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Mit Kopftuch auf der Richterbank

Nicht zum ersten Mal hat eine Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens entgegen bestehender Dienstanweisung verlangt, auch im Sitzungsdienst ein Kopftuch tragen zu dürfen, weil ihre Religion das gebietet. Es ist hier nicht darüber zu rechten, ob der Islam das wirklich allen weiblichen Angehörigen dieser Religion mit Eintritt der Pubertät zwingend vorschreibt oder nicht. Die Realität sieht nun einmal so aus, daß nicht nur in den Ländern, in denen der Islam tatsächlich auch Staatsreligion ist wie Saudi Arabien, Iran und Pakistan oder aber doch dominiert wie in Indonesien oder der Türkei, sondern auch zunehmend in Europa muslimische Frauen dieses Kleidungsstück tragen. Weitergehend werden vielfach auch lange Mäntel getragen, die auch die Silhouette der Trägerin optisch verschwinden lassen. Auch soll hier dahingestellt bleiben, ob alle diese Frauen das aus freien Stücken tun, oder damit bestimmten Erwartungen ihrer Familien entsprechen.

Im jüngsten Fall hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg auf die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin eine einschlägige Dienstanweisung aufgehoben. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, jedenfalls fehle es für ein solches Verbot an einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn der erstinstanzlich unterlegene Freistaat Bayern hat dem Vernehmen nach Berufung gegen dieses Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Abzuwarten bleibt auch, ob der Freistaat Bayern eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen wird. Hier dürfte es sich dann erweisen, ob zwischen den mutigen Worten vieler CSU-Politiker und ihren Taten als Gesetzgeber ein Unterschied besteht. Mit der absoluten Mehrheit der CSU wäre jedenfalls ein solches Gesetz möglich. Die Stimmen der SPD und der Grünen dürfte eine solche Gesetzesvorlage sicherlich nicht bekommen. Es kann auch nicht unbedingt erwartet werden, daß sich die Sache einfach durch das Ende des Vorbereitungsdienstes der jungen Dame erledigt. Denn es kann angenommen werden, daß die hinter ihr stehenden Islamfunktionäre sich eine solche Rechtsreferendarin ausgesucht haben, deren bisherige Examensnoten die begründete Erwartung rechtfertigen, daß sie auch die große juristische Staatsprüfung mit einer Gesamtnote bestehen wird, die ihr den Weg in den bayerischen Justizdienst öffnet.

Der Fall wirft natürlich grundsätzliche Fragen auf. Der Vorbereitungsdienst soll die examinierten Jurastudenten an die juristische Praxis heranführen. Dazu gehört auch die Verrichtung von Dienstgeschäften der Richter und Staatsanwälte wie auch im übrigen die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen, die den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. So kann ein Rechtsreferendar den Sitzungsdienst eines Staatsanwalts übernehmen. Das bedeutet, daß er in der Sitzung die Anklage verliest, den Angeklagten befragt, Zeugen verhören muß und am Ende der Hauptverhandlung zu plädieren hat. Das Plädoyer des Staatsanwaltes faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner Sicht zusammen. Dazu gehört die Beweiswürdigung. Und dazu gehört vor allem die Formulierung eines Antrages dahin, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte zu bestrafen ist, oder ob etwa ein Freispruch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Ergebnis der Hauptverhandlung sein muß. Gleiches gilt für den Verteidiger, als der ein Rechtsreferendar mit entsprechender Vollmacht des Rechtsanwaltes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, tätig werden kann. Das gilt natürlich nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Zivilsachen sowie bei den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Soweit die richterliche Tätigkeit betroffen ist, können Referendare unter Aufsicht des Richters, dem sie zur Ausbildung zugewiesen sind, die Sitzung leiten und dabei Parteien befragen sowie Zeugen vernehmen. Lediglich die richterliche Spruchtätigkeit, also die Entscheidung selbst, kann Ihnen nicht übertragen werden. Regelmäßig sitzen einem Richter zur Ausbildung zugewiesene Referendare auch neben ihm am Richtertisch. Insbesondere mit gerichtlichen Verfahren nicht vertraute Parteien und Zeugen glauben auch häufig, daß diese Referendare „Gerichtspersonen“ sind und ordnen sie irgendwie auch der richterlichen Gewalt zu.

Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil diese Einzelheiten allgemein nicht bekannt sind. Sie sind aber wesentlich, wenn man das Problem fundiert behandeln will, um das es hier geht. Richter haben nach dem Gesetz unabhängig zu sein und sind in der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch wenn die Staatsanwaltschaften in gewissen Grenzen weisungsgebunden sind, erwarten die Bürger von ihnen doch zu Recht, daß sie ihren Entscheidungen ausschließlich das Gesetz zugrunde legen und unvoreingenommen ihre Fälle bearbeiten. Auch die Rechtsanwälte, die natürlich ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben, haben dies persönlich unabhängig und unbefangen zu tun. Nicht umsonst tragen sie wie Richter und Staatsanwälte im Sitzungssaal eine Robe als Zeichen ihrer Unabhängigkeit wie auch Bindung an das geltende Recht. Sie haben wie die Richter und Staatsanwälte einen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Dem entspricht es auch, daß Richter und Staatsanwälte, aber auch die meisten Rechtsanwälte in den Gerichtssälen keinerlei religiöse Symbole oder politische Abzeichen sichtbar tragen. Selbst Halskettchen mit Anhängern in Kreuzesform, kleinen Davidsternen oder Halbmonden sieht man bei den Damen in Robe nicht. Auch wenn sie privat getragen werden, sind sie unter hochgeschlossener Bluse und Robe verborgen. Bei Männern stellt sich die Frage erst gar nicht, weil dergleichen ja nie über Hemd und Krawatte getragen wird. Damit unterstreicht die Justiz ihre Unabhängigkeit wie ihre Neutralität. Rechtssuchende Parteien, Angeklagte und Zeugen müssen sicher sein können, daß ihr Anliegen oder ihre Aussage nicht durch den Filter einer religiösen oder politischen Überzeugung des Gerichts wahrgenommen werden. Schon der geringste Anschein der Voreingenommenheit begründet zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und führt zur Ablehnung eines Richters. Genau aus diesem Grunde haben auch Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie im Gerichtssaal Sitzungsdienst in richterlicher oder auch staatsanwaltschaftlicher Funktion leisten, ebenfalls die Robe zu tragen. Für das Publikum sind sie von Richtern oder Staatsanwälten äußerlich nicht zu unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn sie üben hier Staatsgewalt, teilweise sogar richterliche Gewalt aus. Und es führt ihnen selbst vor Augen, welchen Maßstäben sie zu entsprechen haben, wenn sie nach Abschluß ihrer Ausbildung einen dieser Justizberufe ergreifen.

Diese Überlegungen müssen vorangestellt werden, wenn man sich mit der Frage befaßt, ob einer Rechtsreferendarin gestattet werden soll, im Sitzungsdienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. Es ist völlig klar und unbestritten, daß dieses Kopftuch jedenfalls weit überwiegend als religiöses Symbol wahrgenommen wird. Mehr noch, es wird als Zeugnis besonderer Religiosität verstanden. Denn es ist allgemein bekannt, daß viele Musliminnen sich nicht verpflichtet sehen, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit zu tragen. Eine Richterin, die im Sitzungssaal so gekleidet erscheint, kann eben nicht als weltanschaulich neutral und innerlich unabhängig wahrgenommen werden. Das gilt nicht nur in solchen Rechtssachen, in denen religiöse Überzeugungen von Beteiligten – etwa in bestimmten Familien- oder Strafsachen – eine Rolle spielen können. Vielmehr durchdringt die religiöse Überzeugung eines Menschen sein Denken vollständig. Ich selbst gehe nun seit 40 Jahren als Rechtsanwalt in den Gerichtssälen dieses Landes ein und aus. Angesichts einer Kopftuch tragenden Richterin hätte ich genau diese Zweifel an ihrer Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Verfassungstreue. Letzteres, weil eine Reihe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen in den letzten Jahren ergeben hat, daß gläubige Muslime ihren religiösen Gesetzen (Scharia) den Vorrang vor den Gesetzen unseres Landes einschließlich der Verfassung einräumen.

Damit ist völlig klar, daß es in unseren Gerichtssälen keine Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen geben darf, die im Dienst ein Kopftuch oder gar sonstige von ihrer Religion vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen. Denn mit der gleichen Begründung, mit der Juristinnen muslimischen Glaubens verlangen, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, können sie ja verlangen, etwa in Burka oder Niqab zu erscheinen. Eine Richterin, der man nicht einmal ins Gesicht sehen kann! Undenkbar! Was im übrigen Muslimen recht ist, müßte dann zum Beispiel auch Juden billig sein. Ein jüdischer Richter oder Rechtsanwalt müßte mit dem gleichen Recht dann im Sitzungssaal seine Kippa auf dem Kopf tragen dürfen. Und weil Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung) nicht nur Christen, Juden und Muslime schützt, lassen sich weitere Szenarien dieser Art denken. Wer wollte dann zum Beispiel einem Sikh verwehren, sein niemals geschnittenes Haupthaar mit einem Turban zu bedecken und mit bis auf den Richtertisch wallendem Bart zu amtieren? Welchen Grad an Unvoreingenommenheit dürfen wir etwa von einer Kammer des Verwaltungsgerichts erwarten, die in Asylangelegenheiten entscheidet, und deren Mitglieder ihre aus den Herkunftsländern stammende strenge Religiosität im Sitzungssaal durch Tragen entsprechender Kleidungsstücke zur Schau stellen?

In diesem Zusammenhang wird ja gerne eingewandt, daß in deutschen, vor allem bayerischen Gerichtssälen allgemein Kruzifixe an den Wänden zu sehen sind. Das hat jedoch mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun. Vielmehr beruht unsere Kultur unter anderem auf der christlichen Tradition des Abendlandes. Sie prägt unser Land, auch seine Rechtstradition, seit mehr als 1000 Jahren. Deswegen findet sich das Kreuz vielfach in Nationalflaggen (Schweiz, skandinavische Länder) wie auch in  Stadtwappen (Bonn, Koblenz, Wien), oder ist Grundform staatlicher Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen der Bundeswehr) und Symbol von Hilfsorganisationen (Arbeitersamariterbund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz). Muslime zum Beispiel leben erst seit wenigen Jahrzehnten in nennenswerter Zahl bei uns. Kultur- oder gar traditionsprägend ist das offensichtlich nicht. Auch wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Gericht auf Antrag eines Beteiligten die (vorübergehende) Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal verfügen kann (nicht muß!), ändert sich daran nichts. Ich habe es im übrigen noch nie erlebt und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, daß irgendein Beteiligter im Gerichtssaal einmal einen solchen Antrag gestellt hätte. Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wie dann vom Gericht entschieden würde, zumal wenn ein anderer Beteiligter beantragt hätte, das Kruzifix im Sitzungssaal zu belassen. Ich zum Beispiel würde so etwas mit der Begründung beantragen, daß ich meinerseits Zweifel an der Unbefangenheit eines Gerichts hätte, das unseren altehrwürdigen Traditionen so wenig Wert beimißt, daß es einem Querulanten nachgibt, der da meint, alle anderen hätten nach seiner Pfeife zu tanzen, auch wenn sie die Mißtöne gar nicht hören wollen, die er ihr entlockt.

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Jetzt aber!

Endlich wird den Terroristen das Handwerk gelegt. Viel zu lange hat man doch zugeschaut, wenn sie in die Waffengeschäfte gegangen sind, um sich mit Schießgerät für den nächsten Terroranschlag auszurüsten. Weil bei uns alles ordentlich geregelt ist, haben sie selbstverständlich vorher beim zuständigen Ordnungsamt einen Waffenschein beantragt. Den notwendigen Nachweis der Sachkunde konnten sie durch das Zeugnis des erfolgreich bestandenen Terroristenlehrgangs beim IS führen. Das nach dem Gesetz erforderliche Bedürfnis, Waffen zu führen, konnten sie natürlich ebenfalls mit dem Hinweis auf ihren nächsten Terroreinsatz mühelos belegen. Damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluß sein. Schußwaffen, insbesondere Sturmgewehre und dergleichen Teufelszeug sollen nicht mehr in die Hände von Terroristen gelangen. Deswegen sollen nun europaweit die Waffengesetze entsprechend verschafft werden. Europa wird somit künftig von dieser Pest verschont bleiben.

Oder doch nicht? Haben sich die Terroristen ihre Waffen nicht doch auf dem schwarzen Markt besorgt? Etwa in der Gegend um den Brüsseler Hauptbahnhof, wo man sich als Waffenkäufer nur mit genügend Geld, nicht aber mit irgendwelchen behördlichen Erlaubnissen ausweisen muß?

Es kommt also, wie es schon immer gewesen ist: irgendwo werden Verbrechen mit Schußwaffen begangen. Diese Schußwaffen sind samt und sonders illegal erworben worden. Was denn sonst, denn der Verbrecher oder gar Terrorist will morden. Daß er zusätzlich gegen irgendwelche Waffengesetze verstößt, interessiert ihn nicht, und fällt rechtlich auch gar nicht ins Gewicht. Die Gefahren für den Bürger werden also nicht einmal um nur ein Gramm reduziert. Lediglich gesetzestreue Bürger, die in ihrer Freizeit auf die Jagd gehen oder den Schießstand aufsuchen wollen, werden schikaniert und müssen ihr Hobby entweder erheblich einschränken oder ganz aufgeben. Die Politiker indessen glauben, auf diese Weise ihren Leistungsnachweis erbracht und ihren Wählerauftrag erfüllt zu haben. Wer solche Leute weiterhin wählt, dem sei der schöne Satz von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Politik trifft auf Wirklichkeit

Die Realsatire um das Sturmgewehr G 36 der Bundeswehr hat nun einen neuen Schauplatz. Waren es bisher Stellungnahmen der Ministerin und ihres Hauses einerseits und Gegendarstellungen des Herstellers Heckler & Koch andererseits, zeigt uns das Bühnenbild nun einen Gerichtssaal. Zivilrechtlich geht es einfach darum, daß das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben hat. Der Waffenhersteller hat dagegen vor dem Landgericht Koblenz Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht und in diesem Sinne keinen Mangel aufweist. Darüber hinaus bringt Heckler & Koch vor, eine Umfrage unter 200 Soldaten habe ergeben, daß es im Einsatz nie Probleme mit dieser Waffe gegeben habe. Sowohl die deutschen Soldaten als auch die Soldaten anderer Armeen seien mit der Waffe sehr zufrieden. Dem kann ich aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen mit Soldaten nur zustimmen.

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz hat nun der Richter darauf hingewiesen, daß Heckler & Koch das G 36 schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 seien jedoch Beanstandungen laut geworden. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G 36 bei Heckler & Koch nicht thematisiert worden. Stattdessen sei der Vertrag so geschlossen worden, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen worden sei. Für den Juristen bedeutet das schlicht und einfach, daß der Besteller kein anderes Gewehr gekauft hat, als dasjenige, das seines Erachtens den Anforderungen nicht genügt. Ein Mangel im Rechtssinne liegt somit nicht vor. Die mündliche Verhandlung soll nun am 2. September dieses Jahres fortgesetzt werden. Bis dahin will das Bundeswehr-Beschaffungsamt ein neues Gutachten vorlegen, das die behaupteten Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Erfahrene Anwälte wissen, wie derartige Gutachten zu Stande kommen. Man wird bei dem Sachverständigen vorstellig. Der stellt zwei Fragen. Die erste lautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage im Sinne des Sachverständigen richtig beantwortet wird, stellt er die zweite Frage. Diese lautet: „Was soll denn drin stehen?“ Natürlich wird sich das Ministerium mitsamt seiner nachgeordneten Behörde auch damit wiederum lächerlich machen. Derartige Gutachten liegen ja schon vor und sind Grundlage der Gewährleistungsforderungen der Behörde. Sie sind jedoch, worauf der Vorsitzende Richter zutreffend hingewiesen hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits völlig unerheblich. Denn es geht ja gar nicht darum, ob das G 36 unter bestimmten äußeren Bedingungen, etwa im Dauerfeuer-Modus wie ein Maschinengewehr nicht treffsicher ist. Es geht ganz alleine darum, ob das Gewehr den vertraglichen Anforderungen entspricht. Diese vertraglichen Anforderungen beschreiben aber ganz offensichtlich nur das, was ein Sturmgewehr können muß. Es muß eine definierte Präzision bei der Schußabgabe einzeln oder in kurzen Feuerstößen, das sind 3-4 Schuß im automatischen Nachlademodus, erfüllen. Das natürlich unter ebenfalls vertraglich definierten äußeren Bedingungen. Wenn es mehr können soll, also etwa auch eine definierte Präzision bei Dauerfeuer, also etwa 50-60 Schuß im automatischen Nachlademodus, das auch mehrmals hintereinander, dann wird es auch entsprechend teurer. Diese Anforderungen hat die Bundeswehr ebenso wie andere Armeen bisher jedenfalls nicht an ein Sturmgewehr gestellt. Denn dafür gibt es ja nun Maschinengewehre, die neben den Sturmgewehren geführt werden.

Eine beliebte Talkshow im deutschen Fernsehen wird von ihrem Moderator gern mit dem Spruch: „Wo Politik auf Wirklichkeit trifft“ beworben. Im Gerichtssaal trifft nun die Scheinwelt der Politik auf die Wirklichkeit. Ehrgeizige Ministerialbeamte werden dort weiterhin wider besseres Wissen argumentieren, weil nun einmal nicht sein darf was nicht sein kann. Die Ministerin hat sich nun einmal aus dem Fenster gelehnt und kann nach den Spielregeln der Politik vor dem Absturz nicht etwa dadurch bewahrt werden, daß sie wieder hinter die Brüstung zurücktritt und erklärt, fachlich und sachlich unzutreffenden Berichten ihrer Beamten aufgesessen zu sein, sondern sie muß sich nun tapfer weiter blamieren. Wenn dann die Gerichte diesem Spuk endgültig ein Ende gemacht haben werden, wird sie natürlich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verweisen. Der Steuerzahler wird dann 167.000 neue Sturmgewehre mit der Charakteristik eines Maschinengewehrs bezahlen. Möglicherweise ist dieses Geld dann nicht einmal zum Fenster hinausgeworfen, denn nach einem Vierteljahrhundert kann man ja eine Neubeschaffung auf höherem technischen Niveau durchaus vertreten. Die Soldaten bekommen dann, bildlich gesprochen, statt eines Audi A 6 einen Porsche. Der politischen Posse hingegen, die hier gespielt wird, hätte es nicht bedurft. Denn derartige Possen werden auf der politischen Bühne ohnehin in großer Zahl geboten.

Beleidigung des Türkentums

Man sollte eigentlich meinen, Musik und Politik hätten nichts miteinander zu tun. In diesen Tagen werden wir eines schlechteren belehrt. Die Türkei hat auf EU-Ebene gegen das Konzertprojekt „Aghet“ der Dresdner Sinfoniker zum Genozid an den Armeniern vor 100 Jahren interveniert. Der türkische Botschafter soll verlangt haben, daß die Europäische Union die finanzielle Förderung für die internationale Produktion einstellt, so der Intendant der Dresdner Sinfoniker. Die Werbung für das Konzert wurde dann auch von der einschlägigen EU-Website gelöscht. In diesem Zusammenhang fällt mir natürlich unwillkürlich ein, daß die EU sich in der Flüchtlingsfrage vom Wohlwollen der Türkei abhängig gemacht hat, was unsere famose Bundeskanzlerin durchgesetzt hat.

Der Umgang der Türkei mit dem Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren ist in der Tat bemerkenswert. Es dürfte in der historischen Wissenschaft inzwischen nahezu nicht mehr streitig sein, daß der Tod von über 1 Million Armeniern im Zuge ihrer Vertreibung aus dem osmanischen Reich als Völkermord im Sinne der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen anzusehen ist. Die Leugnung dieses Völkermordes ist sogar in einigen Staaten Europas strafbar (Schweiz, Griechenland, Slowakei etc.). Umgekehrt ist es in der Türkei strafbar, diesen Völkermord bei seinem Namen zu nennen. Die Handhabe dafür ist der im internationalen Vergleich sicherlich einzigartige Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“). Diese Vorschrift dient Herrn Erdogan und seinen Hofschranzen in erster Linie dazu, mißliebige Journalisten und Schriftsteller aburteilen zu lassen. Von einer unabhängigen Justiz kann in diesem Lande ja keine Rede sein.

Welche Maßstäbe indessen in der Europäischen Union herrschen, in die Erdogan sein Land so rasch wie möglich führen will, sollte er sich vielleicht einmal näher ansehen. So hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte im Jahre 2013 entschieden, daß die Meinungsfreiheit auch für die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern gilt. Auf der anderen Seite existiert seit 2007 eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, die ausdrücklich auch die Leugnung und Trivialisierung von Völkermorden verbietet. Die europäische Rechtslage läßt sich somit dahingehend zusammenfassen, daß man den Völkermord an den Armeniern nicht leugnen darf, aber auch nicht bestraft werden darf, wenn man es trotzdem tut.

Man stelle sich nur einen Augenblick lang vor, die Regierung eines europäischen Landes, etwa Deutschlands, stelle den Völkermord an den europäischen Juden (Holocaust) in Abrede und verfolge jeden strafrechtlich, der ihn beim Namen nennt. Abgesehen davon, daß dem in Deutschland natürlich § 130 Abs. 3 StGB entgegensteht, wie das auch in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist, zeigt dieser Vergleich die Unhaltbarkeit der türkischen Position zum Völkermord an den Armeniern auf. Damit wird auch an diesem Detail der türkischen Politik deutlich, daß dieses Land in der Europäischen Union nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Nicht nur, daß die Meinungsfreiheit dort mit stiefelbewehrten Füßen getreten wird, nein, selbst die Benennung historischer Tatsachen steht unter Strafe. Man gehört eben zum orientalisch-islamischen Kulturkreis. Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sind dort unbekannt. Unsere Beziehungen zu diesem Kulturkreis sollten wir daher auf Geschäftsbeziehungen beschränken.

Unterwerfung

Wer sich heute Abend die Tagesschau angesehen, besser: zugemutet hat, dem sollte klar sein, daß der Islam in Europa nicht nur angekommen ist, sondern tatsächlich das Denken und Handeln seiner führenden Repräsentanten bestimmt. Islam heißt nun einmal wörtlich übersetzt Unterwerfung. Europa hat sich unterworfen.

Gleich zweimal konnte man in der Tagesschau die Zeichen der Unterwerfung betrachten.

Die mangels völkerrechtlich vollständiger Staatlichkeit der Europäischen Union nicht Außenministerin, sondern Außenbeauftragte genannte Federica Mogherini trat in Teheran zusammen mit einem der dort regierenden Geistlichen auf. Passend zu seinem geistlichen Gewand trug sie ein das Haupthaar im wesentlichen und die Halspartie völlig verhüllendes Tuch. Diese amtlich als „Islamische Republik Iran“ firmierende religiöse Diktatur, die hierzulande gern verniedlichend als Theokratie (Gottesstaat) bezeichnet wird, duldet nun einmal nicht, daß Frauen in der Öffentlichkeit in sogenannter unislamischer Kleidung, also ohne wenigstens Haar und Hals verhüllendes Tuch auftreten. Das Gebot der Ganzkörperverhüllung mit dem sogenannten Tschador läßt sich inzwischen wohl nicht mehr allgemein durchsetzen. Europäische Politikerinnen fügen sich offensichtlich ohne weiteres in dieses religiöse Gebot. Anstatt selbstbewußt als Vertreterinnen des aufgeklärten Teils dieser Welt aufzutreten und es höflich, aber bestimmt abzulehnen, sich derartigen Kleidungsvorschriften zu unterwerfen, übt man sich in nicht verstandener diplomatischer Höflichkeit. Abgesehen davon, daß die Diplomatie ohnehin als die Kunst der höflichen Lüge bezeichnet werden kann, ist diese Haltung für unser Ansehen in der Welt schlicht katastrophal. Natürlich ist Höflichkeit gegenüber dem Gastgeber selbstverständlich. Der Höflichkeit wird aber durch das Tragen in Europa als formell empfundener Kleidung voll und ganz Rechnung getragen. Gleichzeitig wird jedoch signalisiert, daß die eigenen Grundüberzeugungen auch nicht im Ansatz verhandelbar sind. Bayerisch heißt das schlicht: mia san mia.

Der Papst besuchte die griechische Insel Lesbos, die wegen ihrer Nähe zur Türkei ständig von Migranten mit Schlauchbooten angesteuert wird. Davon sind ein Teil, aber wirklich nur ein Teil, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Nach vielen barmherzigen Worten und dem medienwirksamen Kranzwurf in das in der Tat für viele zum nassen Grab gewordene Mittelmeer nahm er dann drei solcher syrischer Familien mit nach Hause in den Vatikan. Wer allerdings nach dem ersten Satz dieser Nachricht erwartet hatte, es handele sich dabei um drei christliche Familien, die ja nun in nicht geringer Zahl aus Syrien nach Europa kommen, der sah sich enttäuscht. Nein, es handelt sich um drei muslimische Familien. Man reibt sich die Augen und prüft, ob seine Gehörgänge nicht doch mit Ohrenschmalz verstopft sind. Nachdem aber weder die Augen noch die Ohren getrogen haben, beginnt man nachzudenken. Natürlich wäre es nichts anderes als normal gewesen, hätte das Oberhaupt der mit großem Abstand größten christlichen Kirche solchen Familien in seinem Lande Asyl gewährt – der Vatikan ist nota bene ein Staat -, die zu seinen Gläubigen, mindestens aber zu seinen christlichen Brüdern und Schwestern gehören. Daß er sich der unter europäischen Politikern offenbar immer mehr in Mode kommenden Anbiederung an den Islam anschließt, evoziert ein Nachdenken über die Ursachen. Ausgerechnet der Papst, der seine Kirche behutsam für die Duldung, wenn nicht gar Anerkennung der liberalen Lebenswirklichkeit ihrer Gläubigen öffnet, biedert sich bei der antiliberalsten und rückständigsten der großen Religionen an. Das ist logisch inkonsistent. Das ist auch nicht das intellektuelle Format, das dieses Amt erfordert. Die Schuhe seines Vorgängers sind ihm offenbar zu groß. Daß er gleich zu Beginn seiner Amtszeit es abgelehnt hat, in die unbequemen zeremoniellen Schuhe zu schlüpfen, die sein Vorgänger ohne Murren ganz selbstverständlich als eine der vielen Bürden dieses Amtes getragen hat, gewinnt von daher eine damals noch nicht erkennbare symbolische Bedeutung.

Wer schützt eigentlich die Völker Europas vor ihren Repräsentanten?

Die spinnen, die Deutschen!

Asterix-Leser wissen es schon längst: Die spinnen, die Römer! Oder auch schon mal: Die spinnen, die Briten! Das ist der gallische Kommentar zu dem im Heft über die Briten persiflierten Brauch der „geheiligten“ Teestunde am Nachmittag. Dafür wird selbstverständlich der Kampf eingestellt. Die Zeichnungen des genialen Albert Uderzo von den das Schlachtfeld zur Teestunde verlassenden Briten und den darüber völlig perplexen Römern kamen mir unwillkürlich in den Sinn, als ich von der neuesten Kapriole des gewerkschaftlich organisierten Wehrwesens in Deutschland erfuhr. Es gilt ja nun schon seit vielen Jahren auch in der Bundeswehr eine Arbeitszeitregelung, wie sie auch sonst im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist. Das mag in Friedenszeiten ja grundsätzlich in Ordnung sein. Denn der Friede unterscheidet sich vom Krieg unter anderem ja auch dadurch, daß das Leben nur zum Teil dem Broterwerb gewidmet ist, und ansonsten eben gelebt werden kann. Das ist auch in anderen Armeen so. Die Bundeswehr hat aber offenbar ein Problem mit den anfallenden Überstunden. Deren Ausgleich, sei es in Form vermehrten Personalbedarfs, sei es in Form von zusätzlichen Gehaltszahlungen, gibt der chronisch rachitische Wehretat nicht her. Auf der anderen Seite wird jedoch, streng gewerkschaftlich orientiert, alles dem Dienst zugeschlagen, was nur irgendwie so eingeordnet werden könnte. Besonders absurd ist dabei die rechtliche Bewertung des Schlafs an Bord des Kriegsschiffs, auf dem der wackere Seemann Dienst tut. Denn wenn er an Bord schläft, dann ist das Dienst und rechnet in die 41 Stunden wöchentliche Dienstzeit. Schläft er hingegen im Hotel an Land, dann ist das natürlich dienstfreie Zeit, und sei es in Honolulu. Ob der Bund dabei etwas spart, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen, denn darauf kommt es beim gewerkschaftlich geprägten Denken nicht an. Kann diese deutsche Marotte noch von den NATO-Partnern belächelt werden, ist die neueste Kapriole der deutschen Dienstzeitregelung geeignet, die Einsatzfähigkeit nicht nur der Bundeswehr, sondern der NATO zu beeinträchtigen. Zur Vermeidung eines hohen Überstundenberges bei der Bundeswehr muß nun bei Übungen auch im Rahmen der NATO der deutsche Soldat pünktlich Feierabend machen. Die Begeisterung auf Seiten der Verbündeten dürfte sich in engen Grenzen halten und auf die Soldaten beschränken, die gerne mal ein paar Stunden früher in die Kneipe gehen wollen. Den verantwortlichen Offizieren indessen dürfte jegliches Verständnis dafür fehlen, daß ihre deutschen Kameraden sich mitten in der Übung wie die Briten bei Asterix vom Truppenübungsplatz entfernen oder sich aus der Stabsbesprechung abmelden. Die spinnen, die Deutschen! Aber bei vollem Lohnausgleich!

 

Alles Theater

Man hat die Szene noch vor Augen. Letzten Sonntag in Kassel, als ein Mann im Clownskostüm der AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht warf. Der zweite Mann hatte das ja gefilmt und sofort ins Internet gestellt. Nun ist es das Verdienst der FAZ, die Hintergründe dieser Aktion aufgedeckt zu haben. Es handelte sich nämlich, man lese und staune, um ein Forschungsprojekt im Bereich der „Aktionskunst“. Die Täter, und angesichts einer Straftat ist diese Bezeichnung allein angemessen, waren Mitglieder des sogenannten „Peng! Collektive“. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein von der Kulturstiftung des Bundes gefördertes Projekt, bei dem es sich um folgendes handeln soll:

„Die Aktionskünstler/innen des Leipziger „Peng! Collektive“ gründen gemeinsam mit dem Schauspielhaus Dortmund die fiktive PR-Agentur ‚Die Populisten‘. In sechs Eskalationsstufen erforschen ‚Die Populisten‘ die Möglichkeiten politischer Aktionskunst im Stadtraum sowie im Netz, im Fernsehen und im Theater. Themen sind der Rechtsradikalismus in Dortmund sowie die nordrhein-westfälische Waffenproduktion für den internationalen Markt.“ Gefördert wird das Ganze offenbar aus einem Spezialfonds mit dem schönen Namen „Doppelpass“, der mit 2,25 Millionen € die „Kooperation von freien Gruppen und festen Tanz-und Theaterhäusern“ unterstützt. Derartiges Geschwurbel hätte man früher als höheren Blödsinn bezeichnet. Auf den Mülldeponien der mit öffentlichen Geldern hochsubventionierten Theater und ihrem Umfeld wachsen offenbar auch solche Sumpfdotterblumen.

Nun könnte man dieses Milieu, das sicherlich ein weites Forschungsfeld für Psychoanalytiker sein könnte, sich selbst überlassen. Wo ein paar bekiffte Möchtegernkünstler sich ihre bizarren Phantasien ausmalen, brauchte niemand anders hinzugehen. Leider wird dieses Milieu jedoch mit Steuergeldern finanziert. Ohne diese Gelder wäre es nicht lebensfähig. Das beweist zusammen mit anderen Abstrusitäten unseres Kulturbetriebes, daß Kunst und Kultur zu wichtig sind, um sie allein solchen Leuten zu überlassen, die aus diesem Milieu kommen. Wären in den Kultus- und Wissenschaftsministerien sowie den einschlägigen Stiftungen stattdessen Beamte mit einem akademischen Hintergrund als Juristen, Betriebswirte oder Naturwissenschaftler für diese Szene, insbesondere ihre Finanzierung zuständig, so würde allein schon diese Personalauswahl sicherstellen, daß für solchen Unfug kein Geld zur Verfügung steht. Das hätte zur Folge, daß dieser Quatsch völlig unterbleibt. Und Deutschland wäre ein kulturell höher stehendes Land als vorher.

Noch eine gut bezahlte Null

Volker Beck ist mit Drogen erwischt worden. Jetzt versteht man vieles besser. Der Herr hat dann erklärt, seine Ämter umgehend niederzulegen. Die Ehrenämter hat er auch tatsächlich an den Nagel gehängt. Die Ehre, na ja. Aber das gut bezahlte Parlamentsmandat behält er natürlich. Wer viel Zeit hat, braucht auch viel Geld. Vor allem als Junkie. Als Trost bleibt uns, deren Steuergelder in seine Taschen fließen, nur die begründete Hoffnung, daß wir diesen widerlichen Kerl nicht mehr so oft auf der Mattscheibe sehen müssen. Nur noch hinten.

Ja, wo samma denn?

Bayern gilt in Deutschland in vielerlei Hinsicht als ganz besonderes Land. Unter anderen wird dort bekanntlich nicht selten eine deutliche, auch schon einmal derbe Sprache gepflegt. Je nach Betroffenheit und Standpunkt wird das dann begrüßt oder bekrittelt. Gleichgültig ist es den Leuten in der Regel nicht. Für Unterhaltung ist gesorgt. Diesen spezifischen Charakter der Menschen in seinem Sendegebiet abzubilden, ist natürlich auch eine der Aufgaben des Bayerischen Rundfunks. Eine gute Gelegenheit, diesen Auftrag zu entsprechen, hat er am 1. März dieses Jahres verpaßt.

In der wöchentlichen Münchener Runde moderierte Sigmund Gottlieb die Diskussion von vier Gesprächspartnern zum Thema Flüchtlingskrise: Schafft Merkel noch die Wende? Was denn sonst in diesen Tagen! Eingeladen waren der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, der frühere griechische Außenminister Dimitris Droutsas, die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Publizist Henryk M. Broder. Gerade das Aufeinandertreffen der, zurückhaltend formuliert, emotionsgesteuerten Claudia Roth und des scharfzüngigen Henryk M. Broder hätte ein unterhaltsames Wortgefecht garantiert. Indessen wurde Broder kurzfristig wieder ausgeladen. Seine Rückfrage bei der zuständigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks ergab, daß Claudia Roth sich geweigert hatte, an der Sendung teilzunehmen, wenn Broder mit am Tisch sitzen werde. Der Bayerische Rundfunk entschied sich dann dafür, Roth nachzugeben und Broder wieder auszuladen. An seiner Stelle wurde der Politik- und Medienwissenschaftler Norbert Bolz eingeladen, der zwar mit durchaus klugen Beiträgen das leistete, was man von einem seriösen Experten erwarten darf, aber doch etwas blaß blieb.

Der Vorgang ist erstaunlich und alarmierend zugleich. Merkmal einer freien und unabhängigen Presse, wozu sich gerade unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk gerne zählt, ist es unter anderem, Wünschen oder gar Pressionen von Politikern unter keinen Umständen nachzugeben. Die richtige Entscheidung in diesem Sinne wäre es natürlich gewesen, der Politikerin Roth zu bedeuten, daß die Zusammensetzung der Diskussionsrunde nun einmal Sache des veranstaltenden Senders sei. Geladene Gäste hätten natürlich die Möglichkeit, zu kommen oder auch nicht. Wenn die Frau Bundestagsvizepräsidentin sich mit Herrn Broder nicht an einen Tisch setzen wolle, dann sei das ihr gutes Recht, sie müsse dann aber auch nicht kommen. Und wenn die Frau Spitzentörin ihrer Partei dann bockig geblieben wäre, hätte man halt jemand anders eingeladen. So aber wurde der fatale Eindruck erweckt, daß jedenfalls höherrangige amtierende Politiker gewisse Sonderrechte genießen, hinter die das Informationsinteresse der Fernsehzuschauer ebenso zurücktreten muß, wie der Anstand gegenüber einem geladenen Gast, der eben keine Extrawurst gebraten haben will, auf der Strecke bleibt.

Henryk M. Broder ist nun einmal wie gesagt ein außerordentlich scharfzüngiger, aber auch scharfsinniger Teilnehmer am politischen Diskurs in diesem Lande. Nach eigenem Bekunden hätte er bei dieser Gelegenheit Claudia Roth gerne gefragt, was sie sich eigentlich dabei denke, wenn sie bei Demonstrationszügen hinter Parolen hergehe wie: Deutschland verrecke! Oder: Deutschland, du mieses Stück Scheiße! Eine solche Frage ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Wer sich sonst vor Sorge über allgegenwärtige Verletzungen der Menschenwürde nicht einkriegen kann, der muß sich gerade solche Fragen gefallen lassen. Diese Fragen führen dann auch unausweichlich zu Überlegungen, wo und wie Claudia Roth ihre Abneigungen, ihr Mitgefühl und ihre Sympathie zu verteilen pflegt. Nach Sachlage jedenfalls am wenigsten zu Gunsten der inzwischen sogenannten „Urdeutschen“, die in unserem Lande immer noch und gottlob die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das inoffizielle Amt der Bundesempörungsbeauftragten übt sie keinesfalls unparteiisch aus. Wenn Broder sie deswegen teils mit harschen Formulierungen an der Grenzlinie zwischen Unhöflichkeit und Flapsigkeit bedenkt, dann ist das vor diesem Hintergrund durchaus nicht unangebracht. Zieht man des weiteren in Betracht, daß die Lösungskompetenz dieses Parlamentspapageis – was sich nicht nur auf den von ihr bevorzugten Modestil bezieht – gegen null geht, dann liege ich wohl mit meiner Charakterisierung als hysterische Doppel-Null aus Babenhausen mit der Lizenz zum Dummschwätzen richtig. Auf ein Fernsehduell Henryk M. Boder gegen Claudia Roth müssen wir jedoch leider immer noch warten.