sprachgebrauch aangeht. Mit anderen Worten: der Professor schlägt dem Minister sein Gesetz um die Ohren. Wir Wähler sollten uns merken, wer eine solche Null mit einem Ministeramt ausgestattet hat.

Geht’s noch?

Spiegel-Leser wissen mehr. Mit diesem Werbespruch betrieb die Arroganzpostille aus Hamburg jahrzehntelang Leserwerbung. Das intellektuelle Lieschen Mueller der sechziger und siebziger Jahre kaufte denn auch brav jeden Montag das Blatt, um es nach bewußter Lektüre und unbewußter Indoktrination mit der Gewißheit aus der Hand zu legen, intellektuell doch dem gemeinen Volk überlegen zu sein. Nun sollten wir eigentlich schon immer wissen, daß Werbung die kommerzielle Ausprägung der Lüge ist. Indessen weiß der Spiegel-Leser morgen tatsächlich mehr.

In der Ausgabe 3/2018 berichtet „dieses Blatt“ (O-Ton Herbert Wehner, wer kennt ihn noch?) über einen an sich unglaublichen Vorgang. Die Europa-Parlamentarier haben einer Gesetzesinitiative zur Reform der sogenannten Dublin-Regeln zugestimmt. Dieser läuft darauf hinaus, daß Familienangehörige, und das sind bei Leibe nicht nur Vater, Mutter und Kinder, aus den Herkunftsländern der Asylsuchenden und sonstigen Migranten dorthin einreisen können sollen, wo ihre Angehörigen angekommen sind. Mit Masse also nach Deutschland.

Und diesem Irrsinn haben die Europapolitiker von Union und SPD im EU-Parlament zugestimmt. Jedenfalls einigen ihrer Kollegen im deutschen Parlament wird es dabei mulmig. Der Spiegel zitiert den Innenstaatssekretär Ole Schröder: „Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung.“ Die Innenexperten der Union weisen ferner darauf hin, daß nach den Vorschlägen des Europaparlaments „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ soll. „Im Ergebnis wäre ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ‚Anker-Personen‘ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig.“ Naja, die Kopfzahlen von sogenannten Familienverbänden aus dem Orient erreichen regelmäßig die Stärke von Kompanien.

Nimmt man hinzu, daß die Bundesregierung auf Anfrage eines Parlamentariers der AfD zugegeben hat, daß seit 2015 ca. 45.000 Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und sonstige Migranten, selbstverständlich ohne eingehende Prüfung ihrer Personalien und valide Überprüfung ihrer angeblichen Gefährdung oder Verfolgung auf Veranlassung der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen worden sind, dann wird der Wahnsinn kaum noch größer. Wir machen es halt den Leuten, die es sich hier in unseren sozialen Hängematten bequem machen wollen, nur ein bisschen leichter. Statt unbequem im vollgepferchten Laderaum eines Kleintransporters, wofür man an den Schlepper auch noch Tausende von Euro zahlt, nach Deutschland zu kommen, wird man nun komfortabel eingeflogen.

Es fällt sehr schwer, dahinter keine Strategie zu sehen, die auf die Verwirklichung der Träume von Katrin Göring-Eckardt hinausläuft: „Dieses Land wird sich verändern. Und es wird sich ziemlich drastisch verändern. Und es wird ein schwerer Weg sein und es wird anschließend kein besseres Land mehr sein. Es wird vielleicht überhaupt kein Land mehr sein, so wie wir heute dieses Land denken und wie es Generationen vor uns gedacht haben.“ Wir wissen, daß KGE sich darauf freut. Ich selbst sehe da schon deswegen keine Strategie, weil ich der Masse unserer Politiker gar nicht zutraue, so etwas wie irgendeine Strategie zu verfolgen. Ich sehe nur Dummheit und parteipolitisches Taktieren in der Filterblase der politischen Welt.

Was ist zu tun? Wer kann, der muß seine örtlich zuständigen Politiker, ob er sie nun gewählt hat oder nicht, auf diesen Skandal ansprechen. Das mindeste ist jedoch, die Politiker der Parteien, die uns nun erneut mit einer sogenannten GroKo beglücken wollen, auf keinen Fall mehr zu wählen. Wer angesichts dieses Vorhabens der Europäischen Union noch von einer Vertiefung der EU faselt, und wer in einem sogenannten Sondierungspapier vom 12. Januar 2018 von jährlichen Zuwanderungszahlen in der Größenordnung von lediglich 180.000-220.000 daherschwätzt, der ist entweder unfähig, oder er streut den Wählern bewußt Sand in die Augen.

Unseren Politikern sollte man darüber hinaus empfehlen, hin und wieder ein Geschichtsbuch zur Hand zu nehmen. Da liest man dann etwas über einen Sturm auf die Bastille oder auf den Winterpalast in Sankt Petersburg. Vielleicht fördert solche Literatur die Einsicht oder generiert sogar Vernunft.

Fanatiker

Seit geraumer Zeit macht ein Politiker namens Dr. Wolfgang Gedeon von sich reden. Der Mann ist von Beruf Arzt, von Berufung hält er sich für einen Politiker. Vom Funktionär der maoistischen KPD/ML – was er auf seiner Internetseite schamhaft verschweigt – über diverse andere erst linke, dann esoterische Zirkel ist er dann bei der AfD gelandet. In seiner baden- württembergischen Wahlheimat hat der Mann aus dem Bayerischen Wald offenbar eine hinreichende Zahl von Anhängern gefunden. Trotz oder vielleicht eher wegen seiner abseitigen Theorien hat man ihn sogar in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Damit soll beileibe nicht der Stab über die Wähler im Südschwarzwald gebrochen werden. Doch ist das Grund genug, einmal darüber nachzudenken, welchem Typus von Politiker es immer wieder gelingt, Menschen zu faszinieren. Dies ungeachtet aller Unterschiede in der Sache.

Gedeon ist schon von seiner Physiognomie her der Typus des Fanatikers, von seinen unsäglichen Äußerungen ganz abgesehen. Wer sich viel mit anderen Menschen befassen muß, der stellt unwillkürlich immer wieder Vergleiche an. Natürlich  führt das dazu, daß man immer wieder Gefahr läuft, von der äußeren Erscheinung, insbesondere dem Gesichtsausdruck und der Redeweise eines Menschen auf seinen Charakter zu schließen. Doch liegt man dabei häufig durchaus richtig. Vor allem aber ist das keine Frage der Positionierung in der politischen Topographie. Sowohl ganz rechts wie auch ganz links, sogar in Schattierungen weiter nach innen, findet man solche Typen von Menschen. Man lege einmal Fotos etwa jenes Herrn Gedeon und des Grünen-Politikers und früheren Terroristenhelfers Hans-Christian Ströbele nebeneinander. Dann nehme man vielleicht noch ein Foto des Chefpropagandisten Hitlers, des früheren Kommunisten und dann fanatischen Nationalsozialisten Joseph Goebbels. Daneben kann man vielleicht noch ein Foto des achtundsechziger Säulenheiligen Rudi Dutschke legen und, Ehre, wem Ehre gebührt, unseres Zensurministerleins Heiko Maas. Allen steht der Fanatismus ins Gesicht geschrieben. Sie alle haben ihre ebenso glühenden wie blinden Anhänger gehabt bzw. haben sie.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Politik oder die Theorien, welche die genannten vertreten haben oder heute vertreten. Hier geht es darum, daß man den Fanatismus, welcher politischen Richtung auch immer, gelegentlich auch in der Physiognomie eines Menschen wiederfinden kann. Vielleicht ein Hilfsmittel zur politischen Meinungsbildung, vielleicht auch nur ein Gedankenspiel.

 

 

„Kindersoldaten“

In ihrem Kampf gegen die Bundeswehr ist der früher einmal SED, heute „Die Linke“ bezeichneten Partei nichts abgeschmackt genug, als daß es nicht aufgegriffen würde. Vorneweg natürlich ihre knallrote Giftspritze Ulla Jelpke, die am liebsten gleich morgen die Bundeswehr insgesamt abschaffen würde.

Nun will man die Öffentlichkeit damit für sich einnehmen, daß man „aufgedeckt hat“, daß die Bundeswehr auch 17-jährige Rekruten ausbildet, natürlich auch an der Waffe. Damit will man Empörung kreieren und hat dabei das links-grüne Kirchentagspublikum im Auge. Dort mag so etwas auch verfangen, denn den Ahnungslosen kann man alles weismachen, gegebenenfalls auch, daß Coca-Cola Schnaps enthält.

Nun ist das zunächst einmal alles nichts Neues. Schon immer wurden auch 17-jährige eingestellt, die auch dann einige Monate später, so will es nun einmal die Natur, 18 Jahre alt wurden. Schon immer wurden sie an der Waffe ebenso wie am Lenkrad ausgebildet. Bewaffneten Dienst, etwa als Wachsoldat oder Dienst als Kraftfahrer am Steuer eines 10- Tonners taten sie damals und tun sie heute erst nach bestandenen Prüfungen und Vollendung des 18. Lebensjahres. Im übrigen ist das bei der Polizei auch nicht anders. Ob Enkelkinder und Großnichten der knallroten Giftspritze erst nach ihrem 18. Geburtstag in ein Fahrschulauto steigen und das Steuer neben dem Fahrlehrer übernehmen dürfen, wissen wir natürlich nicht.

Besonders übel wird die Kampagne allerdings dadurch, daß die Linkspartei sich nicht entblödet, auch den Vergleich mit Kindersoldaten zu ziehen. Nun handelt es sich bei den Kindersoldaten in den diversen Bürgerkriegen Asiens und Afrikas in der Tat leider sehr sehr häufig um Kinder im Rechtssinne, die nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet haben. Hier den Vergleich mit 17-jährigen zu ziehen, die auch nicht ins Gefecht, sondern in die Ausbildung geschickt werden, ist nicht nur sachlich verfehlt, sondern auch in übelster Weise diffamierend.

Doch im Kampf für eine angeblich bessere Welt, die uns die Sozialisten aller Schattierungen seit mehr als 100 Jahren versprechen und regelmäßig Not und Elend schaffen, ist ja wohl jedes Mittel recht. Die Wahrheit sagen zu müssen, sprach Meister Lenin, das ist ein bürgerliches Vorurteil.

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.

Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.