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Zerebrale Flatulenz

Aus gutem Grund ist die Richter-Skala nach oben offen. Denn es ist nicht abzusehen, welche Stärke Erdbeben künftig haben werden. Eine solche Skala wäre zur Einordnung veröffentlichten Unsinns sicher nützlich. Auch sie müßte selbstverständlich nach oben offen sein.

Ein Frankfurter Fußballvereinsmeier namens Peter Fischer, der offenbar das bedeutende Amt eines Vizepräsidenten der Frankfurter Eintracht bekleidet, den aber außerhalb seines Clubs niemand kennt, hat auf einen Schlag bundesweit Beachtung gefunden. Denn dieser Mensch, der als Werbefuzzi von Berufs wegen weiß, wie man öffentlich Aufmerksamkeit erregt, hat neulich öffentlich erklärt, wer AfD wähle, könne nicht Mitglied von Eintracht Frankfurt sein. Ob das Kalkül dieses Fußballfunktionärs dahin geht, mittels dieses außergewöhnlichen Maßes an politischer Korrektheit noch mehr staatliche Fördermittel für seinen Verein einwerben zu können, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Des Beifalls der Journaille und der Politiker der übrigen Parteien kann sich der wackere Kämpfer gegen „Rechts“ natürlich sicher sein.

Ganz gewiß würde er auf der Skala des veröffentlichten Unsinns damit einen Spitzenwert erreichen. Abgesehen davon, daß es selbstverständlich keinen Vereinsvorstand irgendetwas angeht, was seine Mitglieder wählen, ist es auch völlig unklar, wie der wackere Fußballvereinsmeier das feststellen will. Daß er sich darüber keine Gedanken gemacht haben kann, ist offensichtlich. Woran das liegt, liegt auch auf der Hand: einen so massiven Blödsinn kann nur absondern, wer nicht bemerkt, daß dies gerade geschieht. Hier zeigt sich auch der Unterschied zu den physischen Flatulenzen im Verdauungstrakt. Diesen Vorgang bemerkt der Mensch und sucht ihn zu unterdrücken. Zerebrale Flatulenzen hingegen entweichen unbemerkt und ungehindert, denn dem Eigner eines solchen Hirns fällt der Unterschied zwischen Gedankengängen und zerebraler Flatulenz nicht auf. Dazu reicht die Kapazität seines Hirns einfach nicht aus.

Vielleicht findet sich ein wohlmeinender Mensch, der jenem Fußballvereinsmeier nahelegt, sich künftig doch nur noch zum Fußball öffentlich zu äußern. Für die Frankfurter Eintracht hoffen wir jedenfalls, daß Herr Fischer wenigstens davon etwas versteht.

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.

Freiheit ist auch Narrenfreiheit

und das muß auch so sein. Wir erinnern uns. Die ersten Auftritte von Pegida waren durchaus ein Novum. Die sogenannte schweigende Mehrheit ging in Dresden – ausgerechnet in Dresden – auf die Straße. Die angestaute Wut über die Verhältnisse in Deutschland brach sich auf teilweise sehr rustikale Art Bahn. Rustikal allerdings nicht in dem Sinne, daß die Demonstranten gewalttätig geworden wären. Nein, ganz im Gegenteil. Wenn es zu Gewalttaten kam, dann gegen die zumeist schweigend marschierenden und am Ziel angekommen den Rednern aufmerksam lauschenden Bürgern. Bürger offensichtlich aus der Mitte der Gesellschaft, wie eine beliebte Floskel lautet. Was sie sagen wollten, trugen sie in Schlagworten auf Plakaten vor sich her. Nachdem sie von den Medien und der Politik pauschal als Rechtsradikale diffamiert worden waren, schlugen sie verbal zurück, allerdings wie bei Leuten zu erwarten war, die eben nicht professionell die Zeitungsspalten füllen und die Rednerpulte in den Parlamenten besetzen, teils unbeholfen, teils geschmacklos.

Besonders hohe Wellen schlug ein Miniaturgalgen, der symbolisch für Angela Merkel und Sigmar Gabriel bestimmt war. Natürlich zog das diverse Strafanzeigen nach sich. Denn gerade das sich selbst für alleine staatstragend haltende Juste Milieu reagiert sehr empfindlich, wenn es aus dem Walde schallt, wie man hineingerufen hat. Von Volksverhetzung, mindestens Beleidigung war die Rede. Nicht nur das, in Form von Strafanzeigen wurde das auch zu Papier gebracht.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Dresden hat diese Vorgänge pflichtgemäß und umfassend zwei Jahre lang geprüft und ist nun zu dem Ergebnis gekommen, daß daran nichts strafwürdiges zu entdecken ist. Natürlich nicht, muß man als Jurist sagen. Das für unsere Demokratie grundlegende Recht, überall und jederzeit in Wort und Schrift seine Meinung sagen zu dürfen, läßt selbstverständlich auch drastische, unsinnige oder auch nur geschmacklose, ungehörige Meinungsäußerungen zu. Denn es würde zu einer unerträglichen Zensur führen, wenn die Gerichte Derartiges verbieten müßten. Damit die Meinungsfreiheit auch nicht im Ansatz gefährdet wird, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend der ordentlichen Gerichte festgeschrieben, daß in Zweifelsfällen für die Meinungsfreiheit und gegen die Zensur zu entscheiden ist. Die jeweils beanstandete Äußerung ist auf ihren Sinngehalt zu untersuchen und in den Sachzusammenhang zu stellen, in dem sie gefallen ist. Wenn eine Äußerung mehrdeutig ist und damit interpretationsfähig, dann ist zu Gunsten des Beschuldigten diejenige Interpretation seiner Äußerung der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, die keinen Straftatbestand erfüllt. Die Staatsanwaltschaft kam denn auch in diesem Falle zu dem Ergebnis, dem Beschuldigten sei nicht nachzuweisen, daß er mit diesem Galgen Dritte animieren wollte, die Kanzlerin oder den Außenminister zu töten. Denn bei der gebotenen objektiven Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen. Darüber hinaus sei der Galgen auch nicht als Androhung einer Straftat zu sehen, weil der Beschuldigte weder die Tötung der Politiker in Aussicht gestellt noch vorgegeben habe, daß diese in seinem Einflußbereich liege. Dazu mußte die Staatsanwaltschaft das ganze nicht einmal als Kunst einstufen, wo ja noch wesentlich nachsichtiger zu urteilen ist, wie der Fall des sogenannten Kaberettisten Böhmermann in der Causa Erdogan zeigt.

Zwei Bemerkungen zu diesem für Juristen keineswegs überraschenden Ergebnis:

Der sogenannte Pegida-Galgen ist zweifellos von der Qualität, die politisch korrekt als „Hate-Speech“ eingeordnet wird. Meinungsäußerungen dieses Kalibers möchte unser Zensurministerlein nur zu gerne mit seinem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz – richtig: Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz – an den Gerichten vorbei unterbinden. Anbieter von sozialen Netzwerken wie Facebook stellen deswegen jetzt schon Hunderte von Mitarbeitern ein, die selbstverständlich bar jeglicher Rechtskenntnis unerwünschte Meinungsäußerungen unterbinden sollen, indem sie erst gar nicht auf dem Bildschirm erscheinen. Ich gehe davon aus, daß unser Zensurministerlein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft weder intellektuell noch juristisch zutreffend bewerten kann, wohl aber politisch den Vorgang als angeblichen Beleg dafür anführen wird, daß es einer Internetzensur nach seinen Vorstellungen durchaus bedarf. Es wird also wiederum einer rechtsstaatlichen Entscheidung, diesmal des Bundesverfassungsgerichts, bedürfen, um diesen Bonsai-Metternich in seine Schranken zu weisen.

Zum anderen kann man dem deutschen Wutbürger unserer Tage nur empfehlen, entweder sachlich zu argumentieren oder, um sich auf das Sprachniveau zu begeben, das jeder auch außerhalb der akademischen Welt versteht, einfach die Klappe zu halten. Zwischenzeitlich werden die berechtigten Anliegen der Montags-Spaziergänger qualifiziert sogar in den Parlamenten vertreten, von den zum Leidwesen des Juste Milieu immer mehr und immer schneller verbreiteten alternativen Medien, zum Beispiel auch diesem ganz unbedeutenden Blog, ganz abgesehen. Schlechter Geschmack, unangemessene Formulierungen und schlicht flegelhaftes Benehmen waren einer guten Sache noch nie förderlich.

Willkommen in Absurdistan

Der ganz normale Wahnsinn, zusammengefaßt  in wenigen Meldungen aus Deutschland:

Die Krawalle – schon das ist eine verniedlichende Vokabel für eine Orgie von Straftaten –  anläßlich des G-20 Gipfels in Hamburg sind schon fast vergessen. Die heute gestartete Razzia in verschiedenen Städten ruft sie wieder in Erinnerung. Warum im übrigen nicht auch die Brutstätte der Hamburger Linksextremisten, die sogenannte Rote Flora, durchsucht wird, bleibt offen. Daß es einen solchen Schandfleck in einer deutschen Stadt überhaupt noch gibt, bleibt ebenfalls eines der großen Rätsel unserer Zeit. Vielleicht ist einfach die Sympathisantenszene zu groß und einflußreich. Sie reicht ja weit in bürgerliche Berufe hinein. Man erinnert sich noch an diesen zauseligen Flegel mit Anwaltszulassung, aber in  szenetypischem Rockeroutfit, der damals vor laufenden Fernsehkameras von sich gab: „Wir haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also, warum nicht irgendwie in Pöseldorf und Blankenese?“ Ob und mit welchen Konsequenzen berufs-und strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden wird, bleibt abzuwarten.

Typen wie diese Schande für seinen Berufsstand begrüßen natürlich solche Vorgänge wie die Krawalle anläßlich des jüngsten Bundesparteitages der AfD. Wenn da die Antifanten etwa einem Delegierten gewaltsam den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verwehren suchen und ihm dabei das Handgelenk brechen, dann kommt da natürlich klammheimliche Freude auf. Den Leitmedien unseres Landes ist so etwas allerdings keine Meldung wert. Verletzt jedoch eine offensichtlich verkrachte und verwirrte Existenz einen Bürgermeister leicht mit einem Messer, nicht ohne ihn vorher zu beschimpfen, weil er Flüchtlinge unterbringt, ihm aber das Wasser abdreht, dann wird das in der Presse breitgetreten und von den einschlägig bekannten Politikern werden Spekulationen darüber angestellt, daß auch diese Tat letztendlich auf die angebliche Hetze der AfD gegen die Merkel’sche Flüchtlingspolitik zurückzuführen ist.

Die Grünen sind dann flugs dabei, wenn das linksradikale Gesindel sich darüber beklagt, daß die Polizei einigermaßen energisch eingeschritten ist. So ist die Fraktionssprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag für „Antifaschismus“ (ein solches Amt gibt es offenbar tatsächlich!“) mit der Forderung hervorgetreten, es müsse sowohl parlamentarisch als auch straf-und verwaltungsrechtlich dringend überprüft werden, ob nicht der Polizeieinsatz zur Sicherung des AfD-Parteitages überzogen gewesen sei. Denn der Wasserwerfereinsatz bei kühlen Temperaturen – oh Gott, da wird sich doch nicht ein wackerer Antfant erkältet haben? -, ein Beinbruch und „überlange Schmerzgriffe“ seien nun einmal fragwürdig. Wenn allerdings die Wohnäuser von AfD-Politikern mit Farbbeuteln beworfen werden, wie jüngst in Lüneburg, oder gar Brandsätze fliegen, wie gegen die Wohnhäuser von Politiokern wie Uwe Junge, Frauke Petry oder André Poggenburg, dann hört man von den Grünen nichts, jedenfalls keine Verurteilung. Welche Gefühle da wirklich vorherrschen, kann man nur raten. Klammheimliche Freude ist ja per definitionem innerlich.

Weniger sensibel sind die Grünen, wenn es um ihre Schutzbefohlenen geht, die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie ihre Spitzentörin Göring-Eckardt uns seinerzeit mit verzücktem Lächeln erklärt hat. So zum Beispiel in Richtung auf die vorwiegend aus Afrika illegal eingewanderten Drogendealer im Görlitzer Park zu Berlin. In diesem Guckkasten bundesdeutscher Zustände treiben seit Jahren Drogendealer aus Afrika und andere Kriminelle unbehelligt von Behörden und Polizei ihr Unwesen. Der – selbstverständlich grün regierte – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg widmet sich diesem Problem nun aus seiner besonderen Perspektive. Mit einer umfangreichen Ausstellung möchte das Bezirksmuseum Verständnis für afrikanische Drogendealer wecken. Dazu paßt natürlich, daß eine weitere grüne Spitzentörin, ihre ehemalige Berliner Landesvorsitzende, das an den Berliner Schulen geltende Neutralitätsgesetz kippen und künftig außer Schülerinnen auch Lehrerinnen mit Kopftuch an den Berliner Schulen sehen will. Da will natürlich der evangelische Landesbischof nicht nachstehen und schlägt in die gleiche Kerbe.

Überhaupt kennt die Kultursensibilität bei uns keine Grenzen. Insbesondere dann, wenn der Wahnsinn in Gestalt der Kunst oder was dafür ausgegeben wird daherkommt, ist alles möglich. So findet derzeit – natürlich auch in Berlin – eine sogenannte Märtyrer-Ausstellung statt, in der ein sogenanntes Künstlerkollektiv sich mit den Biografien und vor allem den Toden von „Märtyrer*innen“ – Genderdeutsch ist da natürlich Pflicht – auseinandersetzt. In eine Reihe gestellt werden so unterschiedliche historische Gestalten wie Sokrates, Rosa Luxemburg, Martin Luther King, Pater Maximilian Kolbe, aber auch Mohammed Atta, einer der Attentäter des 11. September 2001 sowie Ismail Omar Mostefai, einer der Bataclan Attentäter von Paris. Die famosen Künstler ebenso wie die Ausstellungsleitung finden nichts dabei, wenn „möglichst wertungsfrei“ Menschen gezeigt werden, die „aus religiösen oder politischen Gründen wegen ihrer Überzeugungen getötet worden sind bzw. ihr Leben opferten.“ Das selbsternannte Künstlerkollektiv möchte damit „die Komplexität des Begriffes Märtyrer veranschaulichen.“ Der Skandal liegt darin, daß ein staatliches Museum solchen Wirrköpfen nicht von vornherein sagt, daß es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Altruismus und der Empathie des wirklichen Märtyrers wie etwa Pater Maximilian Kolbe oder auch Martin Luther King einerseits und dem verblendeten Haß von Massenmördern wie Atta oder Mostefai gibt. Eine wertungsfreie Darstellung solcher Personen ist schlicht nicht möglich. Erst recht nicht in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung, die ja alleine schon wegen Veranstalter und Örtlichkeit geignet ist zu suggerieren, zwischen Märtyrern und Verbrechern gebe es Berührungspunkte oder gar teilweise übereinstimmungen.

Vielleicht erleben wir aber nur seit Jahrzehnten einen schleichenden Niedergang unserer Kultur. Alle Protagonisten der behandelten Ereignisse sind Absolventen deutscher Universitäten. Wie heruntergekommen unser Bildungswesen ist, läßt sich ja nicht nur daran, sondern zum Beispiel auch an dem Umstand festmachen, daß wir inzwischen mehr Lehrstühle für die Pseudowissenschaft von „Gender an Diversity“ haben, als etwa für Biologie. Dafür verlassen allerdings heute schon knapp 20 % der Schüler die Grundschule mit unzureichenden Lesefähigkeiten. Statt in die personelle und sachliche Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu investieren, veruntreuen unsere Politiker Steuergelder in Milliardenhöhe, um „den Menschen, die uns geschenkt worden sind“, ein Leben zu ermöglichen, von dem sie in ihren Herkunftsländern allenfalls träumen konnten.

Absurdistan, das klingt nach einem Land im Orient. Wir sind auf dem besten Weg dahin.

 

 

Klare Kante gegen Nazi-Verbrecher, egal wie alt

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, daß der nun 96-jährige Oskar Gröning ins Gefängnis muß. Haftunfähigkeit liege nicht vor, andere Gründe stünden dem Vollzug der zuerkannten Freiheitsstrafe auch nicht entgegen. Dazu einige Anmerkungen.

Gröning war von 1942 bis 1944 als SS-Unterscharführer (entspricht Unteroffizier) im KZ Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen buchhalterische Tätigkeiten hinsichtlich der Erfassung von Wertgegenständen der dort zur Vernichtung eingelieferten Juden. An den eigentlichen Vernichtungsmaßnahmen war er nicht beteiligt. Das genügte jedoch dem Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier jahren wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 300.000 Fällen. Denn er sei ja Teil des Lagersystems gewesen. Zur Ursächlichkeit seines Tatbeitrages sei nicht erforderlich, daß er an den Morden selbst beteilgt gewesen sei, etwa wenigstens dergestalt, daß er die Unglücklichen als Wachmann an der Flucht hinderte. Nach dieser Logik müßte man auch die damaligen Putzfrauen verurteilen, soweit sie nicht selbst Gefangene waren und man ihrer noch habhaft werden kann. In den sechziger Jahren des vergangegenen Jahrhunderts, als die Richter noch selbst das NS-Regime erlebt hatten, war das noch anders. In den berühmten Auschwitz-Prozessen wurden ausschließlich solche Angeklagte verurteilt, die selbst mit Hand angelegt hatten. Der Lagerzahnarzt indessen, dem es oblag, die Wachmannschaften zahnmedizinisch zu versorgen, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen. Man hat den Eindruck, daß der Eifer, auch noch den allerletzten NS-Täter zu verurteilen, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu jener Zeit exponential zunimmt. Man will es, so scheint es, den Generationen der Eltern und Großeltern zeigen, wie man mit den Nazis umzugehen hat. Wenn man schon nicht mehr selbst Widerstand gegen Hitler leisten kann, weil man leider dazu reichlich verspätet geboren ist, so will man doch den Alten zeigen, was sie, verdammt noch mal, zu tun gehabt hätten.

Das gilt natürlich auch für die Strafvollstreckung. Alter schützt eben nicht vor dem Knast, jedenfalls nicht bei einem „SS-Schergen“. Ob man beispielsweise einen 96-jährigen Großbetrüger, der einen Schaden von, sagen wir einmal sechs Millionen Euro angerichtet hat, ebenfalls zum Haftantritt vorladen würde, wage ich zu bezweifeln. Zuständig dafür ist im übrigen die Staatsanwaltschaft, die den Weisungen des Justizministers Folge zu leisten hat. Wie das in einem solchen Fall abläuft, der von politischer Bedeutung ist, haben meine Kollegen und ich als Verteidiger des ehemaligen Wehrmachtsleutnants Scheungraber erlebt. Dieser Hinweis sollte genügen.

Nun ist die Frage nach Sinn und Zweck der Strafe so alt wie das Denken der Menschen über grundsätzliche Dinge des Lebens, also die Philosophie. Schon Platon und ihm folgend viele große Denker haben sich damit befaßt. Montesquieu sagte: „Jede Strafe, die sich nicht als absolute Notwendigkeit erweist, ist Tyrannei.“ Darauf aufbauend hat der italienische Jurist Cesare Beccaria (1738-1794) klassisch formuliert, das Recht zu strafen, beruhe allein auf der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsgut des öffentlichen Wohls zu verteidigen. Alles andere sei Mißbrauch der Macht und keine Gerechtigkeit. Zweck der Strafe könne daher nur sein, den Täter zu hindern, seinen Bürgern erneut zu schaden und alle anderen abzuschrecken, es erstmals zu tun. Kurz und prägnant in Latein: „Punitur ne peccetur“, statt: „Punitur, qia peccatum est.“ Diese Erkenntnisse sind im Laufe der jahrhunderte von den Philosophen und Juristen fortgeschrieben worden und Allgemeingut geworden. Sie finden sich auch im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz, dessen § 5 – Vollzugsziele – lautet:

„In Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Nun fragt man sich, ob es bei einem Mann von 96 Jahren, der sich gut sieben Jahrzehnte lang nichts hat zuschulden kommen lassen, nötig ist ihn zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und man fragt sich weiter, ob die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe an einem 96-jährigen Verurteilten vor weiteren Straftaten dieses alten Mannes geschützt werden muß. In diesen Fragen spiegelt sich die ganze Absurdität dieses Vorganges.

Der Fall zeigt wieder einmal, daß unsere ansonsten unbefangene und peinlich korrekte Justiz in politisch brisanten Verfahren – und was ist in Deutschland schon brisanter als ein Verfahren gegen NS-Täter? – sich der Macht des Zeit“geistes“ nicht entziehen kann. Anders gewendet: Der Ungeist des NS-Regimes, dem man so konsquent entgegen treten will, dieser Ungeist hat Spuren in der deutschen Psyche hinterlassen, die sich im Ergebnis ungewollt deutlich zeigen. Das ist die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft, um die Worte Mephistos aus Goethes Faust einmal zu wenden. Wenn wir der politischen Klasse unseres Landes einmal das reine Herz des Toren Candide unterstellen, so sollte sie vielleicht ausnahmsweise einmal auf den Volksmund hören, der da sagt: „Gut gemeint ist selten gut!“

 

 

Endlich: Messer von rechts!

Gestern Abend hat ein 56 Jahre alter Mann den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angegriffen. Dem Vernehmen nach hatte er ihn zuvor gefragt, ob er der Bürgermeister sei. Dann habe er ein Messer gezogen und gerufen, ihn lasse man verdursten, aber für die Flüchlinge sei Geld vorhanden. Hintergrund ist wohl. daß die Stadtwerke ihm das Wasser abgestellt haben, weil er die Rechnungen dfür längere Zeit trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte, die Stadt Altena aber überproportional Migranten aufnimmt und sie sogar statt in Sammelunterkünften in Wohnungen unterbringt. Auch befleißigt der wackere CDU-Mann sich des politisch korrekten Sprachgebrauchs und spricht von „Geflüchteten“. Soviel Edelmut und Integrationsmühe auf Kosten des Steuerzahlers bringt natürlich dem Bürgermeister viel Lob, auch von der Kanzlerin. Vielen deutschen Angehörigen des Prekariats wie auch solchen, die schlicht und einfach rechnen müssen, stößt das jedoch sauer auf. Der Täter von Altena soll darüber hinaus psychisch auffällig sein.

Unsere gedruckten wie gesendeten Medien greifen den Fall begierig auf und zelebrieren eine Berichterstattung über Ausländerfeindlichkeit und „rechtes“ Gedankengut, die über kurz oder lang wohl in Lichterketten, Gebetskreisen und Benefizkonzerten enden wird. Endlich hat ein „Rechter“ zugestochen!

Zur gleichen Zeit haben in Deutschland andere Täter wenigstens in acht Fällen zum Messer gegriffen, davon in drei Fällen ersichtlich solche „südländischen Aussehens“. Nachzulesen bei Peter Grimm auf „AchGut“. Berichterstattung in den Medien: Fehlanzeige. Da haben ja die Falschen zum Messer gegriffen, bzw. die, von denen man solches unter der Hand und außerhalb des medialen Mainstreams immer wieder hört. Aber das sind ja die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie die grüne Spitzentörin Karin Göring-Eckart begeistert formuliert hat, unter dem Beifall von Reini und Heini (Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm).

Nur zur Klarstellung für alle, denen das Denken schwer fällt und die deswegen jeden Kritiker der Merkel’schen Flüchtlingspolitik flugs zum Rechtsradikalen ernennen wollen: Gegen den Täter wird natürlich wegen versuchten Mordes ermittelt. Er wird voraussichtlich auch angeklagt und verurteilt werden. Die Richter werden ein Urteil sprechen, das der Tat und dem Täter gerecht wird. Ob er eine langjährige Freiheitsstrafe erhalten oder in eine psychiatrische Anstalt mit festen Mauern eingwiesen wird, bleibt abzuwarten. Und das ist gut so, denn das ist der Rechtsstaat, den ich nicht missen will, insbesondere nicht ersetzt sehen will durch eine außerrechtliche Bespitzelung und Brandmarkung rechtschaffener Bürger nach dem Gusto unseres Zensurministerleins Heiko Maas und seiner Zuträgerin Annette Kahane aus dem Hause Erich Mielke. Das ganze ergänzt um das Nichtverfolgen und Verschweigen der Straftaten von Nafris und sonstigen uns „geschenkten“ Menschen, die wir aber fürstlich bewillkommnen, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Länder, aus denen sie kommen.

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

déjà vu

Am 16.11.2017 bemächtigten sich Mitglieder des SDS (Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband) des Mikrofons in einem Hörsaal der Leipziger Universität, kurz bevor der Jurist Prof. Thomas Rauscher seine zivilrechtliche Vorlesung beginnen wollte. Der mit Mitgliedern und Sympathisanten des SDS überfüllte Hörsaal hörte dann nicht den Professor, der vergeblich versuchte, seine Lehrveranstaltung durchzuführen. Vielmehr las ein Student vom Blatt eine Philippika gegen den Hochschullehrer ab, der es gewagt hatte, in der Öffentlichkeit seine politische Einstellung insbesondere zu Fragen der Migration zu kommunizieren. Das allein hätte den Zorn der Jungakademiker nicht hervorgerufen. Vielmehr fühlten sie sich bemüßigt, ein derartiges „teach in“ im Stile der achtundsechziger Studenten zu veranstalten, weil Prof. Rauscher aus ihrer Sicht „rassistisch“ argumentiert. Das darf wohl an einer heutigen Universität niemand, auch nicht privat. Dankenswerterweise haben die Leipziger SDSler ein Video dieser Veranstaltung ins Internet gestellt. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wessen Geistes Kinder diese Studenten, pardon „Studierenden“ sind. Das Gestammel ihres Sprechers strotzt vor Impertinenz und Ignoranz. Der Jubel seiner Kommilitonen belegt überdeutlich, daß wir inzwischen an unseren Hochschulen eine Generation von Studenten haben, die völlig kenntnis- und wissensfrei die Gymnasien verlassen hat. Denn nur so kann man erklären, daß derartiger Unsinn, wie ihn jener Möchtegern-Dutschke dort vom Stapel gelassen hat, auch noch den Beifall seiner Kommilitonen findet.

Wenn man in den Jahren nach 1968 in Deutschland studiert hat, und sich dieses Video betrachtet, dann ist das ein klassisches déjà vu Erlebnis. Auch die Selbstbezeichnung dieser linksradikalen Flegel – SDS – erinnert an die gleichnamige Studentenorganisation der achtundsechziger Zeit, aus der letztendlich die Grünen erwachsen sind. Allerdings stand damals SDS noch für „Sozialistischer Deutscher Studentenbund“. Heute ist man auf dem damals eingeschlagenen Weg schon etwas weiter. Deutsch entfällt. Studenten gibt es auch nicht mehr, nur noch „Studierende“. Dieser politisch korrekte Sprachmüll verdankt sein Dasein ausschließlich der Okkupation der deutschen Sprache durch die Ideologie des Feminismus, der in seinem Gleichheitswahn nicht dulden will, daß Bezeichnungen männlich oder weiblich sind, sondern verlangt, daß sie „geschlechtsneutral“ sein müssen. Das ist schon deswegen blödsinnig, weil Sprache und Biologie nun einmal zwei unterschiedliche Felder sind, die nichts miteinander zu tun haben. Damit beweisen diese Leute auch nur, daß unsere Schulen und Hochschulen inzwischen auf dem Niveau einer kongolesischen Klippschule angekommen sind.

Symptomatisch für unsere Zeit ist auch, daß die Leitung der Leipziger Universität nichts anderes zu tun hatte, als schleunigst der Forderung jener studentischen Flegel nachzukommen und den Hochschullehrer zu maßregeln. Wohlgemerkt, nicht etwa dafür, daß er seinen Lehrverpflichtungen nicht nachgekommen wäre, sich überhaupt irgendwelche Unkorrektheiten im Dienst hätte zu Schulden kommen lassen. Nein, seine politischen Überzeugungen, die er außerhalb der Universität privat äußert und kommuniziert, sind für diese Nachfahren der Achtundsechziger, die inzwischen erfolgreich den „Marsch durch die Institutionen“ absolviert haben, ein Ärgernis.

Es ist zu wünschen, daß der Professor sich nicht einschüchtern läßt. Sollte die Universität tatsächlich dienstrechtliche Maßnahmen verhängen, so ist zu wünschen, daß er sich dagegen juristisch zur Wehr setzt. Die Gerichte haben dann Gelegenheit, den Damen und Herren der Universitätsleitung rechtsverbindlich darzulegen, daß in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit für jedermann statuiert ist, und daß diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das konstituierende Element der Demokratie ist. Ob das dann diese politisch korrekten Lemuren* beeindrucken wird, will ich einmal offen lassen. Den studentischen Pöbel wird es natürlich nicht interessieren.

 

  • Bei den alten Römern die Seelen der Verstorbenen, deren Wiederkehr man fürchtete. Die Wiederkehr von Dutschke und Konsorten wünschen wir auch nicht.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Die Bundesregierung zeigt sich „entsetzt“

Schon wieder. Alles wie gehabt. Ein fanatischer Anhänger des Aberglaubens, der da lehrt, solche Taten führten auf direktem Wege ins Paradies, wo 72 Jungfrauen und deren Dienerinnen dem angeblichen Märtyrer auf ewig sexuelle Befriedigung verschaffen würden, hat seinen Transporter über einen Radweg gelenkt und mindestens acht Menschen aus ihrem Leben gerissen. Für die hält der Aberglaube des Täters allerdings nur die Hölle bereit.

Der Bundesregierung fällt wie immer nur die hilflose Floskel ein, man sei entsetzt über die Tat. Voraussichtlich werden die Repräsentanten der christlichen Kirchen und der diversen Islamverbände im Chor mit dem linksgrünen Milieu der Republik das Lied von der religiösen Toleranz singen, mahnend den Zeigefinger heben und davor warnen, die Tat in irgend einen Zusammenhang mit dem Islam zu bringen. Es handele sich natürlich um einen verwirrten Einzeltäter, der den Namen Allahs mißbraucht habe, als er nach seiner mörderischen Tat „Allahu akbar!“ ausgerufen habe.

„Quo usque tandem abutere patientia nostra!?“ schleuderte einst Cicero dem Hochverräter Catilina im römischen Senat entgegen. Wie lange noch wollen die Regierenden der nicht mehr ganz so freien Welt unsere Geduld noch mißbrauchen und es weiterhin ablehnen, das Übel an der Wurzel zu packen? Mit dem Bekenntnis der Hilflosigkeit und Schwäche, das aus der inzwischen inflationär benutzten Floskel vom Entsetzen spricht, signalisiert man dem Feind nur, daß er getrost so weitermachen kann, daß ihm von den Regierungen der westlichen Staaten keine ernsthafte Gefahr droht und daß man weiter lieber den Nacken unter sein Schlachterbeil beugt, als ihm ernsthaft den Kampf anzusagen. Die nächsten Massenmorde werden nicht lange auf sich warten lassen

Das kann nur aufhören, wenn das Übel mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird. Der Boden, auf dem solcher Aberglaube wachsen und gedeihen kann, muß unfruchtbar gemacht werden. Den Tätern muß klargemacht werden, daß es für sie keinen sicheren Platz auf Erden geben wird. Es genügt nicht mehr, polizeilich repressiv gegen sie vorzugehen. Sie haben uns den Krieg erklärt. Wohlan, laßt uns diese Kriegserklärung annehmen und in diesen Krieg ziehen. Spüren wir sie auf und vernichten sie, wo auch immer wir ihrer ansichtig werden. Erst wenn der letzte Dschihadist zur Hölle gefahren sein wird, können wir die Waffen niederlegen.