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Ausgrenzung

In der politischen Debatte um Zuwanderung und Integration fällt häufig das Wort Ausgrenzung. Linke und Linksliberale halten es regelmäßig Bürgerlichen und Rechten vor, wenn diese vor Parallelgesellschaften warnen und etwa den Islam als Fremdkörper in Deutschland bezeichnen. Man sieht bei solchen Debatten förmlich den Linken sein rechtes Gegenüber mit dem Blick des Scharfschützen durch das Zielfernrohr anvisieren, und dann das tödliche Projektil „Ausgrenzung“ abfeuern, um dann befriedigt den Blattschuß zu registrieren. Die Reaktion des rechten Gegenübers besteht  regelmäßig darin, ein hilfloses Gestammel über Grundsätze unserer Verfassung und deren Unverträglichkeit mit frauenfeindlichen Überzeugungen vieler Muslime und, besser noch, verbreiteter Homophobie und brutal ausgelebtem Antisemitismus vom Stapel zu lassen. Natürlich sind alle diese Argumente für sich genommen richtig. Indessen ist diese Reaktion falsch, oder mit den Worten der Frau Bundeskanzler: nicht hilfreich.

Ausgrenzung bedeutet zunächst einmal im Wortsinne, jemanden aus einer Menge, der er zugehört, abzusondern und zwischen ihm und der verbleibenden Menge eine Grenze zu ziehen, die ihm sagt: du gehörst nicht zu uns. Auf das massive Problem der ungeregelten Zuwanderung von Menschen aus Kulturkreisen, die mit unseren Traditionen und unserer Lebensweise nur wenig gemeinsam haben, übertragen, bedeutet das, daß von Ausgrenzung nur dann die Rede sein könnte, wenn diese Zuwanderer fraglos zur Menge der in unserem Lande angetroffenen Menschen gehören würden, weil sie sich in ihren Überzeugungen und ihrer Lebensweise von ihnen nicht unterscheiden. Daraus folgt, daß der Begriff der Ausgrenzung für die Benennung der grundlegend andersartigen kulturellen Prägung der Zuwanderer aus muslimischen Ländern und afrikanischen Stammesgesellschaften unpassend ist. Sie werden mit ihrer Ankunft zunächst einmal keineswegs Bestandteil der angetroffenen Gesellschaft. Sie können daher begrifflich aus ihr nicht ausgegrenzt werden. Sie grenzen sich allenfalls selbst aus. Genau genommen tun sie nicht einmal das, sondern sie bleiben ganz einfach so, wie sie gekommen sind. Damit bleiben sie außerhalb der Gesellschaft, in der sie angekommen sind. Sie müssen weder ausgegrenzt werden, noch grenzen sie sich selbst aus. Sie sind zwar physisch anwesend, gehören aber nicht dazu in dem Sinne, daß sie jedenfalls binnen kürzester Frist so werden, wie die Menschen in ihrer Umgebung.

Das klassische Einwanderungsland USA verlangt indessen genau dies von seinen Neubürgern. Wer die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt, leistet darauf einen Eid. In der Eidesformel ist gleich eingangs die Verpflichtung enthalten, ab diesem Augenblick seine ganze Loyalität ausschließlich seinem neuen Vaterland zu widmen, seinem früheren Vaterland indessen in keiner Weise mehr verbunden zu sein. Ausdrücklich wird die Verpflichtung anerkannt, dem neuen Vaterland in jeder Beziehung zu dienen, unter anderem auch dafür mit Waffengewalt zu kämpfen. Das bedeutet also auch, gegebenenfalls als Soldat in einem Krieg seines neuen Heimatlandes gegen sein altes Heimatland in der Armee der USA zu dienen. Wer nicht bereit ist, den Eid zu leisten, kann eben kein amerikanischer Staatsbürger werden.

Wer also in einer Diskussion mit den Erkenntnisathleten und Wahrheitsbesitzern, Inhabern der überlegenen Moral und der von jedem provinziellen Mief tiefengereinigten, weltoffenen Klugbürger mit dem Vorwurf der Ausgrenzung konfrontiert wird, der wird gut daran tun, das nicht mit langatmigen Erklärungen über Verfassungspatriotismus und Ähnliches entkräften zu wollen, sondern dieser Totschlagsvokabel ihre Wirkung dadurch zu nehmen, daß er darauf verweist, wie sehr sie das Thema verfehlt.

 

Das Kreuz mit dem Kreuz

Nun hat der bayerische Ministerpräsident am 24. April dieses Jahres – zugegebenermaßen publikumswirksam – im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz aufgehängt und dazu erklärt, dies sei ein klares Bekenntnis zur bayerischen Identität und zu christlichen Werten. Kreuze in Behörden seien allerdings nicht etwa Zeichen einer Religion.

Nicht unerwartet erhob sich darob ein medialer Aufschrei weit über die bayerischen Grenzen hinaus. Soweit Politiker, Publizisten, Journalisten und zeit“geistige“ Kirchenvertreter außerhalb der bayerischen Grenzen sich kritisch oder gar hämisch geäußert haben, ist das allein schon deswegen deplaziert, weil Bayern jährlich mit mehr als 5 Milliarden Euro die armen Verwandten in Deutschland unterstützt. Das wäre nicht nötig, wenn diese Bundesländer ihre finanzpolitischen Hausaufgaben so ordentlich erledigen würden, wie das der Freistaat Bayern seit vielen, vielen Jahren vorbildlich tut.

Doch kommen wir zur Kritik aus den Reihen der üblichen Verdächtigen und nehmen uns statt aller den Artikel des unvermeidlichen Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 25. April 2018 vor. Einschlägige Postillen wie taz, Spiegel, Stern, ZEIT und Co. wollen wir einmal beiseite lassen. Prantl also beginnt seine Philippika mit dem Hinweis, das Kreuz sei nicht einfach ein heimatlicher Wandschmuck. Es sei nicht einfach Symbol für Tradition. Es sei nicht Folklore, es sei kein religiöses Hirschgeweih. Es sei das wichtigste christliche Zeichen, es sei das Symbol für Erlösung, Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Diese Herrschaft sei aber kein staatliches Regiment, deshalb gehöre das Zeichen nicht per staatlicher Anordnung in staatliche Räume gehängt. Nun ist schon das nicht ganz richtig. Um seinen Verriss der Anordnung des Ministerpräsidenten, das Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes deutlich wahrnehmbar anzubringen, wuchtig begründen zu können, läßt Prantl einfach weg, daß das Kreuz jedenfalls in Bayern, wie wir aber noch sehen werden, auch anderswo, gerade nicht auf seine unbestrittene zentrale religiöse Bedeutung beschränkt ist.

Das Kreuz ist vielmehr auch Symbol der bald 2000 Jahre alten christlich geprägten Geschichte und Tradition zunächst der Länder des vorderen Orients – aus dem es inzwischen nahezu vollständig verschwunden ist – des römischen Reiches in seiner Spätzeit und seiner abendländischen Nachfolgestaaten wie auch einer Reihe von Staaten, die aus deren ehemaligen Kolonien entstanden sind. Somit ist es Teil der europäisch-abendländischen Identität.

Das ist auch bis heute deutlich sichtbar. Nicht nur, daß die abendländische Welt durch eine Unzahl von Kirchenbauten, Klosteranlagen und Kreuzen auf ihren Friedhöfen geprägt ist, auch die nach wie vor überwiegend gebräuchlichen Vornamen christlichen Ursprungs sprechen hier eine beredte Sprache. Wenn irgendetwas als nationales Symbol wahrgenommen wird, dann jeweils die Nationalflagge. Das Kreuz ist als prägendes grafisches Merkmal vorhanden in den Nationalflaggen der fünf skandinavischen Staaten, der Dominikanischen Republik, der Fidschi-Inseln, Georgiens, Griechenlands, Großbritanniens und einer Reihe seiner ehemaligen Kolonien wie Australien, Neuseeland, Tuvalu und den Cook-Islands, Maltas, der Schweiz und der Slowakei. Für die größte Hilfsorganisation der Welt, das Rote Kreuz, ist es nicht nur Schutz- und Erkennungszeichen, sondern auch namensgebend. Religiöse Symbole in Nationalflaggen sind auch außerhalb der christlichen Welt häufig. Nicht nur, daß die Flagge Israels natürlich den Davidstern zeigt, auch die Flaggen diverser muslimischer Staaten enthalten religiöse Symbole. Der Halbmond, der Kuppeln und Minarette von Moscheen krönt, ist auch nationales Symbol in den Flaggen beispielsweise Algeriens oder der Türkei. Die Flagge Saudi Arabiens zeigt auf grünem Tuch (grün ist die Farbe des Propheten Mohammed) das islamische Glaubensbekenntnis. In allen diesen Fällen wird offensichtlich eine weitgehende Identität von Staat und Staats- oder Mehrheitsreligion sichtbar gemacht.

Kriegs- und Verdienstorden einer Vielzahl von Staaten haben die Form eines Kreuzes, teilweise gehört der Wortbestandteil Kreuz zu ihrem Namen. Für Deutschland sei nur beispielhaft auf das Eiserne Kreuz und andere Tapferkeitsauszeichnungen hingewiesen, heute für den Bereich der Bundeswehr auf das Ehrenkreuz. Die höchste zivile Auszeichnung unseres Landes ist das Bundesverdienstkreuz in seinen verschiedenen Stufen. Aber auch andere Staaten benutzen das Kreuz als Grundform der verschiedenen Auszeichnungen, insbesondere Kriegsauszeichnungen. Die höchste britische Kriegsauszeichnung ist das Victoria Cross. Die höchste französische Auszeichnung ist das Kreuz der Ehrenlegion, daneben als Kriegsauszeichnung das Croix de Guerre. Italien verleiht seinen tapferen Soldaten ein Kriegsverdienstkreuz oder auch den Vittorio-Veneto-Orden, im zivilen Bereich hat der Arbeitsverdienstorden Kreuzesform. Der höchste niederländische militärische Orden ist der Militär-Wilhelms-Orden, natürlich in Kreuzesform. Die höchsten russischen Orden wie der Sankt Georgs Orden oder auch der Alexander Newski Orden oder der Suworow Orden haben wie viele andere russische Orden Kreuzesform. Selbst ein christlich nicht geprägtes Land ohne abendländische Tradition wie Indien verleiht Orden in Kreuzesform wie Padma Bushan oder Padma Shri.

Soweit eine kleine Auswahl von Fakten zur Verwendung religiöser Symbole im staatlichen Bereich weltweit. Sie zeigen, daß Prantls Behauptung, das Kreuz sei ausschließlich religiöses Symbol, und so ist sein Artikel cum grano salis zu verstehen, evident falsch ist. Aber daraus leitet er dann folgerichtig sein Verdikt ab, die CSU instrumentalisiere eine religiöse Kernbotschaft und mache daraus die billige Botschaft „Mia san mia“. Das sei nicht christlich, das sei Ketzerei – weil es das Kreuz verstaatliche und damit säkularisiere. Damit man ihm auch abnimmt, es gehe ihm um den Schutz der Religion vor politischem Missbrauch, vergießt er Krokodilstränen darüber, daß tatsächlich die Entfremdung von gelebter Religion fortschreite, auch in Bayern, und die Politisierung von Religion zugleich zunehme. Dieser Satz ausgerechnet aus der Feder eines ansonsten laizistisch-säkularen Linksliberalen ist Heuchelei, zumal der Verfasser bislang eher weniger als Verteidiger des Christentums und mehr als Propagandist angeblich aus dem Christentum hergeleiteter humanitärer und sozialer Politik in Erscheinung getreten ist.

Worum es ihm wirklich geht, erhellt aus seinen nachfolgenden Ausführungen. Nur ein in Religionsangelegenheiten neutraler Staat könne glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Und von dieser Religionsfreiheit lebten nicht nur die Muslime, Agnostiker und Atheisten, sondern auch die Christen. In Deutschland gelte kraft Grundgesetz ein System „freundlicher Trennung“ von Kirche und Staat. Die CSU hebe diese Trennung auf, verwandele das Kreuz zum Pluszeichen: christliche Kirche plus Staat gleich CSU. Das sei in Zeiten, in denen es um ein zuträgliches Miteinander der Religionen gehe, eine Kampfhandlung; die Gesellschaft in Deutschland und Bayern brauche nicht Kampf, sondern Gespräch und Integration. Und weiter: „Nichts geschieht ohne Kontext: der Kreuz-Befehl kommt von denen, die bestreiten, daß der Islam zu Deutschland gehört. Der Befehl ist also ein Akt der Ausgrenzung. Daher ist er religiös häretisch und politisch unverantwortlich. Das Kreuz wird zum CSU-Wahlkampfsymbol gemacht.“ Also wird wieder einmal die „der Islam gehört doch zu Deutschland“ Platte aufgelegt und das Ganze als Wahlkampfmanöver denunziert. Dabei fällt ihm natürlich nicht auf, daß Parteien selbstverständlich darum bemüht sein müssen, die Mehrheit der Wähler zu gewinnen und daran ihre Politik auszurichten. Nur Diktaturen können darauf verzichten. Auch die Diktatur der Guten, Toleranten und Weltoffenen. Denn die macht die Demokratie ja überflüssig, weil sie die Menschenrechte endgültig und vor allem für Alle verwirklicht. Ob man die CSU mag oder nicht: Der Vorwurf, wahlkampfbedingt zu argumentieren, ist in einer Demokratie fehl am Platz.

Doch es genügt ihm nicht, mit der Moralkeule auf die als politisch unanständige Trickser-Truppe ausgemachte CSU einzuschlagen, vielmehr kann es bei dem Juristen Prantl nicht ausbleiben, daß er seine Argumentation mit juristischen Scheinargumenten zu stützen sucht. Hierzu zieht er dann den Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 heran. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in der Tat beanstandet, daß Bayern ausnahmslos vorgeschrieben hatte, Kruzifixe in den Klassenzimmern der Volksschulen anzubringen. Bekanntlich ist daraus dann später eine Regelung geworden, wonach die Kreuze grundsätzlich bleiben, nur im Falle eines beachtlichen Widerspruchs von Eltern minderjähriger Schüler das Kreuz dann eben aus dem betreffenden Klassenzimmer so lange entfernt werden muß, als das Kind eben dort beschult wird.

Der promovierte Jurist und Honorarprofessor Prantl verschweigt dabei, daß das Bundesverfassungsgericht damit keinerlei Neuigkeiten verkündet hat. Bereits in seinem Beschluß vom 17.07.1973 zum Kreuz im Gerichtssaal hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß grundsätzlich in unserem Lande Kreuze auch in Gerichtssälen hängen dürfen. Es könne nämlich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des damals zu entscheidenden Falles davon ausgegangen werden, daß weite Kreise der Bevölkerung gegen die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen nichts einzuwenden hätten und das auch im übrigen das Maß der in dieser Ausstattung möglicherweise zutage tretenden „Identifikation“ mit spezifisch christlichen Anschauungen nicht derart sei, daß die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einem entsprechend ausgestatteten Gerichtssaal von andersdenkenden Parteien, Prozeßvertretern oder Zeugen in der Regel als unzumutbar empfunden werde. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes verlange von ihnen weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Verhalten. Damit trifft das Bundesverfassungsgericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf, während Prantl sich arg auf den Finger haut, um im Bilde zu bleiben. Nur am Rande wollen wir einmal die Frage aufwerfen, ob ein Atheist, Agnostiker oder Christ jemals auf den Gedanken gekommen ist, angesichts etwa des Halbmondes in der türkischen Flagge, die dort selbstverständlich auch die Gerichte außen und innen ziert, mangelnde Neutralität des Gerichts ihm gegenüber zu rügen, oder mindestens sein Unbehagen daran zu äußern, staatlicher Gewalt in einem solchen Ambiente ausgesetzt zu sein. Daß sich etwa die obersten juristischen Instanzen eines solchen Landes überhaupt mit einem derartigen Fall befassen würden, ist noch weniger vorstellbar.

Die Haltung der bayerischen Staatsregierung zur Ausstattung staatlicher Gebäude mit Kreuzen ist gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Islam, und zwar in seiner orthodox-fundamentalistischen Variante, nicht zu tadeln, vielmehr zu loben. Es geht in der Tat darum, im übertragenen Sinne Flagge zu zeigen. Auch wenn Prantl das ins Lächerliche zu ziehen sucht, wenn er von „Mia san mia“ fabuliert, so ist es doch tatsächlich dringend notwendig, die eigene kulturelle Identität auch klar und deutlich zu betonen. Es ist eben Selbstbewußtsein vonnöten angesichts eines immer aggressiver auftretenden Islam. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht das auch (unbewußt) richtig. Das ergibt sich schon aus der einfachen Betrachtung der Zahl von Angehörigen der christlichen Religionen, die in Deutschland bei rund 54 Millionen liegt, und der Zahl der wirklich praktizierenden Christen, die sonntags regelmäßig in die Kirche gehen. Deren Prozentsatz, bezogen auf den Religionseintrag im Personalausweis bewegt sich im einstelligen Bereich. Dennoch wird nicht nur die massive Präsenz von Kreuzen im öffentlichen Raum, vom Kirchturm bis zur Bergspitze, vom Klassenzimmer bis zum Gerichtssaal, an Ordensschnallen wie auch in den Wappen von Städten, Gemeinden und Bundesländern nicht nur akzeptiert, sondern gewissermaßen als „Möblierung“ der Heimat betrachtet. Das mag bei Zeitgenossen wie Heribert Prantl anders sein. Ob er allerdings bei den vielen offiziellen Anlässen, an denen er teilnimmt, wie alle anderen die bayerische Nationalhymne mitsingt, wäre noch zu prüfen. Sie beginnt ja bekanntlich mit der Zeile : „Gott mit dir, du Land der Bayern.“

Nachtrag:

In der lebhaften Diskussion um den Beschluß der bayerischen Staatsregierung, künftig in allen Ämtergebäuden gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, tauchen immer wieder zwei Argumente auf. Zum einen wird behauptet oder beklagt, hier werde das zentrale christliche Glaubenssymbol politisch mißbraucht. Warum das falsch ist, habe ich ja erklärt. Das Kreuz ist eben keineswegs nur Glaubenssymbol. Es ist auch, und angesichts des Bedeutungsverlustes der Religion allgemein im säkularisierten Deutschland unserer Zeit zunehmend Symbol der kulturellen Identität und historischen Prägung Deutschlands. Als solches kann es natürlich nicht politisch mißbraucht werden. Im Gegenteil. Wer über die geistig-kulturelle Identität der Deutschen und der Bayern zumal sprechen will, der kommt am Kreuz nicht vorbei.

Kritik richtet sich aber auch gegen die als unreflektiert angesehene Berufung auf das christliche Symbol Kreuz im Zusammenhang mit nationaler Identität. Denn das Kreuz sei gerade durch seinen Mißbrauch als Feldzeichen christlicher Eroberer nachhaltig diskreditiert. Das ist insofern richtig, als tatsächlich das Christentum nach seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Konstantin den Großen seine Unschuld als Glaube einer verfolgten friedlichen Minderheit zunehmend verloren hatte und zur Staatsreligion mächtiger Reiche wurde, ja in Gestalt seiner mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Päpste Eroberungskriege und die Unterwerfung heidnischer Völker als Mittel der Ausbreitung des Glaubens benutzte. Wem stehen nicht die Kreuzzüge vor Augen, die vordergründig der Befreiung der Heiligen Stätten von der Besetzung durch die Anhänger des Islam dienen sollten, in Wahrheit jedoch selbstverständlich der Machtausweitung christlicher Reiche dienten. Für geraume Zeit nahmen die Kreuzritter ja auch das Heilige Land in Besitz. Die Berichte über die Kreuzzüge, etwa die Eroberung Jerusalems am 15. Juli 1099, beschreiben eine Orgie von Gemetzel und Gewalt. Die Bevölkerung wurde buchstäblich mit Mann und Maus niedergemacht, nicht einmal Kinder wurden verschont. Nicht anders verhält es sich mit der Eroberung des amerikanischen Kontinents. Die Berichte über die Eroberung und Unterwerfung der Azteken, Inkas und sonstiger indigenen Völker lassen bezüglich der Schilderung grausamer Vorgänge nun wirklich keine Wünsche offen. Auch bei der Kolonisierung des afrikanischen Kontinents folgten regelmäßig den Soldaten der Eroberer die Missionare, wenn sie nicht schon in deren Heere eingegliedert waren. Nein, die Geschichte des Christentums ist nicht nur eine Geschichte der Märtyrer und sanftmütigen Diener Gottes. Sie ist auch eine Geschichte, die nicht nur mit dem Blut der Märtyrer, sondern auch mit dem Blut der unterworfenen Völker geschrieben ist.

Auf der anderen Seite kann nicht übersehen werden, daß sich in jenen Zeiten nur behaupten konnte, wer sich wehren konnte und wollte, ja sogar mit dem stärkeren Willen zur Macht ausgestattet war, als die anderen. Wer etwa die Geschichte Maltas betrachtet, wird den aufopferungsvollen Kampf der vor allem vom Ritterorden der Johanniter gestellten Verteidiger gegen die türkischen Angreifer nicht nur wegen ihres Opfermutes bewundern, sondern auch konstatieren, daß die türkischen Angreifer an Grausamkeit historischen Vorbildern wie gerade den Kreuzrittern nicht nachstanden. Die historische Betrachtungsweise, nämlich historische Vorgänge aus ihrer Zeit heraus zu beurteilen und nicht etwa die völlig anderen moralischen und politischen Maßstäbe unserer Zeit an sie zu legen, führt zwanglos zu dem Ergebnis, daß die christlichen Herrscher früherer Jahrhunderte sich eben verhalten haben wie alle anderen auch. Es war eben so.

Wenn wir also die christliche Tradition des Abendlandes als kulturell prägend ansehen, dann dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen, daß sie ihre blutigen und gewalttätigen Seiten hat. Wir können sie aber deswegen nicht unterdrücken oder verschämt verstecken. Wir müssen dazu stehen, wie wir überhaupt zu unserer Geschichte stehen müssen, mit ihren hellen wie mit ihren dunklen Seiten. Daß dies sogar hinsichtlich der neueren Geschichte möglich ist, zeigt das Beispiel Russland. Sowjetunion und Rote Armee stehen sicherlich für Verbrechen historischen Ausmaßes. Dennoch hindert das die Russen heute nicht, diesen Teil ihrer Geschichte offen und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Größe zu behandeln, ja manchmal sogar zu zelebrieren. China ist weit davon entfernt, Mao Ze Dong und die Kommunistische Partei Chinas in ihrer Frühzeit zu verteufeln. Ganz im Gegenteil. Das riesige Porträt Maos schmückt nach wie vor die Frontseite des Tores zur verbotenen Stadt auf dem Platz des himmlischen Friedens. Mao blickt die Chinesen täglich an, wenn sie Banknoten aus ihrer Brieftasche ziehen.

Wir sollten heute durchaus gelassen damit umgehen können, daß die prachtvollen Kirchenbauten der Renaissance auch aus der Kriegsbeute finanziert worden sind, die christliche Heere etwa in den Kriegen gegen die Türken gemacht haben. Es war eben in dieser Zeit so üblich. Mit dem spirituellen Gehalt der Religion hat das alles allerdings nichts zu tun. Wir müssen eben imstande sein, das eine vom anderen zu unterscheiden. Und das gilt auch für die Unterscheidung zwischen religiösem Symbol und Zeichen der kulturellen Identität. Alles in einen Topf zu werfen, kurz umzurühren und dann je nach politischem Gusto als kulinarische Offenbarung oder ekligen Fraß zu bezeichnen, wollen wir doch den Politikern und ihren medialen Büchsenspannern überlassen.

 

 

Die christlich-jüdische Prägung der Deutschen

Der damalige Bundespräsident Christian Wulff hat in seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2010 eine Debatte angestoßen, die bis heute nicht verstummt ist, vielmehr durch die Flüchtlingskrise seit September 2015 noch mehr an Fahrt aufgenommen hat. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die geistig-kulturelle Prägung Deutschlands. Wulff sagte damals unter anderem:

„Das Christentum gehört zweifellos zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“

Seither werden Politiker und Publizisten in Deutschland nicht müde, Gedanken oder auch nur Phrasen über die kulturelle Prägung unseres Landes durch die drei großen Buchreligionen Judentum, Christentum und Islam unters Volk zu bringen. Einigkeit scheint darin zu bestehen, daß die abendländische und damit auch die deutsche Kultur wesentlich christlich-jüdisch geprägt sei. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte beispielsweise am 8. September 2017, daß die abendländische Kultur mit ihren Wurzeln im Christentum und Judentum natürlich weiterhin für unser Land bestimmend bleibe. Unüberhörbar hat sie aber auch mehrmals die Auffassung Wullfs bestätigt, daß der Islam zu Deutschland gehöre. Die Formel von der christlich-jüdischen Prägung unserer Kultur, wahlweise auch unserer Tradition, scheint allgemein konsensfähig zu sein.

Nun kann von der Zugehörigkeit einer Religion zu einem Volk in diesem Sinne nur dann gesprochen werden, wenn sie tatsächlich eine identitätsstiftende Funktion hat. Was den Islam angeht, so wollen wir das an dieser Stelle nicht näher untersuchen. Denn es scheint doch ganz offensichtlich zu sein, daß der Islam in diesem Sinne nicht zu Deutschland gehört, und zwar nicht nur wegen des zeitlichen Zusammenhanges. Eine nennenswerte Zahl von Bürgern dieses Landes mit islamischer Konfession gibt es ja überhaupt erst seit knapp 50 Jahren. Über die Unvereinbarkeit dieser Religion mit tragenden Grundsätzen unserer Verfassung wie auch der Alltagskultur in Deutschland muß hier nichts mehr gesagt werden.

Inwieweit haben Christentum und Judentum Deutschland geistig-kulturell geprägt?

Im folgenden wollen wir untersuchen, inwieweit Christentum und Judentum Deutschland geistig-kulturell geprägt haben. Hinsichtlich des Christentums kann man sich darauf beschränken, daß es unübersehbar das Gesicht Deutschlands prägt. Die Unzahl von Kirchen und Klöstern, die Kreuze auf Berggipfeln und an den Bändern der Kriegs- und Verdienstorden, die Präambeln des Grundgesetzes und einiger Landesverfassungen, die ausschließlich christlichen Feiertage neben den staatlichen Gedenktagen im Kalender, die traditionell überwiegend christlichen Vornamen der Deutschen, die Kreuze in den Schul- und Gerichtssälen und vor allem der statistisch ermittelte Bevölkerungsanteil der Religionsangehörigen in unserem Lande sprechen eine eindeutige Sprache. Von den 82,67 Millionen Menschen, die im Jahr 2016 in Deutschland gemeldet waren, hatten etwa 9,2 Millionen keinen deutschen Pass, jedoch ihren ständigen Wohnsitz in unserem Land. Auch deren Religionszugehörigkeit ist sehr unterschiedlich. Die meisten bekennen sich wohl zum Islam, jedoch finden sich auch nicht wenige Christen darunter, etwa Italiener, Polen, Spanier, Russen etc. Von der Gesamtbevölkerung waren 2016 nach den Meldeamtsregistern 28,52 % römisch-katholisch, 26,52 % evangelisch, 5,14 % muslimisch und 0,12 % jüdischen Glaubens. Diese Zahlen sprechen für sich. Die Frage, inwieweit das Christentum Deutschland prägt, muß daher nicht weiter vertieft werden. Es genügt darauf hinzuweisen, daß nicht nur die Gegenwart, sondern vor allem die Geschichte Deutschlands wie auch der übrigen europäischen Länder vom Christentum nachhaltig geprägt ist.

Weil die Formel von der christlich-jüdischen Prägung Deutschlands sprachlich eine Gleichgewichtigkeit herstellt, die angesichts der auch ganz allgemein bekannten Geschichte des Judentums in Deutschland, nicht nur in Ansehung der nahezu vollständigen Vernichtung der Juden in Deutschland während der nationalsozialistischen Diktatur, zumindest nicht plausibel erscheint, wollen wir näher betrachten, inwieweit auch das Judentum Deutschland geprägt hat und vielleicht noch heute prägt.

Geschichte der Juden in Deutschland

Von Deutschland im staatsrechtlichen Sinne sprechen wir frühestens seit Heinrich I, im Jahre 919 n. Chr. von den deutschen Herzögen zum König gewählt. Auf jeden Fall seit 962 n. Chr., als Otto der Große auch die Kaiserwürde des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erlangte. Die Geschichte der Juden in Deutschland ist allerdings schon sehr viel älter. Sie begann mit der Beendigung jüdischer Staatlichkeit in Palästina, nachdem die bloße Eroberung des Landes und Einsetzung von der römischen Besatzungsmacht abhängiger Könige die Pax Romana in dieser Region nicht gewährleisten konnte. Diverse Aufstände der Bevölkerung bewogen Kaiser Nero, die syrische Provinz endgültig zu befrieden. Mit der Führung des Feldzuges wurde der spätere Kaiser Titus beauftragt. Im Jahre 70 n. Chr. eroberte er Jerusalem, ließ ein Blutbad unter der Bevölkerung anrichten und den Tempel zerstören. Von seinem Triumphzug kündet noch heute ein Relief auf dem Titusbogen in Rom, auf dem unter der mitgeführten Beute auch der siebenarmige Leuchter des Tempels zu erkennen ist. Versprengte Reste des jüdischen Volkes sammelten sich im Exil um den Ort Iamnia. Unter der Führung des Fürsten Simon Bar Kochba erhoben sie sich 60 Jahre später erneut. Sie erzielten auch zunächst militärische Erfolge und proklamierten die Befreiung Israels. Doch dauerte es nicht lange, bis das römische Heer zuschlug, 135 n. Chr. unter Kaiser Hadrian die Aufstandsbewegung niederwarf und die Männer Bar Kochbas niedermachte und versprengte. Von ihren letzten Tagen künden die am Toten Meer aufgefundenen Texte. Jerusalem wurde zur römischen Garnisonsstadt Aelia Capitolina erklärt, Juden durften sie nicht betreten. Die Bevölkerung wurde bis auf wenige Tausend vertrieben und ging in die Diaspora. Die Römer nannten die Provinz fortan Syria Palestina. Mit der Zerstörung des kultischen Zentrums der Jerusalemer Kultusgemeinde war dem alten Israel, wie es auch in der nachexilischen Kultusgemeinde noch lebendig geblieben war, das Fundament genommen. In Iamnia wurden die heiligen Schriften in einem endgültigen Kanon erfaßt, und von hier aus nahm die Geschichte des nachbiblischen Judentums ihren Ausgang: eine Geschichte der Zerstreuungen, Wanderungen, Sammlungen und unendlichen Leiden in der Fremde.

Die Juden wurden in der Diaspora weit über Vorderasien, Nordafrika und Europa verstreut. Ein Dasein in der Diaspora hatten sie allerdings auch schon früher zu fristen. Die babylonische Gefangenschaft ist sprichwörtlich ebenso wie das Zwangsexil in Ägypten. Beide Ereignisse haben auch die Phantasie der Künstler angeregt. Beispielhaft sei auf Verdis „Nabucco“ hingewiesen. In Deutschland, das wir auch schon lange vor Beginn seiner Staatlichkeit im 10. Jahrhundert n. Chr. so nennen, finden wir bereits in römischer Zeit jüdische Gemeinden. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die römischen Städte an Rhein und Mosel sowie in Süddeutschland – Köln, Xanten, Bonn, Trier und Augsburg – waren neben ihren administrativen Funktionen auch Garnisonen der römischen Legionen und ihrer Hilfstruppen sowie Zentren von Handel und Gewerbe. Schon in den ersten beiden Jahrhunderten nach Christus finden sich dort Hinweise auf jüdische Gemeinden. Sichere Zeugnisse haben wir zum Beispiel in Gestalt einer tönernen Öllampe, die man in Trier gefunden hat und auf das 4. Jahrhundert n. Chr. datiert. Sie zeigt das Abbild eines siebenarmigen Leuchters. Zwei Dekrete Konstantins des Großen vom 11. Dezember 321 und vom 1. Dezember 331 richten sich an eine damals offenbar recht große und alte Gemeinde in Köln. Ausdrücklich erwähnt darin der Kaiser auch den Rabbiner und die Väter der Synagoge.

Somit können die Anfänge der Geschichte der Juden in Deutschland in die beiden ersten Jahrhunderte nach Christus datiert werden, auch wenn die Zeugnisse dafür spärlich sind. Wie so häufig in der Geschichte, changieren hier Mythos und Fakten. Als Gründungsmythos des jüdischen Lebens in Deutschland gilt die Erzählung, wonach der Jude Kalonymos Kaiser Otto II. (973-983) in der Schlacht bei Cotrone 982 das Leben gerettet haben soll. Der dankbare Kaiser habe dann ihn und seine Familie nach Deutschland mitgenommen. Nun gibt es in der Tat auch einen handfesten Hinweis auf diese Familie, nämlich den Grabstein eines Nachfahren eben jenes Kalonymos auf dem jüdischen Friedhof in Mainz, der von 1020 datiert. Tatsächlich siedelten sich jüdische Gemeinden an den Bischofssitzen an, weil die Bischöfe die Ansiedlung jüdischer Kaufleute zur Hebung der Wirtschaftskraft ihrer Territorien gerne sahen. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die mittelalterliche Gesellschaft, die eine streng regulierte Standesgesellschaft war. Die Berufe der Kaufleute und Handwerker (Zünfte!) waren ebenso reglementiert wie die gesellschaftlich weniger angesehenen Tätigkeiten der Bader und Wundheiler, oder gar des Henkers, obgleich man dessen Dienste gerne auf ganz anderem Felde in Anspruch nahm, nämlich auf medizinischem Gebiet. Die Juden erhielten eben von ihren Schutzherren Privilegien, die sie weitgehend mit den christlichen Untertanen des jeweiligen Fürsten gleichstellten. Volles Bürgerrecht hatten sie indessen nicht. Die Privilegien berechtigten zur Ausübung von Berufen wie dem des Kaufmanns oder auch des Geldverleihers. Schutz bot indessen nur der Kaiser oder der bischöfliche Herr. So wie sie sich absonderten und nur in ihrer Gemeinde nach ihren Gesetzen und Bräuchen lebten, mieden aber auch die Christen den Umgang mit ihnen. Diese Koexistenz war naturgemäß fragil, was sich später immer wieder bei den Pogromen zeigte. Darauf werden wir noch eingehen.

Das Leben der Juden in der Diaspora war fortan vor allem dadurch gekennzeichnet, daß sie überall eine ethnische, gesellschaftliche und religiöse Minderheit bildeten. Nur vereinzelt assimilierten sie sich und gingen in der Mehrheitsbevölkerung des jeweiligen Landes auf. Dieses Phänomen existiert bis heute, ungeachtet dessen, daß die Juden rund 1900 Jahre nach der Zerstörung des Tempels und der Vertreibung aus ihrem Lande im Jahre 1948 mit der Gründung des Staates Israel ihre historische Heimstatt wiedergefunden haben. Es ist daher zu untersuchen, wie es dazu kommen konnte, daß sich ein Volk ohne eigenen Staat über viele Jahrhunderte erfolgreich seine Identität bewahren konnte.

Nationale und religiöse Exklusivität

Sucht man nach Unterscheidungsmerkmalen, so stößt man rasch auf den Umstand, daß im Falle der Juden von Anbeginn an Volkstum und Religion eine Einheit bilden. Keine der übrigen großen Religionsgemeinschaften ist ausdrücklich auf die Angehörigen eines Volkes, und zwar explizit in Form der Abstammungsgemeinschaft, beschränkt. Wenn auch zum Beispiel Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus im wesentlichen Religionen ostasiatischer Völker sind, so sind sie doch für Angehörige anderer Völker offen,  obwohl sie nicht aggressiv, genau genommen überhaupt nicht, missionieren. Der Islam versteht sich von Anbeginn an als Religion für alle Völker, die sich ihm auch zu unterwerfen haben. Erst dann kann nach der Lehre des Korans der Friede auf dieser Erde einkehren (Suren 9, 5, 29 und 10, 25). Das Christentum versteht sich ebenfalls von Anfang an als Religion für die Völker dieser Erde. „Gehet hin und lehret die Völker!“ (Mt 28, 19; Mk 16, 15) lautet das Missionsgebot Jesu Christi, auch wenn die Nachfolger seiner Apostel in unseren Tagen, vor allem soweit ihre Muttersprache Deutsch ist, dies in Vergessenheit geraten lassen. So findet eine Missionsarbeit bei den Muslimen im deutschsprachigen Raum nicht statt.

Diese Besonderheit des Judentums zeigt sich grundsätzlich daran, daß man sich nach der religiösen Überlieferung als das auserwählte Volk Gottes betrachtet. Im 5. Buch Mose, Kap. 7, 6 heißt es ja: „Denn du bist ein heiliges Volk dem Herrn, deinem Gott. Dich hat der Herr, dein Gott, erwählt zum Volk des Eigentums aus allen Völkern, die auf Erden sind.“ Der exklusive Bund zwischen Gott und seinem auserwählten Volk wird ausdrücklich bei Josua 24 beschrieben. Der Chronist läßt Gott den Juden vorhalten, daß er sie aus der ägyptischen Knechtschaft gerettet hat und sie auffordern, ihm deswegen treulich zu dienen und keine anderen Götter anzubeten. Vielfältige Zeichen dieser Exklusivität finden sich überall im Alten Testament. Natürlich ist auch die Übergabe der Tafel mit den Zehn Geboten an Moses auf dem Berg Sinai ein solches Zeichen. Denn wie anders soll es zu verstehen sein, daß Gott selbst dem Moses seine Gebote ausgehändigt hat. Unterstrichen wird dies durch strenge religiöse Gesetze, die es gewährleisten, daß sich die Angehörigen dieser Religion und gleichzeitig dieses Volkes von allen anderen Glaubensgemeinschaften und Nationen nachhaltig unterscheiden.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Beschneidung der männlichen Neugeborenen. Diese Vorschrift ist eindeutig. 1 Mose 17, 10-14 läßt Gott zu Abraham sprechen: „Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir. Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut von eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum, daß es meinen Bund unterlassen hat.“

Der Abschottung gegen andere Völker dient auch das Verbot der Mischehe, also der Eheschließung zwischen Juden und Andersgläubigen. Nicht nur, daß Jude nur sein kann, wer von einer jüdischen Mutter geboren worden ist. Für den gläubigen Juden führt die Eheschließung mit einer nicht seiner Religion angehörigen Frau auch dazu, daß er den Zugang zur jenseitigen Welt verliert. Dieses Verbot ist schon in 5. Mose 7, 3-4 statuiert. „Und du sollst dich nicht mit ihm verschwägern. Deine Tochter darfst du nicht seinem Sohn geben, und seine Tochter darfst du nicht für deinen Sohn nehmen. Denn er würde deinen Sohn von mir abwenden, daß er anderen Göttern dient, und der Zorn des Herrn würde gegen euch entbrennen, und er würde dich schnell vernichten.“ Dennoch wurde dieses Gebot bis zur babylonischen Gefangenschaft liberal gehandhabt. Danach erfuhr die Einstellung zur Mischehe eine grundsätzliche Änderung, weil sie bis dahin in so großer Zahl abgeschlossen wurde, daß die Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft bedroht schien. Esra ergriff daher die strengsten Maßnahmen gegen die ohne vorangegangenen Übertritt zum Judentum eingegangene Mischehe, ließ die Auflösung sämtlicher Mischehen beschließen und die fremden Frauen wegschicken. Diese Maßregel fand zunächst Widerspruch, wurde aber wegen der Erfordernisse der Zeit anerkannt und durchgeführt (Esra Kap. 9 und 10; Nehemia 13, 23 ff.). Als später, zur Zeit der Makkabäer, Mischehen wiederum besonders zahlreich eingegangen wurden (Makk 1, 12 ff.), wurden sie von einem hasmonäischen Gericht ein für alle Mal verboten.

Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings, daß auch von christlicher Seite die Mischehe mit Juden verboten wurde, so zum Beispiel durch die Synode von Elvira im Jahre 306 n. Chr., wiederholt durch das Konzil von Chalzedon im Jahre 451 n. Chr. Konstantin der Große untersagte die Mischehe mit Juden gar bei Meidung der Todesstrafe. Der Codex Justiniani vom 13. Februar 528 n. Chr. verbietet sie ebenfalls. Wir können also festhalten, daß sowohl die Juden selbst als auch die Christen in der Diaspora, also in den Ländern, in denen die Reste des von den Römern nahezu vernichteten und aus Palästina vertriebenen Volkes Zuflucht gefunden hatten, sich wechselseitig voneinander abgrenzten. Dies führte unter anderem auch dazu, daß Juden eine besondere Kleidung trugen. Letzteres war allerdings in der mittelalterlichen Ständegesellschaft ohnehin typisch für alle Stände. Es überrascht daher nicht, daß auch für die Juden spezielle Kleidungsstücke vorgeschrieben waren, wie etwa der spitze Judenhut, den wir auf vielen bildlichen Darstellungen des Mittelalters finden. Häufig war auch die Kennzeichnung durch einen gelben Fleck oder Ring aus textilem Material, der auf die Oberbekleidung genäht werden mußte. Wir finden das zum Beispiel in Frankreich. Ludwig der Heilige verfügte dies im Jahre 1269. In Süddeutschland wurde das gemäß Beschluß des Basler Konzils nach 1430 Pflicht. Ausdrücklich vorgeschrieben war das auch im Frankfurter Judenghetto im Jahre 1462. In den schriftlichen Zeugnissen ist insoweit auch von einem Judenring oder Judenkreis die Rede. Bemerkenswert ist, daß diese Kennzeichnungspflicht nicht auf die europäische Diaspora beschränkt war. So soll im Jahre 807 n. Chr. der Kalif Harun al Rashid verfügt haben, daß die Juden gelbe Gürtel zu tragen hätten. Also hielten sowohl die muslimischen Araber als auch die christlichen Europäer eine solche Kennzeichnung, man kann natürlich auch sagen, diskriminierende Kennzeichnung, für erforderlich. Daß dann viele Jahrhunderte später die Nationalsozialisten eine diskriminierende Kennzeichnung in Form des Davidsterns in gelber Farbe eingeführt haben, muß als gehässige Variante dieser Kennzeichnung bewertet werden. Denn sie verband das nationale Symbol des Davidsterns mit der diskriminierenden gelben Farbe. Darin lag natürlich eine bewußte Erniedrigung.

Die Ghettos begünstigten aber auch die Einhaltung der jüdischen Gesetze. Sie ermöglichten eine spezifische Infrastruktur, die koscher produzierenden Metzgern, Bäckern, Köchen und Weinhändlern ein Auskommen bot, und zum Beispiel den Betrieb des rituellen Bades, des Friedhofs wie auch der Synagoge mit ihren Bediensteten ermöglichte. In diesen Ansiedlungen entwickelte sich aber auch die spezielle talmudische Religionsgelehrsamkeit. Alles in allem eine Welt für sich. Die Kontakte zur christlichen Umwelt beschränkten sich damit auf die Ausübung der erlaubten Berufe.

Das Problem der Fremdheit und die Gefahr des Umschlagens in Feindseligkeit

Dieses bewußte Abstandnehmen voneinander ist ganz sicher insbesondere auf Seiten der Juden religiös begründet, wie wir gesehen haben. Doch ist das Phänomen der Ausgrenzung der jeweils Fremden wohl in der menschlichen Natur angelegt. Fremd ist nun einmal das Gegenteil von vertraut, ohne daß damit gleich eine Abwertung verbunden wäre. Der Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt meint, dem „Feindschema Fremder“ liege ein „Feindschema Mensch“ zugrunde. Ein Mensch löse beim anderen zunächst einmal Mißtrauen aus; nur wo freundliche Erfahrungen es überlagern, sei dieses Feindschema außer Kraft gesetzt. Einer fürchtet den anderen vorsichtshalber erst einmal, solange der ihm nicht klargemacht hat, daß er ihm nichts Übles will. Einen Hinweis darauf geben die antiken Sprachen, wie sie zur Zeit von Christi Geburt an den Gestaden des Mittelmeers von den dominierenden Völkern gesprochen wurden. Xenos bedeutet im Altgriechischen sowohl Fremder als auch Kriegsfeind, kann aber auch Söldner oder Gastfreund bedeuten. Hostis ist im Lateinischen ursprünglich der Fremde, dann aber auch der Feind. Kamen nun fremdartige Bräuche, gar fremde Götter hinzu, so war das für die Menschen früherer Zeiten Grund genug, Abstand zu halten. Wenn dann noch abergläubische Vorstellungen hinzutraten, konnte aus dem friedlichen Nebeneinander aus nichtigem Anlaß die Katastrophe entstehen.

Die mittelalterlichen Pogrome gegen die Juden zeigen das deutlich. Im 13. Jahrhundert verbreitete sich in der christlichen Bevölkerung Deutschlands das Gerücht, die Juden verübten Ritualmorde an Kindern und vergriffen sich in frevelhafter Weise an geweihten Hostien, indem sie durch Nadelstiche den Kreuzestod Christi nachvollzögen. Die vulgärtheologische Begründung, die Juden seien ja Christusmörder, war weit verbreitet. Vulgärtheologisch deshalb, weil die christliche Heilsgeschichte natürlich Tod und Auferstehung Christi als zentrales Element der Erlösung voraussetzt, womit den Juden jener Zeit eine wichtige Funktion im Heilsplan Gottes zugewiesen wird. Obgleich Kaiser Friedrich II. deshalb eine Kommission einsetzte, welche diese absurden Vorwürfe überprüfte und die Juden davon natürlich freisprach, und auch Papst Innozenz IV. im Jahre 1247 auf Bitten der Juden eine Bulle erließ, die diesen Irrglauben verurteilte, kam es zu einer Vielzahl von Pogromen, in denen jüdische Gemeinden verwüstet und ihre Bewohner erschlagen wurden. Es ist hier nicht der Ort, alle diese Pogrome aufzuzählen. Verschärft wurde die Lage durch das Auftreten der Pest 1348, die von abergläubischen Zeitgenossen natürlich auch den Juden angelastet wurde. Die Pestpogrome breiteten sich seit 1348 über das gesamte Reich aus. Allen Pogromen ist allerdings auch gemeinsam, daß sich dabei nicht nur der Pöbel am Eigentum der Juden vergriff, sondern auch die Fürsten das Vermögen reicher Juden an sich brachten. Manchmal war es auch das kalte Kalkül, das etwa in Nürnberg 1349 zu einem Pogrom gegen die Juden führte, die am Ufer der Pegnitz in der Innenstadt siedelten. Die Nürnberger Bürger wollten dieses Gelände haben, um dort den Marktplatz anzulegen. Kaiser Karl IV. konnte oder wollte den Nürnbergern diese Bitte nicht abschlagen. Wie oft auf diese Weise auch die Schulden bei den jüdischen Pfandleihern getilgt worden sind, kann man sich vielleicht vorstellen.

Glanz und Elend

Diesen finsteren Kapiteln in der langen Geschichte der Juden in Deutschland stehen auch andere, eher glänzende, gegenüber. Denkt man etwa an die portugiesischen Juden, die im 17. Jahrhundert die Hamburger Kaufmannschaft prägten und ihr gesellschaftlichen Glanz verliehen, so kann man kaum glauben, daß Jahrhunderte vorher und nachher Juden Opfer wilder Pogrome waren. Eine besondere Rolle spielten jüdische Bankiers. Der Name Rothschild steht im 18. Jahrhundert für eine Bankiersfamilie, deren Bedeutung in jener Zeit heute kaum vorstellbar ist. Um einen Vergleich zu ziehen, müßte man schon die US-amerikanischen Geldhäuser Goldman Sachs, Morgan Stanley und die ein oder andere europäische Großbank fusionieren lassen. Auch heute noch dürften die Nachkommen der fünf Rothschild-Brüder zu den vermögendsten Familien der Welt zählen. Wie fragil aber auch die Existenz solcher Finanziers tatsächlich war, zeigt das Beispiel Jud Süß Oppenheim. Der rasante Aufstieg vom Geldverleiher zum “ Hof-und Kriegsfaktor“ des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wie auch sein tiefer Fall, ist wohl das beeindruckendste Beispiel dafür, wie ein Außenseiter in schwindelerregendem Tempo größten Reichtum und Einfluß gewinnen kann, seine Abhängigkeit von einem einzigen mächtigen Fürsten jedoch unweigerlich zu seinem Absturz führen muß. Nach dem Tod seines herzoglichen Schuldners wurde der ehemalige „Hofjude“ von den neuen Machthabern an den Galgen gebracht. Daß diese tragische Geschichte mit dem grausamen Ende seines Protagonisten 200 Jahre später den Stoff für einen üblen antisemitischen NS-Propagandafilm gegeben hat, rundet das Bild nachträglich ab.

Der Einfluß der Aufklärung

Ein völlig anderes Bild sehen wir in Deutschland nach der Aufklärung. War jüdische Gelehrsamkeit bis dahin mehr oder weniger auf die Theologie beschränkt, ebnete die Aufklärung den Weg aus den Ghettos zu den Universitäten. Schon einer der maßgeblichen Vertreter der Aufklärung war ein Jude, Moses Mendelssohn (1729-1786). Um wirklich in der modernen aufgeklärten Welt ankommen zu können, mußte ja auch das Judentum seine rückwärtsgewandte Orthodoxie hinter sich lassen. Das begann mit der Haskala, das ist der hebräische Name für die jüdische Aufklärungsbewegung des 18. Jahrhunderts, und setzte sich fort mit dem Reformjudentum Anfang des 19. Jahrhunderts. Man wandte sich bewußt der europäischen Literatur und Musik zu. Als Beispiel mag der Maler Moritz Daniel Oppenheim (1800-1882) dienen, der im deutschen Bildungsbürgertum jener Zeit zu Hause war, wie auch der Jurist Gabriel Riesser (1806-1863), der es bis zum Abgeordneten in der Paulskirchenversammlung 1849 und zum Obergerichtsrat brachte. Klassisch ist der Lebenslauf des Dichters Heinrich Heine, dessen Werk ja wirklich auch heute noch zum deutschen Bildungskanon gehören. Wie nicht wenige konvertierte er zum Christentum, allerdings wohl weniger aus religiöser Überzeugung, als zur Sicherung seiner Karriere. Sein literarisches Werk zeugt ja an keiner Stelle von Religiosität. Es ist hier nicht der Platz, alle bedeutenden Künstler des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts aufzuzählen, deren Werke aus der deutschen Kultur nicht wegzudenken sind. Ob Felix Mendelssohn-Bartholdy, Max Bruch, Gustav Mahler, Giacomo Meyerbeer, Jacques Offenbach oder Erich Wolfgang Korngold in der Musik, Franz Kafka, Lion Feuchtwanger, Karl Kraus, Kurt Tucholsky oder Stefan Zweig in der Literatur, Albert Einstein, Paul Ehrlich, Heinrich Hertz, Karl Raimund Popper, Hannah Arendt oder Max Born in den Wissenschaften, bedeutende Staatsmänner wie Walter Rathenau oder Henry Kissinger, sie alle werden nur ganz am Rande als Juden wahrgenommen, prägen indessen als Persönlichkeiten die deutsche Kultur- und Wissenschaftsgeschichte bzw. die neuere deutsche Geschichte.

Das Bild des Judentums in Deutschland, aber auch im übrigen Europa, war vielfältig. Fand man vor allem in Osteuropa sehr häufig orthodoxe Juden, die sich durch ihre Lebensweise, bizarre äußere Anmutung und pedantische Befolgung in unseren Augen absurder Speisevorschriften sehr stark von der christlichen Mehrheitsgesellschaft abhoben, so fand man vor allem in Mittel- und Westeuropa vorwiegend liberal gesinnte Juden, nicht selten auch solche, die sich durch religiöse Gleichgültigkeit auszeichneten, oder gar zum Christentum konvertiert waren. Neben dem bereits genannten Heinrich Heine denken wir hier unter anderem an den Vater von Karl Marx, der es aus welchen Gründen auch immer für zweckmäßig hielt, zur evangelisch-lutherischen Konfession überzutreten, was für ihn als Rechtsanwalt in Trier sicherlich kein Nachteil war. Trier lag damals in der preußischen Rheinprovinz. Zwar war die Mehrheit der Bevölkerung katholisch, politisch dominierend waren aber die mehrheitlich protestantischen Preußen. Dennoch spricht man nicht von einer Assimilierung der Juden, vielmehr von einer Akkulturation. Denn die Exklusivität des auserwählten Gottes Volkes behielt man bei. In aller Regel hielt man sich an die religiösen Gebote, vor allem auch an das Verbot der Mischehe mit Andersgläubigen. Der von den Gemeinden auch gar nicht forcierte Übertritt Andersgläubiger zum Judentum war und ist auch nicht so einfach, sondern kann erst nach intensivem Studium der jüdischen Theologie und der einschlägigen religiösen Vorschriften erfolgen. Im gesellschaftlichen Leben indessen wurden liberale bis religiös „unmusikalische“ Juden durchaus als Gleiche unter Gleichen akzeptiert, wenn auch nicht in jeder Hinsicht.

Gesellschaftliche Diskriminierung

Beamter, Richter oder Offizier konnten sie in der Regel nicht werden. Dies waren jedoch die gesellschaftlich anerkannten Berufe. Gerade der Offizier stand in höchstem Ansehen, gleich ob Bürger oder Edelmann. Der Leutnant stand protokollarisch und gesellschaftlich über den höchsten Beamten, von anderen Zivilisten einmal ganz abgesehen. Erst in der höchsten Not des I. Weltkrieges änderte sich das. Wir wissen von einer größeren  Zahl von Offizieren jüdischen Glaubens, auch Trägern höchster Kriegsauszeichnungen, wie die mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichneten Jagdflieger Leutnant Fritz Beckhardt und Leutnant Wilhelm Frankl.

Beispielhaft sei kurz die bitter-süße Liebesgeschichte erzählt, die letztlich zum Bau des bekannten Hotels Bühler Höhe im Schwarzwald geführt hat. Herta Schottländer, Tochter eines jüdischen Großgrundbesitzers, heiratete standesgemäß zunächst den viele Jahre älteren jüdischen Bankier und Gutsbesitzer Pringsheim. Er starb 1895, als Herta gerade 24 Jahre alt war. Wenige Jahre später veränderte sich ihr Leben mit der Manöver-Einquartierung eines Kavallerieregiments auf dem Gut der Pringsheims. Herta verliebte sich unsterblich in den schneidigen Regimentskommandeur Oberst Wilhelm Isenbart. Der erlag den Reizen der schönen jungen Witwe und ließ sich scheiden, um sie heiraten zu können. Das war nun aber ein Skandal. Der Ehrenkodex des preußischen Offiziers war nicht nur dadurch verletzt, daß sich der Oberst wegen einer jungen Frau scheiden ließ, sondern vor allem auch dadurch, daß er eine Jüdin heiratete. Wilhelm Isenbart wußte das, und er wußte auch, was er in dieser Situation zu tun hatte. Der Oberst ging zu seinem Kaiser, der ihn zum Generalmajor beförderte und ihm gleichzeitig seinen Abschied gab. So war der Fall des ansonsten tadellosen Offiziers elegant gelöst. Hertas Familie war von der Ehe mit dem Christen ebenso wenig angetan und sie wurde enterbt, jedoch mit einem Pflichtteil in Höhe von immerhin 12 Millionen Goldmark abgefunden. Das wären heute ca. 90 Millionen €. Das auf dem gesellschaftlichen Parkett in Berlin nicht mehr so gern gesehene Paar verzog an die Riviera und reiste viel und gern, bis General Isenbart 1908 in Ägypten verstarb. Von nun an trachtete Herta Isenbart danach, ihrem geliebten Mann ein Denkmal zu setzen. Sie kaufte ein Waldgebiet in der Größe von 18 ha im Schwarzwald und plante dort ein Genesungsheim für verdiente deutsche Generäle zu errichten. Es sollte Platz für zwölf Bewohner nebst Familie und Gesinde haben. Natürlich sollte es „General-Isenbart-Offiziers-Genesungsheim“ heißen. Der aufwendige Bau wurde 1912 begonnen. 1918 nahm sich Herta Isenbart das Leben. Das Haus wurde nie für seinen ursprünglichen Zweck genutzt, sondern zunächst als Kurhaus und später als Hotel. Die Geschichte zeigt wie unter einem Vergrößerungsglas die gesellschaftliche Struktur im 19. Jahrhundert, in der Juden einfach ein geringeres gesellschaftliches Ansehen hatten, unabhängig von Beruf und Vermögen. Spielte eine ähnliche Geschichte in unseren Tagen, so wäre sie gewiß Stoff für die Regenbogenpresse. Die Religion der Beteiligten käme darin allerdings erst gar nicht vor.

Annäherung in der Weimarer Zeit

Der große gesellschaftliche Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg brachte auch für das Leben der Juden in Deutschland bedeutende Veränderungen mit sich. Art. 135 der Weimarer Reichsverfassung gab allen Bewohnern des Reichs volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wurde durch die Verfassung gewährleistet und stand demgemäß unter staatlichem Schutz. Das wurde zumindest juristisch auch umgesetzt. Jüdischen Juristen und Medizinern stand auch der Staatsdienst offen. Konnten im 19. Jahrhundert auch glänzende Juristen jüdischer Abstammung nur dann im Staatsdienst Karriere machen, wenn sie getauft waren – das bekannteste Beispiel ist Eduard von Simson (1810-1899), getauft 1823, Parlamentarier und erster Präsident des Reichsgerichts seit 1. Oktober 1879 – so fand man während der Weimarer Zeit bis zum Inkrafttreten der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung  Juristen nicht mehr nur in den Anwaltskanzleien, sondern auch als Richter und Notare. Der Jurist Hugo Preuß (1860-1925) war 1919 der erste Innenminister der gerade gegründeten Republik und gilt vielen als Vater der Weimarer Verfassung. Man konnte nun auch in der Politik als Jude Fuß fassen, wie gerade das Beispiel Walter Rathenaus zeigt. Allerdings muß auch gesehen werden, daß ein Teil der Bevölkerung nach wie vor die alten Vorbehalte gegen Juden hegte. Dem Haß rechtsextremer Kreise, befeuert von traditionellen antisemitischen Vorstellungen, fiel dann unter anderem auch Walter Rathenau zum Opfer. Auf der anderen Seite war der Einfluß der Juden in der Wirtschaft wie auch im Kulturleben beträchtlich. Verleger wie Leopold Ullstein, der „rasende Reporter“ Egon Erwin Kisch und viele Künstler prägten das kulturelle Leben der Republik. Natürlich handelte es sich hier stets um liberale bis religionsferne Persönlichkeiten. Das orthodoxe Judentum spielte keine Rolle, sondern blieb im wesentlichen auf Osteuropa beschränkt. Bemerkenswert, wenn auch nicht zu verallgemeinern, ist das Verhalten des Literaturnobelpreisträgers Thomas Mann. Selbst christlicher Herkunft, hatte er kein Problem damit, eine Jüdin zu heiraten und seine Bücher von einem jüdischen Verleger (Samuel Fischer) veröffentlichen zu lassen.

Dennoch kann der seinerzeit nicht nur in Deutschland virulente Antisemitismus nicht ganz übersehen werden. Die NSDAP wuchs ja in der Weimarer Zeit erst auf. Sie war von Anbeginn eine extrem antisemitische Bewegung mit wachsender Anhängerzahl. Das Verhältnis der deutschen Mehrheit zur immer noch sehr kleinen jüdischen Minderheit (0,8 % der Bevölkerung) war ambivalent. Großer Akzeptanz in liberalen und kulturaffinen Kreisen standen Ablehnung und Diskriminierung seitens der politischen Rechten gegenüber.

NS-Zeit

Mit dem 30. Januar 1933 änderte sich die Lage der Juden in Deutschland schlagartig. Dazu muß nicht viel gesagt werden. Der Sachverhalt ist bekannt. Die Juden wurden erst durch die Rassengesetze rechtlos gemacht und dann der zynisch „Endlösung“ genannten Vernichtung zugeführt. Deutsche Juden waren im Verhältnis zur Gesamtzahl der Opfer des Holocaust, die allgemein mit gegen 6 Millionen Menschen beziffert wird, auf den ersten Blick mit ca. 160.000 nur gering betroffen. Tatsächlich aber wurden auch sie nahezu vollständig ausgelöscht, soweit sie nicht rechtzeitig ausgewandert waren, denn nach dem Kriege zählte man nur noch ca. 15.000 Überlebende.

1945 bis heute

Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Nachkriegsentwicklung. Der Antisemitismus war trotz seiner schrecklich konsequenten Gestalt, zu der ihn die Nationalsozialisten ausgeformt hatten, in Europa nicht gänzlich verschwunden. So gab es noch am 4. Juli 1946 in der Stadt Kielce in Polen ein Pogrom, dem 42 Juden zum Opfer fielen. Dabei blieb es nicht. Auch in Krakau, Tarnow und anderenorts gab es Judenverfolgungen. Die exakte Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Doch wir untersuchen das Verhältnis von Christen und Juden in Deutschland. In der Nachkriegszeit war das eher ein Nicht-Verhältnis, denn es gab ja kaum noch Juden im Lande. Der Schock des Holocaust, von dem tatsächlich die allermeisten Deutschen wenn überhaupt, nur in vagen Andeutungen gewußt hatten, saß indessen tief. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1990 kamen dann viele Tausend jüdische Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Viele von ihnen waren es wohl mehr dem Namen nach, denn von wirklich religiöser Prägung. Schließlich war ihnen die Ausübung ihrer Religion in der Sowjetunion ja nicht erlaubt. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland mußte somit eine gewaltige Zahl von Menschen integrieren, die einen völlig anderen soziologischen Hintergrund hatte, als die schon immer in Deutschland lebenden Juden.

Grundsätzliche Probleme zwischen Deutschen und Juden sind nicht auszumachen. Gesellschaftliche Diskriminierung erfahren Juden in Deutschland heute in der Regel ausschließlich durch Muslime, von einer verschwindend kleinen rechtsextremistischen Minderheit einmal abgesehen. Die jüdischen Gemeinden haben auch ihren Platz im öffentlichen Leben. Allerdings muß man bei Lichte besehen feststellen, daß hier eher beiderseits ein freundliches Desinteresse füreinander herrscht. Nach wie vor steht einer wirklichen Integration auf jüdischer Seite das religiös begründete Verbot der Mischehe entgegen. Für Christen, für Menschen ohne Religion erst recht, spielt es aber keine Rolle. Denn erst wenn Menschen über religiöse und nationale Grenzen hinweg heiraten, gehen ehemals Fremde in dem Volk auf, indem sie ihre neue Heimat gefunden haben. Für liberale oder gar religionsindifferente Juden ist das natürlich kein Problem, ebenso wenig wie für die meisten christlich getauften Deutschen, seien sie religiös oder eher religionsfern.

Ergebnis

Die Formel von der christlich-jüdischen Prägung Deutschlands kann bei Lichte besehen nicht als Beschreibung der Wirklichkeit taugen. Das Judentum hat Deutschland historisch nicht geprägt. Jahrhundertelang waren Juden in Deutschland – wie auch im übrigen Europa – eine geduldete, bisweilen wirtschaftlich nützliche, nicht selten diskriminierte und verfolgte Minderheit. Davon zu unterscheiden ist die historische und kulturelle Bedeutung einzelner Persönlichkeiten von überragender Bedeutung für Kunst und Wissenschaft. Was das Christentum angeht, so ist das Judentum sein Vorläufer, aber auch das Fundament, auf dem es errichtet worden ist. Nach christlicher Lehre hat Gott das Volk der Juden gewählt, um als Angehöriger eben dieses Volkes in Menschengestalt, als Sohn Gottes, die Erlösung von der Erbsünde durch seinen Tod am Kreuz und die anschließende Auferstehung von den Toten zu bewirken. „Denn das Heil ist aus den Juden“ schreibt der Evangelist Johannes (4, 22). Nur in diesem Sinn ist der Begriff christlich-jüdisch ein zutreffendes Adjektiv. Die inflationäre Benutzung der Floskel von den christlich-jüdischen Wurzeln unserer Kultur ist wohl nicht zuletzt dem schlechten Gewissen der Deutschen geschuldet. Auch wenn Nationalsozialismus und Holocaust schon mehr als 70 Jahre zurückliegen, und die große Mehrheit der damals lebenden Deutschen keineswegs am Völkermord beteiligt war, so waren damals doch nicht wenige antisemitisch eingestellt. Das war kein Ruhmesblatt in unserer Geschichte, und das wird von den meisten Menschen in unserem Lande auch so gesehen. Das sollte aber nicht dazu führen, gewissermaßen als Kompensation faktenwidrig von einer christlich-jüdischen Tradition unseres Landes zu sprechen. Wir sollten ehrlich sein. Die Tradition unseres Landes ist christlich und humanistisch im Sinne der Aufklärung geprägt. Von den nichtchristlichen religiösen Minderheiten in unserem Lande sind allerdings die Juden die am besten integrierte. Ganz im Gegensatz etwa zu den Muslimen. Die Verfassungstreue der deutschen Juden ist ebenso wenig zweifelhaft, wie ihre Loyalität zu dem Land, dessen Bürger sie sind. Daß sie daneben ein besonderes Verhältnis zum Staat Israel haben, ist sehr verständlich und stört die deutsche Mehrheitsgesellschaft bekanntlich nicht. Denn Israel ist der einzige Staat im Nahen Osten, der unsere kulturellen und demokratischen Standards lebt und gegen eine feindselige Umwelt verteidigt.

Gehört der Antisemitismus zu Deutschland?

Die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, bewegt die Nation derzeit weiterhin, jedenfalls wenn man die Äußerungen von Politikern in den letzten Tagen zur Kenntnis nimmt. Nun hat sich ja auch Wolfgang Schäuble, immerhin Präsident des Deutschen Bundestages, dazu positioniert. Leider dümmlich, allerdings nicht unerwartet. Wenn Frau Merkel meint, der Islam gehöre zu Deutschland, dann dürfen ihre Gefolgsleute ja nicht zurückstehen. Ob der Islam nun zu Deutschland gehört, wie einem jeden Menschen seine Persönlichkeit eignet und seine Familie zu ihm gehört, oder ob er in dem Sinne zu Deutschland gehört, wie zu einem Kranken seine eingeschleppte Malaria, wollen wir heute einmal offen lassen. Für die Antwort auf die Frage, ob der Islam im positiven Sinne zu Deutschland gehört oder nicht, muß auch geprüft werden, in welchem Maße der Antisemitismus ein Merkmal dieser Religion, oder zumindest eine unter seinen Anhängern verbreitete Weltanschauung ist.

In diesen Tagen erregen antisemitische Vorfälle in Frankreich und in Deutschland großes Aufsehen. So etwa der Mord an einer 85-jährigen französischen Jüdin in Paris, der nach dem heutigen Ermittlungsstand einem arabischstämmigen jungen Muslim zur Last gelegt wird. Aber auch diverse antisemitische Vorfälle in Berlin, wie etwa das Mobbing eines kleinen Mädchens in einer Berliner Grundschule durch ihre muslimischen Mitschüler, wie überhaupt die vielfachen Schmähungen von Juden durch muslimische Jugendliche. Die Virulenz des muslimischen Antisemitismus führt inzwischen dazu, daß französische Juden in großer Zahl nach Israel auswandern wollen, weil sie sich in Frankreich nicht mehr sicher fühlen. Der Oberrabbiner von Barcelona hat geäußert, Europa sei nach islamistischen Anschlägen für die Juden als Heimat verloren. Sie sollten nach Israel auswandern. In der Tat häufen sich gerade in Frankreich derartige Vorfälle wie der erwähnte Mord an der 85-jährigen alten Dame. Am 4. April 2017 warf ein Mann die 65-jährige Jüdin Sarah Halimi unweit des Tatortes in dem aktuellen Fall aus dem Fenster. Frau Halimi erlag ihren Verletzungen. Auch hier handelte es sich um einen Täter nordafrikanischer Abstammung und islamischen Glaubens. Im März 2012 ermordete Mohammed Merah drei jüdische Schulkinder in Toulouse. im Januar 2015 ermordete Amedy Coulibaly in einem Pariser Supermarkt vier Juden. Das Mobbing und die tätlichen Angriffe auf Juden führen auch dazu, daß Juden immer häufiger davon absehen, die Kippa zu tragen, weil sie damit eben weithin als Juden erkannt werden und deswegen Angriffen junger radikalisierter Muslime ausgesetzt sind.

Ein Problem in Deutschland ist allerdings die statistische Erfassung antisemitischer Straftaten. Die Berichterstattung in der Presse, gestützt auf die offiziellen polizeilichen Kriminalstatistiken, spiegelt einen besorgniserregenden Anstieg solcher Straftaten wieder. Allerdings suggeriert sie auch, daß dies zum größten Teil auf das Konto rechtsextremer Täter gehe. Wenn dem so wäre, müßte eigentlich jeder aus seiner persönlichen Erfahrung, insbesondere aus den Presseberichten in den Heimatzeitungen, solche Fälle kennen. Gerade wegen der großen Sensibilität der Deutschen für alles, was auch nur entfernt mit einer Wiedergeburt des Nationalsozialismus und seines eliminatorischen Judenhasses verbunden sein könnte, kann man als sicher unterstellen, daß in dieser Richtung jeweils intensiv ermittelt wird und über Tatverdächtige oder gar überführte Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung in den Medien ausführlich berichtet würde. Nun ist mir selbst aus dem Nürnberger Raum in den letzten Jahrzehnten kein derartiger Fall bekannt geworden. Einzig und allein der Mord an dem Rabbiner Shlomo Levin und seiner (christlichen) Lebensgefährtin Frieda Poetscke in Erlangen am 19.12.1980 kann oder muß sogar in diese Rubrik eingeordnet werden. Der Tatverdacht fiel seinerzeit auf ein Mitglied der sogenannten Wehrsportgruppe Hoffmann namens Uwe Behrendt, der sich jedoch 1981 im Libanon umgebracht haben soll. Karl-Heinz Hoffmann selbst wurde vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozeß gemacht, jedoch konnte man ihm eine Beteiligung an diesem Doppelmord nicht nachweisen. Daß sich bei Hoffmann und seinen Anhängern um Neonazis handelte, dazu noch von der gefährlichsten Sorte, ist unstrittig.

Die Zuordnung der Straftaten mit antisemitischem Hintergrund erscheint fragwürdig. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Abgeordneten geht hervor, daß es im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 681 derartige Delikte gab. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 632 dieser Delikte (93%) von Rechtsextremisten begangen. Nur bei 23 Fällen wird ein religiöser oder ausländisch motivierter Hintergrund unterstellt. Hier spielt vor allem der palästinensisch-israelische Konflikt eine Rolle. 25 Delikte lassen sich nicht zuordnen, nur in einem Falle wird ein linksextremes Motiv angenommen. Gegen diese Zuordnung erheben sich zunehmend Zweifel. So berichtet der Leiter der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Berlin schon im September 2017, es gebe eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der Betroffenen von antisemitischen Angriffen, Beleidigungen und Beschimpfungen einerseits und den polizeilichen Statistiken andererseits. Gestützt wird das durch den Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970). Darin heißt es unter anderem, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten würden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität rechts“ zugeordnet, „wenn keine weiteren Spezifikation erkennbar“ und „keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind.“ Ein Beispiel: Der Schriftzug „Juden raus“ tauche generell in den Statistiken als „rechtsextrem motiviert“ auf, obwohl eine solche Parole auch in islamistischen Kreisen populär sei. Damit entstehe möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis, melden die Autoren des Berichts vorsichtig Bedenken gegen die polizeiliche Statistik an.

Umfragen unter Juden in Deutschland, von denen 8 % angaben, Angehörige oder Bekannte seien in den letzten zwölf Monaten körperlich attackiert worden, schlüsseln auch die Tätergruppen auf. Besonders häufig wurden muslimische Personen als Täter angegeben. 48 % der verdeckten Andeutungen, 62 % der Beleidigungen und 81 % der körperlichen Angriffe gingen nach dieser Einschätzung von muslimischen Personen aus. Berichte in den letzten Wochen über Mobbing jüdischer Schulkinder durch muslimische Mitschüler sprechen eine beredte Sprache. Dennoch vermitteln die amtlichen polizeilichen Statistiken nicht selten ein schiefes Bild. Ein Beispiel: Als am 25. Juli 2014 Anhänger der schiitischen Hisbollah einen antisemitischen „Al-Kuds-Marsch“ durch Berlin organisierten und damit israelfreundliche Gegendemonstranten auf den Plan riefen, notierte die Polizei : „Aus einem Aufzug heraus wandte sich eine unbekannt gebliebene 20-köpfige Personengruppe an eine Israel-Fahnen schwenkende Personengruppe und rief geschlossen ‚Sieg Heil‘.“ Der Vorgang wurde von der Polizei als Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – erfaßt, somit als politisch motivierte Kriminalität rechts. Offenkundig verwenden aber auch antisemitisch gesinnte Täter muslimischen Glaubens gerne Symbole wie das Hakenkreuz und schreien Parolen wie „Juden ins Gas“.

Wenn man z.B. in den Fernsehnachrichten Berichte über solche Ereignisse sieht, fällt auf, daß eine Seite israelische Fahnen mit sich führt, die andere Seite palestinänsische Fahnen schwenkt. Dem Rechtsextremismus zugerechnete Fahnen, wie etwa die Reichskriegsflagge 1903 – 1921 (!) oder die sog. Wirmerfahne- schwarz-rot-gold in der Kreuzesform skandinavischer Nationalfahnen, die 1943/44 von dem Rechtsanwalt Josef Wirmer, einem Widerstandskämpfer aus dem Kreis um Stauffenberg als neue Nationalflagge entworfen worden war – sieht man indessen nicht.  Die Affinität des Islam zum nationalsozialistischen Antisemitismus ist historisch, wie die Tatsache zeigt, daß seinerzeit der Großmufti von Jerusalem, Amin al-Husseini, und Adolf Hitler demonstrativ Einigkeit im Kampf gegen das Judenzum zeigten.

Nicht zu übersehen ist, daß die Juden im Koran wegen ihres angeblichen Abfalls von Gott und ihrer Weigerung, den Koran als göttliche Offenbarung anzunehmen, mit Höllenstrafen bedroht werden. Dies gilt natürlich auch für die Christen. In Sure 5, Vers 51 werden die gläubigen Muslime auch aufgerufen, die Christen und die Juden nicht zu Freunden zu nehmen. Überhaupt werden in dieser Sure die Kinder Israels als verstockt dargestellt. In Sure 9, Verse 29, 30 werden ebenfalls die Juden und die Christen als von Gott verflucht beschrieben, weil sie eben die Lehre des Islam nicht anerkennen. So nimmt es nicht Wunder, daß unter den Muslimen auch in Deutschland der Antisemitismus stark verbreitet ist. In der erwähnten Drucksache 18/11970 des Deutschen Bundestages stellen die Verfasser unter anderem fest, daß die bisher vorliegenden Studien zum Antisemitismus von Muslimen in Deutschland dahingehend zusammengefaßt werden können, daß antiisraelische Äußerungen, die dann auf alle Juden generalisiert werden, unter den (muslimischen) Jugendlichen gebräuchlich sind. In einer Studie über junge Muslime in Deutschland, in der 200 junge deutsche Muslime, 517 nicht-deutsche junge Muslime und 200 junge deutsche Nichtmuslime (14-32 Jahre alt) befragt wurden, stimmten Muslime deutlich häufiger als Nichtmuslime verschiedenen Facetten von Antisemitismus zu, darunter auch einem israelbezogenen Antisemitismus. Ein auffälliges Bild dieser Art ergibt sich auch hinsichtlich der türkischstämmigen Jugendlichen in Deutschland. Die persönliche Haltung von erwachsenen türkischstämmigen Muslimen gegenüber Juden fällt deutlich negativer aus als die gegenüber Christen. Hier spielt auch das Ausmaß der Religiosität eine Rolle. Während bei Katholiken und Protestanten das Ausmaß an Religiosität keine Rolle für den Antisemitismus spielt, steigt bei Muslimen das Ausmaß antisemitischer Einstellungen mit dem selbst berichteten Grad der Religiosität an.

Wir müssen also zweierlei zur Kenntnis nehmen. Zum einen gibt es einen religiös begründeten Antisemitismus unter den Muslimen. Verstärkt wird er durch den Nahostkonflikt. Und er spielt sich eben überall da in Europa ab, wo es einen größeren Anteil muslimischer Bevölkerung gibt. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft unter den Muslimen zunimmt, vor allem in Frankreich. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, daß die offiziellen Darstellungen, ja sogar die amtliche Statistik, die Ursachen dieses Antisemitismus verschleiern. Es geht einfach nicht an, ungeklärte Fälle automatisch rechtsextremen Tätern zuzuordnen, auch wenn die bekannt gewordenen Fälle grundsätzlich auf muslimische Täter hindeuten. Wenn überhaupt bei ungeklärten Fällen eine Einordnung in das Raster rechts, links, islamistisch erfolgen sollte, dann spräche die Plausibilität doch für eine Zuordnung zur islamistischen Kriminalität.

Wenn man nicht weiter dem begründeten Verdacht Nahrung geben will, daß derartige statistische Zuordnungen politisch korrekt dazu dienen sollen, islamkritische „Ressentiments“ zu unterdrücken und das „rechte Spektrum“ bis hinein in die rechte Mitte zu diskreditieren, dann sollte man seine statistischen Methoden schleunigst revidieren. Aufgeklärte Bürger lassen sich nicht dauerhaft hinters Licht führen!

Dumm und rotzfrech

Der Narrensaum der Gesellschaft hat sich in einem Maß verbreitert, daß von Randständigkeit keine Rede mehr sein kann. Vielmehr ist das, was vor Jahren noch als abseitig und ungehörig galt, jedenfalls für die große Mehrheit der schreibenden Zunft zur Richtschnur geworden. Das gilt inhaltlich wie formal. Es genügt offenbar nicht, Unsinn zu schreiben, das Geschreibsel muß auch noch möglichst ordinär daherkommen. Ein Beispiel konnten wir in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Personalien der neuen Bundesregierung zur Kenntnis nehmen.

Politisch korrekten Schreiberlingen und Medienschaffenden ist es offenbar gewaltig in die Nase gestiegen, daß der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer die Ebene der beamteten und parlamentarischen Staatssekretäre seines Hauses ausschließlich mit Männern besetzt hat. Schlimmer noch, alle sind über 50 Jahre alt, haben keinen Migrationshintergrund, nicht einmal eine etwas dunklere Hautfarbe, und keiner ist homosexuell. So etwas darf doch wohl nicht sein. Jedenfalls regt sich da auch das ARD/ZDF Morgenmagazin auf, dessen Auftrag es ist, die Fernsehzuschauer schon vor oder während des Frühstücks auf politischen Mainstream zu trimmen. Denn in Zeiten der „me too-Debatte“ gehe so etwas doch überhaupt nicht. Wenn dieses Argument auch nur einen Hauch von Sinnhaftigkeit haben sollte, dann müßten demzufolge alle heterosexuellen weißen Männer über 50 potentielle Frauenbelästiger und Vergewaltiger sein. Vielen Dank liebes Morgenmagazin, ich gehe jetzt in den Keller und schäme mich.

Die Blödheit läßt sich aber noch steigern. Die links-grüne „taz“ stößt sich weiter daran, daß es sich bei den Staatssekretären auf dem offiziellen Foto des Ministeriums vermutlich um „Cis“-Männer handelt. „Cis“ – was ist denn das? Nun, die inzwischen auf gut 200 Lehrstühlen an deutschen Universitäten betriebene sogenannte Genderforschung hat ja bekanntlich herausgefunden, daß die Menschheit nicht aus Männlein und Weiblein besteht, sondern daß es je nach Zählweise zwischen 84 und 384 Geschlechter gibt, vermutlich sogar gelegentlich temporär wechselnd je nach Laune. Besonders nehmen sich diese famosen Gelehrten (Gelehrtinnen?) der bedauernswerten Menschen an, die in der Tat unter einer angeborenen sexuellen Abweichung leiden dergestalt, daß ihre biologische wie ihre psychische Geschlechtlichkeit unklar oder indifferent ist. So zum Beispiel bei den Transsexuellen, deren sexuelles Fühlen von ihrer körperlichen Beschaffenheit abweicht. Vereinfacht gesagt, Männer, die sich eher als Frauen fühlen und umgekehrt. Daher der Begriff  „transsexuell“, also jenseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Nahe liegt damit die Wortschöpfung für einen Menschen, der das genaue Gegenteil davon ist. Also das ist, was er auch zu sein scheint, somit diesseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Lateinisch heißt das dann eben „cissexuell“, gender-wissenschaftlich „cisgender, sprachmodisch flapsig verkürzt „Cis“. Tief blicken läßt auch die Wikipedia-Definition:

„Cisgender (lateinisch – cis ‚diesseits‘ und englisch gender ‚Geschlecht‘), teilweise auch Zisgender bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies trifft auf die meisten Menschen zu.‘

Tröstlich ist, daß selbst die zumeist stramm links gestrickten Wikipedia-Autoren einräumen, daß wenigstens die meisten Menschen sexuell so veranlagt sind, wie sie auch aussehen. Daß die Abweichungen sich tatsächlich im niedrigen Promillebereich bewegen, erwähnt man politisch korrekt lieber nicht. Dafür übernimmt man ganz selbstverständlich die Behauptung der Scharlatane (m/w) auf den Gender-Lehrstühlen, wonach dem Menschen bei seiner Geburt eine Geschlechtsidentität „zugewiesen“ wird. Merke: du bist nicht als Junge oder Mädchen geboren, man hat dir das bei der Geburt zugewiesen wie eine Nationalität, gewissermaßen per Verwaltungsakt. Du bist eben ein Junge oder ein Mädchen, weil das Standesamt dies so in deine Geburtsurkunde eingetragen hat. Neuerdings dürfen die Standesämter nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Wunsch der Eltern oder später auch des/der Betroffenen auch kein Geschlecht eintragen. Das soll politisch korrekt sein. Ob es den betroffenen Menschen auch hilft, wollen wir doch einmal bezweifeln.

Die „taz“, immerhin mit einer verkauften Auflage von über 53.000 Exemplaren pro Woche klärt uns dankenswerterweise auch über das sprachliche Niveau und die Persönlichkeitsstruktur ihrer linksgrünen Leserschaft auf. Zitat:

„Das Ministerium besteht ja nur aus alten, weißen Typen! Wobei alt und weiß ist erst mal nicht vorrangig. Aber es sind nur Männer. Bestimmt auch nur cis Männer. Ähm, geht’s noch? Wer auch immer für das Casting verantwortlich ist, diese Person hat wirklich noch nicht den Schuss gehört. Auf dem mittlerweile durch ein Gebäudebild ausgetauschten Foto der Pressemitteilung stehen Horst und seine Boys in ihren Anzügen und angespannter No-Homo-Pose nebeneinander. So richtig wohl scheint sich keiner zu fühlen: Hier eine Merkel-Raute vor dem Schoß, dort geballte Fäuste zum Flexen der Muskeln und in der Mitte Horst Seehofer, der einfach nur aussieht, als müsste er seit einer Viertelstunde kacken, aber erst kann, wenn das verdammte Shooting vorbei ist. Allesamt sind sie bemüht, sich bloß nicht zu berühren. Ein Symbolbild fragiler Männlichkeit sozusagen.“

Dieser inhaltlich wie sprachlich völlig indiskutable Text wäre nicht wert zitiert zu werden, könnte man darin nicht ein Psychogramm der linken Journaille erkennen. Man ist bemüht, das verquere Gedankengut seiner Leserschaft zu transportieren. Man schleimt sich mit ordinär-pubertärer Sprache bei seinem Publikum ein, zu dessen Milieu man ohnehin selbst gehört. Man hat offenbar auch ein ganz eigenes Verständnis von der selbst gewählten Aufgabe, wie sie in § 2 Abs. 3 des Redaktionsstatuts definiert wird; „Sie tritt ein für die Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte und artikuliert insbesondere die Stimmen, die gegenüber den Mächtigen kein Gehör finden.“ Inwieweit ihr verächtlicher Sprachgebrauch geeignet sein könnte, der Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte zu dienen, bleibt ebenso das Geheimnis ihrer Redaktion wie die Antwort auf die Frage, inwieweit mainstreamige Artikel bei den Mächtigen, die doch dem Mainstream das Flußbett graben, kein Gehör finden könnten. Linke werden jedoch niemals die Widersprüchlichkeit ihrer Existenz erkennen.

Ein erster Schritt zur politischen Hygiene wäre es, eine dritte Version des Narrenschiffs nach der Erzählung von Sebastian Brant von 1494 und dem Hollywood-Film von 1965 zu inszenieren, und zwar ganz real. Spendieren wir doch ganz einfach allen linksgrün gewickelten Journalisten und Medienschaffenden eine Weltreise auf einem Luxusdampfer. Der Dampfer sollte allerdings ähnlich dem Schicksal des fliegenden Holländers niemals mehr irgendwo vor Anker gehen. Ausreichend große Schiffe gibt es. Das derzeit größte Kreuzfahrtschiff  „Symphonie of the Seas“ bietet 6680 Passagieren komfortabel Platz. Es wäre dann nur abzuwarten, ob im Laufe der Jahre dann ein weiteres Kreuzfahrtschiff zu diesem Zwecke in See stechen müßte.

O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Und täglich grüßt das Murmeltier! Anders als im gleichnamigen Film ist es nicht jedes Mal der 2. Februar, an dem wir aufwachen und das gleiche erleben. Nämlich die x-te Wiederholung der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Insoweit befinden wir uns tatsächlich in der Zeitschleife. Nun also Horst Seehofer, der die banale Tatsache verkündet, daß der Islam nicht zu Deutschland gehört. Und nun erwartbar die Antwort von Angela Merkel, wonach der Islam zu Deutschland gehört. Dabei kann man die Anhänger beider Auffassungen schon in zwei Lager sortieren. Klar und unverbildet denkende Bürger, für die eben das Wasser nass und die Nacht finster ist, und sich moralisch erhaben und weltoffen dünkende Klugsch… aus dem Dunstkreis von Politik, Kirchen, Medien und Hochschulen. Dabei fällt auf, daß die Höhe des formalen Bildungsabschlusses nicht selten in einem umgekehrten Verhältnis zum Denkvermögen steht.

Denken wir also einmal. Die Frage, ob eine Religion zu einem Land gehört oder nicht, kann nur anhand seiner gewachsenen Kultur beantwortet werden. Für Deutschland wie auch den abendländischen Kulturkreis insgesamt gilt, daß seine geistigen Grundlagen und kulturellen Traditionen im wesentlichen von der antiken Philosophie und dem Christentum, zu einem Teil auch von dem Vorläufer des Christentums, dem Judentum, geprägt sind. Der Islam ist überhaupt erst im siebten Jahrhundert nach Christus entstanden. In nennenswerter Zahl sind die Anhänger dieser Religion in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ansässig. Allein schon die Betrachtung dieses kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vielen Jahrhunderten, in denen das Christentum Europa geprägt hat (damit auch die europäischen Auswanderer nach Amerika) zeigt schon, daß von einem prägenden Einfluß im Sinne des Dazugehörens nicht die Rede sein kann.

Wir leben nun im 21. Jahrhundert. Der abendländische Kulturkreis ist heute ganz wesentlich auch dadurch geprägt, daß in allen dazugehörigen Ländern der Anteil von Menschen, die keiner Religion angehören, von beachtlicher Größe ist. In Deutschland ist das bereits mehr als die Hälfte. Prägend für Gesellschaftsordnung und Kultur ist auch allgemein eine gewisse Religionsferne, auch soweit es das tägliche Leben der Menschen angeht, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Die Dominanz der Religion, wie wir sie noch bis ins 20. Jahrhundert hinein beobachten können, ist einer freundlichen Gleichgültigkeit gewichen. War es etwa im 15. Jahrhundert noch selbstverständlich, daß z. B. die Bürger der Stadt Pisa in Italien ihre nach heutigen Verhältnissen milliardenschwere Beute, die sie in einem Krieg mit den Türken gemacht hatten, vollständig in den Bau eines prächtigen Domes steckten, ist es heute völlig unvorstellbar, daß eine Stadt oder gar ein Staat auch nur einen nennenswerten kleinen Teil seiner Einkünfte für den Bau von prächtigen Gotteshäusern verwenden könnte, jedenfalls was den abendländischen Kulturkreis angeht. Dem entspricht auch, daß ein Machtkampf zwischen weltlichen und religiösen Autoritäten, wie wir das im Mittelalter zwischen Kaiser und Papst beobachten können, heute undenkbar ist.

Maßgeblich ist auch und vor allem, welcher rechtliche Rahmen für das Zusammenleben der Menschen heute maßgeblich ist. Das ist im abendländischen Kulturkreis jeweils eine Verfassung, die nicht nur die Staatsorganisation regelt, sondern den Bürgern Grundrechte gibt, die in erster Linie auch Freiheitsrechte sind. Es ist daher durchaus erhellend, einmal zu untersuchen, inwieweit religiöse Gesetze oder Verhaltensregeln mit der Verfassung eines Landes, in unserem Falle mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Nachdem es hier um die Frage geht, ob der Islam zu Deutschland gehört, muß natürlich gefragt werden, inwieweit der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sinnvoll ist es dabei, gleichzeitig zu prüfen, inwieweit die Bibel, hier das Neue Testament, als Grundlage des Christentums, mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung vereinbar ist.

Dazu ist zunächst zu untersuchen, inwieweit die beiden heiligen Schriften der Christen und der Muslime Regeln für das Alltagsleben mit Gesetzeskraft aufstellen. In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, inwieweit solche religiösen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

Das Neue Testament ist nicht als Gesetzbuch konzipiert. Vielmehr enthalten die Evangelien mit Ausnahme der Offenbarung des Johannes lediglich Berichte über das Leben Jesu. Dazu gehören natürlich seine Predigten und sonstigen überlieferten Äußerungen. Ohne hier in die Einzelheiten gehen zu müssen, kann gesagt werden, daß Jesus natürlich die bereits im Alten Testament enthaltenen zehn Gebote als weiterhin verbindliche Gesetze betrachtet hat. Soweit diese Gebote Verhaltensmaßregeln für die Menschen aufstellen, handelt es sich samt und sonders um solche, die auch für aufgeklärte und religiös nicht gebundene Menschen unter der Geltung einer Verfassung wie das Grundgesetz verbindlich oder mindestens tolerabel sein können. Niemand wird etwa beanstanden können, daß man nicht töten, lügen oder stehlen soll. Soweit gefordert wird, man solle neben dem einen Gott keine anderen Götter verehren, ist das eine rein religiöse Regel, die keinerlei Auswirkungen auf das tägliche Leben und die staatliche Ordnung hat. Das maßgebliche Gebot Jesu ist die Pflicht, Gott und die Menschen zu lieben. Das entzieht sich völlig der Beurteilung anhand von weltlichen Verfassungen und Gesetzen. Konkrete Verhaltensmaßregeln wie etwa Kleidungs- und Speisegebote bzw. Verbote findet man im Neuen Testament nicht, ebensowenig etwa eine Pflicht, zur höheren Ehre Gottes männlichen Säuglingen oder Kleinkindern auf rituelle Weise das präputium von der glans penis abzuschneiden.

Anders der Koran. Sein Charakter als unbedingt zu befolgende Gesetzessammlung, die auch keinem Zweifel unterliegt, wird gleich zu Beginn in Sure 2 festgeschrieben. „Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, geoffenbart als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen…. Die ungläubig sind, haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Wir wollen uns im folgenden auf wenige Regeln dieser heiligen Schrift der Muslime konzentrieren.

Die Rechtsposition der Frau im Islam gehört zu den umstrittensten Themen in der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Hierzu enthält der Koran eine Reihe von Festlegungen. So bereits in der zitierten 2. Sure. Dort wird klar festgelegt, daß die Männer eine Stufe über den Frauen stehen (Vers 228). Erläutert wird dies in Sure 4, die auch überschrieben ist: Die Frauen: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen als Morgengabe gemacht haben.“ Weil das so ist, sind Frauen für die Männer natürlich jederzeit verfügbar. So heißt es in Sure 2, Vers 223:  „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“ In der von der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde in Deutschland vertriebenen Ausgabe. “ Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt.“ Von einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eheleuten ist nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Denn es heißt in Sure 4 Vers 34 auch: „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Konsequent wird deswegen auch das Erbrecht ausgestaltet. So wird hinsichtlich der Erben zweiter Ordnung (Geschwisterkinder) in Sure 4, Vers 176 festgelegt: „Gott gibt euch hiermit über die seitliche Verwandtschaft und deren Anteil am Erbe Auskunft… Wenn es verschiedene Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts“. in Sure 4, Vers 11 heißt es :“Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Die gleiche Unterscheidung wird gemacht, wenn es um den Wert der Aussage von männlichen und weiblichen Zeugen vor Gericht geht. In Sure 2, Vers 282 werden Regeln über den Zivilprozeß aufgestellt. Was die Zeugen angeht, so heißt es hier: „Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – Zwei Frauen damit für den Fall, daß die eine von ihnen sich irre, die eine, die sich nicht irrt, die andere die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere.“

Als Grundlage für die Pflicht der Frauen, sich ganz oder teilweise zu verschleiern (Kopftuch, Burka etc.) wird allgemein Sure 24, Vers 31 angesehen. Dort heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, ihren Schal sich über den vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinander schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie durch die Kleidung verborgen an ihnen tragen.“ Offenbar müssen männliche Muslime Frauen auch als irgendwie unrein betrachten, denn es heißt in Sure 4, Vers 43: „Und kommt auch nicht unrein zum Gebet, wenn ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, um die Waschung vorzunehmen, dann sucht einen sauberen hoch gelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände!“

Homosexualität, jedenfalls in der männlichen Variante, ist nach dem Koran verboten. Sure 7, Verse 80, 81 legen fest: „Und wir haben den Lot als unseren Boten gesandt. Damals als er zu seinen Leuten sagte: Wollt ihr denn etwas abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in eurer Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen.“ Und Sure 26 Verse 165,166 lauten: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und darüber vernachlässigen was euer Herr euch in euren Gattinnen geschaffen hat? Nein ihr seid verbrecherische Leute!“ Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet indessen den Bürgern vorzuschreiben, mit wem sie sexuellen Umgang haben und mit wem nicht, ausgenommen mit Kindern, weil damit deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wie ihre Menschenwürde (Art 1 GG) verletzt würde.

Weitere ganz konkrete Regeln für das Alltagsleben finden sich etwa in Sure 2, Vers 275, wo ein Zinsverbot ausgesprochen wird:  „Diejenigen, die Zins nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird ihre Strafe dafür sein, daß sie sagen Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“ Weiter in Sure 2, Vers 219: „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sagt: in ihnen liegt eine schwere Sünde..“ Das Verbot, Schweinefleisch zu essen, findet sich in Sure 6, Vers 145: „In dem, was mir als Offenbarung eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren oder Blut, das beim Schlachten ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch – das ist Unreinheit –, oder Greuel (nämlich Fleisch), worüber beim Schlachten ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist.“ Damit dürfte neben dem Schweinefleisch auch jede Art von Blutwurst verboten sein.

Das ist natürlich alles nicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen oder gar Religionslosen ist im Koran mehrfach angesprochen. Und zwar ganz eindeutig zum Beispiel in Sure 2, Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als töten“!. Vers 216: „Euch ist vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen.“ Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Vers 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören.“ Der Abfall vom Glauben zieht nach dem Wortlaut des Koran mindestens Gottes Zorn nach sich, nach der klassischen islamischen Überlieferung ist der Abfall vom Islam mit dem Tode zu bestrafen. Sure 16, Vers 106 lautet: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer äußerlich zum Unglauben gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn und sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Jedenfalls in der Praxis wird der Abfall vom Glauben in manchen islamischen Staaten bzw. Regionen auch auf dieser Erde mit dem Tode bestraft, wie etwa Pakistan.

Betrachtet man also die beiden Religionen Christentum und Islam etwa aus der Sicht eines liberalen, keiner Religion angehörigen Deutschen oder sonstigen Europäers, so finden sich im Neuen Testament, vor allem aber auch in der gelebten christlichen Praxis keine Kollisionen mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Der Islam hingegen ist hier von völlig anderer Natur. Die zitierten Vorschriften des Koran, die ja nun einmal als göttliches Gebot für den Moslem unveränderlich sind, kollidieren vielfach mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Besonders deutlich wird dies hinsichtlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserem Grundgesetz und den dazu in krassem Gegensatz stehenden Regelungen über das Verhältnis von Männern und Frauen im Koran. Die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau ist auch mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 unseres Grundgesetzes unvereinbar. Ein Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, wie es bei uns selbstverständlich ist, wäre jedoch mit dem Koran nicht vereinbar. Gleiches gilt für das Verbot der männlichen Homosexualität, wobei offenbar der göttliche Gesetzgeber oder sein menschlicher Chronist gar nicht daran gedacht haben, daß es auch weibliche Homosexualität geben kann. Die Unterwertigkeit der Frau, wie sie in ihren grundsätzlich geringeren Erbquoten wie auch dem grundsätzlich geringeren Beweiswert ihrer Zeugenaussage festgeschrieben ist, steht natürlich ebenfalls in diametralem Gegensatz zu Art. 3 Abs. 2 GG. Gleiches gilt für die Bekleidungsvorschriften, die ausschließlich den Frauen Regeln auferlegen, ob man diese nun als Gebot der vollständigen oder teilweisen Verschleierung interpretiert oder nicht. Mit demGrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, ist es natürlich nicht vereinbar, den Menschen vorzuschreiben, was sie essen und trinken dürfen oder nicht.

Die Einhaltung dieser religiösen Vorschriften wird in Deutschland auch von nicht wenigen Muslimen energisch eingefordert. Wenn Mädchen nicht am Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen dürfen, Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen zurückgewiesen wird und Frauen immer häufiger teil- oder ganz verschleiert in der Öffentlichkeit anzutreffen sind, dann kann kein Zweifel daran bestehen, was diese Religion vorschreibt, jedenfalls für einen großen Teil ihrer Anhänger. Hinsichtlich der Verschleierung beispielsweise ist es völlig unerheblich, ob die betreffenden Frauen dazu gezwungen werden oder dies aus eigenem Antrieb tun, vielleicht auch nur vorgeben zu tun. Denn in beiden Fällen kommt damit eine Minderwertigkeit der Frau im Verhältnis zum Mann zum Ausdruck. Gleiches gilt für das vielfach von Muslimen eingehaltene Verbot des Alkoholgenusses, das ja nun einmal mit dem Grundrecht des Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen, wie es aus den oben zitierten Suren ersichtlich ist, steht natürlich auch in diametralem Gegensatz zu der Religionsfreiheit in Art. 4 unseres Grundgesetzes. Daß diese religiöse Intoleranz bis hin zur Verfolgung Andersgläubiger in vielen islamischen Staaten gelebt wird, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das kann aber nicht vernachlässigt werden, nur weil Deutschland und die übrigen europäischen Staaten (noch) keine islamischen Staaten sind.

In der Debatte um Islam und Integration scheint allgemein Konsens darüber zu herrschen, daß als Mindestanforderung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz gehört, was natürlich dann auch bedeutet, daß nach diesem Bekenntnis gelebt werden muß. Wenn man das ernst nimmt, dann können religiöse Vorschriften, die mit den Grundrechten kollidieren, nicht akzeptiert werden.

Gehört der Islam zu Deutschland? Ganz offensichtlich nicht. Denn Bestandteil der deutschen kulturellen Identität und der Ordnung unseres Grundgesetzes kann eine Religion nicht sein, die von ihren Gläubigen die Beachtung von Vorschriften verlangt, und zwar auch im täglichen Leben, die maßgebliche Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes einschränken oder gar völlig verneinen.

Wer die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland unter Bedingungen stellt, etwa die; „Sofern das Grundgesetz beachtet wird,“ der vernebelt das Problem nur. Er gleicht dem Menschen, der etwa dem 1. FC Nürnberg das fußballerische Niveau der Weltklasse zuerkennt, vorausgesetzt, der Club gewinnt die Championsleague.

Leider werden wir uns mit der Debatte über den Islam und seine Vereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung und unserer Lebensweise noch lange herumschlagen müssen. Dafür bürgt schon die geistige Verfassung der Leute, die uns belehren und regieren wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Das Flaschenpfand zahlen wir natürlich auch

Nun wissen wir endlich, wer Grokonien in den nächsten zwei, drei oder vielleicht auch vier Jahren regieren wird. Das stimmt genauso wenig hoffnungsfroh, wie der Koalitionsvertrag. Der verheißt uns ja nun auch nichts anderes, als daß sich das Chaos vergrößern wird, und wir natürlich für all den Unfug, der da nun von unseren dummerweise gewählten Vertretern angerichtet werden wird, künftig noch mehr bezahlen müssen als zuvor.

Doch auch das Personal der neuen Bundesregierung läßt auf nichts Besseres hoffen.

Die Bundeskanzlerin selbst hat ja nach der Wahl 2017 erklärt, sie wisse wirklich nicht, was sie hätte anders machen sollen. Angesichts ihrer monströsen Fehlentscheidungen insbesondere in der sogenannten Flüchtlingspolitik ist das allein schon eine intellektuelle Bankrotterklärung.

Nicht besser kann auch die Beurteilung ihres künftigen Spitzenpersonals ausfallen.

Beginnen wir mit dem Außenminister. Das Zensurministerlein rückt also auf und soll Deutschland diplomatisch vertreten. Bisher hat noch niemand behauptet, Heiko Maas habe von Außenpolitik auch nur einen blassen Schimmer. Doch ist das unwichtig angesichts seiner Meriten als Oberzensor der Republik. Auch historisch gibt es da ein Vorbild. Schließlich war Fürst Metternich ja auch Außenminister. Gleichzeitig unterdrückte er die Meinungsfreiheit in einem Ausmaß, das erst von den Diktaturen des 20. Jahrhunderts übertroffen werden sollte.

Nicht selten gilt in der Politik auch Unfähigkeit als Qualifikation für hohe Ämter. In Gestalt der Großinquisitorin Ursula von der Leyen zeigt sich das erneut eindrucksvoll. Ihr ist es ja schließlich gelungen, im Laufe ihrer ersten Amtszeit das innere Gefüge der Bundeswehr mit ihrem Exorzismus nachhaltig zu zerstören und gleichzeitig infolge ihres völlig fehlenden Verständnisses für die Belange einer Armee auch deren Einsatzbereitschaft auf null herunterzufahren. Und das liegt nicht nur an dem fehlenden, nicht einsatzfähigen oder schlicht technisch nicht tauglichen Gerät. Panzer die nicht fahren, Flugzeuge die nicht fliegen, Schiffe die nicht auslaufen können, alles das war vor ihrer Amtszeit jedenfalls in diesem Umfang nicht bekannt. Die Verteidigungspolitik ist ja auch Bestandteil der Außenpolitik. Als Repräsentanten unseres Landes nach außen werden neben der Bundeskanzlerin auch der Außenminister und die Verteidigungsministerin wahrgenommen. Dieses Trio infernal wird international alles mögliche tun, nur nicht das Ansehen Deutschlands mehren.

Zieht man weiter in Rechnung, daß auf dem Sessel Ludwig Erhards nun in Gestalt von Peter Altmaier die Knallcharge einer Hofschranze Platz nehmen wird, rundet sich das Bild (auch im Wortsinne) nur ab. Über die übrigen Ministerdarsteller muß dann auch kein Wort mehr verloren werden.

Avanti dilettanti!

 

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.