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Gehört der Islam zu Deutschland?

Und täglich grüßt das Murmeltier! Anders als im gleichnamigen Film ist es nicht jedes Mal der 2. Februar, an dem wir aufwachen und das gleiche erleben. Nämlich die x-te Wiederholung der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Insoweit befinden wir uns tatsächlich in der Zeitschleife. Nun also Horst Seehofer, der die banale Tatsache verkündet, daß der Islam nicht zu Deutschland gehört. Und nun erwartbar die Antwort von Angela Merkel, wonach der Islam zu Deutschland gehört. Dabei kann man die Anhänger beider Auffassungen schon in zwei Lager sortieren. Klar und unverbildet denkende Bürger, für die eben das Wasser nass und die Nacht finster ist, und sich moralisch erhaben und weltoffen dünkende Klugsch… aus dem Dunstkreis von Politik, Kirchen, Medien und Hochschulen. Dabei fällt auf, daß die Höhe des formalen Bildungsabschlusses nicht selten in einem umgekehrten Verhältnis zum Denkvermögen steht.

Denken wir also einmal. Die Frage, ob eine Religion zu einem Land gehört oder nicht, kann nur anhand seiner gewachsenen Kultur beantwortet werden. Für Deutschland wie auch den abendländischen Kulturkreis insgesamt gilt, daß seine geistigen Grundlagen und kulturellen Traditionen im wesentlichen von der antiken Philosophie und dem Christentum, zu einem Teil auch von dem Vorläufer des Christentums, dem Judentum, geprägt sind. Der Islam ist überhaupt erst im siebten Jahrhundert nach Christus entstanden. In nennenswerter Zahl sind die Anhänger dieser Religion in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ansässig. Allein schon die Betrachtung dieses kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vielen Jahrhunderten, in denen das Christentum Europa geprägt hat (damit auch die europäischen Auswanderer nach Amerika) zeigt schon, daß von einem prägenden Einfluß im Sinne des Dazugehörens nicht die Rede sein kann.

Wir leben nun im 21. Jahrhundert. Der abendländische Kulturkreis ist heute ganz wesentlich auch dadurch geprägt, daß in allen dazugehörigen Ländern der Anteil von Menschen, die keiner Religion angehören, von beachtlicher Größe ist. In Deutschland ist das bereits mehr als die Hälfte. Prägend für Gesellschaftsordnung und Kultur ist auch allgemein eine gewisse Religionsferne, auch soweit es das tägliche Leben der Menschen angeht, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Die Dominanz der Religion, wie wir sie noch bis ins 20. Jahrhundert hinein beobachten können, ist einer freundlichen Gleichgültigkeit gewichen. War es etwa im 15. Jahrhundert noch selbstverständlich, daß z. B. die Bürger der Stadt Pisa in Italien ihre nach heutigen Verhältnissen milliardenschwere Beute, die sie in einem Krieg mit den Türken gemacht hatten, vollständig in den Bau eines prächtigen Domes steckten, ist es heute völlig unvorstellbar, daß eine Stadt oder gar ein Staat auch nur einen nennenswerten kleinen Teil seiner Einkünfte für den Bau von prächtigen Gotteshäusern verwenden könnte, jedenfalls was den abendländischen Kulturkreis angeht. Dem entspricht auch, daß ein Machtkampf zwischen weltlichen und religiösen Autoritäten, wie wir das im Mittelalter zwischen Kaiser und Papst beobachten können, heute undenkbar ist.

Maßgeblich ist auch und vor allem, welcher rechtliche Rahmen für das Zusammenleben der Menschen heute maßgeblich ist. Das ist im abendländischen Kulturkreis jeweils eine Verfassung, die nicht nur die Staatsorganisation regelt, sondern den Bürgern Grundrechte gibt, die in erster Linie auch Freiheitsrechte sind. Es ist daher durchaus erhellend, einmal zu untersuchen, inwieweit religiöse Gesetze oder Verhaltensregeln mit der Verfassung eines Landes, in unserem Falle mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Nachdem es hier um die Frage geht, ob der Islam zu Deutschland gehört, muß natürlich gefragt werden, inwieweit der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sinnvoll ist es dabei, gleichzeitig zu prüfen, inwieweit die Bibel, hier das Neue Testament, als Grundlage des Christentums, mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung vereinbar ist.

Dazu ist zunächst zu untersuchen, inwieweit die beiden heiligen Schriften der Christen und der Muslime Regeln für das Alltagsleben mit Gesetzeskraft aufstellen. In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, inwieweit solche religiösen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

Das Neue Testament ist nicht als Gesetzbuch konzipiert. Vielmehr enthalten die Evangelien mit Ausnahme der Offenbarung des Johannes lediglich Berichte über das Leben Jesu. Dazu gehören natürlich seine Predigten und sonstigen überlieferten Äußerungen. Ohne hier in die Einzelheiten gehen zu müssen, kann gesagt werden, daß Jesus natürlich die bereits im Alten Testament enthaltenen zehn Gebote als weiterhin verbindliche Gesetze betrachtet hat. Soweit diese Gebote Verhaltensmaßregeln für die Menschen aufstellen, handelt es sich samt und sonders um solche, die auch für aufgeklärte und religiös nicht gebundene Menschen unter der Geltung einer Verfassung wie das Grundgesetz verbindlich oder mindestens tolerabel sein können. Niemand wird etwa beanstanden können, daß man nicht töten, lügen oder stehlen soll. Soweit gefordert wird, man solle neben dem einen Gott keine anderen Götter verehren, ist das eine rein religiöse Regel, die keinerlei Auswirkungen auf das tägliche Leben und die staatliche Ordnung hat. Das maßgebliche Gebot Jesu ist die Pflicht, Gott und die Menschen zu lieben. Das entzieht sich völlig der Beurteilung anhand von weltlichen Verfassungen und Gesetzen. Konkrete Verhaltensmaßregeln wie etwa Kleidungs- und Speisegebote bzw. Verbote findet man im Neuen Testament nicht, ebensowenig etwa eine Pflicht, zur höheren Ehre Gottes männlichen Säuglingen oder Kleinkindern auf rituelle Weise das präputium von der glans penis abzuschneiden.

Anders der Koran. Sein Charakter als unbedingt zu befolgende Gesetzessammlung, die auch keinem Zweifel unterliegt, wird gleich zu Beginn in Sure 2 festgeschrieben. „Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, geoffenbart als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen…. Die ungläubig sind, haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Wir wollen uns im folgenden auf wenige Regeln dieser heiligen Schrift der Muslime konzentrieren.

Die Rechtsposition der Frau im Islam gehört zu den umstrittensten Themen in der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Hierzu enthält der Koran eine Reihe von Festlegungen. So bereits in der zitierten 2. Sure. Dort wird klar festgelegt, daß die Männer eine Stufe über den Frauen stehen (Vers 228). Erläutert wird dies in Sure 4, die auch überschrieben ist: Die Frauen: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen als Morgengabe gemacht haben.“ Weil das so ist, sind Frauen für die Männer natürlich jederzeit verfügbar. So heißt es in Sure 2, Vers 223:  „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“ In der von der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde in Deutschland vertriebenen Ausgabe. “ Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt.“ Von einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eheleuten ist nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Denn es heißt in Sure 4 Vers 34 auch: „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Konsequent wird deswegen auch das Erbrecht ausgestaltet. So wird hinsichtlich der Erben zweiter Ordnung (Geschwisterkinder) in Sure 4, Vers 176 festgelegt: „Gott gibt euch hiermit über die seitliche Verwandtschaft und deren Anteil am Erbe Auskunft… Wenn es verschiedene Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts“. in Sure 4, Vers 11 heißt es :“Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Die gleiche Unterscheidung wird gemacht, wenn es um den Wert der Aussage von männlichen und weiblichen Zeugen vor Gericht geht. In Sure 2, Vers 282 werden Regeln über den Zivilprozeß aufgestellt. Was die Zeugen angeht, so heißt es hier: „Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – Zwei Frauen damit für den Fall, daß die eine von ihnen sich irre, die eine, die sich nicht irrt, die andere die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere.“

Als Grundlage für die Pflicht der Frauen, sich ganz oder teilweise zu verschleiern (Kopftuch, Burka etc.) wird allgemein Sure 24, Vers 31 angesehen. Dort heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, ihren Schal sich über den vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinander schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie durch die Kleidung verborgen an ihnen tragen.“ Offenbar müssen männliche Muslime Frauen auch als irgendwie unrein betrachten, denn es heißt in Sure 4, Vers 43: „Und kommt auch nicht unrein zum Gebet, wenn ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, um die Waschung vorzunehmen, dann sucht einen sauberen hoch gelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände!“

Homosexualität, jedenfalls in der männlichen Variante, ist nach dem Koran verboten. Sure 7, Verse 80, 81 legen fest: „Und wir haben den Lot als unseren Boten gesandt. Damals als er zu seinen Leuten sagte: Wollt ihr denn etwas abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in eurer Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen.“ Und Sure 26 Verse 165,166 lauten: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und darüber vernachlässigen was euer Herr euch in euren Gattinnen geschaffen hat? Nein ihr seid verbrecherische Leute!“ Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet indessen den Bürgern vorzuschreiben, mit wem sie sexuellen Umgang haben und mit wem nicht, ausgenommen mit Kindern, weil damit deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wie ihre Menschenwürde (Art 1 GG) verletzt würde.

Weitere ganz konkrete Regeln für das Alltagsleben finden sich etwa in Sure 2, Vers 275, wo ein Zinsverbot ausgesprochen wird:  „Diejenigen, die Zins nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird ihre Strafe dafür sein, daß sie sagen Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“ Weiter in Sure 2, Vers 219: „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sagt: in ihnen liegt eine schwere Sünde..“ Das Verbot, Schweinefleisch zu essen, findet sich in Sure 6, Vers 145: „In dem, was mir als Offenbarung eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren oder Blut, das beim Schlachten ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch – das ist Unreinheit –, oder Greuel (nämlich Fleisch), worüber beim Schlachten ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist.“ Damit dürfte neben dem Schweinefleisch auch jede Art von Blutwurst verboten sein.

Das ist natürlich alles nicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen oder gar Religionslosen ist im Koran mehrfach angesprochen. Und zwar ganz eindeutig zum Beispiel in Sure 2, Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als töten“!. Vers 216: „Euch ist vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen.“ Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Vers 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören.“ Der Abfall vom Glauben zieht nach dem Wortlaut des Koran mindestens Gottes Zorn nach sich, nach der klassischen islamischen Überlieferung ist der Abfall vom Islam mit dem Tode zu bestrafen. Sure 16, Vers 106 lautet: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer äußerlich zum Unglauben gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn und sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Jedenfalls in der Praxis wird der Abfall vom Glauben in manchen islamischen Staaten bzw. Regionen auch auf dieser Erde mit dem Tode bestraft, wie etwa Pakistan.

Betrachtet man also die beiden Religionen Christentum und Islam etwa aus der Sicht eines liberalen, keiner Religion angehörigen Deutschen oder sonstigen Europäers, so finden sich im Neuen Testament, vor allem aber auch in der gelebten christlichen Praxis keine Kollisionen mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Der Islam hingegen ist hier von völlig anderer Natur. Die zitierten Vorschriften des Koran, die ja nun einmal als göttliches Gebot für den Moslem unveränderlich sind, kollidieren vielfach mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Besonders deutlich wird dies hinsichtlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserem Grundgesetz und den dazu in krassem Gegensatz stehenden Regelungen über das Verhältnis von Männern und Frauen im Koran. Die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau ist auch mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 unseres Grundgesetzes unvereinbar. Ein Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, wie es bei uns selbstverständlich ist, wäre jedoch mit dem Koran nicht vereinbar. Gleiches gilt für das Verbot der männlichen Homosexualität, wobei offenbar der göttliche Gesetzgeber oder sein menschlicher Chronist gar nicht daran gedacht haben, daß es auch weibliche Homosexualität geben kann. Die Unterwertigkeit der Frau, wie sie in ihren grundsätzlich geringeren Erbquoten wie auch dem grundsätzlich geringeren Beweiswert ihrer Zeugenaussage festgeschrieben ist, steht natürlich ebenfalls in diametralem Gegensatz zu Art. 3 Abs. 2 GG. Gleiches gilt für die Bekleidungsvorschriften, die ausschließlich den Frauen Regeln auferlegen, ob man diese nun als Gebot der vollständigen oder teilweisen Verschleierung interpretiert oder nicht. Mit demGrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, ist es natürlich nicht vereinbar, den Menschen vorzuschreiben, was sie essen und trinken dürfen oder nicht.

Die Einhaltung dieser religiösen Vorschriften wird in Deutschland auch von nicht wenigen Muslimen energisch eingefordert. Wenn Mädchen nicht am Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen dürfen, Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen zurückgewiesen wird und Frauen immer häufiger teil- oder ganz verschleiert in der Öffentlichkeit anzutreffen sind, dann kann kein Zweifel daran bestehen, was diese Religion vorschreibt, jedenfalls für einen großen Teil ihrer Anhänger. Hinsichtlich der Verschleierung beispielsweise ist es völlig unerheblich, ob die betreffenden Frauen dazu gezwungen werden oder dies aus eigenem Antrieb tun, vielleicht auch nur vorgeben zu tun. Denn in beiden Fällen kommt damit eine Minderwertigkeit der Frau im Verhältnis zum Mann zum Ausdruck. Gleiches gilt für das vielfach von Muslimen eingehaltene Verbot des Alkoholgenusses, das ja nun einmal mit dem Grundrecht des Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen, wie es aus den oben zitierten Suren ersichtlich ist, steht natürlich auch in diametralem Gegensatz zu der Religionsfreiheit in Art. 4 unseres Grundgesetzes. Daß diese religiöse Intoleranz bis hin zur Verfolgung Andersgläubiger in vielen islamischen Staaten gelebt wird, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das kann aber nicht vernachlässigt werden, nur weil Deutschland und die übrigen europäischen Staaten (noch) keine islamischen Staaten sind.

In der Debatte um Islam und Integration scheint allgemein Konsens darüber zu herrschen, daß als Mindestanforderung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz gehört, was natürlich dann auch bedeutet, daß nach diesem Bekenntnis gelebt werden muß. Wenn man das ernst nimmt, dann können religiöse Vorschriften, die mit den Grundrechten kollidieren, nicht akzeptiert werden.

Gehört der Islam zu Deutschland? Ganz offensichtlich nicht. Denn Bestandteil der deutschen kulturellen Identität und der Ordnung unseres Grundgesetzes kann eine Religion nicht sein, die von ihren Gläubigen die Beachtung von Vorschriften verlangt, und zwar auch im täglichen Leben, die maßgebliche Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes einschränken oder gar völlig verneinen.

Wer die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland unter Bedingungen stellt, etwa die; „Sofern das Grundgesetz beachtet wird,“ der vernebelt das Problem nur. Er gleicht dem Menschen, der etwa dem 1. FC Nürnberg das fußballerische Niveau der Weltklasse zuerkennt, vorausgesetzt, der Club gewinnt die Championsleague.

Leider werden wir uns mit der Debatte über den Islam und seine Vereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung und unserer Lebensweise noch lange herumschlagen müssen. Dafür bürgt schon die geistige Verfassung der Leute, die uns belehren und regieren wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Einfache Antworten

Am17. Februar dieses Jahres betrat ein ehemaliger Schüler, bewaffnet mit einem Sturmgewehr, eine Schule in Florida und eröffnete das Feuer auf Schüler und Lehrer. 17 Tote und über 40 Verletzte sind zu beklagen. Dies ist das jüngste in einer langen Reihe von Amokläufen und Massakern, vorwiegend an Schulen in den USA. Wie in allen voraufgegangenen Fällen ist auch diesmal eine leidenschaftliche Diskussion darüber entbrannt, wie künftig solche Massaker verhindert werden können. Sowohl in den USA als auch in Europa werden dann Rufe laut, den privaten Waffenbesitz erheblich einzuschränken oder gar völlig zu verbieten.

Einfache Antworten und Patentrezepte sind jedoch im allgemeinen nicht zielführend. Es ist auch merkwürdig, daß insbesondere bei uns in Deutschland diejenigen, welche einfache Antworten auf drängende Fragen regelmäßig als Erscheinungsform von Populismus geißeln, gerade bei diesem Thema zu einfachen Antworten neigen. Zu verlockend scheint die Vorstellung zu sein, gewissermaßen durch den Druck auf einen einzigen Knopf das große und, wenn man näher hinschaut, vielschichtige Problem des Amoklaufs lösen zu können. Schaffen wir doch einfach die Waffen aus der Welt, niemand wird mehr durch sie umkommen.

Daß es so einfach nicht sein kann, sollte schon nach kurzem Nachdenken klar sein. Denn nicht die Waffe schießt, sondern der Mensch, der sie in Händen hält. Somit ist zunächst einmal hier anzusetzen und zu fragen, was das für Menschen sind, die solche Massenmorde verüben. Schon die Art dieser Verbrechen deutet darauf hin, daß es sich um psychisch auffällige, häufig sogar erheblich gestörte Menschen handelt. Aus gutem Grund steht daher bei uns in Deutschland vor der Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis auch eine Überprüfung des Antragstellers. Auch in den wegen ihres sehr liberalen Waffenrechts viel gescholtenen USA scheint man inzwischen in diese Richtung Überlegungen anzustellen.

Ob im übrigen Totalverbote leisten können, was sich ihre Befürworter davon versprechen, ist mehr als zweifelhaft. Selbst in Australien, wo man nach einem Massaker vor Jahren den privaten Waffenbesitz nahezu vollständig verboten hat, ist zwar die Zahl der Opfer von Schusswaffenattentaten erheblich zurückgegangen, jedoch keineswegs gegen Null. Nicht zuletzt muß auch gesehen werden, daß der zum Mord entschlossene Täter sich von seinem Vorhaben nicht dadurch abbringen läßt, daß er dazu gegen die Waffengesetze verstoßen und sich sein Mordwerkzeug illegal beschaffen muß. Beispielhaft sei an den Münchener Attentäter erinnert, der mit einer im sogenannten Darknet erworbenen Schusswaffe im Olympia Einkaufszentrum um sich geschossen hat.

Im Falle der USA besteht nun die Besonderheit, daß das Recht zum Besitz von Waffen in der Verfassung festgeschrieben ist. Totale Waffenverbote, wie sie vereinzelt in den USA von Städten, darunter 1972 in Chicago, erlassen worden sind, haben daher keinen Bestand. Am 28. Juli 2010 hat der Supreme Court entschieden, daß der zweite Zusatz zur amerikanischen Verfassung (das Recht aller Bürger Waffen zu tragen) für alle Bundesstaaten und Städte gilt. Wie bei uns in Deutschland sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eben für alle staatlichen Autoritäten bindend.

Wer in den USA danach ruft, die Verfassung zu ändern und dieses Recht gänzlich oder doch wenigstens weitgehend abzuschaffen, mag damit zwar den Beifall vieler finden. Er muß sich jedoch vor Augen halten, daß die amerikanische Verfassung sehr hohe Hürden für ihre Änderung oder Ergänzung vorsieht. Nicht nur, daß in beiden Kammern des Bundesparlaments, also Senat und Repräsentantenhaus, jeweils eine Zweidrittelmehrheit dafür erforderlich ist, es muß dann die gleiche Prozedur in jedem einzelnen Bundesstaat erfolgreich stattgefunden haben, bevor eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann, wobei dem ganzen Vorgang auch noch eine zeitliche Schranke von sieben Jahren seit Beginn des Verfahrens gesetzt ist. Nicht wegen des großen Einflusses der sogenannten  Waffenlobby auf die amerikanischen Politiker ist es unrealistisch, auf diesem Wege das Problem angehen zu wollen.

Zielführender scheint es doch zu sein, ohne daß grundsätzlich von der Verfassung geschützte Recht auf den freien Besitz von Waffen in Frage zu stellen, zum einen bestimmte Schußwaffen, die für spezielle militärische Verwendungen konstruiert sind, vom Recht auf privaten Waffenbesitz auszunehmen, und zum anderen eine gründliche Überprüfung der Personen vorzunehmen, die privat Schußwaffen erwerben wollen. Denn auch der glühendsten Verfechter des Rechts auf privaten Waffenbesitz in den USA wird verstehen, daß man Psychopathen keine Waffen in die Hände geben darf.

Der amerikanische Präsident hat nun in den Tagen nach dem schrecklichen Schulmassaker in Florida vorgeschlagen, künftig die Lehrer in den Schulen, jedenfalls einen Teil von ihnen, mit Schußwaffen auszurüsten, die sie auch während des Unterrichts tragen sollen. Dafür ist er viel gescholten worden. In Deutschland dürfte natürlich der Hinweis auf seine Cowboy-Mentalität nicht fehlen. Ich meine jedoch, daß man auch diesen Vorschlag durchaus wenigstens sachlich prüfen sollte. Es liegt auf der Hand, daß Schulen nun einmal keine Hochsicherheitsbereiche sind, und daher jedermann, auch etwa mit einer Schnellfeuerwaffe im Rucksack, das Schulgelände und das Schulhaus betreten kann. Dort trifft der Täter dann auf wehrlose, weil unbewaffnete Opfer. In wenigen Minuten kann er Dutzende von Schülern und Lehrern erschießen. Auch wenn die Polizei sehr schnell zum Tatort kommt, sind eben diese wenigen Minuten bereits verstrichen. Mir jedenfalls wäre es auch deutlich lieber, angesichts eines feurden Amokläufers entweder selbst zu meiner Waffe greifen zu können, oder wenigstens zu wissen, daß einige Personen im Hause sind, die ebenfalls bewaffnet sind und den Täter dann unschädlich machen können, als mich hilflos meinem Schicksal ergeben zu müssen.

Kritiker wenden hier ein, daß doch im konkreten Falle ein bewaffneter Wachmann vor der Schule gestanden habe, jedoch nicht in das Gebäude gegangen sei, als er die ersten Schüsse des Attentäters hörte. Nun ist das in der Tat ein unglaublicher Vorgang, besagt aber für sich alleine noch nichts. Zunächst einmal ist doch eher davon auszugehen, daß die allermeisten bewaffneten Sicherheitsbeamten in diesem Fall ihre Pflicht tun. Des weiteren liegt doch auf der Hand, daß selbst im Extremfall vielleicht einer von mehreren bewaffneten Wächtern Pflicht vergessen ist, die anderen jedoch mindestens versuchen werden, den Mordschützen unschädlich zu machen. Unbehelflich ist auch der Hinweis auf das Attentat vom 5. November 2009 in Fort Hood, einer Kaserne der US Marines. Damals hatte ein Major während einer Unterrichtsveranstaltung plötzlich eine in die Kaserne geschmuggelte Pistole gezogen und um sich geschossen. 13 Tote und 42 Verletzte waren zu beklagen. Erst ein herbeigerufener Polizist konnte den Täter niederschießen. Wer hier meint, der Fall zeige deutlich, daß das Vorhandensein von Waffen solche Taten nicht verhindern könne, schließlich starre eine Kaserne ja von Waffen, unterliegt einem Kurzschluß. Denn selbst in einer Kaserne sind die Soldaten und sonstigen Bediensteten nicht bewaffnet, sondern ihre Waffen befinden sich in den Waffenkammern. Lediglich die Wache vor der Kaserne ist bewaffnet. Doch selbst an dieser konnte der Täter seine Tatwaffe vorbei schmuggeln. Anders wäre es ihm wohl ergangen, wenn seine Opfer ihre Waffen griffbereit gehabt hätten.

Wie realistisch ist es, daß wenigstens ein Teil der Lehrer in den amerikanischen Schulen bewaffnet werden kann? Nun gibt es in den USA bekanntlich sehr viele Waffen in privatem Besitz. Statistisch gesehen 101 Waffen pro 100 Einwohner. In Deutschland ist dieses Verhältnis im übrigen bei 32 zu 100. Diese Waffen sind natürlich ungleichmäßig auf die Haushalte verteilt. 22 % der Amerikaner sind Waffenbesitzer, in 41 % aller amerikanischen Haushalte gibt es wenigstens eine Schußwaffe. Bei einer Gesamtbevölkerung von 323 Millionen Einwohnern zählt man 25 Millionen ehemalige Soldaten, 2,4 Millionen Amerikaner dienen in den Streitkräften bzw. den Reserveeinheiten. Die Polizeibeamten sind hier nicht mitgezählt. Somit  erscheint es durchaus möglich, daß sich auch unter den amerikanischen Lehrern ein beachtlicher Prozentsatz von Personen befindet, die im Umgang mit Schußwaffen geschult sind.

Wenn diese, wie der amerikanische Präsident wohl vorgeschlagen hat, ein zusätzliches Gehalt dafür beziehen, daß sie bereit sind, im Dienst eine Waffe zu führen, dann dürfte dies eine nicht unbeachtliche Erhöhung der Sicherheit vor solchen Attentätern nach sich ziehen. Man sollte also den Präsidenten für seinen Vorschlag nicht gleich schelten, zumal das von den Gegnern des privaten Waffenbesitzes geforderte vollständige Verbot keine realistische Chance auf Verwirklichung hat. Natürlich ist auch eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz in den Schulen wünschenswert. Wer das wünscht, muß allerdings auch eine Antwort auf die Frage geben, was das kostet. Die Antwort kann natürlich nur lauten, daß in dieser Richtung etwas getan werden muß, auch wenn es nicht wenig kostet. Denn es geht um das Leben der Kinder.

 

Noch ein fauler Apfel

Neue Parteien tun sich schwer damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Erschwert wird dies durch den allerdings durch nichts zu ersetzenden demokratischen Vorgang der Kandidatenauswahl. Delegierte können nicht alles wissen, Delegierte sind gelegentlich auch unqualifiziert. Bei Urwahlen durch die Parteibasis gilt das alles vermehrt. Und so können dann Leute wie Gereon, Höcke, Maier und ähnlich fragwürdige Figuren Parlamentsmandate erringen. Dazu muß man nach Kenntnis von einigen seiner Rundmails an welchen Personenkreis auch immer nun auch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Boehringer, rechnen. Nach unwidersprochenen Presseberichten hat er im Januar 2016 die Bundeskanzlerin als „Merkelnutte“ und „Dirne der Fremdmächte “ bezeichnet und dies als „einzig angemessene Sprache gegen Merkel“ verteidigt.

Eine Entschuldigung oder auch nur eine Distanzierung, geschweige denn die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Spiegel und andere ist ausgeblieben. Vielmehr kam nur eine Einlassung, die man als tölpelhaft qualifizieren muß. Er könne in seinem Archiv nur eine „weniger scharfe Fassung“ finden. Deren Wortlaut teilt er indessen nicht mit. Auch sei die Mail, falls er doch die beleidigende Version versandt habe, nur an einen ganz kleinen Personenkreis gegangen. Öffentlich würde er solche Worte nicht benutzen. Mit einer solchen Einlassung kommt man bei Gericht nicht weit. Sie wird als nur notdürftig abgeschwächtes Geständnis gewertet. Damit sind wir im übrigen beim Strafgesetzbuch. Natürlich handelt es sich hier nicht nur um eine geschmacklose Ungehörigkeit, mit der er sich beim politischen Pöbel eingereiht hat, sondern auch um ein Vergehen der Beleidigung nach § 185 StGB. Daß der Vorgang (noch) nicht Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mag daran liegen, daß es sich dabei um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag der Verletzten, wie das juristisch korrekt heißt, verfolgt wird, und es der Bundeskanzlerin wahrscheinlich zu dumm ist, sich mit so etwas zu befassen. Verjährt ist die Straftat noch nicht, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

Normalerweise ist ein solcher Politiker nicht tragbar. Die Führung seiner Partei müßte ihn, notfalls auch öffentlich, drängen, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Die AfD, um die es hier geht, wäre gut beraten, dies zu tun. Angesichts des peinlichen Herumhampelns Boehringers nach der Aufdeckung seiner unsäglichen Äußerungen kann man leider nicht erwarten, daß er Manns genug ist, die einzig mögliche Konsequenz des Rücktritts, verbunden mit einer klaren Entschuldigung, zu ziehen.

Es ist auch nicht der Ansatz einer Entschuldibarkeit oder auch nur des Verständnisses für dieses Verhalten möglich. Boehringer ist ja nicht etwa einer der grobschlächtigen, ungebildeten Schreihälse, die man bei Demonstrationen, nicht nur im rechten, sondern auch im linken Spektrum antrifft, und deren Existenz man achselzuckend hinnehmen muß, wie andere Widrigkeiten auch. Der Mann ist Akademiker, beruflich hoch qualifiziert und erfolgreich. Leider finden bei ihm aber auch krude Verschwörungstheorien ein offenes Ohr. Damit schließt er sich selbst aus dem Kreis derjenigen aus, mit denen man ernsthaft diskutieren kann.

Seine Partei wird sich wohl oder übel einem gründlichen und schmerzhaften Reinigungsprozeß unterziehen müssen. Das ist eben bei politischen Neulingen der Normalfall. Ein Blick in die frühen Jahre der Grünen ist da lehrreich.

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.

Halbwahrheiten zur Erbauung

Die Weihnachtsbotschaften von den Kanzeln und in den Medien befassten sich nicht unerwartet mit dem Flüchtlingsthema. Die Weihnachtsgeschichte, vor allem das Bild der Heiligen Familie, die vergeblich an die Türen der hartherzigen Menschen klopft, bei den einfachen Hirten auf dem Felde jedoch Aufnahme findet, ausgerechnet von den Königen aus der Fremde beschenkt wird und dann vor dem Kindermörder Herodes fliehen muß, das alles liefert offenbar reichlich Bildmaterial, um die Aufnahme der Einwanderer unserer Tage zur Christenpflicht hochzustilisieren. In den Medien finden wir ausschließlich rührselige und beschönigende Flüchtlingsgeschichten. Da wimmelt es von fleißigen Handwerkern aus dem Orient, integrationsbeflissenen Jünglingen aus Afghanistan, mal in der Bäckerlehre und mal im Deutschkurs. Hier eröffnet ein Koch aus Syrien ein Spezialitätenrestaurant, dort plant ein Ingenieur aus dem Irak eine Wohnanlage. Keine Rede indessen ist, weder von der Kanzel, noch im „Tatort“ oder einer Flüchtlings-Doku, von illegaler Einwanderung, von jungen Männern ungeklärter Herkunft und unbestimmten Alters, die ihre Papiere weggeworfen haben, und deren Smartphones nicht ausgelesen werden dürfen. Keine Rede ist davon, in welch großem Umfang Menschen hierher kommen, die selbst nach unseren weitherzigen Gesetzen kein Recht darauf haben, hier aufgenommen zu werden, und damit an unserem, im weltweiten Vergleich sehr hohen, Lebensstandard teilzuhaben. Keine Rede ist davon, daß die Kosten für die legalen wie auch illegalen Zuwanderer sich jährlich im Bereich von mehreren Milliarden Euro belaufen, die natürlich für andere Zwecke, wie etwa sozialen Wohnunsbau oder die Sanierung baufälliger Schulen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach einer Meldung der WELT aus dem Februar dieses Jahres kosten uns allein die sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ jährlich 4 Milliarden Euro. Das ist dann wohl das Weihnachtsopfer der Deutschen, freiwillig oder unfreiwillig.

Schauen wir uns zunächst einmal die Zahlen an. Die Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate Januar bis November 2017 weist folgende Zahlen aus:

Entscheidungen über Anträge insgesamt:                                        578.995

Anerkennung gemäß Art. 16a GG:                                                         4.066

Anerkennung als Kriegsflüchtling gemäß Art. 3 I AsylG:                  115.415

subsidiärer Schutz gem. § 4 AsylG:                                                      94.621

Feststellung eines Abschiebenhindernisses § 60 AufenthG:             38.129

Ablehnung als unbegründet oder offensichtlich unbegründet:      223.108

sonstige Erledigungen:                                                                       103.656

Somit haben nur rund 20 % der Antragsteller wirklich Anspruch auf Asyl oder ein für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat begründetes Bleiberecht, denn selbst der sogenannte subsidiäre Schutz geht schon über die Verpflichtungen hinaus, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtlich bindend sind. Zählt man die unbegründeten Anträge und die sonstigen Erledigungen, hinter denen sich freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, aber auch massenhaftes Untertauchen verbergen, dann kommt man doch auf ca. 56 % unbegründeter oder gar aussichtsloser Anträge. Und nimmt man nur die Ablehnungen als unbegründet oder gar offensichtlich unbegründet, dann machen sie immerhin 38,5 % der Anträge aus.

Warum in aller Welt sprechen weder die Geistlichen von den Kanzeln noch die Journalisten in den Medien von diesen Zuwanderern, die keinerlei Recht darauf haben, von uns aufgenommen zu werden, von denen, die ganz offensichtlich unsere Behörden betrügen wollen, indem sie über ihre Identität falsche Angaben machen, ganz zu schweigen? Gerade den Geistlichen der christlichen Konfessionen sollte doch bewußt sein, was in der Bibel steht. „Denn wir sehen darauf, daß es redlich zugehe nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen“ schreibt Paulus im 2. Korintherbrief, Kapitel 8 Vers 21. Und das je nach Zählung achte oder neunte Gebot, das der Herr dem Moses auf dem Sinai in Stein gemeißelt übergab, lautet ja bekanntlich: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ Und daran schließt sich das Gebot: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“, was man ja ganz sicher denjenigen entgegenhalten kann und soll, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von uns Wohnung geben lassen. Auch sollten die Bischöfe von den Kanzeln herab daran erinnern, daß „das Brot der Lüge dem Menschen süß schmeckt, hernach jedoch füllt sich sein Mund mit Kieseln“ (Sprüche 20, 17). Nun ist bekanntlich eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge. Auch wenn es Weihnachten ist: dem „Bodenpersonal Gottes“ muß das in Erinnerung gerufen werden. Der Missbrauch der Weihnachtsgeschichte als Richtschnur für den Umgang mit der zum größten Teil illegalen Masseneinwanderung muß daher einmal zum Gegenstand einer Bußpredigt im Stile eines Abraham a Santa Clara gemacht werden, auch und gerade vor den Ohren der deutschen Bischöfe beider Konfessionen. Doch ein solcher Bußprediger wird sich leider in Deutschland nicht finden lassen.

Hier tobt der Bürgerkrieg

Man hört zwar, daß in Syrien kaum noch gekämpft wird. Putin zieht seine Soldaten zurück. Doch in den deutschen Medien herrscht der Eindruck vor, in Syrien tobe weiter der Bürgerkrieg. Somit müßten natürlich die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hier aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt hält nach wie vor seine Reisewarnungen für Syrien im ganzen aufrecht.

Auf der anderen Seite hört man Berichte von angeblichen syrischen Flüchtlingen, die  aus Deutschland zu Pilgerreisen nach Mekka oder gar zu Verwandten in ihrer Heimat aufbrechen. Grund genug, sich die Lage in Syrien etwas genauer anzusehen.

Im August dieses Jahres fand nach sechsjähriger, bürgerkriegsbedingter Unterbrechung erstmals wieder die Internationale Messe in Damaskus statt. Es kamen 2,2 Millionen Besucher, 1562 syrische und Internationale Unternehmen aus 43 Staaten stellten aus. Wo Bomben fallen und Maschinengewehre rattern, kann eine solche Messe nicht stattfinden.

Der Tourismus scheint wieder zu florieren. Man kann sich auf YouTube zum Beispiel das Strandleben im Badeort Latakia am Mittelmeer ansehen. Die Bilder unterscheiden sich in nichts von denen in anderen Badeorten rund ums Mittelmeer, seien es die spanischen, italienischen oder türkischen Strände. Selbstverständlich einschließlich des üblichen Nachtlebens mit Disco-Musik und tanzenden jungen Leuten. Frauen mit Kopftüchern oder gar im Niqab sieht man nicht.

Aufschlußreich ist der Bericht eines jungen Norwegers, der im Oktober dieses Jahres Syrien bereist hat und auf dem Internetportal jcuwatch reich bebildert erschienen ist. Wer seine Kenntnisse über die Lage in Syrien ausschließlich aus den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien und den gängigen Tages- und Wochenzeitungen hat, der wird mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, was jener junge Norweger berichtet:

„Das tägliche Leben in Aleppo ist heute normal, seit die Regierung wieder die Kontrolle über die Stadt hat. Wenn man im Zentrum von Aleppo spazieren geht, fragt man sich, ob hier überhaupt ein Krieg geschah…. Es dauert nicht lange, bis man bemerkt, daß nur ein sehr kleiner Teil von Aleppo zerstört wurde. Sobald man das Zentrum von Aleppo erreicht, ist die Stadt voller Leben, genau wie Damaskus. So sieht es auch in den Geschäften aus. Restaurants, Supermärkte und Parks, alles ist mit Menschen gefüllt. Ja, in Aleppo sieht man viel Zerstörung, vor allem die historische Altstadt mit dem Souq (Markt) ist größtenteils zerstört, aber der Wiederaufbau hat bereits begonnen. Es gibt aber weitaus weniger Zerstörung in Aleppo, als das, was die Medien ständig sagen, nur etwa 20 % von Aleppo sind zerstört oder beschädigt. Das Stadtzentrum ist größtenteils unversehrt. Die Universität ist genauso wie 913 Schulen geöffnet, der Zugverkehr läuft normal und es gibt sieben Routen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt.“

Bei dieser Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, wenn immer noch davon ausgegangen wird, daß Syrer als Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen deutschen Gesetze zu behandeln sind. Selbst wenn sie aus Landstrichen kommen, in denen immer noch gekämpft wird, so gibt es doch ganz offensichtlich innerhalb des Landes Regionen, in denen keine Kriegshandlungen mehr stattfinden. Die Durchführung einer internationalen Messe mit über 2 Millionen Besuchern aus 43 Ländern ebenso wie der offenbar zumindest in den Badeorten am Mittelmeer wieder florierende Tourismus sprechen eine deutliche Sprache. Wer trotz dieser Fluchtalternativen innerhalb seines Heimatlandes dennoch den Weg nach Deutschland sucht, und dafür sehr viel Geld ausgibt und die Gefahren der illegalen Reisewege, auch zum Beispiel in nicht seetüchtigen Booten und im Laderaum überfüllter Kleintransporter auf sich nimmt, der sucht ersichtlich nicht Schutz vor den Gefahren des Krieges, sondern der sucht ersichtlich die finanzielle Versorgung aus den öffentlichen Kassen der reichen europäischen Länder, insbesondere Deutschlands.

Warum in Deutschland Politik und Medien einen anderen Eindruck zu vermitteln suchen, ist eine berechtigte Frage. Sicher leben in Deutschland nicht wenige nicht schlecht von der Asyl- und Flüchtlingsindustrie. Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, deren Vermietung und nicht zuletzt die anwaltliche Vertretung dieser Menschen auf Staatskosten sind zu einem beachtlichen Markt geworden. Doch das alleine erklärt nicht, was in Deutschland abläuft. Der Humanitarismus mit seinen „Refugees welcome“ Aktionen wirklicher oder vorgeblicher Menschenrechtsaktivisten aller Schattierungen einschließlich der Kirchen und die hasserfüllt-wütenden Reaktionen des linksgrünen Milieus gegenüber jeglicher sachlichen Kritik an der mit dem Namen der Bundeskanzlerin untrennbar verbundenen Flüchtlingspolitik sprechen eine deutliche Sprache. Darauf mag sich jeder selbst seinen Reim machen. Ganz im Sinne des Untertitels dieser Website „sapere aude“.

Was uns wirklich bereichert

Mit der unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung aus den Dörfern Anatoliens und den arabischen Wüsten kommen Probleme zu uns, die wir vorher nicht, zumindest nur sehr selten hatten. In den archaischen Gesellschaften, die sich nun auch bei uns etablieren, ist die Ehe unter nahen Verwandten verbreitet. Teils deswegen, weil es in jenen Gesellschaften darauf ankommt, dem Sohn eine Braut mit ordentlicher Mitgift und der Tochter einen Mann, der sie zu ernähren vermag, zu geben, teils weil aus religiösen Gründen die Eheschließung mit sogenannten Ungläubigen ausscheidet. Häufig fällt beides auch zusammen, auch und gerade nunmehr hier in Deutschland, wo die Einwanderer aus jenen Teilen der Welt in Ghettos leben, die ausschließlich von Muslimen bewohnt werden. Bestärkt werden sie darin von ihren geistlichen Autoritäten, denn sie erklären Ihnen, der Koran schreibe das auch vor. Beispielhaft sei dazu ein Dialog auf einer muslimischen Website (Islam Forum – Die Wahrheit im Herzen) zitiert:

Frage: Ist es richtig, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) davon abriet, Cousinen zu heiraten? Ist dies lediglich der letzte Ausweg für eine Heirat?

Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Es gibt in der islamischen Religion für einen Mann keinen Einwand dagegen, eine Frau aus seinem Verwandtenkreis zu heiraten, außer al Maharim (diejenigen Frauen, die zur Heirat verboten sind), die Allah in der Surat al Nisa‘ genannt hat (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch, deren Töchter zu heiraten – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und, daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außerdem, was bereits geschehen ist, gewiß, Allah ist allvergebend und barmherzig.“

Da Allah uns die Verwandten nennt, mit denen eine Heirat verboten ist, wissen wir, daß es keine Bedenken gegen die verbleibenden Familienmitglieder gibt. Weiterhin ist es keine Bedingung, daß dies der letzte Ausweg zu einer Heirat ist, wie in der Fragestellung gesagt wurde. Zu den bekanntesten Beweisen dieser Tatsache gehört, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Tochter Fatima mit Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verheiratete, und dieser war der Sohn des Onkels ihres Vaters, sowie die Heirat des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit Zainab bint Jahsch (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die die Tochter seiner Tante (d.h. seine Cousine) war, und es gibt noch viele weitere solcher Beweise.

Es sollte vielleicht noch eine andere Frage gestellt werden, nämlich: „ist es für einen Muslim besser oder wünschenswert jemanden zu heiraten, mit dem er nicht verwandt ist?“

Die Antwort auf diese Frage variiert von Fall zu Fall, und vielleicht ist es vorzuziehen, jemanden zu heiraten, mit dem man nicht verwandt ist, beispielsweise wenn jemand vorhat, neue soziale Beziehungen oder Bindungen einzugehen und die Heirat mit einer anderen Familie daher als förderlich einzuschätzen ist, um die gesellschaftlichen Beziehungen zu erweitern.“

Islam Q&A, Scheikh Muhammed Salih al-Munajjid

Hier erklärt also ein islamischer Geistlicher mit der ihm eigenen religiösen Autorität die Ehe zwischen Cousin und Cousine nicht nur für unbedenklich, sondern ausdrücklich als Allah wohlgefällig und verweist insoweit auch auf das persönliche Beispiel des Propheten, der eine solche Ehe innerhalb seiner Familie selbst geschlossen und eine weitere gestiftet habe. Die Erkenntnisse der Humangenetik, wonach zweifelsfrei der Inzest, aber auch die Ehe zwischen Cousin und Cousine zur Inzucht mit allen ihren negativen Folgen führt, spielen für den Islam offensichtlich keine Rolle. Die Lebensweise des frühen Mittelalters auf der Arabischen Halbinsel ist Richtschnur, denn es war eben die Lebensweise des Propheten und seiner Familie, und sie prägt selbstverständlich auch den Koran. Die Folge kann man gerade in solchen muslimischen Ghettos wie man sie in Berlin, aber auch etwa in Duisburg vorfindet, in den Arztpraxen studieren. Die Zahl der Kinder, die dort mit genetischen Defekten vorgestellt werden, wächst. Die Kosten für das deutsche Gesundheitswesen kann man ahnen. Daß derartige Gesellschaften sich auch durch einen signifikant niedrigeren durchschnittlichen IQ „auszeichnen“, ist auch keine Überraschung. Daß hier eine Änderung eintreten könnte, weil man mitten in einer aufgeklärten Gesellschaft lebt, ist absolut nicht zu erwarten. Denn gerade die muslimischen Einwanderergesellschaften, und das gilt auch für die hier lebenden Türken in der dritten und vierten Generation, schotten sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft ab. Sie sind nur an deren wirtschaftlichen Ressourcen interessiert, wollen aber ansonsten ihr archaisches Gesellschaftsmodell weiter leben.

Dazu gehört natürlich auch die für uns verstörende Unterwürfigkeit gegenüber familiären und religiösen Autoritäten. Ein gutes Beispiel für diese geradezu byzantinische Kriecherei ist ja auch der oben zitierte Text. Jedes Mal, wenn der Prophet erwähnt wird, muß dem eine unterwürfige Lobpreisung folgen. Der Muslim hat sich eben der religiösen Autorität, seinem Gott ohnehin, nur auf Knien zu nähern. Islam heißt eben Unterwerfung.

Ein deutscher Bundespräsident und eine deutsche Bundeskanzlerin haben erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Ob dahinter Absicht oder schlicht nur Dummheit steckt, ist gleichgültig. Tatsache ist jedoch, daß wir von Leuten regiert werden, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Das Groteske daran ist, daß ausgerechnet die Leute, die sich für gebildet, weltoffen und tolerant halten, sich stets und ständig für eine Religion in die Schanze werfen, die an Rückständigkeit, Engstirnigkeit und Intoleranz nicht zu übertreffen ist. Auch das bestätigt die Analyse, wonach Inkompetenz und Ignoranz offenbar die Voraussetzungen für die Vergabe politischer Spitzenämter sind. Vielleicht dämmert das den Deutschen so langsam, hoffentlich nicht zu langsam.

 

 

Endlich: Messer von rechts!

Gestern Abend hat ein 56 Jahre alter Mann den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angegriffen. Dem Vernehmen nach hatte er ihn zuvor gefragt, ob er der Bürgermeister sei. Dann habe er ein Messer gezogen und gerufen, ihn lasse man verdursten, aber für die Flüchlinge sei Geld vorhanden. Hintergrund ist wohl. daß die Stadtwerke ihm das Wasser abgestellt haben, weil er die Rechnungen dfür längere Zeit trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte, die Stadt Altena aber überproportional Migranten aufnimmt und sie sogar statt in Sammelunterkünften in Wohnungen unterbringt. Auch befleißigt der wackere CDU-Mann sich des politisch korrekten Sprachgebrauchs und spricht von „Geflüchteten“. Soviel Edelmut und Integrationsmühe auf Kosten des Steuerzahlers bringt natürlich dem Bürgermeister viel Lob, auch von der Kanzlerin. Vielen deutschen Angehörigen des Prekariats wie auch solchen, die schlicht und einfach rechnen müssen, stößt das jedoch sauer auf. Der Täter von Altena soll darüber hinaus psychisch auffällig sein.

Unsere gedruckten wie gesendeten Medien greifen den Fall begierig auf und zelebrieren eine Berichterstattung über Ausländerfeindlichkeit und „rechtes“ Gedankengut, die über kurz oder lang wohl in Lichterketten, Gebetskreisen und Benefizkonzerten enden wird. Endlich hat ein „Rechter“ zugestochen!

Zur gleichen Zeit haben in Deutschland andere Täter wenigstens in acht Fällen zum Messer gegriffen, davon in drei Fällen ersichtlich solche „südländischen Aussehens“. Nachzulesen bei Peter Grimm auf „AchGut“. Berichterstattung in den Medien: Fehlanzeige. Da haben ja die Falschen zum Messer gegriffen, bzw. die, von denen man solches unter der Hand und außerhalb des medialen Mainstreams immer wieder hört. Aber das sind ja die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie die grüne Spitzentörin Karin Göring-Eckart begeistert formuliert hat, unter dem Beifall von Reini und Heini (Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm).

Nur zur Klarstellung für alle, denen das Denken schwer fällt und die deswegen jeden Kritiker der Merkel’schen Flüchtlingspolitik flugs zum Rechtsradikalen ernennen wollen: Gegen den Täter wird natürlich wegen versuchten Mordes ermittelt. Er wird voraussichtlich auch angeklagt und verurteilt werden. Die Richter werden ein Urteil sprechen, das der Tat und dem Täter gerecht wird. Ob er eine langjährige Freiheitsstrafe erhalten oder in eine psychiatrische Anstalt mit festen Mauern eingwiesen wird, bleibt abzuwarten. Und das ist gut so, denn das ist der Rechtsstaat, den ich nicht missen will, insbesondere nicht ersetzt sehen will durch eine außerrechtliche Bespitzelung und Brandmarkung rechtschaffener Bürger nach dem Gusto unseres Zensurministerleins Heiko Maas und seiner Zuträgerin Annette Kahane aus dem Hause Erich Mielke. Das ganze ergänzt um das Nichtverfolgen und Verschweigen der Straftaten von Nafris und sonstigen uns „geschenkten“ Menschen, die wir aber fürstlich bewillkommnen, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Länder, aus denen sie kommen.

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

Die Bundesregierung zeigt sich „entsetzt“

Schon wieder. Alles wie gehabt. Ein fanatischer Anhänger des Aberglaubens, der da lehrt, solche Taten führten auf direktem Wege ins Paradies, wo 72 Jungfrauen und deren Dienerinnen dem angeblichen Märtyrer auf ewig sexuelle Befriedigung verschaffen würden, hat seinen Transporter über einen Radweg gelenkt und mindestens acht Menschen aus ihrem Leben gerissen. Für die hält der Aberglaube des Täters allerdings nur die Hölle bereit.

Der Bundesregierung fällt wie immer nur die hilflose Floskel ein, man sei entsetzt über die Tat. Voraussichtlich werden die Repräsentanten der christlichen Kirchen und der diversen Islamverbände im Chor mit dem linksgrünen Milieu der Republik das Lied von der religiösen Toleranz singen, mahnend den Zeigefinger heben und davor warnen, die Tat in irgend einen Zusammenhang mit dem Islam zu bringen. Es handele sich natürlich um einen verwirrten Einzeltäter, der den Namen Allahs mißbraucht habe, als er nach seiner mörderischen Tat „Allahu akbar!“ ausgerufen habe.

„Quo usque tandem abutere patientia nostra!?“ schleuderte einst Cicero dem Hochverräter Catilina im römischen Senat entgegen. Wie lange noch wollen die Regierenden der nicht mehr ganz so freien Welt unsere Geduld noch mißbrauchen und es weiterhin ablehnen, das Übel an der Wurzel zu packen? Mit dem Bekenntnis der Hilflosigkeit und Schwäche, das aus der inzwischen inflationär benutzten Floskel vom Entsetzen spricht, signalisiert man dem Feind nur, daß er getrost so weitermachen kann, daß ihm von den Regierungen der westlichen Staaten keine ernsthafte Gefahr droht und daß man weiter lieber den Nacken unter sein Schlachterbeil beugt, als ihm ernsthaft den Kampf anzusagen. Die nächsten Massenmorde werden nicht lange auf sich warten lassen

Das kann nur aufhören, wenn das Übel mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird. Der Boden, auf dem solcher Aberglaube wachsen und gedeihen kann, muß unfruchtbar gemacht werden. Den Tätern muß klargemacht werden, daß es für sie keinen sicheren Platz auf Erden geben wird. Es genügt nicht mehr, polizeilich repressiv gegen sie vorzugehen. Sie haben uns den Krieg erklärt. Wohlan, laßt uns diese Kriegserklärung annehmen und in diesen Krieg ziehen. Spüren wir sie auf und vernichten sie, wo auch immer wir ihrer ansichtig werden. Erst wenn der letzte Dschihadist zur Hölle gefahren sein wird, können wir die Waffen niederlegen.