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Endlich! Wir bekommen das Wahrheitsministerium.

Zum politischen Neusprech unserer Tage gehören die Vokabeln fake news, hatespeech und natürlich das Wort des Jahres 2016 postfaktisch. Hinter all diesen Begriffen verbirgt sich die Sorge der politischen Klasse dieses Landes, daß die Bürger/Wähler die falschen Nachrichten bekommen, die falschen Meinungen haben und deswegen die falschen Kandidaten wählen. Empört führt unser Gesinnungsministerlein einen Kreuzzug gegen die Verbreiter angeblich falscher Nachrichten und falscher (politisch nicht korrekter) Meinungen in den sozialen Medien an. Facebook, Twitter und andere sollen fake news und hatespeech unverzüglich löschen, wenn firmeneigene Arbeitsgruppen und/oder die Maas’sche Gesinnungspolizei unter dem Kommando der Ex-Stasimitarbeiterin Annetta Kahane irgend einen Beitrag für falsch, hetzerisch, oder sonst wie politisch nicht korrekt halten. Da möchte nun auch das Bundesinnenministerium nicht nachstehen. Schließlich haben sogar Politiker aus den Reihen der CSU einschlägige Forderungen erhoben. Man schlägt also die Einrichtung eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“ vor. Das soll dafür sorgen, daß für unliebsame Beeinflussungen angeblich besonders anfällige Bevölkerungsgruppen (nach Meinung der Beamten Russlanddeutsche und Bundesbürger mit türkischen Wurzeln) künftig die Informationen erhalten, die sie aus der Sicht der Bundesregierung benötigen. Da darf auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Martin Schulz nicht fehlen. Er ruft nach dem Gesetzgeber, damit der Verbreitung von falschen – genau genommen unerwünschten – Nachrichten über soziale Netzwerke ein Riegel vorgeschoben wird.

Zunächst einmal ist alles das juristisch nicht haltbar. Zwar dürfen Regierungen neben den Medien Nachrichten verbreiten und ihre Auffassung erläutern. Das gehört mit zu ihren Aufgaben. Nicht aber ist es Aufgabe der Exekutive, gegen tatsächliche oder vermeintliche Falschmeldungen vorzugehen. Es ist allein Sache der Gerichte, bei Vorliegen einschlägiger Straftatbestände oder über Klagen auf Unterlassung und Widerruf falscher Tatsachenbehauptungen zu entscheiden. Das genügt auch. Jede Art von staatlicher Zensur hingegen steht einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung entgegen. Deswegen hat zum Beispiel der europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in den Jahren 2013 und 2015 entschieden, daß die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern durch einen türkischen Politiker von der durch Art. 10 Abs. 1 der europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Freiheit der Meinungsäußerung umfaßt ist. Selbstverständlich, muß man hinzufügen, gilt das auch für die Äußerung der gegenteiligen Auffassung. Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit. Soweit jemand diese mißbraucht, indem er wahrheitswidrige Behauptungen über Dritte aufstellt, haben darüber die Gerichte zu entscheiden. Soweit der Staat überhaupt gegen die Verbreitung nach Meinung seiner Regierung falsche Behauptungen vorgehen will, kann das in einem Rechtsstaat nur im Wege der öffentlichen Klage vor den Gerichten geschehen. Eine Zensur indessen, wie sie dem Bundesinnenministerium offenbar vorschwebt, ist dem Rechtsstaat fremd. Sie ist ein Merkmal von Diktaturen. Es ist auch einer Demokratie nicht angemessen.

Zu Recht erklärt dazu der Jurist Florian Albrecht (Legal Tribune online, 30.12.2016): „Die Fragwürdigkeit der Forderungen im Kampf gegen falsche Nachrichten wird durch einen Blick in unser Nachbarland Österreich noch verstärkt. Dort wurde der aus dem Jahr 1975 stammende und die Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte unter Strafe stellende § 276 StGB zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt. Maßgeblich war für diesen Schritt einerseits die Erkenntnis, daß der unbestimmte Tatbestand, der der Verbreitung bekanntermaßen falscher Gerüchte entgegenwirken sollte, laut Standard in den vergangenen 20 Jahren zu keiner einzigen Verurteilung geführt hatte. Der Sektionschef für Strafrecht im österreichischen Justizministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auch rechtspolitische Bedenken gegen eine solche Strafnorm angeführt werden können. Demnach sei es sinnvoller, wenn fake news nicht mit Verboten, sondern vielmehr mit einer gesellschaftlichen Debatte sowie Widerrede begegnet würde. Diese Linie entspricht vollends der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Es bedarf keiner eingehenden Analyse, erkennen zu können, daß den gegenwärtig hinsichtlich der Bekämpfung von fake news und hate speech geführten Debatten starke antidemokratische Tendenzen anhaften. Gesellschaftliche Debatten, die der Grundpfeiler unserer Demokratie sind, drohen dann erstickt zu werden, wenn sich der Staat seiner übermächtigen Ressourcen bedient und sich einer Art Wahrheitsministerium bedient, wie in George Orwells Dystopie 1984 geschildert. Der Verfassungsrechtler Sebastian Mueller-Franken folgert völlig zu Recht, daß ein Staat erst dann freiheitlich ist, wenn er keinen Anspruch auf die Festlegung der Wahrheit erhebt. Denn erst mit dem Verzicht auf den Wahrheitsanspruch überläßt er es den Bürgern, ob sie ihn und die von ihm ausgeübte Herrschaft bejahen oder verwerfen wollen.“

Ein weiterer Gesichtspunkt sollte nicht unter den Tisch fallen. Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Betrachtet man sich nämlich die amtliche Informationspolitik, die unter anderem auch durch das Statistische Bundesamt und die polizeilichen Kriminalstatistiken durchgeführt wird, dann entsteht häufig der Eindruck, daß die eigene Wahrnehmung der Wirklichkeit und deren Darstellung in den Statistiken voneinander abweichen. Michael Klonovsky hat das in seinem Internet Blog acta diurna vom 04.01.2017 ausführlich dargestellt. Dabei haben ihm aus gutem Grund nicht namentlich genannte Fachleute aus Behörden geholfen. Der Beitrag ist außerordentlich lesenswert. Die Methoden, mit denen Statistiken manipuliert werden können und tatsächlich manipuliert werden, sind vielfältig und sehr effektiv. Der Winston Churchill zugeschriebene Satz: „Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast“, mag zwar tatsächlich nicht von ihm stammen, scheint aber offensichtlich das Motto derjenigen zu sein, welche diese amtlichen Statistiken erstellen lassen. Manchmal ist man sogar so unvorsichtig, daß man das auch offen zugibt. So hat sich der brandenburgische Ministerpräsident Woidke am 22. September 1916 dazu hinreißen lassen, in ein Mikrofon zu sagen: „Also erst mal was zur Statistik. Wir haben in Brandenburg die Statistik bei rechtsextremen Übergriffen geändert. D.h. bei der Polizei wird erst mal jeder Übergriff wo nicht erwiesen ist, daß er keine rechtsextreme Motivation hatte, wird in diese Statistik reingezählt.“ Einmal von diesem offenbar bewußt „volksnahen“ Sprachgebrauch abgesehen: Hier hat jemand die Maske fallen lassen. Wer selber postfaktisch fake news verbreitet, das aber gleichzeitig anderen verbieten lassen will, qualifiziert sich vielleicht für das Amt des Wahrheitsministers Orwell’scher Prägung. Als selbsternannter Verteidiger des demokratischen Rechtsstaats ist er jedoch eine glatte Fehlbesetzung.

Wir Bürger müssen wachsam sein. Wir wollen das in der Aufklärung vor rund 300 Jahren hart erkämpfte Recht, sagen und schreiben zu können, was wir wollen, auf keinen Fall preisgeben. Die einzige Sanktion desjenigen, der falsche Nachrichten verbreitet, soll weiterhin nur die sein, daß er sich damit blamiert. Gesinnungsschnüffler, Wahrheitsminister und Zensoren indessen brauchen wir nicht.

Was ist zu tun?

Die Nachrichten über den Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt klingen immer bizarrer. Jener Tunesier, der höchstwahrscheinlich Anis Amri hieß, höchstwahrscheinlich deswegen, weil man in dieser Angelegenheit offenbar nahezu nichts sicher weiß, soll nun unter 14 verschiedenen Namen in Deutschland umhergereist sein. Das deutet darauf hin, daß er in großem Umfang auch unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. Sollte das wirklich gründlich untersucht werden, woran man schon zweifeln darf, dann wäre es interessant zu wissen, ob die Schadenssumme veröffentlicht wird, und wenn ja, wie hoch sie ist. Das aber nur am Rande.

Die politische Debatte dieser Tage dreht sich natürlich um die tatsächlichen oder auch nur gefühlten Versäumnisse der Sicherheitsbehörden, aber auch um die Frage, inwieweit die Rechtslage in Deutschland der Aufklärung, noch mehr aber der Verhinderung solcher Taten im Wege steht. Nüchtern betrachtet, haben wir es hier mit einer Gemengelage von Versäumnissen, unzulänglichen Strukturen, mangelndem Personal und fehlenden Rechtsgrundlagen zu tun. Das alles kann nahezu ausschließlich nur von der Politik geändert werden.

Politisch am wenigsten umstritten dürfte sein, daß sowohl die technische Ausstattung als auch der Personalumfang der Sicherheitsbehörden verbessert und vermehrt werden muß. Mangelnde Kompatibilität von Funkausrüstungen und IT-Ausstattung, zu geringer Personalumfang, aber auch veraltete Strukturen könnten ganz sicher durch gesetzgeberische Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer oder mehrerer Verfassungsänderungen beseitigt und ein wirklich arbeitsfähiges System geschaffen werden. Eine Reihe von dringend notwendigen Maßnahmen dürften jedoch politisch kaum durchsetzbar sein, im Klartext: an linksliberalgrüner Humanitätsduselei scheitern. Der Fall Amri hat unter anderem gezeigt, daß es bislang kaum Möglichkeiten gibt, ausreisepflichtige ehemalige Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen. Das gilt selbst dann, wenn sie nach der Einschätzung unserer Sicherheitsbehörden eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Landes darstellen. Dazu liegen bis jetzt nicht einmal taugliche Vorschläge der Bundesregierung auf dem Tisch. Auch von den für das Polizeirecht insoweit zuständigen Bundesländern hört man nichts. Bislang läßt das Polizeirecht der Länder eine Ingewahrsamnahme von Gefährdern nur zu, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern (z. B. § 35 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes). Unmittelbar bevor stand der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt aber erst, als der Täter daran ging, den zur Tat benutzten Lkw zu kapern. Also muß es rechtlich möglich gemacht werden, als Gefährder erkannte Personen festzusetzen und des Landes zu verweisen. Hier fehlt es aber offensichtlich am politischen Willen.

Auch das geltende Strafrecht hilft hier nicht weiter. Abgesehen davon, daß es nur repressiv angewandt werden kann, also bevorstehende Straftaten damit nicht verhindert werden können, greifen zum Beispiel die Vorschriften über terroristische Vereinigungen bei Einzeltätern nicht. Auch der Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, § 89a StGB, hilft im Falle des Terroristen, der sich wie Amri eines LKWs bemächtigt hat, um damit in eine Menschenmenge zu rasen, überhaupt nicht. Denn nach dieser Vorschrift macht sich nur strafbar, wer sich in der Handhabung von Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung solcher schweren Straftaten wie Mord, Totschlag usw. dienen, ausbilden lässt oder andere darin ausbildet. Das ist also auf den klassischen Terrorismus, wie etwa den Täter von Istanbul, der mit einem Schnellfeuergewehr in einen Nachtklub eingedrungen ist, und auf die Gäste gefeuert hat, zugeschnitten. Amri hingegen hätte sich nicht vor Gericht verantworten müssen, wenn bekannt geworden wäre, daß er einen Lkw kapern will, um ihn in den Weihnachtsmarkt zu lenken, und er vor Ausführung dieser Tat verhaftet worden wäre. Denn dann wäre vermutlich nicht einmal der Versuch eines schweren Diebstahls gegeben. Ohnehin sind Vorschriften wie § 89a StGB unter Juristen sehr umstritten, weil sie als unsystematisch angesehen werden. Denn an und für sich werden Täter für begangene Straftaten bestraft, nicht aber Leute, denen bloße Vorbereitungshandlungen, die noch nicht in das konkrete Stadium des Versuchs gekommen sind. Entsprechend zurückhaltend sind die Gerichte. Mir ist kein Fall einer Verurteilung nach dieser Vorschrift bekannt. Derzeit steht ein Mann vor Gericht, der in Syrien als IS-Kämpfer tätig war. Ihm wird Mord vorgeworfen. Daß jemand nur ausgebildet worden ist, wrid man auch nur sehr selten feststellen können. Eine Gesetzesänderung dahingehend, daß es nun auch strafbar sein wird, Autofahren zu lernen, ist eben nicht möglich.

Eine Straffung der sogenannten Sicherheitsarchitektur, wie sie der Bundesinnenminister vorgeschlagen hat, scheitert an den Bundesländern, die den Föderalismus hochhalten und keine Zentralisierung etwa des Verfassungsschutzes akzeptieren werden. In diesem Zusammenhang wird natürlich mit Scheinargumenten gearbeitet. Das Lieblingsargument der Landespolitiker lautet, daß Verfassungsschutzbeamte „vor Ort“ terroristische Gefährder effizienter überwachen könnten, als ihre Kollegen im fernen Berlin. Das ist deswegen wenig überzeugend, weil selbstverständlich auch eine Bundesbehörde ihre Dienststellen in der Fläche haben muß, mit anderen Worten, es völlig gleichgültig ist, ob der Verfassungsschutzbeamte im Saarland im Dienste des Bundes oder des Landes steht. Entscheidend ist, daß es eine straffe bundesweite Organisation gibt, in der keine Reibungsverluste und Verzögerungen durch Kompetenzgerangel entstehen. Das Strafgesetzbuch wird man zur Verhinderung von Straftaten nicht ändern müssen. Mord, Brandstiftung und Sprengstoffdelikte sind schon strafbar. Was man auf jeden Fall verändern muß, ist das Polizeirecht. Es mag rechtsstaatlich heikel sein, Gefährder in Haft zu nehmen und abzuschieben. Der Fall Amri zeigt jedoch, daß man regelmäßig erst hinterher weiß, wer tatsächlich zur Tat so entschlossen war, daß er sie auch durchgeführt hat. Daraus kann nur die Konsequenz gezogen werden, daß den Sicherheitsbehörden hier gesetzlich ein so großer Beurteilungsspielraum gegeben werden muß, daß sie, salopp gesagt, lieber einen Gefährder mehr als einen zu wenig inhaftieren und abschieben. Dazu muß aber der politische Wille vorhanden sein. Und genau dazu fehlt es in Deutschland bei weitem. Solange die Grundbefindlichkeit in weiten Teilen des politischen Spektrums und seiner Wählerschaft von naiver Humanität geprägt ist, statt von nüchterner Sachlichkeit und vor allem einem gesunden nationalen Eigeninteresse, ist Besserung nicht in Sicht.

Nafris

Eines der beherrschenden Themen in der öffentlichen Debatte unseres Landes sind die Vorgänge in den Silvesternächten 2015 und 2016. Vor allem junge Männer aus Nordafrika wurden zu Hunderten wegen sexueller Übergriffe zwischen Hauptbahnhof und Dom zu Köln in der Silvesternacht 2015 angezeigt, jedoch mangels gerichtsfester Beweise kaum einmal verurteilt. Diese Übergriffe gab es auch in vielen anderen deutschen Städten, allerdings nicht in dieser Massierung wie in Köln. In der Silvesternacht 2016 wurden entsprechend umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, unter anderem die Polizeipräsenz in Köln um mehr als das Zehnfache hochgefahren. Nur deswegen gab es dann in dieser Nacht so gut wie gar keine sexuellen Übergriffe.

Erstaunlicherweise jedoch waren ca. 1.000 Nordafrikaner erneut nach Köln gekommen, bei deren Kontrolle sich häufig herausstellte, daß es sich um Männer handelte, die schon aus der vergangenen Silvesternacht bekannt waren. Offenbar hatte man sich auch verabredet, nach Köln zu fahren um sich ein weiteres Mal zu amüsieren wie gehabt. In anderen Städten, in denen die Polizeipräsenz nicht so dicht war wie zwischen Dom und Hauptbahnhof in Köln, gab es durchaus jeweils eine nennenswerte Zahl von solchen Übergriffen, etwa in Hamburg. Dennoch erklären uns Politik und Medien, in jener Nacht sei die Sicherheit gewährleistet gewesen. Zu Recht weisen unabhängige Kommentatoren darauf hin, daß davon keine Rede sein kann. Denn in einem sicheren Land können Frauen unbesorgt überall Silvester feiern. Einer massiven Polizeipräsenz wie auf der Kölner Domplatte, auf der schon räumlich wegen der ca. 1.500 Polizeibeamten und Dutzenden von Kamerateams kaum noch Platz für Besucher war, bedarf es in einem sicheren Land eben nicht. Festzuhalten ist also, daß Deutschland mindestens seit Silvester 2015 kein sicheres Land ist. Vor allem jungen Frauen kann nur geraten werden, abends entweder zu Hause zu bleiben, oder nur in wehrhafter männlicher Begleitung in die Stadt zu gehen.

Zu den Absurditäten unserer Zeit gehört, daß aus dem linken politischen Spektrum die Arbeit der Polizei massiv kritisiert worden ist. So hat die grüne Giftspritze aus dem Saarland gezetert, es sei völlig unangemessen, Personen nur aufgrund ihres Aussehens zu kontrollieren. Das sei ein unzulässiges „racial profiling“ und stelle Nordafrikaner unter Generalverdacht. Die Abwegigkeit dieses Vorwurfs wird vielleicht besonders deutlich, wenn man sich eine Lage vorstellt, in der die Polizei verhindern soll, daß schwedische Hooligans Zutritt zu einem Fußballstadion bekommen. Müssen die Beamten dann nicht ihr Augenmerk auf blonde, blauäugige junge Männer richten? Vermutlich würde eine solche Fanatikerin der political correctness wie Frau Peter das ganz in Ordnung finden. Rassismus kann für politische Geisterfahrer wie sie ja nur gegen Araber und Afrikaner gerichtet sein. Daß die Polizei im internen Sprachgebrauch für diese Leute dann auch noch die Abkürzung „Nafri“ benutzt hat, ist für linke und grüne Politiker erst recht ein Beleg für den Rassismus deutscher Polizeibeamter. Die Abkürzung steht wohl für „nordafrikanischer Intensivtäter“, was wegen des Verbrauchs von 30 Zeichen in einer auf 140 Zeichen begrenzten Twitternachricht (tweet) eben zu Kürzeln zwingt. Und sie ist offenbar angebracht, nachdem man bereits nach Silvester 2015 festgestellt hat, daß es sich bei den Festgenommenen regelmäßig um junge Männer aus Nordafrika handelte, die bereits mehrfach straffällig geworden waren. Der polizeiliche Begriff des Intensivtäters ist dann eben schlicht und einfach zutreffend.

Ein Aspekt indessen ist bislang jedenfalls noch nicht beleuchtet worden. Daß diese nordafrikanischen Intensivtäter auch dazu neigen, Sexualdelikte zu begehen, kann nicht überraschen, wenn man die Geschichte der letzten 100 Jahre betrachtet. Unter den französischen Truppenteilen, die nach dem Ersten Weltkrieg das linksrheinische Deutschland besetzten, befanden sich auch Regimenter aus den französischen Kolonien in Nordafrika, also aus Marokko, Algerien und Tunesien. Allgemein nannte man sie Spahis. So berichten zum Beispiel lokale Chronisten aus der Stadt Trier, daß damals nach der Stationierung dieser Soldaten Belästigungen und Überfälle auf Frauen und häufig auch auf Männer kaum zu vermeiden gewesen seien, obgleich das Militär harte Strafen dafür angedroht habe. Dies habe sich schlagartig verbessert, als für die Soldaten ein Bordell eingerichtet worden sei. Ethnologen haben darauf hingewiesen, daß es gewissermaßen zum Beuteschema der Krieger aus den nordafrikanischen Stämmen gehört habe, sich auch die Frauen des besiegten Feindes zu nehmen. Auch für die Zeit des Zweiten Weltkrieges gibt es eine Vielzahl von Berichten über dieses Verhalten der Soldaten aus den französischen Kolonien. Die Vergewaltigungsorgien etwa in Freudenstadt/Schwarzwald, aber auch in anderen Städten der französischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg sind nun einmal eben ein geschichtliches Faktum, auch wenn das in Deutschland zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten ist. Die historische Forschung geht von rund 50.000 Opfern dieser Verbrechen allein in Deutschland aus. In anderen Ländern haben sich diese nordafrikanischen Soldaten auch nicht anders verhalten. So ist in Italien durchaus noch die Erinnerung daran wach, wie derartige Truppenteile 1944 vergewaltigend durch die Dörfer der Aurunci-Berge nahe Monte Cassino zogen. Damals hat sich in die italienische Sprache die Vokabel „marocchinare“ als Begriff für vergewaltigen eingebürgert. Alberto Moravia hat diesen misshandelten Frauen in seinem Roman „La Ciociaria“ ein Denkmal gesetzt. Das Buch wurde dann Anfang der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts auch mit prominenter Besetzung verfilmt (Regie Vittorio de Sica, weibliche Hauptrolle Sophia Loren).

Umso unverständlicher ist es, wenn die deutschen Behörden solche Intensivtäter nicht konseqent abschieben, obgleich sie samt und sonders kein Asyl erhalten, keine Bürgerkriegsflüchtlinge sind und dazu noch vielfach vorbestraft. Daß sie eine offenbar kulturell bedingte Neigung zu Sexualdelikten haben, verschärft das Problem, ist aber offenbar Politik und Behörden nicht oder nicht ausreichend bekannt. Und deswegen werden wir vermutlich auch in den nächsten Jahren immer wieder erleben, daß die „Nafris“ zu Hunderten irgendwo einfallen und ihren Spaß haben, falls nicht aufgrund besonderer Umstände punktuell eine massive Polizeipräsenz das unterbindet. Eine Lösung des Problems ist das jedoch nicht. Ein weiterer Beleg für die deutsche Krankheit indessen schon.

Si vis pacem, para bellum

Wer sich über das nun zu Ende gehende Jahr Gedanken macht und sich fragt, was es uns gebracht hat, der kommt nicht daran vorbei, daß es uns eine Vielzahl von Angriffen islamistischer Terroristen beschert hat. Besteht über diese Bezeichnung der Täter noch allgemein Übereinstimmung, so muß man sich schon für die Aussage rechtfertigen, daß es sich bei diesen Tätern um die Speerspitze des politisch radikalen Islam handelt, und man wird gesellschaftlich in Acht und Bann getan, wenn man sagt, dieser Islamismus sei vom Islam als solchem nicht zu trennen, vielmehr zumindest nach seinem Selbstverständnis die authentische Auslegung des Koran und der Hadithen. Wer darauf hinweist, daß der Koran eine Vielzahl von Texten enthält, die nicht anders verstanden werden können, denn als göttliche Befehle zur Tötung von Apostaten und Ungläubigen, schrammt bereits hart am Schreibtisch des Staatsanwalts vorbei, um dann aber sicher auf dem Radar der Gesinnungspolizei unseres Bundesjustizministerleins und seiner Stasi-Reenactment Truppe unter dem Kommando der ehemaligen Spitzelfachkraft Annetta Kahane zu erscheinen.

Doch werfen wir ganz einfach nur einen Blick auf den Kalender des Jahres 2016. Wir werden feststellen, daß er prall gefüllt ist mit islamistischen Attentaten unterschiedlicher Begehungsweise und mit mal wenigen, mal mehr Opfern, jedes Mal aber Angriffen auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liste ich nachstehend islamistische Terroranschläge auf, die entweder in Europa oder in den USA oder sonstwo auf der Welt, aber eben auf deutsche, europäische oder US-Bürger verübt worden sind:

12. Januar, Istanbul, Anschlag auf deutsche Touristen, zwölf Tote, 13 Verletzte.

29. Februar, Hannover, eine 15-jährige Islamistin verletzt einen Polizeibeamten mit einem Messer lebensgefährlich.

22. März, Anschlagsserie in Brüssel, 48 Tote, 340 Verletzte.

16. April, Essen, Sprengstoffanschlag, drei Verletzte.

13. Juni Frankreich, Anschlag, zwei Tote.

14. Juli, Nizza/Frankreich, Anschlag mit Lkw, 86 Tote, mehr als 400 Verletzte

18. Juli, Würzburg, Anschlag mit Axt auf Passagiere einer Regionalbahn, fünf Verletzte.

24. Juli, Ansbach, Sprengstoffanschlag, 15 Verletzte.

26. Juli, Frankreich, ein Priester wird in seiner Kirche erstochen.

6. August, Charleroi/Belgien, Anschlag, zwei verletzte Polizisten.

17. September, USA, Messerattacke, acht Verletzte, am gleichen Tag Rohrbombe, 29 Verletzte.

7. November, Malaysia, eine deutsche Segelyacht wird angegriffen, ein Toter, ein Verletzter.

10. November, Mazar-e-Sharif/Afghanistan, Angriff auf deutsches Generalkonsulat, fünf Tote, 119 Verletzte.

28. November, Ohio State University/USA, Anschlag, elf Verletzte.

5. Dezember, Ludwigshafen, ein 12-jähriger Junge versucht einen Nagelbombenanschlag auf den Weihnachtsmarkt

19. Dezember, Berlin, Anschlag mit Lkw, zwölf Tote, 56 Verletzte.

Die jeweils getöteten oder verletzten Angreifer habe ich nicht mitgezählt. Sie sind ja keine Opfer.

Wir wissen, daß Mohammed, nach seinen Angaben auf Geheiß Allahs, eine Einteilung der Welt in Gebiete des Friedens und des Krieges vorgenommen hat, wobei erstere natürlich die sein sollen, in denen der Islam herrscht, und letztere die, in denen das eben noch nicht der Fall ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß wir im Dar al-Harb, dem Gebiet des Krieges leben, was deswegen so ist, weil wir im Dar al-Kufr, dem Gebiet des Unglaubens leben. Der Mörder von Berlin hat ja auch der Nachwelt seine Botschaft hinterlassen, wonach er sich nun aufmacht, uns „ungläubige Schweine zu schlachten“. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, daß sich Terroristen vorgenommen haben, uns zu unterwerfen. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß strenggläubige Anhänger des Islam auf unterschiedliche Weise daran arbeiten, aus dem Gebiet des Unglaubens Stück für Stück ein Gebiet zu machen, in dem nur noch die Gebote ihres Gottes Geltung haben, eines Gottes, den man nach ihrer Auffassung überhaupt nur in arabischer Sprache bezeichnen darf, eben Allah. Wir müssen auch erkennen, daß die übergroße Mehrheit des politisch/medialen Komplexes in Europa, vor allem aber in Deutschland, diese Entwicklung teils bewußt, teils unbewußt fördert.

Si vis pacem, para bellum. Das Problem ist nur, daß die meisten Menschen in unserem Lande erst gar nicht erkennen, daß wir es heute mit einem Angriff auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation zu tun haben, dessen Ziel nichts anderes ist, als diese völlig zu vernichten, um auf ihren Trümmern eine islamische Gesellschaft zu schaffen. Das ist mehr, als konventionelle Kriege vergangener Zeiten schaffen sollten, und manchmal auch geschaffen haben. Wir haben es mit einem weltanschaulichen Feind zu tun, der virtuos auf der Klaviatur sämtlicher moderner Kampfmethoden spielt, seien sie physisch/waffentechnisch oder psychologisch/propagandistisch. Ich sage bewußt Feind. Denn wer ein Land angreift, um ihm Territorien zu entreißen, ist nach klassischer Definition ein Feind. Umso mehr muß das für den gelten, der Länder und Völker vollständig unterwerfen und ihnen seine Religion und Kultur aufzwingen will. Dieser Angriff ist heimtückisch und wegen seiner vielfältigen Kampfesweisen auch außerordentlich schwierig abzuwehren. Denn das Hauptproblem besteht zunächst darin, ihn überhaupt als Angriff zu erkennen. Nur wer die tödliche Gefahr erkennt, kann sich dagegen wappnen. Nur wer die Aufstellung und Ausrüstung des Feindes erkennt, kann Verteidigung und Gegenangriff planen. Nur wer erkennt, von welcher Natur der Feind ist, kann wissen, mit welchen Mitteln er zu schlagen ist.

Das Jahr 2017 mag uns vielleicht manch Gutes bringen. Darüber werden wir uns auch freuen können. Das Jahr 2017 wird uns jedoch eher mehr und stärkere Angriffe der islamischen Dschihadisten bringen, als das Jahr 2016. Um dies sagen zu können, muß man – leider – kein Prophet sein. Es ist zu hoffen, daß möglichst viele in unserem Lande dann endlich erkennen, in welcher Gefahr wir alle schweben, und dann daraus die nötigen Konsequenzen ziehen. D.h., daß dieser Entwicklung überall und in jeder Weise entgegengetreten werden muß. Das beginnt mit Kleinigkeiten, die bei Lichte besehen gar keine sind, wie etwa dem Sprachgebrauch. Kein Lichterzug, sondern ein Sankt Martinszug. Keine schweinefleischfreie Kantine, sondern die Vielfalt der deutschen und europäischen Küche. Keine Frauenbadetage in städtischen Schwimmbädern, sondern liberale Badekultur. Keine verhüllten Gestalten auf den Straßen und in öffentlichen Gebäuden. Statt dessen bewusste Betonung traditioneller deutscher und europäischer Lebensweisen. Und selbstverständlich die konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter. Die Verbannung von Inländern, die in Europa an und für sich eine jahrtausendealte Tradition hat, ist ja wohl nach dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr möglich. Möglich und geboten ist allerdings eine Strafrechtspraxis, die eine angemessene Vergeltung der Tat und eine wirksame Abschreckung des Täters wie auch der Allgemeinheit bewirkt. Die Wiederaufrichtung des Rechts in Deutschland und Europa. Illegale Einreisen müssen mit allen Mitteln unterbunden werden. Grenzen müssen ihre Funktion wiedergewinnen. In erster Linie die Außengrenzen Europas nach den einschlägigen Verträgen. Und wenn dies nicht ausreichend ist, auch die Binnengrenzen, vor allem die deutschen. Wer nach rechtskräftiger Entscheidung unserer Gerichte kein Recht hat, sich in Deutschland aufzuhalten, muß wirklich unverzüglich das Land verlassen. Wir müssen uns auf uns selbst besinnen und Einwanderung nur zu unserem Vorteil regeln.

Das alles und viel mehr ist aber nur möglich, wenn in unserem Lande ein wehrhafter Geist im Denken der verantwortlichen Politiker, aber auch Journalisten Fuß faßt. Nur dann kann der Kampf aufgenommen und siegreich zu Ende geführt werden. Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Der Roman „Unterwerfung“ des französischen Autors Michel Houellebecq kann nur dann bleiben, was er ist, nämlich eine schaurige Fiktion. Wenn die Deutschen es allerdings nicht schaffen, ihr politisches Personal und dessen mediale Büchsenspanner auszutauschen, dann könnte aus dieser Fiktion schaurige Wirklichkeit werden. Das Gute am Jahr 2017 ist, daß die Deutschen Gelegenheit haben werden, in der Wahlkabine für die nötigen Änderungen zu sorgen.

In diesem Sinne: Ein gutes Neues Jahr!

Ist’s auch Wahnsinn, so hat es doch Methode

Man konnte es nicht länger verschweigen. Nachdem diverse Medien bereits heute Vormittag gemeldet hatten, daß sieben dringend des Mordversuchs an einem Obdachlosen im U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin Verdächtige festgenommen worden seien, und daß es sich dabei um sechs Syrer und einen Libyer, Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren handele, mußte nun auch die Tagesschau in ihrer Hauptausgabe heute um 20:00 Uhr diese Meldung bringen. Bemerkenswert ist außer dieser auffallenden zeitlichen Verzögerung die Art und Weise der Berichterstattung. Obwohl nach Freigabe durch die Polizei die ausnahmsweise außerordentlich guten Aufnahmen einer Überwachungskamera viele Stunden lang im Internet zu sehen waren, was sicherlich auch noch während der Tagesschau der Fall war, wurden die dringend Tatverdächtigen hier nur verpixelt gezeigt. Selbst wenn man in diesem Falle den Persönlichkeitsschutz der nicht nur mutmaßlichen, sondern höchstwahrscheinlichen Täter zu beachten hätte: diese Verpixelung von Personen, die sich jeder viele Stunden lang im Internet ausgiebig unverpixelt ansehen konnte, ist schlicht und einfach nur noch lächerlich.

Doch die Redaktion der Tagesschau kann sich immer noch selbst übertreffen. Unmittelbar im Anschluß an diese Meldung kam dann in gefühlt dreifacher Länge ein Bericht darüber, daß leider und unverständlicherweise eine in der Koalition beschlossene Regelung über die Einzelfallprüfung der Duldung von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vor allem des Familiennachzuges dieser hilfsbedürftigen jungen Menschen von den zuständigen Ministerien und Behörden nicht umgesetzt werde. In der Tat, für alle Gut- Besser- und Heiligmenschen in unserem Lande eine bestürzende Nachricht. Statt einmal nachzufragen, wieso eigentlich diese Jugendlichen hierher kommen und ihre Eltern oder sonstigen erwachsenen nahen Verwandten nicht, wird die Fackel der Menschenrechte entzündet. Statt einmal darüber nachzudenken, ob Jugendliche überhaupt politisch verfolgt sein können, wo sie doch in diesem Alter in der Regel alles außer Politik interessiert, ist man offenbar gern bereit, ihnen politische Verfolgung abzunehmen. Statt einmal darüber nachzudenken, ob diese Jugendlichen nicht bei ihren Eltern oder erwachsenen nahen Angehörigen genauso sicher vor Verfolgung sind, wie diese selbst – denn sonst wären diese mit Sicherheit auch hier – läßt man Frontmänner der Sozialindustrie und Mitleidsbranche zu Wort kommen.

Auf den weiteren Fortgang der Angelegenheit darf man gespannt sein. Wer indessen schon länger hier in Absurdistan lebt, der kann sich durchaus vorstellen, wie es weitergeht. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn den verhinderten Pennerverbrennern nicht ihre Traumatisierung im Bürgerkrieg, ihre Perspektivlosigkeit in Deutschland und der Umgang mit „denen, die schon länger hier leben“ (O-Ton Merkel) erfahrene soziale Kälte entschuldigend angerechnet würde. Nachdem auch die Berliner Justiz hier zuständig sein wird, kann mit phantasievollen erzieherischen Maßnahmen bis hin zum Erlebnisurlaub gerechnet werden. Und daß man zur Stabilisierung der Persönlichkeit nun endlich auch Mama und Papa, die vielen Geschwisterlein und vielleicht auch noch die Oma nachholt, ist doch klar.

Weihnacht

Wir können (sollen?) schon darüber nachdenken, was es bedeutet, daß wenige Tage vor Weihnachten ein Angriff des Terrorismus im Namen Allahs unsere Hauptstadt, dazu noch, besser: natürlich, einen Weihnachtsmarkt getroffen hat. Unser Kampf gegen die religiöse Ideologie, die uns unterwerfen will, hat erst begonnen. Insoweit sollte für uns maßgebend sein, was schon die Römer wußten: fortes fortuna adiuvat (Den mutigen steht das Glück zur Seite).

Doch auch das gehört zu unserer Kultur, sehen wir sie christlich-abendländisch geprägt, oder humanistisch: Das neugeborene Kind mit seinen Eltern und den Menschen, die seine Geburt begrüßen, seien sie einfache Hirten oder hochgestellte Persönlichkeiten, wie es die Bibel den Christen erzählt. Nichts drückt die Hoffnung auf eine gute Zukunft, den Optimismus der Menschen und die Wärme der Familie schöner aus, als das Bild eben dieses Weihnachtswunders.

Und mit diesem Bild im Herzen oder nur auf dem Bildschirm will ich meine Leser die Feiertage erleben lassen und wünsche ihnen allen

Frohe Weihnacht!

 

Die Lösung

Daß wir nicht früher darauf gekommen sind: Es ist ganz einfach. Soeben lesen wir:

Flüchtlinge und Berliner singen gemeinsam gegen den Haß.

Brav. Der Friede kehrt ein. Es wird ja auch Weihnachten. Allah und Gott machen das schon.

Es reicht!

Es ist gekommen, wie es kommen mußte. Ein viele Tonnen schwerer Sattelzug rast durch einen Berliner Weihnachtsmarkt, am Steuer ein so genannter Soldat des „Islamischen Staates“. Jedenfalls brüstet sich dieses Verbrecherpack mit der Tat. Ein Dutzend Menschen sind tot, noch viel mehr teils schwer verletzt. In der Fahrerkabine findet die Polizei Papiere, die auf einen Täter mutmaßlich tunesischer Staatsangehörigkeit hindeuten. Was man weiter erfährt, verschlägt einem doch die Sprache. Dieser Mitmensch reist seit 2012 in Europa unter ca. zehn verschiedenen Namen umher. Aus Italien gekommen, beantragt er in Deutschland Asyl. Erfolglos. Er soll abgeschoben werden. Sogar in Gewahrsam soll er deswegen gewesen sein. Aber man konnte ihn nicht abschieben, weil er keine gültigen tunesischen Papiere hatte. In Gewahrsam halten konnte man ihn offenbar auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Papiere eintreffen würden. Letzteres ist tatsächlich heute, am 21.12.2016 endlich geschehen. Der hilfsbedürftige Flüchtling indessen ist längst über alle Berge. Vermutlich hat er den Anschlag in Berlin verübt.

Ein solches Land wie Deutschland muß für alle Asylbetrüger, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem auch islamistische Terroristen als das gelobte Land erscheinen. Es gewährt großzügig Gastfreundschaft ohne Ansehen der Person. Auch wenn man nicht weiß wer er ist, woher er kommt und mit welcher Berechtigung er den Flüchtlingsstatus oder gar Asyl beantragt, er bekommt einen Aufenthaltsstatus oder wird mindestens geduldet. Das geht natürlich mit den Segnungen des deutschen Sozialstaates einher. Natürlich muß ein Mindestmaß an Bürokratie auch den Wahnsinn einrahmen. Diese Herrschaften erhalten einen Ausweis. In schönstem Amtsdeutsch heißt es darin:

Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers. Der Inhaber dieses Reiseausweises ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.“

D.h. also, der Flüchtlingsstatus wird jedem zuerkannt, der ihn haben will, vorausgesetzt, er hat keine Papiere. Merkwürdigerweise werden tausendfach Menschen aus dem Mittelmeer gefischt oder kommen über irgendwelche grünen Grenzen, die angeblich alles verloren haben, insbesondere ihre Papiere. Niemals verlieren sie jedoch ihre Smartphones und ihr Geld. Hony soit qui mal y pense! Wer etwa im richtigen Leben, also so ganz außerhalb der staatlich verordneten humanitätsduseligen Flüchtlingsbemutterung, als Angeklagter oder Zeuge einem Gericht eine so haarsträubende Geschichte erzählt, kann mit allem rechnen, nur nicht damit, daß das Gericht ihm davon auch nur eine Silbe glaubt. Gießen Sie sich vielleicht einmal auf dem Weihnachtsmarkt 3-4 Tassen Glühwein hinter die Binde und erzählen anschließend dem Polizisten, der sie in das berühmte Röhrchen hat blasen lassen, Sie hätten gemeint, Kinderpunsch zu trinken, weil Ihre Kollegen Ihnen die Tasse immer wieder mit der Erklärung gereicht hätten, es handele sich um Kinderpunsch wie bestellt. Der Mann wird Sie nicht etwa weiterfahren lassen, sondern erst fragen, ob sie ihn verarschen wollen, Ihnen sodann den Führerschein abnehmen und Sie im Streifenwagen zur Blutabnahme fahren.

Was dem ganzen die Krone aufsetzt, ist das Verhalten unserer Politiker, jedenfalls derjenigen, die das Sagen haben. Für die besteht nämlich kein Anlaß, irgendwas an der Flüchtlingspolitik zu ändern oder beispielsweise Überwachungsmaßnahmen zu optimieren. Vielmehr bekommen wir den gutgemeinten Rat, daß wir uns von den Terroristen nicht beirren lassen sollen. Denn dann hätten „die“ ja gewonnen. Ein Land, das derart miserabel regiert wird, ist natürlich ein Paradies für Verbrecher und Terroristen aller Art. Politiker, die immer noch von Willkommenskultur, Nächstenliebe und offener Gesellschaft faseln, haben vielleicht das Zeug zum Weihnachtsmann bei der Obdachlosenbescherung. Zum Regieren, und sei es nur als Zaunkönig eines Bonsai-Ländchens wie das Saarland oder einer versifften Bankrottmetropole wie Berlin, taugen sie nicht. Das Problem ist aber, daß die meisten Leute in unserem Land das einfach nicht kapieren und in der Wahlkabine immer noch ihr Kreuzchen bei den gleichen Pappnasen machen, bei denen sie es schon immer gemacht haben. Und deswegen brauchen sich zum Beispiel die Obergangster des IS nicht zu sorgen, daß ihr Operationsgebiet Deutschland etwa zu einem gefährlichen Pflaster für ihre sogenannten Soldaten werden könnte. Es könnte allerdings sein, daß sich diese Herrschaften über Deutschland totlachen. Also wirklich biologisch und am Lachkrampf sterben. Damit wäre uns wenigstens ein bißchen geholfen. Aber darauf können wir ebenso wenig hoffen, wie auf die Ankunft des Engels Aloysius in den Räumen der bayerischen Staatsregierung, um ihr die göttlichen Ratschläge zu überbringen. Bekanntlich sitzt er bis heute vor seiner Maß im Hofbräuhaus. Die göttlichen Ratschläge werden somit weder der bayerischen Staatsregierung noch irgend einem anderen Politiker zuteil. Difficile erat satiram non scribere!

Von Aktivisten und Populisten

Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wissen wir von Heraklit. Der alte Philosoph erkannte schon damals, daß der Krieg generell die Dinge vorantreibt, ob immer zum Guten, steht auf einem anderen Blatt. Der Krieg in Syrien, ob Bürgerkrieg, oder Stellvertreterkrieg der globalen wie auch regionalen Großmächte, oder aber ein mixtum compositum von alledem, läßt eine längst vergessene Vokabel aus der jüngsten Geschichte wieder an die Oberfläche kommen. Nahezu täglich hören wir Berichte aus Aleppo, und sehen sogar vor der Kamera die Berichterstatter: Aktivisten. Der Aktivist. Jüngere Menschen, humanistische Bildung vorausgesetzt, erschließen sich den Begriff aus dem Wortfeld agere, wo es nun einmal das Adjektiv activus gibt, und das meint tätig. Greift man zum guten alten „Wasserzieher“, so findet man den Aktivisten als eifrig tätigen Parteianhänger definiert. Und das führt zwanglos zu dem uns Älteren noch aus der untergegangenen DDR bekannten Aktivisten. Der Aktivist, gewissermaßen die vom kommunistischen Regime erwünschte Endstufe des werktätigen Genossen, der Aktivist war eine genuin sozialistische Wortschöpfung. Die Affinität der Sozialisten aller Schattierungen zu Dritte-Welt-Rebellen aller Art ist für Linke aller Schattierungen in den Ländern der ersten Welt gewissermaßen Persönlichkeitsmerkmal. Und deswegen überrascht es auch nicht, wenn die Aktivisten aus Aleppo sich bei näherem Hinsehen schlicht und einfach als Terroristen aller Art erweisen, seien sie für den sogenannten Islamischen Staat oder andere Gruppen und Grüppchen tätig, die aus der Sicht westeuropäischer Intellektueller eben Revolutionäre sind.

Gewissermaßen der Antagonist des Aktivisten ist der Populist. Jedenfalls legen das die Kommentare der Mainstream-Medien und das besorgte Raunen der politischen Klasse nahe. Nun leitet sich die Vokabel von populus, lateinisch: das Volk, her. Warum Demokraten etwas gegen das Volk haben sollen, erschließt sich zumindest philologisch zunächst nicht. Heißt doch Demokratie Volksherrschaft. Und wer ein Populist ist, der ist im Wortsinne doch ein Verfechter der Volksherrschaft, oder nicht? Das würde auch sicherlich so kommuniziert, hätte der Populist nicht in aller Regel einen schwerwiegenden Makel. Denn in aller Regel ist er ein Rechtspopulist. Also letztendlich einer, der den Rechten zur Herrschaft verhelfen will. Und das wäre ja nun die Herrschaft des Bösen. Rechts ist und bleibt für rechtschaffene europäische Intellektuelle nichts anderes als die Umschreibung für autoritär, nationalistisch und überhaupt irgendwie rückständig.

Was lernen wir daraus? Wir können Nachrichten nebenbei hören und Zeitungen überfliegen. Hören oder lesen wir Aktivist oder Populist, dann brauchen wir den Rest nicht mehr genauer anzuschauen. Die beiden Vokabeln sind gewissermaßen die Leitfossilien des Politsprech unserer Tage. Wie der Paläontologe beim Auffinden bestimmter Versteinerungen davon auf das Zeitalter schließen kann, das da seine Spuren im Boden hinterlassen hat, kann der aufmerksame Beobachter des politischen Geschehens unserer Tage anhand der Verwendung dieser Begriffe auf Inhalt und Aussage des gesamten Textes schließen.

Vielen Dank, ihr lieben Mainstream-Journalisten. Ihr macht uns das Leben einfacher!

Selig träumte die kleine Cathy vom gestohlenen Märchenprinzen

So müßte die Überschrift des dpa-Artikels lauten, der zur Zeit den Tageszeitungen in Deutschland angeboten wird. Nachzulesen z.B. in der Nürnberger Zeitung vom 17.12.2016.

Und die Geschichte geht so: Als Cathy Hinz ein Kind war, war der Wandteppich in ihrem Elternhaus im US-amerikanischen Minneapolis wie ein Bilderbuch voller Geheimnisse und Märchen. Im Traum war sie die Prinzessin im blauen Kleid. Neben ihr kniend ihr Märchenprinz. Ihr Vater hatte das Stück mit der Szene einer höfischen Gesellschaft 1945 mit nach Hause gebracht – als Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, in dem er als Offizier mithalf, Deutschland von den Nazis zu befreien. Soweit die Geschichte, wie sie die kleine Cathy damals erlebte.

Die Rede ist von der Rückgabe eines Wandteppichs, den jener amerikanischer Offizier Anfang Mai 1945 aus dem Kehlsteinhaus bei Berchtesgaden „mitgehen“ ließ, nachdem sein Truppenteil den Obersalzberg eingenommen hatte. Seiner kleinen Tochter hat er erzählt, damals einen seiner Soldaten gebeten zu haben, für ihn ein kleines Erinnerungsstück zu finden. Er habe an einen Löffel oder eine Tasse gedacht, aber es sei dann ein Teppich gewesen. Diese Tapisserie wurde um 1500 in Flandern aus Wolle gewirkt, und zeigt einen Flötenspieler, einen knienden Mann und zwei Frauen in prächtigen Kleidern, vielleicht mit Noten in den Händen. Weiterhin Männer bei der Jagd. Erst ab der Zeit um das Jahr 1900 ist seine Geschichte bekannt. Der Münchner Malerfürst Franz von Lenbach erwarb ihn in der Kunst- und Antiquitätenhandlung Bernheimer und schmückte damit seine berühmte Künstlervilla. 1931 kaufte die Firma die Tapisserie zurück, außerdem wurde das Werk in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen. Am 21. September 1938 kam ein Kunde und wollte den Wandteppich haben. 24.000 Reichsmark blätterte der Architekt Heinrich Michaelis dafür hin. Nach Auffassung des Beauftragten für Provenienzforschung in Bayern war das ein stolzer Preis.

Also handelte es sich hier nicht um einen jener häufigen Fälle, in denen jüdische Kunsthändler unter Druck weit unter Preis verkaufen mußten. Diese Kunstwerke werden heute unter dem Begriff der Raubkunst geführt. Im Falle des Wandteppichs aus dem Kehlsteinhaus war das eben nicht der Fall. Auch der Enkel des Kunsthändlers Bernheimer erhebt deswegen keine Ansprüche auf diesen Wandteppich. Michaelis kaufte damals im Auftrage der Reichskanzlei Kunstwerke ein, die Hitler am 20. April 1939 zu seinem 50. Geburtstag geschenkt wurden. Auch das Kehlsteinhaus selbst erhielt der Diktator von der Partei zum Geschenk. Auch wenn die Geschichte des Erwerbs der Liegenschaft Obersalzberg eine solche von Erpressung und Raub ist: der Wandteppich, um den es hier geht, gehört nicht in diese Geschichte, jedenfalls was die rechtliche Beurteilung angeht.

Am 4. April 1945 nahmen die amerikanischen Streitkräfte auch das Obersalzberggelände ein. Wie üblich, plünderten die Soldaten. Man muß von plündern sprechen, denn es wurde nicht etwa beschlagnahmt und registriert, wie das der Fall gewesen wäre, wenn man von Amts wegen Vermögen des besiegten Feindes sichergestellt hätte. Nein, es war damals auch bei den amerikanischen Streitkräften gang und gäbe, daß sich die Soldaten privat am Eigentum der gefangenen deutschen Soldaten wie auch der Zivilbevölkerung vergriffen. Heute ist in Deutschland zwar immer noch das Bild vom Soldaten der Roten Armee in den Köpfen, dessen Unterarme links und rechts mit gestohlenen Armbanduhren umschlossen sind. Doch genau dieses Bild boten nach tausenden von Zeitzeugenberichten auch die Soldaten der US-Armee. Nun war natürlich auch nach amerikanischem Recht der Diebstahl strafbar. Diebstahl am Eigentum der besiegten Nazis – nach der amerikanischen Propaganda waren ja alle deutschen Nazis – wurde offensichtlich mindestens geduldet.

In diesem Zusammenhang ist es durchaus von Interesse, wie das auf der anderen Seite gesehen und gehandhabt wurde. Im Soldbuch – das entspricht heute dem Truppenausweis – eines jeden deutschen Soldaten waren die sogenannten Zehn Gebote des deutschen Soldaten eingeklebt. Diese enthielten kurz und prägnant Verhaltensanweisungen, auch bezüglich des Umganges mit der Zivilbevölkerung in besetzten Ländern und mit den gefangen genommenen feindlichen Soldaten. Klipp und klar regelten die Ziffern 4 und 7 dieser zehn Gebote, daß auf keinen Fall geplündert werden, und auch das Privateigentum der gefangenen feindlichen Soldaten nicht angerührt werden dürfe. Dem entsprach § 129 des damals geltenden Militärstrafgesetzbuches. Daran hielten sich die deutschen Soldaten auch in aller Regel, sei es aus Anstand, sei es aus Furcht vor Strafe. Denn die Truppe ahndete das Delikt der Plünderung grundsätzlich. Die angedrohten Strafen waren auch von abschreckender Härte. Grundsätzlich stand auf Plünderung Gefängnis oder Festungshaft, wobei eine Obergrenze nicht vorgesehen war. In besonders schweren Fällen hatte das Kriegsgericht auf Todesstrafe oder auf lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus zu erkennen. Gerade gegen Ende des Krieges hat man, wohl nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Disziplin, dieses Gesetz in aller Strenge angewandt. Generalfeldmarschall Kesselring ließ im Verlaufe des Krieges in Italien mehrfach Todesurteile wegen Plünderung vollstrecken.

Bemerkenswert an dem dpa Artikel ist, daß der rechtliche Aspekt völlig ausgeblendet wird. Der unbefangene Leser unserer Tage, der weder die Geschichte des Zweiten Weltkrieges auch nur annähernd vollständig kennt, noch über das Recht im Kriege informiert ist, muß annehmen, daß es völlig normal gewesen ist, wenn alliierte Soldaten „Souvenirs“ aller Art mit nach Hause brachten. Und wenn die dann auch noch den „Nazis“ weggenommen worden waren, dann war das wohl völlig in Ordnung. Angesichts der Berichte über die Kriege und Bürgerkriege unserer Tage müssen die Leute ja ohnehin davon ausgehen, daß es im Kriege kein Recht gibt, und sich Soldaten oder auch irreguläre Kämpfer dann alles erlauben können. Gerade die Vorstellung, daß ein amerikanischer Soldat sich mit gutem Recht von den Deutschen nehmen konnte, was ihm gefiel, paßt so recht in das Geschichtsverständnis unserer Tage. Danach war der Zweite Weltkrieg eine Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse. Wer die Guten, und wer die Bösen waren, ist ja klar. Und die Bösen müssen natürlich einsehen, daß alles, was ihnen widerfahren ist, letztendlich von ihnen selbst verursacht und damit auch verschuldet worden ist. Die Deutschen in ihrer Mehrheit sollen glauben und tun es auch, daß ihren Vorfahren nur die gerechte Strafe zuteil geworden ist, als man ihre Häuser geplündert, ihre Städte in Schutt und Asche gelegt und die Frauen und Mädchen ihres Volkes massenhaft vergewaltigt hat. Deswegen kommt ja heute auch kein Bericht über die Bombardierung von Dresden oder Nürnberg ohne den Hinweis auf die alles erklärende, ja rechtfertigende deutsche Schuld am Kriege aus.

Historiker und vor allem Juristen sollten sich damit nicht zufrieden geben. Abgesehen davon, daß es in keinem Kriege nur ausschließlich Gute und nur ausschließlich Böse gibt, und daß selbstverständlich immer auf beiden Seiten Kriegsverbrechen einerseits und menschliche Größe andererseits zu finden sind, sollte die Herrschaft des Rechts als die größte Errungenschaft der Zivilisation unangefochten die Beurteilung auch kriegerischer Ereignisse prägen. Und wenn dies generell gilt, dann natürlich auch speziell für die Zeit des Zweiten Weltkrieges. Jeder Student der Rechte lernt, daß der Dieb bestohlen und der Mörder ermordet werden kann. Und so legten die Librettisten von Beethovens Fidelio, uraufgeführt am 20.11.1805, dem Gefängnisdirektor Pizzarro, der sich anschickte, den Florestan aus Rache zu ermorden, die berühmten Worte in den Mund: „Nun ist es mir geworden, den Mörder selbst zu morden!“ Ob bewußt oder unbewußt, juristisch beraten oder mit dem natürlichen Sinn für das Rechte oder Unrechte: Nicht des Reimes wegen, sondern aus dem natürlichen, unhinterfragbaren Bewußtsein, daß über Leben und Tod kein Mensch einfach entscheiden kann, es sei denn, man habe ihn zum Richter über Leben und Tod bestellt, wurden diese Zeilen geschrieben.

Aus Cathy ist nun eine würdige ältere Dame geworden. Sie hat bekundet, froh darüber zu sein, daß der Wandteppich nun in guten Händen ist. Als liebende Tochter ihres Vaters meint sie auch, er habe sich verpflichtet gefühlt, auf die wertvolle Tapisserie aufzupassen. Sie wisse, er wäre sehr stolz auf sie gewesen, wenn er es noch hätte erleben können, daß der Wandteppich seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird. Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Cathy Hinz das nicht auch so meint. Wir haben allerdings allen Grund anzunehmen, daß beim Verfassen des besprochenen dpa Artikels die Geschichtsauffassung, die unter maßgeblicher Anleitung US-amerikanischer Offiziere und Beamter („reeducation“) das Geschichtsverständnis der deutschen Nachkriegsgenerationen geprägt hat, einer historisch und juristisch zutreffenden Darstellung unüberwindbar im Wege stand. Doch auch für die Geschichte gilt Schopenhauers Feststellung: „Die Wahrheit kann warten, denn sie hat ein langes Leben vor sich.“ Gut möglich, daß die Geschichte von Cathy und dem Märchenprinzen auf dem flandrischen Wandteppich aus der Zeit um 1500 n. Chr. in 100 Jahren ganz anders erzählt werden wird.