Die Regellosigkeit ist die Regel

In diesen Tagen erleben wir eine ganz neue Art des Arbeitskampfes. Es geht nicht um die klassischen Tarifauseinandersetzungen. Vielmehr sorgen sich die Angestellten einer deutschen Luftfahrtgesellschaft zu Recht um den Fortbestand ihrer Arbeitgeberin und damit ihrer Arbeitsplätze. Nun ist das ein Vorgang, auf den Arbeitnehmer keinen Einfluß haben. Auch haben sie von Rechts wegen keine Möglichkeit, hier etwa zu intervenieren. Das spielt jedoch keine Rolle. Man ist auf die anscheinend pfiffige Idee gekommen, nicht etwa einen Streik anzudrohen und gegebenenfalls durchzuführen, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, auf Entlassungen zu verzichten, komme was da wolle. Nein, der kreative Arbeitskampf, besser gesagt, die phantasievolle Art der Interessendurchsetzung besteht offenbar darin, daß der größte Teil der Belegschaft sich einfach krank meldet. Weil nun ersichtlich nicht etwa eine ansteckende Krankheit epidemischen Ausmaßes die Reihen der Mitarbeiter lichtet, können diese massenhaften Krankmeldungen nur mit Hilfe „verständnisvoller“ Ärzte erfolgen. Es liegt also auf der Hand, daß hier ein massiver und massenhafter Mißbrauch der ärztlichen Fachautorität vorliegt, gewissermaßen der Arzt als Komplize seines offensichtlich rechtswidrig agierenden Patienten den „berühmten“ gelben Schein ausstellt. Das alles wird in den Medien nicht thematisiert oder gar kritisiert. Die Berichterstattung vermittelt vielmehr den Eindruck, daß es sich hierbei um eine wenn nicht absolut legale, doch zumindest legitime Art der Interessendurchsetzung handelt.

Das nimmt auch nicht Wunder, denn das Recht spielt bei der Wahrung und Durchsetzung von Interessen in Deutschland offenbar schon lange keine Rolle mehr. So wird bei uns seit einigen Jahren in einer sehr eigentümlichen Weise über bauliche Großprojekte gestritten. Dazu gehört zum Beispiel die dritte Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Die Planung dazu hat vor mehr als zehn Jahren begonnen, die Finanzierung steht, dennoch wird der Bau nicht begonnen, weil die vom Freistaat Bayern und der Stadt München getragene Flughafengesellschaft massive Proteste fürchtet. In der Berichterstattung wird jedoch kaum einmal darauf hingewiesen, daß die erforderlichen Baugenehmigungen bestandskräftig vorliegen. Ähnlich liegt es im Falle „Stuttgart 21“. Als im Jahr 2010 mit den Bauarbeiten begonnen wurde, erhob sich ein Proteststurm mit zum Teil gewalttätigen Aktionen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das bereits 1994 planerisch begonnene Projekt alle behördlichen und gerichtlichen Hürden genommen. Nicht einmal der zugunsten des Projekts ausgegangene Volksentscheid wird von seinen Gegnern akzeptiert! Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Gegen den Braunkohletagebau im Hambacher Forst protestiert vor Ort eine Gruppierung in extrem heftiger Form, ohne daß dabei in der Öffentlichkeit immer deutlich würde, daß die Arbeiten im Tagebau Hambach von Behörden und Gerichten genehmigt sind. Wutbürger statt Staatsbürger.

Diese Mißachtung politischer, behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen ist indessen keine deutsche Besonderheit. In unserem Nachbarland Polen hat es bekanntlich im Jahr 2015 einen Regierungswechsel gegeben. Die neue Regierung hat im Dezember 2015 ein Gesetz beschlossen, das nach wohl überwiegender Auffassung das polnische Verfassungsgericht in seiner Funktion stark einschränken und seine Unabhängigkeit erheblich beeinträchtigen wird. Wenig überraschend hat das polnische Verfassungsgericht am 9.3.2016 entschieden, dieses Gesetz verstoße gegen die Verfassung. Die Regierung indessen weigert sich, dieses Urteil im Amtsblatt zu veröffentlichen, denn es handele sich nicht um ein Urteil im formellen Sinn, sondern nur um eine informelle Mitteilung des Gerichts. Darauf muß man erst einmal kommen.

Auch in Spanien streitet man über die Befugnisse des Verfassungsgerichts. Es hatte eine Volksabstimmung der Katalanen über ihre staatliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das wollen die Katalanen nicht akzeptieren. Was schert uns ein Gericht, wenn es nicht so entscheidet, wie wir es haben wollen!

Die russische Regierung will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte in Straßburg nicht mehr anerkennen, offenbar allein deswegen, weil einige Entscheidungen dieses Gerichts ihr einfach nicht passen.

Südafrika erwägt, seine Unterschrift unter das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, weil der Gerichtshof das Land aufgefordert hatte, zwei von ihm gegen den sudanesischen Präsidenten, einen blutrünstigen Diktator reinsten Wassers, erlassenen Haftbefehle zu vollziehen, als dieser Tyrann sich in Südafrika aufhielt.

Der Umgang des türkischen Präsidenten mit Recht, Gesetz und Verfassung muß nicht weiter kommentiert werden. In seinem Land müßte der Verfasser eines Artikels wie diesem damit rechnen, alsbald „abgeholt“ zu werden.

Alle diese Vorgänge haben eines gemeinsam. Die friedenstiftende, ordnende und abschließend für alle verbindlich regelnde Funktion des Rechts wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt das Recht des Stärkeren, allerdings auch nur so lange, wie ihm kein noch stärkerer das Heft aus der Hand nimmt. Natürlich ist Recht dann immer nur das, was dem jeweiligen Teilnehmer an der Auseinandersetzung richtig erscheint, und das ist immer die Durchsetzung seiner Interessen. Das führt natürlich geradewegs ins Chaos. Die Verbindlichkeit von Gesetzen, die Endgültigkeit rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und die Akzeptanz von Regeln unterscheiden eine zivilisierte Gesellschaft von der Anarchie. Nur auf der Kulturstufe, auf der Menschen unorganisiert lediglich mit der täglichen Nahrungsaufnahme beschäftigt waren, brauchte man Regeln noch nicht. Eine moderne Gesellschaft indessen benötigt Regeln, und zwar umso mehr, als ihr Organisations- und Zivilisationsgrad wächst. Der anarchische, individualistische und regellose Egoismus, der sich in unserer Zeit hemmungslos Bahn zu brechen scheint, trägt das Potential in sich, unsere Gesellschaften erst in das Chaos und dann in die Steinzeit zurück zu katapultieren.

Ein solcher Befund ist unvollständig, wenn nicht auch die Ursachen dieser Entwicklung benannt werden. Die Vergottung der Regellosigkeit läßt sich in ihren Anfängen zwanglos auf die 68er Bewegung zurückführen. Die Diffamierung jeglicher Autorität als Unterdrückung des eigentlich frei geborenen Menschen durch kapitalistische und imperialistische Ausbeuter mußte im Laufe der Jahrzehnte wegen ihrer Popularität in akademischen, politischen und publizistischen Kreisen dazu führen, daß Freiheit mit Anarchie, Recht mit Zwang und Ordnung mit Dressur verwechselt wurde. Ungehorsam wurde zur Tugend, Rechtsbruch zur revolutionären Tat und Regellosigkeit zur höheren Daseinsform. Wenn aber die Dämme brechen, dann reißt die Flut auch den Humus der fruchtbaren Äcker sich fort und läßt wertlosen Karst zurück.

Vielleicht folgen klügere Generationen nach. Jüngste Meinungsumfragen zeigen, daß junge Eltern ihren Kindern Erziehungsziele vorgeben wollen, wie Höflichkeit und gutes Benehmen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Hilfsbereitschaft. Auf den hinteren Rängen der Ziele folgt allerdings immer noch das Einfügen in eine Ordnung. Vielleicht kommt die Generation, die es von ihren Eltern nicht gelernt hat, doch noch darauf, daß hier der Schlüssel für eine Zukunft ihrer Kinder in einer ebenso sicheren wie freien Gesellschaft liegt. Die Bevorzugung klassischer individueller Tugenden kann letztendlich ja auch nur in einer Befürwortung gleichlaufender kollektiver Tugenden münden. Die Sponti-Parolen ihrer Großeltern sollten für sie dann allenfalls noch Perlen aus dem Kuriositätenkabinett der Geschichte sein.

Die Märchentante

Recep Tayyip Erdogan hat bekanntlich die Forderung, Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis – er spricht natürlich für „seine“ Türken – sollten sich den Deutschen anpassen, als Verbrechen bezeichnet.

So weit geht Lamya Kaddor nicht. Ihre Sprache ist subtil. Sie tritt nun mit der Forderung hervor, die Mehrheitsgesellschaft habe gegenüber den zugewanderten Bürgern, insbesondere denen, die schon in dritter oder vierter Generation hier leben (und sich offensichtlich immer noch nicht integriert haben) eine Bringschuld. Das klingt freundlich und versöhnlich, erweist sich aber bei näherem Hinsehen lediglich als List wie im Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf hat Kreide gefressen.

Frau Kaddor bezeichnet zunächst einmal alle diejenigen, die Wert auf ein kulturell homogenes Staatsvolk in Deutschland (von anderen Ländern, insbesondere im islamischen Kulturkreis, spricht sie nicht) als „Deutschomanen“. Der Wortschöpfung kann man ein gewisses Maß an sprachlicher Kreativität nicht absprechen. Allerdings ist die Vokabel auch aggressiv diffamierend. Die so bezeichneten Deutschen leiden also unter einer Manie des Deutschseins. Manien aller Art gehören jedoch zu Psychosen oder ähnlichen psychischen Defekten. Das muß man sich vergegenwärtigen, wenn man Frau Kaddors Definition dieser Manie betrachtet. Danach zeigt sich die sogenannte Deutschomanie in Forderungen wie: Menschen, die vielleicht schon in der vierten Generation in Deutschland leben, müssten sich anpassen, obwohl sie längst Deutsche sind. Das ist schon starker Tobak. Denn im Umkehrschluß bedeutet das nichts anderes, als daß Parallelgesellschaften wie in Berlin-Neukölln oder Duisburg-Marxloh hinzunehmen sind. Ihnen gegenüber soll die Mehrheitsgesellschaft auch eine „Bringschuld“ haben. Die soll darin bestehen, diese Menschen zumindest „auf Augenhöhe zu respektieren“. Das will besagen, gelungene Integration nach dem Geschmack von Frau Kaddor soll zwar mehr Verfassungspatriotismus, mehr freiheitliche Werte, Gesetze, Regeln, Rechte aller beinhalten. Uns alle in unserem Lande einige doch der Rechtsstaat und die Demokratie. Natürlich müsse Deutsch dabei als Sprache (Kultur und Geschichte werden nicht erwähnt) eine zentrale Rolle spielen, aber auch Nation, nur jenseits des „völkischen“ Denkens. Außerdem dürfe man dazu nicht nur die Mehrheit formulieren lassen, man müsse auch mal Minderheiten formulieren lassen. Da könne auch etwas Konstruktives herauskommen.

Abgesehen davon, daß die Metapher von der Bringschuld außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs stets falsch ist, denn es wird damit nur der Ort definiert, an dem eine Verbindlichkeit (Schuld) zu erfüllen ist, ist auch ersichtlich falsch, was damit gesagt werden soll. Frau Kaddor verlangt ja allen Ernstes nicht nur von denjenigen, die in unser Land einwandern, um hier dauerhaft zu bleiben, die geltenden Gesetze einzuhalten. Die Beachtung von Gesetzen und Regeln des Landes, in dem man mit oder ohne seine Staatsbürgerschaft lebt, ist jedoch nur das Minimum dessen, was einen Aufenthalt überhaupt möglich macht. Anderenfalls lernt man von einem Lande entweder seine Gefängnisse kennen oder aber muß es alsbald wieder verlassen. Mehr als Rechtstreue verlangt sie nicht, vielmehr meint sie damit, daß die sogenannte Mehrheitsgesellschaft auch von den Zuwanderern das eine oder andere annehmen soll. Weil die Zuwanderer die Gesetze des Landes beachten sollen, kann damit ja nur ihre kulturelle Identität gemeint sein. Zu dieser Identität gehört natürlich der Islam, und zwar ganz wesentlich. Sie soll wohl in gewissem Maße abfärben. Auf den Vorhalt, daß gerade der Islam als Identitätsressource möglicherweise für besonders große Integrationsprobleme sorge, winkt sie ab. Das sei wissenschaftlich so nicht haltbar, daß der Islam für Integrationsprobleme besonders verantwortlich gemacht werden könne oder die Religion überhaupt der ausschlaggebende Faktor sei, warum Menschen besser oder schlechter integriert seien.

In diesem Zusammenhang muß natürlich gesehen werden, daß Frau Kaddor behauptet, es könne einen liberalen Islam geben, fern aller fundamentalistischen Interpretation und konservativ-religiöser Lebenswirklichkeit. Mit Blick auf den tatsächlich jedenfalls außerhalb kleiner Zirkel in Europa wie ihrer eigenen liberal-islamischen Vereinigung kann man nicht umhin, hier von einer Schimäre wie einem runden Quadrat zu sprechen. Derartige Vorstellungen, sollten sie überhaupt ernst gemeint sein, haben nicht den Hauch einer Chance, den real existierenden Islam nach den Vorstellungen Erdogans, der saudischen Fundamentalisten oder der iranischen Ajatollahs auch nur in unserem Lande abzulösen, von den islamischen Ländern selbst einmal völlig abgesehen. Der unbedarften Vereinsmeierei deutscher Intellektueller mit oder ohne Migrationshintergrund stehen die mit Milliardenbeträgen gesponsorten Moscheevereine saudiarabischer Prägung und vom türkischen Staat finanzierten und gelenkten islamischen Gemeinschaften gegenüber. Deren Einfluß in Deutschland wächst in rasantem Tempo. Ihre Interpretation des Koran und der Scharia ist für die übergroße und weiter wachsende Zahl der Muslime maßgeblich. Ernstzunehmende liberale islamische Theologen, insbesondere auch mit Einfluß auf die übrige islamische Welt, sind weit und breit nicht in Sicht. Zutreffend ist daher das Resümee des islamkundigen Publizisten Ufuk Özbe: Sowohl gläubiger Muslim als auch Befürworter der freiheitlich-demokratischen Grundwerte sein zu wollen, scheint nur dank des Segens der Unwissenheit oder mit hartnäckiger Verdrängung oder durch Aushalten schwindelerregender Verrenkungen möglich zu sein. Wenn jedoch Muslime mit in Deutschland erworbenen akademischen Qualifikationen uns das Lied vom liberalen Islam singen, obgleich sie es ganz sicher besser wissen, dann drängt sich doch das Bild vom bösen Wolf auf, der Kreide gefressen hat, um die arglosen sieben Geißlein über seine Identität zu täuschen, damit sie ihm die Tür öffnen und er sie fressen kann. Das Bild paßt übrigens für beide Seiten. Sowohl der Charakter des Islam als auch die Naivität der deutschen Intellektuellenkaste sind damit wirklichkeitsnah abgebildet.

Wir sind ein Volk

Heute am Tag der deutschen Einheit ist es durchaus angebracht, über uns, das deutsche Volk nachzudenken. Die Parole „Wir sind ein Volk“ löste 1989 den Ruf „Wir sind das Volk!“ der Montagsdemonstranten von Leipzig ab und fand seine logische Weiterentwicklung in dem berühmten Satz Willy Brandts: „Nun wächst zusammen, was zusammen gehört“. Doch ist kaum etwas in Deutschland so umstritten, wie die Begrifflichkeiten deutsches Volk, Deutschland, deutsche Kultur und deutsche Geschichte.

Der Satz von der verspäteten Nation, den Helmuth Plessner mit seinem gleichnamigen Werk aus dem Jahre 1935 geprägt hat, ist für viele Historiker, Politiker und Publizisten zu einer Art Grundwahrheit geworden. Im wesentlichen soll damit gesagt werden, daß die alten westlichen Nationalstaaten England und Frankreich im Zeichen der Aufklärung ihre moderne Gestalt angenommen hätten. Die deutsche Reichsgründung von 1871 aber sei in die materialistische Zeit nach der industriellen Revolution gefallen. So sei Deutschland zu einem „Machtstaat ohne humanistisches Rechtfertigungsbedürfnis“, zu einer „Großmacht ohne Staatsidee“ geworden. Deutschland habe infolge des 30-jährigen Krieges das 17. Jahrhundert gewissermaßen versäumt und darum kein Verhältnis zur Frühaufklärung hervorgebracht. Das deutsche Bürgertum habe schwer an der „politischen Indifferenz des Luthertums“ getragen. Es habe an einem „römischen Komplex“ gelitten, der sich zum Mißtrauen gegen jede, auch die aufgeklärte Form von politischer Universalität ausgeweitet habe. Bismarcks Werk habe wohl das Recht historischen Schicksals, aber nicht die Rechtfertigung im Zeichen einer Idee für sich gehabt. Das Reich von 1871 habe nicht wie Frankreich und England an die Phantasie der Völker, an ihre Zukunftserwartung, ihren Menschheitsglauben appelliert. Es habe für nichts gestanden, von dem es überragt worden sei. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg habe sich „Deutschlands Protest gegen den politischen Humanismus Westeuropas“ verstärkt. Der Nationalsozialismus sei der Nutznießer und Exekutor dieses Protests gewesen, seine Vergottung von Volk und Rasse die extreme Übersteigerung der deutschen Auflehnung gegen den politischen Humanismus des Westens gewesen. Diese Theorie Plessners führte geradewegs in den „Sonderwegsdiskurs“ der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Dagegen läßt sich allerhand einwenden. Die Theorie vom deutschen Sonderweg in der Geschichte seit dem 30-jährigen Krieg, der letztendlich geradewegs über ein autoritär-militaristisches Gesellschafts- und Staatsmodell in die Katastrophe des Nationalsozialismus geführt habe, ist ja nur dann stimmig, wenn man davon ausgeht, daß sich Geschichte zwangsläufig so entwickelt, wie sie sich in der Betrachtung ex post darbietet. Natürlich gibt es keine Zwangsläufigkeit der Geschichte. Gerade am Beispiel des Nationalsozialismus wird dies besonders deutlich. Er stand und fiel mit der Person seines Begründers und Führers. Ohne einen charismatischen Demagogen wie ihn hätte sich diese Ideologie nicht durchsetzen können. Vielmehr wäre sie heute wohl nur eine Fußnote in der Ideologiegeschichte des 20. Jahrhunderts. Auch wenn kontrafaktische Überlegungen der Geschichtswissenschaft fremd sind und fremd sein müssen, so ist es doch im Rahmen von Überlegungen zum Wesen der deutschen Nation durchaus angemessen, den Stellenwert des Nationalsozialismus für ihre Geschichte wie auch für den Charakter des deutschen Volkes auch unter dem Aspekt zu betrachten, daß er nicht zwangsläufig, wie nach einem Naturgesetz entstanden sein muß. So führt zum Beispiel die Annahme, Hitler wäre bei dem berüchtigten Marsch auf die Feldherrnhalle in München wie viele seiner Anhänger erschossen worden, zwanglos zu der sehr gut begründbaren Vermutung, daß dies auch das Ende dieser politischen Bewegung gewesen wäre. Ebensogut kann angenommen werden, daß das erfolgreich verlaufende Attentat des Schreiners Georg Elser im Bürgerbräukeller über kurz oder lang das Ende der nationalsozialistischen Regierung bedeutet hätte, denn es ist nicht anzunehmen, daß einer der anderen führenden Nationalsozialisten das Zeug zum Diktator Hitlerschen Formats gehabt hätte.

Der Begriff der verspäteten Nation läßt auch außer Acht, daß Nation und Staat durchaus verschieden sein, sich unterschiedlich entwickeln können und im Falle Deutschlands dies auch besonders augenfällig ist. Nach dem Ende der karolingischen Epoche entwickelte sich in Mitteleuropa etwas zögerlich eine deutsche Staatlichkeit. Mit Konrad I., der 911 zum deutschen König gekrönt wurde über seinen Nachfolger Heinrich I., der 919 die Königswürde der Deutschen erlangte, und erst recht Otto I., der 936 tatsächlich ein deutsches Königtum mit Leben erfüllen konnte, was ihm ermöglichte, 955 in der Schlacht auf dem Lechfeld Ungarn zu besiegen und als Gefahr für sein Reich auszuschalten, trat das deutsche Volk auch als Staat in die Geschichte ein. Seither trägt Otto den Beinamen „der Große“, den die Historiker außer ihm nur dem Frankenkönig Karl und dem preußischen König Friedrich II. gegeben haben. Nach Karl dem Großen wurde er dann auch folgerichtig 961 zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt. Er konnte sich seinerzeit auch noch den Primat über den Papst sichern und bestimmen, wer auf dem Stuhle Petri Platz nehmen darf.

Gerade die weitere Geschichte der Deutschen im staatlichen Rahmen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zeigt, wie unterschiedlich sich Volk und Staat entwickeln können. Der geistigen und kulturellen Entwicklung im deutschsprachigen Raum entsprach seine politische in keiner Weise. Den weit über die Grenzen des Reiches hinaus wirkenden Erfindungen wie etwa dem Buchdruck oder gesellschaftlichen Umwälzungen wie der Reformation entsprach die Entwicklung des Staates nicht, eher im Gegenteil. Der Zerfall des alten deutschen Reiches im 30-jährigen Krieg und das förmliche Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 markieren nur die Unfähigkeit der Deutschen, sich eine stabile staatliche Ordnung zu geben. Über ihre Identität als Nation ist damit jedoch nichts gesagt. Gerade in den Jahrhunderten des staatlichen Zerfalls entwickelten sich Philosophie, Musik und Literatur wie auch die bildenden Künste in nicht geringerem Maße, als etwa in England und Frankreich. Wer eine den Staat überwölbende Idee in Deutschland vermißt, der übersieht Luther, Leibniz, Kant und die ihm nachfolgenden Philosophen, deren Einfluß auf die Deutschen nicht geringer war, als zum Beispiel der von John Locke auf die Engländer oder Rousseau und Voltaire auf die Franzosen. Eine vergleichbare Entwicklung gab es in Italien, das ja ebenso wie Deutschland erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (wieder) zu einer nationalen Staatlichkeit finden konnte. Beispiele einer staatlichen Diskontinuität ließen sich auch sonst in der Geschichte finden. Plessners These von der verspäteten Nation bedarf, wenn wir auf die Reichsgründung blicken, einer weiteren Einschränkung. 1871 wurde ein deutscher Nationalstaat begründet, nicht die deutsche Nation. Im kulturellen Sinn waren die Deutschen, wie ausgeführt, schon seit langem eine Nation gewesen. Die deutsche Kulturnation war „großdeutsch“, sie schloß immer auch die deutschsprachigen Gebiete des Habsburgerreiches und nach dem Verständnis der meisten Deutschen auch die Elsässer und deutschsprachigen Lothringer sowie die deutschsprachigen Schweizer mit ein. Mit Fug und Recht kann man das in kultureller Hinsicht auch weiterhin für den deutschsprachigen Raum sagen.

„Wir sind ein Volk“, dieser Satz greift weit über die staatliche Wiedervereinigung der beiden Teilstaaten hinaus, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund des alliierten Diktats den Deutschen geblieben waren. In ihm schwingt auch mit, was seit Jahrhunderten den Nationalcharakter der Deutschen prägt und ihnen ermöglicht hat, in den Bereichen von Kultur, Wissenschaft und Technik fortlaufend Höchstleistungen hervorzubringen, und wohl auch deswegen in der Lage zu sein, politische Rückschläge bis hin zur Katastrophe des Dritten Reiches zu überstehen. Man kann auch klar benennen, daß die übrigen europäischen Mächte wie auch die später hinzugekommenen USA stets daran gearbeitet haben, Deutschland als Nationalstaat nicht zu groß werden zu lassen. Die Weigerung der Alliierten nach dem Ersten Weltkrieg, den Österreichern zu erlauben in einer Volksabstimmung sich dem Deutschen Reich anzuschließen, wie auch die Abtrennung Südtirols zugunsten Italiens oder die Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße nach dem Zweiten Weltkrieg sprechen ja eine beredte Sprache. Dennoch sollten wir glücklich darüber sein, daß wir unsere Staatlichkeit nun vereint in unseren heutigen Grenzen unbehelligt leben können. Anderen Völkern ist dies nicht vergönnt, denken wir etwa an die Kurden. Auch ist durchaus nicht ungewöhnlich, daß eine Kultur wie etwa die spanische oder englische in mehreren Staaten gelebt werden, wie etwa Südamerika und Australien zeigen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

„Wir sind ein Volk“, das ist nicht nur eine Feststellung. Das ist auch eine Aufgabe. Die Anfechtungen, denen wir heute ausgesetzt sind, zielen nicht mehr auf unsere Staatlichkeit. Vielmehr haben wir alle Veranlassung, wachsam die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Lande zu beobachten und zu gegebener Zeit auch korrigierend einzugreifen. Einflüsse aus fremden Kulturen können in jedem Volk genießbare wie ungenießbare Früchte reifen lassen. Man muß sie eben voneinander unterscheiden können. Es kann nicht zusammenwachsen, was nicht zusammen gehört.

Bomben auf Aleppo – mit Recht?

Nahezu täglich werden wir mit den Bildern des Krieges in Syrien konfrontiert. Vor allem die Filme und Fotos der Luftangriffe auf die Stadt Aleppo zeigen das unsägliche Leid, das hier über die Zivilbevölkerung hereinbricht. Herzzerreißende Bilder von Toten, schwer verletzten oder aus den Trümmern geretteten Kindern können niemanden kalt lassen. Entsprechend eindeutig sind auch die Verurteilungen des Geschehens an sich oder aber der Konfliktparteien durch die Politiker und Journalisten im fernen Europa. Es fällt auch schwer, angesichts des Elends der Menschen in den betroffenen Stadtteilen etwas anderes zu empfinden als Empörung auf die Verantwortlichen und Mitleid mit den Bewohnern der Stadt, die nun ganz offensichtlich keine Schuld an diesem Geschehen tragen. Doch schon bei dem letzten Halbsatz kratzt die Feder etwas auf dem Papier. Immerhin handelt es sich jedenfalls in der Ausgangslage um einen Bürgerkrieg. In den Nachrichten ist auch davon die Rede, daß sogenannte Rebellenviertel bombardiert bzw. beschossen werden. Diese Formulierungen deuten darauf hin, daß sich dort nicht ausschließlich unbeteiligte Zivilbevölkerung befindet und massakriert wird, sondern auch Beteiligte an den Kampfhandlungen, was die Bezeichnung als Rebellen nahelegt. Grund genug, den Versuch zu unternehmen, eine juristische Betrachtung dieser Kriegshandlungen anzustellen.

Natürlich ist in modernen Konflikten wie diesem zunächst einmal zu fragen, ob das klassische Kriegsvölkerecht, wie wir es in Gestalt der Haaager Landkriegsordnung und der Genfer Übereinkommen zum Schutze der Zivilbevölkerung samt ihrer Zusatzprotokolle kennen, hier überhaupt gilt. Wie schwer sich das Völkerrecht damit tut, zeigen die überaus komplizierten Definitionen der nationalen und internationalen Konflikte in den genannten Verträgen wie auch im römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Zeitalter, in dem ausschließlich Staaten gegeneinander Krieg führten, ist längst vergangen. Der Krieg in Syrien ist ein Musterbeispiel dafür. Ebenso gehören Sezessionskriege, in denen eine Region oder eine Bevölkerungsgruppe versucht, die staatliche Unabhängigkeit zu erlangen, der Vergangenheit an. Vielmehr treten hier inzwischen dann auch auf beiden Seiten Drittstaaten und diverse Rebellenorganisationen den eigentlichen Konfliktparteien bei. So werden nationale Konflikte internationalisiert. Als Minimum dürfte gelten, daß Kampfhandlungen, an denen ausländische Truppen beteiligt sind, nach den Regeln des internationalen Konfliktes zu beurteilen sind, wenn im Zusammenhang mit einem internen Konflikt die ausländischen Truppen die Regierungstruppen bekämpfen, obwohl der gleiche Konflikt rein interne Komponenten besitzt. Für den umgekehrten Fall, nämlich der ausländischen Intervention gegen die aufständische Partei, hat der US Supreme Court allein den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen als verbindlichen Minimum-Standard angesehen, der bei der amerikanischen Intervention in Afghanistan zu beachten war. Das sind die Minimalstandards zum Schutze der Zivilbevölkerung. Somit ist im vorliegenden Falle erst einmal festzustellen, wer alles an diesem Krieg mitwirkt. Zum einen natürlich die syrische Regierung, wobei kriegsvölkerrechtlich nicht danach zu fragen ist, ob sie legal, legitim oder völkerrechtlich anerkannt ist. Kriegsrecht gilt grundsätzlich für jede Konfliktpartei, wenn es überhaupt anwendbar ist. Zum anderen sind diverse Rebellengruppen beteiligt, die teils die syrische Regierung, teils aber auch andere Rebellengruppen bekämpfen. Und, das macht diesen Konflikt doch zu einem internationalen Konflikt, sind eine Reihe von Drittstaaten beteiligt, nämlich Russland, die USA, der Iran und die Türkei. Inwieweit auch Deutschland durch seine militärischen Beistandshandlungen in Form von Ausbildung, aber auch Luftaufklärung, als Konfliktpartei zu gelten hat, soll einmal offen bleiben.

Somit ist die Bombardierung von Aleppo nun unter dem Gesichtspunkt des internationalen Konflikts zu betrachten. Es sind also die Regeln des Kriegsvölkerrechts zu beachten. Sollte es zutreffen, daß tatsächlich nur die Stadtteile Luftangriffen und Artilleriebeschuß ausgesetzt sind, in denen sich Rebellen festgesetzt haben und gegen die Streitkräfte der syrischen Regierung und ihrer Verbündeten kämpfen, dann wären diese Angriffe kriegsvölkerrechtlich wohl zunächst als zulässig zu beurteilen. Art. 48 der Haaager Landkriegsordnung verbietet nur die Beschießung sogenannter unverteidigter Plätze, und auch Art. 59 und 60 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Übereinkommen zum Schutze der Zivilbevölkerung stellen nur unverteidigte Orte und entmilitarisierte Zonen unter den Schutz eben dieser Abkommen. Demgemäß ist als Kriegsverbrechen gemäß Art. 8 Abs. 2 b) ii) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nur der vorsätzliche Angriff auf zivile Objekte, zu denen nach den einschlägigen Abkommen eben verteidigte Stadtteile nicht gehören, als Kriegsverbrechen zu bestrafen. Allerdings wird auch das Kriegsvölkerecht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht. D.h. also, Art und Ausmaß der Angriffe auf eine Ansiedlung, in der sich feindliche Streitkräfte befinden und zwar gegen den Willen der Wohnbevölkerung, müssen sich allein daran orientieren, was unbedingt notwendig ist, um die feindliche Truppe aus ihren Stellungen zu werfen. Unterschiedslose Angriffe auf Zivilisten und Kämpfer wären demnach rechtswidrig und gegebenenfalls als Kriegsverbrechen zu bestrafen. Der Teufel liegt indessen im Detail, in der Feststellung des Sachverhalts. Was ist hier militärisch notwendig und was nicht? Ganz sicherlich mutet das Kriegsvölkerecht es den Kombattanten nicht zu, bei der Wahl der Mittel alleine das Wohl der unbeteiligten Zivilbevölkerung beachten zu müssen, unabhängig davon, ob sie sich damit selbst in größere Gefahr bringen, als bei Anwendung wirksamerer Mittel. Im vorliegenden Falle eine solche Unterscheidung treffen zu können, sollte selbst kriegs-und rechtskundigen Beobachtern an Ort und Stelle kaum möglich sein. Noch weniger können wir dies aus der Ferne leisten.

Festzuhalten bleibt somit, daß es jenseits allen berechtigten Mitleids mit der betroffenen Zivilbevölkerung nicht möglich ist, einfache und wohlfeile Verurteilungen der einen oder anderen Kriegspartei auszusprechen. Was aber meines Erachtens möglich und geboten ist, das ist der Hinweis darauf, daß Verursacher all diesen Elends stets die Kriegspartei ist, die entgegen dem Regelwerk der Haager und Genfer Abkommen die Zivilbevölkerung gewissermaßen als Schutzschild mißbraucht, hinter der sie sich in der Absicht verschanzt, vor feindlichen Beschuß sicher zu sein, um aus dieser Position gefahrlos den Feind bekämpfen zu können. Auch wer noch so berechtigt zur Waffe greift, um einen Despoten zu stürzen: Auch er muß dabei die Regeln des Kriegsvölkerrechts beachten, die ja gerade zum Schutze der Schwächsten, und das sind die Zivilisten, geschaffen worden sind. Jedenfalls jenseits aller juristischen Überlegungen ist moralisch zu verurteilen, wer den Krieg in die Häuser der Unbeteiligten trägt.

Gipfelkreuze

Ein neuer Aufreger irrlichtert durch die Medien. Irgendein vermutlich geistesgestörter Mensch hat in den vergangenen Wochen in den bayerischen Alpen im Raum Lenggries vier Gipfelkreuze mit einer Axt umgehackt. Eine Sennerin will ihn auch von fern gesehen haben, wie er berserkerhaft gewütet hat. Darob war zunächst Rätselraten und auch leise Empörung zu vernehmen: Wer ist der Frevler, und was treibt ihn? Ist er nur verrückt, oder handelt es sich um ein gezieltes Attentat auf christliche Symbole? Müssen wir uns getroffen fühlen, oder geht uns das eigentlich nichts an?

Reinhold Messner, gewissermaßen von Berufs wegen eine Autorität für alles, was irgendwie mit den Bergen zu tun hat, stört es nicht, wenn Gipfelkreuze entfernt werden. Er meint, mit den Gipfelkreuzen würden die Berge „möbeliert“. Will heißen, sie verschandeln die Natur. Nun verwundert das nicht bei einem Menschen, der alle Religionen schlichtweg für Sekten hält, die nur dazu dienen, die Menschen zu unterdrücken. Er ist auch ein Grüner, und dagegen gibt es bekanntlich nichts von Ratiopharm. Noch nicht geäußert hat er sich zu der Aktion eines Schweizer Künstlers, der einen Berg statt mit einem Gipfelkreuz zu schmücken, mit einem Halbmond, der ja nun einmal für den Islam steht, verschandelt hat. Wenn er konsequent ist, missfällt ihm auch diese Art von „Möbelierung“ der Alpen.

Entschiedenen Widerspruch bekam Messner von christlichen Geistlichen. Zu Recht wies zum Beispiel der Eichstädter Bischof Hanke darauf hin, daß die alte Tradition der Gipfelkreuze doch zu unserem Kulturraum gehöre. „Das Kreuz ist so etwas wie ein Wurzelstock, auf dem unsere Kultur aufbaut, egal, ob ich nun Christ bin oder Nicht-Christ. Wenn ich hier in diesem Kulturraum Europa lebe, dann lebe ich ja in einem Umfeld, das ganz stark geprägt ist von der Botschaft des Kreuzes, also von der Botschaft der Liebe. Und wo Liebe gelebt wird, wo Liebe spürbar wird, da rücken Himmel und Erde zusammen. Von daher ist es durchaus sinnvoll auf den Berggipfeln, wo man eine wunderbare Aussicht hat, sowohl in den Horizont, in den Himmel, als auch hinunter in die Täler, Kreuze zu errichten. Diese wilde Naturlandschaft gehört zu uns, sie gehört in unserem Kulturraum, der kein menschenferner Ort ist.“ In der Tat ist Europa ohne seine christliche Kultur nicht denkbar. Selbst wenn das Christentum im Laufe der Zeit immer mehr in Vergessenheit geraten würde, seine architektonischen, künstlerischen und literarischen Zeugnisse blieben weiterhin prägend für unsere Kultur. Zu ihr gehört es auch, daß wir selbst solche Kulturgüter bewahren und schätzen, die in vorchristlicher Zeit entstanden sind. Das gesamte Erbe der Antike gehört dazu. Und gerade was das Kreuz angeht: es ist längst über seine Funktion als religiöses Symbol hinausgewachsen. Vielmehr findet es sich in staatlichen Hoheitssymbolen wie Fahnen, Wappen und Auszeichnungen wieder. Das Eiserne Kreuz, von 1813-1945 die populärste Tapferkeitsauszeichnung deutscher Streitkräfte und bis heute ihr Hoheitsabzeichen, die Kreuze in den Flaggen der skandinavischen Staaten wie des britischen Commonwealth, das humanitäre Symbol schlechthin, das Rote Kreuz, alles das zeigt, wie umfassend und tief die kulturelle Prägung Europas durch das Christentum ist. Und deswegen sind auch Gipfelkreuze in den Alpen keineswegs deplaziert. Wer hingegen von „Möbelierung“ schwafelt, der zeigt damit nur, daß er über seine eigenen Wurzeln nichts weiß und von Europa nichts verstanden hat.

So richtig aufregend wurde die Sache allerdings erst, als eines der Gipfelkreuze, nämlich auf dem Schafreiter bei Lenggries, wieder aufgerichtet wurde. Denn es soll sich bei den wackeren Zimmerleuten um Angehörige der sogenannten Identitären gehandelt haben. Diese Gruppierung, die bislang vorwiegend durch ihre fantasievollen Aktionen in der Art der studentischen Happenings der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts aufgefallen ist, wird (auf Wunsch der Regierung?) vom Verfassungsschutz beobachtet, weil man ihr rechtsextreme Tendenzen unterstellt. Nun mag es sein, daß der sogenannte Ethnopluralismus, dem diese jungen Heißsporne wohl frönen, nicht so ganz in den Rahmen der Verfassung paßt. Ob von Verfassungsfeindlichkeit die Rede sein kann, werden vielleicht einmal die Gerichte zu entscheiden haben. Absurd ist jedoch, daß man diese Wiederaufrichtung eines Gipfelkreuzes skandalisiert. Es mag sein, daß diese jungen Leute sich bewußt als Verteidiger des christlichen Abendlandes stilisieren. Das mögen sie tun. Hauptsache, das Gipfelkreuz steht wieder. So sieht es auch die zuständige Polizeibehörde, die daran insbesondere nichts strafbares finden kann. Für politisch korrekte Zeitgenossen scheint es jedoch schlimmer zu sein, daß irgendwelche „Rechten“ ein Kreuz wieder aufrichten, als daß irgendein Wahnsinniger, aus welchen Motiven auch immer, es mit einer Axt niedergelegt hat. Wenn hingegen etwa die angehenden Zimmerleute von der nächstgelegenen Berufsschule ein Gipfelkreuz wieder aufrichten, dann ist das natürlich lobenswert. (Es sei denn, da wären „Rechte“ dabei.) Duo cum faciunt idem…..

Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz!

 

Islam bedeutet Frieden

Bekanntlich haben die Deutschen in jeder Richtung Ängste. Wer Ängste hat, muß auf die Couch des Psychotherapeuten. Diese Rolle übernehmen im Rahmen der kollektiven Behandlung der Deutschen gerne diverse Journalisten, Wissenschaftler und Politiker. Tatsächlich sei der Islam doch eine Religion des Friedens. Nichts anderes bedeute auch das Wort Islam. Daß es tatsächlich Unterwerfung bedeutet, sagt man den Leuten lieber nicht.

Abdurrahman ibn Abdulazis as-Sudais ist Imam der bedeutendsten Moschee des Islam, der al Masdschid al-Haram in Mekka. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, das Ziel der jährlichen Hadsch (Pilgerfahrt) der Muslime aus aller Welt. Man kann diesen Imam wohl mit Fug und Recht als Salafisten einstufen, Wahabit ist er ohnehin. Er gilt sunnitischen Muslimen, das sind gut 90 %, als einer der verlässlichsten und populärsten Interpreten des Korans.

Am 4. September 2016 rief er in seiner Predigt muslimischen Pilgern aus Ägypten zu:

„Oh Allah, schenke Sieg, Ehre und Macht unseren Brüdern, den Dschihadisten in Jemen, in Syrien, im Irak, auf der ganzen Welt. Laß sie triumphieren über die verräterischen Juden, die bösartigen Christen und die unzuverlässigen Heuchler!“

Die Predigt wurde vom ägyptischen Fernsehen direkt übertragen. Islam bedeutet für uns ganz sicher Frieden. Nämlich den Frieden des Friedhofs, wenn er sich auch bei uns durchgesetzt hat. Das muß man wissen. Nur wenn man es weiß, wird man auch danach handeln.

Völkisch – ein Unwort?

Frau Petry hat es getan. Sie hat völkisch gesagt. Das ist noch schlimmer als Autobahn. Und sie hat noch einen drauf gesetzt.

Sie hat dazu aufgerufen, den Begriff völkisch positiv aufzuladen. Man müsse daran arbeiten, daß dieser Begriff wieder positiv besetzt ist. Das Wort völkisch als rassistisch zu werten, sei eine unzulässige Verkürzung. Sie selbst benutze diesen Begriff zwar nicht, aber ihr missfalle, daß er ständig nur in einem negativen Kontext benutzt werde. Sie habe ein Problem damit, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibe, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt werde.

Es war zu erwarten, daß darob in den Medien ein Entrüstungssturm ausbrechen werde. Natürlich schlagen alle politisch korrekten Kommentatoren nun auf die Politikerin ein. Soweit man sachlich argumentiert, weist man auf die Definition im aktuellen Duden hin. Danach stehe der Begriff völkisch in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus. BILD weiß daher: „AfD Chefin zündelt.“ Die ZEIT, stets bemüht, ihrer vorwiegend akademischen Leserschaft die Mühe des Denkens abzunehmen, gibt ihr die Sprachregelung vor und schreibt in ihrer Online Ausgabe flugs: „Der Begriff völkisch bedeutet deutsch und steht für die Ausgrenzung von jedem, der hier nicht geboren wurde. Wer ihn nutzt, will faschistische Gedanken hoffähig machen.“ So belehrt uns ein Herr Biermann.

Man kann sich dem Sachverhalt auch ohne Schaum vor dem Mund nähern. Ohne jeden Zweifel hat die Vokabel „völkisch“ eine wechselhafte Bedeutungsgeschichte. Ohne jeden Zweifel ist sie zu einem Schlüsselbegriff der nationalsozialistischen Ideologie geworden. Schon der Titel des Parteiorgans – Völkischer Beobachter- spricht für die Vereinnahmung des Begriffs durch Hitler und seine volkspädagogischen Büchsenspanner. Doch dieses Schicksal teilt die Vokabel mit anderen Begriffen, Symbolen und sogar Tugenden. Die Schmähung von Fleiß, Treue, Disziplin, Gehorsam, Pflichtbewußtsein, Pünktlichkeit, Ordnungsliebe, Zuverlässigkeit, Höflichkeit und Sauberkeit als sogenannte Sekundärtugenden, mit denen man auch ein KZ führen könne, durch Oskar Lafontaine,in einem Stern-Interview am 15. juli 1982, dazu noch auf Helmut Schmidt gemünzt, sollte unvergessen bleiben.

Hilfreich ist es daher, sich die Wortbedeutung unbefangen aus der lexikalischen Literatur zu erschließen. Noch im Jahre 1933 – das Manuskript dürfte sicherlich vor Beginn dieses für Deutschland und Europa verhängnisvollen Jahres fertig gestellt worden sein – führt das im Georg Dollheimer Verlag zu Leipzig erschienene Wörterbuch „Das deutsche Wort“ hierzu aus: „völkisch Eigenschaftswort: das Volk betreffend; dem Volk eigentümlich; national“. Der Große Brockhaus, 16. Aufl. führt im 1957 erschienenen 12. Band dieses Lexikons aus: „völkisch, die seit etwa 1875 aufgekommene, um 1900 vor allem vom Alldeutschen Verband vertretene Verdeutschung des Wortes national im Sinne eines auf dem Rassegedanken begründeten und daher entschieden antisemitischen Nationalismus. An sich ist völkisch ein altgermanisches Wort; es konnte sich aber, ebenso wie volklich, im allgemeinener Bedeutung nicht durchsetzen.“ Ziehen wir dann noch den zumindest früheren Schülergenerationen bekannten „Wasserzieher, ableitendes Wörterbuch der deutschen Sprache“, 18. Aufl. 1974 zu Rate. Dort lesen wir: „völkisch 15. Jahrhundert, 1875 als Verdeutschung für national vorgeschlagen, angelsächsisch folcisc volkstümlich.“

Wir sehen also, daß ein schlicht beschreibendes Eigenschaftswort durch seinen Missbrauch zunächst seitens nationalistischer Kreise im deutschen Sprachraum und dann verstärkt durch die Nationalsozialisten gewissermaßen seine Unschuld verloren hatte. Nun machen viele Begriffe und Vokabeln im Laufe der Jahrhunderte einen bisweilen tiefgreifenden Bedeutungswandel durch. Jedem von uns ist das aus der Schulzeit noch an dem Beispiel des Marschalls geläufig, der sich vom Pferdeknecht zum höchsten Generalsrang entwickelt hat. Und wie hat sich Ansehen und Verständnis des Wortes Weib, das in der lutherischen Bibelübersetzung Jesus für seine Mutter benutzt hat, und zwar ganz sicher in Liebe und Ehrfurcht, ins Negative verändert! Eine Frau mit diesem Begriff anzureden kann heute strafrechtliche Konsequenzen haben. Vom negativen Begriff zur negativen Wortbedeutung ist es nicht weit. Das zitierte Beispiel der sogenannten Sekundärtugenden ist hier aufschlussreich. Und wenn eine Vokabel einmal gewissermaßen wie ein fauler Apfel im Korb liegt, ist die Gefahr groß, daß auch andere bislang positiv konnotierte Begriffe von dieser Abwertung befallen werden. Nicht ganz zu Unrecht hat die Politikerin Petry daher darauf hingewiesen, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibt, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt wird. Das ist leider bereits festzustellen. Wenn ein Politiker im Zusammenhang mit Europa oder der Flüchtlingsproblematik vom deutschen Volk spricht, dann klingt das in manchen Ohren ja wie Autobahn, nämlich Autobahn, die Hitler gebaut habe, weswegen ja nicht alles schlecht sein könne, was Hitler getan hat.

Ob man nun Frau Petry allgemein oder in diesem Punkt zustimmt oder nicht: ich halte es für geboten, auch den Begriff völkisch aus der babylonischen Gefangenschaft des Nationalsozialismus zu befreien. Wir können nicht Begriffe oder Dinge, die für sich genommen weder gut noch schlecht sind, nur deswegen auf ewig für Unworte halten, oder zumindest für unaussprechlich, nur weil sie von den Nazis missbraucht worden sind. Denn dann müssten wir in der Tat all die oben zitierten sogenannten Sekundärtugenden aus unserem Sprachschatz verbannen. Natürlich ist es so, daß das Pflichtbewusstsein eines KZ-Aufsehers in diesem Fall eine negative Eigenschaft ist. Ebenso natürlich ist das Pflichtbewusstsein eines Straßenbahnfahrers oder Verkehrspiloten eine in unser aller Interesse wünschenswerte Eigenschaft. Wenn wir also die Vokabel völkisch künftig schlicht und einfach ihrem Ursprung entsprechend als das deutsche Wort für national verstehen, dann emanzipieren wir uns gleichzeitig auch von der Fixierung auf die Zeit des Nationalsozialismus, die wenigstens zwei Generationen nach dessen Untergang die Unbefangenheit genommen hat. Der souveräne Umgang mit der eigenen Geschichte verlangt unter anderem, auch die sicherlich ausschließlich negativ zu bewertende Zeit des Nationalsozialismus nicht nur zeitlich, sondern auch von ihrer Bedeutung her in den Gesamtzusammenhang der Geschichte zu stellen. Auch wenn diese zwölf Jahre ein anderes Gewicht haben, als irgendwelche belanglosen zwölf Jahre unserer Geschichte, so sind sie gleichwohl doch nur eine Periode von vielen. Und auch wenn die Untaten der Nazis nur wenig vergleichbares in der Geschichte finden – an dieser Stelle muß ich für Halbgebildete darauf hinweisen, daß vergleichen und gleichsetzen zwei verschiedene Dinge sind – in unserer Geschichte überwiegen die der Überlieferung werten Ereignisse und Perioden bei weitem. Auch deswegen müssen wir die Autobahnen nicht etwa in Schnellstraßen oder gar Highway umbenennen. Werden wir unverkrampft! Auch wenn das solchen Kreisen mißfällt, die es am liebsten sähen, wenn sich „der Deutsche“ als ewiger Paria der Geschichte auf alle Zukukunft verschämt an der Wand entlang drückt. Denn dafür liefert unsere mehr als die „berühmten“ tausend Jahre alte Geschichte jedenfalls in summa  keinen Grund.

Senatus Populusque Romanus, Senat und Volk von Rom. Dieses stolze Motto der römischen Republik, einer antiken Demokratie, freilich einer Demokratie mit allen Schwächen der Antike, es beschreibt in lakonischer Kürze das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Das Volk als Träger aller Staatsgewalt. „Wir sind das Volk!“ riefen die Leipziger bei den Montagsdemonstrationen 1989. Wenn es uns Deutsche kennzeichnet, den Kopf oben zu tragen, dann ist es eben eine nationale, in diesem Falle eine sehr positive nationale Eigenschaft. Ändert sich daran irgendetwas, wenn man sie als eine völkische Eigenschaft der Deutschen bezeichnet? Den Lesern eines Weblogs, der in seinem Untertitel zum Selberdenken auffordert, muß ich die Antwort nicht vorgeben.

Das hat mit dem Islam nichts zu tun

Islamfunktionäre wie Aiman Mazyek und ihnen folgend die politisch-mediale Kaste unseres Landes werden nicht müde uns zu erklären, daß Dinge wie die Genitalverstümmelung von Mädchen, die Vollverschleierung, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen, die Steinigung von Ehebrecherinnen und andere archaisch-barbarische Sitten in islamischen Ländern nichts mit dem Islam zu tun haben. Es handele sich jeweils nicht um religiöse Gebote, die aus dem Koran folgten, sondern lediglich um regionale Bräuche aus vorislamischer Zeit, die sich nun einmal bis heute gehalten hätten. Den Islam könne man dafür natürlich nicht verantwortlich machen, zumal man das vereinzelt auch bei Angehörigen anderer Religionen in solchen Ländern antreffen könne.

Diese Behauptung ist so simpel und vordergründig, daß sie geradezu dazu reizt, sie zu hinterfragen. Nun ist es, nach allem was uns seriöse Islamwissenschaftler erklären, ohnehin sehr schwierig, aus dem Wortlaut des Korans und der Scharia eindeutige Gebote und Verbote zu entnehmen. Die oft reichlich nebulösen Texte lassen viele Deutungen zu. Ein Beleg dafür sind natürlich die Frauen islamischen Glaubens auf unseren Straßen, deren Bekleidung zwischen der freizügigen westlichen Mode und der rigiden Vollverschleierung saudiarabischen und afghanischen Musters in allen denkbaren Varianten changiert. Da liegt es natürlich nahe anzunehmen, daß etwa die Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung nicht auf einem koranischen Gebot beruht, sondern es sich um einen althergebrachten Brauch in bestimmten Regionen handelt. Das mag so sein, rechtfertigt aber nicht die Behauptung, es habe mit dem Islam nichts zu tun, daß diese Sitte heute noch – man scheut sich zu sagen, gepflegt wird – das Leben von Millionen Afrikanerinnen und Orientalinnen zur Hölle macht, wenn nicht gar vorzeitig beendet. Wenn aber die Religion diese brutale Verstümmelung kleiner Mädchen nicht gebietet, dann muß man sich doch fragen, warum ihre geistlichen Autoritäten das nicht verhindern.

Weder die Empörung über die Barbarei, noch vulgärethnologische Betrachtungen über primitive Völker erfassen den Sachverhalt. Natürlich ist es verständlich, wenn zivilisierte Menschen mit Verachtung auf das Bild von einem halben Dutzend ungebildeter Weiber aus der Steinzeit blicken, die ein schreiendes fünfjähriges Mädchen festhalten, während eine alte Vettel ohne jegliche medizinische Kenntnis mit einer rostigen Rasierklinge Fleischfetzen aus der Vagina des Kindes schneidet. Noch weniger hilft es jedoch weiter, wenn intellektuellelle Islamversteher dazu allerhand angelesenes Zeug von sich geben und mit sichtlichem Stolz auf ihre vermeintliche Bildung von der „pharaonischen Infibulation“ pseudowissenschaftlich daherschwafeln und mit wissendem Lächeln erklären, das habe mit dem Islam natürlich nichts zu tun.

Man muß sich nämlich fragen, warum es dem Islam bis heute nicht gelungen ist, diese Barbarei abzuschaffen. Immerhin ist es dem Islam wesenseigen, seine Gebote unnachsichtlich durchzusetzen, und sei es mit dem Schwert des Henkers. Nahe liegt die Antwort, daß der Islam ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat. Das Bild der Frau ist nun einmal so gezeichnet, daß sie zu sexuellen Ausschweifungen neigt, und deswegen ihre Sexualität unterdrückt werden muß. Ersichtlich auch deswegen, weil auch die Männer sich in den Augen des oder der Verfasser des Korans und der Scharia regelmäßig nicht beherrschen können, sondern angesichts einer unverhüllten, westlich gekleideten Frau unweigerlich von ihrem Geschlechtstrieb übermannt werden. Anders können die diversen Bekleidungs- besser: Verhüllungsvorschriften aller Varianten im real existierenden Islam nicht verstanden werden. Die Vorstellungen, insbesondere der im Laufe des letzten Jahres zu uns gekommenen Muslime, sprechen eine eindeutige Sprache. Frauen haben zu Hause zu bleiben, allenfalls in Begleitung des Ehemannes, Vaters oder Bruders aus dem Haus zu gehen, selbstverständlich züchtig verhüllt. Einer fremden Frau gibt man nicht die Hand. Von einer Frau nimmt der Mann auch keine Anweisungen entgegen und was der Torheiten mehr sind. Eine Religion mit einem solchen Menschenbild toleriert dann eben auch archaische und barbarische Sitten, wenn sie nur in dieses Bild passen. Das Ziel dieser Genitalverstümmelung ist es ja, und es wird von ihr auch geleistet, daß den jungen Frauen, die diese Tortur überleben, jegliche sexuelle Empfindung und damit auch jeder eigene Wunsch nach sexuellem Erleben unmöglich gemacht wird. Ihr Ehemann verfügt über sie, wann er will. Sie hingegen hat über sich ergehen zu lassen, was geschieht. Weil es sich auch in der Tat um ungebildete, unwissende und wenig zivilisierte Menschen handelt, denken sie auch überhaupt nicht darüber nach. Das war immer so, das ist so, das wird immer bleiben. Das ist so wie die Jahreszeiten. Das ist so wie Ernte und Missernte. Der Islam fördert das eigenständige Denken ohnehin nicht, was sehr leicht daran abzulesen ist, daß z.B. nur 3 % der Patentanmeldungen aus islamischen Ländern kommen, die aber 20 % der Bevölkerung dieser Erde stellen.

Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Islam derartige barbarische Sitten wahrscheinlich nicht vorschreibt, aber auch bis heute keine Anstalten macht, sie zu verbieten. Und dies offensichtlich aus einer gewissen Nähe heraus. Und so hat das doch etwas mit dem Islam zu tun. Wer nicht verhindert, was er verhindern muß, der läßt es eben geschehen und leistet dem damit Vorschub. Das ist es, was wir den Islamfunktionären wie auch den Islamverstehern entgegenhalten müssen, wo auch immer wir auf sie treffen. Denn das sind wir uns selbst schuldig, wenn wir uns für aufgeklärte Menschen halten.

Die Integration geht rückwärts

Zu den Beruhigungspillen, die uns in dieser Flüchtlingskrise von der Politik nahezu täglich verabreicht werden, gehört die Phrase von der Integration. Wenn man nur genügend Deutschunterricht anbiete, wahlweise auch das Erlernen der deutschen Sprache zur Pflicht mache, unter Umständen auch bei Strafe der Kürzung von Sozialleistungen, dann werde alles gut. Besonders gefordert werden hier natürlich die Lehrer und Erzieher in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Ihnen soll das Kunststück gelingen, selbst in Klassen mit einem Anteil von nur 10-20 % deutschsprachigen Kindern ausbildungsfähige Schulabgänger zu produzieren, die dann selbstverständlich einerseits mittelfristig das Facharbeiterproblem in Deutschland zu lösen helfen, und sich andererseits dabei naturgemäß integrieren. Wie das funktionieren soll, wenn die Lehrer zu gut 99 % weder Arabisch, noch eine der afghanischen Sprachen oder gar der unzähligen afrikanischen Sprachen und Dialekte beherrschen, bleibt natürlich das Geheimnis unserer Politiker und ihrer journalistischen Büchsenspanner. Vor allem aber wird dabei völlig übersehen, daß die Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis es zunehmend ablehnen, von den Deutschen etwas anderes als Geld anzunehmen. Und dies liegt an nichts anderem als an ihrer religiösen Bindung. Als Muslime dünken sie sich den sogenannten Ungläubigen überlegen. Von ihrer sündigen Lebensweise hat man sich tunlichst fernzuhalten.

Das jedenfalls läßt sich bei uns schon seit Jahren feststellen. Nur auszusprechen wagt es fast keiner. Eine rühmliche Ausnahme konnte man gestern Abend in der Talkshow „hart aber fair“ erleben. Ein gestandener Bergmann und Gewerkschafter aus Essen führte beredte Klage darüber, daß jedenfalls in seiner Heimatstadt die Bürger mit türkischen Wurzeln – Staatsbürgerschaft hin oder her – zunehmend ihre Distanz zu den einheimischen Deutschen zeigten. Wo man früher noch die Bilder von Atatürk im Wohnzimmer hängen hatte, hängt nun das Bild von Erdogan und man gibt sich als nationalbewußter Türke. Wo man sich früher religiös eher indifferent gezeigt hatte, gibt man sich immer häufiger als strenggläubiger Muslim. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte, teilweise schon durch unsere Dörfer geht, wird ihm zustimmen müssen. Daran ändern auch Lippenbekenntnisse wie die des Fußballnationalspielers Mesut Özil nichts, der anders als seine Mannschaftskameraden mit oder ohne Migrationshintergrund eisern schweigt, während sie die deutsche Nationalhymne singen. Seine Erklärung, er konzentriere sich auf das Spiel und bete, spricht Bände. Denn deutlicher kann er nicht zeigen, daß er nicht dazugehört und nicht dazugehören will. Der Mannschaftsgeist entsteht aus gemeinsamen Tun. Wenn gemeinsam gesungen wird, dann wird eben gemeinsam gesungen. Wem aber die deutsche Nationalhymne offenbar nichts bedeutet, und das Mitsingen offenbar auch nicht als Ausdruck der Zugehörigkeit zu Mannschaft und Nation wichtig ist, der bekundet damit allenfalls eine Legionärsmentalität. Er muß sich dann auch gefallen lassen, daß man seine Loyalität gegenüber den Deutschen, die auf der Tribüne seine Tore bejubeln, in Zweifel zieht.Von Integration kann also schon bei den teilweise seit drei Generationen hier lebenden Türken keine Rede sein. Vielmehr von Abschottung. Mit den pauschal als Flüchtlinge genannten Zuwanderern aus dem islamischen Orient und Nordafrika wird das nicht anders sein, eher noch krasser. Gerade die Masse dieser Zuwanderer wird unausweichlich zur Ghettobildung führen. Die Verhältnisse etwa in Berlin-Neukölln werden wir immer häufiger unseren Städten finden. Streng muslimisch ausgerichtete Parallelgesellschaften, zu denen Einheimische keinen Zutritt haben.

Wenn man Integration erreichen will, dann muß man hier klare Vorgaben geben. Der Begriff der Leitkultur ist schwammig. Er muß daher erst einmal mit klaren Inhalten gefüllt werden. Dazu gehört, daß ein Zuwanderer anstreben soll, sich am Ende als Deutscher und nicht nur Inhaber eines deutschen Passes zu sehen. Ein Mensch mit türkischen Wurzeln, der als in Deutschland integriert gelten soll, müßte etwa die Eroberung von Konstantinopel am 29. Mai 1453 als Niederlage empfinden, wie er umgekehrt die erfolglose Belagerung von Wien und den Sieg der christlichen Heere in der Schlacht am Kahlenberg am 12.September 1683 als identitätsstiftend ansehen müßte. Denn auch für einen Deutschen, dessen Vorfahren vor wie vielen Generationen auch immer nach Deutschland eingewandert sind, ist die deutsche Geschichte wie die deutsche Kultur Teil seines Selbstverständnisses. Geschichte und Kultur des Volkes, dem seine Vorfahren entstammten, sind eben Geschichte und Kultur eines anderen Volkes. Darin liegt keineswegs eine Geringschätzung anderer Völker. Vielmehr bedingt das eigene Selbstbewußtsein, wenn es denn gesund ist, auch die Wertschätzung der anderen. Die Nachkommen deutscher Einwanderer in die USA zeigen das seit Jahrzehnten. Doch was wir erleben, ist geradezu eine Ablehnung der deutschen Identität seitens der Zuwanderer aus muslimischen Ländern. Was sie alleine interessiert, ist der materielle Wohlstand in unserem Land, sei er durch eigener Hände Arbeit zu erzielen, oder aus den üppig sprudelnden Quellen der Sozialkassen garantiert. Geschichte und Kultur des Volkes, in dessen Mitte sie leben, sind ihnen nicht nur gleichgültig, sie lehnen sie vielmehr ab und ziehen es vor, die Identität ihrer Vorfahren beizubehalten. Nicht einmal das sprichwörtliche ubi bene, ibi patria trifft auf sie zu, Vielmehr muß es hier heißen ubi bene ibi vivo, denn da wo sie wohnen, ist nicht ihr Vaterland.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.