O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Und täglich grüßt das Murmeltier! Anders als im gleichnamigen Film ist es nicht jedes Mal der 2. Februar, an dem wir aufwachen und das gleiche erleben. Nämlich die x-te Wiederholung der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Insoweit befinden wir uns tatsächlich in der Zeitschleife. Nun also Horst Seehofer, der die banale Tatsache verkündet, daß der Islam nicht zu Deutschland gehört. Und nun erwartbar die Antwort von Angela Merkel, wonach der Islam zu Deutschland gehört. Dabei kann man die Anhänger beider Auffassungen schon in zwei Lager sortieren. Klar und unverbildet denkende Bürger, für die eben das Wasser nass und die Nacht finster ist, und sich moralisch erhaben und weltoffen dünkende Klugsch… aus dem Dunstkreis von Politik, Kirchen, Medien und Hochschulen. Dabei fällt auf, daß die Höhe des formalen Bildungsabschlusses nicht selten in einem umgekehrten Verhältnis zum Denkvermögen steht.

Denken wir also einmal. Die Frage, ob eine Religion zu einem Land gehört oder nicht, kann nur anhand seiner gewachsenen Kultur beantwortet werden. Für Deutschland wie auch den abendländischen Kulturkreis insgesamt gilt, daß seine geistigen Grundlagen und kulturellen Traditionen im wesentlichen von der antiken Philosophie und dem Christentum, zu einem Teil auch von dem Vorläufer des Christentums, dem Judentum, geprägt sind. Der Islam ist überhaupt erst im siebten Jahrhundert nach Christus entstanden. In nennenswerter Zahl sind die Anhänger dieser Religion in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten ansässig. Allein schon die Betrachtung dieses kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vielen Jahrhunderten, in denen das Christentum Europa geprägt hat (damit auch die europäischen Auswanderer nach Amerika) zeigt schon, daß von einem prägenden Einfluß im Sinne des Dazugehörens nicht die Rede sein kann.

Wir leben nun im 21. Jahrhundert. Der abendländische Kulturkreis ist heute ganz wesentlich auch dadurch geprägt, daß in allen dazugehörigen Ländern der Anteil von Menschen, die keiner Religion angehören, von beachtlicher Größe ist. In Deutschland ist das bereits mehr als die Hälfte. Prägend für Gesellschaftsordnung und Kultur ist auch allgemein eine gewisse Religionsferne, auch soweit es das tägliche Leben der Menschen angeht, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Die Dominanz der Religion, wie wir sie noch bis ins 20. Jahrhundert hinein beobachten können, ist einer freundlichen Gleichgültigkeit gewichen. War es etwa im 15. Jahrhundert noch selbstverständlich, daß z. B. die Bürger der Stadt Pisa in Italien ihre nach heutigen Verhältnissen milliardenschwere Beute, die sie in einem Krieg mit den Türken gemacht hatten, vollständig in den Bau eines prächtigen Domes steckten, ist es heute völlig unvorstellbar, daß eine Stadt oder gar ein Staat auch nur einen nennenswerten kleinen Teil seiner Einkünfte für den Bau von prächtigen Gotteshäusern verwenden könnte, jedenfalls was den abendländischen Kulturkreis angeht. Dem entspricht auch, daß ein Machtkampf zwischen weltlichen und religiösen Autoritäten, wie wir das im Mittelalter zwischen Kaiser und Papst beobachten können, heute undenkbar ist.

Maßgeblich ist auch und vor allem, welcher rechtliche Rahmen für das Zusammenleben der Menschen heute maßgeblich ist. Das ist im abendländischen Kulturkreis jeweils eine Verfassung, die nicht nur die Staatsorganisation regelt, sondern den Bürgern Grundrechte gibt, die in erster Linie auch Freiheitsrechte sind. Es ist daher durchaus erhellend, einmal zu untersuchen, inwieweit religiöse Gesetze oder Verhaltensregeln mit der Verfassung eines Landes, in unserem Falle mit dem Grundgesetz, vereinbar sind. Nachdem es hier um die Frage geht, ob der Islam zu Deutschland gehört, muß natürlich gefragt werden, inwieweit der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sinnvoll ist es dabei, gleichzeitig zu prüfen, inwieweit die Bibel, hier das Neue Testament, als Grundlage des Christentums, mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung vereinbar ist.

Dazu ist zunächst zu untersuchen, inwieweit die beiden heiligen Schriften der Christen und der Muslime Regeln für das Alltagsleben mit Gesetzeskraft aufstellen. In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, inwieweit solche religiösen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht.

Das Neue Testament ist nicht als Gesetzbuch konzipiert. Vielmehr enthalten die Evangelien mit Ausnahme der Offenbarung des Johannes lediglich Berichte über das Leben Jesu. Dazu gehören natürlich seine Predigten und sonstigen überlieferten Äußerungen. Ohne hier in die Einzelheiten gehen zu müssen, kann gesagt werden, daß Jesus natürlich die bereits im Alten Testament enthaltenen zehn Gebote als weiterhin verbindliche Gesetze betrachtet hat. Soweit diese Gebote Verhaltensmaßregeln für die Menschen aufstellen, handelt es sich samt und sonders um solche, die auch für aufgeklärte und religiös nicht gebundene Menschen unter der Geltung einer Verfassung wie das Grundgesetz verbindlich oder mindestens tolerabel sein können. Niemand wird etwa beanstanden können, daß man nicht töten, lügen oder stehlen soll. Soweit gefordert wird, man solle neben dem einen Gott keine anderen Götter verehren, ist das eine rein religiöse Regel, die keinerlei Auswirkungen auf das tägliche Leben und die staatliche Ordnung hat. Das maßgebliche Gebot Jesu ist die Pflicht, Gott und die Menschen zu lieben. Das entzieht sich völlig der Beurteilung anhand von weltlichen Verfassungen und Gesetzen. Konkrete Verhaltensmaßregeln wie etwa Kleidungs- und Speisegebote bzw. Verbote findet man im Neuen Testament nicht, ebensowenig etwa eine Pflicht, zur höheren Ehre Gottes männlichen Säuglingen oder Kleinkindern auf rituelle Weise das präputium von der glans penis abzuschneiden.

Anders der Koran. Sein Charakter als unbedingt zu befolgende Gesetzessammlung, die auch keinem Zweifel unterliegt, wird gleich zu Beginn in Sure 2 festgeschrieben. „Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, geoffenbart als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen…. Die ungläubig sind, haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Wir wollen uns im folgenden auf wenige Regeln dieser heiligen Schrift der Muslime konzentrieren.

Die Rechtsposition der Frau im Islam gehört zu den umstrittensten Themen in der Debatte, ob der Islam zu Deutschland gehört. Hierzu enthält der Koran eine Reihe von Festlegungen. So bereits in der zitierten 2. Sure. Dort wird klar festgelegt, daß die Männer eine Stufe über den Frauen stehen (Vers 228). Erläutert wird dies in Sure 4, die auch überschrieben ist: Die Frauen: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen als Morgengabe gemacht haben.“ Weil das so ist, sind Frauen für die Männer natürlich jederzeit verfügbar. So heißt es in Sure 2, Vers 223:  „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu diesem eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“ In der von der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde in Deutschland vertriebenen Ausgabe. “ Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt.“ Von einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eheleuten ist nicht die Rede. Ganz im Gegenteil. Denn es heißt in Sure 4 Vers 34 auch: „Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Konsequent wird deswegen auch das Erbrecht ausgestaltet. So wird hinsichtlich der Erben zweiter Ordnung (Geschwisterkinder) in Sure 4, Vers 176 festgelegt: „Gott gibt euch hiermit über die seitliche Verwandtschaft und deren Anteil am Erbe Auskunft… Wenn es verschiedene Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts“. in Sure 4, Vers 11 heißt es :“Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.“

Die gleiche Unterscheidung wird gemacht, wenn es um den Wert der Aussage von männlichen und weiblichen Zeugen vor Gericht geht. In Sure 2, Vers 282 werden Regeln über den Zivilprozeß aufgestellt. Was die Zeugen angeht, so heißt es hier: „Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, – Zwei Frauen damit für den Fall, daß die eine von ihnen sich irre, die eine, die sich nicht irrt, die andere die sich irrt, an den wahren Sachverhalt erinnere.“

Als Grundlage für die Pflicht der Frauen, sich ganz oder teilweise zu verschleiern (Kopftuch, Burka etc.) wird allgemein Sure 24, Vers 31 angesehen. Dort heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, ihren Schal sich über den vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden Schlitz des Kleides ziehen und den Schmuck, den sie am Körper tragen niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinander schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie durch die Kleidung verborgen an ihnen tragen.“ Offenbar müssen männliche Muslime Frauen auch als irgendwie unrein betrachten, denn es heißt in Sure 4, Vers 43: „Und kommt auch nicht unrein zum Gebet, wenn ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, um die Waschung vorzunehmen, dann sucht einen sauberen hoch gelegenen Platz auf und streicht euch über das Gesicht und die Hände!“

Homosexualität, jedenfalls in der männlichen Variante, ist nach dem Koran verboten. Sure 7, Verse 80, 81 legen fest: „Und wir haben den Lot als unseren Boten gesandt. Damals als er zu seinen Leuten sagte: Wollt ihr denn etwas abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in eurer Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen.“ Und Sure 26 Verse 165,166 lauten: „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und darüber vernachlässigen was euer Herr euch in euren Gattinnen geschaffen hat? Nein ihr seid verbrecherische Leute!“ Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet indessen den Bürgern vorzuschreiben, mit wem sie sexuellen Umgang haben und mit wem nicht, ausgenommen mit Kindern, weil damit deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso wie ihre Menschenwürde (Art 1 GG) verletzt würde.

Weitere ganz konkrete Regeln für das Alltagsleben finden sich etwa in Sure 2, Vers 275, wo ein Zinsverbot ausgesprochen wird:  „Diejenigen, die Zins nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird ihre Strafe dafür sein, daß sie sagen Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.“ Weiter in Sure 2, Vers 219: „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sagt: in ihnen liegt eine schwere Sünde..“ Das Verbot, Schweinefleisch zu essen, findet sich in Sure 6, Vers 145: „In dem, was mir als Offenbarung eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren oder Blut, das beim Schlachten ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch – das ist Unreinheit –, oder Greuel (nämlich Fleisch), worüber beim Schlachten ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist.“ Damit dürfte neben dem Schweinefleisch auch jede Art von Blutwurst verboten sein.

Das ist natürlich alles nicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen oder gar Religionslosen ist im Koran mehrfach angesprochen. Und zwar ganz eindeutig zum Beispiel in Sure 2, Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, wo sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als töten“!. Vers 216: „Euch ist vorgeschrieben, gegen die Ungläubigen zu kämpfen.“ Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Vers 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören.“ Der Abfall vom Glauben zieht nach dem Wortlaut des Koran mindestens Gottes Zorn nach sich, nach der klassischen islamischen Überlieferung ist der Abfall vom Islam mit dem Tode zu bestrafen. Sure 16, Vers 106 lautet: „Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren – außer wenn einer äußerlich zum Unglauben gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat, – nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Gottes Zorn und sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten.“ Jedenfalls in der Praxis wird der Abfall vom Glauben in manchen islamischen Staaten bzw. Regionen auch auf dieser Erde mit dem Tode bestraft, wie etwa Pakistan.

Betrachtet man also die beiden Religionen Christentum und Islam etwa aus der Sicht eines liberalen, keiner Religion angehörigen Deutschen oder sonstigen Europäers, so finden sich im Neuen Testament, vor allem aber auch in der gelebten christlichen Praxis keine Kollisionen mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Der Islam hingegen ist hier von völlig anderer Natur. Die zitierten Vorschriften des Koran, die ja nun einmal als göttliches Gebot für den Moslem unveränderlich sind, kollidieren vielfach mit den Freiheitsrechten unserer Verfassung. Besonders deutlich wird dies hinsichtlich der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserem Grundgesetz und den dazu in krassem Gegensatz stehenden Regelungen über das Verhältnis von Männern und Frauen im Koran. Die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit der Ehefrau ist auch mit dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 unseres Grundgesetzes unvereinbar. Ein Verbot der Vergewaltigung in der Ehe, wie es bei uns selbstverständlich ist, wäre jedoch mit dem Koran nicht vereinbar. Gleiches gilt für das Verbot der männlichen Homosexualität, wobei offenbar der göttliche Gesetzgeber oder sein menschlicher Chronist gar nicht daran gedacht haben, daß es auch weibliche Homosexualität geben kann. Die Unterwertigkeit der Frau, wie sie in ihren grundsätzlich geringeren Erbquoten wie auch dem grundsätzlich geringeren Beweiswert ihrer Zeugenaussage festgeschrieben ist, steht natürlich ebenfalls in diametralem Gegensatz zu Art. 3 Abs. 2 GG. Gleiches gilt für die Bekleidungsvorschriften, die ausschließlich den Frauen Regeln auferlegen, ob man diese nun als Gebot der vollständigen oder teilweisen Verschleierung interpretiert oder nicht. Mit demGrundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, ist es natürlich nicht vereinbar, den Menschen vorzuschreiben, was sie essen und trinken dürfen oder nicht.

Die Einhaltung dieser religiösen Vorschriften wird in Deutschland auch von nicht wenigen Muslimen energisch eingefordert. Wenn Mädchen nicht am Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen dürfen, Schweinefleisch in der Gemeinschaftsverpflegung von Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen zurückgewiesen wird und Frauen immer häufiger teil- oder ganz verschleiert in der Öffentlichkeit anzutreffen sind, dann kann kein Zweifel daran bestehen, was diese Religion vorschreibt, jedenfalls für einen großen Teil ihrer Anhänger. Hinsichtlich der Verschleierung beispielsweise ist es völlig unerheblich, ob die betreffenden Frauen dazu gezwungen werden oder dies aus eigenem Antrieb tun, vielleicht auch nur vorgeben zu tun. Denn in beiden Fällen kommt damit eine Minderwertigkeit der Frau im Verhältnis zum Mann zum Ausdruck. Gleiches gilt für das vielfach von Muslimen eingehaltene Verbot des Alkoholgenusses, das ja nun einmal mit dem Grundrecht des Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

Das Verhältnis des gläubigen Moslems zu den Angehörigen anderer Religionen, wie es aus den oben zitierten Suren ersichtlich ist, steht natürlich auch in diametralem Gegensatz zu der Religionsfreiheit in Art. 4 unseres Grundgesetzes. Daß diese religiöse Intoleranz bis hin zur Verfolgung Andersgläubiger in vielen islamischen Staaten gelebt wird, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das kann aber nicht vernachlässigt werden, nur weil Deutschland und die übrigen europäischen Staaten (noch) keine islamischen Staaten sind.

In der Debatte um Islam und Integration scheint allgemein Konsens darüber zu herrschen, daß als Mindestanforderung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz gehört, was natürlich dann auch bedeutet, daß nach diesem Bekenntnis gelebt werden muß. Wenn man das ernst nimmt, dann können religiöse Vorschriften, die mit den Grundrechten kollidieren, nicht akzeptiert werden.

Gehört der Islam zu Deutschland? Ganz offensichtlich nicht. Denn Bestandteil der deutschen kulturellen Identität und der Ordnung unseres Grundgesetzes kann eine Religion nicht sein, die von ihren Gläubigen die Beachtung von Vorschriften verlangt, und zwar auch im täglichen Leben, die maßgebliche Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes einschränken oder gar völlig verneinen.

Wer die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland unter Bedingungen stellt, etwa die; „Sofern das Grundgesetz beachtet wird,“ der vernebelt das Problem nur. Er gleicht dem Menschen, der etwa dem 1. FC Nürnberg das fußballerische Niveau der Weltklasse zuerkennt, vorausgesetzt, der Club gewinnt die Championsleague.

Leider werden wir uns mit der Debatte über den Islam und seine Vereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung und unserer Lebensweise noch lange herumschlagen müssen. Dafür bürgt schon die geistige Verfassung der Leute, die uns belehren und regieren wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Das Flaschenpfand zahlen wir natürlich auch

Nun wissen wir endlich, wer Grokonien in den nächsten zwei, drei oder vielleicht auch vier Jahren regieren wird. Das stimmt genauso wenig hoffnungsfroh, wie der Koalitionsvertrag. Der verheißt uns ja nun auch nichts anderes, als daß sich das Chaos vergrößern wird, und wir natürlich für all den Unfug, der da nun von unseren dummerweise gewählten Vertretern angerichtet werden wird, künftig noch mehr bezahlen müssen als zuvor.

Doch auch das Personal der neuen Bundesregierung läßt auf nichts Besseres hoffen.

Die Bundeskanzlerin selbst hat ja nach der Wahl 2017 erklärt, sie wisse wirklich nicht, was sie hätte anders machen sollen. Angesichts ihrer monströsen Fehlentscheidungen insbesondere in der sogenannten Flüchtlingspolitik ist das allein schon eine intellektuelle Bankrotterklärung.

Nicht besser kann auch die Beurteilung ihres künftigen Spitzenpersonals ausfallen.

Beginnen wir mit dem Außenminister. Das Zensurministerlein rückt also auf und soll Deutschland diplomatisch vertreten. Bisher hat noch niemand behauptet, Heiko Maas habe von Außenpolitik auch nur einen blassen Schimmer. Doch ist das unwichtig angesichts seiner Meriten als Oberzensor der Republik. Auch historisch gibt es da ein Vorbild. Schließlich war Fürst Metternich ja auch Außenminister. Gleichzeitig unterdrückte er die Meinungsfreiheit in einem Ausmaß, das erst von den Diktaturen des 20. Jahrhunderts übertroffen werden sollte.

Nicht selten gilt in der Politik auch Unfähigkeit als Qualifikation für hohe Ämter. In Gestalt der Großinquisitorin Ursula von der Leyen zeigt sich das erneut eindrucksvoll. Ihr ist es ja schließlich gelungen, im Laufe ihrer ersten Amtszeit das innere Gefüge der Bundeswehr mit ihrem Exorzismus nachhaltig zu zerstören und gleichzeitig infolge ihres völlig fehlenden Verständnisses für die Belange einer Armee auch deren Einsatzbereitschaft auf null herunterzufahren. Und das liegt nicht nur an dem fehlenden, nicht einsatzfähigen oder schlicht technisch nicht tauglichen Gerät. Panzer die nicht fahren, Flugzeuge die nicht fliegen, Schiffe die nicht auslaufen können, alles das war vor ihrer Amtszeit jedenfalls in diesem Umfang nicht bekannt. Die Verteidigungspolitik ist ja auch Bestandteil der Außenpolitik. Als Repräsentanten unseres Landes nach außen werden neben der Bundeskanzlerin auch der Außenminister und die Verteidigungsministerin wahrgenommen. Dieses Trio infernal wird international alles mögliche tun, nur nicht das Ansehen Deutschlands mehren.

Zieht man weiter in Rechnung, daß auf dem Sessel Ludwig Erhards nun in Gestalt von Peter Altmaier die Knallcharge einer Hofschranze Platz nehmen wird, rundet sich das Bild (auch im Wortsinne) nur ab. Über die übrigen Ministerdarsteller muß dann auch kein Wort mehr verloren werden.

Avanti dilettanti!

 

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Licht

Die 24. Sure des Koran trägt die Überschrift „Das Licht“.

Ihr Vers 31 lautet in der Übersetzung des Tübinger Islamwissenschaftlers Rudi Paret*:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen (d.h. den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen?), ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen (Geschlechts) trieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen (aneinander) schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen tragen.“

Über das darin zum Ausdruck kommende verklemmt-verschwiemelte Verhältnis zur Sexualität wollen wir an dieser Stelle nicht sprechen. Darüber mag sich jeder seine eignen Gedanken machen.

Ergänzend sei auf die schon von ihrer Stellung her prominente 2. Sure hingewiesen, deren Vers 2 lautet:

„Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, (geoffenbart) als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“

Vers 228 Satz 5 dieser Sure lautet:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.“

Vers 223 Satz 1 lautet:

„Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“

Im Deutschen Bundestag fand am 22. Februar 2018 eine Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion statt, die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Interessant ist, welche Begründungen von den übrigen Fraktionen zur Ablehnung dieses Antrages in die Debatte eingeführt wurden. So meinte ein Abgeordneter der SPD das Thema damit der Lächerlichkeit anheim geben zu können, daß er tatsächlich behauptete, in Berlin sei der Anblick einer Frau in Burka oder Niqab auf den Gehsteigen etwa so häufig wie der eines Vogel Strauß. Eine solche Äußerung kann natürlich nur von einem Menschen kommen, der in der Filterblase lebt, welche die Politiker umgibt, wenn sie in ihren Dienstwagen die Lebenswelt ihrer Wähler durcheilen, um sich in ihre Fraktionsräume und Plenarsäle zu begeben. Ein typisches Beispiel für die Gedankenwelt des politisch korrekten Milieus gab die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr zum besten. Diese 31-jährige Rechtsanwältin verstieg sich nicht nur dazu, ein derartiges Gesetz für verfassungswidrig zu halten, sondern meinte offenbar allen Ernstes, den in das textile Gefängnis gezwungenen Frauen Gutes zu tun, wenn man die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit nicht verbiete. Denn:

„Frauen, die bisher von ihren Männern und Familien gezwungen wurden, das Haus nur vollverschleiert zu verlassen, dürften ihr Haus künftig gar nicht mehr verlassen. Sie helfen den Frauen also nicht, sondern sie rauben ihnen das letzte bisschen Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie verstellen ihnen den durch ihren Sehschlitz möglichen Einblick in eine Welt, in der Frauen anders Leben.“

Das ist eben die typische Geisteshaltung der Schwachen und Nachgiebigen. Die einzig richtige Antwort auf diese Unterdrückung der Frauen kann doch nur sein, mit aller Härte derartiges zu unterbinden. Abgesehen davon, daß tatsächlich die Vollverschleierung jedenfalls von den meisten islamischen religiösen Autoritäten aus den oben zitierten Koranstellen nicht abgeleitet wird, denn sonst sähen wir in der Tat auf unseren Straßen nahe zu nur noch vollverschleierte Musliminnen, würde gerade das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit die betreffenden männlichen Familienvorstände dazu zwingen, sich zwischen einem angeblich göttlichen Gebot und dem irdischen Strafgesetz zu entscheiden. Würden sie tatsächlich dann die von ihnen abhängigen Frauen zwingen, Haus und Wohnung gar nicht mehr zu verlassen, würden sie sich damit offen strafbar machen.

§ 239 StGB lautet in Auszügen:

I. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

II. Der Versuch ist strafbar.

III. Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt.

Man wende auch nicht ein, das sei polizeilich nicht zu überprüfen. Unsinn. Wenn man das will, kann man das auch. Dazu bearf es auch nicht unbedingt der Anzeigen durch Dritte, wenn diese auch durchaus hilfreich wären, wie das ja auch sonst der Fall ist. Natürlich wird man einwenden können, daß damit die Gefahr begründet werde, daß diese Männer samt ihrer Familien dann Deutschland notgedrungen verlassen müßten. Ich sehe allerdings nicht, welchen Nachteil das für unser Land bringen könnte. Vielmehr würden wir sicher nichts vermissen, wenn diese Leute künftig nicht unter uns, sondern dort leben würden, wo der Staat eine derartige Zwangsvermummung toleriert oder gar fordert, wie etwa Saudi Arabien.

in Deutschland hat eine naive Gutmenschlichkeit um sich gegriffen, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was für die Menschen gut ist. Gut gemeint ist selten gut, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Für naive junge Akademikerinnen, sogar mit zwei juristischen Staatsexamina, gilt jedoch offenbar, daß ihnen der Blick auf das Offenkundige durch allerhand Verbildungsgerümpel verstellt ist.

*Rudi Paret, Der Koran, Verlag Kohlhammer Tübingen, 9. Aufl. 2004

 

Einfache Antworten

Am17. Februar dieses Jahres betrat ein ehemaliger Schüler, bewaffnet mit einem Sturmgewehr, eine Schule in Florida und eröffnete das Feuer auf Schüler und Lehrer. 17 Tote und über 40 Verletzte sind zu beklagen. Dies ist das jüngste in einer langen Reihe von Amokläufen und Massakern, vorwiegend an Schulen in den USA. Wie in allen voraufgegangenen Fällen ist auch diesmal eine leidenschaftliche Diskussion darüber entbrannt, wie künftig solche Massaker verhindert werden können. Sowohl in den USA als auch in Europa werden dann Rufe laut, den privaten Waffenbesitz erheblich einzuschränken oder gar völlig zu verbieten.

Einfache Antworten und Patentrezepte sind jedoch im allgemeinen nicht zielführend. Es ist auch merkwürdig, daß insbesondere bei uns in Deutschland diejenigen, welche einfache Antworten auf drängende Fragen regelmäßig als Erscheinungsform von Populismus geißeln, gerade bei diesem Thema zu einfachen Antworten neigen. Zu verlockend scheint die Vorstellung zu sein, gewissermaßen durch den Druck auf einen einzigen Knopf das große und, wenn man näher hinschaut, vielschichtige Problem des Amoklaufs lösen zu können. Schaffen wir doch einfach die Waffen aus der Welt, niemand wird mehr durch sie umkommen.

Daß es so einfach nicht sein kann, sollte schon nach kurzem Nachdenken klar sein. Denn nicht die Waffe schießt, sondern der Mensch, der sie in Händen hält. Somit ist zunächst einmal hier anzusetzen und zu fragen, was das für Menschen sind, die solche Massenmorde verüben. Schon die Art dieser Verbrechen deutet darauf hin, daß es sich um psychisch auffällige, häufig sogar erheblich gestörte Menschen handelt. Aus gutem Grund steht daher bei uns in Deutschland vor der Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis auch eine Überprüfung des Antragstellers. Auch in den wegen ihres sehr liberalen Waffenrechts viel gescholtenen USA scheint man inzwischen in diese Richtung Überlegungen anzustellen.

Ob im übrigen Totalverbote leisten können, was sich ihre Befürworter davon versprechen, ist mehr als zweifelhaft. Selbst in Australien, wo man nach einem Massaker vor Jahren den privaten Waffenbesitz nahezu vollständig verboten hat, ist zwar die Zahl der Opfer von Schusswaffenattentaten erheblich zurückgegangen, jedoch keineswegs gegen Null. Nicht zuletzt muß auch gesehen werden, daß der zum Mord entschlossene Täter sich von seinem Vorhaben nicht dadurch abbringen läßt, daß er dazu gegen die Waffengesetze verstoßen und sich sein Mordwerkzeug illegal beschaffen muß. Beispielhaft sei an den Münchener Attentäter erinnert, der mit einer im sogenannten Darknet erworbenen Schusswaffe im Olympia Einkaufszentrum um sich geschossen hat.

Im Falle der USA besteht nun die Besonderheit, daß das Recht zum Besitz von Waffen in der Verfassung festgeschrieben ist. Totale Waffenverbote, wie sie vereinzelt in den USA von Städten, darunter 1972 in Chicago, erlassen worden sind, haben daher keinen Bestand. Am 28. Juli 2010 hat der Supreme Court entschieden, daß der zweite Zusatz zur amerikanischen Verfassung (das Recht aller Bürger Waffen zu tragen) für alle Bundesstaaten und Städte gilt. Wie bei uns in Deutschland sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eben für alle staatlichen Autoritäten bindend.

Wer in den USA danach ruft, die Verfassung zu ändern und dieses Recht gänzlich oder doch wenigstens weitgehend abzuschaffen, mag damit zwar den Beifall vieler finden. Er muß sich jedoch vor Augen halten, daß die amerikanische Verfassung sehr hohe Hürden für ihre Änderung oder Ergänzung vorsieht. Nicht nur, daß in beiden Kammern des Bundesparlaments, also Senat und Repräsentantenhaus, jeweils eine Zweidrittelmehrheit dafür erforderlich ist, es muß dann die gleiche Prozedur in jedem einzelnen Bundesstaat erfolgreich stattgefunden haben, bevor eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann, wobei dem ganzen Vorgang auch noch eine zeitliche Schranke von sieben Jahren seit Beginn des Verfahrens gesetzt ist. Nicht wegen des großen Einflusses der sogenannten  Waffenlobby auf die amerikanischen Politiker ist es unrealistisch, auf diesem Wege das Problem angehen zu wollen.

Zielführender scheint es doch zu sein, ohne daß grundsätzlich von der Verfassung geschützte Recht auf den freien Besitz von Waffen in Frage zu stellen, zum einen bestimmte Schußwaffen, die für spezielle militärische Verwendungen konstruiert sind, vom Recht auf privaten Waffenbesitz auszunehmen, und zum anderen eine gründliche Überprüfung der Personen vorzunehmen, die privat Schußwaffen erwerben wollen. Denn auch der glühendsten Verfechter des Rechts auf privaten Waffenbesitz in den USA wird verstehen, daß man Psychopathen keine Waffen in die Hände geben darf.

Der amerikanische Präsident hat nun in den Tagen nach dem schrecklichen Schulmassaker in Florida vorgeschlagen, künftig die Lehrer in den Schulen, jedenfalls einen Teil von ihnen, mit Schußwaffen auszurüsten, die sie auch während des Unterrichts tragen sollen. Dafür ist er viel gescholten worden. In Deutschland dürfte natürlich der Hinweis auf seine Cowboy-Mentalität nicht fehlen. Ich meine jedoch, daß man auch diesen Vorschlag durchaus wenigstens sachlich prüfen sollte. Es liegt auf der Hand, daß Schulen nun einmal keine Hochsicherheitsbereiche sind, und daher jedermann, auch etwa mit einer Schnellfeuerwaffe im Rucksack, das Schulgelände und das Schulhaus betreten kann. Dort trifft der Täter dann auf wehrlose, weil unbewaffnete Opfer. In wenigen Minuten kann er Dutzende von Schülern und Lehrern erschießen. Auch wenn die Polizei sehr schnell zum Tatort kommt, sind eben diese wenigen Minuten bereits verstrichen. Mir jedenfalls wäre es auch deutlich lieber, angesichts eines feurden Amokläufers entweder selbst zu meiner Waffe greifen zu können, oder wenigstens zu wissen, daß einige Personen im Hause sind, die ebenfalls bewaffnet sind und den Täter dann unschädlich machen können, als mich hilflos meinem Schicksal ergeben zu müssen.

Kritiker wenden hier ein, daß doch im konkreten Falle ein bewaffneter Wachmann vor der Schule gestanden habe, jedoch nicht in das Gebäude gegangen sei, als er die ersten Schüsse des Attentäters hörte. Nun ist das in der Tat ein unglaublicher Vorgang, besagt aber für sich alleine noch nichts. Zunächst einmal ist doch eher davon auszugehen, daß die allermeisten bewaffneten Sicherheitsbeamten in diesem Fall ihre Pflicht tun. Des weiteren liegt doch auf der Hand, daß selbst im Extremfall vielleicht einer von mehreren bewaffneten Wächtern Pflicht vergessen ist, die anderen jedoch mindestens versuchen werden, den Mordschützen unschädlich zu machen. Unbehelflich ist auch der Hinweis auf das Attentat vom 5. November 2009 in Fort Hood, einer Kaserne der US Marines. Damals hatte ein Major während einer Unterrichtsveranstaltung plötzlich eine in die Kaserne geschmuggelte Pistole gezogen und um sich geschossen. 13 Tote und 42 Verletzte waren zu beklagen. Erst ein herbeigerufener Polizist konnte den Täter niederschießen. Wer hier meint, der Fall zeige deutlich, daß das Vorhandensein von Waffen solche Taten nicht verhindern könne, schließlich starre eine Kaserne ja von Waffen, unterliegt einem Kurzschluß. Denn selbst in einer Kaserne sind die Soldaten und sonstigen Bediensteten nicht bewaffnet, sondern ihre Waffen befinden sich in den Waffenkammern. Lediglich die Wache vor der Kaserne ist bewaffnet. Doch selbst an dieser konnte der Täter seine Tatwaffe vorbei schmuggeln. Anders wäre es ihm wohl ergangen, wenn seine Opfer ihre Waffen griffbereit gehabt hätten.

Wie realistisch ist es, daß wenigstens ein Teil der Lehrer in den amerikanischen Schulen bewaffnet werden kann? Nun gibt es in den USA bekanntlich sehr viele Waffen in privatem Besitz. Statistisch gesehen 101 Waffen pro 100 Einwohner. In Deutschland ist dieses Verhältnis im übrigen bei 32 zu 100. Diese Waffen sind natürlich ungleichmäßig auf die Haushalte verteilt. 22 % der Amerikaner sind Waffenbesitzer, in 41 % aller amerikanischen Haushalte gibt es wenigstens eine Schußwaffe. Bei einer Gesamtbevölkerung von 323 Millionen Einwohnern zählt man 25 Millionen ehemalige Soldaten, 2,4 Millionen Amerikaner dienen in den Streitkräften bzw. den Reserveeinheiten. Die Polizeibeamten sind hier nicht mitgezählt. Somit  erscheint es durchaus möglich, daß sich auch unter den amerikanischen Lehrern ein beachtlicher Prozentsatz von Personen befindet, die im Umgang mit Schußwaffen geschult sind.

Wenn diese, wie der amerikanische Präsident wohl vorgeschlagen hat, ein zusätzliches Gehalt dafür beziehen, daß sie bereit sind, im Dienst eine Waffe zu führen, dann dürfte dies eine nicht unbeachtliche Erhöhung der Sicherheit vor solchen Attentätern nach sich ziehen. Man sollte also den Präsidenten für seinen Vorschlag nicht gleich schelten, zumal das von den Gegnern des privaten Waffenbesitzes geforderte vollständige Verbot keine realistische Chance auf Verwirklichung hat. Natürlich ist auch eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz in den Schulen wünschenswert. Wer das wünscht, muß allerdings auch eine Antwort auf die Frage geben, was das kostet. Die Antwort kann natürlich nur lauten, daß in dieser Richtung etwas getan werden muß, auch wenn es nicht wenig kostet. Denn es geht um das Leben der Kinder.

 

Jahreszahlen sind Wegemarken

Wir schreiben nun das Jahr 2018. Es ist durchaus reizvoll, gerade zu Beginn eines Jahres in die Geschichte zurück zu blicken. Denn das beginnende Jahr wird im allgemeinen noch nicht von einem historischen Ereignis geprägt, wohl aber stehen bisweilen die vergangenen Jahre mit gleicher Endziffer für Ereignisse von besonderer Bedeutung, man könnte auch sagen mit Fernwirkung. Sicher ist da jedem in Deutschland und auch in Europa das Jahr 1918 vor Augen. Doch die früheren Jahrhunderte haben auch noch andere Ereignisse dieser Qualität aufzuweisen.

Beginnen wir mit dem Jahr 718 n.Chr. Am 15. August jenes Jahres endete die Belagerung von Konstantinopel durch das Kalifat der Omajaden. Nachdem die Araber bereits in den Jahren 676-678 vergeblich versucht hatten, Konstantinopel zu erobern, schickte der Kalif Sulaiman im Jahre 717 erneut ein Heer vor die Stadt. Doch die Byzantiner, mit tatkräftiger Unterstützung eines bulgarischen Heeres, hielten stand. Der arabische Feldherr Maslama scheiterte und zog sich an eben diesem 15. August 718 zurück. Nachdem die islamische Expansion nach Europa auch im Westen gescheitert war, als Karl Martell im Oktober 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers ein arabisches Heer besiegte, hatte Europa jahrhundertelang Ruhe vor den islamischen Heeren. Die Kalifen wandten sich anderen Regionen zu. Wie sich die Geschichte weiter entwickelt hätte, wenn es den Omajaden damals doch gelungen wäre, Konstantinopel zu erobern oder Karl Martell zu schlagen, wissen wir nicht, aber wir können es ahnen. Die europäischen Völker standen gerade in einem Umbruch. Das untergegangene Römische Reich war noch nicht durch ähnlich kraftvolle Staatsgebilde ersetzt worden. Einem entschlossenen Eroberer hätte sich eine gute Chance geboten, die noch schlecht organisierten und daher militärisch schwachen Völker der Reihe nach zu unterwerfen.

Erst im 15. Jahrhundert nahmen die Nachfolger der arabischen Kalifen, die osmanischen Sultane, erneut die Eroberung Europas in Angriff. Nachdem sie 1422 noch zurückgeschlagen worden waren, eroberten sie am 29. Mai 1453 Konstantinopel. Das brachte dem Sultan Mehmet II. den Beinamen Fatih, das heißt der Eroberer, ein. Ein in der Türkei und bei den in Europa lebenden Türken sehr beliebter Vorname für Knaben und eine verbreitete Bezeichnung für Moscheen. Man sollte sich das vor Augen halten, wenn vom Islam die Rede ist. Die Eroberung Konstantinopels war dann der Auftakt für einen fast 300 Jahre währenden Ansturm der Osmanen auf Südosteuropa, die sogenannten Türkenkriege. Unter dem Begriff „die Türken vor Wien“ ist im kollektiven Gedächtnis der Europäer geblieben, daß die islamische Expansion 1683 mit der erfolglosen Belagerung der Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ihr Ende gefunden hat. Indessen ist das so nicht ganz richtig. Es gab bereits 1529 eine erfolglose Belagerung von Wien. In der Tat war der Sieg über die Türken 1683 vor Wien ein Markstein in der Geschichte. Der Ruhm des endgültigen Sieges über die Türken gebührt indessen dem genialen Feldherrn Prinz Eugen von Savoyen. Am 5. August 1716 besiegte er ein türkisches Heer in der Schlacht bei Peterwardein im nördlichen Serbien, um dann am 18. August 1717 Belgrad zurückzuerobern. Damit war der Versuch, Europa mit militärischen Mitteln für den Islam zu gewinnen, endgültig gescheitert.

1000 Jahre lang hatten also islamische Heere versucht, Europa zu unterwerfen. Zwischen der erfolglosen Belagerung Konstantinopels 718 und der Rückeroberung Belgrads 1717 gelang es den christlichen Fürsten und Feldherren immer wieder, nicht selten zahlenmäßig überlegene Heere der islamischen Eroberer zurückzuschlagen. Trotz aller nationalen Gegensätze einigte doch die Furcht vor dem islamischen Joch die europäischen Völker jedenfalls in Zeiten höchster Bedrohung. Auch daran sollten wir uns erinnern, auch wenn wir es nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung durch den Islam zu tun haben. Denn das Ziel der Unterwerfung Europas wird heute mit nicht weniger gefährlichen Methoden betrieben. Die größte Gefahr für die Völker Europas geht dabei von der unglaublichen Dummheit ihrer Politiker aus, die offensichtlich den Charakter des Islam und die geschichtliche Dimension seiner Expansion nicht begreifen, oder schlimmer noch, nicht begreifen wollen.

Das Jahr 1218 war insbesondere für die Kultur Europas von großer Bedeutung. Der Stauffer Friedrich II. wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Er gehört zu den glänzendsten Herrschergestalten unserer Geschichte. Stupor mundi, das Staunen der Welt, nannten ihn schon seine Zeitgenossen. Somit steht die Jahreszahl 1218 für eine Periode unserer Geschichte, die unser kollektives (nationales) Bewußtsein stärker prägen sollte, als dies heute der Fall ist. Der Geschichtsunterricht in den Schulen wie der Umgang von Politik und Medien mit der deutschen Geschichte haben bewirkt, daß die Deutschen unserer Tage über die dunklen Jahre unserer Geschichte zwar fast alles, über eine so glänzende Periode indessen nahezu nichts wissen. Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Enkeln diese Seiten aus dem Buch der Geschichte wieder zurückzugeben.

Am 23. Mai 1618 stürmten böhmische Adlige die Prager Burg und warfen drei Beamte aus dem Fenster. Das Ereignis ist als zweiter Prager Fenstersturz (der erste war zu Beginn der Hussitenkriege am 30. Juli 1419) bekannt geworden und markiert den Beginn des 30-jährigen Krieges. Diese europäische Urkatastrophe muß wohl als eine der wichtigsten Wendemarken gerade in der deutschen Geschichte betrachtet werden. Nicht nur, daß ihm ca. 6 Millionen Menschen, das war ein Drittel der deutschen Bevölkerung, zum Opfer gefallen waren. Vielmehr stand am Ende des Krieges eine neue Völkerrechtsordnung. Sie brachte den am Kriege beteiligten ausländischen Mächten Frankreich und Schweden erhebliche Landgewinne zum Nachteil Deutschlands. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das in diesen Krieg noch als europäische Großmacht eingetreten war, war als staatliche Organisation de facto untergegangen. Denn die Souveränität der deutschen Landesfürsten wurde durch den Frieden von Münster und Osnabrück (15. Mai/24. Oktober 1648), auch Westfälischer Friede genannt, zu Lasten des Reiches festgeschrieben. Das so fraktionierte Deutschland war dann auch mehr als 200 Jahre lang ein Spielball der europäischen Mächte, insbesondere Englands, Frankreichs und Russlands.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ist das Jahr 1918 heute präsent. Nicht nur, daß die Gedenkveranstaltungen vor vier Jahren an den Beginn des Ersten Weltkrieges diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dieser Krieg wird nicht zu Unrecht als Auftakt zur Umgestaltung der Welt in der Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen. Deutschland, das infolge einer Kombination von prekärer geostrategischer Lage einerseits und katastrophalen Fehlern seiner politischen Führer andererseits als Machtfaktor der internationalen Politik nicht mehr existiert, mag sich damit trösten, daß auch Großbritannien und Frankreich ungeachtet ihres ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Status einer Weltmacht verloren haben. Mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917, der Expansion des sowjetischen Reiches am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Aufstieg Chinas ist die Weltpolitik im 20. Jahrhundert neu geordnet worden. Und so markieren der 11. November 1918, an dem zwischen den Kriegsparteien England, Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen wurde, und der 28. November 1918, als der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, abdankte und ins holländische Exil ging, das Ende der eurozentrischen Weltordnung und den Anfang einer Weltordnung, die in der Tat global genannt werden kann. Ob ein nachrangiges Land wie Deutschland sich darin behaupten kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob es das auch will. Betrachtet man sich unsere Politiker und ihre Zuarbeiter in Wissenschaft und Medien, kommen daran Zweifel auf.

 

Noch ein fauler Apfel

Neue Parteien tun sich schwer damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Erschwert wird dies durch den allerdings durch nichts zu ersetzenden demokratischen Vorgang der Kandidatenauswahl. Delegierte können nicht alles wissen, Delegierte sind gelegentlich auch unqualifiziert. Bei Urwahlen durch die Parteibasis gilt das alles vermehrt. Und so können dann Leute wie Gereon, Höcke, Maier und ähnlich fragwürdige Figuren Parlamentsmandate erringen. Dazu muß man nach Kenntnis von einigen seiner Rundmails an welchen Personenkreis auch immer nun auch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Boehringer, rechnen. Nach unwidersprochenen Presseberichten hat er im Januar 2016 die Bundeskanzlerin als „Merkelnutte“ und „Dirne der Fremdmächte “ bezeichnet und dies als „einzig angemessene Sprache gegen Merkel“ verteidigt.

Eine Entschuldigung oder auch nur eine Distanzierung, geschweige denn die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Spiegel und andere ist ausgeblieben. Vielmehr kam nur eine Einlassung, die man als tölpelhaft qualifizieren muß. Er könne in seinem Archiv nur eine „weniger scharfe Fassung“ finden. Deren Wortlaut teilt er indessen nicht mit. Auch sei die Mail, falls er doch die beleidigende Version versandt habe, nur an einen ganz kleinen Personenkreis gegangen. Öffentlich würde er solche Worte nicht benutzen. Mit einer solchen Einlassung kommt man bei Gericht nicht weit. Sie wird als nur notdürftig abgeschwächtes Geständnis gewertet. Damit sind wir im übrigen beim Strafgesetzbuch. Natürlich handelt es sich hier nicht nur um eine geschmacklose Ungehörigkeit, mit der er sich beim politischen Pöbel eingereiht hat, sondern auch um ein Vergehen der Beleidigung nach § 185 StGB. Daß der Vorgang (noch) nicht Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mag daran liegen, daß es sich dabei um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag der Verletzten, wie das juristisch korrekt heißt, verfolgt wird, und es der Bundeskanzlerin wahrscheinlich zu dumm ist, sich mit so etwas zu befassen. Verjährt ist die Straftat noch nicht, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

Normalerweise ist ein solcher Politiker nicht tragbar. Die Führung seiner Partei müßte ihn, notfalls auch öffentlich, drängen, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Die AfD, um die es hier geht, wäre gut beraten, dies zu tun. Angesichts des peinlichen Herumhampelns Boehringers nach der Aufdeckung seiner unsäglichen Äußerungen kann man leider nicht erwarten, daß er Manns genug ist, die einzig mögliche Konsequenz des Rücktritts, verbunden mit einer klaren Entschuldigung, zu ziehen.

Es ist auch nicht der Ansatz einer Entschuldibarkeit oder auch nur des Verständnisses für dieses Verhalten möglich. Boehringer ist ja nicht etwa einer der grobschlächtigen, ungebildeten Schreihälse, die man bei Demonstrationen, nicht nur im rechten, sondern auch im linken Spektrum antrifft, und deren Existenz man achselzuckend hinnehmen muß, wie andere Widrigkeiten auch. Der Mann ist Akademiker, beruflich hoch qualifiziert und erfolgreich. Leider finden bei ihm aber auch krude Verschwörungstheorien ein offenes Ohr. Damit schließt er sich selbst aus dem Kreis derjenigen aus, mit denen man ernsthaft diskutieren kann.

Seine Partei wird sich wohl oder übel einem gründlichen und schmerzhaften Reinigungsprozeß unterziehen müssen. Das ist eben bei politischen Neulingen der Normalfall. Ein Blick in die frühen Jahre der Grünen ist da lehrreich.

Deutschland wird den Grokodilen vorgeworfen

Der Aschermittwoch hat in diesem Jahr bereits vor Weiberfastnacht, fettem Donnerstag und wie dieses Karnevalsgroßereignis in Deutschland sonst noch heißt, stattgefunden. Nach der Präsentation des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch, dem 7.2.2018, stellten sich jedenfalls bei vernünftigen Leuten in diesem Lande Kopfschmerzen ein, wie sie sonst nur nach durchfeierten Karnevalstagen am Aschermittwochmorgen auftreten können.

Die Europabesoffenheit der Spitzenpolitiker unseres Landes hat inzwischen einen Promillewert erreicht, dem mit den üblichen Ausnüchterungsmaßnahmen schon nicht mehr beizukommen ist, sondern den alsbaldigen Exitus des Patienten befürchten läßt. Zu Recht schreiben Kommentatoren, daß damit das deutsche Finanzministerium auch gleich in einen Flügel des Eliseepalastes in Paris verlegt werden kann, mit Rohrpostanlage nach Brüssel, versteht sich. Deutschland wird die Schulden der süd- und südosteuropäischen Pleitestaaten bezahlen, und zwar ohne daß zuvor sein Parlament gefragt werden muß. Brüssel kann viel mehr direkt in die Brieftaschen der Deutschen greifen, natürlich nur in die, deren Besitzer zum Bruttosozialprodukt beitragen. In die Brieftaschen der anderen, der euphemistisch sozial Schwachen genannten, von den Armutsflüchtlingen ganz zu schweigen, darf der fleißige deutsche Michel noch selber zahlen.

Wer angesichts der Beteuerungen vor allem der Bundeskanzlerin und der CSU darauf gehofft hatte, daß die neue Bundesregierung der massenhaften und unkontrollierten Einwanderung vor allem von Armutsflüchtlingen endlich einen Riegel vorschieben würde, der reibt sich erst recht die Augen. Nicht weniger, sondern mehr scheint das Motto zu sein. Alexander Wendt analysiert das in erschreckender Deutlichkeit heute auf Publico. Wenn das die künftige deutsche Politik sein wird, dann kommen wir vom Regen in die Traufe. Lesenswert!!

Darf man schon die geschäftsführende Bundesregierung getrost als Gruselkabinett bezeichnen, so steht uns nun eine nicht für möglich gehaltene Steigerung ins Bizarre bevor. Drohte noch bis heute Mittag die Übernahme des Auswärtigen Amtes durch den Riesenpolitiker aus Würselen, so darf zur Stunde gerätselt werden, welche Flasche von der Reservebank der SPD nun auf dieses Spielfeld darf. Daß monströse Unfähigkeit weiterhin das Auswahlkriterium für die Funktion des Verteidigungsministers sein wird, ist ebenso erschütternd wie die Weiterverwendung des Zensurministerleins mit mäßigen juristischen Fähigkeiten, jedoch ausgeprägtem Hang zur Rechtsbeugung. Die Weiterverwendung von Hofschranzen wie Altmaier und Klimafetischistinnen wie Hendricks rundet das Bild nur ab.

Wo ist mein Aspirin?!