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Europa – warum?

Zu den politischen Gewissheiten, die Journalisten und Politiker wie ein Mantra ihren Verlautbarungen einzufügen pflegen, gehört die Beschwörung eines vereinten Europa. Mehr Europa, so scheint es, ist nicht nur die Lösung aller aktuellen Probleme. Nein, mehr Europa,, das ist eine historische Gesetzmäßigkeit. Mehr Europa, das ist die Garantie des ewigen Friedens, verbunden mit wachsendem Wohlstand für alle Bewohner der Landmasse zwischen Nordkap und Kreta, der Staaten von Irland im Westen bis Ungarn im Osten. Doch bei so viel Gewissheit sollten nachdenkliche Menschen hin und wieder Zweifel anmelden. Denn  nicht einmal in den Naturwissenschaften gibt es durchgehend unhinterfragbare und nicht mehr widerlegbare Gewissheiten. Umso mehr muß dies für die von vielen Faktoren bestimmte Entwicklung der Menschheit und ihrer politischen Systeme gelten.  Wer Gewißheiten infrage stellt, kann leicht als Ketzer angesehen werden. In früheren Jahrhunderten endeten Ketzer nicht selten auf dem Scheiterhaufen. In unserer Zeit, so scheint es, ist man natürlich schon weiter und begnügt sich mit dem virtuellen Scheiterhaufen, sprich, der Erklärung zur Unperson. Gerade in Deutschland gibt es dafür ja nun einmal aktuelle Beispiele genug. Stellvertretend für alle will ich nur Thilo Sarrazin erwähnen.

In ihrer Europa-Begeisterung lassen sich die deutschen Journalisten und Politiker von niemandem  übertreffen. Das muß nicht weiter ausgeführt werden. Wer dagegen einwendet, es sei doch eher der französische Präsident Macron, der derzeit die europäische Einigung vorantreibt, der hat offenbar immer noch nicht begriffen, daß französische Politiker stets Frankreich meinen, wenn sie Europa sagen.

Doch woran liegt es, daß gerade in Deutschland die Bereitschaft so groß ist, nationale Souveränität Stück für Stück an Europa  abzugeben? Eine Erklärung liegt sicherlich darin, daß unter deutschen Politikern, mehr noch unter ihren journalistischen Büchsenspannern, der Gedanke außerordentlich virulent ist, die Nationen überhaupt aufzulösen und in einer europäischen, besser noch Weltbevölkerung aufgehen zu lassen. Mit einem Schlage wären dann doch alle  nationalistisch grundierten Spannungen und Feindschaften beseitigt,  eine friedliche Masse von Konsumenten ohne Erinnerung an die finstere Vergangenheit wandelte entspannt und glücklich durch das Elysium, in das sich auf diese Weise die Erde verwandelt hätte. Hinzu kommt noch, daß infolge mangelnden, oft sogar völlig fehlenden historischen Wissens diese Vordenker der deutschen „Bevölkerung“ der festen Überzeugung sind, daß gerade von dem deutschen Volk jahrhundertelang nichts anderes ausgegangen sei, als Spannungen, Streit, Krieg und Völkermord. Ach wie schön wäre es doch, einem  derartig  kontaminierten Kollektiv nicht angehören zu müssen! Und so findet man bei deutschen Politikern solche Aussagen wie die  der seinerzeitigen SPD-Ministerin Renate Schmidt aus dem Jahr 1987:  „Die Frage, (ob die Deutschen aussterben), das ist für mich eine, die ich an allerletzter Stelle stelle, weil dieses ist mir, also so wie sie hier gestellt wird,  verhältnismäßig wurscht“. Und wenig überraschend bekennt die bis vor kurzem amtierende Bundesvorsitzende der Jusos, Franziska Drohsel,: „Ja, also deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe. Würde ich politisch sogar bekämpfen.“ Und für den Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, gibt es Völker überhaupt nicht, mindestens nach eigener Interpretation dieses unglaublichen Satzes jedenfalls jenseits der Völkerrechtssubjekte nicht, denn das sei ja alles völkisch, etc. pp. Man ist versucht, diesem famosen Politiker den vergifteten Rat zu geben, solche Behauptungen doch einmal in Frankreich, China, Persien oder der Türkei aufzustellen. Man braucht wenig Phantasie um sich vorzustellen, daß er dort künftig in einem Raum leben würde, dessen Tür von innen nicht geöffnet werden kann. Die Nähe gerade seiner Partei zu den unsäglichen Zeitgenossen, die ihr eigenes Land geradezu pathologisch hassen, zeigt sich an seiner Parteifreundin Claudia Roth. Sie marschiert schon einmal ganz gerne hinter einem Transparent her, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“

Mindestens naiv ist auch die Vorstellung, wirtschaftlicher Wohlstand  werde gewissermaßen durch die Addition  der Volkswirtschaften Europas wenigstens linear, wenn nicht sogar exponential gesteigert. Zumindest kann infrage gestellt werden, ob zum Beispiel in Deutschland der Nachweis erbracht werden kann, daß sich Wirtschaftskraft und Wohlstand nachweislich aufgrund der Mitgliedschaft in EU und im Euroraum deutlich besser entwickelt haben, als dies der Fall gewesen wäre, wenn Deutschland den Weg der Schweiz oder Norwegens gegangen wäre. Denn der zeitliche Gleichlauf von Wirtschaftsentwicklung und europäischer Einigung sagt nichts überden Ursachenzusammenhang aus. Kausalität und Korrelation sind nun einmal zweierlei.

Vielleicht auch deswegen wird gerne von den Verfechtern einer immer weitergehenden staatlichen Vereinigung Europas ins Feld geführt, Europa sei doch auch  kulturell eigentlich eine Einheit, und deswegen sei es doch nur logisch, auch die staatliche Einheit, mindestens in der Form eines europäischen Bundesstaates, anzustreben. Das  ist zu hinterfragen.

In der Tat ist gerade die Kultur in ihren Ausprägungen Kunst und Wissenschaft supranational. Das gilt vor allem für die europäische Kultur. Beginnen wir bei der Musik. Bach, Händel, Beethoven, Mozart, Schumann, Mendelssohn, Strauß, Vivaldi, Verdi, Rossini, Puccini,  Boccherini, Berlioz, Bizet, Saint-Saens und so weiter und so fort. Unübersehbar ist die klassische Musik, egal in welchem Lande ihr Komponist lebte, und welchem Volk er angehörte, europäische Musik. Das gilt ungeachtet etwa der Thematik, die in Opern verarbeitet wurde, und das gilt auch ungeachtet der politischen Einstellung mancher großen Komponisten. Daß etwa Giuseppe Verdi ein glühender italienischer Nationalist war, tut der Internationalität seines Opernwerkes keinen Abbruch. Nicht viel anders ist es mit der Literatur. Auch wenn sie selbstverständlich sprachgebunden ist, so ist sie dennoch durch ihre Übersetzungen in andere Sprachen Gemeingut geworden. Shakespeare etwa ist in Deutschland genauso populär wie in Großbritannien, Dante Ailghieri gehört nicht Italien allein,  Goethe und Jünger gelten in Frankreich viel, letzterer sogar mehr als in Deutschland. Über die Malerei wollen wir erst gar nicht reden, sie ist genauso europäisches Gemeingut we zum Beispiel die Architektur, die uns romanische und gotische Dome in allen christlichen Ländern gegeben hat. Was in Europa an wissenschaftlichem Fortschritt entstanden ist, blieb niemals innerhalb der nationalen Grenzen. Die Entdeckung der Röntgenstrahlen und der Kernspaltung gelang jeweils deutschen Wissenschaftlern. Doch wurde das nicht nur europäisches, sondern weltweites Gemeingut. Was im übrigen hier zu Europa gesagt wird, gilt darüber hinaus für alle Gegenden dieser Erde, die europäisch geprägt sind, wie etwa Nord- und Südamerika oder Australien. Ganz deutlich wird dies  in der Musik, die ja auch in ihren amerikanischen Vertretern wie Bernstein oder Piazolla in der europäischen Tradition steht.

Dieser flüchtige Blick auf Kultur und Wissenschaft zeigt, daß ihre Entwicklung  international verlaufen ist, obgleich es keine supranationale Staatlichkeit gab. Kultur und Wissenschaft gedeihen unabhängig von staatlichen Formen und Organisationen. Überspitzt gesagt: Mozart brauchte Europa nicht. Das Automobil durchbrach auf seinem Siegeszug sämtliche Grenzen, ja ignorierte sie schlichtweg.  Kultur und Wissenschaft kennen keine Staatsgrenzen. Und deswegen muß man sie für die weitere oder gar bessere Entwicklung von Kultur und Wissenschaft erst gar nicht  abschaffen.

Das heißt nicht, daß supranationale Organisationsformen nicht sinnvoll oder zweckmäßig sein können. Ganz im Gegenteil. Die Geschichte kennt immer wieder Organisationsformen über  oder neben den Staaten. Sie ersetzten sie indessen nicht. Vielmehr ergänzten sie  den Nationalstaat. Ein typisches Beispiel ist die Hanse. Es handelte sich um eine Art Zweckverband von Handelsstädten über nationale Grenzen hinaus. Gegenstand war jedoch nur der Handel und nichts anderes, etwa eine gemeinsame Außenpolitik. Ein anderes Beispiel ist der deutsche Zollverein. Auch hier ging es, ähnlich wie beim Vorläufer der heutigen EU, lediglich um die Beseitigung von Handelshemmnissen in Gestalt von  unterschiedlich hohen Zöllen. Derartige Zweckverbände ließen die Staatlichkeit der beteiligten Völker völlig unberührt. Gleiches gilt für militärische Bündnisse von der Antike an (Attischer Seebund) bis zur Gegenwart (NATO).

Abgesehen davon, daß der Nationalstaat die natürliche Organisationsform der Völker ist,  kann auch nur der Nationalstaat wwirklich demokratisch organisiert werden. Denn das Grundprinzip  der Demokratie ist nun einmal, daß jeder Staatsbürger gleichberechtigt an der politischen Willensbildung mitwirken kann. Es gilt international der Grundsatz: „One man, one vote“. Dies ist zum Beispiel in einem europäischen Bundesstaat nicht möglich.  Schon jetzt ist die EU insoweit völlig undemokratisch organisiert.  Denn die Stimmrechte bei den europäischen Wahlen sind keineswegs gleichgewichtig. Die Wählerstimme etwa eines Deutschen hat nur einen geringen Bruchteil des Wertes der Wählerstimme eines Luxemburgers oder gar eines Maltesers. Wollte man das Gewicht einer jeden Wählerstimme in der Europäischen Union gleich bemessen, so müßte man die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament um ein Vielfaches erhöhen, sodaß seine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Denn es ist nicht möglich, ein Parlament mit tausenden von Mitgliedern arbeitsfähig zu organisieren. Dies ist ja gerade der Grund dafür, daß die repräsentative Demokratie an die Stelle der direkten  Demokratie getreten ist. Die vollständige Abschaffung der Nationalstaaten in Europa indessen ist absolut unvorstellbar. Denn entgegen der Traumtänzereien deutscher Politiker existieren die Völker, und zwar durchaus vital. Nicht nur, daß sie jeweils ihre eigenen Sprachen haben und es eine europäische Sprache nicht gibt. Sie sind nun einmal in der Tat historisch gewachsen und  bestehen letztendlich auf jeden Fall vorwiegend aus den Nachkommen der Menschen, die auch in den Jahrhunderten zuvor auf diesem Staatsgebiet gelebt haben. Darin liegt auch die tiefere Ursache der Feststellung von Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat.  Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten und zu sichern.“

Europa, das ist ein geographisch abgegrenzter Kulturraum. Seine Vielfalt ist auch seine Stärke. Es gibt keinen vernünftigen Grund, daran  etwas zu ändern. Es gibt jedoch viele Gründe dafür, die Zusammenarbeit auf einigen Gebieten zu intensivieren, ohne dabei die einzelnen Völker zu entmündigen.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Und täglich grüßt das Murmeltier! Anders als im gleichnamigen Film ist es nicht jedes Mal der 2. Februar, an dem wir aufwachen und das gleiche erleben. Nämlich die x-te Wiederholung der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Insoweit befinden wir uns tatsächlich in der Zeitschleife. Nun also Horst Seehofer, der die banale Tatsache verkündet, daß der Islam nicht zu Deutschland gehört. Und nun erwartbar die Antwort von Angela Merkel, wonach der Islam zu Deutschland gehört. Dabei kann man die Anhänger beider Auffassungen schon in zwei Lager sortieren. Klar und unverbildet denkende Bürger, für die eben das Wasser nass und die Nacht finster ist, und sich moralisch erhaben und weltoffen dünkende Klugsch… aus dem Dunstkreis von Politik, Kirchen, Medien und Hochschulen. Dabei fällt auf, daß die Höhe des formalen Bildungsabschlusses nicht selten in einem umgekehrten Verhältnis zum Denkvermögen steht.

Denken wir also einmal. Die Frage, ob eine Religion zu einem Land gehört oder nicht, kann nur anhand seiner gewachsenen Kultur beantwortet werden. Für Deutschland wie auch den abendländischen Kulturkreis insgesamt gilt, daß seine geistigen Grundlagen und kulturellen Traditionen im wesentlichen von der antiken Philosophie und dem Christentum, zu einem Teil auch von dem Vorläufer des Christentums, dem Judentum, geprägt sind. Der Islam ist überhaupt erst im siebten Jahrhundert nach Christus entstanden. In nennenswerter Zahl sind die Anhänger dieser Religion in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ansässig. Allein schon die Betrachtung dieses kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vielen Jahrhunderten, in denen das Christentum Europa geprägt hat (damit auch die europäischen Auswanderer nach Amerika) zeigt schon, daß von einem prägenden Einfluß im Sinne des Dazugehörens nicht die Rede sein kann.

Wir leben nun im 21. Jahrhundert. Der abendländische Kulturkreis ist heute ganz wesentlich auch dadurch geprägt, daß in allen dazugehörigen Ländern der Anteil von Menschen, die keiner Religion angehören, von beachtlicher Größe ist. In Deutschland ist das bereits mehr als die Hälfte. Prägend für Gesellschaftsordnung und Kultur ist auch allgemein eine gewisse Religionsferne, auch soweit es das tägliche Leben der Menschen angeht, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Die Dominanz der Religion, wie wir sie noch bis ins 20. Jahrhundert hinein beobachten können, ist einer freundlichen Gleichgültigkeit gewichen. War es etwa im 15. Jahrhundert noch selbstverständlich, daß z. B. die Bürger der Stadt Pisa in Italien ihre nach heutigen Verhältnissen milliardenschwere Beute, die sie in einem Krieg mit den Türken gemacht hatten, vollständig in den Bau eines prächtigen Domes steckten, ist es heute völlig unvorstellbar, daß eine Stadt oder gar ein Staat auch nur einen nennenswerten kleinen Teil seiner Einkünfte für den Bau von prächtigen Gotteshäusern verwenden könnte, jedenfalls was den abendländischen Kulturkreis angeht. Dem entspricht auch, daß ein Machtkampf zwischen weltlichen und religiösen Autoritäten, wie wir das im Mittelalter zwischen Kaiser und Papst beobachten können, heute undenkbar ist.

Maßgeblich ist auch und vor allem, welcher rechtliche Rahmen für das Zusammenleben der Menschen heute maßgeblich ist. Das ist im abendländischen Kulturkreis jeweils eine Verfassung, die nicht nur die Staatsorganisation regelt, sondern den Bürgern Grundrechte gibt, die in erster Linie auch Freiheitsrechte sind. Es ist daher durchaus erhellend, einmal zu untersuchen, inwieweit religiöse Gesetze oder Verhaltensregeln mit der Verfassung eines Landes, in unserem Falle mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Nachdem es hier um die Frage geht, ob der Islam zu Deutschland gehört, muß natürlich gefragt werden, inwieweit der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sinnvoll ist es dabei, gleichzeitig zu prüfen, inwieweit die Bibel, hier das Neue Testament, als Grundlage des Christentums, mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung vereinbar ist.

Dazu ist zunächst zu untersuchen, inwieweit die beiden heiligen Schriften der Christen und der Muslime Regeln für das Alltagsleben mit Gesetzeskraft aufstellen. In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, inwieweit solche religiösen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

Das Neue Testament ist nicht als Gesetzbuch konzipiert. Vielmehr enthalten die Evangelien mit Ausnahme der Offenbarung des Johannes lediglich Berichte über das Leben Jesu. Dazu gehören natürlich seine Predigten und sonstigen überlieferten Äußerungen. Ohne hier in die Einzelheiten gehen zu müssen, kann gesagt werden, daß Jesus natürlich die bereits im Alten Testament enthaltenen zehn Gebote als weiterhin verbindliche Gesetze betrachtet hat. Soweit diese Gebote Verhaltensmaßregeln für die Menschen aufstellen, handelt es sich samt und sonders um solche, die auch für aufgeklärte und religiös nicht gebundene Menschen unter der Geltung einer Verfassung wie das Grundgesetz verbindlich oder mindestens tolerabel sein können. Niemand wird etwa beanstanden können, daß man nicht töten, lügen oder stehlen soll. Soweit gefordert wird, man solle neben dem einen Gott keine anderen Götter verehren, ist das eine rein religiöse Regel, die keinerlei Auswirkungen auf das tägliche Leben und die staatliche Ordnung hat. Das maßgebliche Gebot Jesu ist die Pflicht, Gott und die Menschen zu lieben. Das entzieht sich völlig der Beurteilung anhand von weltlichen Verfassungen und Gesetzen. Konkrete Verhaltensmaßregeln wie etwa Kleidungs- und Speisegebote bzw. Verbote findet man im Neuen Testament nicht, ebensowenig etwa eine Pflicht, zur höheren Ehre Gottes männlichen Säuglingen oder Kleinkindern auf rituelle Weise das präputium von der glans penis abzuschneiden.

Anders der Koran. Sein Charakter als unbedingt zu befolgende Gesetzessammlung, die auch keinem Zweifel unterliegt, wird gleich zu Beginn in Sure 2 festgeschrieben. „Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, geoffenbart als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen…. Die ungläubig sind, haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Wir wollen uns im folgenden auf wenige Regeln dieser heiligen Schrift der Muslime konzentrieren.

Die Rechtsposition der Frau im Islam gehört zu den umstrittensten Themen in der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Hierzu enthält der Koran eine Reihe von Festlegungen. So bereits in der zitierten 2. Sure. Dort wird klar festgelegt, daß die Männer eine Stufe über den Frauen stehen (Vers 228). Erläutert wird dies in Sure 4, die auch überschrieben ist: Die Frauen: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen als Morgengabe gemacht haben.“ Weil das so ist, sind Frauen für die Männer natürlich jederzeit verfügbar. So heißt es in Sure 2, Vers 223:  „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“ In der von der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde in Deutschland vertriebenen Ausgabe. “ Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt.“ Von einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eheleuten ist nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Denn es heißt in Sure 4 Vers 34 auch: „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Konsequent wird deswegen auch das Erbrecht ausgestaltet. So wird hinsichtlich der Erben zweiter Ordnung (Geschwisterkinder) in Sure 4, Vers 176 festgelegt: „Gott gibt euch hiermit über die seitliche Verwandtschaft und deren Anteil am Erbe Auskunft… Wenn es verschiedene Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts“. in Sure 4, Vers 11 heißt es :“Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Die gleiche Unterscheidung wird gemacht, wenn es um den Wert der Aussage von männlichen und weiblichen Zeugen vor Gericht geht. In Sure 2, Vers 282 werden Regeln über den Zivilprozeß aufgestellt. Was die Zeugen angeht, so heißt es hier: „Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – Zwei Frauen damit für den Fall, daß die eine von ihnen sich irre, die eine, die sich nicht irrt, die andere die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere.“

Als Grundlage für die Pflicht der Frauen, sich ganz oder teilweise zu verschleiern (Kopftuch, Burka etc.) wird allgemein Sure 24, Vers 31 angesehen. Dort heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, ihren Schal sich über den vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinander schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie durch die Kleidung verborgen an ihnen tragen.“ Offenbar müssen männliche Muslime Frauen auch als irgendwie unrein betrachten, denn es heißt in Sure 4, Vers 43: „Und kommt auch nicht unrein zum Gebet, wenn ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, um die Waschung vorzunehmen, dann sucht einen sauberen hoch gelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände!“

Homosexualität, jedenfalls in der männlichen Variante, ist nach dem Koran verboten. Sure 7, Verse 80, 81 legen fest: „Und wir haben den Lot als unseren Boten gesandt. Damals als er zu seinen Leuten sagte: Wollt ihr denn etwas abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in eurer Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen.“ Und Sure 26 Verse 165,166 lauten: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und darüber vernachlässigen was euer Herr euch in euren Gattinnen geschaffen hat? Nein ihr seid verbrecherische Leute!“ Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet indessen den Bürgern vorzuschreiben, mit wem sie sexuellen Umgang haben und mit wem nicht, ausgenommen mit Kindern, weil damit deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wie ihre Menschenwürde (Art 1 GG) verletzt würde.

Weitere ganz konkrete Regeln für das Alltagsleben finden sich etwa in Sure 2, Vers 275, wo ein Zinsverbot ausgesprochen wird:  „Diejenigen, die Zins nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird ihre Strafe dafür sein, daß sie sagen Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“ Weiter in Sure 2, Vers 219: „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sagt: in ihnen liegt eine schwere Sünde..“ Das Verbot, Schweinefleisch zu essen, findet sich in Sure 6, Vers 145: „In dem, was mir als Offenbarung eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren oder Blut, das beim Schlachten ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch – das ist Unreinheit –, oder Greuel (nämlich Fleisch), worüber beim Schlachten ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist.“ Damit dürfte neben dem Schweinefleisch auch jede Art von Blutwurst verboten sein.

Das ist natürlich alles nicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen oder gar Religionslosen ist im Koran mehrfach angesprochen. Und zwar ganz eindeutig zum Beispiel in Sure 2, Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als töten“!. Vers 216: „Euch ist vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen.“ Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Vers 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören.“ Der Abfall vom Glauben zieht nach dem Wortlaut des Koran mindestens Gottes Zorn nach sich, nach der klassischen islamischen Überlieferung ist der Abfall vom Islam mit dem Tode zu bestrafen. Sure 16, Vers 106 lautet: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer äußerlich zum Unglauben gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn und sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Jedenfalls in der Praxis wird der Abfall vom Glauben in manchen islamischen Staaten bzw. Regionen auch auf dieser Erde mit dem Tode bestraft, wie etwa Pakistan.

Betrachtet man also die beiden Religionen Christentum und Islam etwa aus der Sicht eines liberalen, keiner Religion angehörigen Deutschen oder sonstigen Europäers, so finden sich im Neuen Testament, vor allem aber auch in der gelebten christlichen Praxis keine Kollisionen mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Der Islam hingegen ist hier von völlig anderer Natur. Die zitierten Vorschriften des Koran, die ja nun einmal als göttliches Gebot für den Moslem unveränderlich sind, kollidieren vielfach mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Besonders deutlich wird dies hinsichtlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserem Grundgesetz und den dazu in krassem Gegensatz stehenden Regelungen über das Verhältnis von Männern und Frauen im Koran. Die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau ist auch mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 unseres Grundgesetzes unvereinbar. Ein Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, wie es bei uns selbstverständlich ist, wäre jedoch mit dem Koran nicht vereinbar. Gleiches gilt für das Verbot der männlichen Homosexualität, wobei offenbar der göttliche Gesetzgeber oder sein menschlicher Chronist gar nicht daran gedacht haben, daß es auch weibliche Homosexualität geben kann. Die Unterwertigkeit der Frau, wie sie in ihren grundsätzlich geringeren Erbquoten wie auch dem grundsätzlich geringeren Beweiswert ihrer Zeugenaussage festgeschrieben ist, steht natürlich ebenfalls in diametralem Gegensatz zu Art. 3 Abs. 2 GG. Gleiches gilt für die Bekleidungsvorschriften, die ausschließlich den Frauen Regeln auferlegen, ob man diese nun als Gebot der vollständigen oder teilweisen Verschleierung interpretiert oder nicht. Mit demGrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, ist es natürlich nicht vereinbar, den Menschen vorzuschreiben, was sie essen und trinken dürfen oder nicht.

Die Einhaltung dieser religiösen Vorschriften wird in Deutschland auch von nicht wenigen Muslimen energisch eingefordert. Wenn Mädchen nicht am Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen dürfen, Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen zurückgewiesen wird und Frauen immer häufiger teil- oder ganz verschleiert in der Öffentlichkeit anzutreffen sind, dann kann kein Zweifel daran bestehen, was diese Religion vorschreibt, jedenfalls für einen großen Teil ihrer Anhänger. Hinsichtlich der Verschleierung beispielsweise ist es völlig unerheblich, ob die betreffenden Frauen dazu gezwungen werden oder dies aus eigenem Antrieb tun, vielleicht auch nur vorgeben zu tun. Denn in beiden Fällen kommt damit eine Minderwertigkeit der Frau im Verhältnis zum Mann zum Ausdruck. Gleiches gilt für das vielfach von Muslimen eingehaltene Verbot des Alkoholgenusses, das ja nun einmal mit dem Grundrecht des Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen, wie es aus den oben zitierten Suren ersichtlich ist, steht natürlich auch in diametralem Gegensatz zu der Religionsfreiheit in Art. 4 unseres Grundgesetzes. Daß diese religiöse Intoleranz bis hin zur Verfolgung Andersgläubiger in vielen islamischen Staaten gelebt wird, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das kann aber nicht vernachlässigt werden, nur weil Deutschland und die übrigen europäischen Staaten (noch) keine islamischen Staaten sind.

In der Debatte um Islam und Integration scheint allgemein Konsens darüber zu herrschen, daß als Mindestanforderung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz gehört, was natürlich dann auch bedeutet, daß nach diesem Bekenntnis gelebt werden muß. Wenn man das ernst nimmt, dann können religiöse Vorschriften, die mit den Grundrechten kollidieren, nicht akzeptiert werden.

Gehört der Islam zu Deutschland? Ganz offensichtlich nicht. Denn Bestandteil der deutschen kulturellen Identität und der Ordnung unseres Grundgesetzes kann eine Religion nicht sein, die von ihren Gläubigen die Beachtung von Vorschriften verlangt, und zwar auch im täglichen Leben, die maßgebliche Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes einschränken oder gar völlig verneinen.

Wer die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland unter Bedingungen stellt, etwa die; „Sofern das Grundgesetz beachtet wird,“ der vernebelt das Problem nur. Er gleicht dem Menschen, der etwa dem 1. FC Nürnberg das fußballerische Niveau der Weltklasse zuerkennt, vorausgesetzt, der Club gewinnt die Championsleague.

Leider werden wir uns mit der Debatte über den Islam und seine Vereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung und unserer Lebensweise noch lange herumschlagen müssen. Dafür bürgt schon die geistige Verfassung der Leute, die uns belehren und regieren wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Vom Saulus zum Paulus

Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand. Dieses alte Sprichwort wird gemeinhin so verstanden, daß nicht selten mit der Übernahme eines Amtes sich bei der betreffenden Person in unerwartetem Maße Weisheit und Wissen, Übersicht und Urteilsfähigkeit einstellen. Das mag bisweilen im Sinne eines auch zeitlichen Zusammentreffens gelegentlich der Fall sein. Aber es gibt offensichtlich auch die Fälle, in denen zu unterschiedlichen Zeiten die Erleuchtung und die Übernahme eines Amtes stattfinden. Das kam mir in den Sinn, als ich von der Rede des Altbundespräsidenten Joachim Gauck am 31. Januar 2018 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hörte und die veröffentlichten Auszüge las. Ausgehend von Heines Gedanken über die Freiheit und der Unterdrückung derselben in dem Regime, in dem Gauck selbst aufgewachsen ist, kam er zu dem Thema, das die öffentliche Diskussion in Deutschland beherrscht wie kein zweites. Offenbar hat er erkannt, daß es die Nationen nicht nur gibt, sondern daß sie vor Überfremdung geschützt werden müssen. Konkret gilt dies natürlich auch für Deutschland, wenn er ausführt:

„Ein Nationalstaat darf sich nicht überfordern. Wer sich vorstellt, quasi als imaginierter Vertreter eines Weltbürgertums alle Grenzen des Nationalstaates wegzunehmen, überfordert nicht nur die materiellen, territorialen und sozialen Möglichkeiten eines jeden Staates, sondern auch die psychischen Möglichkeiten seiner Bürger. Sogar der weltoffene Mensch gerät an seine Grenzen, wenn sich Entwicklungen vor allem kultureller Art zu schnell und zu umfassend vollziehen. Einen großen Einfluß in der Integrationspolitik hat lange Zeit die Konzeption des Multikulturalismus gehabt: was sich auch immer hinter den einzelnen Kulturen verborgen hat – Vielfalt galt als Wert an sich. Die Kulturen der Verschiedenen sollten gleichberechtigt nebeneinander existieren, für alle verbindliche westlich-liberale Wertvorstellungen wurden abgelehnt. Ich verstehe, daß es auf den ersten Blick tolerant und weltoffen anmuten mag, wenn Vielfalt derart akzeptiert und honoriert wird. Wohin ein solcher Multikulturalismus aber tatsächlich geführt hat, das hat mich doch erschreckt. So finde ich es beschämend, wenn einige die Augen verschließen vor der Unterdrückung von Frauen bei uns und in vielen islamischen Ländern, vor Zwangsheiraten, Frühheiraten, vor Schwimmverboten für Mädchen in den Schulen. Wenn Antisemitismus unter Menschen aus arabischen Staaten ignoriert oder mit Verweis auf israelische Politik für verständlich erklärt wird. Oder wenn Kritik am Islam sofort unter den Verdacht gerät, aus Rassismus und einem Haß auf Muslime zu erwachsen. Sehe ich es richtig, daß in diesen und anderen Fällen die Rücksichtnahme auf die andere Kultur als wichtiger erachtet wird als die Wahrung von Grund- und Menschenrechten? Ja, es gibt Haß und Diskriminierung von Muslimen in unserem Land. Und sich diesem Ressentiment und dieser Generalisierung entgegenzustellen, sind nicht nur Schulen und Politik gefordert, sondern jeder Einzelne. Beschwichtiger aber, die kritikwürdige Verhaltensweisen von einzelnen Migranten unter den Teppich kehren, um Rassismus keinen Vorschub zu leisten, bestätigen Rassisten nur in ihrem Verdacht, die Meinungsfreiheit in unserem Land sei eingeschränkt. Und sie machen sich zum Verbündeten von islamisten, die jegliche, auch berechtigte Kritik an Muslimen abblocken, indem sie sie als rassistisch verunglimpfen. Zu viele Zugezogene leben noch zu abgesondert mit Werten und Narrativen, die den Gesetzen und Regeln und Denkweisen der Mehrheitsbevölkerung widersprechen, zu viele leben hier seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten, ohne die Geschichte dieses Landes kennen. Um das zu ändern und uns gemeinsam auf eine Zukunft in diesem Land zu verständigen, brauchen wir – wie einst zwischen einheimischen und vertriebenen Deutschen – vor allem eines: mehr Wissen über einander. Mehr Dialog. Mehr Streit. Mehr Bereitschaft, im jeweils Anderen unseren eigenen Ängsten, aber auch neuen Chancen zu begegnen.“

Eine so klare Kritik am Multikulturalismus hätten wir uns natürlich schon während seiner Amtszeit als Bundespräsident gewünscht. Indessen ist er auch als Altbundespräsident immer noch eine Autorität. Alle Kritik an der Zuwanderungspolitik der letzten Jahre kann sich nun auch auf ihn berufen.

Berufen kann man sich selbstverständlich auch auf Helmut Schmidt. Seine Äußerungen aus dem Jahr 2013 zu diesem Thema verdienen es, immer wieder zitiert zu werden:

„Ich bin sehr skeptisch, was die Einwanderung aus islamischen Kulturen angeht. Bei den  Türken, bei den Leuten aus dem Libanon und den islamischen Staaten insgesamt sehe ich ein Problem… Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, sondern schafft nur ein zusätzliches dickes Problem… 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist…. Muslime in Deutschland stellen ein Problem dar und wollen sich nicht integrieren. Italiener, Spanier und Griechen hingegen sind da anders. Mit ihnen hat Deutschland keine Probleme. Ihre Kulturen sind kompatibel mit deutschen Traditionen und Werten.“

Auch hier stellen wir fest, daß ein bedeutender deutscher Politiker nach seiner Amtszeit die Probleme durchaus klar und deutlich anspricht. Manchmal ist das auch vor der Amtszeit der Fall, was man am Beispiel von Angela Merkel dokumentieren kann. Am 13.9.2002 hat sie im Deutschen Bundestag zu diesem Thema ausgeführt:

„Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Bevor wir neue Zuwanderung haben, müssen wir erst einmal die Integration der bei uns lebenden ausländischen Kinder verbessern.“

In ihrer Amtszeit scheinen ihr solche Einsichten abhandengekommen zu sein. Vielleicht werden wir aber auch bei ihr bald feststellen können, daß Politiker, befreit von Hast und Last des Amtes, klar zu denken vermögen.

Dabei liegt es doch auf der Hand, worum es eigentlich geht. Ausgangspunkt aller Überlegungen zu Nation und Zuwanderung kann zunächst einmal nur die Definition der Nation sein. Kein vernünftiger Mensch wird leugnen können, daß Nationen organisch gewachsene Gemeinschaften sind, deren Mitglieder Herkunft, Geschichte und gewachsene Kultur verbinden. Das ist im übrigen auch fern von biologistischen Vorstellungen, als die man alles sogenannte völkische Gedankengut qualifizieren muß, wonach die Zugehörigkeit zu einem Volk ausschließlich über die Abstammung definiert werden kann. Wer sich mit der Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte, mehr als oberflächlich beschäftigt, der wird solche Vorstellungen verwerfen müssen. Denn diese Nation hat sich neben der gewissermaßen vertikalen Reproduktion immer auch durch gewissermaßen horizontale Ergänzung entwickelt. Von der Völkerwanderung angefangen über den Durchzug von Heeren aus aller Herren Länder bis hin zur Arbeitsmigration der beiden letzten Jahrhunderte hat das „deutsche Blut“, um einmal die völkische Diktion zu benutzen, immer wieder Beimischungen in unterschiedlichen Mengen und von unterschiedlicher Herkunft erhalten. Vitalität, Leistungskraft und Innovationsfähigkeit der Nation hat das offenbar nicht beeinträchtigt, sondern begünstigt. Die kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Deutschen muß keinen Vergleich mit anderen Nationen scheuen, ganz im Gegenteil. Allerdings geschah dies nie im Übermaß, und es hat auch nie zu einer grundlegenden kulturellen Veränderung geführt. Die organische Entwicklung zu dem Volk, das wir heute sind, ist gerade dadurch gekennzeichnet, daß alle diese Einflüsse die Fließrichtung des großen Stroms nicht verändert haben, sondern ihn, um im gewählten Bild zu bleiben,wie die vielen Bäche und Nebenflüsse breiter und mächtiger werden ließen.

Worauf wir achten müssen, ist zweierlei. Wie bei Medikamenten kommt es auf die Wirkstoffe, aber auch auf die Dosis an. Unverträglich sind Zuwanderer, die unsere Art zu leben, unsere Kultur und unser Selbstverständnis nicht übernehmen, sondern vielmehr ihre Art zu leben, ihre Kultur und ihr Selbstverständnis beibehalten, allerdings von unserer Wirtschaftskraft profitieren wollen. Und das trifft auf einen großen Teil der Zuwanderer aus muslimischen Kulturen zu. Wer allerdings aus solchen Kulturen kommt, und sie hinter sich lassen will, um endgültig zu uns zu gehören, soll willkommen sein. Nach allen Erfahrungen der letzten Jahre ist hier Skepsis und Vorsicht angebracht. In untrennbaren Zusammenhang dazu steht das Problem der Dosis. Die Chance, daß Zuwanderer sich integrieren, ist umso größer, umso kleiner ihre Zahl ist. Es ist doch völlig einsichtig, daß wenige Menschen, egal woher sie kommen, sich in ihre neue Umgebung einfügen müssen, wenn sie dort auf Dauer glücklich werden wollen. Daß dies Menschen aus kompatiblen Kulturkreisen, wie etwa aus europäischen Ländern, sehr viel leichter fällt, als Menschen aus völlig komplementären Kulturkreisen, wie das bei den muslimischen Ländern der Fall ist, sollte auf der Hand liegen. Finden sie jedoch bei uns national und kulturell homogene „Communities“, besser gesagt, „Ghettos“ ihrer Landsleute vor, geschieht das genaue Gegenteil, wie ein Besuch in Berlin oder Duisburg zeigt. Daraus folgt, daß wir in der Tat darauf achten müssen, wer, in welchem Maße und worher zu uns kommt. Vor allem muß endlich darauf hingewirkt werden, daß der recht- und gesetzlose Zustand in diesem Bereich aufhört und nur noch zu uns kommen kann, wer sich ausweisen kann, gesetzliche Gründe für sein Hiersein aufweisen kann und die Gesetze unseres Landes respektiert. Es ist doch ein historisch wohl einmaliger Vorgang, wenn sich die Regierung dieses Landes von einem Gericht bescheinigen lassen muß, daß hier insoweit gesetzlose Zustände herrschen, wie dies in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Februar 2017 nachzulesen ist.

Natürlich ist auch zu berücksichtigen, was das alles kostet. Dies sei insbesondere den Zeitgenossen ins Stammbuch geschrieben, die uns weismachen wollen, unter humanitären Gesichtspunkten seien wir verpflichtet, wenn auch nicht alle, so doch nahezu unbegrenzt viele Fremde aufzunehmen. Wir können schlicht und einfach nicht auf Dauer jährlich rund 50 Milliarden € aufwenden, um Millionen von Zuwanderern aus dazu noch fremden Kulturen, die sich auch gar nicht einfügen wollen, und deswegen auch zu unserem Bruttosozialprodukt auf Dauer nichts beitragen, die soziale Hängematte aufzuspannen. Denn dieses Geld fehlt vor allem im sozialen Bereich für Wohnungsbau, Schulwesen und Gesundheitsfürsorge. Zu recht beklagen gerade unsere sozial schwächeren Landsleute, daß für „Flüchtlinge“ alles, für sie aber nichts getan wird.

Wir sollten also am Bewährten festhalten. Jahrtausendelang sind bei uns Menschen aus fremden Völkern und Ländern heimisch geworden. Zu einem nicht geringen Teil tragen die Deutschen heute noch ihre Familiennamen. Niemals in der Vergangenheit haben wir uns jedoch den Fremden angepaßt, die zu uns gekommen sind. Es war immer umgekehrt. So soll es auch bleiben. Daß wir uns nach den Irrungen und Wirrungen der letzten Jahre wieder dorthin bewegen, scheint eine nicht ganz unbegründete Hoffnung zu sein. Wenn schon eine Ikone des juste milieu wie Joachim Gauck derartige Erkenntnisse zum öffentlichen Bekenntnis erhebt, und Angela Merkel nebst ihren Paladinen den Eindruck zu erwecken sucht, die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken zu wollen, auch wenn an der Umsetzung erhebliche Zweifel bestehen, dann könnte es sein, daß sich die deutsche Politik gerade zu einer Kursänderung anschickt, wenn auch mit der Schwerfälligkeit, mit der ein Öltanker navigiert.

Teihabe

Teilhabe. Diese Vokabel schallt uns vielfach aus Verlautbarungen der Politik und Kommentaren in den Medien entgegen. Und stets klingt sie in dem hohen Ton der guten, edlen und verständnisvollen Menschen dieser Republik. Kurz, es klingt verdächtig nach Rita Süssmuth. Teilhabe. Die nüchterne Analyse dieser Vokabel führt uns schnurstracks in das Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Teilhaber einer Gesellschaft hat eben etwas, nämlich einen Anteil. Daraus zieht er Früchte, ohne dafür persönlich etwas leisten müssen, außer eben, daß ihm der Anteil gehört. Dieser Anteil mag verdient sein, durch eigene Leistung, durch den Einsatz eigenen Kapitals, oder schlicht ererbt, und damit aus der Leistung seiner Vorfahren herrühren. Das ist auch alles ganz in Ordnung. Es ist ein natürlicher und gewachsener Teil unserer Gesellschafts-und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Anders als der Teilhaber leistet der Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft seinen Beitrag nicht durch das bloße Haben, sondern durch aktives Tun. Ohne sein aktives Tun ist das bloße Haben mit der Zeit wertlos. Auch das ist Teil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Und, nebenbei bemerkt, das macht sie auch so erfolgreich, ja überlegen. Die Leistungsgesellschaft allein garantiert Wohlstand, Freiheit und Recht. Für andere Ideologien und Gesellschaftsvorstellungen hingegen ist das Teufelswerk.

Man müßte darüber kein Wort verlieren, wäre nicht der Begriff der Teilhabe in der aktuellen politischen Debatte derartig pervertiert, wie wir das heute leider feststellen müssen. Teilhabe, das ist der Schlachtruf der zu kurz gekommenen, aktuell vor allem der Einforderer, Geltendmacher und Vertreter von Migrantenrechten, Integrationsbeauftragten und Gesellschaftsklempner.

Besonders deutlich wird dies in dem sogenannten „Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft“, das als Arbeitsgrundlage des sogenannten Integrationsgipfels im Kanzleramt von den einschlägigen Organisationen vorgelegt worden ist. Nun ist schon die höchste Alarmstufe auszurufen, wenn so eine genderverhunzte Vokabel wie Migrant*innen benutzt wird. Wer solche Vokabeln im Munde führt, dem muß auch hinsichtlich der verfolgten Ziele allergrößtes Mißtrauen entgegengebracht werden.

Da ist auch von Integration nicht mehr die Rede, sondern nur noch von interkultureller Öffnung der Gesellschaft und ihrer Organisationen und Institutionen. Kein Wort davon, was die Zuwanderer zur Aufnahmegesellschaft beitragen sollen oder wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück von dem Kuchen, den man selbst nicht gebacken hat. Das soll natürlich dann auch gleich in der Verfassung festgeschrieben werden, wo es in Art. 20 b dann heißen soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältliges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Zur Sicherheit soll dann auch noch ein neuer Art. 91 a eingeführt werden, wo als neue Gemeinschaftsaufgabe die „gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“ festgeschrieben werden soll. Weil das alles auch Geld kostet, sollen natürlich die sogenannten Migrant*innenorganisationen in die Prozesse der interkulturellen Öffnung eingebunden und dazu in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Das kostet natürlich Geld, weswegen jährlich hierfür 10 Mio € allein vom Bund bereitgestellt werden müssen. Wieviele Euros von den Ländern, wird noch nicht gesagt. Und auch das befreundete Milieu in den Universitäten soll weiter gefördert, sprich finanziert werden, denn: „Die praxisnahe Forschung über Benachteiligung in Organisationen und Institutionen ist zu stärken, die entsprechenden Gelder sind für den Bundeshaushalt 2018 vorzusehen.“ Für wen es intellektuell zum Wissenschaftler nicht ganz reicht, der kann dann in einer der vielen Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene, natürlich mit Pensionsberechtigung, bezahlt werden. Und ähnlich wie bei der Frauenquote soll es dann natürlich eine Migrantenquote geben, denn: „Die Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für Führungskräfte quantifiziert den Veränderungsbedarf und macht ihn sichtbar.“ Die Bundesregierung soll dann mit gutem Beispiel vorangehen. Bereits in diesem Jahr soll eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen. Mit anderen Worten: anstelle der Bestenauslese, die ja nun einmal ein Grundpfeiler der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist, tritt der Quotenkollege mit Migrationshintergrund, Qualifikation egal.

Im Ergebnis kann man mit Vera Lengsfeld festhalten, daß es hier überhaupt nicht darum geht, was Zuwanderer zur aufnehmenden Gesellschaft beitragen wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück vom nicht selbst erarbeiteten Kuchen und die Festschreibung der Andersartigkeit. Und weil man weiß, daß die einheimischen Deutschen derlei Ansinnen skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüberstehen, muß das auch mit allerhand Bürokratie und Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden, wobei dann die Antidiskriminierungsbehörden zu sogenannten „Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“ werden sollen. Unser Zensurministerlein dürfte Freudensprünge vollführt haben, als er das gelesen hat. Vielleicht wird seine Oberschnüfflerin Annetta Kahahne mit der Stasi-Vergangenheit nun im Range einer Ministerialdirektorin, besser noch Staatssekretärin, diese Schnüffel- Denunziations- und Umerziehungsämter koordinieren dürfen. Und wie beim „Kampf gegen Rechts“ und der Verfolgung von „Hatespeech“ bleiben die Staatsanwaltschaften und Gerichte natürlich außen vor. Denn bei ihnen besteht ja die Gefahr, daß sie sich an Recht und Gesetz halten. Wo käme man denn da hin? Der Umbau der Gesellschaft, auch Revolution geheißen, kann erfolgreich nur von Gesinnungsgenossen bewerkstelligt werden. Das haben Lenin, Mao und Hitler auch nicht anders gesehen.

Ganz deutlich wird natürlich, worum es überhaupt geht. Es geht nicht etwa darum, Menschen, deren Eltern und Großeltern in irgend einem anderen Land dieser Erde geboren sind, im Wortsinne zu integrieren, d.h. sie zu Deutschen mit gleicher kultureller Prägung zu machen, wie ihre Nachbarn mit deutschen Urgroßvätern. Vielmehr will man die Parallelgesellschaften, das Multikulti der Grünen, zementieren. Ganz im Sinne des türkischen Sultans, der die Assimilation seiner Landsleute für ein Verbrechen hält und darauf hinwirkt, daß Türken eben Türken bleiben, und sei es in der vierten, fünften oder sechsten Generation. In diesem Sinne wirkt ja auch seine Vollstreckerin Özoguz, die nur die Amtsbezeichnung einer Integrationsbeauftragten der Bundesregierung trägt, tatsächlich aber als Segregationsbeauftragte wirkt. Ihre unsäglichen Äußerungen zur Razzia gegen Salafisten in dieser Woche sprechen ja Bände.

Wachsamkeit tut Not. Einwanderung ist nur dann hilfreich, wenn sie dazu führt, den Zusammenhalt eines Volkes zu fördern und seine Wirtschaftskraft zu erhöhen. Das hat zum Beispiel in den USA zwei Jahrhunderte lang gut funktioniert. Allerdings nicht ohne staatlichen Druck. Präsident Wilson hat zum Beispiel deutlich gemacht, daß er keine „Bindestrich-Amerikaner“, also Deutsch-Amerikaner, Italo-Amerikaner etc. will, sondern eben Amerikaner. Punkt. In den letzten Jahrzehnten jedoch muß man konstatieren, daß sich Parallelgesellschaften auch dort bilden, mit allen negativen Folgen. Und das gleiche läßt sich in den meisten westeuropäischen Ländern feststellen, auch bei uns. Die richtige Strategie kann daher nur sein, daß die Einwanderung quantitativ auf ein Maß begrenzt wird, das echte Integration überhaupt ermöglicht, und daß eben diese Integration angestrebt wird, auch durch qualitative Auswahl der Einwanderer. Weil nichts, auch nichts Gutes und Gerechtes, im Übermaß hilfreich ist, muß auch das Asylrecht und die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen verträgliche Obergrenzen haben. Alles andere würde zu dem Ergebnis führen, mit dem der Bestseller von Thilo Sarrazin übertitelt ist: Deutschland schafft sich ab.

Gesicht zeigen!

Die Bundesregierung plant dem Vernehmen nach ein Verbot der Vollverschleierung für Beamtinnen. Offenbar ist der Druck der öffentlichen Meinung nun so groß geworden, daß die Politik handeln muß. Immerhin haben sich bei einer Meinungsumfrage Ende August dieses Jahres 51 % der Befragten für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, und 30 % für ein Verbot der Vollverschleierung von Beamtinnen, etwa Lehrerinnen oder Richterinnen, ausgesprochen. Die Bürger unseres Landes ergreift wohl immer mehr angesichts einer voll verschleierten Muslimin – andere Frauen tun so etwas nicht – ein Gefühl des Unwohlseins. Der Anblick einer solchen Gestalt ist für die meisten Deutschen wohl nicht nur fremdartig, sondern hat zunehmend auch etwas bedrohliches. Man kann diesen Ausdruck extremer muslimischer Religiosität auch kaum von sonstigen extremen Ausprägungen dieser Religion trennen, etwa vom Dschihadismus. Die Trägerinnen dieser Kleidung bekunden damit auch jedenfalls in der Wahrnehmung der allermeisten Bürger dieses Landes eine bewußte und radikale Distanzierung von unserer Lebensweise. Diese Kleidung wird auch – meines Erachtens zu Recht – als radikale Ablehnung einer säkularen Rechtsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert, verstanden. Als Ausdruck einer Ideologie nämlich, die zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Gebot religiöser Neutralität des Staates, das Recht seine Religion zu wechseln, oder auch gar keine Religion zu haben, entschieden ablehnt. Das schlägt im übrigen auch auf die gewissermaßen mildere Variante dieser Vollverschleierung, das sogenannte islamische Kopftuch (Hijab), durch. Gerade weil Musliminnen nicht selten behaupten, dieses Kleidungsstück, häufig kombiniert mit unförmigen langen Mänteln, aus freien Stücken zu tragen. Dies sei nämlich ein Zeichen für ihre sexuelle Nichtverfügbarkeit. Offenbar begreifen immer mehr einheimische Deutsche, daß dieses Argument spiegelbildlich einen unverschämten Vorwurf gegen alle Frauen beinhaltet, die keine islamische Kleidung tragen. Diese bekunden damit dann denknotwendig doch ihre sexuelle Verfügbarkeit, mit anderen Worten, es handelt sich um Flittchen. Daß viele muslimische Männer das genauso sehen, und sich entsprechend gegenüber deutschen Frauen verhalten, gehört zu den großen gesellschaftlichen Ärgernissen unserer Zeit. Deswegen verbieten Mütter bereits ihren Töchtern, öffentliche Schwimmbäder aufzusuchen, wenn sie nicht schon von sich aus da nicht mehr hingehen wollen.

Es bleibt abzuwarten, ob unsere Politiker tatsächlich den Mut haben werden, ein Verbot der Vollverschleierung, also das Tragen des sogenannten Niqab oder der Burka, wenigstens für den öffentlichen Dienst gesetzlich einzuführen. Die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dürfte dem nicht entgegenstehen. Zwar kann die Religionsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dennoch unterliegt auch sie immanenten Schranken, wie jedes Grundrecht. Dazu gehören grundsätzlich kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter. So zum Beispiel das in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Erziehungsrecht der Eltern. Dies steht einer religiösen Indoktrination in den Schulen, auch mittelbar, entgegen. Wer als Schüler gezwungen ist, den Anblick einer religiös gekleideten Lehrerin täglich zu ertragen, wird damit auch subtil indoktriniert. Auch muß darüber nachgedacht werden, ob nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter – Art. 2 Abs. 1 GG – auch ein Abwehrrecht gegen Belästigungen gibt, die sich aus einer allzu penetranten Kundgebung religiöser Überzeugungen ergeben. Wer sich zu Behörden und Gerichten begeben muß, und dabei mit Beamtinnen konfrontiert wird, die im Dienst auffällige und unangenehm berührende religiöse Kleidung zur Schau tragen, der kann dem ja nicht ausweichen. Zwar steht das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sicherlich nicht der Gewaltunterworfenheit gegenüber dem Staat generell entgegen. Ihre Grenze findet diese Gewaltunterworfenheit jedoch in dem, was zur Funktion des Staates unbedingt erforderlich ist. Ganz und gar nicht erforderlich für die Funktion des Staates und die Aufgabe der jeweiligen Behörde ist jedoch ein religiöses, erst recht ein penetrant religiöses Äußeres der jeweiligen Beamtinnen.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den sogenannten Kopftuchurteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015. Schon im ersten Kopftuchurteil von 2003, in dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht eine hinreichende gesetzliche Grundlage für ein Verbot des islamischen Kopftuchs im Schuldienst vermißt hat, haben die Richter durchaus das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem sozialen Frieden, der nichts anderes als die kollektive Ausprägung der individuellen Freiheitsrechte ist, gesehen. Der soziale Friede besteht eben zu einem guten Teil darin, daß wir in Freiheit leben, und über unsere Lebensweise im wesentlichen Konsens besteht. Wenn aber einzelne Gruppen Ausgrenzungstendenzen zeigen, ist dieser soziale Frieden gefährdet. Deswegen führen die Richter aus Karlsruhe im ersten Kopftuchurteil auch aus:

„Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlaß zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Aus einer hierauf zielenden Regelung in den Schulgesetzen können sich dann für Lehrkräfte Konkretisierungen ihrer allgemeinen beamtenrechtlichen Pflichten auch in Bezug auf ihr äußeres Auftreten ergeben, soweit dies ihre Verbundenheit mit bestimmten Glaubensüberzeugungen oder Weltanschauungen deutlich werden läßt. Insoweit sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit denkbar….. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften von vornherein zu vermeiden..“

In die gleiche Richtung geht das zweite Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom  27.01.2015. Nach dem Hinweis auf das erhebliche Gewicht der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit führen die Richter aus: „Anders verhält es sich dann, wenn das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führt oder wesentlich dazu beiträgt. Dann wäre es ihnen zumutbar, von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfunden religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, äußere religiöse Bekundungen über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden, wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht wird.“

Wenn also schon das sogenannte islamische Kopftuch jedenfalls in den Schulen unter bestimmten Umständen per Gesetz verboten werden kann, dann muß dies erst recht für die Vollverschleierung gelten. Denn hier tritt in der Tat das von der Bundesregierung nun angeführte Argument hinzu, daß Kommunikation nur möglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers erkennen kann. Worte sind das eine, die Mimik das andere. Beides zusammen ist die Äußerung eines Menschen. Worte können je nach Gesichtsausdruck ihres Sprechers durchaus unterschiedlich gewertet werden. Hinzu kommt, daß die islamische Vollverschleierung überhaupt nicht anders verstanden werden kann, denn als Ausdruck der entschiedenen Ablehnung unserer freiheitlichen, säkularen Gesellschaftsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich offenbar auch von der Überlegung leiten lassen, daß die immanenten Schranken der Grundrechte auch davon bestimmt werden, was gesellschaftlich allgemeiner Konsens ist. Wenn religiös oder ideologisch bestimmte Verhaltensweisen von Gruppen das Potenzial haben, gesellschaftlich Unfrieden zu stiften oder gar den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden, dann hat der Staat das Recht, meines Erachtens auch die Pflicht, dem entgegenzuwirken. Es hängt also von unserem Verhalten als Bürger ab, wie die Juristen diese Problematik einschätzen. Je deutlicher die Mehrheitsbevölkerung, wie Politik und Medien gerne formulieren, diesen religiösen Fanatismus ablehnt, was sich natürlich auch in entsprechenden Reaktionen auf seine Symbole manifestiert, je eher werden Verfassungsrichter einschlägige Verbotsgesetze akzeptieren. Das würde sicher auch dann gelten, wenn etwa auf Grund einer Volksabstimmung in Bayern ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, gesetzlich verfügt würde. Hier sind wir Bürger durchaus gefordert. Warum soll man nicht angesichts einer voll verschleierten Frau seinen Unmut über diesen Anblick laut und deutlich äußern, ohne dabei die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten? Warum soll man nicht etwa auch die Gelegenheit nutzen, einer Burkaträgerin in der Öffentlichkeit zu erklären, daß man es eben nicht gut findet, wenn bei uns Frauen in dieser Kleidung öffentlich auftreten? Warum soll man etwa nicht beim Anblick einer Niqab-Trägerin Trägerin dem Unmut darüber auch den entsprechenden Gesichtsausdruck verleihen? Das ist im übrigen weit weg vom Delikt der Volksverhetzung und auch keineswegs beleidigend. Aber es trägt dazu bei, der Mehrheitsmeinung, wie sie in der eingangs zitierten Umfrage zum Ausdruck gekommen ist, öffentlich Präsenz zu verleihen. Seien wir nicht weniger selbstbewußt, als diese auftrumpfenden Muslime! Mia san mia, sagt der Bayer mit Recht. Das gesellschaftliche Klima muß dem religiösen Rigorismus, wie er jedenfalls von einem nicht geringen Teil der Muslime bei uns immer aggressiver gelebt wird, eindeutig entgegenstehen. Dann können Verfassungsrichter im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit, friedlichem Zusammenleben und Freiheit der Religionsausübung richtig entscheiden. Politiker und Juristen sprechen gerne von der wehrhaften Demokratie. In der Tat gilt es unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Nicht nur gegen politischen Extremismus, sondern auch gegen einen religiösen Rigorismus, der alle Lebensbereiche des Menschen ergreift. Principiis obsta!

Die Regellosigkeit ist die Regel

In diesen Tagen erleben wir eine ganz neue Art des Arbeitskampfes. Es geht nicht um die klassischen Tarifauseinandersetzungen. Vielmehr sorgen sich die Angestellten einer deutschen Luftfahrtgesellschaft zu Recht um den Fortbestand ihrer Arbeitgeberin und damit ihrer Arbeitsplätze. Nun ist das ein Vorgang, auf den Arbeitnehmer keinen Einfluß haben. Auch haben sie von Rechts wegen keine Möglichkeit, hier etwa zu intervenieren. Das spielt jedoch keine Rolle. Man ist auf die anscheinend pfiffige Idee gekommen, nicht etwa einen Streik anzudrohen und gegebenenfalls durchzuführen, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, auf Entlassungen zu verzichten, komme was da wolle. Nein, der kreative Arbeitskampf, besser gesagt, die phantasievolle Art der Interessendurchsetzung besteht offenbar darin, daß der größte Teil der Belegschaft sich einfach krank meldet. Weil nun ersichtlich nicht etwa eine ansteckende Krankheit epidemischen Ausmaßes die Reihen der Mitarbeiter lichtet, können diese massenhaften Krankmeldungen nur mit Hilfe „verständnisvoller“ Ärzte erfolgen. Es liegt also auf der Hand, daß hier ein massiver und massenhafter Mißbrauch der ärztlichen Fachautorität vorliegt, gewissermaßen der Arzt als Komplize seines offensichtlich rechtswidrig agierenden Patienten den „berühmten“ gelben Schein ausstellt. Das alles wird in den Medien nicht thematisiert oder gar kritisiert. Die Berichterstattung vermittelt vielmehr den Eindruck, daß es sich hierbei um eine wenn nicht absolut legale, doch zumindest legitime Art der Interessendurchsetzung handelt.

Das nimmt auch nicht Wunder, denn das Recht spielt bei der Wahrung und Durchsetzung von Interessen in Deutschland offenbar schon lange keine Rolle mehr. So wird bei uns seit einigen Jahren in einer sehr eigentümlichen Weise über bauliche Großprojekte gestritten. Dazu gehört zum Beispiel die dritte Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Die Planung dazu hat vor mehr als zehn Jahren begonnen, die Finanzierung steht, dennoch wird der Bau nicht begonnen, weil die vom Freistaat Bayern und der Stadt München getragene Flughafengesellschaft massive Proteste fürchtet. In der Berichterstattung wird jedoch kaum einmal darauf hingewiesen, daß die erforderlichen Baugenehmigungen bestandskräftig vorliegen. Ähnlich liegt es im Falle „Stuttgart 21“. Als im Jahr 2010 mit den Bauarbeiten begonnen wurde, erhob sich ein Proteststurm mit zum Teil gewalttätigen Aktionen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das bereits 1994 planerisch begonnene Projekt alle behördlichen und gerichtlichen Hürden genommen. Nicht einmal der zugunsten des Projekts ausgegangene Volksentscheid wird von seinen Gegnern akzeptiert! Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Gegen den Braunkohletagebau im Hambacher Forst protestiert vor Ort eine Gruppierung in extrem heftiger Form, ohne daß dabei in der Öffentlichkeit immer deutlich würde, daß die Arbeiten im Tagebau Hambach von Behörden und Gerichten genehmigt sind. Wutbürger statt Staatsbürger.

Diese Mißachtung politischer, behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen ist indessen keine deutsche Besonderheit. In unserem Nachbarland Polen hat es bekanntlich im Jahr 2015 einen Regierungswechsel gegeben. Die neue Regierung hat im Dezember 2015 ein Gesetz beschlossen, das nach wohl überwiegender Auffassung das polnische Verfassungsgericht in seiner Funktion stark einschränken und seine Unabhängigkeit erheblich beeinträchtigen wird. Wenig überraschend hat das polnische Verfassungsgericht am 9.3.2016 entschieden, dieses Gesetz verstoße gegen die Verfassung. Die Regierung indessen weigert sich, dieses Urteil im Amtsblatt zu veröffentlichen, denn es handele sich nicht um ein Urteil im formellen Sinn, sondern nur um eine informelle Mitteilung des Gerichts. Darauf muß man erst einmal kommen.

Auch in Spanien streitet man über die Befugnisse des Verfassungsgerichts. Es hatte eine Volksabstimmung der Katalanen über ihre staatliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das wollen die Katalanen nicht akzeptieren. Was schert uns ein Gericht, wenn es nicht so entscheidet, wie wir es haben wollen!

Die russische Regierung will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte in Straßburg nicht mehr anerkennen, offenbar allein deswegen, weil einige Entscheidungen dieses Gerichts ihr einfach nicht passen.

Südafrika erwägt, seine Unterschrift unter das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, weil der Gerichtshof das Land aufgefordert hatte, zwei von ihm gegen den sudanesischen Präsidenten, einen blutrünstigen Diktator reinsten Wassers, erlassenen Haftbefehle zu vollziehen, als dieser Tyrann sich in Südafrika aufhielt.

Der Umgang des türkischen Präsidenten mit Recht, Gesetz und Verfassung muß nicht weiter kommentiert werden. In seinem Land müßte der Verfasser eines Artikels wie diesem damit rechnen, alsbald „abgeholt“ zu werden.

Alle diese Vorgänge haben eines gemeinsam. Die friedenstiftende, ordnende und abschließend für alle verbindlich regelnde Funktion des Rechts wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt das Recht des Stärkeren, allerdings auch nur so lange, wie ihm kein noch stärkerer das Heft aus der Hand nimmt. Natürlich ist Recht dann immer nur das, was dem jeweiligen Teilnehmer an der Auseinandersetzung richtig erscheint, und das ist immer die Durchsetzung seiner Interessen. Das führt natürlich geradewegs ins Chaos. Die Verbindlichkeit von Gesetzen, die Endgültigkeit rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und die Akzeptanz von Regeln unterscheiden eine zivilisierte Gesellschaft von der Anarchie. Nur auf der Kulturstufe, auf der Menschen unorganisiert lediglich mit der täglichen Nahrungsaufnahme beschäftigt waren, brauchte man Regeln noch nicht. Eine moderne Gesellschaft indessen benötigt Regeln, und zwar umso mehr, als ihr Organisations- und Zivilisationsgrad wächst. Der anarchische, individualistische und regellose Egoismus, der sich in unserer Zeit hemmungslos Bahn zu brechen scheint, trägt das Potential in sich, unsere Gesellschaften erst in das Chaos und dann in die Steinzeit zurück zu katapultieren.

Ein solcher Befund ist unvollständig, wenn nicht auch die Ursachen dieser Entwicklung benannt werden. Die Vergottung der Regellosigkeit läßt sich in ihren Anfängen zwanglos auf die 68er Bewegung zurückführen. Die Diffamierung jeglicher Autorität als Unterdrückung des eigentlich frei geborenen Menschen durch kapitalistische und imperialistische Ausbeuter mußte im Laufe der Jahrzehnte wegen ihrer Popularität in akademischen, politischen und publizistischen Kreisen dazu führen, daß Freiheit mit Anarchie, Recht mit Zwang und Ordnung mit Dressur verwechselt wurde. Ungehorsam wurde zur Tugend, Rechtsbruch zur revolutionären Tat und Regellosigkeit zur höheren Daseinsform. Wenn aber die Dämme brechen, dann reißt die Flut auch den Humus der fruchtbaren Äcker sich fort und läßt wertlosen Karst zurück.

Vielleicht folgen klügere Generationen nach. Jüngste Meinungsumfragen zeigen, daß junge Eltern ihren Kindern Erziehungsziele vorgeben wollen, wie Höflichkeit und gutes Benehmen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Hilfsbereitschaft. Auf den hinteren Rängen der Ziele folgt allerdings immer noch das Einfügen in eine Ordnung. Vielleicht kommt die Generation, die es von ihren Eltern nicht gelernt hat, doch noch darauf, daß hier der Schlüssel für eine Zukunft ihrer Kinder in einer ebenso sicheren wie freien Gesellschaft liegt. Die Bevorzugung klassischer individueller Tugenden kann letztendlich ja auch nur in einer Befürwortung gleichlaufender kollektiver Tugenden münden. Die Sponti-Parolen ihrer Großeltern sollten für sie dann allenfalls noch Perlen aus dem Kuriositätenkabinett der Geschichte sein.

Die Verschleierung ist kein Menschenrecht

Die Debatte um das Verbot von Burka und Niqab ist voll entbrannt. Erstaunlich ist, daß es eine solche Debatte überhaupt geben kann. Die Befürworter des Verbots der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit argumentieren im wesentlichen so, es gehöre nun einmal zu unseren hergebrachten Grundsätzen, daß alle Menschen ihr Gesicht zeigen. Die religiös begründete Pflicht der Frauen, in der Öffentlichkeit ihren Körper und ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, sei Ausdruck eines Menschenbildes, in dem die Frau keine eigenen Rechte habe und gewissermaßen zum Besitz ihres Ehemannes, vor der Ehe ihres Vaters, herabgewürdigt werde. Die Gegner eines solchen Verbots berufen sich auf Art. 4 des Grundgesetzes sowie Art. 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Danach sei nun einmal die Religionsfreiheit gewährleistet, wozu auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit gehöre. Religiöse Kleidervorschriften fielen somit in den verfassungsrechtlich bzw. menschenrechtlich geschützten Bereich.

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte mit Urteil vom 01.07.2014 und damit gewissermaßen in letzter Instanz entschieden, daß ein Mitgliedsland – in diesem Falle Frankreich – nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn er die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bei Strafe verbietet. Denn, so der Gerichtshof, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Teil der immateriellen öffentlichen Ordnung zu schützen, sei ein hinreichender Grund für diese Einschränkung. Zu diesem im Verhältnis zum Recht auf ungestörte Religionsausübung höherrangigen Ziel des Gesetzgebers, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen, zähle auch die Erkennbarkeit des Gesichts der Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegne. Es bestehe ein weiter Beurteilungsspielraum des Staates bei der Frage, ob diese Beschränkung der Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist. Frankreich hatte diese Frage bejaht und daher ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit erlassen. Es ist also letztendlich eine politische Frage, ob man eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens darin sieht, wenn vollverschleierte Frauen in der Öffentlichkeit auftreten.

Ein gewichtiges Argument in dieser Diskussion ist natürlich die Einstellung der jeweiligen Bevölkerung zu einem solchen Verbot. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2011 sprachen sich zwei Drittel der Deutschen für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus. Nach einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes sollen sich 50 % für und 33 % gegen ein Verbot ausgesprochen haben. In Frankreich sei das Verhältnis 70 : 18 und in Spanien 65 : 21. Wenn jedoch erhebliche Teile der Bevölkerung das Auftreten von vollverschleierten Frauen in der Öffentlichkeit so vehement ablehnen, daß sie sich für ein gesetzliches Verbot aussprechen, dann muß man wohl von einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch diese auffällige und demonstrative Zurschaustellung einer radikalen Religiosität sprechen. Hinzu kommt, daß diese auch im Islam keineswegs selbstverständliche, sondern nur in extrem konservativen Gesellschaften bestehende Bekleidungsvorschrift bei uns in Deutschland mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Ein mit diesen Überlegungen begründetes Gesetz würde vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte Bestand haben.

Nun wird auch argumentiert, Art. 4 unseres Grundgesetzes gehe weiter als die Europäische Menschenrechtskonvention, weil danach die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Frage ist natürlich, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich Religionsausübung im Sinne dieser Vorschrift ist. Offensichtlich halten es die allermeisten Muslime in Deutschland nicht für ihre religiöse Pflicht, ihren Frauen vorzuschreiben, eine solche Kleidung in der Öffentlichkeit zu tragen. Soweit einige wenige Frauen islamischen Glaubens behaupten, aus eigenem Entschluß nur vollverschleiert aus dem Hause zu gehen, so mag es zwar eine solche unglaubliche religiöse Verirrung im Einzelfall geben. Es geht aber offensichtlich vorrangig darum, den sogenannten Ungläubigen die eigene Religiosität zu demonstrieren und damit auch die Verachtung für den freiheitlichen, gegebenenfalls auch religiös indifferenten Lebensstil der westlichen Gesellschaften. Es kann aber nicht Inhalt eines Grundrechtes sein, auch völlig abseitige Vorstellungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vielmehr können sich Behörden und Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob hier überhaupt die Ausübung einer Religion vorliegt, an die Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft halten. Wenn es zutrifft, daß es in Deutschland derzeit nur ca. 100 Frauen gibt, die sich in der Öffentlichkeit mit Burka bzw. Niqab zeigen, wie uns das die Leute gerne erzählen, die das Problem kleinreden wollen, dann handelt es sich dabei ja tatsächlich um eine verschwindende, gewissermaßen in homöopathischer Verdünnung auftretende Minderheit der etwa 4 Millionen bei uns lebenden Muslime. Deren exzentrische Vorstellung von ihrer Religion fällt also nicht in den vom Grundgesetz geschützten Bereich.

Die Ausgestaltung des Grundrechts der Religionsfreiheit in unserer Verfassung im Vergleich zu der einschlägigen Regelung in der Weimarer Reichsverfassung zeigt im übrigen, daß der Verfassungsgesetzgeber 1949 in seinem Eifer, die Deutschen nach dem III. Reich mit dem größtmöglichen Grundrechtsschutz auszustatten, über das Ziel hinausgeschossen ist. Art. 135 der Weimarer Verfassung hat noch die ungestörte Religionsausübung zwar gewährleistet, jedoch ausdrücklich erklärt, daß die allgemeinen Staatsgesetze davon unberührt bleiben. Damit war es dem Gesetzgeber möglich, Einzelheiten der Religionsausübung zu regeln, ohne sie im Kern anzutasten.

Die derzeitige Debatte über das Verbot der Vollverschleierung treibt seltsame Blüten. So hört man das Argument, im Kern gehe es hier um einen Angriff auf die Religiosität überhaupt. Nach der Debatte über die religiöse Beschneidung komme nun dieses. Man müsse wohl befürchten, daß auch das Läuten der Kirchenglocken und die Fronleichnamsprozessionen in den Fokus radikaler Religionskritiker geraten könnten. Das ist natürlich, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Die Kritiker der religiösen Beschneidung, zu denen ich mich zähle, argumentieren mit dem Grundrecht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Hier muß der Staat also eine Abwägung zwischen Grundrechten treffen. Er hat sie im Falle der religiösen Beschneidung aus politischen Gründen fehlerhaft vorgenommen. Soweit überhaupt das Läuten der Glocken angegriffen wird, handelt es sich dabei jeweils um einzelne Anwohner, die da meinen, der Staat müsse ihr Ruhebedürfnis schützen, obgleich die Glocken in seiner Nachbarschaft seit Jahrhunderten läuten. Sie müssen sich dann jeweils von den Gerichten darüber belehren lassen, daß das Läuten der Kirchenglocken Bestandteil unserer gewachsenen Kultur ist. Beim Ruf des Muezzins wäre das ganz sicher nicht so zu beurteilen. Es sei denn, man huldige der Auffassung Christian Wulffs und Angela Merkels, der Islam gehöre zu Deutschland, was ja nun ganz offensichtlich abwegig ist.

Der tragende Grund für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist natürlich, daß dieser Anblick für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung abstoßend wirkt. Nicht nur, daß eine solche Gestalt als Fremdkörper wahrgenommen wird, sie wird auch als Sinnbild einer unduldsamen, Lebensfreude und Freiheit unterdrückenden Religion bzw. Gesellschaftsordnung aufgefaßt, und dies zu Recht. Ein derartiges Menschenbild ist uns fremd. Seine demonstrative Zurschaustellung wird von vielen Menschen als bedrohlich empfunden, und auch dies zu Recht. Daß Menschen, die solches für religiös geboten halten, auch Sympathien für den islamistischen Terror, wenn nicht mehr, zugetraut wird, rundet das Bild nur ab. Das Verbot von Burka und Niqab auf unseren Straßen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern meines Erachtens zwingend geboten. Wenn die Politik sich nicht noch weiter vom Volk entfernen will, als sie es schon tut, dann kann sie nur dem Wunsch der meisten Deutschen entsprechen, und diesem Mummenschanz auf unseren Straßen ein Ende setzen.

Die Verschleierung ist eben kein Menschenrecht. Im Gegenteil. Sie zu untersagen, ist Pflicht des freiheitlichen Staates. Denn die Freiheit der Bürger vor ihren Unterdrückern muß gewährleistet werden.

Über die Balkanroute

ist ein Artikel in der F AZ vom 8. Juni 2016 übertitelt, der über die Einwanderung von Siedlern aus der Ägäis und der Gegend um das Marmarameer vor 8000 Jahren berichtet. Hier traf eine bäuerliche Kultur auf einheimische Jäger und Sammler, ohne daß es zu größeren Konflikten kam, wie das beim Zusammenprall unterschiedlicher Kulturen menschheitsgeschichtlich die Regel war. Jedenfalls fehlt es an entsprechenden Bodenfunden wie Massengräbern mit Skeletten, die Spuren von Gewaltanwendung aufweisen. Vielleicht konnten die beiden Kulturen 3000 Jahre nebeneinander her leben, weil Europa so dünn besiedelt war und man sich bei der Nahrungsgewinnung auch nicht ins Gehege kam. Die Bauern schlachteten ihr Vieh und verarbeiteten ihr Getreide zu Brot, die Jäger und Sammler lebten von dem, was Ihnen die Natur zur Verfügung stellte. Die Anthropologen sind nach ihren Forschungsergebnissen auch davon überzeugt, daß die beiden Bevölkerungsgruppen (Rassen?) genetisch nachweisbar auch unterschiedlich aussahen und vermutlich auch verschiedene Sprachen gesprochen haben, wahrscheinlich auch unterschiedliche religiöse Vorstellungen gehabt haben. Vermischt hätten sie sich kaum, allenfalls sei wohl gelegentlich einer Frau aus der Jäger-und Sammlerkultur der soziale Aufstieg durch Einheirat in eine Bauernfamilie gelungen. In der Gegenrichtung sei das eher nicht vorgekommen. Vor 5000 Jahren seien dann aus den osteuropäischen Steppen weitere Einwanderer nach Mitteleuropa gekommen, die möglicherweise die indogermanische Ursprache mitgebracht hätten. Wie es auch immer wirklich gewesen sein mag – im Laufe der Zeit sind diese unterschiedlichen Kulturen zu den Vorläufern der europäischen Völker verschmolzen, die Ackerbau betrieben, Häuser bauten, Metall bearbeiteten und staatliche Strukturen entwickelten.

Auch dieser Blick zurück in die Zeit vor 5000 und mehr Jahren lehrt uns manches über Einwanderung und kulturelle Entwicklung, vieles aber nicht. Offenbar konnten in jener Epoche, aus der schriftliche Überlieferungen nicht vorliegen, weil sich Sprache und arbeitsteilige Wirtschaft erst zu entwickeln begannen, die Menschen in der Leere des Raumes, dazu noch mit unterschiedlichen Überlebensstrategien, konfliktfrei nebeneinander leben. Es bestand keine Notwendigkeit, andere Völker, Stämme oder Gruppen zu unterwerfen, zu versklaven oder gar zu töten. Und ganz offensichtlich gab es noch keine Ideologie oder Religion, die es ihren Anhängern gebot, anderen ihr Denken oder ihren Gott aufzuzwingen.

Man sollte sich also davor hüten, aus diesen prähistorischen Migrationsereignissen Schlußfolgerungen auf die moderne Völkerwanderung, welche die Flüchtlingskrise unserer Tage eigentlich ist, zu ziehen. Denn diese Ereignisse unterscheiden sich fundamental. Weder ist Europa heute ein nahezu menschenleerer Raum, in dem einige 10.000 Menschen weitgehend berührungslos nebeneinander leben, noch bringen die Einwanderer über die Balkanroute eine überlegene Zivilisation mit. Im Gegenteil, sie und die Einwanderer aus Afrika sind kulturell rückständig, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Kulturtechniken mitbringen, die ihnen von Zuwanderern aus den Zielländern, seien sie Eroberer, Kolonisten oder Kaufleute gewesen, vermittelt worden sind. Nur diese werden sich hier in Europa zurechtfinden und rasch integrieren. Ein weiterer gravierender Unterschied besteht darin, daß ein großer Teil der heutigen Zuwanderer aus Afrika und dem Orient eine aggressive Religion mitbringt, die mit der vorgefundenen Kultur nicht kompatibel ist, ihren Anhängern jedoch ein Überlegenheitsgefühl suggeriert, das in der Wirklichkeit keine Entsprechung findet. Die Zahl der Patentanmeldungen und global agierenden Industrieunternehmen aus ihren Herkunftsländern im Vergleich zu den europäischen Zielländern spricht Bände. Fruchtbar für Europa war die Einwanderung vor 8000 Jahren. Furchtbar für Europa könnte die Einwanderung in diesen Jahren werden.

Unterwerfung

Wer sich heute Abend die Tagesschau angesehen, besser: zugemutet hat, dem sollte klar sein, daß der Islam in Europa nicht nur angekommen ist, sondern tatsächlich das Denken und Handeln seiner führenden Repräsentanten bestimmt. Islam heißt nun einmal wörtlich übersetzt Unterwerfung. Europa hat sich unterworfen.

Gleich zweimal konnte man in der Tagesschau die Zeichen der Unterwerfung betrachten.

Die mangels völkerrechtlich vollständiger Staatlichkeit der Europäischen Union nicht Außenministerin, sondern Außenbeauftragte genannte Federica Mogherini trat in Teheran zusammen mit einem der dort regierenden Geistlichen auf. Passend zu seinem geistlichen Gewand trug sie ein das Haupthaar im wesentlichen und die Halspartie völlig verhüllendes Tuch. Diese amtlich als „Islamische Republik Iran“ firmierende religiöse Diktatur, die hierzulande gern verniedlichend als Theokratie (Gottesstaat) bezeichnet wird, duldet nun einmal nicht, daß Frauen in der Öffentlichkeit in sogenannter unislamischer Kleidung, also ohne wenigstens Haar und Hals verhüllendes Tuch auftreten. Das Gebot der Ganzkörperverhüllung mit dem sogenannten Tschador läßt sich inzwischen wohl nicht mehr allgemein durchsetzen. Europäische Politikerinnen fügen sich offensichtlich ohne weiteres in dieses religiöse Gebot. Anstatt selbstbewußt als Vertreterinnen des aufgeklärten Teils dieser Welt aufzutreten und es höflich, aber bestimmt abzulehnen, sich derartigen Kleidungsvorschriften zu unterwerfen, übt man sich in nicht verstandener diplomatischer Höflichkeit. Abgesehen davon, daß die Diplomatie ohnehin als die Kunst der höflichen Lüge bezeichnet werden kann, ist diese Haltung für unser Ansehen in der Welt schlicht katastrophal. Natürlich ist Höflichkeit gegenüber dem Gastgeber selbstverständlich. Der Höflichkeit wird aber durch das Tragen in Europa als formell empfundener Kleidung voll und ganz Rechnung getragen. Gleichzeitig wird jedoch signalisiert, daß die eigenen Grundüberzeugungen auch nicht im Ansatz verhandelbar sind. Bayerisch heißt das schlicht: mia san mia.

Der Papst besuchte die griechische Insel Lesbos, die wegen ihrer Nähe zur Türkei ständig von Migranten mit Schlauchbooten angesteuert wird. Davon sind ein Teil, aber wirklich nur ein Teil, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Nach vielen barmherzigen Worten und dem medienwirksamen Kranzwurf in das in der Tat für viele zum nassen Grab gewordene Mittelmeer nahm er dann drei solcher syrischer Familien mit nach Hause in den Vatikan. Wer allerdings nach dem ersten Satz dieser Nachricht erwartet hatte, es handele sich dabei um drei christliche Familien, die ja nun in nicht geringer Zahl aus Syrien nach Europa kommen, der sah sich enttäuscht. Nein, es handelt sich um drei muslimische Familien. Man reibt sich die Augen und prüft, ob seine Gehörgänge nicht doch mit Ohrenschmalz verstopft sind. Nachdem aber weder die Augen noch die Ohren getrogen haben, beginnt man nachzudenken. Natürlich wäre es nichts anderes als normal gewesen, hätte das Oberhaupt der mit großem Abstand größten christlichen Kirche solchen Familien in seinem Lande Asyl gewährt – der Vatikan ist nota bene ein Staat -, die zu seinen Gläubigen, mindestens aber zu seinen christlichen Brüdern und Schwestern gehören. Daß er sich der unter europäischen Politikern offenbar immer mehr in Mode kommenden Anbiederung an den Islam anschließt, evoziert ein Nachdenken über die Ursachen. Ausgerechnet der Papst, der seine Kirche behutsam für die Duldung, wenn nicht gar Anerkennung der liberalen Lebenswirklichkeit ihrer Gläubigen öffnet, biedert sich bei der antiliberalsten und rückständigsten der großen Religionen an. Das ist logisch inkonsistent. Das ist auch nicht das intellektuelle Format, das dieses Amt erfordert. Die Schuhe seines Vorgängers sind ihm offenbar zu groß. Daß er gleich zu Beginn seiner Amtszeit es abgelehnt hat, in die unbequemen zeremoniellen Schuhe zu schlüpfen, die sein Vorgänger ohne Murren ganz selbstverständlich als eine der vielen Bürden dieses Amtes getragen hat, gewinnt von daher eine damals noch nicht erkennbare symbolische Bedeutung.

Wer schützt eigentlich die Völker Europas vor ihren Repräsentanten?

Böhmermann, Erdogan und der Staatsanwalt

Wer angesichts der aufgeregten Diskussion um das (wohl absichtlich) unter der Gürtellinie angesiedelte Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan die berühmte Tucholsky-Frage stellt, was denn Satire eigentlich darf, der greift zu kurz. Es geht schon längst nicht mehr darum, die Grenzen der Satire zu bestimmen, sei es geschmacklich oder gar juristisch. In den sozialen Medien wie aber auch in der ganz gewöhnlichen öffentlichen Diskussion hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der von Vulgarität nur so strotzt. Ohne die „Ausschmückung“ der zu allem und jedem formulierten Kommentare mit ordinären Vokabeln scheint es nicht mehr zu gehen. Besonders stilbildend ist hier offenbar der Sprachgebrauch junger Männer „mit Migrationshintergrund“ aus der islamischen Welt. Sie pflegen ihr durchweg beleidigendes Gerülpse in ebenso mangelhafter Orthographie wie vulgär-sexueller Wortwahl abzusondern. Da will selbst eine eingefleischte Gouvernante wie das ZDF nicht nachstehen und entblödet sich nicht, die gedruckte Konkurrenz mit „Fick dich, Bildzeitung!“ über Twitter zu schmähen. Wir sehen, die kulturelle Bereicherung durch die Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis ist in vollem Gange. Vielleicht werden sich auch bald unsere jungen Männer angewöhnen, Frauen überall auf der Straße in den Schritt zu greifen. Den Grünen und allen anderen Verständnishabern für die kulturellen Eigenheiten dieser Neubürger wird das ja nur ein Beleg für ihre These sein, daß die Vorgänge in der Silvesternacht von Köln sich doch vom Oktoberfest gar nicht unterscheiden. Den Staatsanwälten indessen, die sich nun mit dem erwähnten Böhmermann’schen Text befassen müssen, sollte zweierlei klar sein: Wer auf diesem Niveau etwa katholische Glaubensüberzeugungen anpinkelt, der darf sich nach ständiger Rechtspraxis auf die Kunstfreiheit des Grundgesetzes berufen. Und wer in den sozialen Medien anal, fäkal und genital sudelt, daß es dem mit Anstand und Kultur begabten Bürger schier die Schuhe auszieht, der hat auch nichts zu befürchteten, vorausgesetzt, er ist Moslem. Man darf also gespannt sein, ob auch in diesem Falle vor dem Gesetz alle gleich sind.