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Ausgrenzung

In der politischen Debatte um Zuwanderung und Integration fällt häufig das Wort Ausgrenzung. Linke und Linksliberale halten es regelmäßig Bürgerlichen und Rechten vor, wenn diese vor Parallelgesellschaften warnen und etwa den Islam als Fremdkörper in Deutschland bezeichnen. Man sieht bei solchen Debatten förmlich den Linken sein rechtes Gegenüber mit dem Blick des Scharfschützen durch das Zielfernrohr anvisieren, und dann das tödliche Projektil „Ausgrenzung“ abfeuern, um dann befriedigt den Blattschuß zu registrieren. Die Reaktion des rechten Gegenübers besteht  regelmäßig darin, ein hilfloses Gestammel über Grundsätze unserer Verfassung und deren Unverträglichkeit mit frauenfeindlichen Überzeugungen vieler Muslime und, besser noch, verbreiteter Homophobie und brutal ausgelebtem Antisemitismus vom Stapel zu lassen. Natürlich sind alle diese Argumente für sich genommen richtig. Indessen ist diese Reaktion falsch, oder mit den Worten der Frau Bundeskanzler: nicht hilfreich.

Ausgrenzung bedeutet zunächst einmal im Wortsinne, jemanden aus einer Menge, der er zugehört, abzusondern und zwischen ihm und der verbleibenden Menge eine Grenze zu ziehen, die ihm sagt: du gehörst nicht zu uns. Auf das massive Problem der ungeregelten Zuwanderung von Menschen aus Kulturkreisen, die mit unseren Traditionen und unserer Lebensweise nur wenig gemeinsam haben, übertragen, bedeutet das, daß von Ausgrenzung nur dann die Rede sein könnte, wenn diese Zuwanderer fraglos zur Menge der in unserem Lande angetroffenen Menschen gehören würden, weil sie sich in ihren Überzeugungen und ihrer Lebensweise von ihnen nicht unterscheiden. Daraus folgt, daß der Begriff der Ausgrenzung für die Benennung der grundlegend andersartigen kulturellen Prägung der Zuwanderer aus muslimischen Ländern und afrikanischen Stammesgesellschaften unpassend ist. Sie werden mit ihrer Ankunft zunächst einmal keineswegs Bestandteil der angetroffenen Gesellschaft. Sie können daher begrifflich aus ihr nicht ausgegrenzt werden. Sie grenzen sich allenfalls selbst aus. Genau genommen tun sie nicht einmal das, sondern sie bleiben ganz einfach so, wie sie gekommen sind. Damit bleiben sie außerhalb der Gesellschaft, in der sie angekommen sind. Sie müssen weder ausgegrenzt werden, noch grenzen sie sich selbst aus. Sie sind zwar physisch anwesend, gehören aber nicht dazu in dem Sinne, daß sie jedenfalls binnen kürzester Frist so werden, wie die Menschen in ihrer Umgebung.

Das klassische Einwanderungsland USA verlangt indessen genau dies von seinen Neubürgern. Wer die amerikanische Staatsbürgerschaft erwirbt, leistet darauf einen Eid. In der Eidesformel ist gleich eingangs die Verpflichtung enthalten, ab diesem Augenblick seine ganze Loyalität ausschließlich seinem neuen Vaterland zu widmen, seinem früheren Vaterland indessen in keiner Weise mehr verbunden zu sein. Ausdrücklich wird die Verpflichtung anerkannt, dem neuen Vaterland in jeder Beziehung zu dienen, unter anderem auch dafür mit Waffengewalt zu kämpfen. Das bedeutet also auch, gegebenenfalls als Soldat in einem Krieg seines neuen Heimatlandes gegen sein altes Heimatland in der Armee der USA zu dienen. Wer nicht bereit ist, den Eid zu leisten, kann eben kein amerikanischer Staatsbürger werden.

Wer also in einer Diskussion mit den Erkenntnisathleten und Wahrheitsbesitzern, Inhabern der überlegenen Moral und der von jedem provinziellen Mief tiefengereinigten, weltoffenen Klugbürger mit dem Vorwurf der Ausgrenzung konfrontiert wird, der wird gut daran tun, das nicht mit langatmigen Erklärungen über Verfassungspatriotismus und Ähnliches entkräften zu wollen, sondern dieser Totschlagsvokabel ihre Wirkung dadurch zu nehmen, daß er darauf verweist, wie sehr sie das Thema verfehlt.

 

Das Kreuz mit dem Kreuz

Nun hat der bayerische Ministerpräsident am 24. April dieses Jahres – zugegebenermaßen publikumswirksam – im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz aufgehängt und dazu erklärt, dies sei ein klares Bekenntnis zur bayerischen Identität und zu christlichen Werten. Kreuze in Behörden seien allerdings nicht etwa Zeichen einer Religion.

Nicht unerwartet erhob sich darob ein medialer Aufschrei weit über die bayerischen Grenzen hinaus. Soweit Politiker, Publizisten, Journalisten und zeit“geistige“ Kirchenvertreter außerhalb der bayerischen Grenzen sich kritisch oder gar hämisch geäußert haben, ist das allein schon deswegen deplaziert, weil Bayern jährlich mit mehr als 5 Milliarden Euro die armen Verwandten in Deutschland unterstützt. Das wäre nicht nötig, wenn diese Bundesländer ihre finanzpolitischen Hausaufgaben so ordentlich erledigen würden, wie das der Freistaat Bayern seit vielen, vielen Jahren vorbildlich tut.

Doch kommen wir zur Kritik aus den Reihen der üblichen Verdächtigen und nehmen uns statt aller den Artikel des unvermeidlichen Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 25. April 2018 vor. Einschlägige Postillen wie taz, Spiegel, Stern, ZEIT und Co. wollen wir einmal beiseite lassen. Prantl also beginnt seine Philippika mit dem Hinweis, das Kreuz sei nicht einfach ein heimatlicher Wandschmuck. Es sei nicht einfach Symbol für Tradition. Es sei nicht Folklore, es sei kein religiöses Hirschgeweih. Es sei das wichtigste christliche Zeichen, es sei das Symbol für Erlösung, Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Diese Herrschaft sei aber kein staatliches Regiment, deshalb gehöre das Zeichen nicht per staatlicher Anordnung in staatliche Räume gehängt. Nun ist schon das nicht ganz richtig. Um seinen Verriss der Anordnung des Ministerpräsidenten, das Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes deutlich wahrnehmbar anzubringen, wuchtig begründen zu können, läßt Prantl einfach weg, daß das Kreuz jedenfalls in Bayern, wie wir aber noch sehen werden, auch anderswo, gerade nicht auf seine unbestrittene zentrale religiöse Bedeutung beschränkt ist.

Das Kreuz ist vielmehr auch Symbol der bald 2000 Jahre alten christlich geprägten Geschichte und Tradition zunächst der Länder des vorderen Orients – aus dem es inzwischen nahezu vollständig verschwunden ist – des römischen Reiches in seiner Spätzeit und seiner abendländischen Nachfolgestaaten wie auch einer Reihe von Staaten, die aus deren ehemaligen Kolonien entstanden sind. Somit ist es Teil der europäisch-abendländischen Identität.

Das ist auch bis heute deutlich sichtbar. Nicht nur, daß die abendländische Welt durch eine Unzahl von Kirchenbauten, Klosteranlagen und Kreuzen auf ihren Friedhöfen geprägt ist, auch die nach wie vor überwiegend gebräuchlichen Vornamen christlichen Ursprungs sprechen hier eine beredte Sprache. Wenn irgendetwas als nationales Symbol wahrgenommen wird, dann jeweils die Nationalflagge. Das Kreuz ist als prägendes grafisches Merkmal vorhanden in den Nationalflaggen der fünf skandinavischen Staaten, der Dominikanischen Republik, der Fidschi-Inseln, Georgiens, Griechenlands, Großbritanniens und einer Reihe seiner ehemaligen Kolonien wie Australien, Neuseeland, Tuvalu und den Cook-Islands, Maltas, der Schweiz und der Slowakei. Für die größte Hilfsorganisation der Welt, das Rote Kreuz, ist es nicht nur Schutz- und Erkennungszeichen, sondern auch namensgebend. Religiöse Symbole in Nationalflaggen sind auch außerhalb der christlichen Welt häufig. Nicht nur, daß die Flagge Israels natürlich den Davidstern zeigt, auch die Flaggen diverser muslimischer Staaten enthalten religiöse Symbole. Der Halbmond, der Kuppeln und Minarette von Moscheen krönt, ist auch nationales Symbol in den Flaggen beispielsweise Algeriens oder der Türkei. Die Flagge Saudi Arabiens zeigt auf grünem Tuch (grün ist die Farbe des Propheten Mohammed) das islamische Glaubensbekenntnis. In allen diesen Fällen wird offensichtlich eine weitgehende Identität von Staat und Staats- oder Mehrheitsreligion sichtbar gemacht.

Kriegs- und Verdienstorden einer Vielzahl von Staaten haben die Form eines Kreuzes, teilweise gehört der Wortbestandteil Kreuz zu ihrem Namen. Für Deutschland sei nur beispielhaft auf das Eiserne Kreuz und andere Tapferkeitsauszeichnungen hingewiesen, heute für den Bereich der Bundeswehr auf das Ehrenkreuz. Die höchste zivile Auszeichnung unseres Landes ist das Bundesverdienstkreuz in seinen verschiedenen Stufen. Aber auch andere Staaten benutzen das Kreuz als Grundform der verschiedenen Auszeichnungen, insbesondere Kriegsauszeichnungen. Die höchste britische Kriegsauszeichnung ist das Victoria Cross. Die höchste französische Auszeichnung ist das Kreuz der Ehrenlegion, daneben als Kriegsauszeichnung das Croix de Guerre. Italien verleiht seinen tapferen Soldaten ein Kriegsverdienstkreuz oder auch den Vittorio-Veneto-Orden, im zivilen Bereich hat der Arbeitsverdienstorden Kreuzesform. Der höchste niederländische militärische Orden ist der Militär-Wilhelms-Orden, natürlich in Kreuzesform. Die höchsten russischen Orden wie der Sankt Georgs Orden oder auch der Alexander Newski Orden oder der Suworow Orden haben wie viele andere russische Orden Kreuzesform. Selbst ein christlich nicht geprägtes Land ohne abendländische Tradition wie Indien verleiht Orden in Kreuzesform wie Padma Bushan oder Padma Shri.

Soweit eine kleine Auswahl von Fakten zur Verwendung religiöser Symbole im staatlichen Bereich weltweit. Sie zeigen, daß Prantls Behauptung, das Kreuz sei ausschließlich religiöses Symbol, und so ist sein Artikel cum grano salis zu verstehen, evident falsch ist. Aber daraus leitet er dann folgerichtig sein Verdikt ab, die CSU instrumentalisiere eine religiöse Kernbotschaft und mache daraus die billige Botschaft „Mia san mia“. Das sei nicht christlich, das sei Ketzerei – weil es das Kreuz verstaatliche und damit säkularisiere. Damit man ihm auch abnimmt, es gehe ihm um den Schutz der Religion vor politischem Missbrauch, vergießt er Krokodilstränen darüber, daß tatsächlich die Entfremdung von gelebter Religion fortschreite, auch in Bayern, und die Politisierung von Religion zugleich zunehme. Dieser Satz ausgerechnet aus der Feder eines ansonsten laizistisch-säkularen Linksliberalen ist Heuchelei, zumal der Verfasser bislang eher weniger als Verteidiger des Christentums und mehr als Propagandist angeblich aus dem Christentum hergeleiteter humanitärer und sozialer Politik in Erscheinung getreten ist.

Worum es ihm wirklich geht, erhellt aus seinen nachfolgenden Ausführungen. Nur ein in Religionsangelegenheiten neutraler Staat könne glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Und von dieser Religionsfreiheit lebten nicht nur die Muslime, Agnostiker und Atheisten, sondern auch die Christen. In Deutschland gelte kraft Grundgesetz ein System „freundlicher Trennung“ von Kirche und Staat. Die CSU hebe diese Trennung auf, verwandele das Kreuz zum Pluszeichen: christliche Kirche plus Staat gleich CSU. Das sei in Zeiten, in denen es um ein zuträgliches Miteinander der Religionen gehe, eine Kampfhandlung; die Gesellschaft in Deutschland und Bayern brauche nicht Kampf, sondern Gespräch und Integration. Und weiter: „Nichts geschieht ohne Kontext: der Kreuz-Befehl kommt von denen, die bestreiten, daß der Islam zu Deutschland gehört. Der Befehl ist also ein Akt der Ausgrenzung. Daher ist er religiös häretisch und politisch unverantwortlich. Das Kreuz wird zum CSU-Wahlkampfsymbol gemacht.“ Also wird wieder einmal die „der Islam gehört doch zu Deutschland“ Platte aufgelegt und das Ganze als Wahlkampfmanöver denunziert. Dabei fällt ihm natürlich nicht auf, daß Parteien selbstverständlich darum bemüht sein müssen, die Mehrheit der Wähler zu gewinnen und daran ihre Politik auszurichten. Nur Diktaturen können darauf verzichten. Auch die Diktatur der Guten, Toleranten und Weltoffenen. Denn die macht die Demokratie ja überflüssig, weil sie die Menschenrechte endgültig und vor allem für Alle verwirklicht. Ob man die CSU mag oder nicht: Der Vorwurf, wahlkampfbedingt zu argumentieren, ist in einer Demokratie fehl am Platz.

Doch es genügt ihm nicht, mit der Moralkeule auf die als politisch unanständige Trickser-Truppe ausgemachte CSU einzuschlagen, vielmehr kann es bei dem Juristen Prantl nicht ausbleiben, daß er seine Argumentation mit juristischen Scheinargumenten zu stützen sucht. Hierzu zieht er dann den Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 heran. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in der Tat beanstandet, daß Bayern ausnahmslos vorgeschrieben hatte, Kruzifixe in den Klassenzimmern der Volksschulen anzubringen. Bekanntlich ist daraus dann später eine Regelung geworden, wonach die Kreuze grundsätzlich bleiben, nur im Falle eines beachtlichen Widerspruchs von Eltern minderjähriger Schüler das Kreuz dann eben aus dem betreffenden Klassenzimmer so lange entfernt werden muß, als das Kind eben dort beschult wird.

Der promovierte Jurist und Honorarprofessor Prantl verschweigt dabei, daß das Bundesverfassungsgericht damit keinerlei Neuigkeiten verkündet hat. Bereits in seinem Beschluß vom 17.07.1973 zum Kreuz im Gerichtssaal hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß grundsätzlich in unserem Lande Kreuze auch in Gerichtssälen hängen dürfen. Es könne nämlich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des damals zu entscheidenden Falles davon ausgegangen werden, daß weite Kreise der Bevölkerung gegen die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen nichts einzuwenden hätten und das auch im übrigen das Maß der in dieser Ausstattung möglicherweise zutage tretenden „Identifikation“ mit spezifisch christlichen Anschauungen nicht derart sei, daß die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einem entsprechend ausgestatteten Gerichtssaal von andersdenkenden Parteien, Prozeßvertretern oder Zeugen in der Regel als unzumutbar empfunden werde. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes verlange von ihnen weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Verhalten. Damit trifft das Bundesverfassungsgericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf, während Prantl sich arg auf den Finger haut, um im Bilde zu bleiben. Nur am Rande wollen wir einmal die Frage aufwerfen, ob ein Atheist, Agnostiker oder Christ jemals auf den Gedanken gekommen ist, angesichts etwa des Halbmondes in der türkischen Flagge, die dort selbstverständlich auch die Gerichte außen und innen ziert, mangelnde Neutralität des Gerichts ihm gegenüber zu rügen, oder mindestens sein Unbehagen daran zu äußern, staatlicher Gewalt in einem solchen Ambiente ausgesetzt zu sein. Daß sich etwa die obersten juristischen Instanzen eines solchen Landes überhaupt mit einem derartigen Fall befassen würden, ist noch weniger vorstellbar.

Die Haltung der bayerischen Staatsregierung zur Ausstattung staatlicher Gebäude mit Kreuzen ist gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Islam, und zwar in seiner orthodox-fundamentalistischen Variante, nicht zu tadeln, vielmehr zu loben. Es geht in der Tat darum, im übertragenen Sinne Flagge zu zeigen. Auch wenn Prantl das ins Lächerliche zu ziehen sucht, wenn er von „Mia san mia“ fabuliert, so ist es doch tatsächlich dringend notwendig, die eigene kulturelle Identität auch klar und deutlich zu betonen. Es ist eben Selbstbewußtsein vonnöten angesichts eines immer aggressiver auftretenden Islam. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht das auch (unbewußt) richtig. Das ergibt sich schon aus der einfachen Betrachtung der Zahl von Angehörigen der christlichen Religionen, die in Deutschland bei rund 54 Millionen liegt, und der Zahl der wirklich praktizierenden Christen, die sonntags regelmäßig in die Kirche gehen. Deren Prozentsatz, bezogen auf den Religionseintrag im Personalausweis bewegt sich im einstelligen Bereich. Dennoch wird nicht nur die massive Präsenz von Kreuzen im öffentlichen Raum, vom Kirchturm bis zur Bergspitze, vom Klassenzimmer bis zum Gerichtssaal, an Ordensschnallen wie auch in den Wappen von Städten, Gemeinden und Bundesländern nicht nur akzeptiert, sondern gewissermaßen als „Möblierung“ der Heimat betrachtet. Das mag bei Zeitgenossen wie Heribert Prantl anders sein. Ob er allerdings bei den vielen offiziellen Anlässen, an denen er teilnimmt, wie alle anderen die bayerische Nationalhymne mitsingt, wäre noch zu prüfen. Sie beginnt ja bekanntlich mit der Zeile : „Gott mit dir, du Land der Bayern.“

Nachtrag:

In der lebhaften Diskussion um den Beschluß der bayerischen Staatsregierung, künftig in allen Ämtergebäuden gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, tauchen immer wieder zwei Argumente auf. Zum einen wird behauptet oder beklagt, hier werde das zentrale christliche Glaubenssymbol politisch mißbraucht. Warum das falsch ist, habe ich ja erklärt. Das Kreuz ist eben keineswegs nur Glaubenssymbol. Es ist auch, und angesichts des Bedeutungsverlustes der Religion allgemein im säkularisierten Deutschland unserer Zeit zunehmend Symbol der kulturellen Identität und historischen Prägung Deutschlands. Als solches kann es natürlich nicht politisch mißbraucht werden. Im Gegenteil. Wer über die geistig-kulturelle Identität der Deutschen und der Bayern zumal sprechen will, der kommt am Kreuz nicht vorbei.

Kritik richtet sich aber auch gegen die als unreflektiert angesehene Berufung auf das christliche Symbol Kreuz im Zusammenhang mit nationaler Identität. Denn das Kreuz sei gerade durch seinen Mißbrauch als Feldzeichen christlicher Eroberer nachhaltig diskreditiert. Das ist insofern richtig, als tatsächlich das Christentum nach seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Konstantin den Großen seine Unschuld als Glaube einer verfolgten friedlichen Minderheit zunehmend verloren hatte und zur Staatsreligion mächtiger Reiche wurde, ja in Gestalt seiner mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Päpste Eroberungskriege und die Unterwerfung heidnischer Völker als Mittel der Ausbreitung des Glaubens benutzte. Wem stehen nicht die Kreuzzüge vor Augen, die vordergründig der Befreiung der Heiligen Stätten von der Besetzung durch die Anhänger des Islam dienen sollten, in Wahrheit jedoch selbstverständlich der Machtausweitung christlicher Reiche dienten. Für geraume Zeit nahmen die Kreuzritter ja auch das Heilige Land in Besitz. Die Berichte über die Kreuzzüge, etwa die Eroberung Jerusalems am 15. Juli 1099, beschreiben eine Orgie von Gemetzel und Gewalt. Die Bevölkerung wurde buchstäblich mit Mann und Maus niedergemacht, nicht einmal Kinder wurden verschont. Nicht anders verhält es sich mit der Eroberung des amerikanischen Kontinents. Die Berichte über die Eroberung und Unterwerfung der Azteken, Inkas und sonstiger indigenen Völker lassen bezüglich der Schilderung grausamer Vorgänge nun wirklich keine Wünsche offen. Auch bei der Kolonisierung des afrikanischen Kontinents folgten regelmäßig den Soldaten der Eroberer die Missionare, wenn sie nicht schon in deren Heere eingegliedert waren. Nein, die Geschichte des Christentums ist nicht nur eine Geschichte der Märtyrer und sanftmütigen Diener Gottes. Sie ist auch eine Geschichte, die nicht nur mit dem Blut der Märtyrer, sondern auch mit dem Blut der unterworfenen Völker geschrieben ist.

Auf der anderen Seite kann nicht übersehen werden, daß sich in jenen Zeiten nur behaupten konnte, wer sich wehren konnte und wollte, ja sogar mit dem stärkeren Willen zur Macht ausgestattet war, als die anderen. Wer etwa die Geschichte Maltas betrachtet, wird den aufopferungsvollen Kampf der vor allem vom Ritterorden der Johanniter gestellten Verteidiger gegen die türkischen Angreifer nicht nur wegen ihres Opfermutes bewundern, sondern auch konstatieren, daß die türkischen Angreifer an Grausamkeit historischen Vorbildern wie gerade den Kreuzrittern nicht nachstanden. Die historische Betrachtungsweise, nämlich historische Vorgänge aus ihrer Zeit heraus zu beurteilen und nicht etwa die völlig anderen moralischen und politischen Maßstäbe unserer Zeit an sie zu legen, führt zwanglos zu dem Ergebnis, daß die christlichen Herrscher früherer Jahrhunderte sich eben verhalten haben wie alle anderen auch. Es war eben so.

Wenn wir also die christliche Tradition des Abendlandes als kulturell prägend ansehen, dann dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen, daß sie ihre blutigen und gewalttätigen Seiten hat. Wir können sie aber deswegen nicht unterdrücken oder verschämt verstecken. Wir müssen dazu stehen, wie wir überhaupt zu unserer Geschichte stehen müssen, mit ihren hellen wie mit ihren dunklen Seiten. Daß dies sogar hinsichtlich der neueren Geschichte möglich ist, zeigt das Beispiel Russland. Sowjetunion und Rote Armee stehen sicherlich für Verbrechen historischen Ausmaßes. Dennoch hindert das die Russen heute nicht, diesen Teil ihrer Geschichte offen und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Größe zu behandeln, ja manchmal sogar zu zelebrieren. China ist weit davon entfernt, Mao Ze Dong und die Kommunistische Partei Chinas in ihrer Frühzeit zu verteufeln. Ganz im Gegenteil. Das riesige Porträt Maos schmückt nach wie vor die Frontseite des Tores zur verbotenen Stadt auf dem Platz des himmlischen Friedens. Mao blickt die Chinesen täglich an, wenn sie Banknoten aus ihrer Brieftasche ziehen.

Wir sollten heute durchaus gelassen damit umgehen können, daß die prachtvollen Kirchenbauten der Renaissance auch aus der Kriegsbeute finanziert worden sind, die christliche Heere etwa in den Kriegen gegen die Türken gemacht haben. Es war eben in dieser Zeit so üblich. Mit dem spirituellen Gehalt der Religion hat das alles allerdings nichts zu tun. Wir müssen eben imstande sein, das eine vom anderen zu unterscheiden. Und das gilt auch für die Unterscheidung zwischen religiösem Symbol und Zeichen der kulturellen Identität. Alles in einen Topf zu werfen, kurz umzurühren und dann je nach politischem Gusto als kulinarische Offenbarung oder ekligen Fraß zu bezeichnen, wollen wir doch den Politikern und ihren medialen Büchsenspannern überlassen.

 

 

Gehört der Antisemitismus zu Deutschland?

Die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, bewegt die Nation derzeit weiterhin, jedenfalls wenn man die Äußerungen von Politikern in den letzten Tagen zur Kenntnis nimmt. Nun hat sich ja auch Wolfgang Schäuble, immerhin Präsident des Deutschen Bundestages, dazu positioniert. Leider dümmlich, allerdings nicht unerwartet. Wenn Frau Merkel meint, der Islam gehöre zu Deutschland, dann dürfen ihre Gefolgsleute ja nicht zurückstehen. Ob der Islam nun zu Deutschland gehört, wie einem jeden Menschen seine Persönlichkeit eignet und seine Familie zu ihm gehört, oder ob er in dem Sinne zu Deutschland gehört, wie zu einem Kranken seine eingeschleppte Malaria, wollen wir heute einmal offen lassen. Für die Antwort auf die Frage, ob der Islam im positiven Sinne zu Deutschland gehört oder nicht, muß auch geprüft werden, in welchem Maße der Antisemitismus ein Merkmal dieser Religion, oder zumindest eine unter seinen Anhängern verbreitete Weltanschauung ist.

In diesen Tagen erregen antisemitische Vorfälle in Frankreich und in Deutschland großes Aufsehen. So etwa der Mord an einer 85-jährigen französischen Jüdin in Paris, der nach dem heutigen Ermittlungsstand einem arabischstämmigen jungen Muslim zur Last gelegt wird. Aber auch diverse antisemitische Vorfälle in Berlin, wie etwa das Mobbing eines kleinen Mädchens in einer Berliner Grundschule durch ihre muslimischen Mitschüler, wie überhaupt die vielfachen Schmähungen von Juden durch muslimische Jugendliche. Die Virulenz des muslimischen Antisemitismus führt inzwischen dazu, daß französische Juden in großer Zahl nach Israel auswandern wollen, weil sie sich in Frankreich nicht mehr sicher fühlen. Der Oberrabbiner von Barcelona hat geäußert, Europa sei nach islamistischen Anschlägen für die Juden als Heimat verloren. Sie sollten nach Israel auswandern. In der Tat häufen sich gerade in Frankreich derartige Vorfälle wie der erwähnte Mord an der 85-jährigen alten Dame. Am 4. April 2017 warf ein Mann die 65-jährige Jüdin Sarah Halimi unweit des Tatortes in dem aktuellen Fall aus dem Fenster. Frau Halimi erlag ihren Verletzungen. Auch hier handelte es sich um einen Täter nordafrikanischer Abstammung und islamischen Glaubens. Im März 2012 ermordete Mohammed Merah drei jüdische Schulkinder in Toulouse. im Januar 2015 ermordete Amedy Coulibaly in einem Pariser Supermarkt vier Juden. Das Mobbing und die tätlichen Angriffe auf Juden führen auch dazu, daß Juden immer häufiger davon absehen, die Kippa zu tragen, weil sie damit eben weithin als Juden erkannt werden und deswegen Angriffen junger radikalisierter Muslime ausgesetzt sind.

Ein Problem in Deutschland ist allerdings die statistische Erfassung antisemitischer Straftaten. Die Berichterstattung in der Presse, gestützt auf die offiziellen polizeilichen Kriminalstatistiken, spiegelt einen besorgniserregenden Anstieg solcher Straftaten wieder. Allerdings suggeriert sie auch, daß dies zum größten Teil auf das Konto rechtsextremer Täter gehe. Wenn dem so wäre, müßte eigentlich jeder aus seiner persönlichen Erfahrung, insbesondere aus den Presseberichten in den Heimatzeitungen, solche Fälle kennen. Gerade wegen der großen Sensibilität der Deutschen für alles, was auch nur entfernt mit einer Wiedergeburt des Nationalsozialismus und seines eliminatorischen Judenhasses verbunden sein könnte, kann man als sicher unterstellen, daß in dieser Richtung jeweils intensiv ermittelt wird und über Tatverdächtige oder gar überführte Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung in den Medien ausführlich berichtet würde. Nun ist mir selbst aus dem Nürnberger Raum in den letzten Jahrzehnten kein derartiger Fall bekannt geworden. Einzig und allein der Mord an dem Rabbiner Shlomo Levin und seiner (christlichen) Lebensgefährtin Frieda Poetscke in Erlangen am 19.12.1980 kann oder muß sogar in diese Rubrik eingeordnet werden. Der Tatverdacht fiel seinerzeit auf ein Mitglied der sogenannten Wehrsportgruppe Hoffmann namens Uwe Behrendt, der sich jedoch 1981 im Libanon umgebracht haben soll. Karl-Heinz Hoffmann selbst wurde vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozeß gemacht, jedoch konnte man ihm eine Beteiligung an diesem Doppelmord nicht nachweisen. Daß sich bei Hoffmann und seinen Anhängern um Neonazis handelte, dazu noch von der gefährlichsten Sorte, ist unstrittig.

Die Zuordnung der Straftaten mit antisemitischem Hintergrund erscheint fragwürdig. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Abgeordneten geht hervor, daß es im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 681 derartige Delikte gab. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 632 dieser Delikte (93%) von Rechtsextremisten begangen. Nur bei 23 Fällen wird ein religiöser oder ausländisch motivierter Hintergrund unterstellt. Hier spielt vor allem der palästinensisch-israelische Konflikt eine Rolle. 25 Delikte lassen sich nicht zuordnen, nur in einem Falle wird ein linksextremes Motiv angenommen. Gegen diese Zuordnung erheben sich zunehmend Zweifel. So berichtet der Leiter der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Berlin schon im September 2017, es gebe eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der Betroffenen von antisemitischen Angriffen, Beleidigungen und Beschimpfungen einerseits und den polizeilichen Statistiken andererseits. Gestützt wird das durch den Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970). Darin heißt es unter anderem, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten würden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität rechts“ zugeordnet, „wenn keine weiteren Spezifikation erkennbar“ und „keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind.“ Ein Beispiel: Der Schriftzug „Juden raus“ tauche generell in den Statistiken als „rechtsextrem motiviert“ auf, obwohl eine solche Parole auch in islamistischen Kreisen populär sei. Damit entstehe möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis, melden die Autoren des Berichts vorsichtig Bedenken gegen die polizeiliche Statistik an.

Umfragen unter Juden in Deutschland, von denen 8 % angaben, Angehörige oder Bekannte seien in den letzten zwölf Monaten körperlich attackiert worden, schlüsseln auch die Tätergruppen auf. Besonders häufig wurden muslimische Personen als Täter angegeben. 48 % der verdeckten Andeutungen, 62 % der Beleidigungen und 81 % der körperlichen Angriffe gingen nach dieser Einschätzung von muslimischen Personen aus. Berichte in den letzten Wochen über Mobbing jüdischer Schulkinder durch muslimische Mitschüler sprechen eine beredte Sprache. Dennoch vermitteln die amtlichen polizeilichen Statistiken nicht selten ein schiefes Bild. Ein Beispiel: Als am 25. Juli 2014 Anhänger der schiitischen Hisbollah einen antisemitischen „Al-Kuds-Marsch“ durch Berlin organisierten und damit israelfreundliche Gegendemonstranten auf den Plan riefen, notierte die Polizei : „Aus einem Aufzug heraus wandte sich eine unbekannt gebliebene 20-köpfige Personengruppe an eine Israel-Fahnen schwenkende Personengruppe und rief geschlossen ‚Sieg Heil‘.“ Der Vorgang wurde von der Polizei als Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – erfaßt, somit als politisch motivierte Kriminalität rechts. Offenkundig verwenden aber auch antisemitisch gesinnte Täter muslimischen Glaubens gerne Symbole wie das Hakenkreuz und schreien Parolen wie „Juden ins Gas“.

Wenn man z.B. in den Fernsehnachrichten Berichte über solche Ereignisse sieht, fällt auf, daß eine Seite israelische Fahnen mit sich führt, die andere Seite palestinänsische Fahnen schwenkt. Dem Rechtsextremismus zugerechnete Fahnen, wie etwa die Reichskriegsflagge 1903 – 1921 (!) oder die sog. Wirmerfahne- schwarz-rot-gold in der Kreuzesform skandinavischer Nationalfahnen, die 1943/44 von dem Rechtsanwalt Josef Wirmer, einem Widerstandskämpfer aus dem Kreis um Stauffenberg als neue Nationalflagge entworfen worden war – sieht man indessen nicht.  Die Affinität des Islam zum nationalsozialistischen Antisemitismus ist historisch, wie die Tatsache zeigt, daß seinerzeit der Großmufti von Jerusalem, Amin al-Husseini, und Adolf Hitler demonstrativ Einigkeit im Kampf gegen das Judenzum zeigten.

Nicht zu übersehen ist, daß die Juden im Koran wegen ihres angeblichen Abfalls von Gott und ihrer Weigerung, den Koran als göttliche Offenbarung anzunehmen, mit Höllenstrafen bedroht werden. Dies gilt natürlich auch für die Christen. In Sure 5, Vers 51 werden die gläubigen Muslime auch aufgerufen, die Christen und die Juden nicht zu Freunden zu nehmen. Überhaupt werden in dieser Sure die Kinder Israels als verstockt dargestellt. In Sure 9, Verse 29, 30 werden ebenfalls die Juden und die Christen als von Gott verflucht beschrieben, weil sie eben die Lehre des Islam nicht anerkennen. So nimmt es nicht Wunder, daß unter den Muslimen auch in Deutschland der Antisemitismus stark verbreitet ist. In der erwähnten Drucksache 18/11970 des Deutschen Bundestages stellen die Verfasser unter anderem fest, daß die bisher vorliegenden Studien zum Antisemitismus von Muslimen in Deutschland dahingehend zusammengefaßt werden können, daß antiisraelische Äußerungen, die dann auf alle Juden generalisiert werden, unter den (muslimischen) Jugendlichen gebräuchlich sind. In einer Studie über junge Muslime in Deutschland, in der 200 junge deutsche Muslime, 517 nicht-deutsche junge Muslime und 200 junge deutsche Nichtmuslime (14-32 Jahre alt) befragt wurden, stimmten Muslime deutlich häufiger als Nichtmuslime verschiedenen Facetten von Antisemitismus zu, darunter auch einem israelbezogenen Antisemitismus. Ein auffälliges Bild dieser Art ergibt sich auch hinsichtlich der türkischstämmigen Jugendlichen in Deutschland. Die persönliche Haltung von erwachsenen türkischstämmigen Muslimen gegenüber Juden fällt deutlich negativer aus als die gegenüber Christen. Hier spielt auch das Ausmaß der Religiosität eine Rolle. Während bei Katholiken und Protestanten das Ausmaß an Religiosität keine Rolle für den Antisemitismus spielt, steigt bei Muslimen das Ausmaß antisemitischer Einstellungen mit dem selbst berichteten Grad der Religiosität an.

Wir müssen also zweierlei zur Kenntnis nehmen. Zum einen gibt es einen religiös begründeten Antisemitismus unter den Muslimen. Verstärkt wird er durch den Nahostkonflikt. Und er spielt sich eben überall da in Europa ab, wo es einen größeren Anteil muslimischer Bevölkerung gibt. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft unter den Muslimen zunimmt, vor allem in Frankreich. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, daß die offiziellen Darstellungen, ja sogar die amtliche Statistik, die Ursachen dieses Antisemitismus verschleiern. Es geht einfach nicht an, ungeklärte Fälle automatisch rechtsextremen Tätern zuzuordnen, auch wenn die bekannt gewordenen Fälle grundsätzlich auf muslimische Täter hindeuten. Wenn überhaupt bei ungeklärten Fällen eine Einordnung in das Raster rechts, links, islamistisch erfolgen sollte, dann spräche die Plausibilität doch für eine Zuordnung zur islamistischen Kriminalität.

Wenn man nicht weiter dem begründeten Verdacht Nahrung geben will, daß derartige statistische Zuordnungen politisch korrekt dazu dienen sollen, islamkritische „Ressentiments“ zu unterdrücken und das „rechte Spektrum“ bis hinein in die rechte Mitte zu diskreditieren, dann sollte man seine statistischen Methoden schleunigst revidieren. Aufgeklärte Bürger lassen sich nicht dauerhaft hinters Licht führen!

Dumm und rotzfrech

Der Narrensaum der Gesellschaft hat sich in einem Maß verbreitert, daß von Randständigkeit keine Rede mehr sein kann. Vielmehr ist das, was vor Jahren noch als abseitig und ungehörig galt, jedenfalls für die große Mehrheit der schreibenden Zunft zur Richtschnur geworden. Das gilt inhaltlich wie formal. Es genügt offenbar nicht, Unsinn zu schreiben, das Geschreibsel muß auch noch möglichst ordinär daherkommen. Ein Beispiel konnten wir in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Personalien der neuen Bundesregierung zur Kenntnis nehmen.

Politisch korrekten Schreiberlingen und Medienschaffenden ist es offenbar gewaltig in die Nase gestiegen, daß der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer die Ebene der beamteten und parlamentarischen Staatssekretäre seines Hauses ausschließlich mit Männern besetzt hat. Schlimmer noch, alle sind über 50 Jahre alt, haben keinen Migrationshintergrund, nicht einmal eine etwas dunklere Hautfarbe, und keiner ist homosexuell. So etwas darf doch wohl nicht sein. Jedenfalls regt sich da auch das ARD/ZDF Morgenmagazin auf, dessen Auftrag es ist, die Fernsehzuschauer schon vor oder während des Frühstücks auf politischen Mainstream zu trimmen. Denn in Zeiten der „me too-Debatte“ gehe so etwas doch überhaupt nicht. Wenn dieses Argument auch nur einen Hauch von Sinnhaftigkeit haben sollte, dann müßten demzufolge alle heterosexuellen weißen Männer über 50 potentielle Frauenbelästiger und Vergewaltiger sein. Vielen Dank liebes Morgenmagazin, ich gehe jetzt in den Keller und schäme mich.

Die Blödheit läßt sich aber noch steigern. Die links-grüne „taz“ stößt sich weiter daran, daß es sich bei den Staatssekretären auf dem offiziellen Foto des Ministeriums vermutlich um „Cis“-Männer handelt. „Cis“ – was ist denn das? Nun, die inzwischen auf gut 200 Lehrstühlen an deutschen Universitäten betriebene sogenannte Genderforschung hat ja bekanntlich herausgefunden, daß die Menschheit nicht aus Männlein und Weiblein besteht, sondern daß es je nach Zählweise zwischen 84 und 384 Geschlechter gibt, vermutlich sogar gelegentlich temporär wechselnd je nach Laune. Besonders nehmen sich diese famosen Gelehrten (Gelehrtinnen?) der bedauernswerten Menschen an, die in der Tat unter einer angeborenen sexuellen Abweichung leiden dergestalt, daß ihre biologische wie ihre psychische Geschlechtlichkeit unklar oder indifferent ist. So zum Beispiel bei den Transsexuellen, deren sexuelles Fühlen von ihrer körperlichen Beschaffenheit abweicht. Vereinfacht gesagt, Männer, die sich eher als Frauen fühlen und umgekehrt. Daher der Begriff  „transsexuell“, also jenseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Nahe liegt damit die Wortschöpfung für einen Menschen, der das genaue Gegenteil davon ist. Also das ist, was er auch zu sein scheint, somit diesseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Lateinisch heißt das dann eben „cissexuell“, gender-wissenschaftlich „cisgender, sprachmodisch flapsig verkürzt „Cis“. Tief blicken läßt auch die Wikipedia-Definition:

„Cisgender (lateinisch – cis ‚diesseits‘ und englisch gender ‚Geschlecht‘), teilweise auch Zisgender bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies trifft auf die meisten Menschen zu.‘

Tröstlich ist, daß selbst die zumeist stramm links gestrickten Wikipedia-Autoren einräumen, daß wenigstens die meisten Menschen sexuell so veranlagt sind, wie sie auch aussehen. Daß die Abweichungen sich tatsächlich im niedrigen Promillebereich bewegen, erwähnt man politisch korrekt lieber nicht. Dafür übernimmt man ganz selbstverständlich die Behauptung der Scharlatane (m/w) auf den Gender-Lehrstühlen, wonach dem Menschen bei seiner Geburt eine Geschlechtsidentität „zugewiesen“ wird. Merke: du bist nicht als Junge oder Mädchen geboren, man hat dir das bei der Geburt zugewiesen wie eine Nationalität, gewissermaßen per Verwaltungsakt. Du bist eben ein Junge oder ein Mädchen, weil das Standesamt dies so in deine Geburtsurkunde eingetragen hat. Neuerdings dürfen die Standesämter nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Wunsch der Eltern oder später auch des/der Betroffenen auch kein Geschlecht eintragen. Das soll politisch korrekt sein. Ob es den betroffenen Menschen auch hilft, wollen wir doch einmal bezweifeln.

Die „taz“, immerhin mit einer verkauften Auflage von über 53.000 Exemplaren pro Woche klärt uns dankenswerterweise auch über das sprachliche Niveau und die Persönlichkeitsstruktur ihrer linksgrünen Leserschaft auf. Zitat:

„Das Ministerium besteht ja nur aus alten, weißen Typen! Wobei alt und weiß ist erst mal nicht vorrangig. Aber es sind nur Männer. Bestimmt auch nur cis Männer. Ähm, geht’s noch? Wer auch immer für das Casting verantwortlich ist, diese Person hat wirklich noch nicht den Schuss gehört. Auf dem mittlerweile durch ein Gebäudebild ausgetauschten Foto der Pressemitteilung stehen Horst und seine Boys in ihren Anzügen und angespannter No-Homo-Pose nebeneinander. So richtig wohl scheint sich keiner zu fühlen: Hier eine Merkel-Raute vor dem Schoß, dort geballte Fäuste zum Flexen der Muskeln und in der Mitte Horst Seehofer, der einfach nur aussieht, als müsste er seit einer Viertelstunde kacken, aber erst kann, wenn das verdammte Shooting vorbei ist. Allesamt sind sie bemüht, sich bloß nicht zu berühren. Ein Symbolbild fragiler Männlichkeit sozusagen.“

Dieser inhaltlich wie sprachlich völlig indiskutable Text wäre nicht wert zitiert zu werden, könnte man darin nicht ein Psychogramm der linken Journaille erkennen. Man ist bemüht, das verquere Gedankengut seiner Leserschaft zu transportieren. Man schleimt sich mit ordinär-pubertärer Sprache bei seinem Publikum ein, zu dessen Milieu man ohnehin selbst gehört. Man hat offenbar auch ein ganz eigenes Verständnis von der selbst gewählten Aufgabe, wie sie in § 2 Abs. 3 des Redaktionsstatuts definiert wird; „Sie tritt ein für die Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte und artikuliert insbesondere die Stimmen, die gegenüber den Mächtigen kein Gehör finden.“ Inwieweit ihr verächtlicher Sprachgebrauch geeignet sein könnte, der Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte zu dienen, bleibt ebenso das Geheimnis ihrer Redaktion wie die Antwort auf die Frage, inwieweit mainstreamige Artikel bei den Mächtigen, die doch dem Mainstream das Flußbett graben, kein Gehör finden könnten. Linke werden jedoch niemals die Widersprüchlichkeit ihrer Existenz erkennen.

Ein erster Schritt zur politischen Hygiene wäre es, eine dritte Version des Narrenschiffs nach der Erzählung von Sebastian Brant von 1494 und dem Hollywood-Film von 1965 zu inszenieren, und zwar ganz real. Spendieren wir doch ganz einfach allen linksgrün gewickelten Journalisten und Medienschaffenden eine Weltreise auf einem Luxusdampfer. Der Dampfer sollte allerdings ähnlich dem Schicksal des fliegenden Holländers niemals mehr irgendwo vor Anker gehen. Ausreichend große Schiffe gibt es. Das derzeit größte Kreuzfahrtschiff  „Symphonie of the Seas“ bietet 6680 Passagieren komfortabel Platz. Es wäre dann nur abzuwarten, ob im Laufe der Jahre dann ein weiteres Kreuzfahrtschiff zu diesem Zwecke in See stechen müßte.

O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Kulturbanausen

Ob man  die Posse um das inzwischen wohl bekannteste Gedicht des bislang in der Allgemeinheit wenig bekannten Poeten Eugen Gomringer schlicht und einfach als weiteren Beleg für den Niedergang von Kultur und Geistesleben in Deutschland einordnen soll, oder ob man daraus weitergehende Schlüsse ziehen muß, ist durchaus überlegenswert. Zunächst einmal die Fakten. Eine der insgesamt 49 Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sagen wir einmal, weiteren Bildungseinrichtungen mit akademischer Ambition in Berlin hatte im Jahre 2011 dem Dichter Eugen Gomringer für dessen nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegebenes Gedicht einen Preis verliehen und es im spanischen Originaltext auf einer Fassade weithin sichtbar anbringen lassen:

Alleen/Alleen und Blumen//Blumen/Blumen und Frauen//Alleen/Alleen und Frauen//Alleen und Blumen und Frauen und/ein Bewunderer

Nun hat man  fünf Jahre später  im Kreis der “ Studierenden “ festgestellt, daß dieses Gedicht nicht nur eine “ klassische patriarchalische Kunsttradition“ reproduziere, sondern zudem “ unangenehm“ an die alltägliche sexuelle Belästigung von Frauen erinnere. Nach intensiven Debatten hat die Hochschule nun beschlossen, das Gedicht übermalen zu lassen. Dies ungeachtet der Kritik des Dichters, der dies mit Recht als einen Eingriff in die Freiheit von Kunst und Poesie bewertet hat. Einen Akt der Zensur, beruhend auf  Gender-Theorien und aus seiner Sicht mißverstandener political correctness.

Wer sich die deutsche Hochschullandschaft näher anschaut, natürlich auch einmal einen Blick auf die Website der Alice-Salomon-Hochschule wirft, der kann über den Vorgang nicht überrascht sein. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um eine Fachhochschule, an der man Sozialarbeit und verwandte Fächer studieren kann. Benannt ist sie nach einer Feministin und Frauenrechtlerin, die sich durchaus um die Ausbildung und Bildung junger Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verdient gemacht hat, wobei sie klar dem sozialistischen Milieu zuzuordnen ist.  Die Hochschule gehört  mit etwas über 3.000 Studenten zu den kleineren in Berlin. Ihr Leitbild formuliert die Alice-Salomon-Hochschule  unter anderem so:

“ Gender Mainstreaming und Antidiskriminierungsarbeit sind wichtige Bestandteile des Hochschulalltags. Ein Diversity Konzept, das der Förderung der gleichberechtigten und gleichgewichtigen Teilhabe aller Hochschulangehörigen gerecht wird, ist selbstverständlich. Um der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden, verfolgt und entwickelt die ASH Berlin differenzsensible Ansätze in Forschung, Lehre und Praxis und stärkt die Repräsentation und Partizipation ethnischer Minderheiten bei den Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule.“

Wo solch verquastes Geschwurbel zum Programm erhoben wird, ist für Kultur, Tradition und Wissenschaft im Sinne von evidenzbasierter Erkenntnis kein Raum. Es ist daher nur folgerichtig, wenn derartige akademische Laberzirkel die Unvereinbarkeit von Kultur und Gender Mainstreaming feststellen, und diesen Widerspruch dadurch auflösen, daß die Kultur dann eben weichen muß. Man reiht sich dort ein, wo man hingehört, bei den Banausen. Nach der Definition im Duden also bei den Menschen ohne Kunstsinn oder auch Spießbürgern.

Man könnte dieses Milieu im Grunde genommen mit seinen zerebralen Blähungen in den Institutsräumen allein lassen. Doch leider werden dort Absolventen produziert, die dann die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen übernehmen. Wer nach den Ursachen für das katastrophale Bildungsniveau unserer Jugend sucht, der wird hier fündig.

Die kleine Stadt Rehau in Oberfranken, in der Eugen Gomringer seit langem wohnt, hat nun beschlossen, sein wirklich schönes Gedicht an der Fassade eines städtischen Anwesens anbringen zu lassen. Hier in Bayern, wo nicht nur die Luft besser ist, als in Berlin, findet wahre Kunst ihren natürlichen Platz. Im Milieu des politisch korrekten Geschwätzes indessen ist sie deplaziert.

„Kindersoldaten“

In ihrem Kampf gegen die Bundeswehr ist der früher einmal SED, heute „Die Linke“ bezeichneten Partei nichts abgeschmackt genug, als daß es nicht aufgegriffen würde. Vorneweg natürlich ihre knallrote Giftspritze Ulla Jelpke, die am liebsten gleich morgen die Bundeswehr insgesamt abschaffen würde.

Nun will man die Öffentlichkeit damit für sich einnehmen, daß man „aufgedeckt hat“, daß die Bundeswehr auch 17-jährige Rekruten ausbildet, natürlich auch an der Waffe. Damit will man Empörung kreieren und hat dabei das links-grüne Kirchentagspublikum im Auge. Dort mag so etwas auch verfangen, denn den Ahnungslosen kann man alles weismachen, gegebenenfalls auch, daß Coca-Cola Schnaps enthält.

Nun ist das zunächst einmal alles nichts Neues. Schon immer wurden auch 17-jährige eingestellt, die auch dann einige Monate später, so will es nun einmal die Natur, 18 Jahre alt wurden. Schon immer wurden sie an der Waffe ebenso wie am Lenkrad ausgebildet. Bewaffneten Dienst, etwa als Wachsoldat oder Dienst als Kraftfahrer am Steuer eines 10- Tonners taten sie damals und tun sie heute erst nach bestandenen Prüfungen und Vollendung des 18. Lebensjahres. Im übrigen ist das bei der Polizei auch nicht anders. Ob Enkelkinder und Großnichten der knallroten Giftspritze erst nach ihrem 18. Geburtstag in ein Fahrschulauto steigen und das Steuer neben dem Fahrlehrer übernehmen dürfen, wissen wir natürlich nicht.

Besonders übel wird die Kampagne allerdings dadurch, daß die Linkspartei sich nicht entblödet, auch den Vergleich mit Kindersoldaten zu ziehen. Nun handelt es sich bei den Kindersoldaten in den diversen Bürgerkriegen Asiens und Afrikas in der Tat leider sehr sehr häufig um Kinder im Rechtssinne, die nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet haben. Hier den Vergleich mit 17-jährigen zu ziehen, die auch nicht ins Gefecht, sondern in die Ausbildung geschickt werden, ist nicht nur sachlich verfehlt, sondern auch in übelster Weise diffamierend.

Doch im Kampf für eine angeblich bessere Welt, die uns die Sozialisten aller Schattierungen seit mehr als 100 Jahren versprechen und regelmäßig Not und Elend schaffen, ist ja wohl jedes Mittel recht. Die Wahrheit sagen zu müssen, sprach Meister Lenin, das ist ein bürgerliches Vorurteil.

Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.