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Islam bedeutet Frieden

Bekanntlich haben die Deutschen in jeder Richtung Ängste. Wer Ängste hat, muß auf die Couch des Psychotherapeuten. Diese Rolle übernehmen im Rahmen der kollektiven Behandlung der Deutschen gerne diverse Journalisten, Wissenschaftler und Politiker. Tatsächlich sei der Islam doch eine Religion des Friedens. Nichts anderes bedeute auch das Wort Islam. Daß es tatsächlich Unterwerfung bedeutet, sagt man den Leuten lieber nicht.

Abdurrahman ibn Abdulazis as-Sudais ist Imam der bedeutendsten Moschee des Islam, der al Masdschid al-Haram in Mekka. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, das Ziel der jährlichen Hadsch (Pilgerfahrt) der Muslime aus aller Welt. Man kann diesen Imam wohl mit Fug und Recht als Salafisten einstufen, Wahabit ist er ohnehin. Er gilt sunnitischen Muslimen, das sind gut 90 %, als einer der verlässlichsten und populärsten Interpreten des Korans.

Am 4. September 2016 rief er in seiner Predigt muslimischen Pilgern aus Ägypten zu:

„Oh Allah, schenke Sieg, Ehre und Macht unseren Brüdern, den Dschihadisten in Jemen, in Syrien, im Irak, auf der ganzen Welt. Laß sie triumphieren über die verräterischen Juden, die bösartigen Christen und die unzuverlässigen Heuchler!“

Die Predigt wurde vom ägyptischen Fernsehen direkt übertragen. Islam bedeutet für uns ganz sicher Frieden. Nämlich den Frieden des Friedhofs, wenn er sich auch bei uns durchgesetzt hat. Das muß man wissen. Nur wenn man es weiß, wird man auch danach handeln.

Völkisch – ein Unwort?

Frau Petry hat es getan. Sie hat völkisch gesagt. Das ist noch schlimmer als Autobahn. Und sie hat noch einen drauf gesetzt.

Sie hat dazu aufgerufen, den Begriff völkisch positiv aufzuladen. Man müsse daran arbeiten, daß dieser Begriff wieder positiv besetzt ist. Das Wort völkisch als rassistisch zu werten, sei eine unzulässige Verkürzung. Sie selbst benutze diesen Begriff zwar nicht, aber ihr missfalle, daß er ständig nur in einem negativen Kontext benutzt werde. Sie habe ein Problem damit, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibe, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt werde.

Es war zu erwarten, daß darob in den Medien ein Entrüstungssturm ausbrechen werde. Natürlich schlagen alle politisch korrekten Kommentatoren nun auf die Politikerin ein. Soweit man sachlich argumentiert, weist man auf die Definition im aktuellen Duden hin. Danach stehe der Begriff völkisch in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus. BILD weiß daher: „AfD Chefin zündelt.“ Die ZEIT, stets bemüht, ihrer vorwiegend akademischen Leserschaft die Mühe des Denkens abzunehmen, gibt ihr die Sprachregelung vor und schreibt in ihrer Online Ausgabe flugs: „Der Begriff völkisch bedeutet deutsch und steht für die Ausgrenzung von jedem, der hier nicht geboren wurde. Wer ihn nutzt, will faschistische Gedanken hoffähig machen.“ So belehrt uns ein Herr Biermann.

Man kann sich dem Sachverhalt auch ohne Schaum vor dem Mund nähern. Ohne jeden Zweifel hat die Vokabel „völkisch“ eine wechselhafte Bedeutungsgeschichte. Ohne jeden Zweifel ist sie zu einem Schlüsselbegriff der nationalsozialistischen Ideologie geworden. Schon der Titel des Parteiorgans – Völkischer Beobachter- spricht für die Vereinnahmung des Begriffs durch Hitler und seine volkspädagogischen Büchsenspanner. Doch dieses Schicksal teilt die Vokabel mit anderen Begriffen, Symbolen und sogar Tugenden. Die Schmähung von Fleiß, Treue, Disziplin, Gehorsam, Pflichtbewußtsein, Pünktlichkeit, Ordnungsliebe, Zuverlässigkeit, Höflichkeit und Sauberkeit als sogenannte Sekundärtugenden, mit denen man auch ein KZ führen könne, durch Oskar Lafontaine,in einem Stern-Interview am 15. juli 1982, dazu noch auf Helmut Schmidt gemünzt, sollte unvergessen bleiben.

Hilfreich ist es daher, sich die Wortbedeutung unbefangen aus der lexikalischen Literatur zu erschließen. Noch im Jahre 1933 – das Manuskript dürfte sicherlich vor Beginn dieses für Deutschland und Europa verhängnisvollen Jahres fertig gestellt worden sein – führt das im Georg Dollheimer Verlag zu Leipzig erschienene Wörterbuch „Das deutsche Wort“ hierzu aus: „völkisch Eigenschaftswort: das Volk betreffend; dem Volk eigentümlich; national“. Der Große Brockhaus, 16. Aufl. führt im 1957 erschienenen 12. Band dieses Lexikons aus: „völkisch, die seit etwa 1875 aufgekommene, um 1900 vor allem vom Alldeutschen Verband vertretene Verdeutschung des Wortes national im Sinne eines auf dem Rassegedanken begründeten und daher entschieden antisemitischen Nationalismus. An sich ist völkisch ein altgermanisches Wort; es konnte sich aber, ebenso wie volklich, im allgemeinener Bedeutung nicht durchsetzen.“ Ziehen wir dann noch den zumindest früheren Schülergenerationen bekannten „Wasserzieher, ableitendes Wörterbuch der deutschen Sprache“, 18. Aufl. 1974 zu Rate. Dort lesen wir: „völkisch 15. Jahrhundert, 1875 als Verdeutschung für national vorgeschlagen, angelsächsisch folcisc volkstümlich.“

Wir sehen also, daß ein schlicht beschreibendes Eigenschaftswort durch seinen Missbrauch zunächst seitens nationalistischer Kreise im deutschen Sprachraum und dann verstärkt durch die Nationalsozialisten gewissermaßen seine Unschuld verloren hatte. Nun machen viele Begriffe und Vokabeln im Laufe der Jahrhunderte einen bisweilen tiefgreifenden Bedeutungswandel durch. Jedem von uns ist das aus der Schulzeit noch an dem Beispiel des Marschalls geläufig, der sich vom Pferdeknecht zum höchsten Generalsrang entwickelt hat. Und wie hat sich Ansehen und Verständnis des Wortes Weib, das in der lutherischen Bibelübersetzung Jesus für seine Mutter benutzt hat, und zwar ganz sicher in Liebe und Ehrfurcht, ins Negative verändert! Eine Frau mit diesem Begriff anzureden kann heute strafrechtliche Konsequenzen haben. Vom negativen Begriff zur negativen Wortbedeutung ist es nicht weit. Das zitierte Beispiel der sogenannten Sekundärtugenden ist hier aufschlussreich. Und wenn eine Vokabel einmal gewissermaßen wie ein fauler Apfel im Korb liegt, ist die Gefahr groß, daß auch andere bislang positiv konnotierte Begriffe von dieser Abwertung befallen werden. Nicht ganz zu Unrecht hat die Politikerin Petry daher darauf hingewiesen, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibt, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt wird. Das ist leider bereits festzustellen. Wenn ein Politiker im Zusammenhang mit Europa oder der Flüchtlingsproblematik vom deutschen Volk spricht, dann klingt das in manchen Ohren ja wie Autobahn, nämlich Autobahn, die Hitler gebaut habe, weswegen ja nicht alles schlecht sein könne, was Hitler getan hat.

Ob man nun Frau Petry allgemein oder in diesem Punkt zustimmt oder nicht: ich halte es für geboten, auch den Begriff völkisch aus der babylonischen Gefangenschaft des Nationalsozialismus zu befreien. Wir können nicht Begriffe oder Dinge, die für sich genommen weder gut noch schlecht sind, nur deswegen auf ewig für Unworte halten, oder zumindest für unaussprechlich, nur weil sie von den Nazis missbraucht worden sind. Denn dann müssten wir in der Tat all die oben zitierten sogenannten Sekundärtugenden aus unserem Sprachschatz verbannen. Natürlich ist es so, daß das Pflichtbewusstsein eines KZ-Aufsehers in diesem Fall eine negative Eigenschaft ist. Ebenso natürlich ist das Pflichtbewusstsein eines Straßenbahnfahrers oder Verkehrspiloten eine in unser aller Interesse wünschenswerte Eigenschaft. Wenn wir also die Vokabel völkisch künftig schlicht und einfach ihrem Ursprung entsprechend als das deutsche Wort für national verstehen, dann emanzipieren wir uns gleichzeitig auch von der Fixierung auf die Zeit des Nationalsozialismus, die wenigstens zwei Generationen nach dessen Untergang die Unbefangenheit genommen hat. Der souveräne Umgang mit der eigenen Geschichte verlangt unter anderem, auch die sicherlich ausschließlich negativ zu bewertende Zeit des Nationalsozialismus nicht nur zeitlich, sondern auch von ihrer Bedeutung her in den Gesamtzusammenhang der Geschichte zu stellen. Auch wenn diese zwölf Jahre ein anderes Gewicht haben, als irgendwelche belanglosen zwölf Jahre unserer Geschichte, so sind sie gleichwohl doch nur eine Periode von vielen. Und auch wenn die Untaten der Nazis nur wenig vergleichbares in der Geschichte finden – an dieser Stelle muß ich für Halbgebildete darauf hinweisen, daß vergleichen und gleichsetzen zwei verschiedene Dinge sind – in unserer Geschichte überwiegen die der Überlieferung werten Ereignisse und Perioden bei weitem. Auch deswegen müssen wir die Autobahnen nicht etwa in Schnellstraßen oder gar Highway umbenennen. Werden wir unverkrampft! Auch wenn das solchen Kreisen mißfällt, die es am liebsten sähen, wenn sich „der Deutsche“ als ewiger Paria der Geschichte auf alle Zukukunft verschämt an der Wand entlang drückt. Denn dafür liefert unsere mehr als die „berühmten“ tausend Jahre alte Geschichte jedenfalls in summa  keinen Grund.

Senatus Populusque Romanus, Senat und Volk von Rom. Dieses stolze Motto der römischen Republik, einer antiken Demokratie, freilich einer Demokratie mit allen Schwächen der Antike, es beschreibt in lakonischer Kürze das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Das Volk als Träger aller Staatsgewalt. „Wir sind das Volk!“ riefen die Leipziger bei den Montagsdemonstrationen 1989. Wenn es uns Deutsche kennzeichnet, den Kopf oben zu tragen, dann ist es eben eine nationale, in diesem Falle eine sehr positive nationale Eigenschaft. Ändert sich daran irgendetwas, wenn man sie als eine völkische Eigenschaft der Deutschen bezeichnet? Den Lesern eines Weblogs, der in seinem Untertitel zum Selberdenken auffordert, muß ich die Antwort nicht vorgeben.

Das hat mit dem Islam nichts zu tun

Islamfunktionäre wie Aiman Mazyek und ihnen folgend die politisch-mediale Kaste unseres Landes werden nicht müde uns zu erklären, daß Dinge wie die Genitalverstümmelung von Mädchen, die Vollverschleierung, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen, die Steinigung von Ehebrecherinnen und andere archaisch-barbarische Sitten in islamischen Ländern nichts mit dem Islam zu tun haben. Es handele sich jeweils nicht um religiöse Gebote, die aus dem Koran folgten, sondern lediglich um regionale Bräuche aus vorislamischer Zeit, die sich nun einmal bis heute gehalten hätten. Den Islam könne man dafür natürlich nicht verantwortlich machen, zumal man das vereinzelt auch bei Angehörigen anderer Religionen in solchen Ländern antreffen könne.

Diese Behauptung ist so simpel und vordergründig, daß sie geradezu dazu reizt, sie zu hinterfragen. Nun ist es, nach allem was uns seriöse Islamwissenschaftler erklären, ohnehin sehr schwierig, aus dem Wortlaut des Korans und der Scharia eindeutige Gebote und Verbote zu entnehmen. Die oft reichlich nebulösen Texte lassen viele Deutungen zu. Ein Beleg dafür sind natürlich die Frauen islamischen Glaubens auf unseren Straßen, deren Bekleidung zwischen der freizügigen westlichen Mode und der rigiden Vollverschleierung saudiarabischen und afghanischen Musters in allen denkbaren Varianten changiert. Da liegt es natürlich nahe anzunehmen, daß etwa die Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung nicht auf einem koranischen Gebot beruht, sondern es sich um einen althergebrachten Brauch in bestimmten Regionen handelt. Das mag so sein, rechtfertigt aber nicht die Behauptung, es habe mit dem Islam nichts zu tun, daß diese Sitte heute noch – man scheut sich zu sagen, gepflegt wird – das Leben von Millionen Afrikanerinnen und Orientalinnen zur Hölle macht, wenn nicht gar vorzeitig beendet. Wenn aber die Religion diese brutale Verstümmelung kleiner Mädchen nicht gebietet, dann muß man sich doch fragen, warum ihre geistlichen Autoritäten das nicht verhindern.

Weder die Empörung über die Barbarei, noch vulgärethnologische Betrachtungen über primitive Völker erfassen den Sachverhalt. Natürlich ist es verständlich, wenn zivilisierte Menschen mit Verachtung auf das Bild von einem halben Dutzend ungebildeter Weiber aus der Steinzeit blicken, die ein schreiendes fünfjähriges Mädchen festhalten, während eine alte Vettel ohne jegliche medizinische Kenntnis mit einer rostigen Rasierklinge Fleischfetzen aus der Vagina des Kindes schneidet. Noch weniger hilft es jedoch weiter, wenn intellektuellelle Islamversteher dazu allerhand angelesenes Zeug von sich geben und mit sichtlichem Stolz auf ihre vermeintliche Bildung von der „pharaonischen Infibulation“ pseudowissenschaftlich daherschwafeln und mit wissendem Lächeln erklären, das habe mit dem Islam natürlich nichts zu tun.

Man muß sich nämlich fragen, warum es dem Islam bis heute nicht gelungen ist, diese Barbarei abzuschaffen. Immerhin ist es dem Islam wesenseigen, seine Gebote unnachsichtlich durchzusetzen, und sei es mit dem Schwert des Henkers. Nahe liegt die Antwort, daß der Islam ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat. Das Bild der Frau ist nun einmal so gezeichnet, daß sie zu sexuellen Ausschweifungen neigt, und deswegen ihre Sexualität unterdrückt werden muß. Ersichtlich auch deswegen, weil auch die Männer sich in den Augen des oder der Verfasser des Korans und der Scharia regelmäßig nicht beherrschen können, sondern angesichts einer unverhüllten, westlich gekleideten Frau unweigerlich von ihrem Geschlechtstrieb übermannt werden. Anders können die diversen Bekleidungs- besser: Verhüllungsvorschriften aller Varianten im real existierenden Islam nicht verstanden werden. Die Vorstellungen, insbesondere der im Laufe des letzten Jahres zu uns gekommenen Muslime, sprechen eine eindeutige Sprache. Frauen haben zu Hause zu bleiben, allenfalls in Begleitung des Ehemannes, Vaters oder Bruders aus dem Haus zu gehen, selbstverständlich züchtig verhüllt. Einer fremden Frau gibt man nicht die Hand. Von einer Frau nimmt der Mann auch keine Anweisungen entgegen und was der Torheiten mehr sind. Eine Religion mit einem solchen Menschenbild toleriert dann eben auch archaische und barbarische Sitten, wenn sie nur in dieses Bild passen. Das Ziel dieser Genitalverstümmelung ist es ja, und es wird von ihr auch geleistet, daß den jungen Frauen, die diese Tortur überleben, jegliche sexuelle Empfindung und damit auch jeder eigene Wunsch nach sexuellem Erleben unmöglich gemacht wird. Ihr Ehemann verfügt über sie, wann er will. Sie hingegen hat über sich ergehen zu lassen, was geschieht. Weil es sich auch in der Tat um ungebildete, unwissende und wenig zivilisierte Menschen handelt, denken sie auch überhaupt nicht darüber nach. Das war immer so, das ist so, das wird immer bleiben. Das ist so wie die Jahreszeiten. Das ist so wie Ernte und Missernte. Der Islam fördert das eigenständige Denken ohnehin nicht, was sehr leicht daran abzulesen ist, daß z.B. nur 3 % der Patentanmeldungen aus islamischen Ländern kommen, die aber 20 % der Bevölkerung dieser Erde stellen.

Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Islam derartige barbarische Sitten wahrscheinlich nicht vorschreibt, aber auch bis heute keine Anstalten macht, sie zu verbieten. Und dies offensichtlich aus einer gewissen Nähe heraus. Und so hat das doch etwas mit dem Islam zu tun. Wer nicht verhindert, was er verhindern muß, der läßt es eben geschehen und leistet dem damit Vorschub. Das ist es, was wir den Islamfunktionären wie auch den Islamverstehern entgegenhalten müssen, wo auch immer wir auf sie treffen. Denn das sind wir uns selbst schuldig, wenn wir uns für aufgeklärte Menschen halten.

Die Integration geht rückwärts

Zu den Beruhigungspillen, die uns in dieser Flüchtlingskrise von der Politik nahezu täglich verabreicht werden, gehört die Phrase von der Integration. Wenn man nur genügend Deutschunterricht anbiete, wahlweise auch das Erlernen der deutschen Sprache zur Pflicht mache, unter Umständen auch bei Strafe der Kürzung von Sozialleistungen, dann werde alles gut. Besonders gefordert werden hier natürlich die Lehrer und Erzieher in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Ihnen soll das Kunststück gelingen, selbst in Klassen mit einem Anteil von nur 10-20 % deutschsprachigen Kindern ausbildungsfähige Schulabgänger zu produzieren, die dann selbstverständlich einerseits mittelfristig das Facharbeiterproblem in Deutschland zu lösen helfen, und sich andererseits dabei naturgemäß integrieren. Wie das funktionieren soll, wenn die Lehrer zu gut 99 % weder Arabisch, noch eine der afghanischen Sprachen oder gar der unzähligen afrikanischen Sprachen und Dialekte beherrschen, bleibt natürlich das Geheimnis unserer Politiker und ihrer journalistischen Büchsenspanner. Vor allem aber wird dabei völlig übersehen, daß die Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis es zunehmend ablehnen, von den Deutschen etwas anderes als Geld anzunehmen. Und dies liegt an nichts anderem als an ihrer religiösen Bindung. Als Muslime dünken sie sich den sogenannten Ungläubigen überlegen. Von ihrer sündigen Lebensweise hat man sich tunlichst fernzuhalten.

Das jedenfalls läßt sich bei uns schon seit Jahren feststellen. Nur auszusprechen wagt es fast keiner. Eine rühmliche Ausnahme konnte man gestern Abend in der Talkshow „hart aber fair“ erleben. Ein gestandener Bergmann und Gewerkschafter aus Essen führte beredte Klage darüber, daß jedenfalls in seiner Heimatstadt die Bürger mit türkischen Wurzeln – Staatsbürgerschaft hin oder her – zunehmend ihre Distanz zu den einheimischen Deutschen zeigten. Wo man früher noch die Bilder von Atatürk im Wohnzimmer hängen hatte, hängt nun das Bild von Erdogan und man gibt sich als nationalbewußter Türke. Wo man sich früher religiös eher indifferent gezeigt hatte, gibt man sich immer häufiger als strenggläubiger Muslim. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte, teilweise schon durch unsere Dörfer geht, wird ihm zustimmen müssen. Daran ändern auch Lippenbekenntnisse wie die des Fußballnationalspielers Mesut Özil nichts, der anders als seine Mannschaftskameraden mit oder ohne Migrationshintergrund eisern schweigt, während sie die deutsche Nationalhymne singen. Seine Erklärung, er konzentriere sich auf das Spiel und bete, spricht Bände. Denn deutlicher kann er nicht zeigen, daß er nicht dazugehört und nicht dazugehören will. Der Mannschaftsgeist entsteht aus gemeinsamen Tun. Wenn gemeinsam gesungen wird, dann wird eben gemeinsam gesungen. Wem aber die deutsche Nationalhymne offenbar nichts bedeutet, und das Mitsingen offenbar auch nicht als Ausdruck der Zugehörigkeit zu Mannschaft und Nation wichtig ist, der bekundet damit allenfalls eine Legionärsmentalität. Er muß sich dann auch gefallen lassen, daß man seine Loyalität gegenüber den Deutschen, die auf der Tribüne seine Tore bejubeln, in Zweifel zieht.Von Integration kann also schon bei den teilweise seit drei Generationen hier lebenden Türken keine Rede sein. Vielmehr von Abschottung. Mit den pauschal als Flüchtlinge genannten Zuwanderern aus dem islamischen Orient und Nordafrika wird das nicht anders sein, eher noch krasser. Gerade die Masse dieser Zuwanderer wird unausweichlich zur Ghettobildung führen. Die Verhältnisse etwa in Berlin-Neukölln werden wir immer häufiger unseren Städten finden. Streng muslimisch ausgerichtete Parallelgesellschaften, zu denen Einheimische keinen Zutritt haben.

Wenn man Integration erreichen will, dann muß man hier klare Vorgaben geben. Der Begriff der Leitkultur ist schwammig. Er muß daher erst einmal mit klaren Inhalten gefüllt werden. Dazu gehört, daß ein Zuwanderer anstreben soll, sich am Ende als Deutscher und nicht nur Inhaber eines deutschen Passes zu sehen. Ein Mensch mit türkischen Wurzeln, der als in Deutschland integriert gelten soll, müßte etwa die Eroberung von Konstantinopel am 29. Mai 1453 als Niederlage empfinden, wie er umgekehrt die erfolglose Belagerung von Wien und den Sieg der christlichen Heere in der Schlacht am Kahlenberg am 12.September 1683 als identitätsstiftend ansehen müßte. Denn auch für einen Deutschen, dessen Vorfahren vor wie vielen Generationen auch immer nach Deutschland eingewandert sind, ist die deutsche Geschichte wie die deutsche Kultur Teil seines Selbstverständnisses. Geschichte und Kultur des Volkes, dem seine Vorfahren entstammten, sind eben Geschichte und Kultur eines anderen Volkes. Darin liegt keineswegs eine Geringschätzung anderer Völker. Vielmehr bedingt das eigene Selbstbewußtsein, wenn es denn gesund ist, auch die Wertschätzung der anderen. Die Nachkommen deutscher Einwanderer in die USA zeigen das seit Jahrzehnten. Doch was wir erleben, ist geradezu eine Ablehnung der deutschen Identität seitens der Zuwanderer aus muslimischen Ländern. Was sie alleine interessiert, ist der materielle Wohlstand in unserem Land, sei er durch eigener Hände Arbeit zu erzielen, oder aus den üppig sprudelnden Quellen der Sozialkassen garantiert. Geschichte und Kultur des Volkes, in dessen Mitte sie leben, sind ihnen nicht nur gleichgültig, sie lehnen sie vielmehr ab und ziehen es vor, die Identität ihrer Vorfahren beizubehalten. Nicht einmal das sprichwörtliche ubi bene, ibi patria trifft auf sie zu, Vielmehr muß es hier heißen ubi bene ibi vivo, denn da wo sie wohnen, ist nicht ihr Vaterland.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.  

Der Eiertanz

Zu den unsäglichen Vorstellungen auf der Berliner politischen Bühne gehört zweifellos die Groteske um die Armenien-Resolution des Bundestages zum Völkermord an den Armeniern in der Zeit des Ersten Weltkrieges. Der Bundestag hat in einer Resolution erklärt, es habe sich damals um einen Völkermord im Rechtssinne gehandelt. Es gehört zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, neben seiner Gesetzgebungsarbeit auch in sogenannten Resolutionen zu Fragen und Sachverhalten von allgemeinem politischen Interesse Stellung zu nehmen. Nun sollte man meinen, dies sei dann die Position unseres Landes zum jeweiligen Thema. Wir sind heute darüber belehrt worden, daß dem nicht so ist. Nach der Meldung von Spiegel Online, die Bundesregierung beabsichtige sich von dieser Resolution zu distanzieren, um das Verhältnis zur Türkei (natürlich im Hinblick auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen) nicht zu belasten, sah sich die Bundesregierung dann heute Nachmittag veranlaßt, diese Meldung zu dementieren.

Dieses Dementi muß man sich allerdings genauer anschauen. Die Bundesregierung nimmt inhaltlich zu dieser Resolution keine Stellung und verweist darauf, daß es das gute Recht des Bundestages sei, derartige Resolutionen zu beschließen. Der Bundesregierung als weiterem Verfassungsorgan stehe es einfach nicht zu, sich dazu zu äußern. Ist das eine Distanzierung oder ist das etwa eine Erklärung dahingehend, daß gegen diese Resolution nichts zu sagen sei? Natürlich ist das eine Distanzierung. Man muß sich vergegenwärtigen, daß diese Resolution von allen Parteien, und damit auch von von den beiden Parteien getragen wurde, welche die Bundesregierung tragen. Üblicherweise sind die Regierungsparteien im Parlament gewissermaßen die parlamentarische Basis für ihre Entscheidungen. Die Spitzen dieser Parteien stellen auch Kanzler und Minister. Es ist daher höchst merkwürdig, wenn die Bundesregierung sich auf den formalen Standpunkt zurückzieht, die Fassung einer Resolution sei eben das souveräne Recht des Verfassungsorgans Parlament, zu dem das Verfassungsorgan Bundesregierung sich einer Stellungnahme enthalten müsse. Das mag formaljuristisch vielleicht mit Ach und Krach begründbar sein. Politisch heißt es nichts anderes, als daß man eben nicht hinter dieser Resolution steht. Dabei fällt natürlich auf, daß die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Außenminister, allesamt auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, bei der Abstimmung über diese Resolution gefehlt haben, pardon, „verhindert“ waren.

Nun kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, welchen Sinn es überhaupt hat, daß Parlamente sich zu historischen Fragen offiziell äußern und diese bewerten. Ob es sich bei dem Massenmord an den Armeniern seinerzeit um einen Völkermord im historischen und juristischen Sinn gehandelt hat, ob liegt grundsätzlich der Bewertung durch die Historiker und die Juristen. Durch letztere dann, wenn die Rechtsfrage zu prüfen ist, ob ein Völkermord im Sinne von Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. der einschlägigen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt. Denn daran knüpfen sich regelmäßig Rechtsfolgen, über die nur ein Gericht entscheiden kann. Wenn ein solcher Rechtsfall eben nicht zu entscheiden ist, werden die Gerichte damit nicht befaßt. Die Historiker hingegen haben als Wissenschaftler die historische Wahrheit zu erforschen und auch ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Jeder Historiker hat dann zu vertreten, was er publiziert. Mit der Zeit bilden sich dann eben historische Gewissheiten, zumindest vorläufige historische Gewissheiten heraus. Dabei sollte es eigentlich sein Bewenden haben. Nachdem sich aber in den letzten Jahren mehrfach die Politik hier eingemischt hat und Parlamente entsprechende Resolutionen gefaßt haben, muß man eben feststellen, daß die Politik insoweit Teil des historischen Prozesses geworden ist. Das kann man begrüßen oder auch ablehnen. Es ist aber nun einmal so. Und deswegen haben derartige Resolutionen natürlich erhebliche politische Bedeutung, vor allem in Fällen wie dem vorliegenden. Denn die Türkei, und nicht etwa lediglich einzelne türkische Historiker, lehnt es ganz offiziell ab, daß der Völkermord an den Armeniern von anderen Staaten oder auch Historikern beim Namen genannt wird. Und daran knüpft die Türkei durchaus politische Ansprüche. Im Falle Deutschland maßt sie sich an, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu untersagen, deutsche Soldaten, die in der Türkei im Rahmen des Krieges gegen den sogenannten Islamischen Staat stationiert sind, zu besuchen.

Und an dieser Stelle wird es peinlich. An und für sich sollte ein solches Verhalten eines Bündnispartners die Bundesregierung veranlassen, umgehend ihre Soldaten aus diesem Lande abzuziehen und irgendwo anders, etwa auf Zypern, zu stationieren. Sie sollte des Weiteren der Türkei nahelegen, gemäß Art. 13 des NATO Vertrages ihren Austritt aus dem Bündnis zu erklären. Ein Staat, der sich so verhalten würde, könnte sicher sein, international sehr ernst genommen zu werden. Ein Staat aber, der sich so verhält, wie die Bundesregierung dies in unser aller Namen tut, macht sich lächerlich. Besonders absurd ist die Verknüpfung mit dem sogenannten Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Davon haben wir nämlich gar nichts. Genau genommen bekommt Europa für jeden in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Flüchtling einen anderen Flüchtling von der Türkei zurück. Und dafür zahlt die Europäische Union der Türkei Milliarden von Euro. Die Tatsache, daß der Flüchtlingsstrom aus Afghanistan, Irak und Syrien via Türkei inzwischen mehr oder weniger versiegt ist, hat mit diesem Abkommen nichts zu tun. Vielmehr ist die Ursache dieser erfreulichen Entwicklung allein darin zu finden, daß die Balkanstaaten, Ungarn und Österreich ihre Grenzen abgeriegelt haben.

Es ist ohnehin unverständlich, daß die Bundesregierung immer noch daran festhält, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weiterzuführen. Auch dies mag ein Motiv für diese Karikatur von Diplomatie gewesen sein, deren Zeugen wir heute werden konnten. Unverständlich ist das Ganze deswegen, weil sich inzwischen doch herausgestellt hat, und zwar mit großer Klarheit, daß die Türkei auf gar keinen Fall Teil der Europäischen Union werden kann. Sie ist politisch inzwischen eine Art Halbdiktatur, sie ist kulturell Lichtjahre von Europa entfernt, insbesondere wegen der rasant zunehmenden Bedeutung des Islam für die türkische Gesellschaft. Der von dem Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verordnete Laizismus ist durch die von Präsident Erdogan rasant vorangetriebene Islamisierung nahezu verschwunden. Dieses Land ist somit von Europa noch sehr viel weiter entfernt, als es bei Abschluß des sogenannten Ankara-Abkommens vom 12.09.1963 zwischen dem Vorläufer der Europäischen Union, der EWG seligen Angedenkens, und der Türkei gewesen ist. Dieses Abkommen wird gemeinhin als Beginn der Annäherung der Türkei an Europa angesehen, und man muß zugeben, daß der Türkei seither einschlägige Versprechungen gemacht worden sind, die letztendlich in der Ernennung dieses Landes zum offiziellen Beitrittskandidaten 1999 und der Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen 2005 gipfelten. Allerdings kannten die Deutschen 1963 die Türkei und den Islam allenfalls aus den Romanen von Karl May. Womit man es wirklich zu tun hat, weiß man heute natürlich sehr viel besser. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ankara-Abkommen sollte man so ehrlich sein zu sagen, daß die Welt sich seither tiefgreifend verändert hat. Die Grundlage für die damaligen Versprechungen existiert schon lange nicht mehr. Ehrlich wäre es daher zu sagen, daß ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jedenfalls in den nächsten 50 Jahren nicht möglich ist.

Warum also die Bundesregierung im Verhältnis zur Türkei derartig bizarre Eiertänze aufführt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Renommee unseres Landes dient das jedenfalls nicht.

Wer finanziert die neue Stasi?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Die Rechte der Bürger einerseits und die Befugnisse des Staates andererseits werden von der Verfassung bestimmt. So hat gemäß Art. 5 GG jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Man sollte sich diesen Text der Verfassung genau einprägen. Vergleicht man ihn mit dem aktuellen Verfassungsverständnis der mit dem Schutz der Verfassung beauftragten Politiker, nämlich der Bundesminister des Inneren und der Justiz, dann stellt man fest, daß diese Verfassungsbestimmung offenbar der Rechtsgeschichte angehört. Denn seit etwa einem Jahr wird das Recht eines jeden Bürgers, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, eingeschränkt. Dies nicht etwa nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze, sondern nach den Vorstellungen „politisch korrekter“ Kreise, die nicht einmal in verbindlicher Textform vorliegen, und selbstverständlich nicht auf demokratischer Willensbildung, und noch weniger in einem verfassungsmäßigen Verfahren zustande gekommen sind. Der Satz: „Eine Zensur findet nicht statt“ ist offenbar gestrichen, denn in den sogenannten sozialen Medien wie Facebook werden Meinungsäußerungen zensiert, indem sie gelöscht werden, ohne daß derjenige, der sie veröffentlicht hat, gefragt wird. Das geschieht zwar mit ministeriellem Segen, aber keineswegs durch eine Behörde. Vielmehr bedient man sich dazu einer Art Internet-Polizei, die selbstverständlich verdeckt und ohne jede demokratische Kontrolle arbeitet. Der Vergleich mit staatlichen Geheimpolizeien drängt sich auf. Da überrascht es auch kaum noch, daß die Chefin dieser „Behörde“ eine Vergangenheit als Stasi-Mitarbeiterin hat.

Skandalös ist auch die Finanzierung dieser Gesinnungspolizei. Zum einen wird sie mit Millionen aus Steuermitteln durch die beteiligten Ministerien finanziert, allen voran das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das von einer Politikerin geleitet wird, bei deren Auftritten in den Medien mir stets unwillkürlich die unsäglichen Blondinenwitze einfallen. Auch der eigentlich ausdrücklich für den Schutz der Verfassung zuständige Bundesminister des Inneren, der gelegentlich mit tolpatschigen Interviews in Erscheinung tritt, und natürlich das Zensurministerlein aus dem Saarland beteiligen sich an der Finanzierung dieser neuen Stasi.

Allerdings gibt es auch Spenden. Und hier lohnt es sich ebenfalls genau hinzusehen. Die als „Amadeu-Antonio-Stiftung“ firmierende Geheimpolizei erhält Spenden in Millionenhöhe von einer in Form der gemeinnützigen GmbH verfassten Stiftung, die ihrerseits Teil eines florierenden Konzerns mit einem Umsatz (2015) von ca. 7,6 Milliarden € ist. Es handelt sich um die Freudenberg Stiftung, die im idyllischen Weinheim am Fuße des Odenwaldes residiert. Die enge Verbindung zwischen den beiden Stiftungen wird unter anderem daran deutlich, daß die Freudenberg Stiftung im Vorstand der Amadeu-Anschwärz-Stiftung, wie man sie zutreffend nennen sollte, mit ihrer Geschäftsführerin vertreten ist.

Die zumindest höchst ungewöhnliche Verbindung zwischen einem seriösen Unternehmen und einer linksradikalen Organisation, deren Fußvolk regelmäßig bei Krawallen schwarz gewandet und vermummt in Erscheinung tritt, löst doch Überlegungen darüber aus, was Stützen unserer Gesellschaft, als die unsere Unternehmer doch anzusehen sind, dazu veranlassen kann, eine Organisation zu unterstützen, die im linksextremen Antifa-Spektrum angesiedelt ist. Man könnte natürlich annehmen, daß ein Unternehmen sich grundsätzlich gut beraten wähnt, wenn es gewissermaßen im Gleichschritt mit Bundesministerien eine solche Organisation unterstützt. Eine gewisse Regierungsnähe mag den eigenen Geschäften förderlich sein. Man könnte allerdings auch darüber nachdenken, daß Kaufleute und Ingenieure einerseits in einer anderen Welt leben, als die in Geisteswissenschaften und Medien agierenden, vorwiegend linksdrehenden Absolventen der philologischen und kulturwissenschaftlichen Studiengänge, denen gegenüber sie andererseits offensichtlich von gewissen Minderwertigkeitskomplexen befallen sind. Natürlich grundlos. Indessen glaubt man sich offenbar nur dann auf gleichem intellektuellen Niveau zu bewegen, wenn man politisch korrekt nachplappert, was dort ausgeheckt wird. Und wenn es sein muß, unterstützt man ausgerechnet solche Bestrebungen, die auf die Beseitigung unserer demokratischen Rechtsordnung zielen, welche doch die Grundlage für die Existenz einer freien Wirtschaft und des freien Lebens überhaupt ist. Einer, der es wissen mußte, hat mit Blick auf das Regime, dem die Chefin der neuen Stasi einst diente, klassisch formuliert: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Daß er dennoch Kommunist geblieben ist, hängt wohl mit dem unausrottbaren Glauben der Intellektuellen, für die sich ein Großteil der Absolventen geisteswissenschaftlicher akademischer Disziplinen hält, an den Sozialismus zusammen.

Es wird Zeit, diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Eine DDR 2016 benötigen wir weiß Gott nicht.

Hilfreich sei die Presse, edel und gut!

Die Lage war ernst geworden. Die Herrschaft über Herzen und Hirne der Bevölkerung war ins Wanken geraten. Zwar hatten die Sprachregelungen für die Polizei und die Medien immer noch Gültigkeit. Indessen begannen die Leute, zwischen den Zeilen zu lesen. Publikationen aus dem dunklen Feld des Internets, die von abtrünnigen Journalisten wie Tichy und Klonovsky verbreitet werden, fanden immer mehr Leser. „Rechte“ Zeitungen steigerten gegen den Trend ihre Auflagen rasant. Dummerweise mit einem weit überdurchschnittlichen Anteil von Akademikern unter ihren Lesern. Die Kommentarfunktionen der Presse mußten immer häufiger abgeschaltet werden, weil die Leser nahezu ausschließlich rechtspopulistische Kommentare posteten. Als geradezu katastrophal erwies sich, daß jeder Augenzeuge seine Beobachtungen per Smartphone über YouTube veröffentlichen konnte. Das Volk, dem eben noch der syrische Azubi an der Werkbank in der Tagesschau präsentiert worden war, schaute sich anschließend auf YouTube an, wie eine Gruppe von Asylbewerbern aus Nordafrika in einem Freibad jungen Mädchen zwischen die Oberschenkel griff. Mehr noch. Selbst die zuverlässigen elektronischen und gedruckten Medien verbreiteten die Nachricht, daß die 30 größten deutschen Unternehmen statt der versprochenen hunderttausenden von Arbeitsverhältnissen mit Flüchtlingen lediglich deren 54 begründet hätten, davon 30 bei dem im Besitz des Bundes befindlichen Unternehmen Telekom. Ja, die Medien waren schon dazu übergegangen, im Zusammenhang mit Straftaten nicht mehr nur noch von „Jugendlichen“ zu sprechen, sondern von Flüchtlingen, Nordafrikanern oder gar Syrern. Es mußte also etwas geschehen.

Unter Federführung des Bundespresseamtes konstituierte sich deswegen ein informeller Arbeitskreis „Hilfe und Handreichung“. Informell deswegen, weil amtliche Vorgänge den Nachteil haben, zum einen dokumentiert zu werden, und zum anderen um so schneller bekannt werden, je höher die Geheimhaltungsstufe ist. Man wählte daher auch weder das Kanzleramt noch eines der bekannten Tagungsschlößchen der Bundesregierung für dieses Treffen aus, sondern trug seinem konspirativen Charakter auch dadurch Rechnung, daß man sich in einem idyllisch gelegenen Landhotel im Schwarzwald traf, fernab vom Sonnensystem der Hauptstadt, dafür aber in einer mit Michelinsternen reich gesegneten Landschaft.

In ihrem Eingangsreferat berichtete Frau Dr. Saskia Klugsch-Eißer vom Bundeskanzleramt, wie besorgt die Leitung des Hauses darüber sei, daß die Deutungshoheit über die Flüchtlingsproblematik der Politik und den Leitmedien zu entgleiten drohe. Der Kanzlerin sei auch nicht verborgen geblieben, daß es inzwischen sogar in solchen Medien, die man bisher als zuverlässig eingestuft habe, gehässige Kommentare über ihre Politik gebe. Mit größter Sorge sehe sie, daß der Rechtspopulismus in der Bevölkerung immer mehr zunehme. Er habe inzwischen sogar die CSU in starkem Maße befallen, von den Wahlerfolgen und Umfragewerten der AfD einmal ganz abgesehen.

Dr. Sören Schönfärber vom Bundespresseamt beklagte sich darüber, daß sein Haus keine Eingriffsbefugnisse in die Berichterstattung der Medien habe, und sich auf Richtigstellungen im Nachhinein beschränken müsse. Offizielle Presseerklärungen würden zwar wegen ihres amtlichen Charakters nach wie vor als seriös betrachtet, überzeugten aber gerade wegen ihres amtlichen Charakters die wachsende Zahl von Kritikern der Bundesregierung nicht. Was not tue, sei die Beeinflussung des Vorfeldes. Gerade weil es hier aber an rechtlichen Möglichkeiten fehle, müsse nach Mitteln und Wegen gesucht werden, dieses Ziel zu erreichen, ohne daß die Öffentlichkeit bemerke, mit welchen Methoden dies geschehe. Hier sei die Wissenschaft gefragt.

Professorin Dr. Alfred Schwarzfischer, der aus voller Überzeugung, wie er sagte, die Regelungen seiner Universität über die grundsätzliche Verwendung der weiblichen Form bei den Amtsbezeichnungen der Hochschullehrer*innen mitgetragen habe, gab zu bedenken, daß die Veränderung des öffentlichen Bewußtseins leider ein langfristig angelegtes Projekt sein müsse. Es sei ihm zwar gelungen, erhebliche Fördermittel für die Erforschung der sich im Unterbewußtsein bildenden rassistischen Präferenzen einzuwerben. Einschlägige Promotionsthemen habe er auch schon an Doktoranden vergeben. Kurzfristige Erfolge könne er nicht versprechen.

Dr. Sigurd Meister vom Lehrstuhl für Gender und Diversity an einer deutschen Exzellenz- Universität, deren Namen ich aus Rücksichtnahme auf ihre Professoren und Studenten anderer Disziplinen nicht nennen will, wies auf die verbreitete Homophobie unter muslimischen Migranten hin, die leider in den Medien zwischenzeitlich häufig thematisiert werde. Dies begründe Besorgnisse im Hinblick auf die Akzeptanz sexueller Diversität in der Bevölkerung. Er persönlich experimentiere zur Zeit mit homosexuellen Lebensweisen. Er erhoffe sich davon Erkenntnisse für seine Habilitation über die Beeinflussung der sexuellen Identität durch Medieninhalte. Dafür finde er leider nicht einmal im Kreis seiner Kolleg*innen immer Verständnis.

Die Teilnehmer der Konferenz konnten trotz aller Besorgnis jedoch auch ermutigende Signale aus der Medienlandschaft empfangen. Frau Dr. Klugsch- Eißer zitierte mit Befriedigung aus einem jüngst erschienenen Artikel in der ZEIT. Hier zeige sich exemplarisch, wie die plumpe und plakative Aussage eines Bildes durch hinreichende intellektuelle Durchdringung des Problems richtig gestellt werden könne. Denn in diesem Artikel entdecke die ZEIT im Auftritt der voll bekleideten ägyptischen Beach Volleyball Spielerinnen „im Bedecktsein etwas Befreiendes. Im Kontrast zu den Höschen tragenden Deutschen wirken die verhüllten weiblichen Körper wohltuend entspannend. Mit einem Mal erschien die Freizügigkeit der anderen unpassend, fast wie aus der Zeit gefallen. Mit der Schwere des Stoffes brachten die Ägypterinnen auch die Leichtigkeit des Seins.“

Kurz- und mittelfristig müsse die Schulung der Journalisten intensiviert werden. Schon aus logistischen Gründen müsse man sich auf die tonangebenden Redakteure und Kommentatoren beschränken. Erfahrungsgemäß könne man sich aber darauf verlassen, daß sie ihre Funktion als Meinungsmultiplikatoren in den Redaktionen erfüllten. Allerdings müsse auch unmißverständlich klargemacht werden, daß die kritische Auswahl der zu publizierenden Texte intensiviert werden müsse. Mittelfristig müsse der Anteil festangestellter Journalisten auch weiter reduziert werden. Denn nur so könne sichergestellt werden, daß die vorgegebene Linie nicht verlassen werde.

Man vertagte sich in der Gewißheit, auf dem richtigen Wege zu sein. In der nächsten Sitzung sollen die rechtlichen und technischen Möglichkeiten geprüft werden, über die sozialen Medien hinaus das Internet in den Griff zu bekommen. Internetzeitungen, Blogs und Dienste wie YouTube müßten reguliert werden, gegebenenfalls mittels Löschungen. Heiko Maas und Annetta Kahane werden über ihre Erfahrungen im Kampf gegen Rechts und Hatespeech berichten. Von einer Einbindung der Justiz will man jedoch Abstand nehmen. Heiko Maas sei es ja leider nicht gelungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte von dem Irrglauben abzubringen, daß sie nur das Gesetz anzuwenden haben. Hinter vorgehaltener Hand erklärte ein Konferenzteilnehmer, daß ja schon Hitler und Goebbels die Juristen verachtet hätten. Deswegen mußten ja Sondergerichte und der Volksgerichtshof geschaffen werden. Aber vielleicht findet sich da noch ein Weg…

Die Verschleierung ist kein Menschenrecht

Die Debatte um das Verbot von Burka und Niqab ist voll entbrannt. Erstaunlich ist, daß es eine solche Debatte überhaupt geben kann. Die Befürworter des Verbots der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit argumentieren im wesentlichen so, es gehöre nun einmal zu unseren hergebrachten Grundsätzen, daß alle Menschen ihr Gesicht zeigen. Die religiös begründete Pflicht der Frauen, in der Öffentlichkeit ihren Körper und ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, sei Ausdruck eines Menschenbildes, in dem die Frau keine eigenen Rechte habe und gewissermaßen zum Besitz ihres Ehemannes, vor der Ehe ihres Vaters, herabgewürdigt werde. Die Gegner eines solchen Verbots berufen sich auf Art. 4 des Grundgesetzes sowie Art. 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Danach sei nun einmal die Religionsfreiheit gewährleistet, wozu auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit gehöre. Religiöse Kleidervorschriften fielen somit in den verfassungsrechtlich bzw. menschenrechtlich geschützten Bereich.

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte mit Urteil vom 01.07.2014 und damit gewissermaßen in letzter Instanz entschieden, daß ein Mitgliedsland – in diesem Falle Frankreich – nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn er die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bei Strafe verbietet. Denn, so der Gerichtshof, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Teil der immateriellen öffentlichen Ordnung zu schützen, sei ein hinreichender Grund für diese Einschränkung. Zu diesem im Verhältnis zum Recht auf ungestörte Religionsausübung höherrangigen Ziel des Gesetzgebers, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen, zähle auch die Erkennbarkeit des Gesichts der Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegne. Es bestehe ein weiter Beurteilungsspielraum des Staates bei der Frage, ob diese Beschränkung der Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist. Frankreich hatte diese Frage bejaht und daher ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit erlassen. Es ist also letztendlich eine politische Frage, ob man eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens darin sieht, wenn vollverschleierte Frauen in der Öffentlichkeit auftreten.

Ein gewichtiges Argument in dieser Diskussion ist natürlich die Einstellung der jeweiligen Bevölkerung zu einem solchen Verbot. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2011 sprachen sich zwei Drittel der Deutschen für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus. Nach einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes sollen sich 50 % für und 33 % gegen ein Verbot ausgesprochen haben. In Frankreich sei das Verhältnis 70 : 18 und in Spanien 65 : 21. Wenn jedoch erhebliche Teile der Bevölkerung das Auftreten von vollverschleierten Frauen in der Öffentlichkeit so vehement ablehnen, daß sie sich für ein gesetzliches Verbot aussprechen, dann muß man wohl von einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch diese auffällige und demonstrative Zurschaustellung einer radikalen Religiosität sprechen. Hinzu kommt, daß diese auch im Islam keineswegs selbstverständliche, sondern nur in extrem konservativen Gesellschaften bestehende Bekleidungsvorschrift bei uns in Deutschland mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Ein mit diesen Überlegungen begründetes Gesetz würde vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte Bestand haben.

Nun wird auch argumentiert, Art. 4 unseres Grundgesetzes gehe weiter als die Europäische Menschenrechtskonvention, weil danach die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Frage ist natürlich, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich Religionsausübung im Sinne dieser Vorschrift ist. Offensichtlich halten es die allermeisten Muslime in Deutschland nicht für ihre religiöse Pflicht, ihren Frauen vorzuschreiben, eine solche Kleidung in der Öffentlichkeit zu tragen. Soweit einige wenige Frauen islamischen Glaubens behaupten, aus eigenem Entschluß nur vollverschleiert aus dem Hause zu gehen, so mag es zwar eine solche unglaubliche religiöse Verirrung im Einzelfall geben. Es geht aber offensichtlich vorrangig darum, den sogenannten Ungläubigen die eigene Religiosität zu demonstrieren und damit auch die Verachtung für den freiheitlichen, gegebenenfalls auch religiös indifferenten Lebensstil der westlichen Gesellschaften. Es kann aber nicht Inhalt eines Grundrechtes sein, auch völlig abseitige Vorstellungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vielmehr können sich Behörden und Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob hier überhaupt die Ausübung einer Religion vorliegt, an die Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft halten. Wenn es zutrifft, daß es in Deutschland derzeit nur ca. 100 Frauen gibt, die sich in der Öffentlichkeit mit Burka bzw. Niqab zeigen, wie uns das die Leute gerne erzählen, die das Problem kleinreden wollen, dann handelt es sich dabei ja tatsächlich um eine verschwindende, gewissermaßen in homöopathischer Verdünnung auftretende Minderheit der etwa 4 Millionen bei uns lebenden Muslime. Deren exzentrische Vorstellung von ihrer Religion fällt also nicht in den vom Grundgesetz geschützten Bereich.

Die Ausgestaltung des Grundrechts der Religionsfreiheit in unserer Verfassung im Vergleich zu der einschlägigen Regelung in der Weimarer Reichsverfassung zeigt im übrigen, daß der Verfassungsgesetzgeber 1949 in seinem Eifer, die Deutschen nach dem III. Reich mit dem größtmöglichen Grundrechtsschutz auszustatten, über das Ziel hinausgeschossen ist. Art. 135 der Weimarer Verfassung hat noch die ungestörte Religionsausübung zwar gewährleistet, jedoch ausdrücklich erklärt, daß die allgemeinen Staatsgesetze davon unberührt bleiben. Damit war es dem Gesetzgeber möglich, Einzelheiten der Religionsausübung zu regeln, ohne sie im Kern anzutasten.

Die derzeitige Debatte über das Verbot der Vollverschleierung treibt seltsame Blüten. So hört man das Argument, im Kern gehe es hier um einen Angriff auf die Religiosität überhaupt. Nach der Debatte über die religiöse Beschneidung komme nun dieses. Man müsse wohl befürchten, daß auch das Läuten der Kirchenglocken und die Fronleichnamsprozessionen in den Fokus radikaler Religionskritiker geraten könnten. Das ist natürlich, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Die Kritiker der religiösen Beschneidung, zu denen ich mich zähle, argumentieren mit dem Grundrecht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Hier muß der Staat also eine Abwägung zwischen Grundrechten treffen. Er hat sie im Falle der religiösen Beschneidung aus politischen Gründen fehlerhaft vorgenommen. Soweit überhaupt das Läuten der Glocken angegriffen wird, handelt es sich dabei jeweils um einzelne Anwohner, die da meinen, der Staat müsse ihr Ruhebedürfnis schützen, obgleich die Glocken in seiner Nachbarschaft seit Jahrhunderten läuten. Sie müssen sich dann jeweils von den Gerichten darüber belehren lassen, daß das Läuten der Kirchenglocken Bestandteil unserer gewachsenen Kultur ist. Beim Ruf des Muezzins wäre das ganz sicher nicht so zu beurteilen. Es sei denn, man huldige der Auffassung Christian Wulffs und Angela Merkels, der Islam gehöre zu Deutschland, was ja nun ganz offensichtlich abwegig ist.

Der tragende Grund für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist natürlich, daß dieser Anblick für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung abstoßend wirkt. Nicht nur, daß eine solche Gestalt als Fremdkörper wahrgenommen wird, sie wird auch als Sinnbild einer unduldsamen, Lebensfreude und Freiheit unterdrückenden Religion bzw. Gesellschaftsordnung aufgefaßt, und dies zu Recht. Ein derartiges Menschenbild ist uns fremd. Seine demonstrative Zurschaustellung wird von vielen Menschen als bedrohlich empfunden, und auch dies zu Recht. Daß Menschen, die solches für religiös geboten halten, auch Sympathien für den islamistischen Terror, wenn nicht mehr, zugetraut wird, rundet das Bild nur ab. Das Verbot von Burka und Niqab auf unseren Straßen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern meines Erachtens zwingend geboten. Wenn die Politik sich nicht noch weiter vom Volk entfernen will, als sie es schon tut, dann kann sie nur dem Wunsch der meisten Deutschen entsprechen, und diesem Mummenschanz auf unseren Straßen ein Ende setzen.

Die Verschleierung ist eben kein Menschenrecht. Im Gegenteil. Sie zu untersagen, ist Pflicht des freiheitlichen Staates. Denn die Freiheit der Bürger vor ihren Unterdrückern muß gewährleistet werden.

Die unbequeme Erinnerung

Heute, am 13. August 2016, haben wir einen jener Jahrestage, den wir nicht feiern, denn zu feiern gibt es nichts, der aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung am unteren Rand der Aufmerksamkeitsschwelle gerade soeben existiert.

Am 13. August 1961 ließ das DDR-Regime zunächst in Berlin, und dann entlang der gesamten Zonengrenze eine als Mauer schon damals klein geredete Sperranlage bauen, an der sich allerdings die ganze Verlogenheit des Sozialismus wie unter einem Vergrößerungsglas zeigte. Das begann schon mit der frechen Lüge Walter Ulbrichts kurz zuvor, als er auf einer Pressekonferenz den berühmten Satz sagte: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Und das setzte sich fort in der Bezeichnung jener tief gestaffelten Sperre als antifaschistischer Schutzwall. Schon die Bezeichnung suggerierte, daß es sich um eine Anlage zur Verteidigung gegen die sogenannten Faschisten im Westen handeln sollte. Tatsächlich diente sie ganz offensichtlich alleine dem Zweck, den Bürgern der DDR das Verlassen ihres Landes unmöglich zu machen, so ihr Land zu einem gigantischen Gefängnis zu machen. Niemand im Westen hatte die Absicht, diese Sperranlage in Richtung Osten zu überwinden, um künftig an den Segnungen des Sozialismus teilhaben zu können. Die Behauptung, die Sperranlage diene dem Schutz vor einem militärischen Angriff der sogenannten Bonner Ultras und ihrer NATO-Verbündeten, war für jeden mit militärischen Dingen halbwegs vertrauten Menschen als freche Lüge so klar erkennbar, wie die Behauptung, die Kinder bringe der Klapperstorch.

An diesem Vorgang zeigte sich die ganze Absurdität und das Elend der sozialistischen Theorie überhaupt. Nicht das paradiesische Glück der Menschheit, wonach ein jeder nach seinen Bedürfnissen an den gemeinsamen erarbeiteten Reichtümern dieser Erde teilhaben könnte, sondern ein System der brutalen Unterdrückung folgte zwangsläufig aus der irrsinnigen Vorstellung, die Menschen könnten ein derartiges Paradies auf Erden schaffen. Wenn nur die Fremdbestimmtheit des Menschen durch die Kapitalisten aufgehoben würde, müsse sich zwangsläufig durch die dann erreichte Gleichheit auch die Brüderlichkeit und die Freiheit einstellen. Tatsächlich ist diese Philosophie, von der man bis heute nicht weiß, wie viel Promille Alkohol täglich an ihrer Genese mitgewirkt haben, in jeder, aber auch wirklich jeder Variante krachend gescheitert.

Erstaunlich und faszinierend zugleich ist jedoch, daß bis zum heutigen Tage ein nicht geringer Teil der Menschen mit akademischen Würden immer noch diesem Irrglauben anhängt. Liegt es daran, daß ein Tag wie der heutige von der sogenannten großen Politik in Deutschland praktisch nicht wahrgenommen worden ist? Die offizielle Gedenkfeier wurde von Politikern aus der zweiten und dritten Reihe, man muß sagen, absolviert. Es ist eben ein schwieriger Gedenktag, schwierig deswegen, weil er eine nüchterne Betrachtung des Sozialismus herausfordert, eine Betrachtung, die den mehrheitlich sozialromantisch konditionierten Intellektuellen unserer Tage mehr als schwer fällt.

Ein weiterer Grund für uns, die wir mit harter Arbeit die Lebensgrundlage auch dieser Zeitgenossen täglich schaffen, ihr Gerede hinzunehmen wie das Wetter. Wenn ihr Gesabber zu feucht wird, können wir ja immer noch den Schirm aufspannen.