Endlich: Messer von rechts!

Gestern Abend hat ein 56 Jahre alter Mann den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angegriffen. Dem Vernehmen nach hatte er ihn zuvor gefragt, ob er der Bürgermeister sei. Dann habe er ein Messer gezogen und gerufen, ihn lasse man verdursten, aber für die Flüchlinge sei Geld vorhanden. Hintergrund ist wohl. daß die Stadtwerke ihm das Wasser abgestellt haben, weil er die Rechnungen dfür längere Zeit trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte, die Stadt Altena aber überproportional Migranten aufnimmt und sie sogar statt in Sammelunterkünften in Wohnungen unterbringt. Auch befleißigt der wackere CDU-Mann sich des politisch korrekten Sprachgebrauchs und spricht von „Geflüchteten“. Soviel Edelmut und Integrationsmühe auf Kosten des Steuerzahlers bringt natürlich dem Bürgermeister viel Lob, auch von der Kanzlerin. Vielen deutschen Angehörigen des Prekariats wie auch solchen, die schlicht und einfach rechnen müssen, stößt das jedoch sauer auf. Der Täter von Altena soll darüber hinaus psychisch auffällig sein.

Unsere gedruckten wie gesendeten Medien greifen den Fall begierig auf und zelebrieren eine Berichterstattung über Ausländerfeindlichkeit und „rechtes“ Gedankengut, die über kurz oder lang wohl in Lichterketten, Gebetskreisen und Benefizkonzerten enden wird. Endlich hat ein „Rechter“ zugestochen!

Zur gleichen Zeit haben in Deutschland andere Täter wenigstens in acht Fällen zum Messer gegriffen, davon in drei Fällen ersichtlich solche „südländischen Aussehens“. Nachzulesen bei Peter Grimm auf „AchGut“. Berichterstattung in den Medien: Fehlanzeige. Da haben ja die Falschen zum Messer gegriffen, bzw. die, von denen man solches unter der Hand und außerhalb des medialen Mainstreams immer wieder hört. Aber das sind ja die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie die grüne Spitzentörin Karin Göring-Eckart begeistert formuliert hat, unter dem Beifall von Reini und Heini (Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm).

Nur zur Klarstellung für alle, denen das Denken schwer fällt und die deswegen jeden Kritiker der Merkel’schen Flüchtlingspolitik flugs zum Rechtsradikalen ernennen wollen: Gegen den Täter wird natürlich wegen versuchten Mordes ermittelt. Er wird voraussichtlich auch angeklagt und verurteilt werden. Die Richter werden ein Urteil sprechen, das der Tat und dem Täter gerecht wird. Ob er eine langjährige Freiheitsstrafe erhalten oder in eine psychiatrische Anstalt mit festen Mauern eingwiesen wird, bleibt abzuwarten. Und das ist gut so, denn das ist der Rechtsstaat, den ich nicht missen will, insbesondere nicht ersetzt sehen will durch eine außerrechtliche Bespitzelung und Brandmarkung rechtschaffener Bürger nach dem Gusto unseres Zensurministerleins Heiko Maas und seiner Zuträgerin Annette Kahane aus dem Hause Erich Mielke. Das ganze ergänzt um das Nichtverfolgen und Verschweigen der Straftaten von Nafris und sonstigen uns „geschenkten“ Menschen, die wir aber fürstlich bewillkommnen, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Länder, aus denen sie kommen.

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

déjà vu

Am 16.11.2017 bemächtigten sich Mitglieder des SDS (Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband) des Mikrofons in einem Hörsaal der Leipziger Universität, kurz bevor der Jurist Prof. Thomas Rauscher seine zivilrechtliche Vorlesung beginnen wollte. Der mit Mitgliedern und Sympathisanten des SDS überfüllte Hörsaal hörte dann nicht den Professor, der vergeblich versuchte, seine Lehrveranstaltung durchzuführen. Vielmehr las ein Student vom Blatt eine Philippika gegen den Hochschullehrer ab, der es gewagt hatte, in der Öffentlichkeit seine politische Einstellung insbesondere zu Fragen der Migration zu kommunizieren. Das allein hätte den Zorn der Jungakademiker nicht hervorgerufen. Vielmehr fühlten sie sich bemüßigt, ein derartiges „teach in“ im Stile der achtundsechziger Studenten zu veranstalten, weil Prof. Rauscher aus ihrer Sicht „rassistisch“ argumentiert. Das darf wohl an einer heutigen Universität niemand, auch nicht privat. Dankenswerterweise haben die Leipziger SDSler ein Video dieser Veranstaltung ins Internet gestellt. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wessen Geistes Kinder diese Studenten, pardon „Studierenden“ sind. Das Gestammel ihres Sprechers strotzt vor Impertinenz und Ignoranz. Der Jubel seiner Kommilitonen belegt überdeutlich, daß wir inzwischen an unseren Hochschulen eine Generation von Studenten haben, die völlig kenntnis- und wissensfrei die Gymnasien verlassen hat. Denn nur so kann man erklären, daß derartiger Unsinn, wie ihn jener Möchtegern-Dutschke dort vom Stapel gelassen hat, auch noch den Beifall seiner Kommilitonen findet.

Wenn man in den Jahren nach 1968 in Deutschland studiert hat, und sich dieses Video betrachtet, dann ist das ein klassisches déjà vu Erlebnis. Auch die Selbstbezeichnung dieser linksradikalen Flegel – SDS – erinnert an die gleichnamige Studentenorganisation der achtundsechziger Zeit, aus der letztendlich die Grünen erwachsen sind. Allerdings stand damals SDS noch für „Sozialistischer Deutscher Studentenbund“. Heute ist man auf dem damals eingeschlagenen Weg schon etwas weiter. Deutsch entfällt. Studenten gibt es auch nicht mehr, nur noch „Studierende“. Dieser politisch korrekte Sprachmüll verdankt sein Dasein ausschließlich der Okkupation der deutschen Sprache durch die Ideologie des Feminismus, der in seinem Gleichheitswahn nicht dulden will, daß Bezeichnungen männlich oder weiblich sind, sondern verlangt, daß sie „geschlechtsneutral“ sein müssen. Das ist schon deswegen blödsinnig, weil Sprache und Biologie nun einmal zwei unterschiedliche Felder sind, die nichts miteinander zu tun haben. Damit beweisen diese Leute auch nur, daß unsere Schulen und Hochschulen inzwischen auf dem Niveau einer kongolesischen Klippschule angekommen sind.

Symptomatisch für unsere Zeit ist auch, daß die Leitung der Leipziger Universität nichts anderes zu tun hatte, als schleunigst der Forderung jener studentischen Flegel nachzukommen und den Hochschullehrer zu maßregeln. Wohlgemerkt, nicht etwa dafür, daß er seinen Lehrverpflichtungen nicht nachgekommen wäre, sich überhaupt irgendwelche Unkorrektheiten im Dienst hätte zu Schulden kommen lassen. Nein, seine politischen Überzeugungen, die er außerhalb der Universität privat äußert und kommuniziert, sind für diese Nachfahren der Achtundsechziger, die inzwischen erfolgreich den „Marsch durch die Institutionen“ absolviert haben, ein Ärgernis.

Es ist zu wünschen, daß der Professor sich nicht einschüchtern läßt. Sollte die Universität tatsächlich dienstrechtliche Maßnahmen verhängen, so ist zu wünschen, daß er sich dagegen juristisch zur Wehr setzt. Die Gerichte haben dann Gelegenheit, den Damen und Herren der Universitätsleitung rechtsverbindlich darzulegen, daß in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit für jedermann statuiert ist, und daß diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das konstituierende Element der Demokratie ist. Ob das dann diese politisch korrekten Lemuren* beeindrucken wird, will ich einmal offen lassen. Den studentischen Pöbel wird es natürlich nicht interessieren.

 

  • Bei den alten Römern die Seelen der Verstorbenen, deren Wiederkehr man fürchtete. Die Wiederkehr von Dutschke und Konsorten wünschen wir auch nicht.

Preußen verläßt das Reich des Bösen

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges schien es international wie national einen Konsens darüber zu geben, daß Preußen insgesamt eine historische Fehlentwicklung sei, die den Charakter der Deutschen als autoritätsgläubig und militaristisch bestimmt und somit den Weg für Hitler gebahnt habe. Wenn die Deutschen in die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen zurückkehren wollten, dann müßte ihnen alles Preußische ausgetrieben werden. Folgerichtig erließ der Alliierte Kontrollrat am 25. Februar 1947 sein Gesetz Nr. 46 zur Auflösung des preußischen Staates. Seine Präambel lautet:

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Art. I Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Christopher Clark führt dazu in seinem Werk „Preußen, Aufstieg und Niedergang 1600-1947 “ aus: „Das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats war weit mehr als ein bloßer Verwaltungsakt. Indem sie Preußen von der europäischen Landkarte tilgten, fällten die alliierten Behörden zugleich ihr Urteil über dieses Land. Preußen war kein deutsches Land wie jedes andere, auf einer Stufe mit Baden, Württemberg, Bayern oder Sachsen. Preußen war der eigentliche Ursprung der deutschen ‚Krankheit‘, die Europa ins Unglück gestürzt hatte. Preußen war der Grund, warum Deutschland den Pfad des Friedens und der politischen Moderne verlassen hatte. ‚Das Herz Deutschlands schlägt in Preußen‘, sagte Churchill am 21. September 1943 im britischen Parlament. ‚Hier liegt der Ursprung jener Krankheit, die stets neu ausbricht.‘ “

Generationen von Deutschen sind seither mit der Gewißheit aufgewachsen, daß das Preußentum ein Irrweg der Geschichte gewesen sei, ja daß der Gang der Geschichte die preußische Idee von Gesellschaft und Staat widerlegt habe. Folgerichtig ließen die Schulbücher ebenso wie Literatur und Film kein gutes Haar an Preußen. War dies schon in der Nachkriegszeit unübersehbar, so wurde dies nach 1968 noch verstärkt, soweit das überhaupt noch möglich war.

Um so erstaunlicher ist es, daß sich seit wenigen Jahren ein Sinneswandel andeutet. Historiker wie Christopher Clark, dessen zitiertes Buch 2007 erschienen ist, gehen vorsichtig an eine Neubewertung des Phänomens Preußen. Einen großen Schritt hin zu einer sachlichen Beurteilung, ja in Ansätzen sogar Wertschätzung Preußens geht nun der Historiker Frank-Lothar Kroll, Hochschullehrer und Vorsitzender der Preußischen Historischen Kommission. In dem monatlich erscheinenden populärwissenschaftlichen historischen Magazin „G/Geschichte“ aus dem Bayard Media Verlag, das mit einer gedruckten Auflage von 50.000 einen für diesen Gegenstand beachtlichen Leserkreis erreicht, bewertet er Preußen so:

„Es basierte auf Autorität, Hierarchie und Eliteformung ebenso wie auf dem typisch preußischen Stil der < Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes> mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeiinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten. Solche Charakterzüge stehen derzeit nicht unbedingt hoch im Kurs, sie wirken beinahe wie ein Kontrastprogramm zu unserer Gegenwart. Doch das ist nur die eine Seite. Zum Mythos Preußens und zu den lang andauernden Prägekräften seines Herrscherhauses gehörten auch andere Leitgrößen – allen voran eine äußerst tolerante Asylpraxis, die Flüchtlingen aus ganz Europa Aufnahme gewährte, Minderheiten jeglicher Art und Herkunft achtete und Preußen zu einem der beliebtesten Einwanderungsländer der frühen Neuzeit machte. Anders als in den meisten größeren Reichsterritorien lebten in Preußen seit dem frühen 17. Jahrhundert zahlreiche religiöse Kleingruppen auskömmlich miteinander, seit 1685 fanden nahezu 20.000 zumeist hochqualifizierte reformierte Glaubensflüchtlinge aus Frankreich den Weg nach Brandenburg-Preußen. Daß die Hohenzollern ihre sprichwörtlich gewordene Religionstoleranz dabei wesentlich aus Gründen des staatlichen Nutzens gewährten, verweist auf den spezifisch preußischen Charakter dieser Tugend.

Neben dem Toleranzprinzip bildet der Komplex Militär und Krieg einen zweiten mythenschaffenden Bestandteil hohenzollerscher Politik. Forscher haben zwar gelegentlich errechnet, daß Preußen in der Teilnahme an allen seit dem 17. Jahrhundert geführten Kriegen signifikant weit hinter Frankreich, England, Russland und selbst Spanien zurückstand. Trotzdem gilt das Land bis heute als Hort des neuzeitlichen Militarismus. Richtig ist hieran, daß der Hohenzollernstaat 1740, im Todesjahr des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., das viertgrößte stehende Heer Europas unterhielt, obwohl das Land flächenmäßig damals nur den 10. Platz, an Einwohnerzahl gar nur die 13. Stelle einnahm. Das war nur möglich, weil alle Kräfte auf die Bedürfnisse der Armee ausgerichtet waren.

Daß militärische Verhaltensformen die Gesellschaft vollständig durchdrungen hätten und, wie oft behauptet, das gesamte Sozialgefüge militarisiert war – davon kann gleichwohl nur sehr bedingt die Rede sein. Vielmehr bot der Militärdienst, der die einfachen Soldaten sozialisierte, gerade für die unteren Bevölkerungsschichten mannigfache Möglichkeiten, sich von alten, ständisch gebundenen Abhängigkeiten zu befreien und Selbstbewußtsein zu sammeln. So gesehen besaß der Armeedienst im alten Preußen eine emanzipatorische Komponente. Auch wenn die vermeintliche Militarisierung des Hohenzollernstaates vielerorts gefürchtet oder verachtet wurde, so wußten viele ausländische Beobachter ein anderes Charakteristikum Preußens sehr zu schätzen, das woanders – namentlich in Frankreich und in Russland – lange Zeit schmerzlich vermißt wurde: die Rechtsstaatlichkeit. Sie band die Obrigkeit bereits im 18. Jahrhundert an Gesetz und Recht – Friedrich der Große begann seine Herrschaft 1740 nicht zufällig mit der Abschaffung der Folter als erster Schritt zu einer Justizreform.

Freilich ließ der König das willkürlich gehandhabte Instrument herrscherlicher Machtsprüche weiterhin bestehen, weil er – fälschlicherweise – glaubte, dadurch richterlichen Machtmißbrauch korrigieren zu können. Erst das 1794 in Kraft getretene ‚Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten‘ hat die Rechtsstaatsidee in allen Provinzen des Landes weitgehend realisiert.

Eine weitere Kontinuität in der Herrschaftsausübung der Hohenzollern ist das oft unterschätzte, tatsächlich jedoch beachtenswerte kulturpolitische Engagement. Förderung der Kunst und Wissenschaft, Ausgestaltung der Akademien und Universitäten – all das nahmen die Hohenzollern nach dem militärisch-politischen Zusammenbruch des alten Preußen 1806/1807 vermehrt in Angriff. Geprägt vom Kulturstaatsideal des deutschen Idealismus und der Romantik führte vor allem Friedrich Wilhelm IV. sein Land in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer nie da gewesenen künstlerisch-kulturellen Blüte. Dieser König trat nicht nur als großzügiger Mäzen hervor, sondern wirkte auch selbst als schöpferisch begabter, keineswegs dilettierender Baukünstler. Er hat das Erscheinungsbild vieler Orte und Regionen Preußens mit geformt. Das traf selbst für den letzten preußischen König, Kaiser Wilhelm II. zu. Sein Eifer für den Ausbau des preußisch-deutschen Kulturstaates galt zahlreichen Feldern wissenschaftlichen, akademischen und universitären Forschens und wurde in der Spannweite von keinem zeitgenössischen Monarchen übertroffen.

Toleranz, Rechts-und Kulturstaatlichkeit, Sozialisation durch militärische Disziplin, Bildungspflege und Wissenschaftsförderung: All diese Stichworte bezeichnen – neben manchen unleugbar vorhandenen Schattenseiten – herausragende Kontinuitäten im politischen Stil der Hohenzollern. Und diesem Stil kann, verglichen mit anderen deutschen und europäischen Fürstenhäusern, keineswegs Rang und Bedeutung abgesprochen werden.“

Daß inzwischen Friedrich der Große auch weithin nicht nur als Feldherr und Eroberer, sondern auch als Schöngeist, Komponist, Schriftsteller und Förderer der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung seines Staates gesehen wird, rundet das Bild ab. Es scheint nicht mehr unrealistisch und vermessen, wenn man erwartet, daß Preußen wieder zu einem selbstverständlichen Pfeiler der nationalen Identität wird. Der von Kroll apostrophierte typisch preußische Stil der Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten als kollektiver Charakterzug der Deutschen unserer Zeit könnte dazu beitragen, den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen sie nun stehen. Und nur dann haben sie die Chance, auch weiterhin in einem von Toleranz, Rechts- und Kulturstaatlichkeit geprägten Land zu leben.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Das hohe „C“

Die Repräsentanten der christlichen Kirchen in Deutschland werden nicht müde, ihren Gläubigen zu predigen, Jesu Gebot der Nächstenliebe erstrecke sich auch darauf, die Mühseligen und Beladenen aus aller Herren Länder in Deutschland aufnehmen zu müssen. Insbesondere auf die Häupter der Unionspolitiker häufen sie glühende Kohlen. Denn, so die platte Logik, das Wort „christlich“ in den Namen ihrer Parteien verpflichte dazu, die von der Bundeskanzlerin verantwortungslos begonnene Flüchtlingspolitik uneingeschränkt fortzusetzen. Wer es nicht besser weiß, muß auch glauben, daß das „C“ im Namen dieser Parteien eine direkte Verbindung zwischen Parteiprogrammen und christlicher Lehre bedeute. Sozusagen die Umsetzung von religiösen Geboten mit politischen Mitteln.

Das ist falsch. Richtig daran ist allenfalls, daß christliche Politiker aufgrund ihrer religiösen Prägung moralische Grundentscheidungen an ihrer religiösen Überzeugung ausrichten (sollten). Das gilt jedoch für christliche Politiker in allen Parteien. Ein Blick in die Parteiengeschichte nach 1919 sorgt für Klarheit. Parteipolitisch organisiert war in der Weimarer Republik nur der Katholizismus. In Bayern in Form der Bayerischen Volkspartei, im übrigen Deutschland in Form des Zentrums. Die beiden katholischen Parteien hatten durchaus Gewicht. So erzielte die bayerische Volkspartei in den letzten freien Wahlen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung am 6.11.1932 in Franken immerhin 24,4 % der Wählerstimmen, noch vor der SPD mit 20,2 % und nach der NSDAP mit 36,4 %. Der Protestantismus hingegen war nicht parteipolitisch organisiert. Der protestantische Klerus sympathisierte zu großen Teilen mit national- und liberalkonservativen Parteien wie der Deutschnationalen Volkspartei.

Konrad Adenauer und andere wie etwa Wilhelm Kaisen und Josef (Ochsensepp) Müller erkannten nach dem Zweiten Weltkrieg, daß ein Nebeneinander der politischen Strömungen von Katholiken und Protestanten diese auf Dauer von der Macht ausschließen würde. Deswegen kam der Gedanke auf, beide Strömungen auch parteipolitisch zu vereinigen. Union heißt nun einmal Einheit, Vereinigung. Deswegen die Namensgebung Christlich Demokratische Union, bzw. für Bayern wie immer eine eigenständige Variante als Christlich Soziale Union. Daher kommt also das hohe „C“. Es drückt keineswegs eine Abhängigkeit von den christlichen Kirchen aus, sondern beschreibt lediglich die Einheit von Katholiken und Protestanten in einer statt mehreren politischen Parteien. Und genau deswegen ist es anmaßend, wenn kirchliche Würdenträger wie Marx und Bedford-Strohm auf Unionspolitiker Druck ausüben, in dem sie behaupten, Parteien mit dem „C“ im Namen müßten selbstverständlich Politik in ihrem Sinne machen. Daß dieses miserable Bodenpersonal Gottes dabei nicht bemerkt, daß christliche Nächstenliebe zum einen eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Menschen ist, und zum anderen nicht bedeutet, sich vor lauter Nächstenliebe selbst arm machen zu müssen, steht auf einem anderen Blatt. Verantwortungsbewußte Politiker sollten jedenfalls solchen Pressionen nicht nachgeben. Das setzt allerdings voraus, daß man seine eigene Geschichte erst mal kennt. Da hapert es in Deutschland jedoch leider bei den allermeisten.

 

Die Bundesregierung zeigt sich „entsetzt“

Schon wieder. Alles wie gehabt. Ein fanatischer Anhänger des Aberglaubens, der da lehrt, solche Taten führten auf direktem Wege ins Paradies, wo 72 Jungfrauen und deren Dienerinnen dem angeblichen Märtyrer auf ewig sexuelle Befriedigung verschaffen würden, hat seinen Transporter über einen Radweg gelenkt und mindestens acht Menschen aus ihrem Leben gerissen. Für die hält der Aberglaube des Täters allerdings nur die Hölle bereit.

Der Bundesregierung fällt wie immer nur die hilflose Floskel ein, man sei entsetzt über die Tat. Voraussichtlich werden die Repräsentanten der christlichen Kirchen und der diversen Islamverbände im Chor mit dem linksgrünen Milieu der Republik das Lied von der religiösen Toleranz singen, mahnend den Zeigefinger heben und davor warnen, die Tat in irgend einen Zusammenhang mit dem Islam zu bringen. Es handele sich natürlich um einen verwirrten Einzeltäter, der den Namen Allahs mißbraucht habe, als er nach seiner mörderischen Tat „Allahu akbar!“ ausgerufen habe.

„Quo usque tandem abutere patientia nostra!?“ schleuderte einst Cicero dem Hochverräter Catilina im römischen Senat entgegen. Wie lange noch wollen die Regierenden der nicht mehr ganz so freien Welt unsere Geduld noch mißbrauchen und es weiterhin ablehnen, das Übel an der Wurzel zu packen? Mit dem Bekenntnis der Hilflosigkeit und Schwäche, das aus der inzwischen inflationär benutzten Floskel vom Entsetzen spricht, signalisiert man dem Feind nur, daß er getrost so weitermachen kann, daß ihm von den Regierungen der westlichen Staaten keine ernsthafte Gefahr droht und daß man weiter lieber den Nacken unter sein Schlachterbeil beugt, als ihm ernsthaft den Kampf anzusagen. Die nächsten Massenmorde werden nicht lange auf sich warten lassen

Das kann nur aufhören, wenn das Übel mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird. Der Boden, auf dem solcher Aberglaube wachsen und gedeihen kann, muß unfruchtbar gemacht werden. Den Tätern muß klargemacht werden, daß es für sie keinen sicheren Platz auf Erden geben wird. Es genügt nicht mehr, polizeilich repressiv gegen sie vorzugehen. Sie haben uns den Krieg erklärt. Wohlan, laßt uns diese Kriegserklärung annehmen und in diesen Krieg ziehen. Spüren wir sie auf und vernichten sie, wo auch immer wir ihrer ansichtig werden. Erst wenn der letzte Dschihadist zur Hölle gefahren sein wird, können wir die Waffen niederlegen.

Die Gedankenburka

Es gibt Diskussionen, die niemand braucht. Dazu gehört ganz sicher die neueste gesellschaftliche Modetorheit. Kein Tag vergeht, an dem nicht eine mehr oder weniger prominente Dame enthüllt (darf man im Zusammenhang mit Frauen eigentlich noch die Vokabel enthüllen benutzen?), daß auch sie von Männern sexistisch angegangen worden ist, mindestens in verbaler Form. Ein unverschämter Kerl habe sich anerkennend über ihre Frisur, ihre Urlaubsbräune, ihr elegantes Kostüm, das sie so gut kleide, ja sogar über ihre ansehnliche Figur geäußert. Die Posse um jene Berliner Staatssekretärin, die sich statt der Komplimente eines Kavaliers alter Schule offenbar lieber Lobhudeleien bezüglich ihrer politischen Bedeutung angehört hätte, ist ja nun an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.

Auslöser der ganzen Hysterie war ja nun offensichtlich, daß endlich an den Tag gekommen ist, in welchem Ausmaß ein Filmproduzent seine wirtschaftliche Machtposition ausgenutzt hat, um sich Schauspielerinnen sexuell gefügig zu machen. In normalen Zeiten hätte man das allgemein lediglich mit dem Wunsch zur Kenntnis genommen, daß die Justiz diesen Herrn seiner gerechten Bestrafung zuführt. Heute indessen wird daraus ein Medienereignis gemacht, an dem auf der Bühne möglichst viele mitwirken wollen. Und so twittert täglich ein Dutzend Damen # me too. Wie in unserer völlig durchgeknallten Gesellschaft inzwischen üblich, wird dabei weit überzogen und das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dabei merken diese wackeren Streiterinnen für die Rechte der Frauen überhaupt nicht, daß sie sich auch widersprüchlich verhalten. Man kann nicht auf der einen Seite jedes klassische höfliche Kompliment zur sexistischen Zumutung erklären, auf der anderen Seite jedoch seine körperlichen Vorzüge mit sorgfältigem Make Up und möglichst eleganter Kleidung, durchaus gelegentlich auch freizügig, herausstreichen. Der Wunsch, schön zu sein, und das auch aller Welt zu zeigen, ist doch seit Menschengedenken den Frauen von frühester Jugend an eigen. Die Natur hat das auch so eingerichtet, und zwar ganz ersichtlich auch aus dem Grund, daß die Männer darauf so reagieren, wie das die Natur nun einmal vorsieht. Altmodisch, wie ich bin, finde ich das auch schön. Konventionell, wie ich bin, finde ich auch, daß sexuelle Belästigungen und Übergriffe konsequent und streng bestraft werden müssen. Und ich finde auch, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Und ich denke auch, daß der natürliche Anstand jedenfalls die allermeisten Männer davon abhält, sich unangemessen oder sogar beleidigend gegenüber Frauen zu verhalten. Man weiß im Allgemeinen doch, was sich gehört und was nicht.

Wenn man allerdings diese Hysterie über den angeblich verbreiteten Sexismus in der Gesellschaft ernst nimmt, dann muß man ja auch über Abhilfe nachdenken. Weil man nun einmal Männer nicht mittels politisch korrekter Erziehung zu Eunuchen machen kann, bleibt doch nur noch übrig, sie auf anderem Wege daran zu hindern, sündhafte Gedanken überhaupt erst zu entwickeln. Die Objekte der Begierde müssen also verhüllt werden. Sollen sich doch die Holden in Burka oder Niqab hüllen. Dann laufen sie garantiert nicht mehr Gefahr, lüsterne Blicke ertragen zu müssen oder gar sexistische Sprüche anhören zu müssen wie: „Sie sehen heute aber wieder hinreißend aus!“ Nach dem nicht zu erwarten ist, daß unsere vom Machogehabe und Sexismus gequälten Damen zur Vollverschleierung greifen und die Modeindustrie komplett in die Insolvenz treiben werden, wird es wohl bei der virtuellen Verhüllung, der Gedankenburka gewissermaßen, bleiben. Sauertöpfisch und miesepetrig wandeln sie durch die Fußgängerzonen und Büroflure, mit giftigen Blicken jedem Mann begegnend, der sie auch nur anzuschauen wagt. Schöne neue Welt!

Merkwürdig nur, daß von weiblichem Sexismus nie die Rede ist. Uns Männer stört es tatsächlich nicht, daß die Damen bei Junggesellinnenabschieden gerne auch mal begeistert zuschauen, wenn sich die Chippendales entblättern und im Fußballstadion anerkennende Kommentare von sich geben, wenn die Jungs auf dem Rasen beim Torjubel ihr Trikot ausziehen und ihre muskulösen Oberkörper präsentieren. Als seinerzeit Margot Werner mit „So ein Mann, so ein Mann, der zieht mich unwahrscheinlich an!“ die Hitparaden stürmte, hat sich niemand aufgeregt. Man fand es lustig. Hätte sie mir etwa auf den Fingern nachgepfiffen, wie sie das in ihrem Lied als ihre Gewohnheit schilderte, so hätte ich mich garantiert nicht sexistisch belästigt gefühlt. Doch ist vielleicht nicht nur grammatikalisch Humor männlich und Hysterie weiblich.

Wenn zwei das gleiche tun….

Die öffentliche Erregung ließ schon nichts Gutes ahnen. Albrecht Glaser, von seiner Fraktion für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, wurde prompt mit einem Zitat aus einer im Frühjahr gehaltenen Rede konfrontiert. Angesichts des Verhaltens islamischer Staaten und nicht weniger Muslime in Deutschland hatte er gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Den letzten Satz mag man für eine harte Forderung halten. Bezieht man sie jedoch nur auf Menschen, die ihrerseits die Religionsfreiheit anderer nicht respektieren, wie das die voraufgegangenen Sätze nahe legen, ist das durchaus verständlich. Zwar kann man Grundrechte nicht im juristischen Sinne entziehen. Sie stehen jedoch durchaus in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Zur Illustration will ich folgenden Text zur Diskussion stellen: „Die mitunter hilflosen Debatten um Kopftuch tragende Bewerberinnen für das Lehramt oder die Frage, ob und wie Religionsunterricht zu geben ist, berühren einen Nerv, weil wir uns nicht entschließen können, den Weg der religionsfreundlichen Neutralität fortzusetzen, wenn wir nicht sicher sind, daß die Religionsgemeinschaften ihrerseits grundsätzlich in politischer Neutralität einen Beitrag zu den kulturellen Grundlagen der freiheitlichen Gesellschaft leisten. Naheliegend wäre insofern, die Rolle der Kirchen und religiösen Gemeinschaften bei der Erhaltung der kulturellen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu überdenken. Wir brauchen eine Diskussion über die Kooperationsofferten und die Bedingungen für den Islam als große, vielfältige und für die Staaten Europas überwiegend neu kennengelernte Religion. Die Leitlinie ist auch hier Neutralität, aber ebenso die Erwartung des Staates, daß die Religionsgemeinschaften ungeachtet ihrer Glaubensfreiheit und Autonomie einen Beitrag zur Pflege der kulturellen Grundlagen der freien Gesellschaft leisten. Wo das freiheitliche Wertesystem und das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander durch religiöse Intoleranz bekämpft werden, endet die Religionsfreiheit der westlichen Verfassungen. Staaten wie Deutschland stehen auch der Kooperation mit eigenwilligen, von der sozialen Norm abweichenden Religionsgemeinschaften offen, wenn sie sich nur selbst für eine integrierende Kooperation öffnen: Das Grundgesetz verlangt von Religionsgemeinschaften nicht vollständige Loyalität mit den weltlichen Mächten, aber eine Mindestakzeptanz der öffentlichen Werteordnung, der fundamentalen Verfassungsprinzipien, die indes nichts mit einer Gefolgschaft für den jeweiligen Zeitgeist der Republik zu tun hat. Auch hier also wirkt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Es liegt nicht nur der ursprünglichen Alltagserfahrung zu Grunde, es ist in reicher Form kulturell veredelt worden und beherrscht deshalb nicht nur einfache Sozialbeziehungen zwischen Anwesenden, sondern auch die Architektur von Gemeinschaften und ihre Beziehungen untereinander bis hin zum Völkerrecht. Nicht nur das Handeln des Einzelnen, sondern auch das Verhalten von Gemeinschaften lassen sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip normativ bewerten. Wer als Einzelner oder als Gemeinschaft vom Staat eine privilegierte Rechtsstellung erstrebt, muß der staatlichen Gemeinschaft dafür etwas geben, muß sie wenigstens als Reflex seines legitimen Eigennutzes in ihrem Bestand fördern, ihr Nutzen bringen.“ *

Das schreibt Udo di Fabio, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1999-2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit wohlgesetzten Worten und in eleganter juristischer Gedankenführung in einem Buch die Problematik der Grundrechte im Gegenseitigkeitsverhältnis darzulegen, ist eine Sache. In einer Rede oder einem Interview das Thema in gebotener Kürze anzuschneiden, ist eine andere Sache. Inhaltlich gleichen sich die Aussage des Politikers und die Ausführungen des Professors. Doch gilt auch die uralte Erkenntnis: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Im Falle Glaser, der nun einmal nach politisch korrekter Auffassung für die Partei der politischen Schmuddelkinder im deutschen Bundestag sitzt, wird die böswilligste Auslegung des Zitats gefunden, um ihn zur politischen persona non grata zu machen, die man selbstverständlich nicht mit dem ehrenvollen Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages betrauen darf. Im Falle des Rechtslehrers und ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio indessen handelt es sich selbstverständlich um eine seriöse und zutreffende Interpretation des Grundgesetzes, was ja auch tatsächlich so ist. Doch darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Schließlich steht über dieser Website „sapere aude!“

*Udo di Fabio, Die Kultur der Dreiheit, Verlag C:H:BeckMünchen 2005, S. 174 f.

Wer sind wir – und wenn ja, warum?

Der populäre Philosoph David Richard Precht hat 2007 mit dem bewußt absurden Titel „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele“, eine populäre Einführung in die Philosophie anhand einfacher Fragen zum Leben geschrieben, die zum Bestseller geworden ist. Eine an sich einfache Frage  sollte an sich auch die nach dem Wesen eines, vor allem unseres Volkes sein. Daß sie nicht so einfach ist, jedenfalls für uns Deutsche, zeigen die teils absurden Äußerungen deutscher Politiker und Intellektueller. Wie einfach sie zu beantworten sein könnte, zeigt ein Blick auf andere Völker, denen schon eine solche Fragestellung absurd vorkommt. So findet man in der französischen Verfassung keine Definition des Staatsvolks, sondern nur des Staatsbürgers. Und man wird auch bei einem Chinesen eher Erstaunen hervorrufen, wenn man ihn fragt, wer denn eigentlich zum chinesischen Volk gehöre. Von den Völkern, die nach Unabhängigkeit streben, wie die Kurden, will ich erst gar nicht sprechen, ebenso wenig von den Vorstellungen des türkischen Möchtegern-Sultans Erdogan, wonach zum türkischen Volk selbstverständlich auch deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft gehören. Also fragen wir: „Wer sind wir – und wenn ja, warum?“

Die Antworten reichen auf der Skala von ganz links „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ was Linksextremisten in Anwesenheit einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages auf einer Demonstration lauthals skandieren, ohne daß diese prominente Vertreterin eben dieses deutschen Volkes die Demonstration umgehend unter Protest verläßt, bis zur Programmatik der rechtsextremen, wenn auch wegen Ungefährlichkeit nicht verbotenen NPD. Dazu später. Besonders irritierend ist die an Dümmlichkeit kaum noch zu überbietende Äußerung der amtierenden Bundeskanzlerin, wonach das Volk jeder ist, der in diesem Lande lebt, oder, anders ausgedrückt, diejenigen, die schon länger hier leben, und diejenigen, die neu hinzugekommen sind. Dümmlich sind diese Sprüche unter anderem deswegen, weil von einer Bundeskanzlerin erwartet werden muß, daß sie das Grundgesetz wenigstens in groben Zügen kennt. Auch dazu später.

Auf die zitierten Parolen der Linksextremisten, die sich bei jeder Gelegenheit öffentlich wünschen, „Bomber-Harris“ möge doch wieder deutsche Städte in Schutt und Asche legen, will ich nicht näher eingehen, denn ich bin kein Psychiater und verstehe deswegen nichts von Geisteskrankheiten. Wir wollen es also dieser Profession überlassen, ob man solche Leute nun in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß, oder ob man sie allenfalls im offenen Vollzug, in politikwissenschaftlichen Seminaren vielleicht, behandeln soll.

Am anderen Ende der Skala stehen die Anhänger des „völkischen“ Gedankenguts, wie es die NPD propagiert. Sie definiert das deutsche Volk ausschließlich genetisch, wenn sie erklärt: „Während man die Staatsangehörigkeit theoretisch wechseln kann, bleibt man seinem Volk, in das man hineingeboren wird, ein Leben lang verbunden. Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft sind durch Einbürgerung mittlerweile deutsche Staatsbürger geworden – mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Für uns Nationaldemokraten gehören sie aber weiterhin nicht zum deutschen Volk. (Das würde Erdogan auch unterschreiben, natürlich nur im Hinblick auf Türken, der Verf.) Auf der staatspolitischen Ebene hält die NPD Ermessenseinbürgerungen für möglich.“ Dieses Konstrukt enthält einen ins Auge fallenden Denkfehler. Denn ein Volk besteht generell nicht ausschließlich aus solchen Menschen, die über die Generationen bis zu Adam und Eva zurück „in es hineingeboren“ worden sind. Vielmehr sind in Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende immer wieder Menschen hinzugekommen, die sich dort Wohnung genommen, geheiratet und Kinder bekommen haben, die wiederum das gleiche getan haben. Entscheidend ist, daß sie im Meer des Volkes, in das sie eingetaucht sind wie der Regentropfen aus der Wolke und der Wassertropfen aus der Flußmündung, Teil dieses Volkes geworden sind, vor allem, weil sie es auch wollten. Anders verhalten sich im allgemeinen die muslimischen Zuwanderer in die europäischen Länder, die sich in abgeschotteten Parallelgesellschaften organisieren. So dürfte selbst der „deutscheste“ NPD-Funktionär den deutschen Innenminister Thomas de Maiziére fraglos zum deutschen Volk zählen, obgleich seine Vorfahren erst im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland eingewandert sind.

Der Bundeskanzlerin und ihren Nachbetern in den Redaktionen sei nun erklärt, was das deutsche Volk nach unserer Verfassung ist. Nach der Definition des großen Verfassungsjuristen Georg Jelinek ist der Staat eine Gemeinschaft von Bürgern, das Staatsvolk, auf einem abgegrenzten Staatsgebiet mit einer Herrschaftsorganisation, der Staatsgewalt, wie das auch jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts noch einmal hervorgehoben hat. Doch auch das setzt einfach voraus, daß es ein Staatsvolk gibt, erklärt aber nicht, was denn dieses Staatsvolk ausmacht. Auch das Grundgesetz selbst spricht an vielen Stellen, zum Beispiel gleich in seiner Präambel, in seinem sogar mit verfassungsändernder Mehrheit nicht veränderbarem Art. 20 Abs. 2 und in Art. 116 Abs. 1, der die Definition des Deutschen enthält, vom deutschen Volk bzw. deutscher Volkszugehörigkeit. Offensichtlich gibt es danach einerseits ein deutsches Volk, andererseits eine deutsche Staatsangehörigkeit. Beides muß nicht identisch sein, denn: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Also gibt es Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Demgemäß ist auch die Eigenschaft des deutschen Volkes gesetzlich definiert, nämlich in § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenengesetz). Dort heißt es: „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 auch grundlegend festgestellt, was das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist. Anlaß dazu gab eine Regelung im schleswig-holsteinischen Wahlgesetz vom 31.2.1989, wonach auch Ausländer, nämlich Dänen, Iren, Niederländer, Norweger, Schweden und Schweizer unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein sollten. Dieses Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Der Verfassungssatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) enthalte – wie auch seine Stellung und der Normzusammenhang belegten – nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimme diese Vorschrift selbst, wer das Volk sei, das in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) Staatsgewalt ausübe: es sei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgehe, werde nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik werde also grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufwiesen, ließen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk sei. Sei also die Eigenschaft als Deutscher nach der Konzeption des Grundgesetzes der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als Träger der Staatsgewalt, so werde auch für das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnehme, diese Eigenschaft vorausgesetzt. Dies bedeute keineswegs, daß dem Gesetzgeber jede Einwirkung auf die Zusammensetzung des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verwehrt wäre. So überlasse das Grundgesetz, wie Art. 73 Nr. 2 und Art. 116 belegten, die Regelungen der Voraussetzungen für Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit und damit auch der Kriterien, nach denen sich die Zugehörigkeit zum Staatsvolk des näheren bestimmten, dem Gesetzgeber. Das Staatsangehörigkeitsrecht sei daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen könne. Es treffe nicht zu, daß wegen der erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes der verfassungsrechtliche Begriff des Volkes einen Bedeutungswandel erfahren habe. Hinter dieser Auffassung stehe ersichtlich die Vorstellung, es entspreche der demokratischen Idee, insbesondere dem in ihr enthaltenen Freiheitsgedanken, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Das sei im Ausgangspunkt zutreffend, könne jedoch nicht zu einer Auflösung des Junktims zwischen der Eigenschaft als Deutscher und der Zugehörigkeit zum Staatsvolk als dem Inhaber der Staatsgewalt führen. Ein solcher Weg sei durch das Grundgesetz versperrt. Es bleibe unter diesen Umständen nach geltendem Verfassungsrecht nur die Möglichkeit, auf eine derartige Lage mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen zu reagieren, etwa dadurch, daß denjenigen Ausländern, die sich auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, sich hier rechtens aufhalten und deutscher Staatsgewalt mithin in einer den deutschen vergleichbaren Weise unterworfen sind, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert wird. Damit ist auf die Einbürgerung verwiesen. Die Einbürgerung von Ausländern ist nicht nur in den typischen und klassischen Einwanderungsländern, wie etwa den USA und Kanada, ein Weg, die Zugehörigkeit zum Staatsvolk zu erlangen. Vielmehr ist sie grundsätzlich überall möglich. Sie setzt aber immer voraus, daß einbürgerungswillige Ausländer sich angepaßt haben, was nicht nur durch Sprachkenntnisse und Rechtstreue zum Aufnahmestaat, sondern immer auch durch langjährigen legalen Aufenthalt nachzuweisen ist.

Die soziologischen Voraussetzungen für diese rechtliche Wertung konnte die Partei der Kanzlerin „derer, die schon länger hier leben und derer, die neu hinzugekommen sind“, früher einmal in ihren Parteiprogrammen noch zweifelsfrei benennen: „Der Mensch wächst aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie bilden die Familie. Die Familie weitet sich aus zur Sippe, Gemeinde und schließlich zum Stamm und Volk. Das Wesensmerkmal des Volkes besteht also nicht in einer quantitativen Vielheit von Menschen. Das wäre Masse. Volk ist mehr. Volk ist eine qualitative Vielheit von Menschen in folgenden Übereinstimmungen: Sie haben eine Blutsverwandtschaft, sie leben in einem bestimmten Raum, sie sprechen dieselbe Sprache, unter Umständen und in den meisten Fällen haben sie auch die gleiche Geschichte.“ (CDU/CSU – die weltanschaulichen Grundlagen und Ziele, 1954). Das paßt nahtlos in die Definition des Grundgesetzes. Die Kriterien, die zum Eintritt in diese Gemeinschaft berechtigen, und dem Staat damit ermöglichen, die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft über die Geburt hinaus zu regeln, beschreibt das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahre 2007: „Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“ Damit ist jeglicher Beliebigkeit im Sinne eines merkel’schen: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“, die Grundlage entzogen. Das deutsche Volk ist eben mehr als die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Deutscher kann sein, wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Wer deutscher Staatsangehöriger werden will, muß sich in die deutsche Schicksalsgemeinschaft eingliedern wollen, die durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte definiert ist.