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O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Kulturbanausen

Ob man  die Posse um das inzwischen wohl bekannteste Gedicht des bislang in der Allgemeinheit wenig bekannten Poeten Eugen Gomringer schlicht und einfach als weiteren Beleg für den Niedergang von Kultur und Geistesleben in Deutschland einordnen soll, oder ob man daraus weitergehende Schlüsse ziehen muß, ist durchaus überlegenswert. Zunächst einmal die Fakten. Eine der insgesamt 49 Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sagen wir einmal, weiteren Bildungseinrichtungen mit akademischer Ambition in Berlin hatte im Jahre 2011 dem Dichter Eugen Gomringer für dessen nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegebenes Gedicht einen Preis verliehen und es im spanischen Originaltext auf einer Fassade weithin sichtbar anbringen lassen:

Alleen/Alleen und Blumen//Blumen/Blumen und Frauen//Alleen/Alleen und Frauen//Alleen und Blumen und Frauen und/ein Bewunderer

Nun hat man  fünf Jahre später  im Kreis der “ Studierenden “ festgestellt, daß dieses Gedicht nicht nur eine “ klassische patriarchalische Kunsttradition“ reproduziere, sondern zudem “ unangenehm“ an die alltägliche sexuelle Belästigung von Frauen erinnere. Nach intensiven Debatten hat die Hochschule nun beschlossen, das Gedicht übermalen zu lassen. Dies ungeachtet der Kritik des Dichters, der dies mit Recht als einen Eingriff in die Freiheit von Kunst und Poesie bewertet hat. Einen Akt der Zensur, beruhend auf  Gender-Theorien und aus seiner Sicht mißverstandener political correctness.

Wer sich die deutsche Hochschullandschaft näher anschaut, natürlich auch einmal einen Blick auf die Website der Alice-Salomon-Hochschule wirft, der kann über den Vorgang nicht überrascht sein. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um eine Fachhochschule, an der man Sozialarbeit und verwandte Fächer studieren kann. Benannt ist sie nach einer Feministin und Frauenrechtlerin, die sich durchaus um die Ausbildung und Bildung junger Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verdient gemacht hat, wobei sie klar dem sozialistischen Milieu zuzuordnen ist.  Die Hochschule gehört  mit etwas über 3.000 Studenten zu den kleineren in Berlin. Ihr Leitbild formuliert die Alice-Salomon-Hochschule  unter anderem so:

“ Gender Mainstreaming und Antidiskriminierungsarbeit sind wichtige Bestandteile des Hochschulalltags. Ein Diversity Konzept, das der Förderung der gleichberechtigten und gleichgewichtigen Teilhabe aller Hochschulangehörigen gerecht wird, ist selbstverständlich. Um der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden, verfolgt und entwickelt die ASH Berlin differenzsensible Ansätze in Forschung, Lehre und Praxis und stärkt die Repräsentation und Partizipation ethnischer Minderheiten bei den Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule.“

Wo solch verquastes Geschwurbel zum Programm erhoben wird, ist für Kultur, Tradition und Wissenschaft im Sinne von evidenzbasierter Erkenntnis kein Raum. Es ist daher nur folgerichtig, wenn derartige akademische Laberzirkel die Unvereinbarkeit von Kultur und Gender Mainstreaming feststellen, und diesen Widerspruch dadurch auflösen, daß die Kultur dann eben weichen muß. Man reiht sich dort ein, wo man hingehört, bei den Banausen. Nach der Definition im Duden also bei den Menschen ohne Kunstsinn oder auch Spießbürgern.

Man könnte dieses Milieu im Grunde genommen mit seinen zerebralen Blähungen in den Institutsräumen allein lassen. Doch leider werden dort Absolventen produziert, die dann die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen übernehmen. Wer nach den Ursachen für das katastrophale Bildungsniveau unserer Jugend sucht, der wird hier fündig.

Die kleine Stadt Rehau in Oberfranken, in der Eugen Gomringer seit langem wohnt, hat nun beschlossen, sein wirklich schönes Gedicht an der Fassade eines städtischen Anwesens anbringen zu lassen. Hier in Bayern, wo nicht nur die Luft besser ist, als in Berlin, findet wahre Kunst ihren natürlichen Platz. Im Milieu des politisch korrekten Geschwätzes indessen ist sie deplaziert.

„Kindersoldaten“

In ihrem Kampf gegen die Bundeswehr ist der früher einmal SED, heute „Die Linke“ bezeichneten Partei nichts abgeschmackt genug, als daß es nicht aufgegriffen würde. Vorneweg natürlich ihre knallrote Giftspritze Ulla Jelpke, die am liebsten gleich morgen die Bundeswehr insgesamt abschaffen würde.

Nun will man die Öffentlichkeit damit für sich einnehmen, daß man „aufgedeckt hat“, daß die Bundeswehr auch 17-jährige Rekruten ausbildet, natürlich auch an der Waffe. Damit will man Empörung kreieren und hat dabei das links-grüne Kirchentagspublikum im Auge. Dort mag so etwas auch verfangen, denn den Ahnungslosen kann man alles weismachen, gegebenenfalls auch, daß Coca-Cola Schnaps enthält.

Nun ist das zunächst einmal alles nichts Neues. Schon immer wurden auch 17-jährige eingestellt, die auch dann einige Monate später, so will es nun einmal die Natur, 18 Jahre alt wurden. Schon immer wurden sie an der Waffe ebenso wie am Lenkrad ausgebildet. Bewaffneten Dienst, etwa als Wachsoldat oder Dienst als Kraftfahrer am Steuer eines 10- Tonners taten sie damals und tun sie heute erst nach bestandenen Prüfungen und Vollendung des 18. Lebensjahres. Im übrigen ist das bei der Polizei auch nicht anders. Ob Enkelkinder und Großnichten der knallroten Giftspritze erst nach ihrem 18. Geburtstag in ein Fahrschulauto steigen und das Steuer neben dem Fahrlehrer übernehmen dürfen, wissen wir natürlich nicht.

Besonders übel wird die Kampagne allerdings dadurch, daß die Linkspartei sich nicht entblödet, auch den Vergleich mit Kindersoldaten zu ziehen. Nun handelt es sich bei den Kindersoldaten in den diversen Bürgerkriegen Asiens und Afrikas in der Tat leider sehr sehr häufig um Kinder im Rechtssinne, die nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet haben. Hier den Vergleich mit 17-jährigen zu ziehen, die auch nicht ins Gefecht, sondern in die Ausbildung geschickt werden, ist nicht nur sachlich verfehlt, sondern auch in übelster Weise diffamierend.

Doch im Kampf für eine angeblich bessere Welt, die uns die Sozialisten aller Schattierungen seit mehr als 100 Jahren versprechen und regelmäßig Not und Elend schaffen, ist ja wohl jedes Mittel recht. Die Wahrheit sagen zu müssen, sprach Meister Lenin, das ist ein bürgerliches Vorurteil.

Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.

 

 

Zerebrale Flatulenz

Aus gutem Grund ist die Richter-Skala nach oben offen. Denn es ist nicht abzusehen, welche Stärke Erdbeben künftig haben werden. Eine solche Skala wäre zur Einordnung veröffentlichten Unsinns sicher nützlich. Auch sie müßte selbstverständlich nach oben offen sein.

Ein Frankfurter Fußballvereinsmeier namens Peter Fischer, der offenbar das bedeutende Amt eines Vizepräsidenten der Frankfurter Eintracht bekleidet, den aber außerhalb seines Clubs niemand kennt, hat auf einen Schlag bundesweit Beachtung gefunden. Denn dieser Mensch, der als Werbefuzzi von Berufs wegen weiß, wie man öffentlich Aufmerksamkeit erregt, hat neulich öffentlich erklärt, wer AfD wähle, könne nicht Mitglied von Eintracht Frankfurt sein. Ob das Kalkül dieses Fußballfunktionärs dahin geht, mittels dieses außergewöhnlichen Maßes an politischer Korrektheit noch mehr staatliche Fördermittel für seinen Verein einwerben zu können, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Des Beifalls der Journaille und der Politiker der übrigen Parteien kann sich der wackere Kämpfer gegen „Rechts“ natürlich sicher sein.

Ganz gewiß würde er auf der Skala des veröffentlichten Unsinns damit einen Spitzenwert erreichen. Abgesehen davon, daß es selbstverständlich keinen Vereinsvorstand irgendetwas angeht, was seine Mitglieder wählen, ist es auch völlig unklar, wie der wackere Fußballvereinsmeier das feststellen will. Daß er sich darüber keine Gedanken gemacht haben kann, ist offensichtlich. Woran das liegt, liegt auch auf der Hand: einen so massiven Blödsinn kann nur absondern, wer nicht bemerkt, daß dies gerade geschieht. Hier zeigt sich auch der Unterschied zu den physischen Flatulenzen im Verdauungstrakt. Diesen Vorgang bemerkt der Mensch und sucht ihn zu unterdrücken. Zerebrale Flatulenzen hingegen entweichen unbemerkt und ungehindert, denn dem Eigner eines solchen Hirns fällt der Unterschied zwischen Gedankengängen und zerebraler Flatulenz nicht auf. Dazu reicht die Kapazität seines Hirns einfach nicht aus.

Vielleicht findet sich ein wohlmeinender Mensch, der jenem Fußballvereinsmeier nahelegt, sich künftig doch nur noch zum Fußball öffentlich zu äußern. Für die Frankfurter Eintracht hoffen wir jedenfalls, daß Herr Fischer wenigstens davon etwas versteht.

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.

Freiheit ist auch Narrenfreiheit

und das muß auch so sein. Wir erinnern uns. Die ersten Auftritte von Pegida waren durchaus ein Novum. Die sogenannte schweigende Mehrheit ging in Dresden – ausgerechnet in Dresden – auf die Straße. Die angestaute Wut über die Verhältnisse in Deutschland brach sich auf teilweise sehr rustikale Art Bahn. Rustikal allerdings nicht in dem Sinne, daß die Demonstranten gewalttätig geworden wären. Nein, ganz im Gegenteil. Wenn es zu Gewalttaten kam, dann gegen die zumeist schweigend marschierenden und am Ziel angekommen den Rednern aufmerksam lauschenden Bürgern. Bürger offensichtlich aus der Mitte der Gesellschaft, wie eine beliebte Floskel lautet. Was sie sagen wollten, trugen sie in Schlagworten auf Plakaten vor sich her. Nachdem sie von den Medien und der Politik pauschal als Rechtsradikale diffamiert worden waren, schlugen sie verbal zurück, allerdings wie bei Leuten zu erwarten war, die eben nicht professionell die Zeitungsspalten füllen und die Rednerpulte in den Parlamenten besetzen, teils unbeholfen, teils geschmacklos.

Besonders hohe Wellen schlug ein Miniaturgalgen, der symbolisch für Angela Merkel und Sigmar Gabriel bestimmt war. Natürlich zog das diverse Strafanzeigen nach sich. Denn gerade das sich selbst für alleine staatstragend haltende Juste Milieu reagiert sehr empfindlich, wenn es aus dem Walde schallt, wie man hineingerufen hat. Von Volksverhetzung, mindestens Beleidigung war die Rede. Nicht nur das, in Form von Strafanzeigen wurde das auch zu Papier gebracht.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Dresden hat diese Vorgänge pflichtgemäß und umfassend zwei Jahre lang geprüft und ist nun zu dem Ergebnis gekommen, daß daran nichts strafwürdiges zu entdecken ist. Natürlich nicht, muß man als Jurist sagen. Das für unsere Demokratie grundlegende Recht, überall und jederzeit in Wort und Schrift seine Meinung sagen zu dürfen, läßt selbstverständlich auch drastische, unsinnige oder auch nur geschmacklose, ungehörige Meinungsäußerungen zu. Denn es würde zu einer unerträglichen Zensur führen, wenn die Gerichte Derartiges verbieten müßten. Damit die Meinungsfreiheit auch nicht im Ansatz gefährdet wird, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihm folgend der ordentlichen Gerichte festgeschrieben, daß in Zweifelsfällen für die Meinungsfreiheit und gegen die Zensur zu entscheiden ist. Die jeweils beanstandete Äußerung ist auf ihren Sinngehalt zu untersuchen und in den Sachzusammenhang zu stellen, in dem sie gefallen ist. Wenn eine Äußerung mehrdeutig ist und damit interpretationsfähig, dann ist zu Gunsten des Beschuldigten diejenige Interpretation seiner Äußerung der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, die keinen Straftatbestand erfüllt. Die Staatsanwaltschaft kam denn auch in diesem Falle zu dem Ergebnis, dem Beschuldigten sei nicht nachzuweisen, daß er mit diesem Galgen Dritte animieren wollte, die Kanzlerin oder den Außenminister zu töten. Denn bei der gebotenen objektiven Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen. Darüber hinaus sei der Galgen auch nicht als Androhung einer Straftat zu sehen, weil der Beschuldigte weder die Tötung der Politiker in Aussicht gestellt noch vorgegeben habe, daß diese in seinem Einflußbereich liege. Dazu mußte die Staatsanwaltschaft das ganze nicht einmal als Kunst einstufen, wo ja noch wesentlich nachsichtiger zu urteilen ist, wie der Fall des sogenannten Kaberettisten Böhmermann in der Causa Erdogan zeigt.

Zwei Bemerkungen zu diesem für Juristen keineswegs überraschenden Ergebnis:

Der sogenannte Pegida-Galgen ist zweifellos von der Qualität, die politisch korrekt als „Hate-Speech“ eingeordnet wird. Meinungsäußerungen dieses Kalibers möchte unser Zensurministerlein nur zu gerne mit seinem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz – richtig: Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz – an den Gerichten vorbei unterbinden. Anbieter von sozialen Netzwerken wie Facebook stellen deswegen jetzt schon Hunderte von Mitarbeitern ein, die selbstverständlich bar jeglicher Rechtskenntnis unerwünschte Meinungsäußerungen unterbinden sollen, indem sie erst gar nicht auf dem Bildschirm erscheinen. Ich gehe davon aus, daß unser Zensurministerlein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft weder intellektuell noch juristisch zutreffend bewerten kann, wohl aber politisch den Vorgang als angeblichen Beleg dafür anführen wird, daß es einer Internetzensur nach seinen Vorstellungen durchaus bedarf. Es wird also wiederum einer rechtsstaatlichen Entscheidung, diesmal des Bundesverfassungsgerichts, bedürfen, um diesen Bonsai-Metternich in seine Schranken zu weisen.

Zum anderen kann man dem deutschen Wutbürger unserer Tage nur empfehlen, entweder sachlich zu argumentieren oder, um sich auf das Sprachniveau zu begeben, das jeder auch außerhalb der akademischen Welt versteht, einfach die Klappe zu halten. Zwischenzeitlich werden die berechtigten Anliegen der Montags-Spaziergänger qualifiziert sogar in den Parlamenten vertreten, von den zum Leidwesen des Juste Milieu immer mehr und immer schneller verbreiteten alternativen Medien, zum Beispiel auch diesem ganz unbedeutenden Blog, ganz abgesehen. Schlechter Geschmack, unangemessene Formulierungen und schlicht flegelhaftes Benehmen waren einer guten Sache noch nie förderlich.

Willkommen in Absurdistan

Der ganz normale Wahnsinn, zusammengefaßt  in wenigen Meldungen aus Deutschland:

Die Krawalle – schon das ist eine verniedlichende Vokabel für eine Orgie von Straftaten –  anläßlich des G-20 Gipfels in Hamburg sind schon fast vergessen. Die heute gestartete Razzia in verschiedenen Städten ruft sie wieder in Erinnerung. Warum im übrigen nicht auch die Brutstätte der Hamburger Linksextremisten, die sogenannte Rote Flora, durchsucht wird, bleibt offen. Daß es einen solchen Schandfleck in einer deutschen Stadt überhaupt noch gibt, bleibt ebenfalls eines der großen Rätsel unserer Zeit. Vielleicht ist einfach die Sympathisantenszene zu groß und einflußreich. Sie reicht ja weit in bürgerliche Berufe hinein. Man erinnert sich noch an diesen zauseligen Flegel mit Anwaltszulassung, aber in  szenetypischem Rockeroutfit, der damals vor laufenden Fernsehkameras von sich gab: „Wir haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also, warum nicht irgendwie in Pöseldorf und Blankenese?“ Ob und mit welchen Konsequenzen berufs-und strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden wird, bleibt abzuwarten.

Typen wie diese Schande für seinen Berufsstand begrüßen natürlich solche Vorgänge wie die Krawalle anläßlich des jüngsten Bundesparteitages der AfD. Wenn da die Antifanten etwa einem Delegierten gewaltsam den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verwehren suchen und ihm dabei das Handgelenk brechen, dann kommt da natürlich klammheimliche Freude auf. Den Leitmedien unseres Landes ist so etwas allerdings keine Meldung wert. Verletzt jedoch eine offensichtlich verkrachte und verwirrte Existenz einen Bürgermeister leicht mit einem Messer, nicht ohne ihn vorher zu beschimpfen, weil er Flüchtlinge unterbringt, ihm aber das Wasser abdreht, dann wird das in der Presse breitgetreten und von den einschlägig bekannten Politikern werden Spekulationen darüber angestellt, daß auch diese Tat letztendlich auf die angebliche Hetze der AfD gegen die Merkel’sche Flüchtlingspolitik zurückzuführen ist.

Die Grünen sind dann flugs dabei, wenn das linksradikale Gesindel sich darüber beklagt, daß die Polizei einigermaßen energisch eingeschritten ist. So ist die Fraktionssprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag für „Antifaschismus“ (ein solches Amt gibt es offenbar tatsächlich!“) mit der Forderung hervorgetreten, es müsse sowohl parlamentarisch als auch straf-und verwaltungsrechtlich dringend überprüft werden, ob nicht der Polizeieinsatz zur Sicherung des AfD-Parteitages überzogen gewesen sei. Denn der Wasserwerfereinsatz bei kühlen Temperaturen – oh Gott, da wird sich doch nicht ein wackerer Antfant erkältet haben? -, ein Beinbruch und „überlange Schmerzgriffe“ seien nun einmal fragwürdig. Wenn allerdings die Wohnäuser von AfD-Politikern mit Farbbeuteln beworfen werden, wie jüngst in Lüneburg, oder gar Brandsätze fliegen, wie gegen die Wohnhäuser von Politiokern wie Uwe Junge, Frauke Petry oder André Poggenburg, dann hört man von den Grünen nichts, jedenfalls keine Verurteilung. Welche Gefühle da wirklich vorherrschen, kann man nur raten. Klammheimliche Freude ist ja per definitionem innerlich.

Weniger sensibel sind die Grünen, wenn es um ihre Schutzbefohlenen geht, die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie ihre Spitzentörin Göring-Eckardt uns seinerzeit mit verzücktem Lächeln erklärt hat. So zum Beispiel in Richtung auf die vorwiegend aus Afrika illegal eingewanderten Drogendealer im Görlitzer Park zu Berlin. In diesem Guckkasten bundesdeutscher Zustände treiben seit Jahren Drogendealer aus Afrika und andere Kriminelle unbehelligt von Behörden und Polizei ihr Unwesen. Der – selbstverständlich grün regierte – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg widmet sich diesem Problem nun aus seiner besonderen Perspektive. Mit einer umfangreichen Ausstellung möchte das Bezirksmuseum Verständnis für afrikanische Drogendealer wecken. Dazu paßt natürlich, daß eine weitere grüne Spitzentörin, ihre ehemalige Berliner Landesvorsitzende, das an den Berliner Schulen geltende Neutralitätsgesetz kippen und künftig außer Schülerinnen auch Lehrerinnen mit Kopftuch an den Berliner Schulen sehen will. Da will natürlich der evangelische Landesbischof nicht nachstehen und schlägt in die gleiche Kerbe.

Überhaupt kennt die Kultursensibilität bei uns keine Grenzen. Insbesondere dann, wenn der Wahnsinn in Gestalt der Kunst oder was dafür ausgegeben wird daherkommt, ist alles möglich. So findet derzeit – natürlich auch in Berlin – eine sogenannte Märtyrer-Ausstellung statt, in der ein sogenanntes Künstlerkollektiv sich mit den Biografien und vor allem den Toden von „Märtyrer*innen“ – Genderdeutsch ist da natürlich Pflicht – auseinandersetzt. In eine Reihe gestellt werden so unterschiedliche historische Gestalten wie Sokrates, Rosa Luxemburg, Martin Luther King, Pater Maximilian Kolbe, aber auch Mohammed Atta, einer der Attentäter des 11. September 2001 sowie Ismail Omar Mostefai, einer der Bataclan Attentäter von Paris. Die famosen Künstler ebenso wie die Ausstellungsleitung finden nichts dabei, wenn „möglichst wertungsfrei“ Menschen gezeigt werden, die „aus religiösen oder politischen Gründen wegen ihrer Überzeugungen getötet worden sind bzw. ihr Leben opferten.“ Das selbsternannte Künstlerkollektiv möchte damit „die Komplexität des Begriffes Märtyrer veranschaulichen.“ Der Skandal liegt darin, daß ein staatliches Museum solchen Wirrköpfen nicht von vornherein sagt, daß es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Altruismus und der Empathie des wirklichen Märtyrers wie etwa Pater Maximilian Kolbe oder auch Martin Luther King einerseits und dem verblendeten Haß von Massenmördern wie Atta oder Mostefai gibt. Eine wertungsfreie Darstellung solcher Personen ist schlicht nicht möglich. Erst recht nicht in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung, die ja alleine schon wegen Veranstalter und Örtlichkeit geignet ist zu suggerieren, zwischen Märtyrern und Verbrechern gebe es Berührungspunkte oder gar teilweise übereinstimmungen.

Vielleicht erleben wir aber nur seit Jahrzehnten einen schleichenden Niedergang unserer Kultur. Alle Protagonisten der behandelten Ereignisse sind Absolventen deutscher Universitäten. Wie heruntergekommen unser Bildungswesen ist, läßt sich ja nicht nur daran, sondern zum Beispiel auch an dem Umstand festmachen, daß wir inzwischen mehr Lehrstühle für die Pseudowissenschaft von „Gender an Diversity“ haben, als etwa für Biologie. Dafür verlassen allerdings heute schon knapp 20 % der Schüler die Grundschule mit unzureichenden Lesefähigkeiten. Statt in die personelle und sachliche Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu investieren, veruntreuen unsere Politiker Steuergelder in Milliardenhöhe, um „den Menschen, die uns geschenkt worden sind“, ein Leben zu ermöglichen, von dem sie in ihren Herkunftsländern allenfalls träumen konnten.

Absurdistan, das klingt nach einem Land im Orient. Wir sind auf dem besten Weg dahin.